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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1968 (Vom 30. April 1969)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen den Geschäftsbericht der Schweizerischen Verrechnungsstelle mit der ihm beigegebenen Jahresrechnung für 1968 zu unterbreiten.

Nach längeren Bemühungen gelang es, mit Jugoslawien eine Verständigung über die Aufhebung des seit 1932 bestehenden gebundenen Zahlungsverkehrs herbeizuführen. Der Bundesratsbeschluss vom 16. Oktober 1968 über die Aufhebung des gebundenen Zahlungsverkehrs mit Jugoslawien ist auf den l. Januar 1969 in Kraft getreten. Auf den gleichen Zeitpunkt wurde der Anhang zum Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 1956, enthaltend die Länder, mit welchen die Schweiz noch einen gebundenen Zahlungsverkehr unterhält, entsprechend geändert.

Die Schweiz steht heute noch mit sechs Oststaaten im gebundenen Zahlungsverkehr. Ferner besteht ein auf den Transfer der Entschädigung für die von ägyptischen Verstaatlichungs- und ähnlichen Massnahmen betroffenen schweizerischen Interessen beschränkter gebundener Zahlungsverkehr mit der Vereinigten Arabischen Republik. Die Schweizerische Verrechnungsstelle ist im übrigen noch mit der Abwicklung der Konsolidierungsabkommen und mit der technischen Durchführung der Kreditabkommen mit der Türkischen Republik, mit der seit 27. September 1962 kein gebundener Zahlungsverkehr mehr besteht, betraut.

Wie aus dem Geschäftsbericht hervorgeht, betrug auf den l. Januar 1969 der Personalbestand der Schweizerischen Verrechnungsstelle 25 Angestellte gegenüber 27 zu Beginn des Vorjahres. DerßetriebsüberschussinHöhevon 811 625.86 Franken ist wie derjenige für 1967 der Rückstellung für den Personalabbau zugewiesen worden. Es ergab sich damit eine ausgeglichene Jahresrechnung.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Jahresrechnung geprüft und in Ordnung befunden.

1270 Wir beantragen Ihnen, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung für 1968 gemäss beiliegendem Beschlussesentwurf zu genehmigen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 30. April 1969 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident : L. von Moos

Der Bundeskanzler: Huber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1968 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Geschäftsbericht und die Rechnung der Verrechnungsstelle für das Jahr 1968 sowie in den Bericht und Antrag des Bundesrates vom 30. April 1969, beschliesst: Einziger Artikel Der Geschäftsbericht und die Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1968 werden genehmigt.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1968 (Vom 30. April 1969)

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Jahr

1969

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

10261

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.07.1969

Date Data Seite

1269-1271

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