I n s e r a t e .

Nro.

41.

Samstag, den 9. September 1854

[ 1 ]

B e k a n n t m a c h u n g .

Mit Scheibe.. ....om 12. August abhin macht die D eut-.

sche Gesellschaft iu New -Orleans dem Bundesrathe die Auzeige.. das sie im Monat April dieses Jahres fiir einen Angehörigen der Schweiz, Namens Johannes Leuchli, eine iu Havre ausgestellte Abweisung, die derselbe mit nach Amerika gebracht, einkassiert habe, das aber das Geld dem

gedachten Leuchli nicht mehr habe zugestellt werden können, weil dersellbe während der Negoeixung der Anweisung gestor-

beu sei.

Da nun der Heimathsort des Leuchli unbekannt ist, so werden diejenigen Kantonskanzleien, welche in obiger Person eineu ehemaligen Kantonsangehöxigen glauben erbliken zu können, ersucht, Näheres über die heimathlichen und ver.wandtschaftlicheu Verhältnisse des Verdorbenen hieher einzugeben.

Bern, den 8. September 1854.

Die schweizerische Bundeskanzlei.

[2]

Bekanntmachung, betreffend Einführung neuer Frankomarken.

Die bis anhin bei der schweizerischen Postverw..ltuug im gebrauch gewesenen Fxankomarken werden durch neue exsezt,

Dämlich :

braune zu 5 Rapfen,

,, 10

,,

rothe 15 orange ., 20 gxüne ,, 40

blaue

,.

,,

288 Die alten Marken follen daher vom 15. dieses Monats a.^ bei sämmtlichen Postbüxeaux und Postablagen gegen neueMarkeu vom gleichen Nennwe^the ausgewechselt werden. Von der Ausgabe au bis Ende des Monats kann die Verwendung ueuex und alter Marken stattfinden; vom 1. Weinmonat an hingegen find die alten Frankomaxken außer Kraft gesezt.

Vom gleichen Zeitpunkte an ist alsdann die Frankirung

der Briefpostgegenstände mittels Marken wie fü.. die Schweiz,

so auch nach dem Auslande obligatorisch. Die Baarzahlung kann nur noch für jene ermäßigten Fxankobeträge zur Anwe^.

dung kommen, welche sich durch die vorhandenen Marken nicht darstellen lassen.

Das Aufheben der Marken, deren Zusam.^enfezung je nach Bedüxfniß beliebig .^folgen ^anu , ist Sache des Versenders, welcher auch die Einlage in den Briefeinwurf zu b..sorgen hat.

Die übrigem Bestimmungen der bisherigen Verordnung iibex die Fxankomarken vom 9. Hexb^.onat 1850, welche .b,iemit nicht im Widerspruche find, bleiben auch fexnex in Kraft.

Bexu, den 1. Herbstmonat 1854.

Für das schweizerische P o s t ^ und Baudeparteuient, Dex Stellvertreter: Nae^.

[-] Bekanntmachung.

Die franz. Eiseubahnverwaltuug , iu Uebereinsti^.m^ng mit der franz. Douane, hat die Einrichtung getroffen, daß nun^ mehr Güter, welche von Basel duxch Frankreich nach H.ivr..

tranfitiren , nicht mehr wie bis anhin auf der Achse nach St.

Louis geführt werden müssen , um daselbst von der Douane genau untersucht und einzeln verbleit zu werden, sondern daß solche Güter schon im Bahnhofe ^u Basel deklarixt und vexladen werden können. Für diese Transitgüter sind nun besoudexe Waggons bestimmt, welche, unter Bleiverschluß und ohne Umladen, bis H^vre gehen.

Da diese Einrichtung Erleichterungen für den schweiz.

Handelsstand mit sich sührt, so wird dieselbe hiermit zu^ Öffentlichen Ke^ntniß gebracht.

.B ex n, deu 2. September 1854.

Die Zentxalzolldixektiou.

289 ^

Ausschreibung..

Die Po^verwaltung eröffnet hierdurch freie Konkurrenz fiix den Bau neuer Postwagen in nachgezeichneter Form und Größe:.

16-pläziger Wagen: Eoupé zu 3, Jntérieur zu 6, Rotonde ^u 4 und Jmpériale zu 3 Pläzen.

12-pläzigex Wagen: Eoupé zu 3, Jntérieur zu 6 und Eabriolet zu 3 Pläzen.

10-pläziger Wagen: Eoupé zu 3, Jutérieux zu 6 Pläzeu

und Eabxiolet zu 1 Plaze.

8-pläziger Wagen : Eoupé zu 2, Jntérieux zu 4 und Eabriolet zu 2 Pläzen.

7-pläziger Wageu: Eoupé zu 2, Jntérieux zu 4 Pläzeu

und Eabriolet zu 1 Plaze.

6-pläziger Wagen: Eoupé zu 2 und Jntérieur zu 4 Pläzen.

6-pläziger Wageu.. Eabriolet zu 2 und Jntéxieur zu 4 Pläzen.

4-pläzigex Wag^.: Eoupé zu 2 und Jntéxieur zu 2 Pläzeu.

4-pläzigex Wagen: Berline zu 4 Pläzen.

2-plä^igex Wagen : einspännige Eabxiolets.

Omnibus:

1.^-pläzigex.. Eoupé zu 3, Rotonde zu 10 und Jmpéxiale zu 3 Pläzen.

15^p..äzigex:

Evupé zu 3,

Rotonde zu 9 und Jmpéxial^

zu 3 Pläzen.

12-pläziger: Eoupé zu 3 und Rotonde zu 9 Pläzen.

9^plä^ger: Eoupé zu 3 ..nd Rotonde zu 6 Pläzen.

8^pläziger : Rotunde zu 8 Pläzen.

6-pläzigex: Rotonde zu 6 Pläzen.

Die Bauvorschriften und Plane liegen auf dem Kursbüreau^ fo wie auch bei den Txaininspektoren zur Einsicht , von welche^ auch die füx die Submissionen eigens ausgesezten Formulare bezogen werden können. Auf diesen ledern finden sich diejenigeu Gegenstände , unter Angabe der Preise verzeichnet , welche die Bauübernehmer von der Postvexwaltung zu bezieheu haben^ .

290 Die Angebote find stets für vollständige Erstellung der ' Wägen zu machen. Eingaben ^ir blo^ theilweise U^bexnahmen ^er Arbeiten, z. B. der Schmid-, Sattler- oder Wagner arb^iteu ^e. ^önne^ nicht berichtiget werden.

Die Sub^isfioneu ^nd ^is ^u.^ 25. September. ^. J. iu verschlossenem Umschlag uute.e der Aufschrift^ ,,Eingabe füx Erbauung ^on Postwagen ^ au d^s eidgenössische Poftdeparte^ent einzureichen.

Bern, den .^4. August 1^.^.

Für das schweizerische P o ^ - uud ^ a u d e p a ^ t e r ^ e u t ^ ^ae^.

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^n^el^^nge.^^^^ gu^e ^ e ^ ^ ^ ^ d s ^ e n ^ n i s s e ^nnen ^icht berü^sichti.^t werden)

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^lnn.^Idn.^.

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1) Einnehmer der Fx. 200, nebs^ Bis zum 23. dieses Nebeuzollstätte 8 ^ Bezugs- Monats, bei der DirekA x o g n o , Kts. provision auf der tio^ des 1V. Zollge^ Roheinnahme. biets in Lugano.

Tefsiu.

2) P u l v e x m a g a ^ Fr. 1. 30 per Bis zum 30. dieses ziniex des l. Be-Tag (an Sonn- M.onats, beimeidg.Pul-

zirks füx die Pul-

.agen ebenfalls), vermagazineb. St. und 30 Eeut.

Prex und Eto.^, von jedem Zentner des verkauf.Kts. Waadt.

ten Pulvers.

vermagazinverwalterdes I. Bezirk in L a v a ux, bei A u b o n n e , Kts.

Waadt, oder bei dex eidg. Pulververwaltung .n Bexn, woselbst auch die nähern Bedingnisse ^u vernehmen find.

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4) P o ^ a l t e x und ...^le^a.^i^ iu W a t t w ^ . . , ^s.

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St. Gal^n.

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.^) P o k a l t e r i^ Romaushox^ K.^s. ^.hurgau.

.^ Po^om^is u..d

Fr. 1200.

Fr.

^^ d^ Kreis.^ostdiresti ou ^ ^ü^ich, bis ^uw 27. ^ ^.

B^i der Kxeispo^direktiou in Ziirich, bi.s ^um 27. d. ^.

15^.

..^...leg^a^i^ iu

. Schaff^auseu.

7) ^ o ^ o m m i s u...d

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Telegr.aphi^ in A l t d o r f , Kaut.

B^i dex .^reispo^.

direni ou iu ^uzern,

^^0.

bis ^uw .^^. ^. ^.

^ri.

8) ......elegra.^i^.auf ^e.^ Tel.^grap^eu.biireau in l^hux.

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^00.

i^p^tiou iu ..^.^lliu^^ider...^..^^^^.-

^ o u a , bis ^u.^ ^^.

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Nebenzoll^at^ .^..xis^a..^^,

^^..Sch...^^^.

^.300,...^^

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^ie ^sschr.^ibung ^^r Ste^e eines .^nneh.^s ^^ ^^^ ^e^e.^ ^^^ .^ame^o^ ^^. ^ssin. wird hi.^..ni^ znrü^ ^e^ogeu.

Beru, de^ ^. .^e^eu.ber ...i^.^.

^i.^ ^e.^^a^o^di.^e^iou.

292 .^..^...nte

Stelle.

1) D i r e k t o r des ^I.

fchweiz. Zollgebiets

..^r.^e.^It.

Fx. 4000.

^lnIneld^ng.

Bei dem eidg. Hande^s - und Zolldepar^ tement, bis zum 30.

in Genf.

d. M.

2) Pos.halter in

B.^i de.^ Kreis^o^d.rektiou .n Zürich,

Münchweilen, Kts. Thurgau.

3) P o s t h a l t er in F ai do, Kantons Tefsin.

bis zum 2.^. d. M.

Fr. .^0.

Bei

der Kreispost-

direction in Bel li uzona, bi... zum 20.

September nächsthin.

4) Posthalter in Fr. 280.

B ir m e usto r f,

Kts. Zürich.

Bei

der Kreispost-

direction in Zürich, bis zum 15. September nächsthin.

^] Peremtorische Vorladung.

Da Joseph Valentin C h r i s t e n , Sohn des Kaspar Ehristen und der Anna Maria Walliman^, von Buren, geboten den 21. Jänner 1782, seit 1808, wo er in Spanien iu Militärdienste getreten sein soll, ohne daß seither von seinem Leben und Aufenthalt irgend eine Kunde anher gelangt, landesabwefend und verschollen ist, so wird er oder sei^e allsäl^ ligen rechtmäßigen Abkömmlinge hiermit aufgefordert, binnen sechs Monaten a dato vor hiesigem w. w. Rathe zu erfcheiu..u, oder dieser Behörde auf andere Weise von feinem Leben und Aufenthaltsorte Kenntniß zu geben, widrigenfalls nach Verlauf dieser Frist zur Todterklärung des Christen geschritten und dessen Verlassenschaft unter die herwärtigen gesezlichen Erbeu vextheilt werden wird.

Stanz, den 28. August 1854.

Für die Standeskanzlei des Kantons Untexwalden nid dem Wald .

Ar. O d e r m a t t , Laudschretber..

^

293 .

^

[-] P e r e m t o r i s c h e Vox.ladung.

Da Heinrich N i d e g g e x von Eich, Sohn des Joseph ^Nidegger und der Maria Barbara Wüst, geboren den 6. August 1776, vor mehr als 30 Jahren sich fortbegeben hat, ohne daß man weiß, wohin er gegangen und ohne daß seit.her von seinem Leben und Aufenthalt irgend eine Kunde iu seine Heimath gelangt, somit solcher landesabweseud und verschollen ist, so wird derselbe oder^ seine rechtmäßigen Abkömrulinge aufgefordert, binnen sechs Monaten, von heute an, vor dem Departement des Jnnern des Kantons Luzeru zu exscheinen, oder diese... Behörde auf andere Weise vou ihrem Lebeu und Aufenthaltsorte Kenntniß zu geben, widrigenfalls ..iach Ablauf dieser anberaumte.. Frist Heinrich Nideggex todt erklärt und dessen Verlassenfchaft unter seine Vierseitigen Exbeu ^ertheilt werden wird.

Luzeru, den 13. Juni 1854.

^ Aus Auftrag des Departements des Juneru, Der Oberschxeiber.

B. Wicki.

D^^^^ed^nderS^.npflis.^e^ B^ruckerei (^. .^.rerwadel).

in Ber....

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1854

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42

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.09.1854

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287-294

Page Pagina Ref. No

10 001 495

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