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Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen Wohnungsmarkt und Wohnungsmarktpolitik Bericht der Eidgenössischen Wohnbaukommission Sonderheft Nr. 72 der «Volkswirtschaft» (Dezember 1963)
Die Eidgenössische Wohnbaukommission hat vom Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements den Auftrag erhalten, zuhanden des Bundesrates Vorschläge zur Normalisierung des Wohnungsmarktes auszuarbeiten.
Als Voraussetzung dafür mussten die sich stellenden Fragen zuerst im allgemeinen volkswirtschaftlichen Zusammenhang betrachtet werden. Es war die gegenwärtige Lage des Wohnungsmarktes zu erforschen und eine Vorstellung über die künftige Entwicklung zu gewinnen, und schliesslich mussten die verschiedenen Ziele und Mittel in einem geschlossenen Ganzen vereinigt werden.
Dementsprechend wird im I.Abschnitt die heutige Lage auf dem Wohnungsmarkt analysiert und die mutmassliche Entwicklung bis 1970 skizziert. Im 2. Abschnitt erfolgt die Darlegung der Zielsetzung und Begründung der öffentlichen Wohnungsmarktpolitik. Der 3. und letzte Abschnitt enthält die Grundzüge eines Systems von Massnahmen zur Normalisierung des Wohnungsmarktes mit einem Schlusskapitel «Programm für die öffentliche Wohnungsmarktpolitik».
Der Bericht der Eidgenössischen Wohnbaukommission «Wohnungsmarkt und Wohnungsmarktpolitik», herausgegeben als Sonderheft (Nr. 72 der «Volkswirtschaf t»), kann gegen Vorauszahlung von Fr. 6.-auf Postcheckkonto30-520, Schweizerisches Handelsamtsblatt, Bern (Effingerstrasse 3), bezogen werden.
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Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden:
Bundesrechtspflege - Ausgabe 1963Diese 161 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte mit allen bis Ende 1963 nachgeführten Änderungen: 1. Bundesgesetz vom lö.Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.
2. Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.
3. Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege.
4. Reglement vom 21. Oktober 1944 für das Schweizerische Bundesgericht.
5. Tarif vom H.November 1959 über die Entschädigungen an die Gegenpartei für das Verfahren vor dem Bundesgericht.
6. Bundesgesetz vom 21, Juni 1963 über den Fristenlauf an Samstagen.
Preis (kartoniert) Fr. 3.20 plus Zustellgebühr.
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei 1306
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Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen
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Jahr
1965
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
43
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
28.10.1965
Date Data Seite
1516-1516
Page Pagina Ref. No
10 043 066
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