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offenkundig gemacht wird, dass eine wichtige Staatengruppe nicht in der Lage war, ihre Zustimmung zu erteilen. Selbstverständlich ändert dieses Verfahren nichts daran, dass die neuen Organe nur Empfehlungen herausgeben, also nicht juristisch verbindliche Beschlüsse fassen können.
Verschiedene der von der Welthandelskonferenz aufgeworfenen Probleme werden von den betreffenden internationalen Organisationen (FAO, Weltbank, Währungsfonds) näher geprüft. Ferner hat das GATT ein neues Kapitel über die gegenüber den Entwicklungsländern zu befolgenden besonderen handelspolitischen Grundsätze ausgearbeitet.
Im weiteren ist gemäss einer spezifischen Empfehlung der Welthandelskonferenz eine vorbereitende Kommission von 24 Staaten in New York zusammengetreten, um den Entwurf für eine neue Transithandelskonvention zugunsten der Binnenländer zu formulieren, der nächstes Jahr einer diplomatischen Konferenz zur Beschlussfassung unterbreitet werden soll. Der schweizerische Vertreter ist zum Vorsitzenden dieser Kommission gewählt worden.
Gestützt auf die vorstehende Berichterstattung stellen wir den Antrag, Sie möchten von den getroffenen Massnahmen in zustimmendem Sinne Kenntnis nehmen und beschliessen, dass sie weiter in Kraft bleiben sollen.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.
Bern, 29. Dezember 1964.
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident:
L. von Moos
Der Bundeskanzler: Ch. Oser
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Bekanntmachungen von Departementen und ändern
Verwaltungsstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 23. bis 30. Dezember 1964
Chile Herr Jörge Barriga, Erster Sekretär, hat seinen Posten angetreten.
Rumänien Herr luliu Zoltan, Zweiter Wirtschaftssekretär, und Herr Nicolae Dobrin, Zweiter Wirtschaftssekretär, gehören dieser Mission nicht mehr an.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1965
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
01
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
07.01.1965
Date Data Seite
14-14
Page Pagina Ref. No
10 042 761
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