1460 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:
Der vorstehende Bundesbeschluss ist gemäss Artikel 89, Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse zu veröffentlichen.
Bern, den 30. September 1965.
Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundeskanzler : Ch.Oser 8190
Datum der Veröffentlichung : 21, Oktober 1965 Ablauf der Refcrendumsfrist: 19. Januar 1966
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Bundesbeschlusss
über die Ausrichtung von Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz (Vom 29. September 1965) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 1965 *), beschliesst:
Art. l Der Bund ist ermächtigt, zugunsten von ausländischen Studierenden an schweizerischen Hochschulen ein- oder mehrjährige Stipendien zu gewähren.
Die im Zusammenhang mit der Durchführung der Stipendienaktion stehenden Aufwendungen dürfen 12 Millionen Franken nicht übersteigen.
Art. 2 1
Die Stipendien werden von einer Kommission beantragt, in welcher der Bund, die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, die schweizerischen Hochschulen und der Verband der Schweizerischen Studentenschaften vertreten sein sollen.
*) BEI 1965,1,541.
1461 2
Die Wahl der Kommission und ihres Präsidenten erfolgt auf Antrag des Departements des Innern durch den Bundesrat. Der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, den schweizerischen Hochschulen und dem Verband der Schweizerischen Studentenschaften steht für ihre Vertretung ein Vorschlagsrecht zu.
Art. 3 1 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt am 21. März 1966 in Kraft. Er gilt für die Dauer von fünf Jahren.
3 Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt. Er erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.
Also beschlossen vom Ständerat, Bern, den 8. Juni 1965.
Der Präsident : Müller Der Protokollführer: F.Weber Also beschlossen vorn Nationalrat, Bern, den 29. September 1965.
Der Präsident : Kurmann Der Protokollführer: Ch.Oser Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: Veröffentlichung des vorstehenden Bundesbeschlusses im Bundesblatt.
Bern, den 29. September 1965.
Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundeskanzler : Ch.Oser
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Bundesbeschluss über die Ausrichtung von Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz (Vom 29. September 1965)
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Bundesblatt
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Jahr
1965
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
42
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
21.10.1965
Date Data Seite
1460-1461
Page Pagina Ref. No
10 043 046
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