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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend militärische Bauten (Vom I.Juni 1965)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend militärische Bauten zu unterbreiten.

Unsere Anträge schliessen an die Botschaft vom 13. September 1963 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (BEI 1963, II, 669) an und haben zum Ziel, die materiellen Verteidigungsvorkehren zu vervollständigen und einen weiteren Teil der durch die Truppenordnung 1961 verursachten Bedürfnisse zu decken. Sie umfassen Kreditbegehren für militärische Bauten und Einrichtungen sowie Zusatzkreditbegehren zu früher beschlossenen Objektkrediten.

Die Bauprojekte sind nach Dringlichkeit und Stand der technischen Abklärungen ausgewählt. Ihre Verwirklichung und somit der Zahlungsbedarf wird sich auf eine Zeitspanne von mehreren Jahren verteilen. Die jährlichen Aufwendungen sind im langfristigen Finanzplan des Eidgenössischen Militärdepartementes enthalten. Die neuen Vorhaben werden unter Wahrung der konjunktürpolitischen Notwendigkeiten zur Ausführung kommen und jedenfalls den Plafond nicht überschreiten, der vom Beauftragten des Bundesrates für Baufragen für militärische Bauten festgelegt ist.

Die anhaltende Bauteuerung hat bei früher bewilligten Objektkrediten im einen und ändern Fall zu Mehrkosten geführt, die leider mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht gedeckt werden können. Wir sehen uns deshalb veranlasst, im zweiten Teil dieser Botschaft Zusatzkreditbegehren zu begründen, die durch die angedeutete Preisentwicklung und teilweise aus ändern Gründen notwendig geworden sind.

Wo nichts anderes erwähnt wird, stützen sich die Kosteuberechnungen auf den Preisstand vom I.Oktober 1964.

1387 I. Bauvorhaben 1. Bauten und Anlagen für die Führung der Armee (40,04 Millionen Franken) Die Bauten und Anlagen für die Führung der Armee bedürfen in doppelter Hinsicht einer Anpassung an die heutigen Verhältnisse. Einmal ist die Infrastruktur füi die Verbesserungen des Frühwam-Radarnctzcs und deren Einrichtungen für die zentralisierte Führung der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen zu schaffen. Sodann - und unabhängig davon - muss ein Kommandoposten unterirdisch untergebracht werden. Eingehende Studien haben ergeben, dass der Ausbau einer bestehenden unterirdischen Anlage sowohl dem einen wie dem anderen Zweck dient und in preislicher Hinsicht eine günstige Lösung darstellt. Obwohl es sich um zwei verschiedene Vorhaben handelt, scheint es deshalb zweckmässig, sie in einen einzigen Objektkredit zusammenzufassen. Der besseren Übersichtlichkeit und Klarheit wegen werden jedoch im nachstehenden die Mittel für das eine wie für das andere Vorhaben ausgeschieden und durch die Kosten ergänzt, die sich aus dem Anschluss der Flablenkwaffenstellungen an das Führungsnetz ergeben.

a. Infrastruktur für die Verbesserungen des Frühwarn-Radarnetzes und der Einrichtungen für die zentralisierte Führung der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen Bereits in der Botschaft vom 30. Juni 1960 über die Organisation des Heeres (Truppenordnung) (BB11960, II, 321) haben wir dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Einführung von neuem Radar- und Übermittlungsmaterial umfangreiche bauliche und installationsmässige Anpassungen notwendig sein werden. Sie betreffen eine grosse Zahl über das ganze Land verteilter Anlagen, wobei der Umfang der verschiedenen Arbeiten von Objekt zu Objekt sehr unterschiedlich ist. Zwecks Tiefhaltung der Kosten wurden durchwegs möglichst einfache Losungen angestrebt.

Für die eigentlichen Einrichtungen sind mit unserer Botschaft betreffend die Verbesserungen des Frühwarn-Radarnetzes und der Einrichtungen für die zentralisierte Führung der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen, welche wir Ihnen im laufenden Jahr vorlegen, die notwendigen Kredite beantragt worden. Die Lieferung der Einrichtungen und der Bau der Infrastruktur müssen wegen Terminverpflichtungen des Eidgenössischen Militärdepartementes den Lieferanten des Frühwarnradar- und Führungssystems gegenüber genau aufeinander abgestimmt sein.

Die Kosten
für die vorerwähnten Bauten und Installationen werden auf 20 768 000 Franken veranschlagt.

b. Kommandoposten Ein Kommandoposten, der bis jetzt behelfsmässig und oberirdisch untergebracht war, muss mit Rücksicht auf seine Wichtigkeit und die erhöhte Waffen-

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Wirkung unter Fels eingerichtet werden. Die Kosten für alle dazu gehörenden Bauten, Anlagen und Installationen sind mit 17,7 Millionen Franken berechnet worden.

c. Anschluss der

Flablenkwaffenstellungen

Die Flablenkwaffen gehören zu den wichtigsten von der obersten Führung einzusetzenden Mitteln unserer Landesverteidigung Thr Anschluss durch Kabelleitungen an das Führungsnetz wird Kosten verursachen, die auf l 572 000 Franken geschätzt werden.

Der Totalbetrag der unter den Buchstaben a-c erwähnten Vorhaben macht 40,04 Millionen Franken aus.

2. Bauten für die Kriegstechnische Abteilung a. Versuchsanlage für zusammengesetzte und gegossene Pulver in der Eidgenössischen Pulverfabrik

Wimmis

(5,49 Millionen Franken) Die Pulverfabrik Wimmis wurde während des ersten Weltkrieges erstellt und in den Jahren 1952-1958 wesentlich ausgebaut. Ihre Aufgaben sind durch das Pulverregal bedingt.

Die Fortschritte auf dem Gebiet neuer Pulverarten, insbesondere auf dem Gebiet neuer Feststoffantriebe für Raketen aller Art, machen es dringend notwendig, dass die Pulverfabrik Wimmis als einziger wichtiger Fabrikationsbetrieb für regalpflichtige Produkte in die Lage versetzt wird, diese neuen Pulverarten auch selber zu entwickeln, zu erproben und herzustellen. Sie werden benötigt für Raketenantriebe von Geschossen kleinerer und mittlerer Kaliber wie z. B.

für Panzerabwehr- und Artillerie-Raketen oder für den Ersatz von im Ausland gekauften Flab- und Flugzeugraketen-Antrieben. Es handelt sich grundsätzlich um zwei Pulverarten: - zusammengesetzte Pulver - gegossene Nitroglycerinpulver Für die Entwicklung der zusammengesetzten Pulverarten soll die vorhandene Versuchsanlage erweitert und ausgebaut werden, während die Anlage zur Entwicklung der neuen, für die Raketenentwicklung ausserordentlich wichtigen Pulverart, des gegossenen Nitroglycerinpulvers, neu geschaffen werden muss.

Die Bauprojekte umfassen eine grössere Anzahl kleiner Gebäude, wovon jene mit gefährlichem Inhalt durch einen Wall umgeben werden. Die beiden Anlagen kommen in das unbewohnte Areal der Pulverfabrik, nahe dem Zusammenfluss von Kander und Simme, zu liegen. Die zu erweiternde und die neu zu erstellende Anlage sollen so dimensioniert sein, dass sie sowohl für die Entwicklung wie auch für eine kleine Produktion genügen. Die Kostenberechnung basiert auf dem Preisstand vom Frühjahr 1964.

1389 b. Pulver- und Sprengstoffmagazine in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf (1,99 Millionen Franken) In den letzten Jahren wurden in unmittelbarer Nähe der Munitionsfabrik Altdorf zu Zwecken der baulichen Erweiterung der Fabrikationsanlagen, aber auch im Hinblick auf die Schaffung einer notwendigen Sicherheitszone zu den zivilen Bauten, verschiedene Landerwerbe getätigt. Wo ein Erwerb nicht möglich war, wurde versucht, für grössere Landkomplexe ein zeitlich unbeschränktes Bauverbot zu erwirken.

Nachdem der heutige Standort der Sprengstoff- und Pulvermagazine der Munitionsfabrik Altdorf den Vorschriften bezüglich den Sicherheitsabständen zu den Wohnzonen nicht mehr genügt und die Lagerkapazität zudem zu klein geworden ist, sehen wir den Neubau von 23 Magazinen auf dem neu erworbenen Gelände in der Engelrütti vor.

Das Projekt trägt der Erweiterung des Fabrikationsprogrammes und der damit verbundenen Umsatzerhöhung an hochexplosiven Sprengstoffen Rechnung, ebenso den zwischen den Munitionsfabriken Thun und Altdorf im Gang befindlichen Rationahsierungsbestrebungen im Fabrikationsprogramm. Der vorgesehene Standort bietet günstige Transportverhältnisse zu und von den Fabrikationsanlagen. Die einzelnen Magazine werden aus normalisierten, vorfabrizierten Elementen erstellt und aus Sicherheitsgründen allseitig mit Erdwällen umgeben. Die Gesamtkosten für die Magazin-Anlage einschliesslich der Umgebungsarbeiten betragen 1,99 Millionen Franken.

3. Bauten für die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen a. Bau einer Notlandepiste im Zusa?nmenhang mit dem Nationalstrassenbau (730 000 Franken) Nach Erlass des Bundesgesetzes vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen wurden die schon früher begonnenen Studien für eine aufällige Nutzbarmachung von Nationalstrassen für militärische Zwecke, insbesondere als Notlandepiste für Flugzeuge, intensiv weitergeführt. Mit dem Eidgenössischen Amt für Strassen- und Flussbau und den zuständigen kantonalen Instanzen wurde festgestellt, dass im Rahmen der generellen Projekte für Nationalstrassen I. Klasse nur einige wenige entsprechende Möglichkeiten im Mittelland vorhanden sind.

Mit der Erstellung von Notlandepisten auf Nationalstrassen I. Klasse soll der Flugwaffe bei schweren Zerstörungen auf Militärflugplätzen eine Ausweichmöglichkeit geschaffen werden. Eine Benützung
in Friedenszeiten kommt praktisch nicht in Frage. Die auf Grund eines militärisch-bautechnischen Pflichtenheftes gemeinsam mit den eidgenössischen und kantonalen Fachinstanzen durchgeführten Abklärungen ergaben, dass bei Verwendung als Landebahn die wesentlichen Konstruktionselemente des Strassenbaues beibehalten werden können. Ergänzungen und Anpassungen sind jedoch notwendig. Einmal ist der Mit-

1390 telstreifen zu befestigen und mit demselben Oberbau und Belag zu versehen wie die anschliessenden Fahrbahnen; in gleicher Weise sind die beidseitigen Standspuren auszubauen. Dazu sind in der Mittelstreifenachse leicht zerlegbare Doppelleitplanken und Blendschutzgitter vorzusehen. Schliesslich muss die Tragfähigkeit der Schachtabdeckungen erhöht werden.

Die Projektierung des ersten in Frage kommenden Streckenteiles ist abgeschlossen, und die Bauarbeiten sind ausgeschrieben.

Die Berechnung der durch die Armee zu finanzierenden zusätzlichen Kosten für die Ausgestaltung des erwähnten Strassenabschnittes als Notlandepiste erfolgte durch das zuständige kantonale Baudepartement, welches auch Bauherr ist, in Zusammenarbeit mit dem militärischen Baufachorgan. Sie ergibt einen Kreditbedarf von 730 000 Franken, der zweckmässigerweise wie ein Objektkredit für bundeseigene Bauten behandelt wird.

Eine kleine Zahl weiterer solcher Notlandepisten ist vorgesehen.

b. Bauten und Einrichtungen für Ausbildung, Unterhalt und Einsatz der Mirage-Flugzeuge (13,6 Millionen Franken) In der Botschaft vom 25. April 1961 über die Beschaffung von Kampfflugzeugen (Mirage III S) und von weiterem Material für die Fliegertruppen (BB1 1961,1, 793) Kapitel V, Ziffer 3 und Kapitel VII, Ziffer 3, haben wir daraufhingewiesen, dass mit der Einführung der Mirage-Flugzeuge eine Reihe von Installationen für Wartung und Unterhalt auf Kriegs- und Friedensflugplätzen neu zu schaffen oder bestehende Einrichtungen an das neue Flugzeug anzupassen sei. Die daraus entstehenden Kosten müssten Gegenstand späterer Vorlagen bilden.

In der Botschaft vom 24. April 1964 (BB1,1, 901) über die Gewährung eines Zusatzkredites für die Beschaffung von Kampfflugzeugen Mirage III («Mehrkostcnbotschoft») haben wir in Kapitel VII ausführlicher über die Bedürfnisse baulicher und installationsseitiger Art berichtet. Dabei handelt es sich um das Ergänzen, Erweitern und Anpassen der Werkstätten, Montage- und Werkhallen für Unterhalt und Reparatur von Flugzeugen und deren Ausrüstung, von Laboratorien, Prüfständen, Magazinen usw. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass sich die Ausführung des Hauptteils entsprechender Arbeiten über die ganze Dauer der Mirage-Beschaffung ausdehnen werde, eine erste Etappe jedoch sofort in Angriff zu nehmen sei.

Der mit Botschaft
vom 24. April 1964 anbegehrte Zusatzkredit wurde bekanntlich abgelehnt. Am 7. Oktober 1964 wurde zudem die Reduktion der Anzahl der zu beschaffenden Mirage-Flugzeuge von 100 auf 57 beschlossen. Diese Lage veranlasste eine Neuüberprüfung des Bauprogrammes, wobei auch die Baukostenteuerung zu berücksichtigen war. Als erste Etappe, die nach Massgabe der Ablieferung der Flugzeuge verwirklicht werden muss, ist folgendes vorgesehen:

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-

Anpassung der Flugzeugkavernen auf Kriegsstützpunkten Einbau von Kühlluftsystemen für die Kühlung der elektronischen Bordgeräte, Ergänzen der Stromversorgungsanlagen, der Lager- und Stapelmöglichkeiten und der Flugzeugbetankungsanlagen.

Verstärkung der Flugzeughebekrane.

Erweiterung der Sauerstoffgewinnungsanlagen für die Erzeugung von Stickstoff.

Anpassen der Manövrierhilfen und der Munitionskavernen.

Bauten und Einrichtungen auf Ausbildungsflugplätzen - Ausbau, Ergänzung und Anpassung der Stromversorgung und von Flugzeugbereitstellungsplätzen ; auf einem Ausbildungsflugplatz überdies Ergänzung und Anpassung bestehender Bauten und Einrichtungen, - Bau eines Einsatzplatzes in Hartbelag am Pistenende eines Flugplatzes.

- Bauliche Ergänzungen der Auifangzonen an Pistenenden.

Bauten und Einrichtungen auf der Unterhaltsbasis - Umbau einer vorhandenen Flugzeughalle in eine Reparatur-Halle.

- Anpassung eines bestehenden Prüfstandes an das ATAR-Triebwerk, bestehender Werkstätten an das Taran-Feuerleit- und -Navigationssystem sowie der Flugzeugbereitstellungsplätze und deren Anschluss an das Stromversorgungsnetz.

- Erstellen zusätzlicher Flugzeuglenkwaffen-Werkstätten.

- Bestellung der Einrichtungen für den Ausbau einer staubfreien Kreiselgerät-Werkstätte (lange Lieferfristen), die erst später gebaut werden soll.

Die vorgenannten Bauten, Anlagen und Installationen sind ihrer Dringlichkeit wegen in der vorliegenden Botschaft als erste Etappe für die Infrastruktur zusammengefasst und erfordern einen Gesamtkredit von 13,6 Millionen Franken.

Die zweite Etappe der Mirage-Infrastruktur wird für die Aufnahme in eine spätere Baubotschaft noch zurückgestellt. Dabei handelt es sich in zeitlicher Hinsicht um Bauvorhaben zweiter Dringlichkeit sowie um Bauten und Installationen im Zusammenhang mit heute noch nicht beschlossenen Mirage-Zusatz- und -Beschaffungsausrüstungen. Diese Vorhaben werden Kosten verursachen, die nicht viel höher sein werden wie diejenigen für die erste Etappe.

4, Geländeverstärkungen (71,09 Millionen Franken) In den Botschaften vom 24. Oktober 1958 (BEI 1958, II, 1077) (15,929 Millionen Franken), vom S.Mai 1961 (BB11961,1, 873) (17,86 Millionen Franken) und vom 14.September 1962 (BEI 1962, II, 625) (83,62 Millionen Franken) betreffend militärische Bauten und Waffenplätze haben wir darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, gewisse befestigte Räume dem technischen Fortschritt der Bewaffnung anzupassen und eine wesentlich grössere Tiefengliederung dieser Abwehrräume vorzusehen. Im Rahmen unserer Truppenordnung erfolgt der Bau dieser Geländeverstärkungen etappenweise, gestaffelt nach gewissen Dring-

1392 lichkeiten. Wie wir bereits in unserer Botschaft vom 14. September 1962 erwähnten, hat das Studium der vorhandenen Möglichkeiten der Geländeverstärkungen dazu geführt, auf diesem Gebiet vorfabrizierte Betonelemente zu verwenden und besondere Festungswaffen einzusetzen.

Der anbegehrte Kredit teilt sich wie folgt auf: Franken

Massivbauten, Beschaffen und Einsetzen der vorfabrizierten Elemente ..

Bewnfltmng Übermittlungsanlagen

Zerstörungen und Vcrminungen Landerwerb Total

46 195 000 10 180 000 5 365 000

8 850 000 500 000 71 090 000

5. Ausbau des Übermittlungsnetzes

(3,25 Millionen Franken) In den Botschaften vom 24. Oktober 1958 (l 1,047 Millionen Franken), vom 5.Mai 1961 (12,827 Millionen Franken), vom H.September 1962(11,635 Millionen Franken) und vom 13. September 1963 (4,16 Millionen Franken) betreffend militärische Bauten und Waffeuplätze haben wir darauf hingewiesen, dass zur Sicherung der Betriebsbereitschaft der permanenten Drahtverbindungen der Armee im Kriegsfall das Übermittlungsnetz gestützt auf ein Gesamtprogramm laufend und in enger Zusammenarbeit mit den zivilen Telephon- und Telegraphenbetrieben ausgebaut und den militärischen Bedürfnissen angepasst werde.

Nachdem die vorangehenden Etappen dieses Programmes teilweise fertiggestellt, mit Teilen in Ausführung beziehungsweise in Vorbereitung begriffen sind, umfasst die vorliegende Etappe den Bau von zwei weiteren Abschnitten von Umgehungsleitungen zur Sicherung des Verbindungsnetzes.

6. Bauten für den Sanitäts- und pharmazeutischen Dienst der Armee

a. Bau eines Betriebs- und Lagergebäudes für eine Basisapotheke (990 000 Franken) Im Frieden wie auch im Ernstfall wird der Nachschub von Sanitätsmaterial von Basis-Apotheken besorgt. Der Warenumschlag hat sich in den vergangenen Jahren nahezu verdoppelt infolge erhöhter Bedürfnisse für die Ausbildung der Truppe. Für die Rationalisierung ihres Güterumschlages wird für eine dieser Basisapotheken die Errichtung eines Betriebs- und Lagergebäudes beantragt, da die heute dort verfügbaren Baracken weit auseinanderliegen und sowohl räumlich als auch betrieblich zur Bewältigung des vermehrten Sanitätsmaterialumsatzes ungenügend sind. Mit dem Bau des projektierten Gebäudes wird eine betriebstechnisch günstige Abwicklung des Materialflusses ermöglicht.

Das Projekt sieht ein Sgeschossiges Gebäude mit zwei Verladerampen und Warenaufzug vor und wird einen rationellen Warenumschlag mit Paletten und

1393 das Stapeln des Lagergutes ermöglichen. Auch das frostempfindliche Sanitätsmaterial, das heute in dieser Basisapotheke in dafür schlecht geeigneten Räumlichkeiten gelagert werden muss, kann im Keller des projektierten Betriebsgebäudes nach den bestehenden Vorschriften zweckmässig untergebracht werden.

Durch diese Rationalisierung des Arbeitsablaufes kann eine Personalvermehrung umgangen werden.

b. Sanierung des Barackenlagers einer Militärsanitätsanstalt (MSA) (870 000 Franken) Während des letzten Aktivdienstes wurden verschiedene MSA-Barackenlager errichtet, die auch heute noch im Falle einer Kriegsmobilmachung als Basisspitäler betrieben werden müssen. Viele dieser Barackenlager sind heute erneuerungsbedürftig und genügen den Anforderungen für einen modernen, rationellen und hygienisch einwandfreien Spitalbetrieb nicht mehr.

Es ist vorgesehen, vorerst eines dieser irrt Alpenraum gelegenen Lager baulich so zu sanieren, dass es als medizinisches Behandlungs/entrum eingesetzt werden kann. Die Gebäude stehen auf bundeseigenem Boden. In Friedenszeiten werden sie militärischen Schulen und Kursen sowie zivilen Organisationen als Untcrkunftslager zur Verfügung gestellt. Über die allfällige Sanierung weiterer Lager kann erst entschieden werden, wenn das Problem in seiner Gesamtheit neu überprüft sein wird. Die Kostenberechnung basiert auf dem Preisstand vom Frühjahr 1964.

7. Einlagerung von Kriegsmaterial

a. Wiederaufbau des Eidgenössischen Zeughauses Signau (960 000 Franken) Das im Jahre 1945 erstellte Zeughaus Signau wurde durch den in der Nacht vom 7./8.Mai 1964 erfolgten Brand teilweise zerstört. Einzig das Untergeschoss blieb ohne erhebliche Schäden. Die Brandursache konnte bis heute nicht abgeklärt werden. Das gerettete Material wird gegenwärtig notdürftig in Mieträumen gelagert.

Durch Versicherungen werden entschädigt : rund Franken

- für Bauschäden 815 000 - für Materialverluste 2 600 000 Zwecks Unterbringung des geretteten sowie des noch zu ersetzenden Kriegsmaterials soll das Zeughaus über dem bestehenden Untergeschoss wieder aufgebaut werden.

Dabei ist mit folgenden Aufwendungen zu rechnen : Franken

- Baukosten - Innere Einrichtungen und Inventar

- Unvorhergesehenes Total Bundertlatt. 117 Jahrg. Bd.I.

903 000 15 000

42 000 960 000 91

1394 Da die bauschige Versicherungsentschädigung von rund 815 000 Franken nicht dem Bauherrn, sondern der allgemeinen Bundeskasse zurückvergütet wird, muss des Bruttoprinzips unseres Rechnungswesens wegen der gesamte, für den Wiederaufbau benötigte Kredit neu anbegehrt werden.

b. Erstellung von Munitions-Magazinen (27,36 Millionen Franken) Die mit den Baubotschaften bis und mit 1963 bewilligten ober- und unterirdischen Munitionsmagazine gestatten, den Munitionszuwachs aus dem laufenden Rüstungsprogramm 1961 und früheren solchen Programmen unterzubringen.

In den nächsten Jahren ist eine nicht unbeträchtliche Vermehrung unserer Munitionsreserve notwendig, für welche die Mittel im Finanzplan des Militärdepartementes reserviert worden sind. Nachdem für diese «neue Munition» kein Lagerraum verfügbar ist und eine behelfsmässige Unterbringung oder gar eine Lagerung im Freien nicht in Frage kommt, müssen im Zeitpunkt der Ablieferung zweckentsprechende Bauten bezugsbereit sein.

Neben Magazinen füi die Unteibi iuguug von Kriegisreserve-Munition sind aus folgenden Gründen ebensolche für die Truppen-Munition zu erstellen : - Berücksichtigung neuer Einsatz-Dispositive - Erhöhung der Munitions-Dotation - Ersatz von oberirdischen Munitionsmagazinen, die den Sicherheitsvorschriften in bezug auf Abstand von Wohnbauten nicht mehr entsprechen.

Um eine fristgerechte Bereitstellung von geeignetem Lagerraum zu sichern, sind als Sofortmassnahme der Bau eines unterirdischen Munitionsmagazins Sowie die Erstellung von 51 oberirdischen Munitionsmagazinen, einzeln und in Gruppen über das ganze Land verteilt, geplant.

Die Kosten für die unterirdische Anlage belaufen sich auf 16,96 Millionen Franken und jene für die oberirdischen Magazine insgesamt auf 10,4 Millionen Franken.

Die durch diese Bauvorhaben bedingten Landerwerbskosten sind in der Botschaft vom W.Dezember 1964 (BB11964, n, 1616) betreffend Landerwerb zu militärischen Zwecken bereits enthalten. Je nach den Mitteln, die für Munitionsbeschamingen in nächster Zeit zur Verfügung stehen, müssen in späteren Botschaften für Munitionsmagazine noch weitere Kredite anbegehrt werden.

c. Bau eines Armeemotorfahrzeugparks in Grolley (30,11 Millionen Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 14. September 1962 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze haben Sie mit
Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1962 (BB11962, II, 1649) einen Objektkredit von 3,5 Millionen Franken für den Landerwerb zur Schaffung neuer Armeemotorfahrzeugparks in den Räumen

1395 Lenzburg, Freiburg und Wil (SG) bewilligt. Mit Bundesbeschluss vom 11. März 1964 über militärische Bauten und Waffenplätze (BEI 1964,1, 591) wurden die erforderlichen Mittel für den Bau der beiden Armeemotorfahrzeugparks in Bronschhofen und Othmarsingen genehmigt. Heute handelt es sich darum, den notwendigen Kredit für den Bau des dritten Armeemotorfahrzeugparks in Grolley anzubegehren.

Der vorgesehene Standort bietet Vorteile für die Belieferung der Truppe mit Fahrzeugen und Material und verfügt über gute Bahn- und Strassenanschlüsse. Die nötige Einstellfläche kann in zwei zweistöckigen Hallen geschaffen werden, wobei die normierten Masse aller bisher erstellten Einstellhallen Verwendung finden. Für das Werkstattgebäude ist eine Stahlkonstruktion mit Eisenbetondecken in Aussicht genommen. Fassaden und Flachdächer sind in vorfabrizierten Isolierplatten vorgesehen.

Das vorliegende Projekt umfasst folgende Anlagen : Franken

Fahrzeug-Einstellhallen Werkstatt- und Magazingebäude Nebengebäude Detricbstankanlagen

Zufahrtsstrassen, Versuchspiste und Parkplätze Anschlussgeleise Anschlussleitungen und Verteilnetz Platzanlagen, Kanalisation«- und Umgebungsarbeiten Diverses und Unvorhergesehenes Betriebseinrichtungen Total

5 682 000 7 325 000 3 161 000 729 OUO

l 095 000 615 000 l 698 000 5 351 000 2 104000 27 760 000 2 350 000 30 110 000

S. Sanierung und Unterhalt von Militärbaracken (5 Millionen Fiaukeu) Mit Botschaft vom 5. Mai 1961 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze haben wir für die Sanierung von Militärbaracken einen Objektkredit von 6 Millionen Franken angefordert und mit Bundesbeschluss vom 21 Juni 1961 (BB1 1961,1, 1611) bewilligt erhalten. Schon damals haben wir daraufhingewiesen, dass die Armee aus der Zeit des letzten Aktivdienstes über mehrere tausend Baracken für die verschiedensten Unterkunfts- und Lagerzwecke verfüge. Nachdem viele dieser Baracken ihres provisorischen Charakters wegen 20-25 Jahre ohne grösseren Unterhalt geblieben sind, drängt sich im Zusammenhang mit auftretenden Schäden oftmals die Frage einer gleichzeitigen Sanierung des gesamten Baues auf. Es kommen jeweils folgende Lösungen in Frage: - Abbruch oder Liquidation der Baracken, je nach Zustand; - Wiederinstandstellung (vor allem der Dächer und Fundamente) ; - Wiederaufbau in einer anderen Form (Massivbau, vorfabrizierte Betonelemente usw.).

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Mit dem im Jahre 1961 zur Verfügung gestellten Kredit konnten rund 400 Baracken zweckmässig saniert werden; dieser Kredit ist nahezu aufgebraucht.

Es sind weitere Baracken baufällig geworden, und durchgeführte Erhebungen haben ergeben, dass zur Fortsetzung der dringenden Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten ein weiterer Kredit von 5 Millionen Franken benötigt wird.

u. Zusatzkreditbegehren l, Bundesbeschluss vom 18. März 1959 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten (BB11959,1, 562) Ausbau dreier Kriegsflugplätze;

Teuerungsbedingte Mehrkosten für Bauarbeiten (3,223 Millionen Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 24. Oktober 1958 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten wurde mit Bundesbeschluss vom 18. März 1959 (BEI 1950, I, 562) für den Ausbau der Militärflugplätze ein Kredit von 60 662 800 Franken bewilligt. Dieses Ausbauprogramm umfasst die Verlängerung der Hartbelagpisten, die Erstellung von Rollstrasscn, Abstellplätzen, Installationen für technische Ergänzungen'und für die Flugsicherung auf vier Ausbildungsplätzen und auf den Kriegsstützpunkten gemäss besonderem Objektverzeichnis.

Das grosse Bauvorhaben von rund 60 Millionen Franken konnte naturgemäss nicht überall und vollumfänglich, kurzfristig nach Freigabe der Kredite in Angriff genommen werden. Vorerst waren durch den Landerwerb die Voraussetzungen zur Inangriffnahme der Bauarbeiten zu schaffen. Bis Mitte 1964 konnte der grösste Teil der Bauarbeiten auf 13 Platzen programmgemäss und im Rahmen der bewilligten Teilkredite beendet werden.

Verzögert wurde der Baubeginn aber insbesondere auf jenen Plätzen, wo Schwierigkeiten beim Landerwerb auftraten, welche die Beanspruchung privaten Grund und Bodens vorerst nicht zuliessen. Neben höheren Forderungen für Landerwerb und Inkonvenienzen mussten in einzelnen Fällen, wo der Baubeginn verzögert wurde, dem gestiegenen Baukostenindex entsprechend teuerungsbedingte Mehrkosten in Kauf genommen werden.

So musste auf einem Kriegsflugplatz in einer grösseren Zahl von Landerwerbsgeschäften zur Expropriation geschritten werden. Infolge des dadurch verzögerten Landerwerbs konnten die wesentlichen Bauarbeiten erst im Herbst 1963 vergeben werden. Die auf dem .Baukostenindex 1957 mit 213,2 Punkten berechneten Baukosten sind beim Stande von 302,1 Punkten im Oktober 1964 teilweise überholt. Die gestaffelt berechnete Teuerung ist mit l 023 390 Franken ausgewiesen; um das in der Botschaft umschriebene Projekt fertigzustellen, ist

1397 ein Betrag von l 020 000 Franken als Zusatzkredit zum Anteil Bauarbeiten zu bewilligen.

Auf einem weiteren Kriegsflugplatz brachten die Landerwerbsverhandlungen ebenfalls besondere Schwierigkeiten und Verzögerungen. Sie konnten nur zu einem kleinen Teil abgeschlossen werden, während ein Hauptgeschäft als Expropriationsfall noch vor dem Bundesgericht hängig ist. Dagegen konnten die baulichen Arbeiten nach erfolgter Besitzeseinweisung zur Hauptsache im Frühjahr 1962 in Angriff genommen werden. Sie sind mehrheitlich fertiggestellt und abgerechnet, während einige Nachtragsarbeiten und Installationen noch in Ausführung oder vor der Abrechnung stehen. Auf der 1958/59 mit rund 6,9 Millionen Franken berechneten Bausumme, deren Ausführungsschwergewicht ins Jahr 1962 fällt, ergibt sich eine nach dem Baukostenindex gestaffelt berechnete Teuerung von rund 1,6 Millionen Franken. Zufolge günstiger Vergebung der Arbeiten und gutem Bauablauf sowie durch teilweise mögliche Reduktion der Konstruktionsstärken können die Ausbauarbeiten ohne Einschränkung des ursprünglichen Bauprogrammes mit teuerungsbedingten Mehrkosten in der Höhe von 803 000 Franken abgeschlossen werden. Da das Baufachorgan zur Vermeidung eines kostenverteuernden Unterbruches über zusatzliche Mittel zur Fortsetzung der Bauarbeiten verfügen musste, ermächtigten wir dieses im Einvernehmen mit Ihrer Finanzdelegation am 16. Dezember 1964, die notwendigen Verpflichtungen bis zum Betrage von 803 000 Franken einzugehen und mit den Sauarbeiten fortzufahren.

Für den Ausbau eines dritten Kriegsflugplatzes wurde im Rahmen des einleitend erwähnten Bundesbeschlusses aus dem Jahre 1959, eingeschlossen Landerwerbskosten, ein Objektkrcdit von 5 841 600 Franken bewilligt. Hier konnten nur gewisse Neben- und Ergänzungsarbeiten und Installationen ausgeführt werden, während die eigentlichen Pistenbauarbeiten zurückgestellt werden rnussten. Die langjährigen Verhandlungen mit Gemeinde und Kanton hinsichtlich des Landerwerbs konnten erst anfangs 1965 abgeschlossen werden. Damit wurde erst die Bewilligung zum Baubeginn erwirkt.

Die seit der Kostenberechnung 1957/58 stete und starke Steigerung der Landpreise und die gleitende Teuerung auf den Baukosten bringen auch für dieses Bauvorhaben erhebliche Mehrkosten. Soweit sie den Landerwerb angehen, wurden sie in die
Botschaft vom 14. Dezember 1964 betreffend Landerwerb zu militärischen Zwecken eingeschlossen. Auf dem Anteil Bauarbeiten und Installationen ergeben sich teuerungsbedingte Mehrkosten in der Höhe von l 400 000 Franken, berechnet auf dem jeweiligen Indexstand bereits ausgeführter Anlageteile, für die erst 1965 in Angriff zu nehmenden Hauptarbeiten auf der Preisbasis Oktober 1964 mit einem Stand des Baukostenindexes bei 302,1 Punkten.

Alle übrigen Ausbauten, welche mit dem Rahmenkredit von 60 662 800 Franken mit Bundesbeschluss vom 18. März 1959 bewilligt wurden, können entsprechend den ursprünglichen Projekten und Kostenberechnungen ausgeführt werden.

Es sind somit nur für drei Kriegsflugplätze teuerungsbedingte Mehrkosten in der Höhe von zusammen 3,223 Millionen Franken notwendig.

1398 2. Bundesbeschluss vom 21. Juni 1961 über militärische Bauten und Waffenplätze (Bauprogramm 1961; BEI 1961, l, 1611) a. Eidgenössische Konstruktionswerkstätte Thun, Panzerhalle 2, Projektänderung (745 000 Franken) Gestützt auf die Botschaft vom S.Mai 1961 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze haben die eidgenössischen Räte mit Bundesbeschluss vom 21. Juni 1961 über militärische Bauten und Warfenplätze für die Erstellung der Panzerwerkstätte 2 mit Magazingebäude und Motorenprufstand in Thun einen Objektkredit von 14,83 Millionen Franken bewilligt.

Heute sind Panzerwerkstätte 2 und Magazingebäude jedoch ohne Motorenprufstand fertigerstellt. Es ist vorgesehen, diesen zusammen mit dem gemäss Bundesbeschluss vom 11. März 1964 über militärische Bauten und Waffenplätze bewilligten Bau eines direkt nebenan gelegenen Versuchsgebäudes zu erstellen, was sich als zweckmässig erwiesen hat. Durch dieses Vorgehen können Einsparungen durch Vereinfachung der Bauinstallationen usw. erzielt werden. Die Umgebungsarbeiten werden nach Fertigstellung der vorerwähnten Bauten abgeschlossen werden.

Den Berechnungen lag seinerzeit der Baukosten-Index vom Herbst 1960, 230 Punkte, zu Grunde. Im Herbst 1964 betrug dieser 302,1 Punkte. Die Mehrkosten zufolge Teuerung dürften, soweit dies heute beurteilt werden kann, bei der Panzerwerkstätte und dem Magazingebäude voll aufgefangen werden können, so dass hiefür kein Nachtragskreditbegehren gestellt werden muss. Dagegen werden für den Motorenprufstand und die Umgebungsarbeiten zufolge der noch späteren Fertigstellung teuerungsbedingte Mehrkosten entstehen. Bis heute stellen sich diese Mehrkosten auf rund 610 000 Franken. Wir werden die endgültigen teuerungsbedingten Mehrkosten zu gegebener Zeit mit einem besonderen Zusatzkreditbegehren anfordern.

Heute handelt es sich darum, Mehrkosten zu decken, die infolge von Projektänderungen entstanden sind.

Im Verlauf der 4 verflossenen Jahre haben sich an diesem recht schwierigen Bauvorhaben folgende Projektänderungen aufgedrängt: Mehrkosten -~ Elektrische Installationen

Franken

Notwendig gewordene Neuberechnungen der Heizungen, Lüftungen und Brennstoffanlagen 356 000 - Hebezeuge Zusätzlich notwendige Krananlagen zur Rationalisierung des Arbeitsablaufes 322 000 - Motorenprufstand, Treibstoffversorgung Zusätzlicher Tank für den Motorenprufstand, um Versuchsprogramme ohne Treibstoffnachfüllung durchführen zu können 73000 Übertrag 751000

1399 Franken

- Verschiedene Projektänderungen Übertrag 751 000 Auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit der Panzerwerkstätte l, wie Erweitern der Putzgruben, metallische Abschirmung eines Prufraumes, Verbesserung der Beleuchtung, Installation von Handwaschbecken usw. .. 106 000 - Architektenhonorare

für obige zusätzliche Arbeiten - Betriebseinrichtungcn

Mehrkosten

53 000 95 000

l 005 000

Einsparungen

- Weglassen eines Kohlenbunkers mit Kohlenförderanlage Total der tatsächlichen Mehrkosten

260000 745 000

Um eine Verzögerung in der Ablieferung der Panzer 61 zu vermeiden, sahen wir uns genötigt, am 13. Oktober 1964 zur Deckung dieser Mehrkosten einem Zusatzkreditbegehren des Eidgenössischen Militärdepartementes von 745 000 Franken zuzustimmen und die Eidgenössische Baudirektion zu ermächtigen, mit den Bauarbeiten fortzufahren. Ihre Finanzdelegation hat dieses Vorgehen genehmigt.

b. Ausbau einer oberirdischen Tankanlage Mehrkosten (6,735 Millionen Franken) Gesützt auf die Botschaft vom 5. Mai 1961 haben die eidgenössischen Räte mit Bundesbeschluss vom 21. Juni 1961 über militärische Bauten und Waffenplätze u. a, einen Objektkredit von 19 095 000 Franken für den Bau einer Uberflurtankanlage bewilligt. Davon entfallen auf den militärischen Teil 14 070 000 Franken und auf den zivilen Teil 5 025 000 Franken. Da beide Teile eine Gesamtanlage bilden, wurde auch der Objektkredit für den zivilen Teil mit der gleichen Vorlage bewilligt, die entsprechenden Ausgaben aber je nach den Kreditrubrikcn dem Militärdepaitemenl oder dein Departement des Innern belastet.

Heute sind die Bodenkonsolidierungen, die Instandstellung der alten Tanks sowie der Bau der neuen Grosstanks beendet. Mft dem Einbau der mechanischen Installationen sowie den Hochbauten ist begonnen worden. Noch nicht in Angriff genommen sind die zusätzlichen Arbeiten für den Grundwasserschutz, für die Brandbekämpfung und für den Ausbau und die Erweiterung der Geleiseanlagen. Die Gesamtanlage soll Ende 1966 fertig erstellt sein.

Infolge der seit 1960 eingetretenen Teuerung und als Folge der seit der Projektierung verschärften eidgenössischen Bestimmungen für den Grundwasserschutz und die Brandbekämpfung, welche zwangsläufig Erweiterungen des Pflichtenheftes erfordern, sind folgende Mehrkosten zu erwarten : Franken

Teuerungsbedingte Mehrtosten bis Bauende Brandbekämpfung Grundwasserschutz Zusammen

3 860 300 l 825 000 l 475 000 7 160 300

1400 Franken

Übertrag 7160300 Auf anderen Kreditposten und aus für «Unvorhergesehenes» eingestellten Kreditbeträgen konnten Minderkosten von 425300 erzielt werden, so dass sich die tatsächlichen Mehrkosten auf 6 735 000 belaufen, Die Gesamtkosten für das in Rede stehende Bauvorhaben von 19 095 000 Franken erhöhen sich demzufolge um 6 735 000 auf 25 830 000 Franken. Im Verhältnis der Beteiligung am Lagerraum ergibt sich folgende Aufteilung des veranschlagten Zusatzkreditbegehrens : Franken

- für den militärischen Teil - für den zivilen Teil Zusammen

4 964 000 l 771 000 6735000

Damit die notwendigen Verpflichtungen eingegangen und die Bauarbeiten fortgesetzt werden konnten, haben wir am 4. September 1964 das Baufachorgan ermächtigt, die notwendigen Verpflichtungen im Betrage von 6,735 Millionen Franken einzugehen. Ihre Finanzdelegation hat diesem Vorgehen am 8. Oktober 1964 die Genehmigung erteilt.

c, Geländeverstärkungen Mehrkosten (2,408 Millionen Franken) Auf Grund der Botschaft vom 5. Mai 1961 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze wurde u. a. mit Bundesbeschluss vom 21. Juni 1961 über militärische Bauten und Waffenplatze für Geländeverstärkungen ein Objektkredit von 17,86 Millionen Franken bewilligt. Die Kostenberechnungen basierten damals auf dem Index 1960/61 von 224 Punkten.

Die vnm Baufachnrgan auf Ende August 1963 erstellte Kogtenübersicbt liess erkennen, dass zufolge der teuerungsbedingten Mehrkosten, aber auch einiger nicht vorausgesehener Mehrarbeiten sowie von Bauerschwernissen weitere 2 408 000 Franken nötig sind.

Damit die Bauarbeiten fortgeführt werden konnten, haben wir am 10. Januar 1964 das Militärdepartement ermächtigt, die notwendigen Verpflichtungen im Betrage von 2,408 Millionen Franken einzugehen.

d. Umbau des alten Verwaltungsgebäudes auf dem Flugplatz Dübendorf Teuerungsbedingte Mehrkosten (230 000 Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 5. Mai 1961 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze haben die eidgenössischen Räte mit Bundesbeschluss vom 21.Juni 1961 über militärische Bauten und Waffenplätze u. a. für den Umbau des alten Verwaltungsgebäudes in Dübendorf in Elektronikerwerkstätten einen

1401 Objektkredit von 950 000 Franken bewilligt. Dieser Objektkredit setzte sich aus folgenden Positionen zusammen : Flanken

bauliche Arbeiten Betriebsinventar Zusammen

780 000 170000 950 000

Mil den Umbanai beiteli konnte erst begonnen werden, als das neue Verwaltungsgebäude der Direktion der Militärflugplätze fertiggestellt war und im Dezember 1963 bezogen werden konnte. Die Inangriffnahme der Umbauarbeiten im geräumten Gebäude fiel daher auf das Frühjahr 1964 und das Schwergewicht der Bauausführung auf den Sommer und Herbst 1964.

Der Kostenvoranschlag vom 28. März 1961 basierte auf einem Baukostenindex von 230 Punkten, der am 1. April 1964 auf 297,6 Punkte angestiegen war.

Dies entspricht einer Verteuerung der Baukosten von 29,4 Prozent, was auf die Bausumme bezogen einem Betrag von 229 300 Franken entspricht.

In der Bausumme von 780 000 Franken war für Unvorhergesehenes ein Betrag von 79 500 Franken ausgeschieden. Es liegt in der Natur derartiger Umbauarbeiten begründet, dass diese Position zufolge der umfangreichen Installationen bauseits beansprucht wurde.

Leider zeigte sich keine Möglichkeit, die teuerungsbedingten Mehrkosten durch Einsparungen innerhalb des Objektkredites weder teilweise noch ganz oder durch Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten im Rahmen des bewilligten Gesamtkredites decken zu können. Um die Bauarbeiten ohne Verzug abschhessen und die Rechnungen innert nützlicher Frist bezahlen zu können, haben wir am S.März 1965 das Baufachorgan ermächtigt, die notwendigen Verpflichtungen im Betrage von 230 000 Franken einzugehen.

3. Bundesbeschluss vom 19.Dezember 1962 über militärische Bauten und Wnffcnplätzc (BEI 1962, II, 1649) Einstelllialle für Motorfahrzeuge in Brugg Teuerungsbedingte Mehrkosten (l 50 000 Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 14. September 1962 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze haben die eidgenössischen Räte mit Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1962 über militärische Bauten und Waffenplätze u. a. für den Bau einer zusätzlichen Einstellhalle zur Belegung mit Motorfahrzeugen und Grossbaumaschinen der Genietruppen in Brugg einen Objektkredit von 1,15 Millionen Franken bewilligt.

Der Kostenvoranschlag vom 7. Juni 1962 basierte auf einem Baukostenindex von 250 Punkten. Mit den Bauarbeiten wurde im Verlaufe des Jahres 1963 begonnen. Das Schwergewicht der Bauausführung fiel auf April 1964. Bis

1402 zu diesem Zeitpunkt stieg der Baukostenindex auf 297,6 Punkte. Dies entspricht einer Verteuerung von 19 Prozent, was auf die Bausumme bezogen einen Betrag von 218 000 Franken ausmacht.

Nach der Kostenzusammenstellung des Baufachorgans ist nicht ein so hoher Betrag, sondern als teuerungsbedingter Zusatzkredit 150000 Franken notwendig. Es zeigte sich leider keine Möglichkeit, diese Mehrkosten durch Einsparungen innerhalb des Objektkredites gari7 oder durch Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten im Rahmen des bewilligten Gesamtkredites decken zu können. Um die Bauarbeiten ohne Verzug abschliessen und die Rechnungen innert nützlicher Frist bezahlen zu können, haben wir am S.März 1965 das Baufachorgan ermächtigt, die notwendigen Verpflichtungen im Betrage von 150 000 Franken einzugehen.

4. Bundesbeschluss vom 11. März 1964 über militärische Bauten und Waffenplätze

(BEI 1964,1, 591) Bau eines Dienstgebäudes mit Truppenunterkunft für die Bedürfnisse der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen Teuerungsbedingte Mehrkosten (250 000 Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 13. September 1963 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze haben die eidgenössischen Räte mit Bundesbeschluss vom l I.März 1964 u. a. für den Bau eines Dienstgebäudes mit Truppenunterkunft für die Bedürfnisse der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen einen Objektkredit von 3,31 Millionen Franken bewilligt. Heute steht der Bau vor der Fertigstellung, Das Schwergewicht der Bauausführung fiel auf das Jalu 1964.

Der Kostenvoranschlag vom Juni 1962 basierte auf einem Baukostenindex von 250 Punkten, der am I.April 1964 auf 297,6 Punkte angestiegen war. Dies entspricht einer Verteuerung der Baukosten von 19 Prozent, was auf den Objektkredit bezogen einen Betrag von 593 000 Franken ausmacht.

Der durch das Baufachorgan zur Deckung der teuerungsbedingten Mehrkosten berechnete Zusatzkredit von 250 000 Franken bleibt somit erheblich unter der indexmässig nachweisbaren Baukostenteuerung. Es zeigte sich leider keine Möglichkeit, die teuerungsbedingten Mehrkosten durch Einsparungen innerhalb des Objektkredites ganz oder durch Verschiebung zwischen den einzelnen Objektkrediten im Rahmen des bewilligten Gesamtkredites gemäss Bundesbeschluss vom 11. März 1964 decken zu können. Um die Sauarbeiten ohne Verzug abschliessen und die verschiedenen Unternehmerrechnungen innert nützlicher Frist bezahlen zu können, haben wir am 8. März 1965 einem Zusatzkreditbegehren im Betrag von 250 000 Franken zugestimmt.

1403 Zusamnien/ug Für die in dieser Botschaft unterbreiteten Bauvorhaben und Zusatzkreditbegehren sind folgende Gesamtkredite notwendig: Franken

I. Bauvorhaben gemäss Objektverzeichnis Anhang I 201 480 000 II. Zusatzkreditbegehren gemäss Verzeichnis Anhang II 13 741 000 Zusammen 215 221 000 Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss über militärische Bauten zur Annahme zu empfehlen.

Die verfassungsmässige Zuständigkeit beruht auf den Artikeln 20 und 85, Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den I.Juni 1965.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Tschudi

Der Bundeskanzler: Ch. Oser

1404

(Entwurf)

Bundesbeschluss über militärische Bauten Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom I.Juni 1965, beschliesst:

Art. l Den mit Botschaft vom l.Juru 1965 unterbreiteten Bauvorhaben und Zusatzkreditbegehren wird zugestimmt.

Es werden hiefür folgende Gesamtkredite bewilligt : Franken

1. Für Bauvorhaben gemäss Objektverzeichnis Anhang I 201 480 000 2. Für änderungs- und teuerungsbedingte Zusatzkreditbegehren gemäss Verzeichnis Anhang II 13 741 000

Art. 2 Der Bundesrat regelt die Durchführung des Bauprogramms. Er ist befugt, im Rahmen der bewilligten Gesamtkredite geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vorzunehmen.

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlicher Natur und tritt sofort in Kraft.

8282

1405

Anhang I zum Bundesbeschluss vom

über militärische Bauten

Objektverzeichnis der Bauvorhaben Bauvorhaben:

objektkrsUte in Franken

1. Bauten und Anlagen für die Führung der Armee 40 040 000 2. Bauten für die Kriegstechnische Abteilung a, Versuchsanlage für zusammengesetzte und gegossene Pulver in der Eidgenössischen Pulverfabrik Wimmis 5 490 000 b. Pulver- und Sprengstoffmagazine in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf

l 990 000

3. Bauten für die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen a. Bau einer Notlandepiste im Zusammenhang mit dem Nationalstras-

senbau 730 000 b. Bauten und Einrichtungen für Ausbildung, Unterhalt und Einsatz der Mirage-Flugzeuge 13 600 000 4. Geländeverstärkungen 71 090 000 5. Ausbau des Übermittlungsnetzes 3 250 000 6. Bauten für den Sanitäts- und pharmazeutischen Dienst der Armee a. Bau eines Betriebs- und Lagergebäudes für eine Basisapotheke 990 000 b. Sanierung des Barackenlagers emer Militärsanitätsanstalt 870 000 7. Einlagerung von Kriegsmaterial a. Wiederauf bau des Eidgenössischen Zeughauses Signau

b. Erstellung von Munitions-Magazinen c. Bau eines Armeemotorfahrzeugparks in Grolley 8. Sanierung und Unterhalt von Militärbaracken

960 000

27 360 000 30110 000 5000000 Zusammen 201 480 000

1406

Anhang II iiber militarische Bauten

zum Bundesbeschluss vom

Verzeichnis der Zusatzkredite

1, Bundesbeschluss vom 18. März 1959 iiber die Errichtung und Erweiterung militarischer Bauten (BB11959,1, 562) Ausbau dreier Kriegsflugplatze 2. Bundcsbeschlutm vom 21.Juni 1961 fiber milit&rische Bauten und Waffenplatze (Bauprogramm 1961) (BB11961,1,1611) a. Eidgenossische Konstruktionswerkstatte Thuil, PanzerhaUe 2 b. Ausbau einer oberirdischen Tankanlage (militärischer und ziviler Teil) c. Gelandcverstarkungen d, Umbau des alten Verwaltungsgebaudes auf dem Flugplatz Dubendorf 3. Bundesbeschluss vom 19,Dezember 1962 fiber militarische Bauten und Waffenplatze (BB11962, II, 1649) Einstellballe fQr Motorfahrzeuge in Brugg.

4. Bundesbeschluss vom IJ.Marz 1964 iiber militarische Bauten und Waffenplatze (BBI 1964,1,591) Bau eines Dienstgebaudes mit Truppenunterkunft fur die Bedurfnisse der Fliegerund Fliegerabwehrtruppen Total Zusatzkredite

Objektkredit

Zusatzkredit

FT.

Fr.

Ncuer Objektkredit Fr.

60 662 800

3 223 000

63 885 000

14 830 000

745 000

15 575 000

19 095 000 17 860 000

6 735 000 2408000

25 830 000 20 268 000

950 000

230000

1 180000

1 150000

150000

1 300000

3310000

250 OOP 13 741 000

3 560 000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend militärische Bauten (Vom 1.Juni 1965)

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1965

Année Anno Band

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23

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9234

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.06.1965

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1386-1406

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