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Botschaft des

schweiz. Bundesrathes an die beiden gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend die Errichtung einer schweizerischen Münzstätte.

(Vom 6. Januar 1854.)

Tit.

Da in dem Beschlüsse der Bundesversammlung über die Leistungen des Bundesortes, vom 27. November 1848, die Errichtung einer Münzstätte im Prinzipe vorausgesezt, die Zeit der Anwendung aber noch nicht befh'mmt wurde, so sieht sich der Bundesrath durch wiederholte Anregungen veranlaßt, auf diefe Angelegenheit zurük zu kommen, die über fraglichen Gegenstand gepflogenen schriftlichen Verhandlungen zufammen zu fassen, folche der hohen Bundesversammlung vorzulegen und den Antrag auf Errichtung einer schweizerischen Münzstätte mit Folflendem zu begründen:

237 Als der eidgenöfsifche Experte in Münzsachen in seinem Berichte vorn 26. Oftober 1850 beantragte, für Versertigung der zur Durchführung der Münzreform erforderlichen neuen Münzen mit ausländischen (französischen

und belgifchen) Münzstätten Verträge abschließen, stüzte er diesen Antrag zunächst darauf, daß in einer eigenen kleinern Münzstätte diese Prägungen zu lange dauern würden, eine große aber nachher größtentheils unbenuzt bleiben müßte; ferner wies er auf die Vollkommenheiten hin, deren die Schweiz von den in den bezeichneten fremden Münzstätten fabrizirten Münzen versichert fein dürfte; auf die große Garantie, welche die dortigen Kontroleinrichtungen auch für die fchweizerischen Prägungen und ohne besondere Kosten darbieten würden; endlich auf

die billigen Fabrikationspreise größerer Münzstätten, so daß in allen diesen Beziehungen eine schweizerische Münzstätte mit den ausländischen nicht ohne unverhältnißmäßige Unkosten zu konkurriren vermöchte. Endlich fprach der Experte die Ansicht ans, es würden die erst dekretirten zwöls Millionen Franken schweizerischer Münzen sür eine Reihe von Jahren ausreichen, während welchen daher eine eigene Münzstätte unbenuzbar und ein regelmäßiger Betrieb, dieser Anstalt, sobald dieselbe nicht auch grobe Sorten auspräge, nicht möglich fei. Jndessen äußerte der Experte dennoch schon damals, spätere Nachprägungen dürften wohl zwekma'ßig in einer eigenen Münzstätte fiattsinden.

Wie sehr der Experte seither in der lezteren Ansicht bestärkt wurde, ist aus seinen Berichten über Errichtung einer eigenen Münzstätte vom 8. Oktober 1851 und 30. Juni 1852 ersichtlich, in welch1 lezterem er selbst eine baldigste Erledigung diefer Angelegenheit beantragt.

238 Sei..: Aufstellung des Münzgesezes vom 7. Mai 1850 sind ferner sowol in Bezug auf die ausländischen Präguïtgen als auf den Bedarf an Münzen für die Schweil so viele für die Errichtung einer eigenen Münzstätte sprechende Erfahrungen gemacht worden, baß .Bit nicht umhin können, auf folgende Hauptpunkte aufmerksam zu machen: 1) Die für die Schweiz in den französischen Münzstatten fabrizirten Münzen ließen Manches zu wiinfchra übrig, befonders in Bezug aus die Billonmünzen, deren.

Fabrifaiion allerdings fchon wegen der Neuheit Ihrer Komposition und ans andern Gründen fehr schwierig war und deren erster, in Eile fabrizttter Theil fo ausfiel,, baß der Erperte seither dessen baldige Urnprägung beantragte.

2) Auch die die schweizerischen PrägungeH lontroïirenden französischen Beamten kamen ihrer Aufgabe nicht stets in dem für die Schweiz wünschbaren Maße nach, fonst würden sie die unvollkommen geprägten Stufe an die Fabrikanten znrük gewiesen und andere Unregelmäßigketten vermieden haben.

3) Die Fabrikationskosten stellten sich in Wirtlichkeit sür alle Sorten höher als dieses in lezter Hand im Expertenberichte in lussicht gestellt worden war. Ueber diefe Fabrikationskosten hinaus wurde dann noch, ohne daß dießfalls etwas veranschlagt wurde, im Ganzen bei Fr. 30,000 an Grattfifationen für höhere und niedere französische Aufsichtsbeamte, für die höheren und niederen Angestellten des Straßburger Münzdirektors, endlich für die zu allzu hohen Preisen verrechneten Büreau- und Laboratoriumskosten, für Anschaffung von Jnstrumenten, Zerstörung von Stämpeln in Paris je. K. bezahlt.

Bei kleineren Nachprägungenlim Auslande würden nun

239 die FabrikatioRspreise sowol als diese anderweitigen Unlosten sich ohne allen Zweifel verhältnißmäßig weit höher stellen als bei den bisher vorgenommenen größeren Prä.gungen.

4) Die Schweiz hat zu gewärtigen, daß fo oft die französischen Münzstätten und daher auch die Aufsicht führenden Beamten durch Prägungen für adas eigene Land park beschäftigt sind, die französischen Münzdireltoren [chweizerifche Prägungen nicht werden ausführen wollen ober dürfen, so daß also dannzumaî die Schweiz Mangel an Münzen zu leiden oder noch ungünstigere Bedingungen in irgend einem andern Lande einzugehen hätte.

5) Auch ohne diese Schwierigkeiten ist eine foriwäh?

rende Abhängigkeit vom Auslande für Ausübung des Munzrechts der Schweiz um fo lästiger, indem sie von den Unternehmern so lange wird ausgebeutet werden, als dieses Land eine eigene Münzstätte entbehrt; welcher Uebelstand noch in Kriegszeiten vermehrt wird, wenn patriotische Gaben oder überhaupt edle Metalle zum Ausprägen verwendet werden sollen.

6) Der Bezug kleiner französischer Silbersorten, durch welche die ursprünglich dekretirten Fr. 5,000,000 schweizerischer entsprechender Sorten bis ans den wirklichen Be-

darf von Fr. 14,000,000 zu ergänzen vorgeschlagen worden, hat sich als völlig unstatthaft erwiefen; es ist daher für den veranschlagten Bedarf noch lange nicht gesorgt.

7) Seit dem Beginn der Prägungen, alfo in einem Zeitranme von 2V2 Jahren, sind bereits folgende Nachprägnngen nöthig geworden :

240 Beschlug vorn 7. August 1851.

a. ®i(lbcrsortcn.

750,000 Zweifrankenstüke .

.

2,500,000 Einfrankenstüke .

2,000,000 Einhalbfrankenstüke

. Fr. 1,500,OOO.

.

.

. ,, 2,500,000.

. ,, 1,000,000.

b. BiUonforten.

2,500,000 Zwanzigrappenstüke

.

. Fr. 500,000.

Beschluß vom 23. Dezember 1851.

a. <3il6ersorten.

1,000,000 Zweifrankenstüke.

750,000 Einfrankenstüke 500,000 Einhalbfrankenstüke

.

. F r . 2,000,000.

. ,, 75o,o0o.

. ,, 200,000.

.

(Von den drei leztgenannten Sorten ist die Prägung noch nicht ausgeführt worden.)

b.

.Su.psersi.n;t«tt.

2,000,000 Einrappenstuke

.

.

. F r . 20,000.

Beschluß vom 20. Januar 1853.

2,000,000 Einrappenstüke

.

.

. F r . 20,000.

Eine weitere Nachprägung ist gegenwartig noch beautragt, woraus hervorgeht, daß der Bedarf der Schweiz an eigenen Münzen viel zu niedrig gefchäzt worden war.

8) Wie wenig ferner ein einmal ausreichendes 0uautum von Münzen auch auf Jahre hinaus sich als hinreichend erweife, gehi daraus hervor, daß in den meisten Ländern alljährliche Ergänzungen aller Münzforten stattfinden, und über das Maß diefer Ergänzungen für die Schweiz hat die neuliche Einlöfungsoperation vortrefflichen Stoff geliefert, fowol in Bezug auf die eingegangenen kleinsten ©orten, von denen mehrere Kantone noch im lezten Jahr-

zehnt sehr beträchtliche Ouantitäten geprägt hatten und von denen doch nur % zur Einlösung gelangt ist, al..?

namentlich durch die zur ©nlösung gekommenen Genfer Dezimalmünzen.

241 9) Der Umstand, daß nach den oben erwähnten eiges nen, wie nach den Erfahrungen anderer Länder, die Münzen in um fo größerem Maße sich aus der Zirïulation verlieren, je kleiner und je geringeren Nennwerthes sie sind, hat zur Folge, dag die jährlichen Ergänzungen in der Schweiz, da dieselbe grobe Sorten nicht oder nur ausnahmsweife ausprägt und ein System angenommen hat, bei welchem der Metallwerth der kleineren Sorten den Nennwerth bei Weitem nicht erreicht, nicht nur kein Opfer fordert, sondern jährlich noch einen .kleinen Gewinn abwirft, ohne daß deßhalb die zirkulirende Scheidemünze sich mehrte.

10) Der Betrag der jährlich nöthig werdenden Ergänzungsprägungen erweist sich -- wieder nach eigenen Erfahrungen, im Gegensatz zu denjenigen in ähnlichen Verkehrsverhältnissen befindlichen Nachbarländern -- so Beträchtlich, daß durch Fabrikation derselben eine kleine Münzstätte in regelmäßigem ..Setrieb erhalten und mehr beschäftigt wird, als die Mehrzahl der fechs süddeutschen Münzstätten.

11) Eine sernere und in rascher Zunahme begriffene Vermehrung der Thätigkeit einer schweizerischen Münzstatte wäre zu erzielen, wenn in derselben auch die Fabrifation der Brieffrankomarken in den zur Münzprägung bestimmten Räumlichkeiten stattfinden -könnte. Leztere Fabrikation, welche gegenwärtig in München Privat.Personen überlassen ist, ohne daß die Schweiz irgend eine direkte Kontrole darüber ausüben kann, käme bei diefer, auch in Paris und einigen dentfchen Münzstätten vorgenommenen Vereinigung diefes Zweiges mit der Münz-

sabrikation unter die gleiche Aufsicht wie die leztere; die Aufsicht würde, weil von einem Münzbeamten geführt, keine befonderen Kosten verursachen, und auch ein Theil

242 der Arbeiter könnte bald bei der einen, bald bei der andern Fabrikation beschäftigt werden.

12) ...Der Geschäftskreis einer fchweizerischen Münzstatte würde aber noch zunächst erweitert durch stets sich wiederholende Prägungen von Schulpsenningen, Schüzenfhalern und andern Medaillen ; sobald Behörden und Gesellschaften wohlfeile, gute und leichte Gelegenheit zur Anfertigung derfelben haben werden, fo wird dieselbe gewiß in unserem, an Vereine!.1 und Festen aller Art so reichen Lande häufig unö gerne benuzt; man wird die Erinnerungszejchen an fchoeeizerische Schüzenfeste nichj mehr aus der Münchener oder einer französischen Münzstätte beziehen müssest, und die Mebailfenprägung wird eine nicht unerhebliche jährliche Einnahme liefern.

13) Das centraKsirte eidgenössische Münzwesen, wenn es nicht in Unordnung und Verfaß geïathen folî, wird in Zukunft einer fortwährenden speziellen Aufsicht durch technische Fachmänner bedürfen« Der Zustand der zirkulirenden Münzen muß beaufsichtigt, beschädigte und abigenuzte Stüke müssen eingezogen und umgeprägt, die hier wie in allen Ländeun stets auftauchenden Versuche der Falschmünzerei nnausgesezt und mit Sachkenntniß überwacht und verfolgt werden.

Nachdem wir in dem Vorhergefagten die Gründe, Welche für die Errichtung einer Münzstätte sprechen, im Allgemeinen angefühet haben, fönnen wir zn dem Kosten.Punkt selbst übergehen, wobei solgende Vorausseznngen als Grundlagen angenommen worden sind : 1) daß die mit Bern begonnenen Unterhandlungen wegen Einräumung und Ueberlassung des ehemaligen bernerischen Münzgebäudes zu einem ersprießlichen Resultate führen und also das genannte Gebäude zur eidnössifchen Münzstätte eingerichtet werde.

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2) daß, weil keine Wasserkraft diesem Gebäude zur Verfügung stehe, in demselben eine Dampfmafchine ausgestellt werde.

Dem Kostenpunkt ist ferner zu Grunde gelegt das Verzeichniß und der Kostenüberfchlag der zur Fabrikation Münzen der erforderlichen Mafchinen, Werkzeuge und Geräthschaften " enthalten in dem pro Memoria über ErDichtung einer eidgenössischen Münzstätte, welches Herr .·reünzdirektor und Maschinenbauer Üoeßler in Darmstadt auf Veranlassung des eidgenössischen Münzexperten am

29. Mai i852 abgefaßt hat.

Abweichungen von diesem Verzeichniß und Devise ttturden indessen da nöthig, wo die betreffenden Maschinen je. theils bei Abschluß der Münzreform, theils zum Sehufe der gegenwärtigen Rappenprägung bereits von ber Eidgenossenschaft angeschafft worden sind, oder wo Herr Roeßler feither erklärte, daß diefelben nicht in der früher von ihm angegehraen Zahl nothig feien.

Es betrug der erwähnte Kostenüberfchlag

mm

.

.

.

.

.

. F r . 100,000

lievon a..» in Folge Veränderung des urfprünglichen Planes mittels Erfeznng der Wasser- durch Dampfkraft und Erwerbung von Maschinen und Geräthschaften bei Beendigung der Münzreferrn, so wie bei der Ausführung der Rappenprägung .

. Fr. 40,000

bleiben Fr. 60,000 als Sinfchïagspreis sämmtlicher noch erforderlichen Mafchinen, Werkzeuge und @erätt)schaf..en für den Beine-J ber Münze.

Ausgaben für Besoldungen werde« bei dem voraus* sichtlichen Beirage der jährlichen Prägungen ganz weg-

244 fallen und in den angefezten Fabn'kationspreifen inbegnffen fein, auf welche mit Inbegriff der Gratifikationen für Kontrolbeamte jedenfalls in Zukunft auch nach der Ansicht des Münzexperten ebenfalls die ausläntischen Prägungen zu stehen kämen.

Jn dem Falle, wo in Folge besonderer Umstände die Prägungen längere Zeit ganz ausgesezt würden, wäre den beiden einzigen erforderlichen Hauptbeamten, einem Münz* wardern und einem Münzmeister, eine Minimumebesoldüng zu entrichten, wogegen es im Jnteresse der Eidgenossenlchast liegt, denfelben einen angemessenen Gewinnantheil zu gewähren, wenn die wirklichen Unkosten für Löhnungen, Befoldungen, Brennmaterial und Stampel, kleine Reparaturen je. je., die festgesezten Fabrikationspreife nicht erreichen.

Ferner hatte die Eibg«nossenschaft zu tragen die Kosten für größere Reparaturen, neue Mafchinen, Originalstämpel, die Vorfchusse zum Betrieb der Münzstätte, welche,

wie bei der Pulver- und Zündkapfelverwaltung, jährlich verzinset werden könnten, die Transportkosten für Metallbezöge, welch' leztere auch während den Präg-ungen in den französischen Münzstätten von der Schweiz bezahlt wurden, die sich aber wegen Ankauf eines Theils der Metalle in der Schweiz selbst viel weniger hoch belaufen würden, als bei Prägungen im Auslande.

Dieselbe Anordnung fände statt in Betreff der Frankomarken. Das Papier würde zum kostenden Preis verrechnet oder vom Postdepartemente geliefert und für die Verfertignili-; ein Tarif festgesezt.

Nach der obigen Auseinanderfezung und in Uebereinstimmung mit dem schon angeführten weitläufigen ©chlnßberichte und den über diesen Gegenstand vorliegen*

245 den verschiedenen Guta-chten und Expertisen, stellt der Bundesrath an die hohe Bundesversammlung den An« trag auf Er,richfetng einer eidgenössischen Münzstätte, in Verbindung mit der Brieffrankomarken-Fabrikation, und auf Genehmigung des nachstehenden Beschlußentwurfes.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der s c h w e i z e r i s c h e n Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Art. 1 des Bundeebeschlusse.-,, betreffend die Leistungen des Bundesortes und die Art der Bezeichnung desselben vom 27. Wintermonat 1848 (N. Off. S. l. 47), welcher unter andern auch die Bestimmung enthält, daß derjenige Ort, an welchem die Bundesversammlung und der Bundesrath ihre Sizungen halten, der Eidgenossenschaft die nöthigen Räumlichkeiten für Errichtung einer eidgenössischen Münzstätte unentgeldlich zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten habe; nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 6. Januar 1854, beschließt:

Artikel 1. Der Bundesrath ist beauftragt, eine eidgenöfsifche Münzstätte zur Prägung der schweizerischen Münzen zu erstellen und einzurichten.

Art. 2. Zu diesem Zweke wird der Bundesrath dafür sorgen, daß ihm, kraft des Beschlusses vom 27. Winters monat 1848, die zur Münzfabrikation nöthigen Räum« lichkeiten zur Verfügung gestellt und unterhalten werden,

welche Räumlichkeiten einen hinlänglichen Umfang haben

246 und so eingerichtet sein müssen, daß sie den Bedürfnissen der eidgenössischen Verwaltung genügen können.

Art. 3. Zur Dekung der Kosten, welche die Gründung einer eidgenössischen Münzstätte erfordert, so weit dieselben nämlich der Eidgenossenschaft zur Last fallen, wird dem Bundesrath auf den Voranschlag für das Jahr 1854 ein Nachtragskredit im Betrage »on Fr. 60,000 sröffnet.

Art. 4. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Befchlufses beauftragt.

Alfo jben gesezgebenden Räthen vorzulegen beschlossen, Bera, den 6, Januar 1854.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Freh-Herosee.

Der Kanzler der Eidgenossenschasl: -Schief?.

247

...Beilage zur Botschaft.

llebersicht des

*preifeS der SKafchinen, Snjîrumetîte und verschiedenen Geräthschaften für die schwiädrische SKün$atte.

A. Allgemeiner Kostenuberschlag, 1) Verzeichniß und hienach (unter Litt. B) idetaillirter Kostenüberschlag, ausgenommen den 29. Mai 1852, in runder Summ? betragend 2) Hiezu 20 % sür jfzige höhere Preise aller vorgenannten Gegenstände 3) Für Transport, Eingangszoll und Ausstellung der Maschinen . . . .

4) Dampfmafchine von 8 Pferdekraft sammt Kessel, Pumpe und Zugehör .

5) Transport und Ausstellung dieser Mafchine, Fnndamentirung und Ofenbau für den Kessel

.

.

.

.

.

t

.

.

.

.

.

.

.

.

.

6> Kosten der Transmisfionstheile zur Uebertragung der Bewegung auf die einzelnen Maschinen .

.

7) Für Expertisen--.

.

-- -i .

; "~~.

.

.

.

. --.-8) Unvorhergesehenes

gr. 30,000 ,, 6,000 ,, 3,000 ,,

10,000

,,

2,000

,,

3,000

,,

-.tvoea

II

5,000

v5r. 60,000

248

B. «Scrjciclmiß und defciiüirtcr «ostcnuberschïag, ausgenommen den 29. Mai 1852 von Herrn Munjdireïtor Roeßler in Darmsiadt.

Zur Fabrikation der Münzen erforderliche Maschinen, Werkzeuge und Geräthschaften.

Von den nebenstehend ver.-.

zeichneten Maschinen »c. ist bereits angeschafft:

Ferner noch nöthige Anpassungen zur Vervollständigung der erforderlichen Maschinen »e.

Gulden.

Gulden.

3m
1) Eisenwerk zu 2 großen Schmelzöfen 2) Gießapparat (16 glaschen, 1 Gießkasten, 1 Scheere) . .

3) Verschiedene Schmelzgeräthschas©trcf- und WalzlotaK.

4) Vonständiges Strekwerk . .

5) 3 Durchschneidemaschinen àfl. 250 6) Eisenwerk für den Glühofen .

Suftirftnlbe.

7) Justirtisch mit Schubladen . .

8) 10 Iustirwagen à fl. 15 . .

9) 1 Hobelmaschine mit Schwungrad zum Iustiren der Platten 10) 3 Rändermaschinen à fl. 250 .

450 1 Schmelzofen.

810 4 Flaschen, 1 Gießkasten, 120 hinlänglich vorhanden.

2,700 750 220 20 150 500 750

2 vorhanden u. genügend.

. . .

250

12 glaschen, 1 Scheere .

600

1 Schmelzofen

vollständiges Strekwerk

2,700

Eisenwerk s. d. Glühofen

220

Iustirtifch mit Schubladen

20

1 Hobelmaschine z.Iustiren 1 vorhanden, 2 genügend 1 Rändermaschine . .

500 250

verschiedene Kupfergefässe, 1 großer Kessel Ì 1 Scheuerfaß, 1 Glühofen 1 Scheuersaß / * ' ' vorhanden.

150

8 vorhanden u. genügend

3öe.P«..5mi.

11) Kupferne Kessel und Beken, 2 Scheuerfässer, Eisenwerk für einen 2 . Glühofen . . . .

700

3m ...prägsaal.

12) 1 großes Schranbenprägwerk (Balancier) zum Prägen von VF., von Medaillen und zum Stämpelfenken 13) 1 Hobelpräcjwtrk für mittlere Münzfortm(2gr., 20 Cent.)

14) 1 Hobelpräamerk für kleinere Münzforten

1 großes SchraubenBräg-3 werk

4,600

1 Hobelprägwerk . . .

3,200

450 80 50 370 550

1 Meine --.Sohrmaschine .

1 Schwungrad . . .

in zieml.Anzahl vorhanden. verichied. Handwerkzeuge

80 50 370

Schmiedewerkfiätte . .

550

160 180

2 fchlechte vorhanden, vorhanden.

3 genaue Wagen . . .

160

4,600 3,200 2,400

vorhanden.

»lcä)anisd;.c Wer-Bfiätte u. ©chmi«..^.

15) 1 Drehbank mit Vorgeleg und Support . . . . . .

16) 1 kleine Bohrmaschine . . .

17) 1 Schwungrad 18) Verschiedene Handwerkzeuge .

19) Einrichtung der Schmiedewerkstatte .

vorhanden,

Bureau ïcô ^tänzmeifiers.

20) 3 genaue Wagen verschiedener Größe 21) 1 Probierwage . . . . .

3n toerschietenen QIr)beitslo£atien.

300 Gulden 19,510 Reduzirt à 212 ..= gr. 41,361. 20

22) Werkbänke, Tische, Schränke .

300 theilweise vorhanden.

Werkbänke, Tische, Schränke Gulden 5510 Gulden 14,000 Reduzirt à 212 Fr . 29,680 Reduzirt à 212 Fr. 11,681

Runde Summe gr. 30,000

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Botschaft des schweiz. Bundesrathes an die beiden gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend die Errichtung einer schweizerischen Münzstätte. (Vom 6.

Januar 1854.)

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Jahr

1854

Année Anno Band

1

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04

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.01.1854

Date Data Seite

236-248

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10 001 329

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