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Bundesblatt

Bern, den 11. April 1969

121. Jahrgang

Band I

Nr. 14 Erscheint wöchentlich. Preis : Inland Fr. 40.- im Jahr, Fr. 23.- im Halbjahr, Ausland Fr. 52.ira Jahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebühr. Inseratenverwaltung : Permedia, Publicitas AG, Abteilung für Periodika, Hirschmattstrasse 42,6002 Luzern, Tel. 041/23 66 66

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10214

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholvcrwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1969 bis 30. Juni 1970 (Vom 2. April 1969)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit den Betriebs voranschlag der Alkoholverwaltung für die Zeit vom l, Juli 1969 bis 30. Juni 1970 vorzulegen.

Im Geschäftsjahr 1967/68 betrug der Reingewinn der Alkoholverwaltung 89 Millionen Franken gegenüber 88,8 Millionen Franken im Vorjahr und 106,8 Millionen Franken im Geschäftsjahr 1965/66.

Die Rechnung der Alkoholverwaltung wird entscheidend beeinflusst durch eine Reihe von Faktoren, die nicht zum voraus überblickt werden können. Darunter fallen namentlich der Ernteertrag und die Absatzverhältnisse für Kartoffeln und Obst, die Fiskalerträgnisse sowie die Entwicklung des Verkaufes von gebrannten Wassern und deren Übernahmepreise und -mengen.

Für diese wesentlichen Posten ist es daher nicht möglich, einen verbindlichen Voranschlag aufzustellen. Der Voranschlag kann sich hier nur auf gewisse Erfahrungszahlen der letzten Jahre stützen. Die Bewältigung der Verwertungsvorkehren hat auch ihre direkten Auswirkungen auf die Personal- und allgemeinen Ausgaben, Diese unterliegen demzufolge ebenfalls Schwankungen, die eine sichere und verbindliche Budgetierung ausschliessen.

Unter diesen Voraussetzungen veranschlagen wir den Einnahmenüberschuss der Alkoholverwaltuug für 1969/70 mit rund 113,7 Millionen Franken.

Bundesblatt. 121. Jahrg. Bd.I

40

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I. Ausgaben

Beschaffung gebrannter Wasser

Sprit Kernobstbranntwein Denaturier- und Zusatzstoffe Personal Personalbezüge .

Personalfürsorge Allgemeine Ausgaben

Ersatz von Auslagen Beratungen und Gutachten Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen Vergütung an die Zollverwaltung Verwaltungsausgaben Gebäudeversicherungen Liegenschaften und Einrichtungen Hausdienst Betriebsausgaben Frachten beim Verkauf Rückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen Ankauf von Brennapparaten Beiträge an Organisationen zur Bekämpfung des Alkoholismus Förderung der Kartoffelverwertung Förderung der Obstverwertung Umstellung des Obstbaues

Total Ausgaben

675 Voranschlag 1. Juli 1969

Rechnung 1. Juli 1967 bis 30. Juni 1968 Franken

Voranschlag 1. Juli J96S bis 30 Juni 1969 Franken

33580338.95

19 960 000

25 660 000

8810362.85 24663940.75 106035.35

10200000 9660000 100000

18000000 7560000 100000

6873913.15

7 295 000

7 920 000

6188243.40 685669.75

6446000 849000

7036000 884 000

11116306.58

11071000

13 801 000

416192.25 20870.65 1832815.25 2613920.10 495352.80 19534.15 2103902.-- 171609.50 137328.20 846956.53

420000 20000 2000000 2650000 506000 20000 1 605 000 180000 260000 960000

440000 20000 2200000 3500000 510000 20000 1 966 000 200000 305000 940000

2234542.65 223282.50

2200000 250 000

3500000 200000

100 000

200000

21 300 000

21 300 000

--

45261924.43

bis 30. JUIH

1970

Franken

10438941.50

8 000 000

8 000 000

1133482.40

2 500 000

2 500 000

108404907.01

70 226 000

79 381 000

676 Bemerkungen Beschaffung gebrannter Wasser Die Menge der zu beschaffenden gebrannten Wasser richtet sich nach dem voraussichtlichen Verkauf sowie der Marktlage. Je nach Preisentwicklung auf dem Weltmarkt werden grössere oder kleinere Mengen Alkohol eingekauft. Im Verlaufe des Geschäftsjahres 1969/70 wird ein Teil der Lagerkapazität des Alkohollagers Daillens zur Verfügung stehen. Sofern die Preise auf dem Weltmarkt einen günstigen Verlauf nehmen, gedenken wir, ungefähr 100 000 hl Sprit zusätzlich einzulagern. Mit Kernobstbranntwein ist die Alkoholverwaltung gut versorgt, weil aus den Obsternten der Jahre 1967 und 1968 grössere Mengen übernommen worden sind. Es soll daher im Geschäftsjahr 1969/70 nicht ein voller Jahresbedarf an Kernobstbranntwein beschafft werden. Wir rechnen mit folgenden Einkäufen: Sprit

Franken

300 000 hl 100% zu 60 Franken

18 000 000

Kernobstbranntwein 18 000 hl 100% zu 420 Franken

7 560 000

Denaturier- und Zusatzstoffe

100 000 Zusammen 25 660 000

Personal Der Aufwand für das Personal ist gestützt auf das Bundesgesetz vom 28. Juni 1968 berechnet. Für das Geschäftsjahr 1969/70 sehen wir folgende Aufwendungen vor: Franken

Personalbezüge Personalfürsorge

7 036 000 884 000 Zusammen 7 920 000

Allgemeine Ausgaben

Ersatz von Auslagen Für den Ersatz von Auslagen ist im laufenden Geschäftsjahr 1968/69 eine Ausgabe von 420 000 Franken vorgesehen. Infolge der Erhöhung der Reiseentschädigungen und der Bahnauslagcn entstehen Mehrausgaben. Wir rechnen für das Geschäftsjahr 1969/70 mit 440 000 Franken Beratungen und Gutachten Zur Deckung der Unkosten aus der Tätigkeit der Alkoholrekurskommission und der Alkoholfachkommission und für aUfällige Gutachten, Beratungen und Vertretungen veranschlagen wir, wie in den Vorjahren .. 20 000 Franken

677

Vergütungen an die Brennereiaufsichtstetlen Für das laufende Geschäftsjahr 1968/69 ist für die Entschädigungen der Brennereiaufsichtstellen eine Ausgabe von l 875 000 Franken vorgesehen. Angesichts der Teuerung müssen die Entschädigungsansätze erhöht werden, was Mehraufwendungen von 210 000 Franken verursachen wird. Wir rechnen deshalb mit 2 085 000 Franken Die Einführungskurse in Bern für neuernannte Leiter von Brennereiaufsichtstellen, die Weiterbildungskurse in Romanshorn für Leiter mit einem Aufsichtsgebiet von Bedeutung und die eintägigen Instruktionsversammlungen in verschiedenen Landesteilen müssen weiterhin durchgeführt werden. Wir veranschlagen die Gesamtaufwendungen für die Förderung der Ausbildung der Brennereiaufsichtstellen auf 115 000 Franken Zusammen 2 200 000 Franken Vergütung an die Zollverwaltung Gemäss Artikel 34 des Alkoholgesetzes erhält die Zollverwaltung für die Besorgung des Grenzdienstes eine Vergütung von 5 % der Monopolgebührenerträge. Da wir die Einnahmen aus den Monopolgebühren an der Grenze mit 70 Millionen Franken veranschlagen (S. 690) beläuft sich die Vergütung auf 3 500 000 Franken Verwaltungsausgaben Wir rechnen mit folgenden Verwaltungsausgaben : Franken Büromaterial, Formulare und Buchbinderkosten 200 000 Mobiliar und Büromaschinen 70 000 Bank-, Post- und Zollspesen, Telephon- und Telegrammgebühren, Transportkosten, Camionnage, Trainspesen 125 000 Büroentschädigungen an Beamte des Aussendienstes 28 000 Lochkartenanlage 55 000 Zinsen 7 000 Diverse Verwaltungsausgaben 25 000 Zusammen 510000 Gebäudeversicherungen Für die Gebäudeversicherungen werden aufzuwenden sein : Besitzungen in Bern und Affoltern am Albis Alkohollager Delsberg Alkohollager Romanshorn Alkohollager Schachen

4 000 2 500 6 300 7 200

Zusammen 20000

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Liegenschaften und Einrichtungen Verwaltungsgebäude

Franken

Renovation des Haupteinganges, des Treppenhauses und der Korridore Verwaltungsgebäude Länggassstrasse 31 Neue Fenster mit Zellverglasung im Erdgeschoss und II. Stock des Verwaltungsgebäudes Länggasstrassse 31 (wie bereits im I. und TIT. Stock ausgeführt) Lagerraum für feuergefährliche Flüssigkeiten gemäss Begutachtung der Brandversicherungsanstalt des Kantons Bern im Chemiegebäude Fassadenrenovation und grössere Dachreparaturen Verwaltungsgebäude Fellenbergstrasse 5 Einbau eines zweiten Öltanks von 10000-12000 Litern im Verwaltungsgebäude Fellenbergstrasse 5 Erstellen eines Parkplatzes zwischen den Gebäuden Fellenbergstrasse 5 und 5a Renovationen und Änderung von Beleuchtungen m den Verwaltungsgebäuden in Bern Laufende Aufwendungen und Unvorhergesehenes für die Liegenschaften Länggass- und Fellenbergstrasse sowie in Affoltern am Albis

60 000

30 000

15 000 20 000 8 000 15 000 35 000

30 000

Alkohollager Delsberg Laufende Aufwendungen und Unvorhergesehenes Einbau einer Waage mit 100 Tonnen Tragfähigkeit sowie Abänderung des Leitungsnetzes

50 000 155 000

Der Einsatz der vierachsigen Kesselwagen bedingt den Einbau einer Bahnwaage mit einer Tragfähigkeit von 100 Tonnen Alkohollager Romanshorn Laufende Aufwendungen und Unvorhergesehenes, Reparatur des Daches des Verwaltungsgebäudes und Ausbau der Tclephonzentrale

100 000

Alkohollager Schachen Laufende Aufwendungen und Unvorhergesehenes Anschaffung von zwei Gewichtsregistrierapparaten mit automatischen Auswertungseinheiten für die Buschwaagen

40 000 102 000

Übertrag

660 000

679 Franken

Übertrag Die in den Alkohollagern Roman shorn und Delsbcrg eingebauten Gewichtsregistrierapparate bewähren sich gut. Mit diesen Automaten wird jeder Irrtum in der Tarierung der Gebinde und beim Abwägen des Füllgutes ausgeschlossen. Es ist daher vorgesehen, solche Gewichtsregistrierapparate auch für das Alkohollager Schachen anzuschaffen, Rangierlokomotive Für den Manöverierdienst innerhalb der Alkohollager verfügt die Alkoholverwaltung über eigene Schienentraktoren.

Das im Alkohollager Schachen im Dienst stehende Traktionsrnittel wurde vor über 20 Jahren angeschafft. Es ist für das Manöver der heutigen Kesselwagen mit Bruttogewicht bis zu 80 Tonnen zu schwach. Zudem häufen sich die Reparaturen, welche auf Ermüdungserscheinungen des Materials zurückzuführen sind. Deshalb muss eine neue Rangierlokomotive angeschafft werden.

660 000

150 000

Mietlager Häggenschwil Miete vom l. Juli 1969 bis 30. Juni 1970

147 500

Mietlager «Rappenfluh» Aarberg Miete vom 1. Juli 1969 bis 30. Juni 1970

26 500

Kesselwagen Beschaffung von zehn vierachsigen Kesselwagen zu je 72 m3 Inhalt, Zisternen aus rostfreiem Stahl Die Alkoholverwaltung ist genötigt, drei Viertel ihres Bedarfes an gebrannten Wassern im Ausland zu beschaffen.

Durch den Einsatz von Grosstankkesselwagen, von denen im Geschäftsjahr 1966/67 bereits zehn angeschafft wurden, können die Frachtkosten reduziert werden. Ausserdem wird der Umschlag in den Lagerhäusern vereinfacht und Arbeitszeit eingespart. Neuerdings werden von den Alkohollieferanten preislich günstige Angebote immer mehr mit der Auflage der sofortigen Abnahme der Gesamtmenge verbunden. Die Einmietung von geeigneten Kesselwagen für den Alkoholtransport stösst jedoch sehr oft auf Schwierigkeiten und ist kostspielig. Die Vergrösserung des Wagenparkes der Alkoholverwaltung um zehn Einheiten drängt sich daher auf.

Laufende Aufwendungen Containers Laufende Aufwendungen

870 000

20 000

15 000 Übertrag l 889 000

680 Franken

Übertrag l 889 000 Box-Paletten Anschaffung von 50 Box-Paletten mit einem Fassungsvermögen von je 1000 Litern

75 000

Diese Flüssigkeitsbehälter, welche einen rationellen Umschlag des Transportgutes ermöglichen, erfreuen sich bei der Kundschaft der Alkoholverwaltung grosser Beliebtheit. Es erweist sich, dass der heutige Bestand für eine fristgerechte Belieferung der Kundschaft ungenügend ist.

Laufende Aufwendungen

2 000 Zusammen l 966 000

Hausdienst Im laufenden Geschäftsjahr 1968/69 sind für den Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser 180 000 Franken vorgesehen.

Für das Geschäftsjahr 1969/70 rechnen wir angesichts der gestiegenen Löhne der Aufräumerinnen sowie wegen der allgemeinen Teuerung mit vermehrten Aufwendungen und veranschlagen 200 000 Franken Betriebsausgaben Wir rechnen mit folgenden Betriebsausgaben: Warenversicherung Uberwachungskosten in den Alkohollagern Gebinde Überfuhrgebühren, Standgelder, Waaggebühren usw Diverse Frachten Laboratoriumsbedarf Motorfahrzeuge Diverse Betriebsausgaben

80 000 42 000 10 000 20 000 60 000 50 000 18 000 25 000 Zusammen 305 000

Die Einlagerung von Sprit im Alkohollager Daillens bedingt eine Erhöhung der Versicherungssumme. Wir veranschlagen daher höhere Aufwendungen für die Warenversicherung. Demgegenüber werden die Gebindekosten eine Senkung erfahren, weil in vermehrtem Masse anstelle von Fässern Box-Paletten eingesetzt werden. Das Konto «Diverse Frachten» wird höher veranschlagt als im Vorjahr, weil die Zunahme des Verkaufes an gebrannten Wassern in Verbindung mit dem unterschiedlichen Fassungsvermögen der Alkohollager gewisse Warenverschiebungen notwendig macht.

681 Frachten beim Verkauf Die Frachten für den Transport der Ware von den Alkohollagern zu den Bezügern und für die zum Füllen zugesandten Fässer, Kesselwagen, Containercars und Box-Paletten setzen wir auf Grund der Frachtansätze ein mit 940 000 Franken Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen Im letzten Rechnungsjahr betrug die Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen 2 234 542.65 Franken. Ab 1. Januar 1969 ist die fiskalische Belastung der gebrannten Wasser um rund 50 Prozent erhöht worden. Wir rechnen daher für das Geschäftsjahr 1969/70 mit Rückvergütungen im Betrage von 3 500 000 Franken Ankauf von Brennapparaten Die Aufkaufsmöglichkeiten gehen wegen der eingetretenen Verminderung der Zahl der Brennapparate zurück. Auf Grund der Erwerbungen während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 1968/69 rechnen wir mit Ausgaben von 200 000 Franken Beiträge an Organisationen zur Bekämpfung des Alkoholismus

Im Voranschlag 1968/69 ist zum erstenmal ein Betrag von 100 000 Franken zur Gewährung von Beiträgen gemäss dem neuen Artikel 43a des Alkoholgesetzes aufgenommen worden.

Für das Jahr 1969/70 liegen von einer grösseren Anzahl Institutionen, die sich der Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen annehmen, Gesuche zur Unterstützung besonderer Aktionen vor. So soll u. a. die «Aktion gesundes Volk» erneut in der ganzen Schweiz zur Durchführung gelangen.

Wir rechnen deshalb für das Geschäftsjahr 1969/70 mit Ausgaben von 200 000 Franken Förderung der Kartoffelverwertung

Nach Artikel 24 des Alkoholgesetzes unterstützt der Bund die Bestrebungen zur Verwertung der Brennereirohstoffe als Nahrungs- oder Futtermittel und zu ändern Zwecken, die das Brennen ausschliessen. Über die Kosten der Kartoffelverwertung können zum voraus keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Die erforderlichen Aufwendungen für die Verwertung der Kartoffelernten werden nämlich nicht nur vom Umfang der Ernten, sondern zu einem wesentlichen Teil von den jeweiligen Verwertungsmöglichkeiten bestimmt.

Über die Entwicklung der Anbaufläche, Erträge, Überschüsse und Aufwendungen in den vergangenen Jahren orientieren folgende Zahlen :

682

Jahr

Anbaufläche

lia

1960

1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1

50000 48000 47000 45000 43000 41500 40500 38000 36500

Hefctarertrage

Gesamternte

Überschüsse ausserhalb des Produzentenbeiriebes verwertet

Aufwendungen für die Kartoffelverwertung

q

Wg. zu 10 1

Wg. zu 10 1

Mio Fr.

304

152000

302 275 328 314 293 323 344 348

145 000 129 000 148 000 135 000 122 000 131 000 131000 127000

24000 20500 13000 25000 17000 11500 20000 25000 ca. 20 000

19,9 16,1 14,9 31,0 18,8 12,0 26,5 * 45,21 35,0 1

Inkl. Beiträge an den Kartoffelbau in Berggebieten und Hanglagen von rund 1,3 Millionen Franken.

Aus der Tabelle ergibt sich, dass die Ernte- und Verwertungsverhältnisse von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich sind und die Verwertungskosten dementsprechend grossen Schwankungen unterliegen. Die drei letzten Jahre wiesen indessen sehr gute Kartoffelernten auf. Für 1968 ergab sich ein bis anhin nie erreichter Rekordertrag von 348 q je ha im Landesmittel. Trotz der auch im Jahre 1969 rückläufigen Anbaufläche entstehen bei derart hohen Hektarerträgen grosse Erntemengen, welche Verwertungsschwierigkeiten und entsprechende Kosten verursachen.

Die Verwertung der Grossernte 1967 erforderte einen Aufwand von rund 45 Millionen Franken. Der Bundesrat hat in den Schlusserörterungen des Geschäftsberichtes 1967/68 seiner Besorgnis über diese, bisher nie erreichten Verwertungskosten Ausdruck gegeben und eine bessere Anpassung der Produktion an die Absatzmöglichkeiten als unumgänglich bezeichnet. Für die Verwertung der Ernte 1968 dürften sich Aufwendungen von schätzungsweise 35-38 Millionen Franken ergeben. Die Kosten sind also niedriger als 1967, aber immer noch zu hoch. In Anbetracht der Höhe der Verwertungskosten 1967 und 1968 hätte man in Erwägung ziehen können, im Voranschlag für das Geschäftsjahr 1969/70 den Ausgabeposten von bisher 20 Millionen Franken hinaufzusetzen. Wir haben aber von einer solchen Erhöhung abgesehen. Es darf kein Zweifel darüber bestehen, dass die notwendigen Massnahmen getroffen werden müssen, um die Aufwendungen noch weiter zu reduzieren. Wir sehen daher für die Förderung der Kartoffelverwertung wiederum 20 Millionen Franken vor.

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 1. März 1966 werden Beiträge an den Kartoffelbau in Berggebieten und in Hanglagen ausserhalb des Bcrggebietes gewährt. In den beiden letzten Jahren bewegte sich der Aufwand für diese Massnahme im Rahmen von rund 1,3 Millionen Franken. Wir veranschlagen

683

daher auch für das Geschäftsjahr 1969/70 einen Kostenbetrag von 1,3 Millionen Franken.

Für die Kartoffelverwertung und die Beiträge an den Kartoffelbau in Berggebieten und in Hanglagen ausserhalb des Berggebietes setzen wir einen Betrag ein von 21 300 000 Franken Förderung der Obstverwertung Gemäss Artikel 24 des Alkoholgesetzes unterstützt der Bund die Bestrebungen zur Verwertung der inländischen Brennereirohstoffe als Nahrungsoder Futtermittel und zu ändern Zwecken, die das Brennen ausschliesscn.

Die Höhe der Aufwendungen der Alkoholverwaltung zur Förderung der Verwertung der Obsternten ist weitgehend vom Umfange der jeweiligen Erträge abhängig. Im Zeitpunkt der Erstellung des Voranschlages sind nur Mutmassungen, nicht aber zuverlässige Schätzungen der Ernteverhaltnisse möglich.

Beim Kernobst ist im Feldobstbau, normale Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, mit einem wesentlich höheren Ertrag an Äpfeln zu rechnen als im Vorjahr. Ebenfalls grössere Mengen sind bei den Tafeläpfeln aus den rasch heranwachsenden neuen Intensivkulturen zu erwarten. Bei den Birnen dürfte die Ernte an Tafelware nach dem letztjährigen Grossertrag kleiner ausfallen, wogegen das Angebot an Mostbirnen den Bedarf voraussichtlich auch dieses Jahr wieder stark übersteigen wird.

Was die Verwertung der Kernobsternte anbetrifft, wird neben dem eigentlichen Mostobst ein bedeutender Teil der Äpfel aus dem Feldobstbau, die bisher als Tafelobst Absatz fanden, den Mostereien zugeführt werden müssen.

Sowohl bei den Äpfeln wie bei den Birnen werden somit weit grössere Mengen anfallen als die Mostereien zur Deckung ihres ordentlichen Bedarfes benötigen. Mit dem Auftreten von Überschüssen ist um so mehr zu rechnen, als die Betriebe noch über bedeutende Vorräte an Obstsaftkonzentrat aus der Ernte 1967 verfügen. Die Alkoholverwaltung wird deshalb wiederum die nötigen Vorkehren zu treffen haben, damit diese Überschüsse sinnvoll verwertet werden können.

Wie die letzten Jahre gezeigt haben, kann schon die Verwertung einer mittleren Kirschenernte grosse Schwierigkeiten bereiten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch eine Warmwetterperiode die Ernte zeitlich stark zusammengedrängt oder durch Regenfälle während der Ernte die Qualität der Früchte beeinträchtigt wird. Die Verwertung kann aber auch durch ein Überangebot an billigen
importierten Konkurrenzfrüchten erschwert werden. Alle diese Einflüsse wirken sich erfahrungsgemäss besonders dann stark aus, wenn das Spirituosengewerbe, wie das zur Zeit der Fall ist, noch über bedeutende Vorräte an Kirschwasser früherer Ernten verfügt und deshalb in der Übernahme von Marktüberschüssen Zurückhaltung übt. Die grosse Verderblichkeit der Kirschen erfordert bei Marktstörungen ein rasches Eingreifen. Die Alko-

684

holverwaltung wird darum, wie in den Vorjahren, ermächtigt werden müssen, nötigenfalls Massnahmen zur Förderung der brennlosen Kirschenverwertung zu treffen und die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.

Obwohl schon das Vorjahr eine Zwetschgenernte gebracht hat, welche ein Eingreifen der Alkoholverwaltung nötig machte, ist es durchaus möglich, dass auch die Ernte 1969 ein den ordentlichen Marktbedarf übersteigendes Angebot bringt. Für diesen Fall werden wiederum Vorkehren der Alkoholverwaltung zur Förderung der brennlosen Verwertung der Zwetschgen in Aussicht zu nehmen sein. Auch hierfür ist der erforderliche Kredit bereitzustellen.

Abgesehen von den Kosten für die Vorkehren zur Verwertung der Obsternten 1969 werden der Alkoholverwaltung im Geschäftsjahr 1969/70 auch aus der Liquidation der Restvorräte an garantiertem Obstsaftkonzentrat aus der Ernte 1967 noch bedeutende Aufwendungen erwachsen.

Schon seit einer Reihe von Jahren sind von der Alkoholverwaltung erhebliche Mittel zur allgemeinen Förderung des Absatzes von Obst und Obstprodukten aufgewendet worden. Auch für das Geschäftsjahr 1969/70 ist eine wirksame Unterstützung der Aufklärung und Werbung für diese Erzeugnisse vorgesehen, ist doch die damit zu erreichende Ausweitung des Konsums sinnvoller und wirtschaftlicher als die hohe Kosten verursachende Verwertung von Überschüssen. Auch die Förderung der Selbstversorgung mit Obst und Obsterzeugnissen soll weiterhin unterstützt werden, kann doch der Produzent mit einer umfangreichen Verwendung der Früchte und der aus ihnen erzeugten Produkte im eigenen Haushalt viel zur Verhinderung von Überangeboten beitragen.

Wegen der Ungewissheit hinsichtlich der Ernteerträge sowie der Verwertungs- und Absatzmöglichkeiten können keine verbindlichen Angaben über die Aufwendungen für die Obstverwertung gemacht werden. Für die zur Förderung der brennlosen Obstverwertung zu ergreifenden Massnahmen setzen wir darum, wie in den vorangegangenen Jahren, einen Aufwand ein von 8 000 000 Franken Umstellung des Obstbaues Die nach Artikel 24 des Alkoholgesetzes vom Bund in Verbindung mit den Kantonen für die Umstellung des Obstbaues unternommenen Anstrengungen sind fortzusetzen. Dabei sind vor allem die Bemühungen um eine Beschleunigung der weiteren Bestandesverminderung im Feldobstbau zu verstärken. Namhafte
Fortschritte auf diesem Gebiet sind Voraussetzung für die Schaffung des Gleichgewichtes auf dem Obstmarkt und Grundlage für einen weiteren Ausbau moderner Obstanlagen. Die von der Alkoholverwaltung den Kantonen zur Verfügung gestellten Mittel sollen deshalb in erster Linie für die weitere massive Reduktion der alten Baumbestände eingesetzt werden. Sie sollen aber auch der Aufklärung und Beratung der Produzenten über die Anpassung der Produktion von Tafel- und Mostobst an die Bedürfnisse des Marktes dienen.

685

Die in den letzten Jahren zur Verfügung stehenden Obstbaukredite sind jeweils nicht ausgenützt worden. Trotzdem setzen wir im Hinblick auf die verstärkten Bemühungen um die Verminderung der Altbestände für die Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues, mit Einschluss der ebenfalls weiterzuführenden Arbeiten im Zusammenhang mit der Züchtung und Prüfung neuer Obstsorten und der Unterstützung der Schweiz. Zentrale für Obstbau in Oeschberg, wie in den Vorjahren einen Betrag ein von 2 500 000 Franken

686

u. Einnahmen

Verkauf gebrannter Wasser

Sprit zum Trinkverbrauch Kernobstbranntwein Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit Denaturierter Sekundasprit Industriesprit Denaturier- und Zusatzstoffe Preisdifferenzen Steuern, Abgaben, Monopolgebühren, Ausgleichsgebühren, Bewilligungen

Steuern auf Spezialitätenbranntwein Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein Monopolgebühren und Ausgleichsgebühren Bewilligungsgebühren Miet- und Pachtzinseinnahmen Zinseinnahmen Übrige Einnahmen

Total Einnahmen

687 Rechnung L Juli 1967 bis 30. Juni 1968 Franken

Voranschlag 1. Juli 1968 bis 30* Juni 1969 Franken

Votanschlag 1. Juli 1969 bis 30. Juni 1970 Franken

93703963.70

90 715 000

100 427 000

30798 169.-- 33073070.70 20091233.25 2872719.50 6824540.65 41 398.45 2832.15

29 940 000 31920000 19133000 2924000 6760000

zur Vormerkung

35 157 500 35 600 000 20 091 000 2992000 6544000 42500 zur Vormerkung

79311779.50

66 980 000

87 285 000

60 046 071.70 71 600.35

10500000 3400000 53015000 65000

12000000 5200000 70 015 000 70000

82923.40

85000

77000

5052062.65

4 600 000

5300000

357467.40

zur Vormerkung

zur Vormerkung

178508196.65

162 380 000

193 089 000

19194107.45

38000

688 Bemerkungen Verkauf gebrannter Wasser Der Verkauf gebrannter Wasser kann nur geschätzt werden. Als Grundlage dazu dienen die gegenwärtigen Verkaufszahlen. Im Geschäftsjahr 1967/68 sowie im zweiten Semester 1968 hat die Alkoholverwaltung folgende Mengen abgesetzt: Spritsatte

Sprit zürn Trinkverbrauch Kernobstbranntwein Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit Denaturierter Sekundasprit Industriesprit Zusammen

Geschäftsjahr 1967/68

Vom l.Jull 1968 bis 31. Dez. 1968

hl 100 Prozent 23643

hl 100 Prozent 15124

24971 42070 42179 90459 223 322

14034 21 588 22975 46481 120202

Der gesamte Verkauf an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1969/70 wird gemäss nachstehenden Einzelheiten auf 216 500 hl 100% veranschlagt, Sprit zum Trinkverbrauch Im Hinblick auf die mit Bundesratsbeschluss vom 23. Dezember 1968 verfügte 50prozentige Erhöhung der Fiskalbelastung gebrannter Wasser und der damit verbundenen Heraufsetzung der Abgabepreise für Trinksprit rechnen wir mit einem gewissen Rückgang der Verkäufe: Franken

Extrafeinsprit Feinsprit

1500 W 100% zu 1939 Franken = 2 908 500 17 000 hl 100% zu 1897 Franken = 32 249 000

18 500 hl 100%

35 157 500

Kernobstbranntwein Auch hier rechnen wir mit einem Rückgang des Verkaufes auf (Preis gemäss Bundesratsbeschluss vom 23. Dezember 1968): Franken

20 000 hl 100% zu 1780 Franken = 35 600 000 Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit

Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preise gemäss Bundesratsbeschluss vom 24. Februar 1959): Für Krankenanstalten: Franken Feinsprit 560 hl 100% zu 388 Franken = 217 000 Alkohol absolutus 70 hl 100% zu 412 Franken = 29 000 Übertrag

630 hl 100%

246000

689 Franken

Übertrag 630 hl 100% 246000 Für andere Bezüger: Extrafeinsprit 770 hl 100% zu 514 Franken = 396 000 Feinsprit 30 000 hl 100% zu 472 Franken = 14 160 000 Alkohol absolutus 10 600 hl 100% zu 499 Franken = 5 289 000 20 091 000 42 000 hl 100% Denaturierter Sekundasprit Wir rechnen mit einem Verkauf von (Durchschnittspreis gemàss Bundesratsbeschlüssen vom 8. Dezember 1961 und 1. Juli 1968): Franken 44 000 hl 100% zu 68 Franken = 2992000 Industrie sprit Wir rechnen mit einem Verkauf von (Durchschnittspreise gemäss Bundesratsbeschlüssen vom 18. März 1966 und 1. Juli 1968): Franken Feinsprit 72 000 hl 100% zu 72 Franken = 5 184 000 Alkohol absolutus 20 000 hl 100% zu 68 Franken = l 360 000 6544000 92 000 hl 100% Denaturier- und Zusatzstoffe Wir rechnen mit einem Verkauf von 410hl 100%

zu 103 Franken = 42 500

Preisdifferenzen Bei unrechtmässiger Verwendung von Sprit wird die Preisdifferenz nachgefordert.

Betrag zur Vormerkung --.-- Franken Steuern, Abgaben, Monopolgebühren und Bewilligungen

Mit Wirkung ab 1. Januar 1969 sind die Monopolgebühren auf importierten gebrannten Wassern und die Selbstverkaufsabgabe auf Kernobstbranntwein erhöht worden. Über die Frage der Erhöhung der Spezialitätensteuer wird der Bundesrat noch Beschluss fassen. Als Folge der stärkeren fiskalischen Belastung ist beim Kernobstbranntwein und bei den Importspirituosen ein Rückgang der abgabepflichtigen Mengen zu erwarten. Wegen der beträchtlich höheren Abgabesätze ist indessen mit vermehrten Einnahmen zu rechnen.

Steuern auf Spezialitätenbranntwein Im Geschäftsjahr 1967/68 sindf ur Spezialitatenbranntwcine Steuerrechnungen imBetragevon 13 393 501.45 Franken und vom I.Juli bis 31.Dezember 1968 im Betrage von 5 343 098.50 Franken ausgestellt worden. Unter Annahme einer mittleren Steinobst- und Weinernte und einer steuerpflichtigen Menge von

690 l 600000 Litern 100% Spezialitätenbranntwein zum zur Zeit noch geltenden Steuersatz von 7.50 Franken je Liter 100 % ergibt sich für 1969/70 eine Einnahme von 12 000 000 Franken Abgaben auf Kernobstbranntwein Im Geschäftsjahr 1967/68 sind für Kernobstbranntwein Steuerrechnungen im Betrage von 5 781 85330 Franken ausgestellt worden. Vom l, Juli bis 31. Dezember 1968 waren es 3 273 995.15 Franken. Wir rechnen für 1969/70 mit annähernd 400000 Liter 100%, was zum neuen Abgabesatz von 13 Franken je Liter 100% eine Einnahme ergibt von 5 200 000 Franken Monopolgebühren an der Grenze Im Geschäftsjahr 1967/68 sind an der Grenze an Monopolgebühren 60023045.80 Franken und in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1968 45 482 536.30 Franken erhoben worden. Für 1969/70 rechnen wir, unter Berücksichtigung der neuen Ansätze, mit 70 000 000 Franken Monopolgebühren im Inland Im letzten Geschäftsjahr sind an Monopolgebühren im Inland 23 025.90 Franken eingegangen. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 1968 waren es 6302.50 Franken. Wirstellenfür 1969/70eine Einnahme ein von 15 000 Franken Bewilligungen Wir rechnen mit 630 Bewilligungen für den Grosshandel mit gebrannten Wassern zu je 100 Franken, was einschliesslich der weiteren, von der Alkoholverwaltung bezogenen Gebühren einen Betrag erwarten lässt von 70 000 Franken Miet- und Pachtzinseinnahmen Auf Grund der bestehenden Miet- und Pachtverträge rechnen wir mit Miet- und Pachtzinseinnahmen von 77 000 Franken Zinseiimahmen Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die Zinseinnahmen 5 052 062.65 Franken. Für das Geschäftsjahr 1969/70 rechnen wir mit Zinseinnahmen von 5 300 000 Franken, nämlich: Zins aus Guthaben beim Eidgenössischen Kassen- und Rechnungswesen 2 000 000 Franken Zins aus diversen Obligationen 3 300 000 Franken Zusammen 5 300 000 Franken Übrige Einnahmen Betrag zur Vormerkung

--.-- Franken

691

Iti. Abschluss Die mutmasslichen Gesamteinnahmen betragen . . . . 193 089 000 Franken Die mutmasslichen Gesamtausgaben betragen 79 381 000 Franken Daraus ergibt sich ein mutmasslicher Überschuss der Einnahmen von 113 708 000 Franken Im laufenden Geschäftsjahr 1968/69 wurde der Einnahmenüberschuss mit 92 154 000 Franken veranschlagt.

Wir ersuchen Sie, dem vorstehend aufgestellten Voranschlag für das Geschäftsjahr 1969/70 der Alkoholverwaltung durch Annahme unseres Beschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Die verfassungsmässige Grundlage der Vorlage bildet Artikel 32Ms der Bundesverfassung, Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 2. April 1969 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: L. von Moos

Der Bundeskanzler : Huber

692

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkobolverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1969 bis 30.Juni 1970 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 2. April 1969, bescttliesst: Einziger Artikel Der vom Bundesrat vorgelegte Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom l, Juli 1969 bis 30. Juni 1970 abschliessend mit 193 089 000 Franken Einnahmen und 79 381000 Franken Ausgaben, also einem Einnahmenüberschuss von 113 708000 Franken, wird genehmigt.

0653

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1969 bis 30. Juni 1970 (Vom 2.

April 1969)

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1969

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10214

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11.04.1969

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