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Bundesblatt

Bern, den 3l.Januar 1969

121.Jahrgang Bandi

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über technische Verbesserungen im Parlamentsgebäude in Bern (Vom 22. Januar 1969)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Wir haben die Ehre, Ihnen ein Kreditbegehren von 2020000 Franken für technische Verbesserungen im Parlamentsgebäude zu unterbreiten.

I. Einleitung

Das Parlamentsgebäude wurde in den Jahren 1894 bis 1902 als drittes der alten Bundeshäuser erstellt und mit den damals üblichen technischen Installationen, wie Heizung, Lüftung, Toiletten, Beleuchtung und Telefon, versehen. Obwohl sich diese Anlagen im grossen und ganzen bewährt haben, zeigen sich nun doch seit einigen Jahren gewisse Mängel. Diese sind vorwiegend darauf zurückzuführen, dass die Einrichtungen durch die schnelle technische Entwicklung der letzten Jahrzehnte überholt wurden und den heute üblichen Anforderungen nicht mehr genügen. Ferner wurden in den letzten Jahren laufend Estriche für Zwecke des Radios, des Fernsehens und für die Bundeshaus-Journalisten usw. ausgebaut.

Durch diese zusätzliche räumliche Nutzung und personelle Belegung werden einzelne Teile der alten technischen Anlagen überbeansprucht. Zwar wurden im Laufe der Jahrzehnte gemäss den jeweiligen Bedürfnissen und im Zuge der normalen Unterhaltsarbeiten verschiedene Verbesserungen vorgenommen. Sie gingen jedoch wegen der beschränkten finanziellen Mittel nicht über technische Teillösungen hinaus, die auf die Dauer nicht zu befriedigen vermögen, weil sie den neuesten Entwicklungen nicht mehr Rechnung tragen. Dies kam in letzter Zeit u. a. auch in verschiedenen Beanstandungen aus Kreisen des Nationalrats zum Ausdruck, welche besonders die Beleuchtung, die Ventilation und die Lautsprecheranlage betreffen.

Bundsblatt. 121. Jahrg. Bd.I

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H. Vorgesehene Verbesserungen Die Direktion der eidgenössischen Bauten hat die erwähnten Unzulänglichkeiten im Parlamentsgebäude untersucht und schlägt folgende technische Verbesserungen vor: 1. Klimatisierung der Parlamentsräume

Die bestehende Ventilationsanlage wurde vor mehr als 70 Jahren projektiert und erstellt. Sie dient lediglich einer beschränkten Durchlüftung der Säle und Sitzungszimmer. Um bessere Voraussetzungen für ein normales Arbeiten zu schaffen, soll das veraltete System durch eine leistungsfähige moderne Klimaanlage mit Luftbefeuchtung ersetzt werden. An diese Anlage werden beide Sitzungssäle, sämtliche Kommissionszimmer, die Lese- und Wandelhallen, die Bibliothek sowie der Zeitungs- und Erfrischungsraum unter Verwendung eines grossen Teils des alten, aber noch zweckmässigen Kanalnetzes angeschlossen. Die Neuanlage, die auch ein Rückkühlwerk umfasst, ermöglicht im Sommer die Kühlung der Räume, in den Übergangszeiten und im Winter bei besonders tiefen Aussentemperaturen die zusätzliche Beheizung sowie die regulierte Luftbefeuchtung. Unangenehme Zuglufterscheinungen, wie sie heute noch vorkommen, können mit der neuen Anlage behoben werden.

In Anbetracht der langen Lieferfristen für einzelne Apparate und der Arbeitsunterbrüche wegen Lärmstörungen während der Sessionen bzw. Sitzungen der Räte und Kommissionen muss für diese Anlage mit einer Ausführangszeit von ungefähr eineinhalb Jahren von der Kreditgenehmigung an gerechnet werden.

2. Verbesserung der Lautsprecher-und Simultanübersetzungsanlage im Nationalratssaal

Die bestehende Lautsprecheranlage ist unbefriedigend; an verschiedenen Stellen des Saales ist die Tonübertragung schlecht. Mit der Installation einer modernen Anlage wird die Übertragung verbessert. Dies ist um so notwendiger, als sich die Akustik als solche wegen der stark gegliederten Innenarchitektur und der Tribünennischen leider nicht ändern lässt. Über das zu wählende System müssen noch Versuche durchgeführt werden.

Die Simultanübersetzer sind bisher in abgelegenen Nebenräumen des Parlamentsgebäudes ohne direkte visuelle Verbindung zum Saal untergebracht. Die schnelle und lückenlose Übersetzung wird damit sehr erschwert. Durch den Einbau von zwei modernen, verglasten Übersetzerkabinen hinter der Diplomatentribüne wird die direkte Sicht der Übersetzer in den Saal und besonders auf die Präsidenten-, Bundesrats- und Rednerpulte ermöglicht, ihre Arbeit wesentlich erleichtert und die Übertragung in die Hörapparate der Nationalräte verbessert.

Die Ausführungszeit für diese Anlagen beträgt infolge der notwendigen akustischen Versuche während ein bis zwei Sessionen vom Datum der Krediterteilung an etwa ein Jahr.

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3. Verstärkung der Beleuchtung im Nationalratssaal · Die bestehende Beleuchtung ist nach den heute gültigen Normen viel zu schwach. Für die Fernsehaufnahmen ist das Licht unzweckmässig. Im gesamten entspricht die heutige Anlage nicht mehr der modernen Lichttechnik, was ein · normales Arbeiten erschwert. Es ist daher eine Umänderung und wesentliche Verstärkung der Beleuchtung vorgesehen, womit auch die Forderungen der Fernseh-Fachleute erfüllt werden können. Das Leitungsnetz muss entsprechend ergänzt bzw. umgebaut werden.

Für die Ausführung sind etwa sechs Monate vorgesehen.

4. Ventilation der Telephonkabinen in den Garderoberäumen Die 28 Telephonkabinen, die zum Teil noch aus der Entstehungszeit des Parlamentsgebäudes stammen, haben keine Ventilation, was sich bei der immer stärker werdenden Benützung als grosser Nachteil erweist.

Sämtliche Kabinen - die ältesten müssen ersetzt werden - erhalten nun eine Ventilation. Im Zusammenhang damit sind in den Garderoberäumen Doppeldecken und Abschlusswände einzubauen.

Infolge langer Liefertermine für die neuen Telephonkabinen und die Lüftungsaggregate wird für die Ausführung rund ein Jahr benötigt.

5. Modernisierung der sanitären Anlagen Im Laufe der Jahre 1960/1966 wurde sukzessive ein Teil der alten überholungsbedürftigen Toilettenanlagen umgebaut und mit Warmwasser versehen.

Diese Arbeiten mussten mangels finanzieller Mittel unterbrochen werden. Es sind noch fünf Anlagen zu modernisieren, wovon zwei zusammen mit Bauarbeiten im Generalsekretariat der Bundesversammlung und im Erfrischungsraum ausgeführt werden können.

6. Zusätzliche bauliche Arbeiten Im Zusammenhang mit den unter 1. bis 5. beschriebenen Installationen sind verschiedene zusätzliche bauliche Arbeiten auszuführen, besonders Maurer-, Schlosser-, Schreiner- und Malerarbeiten, 7. Verschiedenes Da die zahlreichen Rats- und Kommissionssitzungen während bzw. zwischen den Sessionen und die Fernseh- und Radioaufnahmen in den Studios des Parlamentsgebäudes die Ausführung der Arbeiten stark erschweren und erfahrungsgemäss zusätzliche Taglohnarbeiten, Überstunden und Nachtarbeit verursachen, muss mit einem entsprechenden Zuschlag gerechnet werden.

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IH. Kosten Die Baudirektion hat die Kosten für die beschriebenen technischen Verbesserungen und Modernisierungen auf Grund einer detaillierten Kostenberechnung wie folgt veranschlagt : 1. Klimatisierung der Parlamentsräume 1. l Kälte- und Heizzentrale im l. und 2. Untergeschoss 1.2, Verbesserung der Lüftung und Anschluss an Klimaanlage 1.2.1 Nationalratssaal 1.2.2 Ständeratssaal 1.2.3 Bibliothek und Lesehalle im Hochparterre sowie Wandelhalle im l. und 2. Stock l .2.4 Kommissionszimmer Ostseite inkl. Büros 1.2.5 Kommissionszimmer Westseite inkl. Büros l .2.6 Zeitungs-und Erfrischungsraum Total l

Franken 854 000 171 500 30 000 57 000 57 000 57 000 23000 l 249 500

2. Verbesserung der Lautsprecher- und Simultanübersetzungsanlage im Nationalratssaal 3. Verstärkung der Beleuchtung im Nationalratssaal 4. Ventilation der Telephonkabinen in den Garderoberäumen ...

5. Modernisierung der sanitären Anlagen 6. Bauliche Nebenarbeiten 7. Verschiedenes 8. Unvorhergesehenes ungefähr 10 Prozent

164 300 122 600 109000 94 000 42 600 56000 182000 2 020 000

Diese Kostenberechnung stützt sich auf den Baukostenindex vorn l. Oktober 1968 (324.2 Punkte).

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Mit den hier vorgeschlagenen Sanierungen, mit den auf dem Budgetweg bereits bewilligten Einbauten (Fraktionspräsidentenbüros im S.Stock, ostseitiger Lift in der Halle, Renovation des Erfrischungsraumes) und mit den bereits ausgeführten Um- und Einbauten (Schreibzimmer, Radio- und Fernsehstudios sowie Journalistenzimmer) werden die Arbeits- und Aufenthaltsverhältnisse der Parlamentarier die dringend erwünschte Verbesserung erfahren. Das Büro des Nationalrates, mit welchem die beantragten technischen Massnahmen besprochen wurden, wünscht ihre baldige Ausführung. Wir empfehlen Ihnen daher die Annahme des beiliegenden Beschlussentwurfes. Nach Artikel 85 Ziffer 10 der Bun-

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desverfassùng ist die Bundesversammlung für die Kreditbewilligung zuständig.

Die nötigen finanziellen Mittel sind im Finanzplan 1969/1970 eingestellt.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, sehr geehrte Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 22. Januar 1969 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: L. von Moos

Der Bundeskanzler: Huber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Ausführung technischer Verbesserungen im Parlamentsgebäude in Bern Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 22. Januar 1969, beschliesst:

Art. l Für die Ausführung technischer Verbesserungen im Parlamentsgebäude wird ein Objektkredit von 2 020 000 Franken bewilligt.

Art.2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über technische Verbesserungen im Parlamentsgebäude in Bern (Vom 22. Januar 1969)

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1969

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10165

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.01.1969

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