406 Nachtrag zum Verzeichnis *) der Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Artikel 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen: Kanton Schaffhausen Neue Ermächtigung: 17. Darlehenskasse Siblingen Bern, den 3.Dezember 1965.

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

!) Siehe BEI 1946, II, 287 S.

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Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen Wohnungsmarkt und Wohnungsmarktpolitik Bericht der Eidgenössischen Wohnbaukommission Sonderheft Nr. 72 der «Volkswirtschaft» (Dezember 1963)

Die Eidgenössische Wohnbaukommission hat vom Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements den Auftrag erhalten, zuhanden des Bundesrates Vorschläge zur Normalisierung des Wohnungsmarktes auszuarbeiten.

Als Voraussetzung dafür mussten die sich stellenden Fragen zuerst im allgemeinen volkswirtschaftlichen Zusammenhang betrachtet werden. Es war die gegenwärtige Lage des Wohnungsmarktes zu erforschen und eine Vorstellung über die künftige Entwicklung zu gewinnen, und schliesslich mussten die verschiedenen Ziele und Mittel in einem geschlossenen Ganzen vereinigt werden.

Dementsprechend wird im I.Abschnitt die heutige Lage auf dem Wohnungsmarkt analysiert und die mutmassliche Entwicklung bis 1970 skizziert. Im 2. Abschnitt erfolgt die Darlegung der Zielsetzung und Begründung der öffentlichen Wohnungsmarktpolitik. Der 3. und letzte Abschnitt enthält die Grundzüge eines Systems von Massnahmen zur Normalisierung des Wohnungsmarktes mit einem Schlusskapitel «Programm für die öffentliche Wohnungsmarktpolitik».

Der Bericht der Eidgenössischen Wohnbaukommission «Wohnungsmarkt und Wohnungsmarktpolitik», herausgegeben als Sonderheft (Nr. 72 der «Volkswirtschaft»), kann gegen Vorauszahlung von Fr. 6.-auf Postcheckkonto 30-520, Schweizerisches Handelsamtsblatt, Bern (Effmgerstrasse 3), bezogen werden.

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Vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement herausgegeben:

Lärmbekämpfung in der Schweiz (Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission an den Bundesrat) Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, Bern 3, zum Preise von 6 Franken.

Inhalt: Zusammenfassender Gesamtbericht.

Schlussbericht der 5 Unterkommissionen : Unterkommission l : Medizinische, akustische, technische Grundlagen.

Unterkommission 2 : Motorfahrzeuge, Eisenbahnen Schiffe, Luftseilbahnen.

Unterkommission 3 : Fluglärm.

Unterkommission 4 : Bau- und Industrielärm, Schallschutz usw.

Unterkommission 5 : Juristische Fragen.

Anhang: Muster-Verordnung zum Schutz gegen Lärm, Kreisschreiben des Bundesrates vom 10. Mai 1960 betreffend Lärmbekämpfung, Weisungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements für die Lärmbekämpfung im Strassenverkehr.

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Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden :

Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit den bis I.Januar 1962 erfolgten Änderungen Preis plus Zustellgebühr ii26

Fr. 3.-- (broschiert) Fr. 3.50 (kartoniert) Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Der vom Eidgenössischen Departement des Innern herausgegebene

Bericht der Eidgenössischen Kommission für Nachwuchsfragen auf dem Gebiete der Geisteswissenschaften und der medizinischen Beruf e sowie des Lehrerberufes auf der Mittelschulstufe vom I.Mai 1963 kann zum Preise von 5.50 Franken bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.

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Vom Eidgenossischen Departement des Innern herausgegeben (31. Mai 1963):

Schutz der Kulturgiiter bei bewaffneten Konflikten Inhalt: Vorwort von Bundesrat H.P.Tschudi.

Haager Abkommen vom 14. Mai 1954 fur den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Ausfuhrungsbestimmungen des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 fur den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Haager Protokoll vom 14. Mai 1954 iiber den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Resolution I und II der intergouvernementalen Haager Konferenz iiber den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954.

Von dieser Veroffentlichung bestehen Ausgaben in deutscher, franzosischer und italienischer Sprache. Preis: 1.50 Franken.

Zu beziehen bei der Eidgenossischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

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Von der Eidgenossischen Landestopographie Wabern-Bern herausgegeben (Juni 1964):

Karte der Kulturgiiter · Carte des biens culturels Carta del beni cultural!

Schweiz · Suisse · Svizzera · Liechtenstein 1:300 000 Das Interesse an dieser Karte war iiber Erwarten gross, so dass schon ein Jahr nach ihrem Erscheinen die inhaltlich bereicherte und drucktechnisch verbesserte 2.Auflage herausgegeben werden konnte. Die Karte, die wiederum in Zusammenarbeit mit dem Dienst f iir Kulturguterschutz des Eidgenossischen Departements des Innern geschaffen worden ist, enthalt die wichtigsten Denkmaler der Urgeschichte, der Geschichte und der Kunst auf dem Boden der Schweiz und des Fiirstentums Liechtenstein. Die Kartenriickseite weist in 64 Feldern Wiedergaben von Stadtgebieten und Landesteilen in Massstaben 1:5000 bis 1:50000 auf und enthalt Erlauterungen in den drei Amtssprachen sowie die Erklarung der Signaturen und Abkiirzungen in alien vier Landessprachen unter Beriicksichtigung der drei Sprachengruppen des Ratoromanischen. Preis: 8 Franken.

Zu beziehen bei den amtlichen Verkaufsstellen der eidgenossischen Kartenwerke.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Bundesblatt

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1965

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3

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50

Cahier Numero Geschäftsnummer

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16.12.1965

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406-408

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