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Bundesblatt

Bern, den 4. März 1965

117. Jahrgang

Band l

Nr. 9 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 33.- im Jahr, Fr. 18.- im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebühr

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreifend den Ausbau des Militärspitals Novaggio (Vom 26. Februar 1965) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über den Ausbau des Militärspitals Novaggio zu unterbreiten.

1. Einleitung

Die Anfänge des Militärspitals Novaggio gehen auf das Jahr 1922 zurück, als die Eidgenossenschaft das Hotel Beau-Séjour (30) ^ mit Dépendance (25) mietete und die Liegenschaft Villa Alta (33) mit Chalet (16) und Spitäli (9) käuflich erwarb, um dort rekonvaleszente und an Knochentuberkulose erkrankte Wehrmänner zu pflegen. Drei Jahre darauf wurde das gemietete Hotel Beau-Séjour (Militärsanatorium) samt Dépendance (Wäschereigebäude) gekauft und in den folgenden Jahrzehnten erfuhr die Militärheilstättc Novaggio, wie sie damals hiess, zahlreiche Verbesserungen und Erweiterungen an.Bauten und Einrichtungen. Zu Beginn der fünfziger Jahre setzte eine Entwicklung ein, die der Heilanstalt ein wesentlich anderes Gepräge gab. Die Aufnahme von Knochentuberkulösen und Rekonvaleszenten ging zurück, während das Bedürfnis, internistische und physikotherapeutische Fälle zu behandeln, stetig grösser wurde. So wandelte sich die ehemalige Militärheilstätte im Verlaufe weniger Jahre in eine eigentliche Klinik der inneren Medizin um.

Das Militärspital Novaggio weist heute "einen Personalbestand von 46 Beamten und Angestellten im eigentlichen Spitalbetrieb und 7 Angestellten im Landwirtschaftsbetrieb, somit zusammen 53 Arbeitskräfte, einscbliesslich Aushilfen, auf. Davon wohnen 26 in eigenen Häusern oder Mietobjekten im Dorf; l

) Die in Klammern angegebenen Zahlen beziehen sich auf die Nummern im beiliegenden Übersichtsplan.

BundesWatt. 117. Jahrg. Bd.I.

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386 27 sind in verschiedenen Gebäuden des Betriebes, 4 in Dienstwohnungen und 23 in Zimmern untergebracht, doch vermögen diese Unterkunftsverhältnisse den Bedürfnissen und Anforderungen nicht länger zu genügen.

Die Kapazität des Spitals beträgt 100 Betten, nämlich 60 Klinikbetten und 40 Rekonveleszentenbetten. Das Verhältnis ist insofern unbefriedigend, als dauernd ein Mangel an Klinikbetten besteht, daneben aber ein Überschuss an Rekonvaleszentenbetten, der nicht ausgenützt werden kann. Sodann entsprechen die vorhandenen Einrichtungen der physikalischen Therapie, der im Rahmen der medizinischen Behandlung eine wachsende Bedeutung zukommt, den Bedürfnissen nicht mehr.

Damit das Militarspital Novaggio seine Aufgaben auch in Zukunft erfüllen kann, sind die Erstellung eines Personalhauses, die Vermehrung der Zahl der Klinikbetten und die Anpassung der physikotherapeutischen Abteilung an die Entwicklung auf diesem Gebiet notwendig, was im Folgenden näher erläutert werden soll.

2. Erstellung eines Personalhauses

Für die 27 intern untergebrachten Beamten und Angestellten bestehen heute folgende Unterkünfte: a. Dienstwohnungen für

l Beamten (Chefarzt) in der Villa Alta (33) ^ l Beamten (Verwalter) im Wohnhaus Verwalter (29) l Angestellten (Werkführer des Landwirtschaftsbetriebes) im Spitäli (9) 1 Angestellten (Hausdienst) im Chalet (16) b. Zimmer für 7 Angestellte im Chalet (16). Dieses Haus war 1910 als Kindergarten errichtet und 1949 für seine gegenwärtige Zweckbestimmung umgebaut worden, wobei man diese Massnahme als Provisorium für maximal 10 Jahre betrachtete. Heute ist das Chalet dermassen baufällig, dass eine Renovation ausser Betracht fällt. Zudem sind die hygienischen Verhältnisse ungenügend; 5 Krankenschwestern und 2 Angestellte des Landwirtschaftsbetriebes im Spitäli (9), in kleinen Zimmern ohne fliessendes Wasser. Hier fehlen Aufenthaltsraum und andere Nebenräume; 3 Angestellte auf den Kranken- beziehungsweise Rekonvaleszentenabteilungen; 6 Angestellte in der Villa Alta (33).

Die zum Teil behelfsmässigen Unterkünfte entsprechen den Anforderungen nicht mehr, die heute in bezug auf sanitäre Einrichtungen und allgemeinen Wohnkomfort an Personalzimmer gestellt werden. Eine nachteilige Folge davon ist, dass oft qualifizierte Steilenbewerber lediglich wegen der kaum mehr zumutbaren Unterkunftsverhältnisse ihr Dienstangebot zurückziehen. Da im 1

) Die in Klammern angegebenen Zahlen beziehen sich auf die Nummern im beiliegenden Ubersichtsplan.

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weitem die Assistenzärzte meist Familie haben, im Dorf Novaggio aber keine Wohnung zu erschwinglichem Preis finden, verzichten sie nicht selten einzig der Wohnungsfrage wegen auf eine Anstellung. Endlich ist auch noch darauf hinzuweisen, dass das Hausdienstpersonal nicht mehr wie früher restlos aus der einheimischen Bevölkerung rekrutiert werden kann und daher vielfach Leute aus entfernteren Landesteilen eingestellt werden, für die dann eben Wohngelegenheiten bereitstehen müssen. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die ungenügenden Unterkunftsverhältnisse die schon bestehenden Rekrutierungsschwierigkeiten noch verschärfen und den Spitalbetrieb zeitweise in Frage stellen.

Das Projekt eines Personalhauses (1) sieht vor: - 2 Dienstwohnungen für verheiratete Assistenzärzte - l Dienstwohnung für die im Chalet (16) wegfallende Wohnung - 2 Einerzimmer für ledige Assistenzärzte - 24 Einerzimmer für ledige Angestellte - 2 Aufenthaltsräume die erforderlichen Nebenräume.

Mit der Verwirklichung des Projektes werden vorab zeitgemässe Wohnbedingungen für die Assistenzärzte und das Personal mit freier Station in der Anstalt geschaffen. Es entsteht aber auch eine Reserve von 7 Zimmern (davon l im neuen Personalhaus und 6 in der Villa Alta), die in Anspruch genommen werden muss, wenn infolge Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit von zurzeit 50 Stunden eine Personalvermehrung unumgänglich sein wird.

Nach Bezug der Neubaute sollen die derzeit von den Krankenschwestern belegten Zimmer im ersten Stock des Spitäli in eine Dienstwohnung umgewandelt und diese dem Werkführer des Landwirtschaftsbetriebes vermietet werden. Die vom Werkf ührer heute benutzte Dienstwohnung im Erdgeschoss des Spitäli kann dann dem Melker zur Verfügung gestellt werden, der im Dorf Novaggio allzu weit entfernt von den ihm anvertrauten Tieren wohnt.

3. Erstellung eines Bettentraktes mit Therapieabteilung

Ins Militärspital Novaggio treten jährlich etwa 650 Patienten ein, zur Hauptsache aus Hauspflege; ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt 44 Tage. Dazu kommen täglich 2 bis 3 ambulante Kontrolluntersuchungen von Wehrmännern, die von der Truppe oder der Militärversicherung zugewiesen werden. An Aufnahmemöglichkeiten bestehen gegenwärtig - 60 Betten im KJinikgebäude Beau-Séjour für Kranke, die ärztlicher Behandlung und pflegerischer Betreuung bedürfen. In diesem Gebäude befinden sich denn auch alle Einrichtungen und Apparate, die zur Diagnosestellung und Therapie erforderlich sind. In Ausnützung der klimatischen, meteorologischen und landschaftlichen Verhältnisse werden vornehmlich Fälle von chronischem Infekt des Respirationstraktus, Asthma bronchiale, chronischer Nephritis, multipler Sklerose, Kreislaufkrankheiten, Affektionen des Magen-Darm-Traktus sowie Erkrankungen der Wirbelsäule und der Bewegungsorgane, die physikalischer Therapie bedürfen, behandelt;

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- 40 Betten in der Dépendance für Rekonvaleszenten, die wohl einer ärztlichen Überwachung, nicht aber der Behandlung oder Pflege bedürfen. Dieses Haus enthält keine medizinisch-technischen Einrichtungen und könnte wegen seiner ungenügenden sanitären und ändern Anlagen nicht für die Aufnahme von akutkranken oder behandlungsbedürftigen Personen in Frage kommen.

Nun entsprechen aber diese Bettenzahlen, wie erwähnt, den tatsächlichen Bedürfnissen seit langem nicht mehr. Der Bedarf an Krankenbetten ist grösser, derjenige an Rekonvaleszentenbetten geringer als die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten. Demzufolge herrscht in der eigentlichen Klinik fast ganzjährig Bettenmangel, während in der Dépendance freie Betten zur Verfügung stehen, die jedoch nicht ausgenützt werden können, weil das Gebäude den einfachsten Anforderungen, die an einen Klinikbetrieb gestellt werden müssen, nicht genügt. Seit Anfang 1964 betrug die durchschnittliche Belegung ,

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Klinische Patenten 61

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März2 April1 Mai Juni Juli ust eraber )ber

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63 63 64 63 63 62 63 65

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63 58

Abteilung Rckonvalcsz,- Abteilung zusammen in Prozent Patienten in Prozent in Prozent 102 10 25 71 15 105 37 78 105 15 37 78 107 14 35 78

105 105 103 105 108 105 105 97

10 9 3 3 3 7 12 12

25 12 7 7 7 17 30 30

73 72 65 66 68 70 75 70

Diese Aufstellung zeigt, dass die klinische Abteilung dauernd voll belegt ist.

Neben den 24 706 Pflegetagen, die das Militärspital Novaggio im Jahre 1963 auswies, betrug die Zahl der Pflegetage von Militärpatienten, die bei erweiterter klinischer Abteilung zum Teil im Militärspital hätten behandelt werden können, in den zivilen Krankenanstalten rund 50 700. Der naheliegende Gedanke, die Dépendance, wo Bettenüberfluss für Rekonvaleszenten herrscht, in eine klinische Station umzuwandeln, wurde geprüft, musste jedoch aus betrieblichen Erwägungen und aus Gründen der Krankenbehandlung und -pflege fallengelassen werden. Einmal eignet sich die Disposition der Räumlichkeiten gar nicht für eine Spitalabteilung, weil die für den Spitalbetrieb unerlässlichen Diensträume kaum sinnvoll in das Gebäude einzuordnen wären. Sodann bedürfte das Haus einer baulichen Sanierung von Grund auf (Treppen, Türen, Fenster, sanitäre und elektrische Einrichtungen, Ruf- und Rundspruchanlage usw.), deren Kosten auf 300 000 bis 400 000 Franken geschätzt wurden. Das Ergebnis könnte aber nicht befriedigen; Ärzte und Pflegepersonal, an denen Mangel besteht, würden wegen des Fehlens einer direkten Verbindung zur Klinik fortwährend wertvolle Arbeitszeit verlieren; der Speisentransport erforderte einen personellen Mehraufwand, desgleichen die Reinhaltung des Gebäudes, weil die Verbindungswege über die Strasse führen. Schliessh'ch wäre auch keine Raumreserve für ausserordentliche Ereignisse (Epidemien in Schulen und Kursen, Aktivdienstzustand) mehr vorhanden.

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In wirtschaftlicher Hinsicht kann festgestellt werden, dass 1962 der Pflegetag im Militärspital Novaggio 33,6 Franken kostete. Dieser Betrag liegt unter dem Mittel der Ansätze, welche die Militärversicherung in zivilen Krankenanstalten, die mit dem Militärspital Novaggio vergleichbar sind, je Militärpatient und Tag bezahlen muss. Im Jahre 1963 stiegen die Kosten des Pflegetages im Militärspital Novaggio auf 41,6 Franken. Die Erhöhung ist zur Hauptsache auf die Verbesserung der Gehälter und eine grössere Neuanschaffung in der ärztlichen Abteilung zurückzuführen. Die Aufwendungen der Militärversicherung für in zivilen Krankenanstalten untergebrachte Militärpatienten waren nirgends niedriger als 1962, sondern meistens höher, teilweise sogar erheblich.

Im weiteren zeichnet sich die Notwendigkeit ab, die Einrichtungen für die physikalische Therapie nicht nur den heutigen, sondern auch den künftigen Bedürfnissen anzupassen. Eine Vergrösserung der bestehenden Anlage im Gebäude Beau-Séjour fällt aus Raumgründen ausser Betracht. Folglich ist eine erweiterte Abteilung mit den nötigen Installationen neu zu schaffen, was am zweckmässigsten in Verbindung mit der Vergrösserung der klinischen Abteilung in einem Neubau (2)l) geschieht, der mit dem bestehenden Klinikbau durch einen mit Betten befahrbaren Gang verbunden wird (4) Es ist vorgesehen, die heutige Rekonvaleszentenstation normalerweise nicht mehr mit Spitalpaticnten zu belegen, sondern sie in unverändertem Zustand als Raumreserve für Epidemien, Aktivdienst und Katastrophenfalle zu erhalten. Daneben kann sie den im Malcantone dienstleistenden Truppen als Krankenzimmer oder Krankenabteilung zur Verfügung gestellt werden. Die Schaffung von 30 Krankenzimmern zu l bis 2, total höchstens 54 Betten und einer neuzeitlichen Physikotherapeutischen Abteilung gewährleistet die bessere Ausnützung der personellen und materiellen Mittel in der Krankenbehandlung und -pflege.

Die Durchschnittskosten je neu gewonnenes Krankenbett belaufen sich gemäss Projekt auf rund 87 000 Franken, In diesem Betrag sind nicht nur die Aufwendungen für die Baute und das Krankenzimmermobiliar eingeschlossen, sondern auch diejenigen für - die neue physikotherapeutische Abteilung samt Turnhalle (3) und allen für die Physikotherapie nötigen Spezialeinrichtungen, Apparate und Geräte, - die
Wärmezentrale für den neuen Trakt sowie für das bestehende Klinikgebäude, - den Verbindungsgang (4).

4. Verschiedenes Die Küche ist nahezu 25 Jahre alt. Sie wurde seinerzeit für die Bedürfnisse der Militärheilstätte geplant und geschaffen. Als Spitalküche, die zahlreiche verschiedene Diätverordnungen auszuführen hat, genügt sie nicht mehr. Wohl wurden im Laufe der Jahre Ergänzungen und Erneuerungen, insbesondere bei *) Die in Klammern angegebenen Zahlen beziehen sich auf die Nummern im beiliegenden Übersichtsplan,

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den Geräten und Maschinen, vorgenommen. Das konnte jedoch nichts daran ändern, dass die Küche für die heutigen Verhältnisse zu klein und nicht mehr dem Zweck entsprechend angelegt ist. Eine Vergrösserung mit gleichzeitiger Rationalisierung in der Verteilung der Arbeitsplätze, wobei die sich überschneidenden Arbeitswege ausgemerzt werden sollen, ist notwendig. Vor allem drängt sich der Ersatz der elektrischen Kochkesselbatterie ohnehin auf. Ferner fehlt es bis heute, eben infolge Raummangels, an Lagerräumen für frisches Gemüse und Obst sowie an einer leistungsfähigen Kühlanlage, die gerade bei den südlichen warmen Temperaturen des Tessins von Wichtigkeit ist. Die Abgelegenheit Novaggios erschwert den täglichen Bezug frischer Ware von den Lieferanten, weshalb geeignete Magazine und Kühlvorrichtungen vonnöten sind. Weil nun nach der Verlegung der Physikotherapie in das neue Klinikgebäude (2)-1) im Untergeschoss des Gebäudes Beau-Séjour Räumlichkeiten anschliessend an die Küche frei werden, kann diese auf den heute und in absehbarer Zukunft erforderlichen Stand gebracht werden (5).

Die vorerwähnten Neu- und Erweiterungsbauten haben einen dauernden Mehrbedarf an elektrischem Strom zur Folge. Diesem Umstand muss Rechnung getragen werden durch Verstärkung der Zuleitungen. Die Arbeiten sollen in Verbindung mit dem zuständigen Elektrizitätswerk Lugano ausgeführt werden, das - unabhängig vom projektierten Ausbau des Militärspitals Novaggio - im Begriffe ist, das Stromversorgungsnetz im Malcantone zu verbessern (10 und 11).

Am Schluss des Bauprogramms ist in Aussicht genommen, der Staubplage im Spitalareal und damit dem hygienisch unhaltbaren Zustand zu begegnen, indem die Hauptzufahrtsstrasse (8), die durch den Park zum Spital führt, asphaltiert wird, eine Massnahme, die gerade für eine Krankenanstalt von besonderer Bedeutung ist. In diesem Zusammenhang soll auch den Erfordernissen des ständig wachsenden Motorfahrzeugverkehrs (Lieferanten, Besucher von Patienten, auswärts wohnende Angestellte) durch Anlegung eines Parkplatzes (7) in der Nähe der Klinikgebäude Rechnung getragen werden.

5. Kosten

Der Kostenvoranschlag, der für die Neu- und Umbauten nach dem Kubikinhalt des umbauten Raumes und auf der Basis des letztmals am I.Oktober 1964 bekanntgegebenen Baukostenindexes von 302,1 Punkten aufgestellt worden ist, rechnet mit folgenden Aufwendungen : B""»TM-

a. Personalhaus b. Neuer Bettentrakt mit physikalischer TherapieAbteilung Übertrag

C«n

Franken

Franken

2064 980

107 379

4 166 222 6231202

280 008 387387

*) Die in Klammem angegebenen Zahlen beziehen sich auf die Nummern im beiliegenden Übersichtsplan.

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c.

d.

e.

/.

g.

h.

i.

k.

Übertrag Turnhalle Verbindungsgang neue Küche Kohlendepot (6) Parkplatz Asphaltierimg Parkstrassen Neue Wohnung Spitäli I.Stock Neuer elektrischer Werkanschluss (KabeleinfübV rung)

Baukosten Franken 6231202 213 010

Mobiliar und Einrichtungen Franken

387 387 4226

79179 669 980 69028 91361 152 268 35529 86285 7 627 842

391 613

8 019 455

Zuschlag zürn Auffangen der auf I.Januar 1965 eingetretenen Lohnerhöhungen im Baugewerbe, die im Baukostenindex von 302,1 Punkten noch nicht berücksichtigt sind Gesamtkosten

230 545 8 250 000

Gestützt auf die vorausgegangenen Darlegungen beehren wir uns, Ihnen den beiliegenden Entwurf eines Bundesbeschlusses über den Ausbau des Militärspitals Novaggio zur Genehmigung zu empfehlen.

Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage ergibt sich aus den Artikeln 20, die Zuständigkeit des Bundesrates aus Artikel 85, Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherang unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 26. Februar 1965.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Tschudi

Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Bewilligung eines Objektkredites für den Ausbau des Militärspitals Novaggio

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 1965, beschliesst:

Art. l Für den Ausbau des Müitärspitals Novaggio wird ein Objektkredit von 8 250 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

AUSBAU MILITARSPtTAL NOVAGSIO NEUBAUIEN PEHSCfifilHWJS

2

BETTENTRAKT WT TERAPIEABTEILUNG

3

TURT*WLLE

£

VERSORGUNGSGANG

J

(CUE KUOE

6

KOHLENDEPOT

7

PARKPLATZ

8

ASPHALTIEHUWS PARKSTRASSEN

9

BESIEHENDE &UJTEN 15

DEPQOEKZGEEWUDE

»

WÄSCHEREIGEBÄUDE

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ausbau des Militärspitals Novaggio (Vom 26. Februar 1965)

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1965

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.03.1965

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