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9253 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Riistungsprogramm 1965) und die Gewährung von teuerungsbedingten Zusatzkrediten (Vom 28, Mai 1965)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen mit beiliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1965) und die Gewahrung von teuerungsbedingten Zusatzkrediten auf bereits bewilligten Rüstungsbcschaffungen zu unterbreiten.

Wir setzen damit die Reihe der Sammelvorlagen fort, deren Zweck es ist, das Kriegsmaterial aller Truppengattungen den technischen Fortschritten entsprechend zu erneuern und zu vervollständigen. Die bisher umfangreichste derartige Vorlage bildete das Rüstungsprogramm 1951 (BB1 1951, I, 580 und AS 1951, 363) mit einem Kreditbetrag von 1149,3 Millionen Franken. Dieses Programm, ausgelöst nicht zuletzt durch die damalige vom Koreakrieg gekennzeichnete Weltlage, ist zur Hauptsache längst durchgeführt. Es bleiben jedoch für die Jahre 1966 und 1967 noch etwas über 10 Millionen Franken zur Verfügung. Dieser Restbetrag ist für Beschaffungen, die bei der Aufnahme ins Rüstungsprogramm 1951 noch nicht genügend abgeklärt waren, bestimmt. Das Rüstungsprogramm 1957 (BEI 1957, I, 1232 und BEI 1957, II, 665) erreichte mit 605,9 Millionen Franken etwas mehr als die Hälfte desjenigen von 1951.

Auch dieses Programm ist zum grössten Teil durchgeführt. Für die Jahre 1966 bis 1969 verbleiben noch ca. 100 Millionen Franken für Kriegsmaterial, dessen Herstellung eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen ist.

Als Folge der Armeereform legten wir Ihnen 1961 ein umfangreiches Rüstungsprogramm im Betrage von 1016 Millionen Franken vor (BB11961,1, 164). Es umfasste vorerst nur die Beschaffung von solchem Kriegsmaterial, das in der ersten Phase der Reorganisation der Armee dringend benötigt wurde oder dessen Herstellung mehrere Jahre beansprucht, so dass die Fabrikation frühzeitig eingeleitet werden musste. Die Abwicklung dieses Programms gestaltet sich zufriedenstellend, und ein grosser Teil des Materials ist der Armee bereits abgeliefert worden.

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Das Rüstungsprogramm 1965, das Gegenstand der vorliegenden Botschaft bildet, ist weniger umfassend als das Programm 1961, aber auch als dasjenige von 1951. Es hält sich etwa im Rahmen des Rüstungsprogramms 1957.

Im Vordergrund steht die Ausrüstung für die Erdtruppen. Es handelt sich dabei um Beschaffungen, die - im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Truppenordnung 1961 stehen, - im Rüstungsprogramm 1961 noch nicht berücksichtigt werden konnten, weil verschiedene Fragen noch nicht abgeklärt waren oder die Modellwahl noch offen stand, - als Fortsetzung von Beschaffungen aus dem Rüstungsprogramm 1961 eingeleitet werden müssen, um eine AnschlussbesteHung an die zurzeit noch laufende Fabrikation zu ermöglichen, - sich als Auswirkung der Einführung des Sturmgewehrs aufdrängen, - sich zur Deckung eines Nachholbedarfes als notwendig erweisen oder - deren Notwendigkeit im Zeitpunkt der Ausarbeitung des Rüstungsprogramms 1961 noch nicht bekannt war.

Die in dieses Programm aufgenommenen Begehren sind technisch abgeklärt und beschaffungsreif. Auf Grund von technischer Erprobung und Truppenversuchen wurde die Modellwahl getroffen.

Dieser Grundsatz, der in früheren Rüstungsprogrammen - oft unter dem Druck der Verhältnisse - nicht immer eingehalten werden konnte, soll künftighin streng beachtet werden. Das wird dazu führen, dass die Rüstungsprogramme voraussichtlich in kürzeren Zeitabständen erscheinen, dafür aber eine kleinere Anzahl Objekte enthalten werden. Damit soll erreicht werden, dass beschaffungsreifes Material nicht zurückgestellt werden muss, bis es mit anderem, im Moment noch nicht abgeklärtem, in einer Botschaft vereinigt werden kann. Ebenso wichtig ist aber, dass nicht des Zeitdruckes wegen Material in die einzelnen Programme aufgenommen wird, dessen Beschaffungsreife noch nicht eindeutig gegeben ist.

Zufolge der Teuerungsentwicklung der letzten Jahre, die sich sowohl bei den Beschaffungen aus dem Ausland wie bei denjenigen im Inland auswirkte, ergeben sich ferner bei verschiedenen, früher bewilligten Rüstungsvorhaben teuerungsbedingte Mehrkosten, für deren Deckung wir die entsprechenden Zusatzkredite mit der vorliegenden Botschaft anzufordern genötigt sind.

I.

Die einzelnen Anträge des Rüstungsprogrammes 1965 Aus Gründen der Geheimhaltung ist es nicht möglich, in der vorliegenden Botschaft alle Detailangaben aufzuführen, die für eine eingehende Prüfung der neuen Bedürfnisse wünschbar wären. Den Mitgliedern der parlamentarischen Kommissionen werden indessen alle notwendigen ergänzenden Angaben zur Verfügung gestellt. Unsere Begehren betreffen die nachfolgenden Gebiete :

1476 1. Infanterie (25 Millionen Franken) Gewehrpatronen für das Sturmgewehr (25 Millionen Franken). Mit der Einführung des Sturmgewehrs erfolgte gleichzeitig eine Erhöhung der Munitionsdotation. Für die im Rahmen des Rüstungsprogramms 1957 bewilligten 200000 Sturmgewehre gelangte die Munition in den Rüstungsprogrammen 1957 und 1961 zur Beschaffung. Im Rüstungsprogramm 1961 haben wir ferner darauf hingewiesen, dass für die in den Jahren 1962-1965 zur Ablieferung gelangenden Sturmgewehre ebenfalls Munition benötigt wird. Diese ist in der vorliegenden Botschaft eingestellt.

Anderseits hat es sich gezeigt, dass die während den Kricgsjahren beschafften Stahlkernpatroneii ihres schlechten Zustandes wegen ersetzt werden müssen.

Für den Ersatz der abgehenden Stahlkempatronen soll im Rahmen dieser Botschaft eine erste Rate Gewchrpatronen beschafft werden. Wir sehen vor, den Ersatz der restlichen Stahlkernpatronen in späteren Rüstungsvorlagen einzustellen.

2. Motorisierung (68,3 Millionen Franken) a. Kleine Geländelastwagen und Leichte Geländelastwagen (23,4 Millionen Franken) Mit dem Rüstungsprogramm 1961 wurden für den Transport der Maschinengewehre 51 bei der Infanterie Klein-Geländelastwägen Haflinger beschafft.

Diese Fahrzeuge sind heute alle abgeliefert und haben sich als wertvolles Transportmittel der Infanterie sehr gut bewährt. Im Zuge der weiteren Verbesserung der Transportmittel bei der Infanterie sollen nun auch die Minenwerferkarren (noch pferdebespannt) durch Klein-Geländelastwagen Haflinger ersetzt werden.

Dadurch wird einerseits eine erwünschte Vereinheitlichung der Transportmittel bei den Bataillonen der Infanterie erreicht, und anderseits erhalten die Minenwerfer eine grössere Beweglichkeit im Anmarsch und auf dem Gefechtsfeld.

Über die weitere Verwendung der freiwerdenden Trainpferde wird im Zeitpunkt der Ablieferung der Klein-Geländelastwagen Haflinger unter Berücksichtigung des zukünftigen Pferdebestandes zu entscheiden sein. Es sei daran erinnert, dass der Bestand an diensttauglichen Pferden allein in den Jahren 1962 bis 1964 um 5820 Tiere oder 21 Prozent abgenommen hat. Massnahmen zur Erhaltung eines genügenden Pferdebestandes sind in Prüfung. Die weitere Entwicklung der Anzahl diensttauglicher Pferde wird für die Festlegung des zukünftigen Sollbestandes wegleitend sein.

Für den
Transport der Munition ist die Beschaffung von leichten Geländelastwagen vorgesehen. Es handelt sich dabei um den gleichen Typ, der bereits bei der Infanterie eingeführt ist.

b. Schwere Geländelastwagen (19,9 Millionen Franken) Die Armee verfügt heute über eine grössere Anzahl Lastwagen, die infolge Überalterung sehr reparaturanfällig geworden sind. Es handelt sich dabei zum grossen Teil um Lastwagen, die seinerzeit aus amerikanischen Surplus-Beständen angeschafft wurden und heute schon über 20 Jahre alt sind.

1477 Die Instandstellung dieser Lastwagen lohnt sich zum Teil nicht mehr und stösst auf immer grössere Schwierigkeiten, weil das Ersatzmaterial nicht mehr erhältlich ist.

Mit dem Rüstungsprogramrn 1961 haben Sie dem Ersatz einer ersten Rate von Lastwagen zugestimmt. In Anbetracht der langen Lieferfristen setzen wir in das Rüstungsprogramm 1965 eine zweite Rate ein, was einen Anschluss der Beschaffung an die laufende Serie gestatten wird.

c. Begleitfahrzeuge (Radfahrzeuge) für 3 Bataillone Panzer 61 (25 Millionen Franken) Im Rahmen der Truppenordnung 61 wurden die Panzerjägerabteüungen den Felddivisionen zugeteilt. Im damaligen Zeitpunkt war man der Auffassung, dass die Panzerjäger nicht über das Jahr 1965 hinaus eingesetzt werden könnten.

Aus diesem Grunde haben wir Ihnen mit dem Rüstungsprogramm 1961 als Ersatz der Panzerjäger in den Felddivisionen die Beschaffung von 150 Panzern 61 beantragt. Dabei war vorgesehen, einen Teil der Begleitfahrzeuge der Panzerjägerabteilungen zu übernehmen und den Bedürfnissen der Panzer 61 anzupassen sowie die noch fehlenden Fahrzeuge zu beschaffen. Bei diesen Begleitfahrzeugen handelt es sich vor allem um leichte und schwere Geländelastwagen, Werkstattund Ersatzteilwagen, Kranwagen sowie Abschleppfahrzeuge und Tiefbettanhänger. Für die Beschaffung dieser Begleitfahrzeuge haben Sie im Rahmen des Rüstungsprogrammes 1961 einem Kredit von 9 Millionen Franken zugestimmt.

In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass der Zustand der Panzerjäger heute wesentlich besser ist, als dies seinerzeit vorauszusehen war. Diese Kampffahrzeuge werden mindestens bis in das Jahr 1970 kriegstauglich bleiben, so dass es uns als angezeigt erscheint, sie vor diesem Zeitpunkt nicht aus dem Dienst zurückzuziehen.

Wir beabsichtigen deshalb, die drei Panzerjägerbataillone nicht aufzulösen, diese den Felddivisionen zu belassen und mit den sich in Beschaffung befindlichen Panzern 61 andere Panzerverbände auszurüsten. Dabei sehen wir die Aufstellung eines selbständigen Panzerbataillons in jeder mechanisierten Division vor, so dass diese Heereseinheiten insgesamt über drei Panzerbataillone verfügen werden. Aus Gründen der Vereinfachung der Ausbildung und des Unterhaltswesens erscheint es uns angezeigt, mit den Panzern 61 nicht die neuaufzustellenden selbständigen Panzerbataillone jeder
mechanisierten Division auszurüsten, sondern diese den drei Panzerbataillonen einer bestimmten Heereseinheit dieser Art zur Verfügung zu stellen. Die Panzerregimentcr und die selbständigen Panzerbataillone der ändern beiden mechanisierten Divisionen würden über das vorhandene Centurion-Material verfügen.

Infolge der Beibehaltung der Panzerjägerbataillone werden jedoch keine Begleitfahrzeuge für die Panzerbataillone mit Panzern 61 frei. Für diese müssen daher die Begleitfahrzeuge noch beschafft werden. Die Kosten dazu erreichen einen Betrag von 34 Millionen Franken, wovon im Rüstungsprogramm 1961 bereits 9 Millionen Franken bewilligt wurden. Der somit noch benötigte Kredit beläuft sich auf 25 Millionen Franken.

1478 3. Artaierie (22,1 Millionen Franken) a. Material für den Wetterdienst (12 Millionen Franken) Mit der Truppenordnung 61 ist die Anzahl Wetterzüge bei der Artillerie vermehrt worden. Im Zeitpunkt der Ausarbeitung des Rüstungsprogramms 1961 war jedoch die materielle Ausrüstung dieser Wetterzüge noch nicht restlos abgeklärt, weshalb es nicht möglich war, dieses Begehren in jenem Programm aufzunehmen.

In der Zwischenzeit konnten nun die Erprobungen des neuen Wetterdienstmaterials, im besonderen einer neuen Wettersonde sowie neuer Auswertegeräte, erfolgreich abgeschlossen werden. Mit der Beschaffung der noch fehlenden Ausrüstungen sollen gleichzeitig die bereits vorhandenen normalisiert und modernisiert werden. Dadurch ergeben sich wesentliche Vereinfachungen für die Ausbildung, die Wartung und den Unterhalt sowie für den Reparaturdienst und die Reservehaltung.

Für die Beschaffung des noch fehlenden Wetterdienstmaterials sowie für die Normalisierung der vorhandenen Ausrüstungen wird ein Betrag von 12 Millionen Franken benötigt.

b. Artillerie-Munition (10,1 Millionen Franken) Mit dem Rüstungsprogramm 1961 wurde eine neue 10,5 cm Spitzgranate eingeführt. Es ist vorgesehen, weitere Artillerieverbände mit der neuen Munition auszurüsten, wobei gleichzeitig eine notwendige Vermehrung der Munitionsbestände erreicht werden soll. Die Aufnahme dieses Begehrens in die vorliegende Botschaft würde eine Anschlussbestellung an die gegenwärtig laufende Serie aus dem Rüstungsprogramm 1961 erlauben.

Bei den 10,5 cm Kanonen ist die Dotation an Hülsen immer noch ungenügend. Die «abgefeuerten» Hülsen müssen den Rückwärtigen Formationen zugeführt werden, wo sie wiederholt instandgestellt und schussbereit gemacht werden. Die so instandgestellten Hülsen gelangen anschliessend auf dem Nachschubweg wieder zur Truppe. Dieses Vorgehen ist zeitraubend und beeinträchtigt die Einsatzbereitschaft der Artillerie. Die Erhöhung des Hülsenbestandes bei den 10,5 cm Kanonen ist dringend notwendig. Für die Beschaffung der Spitzgranaten und der Hülsen wird ein Kredit von 10,1 Millionen Franken benötigt.

4. Genie und Festungswesen (79,8 Millionen Franken) a. 501 Schlauchbootbrücken (52,4 Millionen Franken) Mit dem Rüstungsprogramm 1961 haben Sie der Beschaffung eines ersten Teiles der 50 t Schlauchbootbrücken zugestimmt. Es handelt
sich dabei um die Hälfte des als notwendig erachteten Gesamtbedarfes dieses neuen Brückenmaterials. Das Material wurde der Truppe zum grössten Teil bereits abgeliefert und hat sich im Einsatz sehr gut bewährt.

1479 Um diese Beschaffung abzuschüessen, stellen wir in diese Botschaft das für die Ausrüstung der Armee noch benötigte Brückenmaterial im Betrage von 52,4 Millionen Franken ein.

b. Servicewagen (3,1 Millionen Pranken) Mit der Truppenordnung 61 wurde der Bestand an Baumaschinen bei den Genietruppen bedeutend erhöht. Bei Dauereinsatz oder Schichtbetrieb geht für den Unterhalt und den Parkdienst der Maschinen verhältnismässig viel Zeit verloren. Es hat sich als notwendig erwiesen, den Genietruppen Servicewagen zuzuteilen, wie dies auf allen grossen zivilen Baustellen der Fall ist. Mit diesen Fahrzeugen ist eine zuverlässigere Wartung des Maschinenparks in kurzer Zeit möglich. Die Ausrüstung der Genie-Stabskompagnien mit Servicewagen erfordert einen Kredit von 3,1 Millionen Franken.

c. Tarnnetze für Geländeverstärkung (4 Millionen Franken) Mit dem Bundesbeschluss betreffend die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1957) vom 26. September 1957 (BEI 1957, II, 665) haben Sie im Zusammenhang mit der Geländeverstärkung einer ersten Beschaffung von Tarnnetzen zugestimmt. Die moderne Kriegführung zwingt die Truppe, immer umfassendere Schutzmassnahmen zu ergreifen. Auf Grund neuerer Erkenntnisse hat es sich gezeigt, dass die mit dem Rüstungsprogramm 1957 beschafften Tarnnetze bei weitem nicht ausreichen, um den als notwendig erachteten Bedarf zu decken. In der vorliegenden Botschaft setzen wir deshalb eine zweite Rate im Betrage von 4 Millionen Franken ein.

d. Springniinen (17 Millionen Franken) Im Rahmen früherer Rüstungsprogramme haben Sie der Beschaffung von Personenminen und Panzerminen zugestimmt. Auf Grund von Studien im Zusammenhang mit der auf dem Gefechtsfeld zu erwartenden Infiltrationstaktik hat es sich gezeigt, dass die Wirkung einer Minensperre noch wesentlich verstärkt werden kann, wenn letztere mit Springminen ergänzt wird. Die Springminen sollen dabei in einer bestimmten Relation zu den Personen- und Panzerminen verlegt werden. Wir sehen die Beschaffung von Springminen im Betrage von 17 Millionen Franken vor, womit der endgültige Bedarf allerdings noch nicht gedeckt sein wird.

e. Munition für Festungs-Minenwerfer (3,3 Millionen Franken) Im Zusammenhang mit der Geländeverstärkung in den Grenzräumen gelangen im Rahmen der Baubotschaften weitere Festungs-Minenwerfer zur Beschaffung.

Für die erforderliche Munition setzen wir in der vorliegenden Botschaft 3,3 Millionen Franken ein.

1480 5. Übermittlung (196,8 Millionen Franken) Beim Übermittlungsmaterial handelt es sich um einen Hauptposten des vorliegenden Rüstungsprogramms und zugleich um den Ausbau eines sehr wichtigen Mittels der Führung. Auf diesem Beschaffungsgebiet besteht ein ausgesprochener Nachholbedarf.

Das in der Armee vorhandene Übermittlungsmaterial ist zum Teil sowohl taktisch als auch technisch veraltet und bedarf einer dringenden Modernisierung.

Dies trifft besonders beim Telefonmaterial zu, wo teilweise noch Telefonapparate aus dem Jahre 1925 zugeteilt sind sowie Telefonzentralen aas dem Jahre 1916.

Mit der Modernisierung soll gleichzeitig eine Reorganisation des gesaroten Drahtmaterials im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Ausrüstungen sowie zur SichersteUung eines rationelleren und zweckmässigeren Einsatzes und Nachschubes erfolgen. Diese Vereinheitlichung wird gleichzeitig eine Vereinfachung der Ausbildung zur Folge haben.

Beim Funkmaterial ist vorgesehen, die ältesten Stationstypen, die den heutigen Anforderungen wegen einer zu kleinen Leistung und wegen zu grosser Störanfälligkeit nicht mehr genügen, zu ersetzen. Es handelt sich dabei zum Teil um Funkgeräte, welche nach dem Zweiten Weltkrieg aus amerikanischem Surplus-Material angeschafft wurden sowie um Stationen, die während der Kriegsjahre in der Schweiz entwickelt worden sind. Die umfangreiche Materialerneuerung erfolgt auf Grund einer sorgfältigen Neuplanung des gesamten Übermittlungswesens. Wir sehen folgende Beschaffungen vor: a. Feldtelefone (1,5 Millionen Franken) Hier geht es um den Ersatz der alten Feldtelefone Modell 25, da sie zu schwer und unhandlich sind und technisch mit Bezug auf Reichweite den Anforderungen nicht mehr genügen.

b. Tischtelefone (0,9 Millionen Franken) Den höheren Stäben ist heute bereits eine Anzahl Tischtelefone Modell 53 zugeteilt. Die Zuteilung ist jedoch noch ungenügend, so dass im Einsatz zusätzliche Armee-Telefone Modell 32 abgegeben werden müssen. Diese entsprechen indessen wegen der ungenügenden Verständlichkeit und der mangelnden Rückhördämpfung den Anforderungen des Stabs-Betriebes nicht und geben zu dauernden Beanstandungen Anlass. Wir beantragen deshalb, die Tischtelefone zu vermehren.

c, Feldtelefonzentralen (3,9 Millionen Franken) Die heute noch bei verschiedenen Truppengattungen zugeteilten
Vermittlungskasten-Zentralen Modell 38, die technisch und betrieblich veraltet sind, sollen durch Feldtelefonzentralen Modell 57 ersetzt werden.

d. Tischtelefonzentralen (4 Millionen Franken) Die heute immer noch im Einsatz stehenden Tischtelefonzentralen Modell 16 müssen dringend ersetzt werden, da sie überholt sind und das notwendige Ersatz-

1481 materia! für Reparaturen und Unterhalt nicht mehr erhältlich ist. Ebenso können die Tischtelefonzentralen Modell 43 den betrieblichen Anforderungen der höheren Stäbe nicht mehr genügen. Als Ersatz sehen wir die Beschaffung von neuen Tischtelefonzentralcn Modell 64 vor.

e. Permanente Telefonzentralen (3,2 Millionen Franken) Die in den permanenten Übermittlungsnetzen eingebauten Zentralen können den heutigen Betriebs- und Überm ittlungsanforderungen, besonders in technischer Hinsicht, nicht mehr genügen. Im weitern sind für neu erstellte Anschlussstellen zusätzliche Telefonzentralen notwendig. Die Beschaffung von Zentralen soll in zwei Phasen zur Durchführung gelangen. In einer ersten Phase sehen wir den Ersatz derjenigen Zentralen vor, die in den wichtigsten Übermittlungszentren eingesetzt sind.

/. Fcldkabel (6 Millionen Franken) Es handelt sich bei diesen Feldkabeln um den Abschluss einer Beschaffung, die mit dem Rüstungsprogramm 1961 eingeleitet wurde. Mit dieser ergänzenden Beschaffung soll eine noch bestehende Lücke in der Ausrüstung verschiedener Waffengattungen geschlossen werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die notwendige Kriegsreserve anzulegen.

g. Kleinfunkgeräte SE-125 (44,6 Millionen Franken) Die heute in der Armee zugeteilten Funkgeräte SE-100 genügen sowohl in taktischer wie in technischer Hinsicht den Anforderungen der Truppe nicht mehr.

Ihre Leistung und damit die Reichweite ist ungenügend, ganz abgesehen davon, dass sie in einem stark überlasteten Frequenzband liegen und deshalb dauernden Störungen ausgesetzt sind. Ein Teil dieser Stationen wurde seinerzeit aus amerikanischem Surplus-Material beschafft und ein Teil in der Schweiz hergestellt.

Wir beantragen, diese veralteten Geräte durch das Gerät SE-125 zu ersetzen, welches nach dem neuesten Stand dei Technik entwickelt wurde und die Erprobung mit Erfolg bestanden hat.

h. Funkstationen SE-222 (9,8 Millionen Franken) Die Funkstation SE-222 ist in der Armee schon seit mehreren Jahren eingeführt und hat sich dank ihrer grossen Leistungsfähigkeit für Kommandoverbindungen sehr gut bewährt.

Die immer grösscr werdenden Vcrbindungsbedürfnisse, denen die Übermittlungsformationen gerecht werden müssen, bedingen eine Vermehrung dieser Funkstationen. Mit dieser Vermehrung sollen gleichzeitig auch das Instruktions- und das
Reservematerial eine Anpassung an die neuen Verhältnisse erfahren.

i. Funkstationen SE-415 (46,4 Millionen Franken) Für die Übermittlungsbedürfnisse auf der Stufe Armee und Armeekorps verfügen die Übermittlungstruppen heute noch über Gross-Funkstationen SE-302. Diese Stationen wurden irn Jahre 1936 entwickelt. Sie sind sehr schwer, Bundesblatt.117.Jahrg.Bd.!.

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1482 unbeweglich und technisch überholt, und die Ubermittlungskapazität kann den Bedürfnissen für die oberste Führung der Armee nicht mehr genügen. Als Ersatz für diese Gross-Funk Stationen wurde eine leichtere Funkstation SE-415 entwickelt, die einen leistungsfähigen, automatisch chiffrierten Fernschreibverkehr erlaubt.

k, Richtstrahlstationen und Trägerfrequenz-Ausrüstungen (35,8 Millionen Franken) Für die Überbrückung von defekten Telefonleitungen und -kabeln sowie zur Erstellung von Verbindungen in unwegsamem oder stark kupiertem Gelände, wo ein Leitungsbau nicht möglich ist, verfügen die Übermittlungstruppen über die Funkstation SE-213, Es handelt sich dabei um eine Richtstrahlstation, die während den Kriegsjahren entwickelt wurde und heute so störanfällig ist, dass ein Ersatz sich aufdrängt.

Mit dem Ersatz der Funkstation SE-213 durch eine neue Richtstrahlstation soll gleichzeitig eine Vermehrung erfolgen. Diese Vermehrung ist begründet in der Erkenntnis, dass auf dem modernen Schlachtfeld die taktischen Lagen rasch ändern und es immer seltener möglich sein wird, die Verbindungen durch Auslegen von Drahtleitungen zeitgerecht bereitzustellen.

Die Trägerfrequenz-Ausrüstungen sind ein integrierender Bestandteil der neuen Richtstrahlstationen. Sie erlauben einen Mehrkanal-Betrieb. Über eine Richtstrahl-Funkverbindung können gleichzeitig mehrere Gespräche geführt werden. Dadurch wird eine wesentliche Steigerung der Übermittlungskapazität der Richtfunk-Verbindungen erreicht. Diese Trägerfrequenz-Ausrüstungen sind zudem so geschaffen, dass sie auch über Telefonleitungen eingesetzt werden können. Dies wird ebenfalls zu einer wesentlichen Verbesserung der Übertragungskapazität der Drahtleitungen führen.

/. Sprachverschlüsselungsgerät (22,5 Millionen Franken) Mit dem Rüstungsprogramm 1961 haben Sie der Beschaffung von Sprachverschlüsselungseinrichtungen für das Richtstrahl- Basisnetz zugestimmt. Damit wird es möglich sein, einen Teil des Richtstrahl-Basisnetzes auszurüsten. Damit jedoch dieses Netz bei Ausfall der Kabelverbindungen vollwertig eingesetzt und ausgenützt werden kann, ist es erforderlich, alle Richtstrahlstationen mit Sprachverschlüsselungsgeräten auszurüsten. Die mit dieser Botschaft noch anbegehrten Geräte könnten an die laufende Beschaffung angeschlossen werden, so dass kein Unterbruch
in der Fabrikation eintreten würde.

m. Zubehör für Funkstationen (18,2 Millionen Franken) Für das in den Positionen h, i,.und k anbegehrte Funkmaterial haben wir die Zubehörausrüstungen, wie benzinelektrische Gruppen, Fernschreiber, Kryptofunkfernschreiber und Telekryptogeräte, in eine Position zusammengefasst.

1483 6. Sanität (25,1 Millionen Franken) a. Sanitätsmaterial (21 Millionen Franken) Mit der Truppenordnung 61 wurden die Militärsanitätsanstalten reorganisiert und 30 Spitalabteilungen aufgestellt. Gleichzeitig wurde auch der Aufgabenkreis der Spitalabteilungen erweitert bzw. ihre Kapazität für die Betreuung von Patienten erhöht.

Diese Reorganisation musste mit dem damals zur Verfügung stehenden Material durchgeführt werden, was zur Folge hat, dass die Ausrüstung noch unvollständig ist. In der vorliegenden Botschaft stellen wir das heute beschaffungsreife Material ein. Gleichzeitig sehen wir eine Vermehrung der Verbandstoffe vor sowie die Beschaffung von Injektionsspritzen zu verschiedenen Zwecken, welche den Schutz des Wehrmannes gegen moderne Kampfstoffe erheblich verbessert.

b. ABC-Material (4,1 Millionen Franken) Die Armee verfügt heute über eine Anzahl Dosimeter und Spürgeräte für die Messung der Radioaktivität, Die Dosimeter dienen dazu, die weitere Einsatzfähigkeit von Truppenverbänden nach radioaktiven Einwirkungen festzustellen. Die Spürgeräte, die besonders ausgebildeten Spürtrupps zugeteilt sind, dienen zur Messung der Verstrahlung von Geländeabschnitten sowie von Wasser, Lebensrnitteln und Ausrüstungsgegenständen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die heutige Zuteilung dieser Geräte ungenügend ist und dringend vermehrt werden muss, 7. Rückwärtiges und Territorialdienst (17,1 Millionen Franken) a. Mobile Bäckereien (10,3 Millionen Franken) Für die Brotversorgung der Armee war ursprünglich vorgesehen, unterirdische Brotfabriken zu bauen. In Anbetracht der Tatsache, dass solche Anlagen sehr kostspielig sind und die Mittel für ihren Bau im Finanzplan des Militärdepartements anderer dringlicher Vorhaben wegen nicht Platz fanden, beantragen wir, für die Brotversorgung der Armee weitere mobile Bäckereien zu beschaffen. Es handelt sich dabei um den gleichen Typ, der bereits in der Armee eingeführt ist und sich sehr gut bewährt hat. Mit dieser Beschaffung von mobilen Bäckereien wird es möglich sein, die Armee im Kriegsfall mit Brot zu versorgen und damit weitgehend die zivile Versorgung zu entlasten.

b. Spezialschutzanzüge für Luftschutztruppen (6,8 Millionen Franken) Die den Luftschutztruppen überbundenen Aufgaben bestehen in erster Linie in der Menschenrettung. Die Ausrüstungsgegenstände
dieser Spezialtruppe sind deshalb auch besonders für den Kampf gegen Feuer und Wasser, gegen Rauch und Trümmer ausgerichtet. Bis heute fehlt jedoch immer noch ein wirksamer Schutzanzug für den Wehrmann selbst, was eine Lücke in der Ausrüstung darstellt. Auf Grund von ausgedehnten Versuchen war es nun möglich, einen Spezialschutzanzug herzustellen, welcher dem Wehrmann das Eindringen in

1484 brennende Trümmermassen erlaubt und ihn gegen Hitze und Nässe schützt. Mit der Beschaffung dieser Spezialschutzanzüge wird eine wesentliche Verbesserung der Ausrüstung der Luftschutztruppen möglich sein.

8. Allgemeine Ausrüstung und Reservematerial

(38,5 Millionen Franken) a. Zeltmaterial (4,8 Millionen Franken) Immer mehr benötigt die Truppe Zeltmaterial für Unterkünfte. Besonders die Gebirgstruppen, die oft in abgelegenen Gegenden ohne zivile Unterkunftsmöglichkeiten Dienst leisten, sind auf solches Zeltmaterial angewiesen. Dieses ist durch die vermehrte Abgabe einem zunehmenden Verschleiss unterworfen.

Die Vermehrung des Zeltmaterials hat sich als zwingende Notwendigkeit erwiesen. Dabei sollen nicht nur Unterkunftszelte für die Mannschaft beschafft werden, sondern - nicht zuletzt des Rückganges der Pferdestallungen wegen auch Pferdezelte.

b. Biwakdecken (2,7 Millionen Franken) Die Kriegsreserve an Biwakdecken ist noch ungenügend. Mit einer weiteren Teilbeschaffung soll eine Erhöhung der Kriegsreserve erreicht werden. Gleichzeitig beantragen, wir, den durch Verschleiss bedingten Abgang von Biwakdecken durch eine einmalige Beschaffung für ca. 5 Jahre auszugleichen.

c. Reserve an Ersatzmaterial (10 Millionen Franken) Die Bereitstellung einer Kriegsreserve an Ersatzmaterial ist für die Einsatzbereitschaft der Armee zwingend notwendig. Durch die vermehrte Einführung von hochentwickelten technischen Ausrüstungen und Geräten ergibt sich für den Unterhalt und die Wartung zwangsläufig ein grösserer Bedarf an Ersatzteilen.

Anderseits führt die auf einer neuen Konzeption beruhende, mehr dezentralisierte Einlagerung der Ersatzteile auf verschiedene Basisräume zu einer Erhöhung des Bedarfes. Bei dem zur Beschaffung vorgesehenen Material handelt es sich um rund 120000 verschiedene Artikel. Im besonderen betrifft es Waffen, allgemeine Korpsausrüstung, Übermittlungsmaterial, Radar, Infrarotgeräte, Geniematerial, optische Instrumente, Notstromaggregate, Motorfahrzeuge und Anhänger.

d. Gebirgsausrüstung (21 Millionen Franken) Beim Gebirgsmaterial sind heute noch Lücken vorhanden. Abgesehen davon, dass die Gebirgsmaterialsätze noch unvollständig sind, fehlt heute die Reserve. Vor allem aber fehlt es an Ausrüstungsgegenständen, die dem Wehrmann im Gebirge, abseits von festen Unterkünften, die Lebensbedingimgen etwas verbessern und den harten Dienst erträglicher gestalten. Mit anderen Worten geht es darum, einen Schritt vorwärts zu tun im Hinblick auf das Leben und Überleben im Gebirge. Seit der Schaffung des Gebirgsarmeekorps 3 hat der Gebirgsdienst vermehrte Bedeutung erlangt, was aber auch einem vermehrten Materialbedarf ruft.

1485 In der vorliegenden Botschaft setzen wir eine erste Teilbeschaffung von Gebirgsmaterial ein. Es handelt sich dabei um diejenigen Gegenstände, die im heutigen Zeitpunkt bescbaffungsreif sind, so Schlafsäcke, Petrolheizöfen, Lawinensondierstangen, heizbare Feldflaschen, Gebirgsmützen, Gletscherseile, Ski mit Skistöcken und Steigfellen usw.

9. Fliegerabwehr Mittelkaliber-Fliegerabwehr-Batterien (146,3 Millionen Franken) Mit der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 14. Juli 1961 (BEI 1961, II, 173) über die Verstärkung der terrestrischen Fliegerabwehr haben wir Sie eingehend über die Probleme der Fliegerabwehr orientiert. Mit Bundesbeschluss vom 13.Dezember 1961 (BBl 1961, II, 1365) haben Sie der Beschaffung von 37 Mittelkaliber-Flabbatterien zugestimmt. Mit diesem Material ist vorgesehen, 3 schwere Fliegerabwehr-Regimenter und 5 selbständige schwere Fliegerabwehr-Abteilungen auszurüsten. Die Ablieferung des Materials wickelt sich programmgemäss ab, und Ende 1965 werden bereits 6 Abteilungen auf das neue Material umgeschult sein. Die Umschulung der restlichen 5 Abteilungen wird im Laufe des Jahres 1966 erfolgen. Im Rahmen dieser neuen Rüstungsvorlage beantragen wir Ihnen, auch der Umrüstung der letzten heute noch mit 7,5 cm Fliegerabwehrkanonen ausgerüsteten 4 schweren FliegerabwehrAbteilungen der Fliegerabwehr-Regimenter 2 und 3 auf Mittelkaliber zuzustimmen.

Die Umrüstung der Fliegerabwehr-Regimenter 2 und 3 auf Mittelkaliber würde eine wesentliche Vergrösserung des Abwehrpotentials der Fliegerabwehr in den unteren Flughöhcnbereichen zur Folge haben.

Das zu beschaffende Material ist erprobt, so dass kein Risiko eingegangen wird. Die Ausbildung würde eine wesentliche Vereinfachung erfahren, da die 7,5 cm Fliegerabwehrkanone wegfällt.

Der Auftrag könnte an die laufende Serie angeschlossen werden. Das Material würde im Laufe des Jahres 1967 für die Umschulung zur Verfügung stehen.

Zusammenfassung Das in der vorliegenden Botschaft zur Beschaffung beantragte Material (Rüstungsprogramm 1965) setzt sich wie folgt zusammen : Mili. Flanken

1.

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6.

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8.

9.

Infanterie Motorisierung Artillerie Genie und Festungswesen Übermittlung Sanität Rückwärtiges und Territorialdienst Allgemeine Ausrüstung und Reservematerial Fliegerabwehr Total

25,0 68,3 22,1 79,8 196,8 25,1 17,1 38,5 146,3 619,0

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Sämtliche Kostenberechnungen dieses Rüstungsprogramms basieren auf der Annahme einer normalen Abwicklung der Beschaffungen und schliessen ausser den üblichen für Unvorhergesehenes reservierten Beträgen keine weiteren Reserven ein für ausserordentliche Ereignisse, wie Zurückstellung der Auftragsvergebung, ausserordentliche Wechselkursfluktuationen und andere Entwicklungen, die sich unserem Einflussbereich entziehen.

Über die Berücksichtigung der Teuerung bei den einzelnen Vorhaben orientieren wir Ihre Kommissionen in der geheimen Beilage zu dieser Botschaft.

II.

Zusatzkredite für teuerungsbedingte Mehrkosten auf bewilligten Rüstungskrediten Wie einleitend erwähnt, sind bei verschiedenen Materialbeschaffungen, deren Kosten auf den Zeitpunkt der entsprechenden Bundesbeschlüsse errechnet wurden, teuerungsbedingte Mehrkosten eingetreten. Es handelt sich dabei ausschliesslich um grosse Beschaffungen, deren Abwicklung sich über mehrere Jahre erstreckt. Um die Weiterführung dieser Beschaffungen zu ermöglichen, sehen wir uns veranlasst, Ihnen diese Mehrkosten als Zusatzkredite auf bereits bewilligten Objektkrediten zur Genehmigung zu unterbreiten.

Unsere Berechnungen basieren auf dem Teuerungsstand Ende 1964. Die erforderlichen Zusatzkreditbegehren sollen den Teuerungsverlust decken, der auf Grund des Ende 1964 erreichten Teuerungsstandes vom Datum der Bundesbeschlüsse bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen vollständigen Auslieferung des Kriegsmaterials voraussichtlich eintreten wird. In Anbetracht der Problematik einer zuverlässigen Prognose über die Entwicklung der Teuerung haben wir davon abgesehen, ein allfälliges weiteres Ansteigen der Teuerung in unsere Berechnungen einzubeziehen. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass später weitere teuerungsbedingte Zusatzkreditbegehren unterbreitet werden müssen.

Die Teuerungsberechnungen stützen sich auf die folgenden wichtigsten Grundlagen: - Vertragsbestimmungen (Liefertermine, Preisgleitklauseln, Teuerungslimiten usw) ; - Lohnindices des In- und Auslandes ; - Lohn- und Gehaltsstatistiken der eidgenössischen Militärwerkstätten.

Die Teuerungsberechnungen führten im einzelnen zu folgenden Ergebnissen: 1. Bundesbeschluss vom 16. März 1961 Über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1961) (BB11961,1, 622)

a. Panzer 61 Im Rahmen des vorerwähnten Bundesbeschlusses haben Sie der Umrüstung der 3 Panzerjägerabteilungen mit Schweizerpanzern 61 zugestimmt und dafür einen Kredit von 252,5 Millionen Franken bewilligt.

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Für die 150 Panzer Modell 61 ist die Teuerung auf Grund der Lieferantenverträge (Preisgleitklausel) und der Lohnkostenentwicklung der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte ermittelt worden. Für diesen Objektkredit benötigen wir beim Teuerungsstand Ende 1964 bis zur vollständigen Auslieferung des Materials einen teuerungsbedingten Zusatzkredit von 26 Millionen Franken.

Es ist möglich, dass ausser diesen teuerungsbedmgten Mehrkosten auch noch materielle Mehrkosten auftreten, welche durch Einsparungen nicht ganz kompensiert werden können. Sollte dies der Fall sein, so wird Ihnen zu gegebener Zeit auch hiefür ein Zusatzkrcdit beantragt werden müssen.

b, Motorfahrzeuge Mit vorerwähntem Bundesbeschluss haben Sie Krediten zur Beschaffung von schweren Geländelastwagcn für folgende Verwendung zugestimmt: Ergänzung der Begleilfahrzeuge für 2 neue Panzerabteilungen; Ersatz von Motorfahrzeugen; Baukabelsortimente. Der Totalbetrag für diese verschiedenen bewilligten Kredite beträgt 53,16 Millionen Franken. Unter Anwendung der vertraglich festgelegten Preisgleitklauseln ergeben sich beim Teuerungsstand Ende 1964 bei der Beschaffung dieser schweren Geländelastwagen bis zur vollständigen Auslieferung teuerungsbedingte Mehrkosten von insgesamt 8 Millionen Franken, und zwar für jene zur Ergänzung der Begleitfahrzeuge für 2 neue Panzerabteilungen 3,3 Millionen Franken, jene zum Ersatz von Motorfahrzeugen 3,3 Millionen Franken und schliesslich jene für die Baukabelsortimente 1,4 Millionen Franken.

2. Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1961 betreffend die Verstärkung der terrestrischen Fliegerabwehr

(BB11961, II, 1365) (Fliegerabwehr-Vorlage) a. Flablenkwafifen Im Rahmen des oben erwähnten Bundesbeschlusses haben Sie der Beschaffung von Flablenkwaffen, Korpsmaterial, Ausbildungsmaterial, Zubehör, Ersatzteilen und Munition zugestimmt und zu diesem Zweck einen Objektkredit von 300 Millionen Franken bewilligt.

Die Verträge mit der englischen Lieferfirma enthalten eine Preisgteitklausel.

Beim Teuerungsstand Ende 1964 ergibt sich bis zur voraussichtlichen Ablieferung des Materials ein teuerungsbedingter Mehraufwand von 38 Millionen Franken.

Zur Weiterführung dieser Beschaffung benötigen wir den entsprechenden Zusatzkredit.

b. Mittelkaliber-Fliegerabwehrbatterien Im bereits genannten Bundesbeschluss haben Sie für Mittelkaliber-Fliegerabwehrbatterien Korpsmaterial, Ausbildungsmaterial, Zubehör, Ersatzteile und Munition einen Objektkredit von 247 Millionen Franken bewilligt. Im Rahmen

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dieses Objektkredites werden ausser den Fliegerabwehr-Geschützen auch Zugund Begleitfahrzeugc beschafft.

Die Verträge mit den Lieferfirmen enthalten Bestimmungen über teuerungsbedingte Preisänderungen in Form von Preisgleitklauseln. In Anwendung dieser Klauseln ergeben sich beim Teuerungsstand Ende 1964 bis zur Auslieferung des gesamten Materials teuerungsbedingte Mehrkosten von 26 Millionen Franken.

Zur Weiterführung dieser Beschaffungen sind wir gezwungen, einen Zusatzkredit in dieser Höhe anzufordern.

3. Zusammenfassung

Die in Abschnitt TI der vorliegenden Botschaft angeführten teuerungsbedingten Mehrkosten fassen wir wie folgt zusammen : imi n .. ,, Rustungsprogramm 1961 a. Panzer 61 b. Schwere Geländelastwagen für: Ergänzung der Begleitfahrzeuge für 2 neue Panzerabteilungen Ersatz von Motorfahrzeugen Baukabelsortimente Flabvorlage 1961 a. Flablenkwaffen b, Mittelkaliber-Fliegerabwehrbatterien Total

Zusaizkredite inMül.Franken 26,0 3,3 3,3 1,4 38,0 26,0 98,0

III.

Finanzieller Überblick Das vorliegende Rüstungsprogramm 1965 erfordert einen Aufwand von 619 Millionen Franken. Die Abwicklung wird nach heute möglichen Voraussagen ca. 6 Jahre beanspruchen. Die Kosten sind auf dem Preisstand Herbst 1965 berechnet worden, soweit es sich nicht um kurzfristige Beschaffungen handelt, bei welchen die Preisentwicklung bis zur Auslieferung des Materials überblickt werden kann.

Für diese langfristigen Beschaffungen müssen daher - sofern die Teuerung nach diesem Zeitpunkt im In- und Ausland weiterhin ansteigen sollte - spätere teuerungsbedingte Zusatzkreditbegehren vorbehalten bleiben.

Sowohl die aus dem Rüstungsprogramm 1965 entstehenden Ausgaben als auch die Auswirkungen auf die laufenden Aufwendungen (Personal-, Unterhalts- und Betriebskosten) und die Bauten sind bei der langfristigen finanziellen Planung des Eidgenössischen Militärdepartements berücksichtigt worden.

Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rustungsprogramm 1965) und die Gewährung von teuerungsbedingten Zusatzkrediten zur Annahme zu empfehlen.

1489 Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 20 und 85, Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 28. Mai 1965 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Tschudi Der Bundeskanzler : Ch. Oser

1490

(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1965) und die Gewährung von teuerungsbedingten Zusatzkrediten Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai 1965 beschliesst :

Art. l Der Beschaffung von Kriegsmaterial gemäss Botschaft vom (Rüstungsprogramm 1965) und der Gewährung von teuerungsbedingten Zusatzkrediten wird zugestimmt.

Es werden hierfür folgende Gesamtkredite bewilligt : 1 Für die Beschaffung von Kriegsmaterial gemäss ObjektverzeichFranken nis im Anhang I 619000000 a Für teuerungsbedingte Zusatzkredite gemäss Verzeichnis im Anhang II 98000000

Art. 2 Der jährliche Zahlungsbedarfist in den Voranschlag einzustellen.

Der Bundesrat regelt die Durchführung der Kriegsmaterialbeschaffung, Er ist befugt, im Rahmen des Gesamtkredites geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vorzunehmen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

S295

1491

Anhang I zum Bundesbeschluss vom über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1965) und die Gewährung von teuerungsbedingten Zusatzkrediten Objektverzeichnis zum Rüstungsprogramm : Rüstungsvorhaben :

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

ObjcfctkrcdJt m Franken

Infanterie Motorisierung Artillerie Genie und Festungswesen Übermittlung Sanität Rückwärtiges und Territorialdienst Allgemeine Ausrüstung und Reservematerial Fliegerabwehr

25 000 000 68 300 000 22 100 000 79 800 000 196 800 000 25 100 000 17 100 000 38 500 000 146 300 000

Total

619 000 000

1492

Anhang II zum Bundesbeschluss vom über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1965) und die Gewährung von teuerungsbedingten Zusatzkrediten Objektverzeichnis über die teuerungsbedingten Zusatzkredite : Pos. Nr.

Objektkredit Franken

zusatzkredii Franken

Neuer Objektkredit Franken

Bundesbeschluss vom 16. März 1961 über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 61) (BEI 1961, T, 622) 2.1. Umrüstung der 3 Panzerjägerabteilungen mit Schweizerpanzern 61 252 500 000 26 000 000 278 500 000 Schwere Geländelastwagen für: 2.3. - Ergänzung der Begleitfahrzeuge für 2 neue Panzerabteilungen 16000000 3300000 19300000 5 . 4 . - Ersatz von Motorfahrzeugen 25 000 000 3 300 000 28 300 000 6.5. - Baukabelsortimente F-4 für die Übermittlungstruppen 12160000 1400000 13560000 Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1961 betreffend die Verstärkung der terrestrischen Fliegerabwehr (BEI 1961, II, 1365) 1. Flablenkwaffen (Korpsmaterial, Ausbildungsmaterial, Zubehör, Ersatzteile undMunition) 300000000 38000000 338000000 2. Mittel kaüberflab-Batterien (Korpsmaterial, Ausbildungsmaterial, Zubehör, Ersatzteile und Munition) 247 000 000 26 000 000 273 000 000 Total Zusatzkredite 98 000 000

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1965) und die Gewährung von Teuerungsbedingten Zusatzkrediten (Vom 28. Mai 1965)

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Jahr

1965

Année Anno Band

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24

Cahier Numero Geschäftsnummer

9253

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.06.1965

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1474-1492

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