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Bundesblatt

Bern, den 2l. November 1969

121. Jahrgang

Bandii

Nr. 46 Erscheint wöchentlich. Preis : Inland Fr. 40.- im Jahr, Fr. 23.- im Halbjahr, Ausland Fr. 52.im Jahr, zuzuglich "Nachnahme- und Postzustellungsgebuhr. Inseratenverwaltung : Permedia, Publicitas AG, Abteilung für Periodika, Hirschmattstrasse 42, 6002 Luzern, Tel. 041/23 66 66

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Botschaft

des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Bundesbeitrages an das «Forum of Switzerland» in London (Vom 22. Oktober 1969) Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Der Bundesbeschluss, dessen Entwurf wir Ihnen hiermit unterbreiten, hat zum Ziel, in London die Errichtung eines Forums zu ermöglichen, das die Schweiz in ihrer kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Vielfalt dauernd zur Geltung bringen soll. Das Vorhaben ist durch Besonderheiten gekennzeichnet, auf die wir im folgenden näher eintreten.

l. Am Leicester Square, also im Herzen Londons, steht ein 1965 errichtetes, eindrückliches Gebäude von 17 Stockwerken, das Swiss Centre^. Es verdankt seine Existenz vor allem den unablässigen, langjährigen Bemühungen der Privatwirtschaft und von Angehörigen der Schweizerkolonie in Grossbritannien.

Seine Lage darf als erstklassig und zukunftsreich bezeichnet werden, steht es doch dort, wo der Pulsschlag der Weltstadt besonders spürbar ist, in der unmittelbaren Nähe zweier berühmter Plätze der britischen Hauptstadt, des Trafalgar Square und des Piccadilly Circus. Im Untergeschoss befinden sich vier Restaurants der Swiss Fair LtdV. Die Restaurants erfreuen sich eines lebhaften Zuspruchs. Sie werden täglich von rund 3000 Gästen besucht. Im Erdgeschoss verfügen der Schweizerische Bankverein, die Schweizerische Verkehrs1

> Rechtlich ist das Swiss Centre in eine Gesellschaft nach englischem Recht, die Swiss Centre Limited, gekleidet, an deren Aktienkapital der Schweizerische Bankverein, die Schweizerische Verkehrszentrale und die Swissair beteiligt sind.

2) Die Swiss Fair Ltd. ist eine Aktiengesellschaft englischen Rechts, an der direkt oder über die Holdinggesellschaft Swiss Fair in Grossbritannien AG, Zug, rund 80 schweizerische Firmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen beteiligt sind.

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1214 zentrale und die Swissair über Empfangsräume. Ebenfalls im Erdgeschoss sind Ladengeschäfte untergebracht, in denen schweizerische Erzeugnisse (Schuhe, Uhren, Käse, Schokolade, Weine, Konserven, Textilien usw.) verkauft werden.

Wir können somit feststellen, dass im Swiss Centre mehrere wichtige Zweige der schweizerischen Wirtschaft vertreten sind.

2. Damit das Swiss Centre seinen Namen voll verdient, bedarf es unseres Erachtens einer wichtigen Ergänzung. Es wäre verfehlt, im Ausland den Eindruck zu erwecken, dass das von der Schweiz gebotene Bild umfassend sei, solange es sich auf das Wirtschaftliche beschränkt. Die Schweiz muss ein Interesse daran haben, dass in einem Haus, das den anspruchsvollen Namen Swiss Centre trägt, die ganze Vielfalt unseres Landes zum Ausdruck kommt. Es wäre deshalb von grosser Bedeutung, wenn darin auch das kulturelle Schaffen den ihm gebührenden Platz fände. Wir sind sogar überzeugt davon, dass die schweizerische Wirtschaft aus diesem kulturellen Element nur Nutzen ziehen könnte. Das Kulturelle und das Wirtschaftliche beeinflussen und bedingen einander. Ausserdem ist auf die Sonderstellung der britischen Hauptstadt als Kulturmetropole hinzuweisen. London gehört heute mehr denn je zu den bedeutendsten Umschlagplätzen neuer Ideen und Impulse im geistig-künstleiischen Bereich. Um so wünschenswerter wäre es, die Schweiz an diesem Brennpunkt des kulturellen Weltgeschehens stärker zur Geltung zu bringen. Unser Land kann in der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik mit Leistungen aufwarten, die den internationalen Vergleich nicht zu scheuen brauchen, im Ausland aber zu wenig gewürdigt werden. Andere europäische Länder, die sich mit dem unsrigen in bezug auf Grosse und Bevölkerungszahl vergleichen lassen, haben die sich in London bietenden Möglichkeiten der Werbung denn auch seit langem erkannt und durch die Einrichtung von Kulturinstituten wahrzunehmen gewusst. Infolge der Anziehungskraft, die London heute auf Künstler aus aller Welt ausübt, herrscht hier überdies ein empfindlicher Mangel an Konzertsälen und Ausstellungsräumen, in denen namentlich jüngere Kräfte Gelegenheit erhalten, Proben ihres Könnens abzulegen, ohne schwerste finanzielle Opfer auf sich nehmen zu müssen. Eine wesentliche Funktion des Forum of Switzerland wird darin bestehen, kulturschaffenden
Schweizern diese Möglichkeit zu eröffnen und ihnen damit im Wettbewerb um internationale Anerkennung eine Starthilfe zu gewähren, auf die viele ihrer ausländischen Kollegen seit langem zählen können.

3. Die Schweizerkolonie in Grossbritannien hat eine reiche Tradition, die auf Jahrhunderte zurückgeht. Viele Schweizer Bürger haben sich in diesem Land auf politischem, geistigem, wirtschaftlichem und militärischem Gebiet durch bemerkenswerte Leistungen ausgezeichnet. Auch heute lebt in Grossbritannien eine grosse Zahl von Schweizern: Bei der Botschaft in London sind 12 300, beim Konsulat in Manchester 2000 Schweizer immatrikuliert. Die Struktur der Schweizerkolonie in Grossbritannien ist besonderer Art. Ein erheblicher Teil unserer Mitbürger befindet sich nur vorübergehend, zur sprachlichen und beruflichen Ausbildung, dort. Die Betreuung dieser Jugendlichen

1215 wirft zahlreiche, vor allem soziale Fragen auf, um deren Lösung sich verschiedene Institutionen bemühen. Es seien erwähnt die Wohltätigkeitsgesellschaft, der soziale Dienst für junge Schweizerinnen und die schweizerischen Kirchen, in denen die protestantische und die katholische Konfession sowie drei Landessprachen vertreten sind. Dazu kommt die vielfältige Tätigkeit mehrerer Vereine. Alle diese Organisationen erfüllen ihre Aufgaben unter oft schwierigen Umständen. Seit langem hegen sie den Wunsch, über geeignete Räumlichkeiten zu verfügen, wobei auf unterschiedliche Bedürfnisse Rücksicht genommen werden muss.

4. Schweizer, die schon seit langem in London tätig und mit den Verhältnissen vertraut sind, haben wiederholt darauf hingewiesen, wie sehr es zu bedauern wäre, wenn man die Gelegenheit nicht benützte, im Swiss Centre Räumlichkeiten zu schaffen, die verschiedenen Zwecken dienen können. Diese Anregung veranlasste die interessierten privaten, halbstaatlichen und staatlichen Organisationen, einen Plan zur Errichtung eines Forum of Switzerland im Swiss Centre auszuarbeiten. Er sieht eine Gesamtfläche von 780 m 2 vor, die nach Bedarf in kleine und mittelgrosse Räume aufgeteilt werden kann. In seiner grössten Ausdehnung wird der Hauptsaal etwa 350 Personen Platz bieten.

Das kulturelle Programm - es ist von den zuständigen Institutionen aufgestellt worden - sieht z.B. vor: Lesungen, Diskussionen, Vorträge, Ausstellungen (Malerei, Plastik, Graphik, Architektur, Umweltgestaltung, Photographie, Literatur, Kartographie, Volkskunst), Kammerkonzerte, folkloristische Darbietungen, Jazz, Theateraufführungen kleinerer Truppen, Pantomime, Kabarett, Ballett und Filmvorführungen. Schweizerische Wirtschaftsunternehmungen können ihrerseits Ausstellungen, Tagungen, Kurse organisieren. Das Forum eignet sich auch zur Durchführung von Empfängen, Essen, Modeschauen. Für unsere Landsleute sind grössere und kleinere Veranstaltungen möglich; von Vorstandssitzungen, kirchlichen Zusammenkünften, Wohltätigkeitsbazars und Treffen der Jugendlichen bis zu Bällen und Banketten. Wenn möglich soll eine Leseecke eingerichtet werden, in der Neuerscheinungen der Schweizer Buchproduktion sowie Zeitungen und Zeitschriften unseres Landes aufgelegt werden.

5. Das Forum of Switzerland ermöglicht somit die Durchführung von
Veranstaltungen kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Art. Diese Sparten sollen in ein harmonisches Verhältnis gebracht werden und einander ergänzen.

Das Forum könnte zu je einem Drittel für kulturelle, für soziale und für kommerzielle Zwecke zur Verfügung stehen. Eine angemessene kommerzielle Verwendung des Forums ist gerechtfertigt. Nur auf diese Weise können die für den Betrieb unerlässlichen Mittel beschafft werden.

Vorgesehen ist ein Vertrag, durch den das Forum der Swiss Fair Ltd. das Recht einräumt, bis zu einem gewissen Grad die Forumräumlichkeiten zu benützen. Dafür würde die Swiss Fair einen jährlichen Pachtzins zahlen. Zu Lasten der Swiss Fair gingen unter anderem: Personalkosten, Unterhalt des Kleinmaterials, Reparaturen. Der dem Forum verbleibende Betrag würde für

1216 Rückstellungen und Speisung des Erneuerungsfonds dienen. Soweit die Dinge vorausgesehen werden können, sind für das Forum keine Betriebsdefizite zu erwarten. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat das Betriebskostenbudget geprüft und in Ordnung befunden.

6. Die Pläne und Kostenvoranschläge zeigen, dass die Verwirklichung des Vorhabens rund 3,4 Millionen Franken kosten wird. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen : Franken

Rohbau Innenausbau Einrichtungen Honorare Unvorhergesehenes Teuerung Total

l 029 000.-- l 005 000.-- 665 000.-- 287 000.-- 214 000.-- 200 000.-- 3 400 000.--

Der unter dem Titel «Teuerung» vorgesehene Posten von 200 000 Franken ist deswegen nötig, weil die Zahlen auf dem Index Juli 1968 basieren. Die Direktion der eidgenössischen Bauten hat diese Berechnungen geprüft und in Ordnung befunden.

Wegen der laufenden Fristen hat sich die Swiss Centre Ltd. entschliessen müssen, den Rohbau erstellen zu lassen. Damit wird der Beschluss des Bundes nicht präjudiziert. Die Errichtung des Rohbaues hat den Vorzug, dass die Bauabrechnung für diesen Teil des Projektes nicht durch die fortschreitende Teuerung belastet wird. Die Swiss Centre Ltd. hat zugesagt, den Rohbau in seinem jetzt bestehenden Zustand zu übernehmen, bis der Entscheid der Eidgenössischen Räte getroffen ist. Sollten diese den Bundesbeitrag ablehnen, würde die Swiss Centre Ltd. die Räumlichkeiten nach eigenen, d. h. rein geschäftsmässigen, Gesichtspunkten verwenden. Wird der Bundesbeitrag bewilligt, kann der Innenausbau entsprechend den geschilderten Plänen ausgeführt werden.

Es muss eingeräumt werden, dass der vorgesehene Aufwand von 3,4 Millionen Franken einen verhältnismässig hohen Betrag darstellt. Noch vor etwas mehr als einem Jahr wurde auf Grund allerdings noch nicht endgültiger Unterlagen der Hoffnung Ausdruck gegeben, das Forum lasse sich mit ungefähr 1,9 Millionen Franken verwirklichen. Seither sind eingehende Kostenvoranschläge vorgelegt worden, die leider zeigen, dass mit dem erwähnten Aufwand von 3,4 Millionen Franken gerechnet werden muss. Damit könnte das Forum mit geschmackvoll eingerichteten, flexibel gestalteten und deshalb vielseitig verwendbaren, doch keineswegs luxuriösen Räumen ausgestattet werden.

7. Da es sich beim Forum um eine Institution handelt, die mehreren Zwecken dienen soll, hat unter den Beteiligten von Anfang an die Auffassung vorgeherrscht, dass das Vorhaben nur durch gemeinsame Anstrengungen verwirklicht werden kann. Die Zielsetzung des Forums rechtfertigt die Bemühungen des Bundes um das Zustandekommen der Finanzierung. Er hat ein Interesse daran, dass das Forum in London entsteht. Damit hätte unser Land die

1217 Möglichkeit, nicht nur vorübergehend, sondern - und das scheint uns wesentlich zu sein - dauernd für sich zu werben. Erfreulicherweise sind Appelle, die an die Privatwirtschaft gerichtet worden sind, auf Verständnis gestossen. Es ist auf diese Weise gelungen, im ganzen Zusicherungen in der Höhe von rund 580 000 Franken zu erhalten. Dazu kommen Zuwendungen unserer Mitbürger in Grossbritannien (Fédération of Swiss Societies in thè United Kingdom, Sammlung innerhalb der Schweizerkolonie in London, Beiträge der Schweizer Kirchen in London) im Betrage von 250 000 Franken. Es ergibt sich somit für die Finanzierung folgende Übersicht: Franken

Franken

Total Bau- und Einrichtungskosten Zuwendungen von Mitbürgern in Grossbritan- 250 000. -- nien Zusicherungen der Privatwirtschaft 580 000.--

3 400 000. --

Noch aufzubringender Betrag

2 570 000. --

830000.--

Wir beantragen Ihnen, dem Forum einen Bundesbeitrag von höchstens 2,2 Millionen Franken zuzusichern. Davon wäre die Hälfte als Darlehen, die andere Hälfte als nicht rückzahlbare Leistung zu gewähren. Der Bundesbeitrag wird davon abhängig gemacht, dass die restliche Finanzierung durch Zuwendungen aus der Privatwirtschaft gesichert ist.

8. Als Träger für das Forum ist eine Stiftung im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vorgesehen. Im Stiftungsrat werden die in erster Linie am Forum interessierten Kreise vertreten sein, also der Bund (der als Mitgründer der Stiftung auftreten soll), die Pro Helvetia, die Schweizerische Verkehrszentrale, die Dachorganisation der Schweizer in Grossbritannien, die Wirtschaft. Als Revisionsstelle der Stiftung ist die Eidgenössische Finanzkontrolle vorgesehen.

9. Der Bundesbeschluss kann sich auf eine ausdrückliche Verfassungsbestimmung stützen, nämlich auf den 1966 genehmigten Artikel 45Ms. Das Forum dient der Festigung der Beziehungen zu den Schweizern in Grossbritannien und trägt den besonders gearteten Verhältnissen der Schweizerkolonie in London Rechnung. Im weitern ist darauf hinzuweisen, dass seit jeher Doktrin und Praxis die Befugnisse des Bundes zur Übernahme kulturpolitischer Aufgaben als gewissermassen zu den Persönlichkeitsrechten des Staates gehörend bejaht haben.

10. Das Bild, das man sich im Ausland von der Schweiz macht, ist nicht selten einseitig oder durch Vorurteile verzerrt. Wir müssen versuchen, durch sachliche Information Korrekturen anzubringen, Land und Volk besser bekannt zu machen. Das geplante Forum of Switzerland wäre dafür eine geeignete Plattform und zugleich eine für uns neue Art der Landeswerbung. Viele andere Länder haben dank einer realistischen Würdigung der Verhältnisse den Wert einer umfassenden Werbung schon längst erkannt und sind deshalb in dieser Beziehung deutlich im Vorsprung.

1218 Ohne die kraftvolle Hilfe des Bundes lässt sich das Vorhaben - wie sich erwiesen hat - nicht durchführen. Seine Verwirklichung ist aber auch von der Mitarbeit aller interessierten Persönlichkeiten und Organisationen abhängig, mögen sie nun auf kulturellem, sozialem oder wirtschaftlichem Gebiet tätig sein. Der Plan ist auf weite Sicht angelegt und könnte das Instrument für ein Stück Aussenpolitik, namentlich in kultureller Hinsicht, bilden.

Aus allen diesen Gründen beantragen wir die Annahme des beiliegenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss über die Gewährung eines ausserordentlichen Beitrages an das Forum of Switzerland in London.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, den Ausdruck unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 22. Oktober 1969 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Vizepräsident: Tschudi

Der Bundeskanzler: Huber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Gewährung eines Bundesbeitrages an das «Forum of Switzerland» in London Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 45Ms der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 22. Oktober 1969, beschliesst:

Art. l 1

Der noch zu gründenden Stiftung Forum of Switzerland gewährt der Bund für die Errichtung des Forums im Swiss Centre London einen einmaligen Beitrag von höchstens 1,1 Millionen Franken und ein Darlehen von höchstens 1,1 Millionen Franken.

2 Die Gewährung des Bundesbeitrages wird an die Bedingung geknüpft, dass die Restfinanzierung durch anderweitige Zuwendungen ohne weitere Bundeshilfe gesichert ist.

3 Der Bundesrat regelt die näheren Bedingungen.

Art. 2 1

Der Bundesbeschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in

»Kraft.

2

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Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Bundesbeitrages an das «Forum of Switzerland» in London (Vom 22. Oktober 1969)

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21.11.1969

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