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Schmetsenschrâ

Jahrgang VI. %5>&®to II.

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Donnerstag, den 29. Juni 1854.

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Man abonnirt ausschließlich beim nächst gelegenen Postamt. Prei.lt 'tur das Jahr 1854 im ganzen Umfange Her Schweiz p o r t o f r e i §tkn. 4. 40 Eentimen. Inferate sind f r a n f i r t an die Expedftfon ttinzufenden. Gsbühx 15 Sentimeli pex Zeile oder deren Raum.

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Kommission des Ständerathes über die Geschäftes führung des Bundesrathes während des .Jahres 1853 und über die Staatsrechnung von demselben Jahre.

Eeschäftsfuhrung des fjundesrathes.

Tit.

..Die Bundesversammlung faßte zur Zeit der Prüfung .Der Geschäftsführung 'des Bundesrathes, den 5. Augufl 1853, einen Beschluß, welcher bestimmt, daß der Bun....esrath jedes Jahr vor dem 1. Mai seinen Bericht über ·î>ie Geschäftsführung und Staatsrechnung vorzulegen -labe.

B«ndt«.»utt. Jahre. VI. Bd. II.

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Wir machen es uns zur Pflicht anzuerkennen, daf der Bundesrath dieses Iahr seiner Obliegenheit voll.« kommen Genüge geleistet hat, denn sein Bericht ««.-> seine Rechnungen find zur angegebenen Zeit an die Kommisfion gelangt.

Diese aber konnte, {n Folge verschiedener, von ibeaa Willen ihrer Mitglieder unabhängiger Umstände,, jt(f> îrst am 12. Iuni versammeln und ähnliche Umstände <, fo wie wichtige persönliche Gründe haben die Kommifsiorn verhindert, vollzählig zusammen zu treten. Denn yt&d Mitglieder konnten der Einladung nicht Folge leiten...

und eben fo waren die einberufenen (Sr sa zm ärmer Set.?

hindert. Die Kommisiton war daher auf fünf Mugïte* ber beschränk,, um ihre Prüfung zu beginnen und fortzufezen, was? nicht dazu beitrug, die schon so zahlreichen..

Schwierigfeiten zu »crirnintern, wel*e von einer »t einigermaßen grünbliocn Anfjtét über fine so ctttegef dehnte Verwaltung in ihren verschiedenen Zweigen, »fe diejenige des Bundes ift, unzertrennlich find.

Wenn die Kommission fich euch nicht schmeicheln darf,, ihre Aufgabe in einer dem Vertrauen des hohen StSi-s derathes enfprechcnden Weise gelöst zu haben, fo fa« fie doch versichern, daß fie nichts verjamnte, wag »ote ihr abhing, um dieses Refultat zu erreichen.

Nach gewohnter Hebung hat fich die Kornmisftota in Sektionen abgetheilt und denselben die Arbeiten fe zugewiesen, daß jeder Zweig der Verwaltung einer [röte genauen Prüfung einiger Kommiffionsmitglieder unterworfen wurde. Hierauf ist die Kommission, nachdem fie über die Mittheilungen, welche ihr durch jede ihrer Sektionen gemacht worden find, berathen hatte, überete gekommen, folgenden Bericht, sowol über die Verwaltung {m Allgemeinen, als auch über jeden ihrer Zweige fio?.-'anlegen.

551 a. Allgemeine Verwaltung.

Die ddgenösfischen Räthe hielten zu wiederholten Malen Sizungen im Laufe des Iahres, dessen Geschäfts* fuhrung Bier geprüft wird.

£ie .a,efe-,geberifche Thätigkcit scheint, beim erficit .Anblik, fich weniger stark als in den vorhergehendere Jahren entfaltet zu haben. Dennoch find einige wichtige Oesetze erlassen worden. Wir führen unter andern das?

Susidesgefez «ber das Bundesstrafrecht, das Bundes* gesez über Wahl und Besoldung der Bundesbeamten an?

«td endlich kann das Gsfez über die Errichtung einet polytechnischen Schule auch als dahin gehörend angefehern »erden, inde« dasselb.: in einer Sizung, die als Foit* fezung deï ordentHchen vorn Monat Iuli betrachtet wer-3 forn jn«ß, erlassen »erden ist.

Dagegen hai Ut Bundesìsersammlung eine große ..Ingßhl VeïoïdnragOT iibeif Besondere Punkte der Oefez« gebung oder Verwatong erlassen, und in Anwendung »srfaffungsmagigeï Bestimmungen sehr wichtige Beschlüsse Man würde sich wirklich täusche!,;, wenn mein aue i>er geringen Anzahl der Geseze, welche 1853 angenommeit »oïden sind, folgern wollte, daß die Thätigkeit der Räthe geringer gewesen sei als früher. Um den Werth der Verhandlungen eines Staatskörpers zu würdigen ,, Sroucht man fie nicht z« zählen. Doch auch von diesem ©esichtspunkte aus stehen die Sizungen von 1853 Un fïiihern keineswegs nach, weil sie eine Menge spe.» Heller Verordnungen zu Tage förderten, von denen einige sehr wichtig sind. Und endlich haben sie über verfassungsmäßige oder politifche fragen, die für die Schweiz von hohem Interesse sind, Beschlüsse gesaßt, diwn sehr lange Verhandlungen vorangingen.

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Gleichwol ist es wahr, daß fie nicht so zahlreiche utiid wichtige Geseze hervorbrachten, als es in Un.

OTfien Iahren unmittelbar nach der Neugestaltung ber Schweiz geschehen ist. Aber dieses mußte nothwendig fo fein. Die Thätigkeit des Gesezgebers mußte sich anfangs âanz der Organisation der Verwaltungszweige zuwende«,, »riche uentralistrt worden find. Nachdem einmal da§ @ebäude der Gefezgebung aufgeführt war, blieb raur übrig dasselbe nach Bedürfnis zu vervollständigen, tò »ach den erlangten Erfahrungen zu »erbessern, für feie .Anwendung der -Serfassung und ©eseze zu sorgen, die .Verwaltung zu leiten und zu beawfj«ï;.tiaên und für Die $wtien Interessen des Sandes zu sorgen.

Das ist die Bahn, welche voa ber gesezgebendeit .Behörde verfolgt und ihr -naturgemäß vorgeschriebere worden ist. In dem Maße, a>ie sich bie Gesezegebung bildete, ergänzte und entwikelte, verfolgte die VerieatJung ebenfaU.4 eine fortschreitende Bahn. Sie erhielt sticht auf einmal den Grad der Vollkommenheit, zu Welchem fie in den Iczten Iahren gekommen ist; über geführt mit Kraft, weife die Lehren der Erfahrung unter tw strengen Aufsicht der Bundesversammlung benuzend, «hielt fie bald bestimmte Grundlagen, und entwifelte fch rasch.

Sie mußte im Anfange sich selbst den Weg bahnen, ·Alles neu schassen und gegen eine Menge f>indernisse fämpfen. Aber jezt hat sie die Zeit der Krijts überstanden. Sie verfolgt heute eine sichere Bah« und der Grad der Entwiklung, den fie erlangt hat, mit &en Fortschritten, die fie noch zu erreichen verspricht, .»enn fie sortsährt mit der Zeit fortzuschreiten, wird machen, baß die strengste Beurthciluug schwerlich eine verwund»are Stelle zu finden vermag.

55s Das Werf der Neugestaltung der Schweiz ist also .....oi-lendet; jedes' Jahr hat den Bau auf den Grund.-3 lagen weiter gefördert und die Arbeit ist gegenwärtig be*1 festiget. Es ist kaum das sechste Jahr ihres Bestehens,, und diese Zeit genügte, um die lezte Hand da'ran p legen und ihr die stärkste Unterflüzung zu gewinnen, närn.« Ifch das Vertrauen und die Liebe der Nation.

Die neuen Bundeseinrichtungen find in das innere Sebfn der schweizerischen Völfcrlchasten gedrungen. Die: Abneigungen find größtentheils erloschen, oder machtlos geworden. Die Befürchtungen, welche Viele gegen eine ju weit um sich greifende Zentralisation hegten, fange» an zu verschwinden und die Kantonalsesezgebunßen sinì> nun ihrerseits in Abänderungen begriffen, um mit dm .-Öundeseinrichtungen in Eint.ang gebracht zu werden.

Die Schweiz gewährt also demjenigen einen erfreu-* lichen Anblik, der ihr öffentliches Leben im Innern be* trachtet. Von dem Gefichtspunkte der auswärtigen Be* Ziehungen aus bietet ihre Stellung ebenfalls nur Gün.?

stiges dar. Die Schwierigkeiten, welche fie mit cinemi benachbarten Staate hatte, fo ernst sie auch gcwcfeti fir.d, dienten nur dazu, ihr gutes Recht hervorzuheben «nd ihren Sinn für Gerechtigkeit und Mäßigung an dett Tag zu legen.

Indem die Kommission die Lage unter diesem @e* itchtspunkte ins Auge faßte, konnte fie nicht anders, al& ihre .öollständige Befriedigung ausdrüken.

Sie spricht ebenfalls ihre vollständige Zufriedenheife über die ©efchäftsführung des Bundesrathes aus.

Indem sie nun zur Prüfung der Einzeltiheiten der Verwaltung übergeht, wird fie einige Bemerkungen Ö6c.y jedes Departement vorlegen.

554 II. ·©eschaftsfithifung der ...Departemoiie.

I. Politisches Departement, Der Bericht des --Bundesrathes Bezeugt das gute -ginverständniß, welches zwischen ber Schweiz und den verschiedenen Staaten befiehl, mit welchen fie Bezie* jungen unterhält.

Diese Thatsache ijî weder neu, noch überraschend. Die Schweiz bemüht fich seü ihrer Neugestaltung, die voller* ïschtlichen Pflichten zu erfüllen und sie ist nicht atteto .Dahin gelangt, in ihrem Schooße selbst eine auf Fraheit gegründete Ordnung, welche vor allem aus Vertrauen «inflößt, aufrecht zu erhalten, sondern sie hat sorgfältig alles vermieden, was Grund zu gerechten Klagen fcätte geben können, ohne dir Stellung etwas ju vergebe.., ,, bie ein wahrhaft unabhängiger Staat bewahren muß.

Aber das gute Vernehmen in den Beziehungen ber sSchweii juin Auslande ist gegenüber einem benachbartra Staate o c stort worden- Wir wollen von dem Konflikte mit Oestemich von seinem Urfprunge an sprechen. Zahl« .reiche Kornfpondenzen haben mit dem beglaubigtet...

Minister dieser Macht in der Schweiz fiattgefundra,.

-.-.Bäudereiche Akten find wegen dieser Angelegenheit gesammelt woroen, die im Laufe des Iahres 1853 .oor-jüglich die Aufmerîfamkeit des Departements, mit .»elchem wir uns beschäftigen, in Anspruch genommen |at. Ein bleibendes Kommissariat wurde im Krnttou Tesfin eingerichtet, um die Wirksamkeit der Bundesbelorde zu erleichtern, fofern dieselbe berufen war, fiel) -oa zu entfalten. Endlich find beträchtliche Summen îinter verschiedenen Formen angewendet worden, um der

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Bevölkerung des Kantons zu Hülfe zu kommen, welche ·.unmittelbar unter dem Schlage der von Oesterreich erjriffenen außerordentlichen Maßregeln litt.

Umständliche Berichte find zu zwei verschiedenen Malen der Bundesversammlung vorgelegt worden, welche felbst jedesmal dieser Angelegenheit viele Zeit widmete, um sie von allen Seiten zu prüfen. ·Ss fällt uns daher ·Hm so weniger ein, dieselbe aufs Neue zu behandeln, fea der Bericht des Bundesrathes über die Geschäftsfübrung von 1853 eine Uebersicht der hauptsächlichsten,, |tch auf dieselbe beziehenden Thatsachen enthält.

Man kann drei Gefichtspunfte in der Entwiklung Dieser Frage bezeichnen. In ihrem Anfange hatte sie nur eine kirchliche Bedeutung. Es handelte sich um Beschweri5ra, welche Oesterreich gegeh die von dem Großen Ralhe iDes Kantons Xefftn bezüglich der Verwaltung der Se.jninarien von 'Poleggio und Askona ergriffenen MaßTegeln richtete. Diese Macht glaubte, die Rechte des USrzbischofs von Mailand und des Bischofs von Como feien verlczt worden und verlangte, taf; diese (Geistlichen Wieder »ollständig in ihre Befugnisse «ngesezt werden iirad ihnen jedenfalls der Rechtsweg offen stehen sollte.

'Befriedigende Erklärungen und völlig überzeugende Er.örterungen wurden von der Bundesbehörde gegeben.

Aber der Zwist vergrößerte sich bald durch das HinZukommen eines neuen Elements. Da die tesfinische IRegierung die Vertreibung der fremden Kapuziner aus fr ein Kanton, infolge zahlreicher, von ihnen veranlaßter Klagen verordnete, reklamirte Oesterreich unmittelbar ··gegen diefe S)? aß regel. Von da an entstand ein neuer Noten* Wechsel, vom 22. Dezember 1852 bis 7. gebruar31853.

iDie Regierung Tesfins, durch ein Billigkeitsgesühl be#

-Wogen'und ohne anzunehmen, daß ihr da eine Rechts-

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vfrbindlfchkn't obliege, stimmte ein den Kapuzinern wäfw Tend der Dauer von drei Iahrcn eine aniKindige Pension zuzufichern. Allein die österreichifche Regierung trug diesem Akt der Willfährigkeit feine Rechnung und beschloß als Repressalie, alle Anciehörigen des Kantons Tessiti, aus der Lombardie fortzuweisen.

Diese Maßregel, welche in der Geschichte der neuer:«.

Zeit ihres Gleichen nid)t findet, empörte allgemein die öffentliche Meinung, und als wäre es nicht genug gewesen mit einem so harten Schlage Taufende von Unschuldige..; zu treffen, brach die gleiche Regierung jeden Verîeht mit dem Kanton ..Cestir, ab.

Von diesem Stagenblike an trat der Konflikt in seine wahre politische Phase.

Destemich ergriff diese leztere Maßregel nach beoe Versuche eines Aufjianses in, Mailand, indem es fidj dabei auf die von dem Uebelwoîïen verbreiteten Gerüchte itüzte, welche Sesfin als den Herd revolutionärer Um* Iriebe, als eine offene Zufluchtsstätte der Flüchtlinge fchildertra, wo deren Koryphäen bie fehlgeschlagene Sße& wegnng organifirt haben sollen.

Die Korrespondenz, welche der Bundesrath über diesen ©egensjand mit dem österreichischen Minister untere bielt, ist veröffentlicht worden und Allen hinlänglich be« ïannt, so wie die Thatsachen, welcbe dieser von un§ ««geführten Maßregel vorangingen, fie begleiteten unfe

ihr folgten.

In den îonjradiftorifchen Erortcrungen, welche be-« züglich des Konflikts ausgewechselt wurden, kam mavi allmälig dahin, die Frage in zwei unterscheidende Mo# »ente zu trennen, nämlich : einerseits die Ausweisung, der Xesfiner, welche mit derjenigen der Kapuziner {«.,

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Verbindung steht, und andererfeits die Gränzfperre, welche sich an die vorgebliche Theilnahme 2.effins an dem Mailänder-Attentat knüpft.

Die Bundesversammlung behandelte diese grage in ihrer Gesammtheit zum ersten Male im Monat August 1853, und nach langer Berathung faßte sie (den 3. Au# gust) einen Beschluß, welcher der Vollziehungsbehördc keine bestimmten Weifungen ertheilte, in der Erwartung, fie werde nichts »on dem versäumen, was die Wahrung der Rechte, der Ehre und der Unabhängigkeit der Schweiz erfordert. Der nämliche Beschluß bewilligte dem Bun# desrathe einen Kredit von Fr. 211,763 im militärifchra Interesse der Schweiz, und einen unbefchränkten Kredit, um, so weit es nothwendig sein konnte, die Vertheidigungsrnittel der Schweiz zu vervollständigen und den .Bürgern zu Hülfe zu kommen, welche am meisten unter den Maßregeln Oesterreichs zu leiden hatten.

Im Monat Februar 1854, in Folge eines von dem Bundesrathe geforderten Berichtes, bestätigte dann die Bundesverfammlung den Befchluß vom 3. August, indem fie jedoch dabei die Erwartung ausfprach, der Bundesrath werde, mit Entfaltung aller Energie, welche einer freien und unabhängigen Nation ihr gutes Recht einflößt, unter den jezigen Umständen eine 'anständige .Lösung des Konflikts mit Oefterreich herbei zu führeit wissen.

Es ist bekannt, auf welche Weise der Bundesrath »om Anfange an zu Werke gegangen ist. Er hat sich bemüht, so viel dieß von ihm abhing, das Ende des Streites zu beschleunigen. Aber die Lage war schwierig, denn es konnte keine Rede davon fein, den Forderungen ..Destcrreichs zu entfprechen, und doch war zu wünschen, daß die nachtheilige Lage, in welche eine große Zahl

·558 unserer Mitbürger versezt war, nicht zu sehr verlän* gert würde. Cs durfte nichts unternommen werden, was die Würde der Schweiz gefährden konnte. Es durfte ebenfalls nichts übereilt werden ; nur eine mitgeliig* ïeit verbundene Ruhe fchien allein der Lage angemessen.

Aber es war auch dringend nothwendig , einer zahlreichen Bevölkerung so viele Linderung ihrer Leiden als möglich zu verschassen. Endlich mußten ebenfalls Maßregeln im Interesse der Verteidigung der Schweiz getroffen werden.

Jn allen diesen Richtungen ist vom Bundesrathe gelandelt worden.

Gleich Anfangs hat er gegen Oesterreich die Sprache der Vernunft geführt und ihm die Unhaltbarkeit der Gründe nachgewiesen, auf die sich dessen Maßregeln

ftüzten.

Es find ansehnliche Summen bewilligt worden, um Straßenbauten im Kanton Tesfin zu begünstigen und aus diese Weise der Bevölkerung zu Hilfe zu kommen; die* selben werden auf den Rechnungen von 1854 erscheinen.

Beträchtliche Arbeiten, im Interesse des Vertheidigungssystems der Schweiz, find aus dem zu diesem Zweke von der Bundesversammlung bewilligten Krediten ausgeführt worden.

Außerdem hat der Bundesrath die Kantone attfge* fordert, die im Personellen und Materiellen ihrer Trup* .pen vorhandenen Luken auszufüllen, und sich selbst ans gestrengt, um den Verpflichtungen nachzukommen, welche feie neue Militärorganifation dem Bunde, in Bezug auf Anschaffung von Kriegsmaterial, auferlegte.

Endlich hat er sich bemüht, durch Geldbeiträge und durch Arbeit diejenigen zu unterstüzen, welche von den ·Maßregeln Oef.:erreichs am grausamsten getroffen wurden.

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Aber der größte Theil der llnterstüzungen, welche |ur Erleichterung unserer teffinifchen Mitbürger geflossen: find, ist den brüderlichen Gefinnungen der schweizerischem .Bevölkerung zu verdanken, welche durch deren Kundges!mng nicht nur eine wohlthätige Handlung ausgeübt,, fondern auch eine wichtige Manifestation gemacht hat., ..Deren Sinn nicht zweifelhaft sein konnte. Der Bericht über die Gefchäftsführung führt die Duellen dieser Un.» ierftüzungen an, welche sich auf eine Summe von ,gr. 284,361. 58 beliefen, wovon Fr. 59,826. 42 auf die Schweizer im Auslande fallen. Dbfchon ofentliche Dankfagungen durch die teffinifchen Behörden an die Geber gerichtet worden find und der Bericht des Bundesrathe.-?

..ebenfalls seinen Dank ausfpricht, so findet die Komtnis.« Iton dennoch, es fei am Plaje, auch in ihrem heutigen.

rosfiziellen Berichte die Erinnerung an die Großmuth nie* ìDerzulegen, welche sich auf eine so glänzende Weise M der Kalamität geäußert hat, wovon ein Theil de...'

(chweizerischen Bevölkerung betroffen wurde.

Die Kommiffion will sich nicht weiter über diese grage ausbreiten, theils weil die aus das Berichtsjahr 1853 bezüglichen Thatfachen der Bundesversammlung fchon zur Beurtheilung vorgelegt wurden, theils auch, deß# .wegen, weil die auf den Befchluß vom 7. Februar folgenden «.Ereignisse dem lausenden Berichtsjahr angehören und die Versammlung sich übrigens wahrscheinlich in .Jolge einef Spezialberichts damit zu befassen haben wird. Sie beschränkt fich also darauf, zu fagen, daß nach den Erfun* feigungen, welche sie über den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit eingezogen hat, es scheinen mochte, als gehe dieselbe einer wenigstens theilweisen Lösung sntge-« :äen. Schon find Erleichterungen in der urfprünglichen Strenge der Gränzfperre eingetreten, und wenn diese

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Schwierigîeit beseitigt würde, so bliebe «wr noch dfe .Ausweisung der Tesfiner aus der Lombardie, welche sich fpeziellfï, wie wir weiter oben gesehen haben, an dic-Siusweisung der Kapuziner fnüpft.

Vom Anfange des Streites an hat die Bundesbelorde eine« Koimmipr in dem Kanton Tesfin gehalten., -...Derselbe hat die lcbenswertheste Thätigkd. entfaltet und unbestreitbare Dienste geleistet; defhaft glaubt auch die Kommission, bas ddgenösfifche KornKiissfisriat im .·.tesfi.t verdiene die Zeugnisse, welch« de? Bundcsvath ihm zi inehmra Wlaim gegeben hat.

Sie war auch berufen, die Rechnung seiner Gefchäfisführung ·»« untersuchen und hai sich überzeugt,, .....afj, obgleich die Ziffer der Auegabe« hoch erscheint, sie iejmoch keinem Artikel enthält, der fich nicht vollständig in jede? Beziehung techtsertiget. Dieses gesagt, erlaubt fch die Komìnislton, einzig den Gedanken auszudrüken,., .dofi bsr Bundesrath ohne Zweifel nicht zögern -werde,, feiefe außerordentliche Sendung, so wie es die Umstände ertauben, zw bsendigerj wchlverstanden, daß die tesfini* fchen Gehörten ihrerseits was von ihnen abhängt, thurs sverdra, um einen Zustand der Dinge herzustellen, wete cher des Schweiz bezüglich der gremdenpolizei die noth.£ soenbigen Garantie.! ddrbietet.

-las dem Berichte des Bundesrathes Ergibt sich,, $a§ Her ößweichisch? Geschäftsträger davon Anzeig'.,.rnachte., daß er ermächtigt sei, Unierhandlungen zur Er* meuerung und den nothigen Abänderungen des früher zwischen beiden Ländern bestehenden Vertrags über Aus.« lieferMîig de* Verbrecher zu eröffnen. Da fich das Be* dürsniß, in dieser Beziehung etwas festzustellen, nicht ï>efiimm. fühlbar machte, wird der Bundesrath in seiner Klugheit [eheïï, was darin, wenn der geeignete Augen-

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...lif gekommen sein wird, zu thtrn ifi und die Grimi...* fäze ausrecht erhalten, welche jezt hinjîchtïfch dieser Wn* Gelegenheit bestehen.

Die Beziehungen mit den deutschen S t c.a te.t ...lieben bezüglich des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs auf einem Cuße des Wohlvernehmens. A&er einige von ih# sie« hielten es für Pflicht, die Reklamationen .Oesterreich-l.

§u unterstüzen und Klagen bezüglich der ..Duldung poli* iifcher .Flüchtlinge in der Schweiz anzubringen. Auf die »on dem Bundesrath gemachten Mittheilungen hatte diefe Angelegenheit keine weitere Folge.

Einfge deutsche Regierungen glaubten (seiner Zeit),, fich über das Bestehen von Arbeitervereinen {n der Schweig lefchweven zu müssen, welche sie wegen ber Grundfäzej, feie sie unter ihren Mitgliedern unterhalte«, für gefähr.« ïich betrachteten. Diese Beschwerde« wurden mit Reche für grundlos erkannt. Man wird fich erinneïn, baß bic ·Bundesbehörde schon 1850 sehr strenge Maßregeln QfQtK, t>ie Arbeitervereine ergrissen hat. Seither bestehen te feer Schweiz keine andern, als solche, welche die sittliche und intellektuelle Bildung ihrer Mitglieder pm Zttsefe laben und die allen Umtrieben einer lommunistifchen oder ..revolutionären Propaganda fremd bleiben.

Dennoch fahren einige deutsche Regierungen, na« .rnentlich die von Sachsen und B a d e n fort, drükende Maßregeln gegen schweizerische Arbeiter und fremde Ar# Ibeiter, die in der Schweiz gereist sind, anzuwendeit.., Jm Großherzogthum Baden dauert das Reiseverbot sfit -Arbeiter, welche in der Schweiz waren, sort. Jm K5* nigreich Sachsen wird das Verbot ohne Rüksicht, fräst einer Verordnung vom 18. Oktober 1852 angewendet..

Es entstehen daraus häufige Plakereien für Schweizer.?

...urger und ihre Klagen darüber ertönen s-fters in öffent*

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lichen Blättern. Schon im Augujî des lezten Iahves »urde der Bundesrath eingeladen, alle nöthigen Schritte ju thun, um das Aufhören dieser AusnahmsmoßregeC fo schnell als möglich zu bewirken.

Die Kommission glaubt, daß der Bundesrath noch anehr hätte daraus dringet., oder daß er wenigstens schnei1er hätte reklamiren sollen.

@tt- am 25. Dezember 1853 wandle er fich atifs ..Tìeue an das Ministerium von Sachsen, um Abhülfe un* fêter Beschwerden zu erlangen; sein früherer Schritt geichal) am 18. April 1852. Die Kommission hält daher isafür,, daf eine Einladung, im gleichen Sinne wie die ·ijothergehende, neuerdings beschlossen werden follie.

Die Beziehungen zu F r a n k r e i c h erlitten während Ü>es ganzar Sauses des Berichtfahre.? nicht bie mindeste SBeratidetung. Einige Reklamationen, bepgltó) der ..Wie« îserlossung der Jsroeliten, »are« »on feiner Bebeuttîng., 3înteîl)aîîdtongeK find unter Mitwirfwwg .OÊÏ Regierung 3)..s bethciîigiira Kûntoi..., erofnet, um .beziigltch des lange 3>til hongmfeen Streites über die ©ränabefUmmw.ge.t auf Ssite dee Dappenthals zu einem Resultate zu ge# langen. Zusammenkünfte haben ilattgesunden und die Angelegenheit scheint dießmal in ein neues Stadium in* ttn zw »ollen, welche.... wenigstens oie ..BIBglichieii eineie .UeberrinfuRft durchblifcu läßt.

Der Bundesrath bringt zur Kenntniß, daß einige aniergeordnete Anstände, welche Korrespondenzen mit ..der sardinischen Regierung veranlaßten, aus gütliche ·Weise geregelt wurdet,. Er erwähnt unter anderm, daß in Be-iiehung auf den Pojiverkehr, das ..Eelegraphetiwefen, die ZoEverhaltnilfe und Paßvisa einige Beschwerden lifter Erhebung von Gebühren vorkamen, die mit dem Geiste det VeTträge nicht ganz im Einklange flehen, oder

563 sonst zu fiskalisch erfcheinen. Die Kommission ist über.« jeugt, daß es sich hier nur um minder wichtige Gegen.* stände handelt, welche alle in Ordnung gebracht worden find, mit Ausnahme der Beschwerde über die Paßvisa.

...Diese rührt von der Regierung des Kantons Uri her, welche dem Bundesrathe den Fall eines Angehörigen ihres Kantons anzeigt, dessen Paß durch die sardinische Gesandtschaft in der Schweiz vifirt war und der ihn zu Arona pm zweiten Mal vifiren lassen und die ©ebühren bezahlen mußte. Aber als er bei einem andern Büreau ankam, verlangte man zum dritten Male seinen Paß zu vifiren, und nur mit Mühe konnte er sich davon frei .machen. Der Bundesrath theilte diese Befchwerde der fardinischen Gesandtschaft mit, welche antwortete, daß ein Reglement von 1847 noch in Kraft sei, welches verfüge, daß das einem Reisepaß durch eine Gefandtfchaft oder îlnen Konsul des Königs im Auslande eîtheilte Vifes den Träger nicht dsr Verpflichtung überhebe, im Innera der fardinifchen Staaten sich dem Vifa des Minister-!

der auswärtigen Angelegenheiten oder der ProvinzialIntendanten zu unterwerfen. Das hat ohne Zweifel ge# genübcr der Perfon stattgefunden, welche die Beschwerde .hervorgerufen hat, und der Regierung des Königs war es nicht möglich, dieses Recht auszuheben oder eine Aus«ahme zn Gunsten der Schweiz zu gestatten.

So geringfügig auch diefer Gegenstand ist, fo wird doch nicht entgehen, daß ein doppeltes Vifa vielen Perfonen lästig werden kann und daß es der Art ist, die

seichtigkeit des Verkehrs zwischen beiden Ländern zu erschweren. Die Kommisfion denkt, der Bundesrath »erde diesen Gegenstand nicht ans dem Auge ver* lieren und wenn sich eine Gelegenheit zur Reklamation.

564 gegen diese übertriebene SJiskalität darbietet, fie nicht entgehen lassen.

Die Vertretung der auswärtigen Staaten in der Schweiz bat einige Veränderungen erlitten, welche der Bundesrath in seinem Berichte anzeigt. Die Kommis·jton erinnert bei dieser Stelle an den Beschluß des !.ej» ira Iahres, welcher von dem Bundesrathe einen Bericht darüber verlangt, ob es angemessen fei, in der diplomaiischen Vertretung der Schweiz eine Veränderung vor* pnehmen, um fie zu vervollständigen und zu erweitern.

Der Bundesrath follte seinen Bericht mit Vorschlä« gen über die Feststellung des Ranges der schweizerische« diplomatischen Agenten, ihre Besoldung, Gebühren und Befugnisse im Allgemeinen begleiten.

Der Bericht über die Geschäftsführung während des Iahres 1853 enthält keine Antwort auf diese For* derung. Aber die Kowmisfion ist überzeugt, daß der Bundesrath diesen Gegenstand nicht aus dem Auge ver* îoren hat, was auch immer seine Meinung über das .Wesentliche dieser Frage sein mag, und fie beschränkt sich daher darauf, aufs Neue derselben zu erwähnen.

Es verhält fich eben so bezüglich der Unterhandlitngen mit den V e r e i n i g t e n S t a a t e n über die Ratifi* kation des Handels- und Niederlassungsvertrages, welcher zwischen beiden Ländern entworfen worden ist. Es wurde leztes Jahr eine Einladung an den Bundesrath erlassen, diese Angelegenheit ernstlich zu betreiben. Der .Bericht erwähnt keiner Schritte, die zu thun für angemessen gehalten wurden; aber die Kommisfion hat die Ueberzeugung, daß er nichts versäumte, was von ihm flbhangen konnte, den erwünschten Erfolg zu beschleuni* gen, und fie begnügt sich deßhalb, das Vorhergehende in Erinnerung ju bringen»

565 t

Das Bureau des politische.! Departements ist in .»onkommener Ordnung geführt- Aber der Mangel eines Sekretärs hat zur nothwendigen Folge, die Arbeit und die Schreibereien des Departementsvorstandes bedeutend zu vermehren. Es ist allerdings wahr, daß einer der .Angestellten der Bundeskanzlei einen Theil der Arbeit, .welche dem Bureau obliegt, besorgt; aber diese Einrich* «ng genügt nicht, und die Kon.nnsfion glaubte fich die fjrafje stellen zu können, ob der Bundesrath nicht bald die offene Stelle, in Anwendung des Art. 1 des Ge* fejes vom 2. August 1853 besezen sollte.

Im Ganzen beschränkt fich die Kommission darauf, t>en Antrag zu stellen: ,,Der Buncesrath wird eingeladen, auf eine wirksame ,,Weise die geeigneten Schritte zu thun, um so bald als ,,möglich die von einigen deutschen Staaten gegen die ,,Schweiz ergriffenen Ausnahmsmaßregeln aufhören p ,,machen."

II. Departement des Jnnern.

Bnndeskanzlei.

Die Kcmmiffion hat mit vieler Aufmerksamkeit den «Geschäftsgang auf der Bandeskanzlei unterfucht, - und sie .macht es fich zur Pflicht, derselben öffentlich das Lob zu «rtheilen, welches ihr mit allem Recht gebührt.

Die Kommisfion halt aber dafür, dieß dürfe nicht anders fein, indem die Bundeskanzlei im Mittelpunkte der Kantonskanzleien fich befindet, mit denen sie im häufjgen Verkehre steht, denfelben gewisser Maßen zum Mulier der Ordnung, der Pünktlichkeit und. des Fleißes dienen soll. Wenn sie gegenwärtig ihre Aufgabe vollBundtsblart. Jahrg. VI. »d. II.

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f t ä n d i g erfüllt, was die Kommission, ohne den gering.-flen Anstand zu nehmen, anerkennt, ungeachtet der Be* merkungen, die fie später machen wird; wenn sie übet ben andern Kanzleien steht, und zwar nicht nur dur4 ihre Stellung, sondern durch ihre Leistungen, so tanti fie aus den Geschäftsgang der Kantoitskanzleien, ......m .jenen mehrere noch einer alten Routine und frühem .Traditionen folgen, einen wohlthätigen Einfluß ausüben..

Die Kommiffion hat daher mit wahrer Befriedigung, jedoch ohne Uebmaschung gefunden, daß a U e Kontrolm ber Bundeskanzlei vollständig nachgeführt und mit Drd* rnnng und Reinlichkeit gehalten find. Die Dberaufjïcht and die gehörige Ue&erwachung »on Seite der oberti Kanzleibeamten findet sorgfältig statt; auch verdient der ifer und der Fleiß der Angestellten das grijpte Lob.

Die Organisation der Bundeskanzlei hat keine wesent« ïiche Veränderung erlitten, seitdem fie im Monat Mal

1850 reglementarifch festgestellt wurde. Die Kommisfiorn ijl übrigens im Falle, «ber einige besondere Punkte nadj* fehende Bemerkungen zu machen : a. Die Kollationirung der Protofolle der Bundesversammlung, nämlich des National* und Ständerathes wird vom Kanzler oder dessen Stellvertreter,,

so wie auch von den zwei Kanzleisekretären besorgt.

Sie schreiben mit eigener Hand in die Protokolle und korrigiren ebenfalls eigenhändig die .Jeljïet, welche fie finden. Diese Verfahrungsweise schadet aber der Reinlichkeit der Bücher, und die dießfällige Mühe ist nicht unbedeutend. Es wäre daher je-en* falls zu wünschen, daß die Verbesserung der Fehl-r
der Hand desjenigen gemacht würde, der die Reinfchrist ter Protokolle besorgt hat, und daß »»tt

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der Kollationirung in einem zu diesem Behufe bestimmten Buche einfach Vormerkung gefchähe.

Ü>. Es wäre zu wünschen, daß die Berichte, Botschaft.ten, Anträge und Entwürfe, welche in verfchiedenen Protokollen erfcheinen, in chronologischer Ordnung am Schlüsse der Bände ala --Beilagen beigefügt würden, anstatt daß fie an dem Orte der Proto* kolle eingeheftet werden, wo der auf den ©egen* stand bezügliche Befchlnß sich befindet. Auf i)ic angegebene Weife würden die Protokolle an Ein* fachheit und praktischerem Gebrauche gewinnen.

c. Der Bericht, den der Kanzler, nach Art. 15 deg Reglements über die Kanzlei, an den Bundesrath zu erstatten hat', ist von der Kommission geprüft worden; sie hat denselben etwas lakonisch gefun.» den, und sie wünscht deßwegen, daß derselbe in Zukunft unter ..Underm auch einige Auffchliissc über die Kanzleiausgaben, befonders über die Druffoften, dae Bundesblatt und die amtliche ©efezesfammlung enthalte.

d. Die Registratur ist das Wichtigste in jeder Kanzlei.

Diejenige auf der Bundcskanzlei ist im Ganzen sehr gut geführt, in der Regel dreifach, n o m i n a l , r e a l und l o k a l gehalten, und wir können auch über die Ordnung und ..Treue, womit sie vom gegenwärtigen Registrato?

ï»eforgt wird, unsere Anerkennung ausfprechen.

Nur in einer Beziehung können wir die Registratur nicht vollkommen billigen: sie ist nämlich unter den einleinen Anfangsbuchftaben oder Schlagwörtern nicht streng alphabetisch geordnet, in so weit z. B. der g l e i c h e ©..genstand mit dem gleichen Anfangsbuchstaben oder Schlagwort aus verschiedenen Blättern und Seitm

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des Registers, statt an gleicher einziger Stelle dessen ben mit allen darauf bezüglichen u n d bei- und nache i n a n d e r aufgeführten Nummern erscheint. Es ijl dieses nach unferm Dafürhalten ein etwelcher Uebelstanb,, ans welchen wir den Kanzleivorstand und den Registrato.?

aufmerffam gemacht haben. Freilich müßte, wenn Ihm abgeholfen werden soll, das Register, wie es auf manche..!

Kantonskanzleien gefchieht, nach jedem Iahresabschlwsse zerschnitten, streng alphabetisch zerlegt und aufgepapp...

und sodann erst rein abgefchrieben werden. Diefes Ver* fahren verursacht natürlich einige Mühe, die indessen in Nebenstunden und in Zeiten, wo die Arbeiten weniger drängen, genommen werden kann. Die größere Uebersjchtlichkeit jedoch und der leichtere Nachschlag in den Re* gistern, der eine Frucht und ein Gewinn jener Mühe wäref dürfte wenigstens für die Bundeskanzlei ein Grund sein,, in Erwägung zu ziehen, auf welche Weife unserer An* regung angemessene Nachachtung zu geben fei.

Dem Vorstehenden fügen wir noch folgende Berner*

kung bei:

Bei Durchficht des bundesräthlichen Korrespondenz* oder Misfivenbuches hat die Kommission sich überzeugen können, daß die nöthige Kontrole nicht überall gleich mäßig bei allen Aktenstüken geübt wird. Das genannte.

Buch enthält nämlich eine sehr große Anzahl französische.?

Schreiben an Kantonsregierungen, an auswärtige, bei.

der schweizerischen Eidgenossenschaft akkreditirte Minificr,oder an Schweizerkonfuln im Auslande. Nun find aber diese Schreiben oft unerakt abgeschrieben worden, wa.,1 auf einer Kanzlei, wo Ordnung und Reinlichkeit in den Skripturen herrscht, nicht vorkommen sollte.

Bei diesem Anlasse muß die Kommission auch der voux ber Bundeskanzlei veranstalteten Uebersezungen, haupt-

569 ([Schlich der f r a n z ö f i f c h e n erwähnen. In einem Sheile der Schweiz sind häufige Klagen laut geworden Wgen Mangelhaftigkeit der Uebersezungen, über die man moch hinweggehen könnte, wenn sie nicht dem Geiste des Jnhaltes schaden und bei Anwendung der Geseze Schwie* ïigfeiten verursachen würden.

Dieses muß besonders auffallen, wenn man die gegen.....oärtigen Aktenstüke mit denjenigen einer andern Periode unserer Geschichte vergleicht, wo der Gebrauch der franhöfischen Sprache in den von der Administration ausgehenden Schreiben ebenfalls vorgeschrieben war.

Die Kommission ist der Anficht, dieser Gegenstand |ei wichtig genug, daß man ibm alle Aufmerkfamkeit fchenke, und fie hofft, der Bundesrath werde nichts verfäumen, was von ihm abhängt, um dem gerügten Uebeifiande abzuhelfen.

Die Unterfuchung des Bundesrathsprotokolls hat der .Kommission zu einer ...Bemerkung anderer Art Anlaß gejîeben, indem das genannte Protokoll eine Menge unwichiiger Gegenstände enthält, mit denen der Bundesrath sich befaßt hat.

Diefes führte auf die Vermuthung, es werden gegen.OTärtig im Schooße des Bundesrathes Gegenstände von geringem Belange behandelt, die ganz füglich dem einen .....der andern der Departemente zugewiesen werden könn* .îen, und wodurch fchnelle Erledigung der Gefchäfte er4wekt würde. Wenn auf diefe Weife der Bundesrath ·cer Sorge um fo geringfügige Sachen enthoben wäre, fo könnte er dafür mehr Zeit den wichtigen Geschäften -.Widmen, und man erhielte zugleich eine der Natur und feem Grade der Wichtigkeit angemessere Gefchäftsvertheitong. Zu diesem Behufe dürfte der Bundesrath bloß

570 einen ausgedehnteren Gebrauch von der Kompetenz machen, die ihm der Art. 22 des Gesezes über die Dtc ganisation einräumt.

Departernentsfanzleicn.

Das Protokoll über'die Geschäfte des D e p a r t e - s m en t s des I n n e r n wird mit Sorgfallt geführt; CE «scheinen aber in demselben Sachen aufgenommen,, welche für die Administration von keiner -.Bedeutung sete können.

Die Skripturen und »erschiedenen Kontrolen der ü b r i g e n D e p a r t e m e n t e find im Allgemeinen auch te guter Ordnung, ganz nachgeführt und in's Reine ge.s schrieben. Bei Durchficht der Kontrolen ist aber dereit Verfchiedenheit und die Art ihrer Führung auf den De«1 parlement...« der Kommisfion äußerst aufgefallen.

Sie will jedoch nur beim erstern Punkte stehen blet* ben. Früher schon wurde verlangt, daß die Skripturejt der Departemente mit denen der Bundeskanzlei in Weber-5 einstimmung gebracht werden; jezt aber kann die .Jrage gestellt werden, ob es nicht zwekmäßig wäre, die Skripturen der "verschiedenen Departemente unter sich in Einklang zu bringen, indem die einen mehr, die an* dern weniger Kontrolen führen. Ohne jedoch alle streng der nämlichen Regel unterwerfen zu wollen, dürfte es doch vielleicht am paze sein, gewisse reglementarische Bestimmungen aufzustellen, denen dann nach Möglichkeit nachgekommen werden müßte. Die Kommisfion möchte Saher die Aufmerksamkeit des Bundesrathes auf diesem ·©egenstand hinlenken.

Teau i« feinem Spezialbericht über den jezigen Zustanfe der Archive tie Gründe an, welche vorzüglich in der fBeiilänfigksit und (Schwierigkeit der'Arbeit liegen, ser...

îier in den vielen zur Ausfüllung der Lüken nothweni-.i.-' gen Nachsuchnngen und in der Nothwendigkeit einer neuere ©ntheilung der Rubriken und daherigen Umarbeitung., endlich in der Zeit, die das Bureau gebrauchte, um den .Reklamationen von Kantonsregierungen und Partikularen im öffentlichen Interesse zu entsprechen.

In voller Anerkennung dieser ©runde, so wie desgleiß es, den das Bureau bewiesen hat, bedauert dennoa) die Kommission, daß dem Bundesbeschiusse vom 5. Augufi 1853 feine Folge gegeben werden konnte, und sie ist daher der Anficht, es müsse eine neue Einladung im gleichen Sinne erlassen werden, worin das Ende des .Jausenden Jahres als p e r e m t o t i f c h e Frist für die Voîî?nd,.ng des .-"jauptplans über die eidgenössische.!

Archiv..: anzîîsezen wäre.

Atlaê der schweizerischen Bevölkerung.

Der zweite Theil dieses Werkes wird die Presse bald verlassen; dis deutsche Ausgabe davon ist bereits gedrukt, und ber dritte Theil rükt auch ordentlich vorwärts. Die .Kantensregierungen haben dazu die »on ihnen verlang* ien Sluffchlüsse geliefert und durch ihre Mittheilungen konnten bestimmtere Resultate über die Bevölkerung gegeben werden. Da aber nicht alle Kantone im Befize.

vollständige.? Daten find, während andere solche erst sammein müssm und darauf dann mittheilen können, so hat sich die Kommission die grage gestellt, ob es nicht im Inleress? der Sache läge, daß das Departement mittels formula rien, di? es den Kantonen übermachen würde.

»

57s ·gung gestellten -Sofals, hat dassel&e die Arbeit beKnoc..)

.tüchtig gefördert. Die Aktmstüke von jener Periode be# fanden 0 sich in der größten Unordnung und es zeigten fich darin beträchtliche Süfcn, hauptsächlich in den Pro* .iofollen. Zuerst wurde die Revision und die (Sinregistrirung des I u f i i z m i n i s t e r i u i n s vollendet; darauf ïam das M i n i s t e r i u m der F i n a n z e n , welches viele Schwierigkeiten darbot, vorzüglich der Zahlen wegen, so wie auch wegen der Verschiedenheit der betreffenden 1kienstüfe und der Unordnung, in .uelcher fie fich befanden.

SJlit wahrer Befriedigung hat fich die Kommission »om dem Vorrufen der im genannten Archive gemachten ArSeiten überzeugt. Der Anblik, den dasselbe g e g e n w ä r îig gewährt, ist schon ganz verschieden von demjenigen,, .den es vor K u r z e m noch darbot, und es ist zu wün# fchen, daß in einer Zeit, welche swa.; nicht wol bestimmt »erden kann, die fich aber nicht über ein Jahr hinaus îrstreken sollte, die Infiandstellung der Archive und die Bearbeitung des Generalrepertoriums vollendet sein werde.

3) Die eidgenössischen Archiöe von 180.3 bis 1848 erheischen auch eine Reorganisation. Die ...Bundesvetfammlung faßte daher leztes Jahr einen bestimmten 55e* fchluß, bezüglich der Beförderung der Arbeiten in den -Archiven, und fie drüfte die Erwartung aus, daß im Saufe .dieses Jahres ein vollständiges und gedrttftes Regifh.r über die eidgenösitschen Archive von den Iahren 1803 ü»is 1813, von 1813-1832 unö von 1832-1818 erfcheinen könnte. Die Kommission überzeugte fich bei ihter Besichtigung der eidgenössischen Archive, und überdief ·geht es auch aus dem bundesräthlichen Geschäftsberichte hervor, daß die Anfertigung und Veröffentlichung dieses ©eneralinsentars s;inem Endpunkte noch nicht nahe ist.

·Jn Beziehung auf diesen Rükstand gibt das Archivbü-*

572 Watte weggelassen würden, inbem sie für dasfelbe von feinem Vortheile sind und den größten -.theil der Schweiz nicht interefstren. Den hier angeführten Uebelstä.iden abzuhelfen, wird übrigens nicht fchwer halten.

Die Abonnentenzahl des f r a n z ö f i s c h e n Bundesilattes hat sich vermehrt, diejenige des d e u t s c h e n aber (um 20) vermindert. Iene Abonnen.enzunahme kommt von einer Regierung der franzöfischen Schweiz her, welche, um andere Drukkost..« zu ersparen, mehr als 200 EKni.plare dee franjöjifchen Bundesblattes bestellte, die sie in.

ihrem Kantone vertheilen läßt.

Archive.

1) Die Bearbeitung der Repertorien Der altern Ab[chiede ist auf der früher angenommenen Basts fortgefezt worden, ohne daß man jedoch große Fortschritte daS>ei wahrnehmen könnte. Dieses kommt nach dem Berichte des Bundesrathes daher, weil die Redaftoren, von .oenen fast alle ihre Zeit in zweierlei Beschäftigung zu.

.eertheilen haben, sich diefem Werke nicht fo widmen fönSien, wie dieß z« wünschen wäre. Der Geschäftsbericht Üeg Bundesrathes gibt übrigens genau das Stadium an, in welchem sich gegenwärtig Diese Arbeit befindet.

2) Die Bereinigung, die Klassifikation und die IÜ»entarifirung der helvetischen Archive haben merkliche Fortschritte gemacht. Im Monat Februar v. I. ließ der BunDesrath die Stellen eines Archivariatsgehilfet..

·und eines Kopisten ausschreiben, um Ordnung in die Archive zu bringen. Die hiefür Gewählten haben dann im Monat Mai ihre Arbeit begonnen und das GeneTalrepertorium fortgesezt, welches von Herrn M e y e r s., o n K n o n a u bereits angelegt worden war. Ungeachiîet der Mangelhaftigkeit des diesem Bureau zur Verfü*

5711 Bnndesfclatt. Amtliche ©esejessammlnng.

...Bei Anlaß der Prüfung der Geschäftsführung im Jahr 1852 wurde der Bundesrath von der Bundesver*» îammlung eingeladen, dafür besorgt zu sein, daß da.?-..Bundesblatt in B e z u g auf I n h a l t und F o r m verbessert und fur Den ©ebrauch praktischer gemacht w e r d e .

Die Kommisfion anerkennt, da§ dieser Einladung; in gewissen Punften, nicht aber in allen nochgekommeîi Worden ist. So enthält z. 33. bie amtliche Gesezessammlung noch eine UnvoÜkommenhett, der jedoch leicht abge-= .hoïfen werden kann. Sie besteht nämlich darin, daf Bifln, statt eine gehörige Ordnung, sei fie chronologist.t) oder materiell, bei der Veröffentlichung der Aktenstüke »riche in der Gefezessammlung erscheinen, zu befolgen, in dieselbe die Aftenstiike ohne genügende Klasfifikatioti aufnimmt. Es scheint zwar, man bestrebe fich, die chro-» «ologische Reihenfolge inne zu halten; allein dieß geschieht nur unvollständig, indem man die Aktenftüke durch ein* ander mischt, fo daß bisweilen solche von sehr altem ...Da* îum n a ch andern »on weit neuem Daten veröffentlicht.: ·jDerden, woraus dann eine Unordnung entsteht, Sie fit-l) auch in diejenigen ©esezessaimmlungen hinüberträgt,, .»..lch,. von den Regierungen einiger Kantone veranstalte.!: werden.

Man findet eben so nicht selten Sehler im Bundes* b l a t t e , öoizüglici) in dem der f r a n z ö s i f c h e n Aus* gäbe $ auch wird lezteres nicht immer regelmäßig spedirt.

Die Kommiffion !)ält dafür, das B u n d e s b l a t f r feile fortbestehen, aber stets verbessert werden. Es wäre.

vicllnchi auch gut, wenn die Anzeigen, welche die eidge» nosjîsche Administration nicht betreffen, aws dem ©imdsö»

57ó> und die diese dann nur auszufüllen brauchten, mehr Zusammenhang und Gleichförmigkeit in das Sammeln voit Materialien brächte, deren Eingang o h n e U n t e r b r u c h .

gur Vollendung der Statistik der Schweiz nothwendig ist.

Ausstellung von .fi.uttft= und Jndnsttieptodnkten..

Die Schlußrechnung der schweizerischen Zentralkommission bei der Industrieausstellung in L o n d o n ist erst im verflossenen Iahre abgeschlossen und bereinigt worden. Es wäre zu wünschen gewesen, der Geschäftsbeticht hätte eine Ueberficht dieser Rechnung gegeben, weil jezt deren Zahlen definitiv festgestellt find.

Mit nicht geringem Erstaunen hat die Kommisjtot.

vernommen, daß derjenige Detegirte bei der Industrie* ausstellnng zu London, welcher leztes Iahr schon mit seinem Berichte im Rükstande war, denfelben immer noch nicht dem Bundesrathe zugestellt hat. Um nicht weiteTer Verzögerung sich auszusezen, mußte man den vorn andern Abgeordneten verfaßten Bericht mit demjenigen der Kommission herausgeben, was nun aber ein unvoll-

-ständiges Werk ist.

In lczter Zeit hat fich überall ein großer Aufschwung im Gebiete der Künste kund gegeben, und diejenigen -Länder, welche als der Herd der Industrie angefehere »erden, fo wie die Hauptagenten des Handels haben in dieser Richtung durch große Ausstellungen von Kunst·und Industrieprodukten den Nationalgeist noch mehr zu entwikeln gesucht. Wir wollen den Nuzen davon nicht darthun, da derselbe in der Schweiz hinlänglich aner* kannt ist. Seit Langem haben bei uns sowol Gesellschaffen, als auch die Regierungen einiger Kantone die.Initiative ergrissen und find auf dieser Bahn der Auf*

576

TiHinterung vorangeschiriUen ; allein fie konnten entwtder nicht über hinlängliche Mittel verfügen, cder opferten Tür den Zwek nur unzureichende Summen. Niemand würde gegenwärtig voir. Bunde das Unternehmen eines folchen Werkes verlangen wollen. Allein da ziemlich beträchtliche Posten im Interesse unferer Industriellen, be# hufs der Ausstellung in London, aufs Budget getragen wurden, so darf man wol fragen, ob es nicht vortheilhaft wäre, die Nationalausstellungen zu ermuthigen, was mit fleinen Beiträgen aus der Bundeskasse geschehen könnte.

.Die Kommission stellt deßhalb zwar keinen Antrag, fon* .Dern sie befchränkt siel) bloß auf ihre Bemerkung und überläßt es dem ...Bundesrathe, diese Angelegenheit einer jiähern Prüfung zu unierwerfen.

Anträge.

1) Der Bundesrath wird eingeladen, dafür zu forgen, daß alle Verbesserungen, die in der Bundeskanzlei .noch zu wünfchen find, namentlich in Bezug auf die ·Führung der Register, nach und nach eingeführt werden.

Er wird auch darüber wachen, daß über a l l e Skripinren eine gleichmäßige Kontrole geführt und daß die îlebersezungen mit Genauigkeit und in Uebereinstimmirng înit der Wichtigkeit der Aktenstüke, die »on der eidgenosfischen Verwaltung ausgehen, gemacht werden.

2) Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ·.ob es nicht zwekmäßig wäre, durch reglementarische Beftimmungen eine Gleichmäßigkeit in der gührung der Kontrolen auf den verschiedenen Departementen einzufüh-» ?en, wobei jedoch die .-.Serschiedenartigkeit der dort »or* iommenden Geschäfte zu berükfichtigen ist.

577 3) Der Bundesrath wird eingeladen, dafür zu sorgen, daß die Veröffentlichung von Aftenstüken in der amtlichen Gesezessammlung in gehöriger, chronologischer Ordnung geschehe..

4) Die Bundesverfammlung verlangt neuerdings,, daß das Register über die eidgenöffifchen Archive mtV aller Beförderung gemacht werde, und sie sezt hiefür dag.

laufende Iahr als peremtorifche Frist an.

III.

Justiz-- und Polizeidepartement.

Ehe wir zu einer Würdigung der besonderen Ge«.

schäfte des Justiz- uud Polizeidepartements übergehen, erfüllen wir gerne eine Pflicht, indem wir dem muster.« haften Eifer, der Gründlichkeit und der Beförderung, womit dasselbe die ihm überwiefenen Gegenstände, theils zur Berathnng und Entscheidung durch den Bundesrath fciefem vorgelegt, theils von sich selbst aus erledigt hat, unsere vollste Anerkennung werden lassen. Wir haben die Protokolle des Departements einer genauen Prüfung, unterstellt, und uns von Blatt zu Blatt von der großen Gewissenhaftigkeit überzeugt, welche dasselbe bei Behand* lung der wichtigsten, wie der geringfügigsten AngelegenReiten, bei Fragen von hoher, allgemeiner Bedeutung unto bei Fragen von bloß persönlichem Interesse geleitet hat.

S3liken wir überhaupt in den wirren und fast rechtslofen Zustand zurük, in welchem sich die Eidgenossenfchaft in Bezug auf das Iustiz- und Polizeiwesen vor der Einführung der neuen Bundesverfassung befunden hat, fo gewährt dagegen ein Blik auf die Verhältnisse der Gegen* tt>art im Gebiete der Rechtspflege und der Polizei große Befriedigung und ..Trost. Das Departement hat durch feine Thätigkeit, die es im abgelaufenen Iahre entwikelL

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i)at, einen redlichen ..theil dazu beigetragen, daß die «2rfenntniß des besseren Rechtszustandes im fchweizerifchen .-.Bundesleben immer tiefer gehe und zur allgemeinen ileberzeugnng des Volkes werde. Wir halten eine solche Ueberzeugung für einen unschäzbaren Gewinn ; fie mehrt und stärkt die Liebe zu dem neuen --Sunde und zu dem Vaterlande überhaupt, und ist vor Allem aus geeignet, îin fidieres Mißbehagen ferne zu halten, das fich gewiß, und wenn auch oft fpät, des Volkes bemächtigt gegen Zustände, welche ihm keine Gewähr für eine prompte und redliche Iustiz, wie für eine gute polizeiliche Ord3iung bieten.

Nach dieser furzen und allgemeinen Bemerkung geht Ihre Kommisfion zu speziellen Aushebungen über,

i. Iufiiz.

Das Departement ivar während des ganzen AmtsJahres 1853 in der angenehmen Lage, fich mit der (Snt* jverfung neuer Bundesgcfeze nicht beschäftigen zu müssen; té konnte daher die Zeit ungetheilt feinen übrigen Geschäften zuwenden. In den einzigen Gefezesvorschlag über ein verändertes Verfahren bei Zollübertretungen, »eichen der Bundesrath mit Botschaft »om 30. Dezember v. I. an die Bundesuersammlung cinbegleitet hat, ijr diese nicht eingetreten. Es liegt nicht im Rechte Ihrer Kommisfion, die Gründe, welche die Bundesversammlung dabei geleitet haben, Ihrer Kritik zu unterwerfen ; so viel fleht indessen sest, daß die Uebelstände, welche nach dem Amtsberichte des Bundesrathes den leztern, und zwar gerade auf wiederholte Anregungen der Bundesverfarnmïung selbst und auf die Wünsche des Bundesgerichts, ,,iur dinreichung jenes Gesezesvorschlags bewogen haben, îioch fortbestehen. Von dem Umstände, ob sie fich wefent*

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'îich mindern oder mehren, wird es abhangen, ob sich die IBundesversammlung mit dem gleichen Gegenjîande früher .oder später wieder zu beschäftigen haben werde, federt* falls wird der Bundesrath in seiner ©genschaft als oberste Verwaltungsbehörde, ungeachtet des ersten Entfcheids der Bundesversammlung, gut thun, und eine Sloße klare Pflicht erfüllen, wenn er den Gegcnstanfe .nicht aus dem Auge läßt und neue Vorschläge hinter.'

.bringt, sobald sich dafür ein dringendes Bedürfniß noif snehr herausstellen sollte.

Der Bundesrath führt in feinem Amtsberichte sechs* lehn erheblichere galle auf, bei welchen er, indem er in Kürze die faktifchen Vorlagen voransschikt,. darlegt, map svelchen staatsrechtlichen Grnndsäzen er dabei »erfahre..., fei und von welchen rechtlichen Motive« er sich bei ihrer ntscheidung habe leiten lassen. Ss gereicht uns zum .Vergnügen, darüber bemerken zu können, daf wir in Bezug auf sämmtliche angeführte Entscheidungen mit deir techtlichen Anschauung und Erledigung derselben einver* jlanden seien. Der Bundesrath hat gut gethan, daß et jene galle in der Weise, in welcher es geschehen, itt feinem Amtsberichte vorgeführt hat, weil gerade diefÊ Slrt der Berichterstattung geeignet ist, die ©rundsäze der ..Sundesverfassung und das öffentliche Recht des neuen; Bundes, fowol »on Seite der kantonalen Verwaltungs* îtnd Gerichtsbehörden zu richtigem Verständnisse unfe gesunder Anwendung zu bringen, als auch ein Heer »OB.

Rekursen an den Bundesrath »on Seite der Privateit felbst abzuschneiden.

Am Schlüsse des Abschnitts, in »elchem der Bericht 4«3 Bundesrathes die ,,staatsrechtlichen Verhältnisse" be* Tührt, spricht sich derselbe mit gutem ©runde gegen eine gewisse ,,privilegirte Stellung" aus, welche in einjelnett

580 Kantonen der Eidgenossenschaft ,,die Gerichte der -...Sun«.

foesverfassung gegenüber" eingenommen haben. Iene

kantonalen Gerichte grten nämlich von der Anficht aus, daf da und so lange, wo und als die Kantonal g e s e z e jnit den Bestimmungen der Bundesverfafsung in

ganzem oder halbem Widersprüche stehen, die kantonalen Gerichte so verpflichtet, wie berechtigt seien, die Kantons" ·geseze festzuhalten, zur Anwendung zu bringen, und darnach, selbst wenn die ...Bundesverfassung sehr klar dagegen lauten würde, ihre Entfcheidunßen zu fassen und ju fällen. Jene Gerichte beziehen fich nämlich, indem

·fie in solchen Fällen die G e s e z e der Kantone über die (Srundsäze der Bundesverfassung stellen, auf den zweil.... Saz im Art. 4 der ,,Uebergangöbcstimmungen" der leztcrn, wornach ,,bloß biejenigen Bestimmungen der K ant o n a l v e r f a ssungen, welche mit den Bestimmungen

der Bundesverfossung im Widerspruche liehen, vom .Tage an, mit welchem dies: leztere als angenommen erklärt" ttorden, ,,aufgehoben" worden feien. Ihre Kommission

$ält mit dem Bundesrathe dafür, es lasse fich diese von einigen Gerichten, namentlich der Ostschweiz. vertretene Siechtsans'..hauung in kHner Weise und von feinem rechtlichen Gesichtspunkte aus vertheidigen und begründen.

$at der angeführte Art. 4 die der, Bundesvetfossung widersprechenden ,,Vstschriften der Kantonalverfaf.-.

fung en aufgehoben" erklärt, so sollte es fich doch wol »on selbst »erstehen, daß auch die der Bundesverfassung widersprechenden Kantonalgeseze, vom Tage der

·Gültigkeit der erstern an, letrachten seien, und daß der Kantoneregierungen, gerichie liegen müsse, die

als außer Kraft getreten zu es, wie in der klaren Pflicht ebenso in jener der Kantonsneueren Grundsäze der Bun-

tesverfassung und nicht ältere widersprechende Befiim*

581

«tungen von kantonalen Gesezen zu befolgen, und sich Don jenen und nicht von diesen in vorkommenden Fällen leiten zu lassen. Die Kommisfion hält dafür, es sei eine (ehr klare und ebenso ' ernste Aufgabe des Bundesrathes, t.en gerügten Erscheinungen mit aller Energie und im kstverstandenen Interesse des neuen Bundes entgegen au treten, fei es, daß er bei jedem einzelnen zu seiner Kenntniß gelangenden Falle den Vollzug »on solchen îantonalen Urtheilen, in welchen die Kantonsgefeje auf die §üt.e, die Bundesverfassung aber auf den Kopf geitellt wird, geradezu untersagt und bindert, sei es, daß «r es für angemessen erachte, die sämmtlichen Kantone «aufzufordern, ihre mit der Bundesverfassung und der IBundesgesezgebung im Widerspruche stehenden Kantonalgeseze, auf dem ordentlichen Wege und innerhalb eines .bestimmten Termins, mit der erster« in Einklang zu Ibringen. Wir wollen es gerne unterlassen, hierüber einen bestimmten und genau formulirten Antrag zu stellen; «s geschieht dieß jedoch in dem Vertrauen, daß der -..Bundesrath » o n sich aus die rechten Wege und Mittel finden und rechtzeitig betreten und anwenden werde, um der Bundesverfassung auch von Seite der kantonalen G e r i c h t e Achtung zu »erschassen. Die gerügte Erfcheinung ist unsere Erachtens immerhin in hohem Maße der Aufmerksamkeit derjenigen obersten Bunoesbehörde ïverîh, welche nach Art. 90 der Bundesverfassung die Beobachtung derselben zu überwachen und die Bundesgeseze zu vollziehen hat.

lieber die im Laufe des Iahres 1853 zur Beurthei» Jung gekommenen Vergehen und Verbrechen hat die Korn* tnisfion nichts zu bemerken; fie kann einfach auf die einläßlichen Auehebungen im bundesräthlichen Amtsberichte verweisen. Es genügt die Angabe, daß sämmtliche dar.» Baudesblatt. Iahrg. VI. B». II.

5l

582 über geführte Unterfuchnngen, wie sich die Kommission überzeugt hat, in der besten Ordnung auf dem Iustiz* und Polizeidepartemente felbst aufbewahrt werden.

In Bezug auf diefiskalifchenUebertretungen, nament« lich bezüglich auf das Zollgese;.;, dient zur Erklärung; der Bewegung, welche sich im Winter diefes Iahres besonders vom Kanton Genf aus gegen den Gefejesvorschlag über ein verändertes Verfahren bei Zollübertre* .tungen geltend gemacht hat, die fehr klar und deutlich sprechende Thatsache, daß mehr als der dritte Theil sämmtlicher, vom Generalanwalte behandelter Zollübertretungers auf den gleichen Kanton und dag überhaupt mit Ansnahme von fechs Fällen alle übrigen auf die drei westlichen Kantone Genf, Bern und Solothurn fallen.

H. P o l i z e i .

Im Gebiete der P o l i z e i hatte früher bekanr,t[icl>

die Flüchtlingsangelegenheit fast alle Zeit und Thätig-

keit des Iustiz- und Palijeidepartements in Anspruch geKommen. Seitdem die schwierigsten Fäden derfelben abgerollt find, ist an ihre Stelle in Folge des Gesezes vorn Ì8. Dezember 1850 die Heimathlofenangelegenheit getreten.

Es konnte begreiflich nicht Sache des Departement.?

felbst sein, die diefjfälligen Untersuchungen zu leiten; seine Aufgabe war, die Angelegenheit zu überwachen, und von feiner höhcrn Stelle aus die ïhatigkeit des Generalanwalts zu unterstüzen. Wir haben den Amts* bericht des leztern geprüft und uns von ihm noch perfönlich über den ganzen Umfang seiner Amtstätigkeit Aufklärung geben lassen. Wir unterließen auch nicht, uns auf seinem Bureau vom Stande der Geschäfte unte »on der Art und Weise ihrer Erledigung zu überzeugen.

583

Wir haben dabei die Wahrnehmung gemacht, daß fich bie amtliche Thätigkeit des Generalanwalts wesentlich auf die -.peimathlosenangelegenheit fixirt habe, und wir find im Falle, auf unsere eigene Prüfung und Anschauung hin, über den Pflichteifer und die Amtstreue desselben unsere Befriedigung und Anerkennung auszufprechen.

.Die Untersui-hungsresultate in der Heimathlosenangelegen* .heit, welche der Amtsbericht des Bundesrathes auehebt, lind auf die wir daher hier einfach verweifen, find vollïommen befriedigend. Die Gründlichkeit, mit welcher .das Departement, namentlich auch in diefer Sache, feine Anträge an den Bundesrath vorzubereiten pflegt, »er* .dient unsere vollste Anerkennung, und fie stellt fich vor Allem in der Thatfache heraus, daß bis zum Zeitpunkte unseres heutigen Berichts die meisten Entscheidungen des Bundesrathes, mittelst welchen er nach Anleitung des Gesezes vom 3./18. Dezember 1850 nicht weniger als 107 Personen den Kantonen zur Einbürgerung zugetheilt ..jat, von den betreffenden Kantonsregieriingen anerkannt ·worden find, so bitter auch, nicht selten, die Pillen für die Sünden alter Unordnung im '-Polizeiwefen schmeken mochten.

Mit Recht hat das Iustiz- und Polizeidepartement dem V a g a n t e n w e s e n seine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Es bildet dasselbe die erste und reichste Duelle .der Heimathlofigkcit. Ie strenger und fchärfer dasselbe überwacht wird, desto mehr mindert fich die leztcre. Der Generalanwalt führt darüber ein besonderes Vagantenverzeichniß ; es ist zwar zur Zeit noch nicht in gehöriger äußerer Ordnung und Form zusammengestellt, wird aber im Laufe dieses Iahres seine ganze Bereinigung erhalJen. Aus demselben ergibt fich, daß im Iahr 1853 im ·Ganzen 67 Vaganten theile an das Ausland, theils au

384

einzelne schweizerische Kantone, der großen Mehrheit nach an jenes, abgeschoben worden find. Während auch in solchen vorkommenden Fällen das königlich » württetnbergische Ministerium 5en Bemühungen des Bundesrathes in freundnachbarlicher Weise und mit großer Loyalität entgegen zu kommen sich zur Regel machte, waren dagegen weit größere Schwierigkeiten zu überwinden, wenn es fich darum handelte, ihm heimathrechtlich angehörige Vaganten an das Großherzogthum Baden abzuschieben.

Das Verzeichniß, welches der Generalanwalt über die durch Beschlüsse des Bundesrathes den Kantonen zur Einbürgerung zugewiesenen heimathlosen Personen führt, .hat die Kommisfion in der Form/ Genauigkeit und Uebersichtlichkeit sehr befriedigt. Es ist vollständig nachgetragen und leistet den Ausweis, daß bis zum gegenwärtigen Augenblik 224 ..peimathlose festgestellt und den Kantonen lur Cinbürflerung zugetheilt worden seien.

Der Generalanwalt führt weder über feine Verfügungen, welche er innert seinem Pflichten- und Kompetenz ·zenkreife zu treffen hat, noch über seine Misfive ein Protokolï. Die erftern wie die leztern werden einfach ix.

chronologischer Ordnung den betreffenden Aktenfaezikeln ïJder Heften beigelegt. Der Generalanwalt hält über alle seine Geschäfte bloß eine Ein- und Ausgangskontrole, i>ie jener der Bundeskanzlei und der einzelnen Departeinente, so weit es die Natur ,,der Geschäfte erlaubt, we-

lentlich gleich fieht. Die Kommisfion billigt dieses Verfahren, da es bei guter Ordnung allseitig genügt und tausenderlei kleinere Nebenmühen unnöthig macht.

Auf Seite 77 seines Amtsberichts spricht der Bun.oesrath die Anficht aus: es müsse als eine Lüke des ©esezes über die Heimathlofigkeit betrachtet werden, daß nicht eine Frist angeseet sei» innert welcher die Kantons*

585

tegierungen fich zu erklären haben, ob fie die vorläufigeit ·Entscheidungen des Bundesrathes, womit den Kantonerc.

-.peimathlose zur Einbürgerung zugetheilt werden, an das Bundesgericht ziehen oder fich denselben unterwerfen wollen. Die Kommission theilt die Anficht des Bundesrathes nicht vollkommen. Es ist zwar richtig, daß det Art. 14 des Gesezes vom 3./18. Dezember 1850 mit aus.* drüklichen Worten bloß für die Einbürgerung eine Iahres«-1 frist fefisezt und den Bundesrath ermächtigt, bei beson*< deren Verhältnissen oder Schwierigkeiten eine Frist»«-* längerung zu gestatten ; es kann dagegen nicht wider* sprechen werden, daß fich die Kantoneregifrungen »o.t dem Zeitpunfte der ihnen milgetheil.en bundeeräthlicheit Entscheidung an, womit ihnen eine Einbürgerung zuer* kannt wird, nicht selten im Fülle befinden, erst darauf.« T)in noch viele und langwierige polizeiliche Erkundigungett ernzuziehen, um fich, was ihnen wol kaum verargt wer?

den kann, zu überzeugen, ob fich gegen die vorläufige bunteeräthliche Entscheidung im gegebenen Falle mit wahrscheinlichem Erfolge ein Rekurs an das Bundesge* richt ergreifen lasse. Eine Erklärung von Seite der Kantone »or Umlauf einer Iahresfrist darüber, ob fie eine Et.tsrt.eidu n g des Butidcsratbes anerkennen, oder dieselbe an das Bundesgericht ziehen wollen, dürfte auch, schon darum nicht als geradezu nothwendig erachtet wer* den, weil ja ohnehin s o f o r t , sobald der -.Bundesratfy über die Zuthdlung entschieden hat, die zugetheilten Per* sonen dem betreffenden Kantone zugeführt oder überwie* sen, von dem leztern provisorisch geduldet und, im galle des Bedürfnisses, die Pflege und Verfestigung derselben übernommen werden müssen. Die Sache findet daher ihren ordentlichen Gang, ohne daß es nöthig erscheint, das schweizerische Volk und seine -.Behörden mit eine?

586 Novelle zum Bundesgefeze über die Heimathlofigfeit zu bescheeren. Uebrigens sieht es ja sowcl dem Bundes.-.

rathe, wie dem jeweilen mit den Heirnathlofenangelegra* leiten betrauten Dcpartemente jederzeit frei, in solchen; wie in andern Dingen an die Kantone zu rechargircn..

In Betreff der Flüchtlinge haben mir bloß c i n ere Punkt zu berühren. Obwohl die Kommission großen; Werth darauf fezt, daß das im Begriffe und Wefjn einer selbstständigen Nation Hegende Recht, politisch Ver# folgten und Flüchtlingen die Sufi, das Sicht und bie Wohlthat eines freien, ruhigen Lebens zu gewähren, jeeer.» zeit festgehalten werde, fo kann sie dennoch die Ansicht des Bundesrathes nur mucrstüzen, daß solchen Flücht* Singen, welche ans erheblichen ©runden auf Kosten des Bundes in ein anderes Land abgeschoben worden find, die Rüffehr in der Regel nicht mehr gestattet werde.

Der Bundesrath wird gut thun, nach dieser Regel auch in der Zukunft zu verfahren, ohne fich dabei dem Vor* würfe nnnothigcr und unfchroeizenscher Härte auszu- 5 fezen.

Schwer und scharf genug t'ann die Rüge kaum sein gegen die augenfällige Pflichtwidrigf eit, womit in einzelnen Kantonen die Vollziehung des Werbverbots und des Art 65 im Bundesstrasgefezc vorn 1. Mai 1853 unterlassen wird. Es will uns scheinen, daß der Bundesrath in dieser Richtung etwas energischer hätte vorgehen follen; wir verkennen indessen feine fchwierigc Stellung dabei nicht. Ohne Bundespolizei ist er leDiglich auf die Kantonalpolizeien und deren Eifer oder Nichteifer »erwiesen, und daher selten im Falle, van fich aus einzuschreiten. Die Komrnifsjon nimmt hiebet gerne Anlaß, ja fie hält es nachgerade für eine Pflicht, &er Energie, welche die Polizei des Gränzfantons

* 587

St. G a l l e n gegen verbotene Werbungen, wie in früheren, so auch im Iahr 1853 entwikelt hat, lobend und aufmunternd zu erwähnen. Von 16 Strafnrtheilen gegen Falschwerber haben die St. ©allischen Gerichte allein 12 ausgefällt, während in den 4 Kantonen Zürich, Snzern, 'Uri und Aargau zusammen nur 4, in allen übrigen 17 Kantonen dagegen gar kein Falschwerber geMßt, wenn vielleicht auch polizeilich »erfolgt wurde.

Noch haben wir zwei von uns gemachte Wahrnehrnuncjen zu berühren, über welche der bundesräthliche .Amtsbericht mit Stillschweigen hinweggeht.

Dem Generalanroalte ist feit dem 25. Iuli 1853 ein besonderer Gehülfe beigegeben, der ihn ausschließlich in der Heimathlosenangelegenheit zu unterstijzen hat.

Derselbe bezieht aus dem für die Heimathlosen angewie(encn Kredite eine Besoldung von 1800 .Jranken. Die Anstellung ist nur eine vorübergehende und keine blei* .bende. Die Kommission will die Notwendigkeit dieser .proüisorischen Anstellung nicht in Zweifel ziehen; fie will «benfo wenig etwas gegen die Größe der ìSesoldung ein-5 wenden, ja sie hat sich vielmehr durch die Untersuchung überzeugt, daß diefelbt der wirtlichen Tüchtigfeit des An* gestellten entspreche. Sie glaubt bloß die Anficht in ihren Bericht niederlegen zu sollen, daß fie es für angemessen erachtet hätte, wenn der -.Bundesrath den gefezgebendeu Räthen von der Anstellung Kenntnif gegeben haben würde.

Dieselbe besteht bereits seit einem Iahre und es dürfte ihr Bestand von noch längerer Dauer sein. Der Bundesrath hätte inzwischen mehr als einen Anlaß finììen können, die beiden Rä.he darüber zu verständigen .und deren -.Billigung dafür entgegen zu nehmen.

Unsere zweite Bemerkung beschlägt das sehr v e r · f c h i e d e n e V e r f a h r e n , welches beider E i n l e i t u n ä

588

von S t r a f f ä l l e n an die Strafgerichte, namentlich b.v wo die kantonale Jurisdiktion dieselben zu entscheiden: hat, eingehalten wird. Bald findet eine Strafeinleitnng durch den Bundesrath, bald durch das Iuftiz- und Poliîeidepartement, bald durch den Generalanwalt, im erften ·Falle bald m i t , bald o h n e die Begrüßung des General* «nwalts statt. Es entspricht dieses Verfahren einer guter...

Organisation offenbar nicht. Wir enthalten uns, dar* über einen formnlirten Beschlussesantrag an die Bun« desversammlung zu stellen, aus dem Grunde, weil unedie Kenntniß geworden ist, es theile das Iusti.'.departe* ment die Anficht, daß dieses Verfahren ein Uebelstanb sei, und es befasse sich eben mit der nähern Prüfung der grage, in welcher Weise demselben am Zwefmäßigsten abgeholfen werden könne.

Wir schließen hiemit unfern Bericht über den Ge-3 schäftebericht des Iuftiz- und Polizeidepartements.

IV.

Militärdepartement.

Es muß anerkannt »erden, daß fich das Militärdea parlement im Berichtsjahr eifrigst bemüht hat, der eidg,, Militärorganifation nach allen Richtungen hin volle Gel* iung und Vollziehung zu verschaffen. Nicht bloß war fein vorzügliches Bestreben darauf gerichtet, den mili.» tärifchen Unterricht sowol auf den eidg. Waffenpläzrn als in den Kantonen zu heben und fruchtbar zu machen,, sondern es that auch fein Möglichstes zur Ergänzung dee .personellen und materiellen Bestandes der Kontingente.

Es wäre eitel, fich verhehlen zu wollen, daß ein großer Theil der Armee noch lange nicht den möglichen Grad der militärif*en Leistungsfähigkeit erlangt hat,, ja daß es noch einer Reihe von Iahren bedarf, bis man

589* behaupten kann, die Beiträge der Kantone und der EtV genossenschaft an Mannschaft uni Kriegsmaterial zum Bundesheere' seien geleistet.

Nichts desto weniger find die Aufschlüsse, welche der bundesräthliche Bericht in dieser Beziehung enthält, geeignet, mehrfache Beruhigung zu gewähren, und nament.--» lich Besorgnisse und Vorurtheile zu beseitigen, wie sie sich in gewissen Kreisen gegen die neue Militärorganisation geltend zu machen beginnen.

Im Vesondern hat die Kommission zu bemerken: Seite 97 (in den Extraabzügen und Seite 16I im Bundesblatt). Personalbewaffnung. Bis zum Iahr 1857 sollen die Iäger des Bundesheeres mit gezogenen Flin* ten bewaffnet werden. Wie sich die Kommission über* zeugt hat, kann das daherige Modell in kürzester Zeit den Kantonen mitgetheilt und in so fern zu Anschaffungen geschritten werden. Vor einem Iahre haben die Rätbe den Bundesrath eingeladen, auf eine genaue Ueberwachung der Stuzerfabrikation in den Kan* tonen hinzuwirken, von der Anficht ausgehend, die wahr* genommene Verschiedenheit der Schießrefultate rühre von der Dualität in der Waffe her. Dieselbe Wahrnehmung wird auch bei den zukünftigen Iägerfchiefübungen zu Tage treten, wenn nicht die neue Bewaffnung der eidg.

Kontrole unterstellt wird. Eine solche Kontrole könnte nach der Anficht der Kommission am sichersten in einer eidg. Zieh« und Richtungswerkstätte geübt werden. Da# Dpser, welches der Bund, indem er diese Arbeit nnentgeldlich übernähme, den Kantonen brächte, wäre nur eine geringe Anstrengung gegenüber dem bedeutenden Kostenaufwande, den diefe leztern für die neue Bewaffnung der Iäger zu bestreiten haben, und jedenfalls nur billig.

Auch bei der Perkusfionirung der Steinschloßgewehre hat

590 bie Eidgenossenschaft dm Kantonen gewisse Beiträge ge* leistet. Die Kommission stellt feine Anträge, weil die Frage als eine beim Bundesrathe bereits anhängige betrachtet werden darf.

Seite 104. (Seite 168 im Bundesblatt.) Eidgenosfische Militärschulen. Die Einberufung »on Cadresmannschaft in die Rekrutenkurse der Spczlalwasfen / in so fern fie schon beim Beginn der Schule stattfindet, hat ihre entschiedenen Nachtheile. Es wird dem betressenfcen und . gewöhnlich schon bejahrteren Manne ein Dienst zugemuthet, der wenig oder gar feine grüchte für ihn trägt. Der Dienst geschieht überhaupt nicht sowol in seinem Interesse, als in demjenigen der Reürutenmannschaft. Für einen solchen Dienstzweig hat man aber Unterinstruktoren, und wenn diese nicht genügen, [o dürste eine Vermehrung, namentlich der niederen Grade derselben, weit eher am Plaze und durch finanziell.- Rufsichten geboten sein, als bereits bei den taktischen Einheiten eingetheilte Mannschaft zu gedachtem Zweke aufjubieten.

Seite 115. (Seite 179 im Bundesblatt.) Kavallerie.

Die Mittheilung, daß der Stand Schwyz noch feineVorkchïungen zur Organisation seiner ©uidenkompaanie gethan, hat die Kommisfion unangenehm berührt. Da das Bundes-gesez überdie-..3eiträgederKantoneundöer Eidgenossenschaft an Mannschaft, Pferden und Kriegsmaterial zum schweizerischen Bundesheere schon feit bald 3 Iahren zu Recht besteht, so darf von einem Stande, welchem die' Hebung bis Wehrwefens bisher nicht gleichgültig war, erwartet werden, daß er feinen -"öundespflichten freiwillig ein Ge* nüge leiste.

Ein Gleiches darf »on denjenigen Kantonen erwartet werden, deren Kontingente unter dem reglementarischen Bestünde fich befinden.

*

59i

Es liegt außer der Aufgabe der Kommission, den Urfachen nachzuforschen, welche die Kompletirung der Kavallerie in einigen Kantonen fo erschweren. Sie glaubt jedoch nicht fehl-zu gehen, wenn sie die unverhältniß.» mäßigen Opfer, welche der einzelne Kavallerist zu brin-gen hat, die Pflicht desselben beim Ankauf eines neueit Pferdes regelweife den Remontenkurs bestehen zu müssen und endlich die Gefahren, die mit den Pferda&fchazunßett verbunden find, als folche bezeichnet. Dießfällige Er# leichterungen dürften sich früher oder fpäter als dringenDes Bedürfniß herausstellen. · Seite 124 -- 126. (Seite 188 -- 190 im Bun* desblatt.) Scharffchuzenrekrutenfchule. Noch immer rüken Rekruten gewisser Kantone mit alten Stuzertt bewaffnet in die Schulen . ein. Der Artikel 71 dea Bundesgesezes über die Bekleidung, Bewaffnung un& Ausrüstung des Bundesheeres vom 27. August 1851 schreibt zwar vor, daß die Kantone und die einzelnen Personen nicht angehalten werden können, das schon Vorhandene und noch Brau-hbare umzuändern oder durci».

Ifteues zu erfezen. Allein es kann diese Gefezesvorschrift unmöglich auf die Stuzeranschaffungen bezogen werden; einmal weil darin überhaupt von dem Stuzer nicht die Rede und auch nicht anzunehmen ist, daß man gefezlich habe gestatten roollen, um eintretende Mannschaft [icts-fort mit alten Waffen ausrüsten zu dürfen, und zweitens weil der Gang und der Zwek einer Rekrutei.infu'uktioti großenteils vereitelt würde, wenn Mannschaft mit ver-» schiedenen Stuzern sich vorfände.

Den Klagen, daß der Schießunterricht in den Kan* tonen regelweife sehr mangelhaft ertheilt werde, dürfte ·am Sichersten dadurch vorgebogen werden, daß matt

592 jeden Rekruten zurüfwiese, welcher ohne genügende Vorbildung im Schiefen in die Schule einrükt.

Wenn es wirklich den Anschein hat, als würde die 3Bichtigfeit des innern Dienfies in allen seinen Abstufun- 3 flen vom Schulkommando nicht genügend gewürdigt, îcie fich der bundesräthliche Bericht wörtlich ausdrükt, so' sollte es bei dieser bloßen Bemerkung nicht fein Be* wenden, sondern das Departement Veranlassung genug haben, auf wirkliche Abhülfe bedacht zu sein. Wie diese Abhülfe zu treffen sei, dürfte die öffentliche Meinung be* reits angedeutet haben.

Seite 127 -- 133. (Seite 191 -- 197 im Bunfcesblatt.) Die Kommiffion verdankt dem Chef des Militärbepartements den Erlaß seiner bezüglichen allge<= meine« Weifungen. Hoffen wir- daß fie ans ei« fruchte barea Erdreich gefallen seien!

Seite 146. (Seite 214 im Bundesblatt.) CadreszU£ îammenjug inThun. Die Schilderung, welche der bundes* Täthliche Bericht von dem Verlaufe des Eadreszusammen* jugee in Thun macht, bietet ein sprechendes Beleg dafür, daß die Truppenzufammenzü-rje, nur in Verbindung mit dm eigentlichen Wiederholungskursen oder besondern Vorübungen gebracht, einen sichern Erfolg in Ausficht -stellen..

Seite 150. (Seite 218 im -.Bundesblatt.) Iuftiz* ·pflege. &it Kommiffion verkennt die Vortheile keinesîroegê, welche das Iurttverfahren im Allgemeinen darbietet.

.Die bisher an das Kriegsgericht gewiefenen Strassällelasseri aber wahrnehmen, daß dasselbe in Bezug aus die Militärvergehen mit zu vielen Verumständungen und Kosten verbunden ist. Der Kreis der sogenonnten 2)is5iplinarvetgehen sollte daher entweder erweitert, oder

§93.

1

aber überhaupt ein einfacheres, rascheres und weniger îostspieliges Verfahren eingeführt werden.

Wünfchbar wäre es auch, daß wieder fogenannte Kriegsûrtikel verfaßt und unter die Truppen vertheilt würden, ifticht bloß sieht das allgemeine Dienstreglement diefelben ·vor, sondern es dürfte auch schwer halten, den gesarnmien Strafkoder den 2.ruppen vorzulesen. ' Seite 151. (Seite 219 im Bundesblatt.) Sanitätsdienst. Jm Berichtsjahr find von der Eidgenossenschaft im Ganzen 10,820 Mann in Dienst gezogen und inftruirt .vorden. Die Zahl der Krankheitsfälle in den betreffenden .Unterrichtskursen beläuft fich auf 3692. Der Oberfeldarzt schreibt die große Zahl von Kranken hauptsächlich dem Um* stande zu, daß die sanitarische Untersuchung der Mannschaft in den Kantonen nicht mit der nöthigen Sorgfalt vollzogen werde. Die Eidgenossenfchaft würoe sowol im eigenen, als.

auch im Interesse der Mannschaft stellenden Kantone hanbeln, wenn fie die Rekruten beim Eintritte in die eidgenosfischen Schulen von fich aus ärztlich untersuchen ließe, und allfällig Gebrechliche den Kantonen sofort wieder zur Verfügung stellte: Damit würde mindestens bezwekt, da| nicht Leute auf Kosten der Eidgenossenschaft militärifck) gebildet werden, welche in fchwierigeu Zeiten doch keine Wirklichen Dienste zu leisten vermögen.

Seite 166. (Seite 234 im -..Sundesblatt.) Revision der Kantonalmilitärgefezgebungen. Troz einer diefjfälligeu Ginladung des Departements haben 10-/2 Stände ihre re* »idirten Militärorganifationen dem Bundesrathe noch nicht jur Genehmigung vorgelegt, gerne« Mahnungen an die säumigen Kantone werden deßhalb am Orte, ja geboten fein, weil die Organisation und der Bestand der Kontin.» gente von den zu erlassenden Gesezen großentheils ab*> hängt.

594

Seite 173. (Seite 241 im Bundesblatt.) Nach dem Bundesräthlichen Bericht ist die Revision des aflgemefnen .Dienstreglements noch nicht beendiget und für Revifion ber Anleitung zum Bajonettgefecht find erst die einleitenben Schritte gethan worden. Die Umarbeitung dieser Sleglemente sollte mit der Vereinfachung der Erer?,ierTeglemente Hand in Hand gehen, und daher möglich,!

Beschleunigt werden.

Seite 18I. (Seite 249 im Bundesblatt.) Materielles.

...Der Bundesbeschluß, betreffend die Geschäftsführung des .Bundesrathes im Iaht 1852 enthält sub Ziffer 17 fol.gendes Dispositi» : "Der --Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ,,ob der Tarif für das in die ArtiHerierefrutenschltle ,,gelieferte Kriegsmaterial nicht theilweise zu revi,,diren.sei."

Diesem Beschlüsse scheint bisher keine Folge gegeben Worden zu sein, daher die Einladung a« den Bundes* rath wiederholt wird.

Seite 185. (Seite 253 im Bundesblatt.) Kontrolirung der Komptabilität. Die Kommission billigt die Verfügxtng, »ornach die Komptabilität in den Militärschulen, wo kein bleibender Kommissär fich befindet, den Hauptleuten oder ihren Stellvertretern unter Aufficht und Leitung des Schulïommandanten übertragen ist. Unmöglich konnte dieser 3)ienstzweig bisher eilten Kommissariatsbeamten vollends Beschäftigen. Will man -- und dieß lag hauptsächlich der -SeihUung von Schul'kommissariaten zu Grunde -- für die Ausbildung der Kommissariatsbeamten etwas thun, fo verwende man dieselben recht zahlreich bei den Truppenjusammenzügen oder ziehe fie in besondere Kurse zu« Jammen.

.*

595Seite 186. (Seite 254 im Bundesblatt.) Geschäfts* fuhrnng auf den Bureaux. Auf der Militärkanzlei werden folgende Bücher gehalten : a. Ein- und Ausgangskontrolen; b. Korrespondenzen-- oder Kopierbuch; c. Protokoll; d. Register; e. Dienftkontrole für die Offiziere des Generalstabes ; f. Sammlung der wichtigern Weifungen.

Das Verzeichnis der beim Oberkriegekommissariat .

gehaltenen Bücher weist nach: 1) Ein- und Ausgangskontrolen; 2) Kontrole der vom Militärdepartement ausgestellten Anweisungen; 3) Iournal über fämmtliche Rechnungsposten.. zur .monatlichen Eingabe an's Finanzdepartement;

4) Kontokorrent fämmtlicher Einnahmen und Ausgaben:, 5) Kontobuch des Fouragemagazins in Thun, 6) Kontobuch des allgemeinen Inventars des Mili« iärdepartements ; Der Verwalter des Materiellen führt: a. Kontrole über die laufenden Geschäfte; b. Speditionskontrole ; c. Mifsivenbuch mit Register; d. Lagerbuch des eidg. Kriegsmateriales, nebst Konirole der umgegossenen Gefchüzröhren;

e. Vifabuch; f. Verzeichnis der Bibliothek, der Karten und Pläne des fchweizerifchen Militärdepartements; g. Generaletat über Personelles und Materielles, -- · tabellarische Arbeiten;

596 h, Sammlung der Inspektionen über das Kriegs* .rnaterial und der Schußtabellen der Scharfschüzen; i. Neu angelegt wird eine wcrthvolle protokollarische Sammlung der Rekognoszirungen und der Arbeiten zur Veriheidigung der Schweiz.

Außerdem befind..« fich auf dem Finanzdepartement ...ie .Inoentarjusammenftellungen der Gesammtmilitärverwaltung.

Die Kommission hat fich bei der Unterfuchung der verschiedenen Bureaux überzeugt, daf die oben bezeichneten Kontrolen, Bücher, Inventarien uno Akten in Ordnung und bis aus den Taa des Abschlusses (31.

Deä. 1853) nachgetragen fich befinden. Namentlich bemuht sich der Verwalter des Materiellen aufs Eifrigste, den lükenhaften Aktenbestand früherer 'Verwaltungsjahre ju ergänzen.

Fände fich die Kommissjon berufen, jezt schon einläßliche Bemerkungen und Anträge über die Buchführung auf den einzelnen Bureaux dfx Militärverwaltung zu äußern, so würden fich dieselben darauf beschränken: a) Es sei nicht notwendig, auf der Militärkanzlei, neben, der Geschäftskontrole, einem Register nebst Aktenfammlung, noch zwei fast gleichartige -.Bücher zugleich nu führen, nämlich ein Protokoll und ein Korrespondenzbuch.

b) Die aus cem Oberkriegskommissariat g e t r e n n t geführten Ein? ur.d Ausgangskontrolen seien zu »ereinigen und mit einem Register zu versehen. In dieser Beziehung und um nicht in Widerspruch mit frühern Berichterstattungen zu fallen, glaubt jedoch die Kommis. sien., es bei dem in Betress der Departementskanileim ·gestellten allgemeinen Antrage benjenden lassen und blojj «inen Spezialpunkt hervorheben ju soUen.

597 Obiger Zusammenstellung ist nämlich zu entnehmen,

daß keine Schußtabellen der Artillerie vorhanden sind.

".2s muß dieß als eine bedeutende 8üfe in unserer Mi# litarstatistik erklärt werden, daher der schließliche Antrag r ,,Es feien die Ergebnisse der Schießübungen in der ,,Artillerieschule zu fammeln und darüber, wie bei den .,,Schießübungen der Scharfschüzen, fogenannte Schnßta.,,bellen anzufertigen."

V. Finanzdepartement.

Die Kommiffjon hat über dieses Departement nichts zu Bemerken. Die befondern Bemerkungen find alle in dem zweiten Theile des Berichtes enthalten, welcher die Staatsrechnung betrifft.

VI. Handels- und Zolldepartement.

Mit lebhafter Befriedigung hat die Kommission dem Geschäftsberichte des Bundesrathes entnommen, daß im ïezten Iahre die Bewegungen des Handels im Vergleiche zu frühern Iahren zugenommen. War diefes Resultat möglich, obfchon die hohen Lebcnsmittelpreife auf den Abfaz unferer Industrie nur einen nachtheiligen Einfluß ausübten und der von Oefterreich angeordnete Blokus die direkte Ausfuhr aus dem Tesfin nach der Lombardie ganz verbinderte, so dient dieß zum erfreulichen Beweise, daß unsere Industrie die Fähigkeit besizt, Hindernisse, die sich vorübergehend auf einer Seite ihr entgegenfielJen, zu überwinden und für Verwerthnng ihrer ErzeugHisse neue Wege sich zu eröffnen.

Für die Hemmungen, die sich unferer Handelsbe« wegung in bezeichneter Richtung entgegenstellten, entfchä»..a.dt..jblat... ...jahrg. VI. Bd. II.

52

598

iDigten uns einigermaßen Vedehrserlcichternngen, die einige Nachbarstaaten für unsere Industrie eintreten ließen. Die Kommission erwähnt liier der von FrankTeich bewilligten Erleichterung des Gränzverkehrs bei .Der Zollstätte zu Gouniois und der Herabsezung des ©ngangszolls aus Vieh, so wie der Modifikationen, .Die Sardinien in seiner Zoîlgesei.jgebung vornahm, und die theilweise auch dem schweizerischen Verkehre günstig find. Die Aufhebung Der Abfuhrgebühren in .Lindau, welche -.Bayern in Folge des Staatsvertrags »om 2. Mai 1853 bewilligte, so wie die Abschaffung von Patentabgaben für Handelsreisende, über welche mit Baden und Sardinien eine Vereinbarung stattg...funden hat, befreien den Verkehr von einet frühern Belaliigung. Wünschenswerth wäre es, daß auch die Kantone, die bis jezt diesen Vereinbarungen noch nicht beigetreten find, ihre nachträgliche Zustimmung erklären ...»ürden.

Doch von ungleich wichtigern Folgen als alle fiese äöegünftigunaen wird für unfern Handel die Erstellung ber Eisenbahnen sein, deren Bau gegenwärtig in unferm IBaterlande rasch gefordert wird. Sind einmal die Schieîienweae erstellt, so wird unser Verkehr an Ausdehnung .aoch mehr gewinnen. Durch dieses schnelle und »olfeile Transportmittel »erden auch solche Produkte, die ibisher nur auf den Binnenhandel angewiefen waren, pi schonen Preisen ihren Absaz nach dem Auslande fin* .Den, während hinwieder unsere Bedürfnisse von Außen billiger und schneller bizogen werden können.

Als eine erfreuliche Erscheinung bezeichnet die Komanisston auch, daß die Aufhebung der Zolle im Innern .ber Schweiz immer mehr Anerkennung findet und als eine der schönsten Errungenschaft.:« unserer neuen Sun*

599

fteseinrichtungen begrüßt wird. Selbst an den Gränzen, ·auf denen die ganze Unbequemlichkeit der Zollerhebung lastet, »erföhnt man fich je länger je mehr mit unfern rneuen Zollgesezen.

Dem innern Verkehre treten dagegen noch hemmend in den Weg die mitunter sehr hohen Konsumogehühren, 1-oelche beinahe alle Kantone erheben. Muß auch deren §ortbezug nach der Bundesverfassung dem freien Er* înessen der Kantone überlassen bleiben, so steht doch eie

a;hatsache fest, daß fo 'lange die Ohmgeldsgebühren be# fiehen, auf einem wichtigen Zweige unserer Erzeugnisse, îelbst seit Aufhebung der Binnenzolle, noch eine sehr wefentliche Beschränkung lastet. Es wäre daher gewiß wün* fchenswerth, wenn Mittel gefunden würden, auch dieses

$inderniß des frei«« Verkehrs zu beseitigen. Beiliegende Heberficht, die erst feit dem Druke des bundesräthlichen <3}efchäftsberichts ihre Vervollständigung erhalten bat, erleigt den vierjährigen Durchschnittsertrag der Konsumo* gebühren der einzelnen Kantone.

Die Bemühungen des Bundesrathes, die Kantone §u einem Konkordate zu veranlassen aber Aufstellung von ipolizeivorfchriften bei Benuzung der Landstraßen, sind lis jezt nur bei wenigen Ständen von Erfolg gewefen.

Wir hoffen aus dem Gefchäftsberichte für 1854 ersehen p können, daß auch mehrere solcher Kantone, die bisanhin ihre Zustimmung suspendirt oder verweigert, ihren seit* .{··erigen --Beitritt erklärt haben.

Dem -..Beschlusse des Bundesrathes, welcher im Kau.ion ïesfin für die Arbeiterinnen, welchen durch die Ausîoeisung aus der Lombardie der Verdienst in den doriigen Seidenspinnereien entzogen wurde, die Hanfspin* îierei einführte, können wir nur unsere Billigung erthei* len. Soll sich auch in normalen Zeiten der Bund mit

Zur Seite 599.

Zusammenstellung der (gonsnmogeMh'.en ans schweizerischen nn& nicht schweizerischen ©etranken.
r tra-3 n i ff e der ...ü an tone.
Berechnet ans die folgenden Iahr-

.Kantone.

gänge.

Auf fchweizerifchen Getränken.

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Bern

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Luzern .

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Nidwalden Glarus

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90,685

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»

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62,813

25,963 20,507

»

1849-1852

+

766,112 143,232 12,966 11,714 4,732 3,483

*

25 05 06

15,062 4,870 148,662 153,498 25,963

20,507

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1849-1852 .

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St. Gallen .

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Mittelertrag.

*

Schasshaufen .

Graubünden .

Aargau . .

Thurgau

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426,426 129,058 »

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90

14,174 *

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339,685 *

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4 *

18 ©tfint e beziehen jährlich für Dhmgeld

*

66

47 70

netto.

93

netto, nach Abzug der Rükvergütungen.

56 50 05 06

schweizerische Getränke find frei, (netto Bezugsprovifion.) idem.

»

erheben keine solche Gebühren.

31 84

Schweizerweine find frei, netto Bezugskosten, erhebt keine solche Gebühren, brutto, inländische Getränke find srei*

46 75 58

*

*

*

209,272

80

3*. 1,717,545

60

*

erhebt keine solche Gebühren.

Bruttoeinnahme.

n n

72 netto fl.7374, 33 (fl. 91 = Fr. 160).

21

*

38,104 28,665 7,417

·

»

Bemerkungen.

Jährliches Total.

Slnf fremden Getränken.

Rp.

Fr.

Zürich .

Bafel* Stadt .

Basel-sandfchaft

Einnahmen.

*

erhebt keine solche Gebühren.

Octroi in Gens und Carouge.

00

©nführung und Betreibung von Industriezweigen nichiiefassen, sondern solches der Selbstthätigkeit der Privalen anheimgeben, so finden gleichwol die durch diese Schlußnahme der Bundeskasse verursachten Opfer in der .damaligen exzeptionellen Lage Teffins ihre volle Rechtsertigung.

In Betreff der Zollverwaltung im engern Sinne, .hebt die Kommisfion mit. Vergnügen hervor, daß die Anwendung des neuen Tarifs in finanzieller Richtung «in sehr befriedigendes Resultat geliefert hat, daß die Einnahmen den Voranschlag weit übertreffen haben, die -Ausgaben hingegen mit einer einzigen Ausnahme untet den Budgetansäzen geblieben find. Wir verweisen bezüglich der einzelnen Ansäze auf die Staatsrechnung.

Die Bezugskostcn betragen im Berichts jahre 10,650%, ergaben somit selbst gegen diejenigen von 1852 etwslche Verminderung und fir.d überhaupt die niedrigsten seit Einführung des Zollgefezes. Während dieselben in dm Übrigen Zollgebieten, niit Ausnahme des ersten Gebietes, .wo fie bloß über 6 % betragen, beinahe gleich find, fiellen fie fich im vierten Zollgebiete auf 32,S4 %. was dem Umstände beizumessen ist, daß bei der von Oesterreich gegen den Kanton Tesfin angeordneten Sperre, welche zehn Monate des Berichtsjahres dauerte, die Zolleinnahmen fich sehr verminderten, die Ausgaben dageflen cdie gleichen blieben.

Es bemühte die Kommisfion, dem Geschäftsberichte zu entnehmen, daß der Gränzschuz, für welchen im ©anJen 97 eidgenöffifche Gränzwächter und 280 kantonale -Landjäger verwendet wurden, namentlich im sechsten Zollgebiete, immer noch nicht von gehörigem Erfolge begletV tet ist. Wenn auch nach dem Zeugnisse der Departejnents die Gränzwächter ihrer fchwierigen Aufgabe mit

601 pflichttreue nachkommen, ohne dabei die nöthige Scho.* ...lung in Ausübung ihres Berufes außer Acht zu lassen, fo finden fie doch bei den dortigen Bewohnern und den un* îergeordneten Behörden nicht jene Unterstüzung, die sie.

irait Recht in Anspruch nehmen dürfen. Auch längs der .neuenburgifchen Gränze scheint in Folge mangelhaften @ränzdienftes der dortigen Landjäger der Schmuggel an Ausdehnung zu gewinnen. Die Kommission zweifelt aber nicht, das Zolldepartement werde diefem UebelV ftande feine volle Aufmerksamkeit zuwenden, damit das 3ollgesez auf allen Gränzen der Schweiz gleichmäßig feine Beachtung finde und diejenigen, welche es beachîen, nicht noch den Nachtheil der durch anderswo getrieÖenen Schmuggel erfchwerten Konkurrenz zu tragen haben.

Hinsichtlich der Rechnungsführung der Zollverwal.Hing findet sich die Kommission zu keiner Bemerkung »franlaßt. Eine genaue Prüfung |der Rechnung stellte heraus, daß jede einzelne Ausgabe gehörig belegt und daß fämmtliche 1278 Hauptbelege mit den nöthigen Un* terbelegen verfehen and kontrolirt sind. Auf der Departernentskanzlei werden die Register und Kontrolen aus eine klare und übersichtliche Weise geführt.

Eben fo wenig hat die Kommission über den Inhalt der Rechnung in materieller Beziehung etwas zu bemerJen. Die gemachte Wahrnehmung, dafcin den einzelnen Zollgebieten die Infpektionen der Zollstätten von Seit?

der Direktionen nicht gleichmäßig vorgenommen werden, »ill die Kommission drßhalb nicht releviren, da, wie sie in Erfahrung gebracht hat, durch Vorforge des Depar* ·iements diefem Uebelstande künftig abgeholfen werden wird. Dem von der vorjährigen Prüfungskommission l«s Nationalraths geäußerten Wunsche, daß die Zoller* arägnisse in allen Zollgebieten 9 gleich behandelt und dit

602

Slusgaben von den einzelnen Zolldirektionen [ überein..'

stimmend unter die gleichen ..£itel eingetragen werdet,:, ·mochten, wurde in dein -Berichtsfahre möglichst Rechnung getragen. Bei Formulirung ihrer Anträge über den: Geschäftsbericht uno eie Stafltsrechnung von 1852 fante sich die leztiälirfge Kotmnisfion zu keinem Poftulate hin* ·sichtlich der ZollverwaUunç.; bemüßigt, weßhalb die dieß-2 jährige Kommisfion in diefer Richtuns-., t.ieü)ts zu erinf nern hat.

Die Kommisfion schließt ihren Bericht über öic Prüfung des Gefchäftskreises des Handels- und Zollcevariemmts, indem fie, in Uebminstimmung mit den Prüfungskommisfionen der frühern Verwaltungsjahre, der Thätigkeii und Umficht des -Departements , der Ordnung , welche im Rechnungswesen herrscht und der Pünktlichkeit, mii welcher die Geschäfte erledigt werden, ihre nngcthcilte Anerkennung zollt rind die Ueberzeugnng ausspricht, dafj die Zollverwaltung zu den beßtorganifirten Zweigen un* sers Staatshaushaltes gehört.

VII.

Post* und Baudepartement.

Posten. V e r w a l t u n g im A l l g e m e i n e n . Die Kommisfioncn, welche die Geschäftsführung des -Sundes.'

rathes in den vorigen Jahren geprüft haben, widmete..!, derjenigen dieses Departements eine sehr sorgfältige Auf* merksamfeit und die Weisungen, welche fie in Folge u> rer Untersuchungen beantragten, trugen dazu bei, dra Gang dieses ©eschäft.fzweiges festzustellen und zu regeln.

Dadurch ist die Arbeit der Kommisfion, welche dieses Iahr diese Geschäftsführung zu prüfen hatte, erleichtert worden, uni) fie fand einen vollständig orga'-> îiifirten Dienst, eine gut eingerichtete Rechnungefü-

60s Tung und ein Personal erfahrner Angestellten, welche grßßtentheils ohne Anstoß die in den Gesezen und Regleînenten enthaltenen Vorschriften anwenden.

Man könnte glauben, dieses wäre nicht immer in allen Beziehungen so gewefen, wenn man nach den Vorwürfen, die bisweilen gegen diese Verwaltung ge< richtet wurden, urtheilen wollte. Es ist wirklich eine.

derjenigen, welche feit der Zentralifation am meisten an-= gegriffen wurde und welche am meisten derartige Hindernisse zu überwinden hatte, ohne die Schwierigkeiten zu rechnen, die aus der Annahme einer einzigen Ver?

waltunu herrührten, welche einer bestimmten und allge* gemein i.mn.'CnDbaren Regel, gegenüber der .Mannigfaltig*îcit der kantonalen Einrichtungen, folgte. Gegenwärtig find die Klagen gegen das Postsystem des Bundes ver# itummt und eine einzige Würdigung seiner Erfolge ge* îuigt, deren Vorzüge zu beweisen.

.Die Organisation unserer Posten ist in einem sol« cheli glükiichen Fortgänge begriffen, daß man nur desseit ijortdauer wünschen kann. Sie ärntet auch häufig Lob ein von solchen, welche die Schweiz besuchen, oder welche aus dem Auslande kommen und unmittelbar,: Vergici* chungen machen können. Die Wägen find in gutem Zuftande und bequem; der Kursdienst geschieht in Regel.« mäßigkeit, das Personal der Angestellten erfüllt gehörig feine Pflichten, sowol gegen das Publikum als gegen die Verwaltung; endlich sind die verschiedenen PostgebührTO nicht zu' hoch gestellt.

2lber ein Umstand, .nämlich die Einführung der Ei« senbahnen wird ihrer Natur nach wichtige Veränderung gen in den gegenwärtigen Zustand unserer Posten bringen.

Dieses neue, dem Publikum sich darbietende Verkehrs-

·304 mittet wird zur Folge haben, baß das frühere außer Gebrauch gesejt wird, und dieses gerade auf den befuch«1 testen und einträglichsten Linien. ' Es wird daraus eine gewisse Verwirrung in ï>iefem Zweige der Verwaltung entstehen und die Nothwcndigfeit herbeiführen, ihn einer, wenigstens theilweisen Reorganisation zu unterwerfen.

Die Kommission glaubt, es sei der Mühe roerth, daß man sich im Voraus mit dieser Eventualität beschäftige, um auf den Augenblik, wo dieser Uebergang eintritt, »orbereitet zu sein und % wünscht daher, daß der Bimiesrath diesen Gej-ienftand nicht aus dem Auge verliere,, P e r s o n e l l e s . ...Se.oldung. Die Kommissiott ìnacht fich hier eine Pflicht daraus, anzuerkennen, da§ die Beschwerden, welche gegen einzelne Angestellte wegen ihres unpassenden Benehmens gegen das Publikum ge* führt wurden, in geringer Zahl vorgekommen sind , fo weit fie nämlich zu ihrer $enntnif gelangten. Sie glaubt,, daß bier ein Fortschritt sei, den man der Aufficht der Dbern, wie dem gesunden Verstand der Angestellten zuzu* îchreibcn habe. Festigkeit, Folgerichtigfeit und Gleichheit in der Anwendung disziplinarischer Bestimmungen, (Des.

techtigkeits- und Ordnungsfinn, gepaart mit Wotwollen in den Beziehungen zwischen Obern und Untergebenen, werden nicht verfehlen, einen bdlsamen Einfluß auf das ·..Betragen des gesaminten Personals der Vrnraltung aus·juüben.

©robe Begegnung von Seite der Ehefs ist nicht uothwendig, um Ordnung herrschen zu lassen und gibt ein böses Beispiel für die Untergeordneten, welche zu..veilen ein gleiches Verfahren gegen diejenigen, welche .mit ihnen in -Berührung kommen, in Anwendung bringen.

005

Die Erfahrung hat bewiesen, daß die BesoCdungett i>n Beamten und Angestellten dieser Verwaltung im Ver# gleiche mit den täglich fich vergrößernden .-Sefchwerdett des Dienstes, zu gerifìg waren une einer Revision be* durften. Um fich das nöthige Material zu dieser Arbeit zu verschaffen, veranstaltete der Bundesrath eine Untere fnchung durch Sachverständige, welche alle Kreise bereisien und die Resultate ihrer Untersuchung in einem in« ieressanten Berichte niederlegten, welcher der Kommisfiott »or Augen lag. Mehrere Momente mußten bei der all* gemeinen Umarbeitung des Besoldungssystems in Be* irachtung gezogen werden; es war nöthig, eine bestimmte Grundlage anzunehmen und aus alle jjälle anzuwenden, îtm fich nicht der Begehung einer Ungleichheit oder ei ·nem willkürlichen Verfahren anszusezen. Es scheint der Kommiffion, Daß die von den Sachverständigen angenom* mene Ausscheidung billig sei. Der Bundesrath hat die Revision der Besoldungen nach der Taxe dieser Untersu-chung beschlossen, welche mit dem 1. Iänner 1854 ire Kraft trat, und aus welcher fich folgende Vermehrungen ergeben : Vor der Revision betrugen die Befoldungen gr. 1,101,658 Seit der Revision steigen sie auf ,, 1,224,392 Die Vermehrung beträgt alfo . ,, 122,734 In's Budget wurden aufgenommen ,, 1,206,00;) Ferner ein außerordentlicher Kredit von ,, öO,00O tteßhalb die Verwaltung felhst Die ihr feftg esejte ®ränze nicht erreichte.

Gewiß kann man dieser Revifion nicht den Vorwurf .machen, fie habe die Vermehrungen zu weit getrieben..

3m Gegentheil ist anzunehmen, daß man mit großem

*>

«06 ...Rüfhalt verfahren ist, und daß man in Kurzem das An» gefangene zu ergänzen hat. Das muß übrigens gesche--.

|en, um die Entschädigungen mit dem Zuwachs der Dienstleistungen in's Verhältniß zu bringen, und der SSortheil der Verwaltung verlangt es ebenfalls. Nur durch eine anständige Besoldung kann fie sich fähige Be« ·amte erhalten.

Ein Wort über die Klasse der Kondukteurs. Außer ihrer Besoldung, hat die Administration es vortheilhaft ·gefunden, ihnen das Erträgniß ihrer abgetretenen Pläzc äu vergüten. Im Iahr 1852 fiiec-, das Ganze dieser Vergütungeri auf Fr. 51,919. 10, im Iahr 1853 aber auf die -Summe von 62,294. 35, ein ziemlich bedeuten*tier Betrag, welchen fie außer ihrem ©ehalte beziehet,; .und der fie bewegen fcllte, ihn auf eine für sie und die -Verwaltung gleich nügliche Weife zu verwenden. Der ...Dienst ces Kondukteurs iji befchwerlich, allen Einflüsse« der schlechten 3Bitterv.ng ausgesezt und zieht bei \äne gercr Dauer frühzeitiger, als bei andern Berufsarten, .Jhanïheiten und Schwächen nach sich. Wenn dieser Fai eintritt, so befindet sich die Verwaltung in der peinlichen Alternative, einen gebrechlichen Diener zu entlassen, oder ihn jum Nachtheil dee Dienfies beizubehalten. ...Dieser Öebelstanb würde fid) nicht zeigen, wenn für solche An
legen würde. Wenn fich die Verwaltung mit der FühTung dieser Kasse nicht befassen will oder kann, fo konnte ·man zu diesem Zwekê eine in den Kantonen vorhandene ·grsparniffasse benuzcn, indem man fich daraus beschranftep î>ie Einlegung eines Theils der aus der Abtretung der Päje Isnülrendsn Vergütung verbindlich zu machen.

*

607 Vielleicht wird man später die S'iü-'ilichkeit von einem dießfälligen, allgemeinen Unternehmen anerkennen; aber man kann fich gegenwärtig darauf beschränken, diesen be# sonderen Gegenstand in Anregung zu bringen.

G e f c h ä f t s g a n g und R e c h n u n g s w e f e n . Bezug* lich diefes Gegenstondes hat die Kommiffion nichts Neues zu bemerken, weil feit den frühern Iahren hier ebenfalls nichts Befonderes vorgekommen ist. Die Kommission hat die verschiedenen eingeführten Bücher über das Rechnnngswesen der Postverwaltung, sowol die jährlichen, vierteljährlichen und monatlichen Rechnungen, so wie die* jenigen der Postkreise untersucht und sie regelmäßig gehalten gefunden. Die vollständige Sammlung der Belegstüke stand ebenfalls zu ihrer Verfügung, und fie hat fich von der Genauigkeit der Rechnungen, durch »orge« nommene Vergleichung der verschiedenen Bücher und Belege, überzeugt.

Die Kommission glaubt, wie es schon manchmal ge* sagt worden ist, daß öftere Inspektionen eines der wirksamsten Mittel feien, um Ordnung in allen Abstufungen der Verwaltung zu erhalten, die Anwendung der be# stehenden Réglemente zu beforgen und deren gleichmäßige Vollziehung zu sichern, das Betragen der . Angcsteüten der großen und kleinen Bureaux zu überwachen, fich von dem angemessenÉn Gange des Dienstes und davon zu überzeugen, ob kein Anlaß zu gegründeten Klagen von Seite des Publikums gegeben werde. Die Zentraladministration muß die Kreisdirektionen überwachen nnd beanf* sichtigen, und diefe dann die Büreaur ihres Geschäftskreises; und wenn die Direktoren durch ihre täglichen Geschäfte verhindert find (siehe d. Bericht des Bundesrathes), die Inspektionen fo oft vorzunehmen, als es wünfchenswertt) erscheint, so mnf die Besorgung derselben von Zeit je..

sos Zeit besondern Inspektoren übertragen werden. IedeS Mal, wenn eine solche Inspektion, selbii zu, einem ganz speziellen Zweke statt gefunden hat, entdekte die Verwaliung etwas, das fie interessine, und was von guter Wir* îuna, war. Es wäre ebenfalls gut, wenn die Inspektoren auf ihren Rundreisen auch die Stimme des Publikums lören würden, welche zuweilen die beßte Angeberin von gehlern ist, die zu verbessern sein ...ürften, oder wenn fie.

ftch nothigenfalls an die Behörden wenden würden, deren -.Berichten fie aber auch dann den gehörigen ®Iau* ben zu schenken hätten.

Die Kommission, indem fie fich auf die frühern hier-' Über gefaßten Beschlüsse bezieht, stellt keinen weitern Antrag.

P o st t ax en. Der Ertrag der Pofttaren vermehrt 5tch von Iahr zu Iahr, und das Publikum, nun mit ihrer Anwendung vertraut, fchäzt die Vortheile des neuen Systems nach ihrem Werthe.

Man hat aber andj eingesehen, daß es zwekinäßig sjväre, in nächster Zukunft einige Abänderungen in den gegenwärtigen Taxen vorzunehmen; allein der Bunde....ïath scheint, wie es ans feinem Bericht hervorgeht, die Vornahm., einer Reform in diefer Beziehung verschieben §u wollen. Die nächstens dem Verkehr zu eröffnenden "Sisenbahnlinicn werden bewirken, daß eine, wenigstens ..·teilweise Reorganisation des Postsystems »orgenomrnen .werden muß, daher es schwierig wäre, jezt schon auch nur einigermaßen genau vorher bestimmen zu wollen, welche Tragweite dies? Veränderungen, namentlich in Beziehung auf die Taren, haben werden; besser ist es .Daher, man warte zu, als daß man fich übereile und .-jllzuhäufigen Veränderungen fich ausseze.

609 Eine Veränderung aber ist nächstens zu erwarten, nämlich die Einführung neuer Brieffrankomarken für ein höheres Porto, nämlich für 40 Rappen. Wenn diefe Ziffer angenommen wird, so lassen sich solche Marken be* quem bei der Korrespondenz mit den deutschen Staaten gebrauchen, weniger aber bei derjenigen mit Frankreich, namentlich in den Gränzkantonen ; es wäre daher gut,, ehe man definitiv eine Ziffer feststellt, die Chancen unter ihnen zu vergleichen und zu sehen, welche Erleichterungen jede gewähren werde.

Wir wollen hier von den Taxen der Korrespondenz.

mit dem leztgenannten Lande sprechen. Nach dem Art. 5 des Vertrages mit Frankreich darf ein einfacher Brief, der von Frankreich nach der Schweiz, oder au.j der

Schweiz nach Frankreich geht, nicht höher als 40 Rappen tarirt werden. Nun hat die Verwaltung, indem sie die Taren für die Korrefpondenz mit Frankreich bestimmte,, nach dem Vertraj.se die Taxen im Innern unti das Syflem der vier Briefkreife angewendet. Aber bei der Revifion des Gesezes über die Posttaren wurde Das System der vier Briefkreife abgeändert, ohne daß die Tare der Korrefpondenz mit Frankreich dejjhalb eine Modifikation erlitten hat. Daraus ergibt sich, daß gegenwärtig noch,, während in Frankreich jeder nach der Schweiz franko abgefendete Brief 40 Rappen bezahlt; die frankirten oder larirten Briefe in der Schweiz bezahlen : 35 Rappen für den ersten Briefkreis (dieser erste Kreis ist eine Begünftignng der Korrespondenz mit der Gränze oder den Gränzdepartementen), 40 Rappen für den zweiten, 50 für den dritten, und 55 Rappen für den vierten. Daraus ergeben sich Ungleichheiten, welche zu Reklamationen ...

Anlaß geben. Sicher würde die Anwendung der gegenjpärtig für die Schweiz bestehendenPostta« aus Briefe,.

10 die aus Frankreich kommen, oder dahin bestimmt sind, «inen Verlust von einigen tausend Franken für die Post-.ïasse nach fich ziehen ; aber es würde daraus unjweifelhast eine Vereinfachung hervorgehen, und fie wäre nicht absolut unvereinbar mit der gortsezung einer Reduktion der Pofttare für die Beziehungen zwischen den beiden angränzenden Ländern.

K u r s w e s e n . ...Der Ertrag des Kurswesens hat dieses Jahr eine Verminderung erlitten, was größtentheils der Theurung des Getraides zuzuschreiben ist, -welche den Preis der Kurse erhöhte und folglich den Ertrag verminderte.

Der Ertrag von den Postreisenden betrug nämlich

im Jahr 1853

von den Postpaketen

gr. 3,345,027. u

. . . .

,, 1,342,112. 61

8r. 4,687,139. 75 Im Iahr 1852 trugen die Reisenden ein Fr. 3,013,762. 97 He Postpakete ,, 1,199,378. 37

Fr. 4,213,141734 Im Iahr 1853 betrugen die Ausgaben für Postmoterial . . gr. 459,285. 66 für Transportkosten . . . . . ,, 3,428,773. 73

Fr. 3,888,059. 39 Im Jahr 1852 betrugen die Ausgaben für Poftmaterial. . . Fr. 405,409. 92 für Transportkosten . . . . . ,, 2,989,398. 04

Fr. 3,394,867. 96 Während der Uebaschuß im Iahr 1852 Fr. 818,273.

38 Rp. n?ar, betrug er 1853 nur gr. 799,080. 36, trcj der beträchtlich gröfjern Gesammteiunahme, was theil...»

Sii

In der größern Anzahl der in Beiwagen transportirten Reisenden, theils in den (.srhohungen, welche man .»et.

ipostunternehmern entweder wegen Vermehrung ooit ·Kursen, oder wegen neuer Kurse zugestehen mußte, feinen: @rund hat. Die Erhöhungen der Entschädigungen für î>ie Postführungen sind in Folge des zunehmenpen Stei-Üens der Haberpreise beträchtlich. Viele Unternehmer.

die auf dem guße ihrer Verträge nicht mehr fortfahren wollten, fahcn sich im gaUe, sie aufzuheben und tic .Verwaltung schloß neu..-, unter weniger günstigen Bedin* Uungen. Daher rührt die so beträchtliche Vermehrung ber Ausgaben (gr. 140,023. 85).

Die neuen, im Saufe des Iahres 1853 eingerichtete.!

.Sfurse belaufen sich auf 13; mehrere andere wurden »er* längert und die grequenz hätte sich bei einigen vermehrt..

2)iefen Verbesserungen ist eine Vermehrung der Aus» gaben von gr. 88,022. 80 zuzuschreiben, gür das Jahr 1854 hat "die Verwaltung ein anderes System befolgt ~ .»elches man für die den Unternehmern zu bewilligenden .2.%hrzahlungen vortheilhafter halten zu können glaubt..

.Die Verwaltung hat nämlich den Unternehmern bis zum 1. Iuli eine Entschädigung von 30 Rappen per ïag .und Pferd bewilligt und sich vorbehalten ,, was nach Dieser 3eit weiter zu thun sein werde.

E r t r a p o s t e n . Man anerkennt einstimmig, daß die ·Aufhebung des Artikels 3 Des Reglements üher die ·Smaposten, welche der .-Ömidesrath am 16. März 1853 i.eschlossen hat, der Einrichtung Der <£rtraposten nach* .{heilig war. ..Die Konkurrenz, welche derselben seither nicht allein von den einheimischen, sondern auch »ooe fremden Kutschern gemacht woroen ist, macht die StcU !ung der Unternehmer beinahe unhaltbar. Es wäre iarum wichtig, diese Angelegenheit aufmerksam zu unter*

12 îuchen und zu sebcn, was bei ..Beibehaltung des Insti...

..uts der «3itra.poiien au Gunsten der Unternehmer zu il.un sei.

g i n a n z i e U e s Ergebniß und Vertheilung.

..Dieses Resultat war 1853 günstiger als 1852. Die doheinnahmen betrugen gr. 7,083,503. 74 und die Aus-gaben Fr. 5,397,283. 75. Es ergab fich also ein Rein«rtrag von gr. 1,686,219. 99. Die Vermehrung der einnahmen ist also vollständig durch die Vermehrung feer Ausgaben ausgeglichen und der Bund, nachdem er gr. 51,399. 07 Abfchlagszahlung an der Schuld für Rohmaterial, gr. 152,843. 84 für Entschädigung der Posten im Kanton Schasshausen bezahlt hat, muß de,. Kantonen den Betrag der durch den Beschluß vorn 1. Oktober 1852 festgestellten Entschädigungen für ihre Dosten vollständig ausbezahlen.

Der Kommission lagen die Resultate der ersten Monate des laufenden Dienjijahres vor, welches bezüglich der Einnahmen günstig ist, aber ebenfalls eine beträchtI'.che Erhöhung der Ausgabe« ausweist, Folgend« Ta.èelle wird einen .Uebreblik von der 8c.a,e der ..Tinge geben.

issa.

Jänner . . .

gebruor . . .

März . . .

Einnahmen.

Ausgaben.

500,539. 68

355,381. 40

439,057. 26 4tö,938.78

321,300. 13 504,601.53

1854.

Janner . . ..

gebruar . . .

Märj

. . .

Einnahmen.

539,504. 19 413,395. 97

520,460.29

Ausgaben.

388,009. 05 391,525. 84

577,534.82

613

Es ist anzunehmen,. daß wenn das Verhäliniß zwi# sche« Einnahmen und Ausgaben auf gleichem ijuße fortbesteht, das Resultat des gegenwärtigen Dienstjahres demjenigen der beiden vorhergehenden Jahre nachstehen wird.

G e n e r a l d i r e k t i o n und Bureau. Der Mat.«* gel eines Generaldirektors der Posten, eine Stelle, welche durch das Gesez vorgesehen worden ist, hat sich bis jezt im Gange der Verwaltung auf keine empfindliche Weise fühlbar gemacht. Es wurden allerdings dem Bundesrathe über diese unbesezte Stelle mehrmals Bemerkungen gemacht, aber die Kommisfion kann demselben keine Vorwürfe machen, daß er zuwarten wollte, bevor er seine Wahl treffe, um so weniger, da sie nicht dringlich war und der Dienst nicht darunter litt. Die Funktionen des Direktors sind durch dm Vorstand des Departements besorgt worden, der zugleich eine Menge von Details zu regeln hat, was eine ganz besondere Spezialität erfordert und nicht immer auf dem gleichen guße bleiben könnte.

Das Büreau des Departements ist mit einem Sekrelär und einem Kopisten bestellt. Aber die Befugnisse dieser Angestellten gegenüber dem ©eneralsekretariat sind nicht genau bestimmt. Das Departement hat früher seinem Sekretär einige besondere Zweige des Dienstes angewiesen, namentlich die gnnktionen des Sekretariats der Abtheilung des Bauwesens, was ihm eine Menge uon Beschäftigungen gab, und sehr gut zu den Anfor.oerungen des Dienstes paßte. Aber diese Veriheilung wurde abgeändert und die Besorgung dieser Angelegenheiten dem Generalsekretariat oder einem seiner Angestellten übertragen. Die Kommission hat darin feinen Vortheil gesunden, und sie trägt daher daraus an, das ÖttnfeeeBtatt, 3a§rg, \i. Bi>, IL 53

614 Departement einzuladen, die betreffenden Befugnisse der Beamten so einzutheileri, wie es fich für den Dienft am beßten eignet, so daß jedem von ihnen bestimmte und genügende Beschäftigung angewiesen wird.

Banwesen.

Das Bureau der Eisenbahnen wurde abgeschafft, da deren Bau und Betrieb der Privatthätigkeit überlassen wurde. Im 8
In Zukunft wird, hinsichtlich des Bauwesens, das Departement sich mit den großen Unternehmungen zu beschäftigen haben, welche vorbereitet werden und für welche man, in Gemäjjheit des Artikels 21 der Bundesverfassung, die Unterstüzung der Eidgenossenfchast ange« rufen hat. Im Saufe des Iahres 1853 hatte es ein Gutachten und Anträge für die R h e i n k o r r e k t i o n zu entwerfen, welche als ein N a t i o n a l u n t e r n e h m e n erklärt worden ist, imd wozu die Bundeskasse schon, unter gewissen Bedingungen, einen Beitrag von Fr. 50,000 geleistet hat.

Die Korrektion cer Juragewässer beschäftigt jezi &as Departement, welches darüber Expertisen angeordnet hat und nächstens im Stande sein wird, Anträge be* züglich des Gesuches um die eidgenosfische Intervention, die ebenfalls für dieses Unternehmen angerufen wird, auszuarbeiten.

615 Der Bericht dee Bundesrathes enthält interessante Nachweise «ber den jezigen Stand unserer telegraphi* schen Linien und ...Mreaiuvdie im Laufe des Jahres 1853 einen ansehnlichen .Fortschritt gemacht haben. Das Nez wurde vervollständigt, die Zahl der Bureaux vermehrt und das System der Apparate verbessert. Jm Laufe des Jahres 1853 wurden 35 neue Bureaux dem Betrieb übergeben, was deren Anzahl auf 70 erhöhte. ».line Zentraldirektion, die ihren Siz in Bern hat, leitet die Organisation und den Gang dieses ganzen Dienstes.

Im Laufe des Jahres 1853 hat die Verbindung unserer Telegraphen mit denjenigen anderer Sander einen cneuen Zuwachs durch die mit dem Großherzogthum Baden und den sardinischen Staaten abgeschlossene« Vertrage erhalten.

Das finanzielle Ergebniß dieser Verwaltung ili bis jezt kein günstiges gewesen. Das Defizit von 1853 beläuft sich auf gr. 28,051. 74, wenn man nur die ge* wohnlichen Ausgaben rechnet, wie die Besoldungen, die 33üreaukosten, die Auslagen für Apparate n. s. w., indem der Bau der Linien außer diesen Berechnungen bleibt und durch nachträgliche Kreditbewilligungen gedekt wird. Auf einer andern Seite eristirt eine Gründungs« schuld, die auf keinerlei Weise amortisirt wird.

Es ist vorauszufehen, daß in Zukunft mit der Zu* nahme der telegraphifchen Korrespondenz auch noch eine nothwendige Vermehrung des Personals oder der Besoldungen eintreten muß, indem eine Vermehrung der

Depeschenzahl auch eine verhältnißmäßige Erhöhung der

Ausgaben nach sich zieht, woraus folgt, daß die Defizite bleibend zu werden drohen. Der Bericht des Bundesraths enthalt fît dieser |>in|tcht befHmrnt..- ..ftac-fwei's?.?

-Diefgm ßttjtftttbe tni-ìf ß.3gcholfen ®eïben, und das îMiteï bûp ïkgî nahe. Sie Kommission erachtet, eine leiste ©rPhüKg bel f i'e.se.3 beï Depeschen werd« bas Gìeichgetói..|t pffclett fern OEinnahmen und Ausgaïien wiedeï i)w$tHme ohne frgenbwie dem .häufigen Ge« brauche des Telegraphen ju schaden. Diese --Srhöhung wird übrigens auf «ine Seife berechnet werden können, daß die KowptûWitflîgverhalîniffe der Schweiz mit einigen der Staaten, an »eiche fie |tch angeschlossen hat, ba« trnrch erleichtert werben.

Die Kowmisfti.)n schlägt »or, den ..Bundesrath ans blefen Punii ausmetìsaRt zu machen.

Schließlich Bemetft noch die tommisfiou, daß fie mit vielem Jnte«ffe tjie ®erïptte fees HÏ«. $ipp sür die Kenjîruîtton telegraphischen IC-ppfirate besucht hat.

Ini ..rag e« 1) ...Der SS u«d e s r ath .»{ïd eingeladen, zu utitersuchen, auf welche SÖetse ìnan der Summe, welche jedes Iaht ben Postfonfeukteuren als Vergütung für ab*

getretene päze bewilligt wird, die möglichst nüzliche

-..Belîimmuna für fefese ABgeS-tellten «nd für die Vet* waltttng geben funate.

2) D« Bundesrath fo3, fa Anwendung des Art. 25 des Gesezes vom 25. August 1851, die Taren für die Korrespondenz mit .jrankreich, gemäß dem bestehenben Vertrag und iDen gegenwärtig im Innern ein-' geführten .£
3) Die BEfugnisse bes Generalsekretariats der Posten und des Sekretäre des Postdepartements sollen auf diejenige Weise bestimmt und limitirt werden, welche den Bedürfnissen des ...Di..nfte.! am beßten entspricht.

617 ..Das; ..Departement hat unter anderrn dafür zu sorgen, daß seinem Sekretär regelmäßige und genügende Arbeiten angewiesen werden.

4) Der Bundesrath wird eingeladen, den Tarif für die telegraphischen Korrespondenzen zn revidiren und denselben genügend zu erhohen, damit die OEin*

«ahmen dieses Dienstzweiges so viel als möglich den

Ausgaben das Gleichgewicht halten und die Gründungsschuld nach und nach abgetragen werden könne.

(Die gortsezung und der Schluß des vorstehenden Be# richtes solgt in nächster Kummer.)

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Bericht der Kommission des Ständerathes über die Geschäftesführung des Bundesrathes während des Jahres 1853 und über die Staatsrechnung von demselben Jahre.

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Bundesblatt

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Jahr

1854

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2

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30

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.06.1854

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549-617

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