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Bundesblatt

Bern, den 20. Juni 1969 121. Jahrgang Band I

Nr. 24 Erscheint wöchentlich. Preis : Inland Fr. 40.- im Jahr, Fr. 23.- im Halbjahr, Ausland Fr. 52.im Jahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebühr. Inseratenverwaltung: Permedia, Publicitas AG, Abteilung für Periodika, Hirschmattstrasse 42,6002 Luzern, Tel. 041/23 66 66

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den weiteren Ausbau der landwirtschaftlichen Forschung: Unterstationen Wallis und Tessin (Vom 2l. Mai 1969)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Sie um die Gewährung von Objektkrediten im Gesamtbetrag von 19 482 000 Franken für den weiteren Ausbau der landwirtschaftlichen Forschung zu ersuchen. Diese Kredite verteilen sich wie folgt : - Unterstation Wallis für den Gemüse- und Obstbau: Franken Landkauf zur Arrondierung 127 000.-- Bauten und Forschungseinrichtungen 13 460 000.-- - Unterstation Tessin für den Gemüse-, Wein- und Obstbau sowie den landwirtschaftlichen Pflanzenbau: Landkauf 960 000.-- Bauten und Forschungseinrichtungen 4 935 000.-- (Dem Landankauf im Tessin steht ein Landverkauf gegenüber, aus dem zugunsten des Bundes ein Betrag von 243 000 Franken resultiert.)

Total Objektkredite 19 482 000.-- Die in dieser Botschaft verlangten Kredite sind Bestandteil des Ausbauprogrammes der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten, welches Ihnen in der Botschaft vom I.Dezember 1967 (BBl 1967 II 1489) sowie im vierten Landwiitschaftsbericht vom 26. Februar 1969 (BEI 1969 I 389) vorgelegt und begründet wurde.

Der weitere Ausbau der landwirtschaftlichen Forschung ist eines der wichtigsten Mittel, die Leistungsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft Bundesblatt. 121. Jahrg. Bd.I

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weiter zu steigern. Die Förderung der Forschung ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil unserer Agrarpolitik.

Die in dieser Botschaft begründeten Kreditbegehren gelten insbesondere dem Ausbau der Forschung für die Spezialkulturen des Gemüse-, Wein- und Obstbaues in der Westschweiz und im Kanton Tessin sowie für den landwirtschaftlichen Pflanzenbau im Tessin. Die Spezialkulturen machen dort einen beträchtlichen Teil des landwirtschaftlichen Einkommens aus. So wird es auch in Zukunft bleiben, wobei eine intensivere Forschung die marktgerechte Qualitätsproduktion fördert.

Die Fachgebiete Obst-, Wein- und Gartenbau werden ausschliesslich von den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten Lausanne und Wädenswil wissenschaftlich bearbeitet. Ihre Fachspezialisten halten Vorlesungen und leiten Übungen an der Abteilung für Landwirtschaft der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich. Diese Anstalten bieten auch Doktoranden die Möglichkeit zu wissenschaftlicher Arbeit.

1. Ausbau der Unterstation Waliis 1.1 Entstehung, Entwicklung, heutige Organisation Die Unterstation Wallis wurde mit Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1946 (BS 9 430) als Zweigstelle der Landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Lausanne errichtet. An den Kosten für den Landkauf und die Bauten beteiligten sich damals Bund und Kanton Wallis je zur Hälfte. Die Arbeiten der Unterstation dienten seither insbesondere der Lösung technischer und wirtschaftlicher Probleme auf den Gebieten des Obst- und des Gemüsebaues. Die damit verbundenen Kosten werden vom Bund getragen.

Am 17. September 1963 beschloss die Bundesversammlung (BB1 1963 II 836), das Gut «Les Fougères» im Halte von 12,5 ha als Ersatz für das Versuchsgut «Ile-des-Ecussons» (7,5 ha) zu erwerben. Erweiterungen des Militärflugplatzes Sitten und die projektierte Autobahn verkleinerten nämlich das Versuchsgut und erschwerten eine rationelle Bewirtschaftung. Der neue Landerwerb ermöglichte gleichzeitig eine Vergrösserung des Versuchsgeländes. Auf diesem Gut soll die Unterstation neu errichtet werden. Diese verfügt heute über rund 28 ha Versuchsgelände, wovon noch rund 3 ha auf «Ile-des-Ecussons» entfallen.

Die Unterstation Wallis gehört zur Landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Lausanne und ist der Sitz der Sektionen Obstbau und Gartenbau. Das obst- und gartenbauliche Versuchswesen
der ganzen Westschweiz und des Kantons Tessin wird von dieser Stelle betreut; hingegen werden hier weder heute noch in Zukunft grundlegende Untersuchungen über Pflanzenphysiologie, Chemie, Physik, Kühlhausfragen, Pflanzenschutz und Produkteverwcilung (ausgenommen Obst und Gemüse) durchgeführt. Diese Forschungsarbeit wird von der Forschungsanstalt Lausanne selbst geleistet. Anderseits ermöglicht die Unterstation Wallis den in Lausanne, Pully und Changins untergebrachten Sektionen Agrikulturchemie, Weinbau, Pflanzenschutz und Pflan-

1203 zenzüchtung, auf dem Versuchsgelände für die Westschweiz oder das Wallis Forschungsarbeiten durchzuführen.

Neben der engen Verflechtung der Unterstation Wallis mit den verschiedenen Diensten der Forschungsanstalt Lausanne besteht eine enge Zusammenarbeit und koordinierte Arbeitsteilung für die Gebiete des Obst- und des Gartenbaues mit der Forschungsanstalt Wädenswü.

Der Personalbestand der Unterstation zahlt gegenwärtig 27 ganzjährig beschäftigte Personen und drei für rund zehn Monate im Jahr angestellte Aushilfskräfte.

1.2 Aufgaben und Notwendigkeit eines Ausbaues Die gegenwärtigen Aufgaben der Unterstation Wallis können wie folgt zusammen gefasst werden: - Prüfung (und Züchtung) in.- und ausländischer Obst-, Beeren- und Gemüsesorten; - Verbesserung der Kulturmethoden, Technik und Düngung im Obst-, Beerenund Gemüsebau; - Verwertung der Erzeugnisse namentlich durch verbesserte Lagerhaltung; - Prüfung von Obstgehölz-Unterlagen; - Frostbekämpfung im Obst- und Gemüsebau; - Unterhalt von Versuchen anderer Sektionen der Forschungsanstalt Lausanne.

Diese bisherigen Arbeiten sollen intensiviert werden, wobei folgende Schwerpunkte vorgesehen sind: - Prüfung von neuen Erdbeersorten und bessere Produktionstechnik; - Sortenfrage und Produktionstechnik bei Aprikosen ; - Untersuchung von verschiedenen Schnitt-Techniken und Bodenpflege im übrigen Obstbau der Westschweiz; - Bewässerungstechnik; Wasserbedarf im Obst- und Gemüsebau; - Lagerungsprobleme bei Obst und Gemüse; - Behandlung betriebswirtschaftlicher Aspekte im Obst- und Gemüsebau ; - Versuche unter Plastik.

Neu aufgenommen werden: - Versuche mit Intensivkulturen unter Glas; - Untersuchungen über die Einflüsse von Temperatur, Licht usw. im GlasGemüsebau; - Versuche über Rotationsprobleme von Kulturen unter Glas und Plastik.

Die Notwendigkeit eines Ausbaues der Unterstation Wallis ergibt sich aus der Zusammenfassung der früher teilweise in Lausanne untergebrachten Sektionen für Obst- und Gartenbau. Der Ausbau wird aber auch eine Rationalisierung der Arbeiten der Unterstation selbst ermöglichen. Weiter ist die heutige Forschungstätigkeit im Gemüsebau unter Glas und Plastik ungenügend.

Das Erweiterungsprogramm schliesst hier eine Lücke: in Zukunft werden Vergleichsversuche technischer und betriebswirtschaftlicher Art im. Wallis, am

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Genfersee und im Tessin durchgeführt werden können. Schliesslich werden die Lagereinrichtungen Versuche gestatten, durch welche die Absatzmöglichkeiten für Obst und Gemüse vergrössert werden können. Die heutigen Einrichtungen und der Personalbestand genügen den von der Praxis für die Spezialkulturen gestellten Anforderungen an die Forschung nicht mehr.

Auf das künftige Arbeitsprogramm der Unterstation Wallis werden auch die Ergebnisse der vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement eingesetzten Arbeitsgruppe für Walliser Agrarprodukte ihre Auswirkungen haben.

Diese Arbeitsgruppe befasst sich vor allem mit marktwirtschaftlichen Fragen der Produktionslenkung für Erdbeeren, Aprikosen, Birnen und allenfalls weitere Produkte. Die beiden Forschungsanstalten Lausanne und Wädenswil sind darin mit je einem Fachspezialisten vertreten.

Zur Vervollständigung der Tätigkeit der Unterstation Wallis wird auch eine weitere Intensivierung der weinbaulichen Forschung gehören. Bis heute fehlt dazu eine Versuchsfläche von 2 bis 3 ha. Die Abteilung für Landwirtschaft des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes steht mit dem Kanton Wallis in Verbindung, um eine Lösung zu finden, bei der sich Bund und Kanton in die Kosten teilen.

1,3 Landkauf und Bauprojekt

Der Landkauf betrifft sechs kleinere Parzellen im Halte von insgesamt 8860 ma, die dazu dienen, die Grenzen des Gutes «Les Fougères» besser zu arrondieren. Der Kauf wurde durch Verkauf s versprechen gesichert.

Vorprojekt und Bauprojekt wurden im Auftrag der Eidgenössischen Bauinspektion I von einer Gruppe von drei Walliser Architekten ausgearbeitet. In dem von der Abteilung für Landwirtschaft eingesetzten Bauausschuss zur Ausarbeitung des Raumprogrammes, zur Beurteilung der Projektvarianten und zur Überprüfung des endgültigen Projektes wirkten neben ihr selbst auch die Forschungsanstalt Lausanne und die Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung (ZOB) als Vertreter der Bauherrschaft und die Eidgenössische Bauinspektion I sowie die beauftragten Architekten als Vertreter des Baufachorgans mit.

Das Bauprojekt in «Les Fougères» sieht in sechs Gruppen zusammengefasst folgende Bauten vor : - Sieben Gewächshäuser für den Gemüsebau, mit gedeckter Durchfahrt und mit Räumen zur Vorbereitung der Gewächshausarbeiten und zum Aufarbeiten der Produkte. - Die Gewächshäuser entsprechen denjenigen der Unterstation Tessin, damit Vergleichsversuche in verschiedenen Klimas durchgeführt werden können.

- Zwei Gewächshäuser für den Obstbau, insbesondere für physiologische Versuche (Kälteresistenz, Wuchsmittel, «Russeting»). Die Gewächshäuser gestatten beschleunigte Forschungsprogramme, da die Häuser klimaregulierbar sind. .

1205 - Ein Labor- und Verwaltungsgebäude, welches auch Kantine/Vortragssaal und Bibliothek enthält. Die Labors sind sogenannte Feldlabors, ausgenommen diejenigen für den Obst- und Gemüsebau.

- Den Komplex der Kühlräume (Kapazität von 3501 Obst und Gemüse sowie Verarbeitungsprodukte) mit den technischen Räumen für Sortieren und Aufbereiten. Die Einrichtungen sollen vor allem Kleinversuche und Versuche im halbtechnischen Massstab ermöglichen. Die Kapazität wurde nach den Kriterien Forschungsprogramm, Verwertung der Ernte der Versuchsflächen und Auslastung der Arbeitskräfte während des Winters bestimmt.

- Garagen, Werkstätten, Remisen.

- Vier Dienstwohnungen.

Ferner sieht das Bauprogramm einige Tiefbauarbeiten auf dem Gut «Praz-Pourri» in Vétroz vor (12 ha), welche schon mehrmals zurückgestellt worden sind (Bewässerungsanlage, kleine Drainage, Verbesserung des Wegnetzes). - Eine neue Bewässerungsanlage ist notwendig, da sich das bisher benützte Wasser infolge Verschmutzung nicht mehr eignet.

1.4 Finanzielle und personelle Auswirkungen

1.4.1 Landkauf, Baukosten und notwendige Objektkredite - Landkauf: 8860 m a zu 14 Fr./m2 Nebenkosten Notwendiger Objektkredit für Landkauf (abgerundet) - «.Les Fougères» (Baukostenindex 324.2, 1.10.1968) Hochbauten: A. Kühl und Aufbereitungsräume B. Werkstätten, Garagen, Remisen C. 2 Gewächshäuser für Obstbau D. 7 Gewächshäuser für Gemüsebau E. Verwaltungs- und Laborgebäude F. 4 Dienstwohnungen Tiefbauarbeiten: A. Planierung B. Wärme- und Elektrizitätsverteilung C. Plätze, Rasen, Wegnetz D. Kanalisation E. Abwasserreinigung F. Verbesserung der Trinkwasserversorgung ..

G. Ingenieurhonorare für B

H. Honorare für D und E I. Architektenhonorare Übertrag

Franken

Franken

124 040.-- 3 000,-- 127 000.--

3 783 100.-- 980 000.-- 785 500.-- 2 687 300.-- l 484 500.-- 378 170.-- 10 098 570.-- 125 500.-- 45 280.-- 480 430.-- 116 383.-- 52 500.-- 10 000.-- 2 300.--

12 115.-- 19 612.--

864120.-- 10 962 690.-

1206 Franken

Übertrag A.

B.

C.

D.

E.

F.

Franken

10 962 690.-

Zuleitungen und Spezialeinrichtungen: Elektrische Zuleitungen, Notstromgruppe, Verteilernetz Überwachungs- und Alarmeinrichtungen ..

Wasserzuleitungen, sanitäre Installationen, Feuerschutz Rasenbewässerung Honorar für elektrische und sanitäre Installationen Architektenhonorare

Einrichtungen : A. Mobüiar B. Inventar Verschiedene Kosten Unvorhergesehenes etwa 5 % Total Kreditbedarf Abzüglich bereits bewilligter Projektierungskredit Für «Les Fougères» notwendiger Objektkredit - «Praz-Pourri» in Vétroz (Baukostenindex 324.2, 1.10.1968) A. Bewässerungsanlage B. Drainage C. Verbesserung des Wegnetzes Notwendiger Objektkredit

530 200.-- 189 800.-- 122 000.-- 24 000.-- 44180.-- 20460.-- 138269,-- 355 665.--

930 640.-

493 93450 000.622 736,130600ÖÖ7 170000.12890000.-

480 000.-- 28 000.-- 62 000.-- 570 000,-

Der Kauf des Gutes «Les Fougères» ermöglicht eine bessere Zusammenfassung der Dienste der Unterstation Wallis. Der heutige Sitz in Pont-de-laMorge (4905 m 2 mit guterhaltenem Gebäude) sowie die in «Ile-des-Ecussons» verbliebenen rund 3 ha Land, die gegenwartig immer noch mit Versuchen belegt sind, stehen damit für andere Zwecke zur Verfügung, Die Nettoinvestitionen des Bundes für die Unterstation Wallis werden sich entsprechend dem Verkehrswert bei anderweitiger Verwendung reduzieren.

1.4.2 Personalaufwendungen Zur Erfüllung der Aufgaben der Unterstation wird nach dem Ausbau folgender Personalbestand notwendig sein:

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Wissenschaftliches Personal Technisches Personal Verwaltungspersonal

Heute

Nach Ausbau

Vermehrung

4 21 2 27

7 29 4 40

3 8 2 13

Die Zahl der heute für rund zehn Monate beschäftigten Aushilfskräfte wird von drei auf acht, also um fünf Personen erhöht.

Die Personalauslagen der Unterstation betrugen im Jahre 1968 (einschliesslich Reiseauslagen) rund 600 000 Franken. Nach dem Ausbau werden sie schätzungsweise auf rund l Million Franken steigen (Berechnungsbasis 31. 12. 1968).

1.4.3 Betriebskosten Die Betriebskosten der Unterstation betrugen im Jahre 1968 rund 160 000 Franken. Sie werden nach dem Ausbau schätzungsweise auf rund 200 000 Franken steigen. - Der jährliche Mietzins von rund 8000 Franken für ausserhalb der Unterstation gemietete Räumlichkeiten wird nach dem Bezug der Neubauten dahinfallen.

2. Ausbau der Unterstation Tessin 2.1 Entstehung, Entwicklung, heutige Organisation

Die Unterstation Tessin wurde durch Bundesratsbeschluss vom 13. März 1953 geschaffen. Der Bund und der Kanton unterzeichneten einen Vertrag, nach welchem der Bund das Personal, die Betriebskosten und das Inventar bezahlte und der Kanton die Räumlichkeiten und das Versuchsgelände zur Verfügung stellte. Als provisorischen Sitz wählte man die landwirtschaftliche Schule Mezzana im Mendrisiotto.

Mit einer Eingabe vom 30. August 1963 an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement bestätigte die Tessiner Regierung ihr grosses Intéresse an der landwirtschaftlichen Forschung in ihrem Kanton. Sie wünschte eine endgültige Verlegung des Sitzes, da sich die Lage von Mezzana seit der 1953 begonnenen Entwicklung des Versuchswesens im Kanton Tessin als zu abseitig erwiesen hatte. Gleichzeitig offerierte der Kanton dem Bund ein Grundstück in der Magadinoebene im Halte von rund 4,2 ha. Der Kanton war bereit, an den Kaufpreis (mit Nebenkosten) von rund l 020 000 Franken einen nicht rückzahlbaren Betrag von 300 000 Franken zu leisten.

Wir haben diesen Landkauf am 11. Februar 1964 beschlossen und sodann die für die Unterstation bestimmte Landfläche am 7. Juli 1967 durch zwei anliegende Parzelleu im Umfang von knapp einer Hektare sowie durch eine Parzelle in Cugnasco im Halte von rund 1,5 ha (Zweckbestimmung: Wein- und Obstbau) ergänzt.

1208 Diese Landflächen standen nun zwar für den baulichen und personellen Ausbau zur Verfügung, mussten aber für eine Unterstation Tessin eher als zu knapp betrachtet werden. Dies rief nach einer besseren Lösung, weshalb auch die Planungsarbeiten langsam voranschritten.

In dieser Situation wandte sich im Frühling 1968 der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes des Kantons Tessin erneut an den. Bund und teilte mit, dass in der Gemeinde Cadenazzo ein Gut im Halte von rund 8,5 ha gekauft werden könnte. Gleichzeitig bekundete der Kanton Tessin sein Interesse, das vom Bund in der Magadinoebene erworbene Land (ausgenommen Cugnasco) zu kaufen. Wir kommen im Abschnitt 2.3 auf die Einzelheiten zurück, welche zum vorliegenden Antrag führten.

Die Unterstation Tessin untersteht für die administrativen Belange sowie die Fachgebiete Gemüse-, Wein- und Obstbau der Forschungsanstalt Lausanne, Die Fachgebiete des landwirtschaftlichen Pflanzenbaues und der Agrikulturchemie werden von der Forschungsanstalt Reckenholz betreut. Die wissenschaftliche Arbeit der landwirtschaftlichen Grunddisziplinen wird von den Anstalten Lausanne und Reckenholz geleistet. Die Arbeitsprogramme sind, soweit sie nicht nur lokale Bedeutung haben, vollständig mit den Programmen der Mutteranstalten koordiniert.

Der Personalbestand der Unterstation Tessin zählt heute sechs ständig angestellte Personen und vier Aushilfskräfte. Von diesen zehn Arbeitskräften sind drei im landwirtschaftlichen Pflanzenbau und sieben in den Spezialkulturen sowie im Pflanzenschutz eingesetzt.

2.2 Aufgaben und Notwendigkeit eines Ausbaues Die gegenwärtigen Aufgaben der Unterstation Tessin können wie folgt zusammengefasst werden: Oberleitung Anstalt Lausanne - Sorten-, Kultur- und Düngungsversuche im Gemüse-, Obst- und Weinbau; - Versuche mit Pflanzenschutzmassnahmen, insbesondere biologische Bekämpfung der San-Jose-Schildlaus im Obstbau, und Anwendung von Herbiziden ; - Sorten- und Unterlagenversuche im Weinbau, einschliesslich Tafeltrauben.

Oberleitung Anstalt Reckenholz - Sorten- und Düngungsversuche bei Körnermais, Kartoffeln, Getreide und Futterbau; Pflanzenschutz der Feldkulturen; - Züchtung bei Mais, Samenkontrolle; - Bodenuntersuchungen und -kartierung; Düngung von Alpweiden.

Der Ausbau der Unterstation wird eine Intensivierung der bisherigen Arbeiten gestatten. Es wird aber auch möglich sein, die Probleme der Kulturen

1209 unter Glas und Plastik in den klimatischen Verhältnissen des Kantons Tessin genauer zu untersuchen. Solche Arbeiten konnten bis heute nur unter Plastik, in beschränktem Umfange, durchgeführt werden.Das Schwergewicht des Ausbaues liegt bei den Spezialkulturen des Gemüse-, Wein- und Obstbaues, wie dies voraussichtlich auch in der Landwirtschaft des Kantons Tessin selbst im Laufe der weiteren Entwicklung der Fall sein wird.

Die Notwendigkeit eines Ausbaues der Unterstation ergibt sich ähnlich wie im Wallis daraus, dass in der praxisnahen Forschung in bezug auf die Spezialkulturen Lücken zu schliessen sind. Auch hier werden die Bauten eine rationellere Zusammenfassung der Arbeiten der Unterstation unter einem Dach gestatten. Die Arbeitsprogramme sind mit denjenigen des Wallis und des Genferseegebietes koordiniert, was sich in Zukunft auf die Vermarktung günstig auswirken dürfte. - Das Projekt bietet eine wohl einmalige Gelegenheit, durch einen günstigen Landkauf das Provisorium zu beenden und für die Landwirtschaft des Kantons Tessin ein auf lange Sicht ausreichendes Werk zu schaffen.

2.3 Der Landkauf Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdeparternent hat dem Tessiner Staatsrat das grundsätzliche Interesse am vorgeschlagenen Landkaufgeschäft (siehe Abschnitt 2.1) bekanntgegeben, stellte aber folgende Bedingungen: Der Kauf in Cadenazzo durch den Bund wird vom Kauf des bundeseigenen Landes in der Magadinoebene durch den Kanton Tessin abhängig gemacht, wobei dieser auf eine Rückforderung seines damaligen Beitrages von 300 000 Franken für alle Zeiten zu verzichten hat. Im weiteren verlangte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (Abteilung für Landwirtschaft) die Zusicherung, dass das zu kaufende Grundstück dauernd in der Landwirtschaftszone liegen wird und dass allfällige neue Strassenbauten die Versuche nicht stören werden, wie dies auf dem Betrieb in der Magadinoebene wegen des Baues der Nationalstrasse zu befürchten gewesen war.

Dem Staatsrat des Kantons Tessin wurde daher mitgeteilt, der Bund sei bereit, den Betrieb in der Magadinoebene und die zwei anliegenden Parzellen zu folgendem Preis zu verkaufen: Franken

Gut Molo, Camorino (41 968 m 2 ) Parzelle ex Marcacci (4 179 mz) Parzelle ex Mossi (4 983 m2)

l 000 000.-- 83 580.-- 119 592.-- l 203 172.-- Die Nebenkosten (Grundbuch-, Notariatsgebühretv usw.) gehen zulasten des Kantons.

Gemäss Schreiben vom 17. September 1968 ist der Tessiner Staatsrat bereit, das erwähnte Land unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates

1210 zu diesen Bedingungen zu erwerben. Ferner wird der Staatsrat dafür besorgt sein, dass der Kauf bereits im Jahre 1969 abgeschlossen wird, da der Verkäufer des vom Bund zu erwerbenden Grundstücks in Cadenazzo nur unter dieser Voraussetzung bereit war, der Abteilung für Landwirtschaft ein Kaufsrecht einzuräumen, - Die Botschaft des Tessiner Staatsrates an den Grossen Rat ist am 26. Februar 1969 erschienen.

Bei dem in. Cadenazzo zum Kauf angebotenen Grundstück handelt es sich um das Gut «Motta dei Rav», Parzelle Nr. 506, im Halte von 85 094 m a , mit Wohnhaus, Stall und einigen weiteren Ökonomiegebäuden. Eigentümer ist das Canonicato Orelli di San Germano. Das Angebot lautet auf 11 Franken/m2 Land inkl. Gebäude, samt Übernahme aller Nebenkosten, eingeschlossen die allfällige Grundstückgewinnsteuer. Der Kaufpreis würde somit betragen : Franken

Grundstück 85 094 m" zu Fr. 11.Nebenkosten: Grundbuchgebühren Stempel Honorar

936 034.-- 10 296.-- 2 808.-- 4713^--

Total 953 851.-- Die Grundstückgewinnsteuer ist gemäss einer namens des Staatsrates erteilten Auskunft des tessinischen Volkswirtschaftsdepartementes nicht zu entrichten.

Das Grundstück liegt ebenfalls in der Magadinoebene, südlich von Cugnasco, zwischen dem Fluss Tessin und dem Dorf Cadenazzo. Mit seinen rund 8,5 ha ist der Betrieb beinahe doppelt so gross wie die dem Kanton durch den Bund zu verkaufende Fläche. Mit Ausnahme eines kleinen Stückes von etwa 200 m s handelt es sich um flaches Wiesland, das auf drei Seiten von Naturstrassen umrahmt ist. - Das Gut wird gemäss der vom Kanton abgegebenen Zusicherung dauernd in der Landwirtschaftszone bleiben und nicht von Strassen (Autobahnen und dergleichen) tangiert werden, die die landwirtschaftlichen Versuche negativ beeinflussen könnten.

Aus den vorstehenden Darlegungen ergibt sich, dass dem Bund aus dem vorliegenden Antrag Ausgaben von aufgerundet 960 000 Franken und Einnahmen von l 203 172 Franken erwachsen. Der Kanton hat daher dem Bund eine Summe zu bezahlen, die den Kaufpreis für das neue Gut um rund 243 000 Franken übersteigt.

Der Kauf, der nur unter der Bedingung getätigt wird, dass der Kanton Tessin das Gut Molo einschliesslich Annexparzellen erwirbt, liegt im Interesse des Bundes und ermöglicht eine bedeutende Verbesserung der landwirtschaftlichen Forschung im Kanton Tessin.

2.4 Das Bauprojekt Das Raumprogramm wurde von der Abteilung für Landwirtschaft auf Grund des Tätigkeitsprogrammes zusammen mit den beiden Forschungsan-

1211 stalten Lausanne und Reckenholz ausgearbeitet. Die Projektierung besorgte die Eidgenössische Bauinspektion VI. An den Arbeiten des Bauausschusses für die Überprüfung der Vor- und Detailprojekte beteiligte sich ebenfalls die Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung.

Bauten, Versuchseinrichtungen auf den Feldern und Umgebungsarbeiten sind an den beiden Standorten Cadenazzo und Cugnasco auszuführen. Zusammengefasst ist folgendes Bauprogramm vorgesehen: Cadenazzo - Ein Hauptgebäude mit Flachdach, in dem namentlich drei einfache Labors, sechs Büros, eine Dienstwohnung, zwei zusätzliche Schlafzimmer sowie Aufenthaltsraum, Bibliothek/Konferenzzimmer und Lagerkcller untergebracht sind; - Komplex von drei Gewächshäusern: diese entsprechen in Typ und Ausführung denjenigen der Unterstation Wallis sowie denjenigen, welche später in Changins vorgesehen sind; - Hofplatz mit Waage, Garagen, offene Remisen, Lagerräumlichkeiten, technische Räume, Werkstatt; - Umgebungsarbeiten: Auffüllen einer Senkung im Gelände, Bau von Guts wegen sowie Umzäunung des Gutes.

Von den bestehenden Gebäuden des Gutes wird das Wohnhaus als zweite Dienstwohnung und das Stallgebäude als Lagerraum eingerichtet werden müssen.

Cugnasco

In Cugnasco werden vor allem ein einfaches Betriebsgebäude erstellt, ein Weg gebaut, verschiedene technische Versuchseinrichtungen installiert und die Parzelle eingezäunt.

Auf beiden Versuchsflächen sind Bewässerungsanlagen vorgesehen, die den Erfolg der pflanzenzüchterischen Arbeiten auch bei Trockenheit gewährleisten.

Weitere Einzelheiten des Bauprogrammes sind im Abschnitt 2.5.2 Baukosten zu finden.

2.5 Finanzielle und personelle Auswirkungen

2.5.7 Landkauf Wie im Abschnitt 2.3 erwähnt wurde, steht den Kosten für den Landkauf in Cadenazzo im Betrag von aufgerundet 960 000 Franken ein Verkaufserlös von rund 1 203 000 Franken für das Land des Gutes Molo und Annexparzellen gegenüber, so dass sich die Gesamtkosten des Bundes für die Unterstation Tessin um rund 243 000 Franken vermindern.

Der für den Landkauf erforderliche Objektkredit beträgt 960 000 Franken,

1212 2.5.2 Baukosten und notwendiger Objektkredit Nach den Angaben der Eidgenossischen Bauinspektion VI setzen sich die Baukosten wie folgt zusammen: Cadenazzo

Franten

Gebaudekosten Aussere Kanalisation Werkanschlusse Umgebungsarbeiten Beleuchtung und Mobiliar Berieselungsanlage Architekten- und Ingenieurhonorar

135 400.-- 150 000.-- 242 470.-- 139 400.-- 113 460.-- 55 000.---

Franken

2 828 848.--

3 Gewachshauser Sanierung des bestehenden Wohnhauses Anpassungsarbeiten Stallgebaude Total Adage Cadenazzo Cugnasco Gebaudekosten Werkanschlusse Umgebungsarbeiten Berieselungsanlage Pumpenhaus Honorar Total Anlage Cugnasco Unvorhergesehenes rund 5 Prozent Rreditbedarf Abziiglich bereits bewilligter Projektierungskredit Notwendiger Objektkredit (Baukostenindex 324.2, 1.10.1968)

835 730.--· 3 664 578.-- 710 000.-- 55 000.-- 15 000.-- 4 444 578.--

100 000.-- 15 000.-- 74 000.-- 87 000.-- 10 000.-- 9 000.-- 295 000.-- 240 422.-- 4 980 000.-- 45 000.4 935 000.--

2.5.3 Personalaufwendungen Zur Erfiillung der Aufgaben der Unterstation wird nach dem Ausbau folgender Personalbestand notwendig sein: Wissenschaftliches Personal: Heute Nach Ausbau Vermehrung Lausanne 1 1 0 Reckenholz 1 1 0 Technisches Personal: Lausanne 3 5 2 Reckenholz 1 2 1 Verwaltungspersonal 0 1 1

6

10

4

1213

Zu den heute für rund zehn Monate beschäftigten vier Aushilfskräften werden vier weitere kommen.

Die Personalauslagen der Unterstation Tessin betrugen im Jahre 1968 (einschliesslich Reiseauslagen) rund 200 000 Franken. Nach dem Ausbau werden sie schätzungsweise auf rund 360 000 Franken steigen (Basis 31.12.1968).

2.5.4 Betriebskosten Die Betriebskosten der Unterstation betrugen im Jahre 1968 rund 80000 Franken. Sie werden nach dem Ausbau schätzungsweise auf rund 100 000 Franken steigen.

3. Abschliessende Bemerkungen und Rechtsgrundlagen Die verlangten Objektkredite sind in der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt.

Die Aufsichtskommission für die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten hat sich in Ausschüssen und gesamthaft mehrmals mit den Raumprogrammen, der Organisation, den Standorten und den Vorprojekten für die Bauten der beiden Unterstationen Wallis und Tessin befasst Sie stimmte den Vorschlägen zu.

Die gesetzliche Grundlage für den Beschluss bildet Artikel 16 des Landwirtschaftsgesetzes vom 3. Oktober 1951. Das Landwirtschaftsgesetz seinerseits stützt sich auf Artikel 31blB der Bundesverfassung. Die Verfassungsmässigkeit des Beschlussesentwurfes ist somit gegeben.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen empfehlen wir Ihnen, den beiliegenden Entwurf eines Bundesbeschlusses anzunehmen und damit die verlangten Objektkredite zu bewilligen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 21. Mai 1969 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: L. von Moos Der Bundeskanzler: Huber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über den weiteren Ausbau der landwirtschaftlichen Forschung: Unterstationen Wallis und Tessin Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, in Ausführung von Artikel 16 des Landwirtschaftsgesetzes vom 3. Oktober 1951, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 21. Mai 1969, beschliesst:

Art. l Für den weiteren Ausbau der landwirtschaftlichen Forschung werden folgende Objektkredite bewilligt: 1. Unterstation Wallis für den Gemüse- und Obstbau: a. Kauf von 6 Parzellen b. Bauten und Forschungseinrichtungen 2. Unterstation Tessin für den Gemüse-, Wein- und Obstbau sowie den landwirtschaftlichen Pflanzenbau : a. Kauf des Heimwesens «Motta dei Rav», Cadenazzo b. Bauten und Forschungseinrichtungen

Franken 127 000 13 460 000

960 000 4 935 000

Art. 2 1 1

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Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den weiteren Ausbau der landwirtschaftlichen Forschung: Unterstationen Wallis und Tessin (Vom 2l. Mai 1969)

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