1211 3. Die in Artikel 18 des Abkommens bezeichneten zuständigen Behörden werden im gegenseitigen Einvernehmen prüfen und festlegen, in welchen Fällen und in welchem Umfange Zeiten, während welcher ein italienischer Staatsangehöriger eine italienische Invalidenrente bezieht, bei der Anwendung von Artikel 8 Buchstabe b des Abkommens berücksichtigt werden können.
Dieses Schlussprotokoll, das einen integrierenden Bestandteil der heute zwischen der Schweiz und Italien abgeschlossenen Zusatzvereinbarung bildet, bedarf der Ratifikation und gilt unter denselben Voraussetzungen und für dieselbe Dauer wie die Zusatzvereinbarung.
So geschehen am 4. Juli 1969 in Bern, in zweifache! Ausfertigung, eine in französischer, eine in italienischer Sprache; beide Fassungen sind in gleicher Weise verbindlich.
Für den Schweizerischen Bundesrat : (gez.) Cristoforo Motta
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Für die Regierung der Italienischen Republik: (gez.) Enrico Martino
Aus den Verhandlungen des Bundesrates (Vom 14. Oktober 1969)
Herr Hans-Ulrich Greiner, von Buren an der Aare, bisher Adjunkt II, wurde zum Sektionschef I der Handelsabteilung befördert.
(Vom 20. Oktober 1969) Herr Paul Möckli, von Basadingen, bisher Chef der Sektion Strafsachen der Eidgenössischen Oberzolldirektion, wurde zum Sektionschef la befördert.
Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung wurden folgende Herren befördert: Ernst Ruefli, von Lengnau bei Biel, bisher Adjunkt I der Abteilung Wehrsteuer, zum Sektionschef la.
Bruno Gusberti, Dr. iur., von Mendrisio, Leiter der Informationsstelle für Steuerfragen, bisher wissenschaftlicher Adjunkt I, zum wissenschaftlichen Adjunkten la.
Zu wissenschaftlichen Adjunkten I die bisherigen wissenschaftlichen Adjunkten n : Paul Kestenholz, Dr. nat. oec., von Basel-Stadt, Abteilung Stempelabgaben und Verrechnungssteuer; Werner Braunschweiger, Dr. iur., von Wolhusen, Abteilung Warenumsatzsteuer; Jean-Dominique Schouwey, lie. iur., von Hauteville (FR), Abteilung Warenumsatzsteuer.
1212 Zu Adjunkten I die bisherigen Adjunkten II : Gottlieb Hunziker, von Moosleerau, Abteilung Wehrsteuer; Werner Saurer, von Sigriswil, Abteilung Wehrsteuer; Joseph Gauthier, von Cerneux-Péquignot, Abteilung Warenumsatzsteuer; Carl Brunschwiler, von Oberwangen (TG), Abteilung Warenumsatzsteuer; Friedrich Aebi, von Oberburg, Abteilung Warenumsatzsteuer.
(Vom 28. Oktober 196 9) Herr Max Reinhard, Notar, von Wyssachen, wurde als Wissenschaftlicher Adjunkt la bei der Direktion der Eidgenössischen Militärverwaltung gewählt.
(Vom 6. November 1969) Herr Oberst Bernard de Chastonay, von Siders, wurde als Sektionschef la beim Stab der Gruppe für Generalstabsdienste und Instruktionsoffizier gewählt.
Herr Oberst i Gst Gérard Morier, von Neuenburg, wurde als Sektionschef la beim Stab der Gruppe für Generalstabsdienste und Instruktionsoffizier gewählt.
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Bekanntmachungen von Departementen und anderen
Verwaltungsstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 29. Oktober bis 4. November 1969
Aufnahme der dienstlichen Tätigkeit Bundesrepublik Deutschland Herr Hans-Joachim von Seelen, Erster Sekretär.
Haiti Frl. Denise Rouzier, Attaché.
Beendigung der dienstlichen Tätigkeit Guatemala Herr Mario Marroquin Najera, Erster Sekretär.
Ermächtigungen zum Betrieb von Versicherungen
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat mit Verfugungen vom 28. Oktober 1969 die Schweizerische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft, in Zürich, zum Betrieb der «Speziellen Versicherungen», und die Schweizerische Mobiliar-Versicherungs-Gesellschaft, in Bern, zum Betrieb der Krankenversicherung ermächtigt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Aus den Verhandlungen des Bundesrates
In
Bundesblatt
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In
Foglio federale
Jahr
1969
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
45
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
14.11.1969
Date Data Seite
1211-1212
Page Pagina Ref. No
10 044 509
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