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Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen In der Vaterschaftsklage

1. a.e. Kind Infanger Marcel, geb. 13. 8. 1967, z. Z. bei Peter InfangerOdermatt, Mühlematt 4, 6374 Buochs, Kind der Zweitklägerin, 2. Infanger Margrit, bei Peter Infanger-Odermatt, Mühlematt 4, Buochs beide vertreten durch RA, lic.iur. O. Odermatt, Stans, Klägerschaft gegen Anthony Evans, Esq. Waiter, Richmondhouse, 8 Brentwood Avenue, Coventry, England, Beklagter, hat das Kantonsgericht Obwalden zu Recht erkannt : I. Der Beklagte hat dem Erstkläger einen Unterhaltsbeitrag von Fr. 150.rückwirkend auf den 13. August 1967, verzinslich zu 5% seit Fälligkeit zahlbar an den Inhaber der elterlichen Gewalt bis zur Erfüllung des 18. Lebensjahres zu bezahlen, II. Der Beklagte hat die Zweitklagerin unter dem Titel des Art. 317 ZGB mit total Fr. 1600.- fällig und mit 5 % verzinslich ab Datum des rechtskräftigen Gerichtsurteils zu entschädigen.

III. Die Klägerschaft zahlt die Gerichtskosten im Betrage von Fr. 454.20 (Gerichtsgebühr Fr. 250.-; Publikations- und Zustellungskosten Fr. 204,20); es bleibt ihr jedoch hiefür das Regressrecht auf den Beklagten ausdrücklich gewahrt.

IV. Der Beklagte hat die Klägerschaft aussergerichtlich mit Fr. 700.- zu entschädigen.

V. Zur allfälligen Einreichung einer Reinigungsklage (Aufhebungsklage) im Sinne von Artikel 212 ff ZPO wird dem Beklagten eine Frist von 20 Tagen seit Zustellung bzw. Publikation des Urteils eingeräumt.

VJ. Das Urteil wird infolge Nichtzustellbarkeit an den Beklagten im «Bundesblatt» publiziert.

Samen, den 21. November 1968 /17. April 1969 Namens des Kantonsgerichtes Das Kantonsgerichtspräsidium

951 Soeben ist vom BIGA eine

Textausgabe zum Arbeitsgesetz herausgekommen. Sie kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von Fr. 8.- bezogen werden.

Sie enthält die Texte des Arbeitsgesetzes sowie der Verordnungen I und II und der Verfügung Nr. l des EVD über die internationalen Organisationen.

Zu den einzelnen Artikeln des Gesetzes und der Verordnungen wurden Fussnoten angebracht, um den Zusammenhang der Vorschriften deutlich zu machen. Ein ausführliches Sachregister erleichtert die Auffindung der einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen.

Fünf Anhänge ergänzen die amtlichen Texte, wobei der Geltungsbereich der Sonderbestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeit (VO II), die kantonale Behördenorganisation, eine Übersicht über die kantonalen Feiertage, die den Sonntagen gleichgestellt sind, und eine Liste über die gesetzlichen Ferienansprüche in den einzelnen Kantonen dargestellt werden. Ganz besonderes Interesse dürfte der Anhang V, Muster für Stunden- und Schichtenpläne, finden; im Mehrfarbendruck werden 9 Planbeispiele über den ununterborchenen Betrieb anschaulich wiedergegeben und zudem erläutert. Diese Beispiele beruhen selbstverständlich auf den einschlägigen arbeitsgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber auch auf der Praxis des BIGA als Bewilligungsbehörde für industrielle Betriebe. Die Textausgabe wird deshalb namentlich dem Praktiker gute Dienste leisten.

«Verzeichnis schweizerischer Berufsund Wirtschaftsverbände» Eine neue Ausgabe dieser über 1000 Verbände umfassenden Zusammenstellung ist soeben erschienen und enthält wie bisher Namen, Adresse, Gründungsjahr und Mitgliederzahl der Verbände sowie die Titel ihrer Verbandszeitschriften. Die Angaben sind, soweit sie von den Verbänden selber geliefert worden sind, in deutscher, französischer und italienischer Sprache aufgeführt. Wiederum ist ein Teil der Angaben in den bis heute erschienenen Ausgaben statistisch verarbeitet und in Form von Tabellen in der neuesten Ausgabe veröffentlicht worden.

Das Verzeichnis wird zum Preise von Fr. 7.- abgegeben und kann beim Schweizerischen Handelsamtsblatt, Effingerstrasse 3, 3000 Bern, bestellt werden.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

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Berichte, die von der Verwaltung herausgegeben wurden und beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei, 3003 Bern, oder bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale 3000 Bern, bezogen werden können: Bericht der Studienkommission für das Problem der ausländischen Arbeitskräfte

Fr. 5.--

Bericht der Fachkommission betreffend Ermittlung und Beurteilung der bäuerlichen Einkommenslage (Grüne Kommission) an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement Fr. 7.-- Lärmbekämpfung in der Schweiz

Fr. 6.--

Allgemeine Überprüfung der Bundessubventionen Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertengruppe (Kommission Stocker) Fr. 3.50 Die Altersfragen in der Schweiz

Fr. 7.--

Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen der Landesplanung Fr. 3.90 Bericht der Eidgenössischen Kommission für Nachwuchsfragen auf dem Gebiete der Geisteswissenschaften und der medizinischen Berufe sowie des Lehrerberufes auf der Mittelschulstufe Fr. 5.50 Bericht der Expertenkommission für die Förderung des Sparens

Fr. 3.50

Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen des Ausbaus und der Koordinierung der medizinischen Ausbildung Fr. 3.50 Schätzung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes 1966-1974 Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission zur Bearbeitung der Grundlagen und Methoden einer langfristigen Finanzplanung im Bunde (Kommission Jöhr) Fr. 16.-- Das «Ostalpenbahnversprcchen» Rechtsgutachten, dem Eidgenössischen Amt für Verkehr erstattet von Professor Wilhelm Oswald Fr. 10.-- 0052

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

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Jahr

1969

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1

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.05.1969

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950-952

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