1025

# S T #

10266

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Eröffnung eines Rahmenkredites zur finanziellen Unterstützung verschiedener Institute, Fonds und Spezialprogramme der Vereinten Nationen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet (Vom 30. April 1969)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Wir beehren uns, Ihnen die Eröffnung eines Rahmenkredites von l 250 000 Franken für die Zeitspanne 1970-1974 vorzuschlagen, der es unserem Lande ermöglichen soll, freiwillige finanzielle Beiträge an verschiedene Institute, Fonds und Spezialprogramme der Vereinten Nationen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet zu leisten.

Die Tätigkeit der Vereinten Nationen auf diesem Gebiete wird bekanntlich auf zwei Arten finanziert: einerseits aus dem ordentlichen Budget, das aus den obligatorischen Beiträgen der Mitgliedstaaten der UNOgespiesen wird1), und anderseits aus freiwilligen Beitragen staatlicher und manchmal auch privater Herkunft, aus denen sowohl die Verwaltungskosten als auch die eigentliche Tätigkeit gewisser von der Generalversammlung geschaffener Organisationen völlig finanziert werden. Von den bekanntesten Organisationen seien namentlich angeführt der Kinderhilfsfonds der Vereinten Nationen (UNICEF), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (PNUD), das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).

Das Verfahren der freiwilligen Beiträge hat den Vorzug der Geschmeidigkeit und ermöglicht es den Staaten, die sich dafür interessieren, sich an wirtschaftlichen und sozialen Programmen zu beteiligen, die den Zielen der Vereinten Nationen dienen und ihrer Aufsicht unterstehen. Die Durchführung dieser Pro1 ' Die Schweiz leistet somit keine Beiträge an dieses Budget, ausser in bezug auf die Tätigkeiten, an denen sie teilnimmt oder unmittelbar interessiert ist: Internationaler Gerichtshof, Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD), Betäubungsmittel-Kommission. Die Verwaltungskosten der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (ONUDI) werden aus dem Budget gedeckt, die operationellen Kosten aus freiwilligen Beiträgen.

1026 gramme würde erschwert, wenn die Beitragsleistungen obligatorisch wären und auf Grund einer festen Beitragsquote für alle Mitgliedstaaten, auch die ärmsten, erfolgen würde. Das freiwillige Verfahren auferlegt den Empfängern der Beiträge im übrigen eine gewisse Disziplin, weil es den Mitgliedstaaten freisteht, ihre Spenden je nach dem Erfolg der ausgeführten Arbeiten zu bemessen. Ohne dieses Verfahren wären manche der bemerkenswertesten Erfolge der Vereinten Nationen (namentlich des Entwicklungsprogramms und des Kinderhilfsfonds) nicht möglich gewesen. Im übrigen zieht es die Generalversammlun der Vereinten Nationen seit einigen Jahren vor, Organisationen für bestimmte Zwecke nach diesem Verfahren zu gründen, anstatt neue SpezialOrganisationen ins Leben zu rufen.

Die Botschaft, die wir Ihnen heute vorlegen, erstreckt sich nicht auf jene Fonds und Organisationen der Vereinten Nationen, deren Bestimmung oder Tätigkeit eindeutig humanitärer Art ist oder als Entwicklungshilfe bezeichnet werden kann und die über die Rahmenkredite finanziert werden, die für diese beiden Bereiche bereits bestehen. Die Botschaft betrifft vielmehr nur die Institutionen, die ganz allgemein auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet tätig sind und deren Aktionen nicht nur den Entwicklungsländern zugute kommen : das Institut der Vereinten Nationen für Ausbildung und Forschung (UNITAR), das Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung (UNRISD), der Fonds für soziale Verteidigung, das Hilfsprogramm der Vereinten Nationen für Unterricht, Studium, Verbreitung und grösseres Verständnis des internationalen Rechtes, der Fonds zur besonderen Verwendung für Südafiika, das Integrierte Unterrichts- und Ausbildungsprogramm für Südafrikaner, der Fonds zur besonderen Verwendung f lir die Tätigkeit auf demographischem Gebiete, das Studienprogramm für die Nutzbarmachung der natürlichen Reichtümer und der Fonds für die Entsalzung des Meerwassers.

Bisher wurden die gelegentlichen Spenden der Schweiz an einige dieser Institutionen von Fall zu Fall dem Rahmenkredit der Technischen Zusammenarbeit entnommen oder auf dem Wege eines Nachtragskredites geleistet. Diese Lösung ist jedoch nicht zweckmässig. Einerseits üben diese Organisationen ihre Tätigkeit nicht allein im Interesse der Entwicklungsländer aus ; anderseits handelt
es sich um ständige oder nahezu ständige Einrichtungen, deren regelmassige Unterstützung seitens unseres Landes am Platze ist. Aus diesen Gründen erscheint es uns angebracht, inskünftig einen speziellen Rahmenkredit vorzusehen, mit dessen Verwaltung die Abteilung für internationale Organisationen des Politischen Departements betraut würde und der für Beiträge zugunsten der bestehenden Institute und Fonds sozialen Charakters verwendet würde, aber auch für Institutionen, welche die UNO noch ins Leben rufen könnte, sofern ihre Zielsetzung für uns von besonderem Interesse ist.

Bis beute hat unser Land nur an das UNITAR und das UNRISD Beiträge entrichtet, Beide In stitute spielen j a eine nicht unwichtige Rolle bei der Konzipierung der Politik der Entwicklungshilfe und bei der Ausbildung der Kader der UNO und der SpezialOrganisationen der Vereinten Nationen, denen sie bereits ausgezeichnete Dienste geleistet haben. Besondere Bedeutung kommt diesen Instituten zu Beginn des zweiten Entwicklungsjahrzents zu, ist doch das Gewicht

1027 der sozialen Faktoren in den Entwicklungsprogrammen bisher nicht genügend zur Geltung gebracht worden. Beide Institute haben übrigens mit unserem Lande enge Beziehungen angeknüpft: das UNRISD hat nämlich seinen Sitz in Genf, und das UNITAR übt dort einen Teil seiner Tätigkeit aus. Die Schweiz sollte unseres Erachtens auch aus diesem Grunde ihr Interesse an Organisationen bekunden, die für Genf - das dank den Vereinten Nationen ein Mittelpunkt der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung geworden ist - ein belebendes und förderndes Element bilden. Ausserdem möchten wir in Zukunft auch an der Tätigkeit des Forschungsinstituts der Vereinten Nationen für soziale Verteidigung, das seinen Sitz in Rom hat, Anteil nehmen.

Die Tätigkeit dieser drei Organisationen wird im nächsten Abschnitt eingehender geschildert. Eine Beteiligung der Schweiz an der Finanzierung der Tätigkeit der übrigen Fonds, die oben aufgezahlt wurden, kommt für den Augenblick nicht in Betracht. Wir haben sie lediglich für den Fall angef ühi t, dass uns irgendwelche Umstände veranlassen sollten, dem einen oder ändern unsere besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Institut der Vereinten Nationen für Ausbildung und Forschung (UNITAR) Das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am l I.Dezember 1963 gegründete UNITAR (Resolution 1934 XVIII) hat seine Tätigkeit im Frühjahr 1965 aufgenommen. Das UNITAR ist eine sich selbst verwaltende Organisation, steht aber in enger Verbindung mit dem Generalsekretär der UNO, der seine Satzung aufgestellt hat.

Das UNITAR hat eine doppelte Aufgabe : einmal die Ausbildung qualifizierten Personals, insbesondere aus den Entwicklungsländern, das sowohl für die Regierungen als auch die internationalen Organisationen bestimmt ist; anderseits erfüllt es die Aufgaben eines Forschungsinstituts der Vereinten Nationen.

Ausmass und Vielgestaltigkeit der Aufgaben der Vereinten Nationen lassen es in der Tat als angebracht erscheinen, dass eine besondere Stelle ihre Arbeitsmethoden und Ziele einer ständigen Kritik und Bewertung unterzieht.

In den vier Jahren seines Bestehens hat das UNITAR seine Ausbildungstätigkeit auf die Veranstaltung von Kursen über die internationalen Organisationen und die multilaterale Diplomatie einerseits und von regionalen Seminarien über Technik und Verfahren der Entwicklungshilfe
der Vereinten Nationen anderseits konzentriert. Diese Kurse werden für nationale Beamte aus Entwicklungsländern und internationale Beamte durchgeführt. Die erstgenannten Kurse finden in New York und Genf statt und sind für Diplomaten der mittleren Rangstufen bestimmt, die bei der UNO oder beim Sitz der Vereinten Nationen in Genf beglaubigt sind.

Seit 1966 ist das UNITAR überdies mit der Durchführung der Programme der diplomatischen Ausbildung in Genf beauftragt, nachdem bis 1965 das Sekretariat der UNO damit betraut war. Diese Ausbildungskurse sind für Beamte der Aussenministerien von Entwicklungsländern bestimmt. Die von 1966 bis 1968 unter der Leitung des UNITAR ausgebildeten sechzig Teilnehmer haben sich

1028 auch in Bern aufgehalten, um Aufbau und Arbeitsmethoden des Politischen Departements zu studieren. Sie haben zudem am Insitut für höhere internationale Studien der Universität Genf einen Kurs über internationale Beziehungen, internationales Recht, Weltwirtschaft und Diplomatie besucht. Die Veranstaltung solcher Kurse in Genf ist für unser Land zweifellos von besonderer Bedeutung, ermöglichen sie doch zahlreichen jungen Diplomaten aus Entwicklungsländern, sich mit unseren Einrichtungen vertraut zu machen. Die Kurse über Methoden und Verfahren der technischen Zusammenarbeit der Vereinten Nationen werden auf regionaler Grundlage durchgeführt. Zwei dieser Kurse wurden gleichfalls in Genf veranstaltet. Schliesslich organisiert das UNITAR die Durchführung des dank einer Beihilfe der amerikanischen Regierung eingeführten Stipendienprogrammes Adlai E. Stevenson und, gemeinsam mit der UNO, eines Stipendienprogrammes über internationales Recht.

Die Arbeiten des UNITAR auf dem Gebiete der Forschung haben vielleicht noch nicht das Ausmass und die Richtung angenommen, die man erwartete. Es sind bisher vier Studien verfasst worden ; sie behandeln die Kriterien und Methoden der Bewertung, die auf die internationale technische Zusammenarbeit und auf die Verwendung der die UNO betreffenden Informationen durch die Massenmedien anwendbar sind, ferner die besonderen Probleme der kleinen Staaten und Gebiete in bezug auf die internationale Zusammenarbeit sowie die Frage der Annahme multilateraler Verträge. Weitere Studien sind in Vorbereitung.

Das Institut hat seinen eigenen Verwaltungsrat, dessen 21 Mitglieder vom Generalsekretär nach Befragung der Vorsitzenden der Generalversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrates ernannt werden. Der Generalsekretär ernennt auch den Generaldirektor des Instituts, dem eine beschränkte Zahl von Beratern zur Seite steht, unter ihnen Professor Jacques Freymond, der Leiter des Instituts für höhere internationale Studien in Genf.

Bereits 1965 ist man mit dem Ersuchen an die Schweiz, als Mitglied Von Spezialorganisationen der UNO, gelangt, einen Beitrag zu leisten. Wir fanden es angebracht, positiv darauf zu antworten. Es ist in der Tat zu begrüssen, dass neben den nationalen Instituten für Ausbildung und Forschung ein zentrales Organ der UNO für diese Sachgebiete besteht,
das von politischen Einflüssen frei und imstande ist, die eigenen Bedürfnisse der UNO zu befriedigen. Das UNITAR unterhält übrigens enge Beziehungen zu den nationalen Instituten und hilft mit, ihre Tätigkeit - ohne jeden Leerlauf - zu ergänzen. Wir möchten aber auch der Tatsache Rechnung tragen, dass ein Teil der Programme des UNITAR in Genf durchgeführt wird und dass sich eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Institut für höhere internationale Studien der Universität Genf entwickelt hat. Diese Zusammenarbeit ist unseres Erachtens ein Zeichen des Vertrauens zur Schweiz.

Wir haben daher beschlossen, für die Zeitspanne von 1965 bis 1967 an das UNITAR einen Beitrag von 350 000 Franken zu leisten, der aus dem Rahmenkredit für die technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungslandern erhoben wurde. Dieser Betrag ist mit Rücksicht auf die Entwicklung der Tätigkeit des Instituts in aufeinanderfolgenden Teilzahlungen von 75 000, 125 000 und 150 000 Franken entrichtet worden. Wir haben im übrigen 1968 einen Beitrag von 130 000

1029 Franken geleistet, der ebenfalls aus dem Rahmenkredit für die technische Zusammenarbeit erhoben wurde, und beabsichtigen, 1969 auf dieselbe Weise einen gleich hohen Betrag zu zahlen. Für die kommenden Jahre schlagen wir Ihnen vor, unseren Beitrag auf rund 150 000 Franken im Jahre festzusetzen. Diese Summe entspricht den Beiträgen von Ländern, die dem unsern vergleichbar sind, und macht durchschnittlich etwa 2,5 Prozent des Voranschlages des Instituts aus, der sich für 1969 auf l 350 000 Dollar beläuft.

Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung ( UNRISD) Das UNRISD ist 1963 von der Generalversammlung der UNO ins Leben gerufen worden. Sein Sitz befindet sich in Genf, wo es seine Tätigkeit im Sommer 1964 aufgenommen hat. Seine Gründung geht auf eine Anregung der niederländischen Regierung zurück, die ihm für eine erste Zeitspanne von drei Jahren eine Spende von einer Million Dollar machte. Seiner Satzung zufolge hat dieses Institut den Auftrag, Forschungen anzustellen über die Probleme und die verschiedenen Arten der Politik der sozialen Entwicklung sowie über die gegenseitigen Beziehungen der wirtschaftlichen und sozialen Faktoren im Verlaufe der Entwicklung. Die Notwendigkeit dieser Forschungsarbeiten erwies sich, als man sich bewusst wurde, dass der Fortschritt sich kaum nach rein physischen Kriterien bemessen lässt und dass eine engere Beziehung zwischen wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung unerlässlich ist.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass zahlreiche Entwicklungsprojekte auf unerwartete Schwierigkeiten stiessen, weil die vorherrschenden wirtschaftlichen Bedingungen und die sozialen Auswirkungen des Projekts nicht genügend in Betracht gezogen worden waren.

Das Programm des Institutes ist vor allem methodologischer Natur. Es trachtet danach, ein System möglichst gleichartiger und umfassender Normen und Kriterien für die Darlegung der Probleme der sozialen Entwicklung aufzustellen. Die Arbeiten des Instituts haben den Organisationen der Vereinten Nationen, insbesondere dem Entwicklungsprogramm der UNO und dem Kinderhilfswerk, bedeutende Dienste erwiesen.

In seinem ersten Programm hat sich das UNRISD besonders darum bemüht, a. die gegenseitigen Beziehungen zwischen wirtschaftlichen und sozialen Faktoren zu untersuchen (Volksgesundheit, Erziehung, Wohnverhältnisse,
Ernährung, Sozialversicherung usw.) ; b. quantitative Untersuchungsmethoden zu verbessern, die eine umfassende Planung der verschiedenen sozialen und wirtschaftlichen Teilgebiete ermöglichen; c. Mittel und Möglichkeiten zu prüfen, die geeignet sind, eine soziale und wirtschaftliche Änderung auf gesellschaftlicher Ebene herbeizuführen; d. das Verhalten und die Reaktionen des Einzelnen mit Blick auf den Gang der Entwicklung zu studieren und Massnahmen zu prüfen, die den Einzelnen angesichts der sozialen Änderungen günstig zu beeinflussen vermögen.

1030 Das UNRISD ist, wie das UNITAR, eine selbständige Organisation der Vereinten Nationen. Es untersteht der Aufsicht eines Verwaltungsrates von 19 Mitgliedern, dessen Vorsitzender vom Generalsekretär der Vereinten Nationen ernannt wird.

Bis heute haben wir das UNRISD mit einer Spende von 50 000 Franken unterstützt, die 1968 erfolgte und im vergangenen Dezember Gegenstand eines Nachtragskreditbegehrens war. Der unbestreitbare Nutzen des UNRISD veranlasst uns, in den kommenden Jahren gleich vorzugehen. Der ordentlichen Voranschlag des Institutes, der sich auf freiwillige Beiträge stützt, sieht für die Zeitspanne 1968-1970 Ausgaben in der Höhe von 1,5 Millionen Dollar vor.

Ein jährlicher Beitrag von 50 000 Franken, was ungefähr 2,3 Prozent des Jahresvoranschlages entspricht, scheint uns angemessen.

Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für soziale Verteidigung

Dieses Institut ist 1965 vom Generalsekretär der Vereinten Nationen geschaffen worden, um die Tätigkeit der Vereinten Nationen auf dem Gebiete der Verbrechensverhütung und der Behandlung der Rechtsbrecher zu erweitern. Das mit einem Auftrag von weltweiter Bedeutung ausgestattete Institut wird die Forschungsarbeiten unterstützen, die mit Hilfe der Vereinten Nationen auf regionaler und nationaler Ebene unternommen werden, und ihre Koordination sicherstellen. Das Institut hat seinen Sitz in Rom. Sein Generalsekretär ist der ehemalige Leiter des amerikanischen kriminalistischen Institutes. Eine erspriesshche Zusammenarbeit ist insbesondere zwischen dem Institut der Vereinten Nationen und der von der Eidgenossenschaft gegründeten Ausbildungsstätte für Erzieher und Sozialfürsorger in Betamba (Kamerun) entstanden, die einen richtungweisenden Versuch für den schwarzen Erdteil bedeutet. Diese Zusammenarbeit wird sich auf Untersuchungen ausdehnen können, die es erlauben werden, den Wert des Versuches von Betamba und die Möglichkeit seiner anderweitigen Wiederholung zu prüfen. Wir möchten uns die Möglichkeit vorbehalten, diesem Institut der Vereinten Nationen einen Beitrag zu leisten, den wir gegebenenfalls auf 25 000 Franken im Jahr festsetzen würden.

Der Rahmenkredit, dessen Eröffnung wir Ihnen vorschlagen, wird es unserem Lande ermöglichen, regelmässiger und wirksamer als früher sein Interesse an denjenigen Organisationen der Vereinten Nationen zu bekunden, die für uns von besonderer Bedeutung sind. Diese greifbaren Beweise unserer Verbundenheit mit den ihnen von der Generalversammlung zugewiesenen Zielen werden die Bande stärken, die wir mit der UNO angeknüpft haben, und noch deutlicher-machen, welchen Anteil wir an den unpolitischen Zielen der Weltorganisation nehmen.

Die finanzielle Hilfe, die diese Institute von unserem Lande erhalten, gewinnt damit eine Bedeutung, die über den rein materiellen Wert hinausgeht ; sie stellt in der Tat die Bürgschaft eines neutralen Staates für ihre Berufung auf den Gebieten der Wissenschaft und der technischen Hilfe dar - eine Bürgschaft abseits aller politischen Zufälligkeiten. Schliesslich sei noch erwähnt, dass einige Mitglieder

1031 der UNO, die zu den hauptsächlichen Spendern dieser verschiedenen Fonds und Institute gehören, jeweils bereit sind, ihre Beiträge zu erhöhen, wenn die gesamte Leistung anderer Staaten einen gewissen Anteil am Budget erreicht. Die Beiträge der Schweiz ermöglichen es, diese Klausel wirksam werden zu lassen.

Wir schlagen Ihnen vor, den Betrag dieses Rahmenkredites für die Dauer von fünf Jahren auf l 250 000 Franken festzusetzen. Wir werden dadurch in der Lage sein, wie erwähnt, jedes Jahr 150 000 Franken an das UNITAR, 50 000 Franken an das UNRISD und 25 000 Franken an das Forschungsinstitut für soziale Verteidigung zu entrichten, das heisst insgesamt 225 000 Franken im Jahr oder für fünf Jahre l 125 000 Franken, denen 125 000 Franken als Reservebetrag hinzuzufügen wären.

Im Finanzplan für die Jahre 1970 und 1971 sind die Beiträge an die genannten Institutevon zusammen jährlich 225 000 Franken noch nicht berücksichtigt worden. Die in der Sachgruppe « Internationale Hilf swerke und Institutionen » des Finanzplanes vorgesehenen Ausgaben werden deshalb entsprechend ansteigen.

Die Verfassungsmässigkeit des Beschlussentwurfes leitet sich, wie diejenige der Beschlüsse über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern und über die Weiterführung der internationalen Hilfswerke, von der Zuständigkeit des Bundes auf dem Gebiete der Beziehungen zum Auslande ab.

Die Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen stellt einen wichtigen Teil dieser Beziehungen dar. Die Bundesversammlung ist auch zuständig, Beschlüsse anzunehmen, auf Grund deren die für diese Zusammenarbeit erforderlichen Kredite eröffnet werden. Diese Zuständigkeit beruht unmittelbar auf der Verfassung, die in finanziellen Belangen das Referendum nicht kennt.

Die Verfassungsmässigkeit des Beschlusses ist damit gegeben.

Wir versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 30. April 1969 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident ; L. von Moos Der Bundeskanzler: Huber

1032

(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Eröffnung eines Rahmenkredites zur finanziellen Unterstützung verschiedener Institute, Fonds und Spezialprogramme der Vereinten Nationen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 30. April 1969, beschliesst:

Art. l 1

Ein Rahmenkredit im Höchstbetrage von l 250 000 Franken wird gewährt, um der Schweiz zu ermöglichen, bis zum 31. Dezember 1974 verschiedenen Instituten, Fonds und Spezialprogrammen der Vereinten Nationen, die auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet tätig sind, Beiträge zu leisten.

2 Die Kredite für die jährlichen Zahlungen werden in den Voranschlag ufgenommen.

Art. 2 1

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt am in Kraft.

a Der Bundesrat ist mit seinem Vollzug beauftragt.

0764

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Eröffnung eines Rahmenkredites zur finanziellen Unterstützung verschiedener Institute, Fonds und Spezialprogramme der Vereinten Nationen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet (Vom 3...

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1969

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

10266

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.05.1969

Date Data Seite

1025-1032

Page Pagina Ref. No

10 044 343

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.