14

offenkundig gemacht wird, dass eine wichtige Staatengruppe nicht in der Lage war, ihre Zustimmung zu erteilen. Selbstverständlich ändert dieses Verfahren nichts daran, dass die neuen Organe nur Empfehlungen herausgeben, also nicht juristisch verbindliche Beschlüsse fassen können.

Verschiedene der von der Welthandelskonferenz aufgeworfenen Probleme werden von den betreffenden internationalen Organisationen (FAO, Weltbank, Währungsfonds) näher geprüft. Ferner hat das GATT ein neues Kapitel über die gegenüber den Entwicklungsländern zu befolgenden besonderen handelspolitischen Grundsätze ausgearbeitet.

Im weiteren ist gemäss einer spezifischen Empfehlung der Welthandelskonferenz eine vorbereitende Kommission von 24 Staaten in New York zusammengetreten, um den Entwurf für eine neue Transithandelskonvention zugunsten der Binnenländer zu formulieren, der nächstes Jahr einer diplomatischen Konferenz zur Beschlussfassung unterbreitet werden soll. Der schweizerische Vertreter ist zum Vorsitzenden dieser Kommission gewählt worden.

Gestützt auf die vorstehende Berichterstattung stellen wir den Antrag, Sie möchten von den getroffenen Massnahmen in zustimmendem Sinne Kenntnis nehmen und beschliessen, dass sie weiter in Kraft bleiben sollen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, 29. Dezember 1964.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. von Moos

Der Bundeskanzler: Ch. Oser

7968

# S T #

Bekanntmachungen von Departementen und ändern

Verwaltungsstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 23. bis 30. Dezember 1964

Chile Herr Jörge Barriga, Erster Sekretär, hat seinen Posten angetreten.

Rumänien Herr luliu Zoltan, Zweiter Wirtschaftssekretär, und Herr Nicolae Dobrin, Zweiter Wirtschaftssekretär, gehören dieser Mission nicht mehr an.

7901

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1965

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.01.1965

Date Data Seite

14-14

Page Pagina Ref. No

10 042 761

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.