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Bericht und Antrag einer

Minorität der hinsichtlich der Errichtung einer eidgenössischen Universität niedergesetzten nationalräthlichen Kommission, (Vom 10. Januar 1854.)

Da der Unterzeichnete zwar mit feinem Kollegen Herrn Staatsrath Eamperio den Minoritätsantrag stellt, es wolle der Nationalrath gegenwärtig in die Berathung des Gesetzesentwurfs betreffend die Gründung einer eidgenoffifchen Universität nicht eintreten, sondern dieselbe auf unbestimmte Zeit verschieben, dabei aber sich zum Theil von andern Motiven leiten ließ, fo erlaubt er sich den Standpunkt, von welchem aus er dem Minori* tätsantrag " f ü r Verfchiebung d e r B e r a t h u n g des G e g e n s t a n d e s auf u n b e s t i m m t e Z e i t " beipflichten zu müssen glaubte, in ein paar wenigen Zügen anzudeuten.

Die virage, ob der Zeitpunkt für Errichtung einer eidgenöffifchen Universität, wofür der Art. 22 der Bundesverfassung dem Bunde keine Pflicht auferlegt, sondern nur die Befug«iß einräumt, gekommen fei, wurde von dem Unterzeichneten im Schooße des Nationalraths schon am 25. November 1848 verneint, als die

226 Behörde an den Bundesrath die Einladung für ..pinterbringung sachbezüglicher Anträge erlief. Derselbe erhob sich dann auch 1850 aus dem gleichen Grunde gegen die Ertheilung eines Kredits von 3000 gr. zu dem Zweck, um durch eine Erpertenkommisfion die erforderlichen Organisationsentwürfe ausarbeiten zu lassen. Die vom Bundesrath hiefür niedergefetzte Kommission berieth »or allem die gragi der Opportunität der Errichtung einer eidgenöffischen Univerfität und einer polytechnischen Schule. Von neurt Stimmen bejahten diese Frage betreffend die Univerfität eine Mehrheit von nur 5 Stimmen, während 4 Stimmen dieselbe verneinten. Dagegen

hielten 6 Mitglieder der Kommisfion den Zeitpunkt für Gründung eines schweizerischen Polytechnikums weit eher für geeignet, und es sprachen fich nur 3 Mitglieder dagegen aus.

Die Erpertenkommisfion reichte dann am 1. Iuli 1851 dem Bundesrath Organisationsvorschläge für beide Anstalten ein und begleitete dieselben mit einläßlichen ...Berichten. In denfelben wurde die Bundes-Univerfität zu 83 Professoren, einem Univerfitätsrath von 6 Mitgliedern, einem Prfifidenten und Sekretär projektirt und die jährlichen Kosten auf 400,000 gr. veranschlagt, während man das von der Univerfität getrennt hingestellte Polytechnikum nur mit 10 Professoren und 4 Affiftenten und einer Ausfichtsbehörde von zwei Mitgliedern nebjl einem Präfidenten organifirte, und die jährlichen Ausgaben desselben -- die ersten Einrichtungskosten nicht inbegrisfen -- auf 80,000 gr. büdgetirte.

Als die von Itrnen, Tit., zur Vorprüfung dieser beiden Gesetzesenttt-iürse erwählte Neunerkommisfion am 13. April 1852 jufammentrat und ebenfalls vor Allem die Frage behandelte, ob der rechte Augenblick in

227 Errichtung einer eidgenosfischen Universität und einer polytechnischen Schule gekommen sei und welchem dieser Jnftitute, falls gegenwärtig nicht beide zugleich ins .....eben geführt werden konnten, die Priorität der Gründung zu Theil werden foll, fprach fich das unterzeichnet« Mitglied Jhrer Kommission wiederholt in erster Stete für einstweiliges Nichteintreten in den Gegenstand, in zweiter Linie aber und eventuell, wenn eine der beiden Anstalten gegründet werden wollte, für die erste und zunächste Gründung einer schweizerischen polytech* nischen Centralschule aus. Die politischen, finanziellen und anderweitigen Gründe, welche der Unterzeichnete damals zu Unterstützung seines Antrags anführte, be-

stehen theils zur Stunde noch in ihrer vollen Gültigkeit,

und in so weit sie nicht mehr bestehen, find fie durch andere vollgültige in zu reichendem Maaße erfect worden.

Der Unterzeichnete erlaubt fich diefelben hier in Kürze anzuführen.

Nachdem der Bund in dem ersten Lustrum feines Bestandes die Organifation des eidgenöfsifchen Wehrwefens mit eignen Ungeheuern Opfern, -- mit großen Dpfsrn der K a n t o n e und der Wehrpflichtigen durchgeführt, das Zoll- und Münzwesen, das Post- und ..Eelegtaphenwesen zentralifirt und unter großem noch

nicht ganz beschwichtigtem Widerstand eines Theils der westlichen Schweiz ein einheitliches Maaß- und Gewichtsystem für die ganze Eidgenossenschaft vorgefchrieben hat, erfordert es die politische Klugheit, daß man die ins Leben eingeführten Gesetze, Anstalten und Einrich* tungen vorerst Wurzeln fassen und fich konfolidiren lasse, eh' und bevor man zu neuen Schöpfungen schreite, welche nicht nur die Bundeskasse Iahr für Iahr mit einer unabänderlichen permanenten Mehrausgabe von

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beinahe einer halben Million belasten, fondern uberdieß nicht ohne Widerstreben und Widerwillen eines großen, zumal des westlichen Theils der Eidgenossenschaft realifirt werden konnten.

Für so höchst wünschenswerth der Unterzeichnete die Errichtung einer allgemeinen schweizerischen Univerfität, zumal wenn fie, ohne ein bloßer Abklatsch monarchischer Hochschulen zu sein, als ein ächtrepublifanisches, schwei* zerisches, in die reorganifirten oder noch zu bildenden hohern Unterricht-Sanft alten der Kantone zweckmäßig eingreifendes und dieselben hinwieder ergänzendes Institut geschaffen würde, -- von jeher gehalten hat und noch hält, -- fo ungünstig scheint ihm gegenwärtig der Zeitpunkt zu fein, ein folches Institut ins Leben zu rufen.

Bei der großartigen realen Richtung, welche die Wissenschaften in der neueren Zeit genommen haben, bedürfen die kantonalen Vorbeitungsschnlen für eine Bundesuniverfität, bedürfen die Progymnafien, die Kantonsschnlen, die Syeeen je. einer vor- und durchgängigen Reorganisation, namentlich ju ©unstcn der realen und exakten Wissenschaften,, -- eine Reorganisation, die es den eine Bundesuni-jcrfität besuchenden reifern Iünglingen allein möglich macht, mit der erforderlichen Geistesgewandtheit die unerläßlichen Vorkenntnisse zu erwerben, um an einem Institute, wie solches der Unterzeichnete als Schlußstein aller Unterrichtsanstalten mit Tausend andern Vaterlandsfreunden im Auge hat, die akademischen Studien fortzusetzen und zu vollenden.

Wie wenig die im Wurf liegende Organisation einer schweizerischen Univerfität den Bedürfnissen der Zeit und unseres Landes entspricht und wie sehr dieselbe beweist, daß uns zur Stunde da.? Glück und der Beruf abgeht, ein solches Institut, wie es sein sollte, ins Lebe« zu

229 führen, geht am schlagendsten daraus hervor, daß mau das Polytechnikum, welches mit. einer Univerfität, wie die neue Zeit, die neue Wissenschaft, die neuen Bedürfnisse, zumal der Schweiz mit ihrer Industrie, ihrer Fabrikation, ihren Gewerben, ihrem Handel, ihrer ' Agrikultur u. f. w. sie verlangt, wie Leib und Seele, wie der Ast mit dem ...Saume zufammenhängt, von der* selben abtrennt und in den Westen des Vaterlandes verpflanzt, während der Stamm im vorherrfchend industriellen Osten gleich dem abgehauenen Zweig im Westen, «in unvollkommenes, serbelndes Dasein fristen soll.

Daß man abgesehen von dieser heillosen Trennung auch im Uebrigen der realen Richtung in den vorliegenden Organisationsentwürfen kaum überall die ersorderïiche Rechnung getragen hat, geht, um nur Einiges beispielsweise hervorzuheben, unter Anderm daraus her»or, daß in der sogenannten medizinischen Fakultät das physiologische Institut, eine Notwendigkeit der Neuzeit, «lit den erforderlichen chemischen und phyfikalifchen LaMoratorien u. [. w., so wie eine tüchtige Veterinärschule gänzlich mangelt.

Die rechte Zeit und der rechte Beruf zu Schaffung einer rechten Bundesuniverfität scheint uns nach der Ansicht des Unterzeichneten auch in politischer, staatsiSï on o misch et und f i n a n z i e l l e r Beziehung zu man-

gtln.

In politischer Beziehuriâ Knnu der Augenblick dazii fürwahr nicht ungünstiger ausgewählt werden. Man werfe einen ...Blick auf die euro-pai scheu Zustände, auf die »Jrage im Orient, &« sich unaushaltfam mit de« Symptomen der bedenffichsten Rückwirkung für das Abendland entwickelt, und auch auf die Schweiz ihren Einfluß üben wird. Und dann die hängenden, schleichen.*

230 den, an den Bundespfenningen zehrenden Conflikte mit unfern Machbaren! Gewiß, meine Herren, wir thun besser, wir sorgen fixerer für das geistige Wohl des Sandes, wenn wir unsere K r i e g s f o n d s ä u f n e n , als wenn wir zu den bestehenden Landesuniverfitäten, Afademie«, Lyceen u. s. w. g e g e n w ä r t i g eine ...Bundesuniverfität errichten. Mit Ausnahme der im Art. 40 der Bundesverfassung enthaltenen Bestimmung, wornach in der Militärkasse stfits eine Summe von gr. 2,082,162

zur Verfügung liegen soll, besteht zwar allerdings keine

weitere Bestimmung über einen bestimmten Bestand des Kriegsfonds oder des Kapitalvermögens des ...Sundes.

Allein die Vorficht erheischt es um so gebieterischer, daß auf die Aeufnung der Kriegsfonds ernstlich Bedacht genommen werde, als die Kantone zur Zeit durch den Bau der Eisenbahnen, durch Ausführung von Straßen-, Entfumpfungs- und Gewässercorrektionsprojeete, durch bessere Organifirung des Armen- und Auswanderungswesens, überhaupt durch die Sorge für die allerseits in den Vordergrund tretenden materiellen Interessen dermaßen belästigt und in Anspruch genommen find, daß der Einzug von Geldeontingenten bei der erst besten Grenzbesetzung ihnen sehr schwer fallen müßte.

Damit haben wir auch das staatsoeonomische M o m e n t in der »orwürfigen grage berührt. Wer möchte den hohen Einfluß der Wissenschaften, zumal in ihrem jetzigen Standpunkte, aus die materiellen Interessen, auf Industrie und Bändel, auf Arbeit und Gewerb, auf das ganze wirthschastliche Volksleben verkennen ! Wir nicht; der Himmel bewahre uns davor. Besteht aber dieser heilsame Einfluß in unserm Vaterlande nicht, wenn nicht fofort die eidgenössische Univerfität gestiftet wird, wie fie im Projekte liegt? Schade dann für die Uni-5

231 verfitäten, die Akademien, die Lyeeen und Schade für die hundert und hundert Professoren und Dozenten, welche gegenwärtig im Vaterland die Wissenschaft lehren und fördern'. Schade für ein Budget von circa 3 5>?il.Honen granken, weiche gegenwärtig das Unterrichts.und Erziehungswesra in den verschiedenen Kantonen der Schweiz verschlingt ! Wir glauben also nicht, daß darum itnefer heilsame Einfluß der Wissenschaft auf die matériellen Interessen aufhören werde. Dagegen hegen wir die gegründete .Jiirchi, daß dem Bunde, welcher fich in einem Artikel, der v o r dem Art» 22 der Bundesverfassung fteht, ausdrücklich vorbehalten hat, osfmîliche son den Kantonen, unternommene Werke, die im Interesse der ·gibgenofenschaft oder eines großen Theils berfelben liegen, aus der Bundesfasse zu unterstützen, -- wenn ein.mal das Sunbesbitöget mit einet jährlichen permane«teit ..Kehrousgabe »on «rea Va Million belästigt ifî, wenig. ©der nichts mehr übrig bleiben wird, um den Kantonra in ihren fojis.pieligen Bestrebungen sür materielle Wohlfahrt hülfreich unter die Arme zu greisen.

Dh, »ir wissens alle gar zu wohl, daß der Mensch nicht allein som Brode lebt, aber wehe den Gesetzgebern und Staatsmännern der heutigen Zeit, welche den Ruf nach Brofc, nach Arbeit, nach unentgeldlichcr Beschulung der untern Volksflassen, nach materieller Wohlfart, nach Erleichterung von Staatslaflen, welcher die Masse des ...Solfeè .oon einem (Inde des Sandes bis zu détti andent gewaltig durchzieht, überhören und demselben nicht ernste Rechnung tragen wollten !

Der Unterzeichnete berührt nun noch mit ein paar Worten das f i n a n z i e l l e Moment der grage. Der klare, übersichtliche Bericht eines Mitgliedes Ihrer Kommission über die ginanzverhältnisse des eidgenössischen Biutdesblatt. Sohtg- W- ®d- I21

232 Bundes hat dargethan, daß der gegenwärtige jährliche, wesentlich jedoch durch die Zollintraden bedingte Vorschlag der Bundeseinnahmen auf Fr. 1,100,000 fich belaufe.

Ist dieser Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben auch ein ziemlich befriedigender, so wäre er doch ein w-i-it befriedigenderer und beruhigenderer zugleich, wenn derselbe nicht ausschließlich durch die Zoflintraden bedingt wäre, welche durch Handels-- und Induftriefrisen, durch Stockungen im Gewerbsleben, durch Mißjahre und Theurung bedeutend sinken und die normalen Einkünfte schmälern können. Hat man nicht schon im Laufe des abgewichenen Iahres verlangt, daß der Eingangszoll auf Getraide nach Maßgabe des Art. 34 des Zollgesetzes ermäfigt werde? Mit welchem Widerstreben des indufiriellen Theils unseres Landes wurde der schweizerische Zolltarif bei der letzten Revision fiskalisch so gestellt, wie er nun vorliegt und in den letzten Iahren den Ueberschuß in der -..Sundeekasse veranlaßt hat! Abgesehen aber davon und angenommen, der Vorschlag von einer Millieu sei, wenn nicht für eine lange Zukunft, doch für viele Jahre gesichert, so fragen wir: ist der Ueberschnß einer Million für die kritischen Zeiten und Zustände, in welchen wir leben, so beträchtlich, daß wir demselben jetzt in diesem Augînblicke eine fürdauernde, unwiderrttfliche Beftimmuns geb-en sollen -- geben können? Man l)at bei der Untersuchung über die ginanzverhältnisse des pidgenösfischen Bundes nur Eines, aber etwas Hochwichtiges, di,- V,e.rgleichung nämlich dieser Verhältnisse mit den Kantonsfincinzcn und dem Stand der Kantoiialbüdg,ets vergessen, wie sich derselbe seit 1848 herausgestellt hat. herausgestellt hat seit den neuen Anforderungen des Bundes an die Kantone im Militärwesen, seit den aUjährli.ch zunehmenden Bedürfnissen im Armen- und

233 Schulwesen, im Straßenwesen u. s. w., und besonders seitdem die Einsührung des neuen Verkehrsmittels -- der E i s e n b a h n e n -- von dem Bunde ab und wesent- lich auf die Kantone und ihre Steuerpflichtigen gewälzt worden ist. Herausgestellt hat zu einer Zeit, wo fast alle namhaften Ausgabeposten von Iahr zu Iahr progresfiv sich vermehren, während früher und bisher gesicherte Haupteinnahmeposten in gleichem Maaßesichvermindern. Man erinnert hier beifpielsweife nur an das Salzregal, das nach dem Gang, den die Salzfrage in der neuesten Zeit genommen und die alten Grundlagen mehr als eines Kantonalbüdgets erschüttert hat, von nun an nicht nur aufhören wird, eine sichere Duelle der Kantonsfinanzen zu fein, fondern Eonsequenzen heischend dem bis lang unangefochtenen Bezug anderer mittelbarer Abgaben ebenfalls ein Ende machen wird. Dem Unterzeichneten, der erwartete, die gegenwärtigen Kantons* finanzen werden mit in den Kreis der Untersuchung über die glnanzverhältnisse des Bundes gezogen werden, hat die Muße gemangelt, Ihnen, Tit., in Ziffern darzustcllen, wie sich seit 1850 die Staatsbücietö in den verfchiedenen Kantonen gegenüber dein Bundcsbüdget gestaitet haben. Sie würden erstaunen, wenn das Ergebniß dieser Untersuchung von Kanton zu Kanton in Ziffern dargestellt vor Ihnen läge, -- staunen, wenn Sie fähen, wie sich die Defizite in den Kantonen von Iahr zu Iahr vermehren, wie .die Steuern -- die kantonalen und kommunaien -- von Iahr zu Iahr größer, in einzelnen Kan<= tonen fast unerschwinglich werden. Und doch hat man in vielen dieser Kantone gewisse brennende fragen über eine bessere Gestaltung des ©chul- und Armenwesens, über Erhöhung der Lehrcrbesoldunßen, über Entsumpfungen, über ©ewässerkorrektionen u. f. w., welche die

234 betreffenden Kantonsbügets in den nächsten Iahren noch mehr belästigen werden, noch gar nicht zu Handen genommen.

Verwenden Sie nun. Zii., unter den w a l t e n d e n · V e r h ä l t n i s s e n und Z e i j u t n s t ä n d e n nahe an eine halbe Million fürdauernd und unwiderruflich an eidgenösfifche Lehranstalten und denken Sie fich in der nächsten Zeit schwierige, vielleicht kriegerische Okkurrcnzen für unser vielseitig angefeindetes Vaterland; denken Sie fich nur eine mehrere Wochen andauernde Grenzbcfetzi!t.g, -- militärische Rüstungen in den Kantonen, in der ©dgenossensdjast; benken Sie fich die Kantone mit ihren schwer belasteten Bübßets, einen großen .-theil derselben in schweren Verpflichtungen für den Eisenbahnbatt, der auch in kritischen Zeitläufm um jeden Preis vor Stockungen bewahrt und unaufhaltsam, und wär' es ausschlii-ßlicl) mit einheimischem ©elfee, ju gutem Ziele gebracht werden sollte, -- denken Sie sich dazu noch die hohen Lebenêmittelpreise und dazu kommende neue Sorgen der Kantonsregierungen für ..iBeischassung des notwendigsten Getraidebedarfs, -- denken Sie fich das Alles, meine Herren, und setzen Sie fich in die Sage der Kantonsbehörden, die dann gehalten sind, Geldkontingente über Geldkontingente an die ...Sundeskasse zu entrichten, -- so wird die Frage wohl erlaubt sein: ob es klug, ob es rathsam sei, gegenwärtig über einen vorhandenen Heberschuß (n der Bundeskasse zu einem, wenn auch schönen und wünfchenswerthen Zwecke, ein- für allemal zu verfügen ; zu verfügen in einem Augenblicke, wo die wenigen überschüssigen ?ßsenninge des Bundes für weit gebieterifchere, weit dringendere Bedürfnisse des Vaterlandes, -- vielleicht für die E r h a l t u n g seiner U n ab h angigkeit u n d I n t e g r i t ä t a u f g e s p a r t w e r d e n sollten!

Aus diesen nur leise angedeuteten Gründen, deren Entwicklung dem Unterzeichneten .in den wenigen zu Abfassunß gegenwärtigen Berichtes zugemessenen Stunden.

nicht möglich war, hat derselbe zu dem Minoritätsantrag gestimmt: In die B e r a t h u n g der Gesetzent..»arse für Errichtung einer eidgenössischen Universität und einer polytechnischen Schule g e g e n w ä r t i g nicht e i n z u t r e t e n , s o n d e r n dief e l b g aus u n b e s t i m m t e Z e i t zu verschieben.

Sind die Zeite» günstiger geworden, hat sich der Politische Horizont ringsum wieder aufgeklärt, tritt die nach langer Vernachläßigung zur Zeit init Recht vorherr* fchende Pflege materieller Interessen fpäter jnehr in den Hintergrund, haben wir namentlich für unser Vaterland bas neue, noch schwere Opfer und Anstrengungen heischende, Verkehrsmittel -- die Eifenbahnen -- die in uhrer Weife fo »efentlich als eine eifegenöfsi[che U n i v e r s i t ä t zur m o r a l i s c h e n und geistigen Einigung u n d V e r e i n i g u n g der Eidgenossen und der Glieder des Bundes b e i t r a g e n werden, errungen, -- dann, aber erst dann, meine Herren, wird der Zeitpunkt gekommen sein, auf die Ausführung des Art. 21 der Bundesverfassung Bedacht zu nehmen.

Das andere Mitglied der Minorität nimmt unter Hin# weisung auf den von ihm verfaßten befondern Bericht keinen Anstand, den gegenwärtigen ebenfalls zu unterzeichnen.

Hochachtungsvoll!

Am 10. Ianuar 1854.

gür die Minorität: Jj?u«gerbuhler, ...Berichterstatter.

©amperio.

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#ST#

Botschaft des

schweiz. Bundesrathes an die beiden gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend die Errichtung einer schweizerischen Münzstätte.

(Vom 6. Januar 1854.)

Tit.

Da in dem Beschlüsse der Bundesversammlung über die Leistungen des Bundesortes, vom 27. November 1848, die Errichtung einer Münzstätte im Prinzipe vorausgesezt, die Zeit der Anwendung aber noch nicht befh'mmt wurde, so sieht sich der Bundesrath durch wiederholte Anregungen veranlaßt, auf diefe Angelegenheit zurük zu kommen, die über fraglichen Gegenstand gepflogenen schriftlichen Verhandlungen zufammen zu fassen, folche der hohen Bundesversammlung vorzulegen und den Antrag auf Errichtung einer schweizerischen Münzstätte mit Folflendem zu begründen:

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht und Antrag einer Minorität der hinsichtlich der Errichtung einer eidgenössischen Universität niedergesetzten nationalräthlichen Kommission, (Vom 10. Januar 1854.)

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Jahr

1854

Année Anno Band

1

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04

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.01.1854

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225-236

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10 001 328

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