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führt. Die Pläne werden öffentlich aufgelegt. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens kann gegen die Pläne im einzelnen und gegen die Enteignung einzelner Rechte Einsprache erhoben werden. Das Konzessionsgesuch kann bei der unterzeichneten Amtsstelle, der Elektro-Watt Ingenieurunternehmung AG, Zürich, sowie bei den Gemeinderatskanzleien Regensdorf, Opfikon, Wallisellen, Dübendorf, Fällanden, Schwerzenbach, Greifensee und Uster eingesehen werden.

Bern, den 25. Juni 1970 Eidgenössisches Amt für Energiewirtschaft Kapellenstrasse 14, Postfach 3001 Bern

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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht eine

Sammlung der eidgenössischen und kantonalen gesetzlichen Erlasse über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Die Sammlung ist auf losen Blättern in zwei Ringheftern aus Pressspan zusammengefasst. Bundesgesetz und Verordnung sind in deutscher, französischer und italienischer Sprache wiedergegeben. Die kantonalen Erlasse erscheinen in der Originalsprache, von zweisprachigen Kantonen in beiden Sprachen. Jedem Kanton ist eine Übersicht vorangestellt.

Die zwei Ringhefter und die Nachträge 1-8 können unter Nr.318.681 zum Preise von 30.--· Franken bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

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Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird.

Die Antragsformulare D A-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt DA-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.

Eine Textausgabe, enthaltend - einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, - den Bundesratsbeschluss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, - die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, - den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und - einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965 kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von l .20 Franken bezogen werden.

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In

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Jahr

1970

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.07.1970

Date Data Seite

127-128

Page Pagina Ref. No

10 044 767

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