820 Sudan Herr Mekki Abbas, Wirtschaftsrat.

Herr Mustafa Hassan Amine, Kulturattache.

Beförderung Kanada Herr David Thomas Johnston, Dritter Sekretär (Handelsangelegenheiten), in den Rang eines Zweiten Sekretärs (Handelsangelegenheiten).

Beendigung der dienstlichen Tätigkeit Guatemala S. Exz. Herr Gildardo Monzon Peulve, Botschafter.

Jordanien Herr Suleiman Dajani, Bevollmächtigter Minister.

Panama S. Exz. Herr Cesar A.Pereira.

# S T #

Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen Verkehrseinschränkung

Die Kreisdirektion HI der Schweizerischen Bundesbahnen in Zürich gibt hiermit bekannt, dass sie auf Grund von Artikel 86 der Verordnung über die Strassensignalisation vom 31. Mai 1963 das Befahren des zum Wohn- und Geschäftshaus Seestrasse 341/345 in Zürich WoUishofen (Kat. Nr. 5740) gehörenden Hofareals, mit Ausnahme der Mieter von Parkplätzen, verbietet. Es wird daher bei der Zufahrt vom Bahnhofplatz Zürich WoUishofen zu diesem Hofareal eine Fahrverbottafel gemäss Abbildung 201 des Anhanges 2 der Verordnung über die Strassensignalisation aufgestellt mit der Zusatztafel «Ausgenommen Mieter von Parkplätzen».

Allfällige Einsprachen gegen diese beabsichtigte Signalisierung sind innert dreissig Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bundesrat zu erheben, andernfalls die Verfügung nach Ablauf dieser Frist in Rechtskraft erwächst.

Bern, den 2. Mai 1969 Kreisdirektion III der Schweizerischen Bundesbahnen

821 Nächste Kontrolleurprüfung

Die nächste Prüfung von Kontrolleuren findet im Monat Juni statt.

Interessenten wollen sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Seefeldstrasse 301, 8008 Zürich, bis spätestens am 15. Mai 1969 anmelden.

Dieser Anmeldung sind gemäss Artikel 4 des Reglements über die Prüfung von Kontrolleuren für elektrische Hausinstallationen beizufügen : das Leumundzeugnis ein vom Bewerber verfasster Lebenslauf das Lehrabschlusszeugnis die Ausweise über die Tätigkeit im Hausinstallationsfach.

Réglemente sowie Anmeldeformulare können beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat in Zürich bezogen werden (Preis des Reglements Fr. 2.-). Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass Kandidaten, die sich dieser Prüfung unterziehen wollen, gut vorbereitet sein müssen.

Bern, den 2. Mai 1969 Eidgenössisches Starkstrominspektorat Kontrolleurprüfungskommission

Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird.

Die Antragsformulare DA-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt DA-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.

Eine Textausgabe, enthaltend - einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, - den Bundesratsbeschluss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, - die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, - den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und - einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965 kann beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei, 3003 Bern, zum Preise von Fr. l .20 bezogen werden.

822

Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen Invalidenversicherung Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 Vollziehungsverordnung vom 17. Januar 1961 Verordnung über Geburtsgebrechen vom 10. August 1965 Alphabetisches Sachregister

(Stand 1. Januar 1968 mit Klebetekturen, gültig ab 1. Januar 1969) Die Broschüre kann unter Nummer 318.500 in deutscher, französischer oder italienischer Sprache zum Preise von Fr. 5.- bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung hat in einem Sammelband Kantonale Gesetze über Familienzulagen Die Rechtsprechung der kantonalen Rekurskommissionen in den Jahren 1965 bis 1967

veröffentlicht. Der Band kann zum Preise von Fr. 6.30 bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

«Verzeichnis schweizerischer Berufsund Wirtschaftsverbände» Eine neue Ausgabe dieser über 1000 Verbände umfassenden Zusammenstellung ist soeben erschienen und enthält wie bisher Namen, Adresse, Gründungsjahr und Mitgliederzahl der Verbände sowie die Titel ihrer Verbandszeitschriften. Die Angaben sind, soweit sie von den Verbänden selber geliefert worden sind, in deutscher, französischer und italienischer Sprache aufgeführt. Wiederum ist ein Teil der Angaben in den bis heute erschienenen Ausgaben statistisch verarbeitet und in Form von Tabellen in der neuesten Ausgabe veröffentlicht worden.

Das Verzeichnis wird zum Preis>e von Fr. 7.- abgegeben und kann beim Schweizerischen Handelsamtsblatt, Effingerstrasse 3, 3000 Bern, bestellt werden.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

823

ZAK, Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement: Fr.22.-.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht eine

Sammlung der eidgenössischen und kantonalen gesetzlichen Erlasse über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Die Sammlung ist auf losen Blättern in zwei Ringheftern aus Pressspan zusammengefasst. Bundesgesetz und Verordnung sind in deutscher, französischer und italienischer Sprache wiedergegeben. Die kantonalen Erlasse erscheinen in der Originalsprache, von zweisprachigen Kantonen in beiden Sprachen. Jedem Kanton ist eine Übersicht vorangestellt.

Die zwei Ringhefter und die Nachträge 1-5 können unter Nr.318.68l zum Preise von Fr. 28.80 bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

Der vom Eidgenössischen Departement des Innern herausgegebene

Bericht der Eidgenössischen Kommission für Nachwuchsfragen auf dem Gebiete der Geisteswissenschaften und der medizinischen Berufe sowie dès Lehrerberufes auf der Mittelschulstufe vom I.Mai 1963 kann zum Preise von 5.50 Franken bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

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Berichte, die von der Verwaltung herausgegeben wurden und beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei, 3003 Bern, oder bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale 3000 Bern, bezogen werden können: Bericht der Studienkommission für das Problem der ausländischen Arbeitskräfte

Fr. 5.--

Bericht der Fachkommission betreffend Ermittlung und Beurteilung der bäuerlichen Einkommenslage (Grüne Kommission) an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement Fr. 7.-- Lärmbekämpfung in der Schweiz

Fr. 6.--

Allgemeine Überprüfung der Bundessubventionen Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertengruppe (Kommission Stocker) Fr. 3.50 Die Altersfragen in der Schweiz

Fr. 7.--

Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen der Landesplanung " Fr. 3.90 Bericht der Eidgenössischen Kommission für Nachwuchsfragen auf dem Gebiete der Geisteswissenschaften und der medizinischen Berufe sowie des Lehrerberufes auf der Mittelschulstufe Fr. 5,50 Bericht der Expertenkommission für die Förderung des Sparens

Fr. 3.50

Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen des Ausbans und der Koordinierung der medizinischen Ausbildung Fr. 3.50 Schätzung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes 1966-1974 Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission zur Bearbeitung der Grundlagen und Methoden einer langfristigen Finanzplanung im Bunde (Kommission Jöhr) " Fr. 16.-- Das «Ostalpenbahnversprechen» Rechtsgutachten, dem Eidgenössischen Amt für Verkehr erstattet von Professor Wilhelm Oswald Fr. 10,-- 0052

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

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1969

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1

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.05.1969

Date Data Seite

820-824

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