553

# S T #

9185

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Weltausstellung in Montreal 1967 (Vom 26. Februar 1965)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die schweizerische Beteiligung an der im Jahre 1967 in Montreal stattfindenden Weltausstellung zu unterbreiten.

Die Ausstellung wird am 28. April 1967 beginnen und sechs Monate, d. h.

bis 27. Oktober 1967 dauern. Sie wurde vom Internationalen Ausstellungsbüro in Paris im Sinne von Artikel 8 der Übereinkunft über die Internationalen Ausstellungen vom 22. November 1928, der auch die Schweiz angeschlossen ist, offiziell registriert und als allgemeine Ausstellung erster Kategorie anerkannt. Dies verpflichtet Kanada, die Vorschriften der Übereinkunft einzuhalten. Ferner dürfen nach diesen Bestimmungen Ausstellungen erster Kategorie in der gleichen Zone nicht rascher als in Zeitabschnitten von jeweils 6 Jahren durchgeführt werden.

Der Leitgedanke, den die Organisatoren der Ausstellung zugrunde legen, lautet «Terre des Hommes». Unter diesem Motto sollen die Leistungen des Menschen auf den verschiedenen Gebieten der Kultur, der Wirtschaft und Technik dargestellt werden.

Die Ausstellung steht unter dem Patronat der Landesregierung sowie der Behörden der Provinz Quebec und der Stadt Montreal. Die kanadische Regierung hat Herrn Botschafter P. Dupuy als Generalkommissär bezeichnet und ihm die für die Durchführung der Ausstellung nötigen Vollmachten erteilt.

. Für die Veranstaltung steht im Becken des Sankt- Lorenz-Stromes, verteilt auf die durch Aufschüttung vergrösserte Ile Ste-Hélène, auf die ebenfalls durch Aufschüttung neu geschaffene Ile Notre Dame sowie auf die Jetée Macay, ein Gelände von über 200 ha zur Verfügung, das heute praktisch baubereit ist und über sehr gute Verbindungen mit der Stadt verfügt. Nach den Bestimmungen der Internationalen Ausstellungskonvention entspricht die Gesamtfläche der

554

ausländischen Sektionen derjenigen der kanadischen Sektion. Den teilnehmenden Landern werden ihrer Bedeutung entsprechende Areale gratis zur Verfügung gestellt; ihre Pavillons haben sie selbst zu erstellen.

Das Budget der Ausstellung sieht Ausgaben von 167 Millionen und Einnahmen von 120 Millionen kanadischen Dollars vor. Das Defizit von 47 Millionen soll zu 50 Prozent von der Zentralregierung, zu 37 y2 Prozent- von der Provinz Quebec und zu 12 Vi Prozent von der Stadt Montreal gedeckt werden.

Mit Note der kanadischen Botschaft in Bern vom 15. Januar 1963 an das Eidgenössische Politische Departement wurde die Schweiz offiziell eingeladen, sich an der Internationalen Weltausstellung Montreal 1967 zu beteiligen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Ausstellung mit der Jahrhundertfeier der Konföderation zusammenfalle und dass die Regierung alles daran setzen werde, der Veranstaltung einen vollen Erfolg zu sichern.

In der Folge beauftragte die Handelsabteilung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung als Zentralstelle für das Ausstellungswesen, zuhanden des Bundesrates das Interesse der schweizerischen Wirtschaft und der kulturellen Kreise an einer Beteiligung der Schweiz abzuklären. Nach Beschaffung der für eine solche Umfrage unentbehrlichen Unterlagen über das Ausstellungsprojekt, die leider ziemlich viel Zeit beanspruchte, unterbreitete die Handelszentrale den in Betracht fallenden Organisationen die Frage, ob eine schweizerische Beteiligung grundsätzlich wünschbar sei und ob sie bereit wären, bei der Realisierung dieser Beteiligung mitzuwirken. Die Handelszentrale wandte sich an 64 Organisationen der Wirtschaft und, durch Vermittlung der Stiftung «Pro Helvetia», an 44 ihr nahestehende kulturelle Organisationen. Während sich die kulturellen Kreise fast durchwegs für eine Beteiligung aussprachen und ihre Mitwirkung in Aussicht stellten, war die Haltung der Wirtschaftskreise zu den beiden gestellten Fragen überwiegend negativ. Angesichts dieses Unistandes richtete die Handelszentrale im Frühjahr 1964 einen erneuten Appell an die wirtschaftlichen Organisationen, in welchem ausdrücklich auf die Bedeutung einer schweizerischen Beteiligung in Montreal hingewiesen wurde. Abgesehen von einigen Branchen, die sich eindeutig für eine schweizerische
Teilnahme aussprachen und auch ihre Mitwirkung zusicherten, liess auch diese zweite Urnfrage eine überwiegend reservierte bis ablehnende Einstellung erkennen. Der Grund mag in der allgemeinen Ausstellungsmüdigkeit, aber auch im mangelnden kommerziellen Interesse hegen, weil ja Weltausstellungen wegen ihres thematischen Charakters nur beschränkte Propagandamöglichkeiten bieten. Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung der Wirtschaft dürfte auch die Tatsache sein, dass man von ihr im Zusammenhang mit einer Beteiligung gewisse finanzielle Leistungen erwartet. Immerhin erklärten /ahlreiche Organisationen ihre Bereitschaft, die Frage einer Mitwirkung nochmals zu überprüfen, wenn der Bundesrat eine Beteiligung der Schweiz in Montreal als angezeigt erachte.

555

Bei dieser Sachlage beschlossen wir am 30. November 1964, der kanadischen Regierung die offizielle Beteiligung der Schweiz an der Weltausstellung in Montreal unter Vorbehalt der Zustimmung der eidgenössischen Räte zuzusagen.

Massgebend war dabei für uns die Überlegung, dass es sich für die Schweiz kaum verantworten liesse, einer Weltausstellung fernzubleiben, au der sich voraussichtlich zahlreiche Staaten, worunter praktisch alle Industrieländer, beteiligen werden. Ins Gewicht fiel für uns auch, dass Kanada ein Land ist, mit dem wir besonders enge wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen unterhalten und wo zahlreiche Schweizer eine zweite Heimat gefunden haben (rund 7200 immatrikulierte Nur-Schweizer und gegen 6000 schweizerisch/kanadische Doppelbürger). Das Eidgenössische Politische Departement gab der kanadischen Botschaft in Bern am 8. Dezember 1964 von diesem Beschluss Kenntnis.

Gleichzeitig ermächtigten wir das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung mit den Vorbereitungsarbeiten für die schweizerische Beteiligung zu beauftragen und sie zu ermächtigen, mit den kanadischen Ausstellungsorganen Vorverhandlungen zu führen sowie, unter Vorbehalt der Zustimmung der Bundesversammlung zur Ausstellungsbeteiligung, die nötigen Vorverträge abzuschliessen.

Gestützt auf den der Handelszentrale erteilten Auftrag und gemäss der bei früheren internationalen Ausstellungen angewandten Praxis übernimmt die Aufsichtskommission der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung das Amt einer schweizerischen Kommission für die Internationale Weltausstellung in Montreal 1967. Die praktische Organisation und die Durchführungsarbeiten werden vom Sitz Zürich der Handelszentrale besorgt, die den Ausstellungsbehörden gegenüber als schweizerisches Generalkommissariat auftritt. Sobald die Personenfrage abgeklärt ist, werden wir auch einen schweizerischen Generälkommissär ernennen.

Im Rahmen des ihr erteilten Auftrages hat die Handelszentrale bis jetzt folgendes vorgekehrt: 1. Auf Grund einer Besichtigung des Ausstellungsgeländes und einer Aussprache mit der Ausstellungsleitung wird der Schweiz ein Areal von 3535 m2 zugeteilt. Im gleichen Sektor liegen die Terrains für die Niederlande, Belgien, Österreich und Portugal mit je ungefähr gleichviel Fläche. Diese
Gruppierung der kleineren europäischen Länder ist sicher von Vorteil. Das Terrain ist sehr gut gelegen,mit Zubringerdienst durch Untergrund- und Hochbahn.

2. Nach den Richtlinien, wie sie im allgemeinen Programm der Ausstellung festgelegt sind, gilt auch für die Gestaltung der Schweizersektion der Grundsatz, dass in der allgemeinen Abteilung und in den Fachgruppen einheitlich kollektiv ausgestellt wird. Alle Gruppen wie auch die Sektionen als Ganzes sollen für die Schweiz im allgemeinen werben. Im Gegensatz zu den Handelsmessen sind bei einer Weltausstellung auch keine einzelnen Firmenstände vorgesehen, was zur Folge hat, dass die mitwirkenden Firmen nur einen indirekten Nutzen ziehen werden.

556

3. Unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse der Umfrage bei den schweizerischen Propaganda-Institutionen, Fachverbänden und kulturellen Kreisen sowie der in Brüssel 1958 gesammelten Erfahrungen hat die Handelszentrale ein erstes provisorisches Rahmenprogramm aufgestellt: Im Erdgeschoss des Schweizer Pavillons soll in einer allgemeinen Abteilung in knapper Form auf einer Fläche von ca. 1100 m2 die Schweiz in ihrer Vielfalt dargestellt werden (Landschaft, Mensch, Sprachen Geschichte, politische und soziale Organisationen, Erziehungswesen, kulturelle Aspekte, wirtschaftliche Struktur einschliesslich Tourismus und Verkehrswesen). Dieser Sektor wird im Einvernehmen mit der Stiftung «Pro Helvetia» und der Schweizerischen Verkehrs/entrale bearbeitet. Ferner sind im Erdgeschoss ca. 500 ma für Auskunfts- und Verwaltungsdienst sowie für ein kleines Spezialitätenrestaurant (Inibissecke) vorgesehen. Im ersten Stock werden.Ausschnitte aus unserer industriellen und landwirtschaftlichen Produktion dargestellt, und zwar, aus räumlichen Gründen (1100 m2), zum Teil in Form von Diapositiven und Photomontagen. Für Agrarprodukte besteht eine gewisse Propagandamöglichkeit im Restaurant. Ebenfalls im ersten Stock ist ein Kinoraum von ca. 550 m2 vorgesehen, wo dem Besucher das in der allgemeinen Abteilung behandelte Thema durch Filmvorführungen näher erläutert werden soll.

4. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass die Abklärungen mit der Industrie sehr viel Zeit beanspruchten, dass mit den Bauarbeiten in Montreal wegen des langen kanadischen Winters unbedingt im Sommer dieses Jahres begonnen werden muss, und dass auch die grosse Distanz zu bedenken ist, war es nicht mehr möglich, das Projekt für den Schweizer Pavillon zum Gegenstand einer Ausschreibung zu machen. Vorstand und Aufsichtskommission der Handelszentrale beschlossen daher, diese Aufgabe Herrn Werner Gantenbein, Architekt SIA in Zürich zu übertragen, der schon den Schweizer Pavillon in Brüssel 1958 auf Grund des damaligen Wettbewerbs gestaltet hatte. Das definitive Projekt wird nach Begutachtung durch die Ausstellungskommission und durch die Eidgenössische Kunstkommission noch der Ausstellungsleitung in Montreal zu unterbreiten sein, bevor zur Ausführung geschritten werden kann.

5. Ein Budget, über die Kosten der schweizerischen Beteiligung kann erst
aufgestellt werden, wenn das auszuführende Projekt in allen Einzelheiten vorliegt. Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass das Interesse der Wirtschaft an einer Teilnahme in Montreal recht schwach ist. Nur wenige Branchen würden sich aus eigener Initiative beteiligen. Es kann daher nicht mit grossen finanziellen Leistungen von dieser Seite gerechnet werden. Wie bei allen offiziellen Beteiligungen der Schweiz an früheren Weltausstellungen wird somit für das Zustandekommen einer unseres Landes würdigen Sektion ein wesentlicher Beitrag aus staatlichen Mitteln unerlässlich sein. Dies lässt sich nicht zuletzt auch deshalb rechtfertigen, weil unsere Beteiligung ja nicht nur die Wirtschaft, sondern die Schweiz in ihrer ganzen Vielfalt darstellen soll.

Wie bei früheren Weltausstellungen wird der Bund die Kosten für die Erstellung des Pavillons, für die allgemeinen Installationen, die allgemeine Ein-

557

richtung der Ausstellungsräume und die Gestaltung des Umschwunges zu übernehmen haben; ferner zum grössten Teil die Kosten für Einrichtung, Dekoration und Betrieb des im allgemeinen Interesse liegenden kulturellen Teils, weil die an diesem Sektor beteiligten Institutionen nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen und ihren Beitrag vor allem in Form ideeller Leistungen sowie durch Bereitstellung von Ausstellungselementen erbringen werden. Demgegenüber wird die Wirtschaft für die Kosten ihres Ausstellungsmaterials, für Transport, Montage, Versicherung sowie für Betrieb und Betreuung der Gruppe aufzukommen haben. Im Unterschied zur Beteiligung an bisherigen Weltausstellungen wird in Montreal der Hauptakzent auf der allgemeinen Abteilung und auf den Filmvorführungen liegen, d. h. auf den beiden Darstellungsformen, die unser Land als Ganzes zeigen. Da für diesen Teil mit Beiträgen der Wirtschaft nicht zu rechnen ist, werden die Kosten zulasten des Bundes gehen müssen.

Obwohl aus den erwähnten Gründen heute noch kein Budget für die schweizerische Beteiligung in Montreal vorgelegt werden kann, hat die Handelszentrale gemeinsam mit dem Architekten und gestützt auf die bei früheren Ausstellungen gesammelten Erfahrungen eine provisorische Schätzung der Kosten vorgenommen, die voraussichtlich entstehen werden. Da keine Eintrittsgebühren erhoben werden dürfen, ist auch mit keinen Einnahmen von Bedeutung zu rechnen. Diese Schätzungen zeigen folgendes Bild: Franken 1. Bau des Leergebäudes 4 000 000 2. Innenausbau des Pavillons 4 000 000 3. Umgebungsarbeiten 500 000 4. Herstellung des Filmes 500 000 5. Reserve für Unvorhergesehenes und allfällige weitere Teuerung l 000 000 Total Bau- und Einrichtungskosten 10 000 000 6. Aufwand für Betrieb und Verwaltung sowie für kulturelle Veranstaltungen, Propaganda, Empfänge usw 3 000 000 Gesamttotal 13000000 Zu den obenstehenden Zahlen gibt die Handelszentrale folgende Erläuterungen : Zu l. Bau des Pavillons : In Brüssel betrugen die Kosten für die Erstellung des Leergebäudes (bei einer Ausstellungsfläche von rund 5400 m2) 3 520 000 Franken. Die Ausstellungsfläche in Montreal umfasst ca. 3250 m2. Andererseits ist aber für Montreal mit erheblich höheren Baukosten zu rechnen, bedingt durch die seit 1957/58 eingetretene Teuerung, durch die grössere Distanz,
durch das höhere Kostenniveau in Kanada und nicht zuletzt durch den wegen der hohen Sommertemperaturen unbedingt notwendigen Einbau von Klimaanlagen. Im Gegensatz zu Brüssel wird es aus Distanzgründcn auch nicht möglich sein, einzelne Bauelemente aus der Schweiz zu liefern. Nach den Schätzungen des Architekten ist aus diesen Überlegungen mit Baukosten von rund 4 000 000 Franken zu rechnen.

Bundesblatt. 117, Jahrg. Bd.I-

41

558

Zu 2. Innenausbau des Pavillons : In diesem Posten sind alle Einrichtungsund Dekorationskosten der allgemeinen Räume, insbesondere des kulturellen Sektors, der Empfangs- und Diensträume, des Fümvorführungsraumes und des Restaurants mit einer Fläche von insgesamt 2150 m2 inbegriffen. In Brüssel bezahlte der Bund für die Gestaltung und Innenausstattung von total 2000 ma Ausstellungsfläche einen Betrag von l 650 000 Franken. Bei einer Ausstellungsfläche in Montreal von 2150 m" ist aus den oben erwähnten Gründen (insbesondere wegen der Klimatisierung der Räume) mit einem Aufwand von rund 4 000 000 Franken zu rechnen.

Zu 3. Umgebungsarbeiten, Gärten usw.: Die Ausstellungsleitung legt grossen Wert auf Gestaltung und Beleuchtung dieses Teiles der Schweizer Sektion, der dem Publikum auch abends offen steht. Man wird daher auch die Umgebung unseres Pavillons in einer für unser Land würdigen Weise gestalten müssen. Im Vergleich zu Brüssel (300000 Franken) hat die Handelszentrale mit Rücksicht auf die Teuerung und das hohe Kostenniveau in Kanada den Betrag von 500 000 Franken vorgesehen.

Zu 4. Herstellung des Films : Der Betrag von 500 000 Franken stellt die bestmögliche Schätzung der Handelszentrale dar, die in bezug auf das Szenario bereits mit Produzenten in Verbindung steht. Sobald ein endgültiges Projekt vorliegt, muss dieses gemäss Artikel 12 der Vollziehungsverordnung I vom 28. Dezember 1962 zum Bundesgesetz über das Filmwesen durch das Sekretariat des Departements des Innern (Sektion Filmwesen) begutachtet werden.

Zu 5. Nach den bisherigen Erfahrungen erachtet es die Handelszentrale als unerlässlich, für Unvorhergesehenes und für allfällige weitere Teuerung einen angemessenen Betrag einzusetzen, den sie im Einvernehmen mit dem Architekten auf l Million Franken einschätzt. Dabei werden die Zentrale und der Architekt selbstverständlich ihr möglichstes tun, um Einsparungen zu erzielen.

Zu 6. Dieser Posten umfasst die Kosten für den allgemeinen technischen Betrieb der Ausstellung, den Unterhalt der Gebäude und der Umgebung, die Auslagen für den Auskunftsdienst sowie für Strom-, Gas-, Wasser- und Telephongebühren. Die Leitung der Ausstellung erwartet, dass die einzelnen Länder auch kulturelle Veranstaltungen organisieren, bei denen das Publikum zum grössten Teil aus geladenen Gästen besteht; die damit
verbundenen Kosten müssen also zur Hauptsache vom betreffenden Land getragen werden. Unter den Titel «Propaganda» fallen vor allem der Katalog der Schweizer Sektion, Werbeschriften und Prospekte allgemeiner Natur, die gratis verteilt werden sowie die allgemeine Publizität für unseren Sektor.

Wie bereits dargelegt, ist es heute nicht möglich, die voraussichtlichen finanziellen Leistungen der Wirtschaft einzuschätzen. Die Handelszentrale bemüht sich in Zusammenarbeit mit den Fächverbänden, die Wirtschaft zu angemessenen Leistungen zu veranlassen und über diesen Punkt so rasch wie möglich Klarheit zu schaffen.

Mit Bezug auf die Beteiligung anderer Länder ist auf Grund der letzten Informationen aus Montreal festzustellen, dass bis jetzt 27 Nationen ihre offizielle Teilnahme zugesichert haben, nämlich:

559 In Europa

Belgien Die Bundesrepublik Deutschland Dänemark Finnland Frankreich Grossbritannien Island Italien

Monaco Niederlande Norwegen Österreich Schweden Tschechoslowakei

In Amerika Jamaica Trinidad und Tobago Venezuela Vereinigte Staaten von Amerika In Asien Ceylon China (Taiwan) Japan Iran Israel Malaysia

In Afrika Ghana Marokko Tunesien Es ist anzunehmen, dass sich noch zahlreiche weitere Staaten anmelden werden.

Wenn die Schweiz sich an der Weltausstellung in Montreal beteiligt, so kann dies nur in einer dem Ansehen unseres Landes würdigen Form geschehen.

Eine Beteiligung auf Grund des erwähnten.Vorprojektes wird mit Kosten in der geschilderten Grössenordnung von 13 Millionen Franken verbunden sein. Wir müssen indessen betonen, dass es sich um Schätzungen auf längere Sicht handelt und dass die einzelnen Faktoren heute nicht abschliessend beurteilt werden können. Selbstverständlich wird man, sobald das ausgearbeitete Projekt einmal vorliegt, alle Einsparungsmöglichkeiten sorgfältig prüfen müssen.

Andererseits wird aber die Schweiz auf ihren weltweiten Handel, auf ihre traditionelle Freundschaft mit Kanada und auf ihre engen Wirtschaftsbeziehungen mit diesem Land Rücksicht nehmen müssen, dessen Zentenarfeier überdies mit der Ausstellung zusammenfällt.

Es ist angesichts der geschilderten Sachlage nicht möglich, für die dem Bund im Zusammenhang mit der Ausstellung entstehenden Kosten einen bestimmten Betrag festzusetzen. Andererseits kann aber der Entscheid über die Beteiligung und über die Einräumung der erforderlichen Kredite nicht aufgeschoben werden, weil aus Termingründen und mit Rücksicht auf die klimatischen Verhältnisse mit den Bauarbeiten spätestens anfangs Juli 1965 begonnen werden muss. Unter diesen Umständen beantragen wir Ihnen, die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Weltausstellung in Montreal 1967 zu beschliessen und den Bundesrat zu beauftragen, für diese Beteiligung ein geeignetes Projekt ausarbeiten m lassen sowie die zur Durchführung erforderlichen Kredite im Wege des Voranschlages anzufordern.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beehren wir uns, Ihnen zu beantragen, den nachfolgenden Entwurf für einen Bundesbeschluss gut-

560 zuheissen. Der beantragte Bundesbeschluss kann sich nicht auf eine ausdrückliche Verfassungsbestimmung stützen. Es ergibt sich aber aus der Verfassung, dass die Wahrung der auswärtigen Beziehungen Sache des Bundes ist. Hierzu gehört die Teilnahme an bedeutenden Veranstaltungen internationalen Charakters wie insbesondere die offizielle Präsenz unseres Landes an Weltausstellungen.

Da die Bauarbeiten in Montreal, wie oben erwähnt, spätestens Anfang Juli 1965 in Angriff genommen werden müssen, sollte diese Botschaft in beiden Kammern in der kommenden Sommersession behandelt werden können.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 26. Februar 1965.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Tschudi

Der Bundeskanzler : Ch. Oser (Entwurf)

Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Weltausstellung in Montreal 1967 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 1965, beschliesst;

Art. l Die Schweizerische Eidgenossenschaft beteiligt sich an der Internationalen Weltausstellung in Montreal im Jahre 1967.

Art. 2 Der Bundesrat wird beauftragt, für diese Beteiligung ein geeignetes Projekt ausarbeiten zu lassen und die zur Durchführung erforderlichen Kredite im Wege des Voransclilages anzufordern.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

8183

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Weltausstellung in Montreal 1967 (Vom 26. Februar 1965)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1965

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

9185

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.03.1965

Date Data Seite

553-560

Page Pagina Ref. No

10 042 814

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.