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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Verbesserung des Frühwarnradarnetzes und der Einrichtungen für die zentralisierte Führung der Fliegerund Fliegerabwehrtruppen (Vom 28. Mai 1965)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die Mittel für die Radarfrühwamung und die zentralisierte Führung der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen bedürfen einer Verbesserung. Das bestehende Rich'tverbindungsnetz muss ergänzt werden. Wir haben Ihnen in unserer Botschaft vom 30. Juni 1960 betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) die Gründe für die Verbesserungen und Ergänzungen schon einmal dargelegt. Im weiteren haben wir in der Botschaft vom 25. April 1961 über die Beschaffung von Kampfflugzeugen (Mirage III S) und von weiterem Material für die Fliegertruppen und in der Botschaft vom 14. Juli 1961 betreffend die Verstärkung der terrestrischen Fliegerabwehr erklart, dass wir Ihnen später ein Kreditbegehren für die zeitgemässe Anpassung der zentralisierten Führung von Flugzeugen und Fh'egerabwehrlenkwaffen unterbreiten werden.

Mit dieser Botschaft begründen wir Ankauf und Installation des notwendigen Materials. Es handelt sich dabei um Massnahmen im Interesse der gesamten Landesverteidigung. Im besonderen sind die vorgeschlagenen Verbesserungen für einen wirkungsvollen Einsatz der in Einführung begriffenen Luftverteidigungsmittel unentbehrlich.

In den nachfolgenden Ausführungen wird zunächst die Aufgabenstellung an die Luftraumüberwachung und die zentralisierte Führung der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen dargelegt. Hierauf folgt die Beschreibung der heute vorhandenen Mittel und eine Orientierung über die Vorarbeiten für die Beschaffung.

Anschliessend werden die materiellen Verbesserungen beschrieben und die ausbildungsmässigen, personellen und finanziellen Auswirkungen erläutert.

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Aus naheliegenden Gründen müssen wir uns dabei auf Angaben allgemeiner Natur beschränken. Zur umfassenden Beurteilung der Vorlage werden den Militärkommissionen alle notwendigen besonderen Unterlagen zur Verfügung gestellt.

I. Die Aufgabenstellung 1. DieLuftraumüberwachung

Die Übersicht über die Vorgänge in unserem Luftraum stellt im Kriege die Grundlage der passiven Massnahmen gegen Feindeinwirkungen aus der Luft dar. Armee, Zivilschutz und Zivilbevölkerung müssen über die Luftlage orientiert und vor Luftangriffen gewarnt werden. Diese Warnung muss so erfolgen, dass Schutzmassnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können.

Für die Einleitung aktiver Massnahmen im Neutralitätsschutz und im Kriege ist die jederzeitige Kenntnis der Lüftlage eine Voraussetzung. Die Kampfführung der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen basiert auf dieser Kenntnis.

Die Ermittlung der Luftlage soll möglichst vollständig sein. Es müssen feindliche, fremde sowie eigene Flugbewegungen erfasst und unterschieden werden können. Den Geschwindigkeiten moderner Flugzeuge entsprechend soll die Zielerfassung aus Zeitgründen möglichst weit über die Grenze hinaus reichen. Die Erfassung und Darstellung der Luftlage hat in sehr kurzer Zeit zu erfolgen. Sie muss auch bei elektronischen Störmassnahmen des Gegners weitgehend mogh'ch sein.

Ausser der allgemeinen Luftlage müssen im Sinne der Abgrenzung eines bestimmten Raumes oder für die Auswahl von Flugwegen auch Ausschnitte aus dem Gesamtgeschehen dargestellt werden können.

Die Verbreitung der Feindluftlage an Armee, Zivilschutz und Zivilbevölkerung erfolgt in offener oder verschleierter Sprache über Telephon, Telephonrundspruch oder Funk.

2. Der Zustand der eigenen Mittel und die Umweltnachrichten

Neben der Luftlage ist die Kenntnis des Zustandes der eigenen Mittel am Boden die wichtigste Grundlage der Kampfführung der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen.

Es handelt sich dabei z.B. um die augenblickliche Einsatzbereitschaft des Flugmaterials und der Fliegerabwehrlenkwaffen. Einzelne Angaben aus der grossen Zahl von Meldungen können in rascher Folge ändern. Diese Zustandsänderungen müssen rasch gesammelt, registriert und dargestellt werden können.

Es ist notwendig, dass einzelne Zustandsangaben rasch ausgewählt und speziell dargestellt werden können. Im ähnlichen Sinn sind Meldungen über die Umwelt, z.B. über die Flugwetterverhältnisse, zu sammeln, zu registrieren und darzustellen. Die erwähnten Aufgaben können nur mit technischen HüTsmittehi zweckmässig gelöst werden.

14.09 3. Die zentralisierte Führung der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen A. Gliederung des Führungsvorganges Der Vorgang bei der Führung der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen gliedert sich für jede Kriegshandlung- wie dies auch bei den Erdtruppen der Fall ist in die aufeinanderfolgenden Phasen der Beurteilung der Lage, der Entschlussfassung und der Auftragserteilung. Dieser Führungsvorgang muss sich für den erfolgreichen Einsatz der Flugwaffe und der Fliegerabwehr zum Teil sehr rasch abspielen. Bei Erdkampf- und Aufklärungseinsätzen von Flugzeugen sind bisweilen Minuten massgebend. Bei Luftverteidigungseinsätzen von Flugzeugen oder Fliegerabwehrwaffen sind aber Sekunden entscheidend. Der schweizerische Luftraum bildet ein einziges Operationsgebiet, in dem Flugzeuge und Fliegerabwehrlenkwaffen gegebenenfalls auch gleichzeitig aus verschiedenen Stützpunkten eingesetzt werden sollen.

Die Raschheit der Abläufe verlangt die Verwendung von besonderen technischen Hilfsmitteln für die Überbrückung der grossen Distanzen zwischen der zentralisierten Führung und den Waffen. Ferner sind Mittel für die Datenverarbeitung notwendig, um damit dem begreu/leu menschlichen Übersicntsvermögen zn Hilfe zu kommen.

B. Die Beurteilung der Lage Bei der Beurteilung der Lage handelt es sich darum, die wirkungsvollen Einsatzmöglichkeiten der eigenen Mittel bei einer bestimmten Feindlage und unter bestimmten Umweltbedingungen zu ermitteln. Zu diesem Zwecke muss die Feindluftlage analysiert und in einem Bedrohungsbild zusammengefasst werden.

Sodann sind die Einsatzmöglichkeiten der zur Verfügung stehenden eigenen Waffen gegen die Feindziele einzeln zu überprüfen. Die Erfolgsaussichten sind gegeneinander abzuwägen. Die Beurteilung der Lage bildet eine Aufgabe, die durch die grosse Masse an Meldungen, durch die Kompliziertheit der Zusammenhänge und durch den Zeitdmck gekennzeichnet ist. Sie kann deshalb nur mit Datenverarbeitungsmaschinen mit genügender Raschheit gelöst werden.

C, Der Entschluss Die Datenverarbeitungsmittel berechnen die erfolgversprechenden EinsatzVarianten für die Waffen. Der Entschluss für den Einsatz bleibt dem militärischen Führer vorbehalten.

D. Der Auftrag und die Durchführimg des Auftrages Für die Auftragserteilung an die Kampfverbände sind technische Übermittlungsmittel notwendig. Die Auftragserteilung kann dabei mündlich, z.B. an Flugzeugbesatzungen, oder automatisch, z.B. an FliegerabwehrlenkwaffenBundssblau. 117. Jahtg, Bd.I.

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1410 Feuereinheiten, erfolgen. Um einen erfolgreichen Einsatz zu ermöglichen, muss die Übermittlung in sehr kurzen Zeitspannen und mit der notwendigen Genauigkeit der Auftragserteilung vor sich gehen.

Eine Überwachung durch die zentralisierte Führung muss gestatten, die eigenen Kampfhandlungen laufend dem Verhalten des Feindes anzupassen. Dies ist beim Einsatz der Flugwaffe und der Fliegerabwehrlenkwaffen Voraussetzung für den Erfolg. Dabei handelt es sich um eine fortwährende Neubeurteilung der Lage, Entschlussfassung und Auftragserteilung in Zeitabschnitten, die je nach der Art des Einsatzes in der Grössenordnung von Minuten bis Sekunden liegen können. In der Luftverteidigung kann diese Aufgabe nur durch Verwendung von Mitteln für die Datenverarbeitung gelöst Werden.

II. Die vorhandenen Mittel Der grössere Teil der vorhandenen Frühwarnradargeräte wurde vor rund 15 Jahren entwickelt. Diese Mittel sowie die Methoden der Luftraumüberwachung genügen den heute gestellten Anforderungen nicht mehr.

Die neuen Abwehrwaffen (Fliegerabwehrlenkwaffen, Abwehrjäger mit Luft-Luftlenkwaffen) werden in ihrer Wirksamkeit durch die vorhandenen Führungseinrichtungen und Übermittlungsnetze in hohem Masse eingeschränkt.

Eine den Bedürfnissen der Abwehrwaffen entsprechende Verbesserung ist deshalb notwendig.

IQ. Übersicht über die Vorarbeiten Die Vorarbeiten zur Festlegung des Pflichtenheftes für das Luftüberwachungs- und Führungssystem der Flieger- und Fliegerabw«hrtruppen für Flugzeuge und Fliegerabwehrlenkwaffen wurden Anfang 1960 eingeleitet. Auf breiter Basis wurden Vorschläge von schweizerischen und ausländischen Firmen eingeholt. Das Pfliehtenheft wurde anfangs 1962 durch die Landesverteidigungskommission genehmigt.

Die Kriegstechnische Abteilung hat nach einer sorgfältigen Zwischenauswahl eine britische und mehrere amerikanische Firmen mit der Ausarbeitung von Vorprojekten beauftragt. Anschliessend wurden Optionsverträge für die Lieferung des ganzen Systems ausgearbeitet.

Auf Grund des Bundesbeschlusses vom T.Oktober 1964 über die Beschaffung von Kampfflugzeugen Mirage III (Reduktion von 100 auf 57 Flugzeuge) wurden die Systemkonzeption und das taktische Pflichtenheft überprüft und der neuen Lage angepasst. Die Optionsverträge mit den Firmen wurden durch die Kriegstechnische Abteilung entsprechend geändert.

Für die Bearbeitung der Programmierungsfragcti anlässlich der Vertragsverhandlungen und der Projektbeurteilung konnte ein erfahrener Fachmann als Berater gewonnen werden. Zudem wurden schweizerische Hochschulinstitute für die Bearbeitung bestimmter Fragen beigezogen.

1411 Parallel zur Bearbeitung der Projekte des eigentlichen Luftüberwachungsund Führungssystems wurde die Erweiterung der Übermittlungsmittel technisch und kommerziell abgeklärt.

Die Projektbeurteiïung zeigte, dass die zur Verwirklichung des Projektes notwendigen Hauptteile heute zum grössten Teil fertig entwickelt vorliegen. Das Zusammenfügen dieser Teile zu einem Gesamtsystem bedingt jedoch noch Entwicklungs- und Anpassungsarbeiten seitens der Lieferfirma.

Eine Trennung zwischen Entwicklung und Beschaffung ist im vorliegenden Fall nicht möglich, da das Gesamtsystem - entsprechend den landesabhängigen und waffenseitigen Anforderungen - nur in einem Exemplar nach diesen spezifischen Anforderungen zur Ausführung kommt. Der abgeschlossenen Entwicklung folgt somit keine Serienfabrikation nach. Durch diesen Umstand und durch die Verpflichtung des Militärdepartements gegenüber der Lieferfirma, während der Beschaffungsphase bestimmte Leistungen zu erbringen wie beispielweise die fristgerechte Fertigstellung von Bauten, entstehen zwangsläufig gewisse voraussehbare Risiken, welche kostenmässig abgedeckt werden mussten. Das Ergebnis der Projektbeurteilung durch die verantwortlichen Stellen wurde deshalb einer Expertengruppe der Eidgenössischen Technischen Hochschule zur Überprüfung übergeben. Der Expertenbericht vom 5. Februar 1965 bestätigt die Beurteilung der Projekte durch das Militärdepartement in technischer und finanzieller Hinsicht.

IV. Typenwahl und Beschreibung des halbautomatischen Luftüberwachungs- und Führungssystems für Flugzeuge und Fliegerabwebjrwaffen 1. Typenwahl

Nach eingehender Beurteilung der vorliegenden Festpreisofferten schlagen wir Ihnen vor, die Firma Hughes Aircraft Company, Fullerton (USA) mit der Lieferung des nachfolgend beschriebenen Systems zu beauftragen. Das Projekt dieser Firma entspricht den gestellten Anforderungen und ist bezüglich Kostenaufwand und Liefertermin von den vorliegenden Projekten für uns am vorteilhaftesten.

2. Umfang des Systems Der Lieferumfang umfasst Frühwarnradargeräte für dreidimensionale Zielvermessung und elektronische Datenverarbeitungsanlagen mit Anzeigeausrüstungen. Der Systemlieferant wird vertraglich verpflichtet, seine Einrichtungen am Ort des Einsatzes einzubauen. Er liefert die notwendigen Rechnerprograrnme zur Erfüllung der garantierten Systcmleistuugeii. Anschliessend ist die Erfüllung der garantierten Leistungen nachzuweisen. Er führt die Ausbildungskurse für unser technisches Kader durch und liefert die notwendigen technischen Unterlagen. Es ist ihm die Aufgabe des Generalunternehmers übertra-

1412 gen. Er trägt damit die Verantwortung für die Verwirklichung des Gesamtprojektes.

Anderseits wird das Militärdepartement gegenüber dem Systemlieferanten vertraglich verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für den fristgerechten Einbau und den Betrieb der Geräte zu schaffen. Die notwendigen Verbindungen zwischen den Standorten und eine festgelegte Anzahl Arbeitskräfte sind für eine bestimmte Zeitdauer zur Verfügung des Lieferanten zu stellen.

3. Vorteile A. Die Luftraumüberwachung Die Frühwarnradargeräte können Flugzeuge auf grosse Entfernung und Flughöhe erfassen und in drei Dimensionen vermessen. Mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen werden aus diesen Messwerten Flugwege berechnet und mit Erkennungsangaben versehen. Diese Radarluftlage kann durch Sichtmeldungen und andere Informationen ergänzt werden.

Die Gegebenheiten der Gesamtluftlage werden durch die Datenverarbeitungîidulage nach verschiedenen Gesichtspunkten sortiert und gespeichert Nach Bedarf können die Gesamtluftlage oder Ausschnitte aus der Luftlage auf Anzeigegeräten zur Darstellung gebracht werden. Es sind Vorkehren getroffen, dass diese Funktionen auch unter elektronischer Feindstörung noch weitgehend gewährleistet sind.

B. Die passiven Maßnahmen Die Datenverarbeitungsanlagen dienen zur Bestimmung der Flugwege, die für unser Land eine Gefährdung darstellen können. Nach bestimmten Regeln werden diese Flugwege in der Reihenfolge der Gefährlichkeit sortiert. Die hohen Fluggeschwindigkeiten führen zu entsprechend kurzen Vorwarnzeiten, Die Aussortierung dei gefährlichen Fcindflugwege erfolgt deshalb innerhalb Sekunden.

Die so bearbeitete und analysierte Feindluftlage wird nun an Anzeigegeräten zur Darstellung gebracht. Organe des Warndienstes verbreiten diese Luftlage über bestehende Verbindungen. Die Reportage erfolgt in der Reihenfolge der Gefährlichkeit.

Die verantwortlichen Stellen des Zivilschutzes und der Armee verfügen damit als Basis für ihre Entscheidungen über eine Feindluftlage, die sich durch wesentlich bessere Vollständigkeit und Aktualität auszeichnet.

C, Die Führung Mit Hufe von Datenverarbeitungsanlagen kann die Feindluftlage analysiert werden. Ferner sind Mittel und Funktionen für die Sammlung, Registrierung und Darstellung des Zustandes der eigenen Mittel vorgesehen. Dies betrifft nicht

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nur die eigentlichen Luftverteidigungsmittel, sondern die Mittel der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen im allgemeinen. Bis zu einem gewissen Grad können die Datenverarbeitungsanlagen auch Umweltnachrichten verarbeiten.

Für Luftverteidigungszwecke ermitteln die Datenverarbeitungsanlagen die Einsatzmöglichkeiten gegen bestimmte ausgewählte Ziele. Nach erfolgter Wahl der Abwehrwaffen werden laufend die Befehle zur Übermittlung an die Flugzeugbesatzungen berechnet sowie automatisch die Zielzuweis ung an die Fliegerabwehrlenkwaffen-Feuereinheiten vollzogen.

Die Datenverarbeitungsanlagen sind zur Unterstützung der Planung und zur Überwachung von Erdkampf- und Aufklärungseinsätzen vorgesehen. Sie eignen sich auch für die Koordination dieser Einsätze mit dem Feuer der Kanonen-Fliegerabwehr.

Die Systemleistungen sind den Möglichkeiten der vorhandenen oder in Einführung begriffenen Waffensystemc angepasst. Das System gestattet, insbesondere die Fliegerabwehrlenkwaffen und Abwehrjäger taktisch mit hohem Wirkungsgrad einzusetzen.

D. Andere Verwendungsarten

Es ist vorgesehen, das Luftüberwachungs- und Führungssystem für die militärische Flugsicherung als Ergänzung der zivilen Flugsicherung zu verwenden. In Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Luftamt ist die schrittweise Einführung der im Projekt eingeschlossenen halbautomatischen Verfahren für die militärische Flugsicherung geplant.

Für Ausbildungsbelange können die Datenverarbeitungsanlagen kriegsnahe Luftlagebilder nachahmen. Diese Luftlagebilder dienen als Grundlage für die Ausbildung der Führungsstäbe der Einsatzzentralen, der Fliegerabwehrlenkwaffen-Einsatzoffiziere und der Piloten. Die Simulation gestattet Einsparungen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer seriösen Ausbildung.

Die Datenverarbeitungsanlagen können auch für die Auswertung von Übungen und Einsätzen verwendet werden. Sie eignen sich zudem für die Lösung verschiedener zusätzlicher Datenverarbeitungsaufgaben.

4. Erweiterungsfähigkeit

Das Luftüberwachungs- und Führungssystem besitzt die Voraussetzungen, um neuen Luftverteidigungskonzeptionen und neuen Waffen angepasst werden zu können. Z.B. kann die Zahl der angeschlossenen Abwehrmittel nach entsprechenden Ergänzungen vermehrt werden.

In Friedcnszcitcn können bestimmte Datenverarbeitungsanlagen des Systems ausserhalb von Truppendiensten nach der notwendigen materiellen Ergänzung für die Lösung umfangreicher Rechenarbeiten, z.B. zu Zwecken der Verfahrensforschung, eingesetzt werden.

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V. Typenwahl und Beschreibung der neuen Übermittlungsmittel Für den Einbezug eines Kommandopostens und der Fliegerabwehrlenkwaffen-Stellungen in die bestehenden Übermittlungsnetze der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen sowie zur Sicherstellung der Verbindungen des Führungssystems sind eine Erweiterung des Richtverbindungsnetzes sowie die Ergänzung und Anpassung vorhandener Übermittlungsmittel notwendig.

1. Erweiterung des Richtverbindungsnetzes Das bestehende Richtverbindungsnetz muss geräteseitig durch Richtverbindungen mit grosser Kanalzahl erweitert werden. Auf Grund der Beurteilung der vorliegenden Festpreisofferten beantragen wir Ihnen die Beschaffung der Geräte der Firma Philips AG, Zürich.

2. Andere Übermittlungsmittel Die vorhandenen Fernschreiber-Ausrüstungen und Fernschreiber-f îhertragungseinrichtungen müssen teilweise ergänzt und den neuen Bedürfnissen angepasst werden.

VI. Auswirkungen 1. Die Bauten Das Militärdepartement wird gegenüber dem Systemlieferanten vertraglich verpflichtet, die in Frage kommenden bestehenden Bauten für die Installation der Systemeinrichtungen fristgerecht bereitzustellen. Ferner müssen neue Übermittlungsgcrätc installiert werden. Die erforderlichen Aufwendungen werden in die Botschaft betreffend militärische Bauten aufgenommen.

2. Ausbildung und Personelles A, Ausbildung Die Ausbildung des Unterhaltskaders und der Instruktoren erfolgt durch die Lieferfirmen.

Für die Ausbildung von Fliegerabwehrlenkwaffen-EinsatzorBzieren und von Piloten (Kampfausbildung und Blindflugausbildung) sowie für die Grundausbildung von Besatzungen der Eiasatzzentralen werden Teile dea Luftüb«rwachungs- und Führungssystems sowie der Übermittlungseinrichtungen während der Militärflugdienstzeiten eingesetzt. Die Standorte dieser Teile licgwi so, dass der Betrieb mit tragbarem Aufwand möglich ist.

1415 B. Miliztauglichkeit Im aktiven Dienst und anlässlich von Truppenübungen erfolgen die Bedienung der Einrichtungen und die Ausführung einfacher Wartungs- und Unterhaltsarbeiten durch die Truppe. Dabei führt die umfangreiche Automatisierung bestimmter Vorgänge zu einer Verminderung des heutigen Bestandes an Bedienungsmannschaften.

C, Berufspersonal Für die Bedienung und den Unterhalt von Flugsicherungseinrichtungen muss Berufspersonal eingesetzt werden. Die Unterhaltsarbeiten, welche nicht durch die Truppe ausgeführt werden können, müssen ebenfalls durch Berufspersonal sichergestellt werden. Für beide Aufgaben ist innerhalb der Militärverwaltung eine Personalvermehrung um ca. 50 Bedienstete notwendig.

3. Kosten und Einf ührungsplan A. Kreditbedarf Im Rahmen der langfristigen finanziellen Planung des Müitärdepartements sind die für das Projekt einschliesslich Bauten erforderlichen finanziellen Aufwendungen berücksichtigt. Die Ausführung der Massnahmen, welche wir Ihnen mit dieser Botschaft vorschlagen, erfordern folgende Kredite : Millionen Franken

- Materielle Verbesserung des Frühwamradarnetzes, des Übermittlungsnetzes und der Einrichtungen für die zentralisierte Führung der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen, einschliesslich Ersatzmaterial, jedoch ohne Bauten und Teuerung In diesem Betrag sind ein Posten für die Deckung bestehender, durch den Bund allenfalls zu tragender Risiken und die in den Festpreisen eingeschlossene Teuerung bis zur Inbetriebnahme des Systems enthalten.

- Für heute nicht voraussehbare Aufwendungen im Rahmen des Gesamtvorhabens , Total ..,

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Die Aufwendungen für Unvorhergesehenes im Betrage von 15 Millionen Franken werden als besonderer Objektkredit anbegehrt, über den das Militärdepartement im Einvernehmen mit dem Finanz- und Zolldepartement verfügen soll.

Überraschungen können bei Vorhaben wie dem hier zur Diskussion stehenden nie ganz ausgeschlossen werden, vor allem, weil eigene Erfahrungen auf diesem Gebiet fehlen. Ein Umicherheitsfaktor besteht im Zusammenfügen des Hauptvertragsgegenstandes mit den Übermittlungseinrichtungen. Die gegenseitige Abhängigkeit der Systernlieferungen und der baulichen Installationen stellen eine weitere Möglichkeit für nicht voraussehbare Kosten dar. Beiden

1416 Unsicherheitsfaktoren dürfte mit einem Betrag von 15 Millionen Franken in vernünftigem Ausmass Rechnung getragen sein.

B. Laufende Ausgaben Die Einführung der in dieser Botschaft beschriebenen Verbesserungen hat nach heutigem Preisstand eine Gesamterhöhung der jahrlich wiederkehrenden Ausgaben von 3 Millionen Franken zur Folge. Diese Ausgaben umfassen Entlöhnung und Betriebsauslagen. Die Verminderung des Truppenbestandes jedoch ergibt einige Einsparungen.

C. Einführungsplan Der Vertragsabschluss mit den Lieferfirmen ist auf Januar 1966 vorgesehen.

In diesem Falle ist geplant, mit der Umschulung und Ausbildung der Truppe an den neuen Mitteln im Jahre 1968 zu beginnen.

Gestützt auf die vorausgegangenen Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachfolgenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Genehmigung zu empfehlen.

Die verfassungsmässige Zuständigkeit beruht auf den Artikeln 20 und 85, Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 28. Mai 1965.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Tschudi Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Verbesserung des Frühwarnradarnetzes und der Einrichtungen für die zentralisierte Führung der Fliegerund Fliegerabwehrtruppen Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai 1965, beschliesst:

Art. l Der Verbesserung des Frühwamradarnetzes, des Übermittlungsnetzes und der Einrichtungen für die zentralisierte Führung der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen wird zugestimmt. Hiefür werden folgende Objektkredite bewilügt: 1. Für die Verbesserung des Fruhwarnradarnetzes, des ÜberFranken mittlungsnetzes und der Einrichtungen für die zentralisierte Führung der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen 188 000 000 2. Für heute nicht voraussehbare Aufwendungen im Rahmen des Gesamtvorhabens 15 000 000

Art. 2 Der jährliche Zahlungsbedarfist im Voranschlag einzustellen.

Art, 3 1 a

Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft, Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Verbesserung des Frühwarnradarnetzes und der Einrichtungen für die zentralisierte Führung der Flieger und Fliegerabwehrtruppen (Vom 28. Mai 1965)

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1965

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10.06.1965

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