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Bundesblatt

Bern, den 11. Juli 1969

121. Jahrgang

Band I

Nr. 27 Erscheint wöchentlich. Preis : Inland Fr. 40.- im Jahr, Fr. 23.- im Halbjahr, Ausland Fr. 52.im Jahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgcbühr. Inseratenverwaltung: Pennedia, Publicitas AG, Abteilung für Periodika, Hirschmattstrasse 42,6002 Luzern, Tel. 041/23 66 66

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Botschaft

des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit Entwicklungsländern (Vom 2l. Mai 1969) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit Entwicklungsländern zu unterbreiten.

L Einleitung Unter den Massnahmen der Entwicklungshilfe kommt der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern deshalb grosse Bedeutung zu, weil die Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Entwicklungsarbeit ist. Die Eidgenössischen Räte haben dem Bundesrat für die Durchführung von Massnahmen der technischen Zusammenarbeit wiederholt Rahmenkredite zur Verfügung gestellt. Der letzte derartige Kredit wurde am 6. Juni 1967 beschlossen; er beträgt 100 Millionen für zweieinhalb Jahre und deckt den Zeitraum vom 1. Juli 1967 bis 31. Dezember 1969.

Die Entwicklungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Aussenund Wirtschaftspolitik und wird noch auf Jahrzehnte hinaus grosse Anstrengungen erfordern. Wir unterbreiten Ihnen hiermit den Antrag auf Gewährung eines neuen Rahmenkredites für drei Jahre in der Höhe von 180 Millionen Franken für den Zeitraum 1970-1972.

Wie in den früheren Botschaften dieser Art verbinden wir die Begründung des neuen Rahmenkredites mit einem Rückblick über die bisherige Tätigkeit auf dem Gebiete der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern.

Um aber die Botschaft selbst nicht zu umfangreich werden zu lassen, haben wir einen Teil der Darlegungen, insbesondere verschiedene Tabellen und Beispiele von Projekten, in einen Anhang aufgenommen.

Bundöblatt. 121. Jahrg. Bd.I

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u. Ausgangslage im Allgemeinen 1. Aufgabe der Entwicklungshilfe

Spricht man von entwickelten Ländern, so meint man damit nicht Länder, die keine Entwicklungsprobleme haben. Entwickelte Länder sind vielmehr Länder, die dank dem Bildungsstand und dem fachlichen Können ihrer Bevölkerung, dank auch der materiellen Mittel, über die sie verfügen, ihre Entwicklungsprobleme aus eigener Kraft, wenn auch in Zusammenarbeit mit anderen Ländern, lösen können.

Ein Entwicklungsland ist demgegenüber ein Land, in dem die entwicklungsfördernden Faktoren seit längerem ganz allgemein nur schwach ausgeprägt sind, dem es an den Voraussetzungen fehlt, seine Entwicklungsprobleme aus eigener Kraft zu lösen, und das deshalb, anstatt seinen Rückstand zu vermindern, weiter zurückzufallen droht. Die ungleiche Ausgangslage der entwikkelten Länder und der Entwicklungsländer bewirkt, dass sich die Kluft zwischen den beiden immer mehr verbreitert, wenn es nicht gelingt, in den Entwicklungsländern die Voraussetzungen für eine raschere Entwicklung zu schaffen.

Die schwierige Lage der Entwicklungsländer und die grossen Möglichkeiten der entwickelten Länder sind nicht unabhängig voneinander entstanden.

Sowohl die Unterentwicklung in Asien, Afrika und Lateinamerika als auch der hohe Stand der Entwicklung in Europa und Nordamerika lassen sich zwar vor allem aus den unterschiedlichen Voraussetzungen verschiedenartiger Kulturbereiche verstehen.

Die Konfrontation der westlichen Welt mit den Entwicklungsländern hat aber ungelöste Probleme gestellt. Das Postulat der sozialen Gerechtigkeit besteht auch unter den Völkern. Dabei geht es nicht um Fürsorge und erst recht nicht um Wohltätigkeit, sondern um Hilfe zur Selbsthilfe, also darum, die Entwicklungsländer instand zu setzen, in Zukunft ihre Entwicklung besser aus eigenen Kräften zu bewältigen.

Man wird nicht genug betonen können, dass die Hauptanstrengungen zur Verbesserung ihrer Lage von den Entwicklungsländern selber auszugehen haben und dass nur jene Entwicklungshilfe wirksam sein kann, welche die eigenen Anstrengungen der Entwicklungsländer unterstützt und ergänzt. Als solche Förderung der eigenen Anstrengungen ist aber die Hilfe von aussen für die Beschleunigung des Entwicklungsprozesses von entscheidender Bedeutung.

Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der im Laufe der Zeit zurückgebliebenen Länder zu fördern, ist heute ein gemeinsames
Anliegen der entwickelten und der Entwicklungsländer. Das Bewusstsein dieser Aufgabe verstärkt sich bei den entwickelten Ländern von Jahr zu Jahr. Die daraus entstehende Zusammenarbeit zwischen entwickelten und Entwicklungsländern liefert die Bausteine für den Aufbau der Völkergemeinschaft von morgen. Es gut nämlich nicht nur, den Lebensstandard der Entwicklungsländer zu heben, sondern die Entwicklungsländer sollen erkennen, dass ihre Interessen am besten im Rahmen einer solchen Zusammenarbeit gewahrt werden können und nicht

1327 in aggressiven Auseinandersetzungen mit den Industriestaaten. Entwicklungshilfe ist insofern auch ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung des Friedens.

Immer grössere Bedeutung kommt in der internationalen Zusammenarbeit zur Förderung der Entwicklungsländer den internationalen Organisationen zu1). Während die Entwicklungsländer grosse Hoffnungen auf die internationalen Organisationen setzen, sehen die entwickelten Länder in ihnen nützliche Instrumente, um die Entwicklungsländer zu einer konstruktiven Verhaltensweise zu veranlassen und sie in ein rationelles System von internationalen Beziehungen hineinzuführen, ohne welche die Entwicklungshilfe nicht die erhofften Früchte tragen kann. Die Tendenz geht deshalb auf eine Verstärkung des multilateralen Elementes der Entwicklungshilfe. Umfangmässig werden freilich die bilateralen Beziehungen zu den Entwicklungsländern noch lange sehr viel wichtiger sein als die Arbeit der internationalen Organisationen, weil damit nationale Interessen politischer und wirtschaftlicher Natur der entwickelten Länder verfolgt werden können. In der Tat sind die Motive der bilateralen Entwicklungshilfe nicht immer uneigennütziger Natur. Damit soll aber nicht grundsätzlich gegen die bilaterale Hilfe Stellung genommen werden; einmal weil selbst eine eigennützige Hilfe für die Entwicklungsländer von grossem Wert sein kann, sodann aber auch, weil Altruismus allein als Triebfeder für eine substantielle Hilfe kaum genügen dürfte.

Seit sich die entwickelten Länder der Bedeutung der Entwicklungshilfe stärker bewusst geworden sind, arbeiten sie auch selbst enger zusammen. Entwicklungshilfe ist nicht nur Solidarität gegenüber den Entwicklungsländern, sondern auch Solidarität unter den entwickelten Ländern. Denn wenn die Förderung der Entwicklungsländer im Interesse aller Nationen ist, dann liegt es nahe, dass alle nach ihren Möglichkeiten an der Aufgabe der Entwicklungshilfe mitwirken sollen. Die gerechte Teilung der Lasten der Entwicklungshilfe wird damit zu einem Postulat, dem sich kein entwickeltes Land entziehen kann. Die Zusammenarbeit unter den entwickelten Ländern beschränkt sich aber nicht auf eine Prüfung der Frage, ob alle gemäss ihrer wirtschaftlichen Kraft an die Aufgabe der Entwicklungshilfe beitragen; vielmehr sollen Erfahrungsaustausch und Koordination zu einer
Steigerung der Wirksamkeit der Hilfe der einzelnen Länder führen. Die Bemühungen, in Sachfragen zu einer einheitlicheren Haltung gegenüber den Entwicklungsländern zu gelangen, wirken sich positiv auf die Entwicklungsarbeit aus.

Die schweizerische Entwicklungshilfe muss in den grösseren Rahmen der Anstrengungen aller entwickelten Länder gestellt werden, und diese Anstrengungen wiederum gehören in den Rahmen jener Bemühungen, welche die Entwicklungsländer selber unternehmen. Das Ziel, das freilich noch in weiter Ferne liegt, ist eine Völkergemeinschaft, deren einzelne Glieder bessere Chancen haben, als dies heute der Fall ist, bei vergleichbaren Leistungen einen vergleichbaren wirtschaftlichen und sozialen Lebensstandard zu erreichen.

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S. hierzu auch die Ausführungen im Abschnitt HI, 2: «Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen»

1328 2. Umfang der Entwicklungshilfe1' In internationalen Gremien, in denen auch unser Land vertreten ist, wurde der Umfang der Entwicklungshilfe, der sich wie gesagt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der entwickelten Länder richten soll, auf l Prozent des Bruttosozialproduktes festgesetzt. Es handelt sich dabei nicht um eine Verpflichtung im rechtlichen Sinne, wohl aber um eine Empfehlung, deren Befolgung die entwickelten Länder anstreben sollen. Für die Schweiz bedeutet dies für 1968 eine Entwicklungshilfe von 700 Millionen Franken (entsprechend einem Bruttosozialprodukt von 70 Mrd. Fr.). Wenn unser Land dieser Empfehlung in früheren Jahren beinahe vollständig nachkam und 1968 sogar darüber hinaus ging, so in erster Linie dank der Tätigkeit der schweizerischen Privatwirtschaft, welche die Bedeutung der in den Entwicklungsländern liegenden wirtschaftlichen Möglichkeiten erkannt hat. Von einem Total von 1050 Millionen Franken fielen 1968 950 Millionen auf Leistungen der Privatwirtschaft und 100 Millionen auf Leistungen privater Hilfswerke und des Staates. Die 950 Millionen setzen sich aus 200 Millionen Direktinvestitionen, 590 Millionen Exportkrediten und 160 Millionen Anleihen und anderen Kapitalhingaben zusammen. Dabei handelt es sich um Nettobeträge, also um Kapitalhingaben abzüglich Rückzahlungen von früheren Kapitalhingaben. Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass die Leistungen der Privatwirtschaft jedes Jahr so hoch wie 1968 sein werden (1967 betrugen sie 580 Mio.). Die Leistungen der Privatwirtschaft werden auch in Zukunft unter den Leistungen für die Entwicklungsländer im Vordergrund stehen. Ihre Förderung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Entwicklungshilfepolitik.

Es ist nur natürlich, dass sich die Privatwirtschaft in erster Linie nach Ländern orientiert, wo sich die besten Geschäftsmöglichkeiten bieten. Das sind in der Regel Länder mit einem relativ hohen wirtschaftlichen Standard. Gerade in den rückständigsten Ländern ist aber Entwicklungshilfe besonders nötig. Aber auch sonst vermag die private Initiative gewisse Bedürfnisse der Entwicklungsländer nicht zu decken, nämlich immer dann, wenn es sich um Investitionen handelt, die ihrer Natur nach keine Rendite abwerfen, wie das Schul- und Ausbildungswesen, das Gesundheitswesen, die Verwaltung, aber auch gewisse Massnahmen
der wirtschaftlichen Infrastruktur, auf der die Entwicklung des Landes aufzubauen ist. Die Leistungen der Privatwirtschaft müssen deshalb ergänzt werden.

Eine recht bedeutende Rolle spielen dabei die privaten Hilfswerke. Es wird geschätzt, dass sie jährlich für Aktionen der Entwicklungshilfe 20 Millionen Franken durch Sammlungen aufbringen. Diese Zahl gibt freilich kaum eine Vorstellung vom grossen persönlichen Einsatz zahlreicher Landsleute in den Entwicklungsländern. Der Bundesrat möchte an dieser Stelle dem Wirken dieser Hilfswerke höchste Anerkennung zollen.

Leider lâsst sich die Gebelreudigkeit der Bevölkerung nicht beliebig steigern: Die Mittel der Hilfswerke bleiben weit hinter dem Wünschenswerten zul

> S. Anhang I. Teil, 1.^4.

1329 rück. Es wird deshalb je länger je nötiger, öffentliche Mittel für die Entwicklungshilfe einzusetzen. Heute steht unser Land, was die staatlichen Leistungen zugunsten der Entwicklungsländer betrifft und gemessen am Bruttosozialprodukt, unter den entwickelten Ländern marktwirtschaftlicher Richtung, die alle dem Entwicklungshilfekomitee der OECD angeschlossen sind, an letzter Stelle. Betrug der Durchschnitt der staatlichen Leistungen dieser Länder 1968 rund 0,5 Prozent des Sozialproduktes, so erreichte bei uns dieser Prozentsatz nur 0,12 Prozent. Die Entwicklungsländer, aber auch die ändern entwickelten Länder erwarten deshalb von der Schweiz vermehrte Anstrengungen auf dem Gebiete der staatlichen Hilfe. Angesichts des Willens der Völker, der Entwicklungsländer wie der entwickelten Länder, den Kampf gegen die Unterentwicklung mit wachsendem Einsatz weiterzuführen, und angesichts der Tatsache, dass die Schweiz das dritthöchste Prokopfeinkommen aller Länder hat, ist dieser Erwartung die Berechtigung nicht abzusprechen.

3. Abgrenzung der technischen Zusammenarbeit von verwandten Aufgaben1)

Den Entwicklungsländern kann auf verschiedene Arten geholfen werden.

Eine davon ist die technische Hilfe oder technische Zusammenarbeit, so genannt, weil mit dem Entwicklungsland in einer gemeinsamen Aufgabe zusammengearbeitet werden soll. Andere Sparten sind die Finanzhilfe und die handels- und wirtschaftspolitischen Massnahmen zugunsten der Entwicklungsländer.

Die Erwägungen des Bundesrates zur Finanzhilfe sind in der Botschaft vom 7. Juli 1967 über die Gewährung eines Darlehens an die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), Tochterorganisation der Weltbank, ausführlich dargelegt worden. Mit diesem Darlehen ist insofern Neuland beschriften worden, als es zu extrem günstigen Bedingungen gewährt wird (die erste Teilzahlung von 17 Mio. Fr. erfolgte 1968) und als die Schweiz sich damit den Bemühungen der Weltbankmitglieder anschloss. Seither ist den eidgenössischen Räten noch eine weitere Botschaft über Finanzhilfe an Entwicklungsländer unterbreitet worden, nämlich diejenige vom 28. August 1968 über die Weiterführung der Finanzhilfe an die Türkei im Rahmen des Konsortiums Türkei der OECD. Ausgabenmässig fällt die Finanzhilfe des Bundes nicht stark ins Gewicht. Für 1968 figuriert sie in der internationalen Statistik mit 9 Millionen Franken netto (von den neuen Darlehen werden die Rückzahlungen aus früheren Darlehen abgezogen). Sehr hoch ist aber im Laufe der Jahre das Engagement des Bundes aus der Exportrisikogarantie geworden. Es sind heute Exportkredite an Entwicklungsländer im Umfange von gegen 2 Milliarden garantiert.

Nicht alle Massnahmen des Bundes zugunsten der Entwicklungsländer belasten die Staatskasse. Sie können trotzdem für die Entwicklungsländer von sehr grosser Wirkung sein. So wird etwa durch internationale Rohstoffabkommen versucht, die Preise von Produkten aus Entwickungsländern (Kaffee, Kakao usw.) zu stabilisieren. Damit sollen den Entwicklungsländern regelmäs»> S. Anhang I. Teil, 2.

1330 sige Einkünfte gesichert werden, während bis anhin die immer wiederkehrenden Preiszusammenbrüche eine geordnete Entwicklungspolitik schwer behinderten. Ferner sollen die Handelsschranken für Produkte aus Entwicklungsländern möglichst abgebaut werden; in diesem Zusammenhang sind die Arbeiten zur Einführung eines Systems von allgemeinen Zollpräferenzen zu erwähnen.

Ganz allgemein werden wir unsere handels- und wirtschaftspolitischen Massnahmen in Zukunft vermehrt daraufhin untersuchen müssen, ob sie nicht nachteilige Wirkungen für die Entwicklungsländer haben werden und ob sie im Einklang mit unserer Politik gegenüber den Entwicklungsländern stehen.

Geht die Finanzhilfe darauf aus, den Entwicklungsländern das für ihre Entwicklung fehlende Kapital zur Verfügung zu stellen, und zielt die handelspolitische Hilfe auf eine Verbesserung der Austauschverhältnisse für die Entwicklungsländer ab, so besteht die Aufgabe der technischen Zusammenarbeit darin, den Mangel an qualifiziertem Personal für die Durchführung einer wirkungsvollen Entwicklungspolitik zu beheben. Die technische Zusammenarbeit setzt am Ausgangspunkt jeder Entwicklung an, denn der Mensch mit seinem Wissen und Können ist die Grundlage jedes wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts.

Bevor wir auf die technische Zusammenarbeit näher eingehen, sei noch ein Blick auf die humanitäre Hilfe geworfen. In den internationalen Statistiken wird auch die humanitäre Hilfe zu den Leistungen zugunsten der Entwicklungsländer gezählt. Die Hilfe in besondern Notlagen, Inbegriffen die Nahrungsmittelhilfe, ist jener Zweig der staatlichen schweizerischen Hilfe, der in jüngster Zeit weitaus am stärksten gewachsen ist. Dies ist besonders zwei Faktoren zuzuschreiben, nämlich einesteils dem Beitritt der Schweiz zur Internationalen Getreideübereinkunft, welche die Schweiz zur Lieferung von jährlich 32 0001 Getreide oder dessen Gegenwert verpflichtet, andernteils unserm Bestreben, einen Teil der Milchüberschüsse in Notgebieten abzusetzen. Durch eine Vorlage über die Weiterführung der internationalen Hilfswerke, die Ihnen gleichzeitig mit der vorliegenden Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit unterbreitet wird, soll dem Bundesrat der nötige Rahmenkredit zur Verfügung gestellt werden. Die Solidarität auf dem Gebiete humanitärer Aktionen
entspricht bester schweizerischer Tradition, Wir wollen aber nicht vergessen, dass solche Aktionen meist nur eine momentane Linderung der Not bewirken, die Ursachen dieser Not aber nicht beseitigen. Entwicklungshilfe dagegen, ihrem Wesen nach Hilfe zur Selbsthilfe, wird die Lage der Entwicklungslän der auf die Dauer bessern können.

4. Aufgabe der technischen Zusammenarbeit

Kernstück der technischen Zusammenarbeit ist die Erziehung und Ausbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer und insbesondere die Heranbildung eines leistungsfähigen einheimischen Kaders. Diese indirekte Einwirkung auf den Entwicklungsprozeß zeitigt jedoch nur langfristig Ergebnisse; sie muss deshalb durch eine direkte Einwirkung ergänzt werden, in Form von Beratung und Übernahme von Entwicklungsaufgaben durch ausländische Kader, solange die einheimischen Kader noch nicht vorhanden sind.

1331 Technische Zusammenarbeit in dem weiten Sinne, in dem wir sie verstehen, bedeutet aber noch anderes: Schaffung und Förderung von Institutionen, die im Entwicklungsprozess Schlüsselstellungen einnehmen, wie Schulen und Stätten der beruflichen Ausbildung aller Stufen, Erprobung von Methoden zur bessern Ausnützung der natürlichen Schätze des Entwicklungslandes, Modellbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Industrie und Handel usw.

Technische Zusammenarbeit ist Kleinarbeit und Massarbeit. Man kann hier noch weniger als anderswo verallgemeinern. Die Verhältnisse sind von Land zu Land und oft auch innerhalb desselben Landes ganz verschieden. Der Wunsch der Entwicklungsländer, es den entwickelten Ländern gleichzutun, ist zwar Voraussetzung für die Entwicklung, genügt aber an sich noch nicht, damit sie aus der Stagnation herauskommen. Vielmehr muss am Einzelfall gezeigt werden, welche konkreten Möglichkeiten der Entwicklung bestehen, wenn der Wille vorhanden ist, die nötigen Anstrengungen auf sich zu nehmen.

Es ist schon ziemlich'viel erreicht, wenn bei den Partnern der technischen Zusammenarbeit die Bereitschaft entsteht, Neues zu akzeptieren und in bescheidenem Rahmen die aufgezeigten Möglichkeiten zu nutzen.

Es geht bei der Entwicklungshilfe nicht darum, dass die entwickelten Länder die Entwicklung selbst in die Hand nehmen. Die zwar vielleicht augenfälligen Erfolge, die dabei erzielt werden könnten, würden sich auf die Dauer nicht halten lassen. Die zu unabhängigen Staaten gewordenen Entwicklungsländer streben mit Recht eine eigenständige Entwicklung an. Deshalb ist auch in der technischen Hilfe immer Partnerschaft zu suchen. Nur was den Gegebenheiten des Landes, seiner Geschichte, seinem Menschenschlag entspricht, hat Aussicht auf Bestand. Vom technisch und unternehmerisch überlegenen Fachmann aus einem entwickelten Land verlangt dies eine gewisse Selbstverleugnung. Seine menschlichen Eigenschaften, sein Einfühlungsvermögen, seine Geduld entscheiden schliesslich über den Erfolg seiner Mission.

Die technische Hilfe ist in den rückständigsten Entwicklungsländern am nötigsten^. Dort fehlt es sozusagen an allem, was Voraussetzung einer raschen Entwicklung ist. Die Hilfe muss auf breiter Basis ansetzen, muss langfristig und dem Stand der Entwicklung angepasst sein. Manche Regierungen von
Entwicklungsländern erliegen der Versuchung, Prestigeprojekte zu fördern, um den Anschein zu erwecken, dass eine rasche Entwicklung im Gang ist. Demgegenüber muss immer wieder betont werden, dass die Entwicklung sich zwar beschleunigen lässt, dass aber einzelne Entwicklungsstadien nicht übersprungen werden können. Die übermässige Förderung einzelner Sektoren der Entwicklung kann ein Ungleichgewicht schaffen, das der Gesamtentwicklung hinderlich ist. Durch die Entwicklungshilfe sollen sowohl wirtschaftliche als soziale Faktoren gefördert werden.

In den Entwicklungsländern mit einem relativ höheren Standard hat die technische Zusammenarbeit einen etwas anderen Charakter. Sie kann technischer und kurzfristiger sein, weil sich die Hilfe auf einheimische Kader von « S. Anhang II. Teü, 5.2.6, Tabelle 12.

1332 einem gewissen Niveau stützen kann. Aus dem gleichen Grund sind die Voraussetzungen für die Finanzhilfe günstiger. Aber auch in diesen Ländern spielen psychologische und soziologische Faktoren eine grosse Rolle und müssen sorgfältig mitberücksichtigt werden.

lu. Die bisherige technische Zusammenarbeit des Bundes 1. Organisation Mit der Schaffung der Stelle eines Delegierten für technische Zusammenarbeit konzentrierte der Bundesrat 1961 die damals noch bescheidene technische Hilfe des Bundes in einem dem Politischen Departement unterstellten Verwaltungszweig, der sich teils aus Mitarbeitern des Aussendienstes des Politischen Departementes, teils aus neu für diese Aufgabe eingestellten Fachleuten zusammensetzt. Der Dienst für technische Zusammenarbeit umfasst heute 69 Personen.

Eine Ausnahme von dieser Konzentration bildet lediglich die Hilfe an in der Schweiz Studierende aus Entwicklungsländern. Hiefür ist das Departement des Innern zuständig, das im Rahmen einer generellen Aktion für ausländische Studierende in der Schweiz auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 29. September 1965 (BEI 1965 II 1460) über einen besonderen Kredit verfügt.

Dieser ist auch für Stipendien an Studierende aus fortgeschrittenen Ländern bestimmt, Drei weitere vom Bundesrat geschaffene Organe befassen sich mit technischer Zusammenarbeit : - Die Konferenz für technische Zusammenarbeit, die einmal im Jahr zusammentritt und an der alle an der Entwicklungshilfe interessierten Kreise teilnehmen können, pflegt einen allgemeinen Gedankenaustausch über Probleme der technischen Zusammenarbeit.

- Die Kommission für technische Zusammenarbeit, die sich aus 29 Persönlichkeiten aus den verschiedenen Kreisen der Bevölkerung zusammensetzt, berät die Behörden über grundsätzliche Fragen der technischen Zusammenarbeit.

- Das Komitee für technische Zusammenarbeit befasst sich vor allem mit Fragen der Koordination innerhalb der Bundesverwaltung.

2. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen1»

Bei der Aufteilung der Bundesmittel auf die multilaterale und bilaterale Hilfe ist in den letzten Jahren das Verhältnis von 1:2 ungefähr unverändert geblieben. Wir trugen damit dem Umstand Rechnung, dass die internationalen Organisationen in der Entwicklungshilfe eine bedeutende Rolle spielen.

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> S. Anhang, II. Teil, 6.

1333 Die internationalen Organisationen vermögen den universellen Aspekten des Problèmes besser Rechnung zu tragen als die einzelnen Geberländer, und ihre Hilfe ist nationalpolitischen Erwägungen entzogen. Von den Entwicklungsländern wird die multilaterale Hilfe besonders geschätzt, weil die Gefahr, die Hilfe nur unter Bedingungen zu erhalten und von den Geberländern abhängig zu werden bzw. zu bleiben, bei der multilateralen Hilfe nicht besteht, ferner aber auch, weil die Entwicklungsländer in den Organen der internationalen Organisation bei der Gestaltung der Hilfspolitik mitsprechen können.

Gewisse für die Entwicklungsländer wichtige Projekte sind von einer GrÖssenordnung, die die Leistungsfähigkeit eines Landes wie der Schweiz übersteigen würde. Auch hätten wir für gewisse Projekte nicht die Möglichkeit, geeignete Experten bei uns zu finden. Sodann reichen unsere Mittel nicht dazu aus, bilateral allen Entwicklungsländern in dem an sich wünschbaren Mass zu helfen.

Durch unsere Beiträge an internationale Organisationen tragen wir zu einer ausgeglicheneren Berücksichtigung der verschiedenen Entwicklungsländer bei, ' Würden wir nur bilaterale Hilfe leisten, so müssten wir unseren eigenen Verwaltungsapparat entsprechend ausbauen, während wir so den vorhandenen Apparat der internationalen Organisationen benützen können. Freilich hat die multilaterale Hilfe auch Nachteile. Die internationalen Verwaltungen sind durch eine gewisse Schwerfälligkeit gekennzeichnet, und die Kosten ihrer Projekte sind im allgemeinen höher als die vergleichbarer bilateraler Projekte.

Auch haben wir nicht dieselben Kontrollmöglichkeiten über die Verwendung der Mittel wie bei der bilateralen Hilfe, Die Auffassung, dass überhaupt keine Kontrolle über die Tätigkeit der internationalen Organisationen bestehe, ist dagegen falsch. Nicht nur von ihrer Aufgabe her sind die internationalen Organisationen daran interessiert, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel optimal zu verwenden, sondern auch im Hinblick auf die weiteren Beiträge der Geberländer, die ja freiwilliger Natur sind. Die Kontrolle der multilateralen Hilfstätigkeit wird denn auch ständig verbessert, insbesondere durch den Ausbau der Verfahren für die Bewertung der Projekte und durch eine systematische Berichterstattung an die intergouvernementalen Aufsichtsorgane
der internationalen Organisationen, in denen auch die Schweiz ihr Mitspracherecht ausübt.

Der schweizerische Beitrag an die multilaterale Hilfe ist nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt unserer allgemeinen Politik gegenüber den internationalen Organisationen zu beurteilen. Wir stärken die internationalen Organisationen und ihr Ansehen bei den Entwicklungsländern, indem wir ihnen die Verwirklichung eines bedeutenden Entwicklungshilfe-Programmes ermöglichen. Wir tragen damit indirekt dazu bei, dass sie auch ihre übrigen Aufgaben, wie Friedenserhaltung und Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf den verschiedensten Gebieten, besser erfüllen können.

Unter den allgemeinen Beiträgen des Bundes an internationale Organisationen stehen jene an das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (PNUD) im Vordergrund. Sie sind im Laufe der Jahre gestiegen (1967: 10 Mio. Fr., 1968 11 Mio., 1969: 12,1 Mio.). Diese Erhöhung hielt sich ungefähr im Rahmen des Anstiegs aller Beiträge an das PNUD. Die Aktionen des

1334 PNUD werden dem UNO-Sekretariat oder den SpezialOrganisationen der UNO übertragen. Gegenüber der Entsendung von kleineren Expertenmissionen und der Gewährung von Stipendien sind die grösseren Projekte auf dem Gebiet der Ausbildung, Forschung und Wirtschaftlichkeitsstudien in den Vordergrund getreten. Für 1969 stehen dem PNUD rund 200 Millionen USDollar zur Verfügung. Dem PNUD kommt in den Entwicklungsländern eine wichtige Koordinationsaufgabe zu, die es teils in der Zentrale in New York, teils durch seine ständigen Vertretungen in den Entwicklungsländern erfüllt.

Die Schweiz ist 1968 für die Jahre 1969-71 erneut zum Mitglied des Verwaltungsrates des PNUD gewählt worden.

Dem Institut der Vereinten Nationen für Ausbildung und Forschung (UNITAR) sind kleinere jährliche Beiträge (1968 und 1969 je 130 000 Fr.) zur Verfügung gestellt worden. Ab nächstem Jahr sollen diese Beiträge nicht mehr aus Mitteln der technischen Zusammenarbeit bestritten werden. Den eidgenössischen Räten wird über Beiträge an diesen und weitere kleinere Fonds der UNO eine besondere Vorlage unterbreitet werden.

Mit Beiträgen von jährlich 50 000 Franken ist schliesslich das Internationale Sekretariat für Freiwüligendienst (ISVS) bedacht worden, dem die Schweiz auf Grund des Bundesbeschlusses vom 5. März 1968 beigetreten ist.

Neben allgemeinen Beiträgen leistete die Schweiz in bescheidenem Umfange für bestimmte Aktionen internationaler Organisationen Beiträge. Damit wurden Aktionen gefördert, die besonders wertvoll erscheinen und nicht auf andere Weise finanziert werden konnten.

3. Zusammenarbeit mit ändern entwickelten Ländern

Die Tätigkeit anderer entwickelter Länder wird aufmerksam verfolgt; mit ihren Vertretern in den Entwicklungsländern wird praktische Zusammenarbeit im Sinne des Erfahrungsaustausches und der Koordination gepflegt. Aber auch zwischen den Verwaltungen in den entwickelten Ländern finden gelegentlich solche Kontakte statt. Mit Österreich ist hierüber eine besondere Vereinbarung abgeschlossen worden.

Wertvoll sind auch die Kontakte unter Delegationen entwickelter Länder im Zusammenhang mit Tagungen von Organen internationaler Organisationen und die Bemühungen im Rahmen der OECD, zu einem bessern Ausgleich der Leistungen der einzelnen entwickelten Länder zu gelangen und diese Leistungen insgesamt zu steigern und qualitativ zu verbessern. Durch den Beitritt zum Entwicklungshilfekomitee (DAC) der OECD hat die Schweiz ihren Willen zur Solidarität mit den ändern entwickelten Ländern bekundet.

Dasselbe gilt für das Konsortium Türkei der OECD und verschiedene von der Weltbank für einzelne Länder aufgestellte Konsultativgruppen, in denen unser Land mitwirkt.

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4. Zusammenarbeit mit schweizerischen Hilfswerken1)

Bei den meisten schweizerischen Hilfswerken lässt sich in den letzten Jahren eine vermehrte Hinwendung zu den Aufgaben der Entwicklungshilfe feststellen. Durch die Beiträge des Bundes werden dabei ihre Aktionsmöglichkeiten bedeutend erweitert.

Die Beiträge an Hilfswerke beziehen sich immer auf bestimmte Projekte, deren Nützlichkeit vom Bund anerkannt ist. Bis jetzt bestreitet der Bund dabei in der Regel nicht mehr als die Hälfte der Projektkosten, wobei indessen auch Beiträge aus dem Entwicklungsland und aus Drittländern als Anteil des Hilfswerks an den Projektkosten angerechnet werden können.

Auf diese Weise unterstützt der Bund eine grosse Vielfalt von Hilfsprogrammen. Mehr als die Hälfte der Beiträge gehen an konfessionelle Hilfswerke. Dem Einsatz und der grossen Erfahrung der christlichen Missionen in den Entwicklungsländern wird gebührend Rechnung getragen.

Die Verantwortung für solche subventionierte Projekte liegt bei dem betreffenden Hilfswerk, doch hat der Bund die Verwendung der Bundesmittel angemessen zu kontrollieren, um der Öffentlichkeit jederzeit Rechenschaft geben zu können.

Die grosse Zahl der sich mit Entwicklung befassenden Hilfswerke - der Bund hat bisher über 50 solche Werke mit grösseren oder kleineren Beiträgen unterstützt - mag als Zersplitterung der Kräfte betrachtet werden. Wir glauben aber, dass der Einbezug aller dieser Hilfswerke ein gut schweizerischer Zug unserer Entwicklungshilfepolitik ist. Der Gedanke der Entwicklungshilfe wird dadurch in den verschiedensten Kreisen der Bevölkerung gefördert, wo er wertvolle Kräfte für die Entwicklungsarbeit mobilisiert. Die Beiträge des Bundes sind als Ergänzung der Sammlungen zu verstehen, welche die Hilfswerke veranstalten. Diese Sammlungen sind für die Behörden das Zeichen der Volksverbundenheit der Hilfswerke.

Während die Beiträge für die einzelnen Projekte je nach Art des Projektes verschieden hoch sind, gewährt der Bund für die Entsendung von Freiwilligen durch private Hilfswerke Pauschalbeiträge, wobei lediglich nachgewiesen werden muss, dass die Betreffenden in einer Aufgabe der Entwicklungshilfe eingesetzt sind. Von dieser Möglichkeit machen die Hilfswerke in zunehmendem Masse Gebrauch, so dass heute der grösste Teil aller schweizerischer Entwicklungshelfer, die nicht ein Expertengehalt beziehen, einen Beitrag des
Bundes (jährlich 3000 Fr. für Alleinstehende, 4500 Fr. für Ehepaare) erhalten. *> Die Aktionen der schweizerischen Hilfswerke wickeln sich vor allem in jenen Gegenden ab, wo die Hilfswerke schon früher tätig waren. Auf diese Weise ergibt sich eine gewisse Zersplitterung in der Verwendung der Bundesmittel, die dann durch die eigenen Aktionen des Bundes im Sinne der Konzentration einigermassen korrigiert wird.

« S. Anhang u. Teil, 5.1.

"S. Anhang m. Teil, 9.3.

1336 Die Zusammenarbeit mit den Hilfswerken wirkt im übrigen befruchtend, da die Hilfswerke gewisse Aktionstypen entwickeln, die für den Bund interessante Vorbilder sind, und umgekehrt. Mit Befriedigung dürfen wir hier auch feststellen, dass die einzelnen Hilfswerke unter sich immer enger zusammenarbeiten. Diese Feststellung gilt auch für die Hilfswerke verschiedener Konfessionen.

Wiederholt zieht der Bund auch einzelne Hilfswerke zur Durchführung von Projekten heran, die ausschliesslich von ihm finanziert werden. Hierbei bleibt die oberste Verantwortung für das Projekt beim Bund. Der Auftrag an das Hilfswerk erfolgt wegen seiner besondern lokalen Kenntnisse oder Sachkenntnisse.

5. Eigene Aktionen des Bundes

Die eigenen Aktionen des Bundes machen zwischen 40 und 45 Prozent der gesamten Aufwendungen für technische Zusammenarbeit aus.

a. Bei der Wahl der Projekte geht die Verwaltung nicht von einer vorbestimmten Aufteilung auf die einzelnen begünstigten Länder aus. Vielmehr werden einzelne Projekte geprüft und, wenn für geeignet befunden, durchgeführt.

Daraus ergibt sich dann die dem einzelnen Land zukommende Hilfe. ^ Die Projekte sollen sich wenn möglich ergänzen, so dass es in einzelnen Ländern zu einer Schwerpunktbildung kommt.

Wir helfen grundsätzlich jenen Ländern am meisten, die es am nötigsten haben. Sehr wichtig ist aber auch das Verhalten des Entwicklungslandes. Ein Entwicklungsland, das eine vernünftige Entwicklungspolitik betreibt, genügend eigene Anstrengungen unternimmt und Wert auf gute Beziehungen zur Schweiz legt, erhält den Vorzug, denn bei diesen Voraussetzungen sind die Aussichten auf Erfolg am grössten. Schliesslich helfen wir jenen Ländern, mit denen wir allgemein die Beziehungen zu verstärken trachten, schafft doch die Entwicklungshilfe in der Regel eine günstige Grundlage, auf der sich andere Probleme leichter lösen lassen.

b. Die Projekte werden auf Grund ihrer Dringlichkeit gewählt, d.h. sie, müssen im Rahmen der Bedürfnisse des betreffenden Entwicklungslandes eine Priorität hohen Grades haben. Da die Verhältnisse von Land zu Land verschieden sind, lässt sich eine Konzentration auf bestimmte Sachgebiete und bestimmte Projekttypen nur bis zu einem gewissen Grade verwirklichen. 2 > Oft hängt die Durchführbarkeit eines guten Projektes davon ab, ob die geeigneten Leute dafür zu finden sind. Auf einigen Sachgebeiten ist es leichter als auf ändern, Experten oder Freiwillige zu finden. Die Begrenztheit des Potentials an Fachpersonal ist oft eine Grenze der Hilfsmöglichkeiten, weshalb der Heranbildung schweizerischer Fachleute, welche an der Entwicklungshilfe interessiert sind, grosse Bedeutung zukommt.

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> S. Anhang, II. Teil, 5. 2.2, Tabelle 9, in welcher allerdings auch die Subventionen für Projekte privater Organisationen inbegriffen sind.

> S. Anhang!!. Teil,5.3.2,Tabellel3,fürwelchediegleicheBemerkungwiefürTabelle 9 gilt.

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Die Entwicklung geht eher in Richtung der kombinierten Projekte, die einen gewissen Umfang haben und sich auch zeitlich über mehrere Jahre erstrecken, damit ein nachhaltiger Erfolg erzielt werden kann. Kleinere Projekte, deren Nützlichkeit unter Umständen recht gross sein kann, sollen indessen nicht ausgeschlossen sein.

c. Bei den Stipendien für eine Ausbildung in der Schweiz sind wir heute zurückhaltender als früher. *> Sofern im Entwicklungsland angemessene Ausbildungsmöglichkeiten bestehen oder geschaffen werden können, ist eine Ausbildung im Lande selbst vorzuziehen. Die Grundausbildung sollte immer im Entwicklungsland erfolgen. Bei der Ausbildung in der Schweiz soll vermieden werden, dass der Stipendiat Dinge lernt, die er in den Verhältnissen des Entwicklungslandes nicht anwenden kann. Die Ausbildung soll auf ganz konkrete Ziele ausgerichtet sein und nicht länger dauern als nötig, um den Stipendiaten nicht seinem Land zu entfremden. Die Ausbildung in eigens dafür geschaffenen Kursen hat sich bewährt.

d. Die Freiwilligenaktion erfuhr einen erfreulichen Ausbau.2' Die Erfahrungen mit dem Einsatz von Freiwilligen sind im allgemeinen gut. Die Auswahl geeigneter Kandidaten, ihre Ausbildung und ihre sorgfältige Betreuung während des Einsatzes sind entscheidend für den Erfolg der Freiwilligenprojekte.

6. Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden

Es ist erfreulich, wenn auch Kantone und Gemeinden ihren Beitrag an die Entwicklungshilfe zu entrichten trachten. Solche Bestrebungen sind aber bis jetzt nicht über bescheidene Anfänge hinausgekommen. In einzelnen Kantonen und Gemeinden besteht freilich schon heute die Übung, gewisse Beträge im Budget für Entwicklungshilfe einzusetzen, in ändern sind gerade in letzter Zeit Vorstösse in dieser Richtung erfolgt.

Der Bundesrat begrüsst diese Entwicklung und bietet Hand zu einer engen Zusammenarbeit, sofern dies gewünscht wird. Zahlreiche private Hilfswerke sind bereit und in der Lage, Beiträge von Kantonen und Gemeinden in zweckmässiger Weise zu verwenden.

Einen wichtigen Beitrag können Kantone und Gemeinden leisten, indem sie Beamte als Experten der Entwicklungshilfe beurlauben und ihnen bei ihrer Rückkehr die Wiedereingliederung in die frühere Tätigkeit ohne Nachteile ermöglichen. Die Hochschulkantone im besondern können die Forschung und Lehrtätigkeit auf dem Gebiet der Entwicklungsprobleme fördern.

7. Zusammenarbeit mit der Wirtschaft

Auf die Bedeutung der Leistungen der Privatwirtschaft für die Entwicklungsländer ist bereits hingewiesen worden. Mit der Tätigkeit schweizerischer Firmen in Entwicklungsländern ist jeweils auch eine technische Zusammenar!) S. Anhang III. Teil, 8.

a > S. Anhang HL Teil, 9.3.

1338 beit verbunden, indem Einheimische für verschiedene Aufgaben ausgebildet werden.

Wir halten eine Koordination der Bundesaktionen mit jenen der Privatwirtschaft für erwünscht und sind bereit, mit der Privatwirtschaft zusammenzuarbeiten. Auf diese Weise erhalten Aktionen der Privatwirtschaft eine grössere Wirkung. Als Beispiel seien Stipendien für Ausbildungsstätten erwähnt, die von Firmen erstellt und unterhalten werden.

Bei der Frage, ob gewisse technisch komplizierte Projekte besser vom Bund selber durchgeführt oder einer Firma in Auftrag gegeben werden, lassen wir uns von den Grundsätzen der Zweckmässigkeit und der sparsamen Verwendung der Bundesmittel leiten.

8. Zusammenarbeit mit der Wissenschaft

Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Forschungs- und Lehrinstituten ist verstärkt worden. Das Schweizerische Tropeninstitut in Basel und das «Institut universitaire de hautes études internationales» in Genf sind mit der Durchführung von Bundesprojekten beauftragt worden.

Die Erforschung der Probleme der Entwicklung und die Ausbildung künftiger Experten der Entwicklungshilfe sind wichtige Aufgaben unserer Hochschulen. Das Interesse von Dozenten und Studenten für die Entwicklungshilfe ist in erfreulichem Anstieg.

9. Erfahrungen aus der bisherigen technischen Zusammenarbeit

Je länger der Bund und andere Träger der Hilfe (private Hilfswerke, internationale Organisationen, andere entwickelte Staaten) praktische Hilfsarbeit leisten, desto mehr Erfahrungen sammeln sich an, die es erlauben, künftig Fehler zu vermeiden. Einer umfassenden Erfolgsermittlung und Bewertung der einzelnen Aktionen sowie dem Erfahrungsaustausch kommt dabei grosse Bedeutung zu.

Erfolge und Misserfolge sind nicht immer eindeutig festzustellen, und man muss sich auch davor hüten, einzelne Fälle zu verallgemeinern. Trotzdem lassen sich einige allgemeine Lehren ziehen, deren wichtigste wir im folgenden anführen möchten: - Jedes Projekt muss in einen grösseren Rahmen gestellt werden, wobei die verschiedenen Entwicklungsfaktoren z. B. die wirtschaftlichen und die sozialen, mit ihrer Wechselwirkung zu berücksichtigen sind. Der Gesamtplanung der Entwicklung und der Koordination mit ändern Massnahmen der Entwicklungshilfe ist grösste Beachtung zu schenken.

- Man muss sich davor hüten, Projekte vom Schreibtisch aus aufzustellen oder von unseren Verhältnissen auszugeben und sie auf Entwicklungsländer übertragen zu wollen. Die Projekte müssen vielmehr den lokalen Verhältnissen angepasst sein und insbesondere der Mentalität und den Tradi-

1339 tionen der Bevölkerung Rechnung tragen, auch wenn sie dadurch weniger Aufsehen erregen.

- Um eine bleibende Wirkung zu erzielen, muss die Hilfe eine gewisse Konzentration und einen gewissen Umfang haben. Sie muss sich auch meist auf einen längeren Zeitraum erstrecken (die meisten Projekte dauern länger als ursprünglich geplant).

- Von Schwierigkeiten und Rückschlägen darf man sich nicht zu sehr beeindrucken lassen; doch ist ein Projekt im Laufe der Durchführung den gemachten Erfahrungen anzupassen und unter Umständen neu zu orientieren. Wo es dagegen eindeutig am guten Willen des Partners zur Zusammenarbeit oder sonstwie an grundlegenden Voraussetzungen für den Erfolg des Projektes fehlt, muss man den Mut haben, es aufzugeben.

- Um die Gefahr von Fehldispositionen zu vermeiden, müssen die Projekte gründlich und systematisch vorbereitet werden. Damit verbundene Mehrarbeit, Kosten und Zeit lohnen sich meist. Neben der Auswahl des Projektpersonals ist seme Vorbereitung für den Einsatz äusserst wichtig.

- Es muss eine enge Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden oder geeigneten Privatorganisationen des Entwicklungslandes sichergestellt werden.

Die Übergabe und Weiterführung der Entwicklungsarbeit durch die Partnerorganisation muss von Anfang an eingeplant und bei der Durchführung des Projektes stets vor Augen gehalten werden; denn ein Projekt ist erst dann ein Erfolg, wenn die Entwicklungsarbeit mit den eigenen Kräften des Entwicklungslandes, ohne äussere Hilfe, fortgeführt werden kann.

Einige besondere Erfahrungen werden im Anhang (II. Teil, 7.2) bei der Besprechung einzelner Projekte erwähnt.

IV. Die künftige technische Zusammenarbeit des Bundes l, Höhe des künftigen Rahmenkredits Die Ausführungen in Kapitel II haben gezeigt, dass die schweizerischen Anstrengungen im staatlichen Sektor zugunsten der Entwicklungsländer erhöht werden müssen. Es drängt sich dies angesichts der Erwartungen der Entwicklungsländer und angesichts ihrer dringenden Bedürfnisse auf. Es entspricht aber auch unserer aussenpolitischen Maxime der Solidarität; wir schulden es dem Ansehen unseres Landes.

Die Schweiz hat mit der staatlichen Entwicklungshilfe in grösserem Massstab erst verhältnismässig spät, nämlich im Jahre 1961 mit der Gewährung eines ersten Rahmenkredites für technische Zusammenarbeit, eingesetzt. Der
Bund verfügte damals über wenig Erfahrung für diese neue Aufgabe, so dass ein Rahmenkredit von 60 Millionen Franken für drei Jahre (20 Mio. im Jahr) angemessen erschien. Ein solcher Betrag stand aber in keinem Verhältnis zu den Bedürfnissen der Entwicklungsländer, zu den Leistungen der ändern entwickelten Staaten und zu der Leistungsfähigkeit unseres Landes, Der zweite Rah-

1340

menkredit wurde deshalb 1964 auf 90 Millionen Franken für zweieinhalb Jahre (36 Mio. im Jahr) erhöht. Nach Ablauf dieser zweieinhalb Jahre wäre eine Erhöhung auf 120 Millionen für weitere zweieinhalb Jahre (48 Mio. im Jahr) an sich angezeigt gewesen. Der Stand der Bundesfinanzen im Jahre 1966 erlaubte jedoch keine solche Erhöhung. In der Botschaft vom 27. Dezember 1966 wurde darüber folgendes gesagt: «... Der gegenwärtige Engpass des Bundeshaushalts zwingt uns, vorläufig Zurückhaltung zu üben und die aussenpolitischen Gesichtspunkte hinter den finanzpolitischen zurücktreten zu lassen.

Letzteres wird indessen auf die Dauer kaum möglich sein.» Der Bundesrat beantragte deshalb - und die Räte folgten ihm - einen dritten Rahmenkredit von 100 Millionen Franken für zweieinhalb Jahre (40 Mio. im Jahr). Dieser Rahmenkredit, der zur Zeit läuft, erlaubte keine Erweiterung der technischen Zusammenarbeit, denn eine Erhöhung von 36 auf 40 Millionen im Jahr für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren dürfte kaum den Anstieg der Kosten wettmachen, für die wir teils auf den Anstieg der Lebenskosten in der Schweiz, teils auf die noch stärker angestiegenen Lebenskosten in den Entwicklungsländern abstellen müssen. Wir befinden uns somit zur Zeit, was die technische Zusammenarbeit anbetrifft, in einer Periode der Stagnation oder, wenn man es positiver ausdrücken will, der Konsolidierung.

Dies mag, wie jede Periode der Konsolidierung, seine Vorteile haben. Der Nachteil aber ist, dass wir nicht das leisten, was wir leisten könnten und was von uns erwartet werden darf.

Wir sind uns bewusst, dass grössere Teile der schweizerischen Bevölkerung der Entwicklungshilfe als einer Aufgabe des Staates gleichgültig oder skeptisch gegenüberstehen. Das Engagement im staatlichen Bereich über die Grenzen hinaus ist in weiten Kreisen eben allgemein eher unpopulär. Doch sind auch kräftige Gegenströmungen festzustellen. Gerade in letzter Zeit scheint uns das Verständnis für die Probleme der Entwicklung und die Einsicht in die Notwendigkeit vermehrter Entwicklungshilfe Boden zu gewinnen. Die Kirchen und die Jugend stehen dabei an der Spitze, aber auch Persönlichkeiten aus allen Parteien und aus der Wirtschaft befürworten vermehrte Anstrengungen des Bundes. Was technische Zusammenarbeit bedeutet und wie die gewährten Bundesmittel in der
praktischen Arbeit verwendet werden, wird in immer grösseren Kreisen bekannt und anerkannt.

Gewiss, die technische Zusammenarbeit ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Entwicklungsländern zu helfen. Sie gebort aber unter den Massnahmen zugunsten der Entwicklungsländer zu den unentbehrlichsten und aussichtsreichsten. Wenn das Parlament bereit ist, die Entwicklungshilfe, die mit Recht als eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit bezeichnet wird, zu verstärken, so ist es angezeigt, dies gerade auch auf dem Gebiet der technischen Zusammenarbeit zu tun. Das vorhandene eingespielte Instrumentarium erlaubt uns, es relativ rasch zu tun. Mit einem Rahmenkredit von 180 Millionen Franken für drei Jahre würde die Schweiz das unter den heutigen Umständen Mögliche tun, das sich sowohl innenpolitisch als auch gegenüber dem Ausland vertreten lässt.

1341 2. Das Programm für den neuen Rahmenkredit

Für den Fall, dass die eidgenössischen Räte dem Antrag des Bundesrates zustimmen, wurde ein Programm für die Verwendung von 180 Millionen Franken aufgestellt. Dieses Programm ist eine organische Fortsetzung des laufenden Rahmenkreditprograrnms. Wir glauben nicht, dass eine grundsätzlich neue Orientierung angezeigt ist. Die wichtigsten Punkte des Programms seien hier hervorgehoben.

a. Das Verhältnis zwischen multilateraler und bilateraler Hilfe soll wie bis anhin ungefähr 1:2 betragen. Damit wird der grösseren Popularität der bilateralen Hilfe Rechnung getragen, ohne dass wir auf eine Verstärkung des multilateralen Sektors, die wir im grösseren Rahmen unserer Aussenpolitik für nötig halten, verzichten müssen.

Die multilaterale Hilfe wird in erster Linie in Form von allgemeinen Beiträgen an das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (PNUD) erfolgen, die sukzessive erhöht werden sollen, und zwar ungefähr im gleichen Masse, wie dies andere entwickelte Länder tun. Unsere Beiträge werden von einer aktiven Mitarbeit in den Organen internationaler Organisationen, die sich mit technischer Zusammenarbeit befassen, begleitet sein, wobei wir das Gewicht auf bessere Koordination unter den internationalen Organisationen legen, was eine gewisse Zentralisation in den Bemühungen der Vereinten Nationen verlangt. Die Zentralisation wird zur Zeit von den Vereinten Nationen im Hinblick auf das zweite Entwicklungsjahrzehnt geprüft. Ferner werden wir uns in den internationalen Organisationen für eine rationelle Arbeitsweise, insbesondere für die Vermeidung von überdimensionierten Verwaltungen und für die volle Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen einsetzen. Die Hilfsprogramrne der internationalen Organisationen sollen sich nach rein sachlichen Überlegungen ausrichten und eine Verpolitisicrung vermeiden.

Neben allgemeinen Beiträgen werden wir internationalen Organisationen Beitrage für bestimmte Aktionen gewähren, die uns besonders wertvoll erscheinen. Damit erhalten wir ein gewisses Mitspracherecht für die betreffende Aktion sowie vermehrte Kontrollmöglichkeiten. Die Stellung unserer Delegation bei der betreffenden internationalen Organisation wird gestärkt und die Koordination von bilateraler und multilateraler Hilfe gefördert. Wir beabsichtigen, diese Form der technischen Hilfe im Laufe der nächsten
Jahre auszubauen.

b. In der bilateralen Hilfe wird die Zusammenarbeit mit schweizerischen Hilfswerken wie bisher einen breiten Raum einnehmen. Leistungsfähigen, bewährten Hilfswerken sollen auch in Zukunft Projekte des Bundes übertragen werden, insbesondere wenn sich die betreffenden Hilfswerke auf gewisse Typen von Projekten spezialisieren.

Die Pauschalbeiträge an freiwillige Entwicklungshelfer privater Organisationen sollen erhöht und mit einer Verstärkung der Sicherheiten für diese Entwicklungshelfer verbunden werden.

Bundcablan. m.Jahrg, Bd.I

81

1342 e. Bei den eigenen Aktionen des Bundes hält sich das Programm an folgende Überlegungen: 1. Was die Wahl der Entwicklungsländer betrifft, steht die Überlegung im Vordergrund, dass wir in erster Linie Ländern helfen wollen, in denen schon bisher eine fruchtbareZusammenarbeit möglich war und wo somit unsere Aktionen die bestmögliche Wirkung zu erreichen versprechen. Dieses Kriterium führt zu einer gewissen Konzentration der schweizerischen technischen Zusammenarbeit in sogenannten Schwerpunktländern und vermeidet eine allzu grosse Zersplitterung unserer Kräfte. Dem wird bis zu einem gewissen Grade die Überlegung entgegenwirken, dass die Entwicklungshilfe in den Dienst der Pflege unserer Beziehungen zu den Entwicklungsländern zu stellen ist, was unvermeidlicherweise zu einer gewissen Streuung führt.

Speziell zu berücksichtigen sind die rückständigsten Entwicklungsländer, da sie besonders stark auf die technische Hilfe angewiesen sind. Entwicklungsländer mit einem relativ höheren Entwicklungsgrad sind indessen vom Programm nicht ausgeschlossen, wobei die Art der Projekte dem Entwicklungsstand Rechnung tragen wird.

2. Bei der Wahl der Projekte stellt das Programm auf die Erfahrungen ab, welche mit der bisherigen technischen Zusammenarbeit gemacht wurden. Entsprechend den verschiedenartigen Bedürfnissen der Entwicklungsländer weist auch das Programm eine grosse Vielfalt an Projekten auf. Eine Konzentration auf nur wenige Projekttypen erweist sich kaum als möglich. Indessen werden gewisse bewährte Projekttypen in Zukunft vermehrt berücksichtigt, soweit das geeigete Personal dafür erhältlich ist.

Ein wesentlicher Teil der Mittel wird für die Fortführung bestehender Projekteverwendet werden, deren nachhaltige Wirkung davon abhängt, dass sie sich auf eine längere Dauer erstrecken. Der neue Rahmenkredit wird aber auch die Inangriffnahme zahlreicher neuer Projekte, darunter einiger grösserer, ermöglichen.

3. Die Kontakte mit der schweizerischen Wirtschaft werden ausgebaut.

Sie dienen nicht nur der Koordination der Hilfe des Bundes mit der technischen Hilfe, welche die Privatwirtschaft aus geschäftlichem Interesse in den Entwicklungsländern leistet, sondern auch der Zusammenarbeit bei der Gestaltung von Projekten des Bundes, an welchen die Privatwirtschaft indirekt interessiert ist. Im Vordergrund
steht dabei immer das Interesse des Entwicklungslandes. Projekten, bei denen sich dieses Interesse mit demjenigen schweizerischer Firmen verbinden lässt, geben wir den Vorzug.

Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wird sich auch auf jene zahlreicher werdenden Fälle erstrecken, in denen ein Bundesprojekt zweckmässigerweise ganz oder teilweise einer Firma übertragen wird.

4. Die Aktionen der Ficiwilligcn sollen so ausgebaut werden, dass bis 1972 etwa 120 Freiwillige des Bundes ständig im Einsatz sind. Der Integrierung von Freiwilligen in grössere Projekte wird alle Aufmerksamkeit geschenkt werden.

1343

5. Auf dem Gebiete der Zusammenarbeit mit der Wissenschaft werden wir vor allem die Koordination unter den bestehenden schweizerischen Instituten zu verbessern trachten. Ferner werden wir die Schaffung eines Instituts für Entwicklungshilfe prüfen lassen.

Für Projekte, welche in diesem Programm nicht enthalten sind, ist eine Reserve von 12 Prozent des Gesamtbetrages eingestellt worden.

Die Kommission für technische Zusammenarbeit hat das Programm in den Grundzügen geprüft und gebilligt.

V. Antrag Gestützt auf diese Überlegungen beantragt Ihnen der Bundesrat, einen neuen Rahmenkredit von 180 Millionen Franken zu gewähren.

Der Rahmenkredit ist ein Verpflichtungskredit, Der Bundesrat wird durch ihn ermächtigt, Massnahmen mit voraussichtlichen Kosten bis zur Höhe der Rahmenkreditsumme zu beschliessen. Zwischen diesen Beschlüssen und der tatsächlichen Verwendung der Kredite verstreicht immer eine gewisse Zeit, was bei grösseren Projekten, welche sich auf mehrere Jahre erstrecken, besonders stark ins Gewicht fällt. Deshalb werden die Ausgaben in den Jahren 1970-1972 weniger hoch sein als der Rahmenkredit. Nach den bisherigen Erfahrungen werden sie die Grössenordnung von 150 Millionen Franken nicht übersteigen, gegen Schluss der Rahnienkreditperiode aber jährlich zunehmen.

Die Dauer des Rahmenkredites soll gegenüber dem laufenden Kredit von zweieinhalb auf drei Jahre verlängert werden. Dies erlaubt eine bessere Planung.

Ausserdem stimmt die dreijährige Periode mit der des Rahmenkredits für internationale Hilfswerke überein, so dass das Parlament in drei Jahren wiederum beide Problemkreise gemeinsam behandeln kann.

Die übrigen Bestimmungen des beantragten Bundesbeschlusses sind aus dem letzten Beschluss übernommen worden, weshalb sich ein Kommentar erübrigen dürfte.

Als Finanzbeschluss ist der Bundesbeschluss nicht allgemeinverbindlich.

Da der laufende Beschluss bis Ende des Jahres gültig ist, soll der neue Beschluss auf den l. Januar 1970 in Kraft treten.

VI. Finanzielle und personelle Auswirkungen 1. Gemäss Budgetbotschaft vom 9. Oktober 1968 sind in der Sachgruppe «Internationale Hilfswerke und Institutionen» für 1970 Ausgaben von 116 Millionen Franken und für 1971 von 225 Millionen Franken geplant. In dieser Sachgruppe figurieren auch die Ausgaben für die technische Zusammenarbeit mit
Entwicklungsländern, und zwar für 1970 mit 42 Millionen und für 1971 mit 44 Millionen Franken. Bei Gutheissung des Antrages des Bundesrates werden sich nach heutiger Schätzung die Zahlungskredite, welche in den Voranschlägen dieser

1344

Jahre einzustellen sind, für 1970 auf 43 Millionen und für 1971 auf 50 Millionen Franken belaufen müssen.

2. Auf eine rationelle und personalsparende Arbeitsweise des Dienstes für technische Zusammenarbeit wird selbstverständlich auch in Zukunft Gewicht gelegt. Eine gewisse Personalvermehrung wird sich aber nicht vermeiden lassen, wenn die vermehrten Bundesmittel mit optimalem Nutzeffekt verwendet werden sollen. Sie wird nicht nur wegen der Erhöhung des Umfangs der Arbeit nötig sein, sondern auch weil es sich als erforderlich erweist, einzelne Arbeitsgebiete wie die Beziehungen zu den internationalen Organisationen und die Vorbereitung, die Kontrolle -und die Erfolgsermittlung auszubauen.

Vu Verfassungsmässigkeit Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage ergibt sich aus der Kompetenz des Bundes auf dem Gebiete der auswärtigen Beziehungen. Zu entscheiden, welche Massnahmen zur Wahrung und Förderung der Stellung der Schweiz nach aussen notwendig sind, ist Sache der Bundesversammlung und des Bundesrates. Eine ausdrückliche Verfassungsbestimmung, welche zu Massnahmen auf dem Gebiete der Entwicklungshilfe ermächtigen würde, ist deshalb nicht notwendig.

Bern, den 21. Mai 1969 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident : L. von Moos Der Bundeskanzler: Huber

1345 (Entwurf)

Bundesbeschluss über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 21. Mai 1969, beschliesst:

Art. l Für die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit Entwicklungsländern bis zum 3 I.Dezember 1972 wird ein Rahmen kredit von 180 Millionen Franken bewilligt.

Dieser Rahmenkredit erhöht sich um die nicht beanspruchten Saldi früherer Rahmenkredite sowie um die Einnahmen aus Amortisationen und Zinsen auf gewährten Darlehen.

Die jährlichen Zahlungskredite sind in den Voranschlag einzustellen,

Art. 2 Die in Artikel l erwähnten Mittel können namentlich verwendet werden für a.

b, c.

d,

allgemeine Beiträge an internationale Organisationen, Beiträge an internationale Organisationen für bestimmte Aktionen, Beiträge an schweizerische Organisationen für bestimmte Aktionen, eigene Aktionen des Bundes.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt am 1. Januar 1970 in Kraft.

086g

1346

Anhang

Technische Zusammenarbeit 1962 bis 1968 I. Teü Finanzmittel für die Entwicklungshilfe 1. Umfang der technischen Zusammenarbeit des Bundes 1.1. Für den Umfang der Leistungen des Dienstes für technische Zusammenarbeit gibt es zwei verschiedene Massstäbe : die Summe der eingegangenen Verpflichtungen und die der tatsächlichen Ausgaben innerhalb eines Finanzjahres. Von einer Verpflichtung wird dann gesprochen, wenn von zuständiger Stelle (Bundesrat, Departementsvorsteher, Delegierter) für die Durchführung eines bestimmten Projektes ein Kredit bewilligt wird. Die Auszahlungen erfolgen in Raten auf Grund der eingegangenen Verpflichtungen und können sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken.

l .2. Die von zuständiger Stelle bewilligten Projektkredite gehen zulasten der von den eidgenössischen Räten bewilligten Rahmenkredite. Diese erlauben es dem Bundesrat, innerhalb eines begrenzten Zeitraumes finanzielle Verpflichtungen in einem bestimmten Umfang einzugehen. In den Jahren 1962 bis 1968, über die hier Bericht erstattet werden soll, wurden Projektkredite auf Grund der folgenden Rahmenkredite gewährt : - Rahmenkredit von Fr. 60 000 000, Bundesbeschluss vom 13. Juni 1961, - Rahmenkredit von Fr. 90 000 000, Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1964, - Rahmenkredit von Fr. 100 000 000, Bundesbeschluss vom 6. Juni 1967.

Ausserdem wurden mit Entscheid des Bundesrates vom 21. Februar 1964 5 000 000 Franken aus dem für die Konsortialhilfe an die Türkei bestimmten Kredit (BB vom 17. Februar 1964) dem Delegierten für technische Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt.

1.3. Die Tabelle l zeigt vor allein das Ausmass der technischen Zusammenarbeit des Bundes im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt (BSP) und zur Einwohnerzahl.

Bei den weiteren Statistiken über die technische Zusammenarbeit wurde nach Möglichkeit auf die Verpflichtungen abgestellt, da diese ein vollständiges Bild der im betreffenden Zeitabschnitt getroffenen Entscheide geben.

Indessen besteht die Möglichkeit, dass die Verpflichtungen nicht unmittelbar zu Auszahlungen führen oder aus unvorhergesehenen Gründen überhaupt dahinfallen. Deshalb wurden die Statistiken über die für Entwicklungshilfe ein-

1347 gesetzten Finanzmittel der Schweiz und anderer Geberländer auf der Grundlage der tatsächlichen Auszahlungen erstellt. Diese statistische Basis ist zwar enger, führt aber praktisch nicht mehr zu Änderungen.

Tabelle l Entwicklung der technischen Zusammenarbeit des Bundes Verpflichtungen und Ausgaben 1965

1966

1967

1968

1962-64

1965-67

Verpflichtungen netto: - Gesamtbeträge - In % des BSP - Pro Kopf der Bevölkerung

64 0,042

(iii Millione n Franke B) 27,1 45,9 94,4 21,4 0,033 0,040 0,049 ·0,077

3,72

5,24

7,72

3,57

4,46

9,54

Ausgaben: - Gesamtbeträge - In % des BSP - Pro Kopf der Bevölkerung

49,5 0,033

84,3 0,044

25,1 0,042

31 0,048

28,2 0,041

34,3 0,047

2,86

4,68

4,22

5,17

4,65

5,47

58,6 0,080

2. Öffentliche Hilfe der Schweiz 2.1. Die verschiedenen Hilfsprogramme des Bundes sind, von der zuständigen Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Finanz- und Zolldepartement durchgeführt, folgende: HHfsprogramm : Technische Zusammenarbeit

Zuständigkeit: Der Delegierte des Bundesratcs für technische Zusammenarbeit, Eidgenössisches Politisches Departement

Universitätsstipendien

Schweizerische Stipendienkommission, Eidgenössisches Departement des Innern Handelsabteilung, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

Finanzhilfe Nahrungsmittelhilfe

Abteilung für Internationale Organisationen, Eidgenössisches Politisches Departement, und Abteilung für Landwirtschaft, Eidgenössisches Volkswirtschafts-Departement

Humanitäre Hilfe

Abteilung für Internationale Organisationen, Eidgenössisches Politisches Departement

1348 2.2. Aus der Tabelle 2 lässt sich die relative Bedeutung der technischen Zusammenarbeit gegenüber den ändern Hilfsprogrammen des Bundes ablesen.

Gemäss den Statistiken der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) erreichte die öffentliche Hilfe der Schweiz in den Jahren 1965 bis 1967 nur 0,02 Prozent des Bruttosozialprodukts, weil die Rückzahlungen der Weltbank und andere Schuldner berücksichtigt wurden.

1968 belief sich unsere Hilfe auf etwas mehr als 0,1 Prozent, Das Verhältnis zwischen der technischen Zusammenarbeit und den gesamten Öffentlichen Leistungen der Schweiz verändert sich von Jahr zu Jahr ziemlich stark, da besonders die Hohe der Finanzhilfe starke Schwankungen aufweist. 1968 entfielen 42 Prozent der öffentlichen Hilfen unseres Landes auf die technische Zusammenarbeit.

Tabelle 2 Entwicklung der öffentlichen

Hilfe der Schweiz

Ausgaben: 1962-64

A. Beträge: Technische Zusammenarbeit Universi tätsstipendien . .

Finanzhilfe Nahmngsmittelliilfe Humanitäre Hilfe Total B. In % des BSP: Technische Zusammenarbeit Universitätsstipendien . .

Finanzhilfe Nahrungsmittclhilfe ....

Humanitäre Hilfe Total l

1965-67

1965

1966

1967

1968 ')

(«l Millième n Franke n) 49,5

4,4 10,3 23,1

87,3

0,033 0,003 0,007 0,015 0,058

84,3 5,1 -88,5 14,7 26,5 42,1

0,044 0,003 -0,046 0,007 0,014 0,022

25,1 1,7 -25,0 5,3 5,6 12,7

0,042 0,003 -0,042 0,009 0,009 0,021

31 1,7 -31,7 3,9 8,5

28,2 1,7 -31,8 5,5 12,4

13,4

16

0,048 0,003 -0,049 0,006 0,013 0,021

0,041 0,002 -0,047 0,008 0,018

0,022

34,3 1,7 9,4 17,42> 18,9 81,7

0,047 0,002 0,013 0,024 0,026 0,112

> Provisorische Angaben > Man beachte die beträchtliche Steigerung der Nahrungsmittelhilfe im Jahre 1968.

Über schweizerische Privatorganisationen wurden in diesem Jahr Milchprodukte im Wert von 14 Millionen Franken in Entwicklungsländern verteilt.

a

2.3. Die relative Bedeutung der verschiedenen Formen öffentlicher Hilfe und deren Entwicklung lässt sich aus der folgenden graphischen Darstellung ablesen :

1349

Graphische Tafel 1 Entwicklung der offentlichen Hilfe der Schweiz Ausgaben

1965 1966 1967 1968 Technische Universitats- Finanzhilfe* NahrungsHumanitare Zus.-arbeit Stipendien mittelhilfe Hilfe

Cooperation technique 15

Bourses univers.

Nach Abzug der Ruckzahlungen

Aide financ.

nette*

Aide alirn.

Aide human,

1350 3. Gesamte Finanzmittel der Schweiz für die Entwicklungsländer

3.1, Die finanziellen Mittel, die den Entwicklungsländern von der schweizerischen Privatwirtschaft zur Verfügung gestellt werden, sind wesentlich umfangreicher als diejenigen des Staates, und sie dienen diesen Ländern auch in verschiedener Weise. Es handelt sich dabei in erster Linie um Investitionen und um Exportkredite für Investitionsgüter, deren Rückzahlungsfrist - teilweise dank der Exportrisikogarantie - mehr als ein Jahr beträgt.

3.2. In Tabelle 3 sind die Leistungen des staatlichen und des privaten Sektors nebeneinandergestellt. 1967 belief sich die staatliche Hufe auf 2,7 Prozent des gesamten Kapitalflusses in die Entwicklungsländer. 1968 betrug sie 7,8 Prozent, Tabelle 3 Gesamte Finanzmittel der Schweiz für die Entwicklungsländer Ausgaben 1965

1 Staatliche Hilfe 2. Private Leistungen 1. \ Unentgeltliche Leistungen .

2.2 Investitionen netto und Anleihen auf dem Kapitalmarkt 2 . 3 Exportkredite netto - davon unter der staatlichen Risikogarantie -- Dauer 1--5 Jahre . , .

- Dauer mehr als 5 Jahre Total der privaten Leistungen . . .

Allgemeines Total ,.,,.,.

3, Relative Höhe der Leistungen (in % des BSP) - Staatliche Hilfe -- Private Leistungen -- Staatliche und private Leistungen 4 , Anteil der staatlichen Hilfe an den gesamten Finanzmitteln für die Entwicklungsländer, /w% 1)

Provisorische Angaben

12,7

1966

1967

(in Million en Franker0 13,4 16

1968 ')

81,7

15

15

20

20

300 548,4

265 201

303 260

361 588

313,9 97 863,4 876,1

11,1 146,7 481 494,4

148,1 52,9 583 599

969 1050,7

0,02 1,44

0,02 0,074

0,02 0,85

0,11 1,32

1,46

0,076

0,78

1,43

1,5

2,6

2,7

7,8

1351 3.3. Tabelle 4 zeigt die Verteilung der schweizerischen Finanzmittel für Entwicklungsländer nach geographischen Regionen. Hier wird deutlich, dass die öffentlichen und privaten Hilfsgelder in die am stärksten benachteiligten Gebiete flössen, während die Privatinvestitionen eher auf die fortgeschritteneren Gegenden der Dritten Welt konzentriert sind (mit 66 Prozent auf Lateinamerika und Europa).

Tabelle 4 Geographische Verteilung der von der Schweiz aufgebrachten Finanzmittel Ausgaben 1967 Öffentlich Gebiete

Gaben Mio. Fr.

Afrika 9 Amerika 3 7 Asien . .

Europa 1 Zwischentotal 20 Nicht klassiert3) . . 27 47 Total

%

Privat

DarTotal Gaben1) lehen Mio, Fr, Mio.Fr.

Mio. Fr.

%

45 15 35 5

-4 4 · 4

9 -- 1 11 5

100

4

-- --

-35 -31

Investitionen u.

Handelskredite Mio.Fr.

%

10

62 291

1

35 10 50 5

24

20

- 8 16

-- 20

7 2

Total Mio.Fr,

128 82

11 52 23 14

69 293 138 83

100

563

100

583

_--

-- 563

-- --

-- 583

1 2

) Leistungen der schweizerischen Hilfswerke > Multilateraler Sektor (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, Weltbank).

Quellen: Unentgeltliche öffentliche und private Leistungen: Dienst für technische Zusammenarbeit.

Öffentliche Darlehen, Investitionen und Handelskredite: Handelsabteilung.

4. Gesamte Finanzmittel der Mitgliedstaaten des Komitees Für Entwicklungshilfe der OECD

4.1. Die Schweiz ist Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) seit deren Gründung, trat dem der OECD angegliederten Komitee für Entwicklungshilfe (DAC) aber erst im Juni 1968 bei. Das DAC umfasst die wichtigsten Geberstaaten mit Ausnahme der sozialistischen Länder (s. Liste in Tabelle 5).

1352 4.2. Öffentliche

Hilfe

4.2.1 Aus Tabelle 5 geht hervor, dass die Schweiz im Hinblick auf die staatlichen Leistungen unter allen Mitgliedländern des DAC mit Abstand den letzten Platz einnimmt. Die offizielle Hilfe Dänemarks, das an zweitletzter Stelle stand, war 1967 im Verhältnis zur Bevölkerung zehnmal grösser als die der Schweiz. 1968 hat sich dieses Bild zu unseren Gunsten etwas verändert.

Tabelle 5 Staatliche Hilfe der Mitgliedländer des DAC Ausgaben In Millionen Franken Land1) 1965

1966

1967

15704 165

16121 259

538 56 527 51 3257 440 2081 2039 301 146 380 1055 92

15848 246 13 917 113 555 57 3225 351 2277 2104 407 158 528 1 236 105

26845

28140

30211

13

16

922 121 724 67 3599 428 2156 2368 491 168 878 1 691 202

Volkseinkommen pro Kopf, 1967

USA

in % des BSÏ"

In Franken

1965

1966

1967

14250

0,52 0,19

0,02 0,26 0,13 0,54 0,17 0,79 0,60 0,48 0,42 036 0,36 0,15 0,29 0,57

0,48 0,27 0,02 0,40 0,23 0,53 0,17 0,73 0,45 0,50 0,40 0,45 036 0,20 0,30 0,60

0,47 0,27 0,02 0,37 0,23 0,64 0,19 0,76 0,51 0,45 0,46 0,51 036 0,30 0,35 1'06

0,47

0,46

0,46

Schweden Schweiz Kanada Dänemark Australien Norwegen Frankreich Belgien Grossbritannien B.R. Deutschland Niederlande Österreich Italien Japan 2 Portugal '

9530 P 350 9090 8310 7750 7190 7100 6930 6840 6540 6320 4720 4410 3900 1730

Total

8620

Quelle: Statistische Sammlung OECD - DAC vom 30. Oktober 1968.

*' Die Länder sind nach der Höhe ihres Volkseinkommens pro Kopf in abnehmender Reihenfolge geordnet.

2 > Portugal wird an anderer Stelle zu den Entwicklungsländern gezählt.

1353 4.3. Private Finanzmittel 4.3.1 Aus der Tabelle 6 geht hervor, dass die Schweiz im Jahre 1967 an erster Stelle steht, wenn man lediglich die Finanzmittel betrachtet, die den Entwicklungsländern vom Privatsektor zur Verfügung gestellt wurden.

Tabelle 6 Private Finanzmittel der Mitgliedstaaten des DAC Ausgaben In Millionen Franken

In % des BSP

Land 1)

1965

1966

1967

8196 150

5729 221

863

481

Schweden Schweiz Kanada Dänemark Australien Norwegen Frankreich Belgien Grossbritannien Deutschland (BRD) Niederlande Österreich Italien Japan Portugal Total

195 10 66 115 2369 517 2369 1 105 733 58 770 1047 40

238 (-9) 48 17 2489 420 1813 1089 694 55 2207 1662 67

(7 985) 263 583 177 (-14) (65) 64 2220 236 1 632 2570 491 39 355 2012 138

18603

17221

18816

USA

1965

1966

0,27 0,18 1.44

0,17 0,24 0,74 0,10 _

0,09 0,02 0,07 0,38 0,58 0,70 0,52 0,23 0,88 0,14 0,31 0,29 0,25 0,33

1967

0,05 0,05 0,56 0,53 0,40 0,21 0,77 0,13 0,83 0,40 0,38

0,23 0,28 0,85 0,07 -0,03 0,06 0,18 0,47 0,28 0,34 0,50 0,51 0,08 0,12 0,41 0,72

0,28

0,29

Quelle: Statistische Sammlung OECD - GATT vom 30. Oktober 1968.

*> Die Reihenfolge der Länder folgt der Höhe des nationalen Pro-Kopf-Einkommens.

( )Provisorische Ziffern.

1354 4.4. Gesamtumfang der Finanzmittel

4.4.1 Wie aus Tabelle 7 hervorgeht, nimmt die Schweiz im Jahre 1967 unter den Mitgliedstaaten des DAC den fünften Platz ein, was die Gesamtheit der Finanzmittel betrifft (öffentlicher und privater Sektor), die in die Entwicklungsländer gelangen.

4.4.2 Dieselbe Tabelle zeigt das Verhältnis der öffentlichen Hilfe zur Gesamtheit der Finanzmittel für die Entwicklungsländer. Für die Mitgliedstaaten des DAC machte die öffentliche Hilfe im Jahre 1967 durchschnittlich 61,6 Prozent ihrer gesamten Leistungen aus, während der Anteil der öffentlichen Hilfe in der Schweiz im gleichen Zeitraum nur 2,7 Prozent betrug.

Tabelle 7 Gesamte von den Mitgliedstaaten des DAC aufgewendete Finanzmittel Ausgaben In % des BSP

In Millionen Franken

1965

1966

3193 4938 982 1 101 207 213 2735 1233 2898 3703 340 172

45448 45361 49027

Verhältnis der öffentlichen Hilfe, m %

1966

1967

1955

1966

1967

1965

USA Schweden Schweiz Kanada Dänemark Australien Norwegen Frankreich Belgien Grossbritannien Deutschland (BRD) Niederlande Österreich Italien Japan Portugal

0,79 0,37 1.46 0,35 0,15 0,61 0,55 1,37 1,30 1,00

0,65 0,51 0,76 0,50 0,23 0,58 0,22 1,29 0,98 0,90

0,70 0,55 0,57 0,44 0,20 0,70 0,37 1,23 0,79 0,79

65,7 73,4 52,4 52,7 2,6 1,5 73,4 79,3 84,8 109 88,9 92,0 77,0 30,7 57,9 56,4 45,5 46 46,8 55,7

0,65 1,24 0,50 0,46 0,58 0,82

0,61 1,22 0,49 1,03 0,70 0,98

0,96 1,02 0,44 0,42 0,76 1,78

64,9 29,1 71,6 33,0 50,2 69,6

65,9 37,0 74,2 19,3 42,7 61,0

48,0 50,0 81,2 71,2 45,7 59,4

Total

0,80 0,74 0,75

59,1

62,0

61,6

1967

23900 21577 24106 522 315 467 599 494 876 733 1155 1099 107 104 66 789 593 603 131 166 74 5626 5714 5819 664 957 771 4450 4090 3788

3144 1034 204 1150 2102 132

Land 1)

66,9 49,6

2,7

83,9 113 91,8 51,1 61,8 64,5 56,9

Quelle: Statistische Sammlung OECD -DAC vom 30. Oktober 1968.

1) Die Reihenfolge der Länder richtet sich nach der Hohe ihres nationalen Pro-KopfEinkommens,

1355 4.4.3 Die graphische Tafel 2 zeigt das Verhaltnis der offentlichen Hilfe zur gesamten Hilfe und zum Bruttosozialprodukt in den Mitgliedstaaten des DAC.

Graphische Tafel 2 Offentliche Hilfe im Verhaltnis zur Gesamthilfe 1967

%

Dffentlic ie Hilfe m VerhaItnis zur Gesamth Ife

aide pub ique par rapp art effort d'aide gl obale

» Danem ark/Dan jmark

100

· A jstralien. Australu · Kana Ja/Cana da · Oster reich/Ai triche

90 80

· Italien 'Italie · U:3A · · Belgien/ Selgique · Frank eich/Fra ice Grossbri annien/l oyaume Uni P ortugal · · Njrwegen, Norvège i Niederlande/Pa js Bas · Scl weden/ >udde Deutsch and (BF D) · · apan/J: pon Allemag pa

70 60 50 40 30 20 10

0 0,2

0,4

0,6

0,8

offentliche Hilfe im Verhaltnis zum BSP i Durchschnitt Mitgliedstaaten DAC

1

· Sc weiz/S lisse 1,2 1,4

1,6%

aide publique par rapport PNB i Moyenne pays CAD

1356 //. Teil Tätigkeit des Dienstes für technische Zusammenarbeit 5. Allgemeine Übersicht 5.1 Gliederung nach Projekt- oder Programmgattungen 5.1.1 Die bisherigen drei Bundesbeschlüsse betreuend die technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern sahen die folgenden vier Arten von Projekten oder Programmen vor, die aus den Rahmenkrediten für technische Zusammenarbeit finanziert werden können : a. Programme internationaler Organisationen, b. einzelne Projekte internationaler Organisationen (assoziierte Hilfe) c. einzelne Projekte schweizerischer öffentlicher oder privater Institutionen, d. Projekte der Eidgenossenschaft.

Tabelle 8 zeigt, wie sich der Umfang der Aufwendungen für diese verschiedenen Gattungen verändert hat, 5.1.2 Auf dem Gebiet der multilateralen technischen Zusammenarbeit nehmen die Beiträge an internationale Organisationen (vor allem an das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen) in absoluten Zahlen zu, während sie in relativen Zahlen kleiner werden.

Die Aufwendungen für assoziierte Hilfe (ausgewählte Projekte einer internationalen Organisation, an die die Schweiz beiträgt) nehmen zwar ab. Da diese Art der Hilfe sich aber auf internationaler Ebene stark entwickelt, wird der Dienst für technische Zusammenarbeit künftig bei solchen Programmen vermehrt mitwirken. Die multilaterale Hilfe beansprucht ungefähr ein Drittel der Aufwendungen für die technische Zusammenarbeit.

5.1.3 Die Beiträge an Projekte schweizerischer Institutionen haben im Laufe der beiden Perioden 1962-64 und 1965-67 absolut und relativ zugenommen, 1968 ist eine gewisse Verminderung des relativen Umfanges dieser Beiträge festzustellen, während ihr absoluter Wert um 32 Prozent zugenommen hat. Indessen hat der Delegierte 1968 mehr als zuvor einzelne Projekte des Bundes schweizerischen Institutionen zur Durchführung übergeben.

5.1.4 Die Projekte des Bundes entsprachen 1968 42 Prozent des Gesamtprogramms und damit ungefähr dem vorgesehenen Anteil.

1357 , Tabelle 8 Aufteilung der Verpflichtungen der technischen Zusammenarbeit nach Gattungen 1962-64 Projektträg«

Beträge

1965-67 Beträge

1968

1962-68

%

Beträge

Beträge

%

(Beträge in Milli onen Fi anken)

Multilaterale Hilfe Beiträge an internat.

Organisationen assoziierte Hilfe

24,0 4,4

37,5 6,9

30,9 3,6

32,7 3,8

23.41) 39,9 0,9 1,5

78,3 8,9

36,1 4,1

Total

28,4

44,4

34,5

36,5

24,3

41,4

87,2

40,2

Bilaterale Hilfe Beiträge an Projekte schweizerischer Institutionen 10,3 Projekte des Bundes . 25,3 Projekte des Bundes, durchgeführt von einer schweizerischen (2,2) Institution

16,1 39,5

22,4 37,5

23,7 39,8

9,9 24,4

17 41,6

42,6 87,2

19,6 40,2

(3,4)

(1,7)

(1,8)

(7,3) (12,5 ) (11,2)

(5,2)

35,6

55,6

59,9

63,5

34,3

59,8

Total

58,6

129,8

Multilaterale und bilaterale Hilfe

64

Total 1J

100

94,4

100

58,6

100

217

100

Diese Zahl ist deshalb so hoch, weil sie auch den Beitrag an das Entwicklungsprogramm der UNO für 1969 (12,1 Millionen Franken) enthält.

5.2 Gliederung nach Empfängerländern

5.2.1 Grundsätzlich ist kein Entwicklungsland zum voraus von der technischen Zusammenarbeit mit der Schweiz ausgeschlossen. Allerdings müsste eine Aufteilung der verfügbaren Mittel unter alle Länder zu einer Verzettelung der Kräfte führen. Deshalb wird ein gewisser Ausgleich zwischen Streuung und Schwerpunktsbildung gesucht, indem die verfügbaren Mittel verteilt werden auf die multilaterale Hilfe - die im Prinzip allen Entwicklungsländern zugute kommt -, auf die Projekte schweizerischer Hüfswerke - die nach ihrer Wahl in den verschiedenen Ländern tätig sind - und auf die Bundesprojekte, welche wenn möglich in einer begrenzten Zahl von Ländern unternommen werden.

5.2.2 Aus Tabelle 9 geht hervor, dass drei Länder - Indien, Rwanda und Nepal - von 1962 bis 1968 Hilfe im Wert von mehr als 10 Millionen Franken empfangen haben. Diesen Schwerpunktländern kamen somit 36% aller jener Bundesblatt. Jahrg. 121. Bd. I.

82

1358 Kredite zugute, die einzelnen Ländern gewährt worden sind (d. h. abgesehen von den Beiträgen an die Vereinten Nationen und an geographisch nicht zu klassierende Projekte). Die restlichen 64% wurden in 88 weiteren Ländern eingesetzt. Die 15 ersten Länder erhielten 76% dieser Hilfe, während die restlichen 24% in weitere 76 Länder flössen. Trotz der weiten geographischen Streuung unserer Hilfe ist also eine gewisse Konzentration unverkennbar.

Tabelle 9 Aufteilung der Verpflichtungen der technischen Zusammenarbeit nach Ländern 1962-4

1968

1965-67

Land

Mio.Fr.

Türkei Indien Nepal Kongo/K Tunesien Rwanda Thailand Kamerun Ghana Brasilien Iran Algerien Togo Tschad Peru Weitere 56 Länder unbest.1)

6,9 4,1 3,7 3,7 2,5 2,1 1 0,9 0,8 0,7 0,7 0,7 0,5 0,4 0,4

Total

Mio.Fr.

1962-68

Land

Mio.Fr.

Land

Mio.Fr.

Indien Rwanda Dahome Kamerun Nepal Chile Tansania Tunesien Paraguay Bolivien Kongo/K Ecuador Brasilien Libanon Burundi Weitere 45 Länder unbest.1)

4,4 4,2 3,5 2,8 2,4 2,1 ,9 ,5 ,3 ,1 ,1

24,7

Indien Rwanda Nepal Kamerun Türkei Tunesien Kongo/K Peru Dahome Libanon Tansania Chile Brasilien Algerien Madagaskar Weitere 76 Länder unbest.1)

18,1 16,7 10,6

28,4

Rwanda 10,4 Indien 9,6 5 Peru 4,5 Nepal Kamerun 3,8 Tunesien 2,5 Libanon 2,4 Pakistan 1,2 Algerien 1,2 Kongo/K 1,1 Kolumbien 1 0,9 Dahome Tschad 0,9 Costa Rica 0,9 Brasilien 0,9 Weitere 12 56 Länder unbest.1) 36,1

64

Total

Total

58,6

Total

6,5

Land

94,4

0,9 0,9 0,4 4,4

7,5 7,1 6,5 5,9 5,6 4,4 3,3 2,9 2,6 2,5 2,3 1,5 30,3 89,2

217

*) Beiträge an das Entwicklungsprogramm der UNO usw.

Anmerkung: Die Länder sind nach der Höhe der ihnen gewährten Hilfe geordnet.

5.2.3 Teilt man die gesamten Aufwendungen der technischen Zusammenarbeit des Bundes unter die Bewohner der Länder auf, denen wir Hilfe gewähren (Tabelle 10), so ergibt sich für die Periode 1962 bis 1968 ein Jahresdurchschnitt von annähernd 10 Rappen pro Kopf der Bevölkerung. Das am meisten bevorzugte Land ist Rwanda, das im Zeitraum von 1962-68 eine jährliche Hilfe von Fr. 5.20 je Einwohner erhalten hat.

1359 Tabelle 10 Verpflichtungen der technischen Zusammenarbeit pro Kopf der Bevölkerung in den Empfängerländern Land oder Region

1 Rwanda 2 Dahome 3 Tunesien 4 Kamerun 5 Libanon 6 Nepal 7 Trinidad und Tobago 8 Costa Rica 9 Paraguay 10 Peru 11 Togo 12 Tschad 13 Gabun 14 Burundi 15 Kongo/K - Chile - Tansania - Madagaskar - Türkei - Algerien - Indien - Brasilien Total der Länder

v

l

Bevölkerung 1966 (In Millionen)

Perlode 1962-196S in Franken

3,20 2,41 4,46 5,35 2,46 10,29 1,00 1,48 2,09 12,01 1,68 3,36 0,47 3,27 15,99 8,75 11,83 6,20 31,91 12,15 498,68 83,18

5,22 1,83 1,46 1,40 1,34 1,03 0,81 0,71 0,62 0,47 0,45 0,42 0,39 0,37 0,37 0,30 0,25 0,24 0,22 0,19 0,04 0,03

1561,30

0,08

Anmerkung: Die Länder sind nach der Höhe der gewährten Hilfe pro Kopf der Bevölkerung geordnet.

Quelle: Bevölkerungszahlen aus: Statistisches Jahrbuch der UNO 1967 5.2.4 Die geographische Aufteilung der technischen Zusammenarbeit (Tabelle 11) zeigt dass Afrika seit je an erster Stelle gestanden hat und dass sich seine relative Bedeutung auf Kosten Asiens verstärkt. Lateinamerika, das 1962-1964 nur 3,1 Prozent der schweizerischen Aufwendungen erhielt, hat 1968 beinahe die Bedeutung Asiens erreicht.

1360 Tabelle!!

Aufteilung der Verpflichtungen der technischen Zusammenarbeit nach Erdteilen 1965-67

1962-64

1962-68

1968

Erdteil

Afrika . .

Asien Amerika Europa Ozeanien Nicht klassiert1' .

Total

%

Beträge

Beuäge

%

15,7 10,6 2,0 7,3

24,5 16,6 3,1 H, 4

( ieiträge 27,3 19,6 10,6 0,8

28,4 64

44,4 100

36,1 94,4

%

Beträge

Beträge

in Mill ionen ] "ranken 28,9 18,1 30,9 61,1 8 13,7 38,2 20,8 11,2 7,5 12,8 20,1 0,8 0,2 0,3 8,3 0,1 0,1 0,1 38,3 24,7 42,2 89,2 100 58.6 100 217

%

28,2 17,6 9,3 3,8 41,1 100

Anmerkung: Die Erdteile sind nach der Höhe der ihnen gewährten Hilfe geordnet.

*> Beiträge an das PNUD usw.

5.2.5 Die graphische Tafel 3 zeigt die Entwicklung der technischen Zusammenarbeit von 1962 bis 1968 in ihrer Gesamtheit und ihrer geographischen Aufteilung.

Graphische Tafel 3 Geographische Aufteilung der technischen Zusammenarbeit Moyenne annuelle

Jahresdurchschnitt 1962-64

21,3 Mio Fr.

Afrika Afrique

Asien Asie

1965-67

31,5 Mio Fr.

Amerika Amérique

Europa Europe

1968

58,6 Mio Fr.

Ozeanien Oceanie

nicht klassiert non classé

1361 5,2.6 Es ist interessant, zu untersuchen, inwiefern der Dienst für technische Zusammenarbeit die Tätigkeit der Privatindustrie ergänzt; denn es verhält sich im allgemeinen so, dass die Privatwirtschaft ihre Mittel in Ländern anlegt, deren Entwicklung bereits vorangeschritten ist, während in der technischen Zusammenarbeit vornehmlich die am meisten benachteiligten Länder berücksichtigt werden.

Aus Tabelle 12 geht hervor, dass unsere Hilfe in erster Linie denjenigen Ländern zugute kommt, die mit den grossten Schwierigkeiten zu kämpfen haben (nahezu 28 % der Gesamtaufwendungcn oder fast 50% jener Hilfe, die geographisch klassiert werden kann). An zweiter Stelle steht eine Ländergruppe mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 100 bis 249 Dollar im Jahr. Es folgt eine weitere Gruppe, deren Einkommen pro Kopf der Bevölkerung zwischen 250 und 499 Dollar schwankt. Ein kleiner Teil der Hilfe floss in Länder mit einem Pro-Kopf-Einkommen von über 500 Dollar im Jahr.

5.3 Gliederung nach Tätigkeitsgebieten 5.3.1 Ein Überblick über die Entwicklung der technischen Zusammenarbeit und ihre Tätigkeitsgebiete wird durch die folgende Gruppierung der durchgeführten Projekte erleichtert : Landwirtschaft, Industrie und Handwerk (Berufsschulung, Förderung der Klcinindustrie, Ausbildung mittlerer und hoher Kader usw.), Nutzung natürlicher Reichtümer und Energiewirtschaft, Erziehung und Dienstleistungen.

5.3.2 Gemäss Tabelle 13 hat sich der relative Umfang der technischen Hilfe auf dem Gebiet der Landwirtschaft von 1962-64 bis 1965-67 beinahe verdoppelt. Mehr als 40 Prozent der verfügbaren Mittel wurden für den Agrarsektor aufgewendet.

In etwas kleinerem Ausmass hat die Hilfe auf dem Gebiet der Erziehung zugenommen. Mit mehr als 20 Prozent der bisherigen Leistungen steht dieser Tätigkeitsbereich an zweiter Stelle. Es folgen die Projekte zur Förderung der Dienstleistungen (15 bis 20%), zur Förderung von Industrie und Handwerk (10 bis 15%) und zur Erschliessung natürlicher Reichtümer. Diese Proportionen entsprechen den vordringlichen Bedürfnissen unserer Partnerländer und unseren eigenen Möglichkeiten.

Fasst man anderseits die gesamte Ausbildungstätigkeit zusammen (Allgemeinbildung, Berufsbildung, Landwirtschaftskurse und übrige fachliche Lehrtätigkeit), so belaufen sich die eingesetzten Mittel auf über 50 Prozent.

1362 Tabelle 12 Aufteilung der Verpflichtungen der technischen Zusammenarbeit nach Ländergruppen 1962-64 Land Betrage

%

1965-67 Beträge

%

l%2-68

1968

Beträge

%

(Bet rage in Million«;n Fran ken) r

A. Länder mit einem Pro-Kopj -Einkonnmen vo nSOOD Mär umi darüber Griechenland 0,2 0,3 0,4 0,8 Trinidad u. Tobago 0,2 Argentinien. .

0,4 5 andere Länder 0,2 0,1

0,2

2,6

B. Länder mit einem Pro~Kopj'-Einkonmmen vo n 250 bi,· 499 De lim Türkei 6,9 0,2 Libanon ....

0,9 2,4 0,4 0,1 Chile 2,1 1 16 andere Länder 2,5 3,5

7,1 3,3 2,6 7

0,7

Total

9,8

Total

1,1

15,3

1,7

6,2

1,8

0,9 0,8 0,6 0,3

6,6

4

C. Länder mit einem Pro-Kop]"-Einkontmen vo n 100 bi.1 249 De>llar 3,8 Kamerun. . .

2,8 0,9 2,5 Tunesien . . .

2,5 1,5 Kongo/K 1,1 3,7 1,1 Peru 0,2 0,4 8,2 4,9 6,1 31 andere Länder Total

12,4

19,4

18,5

19,6

13,8

D. Länder mit einem Pro-Kopjf-Einkot nmen von wenigter ah 10 0 Dottai 4,4 9,6 Indien 4,1 Rwanda 4,2 10,4 2,1 4,5 2,4 Nepal 3,7 Dahome . . . .

3,5 0,9 25 andere Länder 2,8 6,5 1,4 Total unbestimmt .

Total für alle Länder .

12,7 28,4 . .

64

19,8 44,4

100

31,9 36,1 94,4

33,7 38,3

100

15,9 24,7 58,6

20

1,2

9,2

7,5 6,5 5,9 5,6 19,2

44,7

20,6

18,1 16,7 10,6 4,4 10,7 60,5 89,2

217

27,9 41,1

100

Anmerkung: Die Länder sind nach der Höhe der ihnen gewährten Hilfe von 1962-68 geordnet.

1363

Tabelle 13 Aufteilung der Verpflichtungen nach Tätigkeitsgebieten 1962-64

Tätigkeitsgebiet

Beträge |

Landwirtschaft Verbesserung landwirtschaftlicher Methoden landwirtschaftliche Beratung Ausbildung von Fachleuten und Kadern . .

Entwicklung ländlicher Gemeinden Genossenschaften . . .

Total Industrie und Handwerk Industrie Berufsbildung Total Natürliche Reichtümer

%

1962-68

Beträge % Betläge | % Beträge | Beträge inMillionenFi-anken) (

%

4,9

13,2

6,2

24,3

0,1

2,2

0,7

3

2,1

4,3

1

7,4

0,1 1,3

27,9

1,7 5,5 26,9

0,7 4,9 13,5

43,1

2,5 11,7 48,9

40,5

39,7

3,4 7 10,4

15,0

12,5 14,7 27,2

22,5

1

0,9

0,7

8,5

8,4 3,7 12,1

-

Erziehung Lehrerausbildung , . . 0,3 Schulen: -- Mittelschulen 1,8 - Höhere Schulen. . . 1,5 Verschiedenes 1,1 4,7 Total Dienste Verkehr Handel, Banken Tourismus, Hôtellerie Öffentliche Verwalt. .

Gesundheit Total

1968

1965-67

0,6

15,4

2,6

Total aller Tätigkeitsgebiete

30,5

Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und andere nicht aufteilbare Verpflichtungen . . .

33,5

Gesamttotal

64

0,7 4

17,6

1

17,0

100

2,5

8,3

3,9 2,6 0,7 12,7

2,2 1,6 0,2

7,9 5,7 2 23,9

21,5

8,5 59,1

| 94,4

6,5

20,8

0,8 0,3 1,6 0,8 2,8

14,4

100

35,3

-

4,7 0,3

5,5

1,1 0,5 2,5 1,5 2,9

0,4 2,2

5,2

45,5

6,3 31,3

4,5 0,8 4,1 2,7 7,9

20,1

100

58,6 |

20 120,9

16,5

100

96,1

27,3

-

19,8

-

217

-

1364 6. Multilaterale Hilfe 6.1. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (PNUD) 6.1.1 Die schweizerischen Beiträge an das PNUD wurden stufenweise erhöht, so dass die Zunahme im Jahre 1968 im Vergleich zu 1962 38 Prozent beträgt. Tm Verhältnis zur Einwohnerzahl sind die Beiträge ebenfalls angewachsen, aber weniger stark (um 27 %). Die Schweiz liegt, was den Beitrag pro Kopf der Bevölkerung betrifft, dem Durchschnitt der DAC-Länder nahe (siehe Tabelle 14).

Tabelle 14 Beiträge an das PNUD und assoziierte Hilfe Programm der Vereinten Nationen für Entwicklungshilfe (PNUD) Beträge in Mio, Fr.

Erweitertes Speziaifonds Programm

Vor 1962 14,5 1962 3,5 1963 3,5 3,5 1964 1965 3,7 1966 4 1967 4 1968 4

6 4,5 4,5 4,5 5,8 6 6 7

40,7

44,3

Total

Assoziierte Hilfe

Beitrag pro Einwohner Index

Total

Beiträge Inde* Durchin Mio.

schnitt 1962 = 100 Schweiz DAC-LänFr.

1962 = 100 dcr

20,5 8 8 8 9,5 10 10 11 85

_

100 100 100 119 125 125 138

_

1,41 1,39 1,36 1,6 1,67 1,65 1,79

_

_

1,55 1,68 1,68 1,33 1,59 1,85 1)

0,8 2,2 1 1,4

-

8,2

M

0,5 1,2

_

100 275 125 175 138 63 150

Quellen: Schweiz: Dienst für technische Zusammenarbeit. DAC-Staaten: Statistiken der OECD und des DAC.

l > Noch keine Angaben.

6.1.2 Aus Tabelle 15 geht hervor, dass die grossten finanziellen Leistungen - wie nicht anders zu erwarten - von den Mitgliedstaaten des DAC erbracht werden. Zu beachten sind auch die eigenen Beiträge der Entwicklungsländer, die sich auf 114,7 Millionen US-Dollar belaufen.

1365 Tabelle 15 Beiträge an das PNUD von 1959 bis 1966 Geleistete Beiträge

Ländergruppen

Mio. US $

1

Mitgliedstaaten des DAC 1 Übrige entwickelte Länder ' Sozialistische Länder Entwicklungsländer

1088,2

Total

1257.1

86,6 0,9 3,4 9,1

11,6 42,6 114,7

100

Quelle: Rapport PNUD 1967.

> (Südafrika, Spanien, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland und Vatikan.)

6.1.3 Tafel 16 zeigt: a. Bei der Aufteilung der finanziellen Mittel auf die verschiedenen Gebiete ergibt sich für das PNUD eine ähnliche Rangordnung wie bei der bilateralen technischen Zusammenarbeit des Bundes (Tab. 11, S. 36), mit dem Unterschied, dass Afrika verhältnismässig weniger, Asien und Europa verhältnismässig stärker bedacht werden.

b. Die Beiträge des PNUD mobilisieren Eigenleistungen der nutzniessenden Länder, die ins Gewicht fallen: Diese Leistungen der Entwicklungsländer übertreffen in ihrer Gesamtheit die Beiträge des PNUD.

c. Je mehr die nutzniessenden Länder in ihrer Entwicklung bereits fortgeschritten sind, um so höher sind ihre Eigenleistungen.

Tabelle 16 Durch das PNUD finanzierte Projekte von 1959 bis 1967 Gebiete

Afrika Amerika Asien Europa Ozeanien Total

Beitrage des PNUD

Leistungen der Entwicklungslander1)

Total

Mio. US $

%

Mio. US $

%

Mio. US $

401,8 248,2 370 74,1 4,1

36,6 22,6 33,7 6,7 0,4

367,9

31 25,3 32,5 10,9 0,3

769,7 548,4 752,9 204,3 8

1098,2

100

300,2 382,9 130,2 3,9 1185,1

100

2283,3

33,7 24,2 33 8,8 0,3

100

Quelle: Rapport PNUD 1968.

*> Aufgeführt sind nur die Beiträge an Grossprojekte.

6.1.4 Tabelle 17 zeigt, dass die Gewichtsverteilung auf die einzelnen Sachgebiete ähnlich ist wie bei der technischen Zusammenarbeit des Bundes (s. Tab. 13, S. 39), abgesehen von den grösseren Anstrengungen des PNUD im

1366 Industriesektor und in der Wirtschaftsplanung. Auf dem letztgenannten Gebiet betätigt sich die Schweiz praktisch nicht.

Tabelle 17 PNUD-Projekte 1967, nach Sachgebieten geordnet Anzahl der Projekte Gebiete

GrossKleinere projekte

Total

Anzähl der Gesamtaufwendungen ') nutznlessen* den Länder Mio, US $ %

Landwirtschaft Industrie .

Erziehungswesen und höhere technische Ausbildung Wirtschaftsplanung Öffentliche Dienste Gesundheitswesen und Wohlfahrt

231 173

682 379

913 552

104 104

561 401

33* 24

63 59 66

470 430 345

533 489 411

97 101 97

322 170 175

19 10 10

27

546

573

105

74

4

Total

619

2852

3471

rd.100

1703

100

Quelle: Bericht des PNUD 1967.

1) Beitragssumme des PNUD und Eigenleistungen des Empfängerlandes zusammen.

Tabelle 18 Zusammenarbeit zwischen PNUD und entwickelten Ländern von 1960 bis 1967 Länder

Beauftragte Experten Plazierte Stipendiaten

Australien Belgien Kanada Dänemark , , . ..

Frankreich . .* Deutschland (BRD) Italien Japan Niederlande Norwegen . .

. . .

Portugal Grossbritannien USA Länder des DAG Sozialistische Länder . . .

Total Quelle: Bericht des PNUD 1968.

Materialien und Dienstleistungen Mio. US S

557 147

286 174

654 853 560 2900 807 664 327 1 002 482 75 568 545 3 670 2607

438 366 1 895 2931 1250 1 553 565 819 173 21 736 1 291 3516 2878

5,5 8 28,3 44,9

16418 572 1061 18051

18872 402 3305 22579

170,8 0,4 11,6 182,8

18

04 3,2 11 7 2,7 21 3 14,6 9,7 96 6,9 2,2

1367

6.1.5 Tabelle 18 zeigt, dass relativ viele Experten, Studienplätze, Materialien und Dienstleistungen zuhanden des PNUD von der Schweiz gestellt werden. Bemerkenswert ist die hohe Leistung Dänemarks im Stipendiensektor, die sich aus einem zweckgebundenen Beitrag an das PNUD ergibt.

6.2 Assoziierte Hilfe 6.2.1 Umfang der assoziierten Hilfe

Aus Tabelle 14 geht hervor, dass die Leistungen der Schweiz auf diesem Gebiet noch schwach sind, denn sie betragen lediglich 10 Prozent des schweizerischen Beitrags an das PNUD. Die ausgezahlten Summen variieren von Jahr zu Jahr ziemlich stark, da sich die assoziierte Hufe mangels einer klar definierten Politik aus sporadischen Initiativen internationaler Organisationen ergab. Indessen wurde 1967/68 eine Neuorientierung auf diesem Gebiet vorgenommen, so dass für die Zukunft eine Erhöhung der schweizerischen Beiträge zu erwarten ist.

6.2.2 Praktische Beispiele

Um die Tätigkeit des Dienstes für technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der assoziierten Hilfe zu veranschaulichen, werden im folgenden zwei Projekte vorgestellt.

l. Das Pädagogische Institut von Beirut, Libanon: Gründung und Betrieb Verantwortliche Institution: UnitedNations Relief and Works Agency (UNRWA) in Zusammenarbeit mit der UNESCO Beginn: Herbst 1964 Voraussichtliche Dauer: unbestimmt Schweizerisches Personal: l Person Auf 6 Jahre verteilte Verpflichtungen: Eidgenossenschaft . . . ' UNRWA und UNESCO

Franken 3 200 000 rd. 7000000

Total

rd. 10200000

Die Aufgabe des Pädagogischen Instituts von Beirut besteht darin, für eine fachgerechte Ausbildung der Lehrer zu sorgen, die in den Flüchtlingsschulen der UNRWA im Gazastreifen, am Westufer des Jordans, in Jordanien, in Syrien und im Libanon unterrichten. Die angewendete Methode ist eine Verbindung von direktem Unterricht und Fernunterricht. Der grösste Teil des Wissens wird durch Korrespondenzkurse vermittelt, die durch das Institut erarbeitet werden. Allwöchentlich treffen sich die Lehrer zu Seminarien, wo der Unterrichtsstoff unter der Leitung eines speziell ausgebildeten Instituts-Mitarbeiters diskutiert und vertieft wird. Ausserdem werden die Lehrer regelmässig von erfahrenen Schulinspektoren aufgesucht und beraten. Die Ausbildungszeit dauert normalerweise zwei Jahre und wird durch sechswöchige Ferienkurse vervollständigt.

1368

In den vergangenen Jahren haben sich ungefähr zweitausend Lehrer an diesen Ergänzungskursen des Instituts beteiligt. Gegenwärtig folgen ihnen 1500 Teilnehmer. Die Arbeit, die unter der Leitung des schweizerischen Direktors des Instituts geleistet wurde, hat in den Schulen der UNRWA deutliche Auswirkungen gezeigt. Entwicklungsländer und internationale Organisationen interessieren sich in zunehmendem Masse für die in Beirut entwickelte Methode der Lehrerbildung, die als wegweisend gilt.

2. Studie über den schweizerischen Absatzmarkt für bestimmte Produkte aus Entwicklungsländern.

Verantwortliche Institution: Internationales Handelszentrum UNCTAD/ GATT, Genf.

Verfügbare Kredite: Eidgenossenschaft: 13 000 Franken, Internationales Handelszentrum : Übersetzhonorare für englische und spanische Ausgabe, Verlcgerkosten.

Im Jahre 1965 wandte sich das Internationale Handelszentrum des GATT (seither in Internationales Handelszentrum UNCTAD/GATT umbenannt) an die Regierungen der Industriestaaten, um die Aufnahme von Marktstudien über Produkte aus Entwicklungsländern anzuregen. Die vorliegende Studie wurde von der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung ausgearbeitet und erschien 1967. Sie enthält vor allem praktische Auskünfte und soll den Entwicklungsländern als ein Arbeitsinstrument dienen, das nützliche Einblicke in die Besonderheiten der schweizerischen Marktgewohnheiten gibt und eine Intensivierung der Exporte nach der Schweiz erleichtern soll. Den Hauptteil der Studie bildet eine Untersuchung über den schweizerischen Absatzmarkt für sechs Produkte, die vom GATT als für die Entwicklungsländer von besonderem Interesse bezeichnet wurden.

Bis heute wurden ungefähr 4000 Exemplare dieser Studie in Entwicklungsländern abgegeben, wo sie bei offiziellen und privaten Stellen, die für den Export zuständig sind, sehr gut aufgenommen wurden. Lebhaftes Interesse zeigten auch jene internationalen Gremien, die sich mit Problemen der Exportförderung in den Entwicklungsländern befassen.

Auf Anfrage des Handelszentrums wurde eine Auflage von 500 englischen Exemplaren im Frühjahr 1969 ebenfalls vom Dienst für technische Zusammenarbeit finanziert.

7. Bilaterale Entwicklungshilfe 7.1. Einführung 7.1.1 Zur Illustration der bilateralen technischen Zusammenarbeit seien hier eine Anzahl typischer Projekte in der
gebotenen Kürze vorgestellt.

7.1.2 Um ein möglichst vollständiges Bild der vielfältigen Tätigkeit des Dienstes für technische Zusammenarbeit zu erhalten, wurden bei der Auswahl

1369 sowohl Projekte der Eidgenossenschaft als auch solche privater Institutionen berücksichtigt, zu deren Verwirklichung der Bund finanzielle Beiträge geleistet hat.

7.2 Praktische Beispiele der Aufbauarbeit in Entwicklungsländern 7.2.1 Agrartechnik

l. Landwirtschaftliche Versuchsstation in Madupatty und Beratungszentrum von Peermade, Kerala, Indien: Gründung1) und Betrieb.

Verantwortliche Institution: Dienst für technische Zusammenarbeit Beginn: Sommer 1963 Vorgesehene Dauer: ungefähr 12 Jahre Schweizer Personal: l Personen Finanzielle Verpflichtungen für 6 Jahre: Franken Eidgenossenschaft 6 281 000 Indien 5000000 Total

11 281 000

Das Kerala-Projekt ist heute 6 Jahre alt. Sein Zweck besteht darin, Mittel und Wege für eine bessere Nutzung der südindischen Hochweiden zu entwikkeln und eine den besonderen Bedingungen der Gegend angepasste Rinderrasse zu züchten. In einer ersten Phase wurde in Madupatty eine Versuchsstation eingerichtet. Im Laufe der Jahre ist es gelungen, aus einheimischen Zebus, schweizerischem Braunvieh und Kreuzungstieren eine neue, wesentlich leistungsfähigere Rinderherde von 300 Häuptern zu züchten. Dank verbesserter Futterproduktion konnte ein guter Milchertrag erzielt und die Widerstandskraft gegen verschiedene Krankheiten erhöht werden. Um den Bedürfnissen der Herde zu genügen, mussten die Methoden der Weidewirtschaft und die Weiden selber verbessert werden. Die bisherigen Versuche haben erfreuliche Resultate gezeitigt, doch blieben verschiedene Fragen noch unbeantwortet, so dass die Versuche weitergeführt werden. Schweizerische und indische Fachleute haben von Anfang an eng zusammengearbeitet, so dass die administrative und technische Leitung der Versuchsstation schon vor einiger Zeit fast vollständig in die Hände der indischen Agronomen und Veterinäre gelegt werden konnte. Die schweizerischen Experten widmen sich heute vor allem einer Beratungskampagne in der Gegend von Peermade. Das geht nicht olme Schwierigkeiten, denn die Möglichkeiten des Einsatzgebietes von Peermade sind etwas überschätzt worden. Dazu kam, dass der Arbeitsrhythmus durch Streikaktionen der indischen Arbeiter zeitweise empfindlich gestört wurde. Im allgemeinen werden die Ratschläge der schweizersichen Experten auf dem Gebiete der Viehzucht von den Behörden in Kerala sehr geschätzt. Um den Verkauf der Agrarprodukte zu fördern, wurden landwirtschaftliche Genossenschaften gegründet.

1

) Unter «Gründung» versteht man die Investitionen in Bauten und Einrichtungen, deren Amortisation auf mehrere Jahre verteilt wird.

1370 Die in Madupatty und Peermade gesammelten Erfahrungen werden voraussichtlich immer stärkere Ausstrahlung bekommen, da die Behörden von Kerala in der kommenden Projektphase eine Anwendung der neuen Methoden auf dem ganzen Staatsgebiet planen. Diese Möglichkeiten werden gegenwärtig vom Dienst für technische Zusammenarbeit genau geprüft.

2. Förderung der Tierzucht und des Futterbaus in Ayacucho, Sheque, Pariamarca, Jenaro Herrera und San Lorenzo, Peru: Ausrüstung und Betrieb.

Verantwortliche Institution: Dienst für technische Zusammenarbeit Beginn: Juni 1965 Vorgesehene Dauer: ungefähr 8 Jahre Schweizer Personal: 10 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 4 Jahre: Eidgenossenschaft Peru Tota1

Franken 4 185 000 l 000 000 5185000

In diesem Projekt geht es um die Verbesserung der Viehzucht und des Futterbaus sowie um eine grossere Mannigfaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion, Im Unterschied zu Kerala wurde die Aktion von Anfang an in fünf kleine Projekte aufgeteilt, die in verschiedenen Gegenden und drei verschiedenen Klimazonen liegen. In Ayacucho (3000 m ü. M.) werden in Zusammenarbeit mit der landwirtschaftlichen Hochschule dieser Stadt Versuche in Agrarchemie unternommen (Futter- und Bodenuntersuchungen, Behandlung landwirtschaftlicher Prudukte), Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden in den übrigen vier Projekten ausgenutzt. Überall arbeiten die Schweizer mit einheimischen Partnern eng zusammen. Die Kaderausbildung stand von Anfang an im Vordergrund. So können im Laufe der kommenden zwei Jahre drei der Projekte bereits in peruvianische Hände gelegt werden, während in Ayacucho (in den Anden) und in Jenaro Herrera (im Amazonasbecken) die schweizerisch-einheimische Zusammenarbeit weitergeht. Im letztgenannten Projekt werden die Methoden der gesamthaften Dorfentwicklung angewandt. In einer Gegend, die noch über keinerlei Infrastruktur verfügt, kommt dies eigentlicher Pionierarbeit gleich. Im Zentrum stehen dabei die Bemühungen um die Verbesserung der Waldnutzung und die Rationalisierung der Landwirtschaft.

7.2.2 Landwirtschaftliche Beratung 3. Ausbildungszentren für landwirtschaftliche Berater in Monkara und B6daya, Moyen Chari, Tschad: Gründung und Betrieb.

Verantwortliche Institution: Dienst für technische Zusammenarbeit Beginn; Februar 1964 Vorgesehene Dauer: ungefähr 12 Jahre Schweizer Personal: 3 Personen

1371

Finanzielle Verpflichtungen für 6 Jahre: Eidgenossenschaft Schweizerische Institutionen Tschad Andere Länder Total

Franken 720 000 250 000 rd. 200 000 330 000 l 500 000

Im Februar 1964 sandte der Dienst für technische Zusammenarbeit einen Agrartechniker nach Monkara, Südtschad. Seine Aufgabe war es, in engem Anschluss an die der Bevölkerung vertrauten Methoden die Ausbildung junger Bauern an die Hand zu nehmen. Diese Ausbildung soll den Absolventen eines einjährigen Kurses die Möglichkeit geben, in ihrem Heimatdorf selbständig weitere Bauern für die Verbesserung traditioneller Methoden zu gewinnen. Zu den wichtigsten Neuerungen, die durch das vorwiegend praktische Ausbildungsprogramm in der Gegend von Monkara eingeführt wurden, gehören die Verwendung von Viehgespannen zur Bodenbebauung und der Gebrauch von Dünger und Insektiziden. Seit 1966 haben jedes Jahr 25-30 junge Bauern das Ausbildungszentrum verlassen und ihre Tätigkeit im Heimatdorf aufgenommen. Die meisten von ihnen erzielen auf ihrem eigenen Boden weit überdurchschnittliche Erträge. Andere Bauern nehmen deshalb die im Ausbildungszentrum vermittelten Anregungen auf.

Das Zentrum von Monkara steht heute bereits unter einheimischer Leitung. Der Dienst für technische Zusammenarbeit hat deshalb in einer benachbarten Gegend ein zweites Zentrum aufgebaut. Gleichzeitig wurden andere Institutionen, worunter die Schweizer Auslandhilfe, dazu bewegt, an drei weiteren Orten ähnliche Pläne zu realisieren. Auf Grund der bisherigen Erfolge wird das Projekt weiter entwickelt und schliesslich einem Gebiet von rund 70 km Radius dienen.

4. Landwirtschaftliches Beratungs- und Ausbildungszentrum in Kibuye, Rwanda: Gründung und Betrieb.

Verantwortliche Institution: Dienst für technische Zusammenarbeit Beginn: Januar 1965 Vorgesehene Dauer: rund 10 Jahre Schweizer Personal: 6 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 6 Jahre: Franken Eidgenossenschaft l 537 000 Rwanda rd. 400000 Total , 1937000 Dieses Projekt dient demselben Zweck wie das unter Ziffer 3 beschriebene, schlägt aber einen anderen Weg ein. Es knüpft an den offiziellen landwirt-

1372 schaftlichen Beratungsdienst Rwandas an, dessen Qualität und Wirkung es zu verbessern sucht. Dieses Ziel wird durch «Wiederholungskurse» für Berater und die Ausbildung neuer Berater in einer besonderen kleinen Schule angestrebt. Mit Unterstützung der schweizerischen Instruktoren gründen die Berater in ihren Dörfern Gruppen von «fortschrittlichen» Bauern; in diesem Punkt ähnelt das Projekt von Kibuye also dem im Tschad.

Auf Grund der bisherigen Ergebnisse des Projekts plant die Regierung von Rwanda, die in Kibuye erprobten Methoden landwirtschaftlicher Beratung und Anleitung über das ganze Land zu verbreiten. Als weitere Eigenart des Projekts wäre im übrigen hervorzuheben, dass alle darin tätigen Schweizer Experten weniger als 30 Jahre alt sind.

7.2.3 Ausbildung von Landwirten und landwirtschaftlichen Kadern 5. Ländliche Mittel- und Hochschulen in Lokniketan, Phaltan, Dakor, Vedchhi, Babapur, Indien: Gründung.

Verantwortliche Institution: Schweizer Auslandhilfe (SAH), Bern Beginn: 1963 Vorgesehene Dauer: rd. 10 Jahre Schweizer Personal: 2 Personen (nur zur Kontrolle) Finanzielle Verpflichtungen für 6 Jahre: Franken Eidgenossenschaft l 228 000 Schweizerische Institution l 071 000 Indien rd. 800 000 Total

3 099 000

Die im Titel genannten Mittel- und Hochschulen, denen je eine Schulfarm angegliedert ist, entsprechen den Bedürfnissen der ländlichen Gegenden Indiens. Die dort ausgebildeten Schüler werden - fortschrittliche Landwirte, - Kader in landwirtschaftlichen Genossenschaften, - Kandidaten für Hochschulstudien vor allem in Agronomie, - Agronomen (nur in Vedchhi).

Die Fachleute sind sieb in der Anerkennung der Wirksamkeit dieser Institute einig. Zwei Gründe sind biefür zu nennen : Erstens gehen die Schulen aus der Initiative der Inder hervor, und ihre Verwaltung Hegt von Anfang an in den Händen einheimischer Kräfte. Die Schweizer Auslandhilfe übt lediglich periodische Kontrollen aas. Zweitens hat die Schweizer Auslandhilfe grosse Erfahrungen auf diesem Gebiete erworben. Sic liât bis heute durch finanzielle Beiträge die Gründung oder Erweiterung von 15 solcher Ausbildungsstätten in den Staaten Gujarat und Maharastra ermöglicht. Die Schulen bilden in diesen Staaten eine Art Netz zur gegenseitigen Ergänzung.

1373 6. Ausbildungszentrum für Familienhelferinnen und landwirtschaftliche Lehrmeisterinnen in Temuco, Chile: Gründung.

Verantwortliche Institution: Schwestern des Heiligen Kreuzes, Menzingen Beginn: August 1963 Vorgesehene Dauer: rd. 10 Jahre Schweizer Personal: 3 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 6 Jahre: Franken Eidgenossenschaft 820 000 Schweizerische Institution 854 000 Chile rd. 100000 Total l 774 000 Auf Grund der befriedigenden Ergebnisse der ersten Phase (1963-1967) hat die schweizerische Institution 1968 mit erneuter finanzieller Hilfe der Eidgenossenschaft die Erweiterung der Schule in Angriff genommen. Künftig werden 125 Schülerinnen aufgenommen werden können. Dank der Erweiterung kann ausserdem die Ausbildung der landwirtschaftlichen Lehrmeisterinnen um ein Jahr verlängert werden (totale Ausbildungszeit: 4 Jahre). Ab 1970 werden in beiden Berufsarten jährlich 30 bis 40 Schülerinnen diplomiert. Die Projektträgerin plant, mit den künftigen Arbeitgebern der Schülerinnen Verträge zu schliessen, um deren Anstellung sicherzustellen.

7. Ausbildungszentrum für landwirtschaftliche Kader in Duala, Kamerun: Betrieb Verantwortliche Institution: Vereinigung Schweiz - Kamerun Beginn: Mai 1965 Vorgesehene Dauer: ungefähr 10 bis 12 Jahre Schweizer Personal: 3 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 6 Jahre Franken Eidgenossenschaft l 600 000 Vereinigung Schweiz - Kamerun 648 700 Ausländische Privatorganisationeu l 232 000 Afrikanische Staaten (Stipendien) 2 724 000 Coopération française et belge 595 300 Total 6 800 000 In diesem Zentrum werden in zwei Jahren mittlere Kader für landwirtschaftliche Beratung und Anleitung sowie für die Verwaltung von Genossenschaften ausgebildet. Schüler aus 10 französischsprechenden afrikanischen Ländern werden aufgenommen (total rd. 80). Neben dem theoretischen Unterricht absolvieren diese künftigen Kader auch eine Reihe von Praktika unter Aufsicht der Schulleitung. 1967 wurde dem Zentrum eine Studien- und Forschungsabteilung angegliedert, deren Tätigkeit sich auf die Schaffung besserer Bundöblatt. 121. Jahrg. Bd. I.

83

1374 pädagogischer Hilfsmittel und die Veröffentlichung verschiedener Studien konzentriert. Auch erhalten die ehemaligen Schuler bei der Lösung praktischer Schwierigkeiten in ihrer Arbeit von hier Unterstützung.

Alle Absolventen der Schule haben Arbeitsplätze in der Verwaltung oder in der Privatwirtschaft gefunden. Die bisherigen Resultate des Projekts sind befriedigend. Pläne für die Gründung einer englischsprachigen Schule derselben Art liegen vor.

7.2.4 Entwicklung ländlicher Gemeinden (Community development) 8. Praktische Anleitung für Frauen und Mädchen durch schweizerische Freiwillige in Angaradebu, Bembereke, Nikki, N'dali, Sinahu in Dattorne: Personal und praktische Hilfsmittel Verantwortliche Institution: Dienst für technische Zusammenarbeit Beginn: 1965 Vorgesehene Dauer: unbestimmt Schweizer Personal: gegenwärtig 7 Finanzielle Verpflichtungen für 6 Jahre: Eidgenossenschaft 580 000 Franken Dahome Wohnung der Freiwilligen und verschiedene Beiträge an Personal und Material Seit 1965 arbeiten schweizerische Freiwillige, die dem Delegierten für technische Zusammenarbeit unterstehen, für die Förderung der ländlichen Bevölkerung in Dahome. Die Tätigkeit begann im Rahmen eines Projekts der «Compagnie internationale de développement rural» (QDR) im nördlichsten Teil des Landes. Seit 1966 wurde die Aktion auf die landwirtschaftlichen Genossenschaften des Verbandes Schweizerischer Konsumgenossenschaften (VSK) in den Gebieten von Bembereke, N'Dali und Nikki ausgedehnt. Neben diesen beiden Hauptprojekten wurden einige kleinere in Angriff genommen.

Die dörfliche Entwicklungsarbeit will die bäuerliche Bevölkerung mit neuen Ideen vertraut machen. Es handelt sich um eine Anregungstätigkeit, die meistens im Rahmen eines grösseren Entwicklungsprojektes steht, dem sie innerhalb der Dorfgemeinschaften den Weg bereiten soll. Sie bezieht sich vor allem auf die Frauen, die gewöhnlich stark an die überlieferten Bräuche gebunden sind, um sie an der aufkommenden Entwicklung zu interessieren. Wen;: die Frauen diese Entwicklung verstehen, können sie dank ihrer zentralen Stellung die übrigen Familienmitglieder zur Einführung der neuen Techniken bewegen.

Die Freiwilligen bemühen sich, ihren Dienst auf die vordringlichsten Bedürfnisse der Dorfbewohnerinnen auszurichten und ihre Lebcnsbedingungcn zu verbessern
. Praktische Anleitung in Hygiene, Kinderpflege, Ernährung und Kleidung dienen diesem Ziel. Vor allem aber gilt es, in jedem Dorf eine oder zwei Frauen so auszubilden, dass sie mit ihrem Beispiel die anderen Frauen mitreissen.

Im Hinblick auf die grosse Bedeutung lokaler Traditionen, die es im übrigen womöglich in den Dienst der Entwicklung zu stellen gilt, und auf den

1375 natürlichen Konservativismus ländlicher Gemeinschaften ist es verständlich, dass es sich bei dieser Beratungstätigkeit der Freiwilligen um eine sehr langfristige Aufgabe handelt, die viel Fingerspitzengefühl und Geduld erfordert.

Die Erfahrungen sind bis jetzt in mehreren Fällen ermutigend. Es ist vorgesehen, in Dahome eine Leiterin der mit Beratungs- und Anleitungsaufgaben betrauten weiblichen Freiwilligen einzusetzen, welche die verschiedenen Arbeiten der Freiwilligen enger koordinieren und systematisieren wird.

9. Tal-Entwicklung in Jiri, Nepal: Gründung und Betrieb Verantwortliche Institution: Helvetas, Zürich, von 1958 bis 1968; Dienst für technische Zusammenarbeit, ab 1968 Beginn: 1958 Voraussichtliche Dauer: rd. 15 Jahre Schweizerisches Personal: 6 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 12 Jahre: Franten Eidgenossenschaft rd. 2 300 000 Helvetas rd. l 500 000 Nepal rd. 2 000 000 Total

rd. 5 800 000

Das Jiri-Projekt ist eines der ältesten Beispiele schweizerischer technischer Zusammenarbeit, Es ist aus einer bescheidenen, von der FAO im Jahre 1957 gegründeten Landwirtschaftsstation herausgewachsen. In den folgenden Jahren wurde diese von Helvetas zu einer Versuchsstation für Weideverbesserungen und Büffelzucht ausgebaut. Unmittelbar darauf begann die Verwirklichung eines medizinischen Programms. Es folgten WaldVerbesserungen und der Bau von Schulgebäuden. Für die ganze Jiri-Region wurden landwirtschaftliche Beratungs- und Ausbildungsprogramme durchgeführt. Endlich wurden Strassen und Brücken gebaut und Genossenschaften gegründet. Seit 1967 liegt die Leitung des ganzen Projektes in den Händen eines nepalesischen Agronomen, Die komplexen Probleme, die jeder Entwicklungsprozess aufwirft, traten für die Projektträger während der Arbeit in dem weiten Gebiet, das von der modernen Zivilisation noch beinahe unberührt ist, klar zutage, und es fehlte denn auch nicht an Schwierigkeiten. Es schien deshalb richtig, eine wissenschaftliche Equipe verschiedener Fachrichtungen mit der Durchführung einer Erfolgskontrolle für das ganze Projekt zu beauftragen. Deren Arbeiten an Ort und Stelle sind im Frühjahr 1969 abgeschlossen worden. Der Rapport der Equipe dient als Grundlage für die fernere Projektplanung, Schon heute steht fest, dass in den kommenden Jahren grosses Gewicht auf den Ausbau des Transportwesens gelegt werden muss. Es ist zu hoffen, dass das Zusammenwirken zwischen dem Dienst für technische Zusammenarbeit und den schweizerischen Universitäten sich in Zukunft ebenso intensiv gestalten wird, wie es für die Erfolgskontrolle des Jiri-Projektes der Fall war.

1376 7.2.5 Mehrzweck-Genossenschaften (Produktion, Vermarktung und Konsum) 10. Die Genossenschaft «Trafipro» in Kigali, Rwanda Vermarktungs- und Konsumgenossenschaft für landwirtschaftliche Produkte: Gründung und Betrieb Verantwortliche Institution: Dienst für technische Zusammenarbeit Beginn: Oktober 1963 Voraussichtliche Dauer: ungefähr 15 Jahre Schweizerisches Personal: 15 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 7 Jahre: Eidgenossenschaft : Franken - nicht rückzahlbare Investitionen 6 438 000 - Anleihe, rückzahlbar in Lokalwährung 2 290 000 - Garantie 2 000 000 10 728 000 Rwanda rd.

300 000 Total 11 028 000 Trafipro ist eine Vermarktungs- und Konsumgenossenschaft im Dienste der Bauern und Konsumenten. Sie verfügt über 25 Filialen und 3 Verkaufswagen, wo die Bevölkerung zu vorteilhaften Bedingungen gebräuchliche Konsumgüter in guter Qualität einkaufen kann. Zudem vermarktet die Genossenschaft den Kaffee und die übrigen Erzeugnisse der Kleinbauern und bezahlt dafür die bestmöglichen Produzentenpreise.

Mit diesem Projekt wird ein doppeltes Ziel verfolgt: Einerseits soll die landwirtschaftliche Produktion durch eine rationelle Vermarktung gefördert werden. Anderseits sollen die Lebenskosten niedrig gehalten werden, indem der Markt mit wohlfeilen Konsumgütern versorgt wird.

Diese Ziele konnten grösstenteils erreicht werden, allerdings unter grossen Schwierigkeiten, denn es stellten sich verschiedene Probleme : Kontinuität trotz häufigem Wechsel in der Projektleitung, Wahl der Vermarktungsmethoden im Kaffeegeschäft, Staffelung der Expansion des Unternehmens, Fehlen von geeignetem einheimischem Personal, schwierige Bedingungen für die Ausbildung, Schwierigkeiten in der weitverzweigten Kontrolle. Auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen musste das Projekt mehrfach den Verhältnissen angepasst werden.

Gegenwärtig werden durch Trafipro jährlich 2000 Tonnen Kaffee vermarktet, d. h. ein Sechstel der gesamten Kaffeeproduktion des Landes, während der Anteil an der Konsumgüterverteilung des Landes auf einen Viertel geschätzt wird.

1377 7.2.6 Förderung von Industrie und Handwerk

11. Die Milchindustrieprojekte in Kars und Istanbul, Türkei Verantwortliche Institution: Dienst für technische Zusammenarbeit Beginn: August 1965 Voraussichtliche Dauer: 15 Jahre Schweizerisches Personal: 10 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 6 Jahre: Eidgenossenschaft: Franken - nicht rückzahlbar l 500 000 - Darlehen, rückzahlbar in Schweizerfranken 5 000 000 Total 6 500 000 Türkei 21 000 000 Total 27 500 000 Die städtischen Zentren der Türkei leiden unter einem grossen Mangel an Milchprodukten, während die abgelegene anatolische Provinz Kars über grosse Viehbestände verfügt. Das Ziel des Projektes besteht darin, den Absatz der Milchprodukte von Kars in den grossen Städten zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird eine Milchpulverfabrik in der Produktionszone errichtet, während in Istanbul eine Milchverwertungszentrale gebaut wird, um das Milchpulver in flüssige Milch zurückzuverwandeln. Ausserdem ist eine Käsereischule in Kars vorgesehen, und in Istanbul soll die Milchverteilung organisiert werden.

Es war nicht möglich, dieses Projekt durch die Privatindustrie ausführen zu lassen, da Kars ein Grenzgebiet ist, das aus Gründen der nationalen Sicherheit einer Sondergesetzgebung unterliegt. Die türkische Regierung wandte sich an die Schweiz, um mit schweizerischer Hilfe die nötigen Arbeiten unternehmen zu können.

Die Milchverwertungszentrale in Istanbul wurde Ende 1968 in Betrieb genommen. Einige Vermarktungsprobleme müssen noch gelöst werden.

Der Bau und die Ausstattung der Milchpulverfabrik in Kars wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 1969 fertiggestellt. Die Verzögerung ist auf das ausserordentlich rauhe Winterklima von Kars und den Mangel an qualifizierten türkischen technischen Kadern für die Planung und Durchführung des Projektes zurückzuführen. Die Käsereischule in Kars sollte im Herbst 1969 die ersten Schüler aufnehmen können.

Damit wird die erste Phase des Projekts beendet sein. In einer zweiten Phase soll die Milchproduktion gesteigert und die Vermarktung organisiert werden.

Vor allem muss der Aufbau der Produzentengenossenschaften vorangetrieben werden, denen später die Leitung des ganzen Projektes übergeben wird.

1378 12. Institut für Industrieförderung (IPROSCO) in Bogota, Kolumbien: Gründung und Betrieb Verantwortliche Institution: Vereinigung christlicher Unternehmer der Schweiz Beginn: Januar 1967 Voraussichtliche Dauer: ungefähr 10 Jahre Schweizerisches Personal: 4 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 3 Jahre: Franken Eidgenossenschaft 375 000 Verantwortliche Institution 210 000 Kolumbien 374 000 Total 959 000 Viele Entwicklungsländer unternehmen grosse Anstrengungen, um ihre einseitige Wirtschaft durch Industrialisierung tragfähiger zu machen. Dabei stossen sie immer wieder auf ein Haupthindernis: die fehlenden Fachkräfte.

Diesem Mangel wirkt das Institut entgegen. Seine Aufgabe besteht in der Unterstützung des Unterrichts an der Universität für die Ausbildung von Industriekadern, in der Beratung bestehender oder zu errichtender Unternehmungen hinsichtlich Organisation und Rentabilität und in der Weiterbildung des Personals dieser Unternehmungen durch Seminarien und Fachkurse. Die bereits sichtbaren Resultate sind so erfolgversprechend, dass eine Fortführung des Projektes für eine weitere Periode von drei Jahren geplant werden kann.

7.2.7 Berufsausbildung 13. Ausbildungszentrum für allgemeine Mechanik in Genf, Gründung und Betrieb Verantwortliche Träger: Kanton Genf Beginn: 1964 Voraussichtliche Dauer: unbestimmt Finanzielle Verpflichtungen für 5 Jahre: Eidgenossenschaft Kanton Genf Total

Franken l 112 000 rd. l 000 000 2 112 000

Dieses Zentrum ist eine genferische Institution und besteht seit 1964. Ihr Ziel ist die Weiterbildung von jungen Mechanikern aus Entwicklungsländern.

An den Kursen haben bis jetzt zwei Gruppen tunesischer Lehrlinge teilgenommen: 22 von 1965 bis 1967 und 21 von 1967 bis 1969. Ausstattung und Unterhalt des Zentrums fallen zu Lasten des Kantons Genf, dem auch die administrative, technische und finanzielle Verwaltung obliegt. Überdies besoldet der Kanton den Verwalter und die beiden Lehrmeister. Die Eidgenossenschaft hat Beiträge an die Schaffung des Zentrums gewährt und die Aufenthaltsstipendien und Reisekosten für beide Tunesiergruppen übernommen.

1379 Nach ihrer Rückkehr in die Heimat haben die Leute der ersten Gruppe Anstellungen als Lehrmeister und technische Instruktoren gefunden.

14. Lehrwerkstätten für Präzisionsmechaniker in Karatschi, Pakistan: Gründung und Betrieb Verantwortliche Institution: Schweizerische Stiftung für technische Entwicklungshilfe in Zürich Beginn: September 1965 Voraussichtliche Dauer: 6 Jahre Schweizerisches Personal: 5 Experten Finanzielle Verpflichtungen für 6 Jahre: Flauten Eidgenossenschaft 980 000 Verantwortliche Institution 980 000 Pakistan 2500000 Total 4460000 In dreijährigen Lehrgängen werden gegenwärtig 60 Schüler ausgebildet.

Jede Klasse umfasst 20 Schüler, die zu Präzisionsmechanikern herangebildet werden. Eine erste Gruppe hat ihre Lehrzeit bereits beendet, und die Prüfungsergebnisse können qualitativ mit den Resultaten entsprechender Schweizer Berufsschulen verglichen werden. Weil diese Art der Ausbildung in Pakistan noch sehr wenig bekannt war, bereitete die Unterbringung der diplomierten Mechaniker zu Beginn einige Schwierigkeiten. Dank einer systematischen Aktion des schweizerischen Direktors in Zusammenarbeit mit dem pakistanischen Partner ist die Plazierung heute gesichert.

15. Berufsschulen für Werkzeugmechaniker in Dharwar, Gliedstaat Mysore, und in Nettur, Gliedstaat Kerala, Werkzeugmacher-Atelier in Katpadi, Gliedstaat Madras, Indien: Gründung und Betrieb Verantwortliche Institution: Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz (HEKS), Zürich Beginn: August 1965 Voraussichtliche Dauer: ungefähr 10 Jahre Schweizerisches Personal: 16 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 6 Jahre: Franken Eidgenossenschaft l 480 000 Verantwortliche Institution l 295 000 Schweizerischer Evangelischer Missionsrat, Basel 23 000 Indien 500000 Total 3 298 000 Die Zentren von Dharwar und Nettur sind Berufsschulen, während in Katpadi Werkzeuge fabriziert werden, um die beiden Berufsschulen finanziell

1380 zu unterstützen. Die indischen Behörden haben die Bedeutung erkannt, welche der Ausbildung von Werkzeugmechanikern zukommt, einem Beruf, der in Indien noch wenig bekannt ist. Die Schülerzahl steigt von Jahr zu Jahr. Bis jetzt konnten in Nettur und in Dharwar 52 Werkzeugmacher ausgebildet werden.

Leider wurde diese Aufbauarbeit öfters dadurch erschwert, dass die indischen Behörden den Schweizer Experten nur zögernd die Einreisevisa erteilten.

7.2.8 Erfassung von Bodenschätzen 16. Geologische und kartographische Arbeiten für den geologischen Dienst von Iran: Experten und Arbeitsmaterial Verantwortliche Institution: Dienst für technische Zusammenarbeit Beginn: 1964 Voraussichtliche Dauer: 8 Jahre Schweizerisches Personal: 2 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 5 Jahre: Eidgenossenschaft 95 000 Franken Iran Wohnung für die Experten, Material In der geologischen Forschung des Iran spielen Schweizer Fachleute seit vielen Jahren eine bedeutende Rolle. Sie befassen sich auch damit, Karten herzustellen, die den topographischen Aufnahmen gerecht werden. Heute können die iranischen Behörden dank der Unterstützung der Eidgenössischen Landestopographie eigene Landkarten drucken, die dem europäischen Standard entsprechen. Die Probedrucke dieser Karten werden regelmässig von der Eidgenössischen Landestopographie geprüft.

7.2.9 Bildungswesen 7.2.9.1 Ausbildung von Lehrern und Instruktoren 17. Lehrerseminar von Nyasoso, Westkamerun: Gründung Verantwortliche Institution: Schweizerischer Evangelischer Missionsrat, Basel Beginn: September 1965 Vorgesehene Dauer: 8 Jahre Schweizerisches Personal: 4 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 5 Jahre: Franken Eidgenossenschaft l 465 000 Verantwortliche Institution 495 000 Kamerun 314 000 Andere 140 000 Total 2 414 000 Das Lehrerseminar von Nyasoso wurde 1965 gegründet und 1967 eröffnet.

Es bildet alljährlich 40 Primarlehrer aus. Den kamerunischen Vorschriften ent-

1381 sprechend wurde die Ausbildungsdauer von drei auf fünf Jahre erhöht. Die Schule ist ein Internatsbetrieb, der Schüler aus dem Süden und dem Zentrum Westkameruns aufnimmt. Der Direktor ist ein Schweizer. Das Ausbildungsprogramm ist so angelegt, dass die zukünftigen Lehrer ihrer Rolle als Förderer der Entwicklung der Dorfgemeinschaft genügen können. Die Besoldung der Lehrkräfte wird von der kamerunischen Regierung übernommen.

Auf Antrag der Missionsgesellschaft hat die Eidgenossenschaft im August 1968 einen Kredit von 380 000 Franken für den Ausbau des Lehrerseminars von Batibö gewährt, das 1947 im Norden Westkameruns gegründet wurde und bereits von einem Kameruner geleitet wird.

18. Schulen für Hauswirtschaftslehrerinnen in Gholeng und Ambikapur, Indien Verantwortliche Institution: Schwestern vom Heiligen Kreuz, Ingenbohl Beginn: Januar 1966 Voraussichtliche Dauer: 4 Jahre Schweizerisches Personal: 2 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 4 Jahre: Franken Eidgenossenschaft 510 000 Verantwortliche Institution 590 000 Indien rd. 300000 Total l 400 000 Die beiden Schulen für Hauswirtschaftslehrerinnen in Gholeng und Ambikapur sind aus zwei Mädchen Sekundärschulen herausgewachsen, die von der Institution bereits früher gegründet worden waren. Der Unterricht entspricht einem wachsenden Bedürfnis nach hauswirtschaftlichen Lehrkräften in dieser Gegend. Auch in diesem Fall wurde die Arbeit dadurch erschwert, dass die indischen Behörden in bezug auf die Einreisevisa Schwierigkeiten bereiteten.

7.2.9.2 Sekundär- und Mittelschulbildung 19, Mittelschulkollegium in Kigali, Rwanda: Gründung und Betrieb Verantwortliche Institution: Département missionnaire des Eglises protestantes de Suisse romande, Lausanne Beginn: Juli 1965 Voraussichtliche Dauer: 10 Jahre Schweizerisches Personal: 8 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 4 Jahre: Franken Eidgenossenschaft l 909 000 Verantwortliche Institutionen 700 000 Rwanda 700 000 Total 3 309 000 Das Mittelschulkollegium in Kigali ist die einzige offizielle Mittelschule des Landes. Zwei erste Abteilungen wurden 1966 eröffnet (für Physik und

1382 Naturwissenschaften, und die Ausbildung von Primarlehrern), und 1968 wurde eine Handelsabteilung angefügt.

Die verfügbaren Mittel dienen vor allem den notwendigen Bauten, die im Jahre 1970 vollendet sein werden, sowie der Besoldung des Direktors und dreier schweizerischer Lehrkräfte. Diese haben vor allem in den mathematischen Fächern modernste Unterrichtsmethoden eingeführt. Sie wurden deshalb vom Erziehungsministerium beauftragt, die öffentlichen Mathematiklehrmittel für die Mittelschulstufe zu verfassen.

Gegenwärtig sind 200 Schüler im Kollegium untergebracht. Es ist vorgesehen, diese Zahl auf 300 zu erhöhen, sobald die Bauten vollendet sind. Die Schüler der beiden ersten Klassen werden ihre Schlussexamen im Sommer 1969 bestehen.

7.2.9.3 Hochschulbildung 20. Institut für internationale Beziehungen in St. Augustin, Trinidad und Tobago: Betrieb Verantwortliche Institution: Dienst für technische Zusammenarbeit (Die Durchführung wurde dem Institut de Hautes Etudes Internationales in Genf anvertraut.)

Beginn: 1966 Voraussichtliche Dauer: 8 Jahre Schweizerisches Personal: 3 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 6 Jahre: Franken Eidgenossenschaft l 540 000 Trinidad rd. l 260 000 Total

2 800 000

Das Ziel des Institutes von St. Augustin besteht darin, Akademikern eine Spezialausbildung in internationalen Beziehungen zu vermitteln und Forschungen zu unternehmen, welche dem besseren Verständnis der zwischenstaatlichen Beziehungen und der wirtschaftlichen Integration dienen. Dadurch trägt das Institut zur Verbesserung der aussenpolitischen Willensbildung in den Staaten des karibischen Raumes bei. Seine Tätigkeit hat sich in den drei Jahren bereits als sehr nutzbringend erwiesen und erweckt bei den umliegenden Staaten grosses Interesse. Für die nächste Zeit ist eine Ausweitung der Tätigkeit des Institutes auf lateinamerikanisches Gebiet vorgesehen, was durch die geographische Lage von Trinidad begünstigt wird.

21. Hochspannungslaboratorium der Ingcnicurfakultät an der Universität Bangkok, Thailand: Gründung Verantwortliche Institution: Dienst für technische Zusammenarbeit Beginn: Oktober 1963 Voraussichtliche Dauer: 8 Jahre

1383

Schweizerisches Personal: l Person Finanzielle Verpflichtungen für 6 Jahre: Eidgenossenschaft Thailand Total

Franken l 100 000 rd. 3 000 000 4 100 000

Das Hochspannungslabor ist ein wichtiges Zentrum für Ausbildung, Forschung und Materialerprobung. Es liefert einen nützlichen Beitrag zur Entwicklung der Mekong-Region, für deren Förderung sich verschiedene Länder und internationale Gremien im Rahmen des Mekong-Komitees zusammengeschlossen haben. Von Anfang an wurde die Ausbildung einheimischer Kader mit besonderer Sorgfalt an die Hand genommen, so dass der Betrieb des Laboratoriums durch thailändische Fachleute gesichert ist. Der Erfolg des Projektes ist zum grossen Teil einer aktiven Zusammenarbeit mit dem Hochspannungslaboratorium der ETH in Zürich und mit der Sektion für elektrische Installationen der Direktion der eidgenössischen Bauten in Bern zu verdanken. Die Frage einer angemessenen Besoldung der thailändischen Leiter ist noch nicht gelöst.

7.2.10 Transport- und Übermittlungswesen, insbesondere Post- und Fernmeldewesen 22. Kurse und Studienaufenthalte für Post- und Fernmeldewesen in der Schweiz: Organisation und Stipendien Verantwortliche Institution; Dienst für technische Zusammenarbeit (Durchführung durch die PTT-Verwaltung) Beginn: 1962 Voraussichtliche Dauer: unbestimmt Schweizerisches Personal: 7 oder 8 Personen t Finanzielle Verpflichtungen für 8 Jahre: Rahmenkredit für technische Zusammenarbeit...

PTT

982 000 Franken Lehrpersonal, Lokalitäten und Organisation.

Um in einigen tropischen afrikanischen und einigen asiatischen Entwicklungsländern die Post- und Fernmeldedienste zu verbessern, werden seit 1962 alljährlich Postkurse in der Schweiz organisiert, was nur dank der Mitarbeit der PTT-Verwaltung möglich war. Die von der Generaldirektion der PTT organisierten Kurse und Studienaufenthalte kamen zwischen 1962 und 1968 169 Stipendiaten zugute, von denen 100 in das Postwesen und 69 in das Fernmeldewesen eingeführt wurden.

Die Ergebnisse der verschiedenen Studienaufenthalte sind positiv. Einem Bewertungsbericht von Experten der schweizerischen PTT ist zu entnehmen, dass die Bemühungen Früchte getragen haben : viele Stipendiaten wurden nach

J384

ihrer Heimkehr befördert, oder es wurden ihnen grössere Verantwortungsbereiche anvertraut.

7.2.11 Handel, Bank- und Versicherungswesen 23. Kurse für höheres Bankpcrsorial in Sitten : Durchführung und Stipendien.

Verantwortliche Institution: Dienst für technische Zusammenarbeit Beginn: 1963 Voraussichtliche Dauer: unbestimmt Schweizerisches Personal: 5 oder 6 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 4 Kurse: Eidgenossenschaft 550 000 Franken Stadt Sitten Lehrkräfte, Uoterrichtslokale, Organisation Die Entwicklungsländer sind darauf angewiesen, ihren Handel wesentlich zu intensivieren, um das Nationaleinkommen und den Lebensstandard der Bevölkerung zu erhöhen. Dabei fällt den Banken eine wichtige Aufgabe zu. Ihre Leistungen müssen verbessert werden. Die Schweiz kann auf diesem Gebiet helfen. Deshalb organisiert der Dienst für technische Zusammenarbeit seit 1963 alle zwei Jahre Kurse von zehnemhalb Monaten Dauer, wobei sich der theoretische Unterricht über fünfeinhalb Monate erstreckt. Anscliliessend folgt ein Bankpraktikum von fünf Monaten. Der theoretische Teil wird von der Kursdirektion in Sitten durchgeführt, während die Plazierung der Praktikanten der Schweizerischen Bankiervereinigung in Basel anvertraut ist. Der gegenwärtig stattfindende vierte Kurs begann am 9. Dezember 1968 und dauert bis zum 18. Oktober 1969. Die zehn Teilnehmer stammen aus Mali, Guinea, Niger und Rwanda.

Vom Dienst für technische Zusammenarbeit werden nur Kurse für höheres Bankpersonal in der Schweiz organisiert. Die Grund- und Mittelstufenausbildung muss in den Entwicklungsländern selbst vermittelt werden. In Conakry (Guinea) wurden deshalb vom Dienst für technische Zusammenarbeit verschiedene Bankkurse organisiert. Die besten Schüler dieser Kurse wurden für die höheren Kurse in der Schweiz ausgewählt.

7.2.12 Tourismus und Hôtellerie 24. Fachschule für Hôtellerie in Scusse, Tunesien: Betrieb Verantwortliche Institution: Dienst für technische Zusammenarbeit Beginn: 1966 Voraussichtliche Dauer: 7 Jahre Schweizerisches Personal: 5 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 4 Jahre: Eidgenossenschaft Tunesien Total

Franken 486 000 500 000 986 000

1385 In der Hotelfachschule von Sousse werden etwa 200 Tunesier von fünf schweizerischen Fachleuten unterrichtet. Die Kurse dauern ein bis zwei Jahre.

Das Hauptgewicht wird auf die praktische Ausbildung der Schüler in Service, Küche und Zimmerdienst gelegt. Dazwischen verbringen sie Praktikumsaufenthalte in Hotels.

Von der tunesischen Hôtellerie wird die Schule sehr hoch geschätzt, so dass die Schüler nach bestandenem Examen ohne jede Schwierigkeit Arbeitsplätze finden, die ihrer Ausbildung entsprechen.

7,2.13 Öffentliche Gesundheit und Sozialdienste 25. Schwesternschule und allgemeines Spital in Tuticorin, Gliedstaat Madras, Indien: Gründung Verantwortliche Institution: St.-Anna-Schwestern, Luzern Beginn: September 1966 Voraussichtliche Dauer: 8 Jahre Schweizerisches Personal: 3 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 5 Jahre: Eidgenossenschaft Schweizerische Institution Indien Total

Franken l 150 000 2 624 000 rd. 500000 4 274 000

Das Ziel besteht in der Heranbildung von diplomierten indischen Krankenschwestern, Jedes Jahr sollen für den Dienst in der Region Tuticorin etwa 30 Schwestern diplomiert werden. Um das zu erreichen, ist der Bau einer Internatsschule für 80 Schülerinnen und eines Spitals mit 125 Betten vorgesehen.

Das Spital wird zugleich der einheimischen Bevölkerung wichtige Dienste leisten.

Der Bau der Schwesternschule ist praktisch vollendet, während das Spital nicht vor 1970 fertiggestellt sein wird.

26. Versuche zur Ausrottung der Bilharziose in Mangoky, Madagaskar Verantwortliche Institution: Dienst für technische Zusammenarbeit (Die Durchführung wurde dem Basler Tropeninstitut übertragen) Beginn: September 1966 Voraussichtliche Dauer: ungefähr 6 Jahre Schweizerisches Personal: 14 Personen Finanzielle Verpflichtungen für 3 Jahre: Eidgenossenschaft 304 000 Franken Industrie (CIBA/SHELL) Gratislieferung der Medikamente Ambilhar und Frescon Madagaskar Hilfspersonal, Bauten, Wohnungen und Material

1386 Die Bilharziose ist eine der am weitesten verbreiteten Tropenkrankheiten. Unter dieser gefürchteten Seuche leiden schätzungsweise etwa 200 Millionen Menschen. Die grossen Bewässerungsprojekte begünstigen die Ausbreitung der Krankheit, die durch eine Wasserschnecke als Zwischenträger auf den Menschen übertragen wird.

Im Jahre 1966 gelang in einem schweizerischen Laboratorium nach langen Forschungen die Entwicklung eines wirksamen Heilmittels gegen die Bilharziose. Indessen waren noch Versuche nötig, um die Methoden der Verwendung des Medikamentes mittel- und langfristig ausserhalb der Kliniken und für die Bevölkerung einer ganzen Gegend zu erproben. Die Versuche begannen 1966, nachdem zwischen der Schweiz und Madagaskar ein entsprechender Vertrag abgeschlossen worden war. Sie umfassen mehrere Tausend Personen im Südwesten Madagaskars, in einer Gegend, wo Bewässerungsarbeiten im Gang sind.

Der Dienst für technische Zusammenarbeit hat das Basler Tropeninstitut mit der Ausführung des Projektes beauftragt. Dieses Institut arbeitet eng mit dem madagassischen Gesundheitsdienst zusammen. Die bisherigen Ergebnisse sind ermutigend.

III. Teil Stipendien, Personal S. Stipendien für Studien- oder Praktikumsaufenthalte 8.1 Stipendien für Ausbildung in der Schweiz 8.1.1 Die Eidgenossenschaft finanziert in der Schweiz folgende Arten von Stipendien : a. Zu Lasten des Rahmenkredits für ausländische Studierende in der Schweiz (Departement des Innern) 1. Hochschulstipendien b. Zu Lasten des Rahmenkredits für technische Zusammenarbeit 2. Mittelschulstipendien 3. Gewisse kurzfristige Hochschulstipendien 4. Stipendien für praktische Ausbildung 5. Kurzfristige Stipendien für Studienreisen oder Seminarien 8.1.2 Ausserdem werden Stipendien für Studien in der Schweiz auch von schweizerischen Institutionen oder von internationalen Organisationen gewährt. Im letzteren Fall ist der Dienst für technische Zusammenarbeit die Vermittlungsstelle zwischen der internationalen Organisation und der Institution, wo der Student oder Praktikant aufgenommen wird.

8.1.3 Dem Dienst für technische Zusammenarbeit werden airjährlich sehr viele Anfragen für Stipendien in der Schweiz unterbreitet. Um einen möglichst guten Erfolg zu sichern und eine Verzettelung der Mittel zu vermeiden, sind folgende Richtlinien für die Sichtung der Gesuche ausgearbeitet worden:

1387 - In der Regel werden Stipendien nur im Rahmen von Projekten der technischen Zusammenarbeit gewährt. Sie sind in erster Linie für die Ausbildung von einheimischen Arbeitspartnern der schweizerischen Experten bestimmt sowie für die Teilnehmer von Kursen, die vom Dienst für technische Zusammenarbeit organisiert werden. Einzclstipendien werden nur in Ausnahmefällen zugesprochen.

- Es darf sich nicht um ein Hochschulstipendium handeln, denn ein solches fallt in die Kompetenz des Eidgenössischen Departements des Innern (s.

Punkt 8.1.la).

- Der Kandidat muss eine Ausbildung erhalten, die für die Entwicklung seiner Heimat von Bedeutung ist.

- Der Kandidat muss bereits eine grundlegende Berufsbildung in seiner Heimat erhalten haben. Er muss sich über genügende Qualifikationen ausweisen können, um aus einem Schweizer Aufenthalt Nutzen zu ziehen.

- Stipendien können nur gewährt werden, wenn eine angemessene Ausbildung im Lande selbst unmöglich ist.

- Die spätere Wiedereingliederung des Stipendiaten in das Wirtschaftsleben seines Landes nach dem Abschluss des Schweizer Aufenthaltes muss im Rahmen des Möglichen gewährleistet sein.

- Für die Gewährung eines Stipendiums soll das Einverständnis der betreffenden Landesregierung eingeholt werden.

Diese Richtlinien sind entsprechend den gewonnenen Erfahrungen mit Stipendiaten aus Entwicklungsländern aufgestellt worden. Man kam zur Einsicht, dass es nicht ratsam sei, Stipendiaten zur Grundausbildung nach Europa kommen zu lassen. Eine solcheAusbildungdauert zulange und birgt die Gefahrin sich, dass die Leute den Kontakt mit ihrer Heimat verlieren und infolgedessen nach der Ausbildung nicht zurückkehren wollen. Deshalb wird heute vorzugsweise eine ergänzende Ausbildung für Kandidaten finanziert, die bereits einen Beruf ausgeübt haben und eine gewisse Reife besitzen. Es kommt denn auch selten vor, dass die Stipendiaten nach Abschluss ihrer Studienzeit nicht in die Heimat zurückkehren wollen.

8.1.4 Was die Studienreisen anbetrifft, werden sehr strenge Massstäbe angelegt. Im allgemeinen finanziert der Dienst für technische Zusammenarbeit nur Studienreisen, die im Rahmen spezifischer eigener Projekte oder von Projekten internationaler Organisationen durchgeführt werden.Den Teilnehmern soll dadurch eine Ergänzung ihrer Ausbildung auf einem genau abgegrenzten
Gebiet vermittelt werden. Zum Beispiel organisiert der Dienst für technische Zusammenarbeit alljährlich einen mehrtägigen Studienaufenthalt im Eidgenössischen Politischen Departement. Die Eingeladenen sind Beamte von Aussenministerien, die in Genf an den Kursen des Instituts für Ausbildung und Forschung der Vereinten Nationen und der CARNEGIE-Stiftung teilnehmen. Diese Kurzaufenthalte bilden eine wichtige Ergänzung zum theoretischen Unterrichtsprogramm, denn sie gewähren nützliche Einblicke in Organisation und Arbeitsweise der verschiedenen Dienststellen des Departements.

1388 Auf Anfrage der Organisation der amerikanischen Staaten wurden andere Reiseprogramme für lateinamerikanische Viehzucht-Fachleute und für Elektroingenieure aus verschiedenen zentralamerikanischen Staaten durchgeführt.

8.2, Stipendien für Ausbildung in der Heimat oder in einem anderen Entwicklungsland 8,2,1 Sobald eine angemessene Schulungsmöglichkeit im Lande selbst besteht, ist die Ausbildung in der Heimat einem Studienaufenthalt in der Schweiz aus folgenden Gründen vorzuziehen: - die Ausbildung kann den speziellen Bedürfnissen des Landes besser angepasst werden; - es besteht keine Entwurzelungsgefahr; - die Gefahr einer Abwanderung der Eliten wird vermindert; - geringere Kosten.

Stipendien für die Ausbildung im Lande selbst können sowohl für Studien als auch für Praktikumsaufenthalte gewährt werden.

Allmählich wächst die Zahl der gut ausgewiesenen Schulen in den Entwicklungsländern. Durch die Gewährung von Stipendien werden die Leistungen dieser Schulen unterstützt, und sie können eine grössere Anzahl von Schülern aufnehmen.

8.3 Entwicklung des Stipendienwesens von 1966 bis 1968 8.3.1 Da seit 1964/65 die unter Punkt 8.1.3 wiedergegebenen Richtlinien befolgt werden, ist die Zahl der Stipendien, die der Dienst für technische Zusammenarbeit gewährt, im Abnehmen begriffen, vor allem wegen dem Rückgang der Einzelstipendien (s. Tabelle 19). So kommt es, dass sich die Zahl der Stipendien zwischen 1966 und 1968 um 15 Prozent verringert hat. Dabei nahmen die Stipendien für Aufenthalte in der Schweiz um 27 Prozent ab, was durch eine zwölfprozentige Erhöhimg der Auslandstipendien zum Teil aufgewogen wurde.1) Die Hochschulstipendien der Eidgenössischen Stipendienkommission erreichten im Jahre 1968 wieder annähernd die Höhe von 1966, nachdem sie sich 1967 verringert hatten.

Hervorzuheben sind die Leistungen der schweizerischen Privatinstitutionen, die im Jahre 1967 104 Stipendien gewährten.

Die Anzahl der von internationalen Organisationen gewährten Stipendien für Studienaufenthalte in der Schweiz stieg zwischen 1966 und 1968 um 38 Prozent.

v Die Berechnungen wurden der Genauigkeit halber auf Grund von Stipendienmonaten angestellt.

1389 Tabelle 19 Stipendien für Studien- oder Praktikumsaufenthalte 1966

1968

1967

Anzahl

Dauer (Monate

Anzahl

Dauer (Monate)

1820

172

1514

216

1834

241 84

1402

220 76

1183

325

1427

296

1205

230 71 301

1021

25

86

603

126

958

82

605

So

603

126

958

12 94

72 677

411 630

2030 3850

422 594

2163 3677

395 611

1719 3553

264

123

295

Anzahl

Dauer (Monats)

219

1. Eidgenossenschaft 1.1 Stipendien für Aufenthalte in der Schweiz .

1.1.1 Eidg. Departement des Innern 1 .1 .2 Dienst für technische Zusammenarbeit 1 1.2.1 Stipendien 1.1.2.2 Studienreisen . . , Zwischentotal 1.2 Auslandstipendien (Dienst für techn.

Zusammenarbeit) 1.2.1 Im Lande selbst . . .

1.2.2 In einem ändern Staat Zwischentotal Total Dienst für techn.

Zusammenarbeit Total Eidgenossenschaft

1}

21

1042

140

2. Schweiz. Institutionen 1) 3. Internationale Organisationen

22

88

233

105

Seit 1967 ist eine Untersuchung über die Zahl der von schweizerischen Institutionen gewährten Stipendien im Gange. Die Zahlen für 1968 sind noch nicht erhältlich.

9. Personal der Technischen Zusammenarbeit

9.1. Im Allgemeinen 9.1.1 Zur Durchführung seiner Programme beschäftigt der Dienst für technische Zusammenarbeit einen ständigen Mitarbeiterstab in Bern sowie befristet angestellte Experten und Freiwillige im Feld.

Aus den Rahmenkrediten des Dienstes für technische Zusammenarbeit wird nur die Anstellung des Feldpersonals finanziert. In den Kosten der Projekte sind die Aufwendungen für das Personal in Bern nicht inbegriffen.

BundesWatt. 121. Jahrg. Bd. I.

S*

1390 9.1.2 Das Personal, das in den vom Bund subventionierten Projekten schweizerischer Institutionen und in den solchen Institutionen übertragenen Projekten arbeitet, wird von diesen Institutionen selbst angestellt. Es kann den Experten- oder den Freiwilligen-Status haben, so wie das Feldpersonal des Dienstes für technische Zusammenarbeit.

9.1.3 Auch die Vereinten Nationen stellen schweizerische Experten für ihre Projekte an. Der Dienst für technische Zusammenarbeit besorgt im allgemeinen deren Rekrutierung, 9.1.4 Für die Rekrutierung von Experten und Freiwilligen sind die verschiedenen Projektträger häufig auf das Verständnis und den guten Willen der schweizerischen Unternehmen und Verwaltungen angewiesen, soweit es z. B.

um die Gewährung eines Urlaubs oder um die Beibehaltung der DienstjahrTabelle 20 Im Dienst stehende Experten zwischen 1966 und 1968 Besta id

1966 Anzahl

1. Vom Dienst für TZ angestellte Experten - Unterrichtende - Berater - Ausführendes Personal

14 21

Zwischentotal 2. Von schweizerischen Institutionen angestellte Experten 1> - den Institutionen anvertraute Projekte - eigene Projekte der Institutionen

1967

Dauer (Monate)

Anzahl

1968

Dauer (Monate)

Anzahl

Dauer (Monate)

80 102

18 10

122 32

35

260

60

480

118

1059

70

442

88

634

141

1177

17

195

19

214

28

278

170

3)

182

2)

210

Zwischentotal

187

3. Von internationalen Organisationen angestellte Schweizer Experten * . .

105

Total 1+2 + 3 l

im Jahre

362

> Schätzungen "> Nicht zur Verfügung stehende Ziffern

201

778

114 403

10

13

61 57

B)

238

841

120 499

950

1391 und Pensionsrechte geht. Diese Zusammenarbeit ist aber noch ungenügend und wird in Zukunft verbessert werden müssen, da in den kommenden Jahren immer mehr Experten und Freiwillige gebraucht werden, vor allem für jene Fachgebiete, in denen die Schweiz internationalen Ruf besitzt: Bank- und Versicherungswesen, Tourismus und Hôtellerie, Uhreninudstrie, Präzisionsmechanik, Photogrammetrie, Waldwirtschaft usw.

9.2. Experten 9.2.1 Nach den internationalen Statistiken werden die Experten im allgemeinen in drei Gruppen eingeteilt: 1. Das Lehrpersonal, das in Schulen, Berufsschulen oder Lehrwerkstätten wirkt; 2. die «Berater», welche einen oder mehrere einheimische Partner anzuleiten haben, wobei diese Partner selber für die Durchführung des Projekts verantwortlich sind; 3. das «ausführende Personal», das für die Ausführung der Projekte direkt verantwortlich ist und in der Regel ebenfalls einheimische Arbeitspartner ausbildet.

9.2.2 Aus Tabelle 20 geht hervor, dass die Gesamtzahl der ausgesandten schweizerischen Experten zwischen 1966 und 1968 um 38 Prozent angestiegen ist.

9.3. Freiwillige 9.3.1 Die vom Bund engagierten Freiwilligen sind junge Männer und Frauen, in der Regel im Alter zwischen 21 und 30 Jahren, die sich für die Entwicklungsländer einsetzen möchten. Es wird nicht nur eine abgeschlossene Berufslehre, sondern auch Berufserfahrung verlangt. Sie erhalten lediglich eine bescheidene, die Unterhaltskosten deckende Entschädigung, denn ihre Arbeit soll ihnen keinen materiellen Gewinn bringen. Im allgemeinen passen sich die Freiwilligen mit Geschick der neuen Umgebung an. Da sie nicht hochspezialisiert sind, können ihnen verschiedene Tätigkeiten anvertraut werden, die nicht von Experten übernommen würden. Der Dienst für technische Zusammenarbeit besorgt die Vorbereitungskurse und übernimmt Reisekosten, Unterhaltskosten, die nötigen Versicherungen usw.

9.3.2 Der Dienst für technische Zusammenarbeit leistet auch Beiträge an den Einsatz von Freiwilligen, die von schweizerischen konfessionellen oder nichtkonfessionellen Institutionen ausgesandt werden.

9.3.3 Aus Tabelle 21 geht hervor, dass ein Viertel der schweizerischen Freiwilligen im Jahre 1968 vom Dienst für technische Zusammenarbeit gestellt wurde, während die übrigen drei Viertel von konfessionellen und anderen Privatinstitutionen ausgesandt
wurden. Zwischen 1966 und 1968 stieg die Anzahl der Freiwilligen des Dienstes für technische Zusammenarbeit um 73 Prozent, was vom grossen Interesse der Schweizer Jugend an der Entwicklungshilfe zeugt.

1392

Tabelle 21 Freiwillige im Einsatz Gesamü ahi im Jahre

1967

»966 Anzahl

1. Vom Dienst für TZ eingesetzte Freiwillige -- Lehrpersonal - Ausführendes Personal Zwischentotal

Dauer (Monate)

Anzahl

Dauer (Monate)

158

11

95

38

247

42

331

74

638

69

529

62

489

85

733

107

776

153

1516

176

1725

l

Total

Anzahl

20

2. Freiwillige von Institutionen, die einen pauschalen Bundesbeitrag erhalten 1 -- Lehrpersonal - Ausführendes Per41 sonal Zwischentotal

Dauer (Monate)

1968

] l 150

41

150

329

3241

103

235

436

4017

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit Entwicklungsländern (Vom 2l. Mai 1969)

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1969

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27

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10278

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11.06.1969

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1325-1392

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