17.036 Botschaft über die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2020 in Dubai vom 17. Mai 2017

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2020 in Dubai.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. Mai 2017

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2017-0704

3979

Übersicht Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 12,75 Millionen Franken für die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2020 in Dubai (Expo 2020 Dubai). Unter Einbezug des Personalund Verwaltungsaufwands beträgt das Kostendach für die Präsenz der Schweiz in Dubai 14,84 Millionen Franken. Von den Gesamtkosten sollen mindestens 7,5 Millionen Franken durch finanzielle Beiträge Dritter gedeckt werden, was den Nettoaufwand des Bundes entsprechend reduzieren soll.

Ausgangslage Vom 20. Oktober 2020 bis am 10. April 2021 wird in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate, VAE) die nächste Weltausstellung der Kategorie A durchgeführt. Der Anlass findet erstmals in einem arabischen und muslimischen Land statt. Das Thema lautet «Connecting Minds, Creating the Future», als Unterthemen wurden «Mobility, Opportunity and Sustainability» definiert. Die Organisatorinnen und Organisatoren rechnen mit rund 182 offiziellen Teilnehmerländern und rund 25 Millionen Besucherinnen und Besuchern, davon 30 Prozent aus den VAE und 70 Prozent aus dem Ausland.

Angesichts der politischen und der wirtschaftlichen Bedeutung des Gastgeberlandes sowie der gesamten Golfregion hat sich der Bundesrat am 13. April 2016 für eine Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2020 in Dubai ausgesprochen. Er hat die Projektleitung für den Schweizer Pavillon dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) übertragen und dieses beauftragt, eine Botschaft zur Beantragung eines Verpflichtungskredits auszuarbeiten.

Inhalt der Vorlage Für den Bundesrat ist die Teilnahme der Schweiz an der Expo 2020 Dubai aus politischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, touristischer und kultureller Sicht relevant. Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und den VAE sind traditionell gut. Für die Schweiz sind die VAE ein wichtiger Partner in einer Region von hoher geopolitischer Bedeutung. Wirtschaftlich sind die VAE der mit Abstand wichtigste Partner der Schweiz in der Region: 2016 belief sich der Wert der Exporte auf über 4,29 Milliarden Franken. Über 300 Schweizer Firmen haben Dubai bzw.

die VAE als Sitz für ihre regionalen Geschäftsaktivitäten gewählt. Der Schweizer Privatsektor erhofft sich von einer Präsenz der Schweiz an der Expo 2020 Dubai positive Impulse und hat
ein hohes Interesse daran bekundet. Angesichts der thematischen Ausrichtung der Weltausstellung, u. a. auf die Bereiche Nachhaltigkeit und Mobilität, bietet ein Auftritt auch eine attraktive Gelegenheit, um die Kompetenz, die Leistungsfähigkeit und das Potenzial der Schweiz in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation zu präsentieren.

Eine Teilnahme an der Expo 2020 Dubai ermöglicht eine stärkere Positionierung der Schweiz in den VAE und in der ganzen Region. Mit einem Auftritt kann das

3980

grundsätzlich positive Image unseres Landes in Bereichen wie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Qualitätsbewusstsein und touristische Attraktivität gefestigt werden.

Gleichzeitig können bis anhin weniger bekannte Stärken der Schweiz wie Innovationskraft, Forschungskapazität, kulturelle Vielfalt, Solidarität und Verantwortungsbewusstsein noch gezielter ins Blickfeld gerückt werden. So kann die positive und differenzierte Wahrnehmung der Schweiz bei einem breiten Publikum, bei ausländischen Medien und bei Entscheidungsträgerinnen und -trägern gefördert werden.

Der Auftritt eröffnet insbesondere bei der Schaffung von Opportunitäten in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft interessante Perspektiven. Gleichzeitig bietet er eine gute Gelegenheit, einem breiten, internationalen Publikum zu zeigen, wofür die Schweiz steht, welche Werte sie vertritt und wie sie aus diesen konkrete Beiträge an die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen ableitet.

Die Schweiz will sich in ihrem Pavillon an der Expo 2020 Dubai als innovatives und gleichzeitig traditionsbewusstes Land präsentieren. Im Rahmen eines selektiven Verfahrens hat sich der Pavillonentwurf «Belles Vues» der Arbeitsgemeinschaft OOS AG (Architektur), Bellprat Partner AG (Szenografie) und Lorenz Eugster (Landschaftsarchitektur und Städtebau) durchgesetzt. Das Projekt überzeugte sowohl durch seine architektonische Attraktivität als auch durch die Respektierung des zur Verfügung stehenden Budgets. Zudem erlaubt es der Entwurf, in diesem internationalen Umfeld nicht nur die touristische Schweiz und ihre Stärken in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft zu kommunizieren, sondern auch Akzente in Themen zu setzen, in denen die Schweiz über spezifische Qualitäten und Erfahrungen verfügt. Inhaltlich basiert der Pavillon auf der Grundidee einer Wanderung. Besucherinnen und Besucher erfahren während ihres Rundgangs mehr über die Werte der Schweiz, ihre Vorzüge und ihre Ideen und ihre Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft. Die Themenvermittlung findet sowohl im Eingangsbereich als auch in der Haupthalle des Pavillons statt. In Wechselausstellungen, die zusammen mit den Partnern aus der Privatwirtschaft bespielt werden sollen, stehen Schweizer Produkte und Dienstleistungen im Zentrum. Über digitale Kanäle
sollen die Besucherinnen und Besucher auch nach ihrem Besuch mit der Schweiz verbunden bleiben. Weiter befinden sich ein Restaurant, ein Shop und verschiedene Räumlichkeiten für Anlässe und Ausstellungen im Pavillon. Die Grundfläche beträgt rund 1800 m2. Stimmen die eidgenössischen Räte dem mit vorliegender Botschaft beantragten Verpflichtungskredit zu, soll das Projekt 2018 mit den Autorinnen und Autoren und den Partnern weiterentwickelt werden.

Angesichts der angespannten Situation der Bundesfinanzen wurde das Budget für den Auftritt der Schweiz an der Expo 2020 Dubai im Vergleich zu den letzten Auftritten der Schweiz an Weltausstellungen der Kategorie A reduziert. Unter Berücksichtigung der vom Parlament beschlossenen Querschnittskürzungen im Voranschlag 2017 beträgt das Kostendach 14,84 Millionen Franken. Die Mittel sind im Voranschlag und im Finanzplan des EDA eingestellt. Es ist eine substanzielle Beteiligung von Dritten von mindestens 7,5 Millionen Franken vorgesehen. Die finanziellen Beiträge Dritter werden nach dem Bruttoprinzip verbucht und werden den Nettoaufwand des Bundes reduzieren. Der hohe Sponsoringanteil von rund 50 Prozent ist ambitioniert, im wirtschaftlich besonders attraktiven Umfeld von

3981

Dubai aber realistisch. Der beantragte Verpflichtungskredit von 12,75 Millionen Franken ist niedriger als das Kostendach, da der bereits mit dem Voranschlag 2017 beschlossene Aufwand für die Vorbereitungsarbeiten (0,54 Millionen Franken) sowie der mit dem Vorhaben verbundene Personalaufwand (1,7 Millionen Franken ab 2018) nicht darin enthalten sind. Der Verpflichtungskredit enthält eine Reserve von 0,15 Millionen Franken.

Die Durchführung der Expo 2020 Dubai bietet der Schweiz eine öffentlichkeits- und medienwirksame Plattform, die am Austragungsort, in der gesamten Region und im weiteren internationalen Umfeld grosse Aufmerksamkeit auf sich ziehen wird. Der Auftritt an solchen internationalen Grossveranstaltungen ist ein wichtiges Instrument, um die Strategie der Landeskommunikation des Bundesrates umzusetzen und die Schweiz und ihre Stärken positiv und in ihrer Vielfalt zu präsentieren. Durch ihre Präsenz an der Weltausstellung in Dubai erhält die Schweiz eine hervorragende Gelegenheit, die Beziehungen zu den VAE und zur gesamten Region zu festigen, was sich insbesondere auf die wirtschaftliche, politische und wissenschaftliche Zusammenarbeit positiv auswirken kann.

3982

BBl 2017

Botschaft 1

Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1

Ausgangslage

Internationale Grossanlässe wie Weltausstellungen sind öffentlichkeits- und medienwirksame Plattformen, die sowohl am Austragungsort als auch international grosse Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Sie sind deshalb speziell geeignet, um direkt und via traditionelle und neue Medien ein breites Publikum zu erreichen.

Gleichzeitig können im Kontext solcher Grossveranstaltungen mit besonderen Anlässen auch spezifischere Zielgruppen, beispielsweise Meinungsführende aus Politik, Wirtschaft, Medien, Sport und Kultur, angesprochen werden.

Auftritte der Schweiz an solchen Grossveranstaltungen sind deshalb gute Gelegenheiten, um die Strategie der Landeskommunikation des Bundesrates umzusetzen und die Schweiz und ihre Stärken positiv und in ihrer Vielfalt zu präsentieren.

Seit der ersten inoffiziellen Weltausstellung im Jahr 1851 in London finden regelmässig Weltausstellungen statt. 1928 wurde das «Bureau international des expositions» (BIE) mit Sitz in Paris gegründet und die Austragung von internationalen Ausstellungen geregelt. Es wird unterschieden zwischen Weltausstellungen der Kategorie A (Universalausstellungen von sechs Monaten Dauer) und Weltausstellungen der Kategorie B (themenspezifische Ausstellungen von drei Monaten Dauer).

Weltausstellungen stellen für die Länder auch heute noch eine wichtige Gelegenheit dar, um sich zu präsentieren und die bilateralen Beziehungen insbesondere zum Veranstaltungsland zu pflegen. An den Weltausstellungen der letzten zehn Jahre haben jeweils praktisch sämtliche Länder und eine bedeutende Anzahl internationaler Organisationen teilgenommen. Dem Veranstaltungsland verspricht eine Weltausstellung wirtschaftliche Impulse, einen erhöhten Bekanntheitsgrad, den Besuch von hochrangigen Delegationen aus aller Welt und viel Prestige. Das Interesse an der Durchführung von Weltausstellungen und an der Teilnahme daran ist daher weiterhin gross.

Die Schweiz hat bisher an der Mehrzahl der vom BIE anerkannten Ausstellungen teilgenommen, so an den Weltausstellungen der Kategorie A in Hannover/Deutschland (2000), Aichi/Japan (2005), Shanghai/China (2010) und Mailand/Italien (2015) sowie an den Weltausstellungen der Kategorie B in Lissabon/Portugal (1998), Zaragoza/Spanien (2008) und Yeosu/Südkorea (2012). Die nächste Weltausstellung der Kategorie B wird 2017 in Astana/Kasachstan
durchgeführt. Der Bundesrat hat die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung in Astana am 22. April 2015 genehmigt und dafür ein Kostendach von 4,65 Millionen Franken bewilligt. Das Parlament hat die erforderlichen Mittel mit den Voranschlägen 2016 und 2017 genehmigt. Die nächste Ausstellung der Kategorie A wird 2020 in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate, VAE) stattfinden. Die Schweizer Auftritte an Weltausstellungen werden seit 2001 durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA, Präsenz Schweiz) betreut.

3983

BBl 2017

Die Teilnahme der Schweiz an Weltausstellungen ist ein wichtiges Instrument der Landeskommunikation. Es ist gelungen, mit dem Schweizer Pavillon eine sowohl für das ausländische Publikum als auch für die inländischen Partner attraktive Marke aufzubauen und erfolgreich zu etablieren. Die Auftritte an Weltausstellungen bieten der offiziellen Schweiz und ihren Partnern die Möglichkeit, Themen der Landeskommunikation ­ von Politik über Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Umwelt und Sport bis hin zu Kultur und Gastronomie ­ attraktiv darzustellen und das Bild einer traditionsbewussten und gleichzeitig innovativen, kompetitiven und verantwortungsbewussten Schweiz zu vermitteln.

Die Auftritte der Schweiz generieren hohe Besucherzahlen und zahlreiche Medienberichte. Auch in sozialen Netzwerken ist eine stark anwachsende Resonanz zu beobachten. Umfragen belegen den positiven Einfluss auf die Wahrnehmung der Schweiz bei den Besucherinnen und Besuchern. An der letzten Weltausstellung der Kategorie A in Mailand im Jahr 2015 besuchten ca. 2,1 Millionen Personen (d. h.

rund 10 Prozent aller Besucherinnen und Besucher) den Schweizer Pavillon, der für seine Interpretation des Themas («Den Planeten ernähren, Energie für das Leben») ausgezeichnet wurde. Der Schweizer Pavillon war in den italienischen Medien der meisterwähnte ausländische Pavillon, insgesamt generierte er in Italien und international über 1650 Medienberichte und rund 164 Millionen digitale Interaktionen.

Die Auftritte der Schweiz an Weltausstellungen stossen generell auch im Inland auf grosses Interesse. Neben Partnern aus Politik, Tourismus und Kultur profitierten auch zahlreiche Schweizer Unternehmen von der Möglichkeit, sich in den Gastgeberländern zu präsentieren. Solche gemeinsame Auftritte sind sowohl für den Bund als auch für die beteiligten Unternehmen vorteilhaft, weil gemeinsame Stärken wie Qualität, Innovation und Zuverlässigkeit ins Zentrum gestellt werden. So kommt es zu einem gegenseitigen Imagetransfer: Das Unternehmen profitiert vom «Country of Origin»-Effekt und die offizielle Schweiz von der ausgezeichneten Reputation der qualitativ hochstehenden Produkte und Dienstleistungen. Zudem beteiligen sich die Unternehmen durch Sponsoring und die Bereitstellung von Sachleistungen an den Auftritten.

1.2

Anlass des Finanzbegehrens: Weltausstellung 2020 in Dubai

Gemäss Beschluss der Generalversammlung des BIE vom 26. November 2014 wird die nächste Weltausstellung der Kategorie A in den Jahren 2020/21 in Dubai durchgeführt. Der Anlass findet erstmals in einem arabischen und muslimischen Land statt. Er wird deshalb in der Region eine Vorreiterrolle spielen und besondere Aufmerksamkeit geniessen. Die Weltausstellung in Dubai findet aus klimatischen Gründen und im Hinblick auf das 50-Jahr-Jubiläum der Gründung der VAE im Jahr 2021 vom 20. Oktober 2020 bis am 10. April 2021 statt. Das Thema lautet «Connecting Minds, Creating the Future» und verweist auf das Potenzial von Partnerschaften und Zusammenarbeit, wenn es um die Gestaltung der Zukunft und die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen geht. Als Unterthemen wurden «Mobility, Opportunity and Sustainability» definiert, die als Inspirationsquellen dienen sollen. Von 3984

BBl 2017

den Teilnehmern wird eine Auseinandersetzung mit globalen Herausforderungen entlang dieser Unterthemen erwartet. Jedem Unterthema ist auf dem Gelände der Expo 2020 Dubai ein eigener Bereich gewidmet.

Die Organisatorinnen und Organisatoren rechnen mit rund 182 offiziellen Teilnehmerländern und 68 nicht-offiziellen Teilnehmern (Sponsoren, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen). Bisher haben rund 75 Länder ihre Teilnahme angemeldet, darunter Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Luxemburg, Monaco und zahlreiche Länder aus der Region. Um auch Entwicklungsländern und Ländern mit niedrigem Einkommen eine Teilnahme zu ermöglichen, haben die VAE ein Budget von 150 Millionen Euro gesprochen. Es werden rund 25 Millionen Besucherinnen und Besucher erwartet, davon 30 Prozent aus den VAE und 70 Prozent aus dem Ausland. Jährlich empfängt Dubai fast 10 Millionen Touristinnen und Touristen (Naher Osten und Nordafrika (MENA) / Golf-Kooperationsrat 36 Prozent, Westeuropa 21 Prozent, südliches Asien 16 Prozent). Die Expo 2020 Dubai wird somit eine stark international geprägte Ausstellung und wird in der ganzen Region eine grosse Ausstrahlung und Anziehungskraft entfalten. Das vorgesehene Ausstellungsgelände umfasst 436 Hektaren.

1.3

Bedeutung des zu finanzierenden Vorhabens und Interessen des Bundes

1.3.1

Die Beziehungen der Schweiz zu den VAE und zu Dubai

Für den Bundesrat ist die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2020 in Dubai aus politischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, touristischer und kultureller Sicht relevant. Die VAE sind ein Knotenpunkt in einer Region von grosser geopolitischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Dubai bildet aufgrund seiner zentralen geografischen Lage, seiner politischen Stabilität und den wirtschaftsfreundlichen Investitionsbedingungen im Grossraum MENA / Afrika / West- und Südasien einen wichtigen Standort für multinationale Firmen, gilt als bedeutendster Finanzplatz der Region und dient als zentraler Messestandort und Logistikdrehscheibe.

Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und den VAE sind traditionell gut. Regelmässig werden politische Konsultationen durchgeführt. Die VAE sind für die Schweiz politisch ein wichtiger Partner in einer Region, die nicht frei von Spannungen ist.

Dies gilt auch im wirtschaftlichen Bereich. Die VAE sind heute der mit Abstand wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz in der MENA-Region (2016: Exporte im Wert von rund 4,29 Milliarden Franken). Das Schweizer Handelsvolumen mit den aufstrebenden arabischen Golfstaaten übersteigt jenes mit Ländern wie Indien, Brasilien oder Russland deutlich. Um den Marktzugang der Schweizer Unternehmen weiter zu verbessern, schloss die Schweiz im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) mit dem Golf-Kooperationsrat ein Freihandelsabkommen ab, das am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist. Nach gewissen Anlaufschwierigkeiten verläuft dessen Umsetzung seit dem Sommer 2015 weitgehend problemlos. Es ist 3985

BBl 2017

nach Singapur das erste Freihandelsabkommen des Golf-Kooperationsrates mit nicht-arabischen Staaten. Ausserdem ist seit 1999 ein Abkommen zum Schutz und zur Förderung gegenseitiger Investitionen in Kraft und seit 2012 ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Einkommenssteuern.

Parallel zur wirtschaftlichen Entwicklung der VAE wuchs auch das bilaterale Handelsvolumen. 2016 betrug das kumulierte Handelsvolumen rund 20,5 Milliarden Franken. Ein Grossteil des Handels betrifft dabei Gold und Edelsteine, die in Dubai weiterverarbeitet werden. Der Kapitalbestand schweizerischer Direktinvestitionen in den VAE belief sich Ende 2015 auf 26 Milliarden Franken.

Zahlreiche Schweizer Unternehmen haben Dubai als Sitz für ihre Geschäftsaktivitäten in der gesamten Golfregion gewählt. In den VAE insgesamt gibt es über 300 Schweizer Firmensitze (u. a. aus den Branchen Finanzdienstleistungen, Uhren und Luxusindustrie sowie Maschinen-, Pharma- und Nahrungsmittelindustrie) und eine Diaspora von über 3000 Schweizerinnen und Schweizern. Seit 2004 unterhält Switzerland Global Enterprise (S-GE) in Dubai zudem den Swiss Business Hub Middle East, der schweizerische KMUs beim Markteintritt in diese Region unterstützt. Die Nachfrage für in diese Region exportierende KMUs ist stabil und entwickelte sich über die letzten Jahre dynamisch. Ein Spezialfall bei den Exporten bildet die Ausfuhr von Kriegsmaterial. Angesichts der Instabilitäten und der Konflikte in der Region (z. B. Jemen-Konflikt) handhabt der Bundesrat seit April 2016 entsprechende Ausfuhrgesuche von Schweizer Unternehmen in Länder, die sich an der Intervention im Jemen beteiligen, restriktiv. Auch künftig sollen solche Gesuche im Rahmen einer Einzelfallprüfung beurteilt werden.

Die bilaterale Zusammenarbeit ist in den letzten Jahren in verschiedenen Themenfeldern ausgeweitet worden. Im Bereich Energie wurde 2014 eine Absichtserklärung unterzeichnet mit dem Ziel einer verstärkten Zusammenarbeit. Im Justiz- und Sicherheitsbereich wurde die Kooperation ebenfalls verstärkt, eine Absichtserklärung im Rechtshilfebereich soll 2017 zwischen den zwei Ministerien konkretisiert werden. Ebenfalls soll 2017 die Einführung eines Dialogs im Bereich Sicherheit geprüft werden. Die Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen zur generellen Aufhebung der Visumpflicht für
Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter werden demnächst abgeschlossen. Darüber hinaus gibt es Absichtserklärungen im Bereich Meteorologie, zur Visumbefreiung für Personen mit Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen sowie zur regelmässigen Abhaltung politischer Konsultationen.

Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit (IZA) führt die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) mit den VAE einen Dialog zu entwicklungspolitischen und humanitären Fragen von gegenseitigem Interesse. Zudem unterstützt der regionale IZA-Berater vor Ort die VAE, Katar, Kuwait und SaudiArabien bei der Professionalisierung ihrer IZA. Diese Unterstützung durch die Schweiz, die am Golf als professionelle Partnerin ohne politische Hintergedanken wahrgenommen wird, wird sehr geschätzt. Diese Zusammenarbeit im Entwicklungsbereich mit Geberstaaten am Golf mündete denn auch bereits in wichtige Erfolge, z. B. die Aufnahme der VAE, von Katar und von Saudi-Arabien als passive Mitglieder in den Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Eine Annäherung an gemeinsame Prinzipien und Standards der IZA (u. a. «Aid Effectiveness»-Kriterien wie die Transparenz und die 3986

BBl 2017

Rechenschaftspflicht oder der Einbezug der Zivilgesellschaft in Entwicklungsprozesse) ist für die Schweiz von grosser Relevanz. Die Teilnahme der Schweiz an der Expo 2020 Dubai mit ihren Unterthemen Opportunität und Nachhaltigkeit sowie die Tatsache, dass die Expo-Verantwortliche gleichzeitig Entwicklungsministerin ist, bietet der Schweiz ausgezeichnete Möglichkeiten, um den IZA-Dialog hinsichtlich 2020 zu vertiefen; erste gemeinsame Aktivitäten sind auf Wunsch der VAE bereits in Planung.

Die DEZA setzt sich in den VAE (sowie in Katar, Bahrain und Kuwait) auch für menschenwürdige Arbeitsbedingungen von Arbeitsmigrantinnen und -migranten ein.

Sie führt dazu einen Dialog mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, internationalen Organisationen und Unternehmen, berät hinsichtlich guter Gesetze und Rahmenbedingungen für eine «faire Migration» und unterstützt den Aufbau institutioneller Kapazitäten für die Umsetzung. Die Schweiz ist der einzige westliche Staat, der im Steuerungsausschuss des sogenannten «Abu Dhabi Dialogue» Einsitz hat. In den letzten Jahren sind in der Region wichtige Gesetze erlassen worden, z. B.

in den Bereichen Transparenz und Kündigung von Arbeitsverträgen oder Möglichkeiten, den Arbeitgeber zu wechseln. Zudem wurden zahlreiche Abkommen mit Herkunftsländern von Arbeitsmigrantinnen und -migranten geschlossen. Die Präsenz der DEZA vor Ort ist auch vor dem Hintergrund der Ankündigung der VAE, als erstes Land am Golf 15 000 syrische Flüchtlinge aufzunehmen, von besonderer Wichtigkeit.

Seit 2010 existiert eine emiratisch-schweizerische Freundschaftsgesellschaft, die bis 2016 von alt Bundesrat Pascal Couchepin und Sheikh Sultan bin Khalifa Al Nahyan, dem Sohn des Präsidenten, als gemeinsamer Vorsitz geleitet wurde. Die Freundschaftsgruppe unterhält einen Austausch zu Themen in den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft und hat bislang dreimal ein Forum in der Schweiz und in den VAE durchgeführt.

Die Weltumrundung des Solarflugzeugs Solar Impulse 2015/2016, für die Abu Dhabi Start- und Zielort war, schuf grosse Aufmerksamkeit für die Schweiz in den VAE. Bei der Landung 2016 waren mehrere emiratische Ministerinnen und Minister, die damalige Vizepräsidentin des Bundesrates sowie Prinz Albert II. von Monaco anwesend. Das Projekt erlaubte es insbesondere, die Kapazitäten
der Schweiz in den Bereichen Forschung und Innovation in ein positives Licht zu rücken.

Die Schweiz geniesst in den VAE generell einen sehr guten Ruf. Sie wird insbesondere mit Luxus- und Qualitätsprodukten (Uhren machten 2016 21,5 Prozent der schweizerischen Exporte in die VAE aus), Bergen, Schnee und schöner Natur sowie Schokolade und einer leistungsstarken Wirtschaft in Verbindung gebracht. Die Schweiz wird zudem insbesondere von der Mittel- und der Oberschicht als attraktive, wenn auch hochpreisige Tourismusdestination wahrgenommen. Ein starkes Ausbau- und Entwicklungspotenzial besteht bei der Wahrnehmung der Schweiz als innovatives Land, das über hochstehende technologische Produkte und entsprechendes Knowhow verfügt. Gerade in diesem Bereich haben Schweizer Unternehmen viel zu bieten.

3987

BBl 2017

1.3.2

Bedeutung einer Teilnahme für die Schweiz und ihre Interessen

Eine Teilnahme an der Expo 2020 Dubai ermöglicht eine stärkere Positionierung der Schweiz in der ganzen Region. Der Auftritt eröffnet insbesondere bei der Schaffung von Opportunitäten in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation (BFI) und Wirtschaft interessante Perspektiven. Gleichzeitig bietet er eine gute Gelegenheit, einem breiten, internationalen Publikum zu zeigen, wofür die Schweiz steht, welche Werte sie vertritt und welche Ziele sie verfolgt. Gemäss Bundesverfassung setzt die Schweiz sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; sie trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Das Thema der Weltausstellung in Dubai bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte, um anhand von Beispielen zu zeigen, welche konkreten Antworten auf gemeinsame Herausforderungen die Schweiz aus dieser Grundlage ableitet, etwa in den Bereichen Nachhaltigkeit, Förderung der Wohlfahrt sowie Prävention und friedliche Beilegung von Konflikten.

1.3.3

Plattform für die inhaltlichen Kompetenzen der Schweiz im BFI-Bereich

Die Schweiz kann zu den vorgegebenen Themen der Expo 2020 Dubai ­ insbesondere zu den Themen Nachhaltigkeit, erneuerbare Energien, Mobilität, Umwelt und zu Querschnittsthemen wie Jugend und neue Technologien ­ einen wesentlichen inhaltlichen Beitrag leisten und dabei ihre Kompetenz und Innovationskapazität präsentieren. So gehören Schweizer Universitäten wie die Eidgenössischen Hochschulen in Zürich und Lausanne in diesen Bereichen zu den weltweit führenden akademischen Instituten. Auch weitere Projekte wie Solar Impulse oder die Teilnahme an den WorldSkills in Abu Dhabi 2017 lassen die Schweiz als kompetente, glaubwürdige Akteurin und interessante Kooperationspartnerin in den Themenbereichen der Expo 2020 Dubai erscheinen. Dies bezeugen auch die Äusserungen von Mitgliedern des Expo-Organisationsteams, laut denen man die thematische Kompetenz der Schweiz hoch einschätze und deshalb an ihrer aktiven Rolle und einem Erfahrungsaustausch mit ihren Akteuren interessiert sei. Vor diesem Hintergrund soll für die Umsetzung des Schweizer Auftritts nach dem Entscheid des Parlaments eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren aus dem BFI-Bereich wie mit Universitäten und Hochschulen oder der Kommission für Technologie und Innovation angestrebt werden.

Sofern sich das im Schweizer Pavillon an der Expo 2017 Astana erstmals eingesetzte Konzept eines Swissnex-Lab bewährt, ist zudem angedacht, auch im Schweizer Pavillon an der Expo 2020 Dubai ein solches mobiles Laboratorium zu betreiben. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation möchte den Pavillon als Plattform für die Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Schweiz und den Golfstaaten nutzen und gleichzeitig die Schweiz als führendes Land in Forschung und Innovation positionieren. Eine detaillierte 3988

BBl 2017

Analyse der an der Expo 2017 Astana gemachten Erfahrungen wird Ende 2017 vorliegen.

1.3.4

Plattform für die Schaffung von wirtschaftlichen Opportunitäten

Ein ausgesprochenes Interesse an einer Präsenz der Schweiz in Dubai hat auch die Schweizer Wirtschaft. Angesichts des grossen Potenzials der Region ist es für Schweizer Firmen von hohem Interesse, sich und ihre Produkte in diesem Rahmen präsentieren und daraus entstehende Opportunitäten nutzen zu können. An mehreren Anlässen vor Ort und in der Schweiz wurden Vertreterinnen und Vertreter von potenziell interessierten Firmen u. a. aus den Sektoren Finanzdienstleistungen, Infrastruktur, Pharmazie, Ernährung und Luxusgüter über den offiziellen Schweizer Auftritt und eine mögliche Einbindung informiert. Das Projekt stiess bei den Anwesenden auf grosses Interesse und verschiedenen Firmen äusserten den Wunsch, eine Partizipation im Rahmen des Schweizer Pavillons zu diskutieren.

Der Schweizer Privatsektor erhofft sich von der Weltausstellung in Dubai und von der Teilnahme der Schweiz einen positiven Effekt und wichtige Impulse, um von dieser Basis aus auch neue Märkte in der Golfregion für Schweizer Produkte und Dienstleistungen erschliessen zu können. Interessant für Schweizer Anbieter ist insbesondere auch die Ausschreibung von Aufträgen im Zusammenhang mit der Durchführung der Expo 2020 Dubai. Und schliesslich ist ein Auftritt der Schweiz in Dubai auch eine attraktive Gelegenheit für das touristische Destinationenmarketing und gegebenenfalls auch für die Standortpromotion. Bereits jetzt geniesst die Schweiz in den VAE einen ausgezeichneten Ruf als Tourismusdestination, als Bankenplatz, als Ausbildungsort und als Standort für gute medizinische Dienstleistungen.

1.3.5

Plattform für die Werte und Positionen der Schweiz

Die Teilnahme an der Weltausstellung in Dubai soll genützt werden, um für die Werte und Ziele zu sensibilisieren, welche die Schweiz vertritt und im Rahmen ihrer Aussenpolitik fördert und verfolgt. Dies kann dazu beitragen, das Verständnis für die politischen Haltungen und Positionen der Schweiz zu fördern. Konkret könnte die Schweiz im Rahmen der Expo 2020 Dubai mit Blick auf mögliche Antworten und Beiträge, die sie zur Bewältigung der zahlreichen globalen Herausforderungen beisteuern kann, etwa auf ihr Engagement in den Bereichen Friedensförderung und Prävention von gewalttätigem Extremismus hinweisen (z. B. die guten Dienste, die Schweiz als neutrale und unparteiische Ansprechpartnerin, Mediationskapazitäten).

Weiter eröffnet eine Teilnahme die Möglichkeit, auch in sensiblen Bereichen die Schweizer Haltungen anzusprechen. In den Jahren bis zur Eröffnung der Expo 2020 Dubai wird es zahlreiche Kontakte zwischen den Behörden und den Teilnehmerländern geben. Diese erlauben es der Schweiz, ihr Beziehungsnetz auszubauen und über die konkreten Traktanden der Expo 2020 Dubai hinaus auch Themen wie Menschen-

3989

BBl 2017

rechte, Inklusion, Gender, Jugend, Korruptionsbekämpfung und Arbeiterrechte auf die Agenda zu setzen.

1.3.6

Grosses Interesse schweizerischer Akteure an einer Teilnahme

Die Teilnahme an der Expo 2020 Dubai wird deshalb sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus politischer Sicht als Gelegenheit gesehen, um die Schweiz in dieser wichtigen Region gut zu positionieren. Zahlreiche Akteure haben vor diesem Hintergrund schon ihr hohes Interesse an einer Teilnahme der Schweiz bekundet. Neben den erwähnten Rückmeldungen von Schweizer Unternehmen haben S-GE, Schweiz Tourismus sowie der Swiss Business Council Dubai Interesse an einer Präsenz der Schweiz in Dubai signalisiert. Im Frühjahr 2017 wurden zudem die Kantone und die Städte über die geplante Präsenz der Schweiz informiert, auch hier sind bereits erste positive Rückmeldungen und Interessenbekundungen eingetroffen.

1.3.7

Fazit

Eine Teilnahme der Schweiz an der Expo 2020 Dubai ist angesichts der aktuellen und künftigen Bedeutung des Gastgeberlandes und der Region von grossem Interesse. Die Golfregion ist nicht spannungsfrei und die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Region müssen im Vorfeld der Durchführung der Weltausstellung in Dubai mittels eines konstanten Monitorings beobachtet werden, um damit verbundene mögliche Risiken für den Schweizer Auftritt frühzeitig zu identifizieren. Doch mit den entsprechenden Vorkehrungen bietet die Expo 2020 Dubai mit ihrer lokalen, regionalen und internationalen Anziehungskraft in mehrfacher Hinsicht eine hervorragende Bühne und grosses Potenzial für die Schweiz. Sie ermöglicht es, die Schweiz und ihre Stärken erstmals anlässlich einer Weltausstellung in einem arabischen und muslimischen Land einem breiten Publikum zu präsentieren. So kann die Schweiz ihre schon bis anhin positive Wahrnehmung noch verstärkt auf Themen wie BFI, Nachhaltigkeit, Friedensförderung und Mediation ausdehnen.

Eine Teilnahme der Schweiz erlaubt weiter eine Vertiefung und Diversifizierung unserer bilateralen Beziehungen zu den VAE als unserem bedeutendsten wirtschaftlichen und einem wichtigen politischen Partner in der Region, auch in sensiblen Bereichen. Parallel dazu kann die Schweiz entlang ihrer aussenpolitischen Interessen, Überzeugungen und Prioritäten auch die Beziehungen zu weiteren Staaten der Region pflegen und ausbauen. Die Weltausstellung schafft insgesamt eine attraktive Plattform für Schweizer Unternehmen und die Tourismusbranche in einer Region mit grossem Potenzial. Zudem legt ein Auftritt der Schweiz eine vielversprechende Grundlage für mögliche weitere Landeskommunikationsaktivitäten in dieser Region im Nachgang zur Weltausstellung.

Eine Teilnahme an der Weltausstellung in Dubai entspricht gemäss dieser Analyse den Interessen der Schweiz. Aufgrund dieser Einschätzung schlägt der Bundesrat 3990

BBl 2017

eine Teilnahme der Schweiz an der Expo 2020 Dubai vor. Angesichts der Finanzlage des Bundes wurde das Budget des Schweizer Auftritts im Vergleich zu früheren Teilnahmen reduziert und parallel dazu der anvisierte Anteil von finanziellen Beiträgen Dritter markant erhöht.

2

Inhalt des Kreditbeschlusses

2.1

Antrag des Bundesrates

Für die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2020 in Dubai, die kommunikativen Begleitmassnahmen und den Betrieb des Pavillons in Dubai plant der Bundesrat mit einem Gesamtbudget von 14,84 Millionen Franken. Die entsprechenden Mittel sind bereits im Voranschlag und im Finanzplan des EDA eingestellt (Kredit A202.0153 «Präsenz an Weltausstellungen und Sport-Grossveranstaltungen»). Eine substanzielle Beteiligung von Dritten von mindestens 7,5 Millionen Franken an den Kosten ist vorgesehen (Kredit E100.0001 «Funktionsertrag (Globalbudget)»). Die finanziellen Beiträge Dritter werden nach dem Bruttoprinzip verbucht und werden den Nettoaufwand des Bundes reduzieren. Das Projektbudget setzt sich wie folgt zusammen: Projektbudget (in Schweizer Franken): Kostenverteilung

Projektleitung (Saläre) Projektleitung (Spesen, Administration) Ausschreibung Planung Planung, Bau, Rückbau, Logistik Kommunikation, Events Betrieb Reserve für Nachträge, Projektanpassungen Baureserve Aufwand total

2017

2018

2019

2020

2021

Total

100 000

400 000

550 000

550 000

200 000

1 800 000

50 000

50 000

50 000

50 000

0

200 000

240 000*

240 000 500 000 1 500 000 4 500 000 50 000

150 000

50 000

100 000

7 000 000

200 000

700 000

1 900 000 1 800 000 500 000 300 000

3 700 000 800 000

300 000

100 000

400 000

540 000 1 050 000 2 350 000 7 900 000 3 000 000 14 840 000

./. Sponsoringerträge Geschätzter Nettoaufwand für den Bund (CHF)

150 000

500 000

540 000 1 050 000

3 000 000 4 500 000

7 500 000

­650 000 3 400 000 3 000 000

7 340 000

* Die im Voranschlag 2017 vom Parlament beschlossene Querschnittskürzung bei den externen Dienstleistungen/beim externen Beratungsaufwand wurde in die Gesamtkosten-

3991

BBl 2017

berechnung einbezogen. Dieses Projekt ist mit 160 000 Franken betroffen.

Für den Schweizer Auftritt in Dubai werden finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen, die über das Voranschlagsjahr hinausgehen, weshalb der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit beantragt. Dieser fällt mit 12,75 Millionen Franken niedriger aus als das Gesamtbudget, da die Mittel für die Vorbereitungsarbeiten im Jahr 2017 (0,54 Millionen Franken) bereits mit dem Voranschlag 2017 bewilligt wurden und der Personalaufwand für die Projektleitung (1,7 Millionen Franken ab 2018) gemäss Artikel 11 Buchstabe b der Finanzhaushaltverordnung vom 5. April 20061 ebenfalls nicht in den Verpflichtungskredit einzubeziehen ist. Der Verpflichtungskredit beinhaltet eine Reserve von 0,15 Millionen Franken, u. a. für den Fall, dass es im Jahr 2017 zu Verzögerungen kommt und ein Teil der für 2017 vorgesehenen Mittel erst ab 2018 zur Auszahlung kommt.

Zum Vergleich: Die Kosten für die letzten schweizerischen Teilnahmen an Weltausstellungen der Kategorie A beliefen sich auf folgende Beträge (in Schweizer Franken): 1992 Sevilla

32,0 Millionen Franken (Pavillon selbst gebaut)

2000 Hannover

23,5 Millionen Franken (Pavillon selbst gebaut)

2005 Aichi

15,0 Millionen Franken (Pavillon zur Verfügung gestellt)

2010 Shanghai

24,0 Millionen Franken (Pavillon selbst gebaut, davon rund 8 Millionen Franken Sponsoringbeiträge aus der Privatwirtschaft und Eigenerträge)

2015 Mailand

23,1 Millionen Franken (Pavillon selbst gebaut, davon 6,7 Millionen Franken Sponsoringbeiträge Cash und Sachleistungen im Wert von 2,8 Millionen Franken, 60 Prozent aus der Privatwirtschaft und 40 Prozent von Kantonen und Städten)

Angesichts der Interessen der Schweiz an einer Teilnahme an der Weltausstellung in Dubai bei gleichzeitiger Berücksichtigung der angespannten Situation der Bundesfinanzen in den nächsten Jahren wurde das Budget für den Auftritt der Schweiz an der Expo Dubai 2020 im Vergleich zu den letzten Auftritten der Schweiz an Weltausstellungen der Kategorie A deutlich reduziert. Damit soll ein im Vergleich zu früheren Auftritten kleinerer, qualitativ aber gleichwohl hochstehender Pavillon realisiert werden.

Um den Aufwand für die Eidgenossenschaft weiter zu reduzieren, soll die Akquisition von finanziellen Drittmitteln gegenüber früheren Auftritten deutlich gesteigert und von normalerweise rund einem Drittel auf ca. 50 Prozent des Budgets, d. h. auf 7,5 Millionen Franken, erhöht werden. Der Schweizer Pavillon wird im wirtschaftlich besonders attraktiven Umfeld von Dubai noch stärker auf die Interessen der Wirtschaft ausgerichtet, als dies in Mailand der Fall war. Vor diesem Hintergrund und angesichts der bisher erhaltenen Signale der möglichen Partner schätzt der Bundesrat die anvisierte substanzielle Erhöhung des Sponsoringanteils im spezifi1

SR 611.01

3992

BBl 2017

schen Kontext Dubais als ambitioniert, aber erreichbar ein. Falls es gelingen würde, sogar mehr als 7,5 Millionen Franken finanzielle Drittmittel zu generieren, würde der Bundesrat dem Parlament gegebenenfalls einen entsprechenden Zusatzkredit unterbreiten.

In Dubai soll ein eindrücklicher Auftritt der offiziellen Schweiz in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft realisiert werden, der sowohl den Interessen der Schweiz als auch den Erwartungen des Gastlandes und der weiteren teilnehmenden Länder gerecht wird. Dabei soll gewährleistet werden, dass der Bund seine Kompetenz zur grundlegenden Konzipierung des Schweizer Pavillons gemäss seinen politischen Interessen wahrt und dass die Erfüllung der Aufgaben des Bundes gemäss dem Bundesgesetz vom 24. März 20002 über die Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland und der Landeskommunikationsverordnung vom 12. Dezember 20083 im Vordergrund steht und nicht durch privates Sponsoring gefährdet wird. Bei der Akquisition von Mitteln von Dritten wird darauf geachtet, dass der gesamtschweizerische Charakter des Auftritts gewährleistet bleibt.

Zusätzlich zu den Cash-Beiträgen sollen verschiedene Firmen das Projekt über die Gewährung von Spezialrabatten (als Gegenleistung für eine Produkteplatzierung) unterstützen. Diese Rabatte sind im obenstehenden Budget mit berücksichtigt.

2.2

Beschreibung des Inhalts der Vorlage im Einzelnen

2.2.1

Bundesratsbeschluss vom 13. April 2016 und erste Massnahmen

Bereits am 13. April 2016 hat sich der Bundesrat für eine Teilnahme der Schweiz an der Expo 2020 Dubai ausgesprochen. Das EDA wurde ermächtigt, für den Schweizer Auftritt gesamthaft 15 Millionen Franken im Voranschlag und Finanzplan einzustellen (nach Abzug der Querschnittskürzungen im Voranschlag 2017 14,84 Millionen Franken). Eine substanzielle Beteiligung von Dritten an den Kosten in Höhe von rund 7,5 Millionen Franken wurde vorgesehen mit dem Ziel, den Bundesbeitrag entsprechend reduzieren zu können.

Noch im gleichen Monat wurden die Behörden der VAE über den Beschluss des Bundesrates informiert. Die Schweiz war damit das erste Land, das seine Teilnahme ­ unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Parlament ­ offiziell bestätigte.

Inzwischen konnte auch ein attraktiver und zentraler Standort für den Schweizer Pavillon reserviert werden. Dieser befindet sich in dem Bereich des Ausstellungsgeländes, der dem Unterthema «Opportunity» gewidmet ist. Der Akzent auf Chancen und Möglichkeiten in diesem Teil bietet ein attraktives Umfeld, um die Schweiz und ihre Vorzüge zu präsentieren. Vorteilhaft ist ebenfalls, dass der Schweizer Pavillon ganz in der Nähe des Pavillons des Gastgeberlandes situiert sein wird. Darüber hinaus wird sich die Schweiz auch aktiv dafür einsetzen, dass schweizerische Inhalte oder Projekte auch in den Themenpavillons in den anderen Bereichen des Ausstellungsgeländes platziert werden können.

2 3

SR 194.1 SR 194.11

3993

BBl 2017

2.2.2

Schweizer Pavillon: Ausschreibung, Kernbotschaften und Siegerprojekt

Verfahren Am 9. August 2016 schrieb das EDA ein selektives Verfahren für die Planung des Schweizer Pavillons an der Expo 2020 Dubai aus. Das Verfahren unterstand den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 19944 über das öffentliche Beschaffungswesen sowie der Verordnung vom 11. Dezember 19955 über das öffentliche Beschaffungswesen.

Gesucht wurde ein Anbieter, der die Fachbereiche Architektur, Ausstellungsgestaltung/Szenografie und Landschafts-/Umgebungsgestaltung kompetent abdecken konnte und über die notwendigen fachlichen Qualifikationen verfügte. 24 Arbeitsgemeinschaften reichten bis am 5. September 2016 einen Teilnahmeantrag ein. Die fünf am besten geeigneten Teams wurden am 19. September 2016 zur Einreichung eines Konzepts für den Schweizer Pavillon bis spätestens Ende November 2016 eingeladen.

Der Planungsauftrag umfasste die Ausarbeitung eines integralen Gesamtkonzeptes für den Schweizer Auftritt an der Expo 2020 Dubai (Schweizer Pavillon inkl. Aussenraum, Ausstellung), die notwendige Ausführungsplanung sowie die gestalterische Bauleitung. Vorgegeben wurde zudem, dass folgende Aspekte in einer für das Publikum klar erkennbaren Form berücksichtigt werden sollten:

4 5

­

Architektur und Umgebung des Schweizer Pavillons sind klar als schweizerisch erkennbar.

­

Der Schweizer Auftritt dient der Förderung des allgemeinen Interesses an der Schweiz.

­

Der Schweizer Auftritt hat einen klaren Bezug zur grünen, vielfältigen Landschaft, zu Bergen und Seen (bequemer Zugang zum Naturerlebnis) und zum Wasser.

­

Der Schweizer Auftritt dient der Steigerung des Bekanntheitsgrades von Schweizer Dienstleistungen und Produkten für einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt.

­

Der Schweizer Auftritt zeigt Innovationen und Lösungen der Schweiz in den Bereichen neue Technologien, CleanTech und grüne Wirtschaft, nachhaltige Entwicklung sowie Gesundheitswesen.

­

Für die Entwicklung des Gesamtkonzepts soll auch die lange Tradition der Schweiz in der Luxushotellerie und der gelebten und qualitativ hochstehenden Gastfreundschaft berücksichtigt werden.

­

Der Auftritt soll sowohl zum Bild der Schweiz in den VAE in Bezug stehen als auch selbst einen Bezug zu den VAE und zur gesamten Golfregion haben.

SR 172.056.1 SR 172.056.11

3994

BBl 2017

Hauptbotschaften des Auftritts der Schweiz Die Schweiz will sich an der Expo 2020 Dubai als offenes Land mit zukunftsorientierten Lösungen darstellen, das seine Innovationen aus der Tradition des Landes ableitet. Entlang dieser Leitlinie wurden folgende Hauptbotschaften für den Schweizer Auftritt definiert: ­

Die Schweiz ist ein Land, das seine Traditionen pflegt und aus diesen Innovationen ableitet.

­

Die Schweiz ist eine stabile und verlässliche Partnerin.

­

Die Schweiz bietet qualitativ hochstehende Produkte und Dienstleistungen.

­

Die Schweiz ist ein attraktiver Standort für Investitionen.

­

Die Schweiz hat ein hochstehendes und diversifiziertes Bildungssystem.

­

Die Schweiz ist eine attraktive und vielfältige Reisedestination.

­

Die Schweiz legt grössten Wert auf eine nachhaltige und ökologische Entwicklung.

­

Die Schweiz ist ein solidarisches und verantwortungsbewusstes Land.

Die Präzisierung und thematische Umsetzung dieser Botschaften soll gemeinsam mit den interessierten Ämtern, Institutionen und Partnern erfolgen.

Schweizer Pavillon: Siegerprojekt Vier der fünf eingeladenen Teams reichten bis am 5. Dezember 2016 ein Angebot und einen Konzeptvorschlag ein; ein Team hatte sich aus Kostengründen zurückgezogen. Nach den Projektvorstellungen der vier Teams entschied sich das Beurteilungsgremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des EDA, des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), von S-GE und Schweiz Tourismus, am 16. Dezember 2016 für das Projekt «Belles Vues» der Arbeitsgemeinschaft OOS AG (Architektur), Bellprat Partner AG (Szenografie) und Lorenz Eugster (Landschaftsarchitektur und Städtebau). Stimmen die eidgenössischen Räte dem beantragten Verpflichtungskredit zu, wird das Projekt 2018 mit den Autorinnen und Autoren weiterentwickelt.

Das Gewinnerprojekt überzeugt zunächst durch seine architektonische Attraktivität.

Der geplante Schweizer Pavillon strahlt eine einladende Atmosphäre aus und wirkt auch von weitem anziehend auf die Besucherinnen und Besucher. Konzeptionell orientiert sich der Pavillon am Oberthema der Expo 2020 Dubai: Das Motto «Connecting Minds» erlaubt es der Schweiz, in diesem internationalen Umfeld sowohl ihre touristische Attraktivität als auch ihre spezifischen Werte, Erfahrungen und Stärken und basierend darauf ihre konkreten Beiträge an die Bewältigung globaler Herausforderungen zu kommunizieren: «Creating the Future».

Das Konzept enthält überzeugende Vorschläge, wie die im Rahmen der Ausschreibung formulierten Vorgaben umgesetzt werden können. Weiter bietet der erfolgreiche Entwurf auch attraktive Räumlichkeiten für temporäre Ausstellungen und Anlässe, was eine gute Wahrung der schweizerischen Interessen und eine gute Integration der beteiligten schweizerischen Unternehmen und Institutionen erlaubt.

So dient der Pavillon sowohl der Entwicklung der Schweizer Wirtschaft in der 3995

BBl 2017

Region und der ganzen Welt als auch der Vermittlung der Schweizer Werte in der Politik, beispielsweise in den Bereichen gute Regierungsführung, internationale Zusammenarbeit, Toleranz und Solidarität. Das Projekt erlaubt ausserdem eine Skalierung der verschiedenen Räume und somit die Einhaltung des für den Bau und Rückbau zur Verfügung stehenden Budgets.

Die Grundfläche des Schweizer Pavillons beträgt 1800 m2. In Anlehnung an temporäre Zeltbauten der Beduinen wird der kubusförmige Schweizer Pavillon aus einer Konstruktion aus Gerüstelementen und Textilien gefertigt. Er kann entsprechend einfach auf- und abgebaut werden. Bau, Betrieb und Unterhalt des Pavillons tragen dem Expo-übergeordneten Thema Nachhaltigkeit Rechnung. Dazu gehört auch, dass der Bau und der Betrieb des Pavillons CO2-kompensiert werden sollen. Der Gebäudekörper verbindet Tradition und Innovation und schafft mit seiner Präsenz eine einzigartige Ikone.

Der Besuch des Pavillons basiert auf der Grundidee einer Wanderung. Besucherinnen und Besucher erfahren mehr über die Werte der Schweiz, ihre Vorzüge und Stärken und ihre Ideen und Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft.

Dabei ist der Weg dramaturgisch und inhaltlich in drei verschiedene Akte unterteilt, die für je ein Kernthema stehen: Akt I) «Typisch schweizerisch», Akt II) «Entdecke Chancen und Möglichkeiten» und Akt III) «Connecting Minds ­ Creating the Future». Als Leitsystem für Besucherinnen und Besucher dienen die in der Schweiz üblichen gelben Wanderwegweiser.

Akt I: «Typisch schweizerisch» Der erste Akt spielt sich im Eingangsbereich des Pavillons ab, das Warten wird zum Lernen. Die riesige trichterförmige und vollständig verspiegelte Front aus Spiegelfolien ist ein spektakulärer optischer Blickfang ­ der Eingangsbereich des Pavillons ist mit seinem Schweizer Kreuz weithin sichtbar. Hier rollt die Schweiz der Welt den roten Teppich aus. Die Besucherinnen und Besucher schlendern zum Eingang und werden immer wieder von neuen Perspektiven überrascht. An sogenannten «Kristallen», d. h. kristallförmigen, mit verschiedenen Medien bespielbaren InformationsVermittlungsstationen, werden bereits im Eingangsbereich auf unterhaltsame und ansprechende Art inhaltliche Schwerpunkte und zentrale Botschaften des Schweizer Auftritts vermittelt. So erfährt das Publikum viel «typisch
Schweizerisches» zu Themen wie Weltoffenheit, qualitativ hochstehende Dienstleistungen und Produkte, Uhrenindustrie und Agrarwirtschaft, Nachhaltigkeit, Tourismus oder Gastfreundschaft. Auch optisch ist dieser Teil ein Erlebnis: Die Gäste in der Warteschlange gestalten durch ihre Anwesenheit das riesige Spiegelbild aktiv mit.

Akt II: «Entdecke Chancen und Möglichkeiten» Der eigentliche Ausstellungsraum innerhalb des Pavillons ist der Schauplatz der zweiten Szenerie. Über eine Kristallhöhle treten die Besucherinnen und Besucher in den grossen und hohen Ausstellungsraum ein. Der unerwartete Moment des Eintritts in einen abgedunkelten Raum mit typischen Klängen der Schweizer Bergwelt und Sonnenlicht im oberen Bereich wird hier zum emotionalen, alle Sinne stimulierenden Erlebnis. Langsam gleiten die Besucherinnen und Besucher auf einem «Zauberteppich» (Laufgeschwindigkeit: 10 m/Minute) einen leicht geneigten Hang hinauf 3996

BBl 2017

oder schlendern über eine Rampe den Hang hoch. Plötzlich wird es hell, ein blauer Himmel öffnet sich und vor den Pavillonbesucherinnen und -besuchern liegt ein weites Tal mit einem atemberaubenden Winter-Panorama. Der Blick schweift über die Berghänge, Besucherinnen und Besucher treten ein in die «Landschaft der Chancen und Möglichkeiten». Im Zeitraffer erleben sie anhand einer multimedialen Show, wie das Panorama innerhalb von sechs Minuten gleichzeitig Tag und Nacht sowie die vier Jahreszeiten durchläuft.

Von einem Aussichtspunkt aus lassen sich durch «Fernrohre» als Vermittlungsstationen Chancen und Möglichkeiten entdecken, welche die Schweiz im Kontext der globalen Herausforderungen bietet, wie das duale Bildungssystem, Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit oder die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheiden. Dies ist eine weitere Gelegenheit für die Schweiz, inhaltliche Botschaften zu setzen.

Wechselausstellungen: Schweizer Produkte und Dienstleistungen Auf einer Passhöhe haben die Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, die Abzweigung zu den jeweiligen Wechselausstellungen zu nehmen. Dieser Bereich wird zusammen mit den Partnern aus der Privatwirtschaft bespielt werden. Ein hoher, offener Raum ermöglicht die Durchführung von Anlässen sowie die Präsentation von Schweizer Produkten, Dienstleistungen und Innovationen der Partner des Schweizer Pavillons.

Akt III: «Connecting Minds ­ Creating the Future» Das Verlassen des Pavillons wird als «digitaler Abgang» gestaltet. Der physische Ausgangsbereich des Pavillons, ein durch Spiegelinstallationen unendlich wirkender Raum, ist zugleich der Eingang zur virtuellen Ebene. Hier verbindet sich das Publikum mit den digitalen Plattformen (z. B. soziale Medien) des Schweizer Pavillons und bleibt der Schweiz so auch nach dem Besuch verbunden. So können der Kontakt zur Schweiz gefestigt und die Nachhaltigkeit des Besuchs des Schweizer Pavillons gesteigert werden. Auf kleinen Bildschirmen werden Menschen aus aller Welt gezeigt, die sich bereits mit der Schweiz verbunden haben. Anschliessend werden die Besucherinnen und Besucher über Treppen und Rolltreppen wieder in den Aussenraum entlassen.

Schweizer Mezze-Restaurant: Gastfreundschaft und Verbundenheit mit der Welt Zurück in der Realität führt der Weg nach dem Ausgang
durch einen Shop mit auserlesenen und hochwertigen Schweizer Produkten. Gleich nebenan rundet das Schweizer Mezze-Restaurant mit typischen Schweizer Spezialitäten die vielfältigen Eindrücke auf kulinarischer Ebene ab. An langen Tischen treffen sich Besucherinnen und Besucher aus der ganzen Welt und erleben die Tradition von Schweizer Gastfreundschaft und die Qualität der Schweiz als Treffpunkt für den internationalen Austausch.

3997

BBl 2017

2.2.3

Projektorganisation

Projektteam Das Projektteam für die Weltausstellung 2020 in Dubai bei Präsenz Schweiz besteht zurzeit aus zwei Personen (200 Stellenprozente). Es wird in den Jahren 2018­2021 in Bern und auf dem Generalkonsulat in Dubai auf maximal 6 Personen ausgebaut.

Dieses Team unter der Leitung des Chefs Internationale Grossveranstaltungen ist in Zusammenarbeit mit den Gewinnern des Planungsauftrags für die Weiterentwicklung des Siegerprojekts für den Schweizer Pavillon verantwortlich. Das Projektteam ist zudem für die gesamte Konzeption, die Planung und die Umsetzung des Schweizer Auftritts in Dubai sowie für den Betrieb des Schweizer Pavillons und die Einhaltung des Budgets zuständig.

Finanzen und Controlling Präsenz Schweiz wird bei der Rechnungsführung des Verpflichtungskredites durch die Abteilung Rechnungswesen Ausland des EDA aktiv unterstützt. Die designierte Person wird während des Betriebs des Pavillons in Dubai auch vor Ort sein und somit sicherstellen, dass das Gesamtprojekt finanziell korrekt abgewickelt und verbucht wird und über die Kreditausschöpfung jederzeit Rechenschaft abgelegt werden kann. Diese Person steht in engem Kontakt mit den für den Kredit verantwortlichen Personen bei Präsenz Schweiz.

Sponsoring Aufgrund des Entscheids des Bundesrats vom 13. April 2016, für die Schweizer Teilnahme an der Weltausstellung 2020 in Dubai eine Beteiligung von Dritten an den Kosten im Umfang von rund 7,5 Millionen Franken vorzusehen, nahm die Projektleitung früh Kontakt mit möglichen Partnern aus der Privatwirtschaft sowie mit den Kantonen und den Städten auf und stellte ihnen den geplanten Auftritt der Schweiz sowie das siegreiche Projekt für den Schweizer Pavillon vor. Neben der positiven Resonanz hinsichtlich einer offiziellen Präsenz der Schweiz an sich waren auch die Signale in Bezug auf ein allfälliges Sponsoring vielversprechend. Mehrere Firmen signalisierten informell Interesse, machten einen definitiven Beschluss jedoch vom Entscheid der eidgenössischen Räte abhängig. Als Gegenleistung für ihr Sponsoring sollen die beteiligten Firmen, Kantone und Städte die Möglichkeit erhalten, auf dem Gelände des Schweizer Pavillons mit Ausstellungsinhalten präsent und als Sponsoren sichtbar zu sein sowie den Schweizer Pavillon für eigene Anlässe zu nutzen.

Operationelle Steuerungsgruppe Nach der
Verabschiedung der vorliegenden Botschaft durch den Bundesrat bildet Präsenz Schweiz analog zum bewährten Vorgehen bei der Organisation des Auftritts an der Expo Mailand 2015 eine operationelle Steuerungsgruppe. Diese stellt sicher, dass die Projektziele und -vorgaben in Bezug auf Inhalte, Qualität und Termine eingehalten werden. Die Steuerungsgruppe tagt in der Regel alle drei Monate und hat die Funktion eines Kurators, Supervisors und Controllers inne. Der Steuerungsgruppe gehören unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der institutionellen 3998

BBl 2017

Partner von Präsenz Schweiz, des BAFU, von S-GE, von Schweiz Tourismus, der grossen Sponsoren sowie die offiziellen Schweizer Vertretungen in den VAE an.

2.2.4

Abschlussbericht und Evaluation

Nach Abschluss des Auftritts der Schweiz an der Expo 2020 Dubai soll wie bereits nach der Teilnahme an der Expo Mailand 2015 ein Schlussbericht verfasst werden.

Darin soll Bilanz über die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung in Dubai gezogen werden, und der Auftritt und die in diesem Zusammenhang durchgeführten Aktivitäten sollen dokumentiert werden. Weiter soll darin beurteilt werden, ob mit dem Auftritt der Schweiz die in der vorliegenden Botschaft festgelegten Ziele und die mit der Landeskommunikation bezweckte Promotion der Wahrnehmung der Schweiz erreicht werden konnten. In diese Evaluation sollen Elemente wie die Besuchszahlen, die Resonanz in traditionellen und neuen Medien, die Ergebnisse der Besucherbefragung, das Erreichen der Sponsoringziele, die Rückmeldungen der Partner und Sponsoren sowie die Resultate der durchgeführten Imagestudien einfliessen. Dieser Schlussbericht kann auch Aufschluss über das Potenzial weiterer Aktivitäten der Landeskommunikation in der Region im Nachgang zur Weltausstellung geben.

3

Auswirkungen

3.1

Auswirkungen auf den Bund

3.1.1

Finanzielle Auswirkungen

Für eine Präsenz der Schweiz in Dubai im Rahmen der Weltausstellung 2020 (Kategorie A) werden Ausgaben in der Höhe von total 14,84 Millionen Franken anfallen.

Davon entfallen 1,8 Millionen Franken auf den bis im Jahr 2021 befristeten Personalaufwand. Gemäss Artikel 21 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 7. Oktober 20056 in Verbindung mit Artikel 11 Buchstabe a der Finanzhaushaltverordnung vom 5. April 20067 muss für die Finanzierung einer Teilnahme des Bundes an dieser Weltausstellung ein Verpflichtungskredit beim Parlament beantragt werden, da die voraussichtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten insgesamt mehr als 10 Millionen Franken betragen.

Das konstante Monitoring der politischen und der wirtschaftlichen Entwicklungen in der Region, die einen Auftritt der Schweiz an der Expo 2020 Dubai negativ beeinflussen könnten, soll über die bei solchen Auftritten übliche Risikoanalyse hinaus insbesondere auch die Beurteilung eventueller finanzieller Risiken in diesem Zusammenhang ermöglichen. Durch entsprechende Vorkehrungen, beispielsweise in vertraglicher Hinsicht, sollen entsprechende Risiken minimiert werden.

6 7

SR 611.0 SR 611.01

3999

BBl 2017

3.1.2

Personelle Auswirkungen

Über den in Ziffer 3.1.1. erwähnten, befristeten Personalaufwand hinaus ist nicht geplant, dass personelle Ressourcen des Bundes gebunden werden. Somit sind keine weiteren personellen Auswirkungen auf den Bund zu erwarten.

3.1.3

Andere Auswirkungen

Andere spezifische Auswirkungen sind zurzeit nicht absehbar.

3.2

Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Über die Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete lassen sich zurzeit keine präzisen Angaben machen.

Ob und auf welche Einheiten der Auftritt der Schweiz an der Expo 2020 Dubai konkrete Auswirkungen haben wird, hängt wesentlich davon ab, ob sich Kantone, Städte und beispielsweise Tourismusregionen oder Wirtschaftsunternehmen aus diesen Regionen am Auftritt der offiziellen Schweiz beteiligen. Definitive Beschlüsse in dieser Hinsicht sind erst nach dem Entscheid des Schweizer Parlaments über den mit vorliegender Botschaft beantragten Verpflichtungskredit zu erwarten. Denkbar sind Auswirkungen auf das Tourismusaufkommen, auf Exporte von Produkten und Dienstleistungen oder auf die Beziehungen zur Region, in der die Expo 2020 Dubai durchgeführt wird.

3.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Bezüglich der Auswirkungen auf die Volkswirtschaft siehe Ziffer 1.3.

3.4

Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Teilnahme der Schweiz an der Expo 2020 Dubai kann auf die Schweizer Diaspora in der Region und auf weitere Besucherinnen und Besucher aus der Schweiz eine identitätsstiftende Wirkungen haben. Für weitere angestrebte Auswirkungen, beispielsweise die Information über gesellschaftliche Werte, siehe Ziffer 1.3.

4000

BBl 2017

3.5

Auswirkungen auf die Umwelt

Bau, Betrieb, Unterhalt und Rückbau des Schweizer Pavillons tragen dem Expoübergeordneten Thema Nachhaltigkeit Rechnung. Der Pavillon wurde so konzipiert, dass die biologischen und technischen Kreisläufe berücksichtig werden und die entsprechenden expliziten Empfehlungen der Expo-Organisatorinnen und -Organisatoren eingehalten werden. Neben dem Betrieb liegt der Fokus insbesondere auf dem Grauenergie-Faktor (Energiemenge, die für den Rohstoffabbau, die Herstellung und die Verarbeitung, den Transport, die Lagerung, den Verkauf und die Entsorgung erforderlich ist), der bei einem Gebäude von so kurzer Nutzungsdauer von hoher Relevanz ist. Dank der einfachen Konstruktionsweise aus modularen Gerüstelementen und Stoffmembranen sowie der Verwendung von umweltfreundlichen und möglichst regional vorhandenen Rohstoffen, die lokal und ressourcenschonend verarbeitet werden können, wird den Nachhaltigkeitszielen auf mehreren Ebenen Rechnung getragen. Weiter wird die notwendige Betriebsenergie mithilfe eines «Lowtec-Gebäudesystems» minimiert und nach Möglichkeit mit der Produktion von erneuerbarer Energie vor Ort sichergestellt. Schliesslich sollen Bau und Betrieb des Pavillons CO2-kompensiert werden.

3.6

Andere Auswirkungen

Andere spezifische Auswirkungen sind zurzeit nicht absehbar.

4

Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates

Da die Weltausstellung in Dubai erst 2020 durchgeführt wird, ist die Vorlage weder in der Botschaft vom 27. Januar 20168 zur Legislaturplanung 2015­2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 20169 über die Legislaturplanung 2015­2019 angekündigt. Gemäss der Strategie Landeskommunikation 2016­2019 des Bundesrates von Juni 201610 sind internationale Grossveranstaltungen (Weltausstellungen, olympische Spiele) jedoch öffentlichkeits- und medienwirksame Plattformen, die es ermöglichen, in einem definierten Zeitraum eine breite Öffentlichkeit anzusprechen.

Der Auftritt der Schweiz an solchen Grossveranstaltungen ist deshalb eine wichtige Gelegenheit, um die Strategie der Landeskommunikation des Bundesrates umzusetzen und die Schweiz und ihre Stärken positiv und in ihrer Vielfalt zu präsentieren. In der Strategie Landeskommunikation 2016­2019 wurde bereits angekündigt, dass der Bundesrat dem Parlament 2017 die Botschaft über eine Teilnahme der Schweiz an der Expo 2020 Dubai vorlegen wird.

8 9 10

BBl 2016 1105 BBl 2016 5183 Zugänglich auf der Website von Präsenz Schweiz: www.eda.admin.ch > Das EDA > Organisation des EDA > Generalsekretariat > Präsenz Schweiz > Dokumente

4001

BBl 2017

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Gemäss Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung11 (BV) sind auswärtige Angelegenheiten Sache des Bundes. Auf der Grundlage dieser Bestimmung hat der Gesetzgeber das Bundesgesetz über die Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland verabschiedet.

Die materiell-rechtliche Basis für den beantragten Verpflichtungskredit findet sich in den Artikeln 2 Absatz 5 und 3 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit den Artikeln 5 Buchstabe d und 6 Absatz 1 der Landeskommunikationsverordnung.

In Artikel 3 Absatz 2 des genannten Gesetzes steht ausdrücklich, dass offizielle Auftritte der Schweiz an Weltausstellungen und olympischen Spielen über ausserordentliche Beiträge der Eidgenossenschaft und nicht über den jährlichen Voranschlag des EDA finanziert werden.

Die Realisierung der Auftritte der offiziellen Schweiz an Weltausstellungen wird in Artikel 5 Buchstabe d der Landeskommunikationsverordnung explizit als ein Instrument zur Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland genannt.

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Bewilligung des beantragten Verpflichtungskredites ergibt sich aus Artikel 167 BV.

5.2

Erlassform

Da es sich bei der Vorlage um einen Finanzbeschluss handelt, der keine Rechtsregeln enthält, ist nach Artikel 163 Absatz 2 BV sowie Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200212 die Form eines einfachen Bundesbeschlusses vorgeschrieben. Als solcher ist er nicht dem fakultativen Referendum unterstellt.

5.3

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV untersteht der beantragte Verpflichtungskredit nicht der Ausgabenbremse und erfordert somit nicht ein qualifiziertes Mehr, da er eine einmalige Ausgabe von weniger als 20 Millionen Franken nach sich zieht.

11 12

SR 101 SR 171.10

4002