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Bundesratsbeschluss über die Ernährung des Ergebnisses der Volksabstimmung vom 28. Februar 1965 betreffend die Bundesbeschlüsse über die Bekämpfung der Teuerung # S T #

(Vom 12. März 1965)

Der Schweizerische Bundesrat, nach Einsicht in die Protokolle der Volksabstimmung vom 28.Februar 1965 betreffend die Bundesbeschlüsse über die Bekämpfung der Teuerung (Massnahmen auf dem Gebiete des Geld- und Kapitalmarktes und des Kreditwesens ; Massnahmen auf dem Gebiete der Bauwirtschaft), woraus sich ergibt, a. dass der Bundesbeschluss über die Bekämpfung der Teuerung durch Massnahmen auf dem Gebiete des Geld- und Kapitalmarktes und des Kreditwesens bei 912344 gültigen Stimmen vom Volke mit 526599 gegen 385745 Stimmen und von 16 Kantonen und 5 Halbkantonen gegen 3 Kantone und l Halbkanton angenommen worden ist.

b. dass der Bundesbeschluss über die Bekämpfung der Teuerung durch Massnahmen auf dem Gebiete der Bauwirtschaft bei 914186 gültigen Stimmen vom Volke mit 507739 gegen 406447 Stimmen und von 16 Kantonen und 2 Halbkantonen gegen 3 Kantone und 4 Halbkantone angenommen worden ist, gestützt auf die von der Bundesversammlung am 18.Dezember 1964 dem Bundesrat delegierte Kompetenz für die Erwahrung des Ergebnisses der genannten Abstimmung, erklärt: Einziger Artikel Der Bundesbeschluss vom 13. März 1964 über die Bekämpfung der Teuerung durch Massnahmen auf dem Gebiete des Geld- und Kapitalmarktes und des Kreditwesens und der Bundesbeschluss vom 13. März 1964 über die Bekämpfung der Teuerung der Massnahmen auf dem Gebiete der Bauwirtschaft sind von der Mehrheit der stimmenden Schweizerbürger und von der Mehrheit der Kantone, angenommen worden.

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Sie bleiben daher weiterhin in Kraft gemäss (Art. 13 für den ersten der beiden Beschlüsse; Art. 16 für den zweiten).

Bern, den 12. März 1965

8197

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Tschudi .

Der Bundeskanzler: Ch. Oser

Volksabstimmung vom 28. Februar 1965 Über die Bekämpfung der Teuerung (I. Maßnahmen auf dem Gebiete des Geld- und Kapitalmarktes und des Kreditwesens) Kantone

Stimmberechtigte

276 260 265 521 73379 9026 Uri 22585 Schwyz 6609 6322 10614 14800 Zue 48 184 57003 67253 Baselstadt . . » » . . . .

44261 Baselland 18 162 13454 Appenzell A Rh Appenzell I« Rh 3733 90867 St Galten1) 39891 100900 44103 54284 Tessin 124 371 Waadt 52718 Waliis 42171 71 619 Genf 1 558 090 Total Zürich Bern

Eingelangte Stimmzettel

187815 147 273 45282 5908 12762 3706 4337 6951 8724 23485 35053 35527 27093 15070 9 103 2027 59717 24616 79712 33507 22915 58 160 28728 18948 33277 929 696

Ausser Betracht fallende Stimmzettel

leer

ungültig

3203 1 112 527 254 98 30 58 77 · 70 168 865 . 544 226 663 259 12 1 354 494 2651 704 485 497 461 243 293 15348

65 162 29 10 3 4 8 54 226 423 6 34 8 19 2 229 28 75 18 417 39 75 37 33

2004

In Betracht Prozentuale fallende Stimmzettel Beteiligung 184547 145 999 44726 5654 12654 3673 4275 6866 8600 23091 33765 34977 26833 14399 8825 2013 58 134 24 094 76986 32785 22013 57624 28 192 18668 32 951 912344 Abs. Meht 456173

l

) Obligatorisches Stirunrecht

67,9 55,5 61,7 65,4 56,5 56,1 68,6 65,5 58,9 48,7 61,5 52,8 61,2 82,9 67,6 54,2 65,7 61,7 79 75,9 42,2 46,7 54,5 44,9 46,4 59,7

Standustimmea Ja

Kein annehmende

108 622 97903 25651 3318 7335 1 962 2160 4476 4875 12898 20578 16819 13425 7494 4733 1559 32444 9460 45224 21060 7984 35 173 12935 H 890 16621 526 599

verwer-

75925 1 48096 1 19075 2336 I 5319 1 1 711 1/2 2115 !/2 2390 1 3725 10193 l 13 187 1 18 158 Vi l 13408 /2 l 6905 4092 V4 454 '/2 25690 14634 l l 31762 l 11725 14029 1 l 22451 15257 1 6778 i l 16 330 385 745 Annehmende Stände 165/8 Verwerfende Stände 3 1/2

£ \o

o\
Volksabstimmung vom 28. Februar 1965 über die Bekämpfung der Teuerung

(II. Massnahmen auf dem Gebiete der Bauwirtschaft) Kantone

Stimmberechtigte

Eingelangte Slimmzeltsl

Ausser Betracht fallende Stimmzettel leer

Zürich.

276 260 265 521 73 379 Uri 1 ....

9026 22585 6609 6322 10614 14800 Zue . .

48 184 57003 Baselstadt 67 253 44261 18 162 13454 Appenzell A.Rh Appenzeli1I. Rh. .....

3733 St Gallen ) 90867 39891 100 900 44103 54284 Waadt 124 371 52718 Wallis 42171 71 619 Genf 1 558 090 Total . .

187786 147 273 45283 5 913 12758 3706 4335 6946 8724 23485 35 053 35 527 27068 15058 9 106 1 980 60263 24643 79819 3349Î 22916 58 150 28730 18961 33 277 930253

3076 958 339 223 80 24 53 67 57 143 444 435 190 621 237 .

16 1 830 483 2560 6S4 425 373 311 173 190 13992

ungültig 61 151 30

8 3 7 9 49 229 414 4 31 12 23 5 296 38 74 21 416 45 73 42 34 . 2075

In Betracht faltende Stimmzettel

184649 146 164 44914 5690 12670 3679 4275 6870 8618 23 113 34195 35088 26847 14425 8846 1 959 58 137 24122 77 185 32788 22075 57732 28346 18746 33053 914 186 Ab s. Mehr 457 094

*) Obligatorisches S t innmrecht

Standesstimmen Prozentuale Beteiligung

la

67,9 55,5 61,7 65,5 56,4 56,1 68,5 65,4 58,9 48,7 61,5 52,8 61,1 82,9 67,6 53 66,3 61,7 79,1 75,9 42,2 46,7 54,5 44,9 46,4 59,7

104 681 94 585 25086 3234 7188 1 883 2101 4292 4539 12785 19094 16435 12741 7295 4233 1444 29898 9306 43762 20331 7821 33 516 12598 10840 18 051 507739

Nein annehmende

79968 51579 19828 2456 5482 1 796 2174 2578 4079 10 328 15 101 18653 14106 7 130 4613 515 28239 14816 33423 12457 14254' 24216 15748 7906 15002 406447

verwerfende

1 1 1 I 1

Vi 1 I 1 1

1

i/2

1/2 Vl

Vi 1 1 1

1 1

1

Annehmende Stände 163/a Verwerfende Stände 3ä/a

Vl

1

1 1

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Der Schweizerische Bundesrat an die Kantonsregierungen

Getreue, liebe Eidgenossen !

Am 26. Februar 1965 haben wir einen neuen Beschluss gefasst über die Begrenzung und Herabsetzung des Bestandes an ausländischen Arbeitskräften, Wir übermitteln Ihnen in der Beilage diesen Beschluss und bemerken dazu folgendes: I. Begrenzung und Herabsetzung des Bestandes an ausländischen Arbeitskräften Durch den Bundesratsbeschluss vom 21. Februar 1964 über die Beschränkung der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ist die Regelung von 1963 verschärft worden. Trotzdem ist es nicht gelungen, den Ausländerbestand zu stabilisieren. Die Zunahmekurve hat sich zwar weiter verflacht, doch ist die Zahl der kontrollpflichtigen ausländischen Arbeitskräfte vom August 1963 bis August 1964 nochmals um 31000 gestiegen. Volk und Behörden sind sich darüber einig, dass der Bestand an Ausländern nunmehr das tragbare Mass überschritten hat. Wir sind entschlossen, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte nicht nur zu stabilisieren, sondern zu vermindern. Nachdem weite Volkskreise sich der Gefahr der Überfremdung bewusst wurden, dürfen wir annehmen, dass auch die Bereitschaft besteht, die mit einem Abbau des Ausländerbestandes verbundenen Opfer und Nachteile in Kauf zu nehmen.

Durch unsern Beschluss vom 26. Februar 1965 über die Begrenzung und Herabsetzung des Bestandes an ausländischen Arbeitskräften wird die bisherige Regelung nochmals verschärft. Die Gründe, die zu den neuen Massnahmen Anlass gaben, haben wir in unserem Bericht vom 9. Februar 1965 an die erweiterte Kommission des Nationalrates für auswärtige Angelegenheiten einlässlich dargelegt. Wir möchten Eure Aufmerksamkeit besonders auf die folgenden Punkte hinlenken.

Die hauptsächlichste Neuerung besteht darin, dass neben dem Gesamtpersonalbestand auch der Ausländerbestand jedes Betriebes begrenzt wird.

Austretende Schweizer können somit nicht mehr durch Ausländer ersetzt wer-

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den. Gleichzeitig werden die Betriebe verpflichtet, ihren Ausländerbestand bis zum 30. Juni 1965 um 5 Prozent herabzusetzen. Die betriebsweise Begrenzung des Gesamtpersonalbestandes wird beibehalten, um einer inflationären Lohnwelle vorzubeugen. Die Erteilung von Ausnahmen ist auf ausgesprochene Notfälle beschränkt und beim Bund konzentriert, der an eine zahlenmässige Begrenzung gebunden ist.

Vom Standpunkt der Überfremdung aus wäre ein Abbau von 10 Prozent am Platze gewesen. Doch hätte dies zur Stillegung von Betrieben führen, die wirtschaftlichen Interessen zahlreicher Kantone und Gemeinden schwer beeinträchtigen und auch schweizerische Arbeitnehmer in Mitleidenschaft ziehen können. Wir haben uns deshalb entschlossen, den Abbau in zwei Etappen vorzusehen. Für die Zeit bis zum 30. Juni 1966 ist eine weitere Herabsetzung um bis zu 5 Prozent in Aussicht genommen, doch wird deren Ausmass erst im Anschluss an die Augusterhebung 1965 nach Massgabe der Wirksamkeit und der wirtschaftlichen Auswirkungen der für 1965 getroffenen Massnahmen festgelegt werden.

Wir sind uns bewusst, dass das System der Doppelplafonierung, während längerer Zeit angewendet, zu einer Erstarrung der Wirtschaft führen müsste und deshalb nur als Ubergangslösung in Frage kommen kann. In Zukunft wird die Verteilung der Arbeitskräfte auf die Wirtschaftszweige und Betriebe wieder mehr den Marktkräften überlassen werden müssen. Die Begrenzung des Gesamtpersonalbestandes soll deshalb 1966 gelockert werden. Ganz allgemein wird der Abbau in den kommenden Jahren differenzierter vorgenommen werden müssen. Damit wird den Bedenken vieler Kantone Rechnung getragen werden. Die Besonderheiten bestimmter Wirtschaftszweige und gewisser Landesgegenden sollen besser berücksichtigt werden, als es heute möglich ist, da es vor allem darauf ankommt, die allgemein als notwendig und dringlich anerkannte Umkehr einzuleiten. Um die spätere Regelung den wirtschaftlichen und regionalen Gegebenheiten möglichst anzupassen, wird auch die Frage der Behandlung der Grenzgänger und der Saisonarbeitskräfte im Rahmen des Abbauplanes neu geprüft werden.

u. Durchführung der neuen Regelung Die Durchführung der neuen Massnahmen liegt weitgehend bei den Kantonen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass auf ihrem Gebiet die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte zurückgeht. Die
Herabsetzung der Bestände in den einzelnen Betrieben um 5 Prozent muss in allen Kantonen zu einer entsprechenden Verminderung des Gesamtbestandes an ausländischen Arbeitskräften führen; Erhöhungen sind nur im Rahmen der von den Bundesbehörden erteilten Ausnahmebewilligungen zulässig.

Die Mittel, diesen Abbau durchzusetzen, haben die Kantone mit unserm neuen Beschluss in der Hand. Die Durchführung der Beschränkungsmassnahmen wird erleichtert durch unsern Beschluss vom 19. Januar 1965 über die

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Zusicherung der AufenthaUsbewilligung zum Stellenantritt; jene Vorschriften verhindern die ungeregelte Einreise und schaffen Ordnung auf dem Arbeitsmarkt.

Wir erwarten, dass jeder Kanton die verschärfte Regelung mit der nötigen Strenge anwendet. Das Schweizervolk; würde es nicht verstehen, wenn einzelne Kantone die gesteckte Grenze nicht einhielten. Auch gegenüber den ändern Kantonen könnte dies nicht verantwortet werden.

Voraussetzung für die Erreichung dieses Zieles ist eine lückenlose Erfassung des Ausländerbestandes und die Kontrolle des vorgeschriebenen Abbaues.

In manchen Kantonen besteht die Auffassung, die bestehenden Kontrollmittel seien genügend. Das mag für die bisherige Zulassungspraxis richtig gewesen sein; für die Durchführung der neuen Massnahmen, die eine betriebsweise Herabsetzung des Ausländerbestandes zum Ziel haben, sind jedoch wirksamere Kontrollmassnahmen unerlässlich. Die Arbeitsämter müssen jederzeit die Übersicht über die Ausländerbestände in den einzelnen Betrieben haben. Deshalb ist in jedem Kanton ein Verzeichnis der Betriebe anzulegen; daraus müssen für jeden Betrieb die nötigen Angaben über die beschäftigten Ausländer ersichtlich sein.

Wir sind uns bewusst, dass die Einrichtung und Führung dieser Verzeichnisse einen erheblichen Aufwand an Zeit und Personal erfordert. Diese Verzeichnisse sind nicht nur unerlässlich zur Erreichung unseres Nahzieles; sie lohnen sich auf jeden Fall, wenn man bedenkt, dass das Ausländerproblem uns noch auf Jahre hinaus beschäftigen wird. Für die Durchführung dieser neuen Aufgaben müssen deshalb die Kantone den Arbeitsämtern die erforderlichen sachlichen und personellen Mittel zur Verfügung stellen.

Bund, Kantone und Gemeinden werden in enger Zusammenarbeit und in Verbindung mit der Wirtschaft dahin wirken müssen, dass der Ausländerbestand auf ein vom Überfremdungsstandpunkt aus tragbares Mass gesenkt wird.

Das Endziel des Abbaues lässt sich heute weder zahlenmässig noch zeitlich umschreiben. Die Zuiückbilduug des Ausländeibestandes wird so weit als möglich auf die Bevölkerungsentwicklung abgestimmt werden müssen. Da sowohl die Zahl der ins Erwerbsleben tretenden Jugendlichen wie die Zahl der niedergelassenen Ausländer in den nächsten Jahren höher sein wird, kann der Wirtschaft ein Verzicht auf die Beschäftigung eines Teiles der
kontrollpflichtigen Ausländer zugemutet werden.

Dieser Weg zurück, den wir nun zu gehen gezwungen sind, wird nicht leicht sein. Wir haben mit unserm Beschluss den ersten Schritt getan und zählen auf Eure tatkräftige Mitwirkung. Von Eurem Einsatz bei der Durchführung der neuen Massnahmen hängt es nun wesentlich ab, ob die Überfremdung aufgehalten werden kann.

Bundesblau. 117.JTahrg. Bd. L

654 Wir benützen den Anlass, um Euch, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns dem Machtschutz Gottes zu empfehlen.

Bern, den 15. März 1965.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Tschudi Der Bundeskanzler: Ch. Oser

# S T #

Bekanntmachungen von Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 1. bis T.März 1965

Amtsaufnahme Elfenbeinküste Herr Seri Patrice Kouebi, Kanzleichef.

Vereinigte Staaten von Amerika Herr Wendeil P. Reynolds, Attaché.

Beendigung der dienstlichen Tätigkeit Kamerun Herr Jean Jonas Mackongo, Zweiter Sekretär.

Südafrika Herr Gérard Houze, Erster Sekretär.

7911

Einnahmen der Zollverwaltung in tausend Franken 1965

Monat

Zölle

übrige Einnahmen

Total 1965

Januar Februar

113944 128 721

20451 19948

134395 148 669

Jan. /Febr. 65

242 665

40399

283 064

Jan. /Febr. 64

247 361

38513

Total 1964

141 234 144640

Mehreinnahmen

Mindereinnahmen

6839 4029

2810 285 874

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesratsbeschluss über die Erwährung des Ergebnisses der Volksabstimmung vom 28.

Februar 1965 betreffend die Bundesbeschlüsse über die Bekämpfung der Teuerung (Vom 12. März 1965)

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Jahr

1965

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.03.1965

Date Data Seite

647-654

Page Pagina Ref. No

10 042 817

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