1505 Ablauf der Referendumsfrist: 31. März 1970
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Bundesbeschluss
betreffend den Beitritt zu Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse sowie den Abschluss besonderer im Übereinkommen vorgesehener Abkommen (Vom 19. Dezember 1969) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 2 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 7. Mai 1969 *>, beschliesst:
Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt, den im Laufe der Zeit nötig werdenden Änderungen und Ergänzungen der in den Anhängen zum Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse enthaltenen Vorschriften beizutreten.
2 Der Bundesrat wird ferner ermächtigt, mit Vertragsstaaten besondere bilaterale oder multilaterale Abkommen über die in Artikel 4 Absatz 3 des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse genannten Transporte abzuschliessen oder ihnen beizutreten. Diese müssen aber jederzeit auf zwölf Monate kündbar sein und ihre Gültigkeit gleichzeitig mit dem Ausserkrafttreten des Grundabkommens verlieren.
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Art. 2 1
Dieser Beschluss ist gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 betreffend Volksabstimmung über Gesetze und Bundesbeschlüsse zu veröffentlichen.
2 Der Bundesrat setzt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, dessen Gültigkeit auf 15 Jahre befristet ist, fest.
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1506 Also beschlossen vom Nationalrat Bern, den 19. Dezember 1969 Der Präsident: M.Eggenberger Der Protokollführer : Schmid Also beschlossen vom Ständerat Bern, den 19. Dezember 1969 Der Vizepräsident : Theus Der Protokollführer : Sauvant
Der Schweizerische Bundesrat beschHesst: Der vorstehende Bundesbeschluss ist gemäss Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung und Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse zu veröffentlichen.
Bern, den 19. Dezember 1969 Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates Der Bundeskanzler : Huber
Datum der Veröffentlichung: 31. Dezember 1969 Ablauf der Referendumsfrist: 3I.März 1970 0100
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesbeschluss betreffend den Beitritt zu Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse sowie den Abschluss besonderer im Übereinkommen vorgesehener Abkommen (Vom 19.
Dezember 1969)
In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Foglio federale
Jahr
1969
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
51
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
31.12.1969
Date Data Seite
1505-1506
Page Pagina Ref. No
10 044 549
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