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Schweizerisches

Buudesblatt.

Jahrgang VI. Band I.

Nro. 9.

Donnstag, den 23. Februar 1854.

Man abonnirt ausschließlich beim nächst gelegenen Postamt. Preis für das Saht 1854 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i ßikn. 4. 40 (Centimen. Inferate sind f r a n t i t i an die Erpedition einzusenden. Gebühr 15 Centimen per Zeile oder deren Raum.

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Aus den Verhandlungen des Schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 17. Februar 1854.)

Unter Bezugnahme auf den Bundesbeschluß vom 1.

dieß, betreffend die Bewilligung von SRachtragskrediten für die Iahre 1853 und 1854, durch welchen der Bun* desrath eingeladen wird, in Erwägung zu ziehen, ,,ob, ,,bei der großen Nachfrage, nicht sogenanntes S p r e n g -

,, p ulve r wieder fabrizirt und zum billigen Preise ab,,gegeben werden sollte," holte derselbe einen Bericht des eidg. Pulververwalters ein, aus welchem fich folgendes ergibt : ,,Nach dem sogenannten Sprengpulver habe von jeher nur von H a n d e l s l e u t e n , nicht aber von B a u a r b e i t e r n Nachfrage ftattgefunden, weil leztere es nicht vortheilhaft finden, Sekundavul* ver (Sprengpulver) zu gebrauchen, indem 1) die geschiktern Arbeiter seine Bohrer haben, mit denen »»·adrtblatt. Sohrs- vi. Bd. i.

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sie Löcher von nur kleinem Durchmesser machen, in welchen nur wenig Pulver Plaz habe, weßnahen diese Arbeiter starkes Primapulver mit viel Sal.Petergehalt nehmen, und zwar ohne Beimengung ; 2) weil die weniger gefchikten Sprengarbeiter grobe Bohrer haben, womit sie .Löcher von größerem Durchmesser machen. Um dieselben auszufüllen, werde nun viel Saz gebraucht- dennoch nehmen diefe Arbeiter ebenfalls starkes Primapulver mit viel Salpetergehalt, mengen demfelben aber dann wolgetroknete Sägspäne bei. Wenn sie fein Primapulver haben, fondern Sekundapulver gebrauchen müssen, so dürfen sie dann nicht Sägspäne darunter mischen, sondern das Sekundapulver rein und ohne Beimengung anwenden, was zur golge habe, daß sie dann das doppelte Quantum vom Sekundapulver gebrauchen.

·Sin Pfund Primasprengpulver erhalten die Be* treffenden gegenwärtig für 114 Cent., SekundaPulver hingegen für 100 Cent. Wenn nun ein Bauarbeiter vom Primapulver 1 Pfund gebrauche mit gedörrten Sägspänen, so bezahle er dafür Cent. 114; Sekundapulver aber müßte er 2 Pfund anwenden, und dafür 200 Cent, bezahlen. Daraus gehe hervor, daß der Gebrauch des Sekundapuloers für den Bauarbeiter, im Verhältniß zum Primapulvîr, von großem Nachtheil sei.

Wichtiger noch sei der m i li t arische Gesichtspunkt, indem durch Verwechslungen leicht Sekundapulver in die Kriegsmunition gelangen könnte, (.nncr allfälligen Einwendung, daß man einer Verwechs* lung dadurch vorbeugen könnte, wenn das Prima.Pulver fchön glänzend polirt, das Sekunda-pulver

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hingegen uuipolirt gelassen würde, müsse entgegnet werden, daß die Handelsleute gerade dieses nicht wollen. Als man nämlich im Jahr 1849 Sekunda.Pulver verfertigte, wurde dasselbe nicht »olirt, um es vom Primapulver zu unterscheiden ; da reklamirten aber die Kaufleute dagegen und verlangten p o lirtes Sekundapulver, weil fie das unpolirte nicht verkau* sen können.

Wenn nun gar das Sekundapulver, den Wünschen des Handelstandes gemäß, in seinem Aeußern dem Primapulver gleichen sollte, so dürfe dasselbe gerade defwegen auch nicht eingeführt werden.

Außer dem Inconvénient leichter Verwechslung hätte aber die Einführung des Sekundapulvers in mili* tärischer Beziehung noch andere Nachtheile, und namentlich müßten auch die Pulvermagazine vermehrt werden.

Auf diesen Bericht hin hat der Bundesrath beschloß sen: Es sei, in Würdigung der von der eidg. Pulververwaltung gegen die Wiederaufnahme der Sprengpulverfabrikation vorgebrachten Gründe, von der Wiedereinsührung des Sekundapulvers Umgang zu nehmen.

(Vom 22. gebruat 1854.)

..Der Bundesrath hat vom schweizerischen Konsulate in Havre, mittels Depesche vom 15. dieß, die Mittheilung erhalten, daß es scheine, die Auswanderung wolle dieses Iahr in ganz ungewöhnlichem Verhältnisse stattfinden, so daß bereits alle dortigen Paketboote für den Monat März ihre fläze vergeben haben. Die Ucberfahrtspreise seien jejt schon im Steigen und werden noch sehr hoch gehen. Unter diesen Umständen sollten daher alle diejenigen, mlfyt nach Anmifa auszuwan*

542 dern gedenken, ihre Akkorde in der Schweiz abschlfeßen, anstatt nach H a v r e zu kommen, in der Hoffnung, daselbst billigere Uebersahrtsverträge abfchließen zu können.

Herr Richard W i e l a n d von Basel, Inspektotr dee III. schweiz. Telegraphenkreifes, hat die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle in allen Ehren und unter Verdankung der geleisteten Dienste erhalten.

äftahlen des Bundesrathes.

Militär : 22. ge&ruar, |>err eidg. Oberst Ioh. Isler von Kaitenbach, KJs. Thurgau, zum Oberinstruktor der Scharffchüzen. Iahresge-

halt ftr. 3000.

Zollbeamter : 22. gebrnar, Herr Charles Salame von Socle, zum Einnehmer an der Nebenzollstätte Les Iaques, Kantons Waadt. Iahresbe.-«

soldung .5r. 1000.

Postbeamte : 20. gebruar, Herr I. Chr. grutiger und J. J.

Sippe, beide von Basel, zu Kommis auf dem dortigen Hauptpostbüreau. Iahresgehalt Fr. 1008 für jeden.

22.

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,,

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Herr Rudolf W i l d , Weinhändler in Oberrieden, Kts. Zürich, zum Posthalterdafelbst. Iahresbesoldung gr. 320.

Herr I. B a u e r , Gemeindspräfident in

Bukten, Kts. Basel-Landschaft, zum Posthalter dasel&st.

gr. 480.

Jahreshesoldunfl

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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Jahr

1854

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09

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23.02.1854

Date Data Seite

539-542

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10 001 355

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