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Bundesblatt

Bern, den 6. Mai 1965

117. Jahrgang

Band l

Nr. 18 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 33.- im Jahr, Fr. 18.- im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebühr

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1964 (Vom 27.April 1965)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen den Geschäftsbericht der Schweizerischen Verrechnungsstelle mit der ihm beigegebenen Jahresrechnung für das Jahr 1964 zu unterbreiten.

Die Bedeutung des gebundenen Zahlungsverkehrs hat vom gesamtwirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet weiterhin abgenommen. Der Wert der Importe aus den Ländern, mit welchen die Schweiz im gebundenen Zahlungsverkehr steht, betrug im Berichtsjahr 348 Millionen Franken oder 2,2 Prozent der Gesamteinfuhr (1962 2,6 Prozent, 1963 2,4 Prozent); derjenige der Exporte dorthin 395 Millionen Franken oder 3,4 Prozent der gesamten Ausfuhr (1962 5 Prozent, 1963 4,3 Prozent).

Trotz der Verminderung des Anteils der Länder mit gebundenem Zahlungsverkehr am schweizerischen Aussenhandel erweist sich die Verrechnungsstelle nach wie vor als ein unentbehrliches Instrument zur Aufrcchterhaltung des Waren- und Zahlungsverkehrs mit bestimmten Ländern. Im Rahmen der ihr durch den Bundesbeschluss vom 28. September 1956 über wirtschaftliche Massnahmen gegenüber dem Ausland übertragenen Aufgaben ist die Verrechnungsstelle in die Transferregelung für die von der Vereinigten Arabischen Republik zu leistenden Nationalisierungsentschädigungen eingeschaltet und mit der technischen Durchführung des Abkommens zwischen der Schweizerischen EidBundesblatt. 117 Jahrg. Ba.I.

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1018 genossenschaft und der Türkischen Republik über die Gewährung eines gebundenen Kredits von 7 Millionen Franken gestützt auf den Bundesbeschluss vom 17. Februar 1964 über die Gewährung einer Finanzhilfe an die Türkei im Zusammenhang mit dem Fünf jahresplan dieses Landes (1963-1967) beauftragt worden.

Der Personalbestand der Verrechnungsstelle, welcher Ende 1964 32 Angestellte betrug, erfuhr im Berichtsjahr keine Änderung.

Die für das abgebaute Personal zu erbringenden Sonderleistungen in Form von Rückerstattungen an die Eidgenössische Versicherungskasse sind wiederum, soweit es die disponiblen Mittel erlaubten, über die laufende Rechnung beglichen worden. Wie in den letzten vier Jahren ergab sich für 1964 eine ausgeglichene Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Jahresrechnung 1964 der Verrechnungsstelle geprüft und in Ordnung befunden.

Wir beantragen Ihnen, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Verrechnungsstelle für 1964 gemäss beiliegendem Beschlussesentwurf zu genehmigen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 27.April 1965.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Vizepräsident : Schaffner

Der Bundeskanzler : Ch.Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1964 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Geschäftsbericht und die Rechnung der Verrechnungsstelle für das Jahr 1964 sowie in den Bericht und Antrag des Bundesrates vom 27. April 1965, beschliesst:

Einziger Artikel Der Geschäftsbericht und die Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1964 werden genehmigt, 8258

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates (Vom 27. April 1965)

Der Bundesrat hat Herrn Ernst Georg Renk das Exequatur als Honorarkonsul von Dänemark in Zürich erteilt, mit Amtsbefugnis über die Kantone Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwaiden (ob und nid dem Wald), Glarus, Zug, Schaffhausen, Appenzell (beider Rhoden), St, Gallen, Graubünden und Thurgau.

Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass das Italienische Vizekonsulat in St. Gallen in den Rang eines Konsulates erhoben worden ist. Er hat Herrn Francesco Bellelli das Exequatur als Konsul von Italien in St. Gallen erteilt, mit Amtsbefugnis über die Kantone Appenzell (beider Rhoden), St. Gallen und Thurgau, die vom Amtsbereich des Italienischen Generalkonsulates in Zürich losgetrennt worden sind.

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1965

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9217

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06.05.1965

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