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Bekanntmachungen von Departementen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 14. bis 20. Juni 1965

Beginn der dienstlichen Tätigkeit Brasilien Herr Edipo Santos Maia, Erster Sekretär.

Beförderungen Vereinigte Staaten von Amerika Herr Malcolm Lawrence, Zweiter Sekretär (wirtschaftliche Angelegenheiten), in den Rang eines Handelsattaches.

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft Die Montreux-Berner-Oberland-Bahn-Gesellschaft in Montreux stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, ihre Bahnlinie von Montreux nach Lenk mit einer Betriebslänge von 74,892 km, samt Zubehör und Betriebsmaterial, im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 25.September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffsunternehmungen im 2.Rang zu verpfänden. Zweck: Sicherstellung einer Anleihe von 4583500 Franken, die zur Rückzahlung der Anleihe von 1943 dient.

Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement in Bern bis zum 19. Juli 1965 einzureichen.

Bern, den 26. Juni 1965.

Eidgenössisches Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement 7926

Generalsekretariat

336 Notifikation

Gestützt auf Artikel 102 ZG hat die Eidgenossische Zollverwaltung am 17. März 1965 als Zollpfand beschlagnahmt: 50kg Kaffee, geröstet, in Plastiksack verpackt, aufgefunden durch Beamte der Grenzwache in der Nähe der Zollgrenze auf dem Gebiete der Gemeinde Müstair (im Räume Einsiedelei-Tauferserwald).

Dem rechtmässigen Eigentümer dieser Ware wird ab heute eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, um gegen die Beschlagnahme bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern Beschwerde einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt gemäss Artikel 122 ZG die Verwertung des Zollpfandes.

Bern, den 1. Juli 1965.

7926

Eidgenössische Oberzolldirektion

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Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs

Dieses Gesetz, mit den bis I.Januar 1960 erfolgten Änderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreifend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.

Der Bezugspreis beträgt Fr. 2.-- pro Exemplar, 6291

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Das Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen und der vom Bund konzessionierten Trolleybusse, Aufzüge, Luftseilbahnen, Sesselbahnen, Schlittenseilbahnen und Schiffahrtsunternehmungen (Stand: I.Januar 1960) mit Nachtrag vom I.August 1962 kann bezogen werden zum Preise von Fr. 2.50 (bzw. Fr. -.85 nur für den Nachtrag) beim Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement, Drucksachenbureau, 3003 Bern.

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Bekanntmachungen von Departementen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes

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Jahr

1965

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.07.1965

Date Data Seite

335-336

Page Pagina Ref. No

10 042 934

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