Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) Die Richtlinie (EU) 2017/853 ändert die Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Die Anpassung der Richtlinie bezweckte die Schliessung von Lücken, die sich bei der Anwendung der Richtlinie 91/477/EWG gezeigt haben. Die Umsetzung erfolgt wie bereits für die ursprüngliche Umsetzung der Richtlinie 91/477/EWG im Waffengesetz und der dazugehörigen Verordnung.

Datum der Eröffnung: 29. September 2017 Vernehmlassungsfrist: 5. Januar 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern, Telefon 058 465 13 12 , www.fedpol.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Oktober 2017

2017-2709

Bundeskanzlei

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