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Bundesblatt

Bern,den 2l.Oktober 1965

117, Jahrgang

Bandii

Nr. 42 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 33,- im Jahr, Fr. 18.- im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgcbuhr

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1964/65 (Vom 1. Oktober 1965)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom I.Juli 1964 bis 30.Juni 1965 nachstehenden Bericht zu unterbreiten :

I. Allgemeines Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze veröffentlichte Erlasse herausgekommen : 1. Bundesratsbeschluss vom 25. September 1964 über die Entrichtung einer erhöhten Monopolgebühr auf bestimmten Branntweinen (AS 1964, 868).

2. Bundesratsbeschluss vom 28. September 1964 über die Preisfestsetzung für Kartoffeln der Ernte 1964 (AS 1964, 866).

3. Bundesratsbeschluss vom 28. September 1964 über die Verwertung der Kernobsternte 1964 (AS 1964, 863).

4. Reglement vom 29. Januar 1965 für die Brennereiaufsichtstellen (AS J965, 103).

5. Bundesratsbeschluss vom 21. Juni 1965 über die Verwertung der Kirschenernte 1965 (AS 1965, 453).

Durch Postulat des Nationalrates K. Geissbühler-Köniz (Nr. 72/9028, vom 18. Juni 1964) ist der Bundesrat unter Hinweis auf Artikel 32Ms BV und im Hinblick auf die stark gestiegene Einfuhr von Trinkbranntwein eingeladen worden, einen Vorschlag für eine Revision der in Frage kommenden Gesetze zu unterbreiten sowie an den einschlägigen Verordnungen und Erlassen jene Änderungen vorzunehmen, welche den Forderungen der Bundesverfassung und der VolksBundesblatt. 117. Jahrg. Bd. n.

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1402 gesundheit Rechnung tragen. Der Bundesrat hat das Postulat am 9. Dezember 1964 in dem Sinne entgegengenommen, dass diese Probleme im Zusammenhang mit der Volksinitiative zur Bekämpfung des Alkoholismus geprüft werden sollen.

Über die der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen ist folgendes zu berichten : 1. Fachkommission

Die Fachkommission hielt im Berichtsjahr zwei Sitzungen ab. In der ersten Sitzung vom 13. August 1964 in Bern wurden die im Geschäftsjahr 1964/65 erforderlichen Massnahmen auf dem Gebiete der Obstverwcrtung und der Umstellung des Obstbaues, die Mostobstpreise, die Übernahmeprcise für Kernobstbranntwein sowie die Besteuerung der Spezialitätenbranntweine behandelt. Anschliessend wurden die Vorkehren für die Kartoffelverwertung erörtert. An einer zweiten Tagung vom IS.November 1964 nahm die Kornmission Orientierungen über den Verlauf der Verwertung der Kartoffel- und Obsternte sowie über die Neuordnung der Monopolgebühren für Branntwein entgegen.

2. Alkoholrekurskommission

Die Alkoholrekurskommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres zwei Sitzungen abgehalten. Die Geschäftstätigkeit zeigt folgendes Bild: Zu Beginn des Berichtsjahres hängig Im Berichtsjahr eingegangen

0 Beschwerden 15 Beschwerden

Zusammen

15 Beschwerden

Hievon wurden erledigt durch : Abweisung Nichteintreten Rückzug Hängig am Ende des Berichtsjahres Zusammen

7 Beschwerden l Beschwerde 3 Beschwerden 4 Beschwerden 15 Beschwerden

u. Verwaltung A. Personalbestand Das Personal wies am Ende des Geschäftsjahres wie vor Jahresfrist einen Bestand von 252 Bediensteten auf und lag sechs Einheiten unter der budgetierten Zahl. Der Zentralverwaltung gehörten 222 Arbeitskräfte an, und 30 Personen waren in den betriebseigenen Lagerhäusern tätig.

Ferner bestanden am 30. Juni 1965 2498 Brennereiaufsichtstellen, die nebenamtlich geführt werden.

1403 B. Personal- und allgemeine Ausgaben

Im Voranschlag waren für Personal- und allgemeine Ausgaben 13559000 Franken vorgesehen. Verausgabt wurden 13870555.25 Franken. Diese Summe setzt sich aus 5952285.40 Franken für Personalausgaben und 7918269.85 Franken für allgemeine Ausgaben zusammen. Einzelheiten sind aus der Rechnung auf Seite 1422 ersichtlich.

HI. Brennereiwesen A. Gewerbliche Brennereien und gewerbliche Brennauftraggeber

Im Berichtsjahr haben 60 Gewerbebrenner ihre Brennapparate der Alkoholverwaltung verkauft. Dagegen sind 198 Hausbrenner zu den gewerblichen Produzenten umgeteilt worden, wodurch sich die Zahl der konzessionierten Gewerbebrennereien von 1300 auf 1438 erhöhthat. Davon besassen 949 Brennereiinhaber mehr als eine Konzession.

Die am Ende des Geschäftsjahres ausgegebenen Konzessionen verteilen sich wie folgt; Eine Konzession für den Betrieb einer Hackfruchtbrennerei (Zuckerfabrik Aarbergfür inländische Zuckerrübenmelasse), zwei Konzessionen für Industriebrennereien (Zuckerfabrik Aarberg für ausländische Zuckermelasse und Cellulosefabrik Attisholz), 963 Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 1015 Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 662 Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei.

Gewerbliche Brennauftraggeber wurden am Ende des Geschäftsjahres 52317 gezählt gegenüber 48731 am 30. Juni 1964. Diese Zunahme ist sowohl auf die Einteilung neuer Produzenten, die keinen Landwirtschaftsbetrieb im Sinne der Alkoholgesetzgebung bewirtschaften oder zugeführte Rohstoffe brennen lassen, zurückzuführen, als auch auf die Umteilung bisheriger Brennauftraggeber, welche auf Grund ihrer Betriebsverhältnisse keinen Anspruch auf steuerfreien Eigenbedarf mehr erheben können.

Über die Branntweinerzeugung der gewerblichen Branntweinproduzenten in den letzten 5 Jahren gibt die nachfolgende Tabelle Aufschluss:

1404 Branntweinerzeugung der gewerblichen Brennereien und gewerblichen Brennauftraggeber Spezialitätenbranmwein aus Geschäftsjahr

Kernobstbranntwein Kirschen

Zwetschgen und Pflaumen

Traubentrestern, Weinliefe.

Weinresten

ändern Rohstoffen

Zusammen

Gcsamtcrzeugung an Kcmobatu. Spezialiä tenbranntwein

Liter 100%

1960/61 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65

5 564 083 2 066 443 2 125 303 1 109 327 1 848 335

727 393 726 153 723 798 770 002 654 525

377 890 133 827 354 269

2 542 698

720 374

224795 450 895

86066 419 692

28775 1 261 926 30048 1 513 120 448330 25000 1 330 955 506 164 42335 1 672 770 171924 501 257 24076 1 351 782 379 029

6 826 009 3 579 563 3 456 258 2 782 097

3200117

Durchschnitt 1960/61

bis 1964/65

30047

1426111 3 968 809

Die Kernobsternte war in der Berichtsperiode grösser als im Vorjahr, weshalb auch mehr Kernobst gebrannt wurde. Von der erzeugten Menge sind 1471988 Liter an die Alkoholverwaltang abgeliefert worden. Versteuert wurden 374675 Liter, wovon 163196 Liter auf Williamsbirnenbranntwein entfielen.

Der Rückgang beim Kirsch- und Zwetschgenwasser sowie beim Spezialitätenbranntwein aus ändern Rohstoffen ist erntebedingt.

B. Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 1. Bestand In der Zeit vom I.Juli 1964 bis 30. Juni 1965 ist die Zahl der Produzenten mit Anspruch auf steuerfreien Eigenbedarf von 143459 auf 135034 zurückgegangen. Diese Entwicklung ist sowohl auf die stete Abnahme der Zahl der Landwirtschaftsbetriebe als auch auf die Anwendung der neuen Vollziehungsverordnung vom 6. April 1962 zum Alkohol- und Hausbrennereigesetz zurückzuführen, in welcher die Voraussetzungen für die Anerkennung als Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber verschärft worden sind.

Von den nicht gewerblichen Produzenten entfallen 115247 auf Hausbrennauftraggeber und 19787 auf Hausbrenner. Die Konzessionen der letzteren sind am 30, Juni 1965 abgelaufen. Sie werden im Zusammenhang mit der gestützt auf Artikel 37 der vorerwähnten Vollziehungsverordnung im Gang befindlichen Überprüfung der Einteilung aller nicht gewerblichen Branntweinproduzenten erneuert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hiefür erfüllt sind.

1405 2. Branntweinerzeugung der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber *)

Geschäftsjahr

1959/60 1960/61 1961/62 1962/63 1963/64

Keraobstbranntwein

3 284 644 3 613 271 2 476 702 2 754 753 2 465 430

Kirschen

Speualitatenbranntwein aus TraubenZwetschändern trestem.

Rohgen und Pflaumen Weinhefe, stoffen Weinresten Liter effektiver Gradstärke ')

Zusammen

Gesamterzeugung

4 384 682 4 857 474 3 981 496 3 789 401 3 787 464

264 630 316438 478 869 666491 87996 454 142 540 614 561 746 350 758 545 243 87430 371 975 422 286 465 065 378 889

40101

35574 51676 30000 55794

1 100038 1 244 203 1 504 794 1 034 648 1 322 034

2 918 960 487 853 303 735 406 926

42629

1 241 143 4 160 103

Durchschnitt

1959/60 bis 1963/64

Die Veränderungen in der Branntweinerzeugung im Vergleich zum Vorjahr sind weitgehend erntebedingt.

3. Steuerfreier Eigenbedarf 116895 Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber haben im Brennjahr 1963/64 im eigenen Haushalt und Landwirtschaftsbetrieb 3104427 Liter Branntwein steuerfrei verwendet. Davon entfielen 2252726 Liter auf Kernobstbranntwein und 851701 Liter auf Spezialitätenbranntwein. Gegenüber dem Vorjahr ist eine kleine Zunahme des steuerfreien Eigenbedarfes von 31943 Liter zu verzeichnen.

C. Ankauf von Brennapparaten

Die Alkoholverwaltung hat im Berichtsjahr 554 konzessionierte Apparate auf dem Wege der freiwilligen Übereinkunft erworben. Davon entfielen 493 auf Hausbrennereien und 61 auf Gewerbebrennereien. Dazu wurden noch 22 Apparate aufgekauft, die nicht angemeldet waren und erst nachträglich zum Vorschein gekommen sind.

Für die übernommenen Brennereien wurden 196384 Franken bezahlt.

Der am Ende des Berichtsjahres vorhandene Bestand an Brennapparaten belief sich auf 21471.

l

) Die Zahlen für das Geschäftsjahr 1964/65 liegen noch nicht vor, so dass hier nur die Entwicklung bis 1964 gezeigt werden kann.

*) Gezählt wurden die Liter effektiver Gradstärke, wie sie in den Brennkarten eingetragen sind. Die Gradstärke bewegt sich in der Regel zwischen 50 und 60 Vol. %.

1406 Über die Bewegung der Zahl der Brennapparate seit 1933 gibt folgende Tabelle Aufschluss : Berichtsjahr

Bestand am Anfang des Berichtsjahres

Von der AKoholvenvaltung aufgekauft

Sonst in Wegfall gekommen

Bestand am Ende ücs Berichtsjahres

1933/60 1960/61 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65

42213 24158 23798 23285 22835 22119

15155

330 473 427 629 554

2900 30 40 23 87 94

24158 23798 23285 22835 22119 21471

1933-1965

42213

17568

3174

21471

IV. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung ohne Brennen A. Kartoffelverwertung

1. Ernteertrag Die Kartoffelanbaufläche des Jahres 1964 betrug nach den Schätzungen der Alkoholverwaltung 43 000 ha. Sie ist somit gegenüber dem Vorjahr erneut um 2000 ha zurückgegangen. Det Durchschnittsertrag je ha erreichte 314 q gegenüber 328 q im Vorjahre. Der Gesamtertrag bezifferte sich auf 135 000 Wagen, d. h.

13000 Wagen weniger als im vorangegangenen Jahr. Davon mussten 17000 Wagen (Vorjahr 25000 Wagen) der Überschussverwcrtung ausserhalb der Produzentenbetriebe zugeführt werden, was wiederum ausserordentliche Vorkehren und Aufwendungen erforderte.

2, Verwertungsmassnahmen Die im Geschäftsjahr 1964/65 getroffenen Vorkehren stützten sich auf die Bundesratsbeschlüsse vom 26. Juni und 28. September 1964. Es gelangten die nachgenannten, bereits in den Vorjahren bewährten Massnahmen zur Durchführung: Frachtbeiträge für Speise-, Saat- und Futterkartoffeln sowie für Kartoffelflocken und -mehl zu Futterzwecken; Förderung des Absatzes von Speisekartoffeln durch Aufklärung über Sorten, Qualitätsanforderungen, Bezugsmöglichkeiten und neuzeitliche Lagerungs- und Verkaufsmethoden; Abgabe von verbilligten Kartoffeln an Minderbemittelte; Export von Überschüssen; Verarbeitung von Kartoffelüberschüssen zu Flocken und Mehl; Überwachung und Beschränkung der Einfuhr von Kartoffelerzeugnissen zur menschlichen Ernährung.

In Anbetracht der verhältnismässig grossen Vorräte an Kartoffelerzeugnissen aus der Vorjahreskampagne und der guten Ernteaussichten wurde die Verpflichtung der Futtermittelimporteure und der gewerblichen Schweinehalter

1407 zur Übernahme von Kartoffelerzeugnissen im Zusammenhang mit der Einfuhr und dem Zukauf von Kraftfuttermitteln ab I.Juli 1964 von 700 kg auf 800 kg je 10 t importierter bzw. bezogener Kraftfuttermittel erhöht. Ab I.Januar 1965 konnte das Übernahmeverhältnis dank der hohen Futtermitteleinfubren auf 4 %, d.h. 400 kg Kartoffelerzeugnisse je 10t importierter bzw. zugekaufter Kraftfuttermittel herabgesetzt werden.

3, Verwertung der Ernte Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Verwertung der Ernte: Wagen zu 101

Gesamtertrag der Ernte

135 000

Verbrauch zu Speisezwecken (Schätzung) - der nicht bäuerlichen Bevölkerung - im bäuerlichen Betrieb Saatgut Verfütterung im Produzentenbetrieb (Schätzung) Verbleibender Überschuss

27 000 15 000 9 000 67 000 17 000

Dieser Überschuss wurde wie folgt verwertet: - Export - Verarbeitung zu Flocken und Mehl zu Futterzwecken - Verfütterung ausserhalb des Produzcntenbetriebcs

4 900 10 500 l 600

Aus den 10500 Wagen Kartoffelüberschüssen sind rund 2430 Wagen Flocken und 70 Wagen Mehl hergestellt worden. Von dieser Produktion und dem Vorrat ans dem Vorjahr lagen im Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses noch 514 Wagen Flocken unverkauft an Lagern der Herstellerbetriebe.

Im Herbst 1964 wurden im Einvernehmen mit den Kantonen im Rahmen einer besondern Aktion 1451 Wagen Speisekartoffeln verbilligt an Minderbemittelte abgegeben.

Für die Belieferung der Verbraucher in der Zeit von Anfang Dezember bis zum Beginn der neuen Ernte hat der Handel 6042 Wagen Speisekartofleln eingelagert, die restlos zu Speisezwecken abgesetzt wurden.

Eine zunehmende Bedeutung kommt den Kartoffelerzeugnissen für die küchen- und tischfertige Verwendung in verschiedenen Formen wie Chips, Flocken für Stock, Pommes frites usw. zu.

4. Regelung der Einfuhr von Speisekartoffeln Die langanhaltende kühle Witterung bewirkte im Frühjahr 1965 eine verstärkte Nachfrage nach Kartoffeln. Zur Sicherstellung der Versorgung sind daher auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 21. April 1950 und nach Rücksprache

1408 mit dem Fachausschuss für die Ein- und Ausfuhr von Speisekartoffeln erhebliche Mengen Frühkartoffeln zur Einfuhr bewilligt worden. Insgesamt wurden bis Ende Juni 83841 Frühkartoffeln importiert, gegenüber 21201 im Frühjahr 1964 und 34621 im Frühjahr 1963. Die Zunahme der Einruhrmenge ist auch darauf zurückzuführen, dass sich die inländische Frühkartofielernte infolge der ungünstigen Frühjahrs witterung um zwei bis drei Wochen verzögerte.

5. Förderung der inländischen Saatkartoffelproduktion Die für die Produktion von Saatkartoffeln anerkannte Fläche betrug im abgelaufenen Jahr 3727 ha. Die Ablieferungen beliefen sich auf 5239 Wagen, wovon 70 Wagen exportiert wurden. Bei der heutigen Anbaufläche vermag die inländische Saatkartoffelproduktion nahezu den gesamten Bedarf an Erneuerungssaatgut zu decken. Die Einfuhr von Saatkartoifeln wurde der Inlandproduktion angepasst.

6. Preisgestaltung Zur Verbesserung des bäuerlichen Paritätslohnes und um den Anbau der besonders begehrten Speisesorten zu fördern, wurden die Produzentenpreise für Bintje, Lori, Fina, Avenir, Maritta und Patrones um einen Franken und diejenigen für Urgenta und Désirée um Fr. 1.50 erhöht. Die Preise für die Frühsorten, für Ackersegen, Voran, Benedetta, Cosima, Datura, Isola und für Futterkartoffeln erfuhren keine Änderung. Die Produzentenpreise betrugen je nach Sorte 19 bis 28 Franken je 100 kgfür Speisekartoffeln und 10 bis 13 Franken für Futterkartoffeln.

7. Aufwendungen Die Ausgaben der Alkoholverwaltung für die Verwertung der Kartoffelernte 1964 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor: Franken

Frachtrückvergütungen für Speise-, Futter-und Saatkartoffeln ,. l 724 142.18 Verbüligungsbeiträge für Saatkartoifeln 663 612.70 Versorgung minderbemittelter Volkskreise mit verbilligten Kartoffeln 2 053 893.65 Aufklärung und Propaganda , 306 549.85 Überschussverwertung 13 888 242.17 Verschiedenes 156390.65 Gesamtaufwendungen

18792831.20 B. Obstverwertung und Obstbau

1. Kernobstverwertung a. Ernteertrag. Nach den Schätzungen des Schweizerischen Bauernsekretariates brachte die Kernobsternte 1964 einen Gesamtertrag von rund 40 000 Wagen Äpfel und 20000 Wagen Birnen, zusammen rund 60000 Wagen Obst (1963

1409 = 50000 Wagen, Durchschnitt 1951/60 = 62350 Wagen). Die Ernte war somit um 10000 Wagen grösser als im Vorjahr, erreichte aber den letzten Zehnjahresdurchschnitt nicht ganz.

b, Mostobstverwertung. Über die in den gewerblichen Obstverwertungsbetrieben verarbeitete Menge Obst und die daraus hergestellten hauptsächlichsten Erzeugnisse gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss: Eratejahr

Verarbeitetes Obst Wagen zu 10 1

1951/60

16143

1960 1961 1962 1963 1964

25677 1207l8) 23369 12577 17462

Gärsaft') hl

Süssmost

Saft sfiss ab Presse

Konzentrat

W

M

q

Trockentrestet q

680 624 1 163 861 516 522 637 747 277 585 455 084

230 893 209050 189 553 216 337 176 233 173 856

82087 105 686 102 569 98957 88910 92387

36932 76 03 P) 184454) 147 7043) 71 4453) 107 320')

59164 114016 52500 66752 45853 80043

Die von den Mostereien im Herbst 1964 verarbeitete Menge Obst liegt um rund 1300 Wagen über dem Durchschnitt des Dezenniums 1951/60. Sie verteilt sich ziemlich genau hälftig auf Äpfel (8896 Wagen) und Birnen (8566 Wagen).

Die Verwertung verlief ruhig. Das,ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Alkoholverwaltung schon bald nach Beginn der Ernte mit der Förderung des Mostbimenexportes einsetzte. Zur gleichen Zeit sind die Kolonnenbrennereien und die Konzentrierbetriebe für die Verarbeitung der Birnen eingeschaltet worden. Für die Äpfel war vorerst eine Überschussverwertung nicht nötig. Erst in der Schlussphase der Kampagne überstieg auch bei diesen das Angebot den Bedarf der gewerblichen Verwertungsbetriebe für die Erfüllung ihres Normalprogrammes und die Möglichkeiten des Exportes. Die Überschüsse sind auf Apfelsaftkonzentrat verarbeitet worden.

Die Hauptmenge der im Herbst 1964 erzeugten Konzentrate, vor allem der Halbkonzentrate, wurde von den Betrieben für die laufende Obstgetränkeherstellung und als Ernteausgleichsreserve produziert. Aus überschüssigem Mostobst sind im Herbst 1964 4152 t Konzentrat, nämlich 3183 t Birnensaftkonzentrat und 9691 Apfelsaftkonzentrat hergestellt worden. Für diese Mengen ist die Risikogarantie der Alkoholverwaltung in Anspruch genommen worden.

Die Brennereien mussten etwas stärker beansprucht werden als im vorangegangenen Jahr, obwohl sie zurückhaltend in die Verwertung eulgesetzt worden sind. Im ganzen ist der Saft von 2302 Wagen Mostbirnen und von 302 Wagen Fallobst und Brennobst gebrannt worden.

Der grösseren Verarbeitungsmenge an Obst entsprechend fielen wesentlich mehr Trester an als im Vorjahr. Schwierigkeiten in ihrer Verwertung ergaben *) Einschliesslich des auf Branntwein verarbeiteten Saftes, *) Mit Einschluss des Tmportpbstes.

') Mit Einschluss der für die Verarbeitung auf Obstgetränke bestimmten Halbkonzentrate.

4 ) Nur Halbkonzentrate für die Verarbeitung auf Obstgetränke.

1410 sich aber nicht. Wie gewohnt wurden die Trester der Verwendung als Futtermittel oder der Verarbeitung auf Pektin zugeführt. Pabei konnte die Nachfrage des Futtermittclhandels und der Pektinfabriken voll gedeckt werden, was in den letzten Jahren nicht immer möglich war.

Die Ausfuhr von Mostobst erreichte im Herbst 1964 eine Menge von 1077 Wagen, nämlich 895 Wagen Mostbirnen und 182 Wagen Mostäpfel. Das Hauptgewicht des Exportes lag somit bei den Birnen. Diese konnten aber nur dank erheblicher Beihilfen der Alkoholverwaltung in diesem Umfang ins Ausland verkauft werden. Für Mostäpfel sind keine Exportbciträge ausgerichtet worden.

Die Ausfuhr beschränkte sich denn auch fast ausschliesslich auf den kleinen Grenzverkehr mit dem österreichischen Vorarlberg. Deutschland konnte seinen Importbedarf zu gunstigeren Preisen im EWG-Raum decken.

Das Berichtsjahr brachte eine weitere erfreuliche Erhöhung des Süssmostabsatzes der gewerblichen Betriebe, der rund 320000 hl erreichte. Daneben sind über 100000 hl Obstsaftfür die Herstellung von verdünntem Süssmost (Sprudel) und von Fruchtsaftgetränken verwendet worden. Zusammen mit den im Herbst verkauften 92000 hl Saft frisch ab Presse belief sich der Gesamtausstoss an unvergorcnem Obstsaft somit auf über 500000 hl. Der Absatz au Obstwein war weiterhin rückläufig. Er erreichte nur noch rund 260000 hl.

Bei der Ausfuhr von Obstprodukten standen auch diesmal wieder die Lieferungen von Apfel- und Birnensaftkonzentrat im Vordergrund. Wie in den letzten Jahren war es aber nur dank erheblicher Verbilligungsbeitrage möglich, Obstsaftkonzentrate ins Ausland zu verkaufen. Die Ausfuhr der übrigen Obsterzeugnisse blieb unbedeutend. Immerhin ist zu erwähnen, dass das schweizerische Obstverwertungsgewcrbc mit der Gewinnung von Apfel- und Birnenaroma einen neuen Exportartikel geschaffen hat, der sich, auch wenn die Ausfuhr heute noch bescheiden ist, zunehmender Nachfrage erfreut.

Die Alkoholverwaltung unterstützte die Absatzwerbung für Obstprodukte im Berichtsjahr wiederum mit namhaften Beiträgen, c, Tafelobstverwertung. Die Verwertungskampagne 1964/65 zeichnete sich von Anfang an durch einen flüssigen Absatz aus. Bei den Birnen brachte die Sorte Williams Christbirne im Walliser Produktionsgebiet einen Erntecrtrag von rund 6 Millionen Kilo. Nachdem im Vorjahr praktisch
die ganze Ernte von den Brennereien übernommen worden war, bemühte sich die Alkoholverwaltung, die beteiligten Kreise zu veranlassen, einen möglichst grossen Teil der Williamsbirnen dem Frischkonsum und den Konservenfabriken zuzuführen. Im Rahmen dieser Bestrebungen kam auch eine Aktion zur verbilligten Abgabe von Williamsbirnen an die Bevölkerung von Berggemeinden zur Durchführung. Im ganzen sind dabei 258015 kg Birnen an 301 Gemeinden vermittelt worden. Der Abgabepreis betrag 12.40 Frankenie Plateau zu 18 kg brutto. Während der Bedarf für den Fri seh verbrauch einigermassen befriedigend gedeckt werden konnte, waren die Konservenfabriken z.T. auf Import angewiesen. Mehr als die Hälfte der geernteten Wüliamsbirnen, nämlich rund 3,8 Millionen Kilo, wurde zu Williamsbirnen-Branntwein verarbeitet.

1411 Die Apfelernte hat der Alkoholverwaltung im Berichtsjahr wiederum die Durchführung einer Aktion zur verbilligten Abgabe von Tafeläpfeln an Minderbemittelte und an die Bergbevölkerung ermöglicht. Zur Abgabe gelangten Herbstäpfel und Lageräpfel. Erstmals ist im Berichtsjahr ausser den gewohnten Harassen zu 25 kg Inhalt eine 15 kg fassende Verlustpackung aus Karton, eine sog. Kartonboxe, verwendet worden. Der Abgabepreis an die Bezüger in den Berggemeinden betrug 30 Franken je 100 kg. In den übrigen Gebieten galt ein Aktionspreis von 35 Franken je 100 kg. Der Zuschlag für die Verlustpackung belief sich auf 3 Franken je 100 kg. Insgesamt sind im Rahmen der Aktion 397 Wagen Äpfel, davon 57% in Kartonboxen, an über 1100 Gemeinden geliefert worden.

Abgesehen von den Kanadareinetten aus dem Wallis bereitete der Absatz der Tafeläpfel keinerlei Schwierigkeiten. Mit der Übernahme einer beachtlichen Menge Kanadareinetten in die Obstaktion konnte die Verwertung dieser Sorte wesentlich erleichtert werden. Nachdem das Apfelangebot durch die Bewilligung beschränkter Einfuhren im November um 200 Wagen und im März um weitere 100 Wagen ergänzt worden war, erfolgte die Freigabe des Importes am 22. April 1965. Im ganzen sind in der Zeit vom l.Juli 1964 bis 30. Juni 1965 2051 Wagen Tafeläpfel und 645 Wagen Tafelbirnen eingeführt worden. Die Ausfuhr beschränkte sich auf 104 Wagen Tafeläpfel und 32 Wagen Tafelbirnen.

Die Alkoholverwaltung leistete auch im Berichtsjahr nannhafte Beiträge für die Förderung des Tafelobstabsatzes.

d. Produzentenpreise für Mostobst. In Verbindung mit den Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternte 1964 hat der Bundesrat die Richtpreise für das Mostobst wie folgt festgesetzt : je 100 kg FranKen

Brennobst Mostbirnen, gesunde, reife Mostäpfel, vollwertige Spezialmostäpfel

5.50 8.-- 8.-- bis 12.-- 16.--·

Die Regelung der Richtpreise entspricht der Grundkonzeption des Vorjahres (Fixpreise für Brennobst, Mostbirnen und Spezialmostäpfel, Preisrahrnen für gewöhnliche Mostäpfel). Sie brachte jedoch eine Verbesserung der oberen Preisgrenze für gewöhnliche Mostäpfel um l Franken und des Spezialmostapfelpreises um 2 Franken.

Die Preisstützung im Rahmen der Überschussverwertung durch die Alkoholverwaltung erfolgte für die Birnen während der ganzen Ernte beim Fixpreis von 8 Franken je 100 kg. Für die Sorten Theilersbirnen und Wasserbirnen setzten die regionalen Obstvorbörsen den Preis auf 16 bzw. 10 Franken je 100 kg fest.

Bei den Mostäpfeln erfolgte die Stützung bei einem Preis von 12 Franken je 100 kg, also an der oberen Grenze des Richtpreisrabmens. Die" Obstvorbörscn gingen mit ihren Notierungen für gewöhnliche Mostäpfel imLaufe der Kampagne bis auf 13 Franken je 100 kg. Bei sortenreiner Ablieferung bestimmter Sorten wurden 15 Franken je 100 kg bezahlt. Für Spezialmostäpfel setzten die Obstvorbörsen Preise von 17 bis 18 Franken je 100 kg fest. Wie bei den Theilers- und

1412 Wasserbirnen, lagen die Vorbörsenpreise somit auch bei den SpezialSorten der Äpfel und z.T. sogar bei den gewöhnlichen Mostäpfeln über den Richtpreisen, 2. Steinobstverwertung Mit Bundesratsbescbluss vom 23. Juni 1964 wurde die Alkoholverwaltung zur Durchführung der für die Verwertung der Kirschen erforderlichen Massnahmen ermächtigt. Im Vordergrund stand wie immer die Abgabe verbilligter Tafelkirschen an die Bergbevölkerung. An 335 Gemeinden sind 292330 kg Kirschen zum Preis von Fr. 1.10 je kg brutto geliefert worden. Ferner hat die Alkoholverwaltung Frachtbeiträgefür entsteinte Kirschen ausgerichtet. Des weiteren hat sie wie in früheren Jahren die Werbung für Tafelkirschen und entsteinte Kirschen unterstützt. Exportiert wurden 83004 kg Kirschen, 3. Umstellung des Obstbaues Gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 19. September 1955 hat die Alkoholverwaltung die Bestrebungen zur Anpassung der Obstproduktion an die Absatzverhältnisse weitergeführt. Sie tat das wie bisher in Verbindung mit den Kantonen und unter Beizug der Schweizerischen Zentrale für Obstbau.

Die getroffenen Massnahmen bezweckten vor allem, den Bestand unwirtschaftlicher und unerwünschte Sorten tragender Bäume zu vermindern und damit die Voraussetzungen für eine rationelle Obstproduktion zu verbessern. Im Wallis bemüht man sich weiterhin, die Zahl der Kanadareinetten-Bäume den veränderten Absatzverhältnissen anzupassen.

Die Zahl der mit Beiträgen der Alkoholverwaltung entfernten Obstbäume war kleiner als im Vorjahr. Allerdings ist der damalige besonders grosse Umfang der Fällaktionen weitgehend auf das Entfernen frostgeschädigter Bäume zurückzuführen. Die augenfälligsten Erfolge wurden dort erzieltj wo die Sanierungsarbeiten in Verbindung mit Güterzusammenlegungen durchgeführt werden konnten.

Das Augenmerk galt des weiteren der Anlage neuer Obstkulturen. Erfreulicherweise wird heute bei den meisten Pflanzvorhaben von grösserem Umfang der Rat der Kantonalen Zentralstellen für Obstbau eingeholt. Dabei sollen nicht nur die obstbautechnischen Probleme behandelt, sondern auch die Grenzen beachtet werden, die durch die Aufnahmefähigkeit des Marktes gesetzt sind.

Wir erachten letzteres als wesentlich, da bei den heutigen Produktivitätsverhältnissen auch für begehrte Qualitätssorten rasch die Absatzgrenzen erreicht sein können.
Die Massnahmen im Bereiche des Baumschulwesens und die mit der Züchtung und Prüfung neuer Sorten verbundenen Arbeiten wurden im bisherigen Rahmen weitergeführt.

4. Aufwendungen für die Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues Die Ausgaben der Alkoholverwaltung für die Forderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues im Geschäftsjahr 1964/65 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor:

1413 Aufklärung und Werbung für Obst und Obstprodukte 902 080.47 Abgabe von verbilligtem Kernobst an Minderbemittelte und an die Bergbevölkerung 656 659.75 Beiträge an Forschungs- und Versuchswesen 65 873.30 Brennlose häusliche und bäuerliche Obstverwertung 176 713.-- Verwertung von Obstüberschüssen 2 921 208.15 Tresterverwertung 318 500.25 Kirschenverwertung 73 708.50 Beiträge an Organisationen 416 819.13 Aufwendungen für die Obstverwertung 5 531 562.55 zuzüglich: Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues, einschliesslich Züchtung und Prüfung neuer Kernobstsorten j 330998.90 Zusammen

6 862 561.45

1414

V. Beschaffung gebrannter Wasser A. Sprit: Inländische und ausländische Ware

Im Geschäftsjahr 1964/65 wurden von der Alkoholverwaltung übernommen und eingeführt: Lieferant und Sorte

Inlandische Ware Cellulosefabrik AttishoLz AG Feinsprit I Femsprit H Übernommene Ware franko Abgangsstation . ..

Amortisation und Verzinsung der Brennercian lagen Frachten Insgesamt franko Lager Ausländische Ware Alkohol absolutus I u. II Feinsprit II Sekundasprit II ....

Branntwein , , .., , Insgesamt franko Gienze Kcsselwagenmiete Frachten, Zoll und Stempelgebühren Insgesamt franko Lager Inländische und auslandische Ware . ,

Menge

Durchschnittspreis je hl 100 Prozent

Kosten

hl 100 Prozent

Franken

Franken

64.76

2 624 504 40

40211,63

315,22 40 526 85

848 753.35 51 472.10 40 526,85 38281 36 88 743 42 36 901 79 8 68418 17261075

172 610 75

213 137,60

3 524 729.85 85.95 66,42 62 14 27502

3 290 435 10 5 894 227.75 2 293 098 20 2 388 345 15 13 866 106.20 24 040.60

1 220 679.80 15 HO 826.60 18 635 556.45

B. Entwässerungsanlage

Im Berichtsjahr wurden von der Alkoholverwaltung in der Entwässerungsanlage der Cellulosefabrik Attisholz AG 8963,19 hl 100 Prozent Alkohol absolutus aus zugewiesenem Sprit erzeugt. Der Entwässerungslohn ist auf 14 Franken je hl 100 Prozent festgesetzt worden.

C. Kernobstbranntwein Gemäss Bundesratsbeschluss vom 27. August 1963 betragen die Übernahmepreise der Alkoholverwaltung für den abgelieferten Kernobstbranntwein je hl 100 Prozent franko Abgangsstation oder Übernahmestelle : Franken a. in Hafenbrennereien erzeugt 3,50 b. in Brennkolonnen erzeugt für die ersten 5 000 Liter 100% 3.20 für weitere 25 000 Liter 100% 3.10 für die 30 000 Liter 100 % übersteigende Menge 3. --

1415 Im Geschäftsjahr 1964/65 wurden von der Alkoholverwaltung übernommen:

Übernommene Ware franko Abgangsstation .

--.

Frachten Rektifikationskosten Total franko Lager

Menge

Durchschnittspreis je hl 100%

Kosten

hl 100%

Franken

Franken

15 749,45

310.38

4 888 374.45 143 346.05 137 408.35 5 169 128.85

15749,45

Von den übernommenen 15 749,45 hl 100 Prozent Kernobstbranntwein entfallen 1029,57 hl 100 Prozent auf Sammelabnahmen (in der Hauptsache Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber) und 14719,88 hl 100 Prozent auf Einzelablieferungen (Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber). Die gewerblichen Brenner und Brennauftraggeber haben von letzterer Menge insgesamt 1184,70 hl 100 Prozent Kernobstbranntwein in Hafenbrennereien erzeugt. Die Rektifikationskosten sind entstanden, weil ein Teil des abgelieferten Branntweins wegen Qualitätsmängel aufgearbeitet werden musste.

VI. Verkauf gebrannter Wasser Im Geschäftsjahr 1964/65 wurden abgesetzt: Sorte

Sprit zum Trinkverbrauch Kernobstbranntwein Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln Denaturierter Sekundasprit Industriesprit Zusammen ...

Denaturier- und Zusatzstoffe Preisdifferenzen Insgesamt '

Menge

Durchschnittspreis je hl 100%

Erlös

M 100%

Fr.

1100.96 1049.90

Fr.

25117790.-- 26362011.90

478.12 68.34 78.65

16 223 723.30 2 892 406.60 5 643 670.95 76 239 602.75 34 662.70 673.30 76 274 938.75

22 814,49 25 109,18 33 932,67 42 323,54 71 756,08 195 935,96 257,33 196 193,29

134.70

Die Frachten ab Lager der Alkoholverwaltung bis Bestimmungsstation betrugenfür die verkauften 196193,29 hl 100 Prozent insgesamt 744416.10 Franken oder 3,79 Franken je hl 100 Prozent.

Der Vergleich der Verkaufsziffern des Berichtsjahres mit denjenigen früherer Jahre zeigt laut nachstehender Übersicht folgende Entwicklung :

1416

Geschäftsjahr

Sprit zum Trinkverbrauch

Kernobstbranntweln

Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Industrlesprit und denaturierErzeugnissen, Riech- und ter Sekundasprrt Schönheitsmitteln

Zusammen

W 100 Prozent 1955/56

1956/57 1957/58 1958/59 1959/60 1960/61 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65

15 318,79 16 466,23 17 928,85 17 894,86 15957,78 16311,38 17 925,78 19 312,64 21 223,79 22 814,49

9 859,86 11 945,88 17 810,84 15256,64 15 548,01 17 249,52 19726,62 23 040,58 2l 821,27 25 109,18

13 842,94 14976,20 15773,88 18804,76 17501,65 19 005,38 22 941,71 25 469,46 28 737,68 33 932,67

76 541,93 84 105,01 83 564,77 85 629,13 93 265,60 102 200,32 106 674,41 108 290,57 111 956,62 114079,62

115563,52 127 493,32 135078,34 137 585,39 142 273,04 154766,60 167268,52 176 113,25 183 739,36 195 935,96

Wie die Übersicht zeigt, hat der Gesamtverkauf im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum stark zugenommen und einen neuen Höchststand erreicht. Die verkaufte Menge übersteigt diejenige des Vorjahres um 6,6 Prozent. An diesem Mehrverkauf sind vor allem der verbilligte Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln mit einer Zunahme von 18,1 Prozent, der Kernobstbranntwein mit 15,1 Prozent und der Trinksprit mit 7,5 Prozent beteiligt. Dagegen stieg der Verkauf an Industriesprit und an denaturiertem Sekundasprit lediglich um 1,1 bzw. 3,2 Prozent an.

Die erhöhte Nachfrage nach pharmazeutischen und kosmetischen Produkten und vor allem die Fabrikation von Druckgaspackungen bewirkten einen starken Anstieg des Verkaufes von verbilligtem Sprit. Im Jahre 1964 sind in der Schweiz insgesamt 20 Millionen Aerosoldosen hergestellt worden, wovon 50 bis 60 Prozent für Haarspray und Körperdesodorant. Diese Produkte enthalten durchwegs verbilligten Sprit.

Die Zahl der Bewilligungen zur Verwendung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln belief sich Ende Juni 1965 auf 3601. Die Bewilligungen verteilen sich auf folgende Verbrauchergruppen: Apotheken 1122 Drogerien 1270 Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte 205 Laboratorien 199 Spitäler 174 Ärzte, Zahnärzte 80 Hersteller von Riech- und Schönheitsmitteln 369 Essenzenfabriken 88 Andere 94

1417 Zur Verwendung von Industriesprit waren Ende Juni 1965 1599 Bewilligungen ausgestellt worden. Diese verteilen sich auf folgende Verbrauchergruppen: Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte 157 Laboratorien 217 Spitäler 305 Lack- und Farbenfabriken 91 Uhrenindustrie 361 Graphische Anstalten 124 Essigfabriken 9 Andere 335 Vu. Besteuerung gebrannter Wasser A. Abgaben auf Spezialitätenbranntwein und Kernobstbranntwein In der Berichtsperiode blieben die Steueransätze unverändert. Sie betrugen gemäss Bundesratsbeschluss vom 27. August 1963 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser : Fr. je Liter 100 Prozent

Spezialitätenbranntwein 5. -- Kernobstbranntwein (Selbstverkaufsabgabe) 7.-- Im Geschäftsjahr 1964/65 wurden 31097 Steuerrechnungen mit einem Gesamtbetrag von 11210524.20 Franken ausgestellt, gegenüber 36288 Steuerrechnungen mit einem Steuerbetrag von 13,4 Millionen Franken im Geschäftsjahr 1963/64. Vom Steuerbetrag des Berichtsjahres entfielen 7685592.- Franken auf Spezialitätenbranntwein und 3 524932.20 Franken auf Kernobstbranntwein.

An gewerbliche Betriebe wurden 18132 Steuerrechnungen mit einem Steuerbetrag von 6781306 Franken für Spezialitätenbranntwein und von 2598079.85 Franken für Kernobstbranntwein, zusammen 9379385.85 Franken ausgestellt.

12965 Steuerrechnungen mit einem Steuerbetrag von 1831138.35 Franken betrafen Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber. Davon entfielen 904286 Franken auf Spezialitätenbranntwein und 926852.35 Franken auf Kernobstbranntwein.

Über die Entwicklung der in den letzten fünf Geschäftsjahren zur Steuer veranlagten Menge Spezialitäten- und Kernobstbranntwein und die entsprechenden Steuerbeträge gibt nachstehende Tabelle Auf schluss : Steuerbeträge nach den ausgestellten Steuetiechnungen Geschäftsjahr

Spezialitätenbranntwein Menge

1960/61 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65

Liter 100»/0 1 397 572 1 672 455 1 517 294 1 841 035 1537116

Bundesblatt. 117. Jahrg. Bd.n.

Kernobstbranntwein

Steuerbetrug

Menge

Steuerbetrag

Franken 6 987 860.50 8 362 273.50 7586471.-- 9 205 177 .-- 7 685 592.--

Liter 100%

Franken

586 354 534915 627 963 635 225 508 780

3 225 098.25 2 944 636.65 3 478 223.-- 4 173 703.60 3 524 932.20 95

1418 Die jährlichen Schwankungen der Steuerbeträge ergaben sich vor allem aus den ungleichen Obsternten. Der Rückgang ist hauptsächlich auf die kleinere Zwetschgenernte im Herbst 1964 sowie auf die verminderte Erzeugung von Branntwein aus Williamsbirnen zurückzuführen.

Wie sich die Steuerbeträge im Verlauf der letzten fünf Jahre auf die gewerblichen Betriebe und auf die Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber verteilten, geht aus folgender Übersicht hervor : Steuerbeträge nach den ausgestellten Steuerrechnungcn Geschäftsjahr

Spezialitätenbranntwein

Kernobstbranntwein

Menge

Steuerbettag

Menge

Steuerbeirag

Liter 100 %

Franken

Liter 100%

Franken

Gewerbliche Betriebe 1960/61 1 256 350 1961/62 1 514 360 1 337 461 1962/63 1963/64 1 665 035 1964/65 1 356 260

*

6 281 750.50 7 571 798.-- 6 687 303.50 8 325 178,-- 6 781 306.--

418 475 365 274 487 402 471 235 374 675

2 352 124.75 2 062 506.30 2 747 302.95 3 207 181.40 2 598 079.85

Stcuerbeträge nach den ausgestellten Steuerrechnungen Geschäftsjahr

Spezialitätenbranntwein

Kernobstbranntwein

Menge

Steuerbctrag

Menge

Steuerbetrag

Liter 100 %

Franken

Liter 100%

Franken

167 879 169 641 140 561 163 990 134 105

872 973.50 882 130.35 730 920.05 966 522.20 926 852.35

Hausbrermer une Hausbrennauftr aggeber 706110.-- 1960/61 141 222 790 475.50 1961/62 158095 899 167.50 1962/63 179 833 879 999.-- 1963/64 176000 1964/65 904 286.-- 180856

Es zeigt sich, dass im Berichtsjahr 1964/65 die gewerblichen Betriebe weniger Spezialitätenbranntwein und Kernobstbranntwein versteuerten als im Vorjahr. Bei den Bausbrennern und Hausbrennauftraggebern waren die steuerpflichtigen Mengen beim Spezialitätenbranntwein etwas grösser als im Vorjahr, während sie beim Kernobstbranntwein ebenfalls rückläufig waren.

Die von der Alkoholverwaltung vereinnahmten Steuerbeträge beliefen sich laut Beiriebsrechnung (s. S. 1423) auf 11730958.85 Franken. Die Steuerausstände betrugen am 30. Juni 1965932783.90 Franken, d.h. rund 467900 Franken weniger als im Vorjahr.

1419 B. Monopolgebühren und Ausgleichsgebühren

Mit Gültigkeit ab I.Oktober 1964 ist die bei der Einfuhr von gebrannten Wassern zu entrichtende Monopolgebübr für Whisky, Gin, Wodka, Rum und andere Branntweine aus Getreide, Kartoffeln und Zuckerrohr sowie für Cognac und Armagnac erhöht worden. Während die ordentliche Monopolgebühr für Produkte zwischen 20 und 75 Vol. Prozent Alkohol 750 Franken je q brutto ausmacht, beträgt die erhöhte Monopolgebühr 1125 Franken je q brutto. Bei den der erhöhten Monopolgebühr unterworfenen Branntweinen handelt es sich um solche, deren Herstellung in der Schweiz nicht zugelassen ist, die aber ohne mengenmässige Beschränkung eingeführt werden können. Die Erhöhung der Monopolgebühr war nötig geworden, weil in den letzten Jahren die Branntweineinfuhren sehr stark zugenommen hatten. Diese Entwicklung steht aber im Widerspruch zu den Vorschriften der Bundesverfassung und des Alkoholgesetzes, welche aus volksgesundheitlichen Gründen eine Verminderung der Einfuhr und des Konsums von gebrannten Wassern anstreben.

Die an der Landesgrenze erhobenen Monopol- und Ausgleichsgebühren verteilen sich auf folgende Hauptrubriken : Rohertrag

Rohstoffe und Erzeugnisse kg

Rohstoffe zu Brennereizwecken : Enzianwurzeln, frische und getrocknete Branntweine, Liköre und dgl Wermut Weinspezialitäten, Süssweine und hochgradige Naturweine . .

Pharmazeutische Erzeugnisse, Essenzen u.

Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen Parfumerie, Cosmetica und dgl Ausgleichsgebühren . , Pauschale für Reisendenverkehr und Verschiedenes

Franken

Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen) kg

Franken

319586

142 973.25

302 807

135681.60

4 530 924 3 160 494

40 189 142.15 1 908515.50

4 525 332 3160494

39 870 028. -- 1 908 515.50

5 898 173

3 613 964.45

5 898 173

3 601 898.80

273 868

348 536.25

272 290

344 056.55

286 591 1 167 356

673 387.95 241 410.30

286 504 1 166437

658 862.25 241 226.50

_

15636992

225 860.-- 47 343 789.85

15612037

225 860.-- 46986129.20

1420

An der Landesgrenze wurden an Monopol- und AusgleichsFranken gebühren bezogen 47 343 789.85 Abzüglich Rückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten Rohstoffen, auf eingeführten Waren und gebrannten Wassern, bei denen sich nachträglich ergab, dass sie nicht oder nicht in vollem Umfang monopolgebührenpflichtig waren .

357 660.65 46986129.20 Hierzu kommen die Monopolgebühren auf der inländischen Erzeugung von Branntweinen aus ausländischen Rohstoffen .

53 535.50 Zusammen 47 039 664,70 Von den im Inland erhobenen Gebühren, einschliesslich der Eingänge aus der Rückerstattung fiskalischer Ausfälle bei Straffällen, entfallen auf ausländische Früchte und Beeren 26640.55 Franken, auf ausländische Weine, Weinhefe und Traubentrester 22229.10 Franken und der Rest auf andere Rohstoffe.

C. Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn für ausgeführte gebrannte Wasser und alkoholhaltige Erzeugnisse

In der Zeit vom l. Juli 1964 bis 30. Juni 1965 wurden insgesamt 232494,8 Liter 100 Prozent als gebrannte Wasser oder in alkoholhaltigen Erzeugnissen enthalten ausgeführt gegenüber 214301,5 Liter 100 Prozent im Geschäftsjahr 1963/64.

Die für die ausgeführte Alkoholmenge geltend gemachten RückFranken vergütungen betrugen l 517 893.20 Dazu kommen Nachzahlungen für die Ausfuhren des Jahres 1963/ 1964 345085.35 1862978.55 Im Geschäftsjahr 1964/65 wurden insgesamt ausbezahlt l 369 449.85 Verbleiben auf Rechnung 1965/66 493 528.70 VIII. Handel mit gebrannten Wassern Für das Kalenderjahr 1965 sind bis 30. Juni 1965 insgesamt 608 Bewilligungen für den Grosshandel und 293 Bewilligungen für den Kleinhandelsversand über die Kantonsgrenze hinaus ausgestellt worden, gegenüber 608 Grosshandelsund 297 Kleinhandelsversandbewilligungen im Vorjahre.

IX. Straf falle Am 30. Juni 1964 waren unerledigt Im Berichtsjahr kamen hinzu Zusammen Davon sind durch Vollzug erledigt Verbleiben auf 30. Juni 1965 noch zur Erledigung

314 Fälle 626 Fälle 940 Fälle 637 Fälle 303 Fälle

1421 Von den 303 nicht erledigten Fällen sind 197 entschieden und im Vollzug begriffen, während in 106 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte, Von den im Berichtsjahr eingegangenen 626 Fällen wurden 488 durch Organe der Alkoholverwaltung und 138 durch die Zollverwaltung untersucht.

Nach Art der Widerhandlungen entfielen auf: - Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration - Hinterziehung von Spezialitätensteuem, Selbstverkaufsabgaben oder Monopolgebühren - Brennenlassen mit der Brennkarte eines Dritten - Brennen von Kartoffeln oder Bezug von Kartoffelbranntwein - Andere unbefugte Herstellung gebrannter Wasser - Grosshandel oder Kleinhandelsversand gebrannter Wasser ohne Bewilligung - Widerhandlungen gegen die Buchf ührungs- und Kontrollvorschriften - Widerhandlungen gegen die Vorschriften betreffend die Lohnbrennerei - Vorschriftswidrige Verwendung von verbilligtem Sprit oder Industriesprit, sowie Vergehen betreffend die Kontrollbuchführung für Sprit - Widerhandlungen verschiedener Art Zusammen

138 Fälle 76 Fälle 10 Fälle 3 Fälle 61 Fälle 25 Fälle 259 Fälle 12 Fälle

10 Fälle 32 Fälle 626 Fälle

Von den im Berichtsjahr eingegangenen 626 Straffällen sind 504 entschieden worden; 439 Fälle wurden mit einer Busse gemäss Artikel 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 50 mit einer Verwarnung und 15 mit einer Ordnungsbusse erledigt. In 16 Fällen wurde das Strafverfahren wegen Fehlens eines strafbaren Tatbestandes bzw. wegen Verjährung eingestellt.

Im ganzen wurden im Berichtsjahr in den eingegangenen und eröffneten Straffällen an Bussen 47626.25 Franken und an Ordnungsbussen 475 Franken verhängt. Kosten wurden im Betrage von 4392.50 Franken auferlegt. Ausserdem wurden in fünf Fällen Brennapparate, die unberechtigterweise erworben, aufgestellt oder benützt worden waren, konfisziert.

1422 X. Rechnung und Bilanz A. Betriebsrechnung 1. Ausgaben Rechnung 1964/65 Fr.

Beschaffung gebrannter Wasser Sprit Kernobstbranntwein Denaturier- und Zusatzstoffe

Voranschlag 1964/65

Fr.

23 957 707.60 18 635 556.45 5 169 128.85 153 022.30

20 075 000 13 000000 6 975 000 100 000

Personal Personalbezüge Personalfürsorge

5 952 285.40 5 101 348.80 850 936.60

5 622 000 4 903 900 718100

Allgemeine Ausgaben Ersatz von Auslagen Beratungen und Gutachten Vergütungen an die Brennerciaufsichtstellen . . .

Vergütung an die Zollverwaltung Verwaltungsausgaben Gebäudeversicherungen Liegenschaften und Einrichtungen Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser Betriebsausgaben Frachten beim Verkauf Rückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen Ankauf von Brennapparaten

7918269.85 387 520.50 14 851.90 l 559 928.20 2 224 607.70 469 610.60 18 259.65 471 384.40

7937000

Förderung der Kartoffelverwertung

·

151 573.35 310283.60 744 416.10

l 369 449.85 196 384,-- 18 792 831.20

14 000 000

Förderung der Obstverwertung

5531562.55

8000000

Umstellung des Obstbaues

1330998.90

2500000

63 483 655.50

58 134 000

Total Ausgaben

1423 2. Einnahmen Verkauf gebrannter Wasser

Rechnung 1964/65 Fr.

Voranschlag 1964/65

76 274 938.75

69 737 000

Fr.

Sprit zum Trinkverbrauch 25 117 790.-- Kernobstbranntwein 26 362 011.90 Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Riech- und Schönheitsmittel ... 16 223 723.30 Denaturierter Sekundasprit 2 892 406.60 Industriesprit 5 643 670.95 Denaturier- und Zusatzstoffe 34 662.70 Preisdifferenzen 673.30 Steuern, Abgaben, Monopolgebührcn und Bewilligungen 58 786 987.95

51 089 000

Steuern auf Spezialitätenbranntwein, Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein, Monopolgebühren im Inland . 11 730 958.85 Monopolgebühren an der Grenze 46 986 129.20 Bewilligungsgebühren 69 899.90 Miet- und Pachtzinseinnahmen Zinseinnahmen

71918.90 2787248.30

Übrige Einnahmen

64000 2600000

423 516.65 zur Vormerkung

Total Einnahmen

138344610.55

123 490 000

Einnahmen Ausgaben

138344610.55 63483655.50

123490000 58134 000

74 860 955.05

65 356 000

Einnahmenüberschuss

B. Gewinn- und Verlustrechnung Aufwand Fr.

Vortrag des Vorjahres Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung .

Veränderung der Vorräte

Ertrag Fr.

122 935.61 74 860 955.05 359 511.80 75343402.46

Reinertrag

75 343 402.46 75343402.46

75343402.46

1424 Die Rechnung des Jahres 1964/65 zeigt einen Reinertrag von 75,3 Millionen Franken gegen 52,6 Millionen Franken im Vorjahr. Der Rechnungsabschluss ist um 10 Millionen Franken günstiger ausgefallen als im Voranschlag vorgesehen.

Die Abweichungen vom Voranschlag gehen sowohl auf Mehrerträge (15,3 Millionen Franken) wie auf höhere Aufwendungen (5,3 Millionen Franken) zurück. Die Mehrerträge resultieren hauptsächlich aus den im abgelaufenen Geschäftsjahr neuerdings gestiegenen Verkäufen gebrannter Wasser und den vermehrten Eingängen an Monopolgebühren. Zudem sind auch im Geschäftsjahr 1964/65 höhere Steuereinnahmen zu verzeichnen als veranschlagt. Bei den Mehraufwendungen erforderte die Verwertung der Kartoffelernte 1964 erhöhte Aufwendungen von 4,8 Millionen Franken. Auch die angesichts des gestiegenen Umsatzes notwendig gewordene vermehrte Beschaffung gebrannter Wasser zog erhöhte Ausgaben von 3,9 Millionen Franken nach sich. Dagegen blieben die Aufwendungen für die Verwertungsmassnahmen der Obsternte 1964 und die Umstellung des Obstbaues hinter den budgetierten Ausgaben zurück.

C. Verwendung des Reinertrages

Zuweisung an den Bund 6 Franken auf den Kopf der WohnFranken bevölkerung (5 429 061) 32 574 366.-- Zuweisung an die Kantone 6 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5 429 061) 32 574 366.-- Einlage in den Bau- und Erneuerungsfonds 6 000 000, -- Einlage in die Allgemeine Reserve 4 000 000.-- Vortrag auf neue Rechnung 194 670.46 75343402.46 Die Erstellung des vierten Lagerhauses in Daillens sowie die Erweiterung der Lagermöglichkeiten in den bestehenden Lagerhäusern Delsberg, Romanshorn und Schachen erfordern Aufwendungen von schätzungsweise 25 bis 30 Millionen Franken. Zur Sicherstellung dieses Finanzbedarfes halten wir es für angezeigt, dem Bau- und Erneuerungsfonds, der bisher einen Bestand von 21 Millionen Franken aufwies, 6 Millionen Franken zuzuweisen. Auch erachten wir es als angebracht, die Allgemeine Reserve von gegenwärtig 5 Millionen Franken durch Zuweisung einer Einlage von 4 Millionen Franken, den heutigen Verhältnissen anzupassen.

Gemäss Artikel 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone Anspruch auf die vollen Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Erteilung von Versandbewilligungen für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus. Diese Einnahmen betrugen im Geschäftsjahr 1964/65 296850 Franken.

Demnach erhalten die Kantone als Anteil am Reinertrag und an den Kleinhandelsversandgebühren :

1425 Anteil am Reinertrag ffr. 6.-- je Kopf)

Kantone

Klelnhandelsversandgebühren

Franken

Bern

Uri Schwyz ...

Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg ......

Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen

.....

....

Appenzell I,-Rh.

....

St Gallen ....

Graubünden . . . . . . . . . . .

Thurgau Waadt Wallis Neuenburg Genf

.....

. ..

Franken

5 713 824.--

52 069 --

5337 138.-- 1 520 676 -- 192 126.-- 468 288.-- 138 810.-- 133 128,-- 240 888.-- 314 934.-- 955 164.-- Ì 204 896.-- 1 353 528.-- 889 692.-- 395 886.-- 293 520.-- 77 65, -- 2 036 934.-- 884 748.-- 2165640.-- 998 520.-- 1 173 396 -- 2 577 072 -- 1 066 698.-- 885 798 -- 1 555 404.-- 32 574 366.--

48 637 -- 13 858.-- 1 751.-- 4 268.-- 1 265.-- 1 213.-- 2 195.-- 2 870.-- 8704.-- 10 980.-- 12335,-- 8 108.-- 3 608.-- 2 675.-- 708.-- 18 563.-- 8 063.-- 19 735.-- 9 099.-- 10 693.-- 23 485.-- 9 722.-- 8 072.-- 14 174.--

296 850.--

Zur Auszahlung gelangen insgesamt Franken

5 765 893.-- 5 385 775.-- 1 534 534.-- 193 877.-- 472 556.-- 140 075.-- 134 341,-- 243 083.-- 317 804.-- 963 868.-- 1 215 876.-- 1 365 863.-- 897 800.-- 399 494.-- 296 195.-- 78 366.-- 2 055 497.-- 892811.-- 2 185 375.-- 1 007 619.-- 1 184089.-- 2 600 557.-- 1 076 420.-- 893 870.-- 1 569 578.-- 32 871 216.--

Auf Grund der gemäss vorstehender Rechnung vorgenommenen Verwendung des Reinertrages ergibt sich folgende Bilanz : D. Bilanz L Aktiven Umtaufvermögen Kassa Postcheck Schweizerische Nationalbank Eidgenössisches Kassen- und Rechnungswesen Wertschriften Debitoren Lagervorräte Transitorische Aktiven Übertrag

Franken 33 356.55 145 419.60 329 783.07 72 167 467.30 58 958 000.-- 3 134 635.19 3 727 359.40 2 551 614.95 141 047 636.06

1426 Franken

Anlagevermögen

Übertrag

Immobilien

141047636-06

Franken

- Verwaltungsgebäude in Bern - Lagcrhausbauten und Einrichtungen - Übrige Liegenschaften Baukonti - Baukonto Bern - Baukonto Schachen - Baukonto Daillens - Baukonto Affoltern a. A

l 764 325,60 13 074 820.20 897 000.--

15 736 145.80

99 298.55 111 754.20 4192087.95 74 951.80

4 478 092.50 j.61261874.36 2 000 000.-- 4 559 800.25

Garantieverpflichtungen für die Obstverwertung Kautionen als Hinterlage der Spritbezüger 2. Passiven Fremdkapital Verteilungskonti

-

Verteilung an den Bund Verteilung an die Kantone Kleinhandelsversandgebühren Bussenverteilung

Franken

32 574 366.-- 32 574 366.-- 296 850.-- _ 42943.10

Bussenkonto Transitorische Passiven Wertberichtigungen Immobilien Eigenkapital Reserven - Betriebsreserve - Reserve für die Förderung der Obst- und Kartoffelverwertung - Allgemeine Reserve Fondsvermögen - Reinertragsausgleichsfonds - Versicherungsfonds - Bau- und Erneuemngsfonds Vortrag auf neue Rechnung Garantieverpflichtungen für die Obstverwertung Kautionen als Hinterlage der Spritbezüger

65 488 525.10 199 931.70 3 142 601.30 15 736 145.80

2 000 000.-- 8 000 000.-- 9 000 000. -- 25 500 000.-- 5 000 000.-- 27 000 000.-- 194 670.46 161261874.36 2 000 000.-- 4 559 800.25

1427 Zu den einzelnen Bilanzposten haben wir noch folgende Bemerkungen anzubringen : Die «Debitoren» bestehen aus folgenden Posten : Spritbezüger-Debitoren Steuer-Debitoren Bussen-Debitoren Diverse Debitoren

Franken 2 111 577.29 932 783.90 29 673.95 60 600.05 3134635.19

Die Aktivposten «Verwaltungsgebäude in Bern, Lagerhausbauten und Einrichtungen sowie die übrigen Liegenschaften» sind durch das Passivkonto «Wertberichtigungen Immobilien» abgeschrieben.

Der amtliche Wert der Gebäude beträgt 8853450 Franken, der Brandversicherungswert 12525000 Franken.

XI. Antrag Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrag: Es sei der Geschäftsführung und der Rechnung sowie der vorgenommenen Verwendung des Reinertrages der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1964 bis 30. Juni 1965 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Die verfassungsmässige Grundlage der Vorlage bildet Artikel 32blB der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 1. Oktober 1965.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Tschudi

Der Bundeskanzler: Ch.Oser

1428

(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1964/65

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht des Bundesrates vom 1. Oktober 1965, beschliesst: Einziger Artikel Die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1964 bis 30. Juni 1965 werden genehmigt und die zur Verteilung verfügbare Summe wie folgt verwendet : Zuweisung an den Bund 6 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5 429 061) Zuweisung an die Kantone 6 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5 429 061) Einlage in den Bau- und Erneuerungsfonds Einlage in die Allgemeine Reserve Vortrag auf neue Rechnung

Franken 32 574 366.--- 32 574 366.-- 6 000 000.-- 4 000 000.-- 194 670.46 75343402.46

8450

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1964/65 (Vom 1. Oktober 1965)

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1965

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21.10.1965

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