872 Kanton Lmern 1. Die Werkzeugentschädigung beträgt, wenn der Arbeitnehmer sämtliches Werkzeug stellen muss, 10 Rappen pro Stunde, 2. MUSS der Arbeitnehmer sein Privatvelo dauernd für Geschäftszwccke benützen, wird eine Entschädigung von Fr. 1.50 pro Woche vergütet.
Kanton Solothurn Ganzer Kanton, ausgenommen Bezirke Dorneck und Thierstein Für Anschläger, die als solche angestellt sind, betragt der Lohnzuschlag mindestens 15 Rappen.
Kanton Schaff'hausen Für das Anschlagen in Neu- und Umbauten durch Bankschreiner ist von Anfang an ein Zuschlag von 15 Rappen pro Stunde zu bezahlen.
Kanton St. Gallen Stadt St. Gallen Vom Arbeitgeber verlangte Verwendung des Privatvelos soll dem Arbeitnehmer mit mindestens 50 Rappen pro Tag entschädigt werden.
Kanton Thurgau Benützt der Arbeitnehmer auf Verlangen des Arbeitgebers eigenes Werkzeug, so ist er dafür besonders zu entschädigen.
8421
# S T #
Aus den Verhandlungen des Bundesrates (Vom 20. August 1965)
Der Bundesrat hat zu neuen Mitgliedern des Lehrkörpers an der Eidgenössischen Technischen Hochschule gewählt : Dr. Franz Emch, von Mühledorf (SO) zum a. o. Professor für Verfahrenstechnik der Lebensmittelbereitung und Dr. Jürg Solms, von Zürich, zum a. o. Professor für chemische Agrotechnologie, PD Dr. Hardi Fischer, von Zürich und Meisterschwanden, zum a. o. Professor für allgemeine Didaktik und experimentelle Psychologie.
Ferner hat der Bundesrat befördert : Prof. Dr. Johann Neukom, von Rafz, bisher a. o. Professor für chemische Agrotechnologie, zum o. Professor für Agrikulturchemie, Prof. Dr. Emil Hardegger, von Garns, bisher a. o. Professor für spezielle organische Chemie, zum o.Professor ad personam für organische Chemie für Pharmazeuten und Biologen.
873 Herr Oberstleutnant H.Perret, von La Sagne und Lausanne, Chirurg in Lausanne, wurde zum Rotkreu/chefarzt ernannt.
Herr Oberst i. Gst. Friedrich Günther, von Thörigen, bisher Instruktionsoffizier der Infanterie, wurde als Sektionschef I a bei der Generalstabsabteilung und Instruktionsoffizier gewählt.
Herr Dr. H. Masshardt, von Mühlethurnen, bisher Adjunkt I, wurde zum Adjunkten la und Herr Dr.E.Noher, von Zürich, bisher Adjunkt II, zum Adjunkten I der Eidgenössischen Steuerverwaltung, befördert.
# S T #
Bekanntmachungen von Departementen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 9. bis 15. August 1965
Aufnahme der dienstlichen Tätigkeit Äthiopien S. Exz. Herr Amba Aberra, Botschafter Bundesrepublik Deutschland Herr Johann Leonhard, Kanzleichef Indien Herr S. Krishnamurthy, Attaché Mongolei S. Exz. Herr Mangaldjavin Djamsran, Botschafter Beendigimg der dienstlichen Tätigkeit Äthiopien S. Exz. Herr Asseffa Lemma, Botschafter Mexiko Herr Francisco Xavier Castellanos, Zweiter Sekretär V.Â.R.
Herr Amre Mahmoud Moussa, Dritter Sekretär, Beförderung Brasilien
Herr Sergio Damasceno Vieira, Dritter Sekretär, in den Rang eines Zweiten Sekretärs.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Aus den Verhandlungen des Bundesrates
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1965
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
34
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
26.08.1965
Date Data Seite
872-873
Page Pagina Ref. No
10 042 997
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.