Schweizerisches

J a h r g a n g

V I .

.

B a n d

.

I I .

Samstag, den 23. September 1854.

B o tsch a s t des

.Bundesrathes an die beiden gesezgebenden Räthe der schweiz. Eidgenossenschaft, betreffend die Goldtarisirung.

(Vom 14. Juli 1854.

Tit.

Die Frage der Goldtarifirung wurde zuerst im Ständerathe erhoben, welcher am 20. Ianuar dieses Iahres beschloß, den Bundesrath einzuladen, er möchte die EinRührung der Goldwährung in Erwägung ziehen und hierüber Bericht erstatten.

Zur Vollziehung dieses Auftrags beschloß unterm 26. Ianuar der Bundesrath : es seien bei den HandelsKammern von Zürich, Basel, St. Gallen, Neuenburg und Genf, so wie bei den Bankdirektionen von Bern . Bundesblatt. Jahrg. VI. Bd. III.

^

^12 und Waadt, durch Vermittlung der betreffenden Kantons^ Regierungen, Gutachten über den Gegenstand befördere lichst einzuholen.

Nachdem alsdann der Nationalrath am 28. Januar desfelben Monats der Einladung des Ständeraths an den Bundesrath für schleunige Vorlegung eines sachbe.züglichen Gefezentwnrfs beigetreten war, behandelte der Bundesrath unterm 1. Februar die Angelegenheit wieder, und befchloß auf Verfchiebung der Vorlage eines Gefez^ entwurfs, dagegen aufVollmachtertheilung für den Bun.^ desrath anzutragen und, wenn nöthig, den Goldmünze^ bis zur nächsten Sizung der Bundesverfammlung geseze lichen Kurs zu geben.

In Würdigung der für eine Verfchiebung angebracht ten Gründe wurde dann auch am 8. Februar nachstefender Bundesbeschluß gefaßt: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, unter Benuzun^.

,,der fich weiter ergebenden Erfahrungen, bis zur "nächsten Iulifesfion Bericht zu erstatten, ob und "welche neue Verfügungen im Münzwesen der "Eidgenossenschaft zu treffen feien und der Bun^ "desverfammlung bejahendenfalls geeignete An^ ,,träge zu hinterbringen."

An diefen Bundesbefchluß knüpft sich nun der fol.^ gende, durch denfelben hervorgerufene Bericht: l. Wir beginnen zunächst damit, die Hauptpunkte und Schlußanträge derjenigen Gutachten mitzutheilen, die in Folge des fchon erwähnten bundesräthlichen Be.^ schlusses vom 26. und in Folge unfers Zirkulars an die betreffenden Kantone vom 30. Ianuar eingingen.

1) Die Regierung vonBafel-Stadt(d. d. 28.

Januar) kam unferm Zirkular noch zuvor, indem sie^.

durch ihr ^inanzkollegium veranlaßt, den Antrag stellte^

31^ es möchten die nach französischem Münzfuß

geprägten 40, 20, 10, und 5 ^rankenstük.^ in^Gold als gefezlicheZahlungsmittelerklärt, es mochte die Goldwährung angenommen wer.

den.

Sie begründete ihren Antrag damit, daß in .^rankreich nun auch 5 Frs. in Gold geprägt, und daß it.^

.^olge dessen die Silber VF. dagegen eingefchmolzen.

werden, statt daß, wie man vor einigen Iahren beforgte, Frankreich fein Gold entwerthe oder einziehe, entziehe es umgekehrt, durch seine neuerlichen Maßregeln, di^ Silbermünzen dem Verkehr; der Baarvorrath der franzöfifchen Banken bestehe bereits zur größern Hälfte aus Gold, we^nahen auch alle Zahlungen derfelben i.^ Goldborten gefch..hen. Der fchweizerifche Handelsverkehr,.

bei den wenigen Landesmünzen auf Frankreich angewiesen,.

werde gehemmt, wenn wir nicht gänzlich den Münzzu^ ständen dieses Landes uns anschließen.

2) Der Staatsrath von W a a d t (d. d. 3. ^ bruar) übermittelt einfach das folgende Gutachten: Der Administrationsrath der Kantonalban^ von W a a d t (d. d. 2. Februar) beantragt, den Gold münzen einen gesez lichen, obligatorisch en.

W e r t h zu geben, abe.r ohne irgend eine Garantie für die Zukunft, f o n d e r n nureinenTa-.

rifwerth, der j e d e r z e i t nach Bedürfniß geänd e r t w e r d e n könne.

Diefer Antrag wird motivirt durch die bereits erfolgte Werthverminderung des Goldes, die wol noch weiter ^gehen werde, und durch das Verschwinden des Silbers aus Frankreich. Eine De.nonetisation des sranzösischen Goldes in seinem Heimathlande fei dagegen nicht zu befürchten, und da es dah.^r dort in Zirkulation

^14 Bleibe, und in der Schweiz auch schon in ziemlicher Menge im Umlaufe fich finde , so sollte Jedermann Bissen, ..voran er mit dem Golde sei; wissen, daß und wie er es annehmen solle und ausgeben könne, w...^ durch den gesellten Antrag eben bezwekt werde.

3) Die Regierung von St. Gallen (d. d. 8.Fe^ruar) übersendet ohne eigene Meinungsäußerung die Gutachten der folgenden zwei Privatbankinstitute.

a. Die Bankdirektion von St. Gallen (d. ^.

^. Februar) beantragt: ^s mochten die BundesbeB ö r d e n das Gold g^sezlich erklären, abe... nicht .^um Nennwerthe, Sondern unter demselben, welcher T a r i f w e r t h je nach Umständen zu verAndern sei, damit d e r s e l b e zur S il ber währ un ^ ^eweilen in demselben Verhältnisse stehe, wie der H a n d e l s w e r t h der beiden Metalle ^u ein^nder.

Wenn die Schweiz aber durch Annahme des Goldes ^um Nennwerte, d. h. durch Annahme der Goldwährung, ohnehin ihr jeziges Münzsyfiem abändere, so möchte der östlichen Schweiz für ihren Verkehr mit Deutschland ^urch Tarifirung der groben deutschen Sil. ^ e r s o r t e n zu ihrem innern W e r t h e geholfen werden.

Die Motive für diesen Antrag, der zwar für den Verkehr der Bank selbst weniger bequem sei, als es eine ^Gesezlicherklärung des Goldes zum Nennwert^ wäre, ^ind folgende: Eine Werthverminderung des Goldes sei .bereits eingetreten und werde noch weiter gehen; die ^rsezung des Silbers durch Gold wäre also für die Schweiz eine reelle Einbuße, und es unterläge keinem Zweifel, daß das Gold, zum Nennwerthe in der Schweig .^esezlich erklärt, sehr bald das Silber verdrängen und

31^ uns entziehen würde. Bei den vielen Zahlungen, welche .die Schweiz nach Deutschland zu machen habe, werd^.

das Gold stets nur mit Verlust anzubringen sein.

b. Das kaufmännische Direktorium in St..

Gallen (..l. d. 6. ^ebruar) ist geteilter Anficht: Die Majorität ist für .^esthaltung an unfern gegenwärtigen Silberwährung und geg^n Ein^ Rührung des Gold es z.^.^ennwer..^. Sie hä^

es für gefährlich, neben oder fiatt derselben die Gol.^ Währung einzuführen, weil der Werth des Goldes i...^

Sinken begriffen, jedenfalls schwankend s^.i, und diesem .

Metall fich daher nich^ ^ einer se^e.... ..^afis für de.....

VermI^gensbefiz eigne. Sie sieh^ ei^^. Verschwind^ des Silbers in Frankreich entgegen, woraus, wenn di^^

Schweiz i^ gänzlicher Abhängigkeit von dies...^ Lan^^ .bleibe, ein Z^römen des Goldes ^uch n...ch d.^r Schweig solg^^ daher man fich vo^ ei^er solchen ^ä^liche^ ^b^ Engigkeit von Frankreich hüten mög^ Di^ ..^ajoritä....

weist schließlich auf Belgien hin, d.^, o.^schon es gleich^alls den französischen Münzfuß habe, doch ^ Gold.^

währ.^...^ ar.ch nich^ ^n^eh.^e und hiefü^ gewiß triftig^ Gründe befize.

Di.^ Minorität dagegen is^ de^ ^^ficht, da di^ Schw^i^ fich für die Silberwährung an .^ran^eich .^n^^schössen ha^e, so solle si^ es ^n .^^ch ^ur di.^ Goldw ä h r u n g thun, so l.^n^e .^ls bl^ß ed^ Metalle dor^ Zahlungsmittel seien.. Sie glaubt, ..s ^.üßt... sonst, d^ auch sie dem Verschwinde^ d^s Silbers i^ .^rankrei^ entgegen sieht, znlezt die S.^^eiz an Silber und a......

Gold Mangel leiden, und ein eigener Münzfuß für di^^ Schweig wäre nicht ausführbar.

Majorität und Minorität vereinigen fich übrigen^

.^ahin, zu erkläre^, daß ei^ Verlust auf dem Golde .....

..^16 Deiner Verwendung nach Deutfchland unausweichlich sei, ^tnd verlangen daher, wenn die Goldzirkulation in der Schweiz zunehme, eine Tarifirung der g r o b e n ^deutfchen Silberforten.

4) Der Staatsrath von Neuenburg (d. d. .^.

Februar) theilt die aus einander gehenden Ansichten seines ^um Behufe einer dießfälligen Meinungsäußerung eigens einberufenen größern Handelsstandes mit, und schließt sich dem A n t r a g e der Majorität durchaus an.

Die große Mehrheit des neuenburgischen Han^elsstandes wolle strenge und ausschließlich am S i l b e r m ü n z f u s s e festhalten und dem fremden

Golde durch Tari fi ru n g einen gefezlichen Wer tl^ ^r t h eilen. Bei der wahrscheinlichen Entwertung des Goldes wären durch dessen Tarifirung Verluste zu be^ fürchten.

Eine Z w i f c h e n a n f i c h t möchte durch den Bun.desrath eine Kommiffion ernannt w i s s e n , welche die Sache allseitig prüfe und dann Bericht und A n t r a g stelle.

Eine z w e i t e Minorität endlich wolle das Gold zum N e n n w e r t h tarifiren, also, wie .^rank^ ^eich, beide Metalle als Werthmesser annehmen: Tarifire ^.man das Gold gar nicht, so gebe ...s Agiotage, und verbiete man es, so werde man zum Papiergelde seine .Zuflucht nehmen müssen, was g e f ä h r l i c h e r sei, als ^ine reichliche Goldzirkulation.

5) Der Regierungsrath von Bern (d. d. 9.

Februar) u n t e r s t ü z t entschieden, als eine notwendige und unausweichliche Maßregel, das folgende, f o f o r t i g e ^.arifirung der franzöfischen Goldmünzen zum N e n n w e r t h e b e a n t r a g e n d e Gutachten feiner Kan..^onalbank, unter Bezugnahme auf die in diefem Gut-

.^

31^

Achten angeführten Gründe. Er glaubt, die Schweiz .werde die Goldwährung der Silberwährung an die Seite stellen müssen, wie dieß Frankreich faktisch bereits

gethan habe, und gesezlich vielleicht auch bald thun werde.

Den Antrag der Kantonalbank von B e r n (d. d.

^. September) haben wir so eben angeführt. Am Schlusse ihres Gutachtens fpricht diefell^ die Ansicht

aus, da eine doppelte Währung nachtheilig sei, .^o w e r d e mit d e r Z e i t die Silberwährung in der S c h w e i z a u f g e g e b e n w e r d e n müssen. Der Antrag wird in folgender Weife begründet: Die so außerordentlich gesteigerte Goldproduktion habe zu so starken

Geldprägungen Anlaß gegeben, daß die Goldmünzen

bereits den ersten Rang als Zirkulationsmittel einnehmen, und daß sie die Silbermünzen nach und nach zu verdrängen drohen; ein ..Nachtheil entstehe hieraus, we-

nigstens für den Augenblik, nicht für diejenigen Länder, welche die Goldwährung haben, wol aber für die Schweiz, ^indem sie aus Frankreich kein Silber mehr, und um so weniger solches erhalten werde, als dieses .^and in nicht ferner Zeit ausschließlich die Goldwährung annehmen dürfte. Der Schweiz, da fie v o n Frank-

.reich gänzlich abhängig sei, .^a ihr keine neuen Sil.....ermünzen zufließen, wol aber die vorhandenen aus ihr abgehen, da ein Mangel an dem jezt einzig gesezlichen ^

Silber sehr nachtheilige Folgen hätte , sobleibe nichts anderes mehr übrig, als die Silberwährung auch bald zu verlassen. Gegenwärtig finde zwar das Gold noch frei.willige Abnehmer, aber mit der sicher noch zunehmenden Produktion und der daraus folgenden Werthverminde^ung dieses Metalles werde dasselbe immer schwie^iger in der Schweiz zirkuliren können, und es

318 dürfte für uns Mangel an Zahlungsmittel^ entstehen.

Darum müsse es zum vollen Nennwerth gesezlich ..rklär^ werden. Eine Tarifirung des Goldes zu einem niedre geren als dem Nennwerte würde zum Agiotage führen.

6) Der Regierung srath vo... Zürich spricht^.

in ^seinem sehr gründlich motiviti Gutachten (.... d.

4. März) für A u f r ^ c h t h a l t u n g d e s jt^igen schweiArischen .^ünzsyfiems aus, bei welchem die sra^ zö fisch en G o l d m ü n z en nur zu einem solche......^

rifwerthe als gesezlich.. Zahlungsmittel ^u^ lassen f e i e n , der dem de^ Goldes e n t s p r e c h e gegen Silbermünzen ohne Ein solchem Umtausch der

jeweiligen Marktpreis^ und gestatte, den Umtausch Verlust zu bewerkste^igen.

bei den öffentlichen ^asse^

eingegangenen Goldmünzen gegen Silbermün^en soll.^ denn auch stattfinden, und zwa^ durch Vermittlung de.^

schweizerischen Münzstätte, indem die Goldmünzen (i^ Frankreich) gegen rohes Silber verwertet und lezte^es in der schweizerischen Münzstätte ausgemünzt werd^.

Di.^ Einbuße, welche der Staat machen müsse, u.^ di.^ Münzprägung schwunghaft zu betreiben, käme n..^ i^ .Betracht gegenüber der Einbuße, welche der .^a..ional^ reichthum zu erleiden hätte bei Annahme der franzö^ schen Goldmünzen zu ihrem Nennwerthe. Ei... vollk o m m e n e s Münzfystem fei in der gegenwärtigen Krise und so lange das Werthverhältniß zwischen Gol.^ ^ Silber schwanke, ..uf keinem We^e z^ erreiche^. De^ vorgeschlagene Weg aber fei de^j...nig.. , ^er mit der ^...^ ringsten Einbuße uns durch die Kri^e hindurch führe, u.^ zwa.^ aus folgenden Gründen: Die jezige Goldausbeute, die in Australien nach det^ zuverlässigsten Nachrichten noch für mindestens 2.^ Jahr^ gesichert sei^ . werde unfehlbar z^ eine^ weitern Entwer^

31^ thung führen; in .^olge dessen könne das jez^ in Frankreich noch gefezliche Werthverhältniß der beiden gemünzten Metalle (1 : 15^) nicht mehr fortbestehen; es sei im Gegentheil aus verschiedenen Gründen zu gewärtigen, daß es sich bis auf 1 : 14^ reduziren und der Werth des Goldes alfo um eirea 7^/0 sinken werde; .^rankreich könne daher die Silbereinheit nicht mehr aufrech...

erhal^n neben feinen vorhandene^ Goldmünzen;^ eben so würde .^us der A^n.^me der f^anzöfifchen Goldmünzen zum Nennwerte auch bei uns n o t h w e ^ d i g der Ueberg.^ng zum Goldmün^system, also ein Systemwechfel

folgen.

Wir würden eine Münzwährun^ aufgeben, dere^ Zufammenh.^.g mit dem metrifch^ System durchaus nicht zufällig und bedeutungslos, fond^rn fi.^ die Un-

veränderlichkeit, die Wahrscheinlichkeit langer Dauer und einer .Länder von sehr Basis, wenn auch ganz ohne Einfluß

Ausbreitung über noch andere wesentlicher Beden^ng ist, deren die Entwerthung des Goldes nich.^ auf sie bleibt, jedenfalls viel stabi-

ler ist, als ^ie Bafis der Goldwährung, welch' lez^er.^ zudem mit dem maischen System in gar keinem Zusammenhange steht.

Der Uebergang ^um Goldmünzfyste^ ^ürde zwa^ allerdings di^ Handelsbeziehungen mi.. Frankreich erleichtern:. es würde auch das bewegliche Kapital darunter wenig leiden, weil die Entwerthung des Goldes nur eine allmälige fein wird; allein u.n so verderblicher

wären die Folgen für das feste Kapital. Diefes leztere, das bei Annahme der Goldwährung im gleichen Schrie mit der Goldentwerthung vermindert würde, bilde i.^

der Schweiz einen weitaus beträchtlicher^ Theil (das Gutachten fchlägt es zu Fr. 1000 Millionen an) de^

320 Gesammtkapitals als in Frankreich , namentlich seien dit..

Darleihen auf Territorial- Hypotheken, die am meisten betrossen würden, in lezterem Lande viel seltener als bei uns, die Goldwährung also von viel eingreifenderen folgen für unser Land als für .Frankreich. Nach dor^ tigen Gesezen müsse serner nur der gleiche Nennw e r t h einer kontrahirten Schuld wieder zurük erstatte^ werden, und wenn es auch nur die Hälfte des innere Werthes wäre, den das Metall zur Zeit, als der Schuldvertrag abgeschlossen wurde, befaß, wogegen unsere Geseze und Rechtsanschauungen denn doch ganz anders

seien. Es sei endlich in Betracht zu ziehen, daß mit Annahme des Goldmünzsußes die Preise aller Produkte.

die wir aus Ländern beziehen müssen, die Silberwährung haben, also namentlich des Getraides, mit der Werthverminderung des Goldes fich steigern würden.

7) Die Handelskammer von Zürich dagegen dringt (d. d. 7. März), freilich nur im Jntere^ des Handelsstandes, das sie v e r t r e t e , auf Einführung der französischen Goldmünzen zum N e n n w e r t h e und ferner auf baldigste Anhandnahme des Gegenstandes, indem man jezt noch frei sei, in jedem Sinne zu handeln, wogegen bald die Macht der

der Umstände den Entscheid geben dürfte. Sie stüzt ihren Antrag auf das Abfließen des Silbers aus Frankreich, wo binnen Kurzem die Goldwährung vorherrschen, das Silber-Agio gelten werde, ferner auf den Umstand, daß die franzöfischen Banken nur noch in Gold Zahlungen machen.

8) Das Finanzdepartement von Genf (d. d.

3. Inni) hat in Ermanglung einer Handelskammer von verschiedenen Seiten und in verschiedenem Sinne Mittheilungen verlangt und erhalten, und spricht fich nach

321 .deren Prüfung für förmlich auszusprechende Aufrecht

Haltung des Silbers, als einzigem Werthmes.ser und g e g e n j e d e g e s e z l i c h e W e r t h u n g des Goldes aus, wobei jedoch lezteres Metall dennoch, ^aber seinem jeweiligen innern W e r t h e entspr^ chend, oder nach C o n v e n i e n z des G e b e r s oder ^mp sang er s mit und neben dem Silber als Z ir^ ^ulationsmittel benuzt werden möge.

Dieser Antrag wird durch folgende Gründe unter^

^zt.

Die Goldproduktion sei jezt viel größer als der Be^darf des Geldverkehrs und der Industrie zusammen,

..tnd die Anhäufung (engorgement) diefes Metalls werde noch zunehmen, und folglich dessen Preis sinken. NordAmerika beziehe, um sich vor Goldüberfchwemmung zu ..bewahren, fortwährend Silber aus Europa; in ^rank^ reich drängen die Nationalökonomen für Beibehaltung

der ausschließlichen Silberwährung; in Belgien sei das französische Gold nicht mehr gefezliches Zahlungsmittel ^und die Regierung sogar zur Demonetifirung der belgischen 20 Frankenstüke ermächtigt; die Schweiz möge daher nicht das Gegentheil thun.

Wenn Gold und Silber gesezlich gewerthet sind, so wird bei der geringsten Aenderung im Verhältnisse des .^andelswerthes der Metalle das eine durch die Aenderung unterwerthete unwiederbringlich fortgehen; indiesem .^alle also kann Agiotage, können Erportationsgeschäfte mit den Zirkulationsmitteln getrieben werden.

.Die Erfahrung beweist dieß fchlagend ; gerade aus ..Frankreich ^wird feit einiger Zeit Silber e.rportirt, aus

^.er Schweiz dagegen nicht, weil bei uns das Gold nicht gezwungenen Kurs hat. Wird dagegen das Gold nicht .^esezlich gewerthet und zirkulirt nur seinem innern Werthe

.^22 nach, so kann keines der beiden Metalle das andere verdrängen, ein Mangel an Zirkulationsmitteln als^ nicht eintreten. Zunächst werden die Goldmünzen, wenn

sie in der Schweiz nicht gesezliche., also geringere Geltung erlangen, nach Frankreich zuruk, das Silber vo^.

dort, das bei uns mehr Geltung hat, zu uns kommen^ Jn der Folge wird der schweizerische ^an.^lsstand au.^ Frankreich entweder Silbergeld kommen lassen, für da.^ er dort Agio bezahlt, und das er hier ohne Agio ausgibt, oder Goldmünzen, die er dort zum Nennwert^ erhält und hier unter demselben ausgibt Er wird abe^ in ke.nem der beiden Fälle diesen scheinbarer^ Verlust wirklich erleiden, denn in de.^ Maße, als der innere Werth der französischen Goldsorten fich gegenuber unse ...m Werthmesser vermindert, in dem Maße w e r d e n d i e f r a n z ö s i s c h e n .^fsekten n i e d r i g e ^ stehen, und es wird also durch den Gewinn auf diesem Effekten der Verlust, der auf dem Baarbezug gemacht wird, ko.npenfirt:. ein Beweis hievon ist, daß umgekehrt di^ Papiere aufHolland gestiegen find, seitdem diesel L^ndda^ Gold demon^tifirt und die ausschließliche Silberwähru...^ angenommen hat. Machen wir das Gold zum gese.^

lichen Zahlungsmittel, so werden i^ dem Verhältnis als der G o l d w e r t h sinkt, die Preise alle.^ .Waaren steigen; es w e r d e n ferner Schuldnert r ä g e auf l a n g e Dauer, ( w i e dieß fchon inde^ Ungewißheit, in der man sich j e z t i n d e r Schweig .befindet, g e sch eh en ist) in einer W e i f e mit Klauseln v e r s e h e n , die einst dem Schuldner sehr nachteilig w e r d e n können und je mehr und .mehr schwierig abzuschließen sein, wogegen Hol..and, seitdem es das viel stabilere Silben zur einzigem

323 .Basis seiner Währung gemacht hat, fremde Kapitalen ^n Menge herbei strömen sieht.

Glaubt man übrigens von Frankreich , troz der .^eh.ler, die es begangen hat und die zur Folge haben werden, daß es die ausschließliche Goldwährung annimmt, und die jezigen Silbermünzen verschlechtert, sich nich.^ nnabhängig machen zu können, so sei dann wenigstens der

Uebergang zur Goldwährung nicht ein allmäliger^ u n v e r m e r k t e r , durch allerlei ungenügende Mittel v e r z ö g e r t e r und durch die Opfer, die ...in einige Zei.. lang aufrecht gehaltenes ge..mischtes System erfordern würde, vertheuer.^ .^er, sondern ein bewußter und rascher.

Der Bericht schließt mit der Alternative: Ist die Goldproduktiou. nicht zu g r o ß , um eine Eutwerthung des Metalls hervor zu bringen, s^

wird es nicht an^die Stelle des Silbers t.^e...en; ist die Produktion a b e r g r ö ß e r a^.s der Verbrauch, so f o l g t daraus eine E n t w e r t h u n g .

Jm e r f t e r n .^alle haben wir nicht nöthig, die

Goldmünzen gesezlich zu erklären, im leztern .^alle wäre es gefährlich.

9) ^schweizerische G e s c h ä f t s t r ä g e r in Paris endlich glaubt, da im Werthverhältnisse der beiden M^ .talle jedenfalls seit einiger Zeit eine merkliche Veränderung zu Ungunsten des Goldes eingetreten sei und da der Beschluß Frankreichs, auch FV. in Gold prägen zu lassen, die Tendenz der dortigen Regierung zeige, den Goldmünzfuß anzunehmen, so müssen diese Umstände nothwendig die ernste Aufmerkfamkeit der schweizerischen Behörden auf diese Sache hinlenken.

^24 Il. Nachdem im Vorstehenden ein Ueberblik übe.^ die offiziellen Gutachten und Anträge gegeben wird,

welche über die Goldfrage eingelangt find, wollen wir ganz kurz einige nicht offizielle, durch öffentliche Blätter .bekannt gewordene Meinungsäußerungen andeuten.

10) Das Intelligenzblatt der Stadt Basel hat wiederholt und dringend die Gesezlicherklärung des französischen Goldes zum Nennwerthe verlangt, dabei aber zugegeben, daß das Gold etwelche Entwerthun^ bereits erlitten und eine weitere, wenn auch nicht sehr beträchtliche wol zu gewärtigen habe, so wie, daß eine

solche Gesezlicherklärung des Goldes nach kurzer Zeit nothwendig zum Aufgeben der Silberwährung, zu einer r e i n e n G o l d w ä h r u n g f ü h r e n müsse, und daß eine Doppelwährung nicht haltbar und unstatthaft sei.

11) In der schweizerifchen Handels- und Ge^ .verbszeitung find verschiedene Anfichten vertreten .worden; diejenige, welche von der Tarifirung des franz...sischen Goldes ganz abräth, so wie diejenige, welche, weil wir F r a n k r e i c h n a c h f o l g e n müssen, die Goldwährung anzunehmen beantragt. Die leztere will aber, weil sie eine w e i t e r e Entwerthung des Goldes vor-

aussieht, das fefie Kapital dadurch schüzen, daß für alle Geldverbindlichkeiten, die zur Zeit der Silberwäl,^ rung abgefchlossen wurden, je dreimonatlich durch eine Kommission die Differenz zwifchen der Gold- und der frühern Silberwährung festgefezt werde, nach dem jeweiligen Werthverhältnisse der rohen Metalle auf der Pariserbörse, so daß also z. V. Fr. 1000, die in Silber geliehen wurden, mit Fr. 1005 oder Fr. 1010 ..e. in Gold zurük bezahlt werden müßten.

12) Der Nenchâtelois, das .Ionrnal de Ge-.

n^, der Bund, die Revue de Genève., die Re-

325 vu..... suisse. sprachen sich entschieden für Festhalten an der Silberwährung aus, und die Ansichten dieser Blätter varirten nur in dem untergeordneteren Punkte, ob man dem Gold gar keinen gefezlichen Werth, oder. einen solchen unter dem Nennwerthe, und zwar einen je nach den Goldkursen variabeln Werth geben solle.

13) Im leztern Sinne spricht sich auch in einer so eben erschienenen Flugschrift der eidgenöffische Münzw a r d ein aus. Er hält dafür, daß gerade der jezige Zeitpunkt, wo wenig Gold in der Schweiz zirkulirt, weit günstiger fei zu einer folchen Tarifirung unter dem.

Nennwerthe, als wenn man warte, bis wieder viel Gold im Lande sei; daß ferner, wenn man dem Golde gar keinen gefezlichen, fondern nur fakultativen Kurs gebe, eine Agiotage und eine Exportation des Silbers eher möglich fei, und dem Fortbestand der Silberwährung gefährlicher werden könne; daß dagegen diefe Uebelstände (der leztere wenigstens ganz) zu vermeiden feien, indem man das Gold angemessen tarifire, wo dann Iedermann auf diesen T^.rif fich berufen könne.

III.

Werfen wir ferner einen Blik auf die Münzverbältnisse anderer Länder und auf die Maßregeln, welche dieselben Angesichts der überhand nehmenden GoldProduktion getroffen haben.

14) G r o ß b r i t t a n i e n hat seit 1816 die ausschließe

liche Goldwährung; seine Silbermünzen dürfen nicht zu Kapitalzahlungen verwendet werden, sondern dienen nur als appoint Gegen ein Entziehen aus der Zirkulation sind sie dadurch gefchüzt, daß deren innerer Werth eirea 6 ^) niedriger ist, als der ihnen gegebene gefezliche

Nennwert^. Der Staat ausschließlich hat das Recht.^

326 solche zu prägen, macht aber von diesem, obschon Gewinn bringenden Rechte nicht mehr Gebrauch, als der Verkehr es erfordert. Gold dagegen kann Iedermann . und zwar ohne alle und j e d e Kosten, durch die königliche Münzstätte prägen lassen, so daß dort der in Frankreich durch das Gesez und die Verhältnisse gegebene Preisunterschied zwischen gemünztem und ungemünztem Gold nicht eristirt. England hat troz der Ueberhandnahme der Goldprodul.tion noch keine Aenderung in seiner Währung getroffen; faktisch hat eine Entwertung des Goldes in jenem Lande zur Folge, daß mit derselben ^alle Produkte theurer werden und daß das stehende Kapital benachteiligt wird; da aber dort das bewegliche Kapital das weitaus überwiegende ist, so wird dieses wol zunächst

berükfichtiget.

15) In den V e r e i n i g t e n S t a a t e n von Nordamerika beruht die Münzwährung und deren Repräsentanten auf ähnlichen Verhältnissen wie in Großbrit^ tanien.

16) Frankreich hat gesezlich noch die Silberwährung. Dem Geseze nach sollte dort das Gold nur eine untergeordnete Stelle ^einnehmen, faktisch aber, und begünstigt durch die schon erwähnten Maßnahmen der Regierung, hat das Gold bereits die Oberhand gewonnen; eine gesezliche Sanktion dürfte bald nachfolgen, obschon die dortigen Nationalökonomen insgefammt (^hevallie......

Cochnt, Armand-Bertin, ^. Raymond etc.) gegen diese Ueberhandnahme proteftiren und auf Aufrechthaltung der

Silberwährung dringen, weil das Gold unzweifel-

haft einer Entwertung entgegen gehe und die .Fortdauer der Goldprägungen au^ dem jezigeu .^uße also eine Verschlechterung, eineVer-

sälschung des Münzfußes sei. Faktisch stehen auch

32^ ^n Frankreich die kleinen Silbersorten zu denen von Gold bereits in demselben Verhältnisse, wie in Großbrittanien.

Dadurch daß sie größtenteils äußerst abgenuzt sind und

doch nicht umgeprägt werden, sind sie durchschnittlich wol nahezu 5 .^0 weniger werth als sie dem Geseze nach sein sollten.

17) Belgien beabsichtigt die gemischte Währung, die es eine Zeit lang gehabt hat, aufzugeben und zur reinen Silberwährung zurükzukehren. Bereits hat es den gesezlichen Kurs, den das f r a n z ö s i s c h e Gold zum N e n n w e r t h h a t t e , wieder aufgehoben; es hat ferner die Regierung ermächtigt, im geeignet scheinenden Augenblike die 20 ^rankenstüke , di^ ebenso ausgeprägt sind wie die französischen, einzuziehen.

Die 25 und 10 .^rankenstüke, die .Belgien in einem Augenblike der Geldnoth geprägt hat , haben einen ver.hältnißmäßig merklich geringern innern Werth als seine 20 Frankenstüke; fie zirknlirten daher auch nie in Frankreich zum Nennwerthe, sondern sind nur für den innern Verkehr bestimmt, wo sie unter der Garantie der Regierung zum vollen Nennwerthe umlaufen.

18) Holland hat vor wenigen Iahren gleichfalls die gemischte Währung verlassen und die reine Silber^ währung angenommen. Nachdem es zuvor in ahn.licher Weise, wie die Schweiz, seine sämmtlichen, zutn Theil über die Maßen abgenuzten alten Silbermünzen durch neue ersezt hatte, hielt es zur Beibehaltung dieser ^ Münze und zur Aufrechthaltung der Silberwährung auch für nothwendig, alle seine Goldmünzen, die einen be.stimmten Nennwerth hatten, troz des beträchtlichen, damit verbundenen Verlustes einzuziehen. Holland hat zwar jezt neben dem Silber wieder Gold , aber nicht eigent.liche Goldmünzen, sondern sogenannte HandelspfenB.^esblatt. Jahrg. VI. Bd. III.

27

^ nige von unveränderlichem Gewicht^und Gehalte, aus die aber auch nur dieses Gewicht und dieser Gehalt, dagegen kein bestimmter W e r t h geprägt wird, sondern deren Werth je nach dem Handelswerthe des Goldes schwankt. Man ist zu deren Annahme nicht gezwungen und bedient fich derselben also nur im größern Han^ delsverkehr.

Bei diesem System befindet fich Holland nach frühern und neuesten Aeußerungen seines Finanzministers sehr

gut.

Goldmünzen in dieser Weise, also ohne bleibenden gesezlichen Nennwerth, waren auch für Frankreich in Vorschlag gebracht worden, bevor dasselbe anfieng, 40 und 20 Frankenstüke zu prägen.

In einem Augenblike, wo es fich um die Wahl zwischen Gold- oder Silberwährung handelt, verdient hier noch angeführt zu werden, daß die Angaben Iae ob 's, die Goldmünzen nuzen fich durch den Gebrauch nur um 1.^00, di^ Silbermünzen dagegen ^00 jährlich ab, durch genaue Verfuche während der holländischen Münzreform als ganz ungenau fich herausstellten ; es machte diese

jährliche Abnuzung auf den holländischen (filbernen) Dreiguldenstüken nur 1/^00, auf den Einguldenstüken nur .^o ans.

19) In Deutfchland erheben sich nur Stimmen sür strenge Beibehaltung der dort herrschenden Silber^ währungen. (Die Wichtigkeit der Silberwährung für

Deutschland, Frankfurt 1853. Was kann und foll zur Ordnung des deutschen Münzwesens geschehend

Vom

Direktor der Münchnermünzstätte. München 1854.) Die Voranssezungen, von denen im vorigen Iahrzehent I. G.

.^ offmann ausgieng, als er in seiner "Lehre vom Geld^ aussprach: die G o l d w ä h r u n g verdiene den Vorzug,

32^ weil gegen die vorhandene Masse Goldes dasjenige eine

Kleinigkeit sei, was jährlich einerseits zerstört, anderer^ seits gewonnen werde, sind durch die seitherigen Ereig^ nisse gänzlich umgestürzt worden, indem nur allein Kali^ sornien und Australien seither eine eben so große Mass^ ^ Goldes als damals vorhanden war, produzirt haben..

(Siehe hierüber das Gutachten der Regierung v. Zürich.)

Wenn Deutschland nun an der Silberwährung fest.halten will, so muß es fremdem Golde einen möglich^ niedrigen Kurs geben, der demselben nicht gestattet, da^ einheimische Silbergeld zu verdrängen. Man wird also bei Zahlungen, die man mittels Gold nach Deutschland machen will, nothwendig eine Einbuße erleiden müssen.

Wir ziehen ferner zur Beurteilung der .^rage noch.^ die relativen Werthverhältnisse der beiden Metalle au.^

den hauptsächlichsten Pläzen zu Rathe.

In Frankreich war im Jahr 1803, als bestimmt.

wurde, welchen innern Gehalt ein 20 ^rankenstük be^ kommen solle, um mit Fr. 20 .in Silber gleichwertig.

zu sein, das Werthverhältniß der rohen Metalle, Silber

^u Gold, 1 : 15,6 bis 1 : 15,7. Mit Berechtigung.

der Prägungskosten (die für einen gleichen Nennwert^ beim Gold viel geringer sind) wurde daher das Werthver-^

hältniß in den geprägten Münzen zu 1 : 15^ festge^ sezt. Nach dem gesezlichen Tarif, zu welchem die franzöfischen Münzstätten die rohen Metalle annehmen mußten,.

war dieses Verhältniß von 1803-1848 1 : 15,69, seither 1 : 15,59. Nach den Pariserkurfen des lezten halben Jahres ist aber das Werthverhältniß der rohen Metalle

(Gold 2--3 ^ perte .^ Silber 11^-12 .^) prime) nur^ noch 1 : 15,47.

Die Regierung von Zürich äußert sich in ihrem Gutachten dahin, daß, sobald der Bedars der französischen

^3l) Münzstätten an Gold gedekt sein werde, die Preise desgelben in diesem Lande noch weitersinkendürften , in ahnSicher Weise wie in England von 1816-1823 während der Ein- und Durchsührung der Goldwährung das Ver-

^ältniß von 1 : 15,236 auf 1 : 15,996, also um eir..^

^ 0/osicherhoben hatte.

.^ach den .^ranksurterkursen varirte dort das Werthverhältniß der beiden rohen edeln Metalle während der lezten drei Monate zwischen 1 : 15,09, und in London endlich wäre es laut Kursblatt vom 4. Juli abhin

1 : 15,17.

Gegenüber dem Verhältniß von 1 : 15,6-15,7, das maßgebend war, als das Gewicht der französischen Gold^

.münzen mit Bezug auf die Münzeinheit, den Silber^ franken, firirt wurde, haben wir also jezt in allen g^ nannten .Ländern ein für das Gold merklich ungünstigeres

Verhältniß. Da die Silberpreise seither nicht sehr b^ trachtlich gestiegen find, so hat das Gold eine etwelche Entwertung jezt schon erlitten, wie dieß übrig eus auch aus dem ganz nahe liegenden Umstande hervorgeht, daß das französische Gold, das früher und vor noch nicht .vielen Jahren auch in Frankreich selbst 15--25 Cent.

und mehr Agio gegolten hatte, jezt in Frankreich ohne ^..gio zirkulirt, ja lezten Winter zeitweise das einzige

Zahlungsmittel der französischen .^ilialbanken war.

Daß das Gold eine fühlbare Werthverminderun^ .bereits erlitten habe, ist also eiue nicht^mehr zu bestreb tende Thatsache. Ob diese Werthverminderung noch .weiter geheu werde, kann mit völliger Gewißheit .kaum voraus gesagt werden; immerhin wird dieß je^, seitdem über die Goldlager in Australien wiederholt offiziell

Berichte nach England gelangt find, ziemlich allgemein

^ .

angenommen, und wurde in lez t er Zeit von Niemandem mehr öffentlich bestritten. Auch die eingelangten Gutachten,.

seien sie nun gegen eine Tarifirung der franzöfischen.

Goldmünzen oder sür eine solche in dieser oder jener Weise, begründen insgesammt ihre Anträge direkt oder indirekt mit dieser eingetretenen Werthvermindernng, ohne welche die Schweiz jezt so wenig als vor vier .Iahren veranlaßt wäre, über Zulassung des französischen.

Goldes zu berathen. Wie weit aber diese Werthver.^ minderung gehen und wie lange sie dauern werde, darüber^ können natürlich verschiedene Muthmaßungen herrschen..

Ebenfo gehen die Ansichten aus einander über di^ Maßnahmen, welche Angesichts dieser Thatfache die Schweiz treffen solle. Die Einen wollen Festhalten am Silber, als ausschließlicher Währung, Andere unsere jezige Währung durch die Goldwährung ersezen, die.^ Dritten endlich die leztere neben der erstern, also eine

doppelte Währung einführen.

A. Wir besprechen zuerst diesen lezteren Antrag, der nur von wenigen Seiten gestellt worden ist. Der.^ selbe findet sich in keinem einzigen der eingegangenen Gutachten dnrch Gründe unterstüzt, außer etwa durch denjenigen, daß Frankreich gegenwärtig dem Geseze nach auch noch eine gemischte, auf z w e i gleich berechtigten Metallen beruhende Währung besize, was übrigen^

eine irrthümliche Auffassung des franz. Münzgefezes ist.

Im Gegentheil geben die Antragsteller selbst mehr oder weniger zu , daß in Frankreich faktisch die Goldwährung bereits die Oberhand gewonnen habe, daß fie dor^

wol auch bald gesezlich als die einzige anerkannt sei.

und also der Schweiz nichts anderes übrig bleibe^ werde, als mit der Zeit die Silberwährung noch aus^

^32 ^eben und an die Goldwährung ausfchließlich sich zu galten.

Die Antragsteller selbst betrachten alfo die gemischte .Währung nur als einen U e b e r g a n g zur ausschließe lichen Goldwährung , und daß die leztere n o t h w e n d i g ^ ^.und unausweichlich von selbst aus der gemischten Wäh.^ rung folgen würde, ist in mehreren der Gutachten zur Genüge nachgewiesen worden. Im Resultat kommt dieser ^.ittelantrag daher ganz auf dasselbe heraus, wie derjenige ^auf direkte Einführung der Goldwährung, und beide können nachsolgend, also zusammen in ihren Wirkungen betrachtet werden. Nur errinnern wir an die in mehreren Gutachten enthaltenen triftigen Gründe dafür, daß .wenn die Goldwährung eingeführt werden wolle, dieß .mit Entschiedenheit geschehe, indem ein langsamer Ueber^ang, wie er durch eine erst doppelte Währung erreicht würde, nur nachtheilig wirken könnte.

B. Der zweite Antrag geht dahin, es möchte die Schweiz die Goldwährung statt der bisherigen SilberWährung annehmen. Er ist theils direkt ausgesprochen, theils nur in der Form, es seien die französischen, ^o wie andere gleich ausgeprägte Goldsorten zum Nennwert^ ^ür die Schweiz gesezlich zu erklären. Beide Formen ^es Antrags laufen aber aufs Gleiche hinaus, erstens .weil die Währung auf den groben Sorten ruht :, zwei^..ens weil die Antragsteller der Anficht sind , das Silber verschwinde aus der Zirkulation, wonach also das Gold, ^. h. die Repräsentanten der Goldwährung, allein übrig blieben.

Dieser Antrag wird hauptsächlich damit begründet,

^aß die Schweiz in ihren Münzverhältnissen von .^rank-

^eich abhange, daß fie aus dieser Abhängigkeit fich heraus^

^reißen nicht im Stande sei, daß Frankreich zum Gold^

^33 .münzfuß fich je mehr und mehr hinneige und das Silber von dort verschwinde, daß also auch keine Sslbermünzen .mehr von dorther bezogen werden können; es entstünde .also Mangel an Zahlungsmitteln, was auf die schweb Arischen Verkehrsverhältnisse in störender Weise wirken

müsse. Es bleibe also nichts übrig, als auch fernerhin .mit Frankreich zu gehen und mit diesem den Gold.^ .münzfuß anzunehmen.

C. Der dritte Antrag endlich besteht darin: es solle

die Schweiz an ihrer bisheriger ausschließlichen Silberwährung festhalten. Demgemäß dürfe das französische Gold nicht zum Nennwerth gesezlich erklärt werden, weil sonst der Schweiz fortwährend das Silber durch französisches Gold entzogen und der Agiotage Thür und Thor geöffnet würde. Die zahlreichen Vertheidiger dieser Anficht gründen dieselbe zunächst darauf, daß das Gold bereits eine Werthverminderung erlitten und daß diefelbe ihren Endpunkt noch nicht erreicht habe. Die ^ranzöfischen Goldmünzen seien also jezt schon über^ .werthet gegenüber den Silbermünzen, und wenn wir dieselben gleich wie in ..Frankreich, d. h. zu ihrem vollen Nennwerthe, oder mit andern Worten, wenn wir die französtsche Goldwährung annehmen, so werde der Münzfuß verschlechtert, so erleide das Land einen reellen Verlust.

Es erleide diesen Verlust zunächst und für einmal in der Weise, daß dann das Silber, das wir jezt haben, in sehr kurzer Zeit durch sranzöfische Goldsorten, also . durch einen geringern innern Werth verdrängt würde, und zwar würde das Silber abfließen, ob wir nun sosort zur Goldwährung übergiengen, oder erst eine dop.pelte Währung annähmen. Ein beträchtlicher Theil des ..^ationalreichthums, das feste Kapital, hätte serner einen solchen Verlust sortwährend zu erleiden, indem ihm sein

334 Ertrag in schlechterer Währung, als der bis jezt ver-

tragsgemäßen bezahlt würde. Statt des jezigen, aus eine natürliche und feste Bafis, das metrische System, und auf ein Metall von möglichst stabilem Werthe, das Silber, gegründeten, also unveränderlichen und dauerhaften Münzsystems, erhielten wir ein solches ohne den wichtigen Zusammenhang mit dem metrischen System und mit einer für die nächste Zeitepoche sehr variabeln Bafis.

Die Folge der Goldwährung wäre die, daß Kapital, und besonders solches auf längere Zeit, schwieriger und unter weniger günstigen Bedingungen zu finden wäre, daß mit der Werthverminderung des Goldes alle Produkte theurer würden, daß namentlich der Bezug des der Schweiz fo nöthigen Getraides aus Deutschland mit Verlust verbunden wäre, weil dieses Land an der Sil-

berwährung festhält. Die Vertheidiger der Silberwährung geben zwar zu, daß es für den Handel bequemer wäre ,^ dem ^franzöfifchen Goldmünzfuß sich anzufchließen; indessen werde der Handel auch ohne diefen Anschluß

sich die nöthigen Zirkulationsmittel stets zu verschassen und fich dabei doch vor Verlust zu bewahren wissen; jedenfalls aber halten sie die Schwierigkeiten, die aus der Silberwährung entstehen, für weniger gewichtig, als

die Nachtheile der Goldwährung.

Ueber die Mittel, wie die bei ^esthaltung der SilVerwährung , alfo bei Abweichung unserer Währung von derjenigen Frankreichs, für den Handel und Verkehr sich ergebenden Schwierigkeiten zu beseitigen und zu mildern seien, haben fich verschiedene Anfichten geltend gemacht.

^. Die Einen wollen dem franzöfifchen Golde einen leserlichen Werth geben, aber nur einen solchen, der.

dem innern Werthe, dem Handelswerthe desselben, denl.

3.^ jeweiligen Werthverhältnisse zwischen Silber und Gold aus dem Geldmarkte Frankreichs entspricht, einen Werth also, der je nach Umständen mehr oder weniger einer Veränderung unterliegen müßte.

b. Die Andern wollen dem französischen Golde auch sortan wie bisher gar keinen gesezlichen Werth geben,.

zu dessen Annahme also nicht verbindlich machen, son-.

dern es dem Privatverkehre überlassen, ob und wie er

sich des Goldes als Zirkulationsmittels bedienen wolle.

Die leztere Anficht hat das für sich , daß eine Aendernng.

des Tarifs dem schnellen Wechsel im Werthe des Goldes nicht stets rasch genug folgen kann, und daß die kurze Zeit, welche verstreicht, bis der Tarif dem jeweiligen Goldwerthe wieder entspricht, schon genügt, mit demjenigen der beiden Metalle, das momentan nnterwerthet ist, zu.

spekuliren und einen Antheil desselben aus der Zirkulation zu ziehen.

IV. Nachdem wir im Vorstehenden erst die Hauptpunkte jedes ..einzelnen der eingelangten Gutachten mitgetheilt, dann die in denselben enthaltenen verschiedenen Anträge , so wie ^deren Motivirungen in Gruppen zusammen gestellt haben , bleibt uns kaum mehr etwas Neues zu sagen übrig, um unsere eigene Anficht zu begründen. Wir fassen daher dieselbe in folgende kurze Punkte zufammen: 1. Es sei unser Münzsystem, basirt aus das Silber, als einziger W e r t h m e s s e r bei^ zubehalten.

Denn entweder übersteigt die Goldproduktion den Bedarf nicht, fie vermindert fich in kurzer Zeit wieder und das Metall steigt neuerdings im Preise etwas, oder .

^36 ^s geschieht das Gegentheil, und dann ersolgt noch eine .weitere Werthverminderung. Einer von beiden Fällen muß eintreten. Im erstern Falle bedürfen wir des Goldes als Verkehrsmittels so wenig, als vor vier Iahren bei Einführung unfers Münzgesezes; und würden wir auch jezt die Goldwährung einführen, so könnten wir dannzumal, wenn die Goldpreise wieder auf der Höhe find wie vor 1.^48, die franzöfischen Goldmünzen doch nicht zum Nennwerthe in der Zirkulation erhalten, wir müßten also bald wieder zur Silberwährung zurük kehren und kämen nach zweimaligem Systemwechsel erst wieder dahin, wo wir jezt schon uns befinden und wo wir zu bleiben im Stande find. Solche Wechsel im Münzsystem würden zudem unausweichlich Krisen in den Geldverhältnissen des Landes und feiner Bewohner, so wie beträchtliche Kosten herbeiführen ; zu folchem Entschlusse greift man nicht ohne große Notwendigkeit, und besonders wenn das schon vorhandene System rationell, noch neu und bereits von gutem Erfolge begleitet ist.

Im lezlern Falle würden wir bei Annahme des franhöfischen Goldmünzfußes (und einen andern bessern Goldmünzfuß als Frankreich einführen zu wollen, kann Niemandem einfallen) unsere Währung wirklich verschlechtern und auf eine sehr unfichere und veränderliche Bafis stellen.

Wir haben die Ueberzeugung , die Schweiz sei, und zwar ohne zu große und den dadurch erlangten Vortheil übersteigende Opfer, so gut wie Belgien im Stande, ihre Silberwährung aufrecht zu erhalten und sich von der unfichern Bahn, auf welcher Frankreich wandelt, entfernt zu halten. Wenn wir dem sranzöfifchen Golde nicht gleiche Berechtigung ertheilen wie dem Silber, so wird lezteres, so lange es in Frankreich noch welches gibt, vorzugsweise nach der Schweiz strömen, wo es

3.^

nicht wie in Frankreich unterwerthet ist. Es kann serner in der im Gutachten von Zürich angedeuteten und vo.n.

Münzwardein näher entwikelten Weise, die Schweiz für ihren Bedarf an grobem Silber auch selbst in Bethätigung ihrer Landesmünzstätte sorgen, ohne daß dieß so

beträchtliche Opfer erfordert, als man gemeiniglich glaubt.

Es können endlich der Schweiz ihre Silber..münzen nicht, wie dieß von vielen Seiten geglaubt wird, spekulationsweife e n t z o g e n w e r d e n , sobald sie nur nicht das französische Gold zum Nennwerthe als

^efezliches Zahlungsmittel annimmt.

2.. Wollen wir die Silberwährung aufrecht erhalten, so dürfen wir, wie oben nachgewiesen worden ist, das f r a n z ö s i s c h e G o l d nicht zum Nennwerthe gesezlich erklären.

Das franzöfischi. Gold zum Nennwerthe gesezlich erklaren, wäre gleichbedeutend mit Annahme der GoldWährung, und da eine doppelte Währung, wie allseitig Zugegeben wird, eine faktische Unmöglichkeit ist, so wäre

dieß auch gleichbedeutend mit Aufgeben der Silberwäl,.rung. Das französische Gold zum Nennwerthe tarifireu, .hieße ganz einfach die Silbermünzen aus der Schweiz forttreiben, und zwar sowol unsere eigenen als die fremden. Wir können eine doppelte Währung auf dem Rapier haben, in der That aber hätten wir in einem gegebenen Zeitpunkte nur die Repräsentanten der einen Währung, und zwar bald die der einen, bald die der andern, je nach dem jeweiligen W..rthoerhältnisse der beiden Metalle; ja wir hätten zeitweise, troz der doppelten Währung, Mangel an beiden Sorten von ZirkulationsMitteln.

3. Wir find endlich der Anficht: es solle dem sran^ zö fischen Gold e auch n ich t ein n i e d r i g e r e r,

^ gesezlicher W e r t h als der Nennwerth g^ geben, es solle d a s s e l b e auch nicht seinen..

innern Werthe nach tarisirt und gese^ lich e r k l ä r t w e r d e n .

Am rationellsten wär^e es zwar unbestreitbar, die Goldmünzen bei jeweiligen merklichen Verändernden des Goldkurses zu ihrem innern Werthe zu tarifiren, wenn man dieselben nicht bei jedem Sinken des Gold.^ greises einziehen und durch bessere ersezen will (da wo es sich um Münzen handelt, die der Staat geprägt hat).

Eine solche Maßregel würde aber in der Ausführung aus viele Schwierigkeiten stoßen; denn nicht allein wäre es unmöglich, den Schwankungen des Kurses schnell genug zu folgen, um Verlusten vorzubeugen; diese öfters wech.selnden Tarife würden aber Verwirrung bei der Masse

des Volks herbeiführen, und es ist fehr zweifelhast, ob man den Zwek erreichen könnte. Ein Abufivkurs höher als der Tarif würde sich unfehlbar bilden, wie er sich mit den französischen Fünffrankenthalern und den deut.^ schen Gulden auch gebildet hat, und zwar ein Abufivkurs zum Nachtheil der Masse der Bevölkerung, welche diese Goldstüke zu einem höhern als dem Tarifwert^ annehmen müßte, um diefelben nachher nur zum Taris^ werthe, alfo mit Verlust an die Agioteurs wieder abzu^ geben. ^s wäre dieß um so mehr zu befürchten, weil die Differenz von 7 Centimen auf ein Goldstük von 2^ Franken zu unbedeutend ist, als daß man im täglichen Verkehr darauf Rükficht nähme.

Um folgerichtig zu handeln, müßte man denn auch diejenigen Goldmünzen und selbst diejenigen ausländischen Silbersorten, welche abgenuzt und daher nicht mehr voll-^ wichtig find, unter ihrem Nennwerte tarifiren, was aber äußerst schwierig, wo nicht unmöglich wäre. Würde

3^ man es aber nicht thun, so liese^man Gefahr, diese

.abgenuzten und leichten Stüke für .vollwichtig zu erklären, ^indem man denselben den gleichen , nach dem Normal^ gewichte der Goldstüke und dem Handelspreise des Goldes berechneten Tarifwerth gäbe, wie den wirklich noch vollwichtigen Stüken.

Eine Garantie dagegen , daß der freiwillige , aber nicht gesezliche Umlauf der Goldmünzen zum Nennwert^, ob diese nun durch eine Werthverminderung des Goldes, oder durch Abnuzung und daherigen Gewichtsverlust an innerm Werthe verloren haben, nicht so gefährlich sein könnte, als es aus den ersten Blik scheint, finden wir darin, daß Frankreich und den andern Staaten, welche dieses Gold geprägt haben, die Verpflichtung obliegt, sie zum Nennwerthe anzunehmen, so lange sie nicht außer Kurs gesezt find , und daß einer Außerkurssezung eine lange Zeit vorausgehen müßte, während welcher die Stüke eingewechselt werden könnten.

Eine solche negative Maßnahme bezüglich des Goldes ^ in diesem Augenblike auch noch besonders dadurch

gerechtfertigt, daß gegenwärtig , wol in Folge der Kriegszustände, das französische Gold wieder etwas mehr gesucht wird als vordem, weßnahen denn auch jezt davon wenig in der Schweiz vorhanden ist.

Wir gelangen daher zum Schlußantrage:

"Es sei, in Festhaltung des jezigen Münzsystem^, ,,welches das Gold als gesezliches Zahlungsmittel nicht ,,zuläßt, in die .^rage über die Tarifirung des Goldes ,,nicht einzutreten; vielmehr sei der Bundesrath ange...wiesen, auf den Fall der Vermehrung der Goldmünzen, ,,und namentlich des Eindringens sranzöfischer .^ünf- und ..^Zehnsrankenstüke in die Schweiz, die geeigneten Anträge ,,sür deren Abwehr der Bundesversammlung vorzulegen.^

^0 nebrigens benuzen wir diesen Anlaß, um Ihnen, ^.it., die Versicherung unserer vollkommensten ^ochach.^ tung zu erneuern.

Bern, den 14. Juli 1854.

Jm ...^amen des schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:.

F. .^re.^^erosee.

Der Kanzler der Eidgenossenschast ^ Schieß.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die beiden gesezgebenden Räthe der schweiz.

Eidgenossenschaft, betreffend die Soldtarifirung. (Vom 14. Juli 1854.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1854

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.09.1854

Date Data Seite

311-340

Page Pagina Ref. No

10 001 500

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.