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Bundesblatt

Bern, den 27. Juni 1969 121. Jahrgang Band I

Nr. 25 Erscheint wöchentlich. Preis : Inland Fr. 40,- im Jahr, Fr. 23.- im Halbjahr, Ausland Fr. 52.ira Jahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustclmngsgebühr. Inseratenverwaltung: Permedia, Publicitas AG, Abteilung für Periodika, Hirschmattstrasse42,6002 Luzern, Tel. 041 /23 66 66

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Transferkredites an die Islamische Republik Pakistan (Vom 28. Mai 1969)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Um die Finanzierung ihrer Entwicklungsvorhaben bemüht, ist die pakistanische Regierung auch an die Schweiz mit dem Gesuch, gelangt, ihr für den Bezug von Investitionsgütern einen neuen, langfristigen Entwicklungskredit einzuräumen. Nach längeren Verhandlungen besteht nun die Absicht, Pakistan einen Transferkredit von 45 Millionen Franken zur Finanzierung von Lieferungen im Betrage von 50 Millionen Franken zu gewähren. Wie dies im Jahre 1966 bei Indien der Fall war, soll dieser Kredit zur Hälfte durch die Eidgenossenschaft, zur Hälfte durch ein schweizerisches Bankenkonsortium bereitgestellt werden.

Wir beehren uns, Ihnen hiermit den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Gewährung eines Transferkredites an die Regierung der Islamischen Republik Pakistan zu unterbreiten.

I. Allgemeine politische und wirtschaftliche Lage Pakistans Als der indische Subkontinent im Jahr 1947 die Unabhängigkeit erlangte, wurde er in die beiden Staaten Islamische Republik Pakistan und Republik Indien aufgeteilt. Die Probleme, die als Folge dieser Trennung entstanden, sind noch heute nicht völlig gelöst. Trotz dieser ungünstigen Ausgangslage vermochten beide Staaten eine für Entwicklungsländer bemerkenswerte wirtschaftliche Stabilität zu erreichen.

Die Islamische Republik Pakistan zerfällt in die geographisch vollständig getrennten Provinzen West- und Ostpafcistan, deren Regierungen der ZentralBundesblstt. 121.Jahrg. Bd.I

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1230 regierung in Islamabad unterstehen. Die Verfassung von 1962 wurde durch das Regime des Präsidenten Ayub Khan geschaffen.

Die Zentralregierung bemüht sich um einen Ausgleich der Interessen beider Provinzen. Die Ostprovinz, die dank ihrem Exportpotential den Grossteil der Devisen einbringt, fühlte sich während Jahren bei der Zuteilung von Entwicklungsprojekten und Auslandkrediten zurückgesetzt. Seit 1965/66 hat sie allerdings 54 Prozent aller für Entwicklungsprojekte verfügbaren öffentlichen Mittel, 66 Prozent der dafür gewährten Kredite und 51 Prozent der gesamten Projekthilfe erhalten. Weil aber die Investitionen der Privatwirtschaft nur sehr zögernd erfolgten, war Ostpakistan an den Gesamtinvestitionen nur mit 22 Prozent beteiligt. Dieser Umstand und frühere Versäumnisse haben dazu beigetragen, dass die Auswirkungen der erwähnten Zuteilungen hinter den Erwartungen zurückblieben. Die beiden Provinzen weisen hinsichtlich Bevölkerung, Entwicklungsstand und Klima wesentliche Unterschiede auf.

Westprovinz

Ostprovinz

Pakistan Insgesamt

Fläche km 2 804 000 143 000 947 000 Bevölkerung (Mitte 1967) 54 Mio.

65 Mio.

119 Mio.

Bevölkerungsdichte je km 2 67 452 106 Die Westprovinz umfasst grosse, nicht bebaute Trockengebiete, die Ostprovinz vor allem das Mündungsgebiet des Ganges und des Brahmaputra.

Diese Verschiedenheit des Bodens hat zur Folge, dass im Westen nur 23 Prozent, im Osten dagegen 63 Prozent bewirtschaftet werden. Das Klima in beiden Provinzen ist subtropisch, im Westen (mit Ausnahme des Küsten Streifens) trocken, im Osten dagegen feucht. In der Westprovinz werden vor allem Baumwolle und Getreide angebaut, in der Ostprovinz Jute, Reis und Tee.

Auf die Landbevölkerung Pakistans entfallen 85 Prozent der Gesamteinwohner (l 955:90 Prozent). In den Jahren 1966/67 stammte die Hälfte des Bruttosozialproduktes aus der landwirtschaftlichen Erzeugung (1950 waren es noch gegen 60 Prozent); auf Industrie, Bausektor und Transportwesen entfielen zusammen 21 Prozent.

u. Die wirtschaftliche Entwicklung in den letzten Jahren und der 4. Fünf jahresplan (1970/75)

Wie die meisten Entwicklungsländer steht auch Pakistan, dessen Bevölkerung jährlich um 2,6-3 Prozent zunimmt, vor dem Problem, die eigene Wirtschaftsbasis in noch stärkerem Masse zu erweitern, um eine wirtschaftliche Besserstellung des Einzelnen und damit eine langsame Erhöhung des ProKopf-Einkommens zu erreichen. Das Bruttoinlandprodukt Pakistans weist von 1960-1966 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 5,5 Prozent auf, währenddem die übrigen südasiatischen Länder nicht über 3,4 Prozent und die Entwicklungsländer im gesamten nicht über 4,8 Prozent hinauskamen. 1967/68 dürfte Pakistan sogar einen Satz von 7 Prozent überschritten haben. Für die beiden letzten Jahre des Fünf jahresplanes 1965/70 hofft man

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einen Wachstumssatz von 6,5 Prozent erreichen zu können, womit das Planziel beinahe erreicht wäre.

Trotz dem starken Bevölkerungswachstum machte die Erhöhung des ProKopf-Anteils am Bruttoinlandprodukt beachtliche Fortschritte. Pakistan liegt mit 90 Dollar im Jahre 1965/66, 103 Dollar im Jahre 1966/67 und 116,4 Dollar im Jahre 1967/68 jedoch immer noch im untersten Drittel aller Länder. Allerdings betrug die durchschnittliche Jahreszuwachsrate des Pro-Kopf-Anteils am Bruttoinlandprodukt 1960/66 rd. 2,5 Prozent, was deutlich über dem Durchschnitt der Entwicklungsländer im südasiatischen Raum (0,5 Prozent) liegt, aber auch die entsprechenden Werte für die Entwicklungsländer Afrikas (l Prozent), Ostasiens (2,1 Prozent) und Lateinamerikas (l,7Prozent) übersteigt.

Der Kontrolle des Bevölkerungswachstums kommt unter diesen Umständen grösste Bedeutung zu.

Der Konflikt mit Indien im September 1965 veranlasste die pakistanische Regierung vorerst zu erhöhten Aufwendungen für die Verteidigung. Die Sparund Investitionsrate sank unter das 1964 am Ende des zweiten Fünf jahresplanes erreichte Niveau. Die vorübergehende Sistierung eines grossen Teils der Auslandhilfe führte zwangsläufig zu Importbeschränkungen. Die Nahrungsmittelknappheit trug zur Verschärfung der Lage bei. In den folgenden Jahren wurden Massnahmen getroffen, um die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen.

Die Verteidigungsausgaben, die 1965/66 noch 5-6 Prozent des Bruttosozialprodukts ausmachten, wurden auf 3,5 Prozent reduziert. Das grosse Defizit des Fiskaljahres 1965/66 wurde im Fiskaljahr 1966/67 durch ein nahezu ausgeglichenes Budget abgelöst. Durch Steuererhöhungen und andere Massnahmen wurden die Inflationstendenzen bekämpft.

Der laufende Fünf jahresplan wurde revidiert mit dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung mit eigenen Nahrungsmitteln bis zum Ende der Planperiode zu erreichen. Gewisse Projekte der Schwerindustrie wurden aufgeschoben. Im privaten Industriesektor wurde der Akzent auf Branchen gelegt, die dem Export dienen ; Projekte, die einen hohen Importbedarf verursachen, wurden zurückgestellt. Das bereits bestehende Exportbonus-System für die Förderung der Ausfuhr von Industrieerzeugnissen wurde weiter ausgebaut. Die Produktionszunahme im Industriesektor, die vor dem erwähnten Konflikt jährlich 8 Prozent betragen hatte, dann im
Jahre 1965/66 auf 5 Prozent gesunken war, hat sich seither wieder verdoppelt. Trotz Rückschlägen zu Beginn des Planes hofft die Regierung, die Ziele in manchen Fällen doch noch erreichen zu können.

So konnte die Weizenernte 1967/68 gegenüber der seit 1963 bei 4,1-4,2 Millionen Tonnen stagnierenden Erzeugung auf 6 Millionen Tonnen gesteigert werden, wobei die in Westpakistan erzielten Überschüsse vorläufig zum Teil den Bedarf Ostpakistans decken müssen. Die Reisernte stieg 1967/68 im Vergleich zum Vorjahr von 10,7 auf 12 Millionen Tonnen. Diese insbesondere in der Westprovinz erzielten Erfolge - Ostpakistan wurde 1968 wiederum von grossen Überschwemmungen heimgesucht - sind nicht nur der günstigen Witterung, sondern vor allem moderneren Anbaumethoden, besserem Saatgut, 74*

1232 vermehrter Anwendung von Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie besserer Bewässerung zu verdanken. Die künftigen Exportmöglichkeiten und Deviseneinkünfte und damit die Erreichung der Planziele hängen allerdings entscheidend davon ab, ob es gelingen wird, auch die Produktion und Verarbeitung von Baumwolle und Jute zu steigern, die mehr als 70 Prozent der Exporterlöse einbringen.

In der Westregion konnte der Engpass im Energiesektor 1967 überwunden werden. Einen besonderen Auftrieb, nicht nur für die Elektrizitätsversorgung und Bewässerung, sondern für die ganze wirtschaftliche Entwicklung Westpakistans, erwartet man vom Bau des Tarbela-Staudammes, der kürzlich in Angriff genommen wurde und dessen Kosten sich auf ungefähr 900 Millionen Dollar belaufen werden. In der Ostregion dürfte die Versorgung mit elektrischer Energie 1970 ebenfalls ausreichend sein, sofern die Übertragungsanlagen rechtzeitig genügend ausgebaut werden können.

Die Bruttoinvestitionsrate, die Ende des zweiten Planes schon 18 Prozent des Bruttosozialproduktes erreicht hatte, dann 1965/66 auf 12,4 Prozent sank, ist wieder im Steigen begriffen, hat aber die frühere Höhe noch nicht erreicht.

Auf Grund der derzeitigen Lage darf der Schluss gezogen werden, dass die pakistanische Wirtschaft den Rückschlag überwunden hat.

Die wirtschaftspolitische Haltung der pakistanischen Regierung ist durch die nach dem Konflikt vorgenommene Anpassung der Planziele nicht verändert worden. Pakistan ist nach wie vor zu der Gruppe jener Länder in Asien zu zählen, in denen der privaten Wirtschaftstätigkeit ein verhälmismässig grosser Spielraum eingeräumt wird. Wie in ändern Entwicklungsländern wurden allerdings in- und ausländische Investitionen, trotz der grundsätzlich positiven Haltung der Regierung, durch das administrative Verfahren oft erschwert.

Die bis jetzt im Rahmen des revidierten dritten Fünf jahresplanes erzielten Erfolge bestärken die pakistanische Regierang in ihrem Willen, den eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen. Dies kommt insbesondere in den Zielsetzungen des vierten Fünf jahresplanes (1970/75) zum Ausdruck: rasches wirtschaftliches Wachstum, Verminderung der Unterschiede im persönlichen Einkommen zwischen den beiden Provinzen und innerhalb der Regionen, steigender Grad der Selbstversorgung, sozialer Ausgleich in einer
gerechten Gesellschaftsordnung.

Die Schwergewichte bei der Verwirklichung dieser Ziele liegen bei der Förderung der landwirtschaftlichen Produktion, der besseren Ausnützung und Modernisierung der industriellen Anlagen, der Verbesserung des Erziehungsund Ausbildungswesens und vermehrten Aktionen auf dem Gebiet der Familienplanung. Am Ende des vierten Fünf jahresplanes sollten nur noch 20 Prozent aller Entwicklungsausgaben (heute 80 Prozent) vom Ausland finanziert werden. Nahrungsmittel, Düngemittel, ^u einem giossen Teil auch Stahl und 50 Prozent des Bedarfes an Kapitalgütern, soll das Land 1975 selbst produzieren. Damit dieses Ziel erreicht wird, sind allerdings noch grosse Anstrengungen notwendig.

1233 IH. Der pakistanische Aussenhandel und die Handelsbilanz Die fortschreitende Industrialisierung Pakistans zeigt sich auch in der veränderten Zusammensetzung der Exporte. Der Anteil der wichtigsten AusfuhrProdukte, nämlich Rohjute, Baumwolle, Wolle, Felle und Häute, Tee, der im Fiskaljahr 1958/59 noch 75 Prozent betrug, sank bis 1966/67 auf 42 Prozent.

Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der verarbeiteten Produkte von 19 auf 44 Prozent. So ging der Anteil der Jute von 50 Prozent im Jahr 1958/59 auf 30 Prozent im Jahr 1966/67 zurück, obschon im gleichen Zeitraum die Produktion von 6 auf 6,4 Millionen Ballen und die Exporterlöse von 650 auf rund 870 Millionen Rupien anstiegen. Im industriellen Sektor sind Gewebe aus Jute mit rund 600 Millionen Rupien (1966/67) zum bedeutendsten Exportartikel geworden. Die Exporterlöse für Baumwolle gingen seit den fünfziger Jahren stark zurück und beliefen sich 1966/67 noch auf 290 Millionen Rupien. Dies ist auf den stark gestiegenen Inlandbedarf zurückzuführen, aber auch auf die Ausfuhr von Geweben, die sich seit 1958/59 von 54 auf 270 Millionen Rupien erhöhte. Stark zugenommen hat auch der Inlandkonsum von Tee, der früher ein wertvolles Exportgut darstellte, während heute die Produktion den Verbrauch nicht mehr deckt. Anstelle von Häuten und FeUen (1959/60: 80 Millionen Rupien) wird nun weitgehend gegerbtes Leder ausgeführt (1966/67: 128 Millionen Rupien).

Die Konsumgütereinfuhren zeigen eine sinkende, die Rohmaterialimporte steigende Tendenz. Eine markante Zunahme ist, als Folge der fortschreitenden Industrialisierung der Wirtschaft, bei der Einfuhr von Produktionsgütern festzustellen. Dies hat zu einer für Pakistan seit Jahren passiven Handelsbilanz geführt.

Finanzjahr

Impone Exporte in Millionen Rupien

Handelsbilanzsaldo

Auslandhilfe in Millionen Rupien Dollar

1960/61 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65 1965/66 1966/67 1967/68

3187 3109 3818 4430 5374 4208 5192 4650

-1401 -1285 -1595 -2150 -2979 -1517 -2322 -1525

1193 1517 1960 2275 2438 1512 2570 2933

1786 1824 2223 2280 2395 2691 2870 3125

250,2 318,5 411,6 477,7 511,9 317,7 539,7 616,1

Ohne die nach Angaben des Internationalen Währungsfonds in den beiden letzten Kolonnen der Tabelle aufgeführte massive Auslandhilfe hätte ein derartiges Handelsbilanzdefizit nicht finanziert werden können.

TV. Die Auslandverschuldung Pakistans Obwohl in den Jahren 1963-1966 ein Sechstel bis ein Fünftel der Auslandhilfe in Form von Geschenken geleistet wurde, erreichte die Aussenverschuldung Pakistans gegen Ende 1967 doch 2900 Millionen Dollar. Nach Angaben

1234 der Weltbank beanspruchte der Schuldendienst in den Jahren 1963-1966 je etwa 10-12 Prozent der jährlichen Deviseneinnahmen aus Warenexport und Dienstleistungen. Mit Eintritt der Fälligkeit der anfangs der sechziger Jahre eingegangenen, relativ kurzfristigen Verbindlichkeiten wuchs dieser Anteil 1967/68 bereits auf 18,5 Prozent (1968 dürften es 148 Millionen Dollar gewesen sein), was rund einem Drittel der finanziellen Hilfe entspricht, die das Land 1967/68 vom Weltbank-Konsortium für Pakistan erhalten hat; für 1970 dürfte er 20 Prozent erreichen. Dabei stiegen die Erlöse aus Export und Dienstleistungen seit 1960 jährlich um rund 6 Prozent, in den Jahren 1965 und 1966 sogar um 9 Prozent; für 1967/68 ist mit 7 Prozent zu rechnen. Nach Ermittlungen der Weltbank würde der für den Schuldendienst benötigte Anteil im Jahre 1975 bis auf 25 Prozent der Exporteinnahmen ansteigen und damit die pakistanische Zahlungsbilanz auch dann in die Gefahrenzone bringen, wenn die in den letzten Jahren gewährte Auslandhilfe in ähnlichem Ausmass (jährlich 650 Millionen Dollar) zu ungefähr gleichen Bedingungen fortgesetzt würde und die Exporte jährlich um 7 Prozent gesteigert werden könnten.

Dieser Ausblick müsste sich noch verschlechtern, wenn politische Ereignisse eintreten oder ungünstige Witterungsbedingungen die Versorgungslage beeinträchtigen sollten. Es ist daher verständlich, dass die Weltbank der Steigerung von Argrarexporten sowie von Erzeugnissen, deren Herstellung auf der Agrarwirtschaft beruht, grössten Wert beimisst und zudem für eine weitere Erleichterung der Kreditbedingungen für die Hilfe der Industriestaaten an Pakistan eintritt. Die Empfehlungen gehen dahin, dass vier Fünftel der Kredite zu möglichst «weichen» Bedingungen gewährt werden sollen.

V. Die Leistungen des Hilfskonsortiums der Weltbank Wie für das Nachbarland Indien wurde auch für Pakistan seinerzeit ein Hilfskonsortium unter Führung der Weltbank gebildet, um die finanzielle Hilfe der Geberländer zu steigern und zu koordinieren. Über die Leistungen dieses Konsortiums gibt die beiliegende Aufstellung Auskunft.

Die Weltbank gewährte Pakistan in den Fiskaljahren 1966/67 und 1967/68 Kredite im Umfang von je 35 Millionen Dollar zu den üblichen Bedingungen, d.h. zu 6-6!/2 Prozent auf 15-20 Jahre. Von der Internationalen Entwicklungsorganisation
(IDA) erhielt Pakistan 1966/67 rund 28 Millionen und 1967/68 10 Millionen Dollar zu % Prozent auf 50 Jahre mit 10 Jahren Karenzfrist. Die Schwierigkeiten bei der Beschaffung neuer Mittel für die IDA haben die Weltbank veranlasst, Pakistan für das Jahr 1968/69 ausnahmsweise einen Kredit von 62 Millionen Dollar zu 6 Vi Prozent auf 30 Jahre mit einer Karenzzeit von 10 Jahren zur Verfügung zu stellen. Die Bedingungen für die gesamte bisherige KredithiUe der Konsortialländer liegen in bezug auf die Laufzeit zwischen 10 und 25 Jahren mit Karenzfristen von 5-10 Jahren und Zinssätzen von 21/2 _ 6 Vi Prozent. Die mittleren Bedingungen, zu denen Pakistan im Jahr 1965 beim Weltbankkonsortium und ändern Ländern Kredite aufgenommen hat,

1233 ergaben eine durchschnittliche Verzinsung von 3,13 Prozent und eine mittlere Rückzahlungsfrist von 25,8 Jahren mit 5,9 Jahren Karenzzeit, für das Jahr 1966 im Durchschnitt einen Zins von 2,24 Prozent bei einer Laufzeit von 31,5 Jahren und einer Karenzfrist von 17,8 Jahren. Bei der in den Jahren 1967 und 1968 erhaltenen Finanzhilfe ist eine gewisse Verkürzung der durchschnittlichen Rückzahlungsfrist festzustellen; dies hängt damit zusammen, dass in letzter Zeit vermehrt Kredite von östlichen Industrieländern akzeptiert wurden und dass die IDA weniger Mittel zur Verfügung stellen konnte. Der höhere durchschnittliche Zinsfuss dürfte mit dem Rückgang der IDA-Darlehen und einer leichten Verschärfung der amerikanischen Bedingungen zusammenhängen.

VI. Die schweizerisch-pakistanischen Handelsbeziehungen Die Handelsbilanz ist für unser Land dauernd stark aktiv, weil Pakistan einerseits nur eine beschränkte Auswahl von Exportprodukten anzubieten hat, anderseits aber einen noch auf lange Sicht ungedeckten grossen Bedarf an Investitionsgütern, Schädlingsbekämpfungsmitteln, Farbstoffen, Pharmazeutika usw. aufweist, Schweizerische Importe Schweizerische Exporte in Millionen Franken

1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968

6,2 8,0 5,2 5,6 7,0 6,1 9,8

32,9 32,4 47,7 62.0 53,0 62,7 58,8

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SB

+26,8 +24,4 +42,5 +56,4 +46,0 +56,6 +49,0

In den Jahren 1962/63 betrug unser Aktivsaldo rund 25 Millionen Franken und stieg dann, nicht zuletzt dank den Finanzierungserleichterungen im Rahmen des Transferkredit-Abkommens von 1964, in den folgenden Jahren auf über 50 Millionen Franken. Auch in dem für pakistanische Lieferungen an die Schweiz günstigsten Jahr 1968 standen Export und Import im Verhältnis 6:1.

An erster Stelle der schweizerischen Einfuhr stehen geknüpfte Teppiche, gefolgt von Baumwolle, Jutegeweben und Jute, Der Anstieg im Jahr 1968 ist insbesondere auf erhöhte Importe von Rohbaumwolle und Jutegeweben zurückzuführen. Neben unseren an sich bescheidenen Importen darf die Tätigkeit schweizerischer Handelsfirmen erwähnt werden, die sich seit langem mit der Ausfuhr pakistanischer Waren, z. B. Baumwolle, nach westlichen Ländern befassen und damit Pakistan zu Deviseneinnahmen verhelfen.

Die schweizerischen Ausfuhren nach Pakistan haben sich seit 1962 ungefähr verdoppelt. Als wichtigste Warengruppen sind zu erwähnen : Maschinen, Apparate und Instrumente, chemische Erzeugnisse (Schädlingsbekämpfungsmittel, Farbstoffe, Pharmazeutika) und Uhren. Die Exporte von Investitions-

1236 gutem und Insektiziden haben erheblich zugenommen. Der Rückgang bei den Farbstoffen und Pharmazeutika ist eine Folge der angespannten Devisenlage, die Pakistan veranlasst, diese Waren vor allem auf Grund langfristiger Kredite aus Drittländern zu beziehen ; die Einfuhr von Uhren wurde mit der bekannten Begründung eingeschränkt, dass es sich um nicht lebensnotwendige Ware handle.

Vn. Das Transferkreditabkommen von 1964

Zu Beginn der sechziger Jahre zeigte die Zahlungsbilanzlage Pakistans eine massive Verschlechterung. Unter Hinweis auf die für unser Land stark aktive Handelsbilanz und auf den Transferkredit, den wir im Jahr 1960 dem Nachbarland Indien gewährt hatten, stellte die pakistanische Regierung das Begehren, auch ihrem Land den Bezug von Investitionsgütern zu erleichtern.

Das schweizerische Interesse, Pakistan als Absatzgebiet nicht zu verlieren, die Notwendigkeit einer angemessenen Entwicklungshilfe und der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung mit Indien veranlassten uns, arn 22. Juni 1964 ein Abkommen über die Gewährung von Transferkrediten zu unterzeichnen, das sich auf das Bundesgesetz vom 26. September 1958 über die Exportrisikogarantie stützt. Auf Grund dieses Abkommens finanziert ein schweizerisches Bankenkonsortium die Exporte, während der Bund für die im Rahmen der Vereinbarung erfolgenden Lieferungen die Exportrisikogarantie zum Höchstsatz von 85 Prozent gewährt. Die für alle Lieferungen einheitlichen Zahlungsbedingungen sehen vor, dass 10 Prozent des Warenwertes bei Vertragsschluss (aus Devisenbeständen der pakistanischen Regierung) und 90 Prozent bei Versand bezahlt werden. Für die zweite Zahlung kann Pakistan den Transferkredit in Anspruch nehmen, der in 10 Jahren in 20 gleichen Semesterraten zurückzuzahlen und zu 3*/4 Prozent über dem offiziellen Diskontsatz zu verzinsen ist. Die Unterstellung einer Lieferung unter die Vereinbarung bedarf der Zustimmung beider Regierungen. Das Liefcrvolumen wurde 1964 auf 43 Millionen Franken festgesetzt und auf Begehren der pakistanischen Regierung durch Notenwechsel vom 9. Januar 1967 um 20 Millionen auf 63 Millionen Franken erhöht. Der gesamte Kreditbetrag von 90 Prozent des Liefervolumens beläuft sich somit auf 56,7 Millionen Franken.

Auf ausdrücklichen Wunsch der pakistanischen Regierung wurden die 43 Millionen je zur Hälfte für die teilweise Ausrüstung von zwei Werkzeugmaschinenfabriken in West- und Ostpakistan eingesetzt. Dies schränkte die Streuung der Aufträge innerhalb unserer Maschinenindustrie etwas ein, liess aber anderseits das Moment der Entwicklungshilfe deutlicher hervortreten. Die Planung und Einrichtung der Fabrik in Westpakistan wurde übrigens einem schweizerischen Unternehmen anvertraut. Im Rahmen der erwähnten Erhöhung des Liefervolumens um 20 Millionen Franken wurde dann dafür gesorgt, dass andere Zweige der Industrie (Textilmaschinen, Übermittlungs- und Elektromaterial usw.) zum Zuge kamen.

1237 Vm. Die Verhandlungen über einen zweiten Transferkredit Schon 1966, als das im Abkommen von 1964 vereinbarte Liefervolumen von 43 Millionen Franken durch Bestellungen praktisch ausgenützt war, ersuchte die pakistanische Regierung um einen neuen Kredit, der aber angesichts der Zahlungsbilanzlage mit längeren Rückzahlungsfristen und zu einem tieferen Zinssatz gewährt werden sollte. Da Pakistan anderseits grossen Wert auf eine möglichst rasche Lösung legte, wurde der laufende Kredit um 20 Millionen Franken erhöht. Die pakistanische Regierung liess aber schon damals keinen Zweifel darüber, dass sie nach Ausnützung dieses zusätzlichen Volumens einen weiteren Kredit erwarte, der den Bedingungen des zweiten Transferkredites an Indien entsprechen, d. h. eine Rückzahlungsfrist von 15 Jahren, eine Karenzfrist von 5 Jahren und einen wesentlich unter den Marktbedingungen liegenden Zinsfuss haben müsse. Anfang 1968 wurde uns das pakistanische Begehren formell unterbreitet. Auf Grund der Abklärung mit Industrie und Banken und nach längeren Verhandlungen mit den pakistanischen Behörden ist nun in Aussicht genommen worden, der Regierung von Pakistan einen Transferkredit von 45 Millionen Franken entsprechend einem Liefervolumen von 50 Millionen zu gewähren. Abgesehen vom Betrag handelt es sich um die gleiche Lösung, wie sie im Frühjahr 1966 mit Indien getroffen wurde, d. h. um einen Kredit mit einer privaten und einer staatlichen Tranche. Diese Regelung trägt den pakistanischen Wünschen Rechnung und betont gleichzeitig den Entwicklungshilfecharakter der schweizerischen Leistung. Der Mischkredit von 45 Millionen Franken soll zur Hälfte von einem schweizerischen Bankenkonsortium, zur Hälfte von der Eidgenossenschaft bereitgestellt werden. Die Beanspruchung beider Kredittranchen soll parallel und innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren seit Krediteröffnung erfolgen. Zwischen jeder Inanspruchnahme des Kredites und dem Beginn der Rückzahlung wird eine Karenzfrist eingeschaltet, die für die Bankentranche 5 Jahre und für die Bundestranche 10 Jahre beträgt. Die Rückzahlung des Bankenkredites wird demnach in 10 gleichen Semesterraten vom 6.-10. Jahr, jene des Bundeskredites in 10 gleichen Semesterraten vorn 11.-l 5. Jahr, erfolgen. Für die Bankentranche des neuen Transferkredites wird ein marktmässiger Zinssatz zur
Anwendung gelangen.

Für den Bundesanteil ist wie im Fall Indien eine Verzinsung von 3 Prozent vorgesehen, so dass sich je nach den Gegebenheiten des Marktes ein mittlerer Satz zwischen 4 Vi und 5 Prozent ergeben wird.

Wie beim ersten Transferkredit wäre eine Vereinbarung zwischen der Islamischen Republik Pakistan und dem schweizerischen Bankenkonsortium abzuschliessen, das den Schweizerischen Bankverein, die Schweizerische Bankgesellschaft, die Schweizerische Kreditanstalt und die Schweizerische Volksbank umfasst. Die Federführung für das Konsortium liegt biem Schweizerischen Bankverein, der die Verwaltung der Bankentranche und den Verkehr mit den pakistanischen Stellen übernehmen soll; aus Gründen der administrativen Vereinfachung gegenüber den pakistanischen Behörden soll ihm auch die Verwaltung der Bundestranche übertragen werden.

1238 Für die Kreditvereinbarungen, die zwischen dem Bund und Pakistan einerseits, dem Bankenkonsortium und Pakistan anderseits abzuschliessen sind, nehmen wir im übrigen die gleichen Bedingungen wie im Abkommen von 1964 in Aussicht. 10 Prozent des Lieferwertes werden bei Vertragsschluss, die restlichen 90 Prozent bei Verschiffung der Ware an den schweizerischen Lieferanten bezahlt. Die notwendigen Devisen für die erste Zahlung von 10 Prozent hat Pakistan selbst aufzubringen. Für die bei Verschiffung der Ware fälligen 90 Prozent des Lieferwertes kann der pakistanische Staat den Transferkredit beanspruchen. Jede Ziehung auf den Gesamtkredit erfolgt zur Hälfte auf die Bankentranche, zur Hälfte auf die Bundestranche. Mit der Beanspruchung des Kredites wird der pakistanische Staat Schuldner für Kapital und Zinsen. Er wird verpflichtet, alle Zahlungen bei Fälligkeit in freien Schweizerfranken zu leisten. Die Zinsen sind halbjährlich zu entrichten.

Neben die Zahlungsgarantie der pakistanischen Regierung für Kapital und Zinsen soll, soweit es sich um die Bankentranche handelt, wiederum die Exportrisikogarantie des Bundes treten, die im gesetzlich zulässigen Höchstmass von 85 Prozent des Fakturawertes der einzelnen Lieferungen zuzüglich Zinsen gewährt und auch das Delkredererisiko einschliessen wird. Für die Unterstellung der einzelnen Lieferungen unter die Vereinbarung ist das Einverständnis der beiden Regierungen und des Bankenkonsortiums erforderlich.

Bei der Festsetzung des Kreditvolumens von 45 Millionen Franken zogen wir nicht nur die rein bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit Pakistan, sondern auch die Leistungen der ändern kontinentaleuropäischen Länder in Betracht. Beim Vergleich mit unserer Kredithilfe an Indien war insbesondere die starke Aktivität unserer Handelsbilanz mit Pakistan zu berücksichtigen, die einen etwas höheren Betrag rechtfertigt, als dies auf Basis der Bevölkerungszahlen und des Volkseinkommens der Fall wäre.

In die Beurteilung sind aber neben diesen Faktoren insbesondere auch die allgemeinen Überlegungen zur schweizerischen Entwicklungshilfe einzubeziehen, wie sie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 7. Juli 1967 (BB11967II1) über die Wirtschafts- und Finanzhilfe an die Entwicklungsländer und die Gewährung eines Darlehens an die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
dargelegt hat. Obschon die von den internationalen Institutionen, wie UNO-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) und Komitee für Entwicklungshilfe der OECD (DAC), aufgestellten Ziele keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, kann sich die Schweiz der Tendenz, das Gesamtvolumen der Finanzhilfe zu steigern und deren Bedingungen zu verbessern, nicht entziehen. Die Exportrisikogarantie ist in diesem Zusammenhang nach wie vor eines der wichtigsten Instrumente für die Finanzhilfe. Wo die wegen der Zahlungsbilanzlage des Empfangslandes notwendigen langen Kreditfristen und tiefen Zinssätze sich für eine rein bankmässige Finanzierung nicht mehr eignen, kann der Bund - wie dies auf Seite 23 der erwähnten Botschaft erläutert wurde - zu Mischkrediten Hand bieten.

1239 Die für Pakistan in Aussicht genommene Lösung entspricht somit der allgemeinen schweizerischen Konzeption für unsere Finanzhilfe an Entwicklungsländer. Anderseits wurde aber, wie in Abschnitt V erwähnt, die gesamte Hilfe, die Pakistan im Jahr 1965 vom Ausland erhielt, im Durchschnitt mit einer Laufzeit von 25,8 Jahren, einer Karenzfrist von 5,9 Jahren und einem Zinssatz von 3,13 Prozent gewährt. Für die 1966 erhaltene Finanzhilfe waren die durchschnittlichen Bedingungen (Laufzeit 31,5 Jahre, Karenzfrist 17,8 Jahre, Zins 2,24 Prozent) für Pakistan schon erheblich günstiger geworden. Die Schweiz ist nicht Mitglied des Weltbankkonsortiums. Auf dem Gebiet der Technischen Zusammenarbeit mit Pakistan konnte unser Land bis jetzt nur wenig Hilfe leisten, weil keine geeigneten Projekte vorlagen. Für den nun vorgesehenen neuen Mischkredit an Pakistan ist im Sinne einer Gleichbehandlung mit Indien eine Rückzahlungsfrist von 15 Jahren vorgesehen. Trotz dieser gegenüber dem ersten Kredit längeren Laufzeit bleiben die 15 Jahre immer noch wesentlich unter den Fristen der anderen Geberländer.

Die Schlussphase der Verhandlungen fiel mit dem Rücktritt des pakistanischen Staatspräsidenten und der Machtübernahme durch eine Militärregierung zusammen. Die Lage ist jedoch wieder ruhig, und die wirtschaftliche Tätigkeit wickelt sich durchaus normal ab. Die internationalen Institutionen und die anderen Industrieländer setzen ihre Entwicklungshilfe fort. Der Bundesrat wird selbstverständlich die Entwicklung aufmerksam verfolgen und von der ihm gemäss Bundesbeschluss einmal erteilten Ermächtigung im Lichte der im gegebenen Zeitpunkt herrschenden Lage Gebrauch machen.

Der im Entwurf vorliegende Bundesbeschluss kann sich nicht auf eine ausdrückliche Verfassungsbestimmung stützen. Die Wahrung der auswärtigen Beziehungen ist auf Grund der allgemeinen Kompetenzordnung der Bundesverfassung Sache des Bundes. Eine der wesentlichen Aufgaben, die sich unserem Land heute im Bereich der auswärtigen Beziehungen stellen, ist die Hilfe an Entwicklungsländer. Der für Pakistan vorgesehene Kredit stellt eine derartige HUfeleistung dar. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zum Erlass von Kreditbeschlüssen beruht direkt auf der Bundesverfassung, die kein Finanzreferendum kennt. Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage ist daher zu bejahen.

Auf Grund der vorstehenden Erwägungen beehren wir uns, Ihnen zu beantragen, den Bundesrat durch Annahme des beiliegenden Entwurfs eines Bundesbeschlusses zu ermächtigen, der Regierung der Islamischen Republik Pakistan einen Transferkredit von 22,5 Millionen Franken zu gewähren.

1240 Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 28. Mai 1969 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: L. v. Moos Der Bundeskanzler : Huber

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Transferkredites an die Islamische Republik Pakistan (Vom 28. Mai 1969)

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