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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredites für einen Neubau an der Eidgenössischen Versuchsanstalt für Obst-, Weinund Gartenbau in Wädenswil (Vom 18. Mai 1965)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen Botschaft und Entwurf zu einem Bundesbeschluss über den Neubau eines Forschungslaboratoriums an der Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil zu unterbreiten, und Sie zu ersuchen, einen Objektkredit von 6,16 Millionen Franken zu gewähren. Der Bau dieses Laborgebäudes ist vor allem deshalb notwendig, weil schon seit längerer Zeit ein Mangel an Räumlichkeiten die Arbeiten erschwert und gewisse Aufgaben sich gar nicht ausführen lassen. Mit dem beantragten Laborbau können diese Mängel behoben werden.

I. Entstehung der Versuchsanstalt Wädenswil, Organisation und gegenwärtige Aufgaben 1. Die Entstehung der heutigen Versuchsanstalt

In den Jahren 1890/1893 haben 14 deutschschweizerische Kantone in einem Konkordat vereinbart, die «Versuchsstation für Obst-, Wein- und Gartenbau» in Wädenswil gemeinsam zu betreiben. Obwohl sich die Anstalt rasch entwickelte und deren Tätigkeit schon damals einen grossen Einfluss auf die Praxis ausübte, schien deren Fortbestand gefährdet, da das interkantonale Konkordat am 31. August 1902 ablief und mehrere Kantone aus finanziellen Gründen keine Möglichkeit für eine Erneuerung sahen. In einem Schenkungsvertrag, abgeschlossen zwischen dem Kanton Zürich und der Eidgenossenschaft, wurden deshalb auf den I.September 1902 Liegenschaften, Gebäude und Fahrhabe der Versuchsstation dem Bund zu Eigentum übertragen. Der Bund verpflichtete sich, die Station als «Eidgenössische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau» auf seine Rechnung weiterzuführen. Er erstellte kurz nach der Über-

1127 nähme ein erstes Laborgebäude sowie eine Kelterei, Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde ein weiteres Laboratorium mit einem allerdings sehr knapp bemessenen Raumprogramm erstellt. Im übrigen beschränkten sich die baulichen Erweiterungen vor allem auf die Anlage von Einrichtungen für Versuche (Gewächshäuser, Vegetationsanlagen, Kühlräume usw.), Garagen und kleinere Umbauten in der Schlossanlage. Die vor drei Jahren abgebrannte Scheune des Gutsbetriebes wurde als Ökonomiegebäude im bisherigen Ausmass neu aufgebaut.

2. Organisation

Die heutige Organisation der Versuchsanstalt umfasst sieben wissenschaftliche Sektionen und eine Verwaltungssektion. Die wissenschaftlichen Sektionen sind: Obstbau, Weinbau, Gartenbau, Physiologie und Züchtung, Pflanzenschutz, Getränkechemie und -biologie sowie Obst- und Gemüseverwertung.

Der ständige Personalbestand beträgt gegenwärtig 106 Personen, die sich wie folgt verteilen: Wissenschaftliches Personal 23 Technisches und handwerkliches Personal 61 Verwaltungspersonal 16 Lehrlinge 6 Ferner ist für Spezialaufgaben und während der Erntearbeitsspitzen eine wechselnde Zahl von Hilfskräften eingesetzt.

An Grundstücken verfügt die Anstalt über rund 10 Hektaren Land an ihrem Sitz, einen Rebberg von 3,2 Hektaren in Stäfa, über ein Gut von 13,5 Hektaren in Wintersingen sowie ein Gut von rund 7 Hektaren am Dorfrand von Wädenswil.

3. Aufgaben der Anstalt Die Aufgaben und Zuständigkeit der Versuchsanstalten sind in der Verordnung vom 29. März 1955/3. November 1959 über das landwirtschaftliche Bildungs- und Versuchswesen (AS 1955, 369; 1959, 979) Artikel 51-53 und in der Verordnung vom 4. Februar 1955 über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Hilfsstoffen (AS 1955, 147) Artikel 3 und 4 geregelt. Im einzelnen lassen sich die Arbeiten der Versuchsanstalt Wädenswil in drei Hauptrichtungen zusammenfassen; es sind dies a. Versuchswesen und Forschung, 6. Prüfung von landwirtschaftlichen Hilfsstoffen und c. Beratung.

a. Versuchswesen und Forschung

Hier geht es vor allem darum, durch grundlegende und angewandte Forschungsarbeiten neue Gesichtspunkte zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der Produktion oder der Verwertung obst-, wein- und gartenbaulicher Produkte zu erarbeiten. Als Beispiele seien erwähnt:

1128 - Die Züchtung neuer Obst-, Trauben- und Gemüsesorten, die den heutigen Qualitätsanforderungen und der Verbesserung der Ernteleistung entsprechen oder sich wirtschaftlicher anbauen lassen; - die Abklärung von Fragen einer zweckmässigen Ernährung und Düngung der an der Anstalt bearbeiteten Kulturpflanzen; - die Schaffung neuer Anbauformen im Obst- und Weinbau, welche den rationellen Einsatz von Maschinen und damit eine Reduktion des Handarbeitsaufwandes ermöglichen; - das Studium der Biologie der Krankheiten und Schädlinge sowie deren Parasiten zur Verbesserung und Vereinfachung der Bekämpfungsmethoden; - das Studium der Viruskrankheiten und die Gewinnung virusfreier Pflanzen als Ausgangsmaterial zur Saatgutgewinnung im Gemüsebau und zum Ersatz stark virusverseuchter Obst- und Beerenanlagen; - arbeits- und betriebswirtschaftliche Erhebungen auf den Gebieten der Obst-, Wein- und Gemüseproduktion; - die Entwicklung neuer Getränketypen; - die Qualitätsverbesserung von Obst-, und Traubenkonzentraten ; - die Erforschung der chemischen Zusammensetzung und des Verhaltens der FruchtaromastofFe, um Reifevorgänge abzuklären, Lagerungseigenschaften zu prüfen sowie vor allem diese Stoife technisch zu gewinnen und zu verwerten ; - die Verbesserung der Methoden zur Prüfung der Qualität und zum Nachweis von Fälschungen von Wein und Fruchtsäften; - die Prüfung neuer Obstlagerungssysteme; - die Abklärung der physiologischen Kühlhauskrankheiten; - die Prüfung und Entwicklung neuer Konservierungs- und Gemüseaufbereitungsmethoden; - u.a.m.

In diesem Zusammenhang kann darauf hingewiesen werden, dass die Versuchsanstalt Wädenswil auf den Gebieten der Obst- und Gemüseverwertung sowie der Weinbereitung Fragen bearbeitet, die weder von der Eidgenössischen Technischen Hochschule, noch von der Schwesteranstalt in Lausanne, noch von kantonalen oder privaten Stellen erforscht werden. Als Beispiele solcher Forschungsarbeiten seien erwähnt die Untersuchungen der Fruchtaromastoffe; das chemische, mikrobiologische und technologische Studium der Obst- und Traubenkonzentrate; die Entwicklung verbesserter Analysenmethoden für die Weinund Fruchtsaftkontrolle zur Entdeckung von Fälschungen; die Eignungsprüfung von Obstsorten für die technische Verwertung und endlich Untersuchungen über neue Konservierungs- und Aufbereitungsmethoden
für Gemüse.

In Fragen des Obst-, Wein- und Gartenbaues, die ebenfalls von der Schwesteranstalt in Lausanne bearbeitet werden, sorgen die Kontakte der Sachbearbeiter, die technischen Arbeitsgruppen sowie die Abteilung für Landwirtschaft

1129 durch ihre Koordinationstätigkeit dafür, dass unnötige Doppelspurigkeiten vermieden werden. Das gleiche kann über die zwei übrigen Hauptaufgaben der Anstalt Wädenswil, nämlich die Hilfsstoffkontrolle und die Beratung gesagt werden, welche in den folgenden Abschnitten behandelt werden.

b, Prüfung von landwirtschaftlichen

Hilfsstoffen

Die Versuchsanstalt Wädenswil ist namentlich mit der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln beschäftigt. Diese umfasst physikalische, chemische und biologische Untersuchungen sowie den praktischen Einsatz und die Wirkung gegen verschiedene Schädlinge und Krankheiten. In neuerer Zeit verlangt die Prüfung der sogenannten Nebenwirkungen, d. h. Schädigungen an Kulturpflanzen, Minderung der Fruchtqualität, Hinterlassung von Fremdgeschmack, Bienengiftigkeit, Abbau der Rückstände usw., besonderen Einsatz. Der Versuchsanstalt Wädenswil werden jährlich 60-80 neue Präparate eingesandt. Zudem besteht die Pflicht, die bereits bewilligten Mittel zu überwachen. In den letzten Jahren hat auch die Zahl der zu prüfenden Unkrautvertilgungsmittel, die im Gemüse-, Obst- und Weinbau eingesetzt werden sollen, zugenommen.

c. Beratung Zur Vermittlung der erarbeiteten Ergebnisse an die Praxis veranstaltet die Versuchsanstalt Instruktionstagungen mit den Leitern der kantonalen Zentralstellen für Obst-, Wein- und Gemüsebau, der Technischen Kommission der Gemüseunion, den Fachkommissionen des Schweizerischen Obstverbandes, fortschrittlichen Praktikern usw. An der Anstalt werden zahlreiche Flugschriften verfasst, die den Beratungsstellen und der Praxis zur Verfügung gestellt werden. Ferner werden die Mitarbeiter für Pachtverträge von Verbänden und Organisationen zugezogen. Regelmässig stellt die Versuchsanstalt ihre Ergebnisse auch der landwirtschaftlichen Betriebsberatungszentrale in Küsnacht zur Verfügung.

Die weitverbreitete Schweizerische Fachschrift für Obst- und Weinbau wird von der Versuchsanstalt redigiert. Jährlich gehen etwa 20 000 Anfragen von Beratungsstellen oder aus der Praxis ein, die oftmals Laboruntersuchungen nötig machen. Mitarbeiter der Versuchsanstalt arbeiten in der Interkantonalen Giftkommission, Fachgruppe zur hygienischen Beurteilung landwirtschaftlicher Hilfsstoffe und in ändern schweizerischen und internationalen Fachgremien, , Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Aufgaben der Versuchsanstalt Wädenswil sehr vielfältig sind. Man darf festhalten, dass die interessierten Kreise den Einfluss dieser Tätigkeit auf die Produktion und Verwertung schätzen. Gerade in jüngster Zeit wirkten sich die Arbeiten der Versuchsanstalt auf die Rationalisierung im Obst-, Wein- und Gemüsebau sowie die qualitative
Verbesserung der Ernteprodukte sehr fruchtbar aus. Auch die von der Versuchsanstalt gezüchteten Obst-, Wein-, Beeren- und zahlreichen Gemüsesorten finden grosse Beachtung, und die von der Anstalt hergestellten Hefepräparate für die Qualitätsverbesserung der Weine, Obstweine und Brennmaischen werden in der Praxis sehr geschätzt. Im Rebbau konnten Erträge, Ertragssicherheit und Qualität Bundesblatt. 117.Jabtg. Bd.I.

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durch verschiedene neue Sortenselektionen gehoben werden. Allgemeine Anerkennung finden auch die Impulse, welche die Versuchsanstalt der technischen Obst- und Traubenverwertung gibt. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass die Grundlagen der schweizerischen Fruchtsaftindustrie durch die mikrobiologische Forschung und die Pasteurisationsversucbe der Versuchsanstalt gelegt worden sind. Auch in bezug auf die Technik der Obstund Gemüselagerung, der Lagerung in konditionierten Räumen sowie der Tiefkühllagerung werden an der Versuchsanstalt für die Praxis wichtige Fragen abgeklärt. Wie auf ändern Gebieten der Forschung sind demnach die vom Bund hier getätigten Ausgaben nutz- und lohnbringend angelegt.

II. Notwendigkeit, an der Versuchsanstalt ein zusätzliches Laborgebäude zu errichten 1. Der Raummangel in den bestehenden Gebäuden

Als in den Jahren 1902-1905 das Laboratorium I gebaut wurde, setzte sich der Personalbestand der Versuchsanstalt aus 6 Wissenschaftlern, 10 Technikern und Arbeitern und l Verwaltungsmann zusammen. Dieser Bestand erlaubte es, die damaligen Aufgaben der Versuchsanstalt zu bewältigen; entsprechend wurde der Laborbau bemessen. Inzwischen wuchsen Aufgaben und Mitarbeiterzahl, so dass in den Jahren 1939/40 für den gesamten Personalbestand von 38 Personen ein zweites Laborgebäude erstellt wurde. Entsprechend den damals schwierigen Zeitverhältnissen wurde allerdings das Raumprogramm und die Grosse der einzelnen Laboratorien sehr knapp und ohne grössere Reserven bemessen.

Seither ist die Zahl der Mitarbeiter der Versuchsanstalt auf 106 angestiegen, wovon 58 ständig in den Laboratorien arbeiten. Als Folge dieser Entwicklung ist an der Versuchsanstalt Wädenswil eine eigentliche Raumnot mit all ihren Nachteilen entstanden, was die nachfolgenden Beispiele veranschaulichen.

Im Laboratoriumsgebäude I arbeiten in den zwei als Laboratorien eingerichteten Räumen der Sektionen Physiologie und Züchtung, Obstbau und Gartenbau 5 Akademiker, l Technikerin, 5 Laboranten (inkl. Laborgehilfin) und 4 Lehrlinge. Die zwei Laboratorien haben eine Bodenfläche von je nur 37 m2.

Ähnlich sind die Raumverhältnisse im l. Stock, wo in den zwei Laboratorien 7 Wissenschaftler, 7 Laboranten (inkl. Laborgehilfin) und l Lehrtochter arbeiten. Im Z.Stock arbeiten in den zwei Hauptlaboratorien 4 Wissenschaftler und ein Laborant.

Wohl besitzt das Laboratoriumsgebäude noch weitere Räume, die aber nur als Büro, Waagzimmer, Apparatezimmer, Desinfektionsräume, Spülräume usw. in Frage kommen und sich nicht als eigentliche Laboratorien ausbauen lassen. Es wurde zur Gewinnung eines weiteren Arbeitsraumes u. a. ein Waagzimmer aufgehoben und die Waagen ins Laboratorium gestellt; diese Umstellung hat sich aber nachteilig auf den Zustand der Präzisionswaagen ausgewirkt.

Auch das 1958-1960 erbaute Nebengebäude zum Laboratoriumsgebäude I

1131 brachte nur eine unwesentliche Entlastung, weil neben den Klimakammern der Entomologie, den Unterbringungsräumen für die giftigen Pflanzenschutzmittel und dem Aufbereitungsraum für die Spritzbrühen nur zwei kleine Räume gewonnen werden konnten.

Im Laboratoriumsgebäude II sind die Raumverhältnisse ähnlich. Zudem fehlen dort Räume für verschiedene Apparate, ohne die das heutige Versuchswesen nicht mehr auskommt. So steht der Gaschromatograph, der sehr empfindlich ist, im gleichen Raum, wo Arbeiten mit dem Flammenphotometer und der Ultraviolettlampe durchgeführt werden. Weiter fehlt für die papier- und dünnschichtchromatographischen Arbeiten ein Raum, wo die Temperatur geregelt und die giftigen Lösungsmitteldämpfe direkt abgezogen werden könnten. Das Spektralphotometer, welches dauernd imBetrieb ist, musste infolge Platzmangels in einen Keller gestellt werden, m welchem zugleich Pasteurisaüonsarbeiten durchgeführt werden. Bakteriologisch-mikroskopische Untersuchungen müssen im gleichen Raum durchgeführt werden, wo auch chemisch gearbeitet wird.

Ferner fehlen feuersichere Räume für die Ausführung von Extraktionen mit feuergefährlichen Extraktionsmitteln wie Äther usw.

In den zur Schlossanlage gehörenden Gebäuden sind die Verwaltung, der Gärtnereibetrieb, die Kühl- und Tiefkühlanlagen, 2 Hörsäle, l Schülerlaboratorium, Räumlichkeiten für den Photographen und Zeichner, die Kantine, die Sektion Obst- und Gemüseverwertung und 3 Dienstwohnungen für den Hausmeister, den Obergärtner sowie den Mechaniker untergebracht. Ein Einbau von Laboratorien ist in diesen alten, zum Teil aus den Jahren 1530-1550 stammenden Gebäuden nicht möglich.

2. Raumbedarf für weitere Aufgaben Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten sind für die heutige Tätigkeit der Versuchsanstalt Wädenswil nicht nur ungenügend, sondern sie lassen auch gewisse Aufgaben gar nicht erfüllen. Obwohl in der Obst- und Traubenverwertung heute grosses Gewicht auf die Verbesserung der Obst- und Traubensaftkonzentrate und der Fruchtaromastoffe gelegt wird, war es bis heute nicht möglich, die hiezu notwendigen Apparate in Betrieb zu nehmen, weil ein genügend hoher Raum (Verfahrenstechnischer Laboratoriumsraum) fehlte. Weiter ist zu erwähnen, dass die von der obst- und gemüsebaulichen Praxis gewünschten physiologischen Untersuchungen erst durchgeführt
werden können, wenn Räume zur Verfügung stehen, in denen Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Lichtstärke reguliert werden können. Ferner ist zu erwähnen, dass heute verschiedene Fragen erst mit dem Einsatz von Isotopen gelöst werden können, Wohl wird an der Versuchsanstalt mit der Isotopentechnik bereits gearbeitet, die Räume sind aber unzureichend und es müssen darin noch andere Arbeiten durchgeführt werden.

Diese Verhältnisse haben uns veranlasst, für die Versuchsanstalt Wädenswil ein drittes Laborgebäude projektieren zu lassen.

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lu. Das Neubauprojekt 1. Raumprogramm Bei der Aufstellung des Raumprogrammes stellte man auf den heutigen Entwicklungsstand der Versuchsanstalt ab. Man beschränkte sich auf eine Raumreserve von einem kleinen Laboratorium und einem Raum im l.Untergeschoss sowie einem kleinen Sitzungszimmer im 2. Obergeschoss. Schon von Anfang an werden sämtliche Räume des Neubaues belegt sein.

Es ist vorgesehen, das Laborgebäude I nach dem Neubau ganz der Sektion Pflanzenschutz zuzuteilen und folgende Aufteilung vorzunehmen : Souterrain : Bibliothek, Thermostatenraum, Geschirr- und Glaswaschküche ; Parterre: Phytopathologie und Virologie; I.Stock: Entomologie und Nematologie; 2.Stock: Pflanzenschutz-Chemie.

Zur Behebung der Raumnot im Labor II ist vorgesehen, der Sektion Getränkechemie die Räume des Zwischenbaues und des l. Obergeschosses des Neubaues zuzuweisen. Weiter sollen im Neubau die Sektionen Obstbau, Gartenbau, Physiologie und Züchtung, das biochemische Laboratorium und die Direktion entsprechend der in der Baubeschreibung angegebenen Raumaufteilung untergebracht werden.

Wenn das Raumprogramm auch praktisch keine Reserven aufweist, ist der Neubau doch so angelegt, dass das Gebäude an der SW-Seite verlängert werden könnte. Der Anbau käme über die Zivilschutzräume zu stehen.

I.Planung und Beschreibung des Neubaues

Die ersten Projektstudien wurden von der Eidgenössischen Bauinspektion Zürich durchgeführt. Später beauftragte die Bauinspektion in Verbindung mit der Abteilung für Landwirtschaft, bzw. der Versuchsanstalt, einen ortsansässigen Architekten mit der weitern Planung des Projektes. Wie aus den Abbildungen im Anhang hervorgeht, fiel die Wahl des Standortes neben die bestehendenLaborgebäude. Damit passt sich der Neubau organisch den übrigen Gebäuden an und gewährleistet einen guten Gesamtarbeitsablauf. Durch die getroffene Lösung kann ferner die Errichtung neuer Zugänge und Zufahrten vermieden werden, was ebenfalls dazu beiträgt, dass das vorgeschlagene Projekt am ehesten Kulturland spart. Es werden folgende Flächen überbaut: Hauptbau 27,75 m x 15,20 m = 421,80 m1; Verbindungsbau 12,00 m x 7,20 m = 86,40 ma.

Die Stockwerke sind an der Berührungsstelle mit dem Verbindungsbau durch ein Treppenhaus und einen kombinierten Waren- und Personenlift miteinander verbunden. Die verschiedenen Raumgruppen verteilen sich geschossweise wie folgt: 2. Untergeschoß: Phytodrom (Räume für physiologische Untersuchungen, wo Temperatur, Licht und Luftfeuchtigkeit eingestellt werden können); Instai-

1133 lationszentralen, Kühl- und Getränkelagerräume, Spülräume und Werkstatt für Glasbläserarbeiten.

Im Verbindungsbau (zweigeschossig) : Laboratorium für Verfahrenstechnik, d. h. für die Aufstellung von Apparaten zur Bearbeitung von Getränkefragen wie Konservierungsverfahren und Fruchtaromaforschung; Lagerraum für dazugehörige Apparate.

]. Untergeschoss (Eingangsgeschoss) : Eingangshalle, Feld-, Reserve- und Nachtlabor (feuersicher) neben verschiedenen Apparate- und Installationsräumen; Zivil schutzräume.

1. Obergeschoss: Laboratorien und Arbeitsräume der Sektion Getränkechemie und -biologìe; im Zwischenbau Büro des Sektionschefs, kleiner Degustationsraum, mit den bisherigen Räumlichkeiten in Labor II verbunden.

2. Obergeschoss: Direktion und Direktionssekretariat; Laboratorien, Arbeits- und Büroräume der Sektion Obstbau; Sitzungszimmer als Raumreserve.

3. Obergeschoss: Laboratorien, Arbeits- und Büroräume der Sektionen Gartenbau sowie Physiologie und Züchtung; botanische Sammlung.

4. Obergeschoss: Biochemische und physikalisch-chemische Laboratorien und Arbeitsräurne, Isotopenlabor, Büros für Laborchef und Sekretärin.

Dachgeschoss: Raum für Sitzungen, Konferenzen, Instruktionstagungen und grössere Degustationen.

Auf der SW-Seite, anschliessend an das neue Gebäude, fügen sich, unter Terrain, die gemäss Bundesgesetz vom 4. Oktober 1963 über bauliche Massnahmen im Zivilschutz vorgeschriebenen Schutzräume an. Die Anstalt Wädenswil besitzt eine Betriebsschutzorganisation (BSO). Der Schutzbau wurde nach Angaben des Bundesamtes für Zivilschutz geplant ; er bietet ungefähr 50 Personen Schutz gegen A-, B- und C-Waffen.

Der ganze Bau ist ausgesprochen konzentriert angelegt und besteht weitgehend aus Laboratorien und deren Nebenräumen. Dadurch ergeben sich verhältnismässig grosse Installationsarbeiten. Diese können nicht vermieden werden, da sie zur normalen Ausstattung eines Forschungslaboratoriums gehören.

Nach feuer- und unfallpolizeilichen Vorschriften muss ferner jede Kapelle mit einem eigenen Abzug und Ventilator versehen werden. Die vorgesehenen Baumaterialien sind einfach und zweckmässig gewählt. Der Beton bleibt überall, wo angängig, unverputzt sichtbar (Stützen, Stürze, Decken in den Laboratoriumsräumen und Nebenräumen). Die Leitungsführungen der Installationen sind in den Laboratorien
sichtbar, lediglich in den Korridoren und den klimatisierten Räumen werden sie durch heruntergehängte Decken verdeckt. Das Kiesklebedach, die Holzfenster mit Isolierverglasung, die Kunststoffböden in den Laboratorien, die Industrieböden in den Untergeschossräumen sowie die innere Treppe in Kunststein sind zweckmässig gestaltet und preislich günstig.

1134 3. Kostenvoranschlag

a. Objektkreditbedarf Das von der Direktion der Eidgenössischen Bauten, bzw. der Bauinspektion Zürich überprüfte Bauprojekt rechnet bei einem Baukostenindex von 302,1 Punkten (l. Oktober 1964 ; Juni 1939 = 100) mit folgenden Aufwendungen : Zusammenstellung der Anlagekosten Franken I. Hochbauarbeiten 2 454 000 II. Ausserordentliche Erd- und Maurerarbeiten (Fels) 230 000 III. Anpassungen an Labor I und II 24 000 IV. Strassenanpassungen und Umgebungsarbeiten inkl. äussere Kanalisation und Fernheizkessel 201 000 V. Laborausbau l 770 000 VI. Ventilation 334 000 VII. Zivilschutzräume (BSO) 410 000 VIII. Mobiliar und Einrichtungen 300 000 IX. Verschiedenes und Unvorhergesehenes: ca. 10% 527000 Kreditbedarf

6 250 000

abzüglich: bereits bewilligte Projektierungsfcredite Notwendiger Objektkredit

90 000 6 160000

b. Mobiliar und Einrichtungen

Das notwendige Mobiliar, insbesondere für die Ausstattung der Laboratorien, des Sitzungszimmers und der Direktion, ist im verlangten Objektkredit enthalten. Weitere Auslagen für Büromöbel wie Pulte, Schränke, Tische usw.

sind nicht zu erwarten, da der Neubau in erster Linie beute überfüllte Räume entlastet.

c. Betriebsausgaben und

Personalaufwendungen

Auch bei den Betriebsausgaben wirkt sich aus, dass der Neubau eine Raumnot behebt und nicht die Anstalt erweitert. Es muss deshalb nicht mit wesentlich höheren Gesamtbetriebsausgaben gerechnet werden. Im Gegenteil sind mit dem Neubau Rationalisierungen im Arbeitsablauf zu erwarten. Für den Betrieb des neuen Gebäudes muss auf Grund des heutigen Preisstandes mit jährlichen Betriebsausgaben von ungefähr 8000 Franken gerechnet werden.

Die Vermehrung des wissenschaftlichen und sonstigen Personals steht in keinem Zusammenhang mit dem Neubau, sondern richtet sich nach den Aufgaben, die der Versuchsanstalt in Zukunft zugewiesen werden. Einzig die Reinigungsarbeiten im neuen Laboratoriumsgebäude und die Pflege der Glaswaren erfordern zusätzlich zwei Laborgehilfinnen (Reinigungspersonal). Dies ergibt auf der Basis 1965 eine Vermehrung der Personalaufwendungen von rund 20 000 Franken.

Gemäss Staatsrechnung 1964 hatte die Versuchsanstalt Wädenswil Ausgaben von rund 2 481 000 Franken (ohne Anteil an Globalkrediten), wovon rund

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l 881000 Franken auf die Besoldungen entfielen. Die Betriebsausgaben für die Anstalt beliefen sich damals auf rund 203 000 Franken. - An Einnahmen wies die Anstalt im gleichen Rechnungsjahr rund 320 000 Franken aus.

IV. Begutachtungen und Rechtsgrundlage Die Aufsichtskommission für die Eidgenössischen Versuchsanstalten für Obst-, Wein- und Gartenbau hat das Projekt an Ort und Stelle sowie anlässlich verschiedener Sitzungen besprochen. Sie bejahte die Bedürfnisfrage und empfahl das vorliegende Projekt zur Ausführung.

Die Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung (ZOB) beurteilte den Neubau als zweckmässig und organisatorisch gute Lösung der gegenwärtigen Raumprobleme in Wädenswil. Sie bezeichnete das vorliegende Raumprogramm als massvoll; trotzdem trage es aber, wenn der ganze Komplex aller Laboratorien als Einheit betrachtet werde, einer vorausschbaren Entwicklung Rechnung, sofern der Anstalt nicht neue und unerwartete Aufgaben überbunden werden.

Den konjunkturpolitischen Erfordernissen auf dem Gebiete der Bauwirtschaft wird dadurch Rechnung getragen, dass der Zeitpunkt für den Baubeginn im Einvernehmen mit der gemäss Bundesbcschluss vom 13.März 1964 über die Bekämpfung der Teuerung durch Massnahmen auf dem Gebiete der Bauwirtschaft zuständig erklärten kantonalen Amtsstelle festgelegt wird (AS 1964, 2) 8).

Die gesetzliche Grundlage für den vorgeschlagenen Beschlussesentwurf bildet Artikel 16, Absatz l des Landwirtschaftsgesetzes vom S.Oktober 1951, wonach der Bund in verschiedenen Landesgegenden Versuchs- und Untersuchungsanstalten unterhält, die mit den erforderlichen technischen und wissenschaftlichen Einrichtungen auszustatten sind. Das Landwirtschaftsgesetz seinerseits stützt sich auf Artikel 31W3 der Bundesverfassung. Die Verfassungsmässigkeit des Beschlussesentwurfes ist somit gegeben.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen empfehlen wir Ihnen, den beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss anzunehmen und damit den erforderlichen Objektkredit für den Neubau eines Forschungslaboratoriums an der Eidgenössischen Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil zu bewilligen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 18, Mai 1965.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Tschudi Der Bundeskanzler: Ch.Oser

1136 (Entwurf)

Bundesbeschluss über die Bewilligung eines Objektkredites für einen Neubau an der Eidgenössischen Versuchsanstalt für Obst-, Weinund Gartenbau in Wadenswil Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, in Ausführung von Artikel 16 des Landwirtschaftsgesetzes vom S.Oktober 1951, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 18. Mai 1965, beschliesst:

Art. l Für den Neubau eines Forschungslaboratoriums an der Eidgenössischen Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wadenswil wird ein Objektkredit von 6 160 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

3 Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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/.· Eidgenossisclie Versuchsanstalt fiir Obst-, Wein- und Gartenbau WSdenswil - Neubau ernes Laboratoriums.

Modellaufnahme von Norden: links befinden sich das kleine Nebeogebaude:, in der Mitte die beiden alten Laborgebaude I und II und gegen den oberen Bildrand das geplante LaboratoriumsgebSude, das durch einen Zwischentrakt mil dem alten Labor II verbunden werden solL

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//.- Eidgenössische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau Wädenswil - Neubau eines Laboratoriums.

Modellaufnahme von Westen : links (verdeckt) befinden sich das kleine Nebengebäude, rechts anschliessend im Vordergrund die beiden

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredites für einen Neubau an der Eidgenössischen Versuchsanstalt für Obst-, Weinund Gartenbau in Wädenswil (Vom 18. Mai 1965)

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03.06.1965

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