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Anzeigen sowie Wettbewerbsausschreibungen

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht :

Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom 1. Januar 1970.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Preis Fr. 3.60

ZAK, Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement: 22 Franken.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht :

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen Stand 1.Mai 1969

10. Nachtrag Preis: 5.60Franken

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

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Systematische Sammlung des Bundesrechts Herausgegeben von der Schweizerischen

Bundeskanzlei

Vertrieb: Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale 3000 Bern

Subskriptionsangebot Durch Bundesgesetz vom 6. Oktober 1966 wurde der Bundesrat beauftragt, spätestens 1974 eine neue, nach Materien geordnete bereinigte Sammlung der Bundesgesetze und Verordnungen herauszugeben als Ersatz der Bereinigten Sammlung (BS) von 1848-1947 sowie der Amtlichen Sammlung (AS) seit 1948. Diese neue Sammlung wird in Loseblattbuchform in den drei Amtssprachen des Bundes erscheinen und jährlich mehrmals durch Nachträge ergänzt.

Es ist beabsichtigt, im Laufe des Jahres 1970 die ersten drei Teile der neuen Sammlung herauszugeben. Weitere Teile werden sukzessive folgen.

Weshalb ein neues Sammelwerk?

Die Bereinigte Sammlung von 1948 vermittelt heute nur noch ein sehr unvollständiges Bild über den Stand des Bundesrechts.

Die Feststellung, was vom heute in der Bereinigten Sammlung und in der Amtlichen Sammlung veröffentlichten Rechtsstoff noch gilt, ist trotz aller von den Registern und den Fussnoten gebotenen technischen Hilfen mühsam. Selbst für den Juristen bleibt nach intensiven Nachforschungen nicht selten ein begründetes Gefühl der Unsicherheit.

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Charakteristik und Gliederung der neuen Sammlung (SR) Die «Systematische Sammlung des Bundesrechts» (Systematische Rechtssammlung = SR) ist eine amtliche Zusammenfassung des heute geltenden Rechts, soweit dies in der BS und in der AS publiziert worden ist. Die neue Sammlung wird aber insbesondere folgende Vorteile aufweisen: - die gesetzlich garantierte Vollständigkeit. Die Sammlung unterliegt der sogenannten negativen Rechtskraft, d.h. alle nicht darin aufgenommenen in der Bereinigten Sammlung und in der Amtlichen Sammlung publizierten Erlasse gelten als aufgehoben; w - die Veröffentlichung aller noch geltenden Gesetze und Verordnungen als einheitliches Ganzes. Sämtliche Änderungen, Aufhebungen und Ergänzungen sind berücksichtigt; - die systematische Gliederung des Rechtsstoffes. Alle Erlasse werden in die numerierten Rubriken eines nach Materien geordneten Gliederungsschemas eingeordnet und erhalten eine entsprechende individuelle Nummer. Dabei wurde die bisherige Systematik weitmöglichst berücksichtigt; einzelne Abweichungen erwiesen sich aber als notwendig;

- die Quellenangabe aller in der Systematischen Rechtssammlung veröffentlichten oder erwähnten Erlasse. Dies ermöglicht die Prüfung eines Erlasses an seiner Quelle ohne die Hilfe eines chronologischen Registers.

Statt der 15 Bände der bereinigten Sammlung 1848-1947 und der seither erschienen 22 Bände der Amtlichen Sammlung (bis Ende 1968 zusammen 45755 Seiten) wird die Systematische Rechtssammlung voraussichtlich 33 Ordner mit etwa 26000 Seiten umfassen. Die Sammlung wird jährlich höchstens um 300 bis 400 Seiten statt um etwa 1400 Seiten anwachsen.

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Register Ein alphabetisches Sachregister und ein systematisches Register zusammen mit den Fussnoten, die auf die Fundstellen der Botschaften im Bundesblatt und den Ursprung der Texte in der Bereinigten Sammlung 1848-1947 und der seitherigen Amtlichen Sammlung verweisen, werden für alle Benutzer von grosser Hilfe sein.

Preise Bis 30. April 1970 ist es möglich, das Werk zu folgenden Subskriptionspreisen zu bestellen: Subskr.- LadenPreis Preis l. Gesamtausgabe (Landesrecht und Staatsver- Fr.

Fr.

tragsrecht) etwa 26000 Seiten, 33 Ordner 980.-- 1400.-- II. Landesrecht allein, etwa 15400 Seiten, 21 Ordner 692.--

1090.--

III. Staatsvertragsrecht allein, etwa 10600 Seiten, 12 Ordner 483.--

620.--

IV. Landesrecht, einzelne Teile Teil 1 (etwa 1600 Seiten, 2 Ordner) Teil 2 (etwa 1630 Seiten, 3 Ordner) Teil 3 (etwa 400 Seiten, 1 Ordner) Teil 4 (etwa 600 Seiten, 1 Ordner) Teil 5 (etwa 1300 Seiten, 2 Ordner) Teil 6 (etwa 1700 Seiten, 2 Ordner) Teil 7 (etwa 3300 Seiten, 4 Ordner) Teil 8 (etwa 2400 Seiten, 3 Ordner) Teil 9 (etwa 2500 Seiten, 3 Ordner)

128.-- 135.-- 32.-- 36.-- 96.-- 128.-- 264.-- 192.-- 200.--

90.-- 95.-- 22.-- 26.-- 67.-- 90.-- 185.-- 135.-- 140.--

In den Subskriptions- und Ladenpreisen sind die Nachträge nicht Inbegriffen.

Die Auslieferung erfolgt jeweils sofort nach Erscheinen der einzelnen Teile. Jede Lieferung wird einzeln in Rechnung gestellt.

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Allfällig eintretende Preisaufschläge auf den Ladenpreis infolge Teuerung bleiben vorbehalten.

V. Die Nachträge werden jährlich in mehreren Lieferungen zugestellt (nach Erscheinen der Gesamtausgabe etwa 1800 Seiten pro Jahr). Kosten für die ganze Sammlung ungefähr Fr.100.-- pro Jahr. Preisänderung vorbehalten. Auch diese Lieferungen werden einzeln in Rechnung gestellt.

VI. Die Register erscheinen jährlich in Broschürenform (in den Subskriptionspreisen nicht eingeschlossen). Preis: etwa Fr.6.-- (je nach Umfang).

Nachträge und Register werden unverlangt zur Fortsetzung geliefert.

Für Sammelbestellungen (auch nach Ablauf der Subskriptionsfrist) wird ein Mengenrabatt von 10% gewährt, sofern Lieferung und Rechnungstellung an eine einzige Stelle möglich ist. Die Sammelbestellung muss mindestenslO Exemplare der Gesamtausgabe, des Landesrechts, des Staatsvertragsrechts .oder eines der Teile 1-9 umfassen, worin alle drei Sprachausgaben enthalten sein können.

Bestellungen sind an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zu richten oder der nächsten Buchhandlung zu übergeben, die auch über Bestellkarten verfügt.

Schweizerische Bundeskanzlei

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1970

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.04.1970

Date Data Seite

660-664

Page Pagina Ref. No

10 044 670

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Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.