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Bundesblatt

Bern, den 30. Mai 1969 121. Jahrgang

Band I

Nr. 21 Erscheint wöchentlich. Preis : Inland Fr. 40.- im Jahr, Fr. 23.- im Halbjahr, Ausland Fr. 52.im Jahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgcbühr. Inseratenverwaltung : Permedia, Publicitas AG, Abteilung für Periodika, H irschmattstrasse 42,6002 Luzern, Tel. 041 /23 66 66

Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im Jahre 1968 an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates # S T #

(Vom 14. Mai 1969) Hochgeachtete Herren, Wir haben die Ehre, Ihnen nach Artikel 15 des Reglements vom 29, März 1963 für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über die laufende Aufsichtstätigkeit der Finanzdelegation im Jahre 1968 zu berichten. Gleichzeitig soll damit im Sinne des Artikels 53blfi des Geschäftsverkehrsgesetzes auch den eidgenössischen Räten ein knapper Abriss über Wesen und Ausmass der Prüfungstätigkeit vermittelt werden. Wir dürfen unseren Ausführungen vorausschicken, dass das Berichtsjahr im grossen und ganzen das gleiche Bild bietet wie die vorangehenden, so dass der Bericht entsprechend kurz gehalten werden kann.

1. Organisatorisches

Die Finanzdelegation konstituierte sich zu Beginn des Berichtsjahres wie folgt: Mitglieder : HH. Ständeräte Oechslin (Präsident), Bachmann, Clerc HH. Nationalräte Hayoz (Vizepräsident), Hubacher, Langenauer Suppleanten : HH. Ständeräte Danioth, Lampert, Vogt HH. Nationalräte Glasson, Grütter, Tschopp Den reglernentarischen Bestimmungen folgend, gliederte sich die Finanzdelegation in drei Sektionen, welchen die folgenden Arbeitsgebiete übertragen waren : /. Sektion HH. Oechslin und Hayoz: Behörden und Gerichte, Finanz- und Zolldepartement.

Bundesblatt. 121.Jahrg. Bd.I

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1018 2. Sektion HH. Bachmaim und Langcnaucr : Departement des Innern, Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, PTT-Betriebe, Militärdepartement.

3. Sektion HH. Qerc und Hubacher: VoJkswirtschaftsdepartement, Politisches Departement, Justiz- und Pohzcidepartement.

Die Finanzdelegation behandelte die anfallenden Geschäfte an ihren reglementarischcn ordentlichen Tagungen (12 Sitzungen). Zur Behandlung dringlicher Vorlagen wurden von Fall zu Fall ausserordentliche Sitzungen einberufen. Im Verein mit der Prüfungsarbeit sind, wo nötig, Besichtigungen an Ort und Stelle vorgenommen worden, 2. Bereich, Umfang und Wirksamkeit der Prüfung und Überwachung des Bundesfinanzhaushalts

Die laufende Prüfung beschlagt den ganzen Bundesfinanzhaushalt, inbegriffen die Körperschaften, Anstalten und Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung, denen der Bund öffentliche Aufgaben überträgt oder finanzielle Zuwendungen (Beiträge, Darlehen, Vorschüsse) cibringt. Der Aufsicht durch die Finanzdelegation unterstehen nicht die Schweizerischen Bundesbahnen und die Eidgenössische Alkoholverwaltung.

Die Finanzaufsicht wird nach den Kriterien der richtigen Rechtsanwcndung, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der rcchnungsmässigen Richtigkeit durchgeführt.

Dieser umfassende Prüfungsbercich setzt für eine wirkungsvolle Aufsicht entsprechende Hilfsmittel voraus. Der Finanzdelegation mit ihrem ständigen Sekretariat, das neben seinen Verbindungs- und Stabsfunktionen nur in Sonderfällen eigentliche Aufsichtshandlungen durchführt, muss daher ein Apparat zur Verfügung stehen, welcher in der Lage ist, die laufende Finanzprüfung umfassend, unter Wahrung der erforderlichen Kontinuität und in Anwendung der gesetzlichen Prüfungskriterien, auszuüben. Die Eidgenössische Finanzkontrolle, welcher diese Aufgabe übertragen ist, arbeitet als oberstes Fachorgan der Finanzaufsicht des Bundes und ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbständig und unabhängig. Indessen besteht eine enge Verbindung zur parlamentarischen Aufsichtsorganisation, die sich in der laufenden Zusammenarbeit und insbesondere in der regelmässigen Orientierung der Finanzdelegation ausdrückt. Zu diesem Zwecke erhält die Finanzdelegation sämtliche Korrespondenzen, Revisionsberichte und Protokolle der Finanzkontrolle, mit ändern Worten, sie erhält Einblick in das gesamte Prüfungsgeschehcn und ist somit in der Lage, ihren Einfluss jederzeit geltend zu machen. Insgesamt sind der Finanzdelegation im Berichtsjahr 870 Dossiers unterbreitet worden, welche den Finanzhaushalt der eigentlichen Bundesverwaltung betreffen, weitere 450 Berichte beschlagen die PTT-Betriebe.

1019 Dem gleichen Zweck dient die Vorlage sämtlicher Bundesralsbeschlüsse (Protokollauszüge aus den Sitzungen des Bundesrates) mit finanzieller Tragweite. Im Jahr 1968 nahm die Finanzdelegation in 1311 Protokollauszüge Einsicht.

Das Bild wäre nicht vollständig, wollte man nicht auch die Eidgenössische Finanzverwaltung in den Kreis der «Hilfsmittel» der Finanzdelegation cinbeziehen. Der Finanzverwaltung obliegt u. a. die Prüfung der Kreditbegehren und anderer Vorlagen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit sowie der finanziellen und konjunkturpolitischen Tragbarkeit, femer die periodische Prüfung der Notwendigkeit und Zweckmässigkeit der wiederkehrenden Ausgaben. Die Erkenntnisse der Finanzverwaltung finden ihren Niederschlag u. a. in den Mitberichten des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements und gelangen damit über die der Finanzdelegation vorliegenden Protokollauszüge der Bundesratssitzungen ebenfalls zum parlamentarischen Finanzprüfungsorgan.

Schliesslich ist die Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Organisationsfragen zu erwähnen, welche vor allem in Fragen der wirtschaftlichen Organisation der Verwaltung spielt.

Die Finanzdelegation ist überzeugt, dass mit dieser Zusammenarbeit das bestehende Aufsichtssystem, welches 1903 eingeführt und nun in den unlängst in Rechtskraft erwachsenen Bundesgesetzen über den Finanzhaushalt und die Eidgenössische Finanzkontrolle verankert wurde, zweckmässig, einfach zu handhaben und wirkungsvoll ist. Es erlaubt dem Milizparlament, zusammen mit der von Ihren Kommissionen ausgeübten Kontrolle bei der Vorberatung von Voranschlag und Staatsrechnung, seiner verfassungsmässigen Aufgabe auf dem Gebiete der Finanzaufsicht nachzukommen. Diese Feststellung besitzt ihren Wert besonders in einer Zeit, in welcher mehr Misstrauen als aufbauende Kritik das Walten der öffentlichen Hand begleitet.

Die Finanzdelegation möchte kein Urteil in eigener Sache fällen, indessen dürfte doch hier der Platz für die Bemerkung sein, dass die anzuerkennenden Anstrengungen von Bundesrat und Verwaltung hinsichtlich der möglichst wirtschaftlichen Führung des Finanzhaushalts von der Aufsichtsseite her ebenso Auftrieb erhalten wie aus sich selbst heraus. Dabei sei unumwunden festgestellt, dass im Verlaufe des Jahres immer wieder Kritik in Einzelfällen am Platze war, dass es
aber anderseits gelang, alle Fälle zu erledigen, ohne dass der für die Eidgenössische Finanzkontrolle gesetzlich vorgesehene Instanzenweg bis zum Bundesrat je hätte eingeleitet werden müssen.

Ein Problem, welches in dieser Berichterstattung immer wieder erscheint, ist die Frage des Ausbaues des Kontrollinstruments, insbesondere der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Die Finanzdelegation ist der Ansicht, dass die Finanzkontrolle bestimmten, zwingenden Prüfungserfordernissen soll entsprechen können, dass aber anderseits immer wieder nach Lösungen gesucht werden muss, welche auch den Aufsichtsaufwand in tragbarem Rahmen, albo wirtschaftlich halten. Die Kontrolle kann und soll nicht allgegenwärtig sein oder gar zum Selbstzweck werden, sie muss aber schon durch ihr blosses Bestehen eine gewisse prophylaktische Wirkung ausüben. Der goldene Mittelweg

1020 wird in einer massvollen Ausgestaltung, gegeben durch die Zunahme und Verbreiterung der öffentlichen Aufgaben, liegen. Selbstverständlich werden zuerst alle Möglichkeiten geschickter Organisation und die sich aus der Delegation von Kontrollbcfugnissen ergebenden Erleichterungen zum Zuge kommen müssen. Eine neuerliche Abklärung in dieser Richtung ist im Gange, die Finanzdelegalion hat derartigen Bestrebungen zugestimmt und im besondern auch einem weiteren personellen Ausbau des Amtes selbst. Mit der Verlagerung eines gewissen Teils der Kontrolltätigkeit auf verwaltungsinterne Revisorate wird die Eidgenössische Finanzkontrolle sich auf bestimmten Gebieten vermehrt der Oberrevision zuwenden und auf diese Weise ihre Aktionsfähigkeit ausdehnen können, ohne allzugrosse Bestandesergänzungen vornehmen zu müssen.

Im gleichen Sinne hat sich die Finanzdelegation für den weitern Ausbau des Finanzinspektorates der PTT-Betriebe eingesetzt. Dieser soll im Rahmen der Überprüfung der Organisation der PTT-Betriebe verwirklicht werden.

3. Übersicht zu den von der Finanzdelegation behandelten Fragen Der Bericht des letzten Jahres behandelte in mehr thematischer Form einzelne grösscre Gebiete. Dieses Jahr soll versucht werden, vermittelst eines Querschnitts durch die verschiedenen Departemente ein Bild von der Varietät der Aufsichtstatigkeit auf dem Gebiete des Fmanzhaushalts zu vermitteln. Die nachfolgenden Darstellungen können nicht vollständig sein, eine umfassende Aufzählung müsste den Rahmen dieses Berichtes sprengen. Vorausgeschickt darf werden, dass im grossen und ganzen der Kontrolltätigkeit keine Hindernisse in den Weg gelegt wurden, dass die Verwaltung bemüht war, der Finanzdelegation wie der Eidgenössischen Finanzkontrolle die sachdienlichen Auskünfte zur Verfügung zu halten. Einzig in einem Fall war es erforderlich, sich auf die gesetzlichen Vorschriften zu berufen, um die Aushändigung der Akten zu erreichen.

Im Bereich des Politischen Departements befasste sich die Finanzdelegation mit Problemen im Zusammenhang mit der technischen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern. Es liegt auf der Hand, dass auf diesem weitverzweigten Gebiet mit einer Vielzahl von Aktionen und infolge der grossen Distanzen zwischen den Planungs- und Vorbereitungsstellen in Bern und den Ausführungsorten sich Schwierigkeiten
besonderer Art ergeben. Durch den Ausbau verschiedener Kontrollmassnahmen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Eidgenössischer Finanzkontrolle und dem Dienst des Delegierten für technische Zusammenarbeit ist man bemüht, den Grundsätzen einer übersichtlichen und kontrollierbaren Haushaltführung nachzuleben. Die Finanzdelegation beschäftigte sich ferner verschiedentlich mit Besoldungsfragen und Zulagen des Auslandspersonals, die den besondere Verhältnissen entsprechend komplexer sind als jene des Personals im Lande selbst. In diesem Zusammenhang ist ferner auf erfolgte Abklärungen im Zusammenhang mit dem Kaufkraftausgleich zu verweisen. Die Finanzdelegation wünschte hier, dass auch

1021 die Inspektoren der Eidgenössischen Finanzkontrolle, welche die schweizerischen Missionen im Ausland überprüfen, in den Dienst der Ermittlung der Ausgleichsfaktorcn gestellt werden. Die Revision der Aussenposten durch Beamte des Politischen Departements und der Finanzkontrolle ergab, gesamthaft gesehen, das Büd einer korrekten Rechnungsführung, obschon naturgemass auf diesem Gebiet infolge der Vielfalt der Verhältnisse da und dort kritische Bemerkungen erforderlich wurden. Im allgemeinen konnten die Anstände befriedigend geregelt werden. Ein Gebiet, welches die Finanzdelegation immer wieder in Anspruch nimmt, betrifft die Unterbringung unserer Vertretungen im Ausland. Der Ankauf geeigneter Liegenschaften muss als Folge allgemein grosser Nachfrage häufig dringlich abgewickelt werden. In diesen Fällen kommt es der Finanzdelegation zu, übrigens in Anwendung einer seit Jahren bestehenden und von den eidgenössischen Räten gutgebeissenen Praxis, dringliche Erwerbe oder Umbauten usw. zu überprüfen und gutzuheissen, wobei die Einholung der erforderlichen Krcditgenehmigungen bei den eidgenössischen Räten in der Regel später, in Form von Sammelbotschaften, erfolgt.

Beim Departement des Innern bieten naturgemass die grossen Ausgaben für Hoch- und Tief bauten immer wieder Anlass zu abklärenden Feststellungen.

Eine besondere Rolle spielt dabei der Nationalstrassenbau. Wir haben im letzten Bericht auf die sich stellenden Probleme hingewiesen und insbesondere hervorgehoben, welche Bedeutung der kantonalen Aufsicht zukommt. Hier haben sich sichtbare Fortschritte feststellen lassen. In zwei Kantonen bestehen allerdings bis heute die vorgesehenen kantonalen Finanzkontrollorgane noch nicht. In einigen Kantonen lässt die Kontrolltätigkeit besonders in materieller Hinsicht nach wie vor zu wünschen übrig. Im Bestreben, die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollorganen und die Koordination in administrativen Belangen mit dem Amt für Strassen- und Flussbau zu verbessern, hat die Eidgenössische Finanzkontrolle im vergangenen Jahre zwei Arbeitstagungen mit den Sachbearbeitern dieser Ämter durchgeführt. Das rege Interesse, das die Teilnehmer an diesen Aussprachen bekundeten, lässt weitere derartige Tagungen besonders im Blick auf den gegenseitigen Erfahrungsaustausch durchaus wertvoll und wünschbar
erscheinen. Schwierigkeiten bereitet die Führung des Nationalstrassenliegenschafteninventars. Die in einigen Kantonen durchgeführten Kontrollen ergaben, dass hier noch viel zu unternehmen ist. Die Finanzdelegation begrüsst es deshalb sehr, wenn die Eidgenössische Finanzkontrolle zusammen mit dem Amt für Strassen- und Flussbau Anstrengungen unternimmt, um auch auf diesem Gebiet eine einwandfreie Regelung sicherzustellen. Die Schaffung von verbindlichen Richtlinien drängt sich aber auch auf in bezug auf die subventionsberechtigten Bauarbeiten und Betriebsanlagen bei Werkhöfen und Rastplätzen an Nationalstrassen, werden doch die für einen Bundesbeitrag maßgebenden Kriterien heute noch sehr unterschiedlich beurteilt. Wie die Eidgenössische Finanzkontrolle hierzu mitteilt, sind das Amt für Strassen- und Flussbau bzw. eine von ihm eingesetzte Spezialkommission damit beschäftigt, die entsprechenden Weisungen auszuarbeiten.

1022 Ein Experte der Eidgenössischen Finanzkontrolle wird auf Vorschlag des Amtes für Strassen- und Flussbau an den Sitzungen der Baukommission des Gotthard-Strassenlunnels Göschenen-Airolo mit beratender Stimme teilnehmen. Damit hat die Eidgenössische Finanzkontrolle Gelegenheit, ihren Einfluss bei der Ausführung dieses bedeutenden Bauwerkes frühzeitig geltend zu machen.

Die Finanzdelegation befasste sich ausserdem mit dem Submissionswesen, mit der Hochbautätigkeit, zahlreichen Bundcsbeiträgen im Gebiete des Departements. Sie nahm davon Kenntnis, dass im ETH-Beschaffungswesen nun ein Einkaufschef zentral tätig ist.

Im Justiz- und Polizeidepartemcnt bildeten die Verhältnisse auf dem Gebiete des Zivilschulzes Gegenstand näherer Würdigung, An mehreren ihrer Tagungen pflegte die Finanzdelcgation eine Aussprache über organisatorische und personelle Belange des Bundesamtes für ZivilSchutz. Die organisatorischen Probleme betreffen insbesondere die Zusammenarbeit mit den .Kantonen und damit im Zusammenhang die sachdienliche Wartung des den Kantonen zugcliefcrten Zivilschutzmatcrials. Die vorn Bundesamt für Zivilschutz und der Eidgenössischen Finanzverwaltung unterschiedlich interpretierten Subventionsbestimmungen veranlassten die Finanzdelegation, sich mit den daraus entstehenden Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Beitragsleistungen zu befassen und sich von den beteiligten Stellen näher orientieren zu lassen. Ernsthafte Sorgen bereitet der Leitung des Bundesamtes für Zivilschutz der Mangel an Personal; die Finanzdelegation hat deshalb gewünscht, dass die personelle Situation dieses Amtes von der Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung durchleuchtet wird.

Militärdepartement. Fast die Hälfte aller Berichte und Korrespondenzen, die der Finanzdelegation von derEidgenössischenFinanzkontrolle zugegangen sind, betreffen Dienststellen des Militärdcpartementes. Wenn man sich den Anteil dieses Dcpartementes an den Gesamtausgaben des Bundes vergegenwärtigt, wenn man aber auch an die zahlreichen betrieblichen und militärischen Aussenposten denkt, dann wird diese Schwergewichtsbildung auf dem Sektor der Finanzaufsicht verständlich. Von Einzelfällcn abgesehen - bei zwei Dienststellen musste auf eine unsorgfältige Erledigung der abrechnungstechnischen Arbeiten hingewiesen werden, bei einer
weiteren kam eine von der Finanzdelegation verlangte Admimstrativuntersuchung zum Abschluss, die ein recht unerfreuliches Bild vermittelte -, widerspiegelten die der Finanzdelegation unterbreiteten Berichte auch hier eine im allgemeinen wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung.

Die Finanzdelegation befasste sich speziell mit der Frage der Ablösung der Mirageverträgc - wo sie sich vom eingesetzten Kommissär berichten Hess -, ferner weiterhin mit deren Problem des Einsatzes dei Instjuktioiisoflkieie, eine Frage, mit welcher sich der Ausbildungschef intensiv befasst. Bekanntlich bildete den Ausgangspunkt dazu eine von der Finanzdelegation eingeleitete Expertise von Prof. Dr. Probst. Die Finanzdelegation gewann den Eindruck,

1023 dass in dieser Sache zielstrebig weitergearbeitet wird. Gegenstand der Prüfung bildeten auch die Verwaltung des Kriegsmaterials und die auf diesem Gebiet eingeleiteten Reorganisationsmassnahmen. Die Finanzdelegation liess sich ausserdem über das Problem der Erfassung des Kriegsmaterials orientieren.

Beim Finanz- und Zoll département ist in erster Linie auf die enge Zusammenarbeit hinzuweisen. Es liegt auf der Hand, dass zwischen Finanzdelegation und Departement, insbesondere mit der Finanzverwaltung, direktere Beziehungen bestehen müssen als mit den übrigen Departcmenten. Die «Vorortsstellung» dieses Departements hindert indessen nicht daran, dass auch dessen eigene Belange der Aufsicht unterstehen. So liess sich die Finanzdelegation über einen hängigen Steuerfall, die Steueramnestie, über die Vorgänge auf dem Gebiete der SUbermünzen, Dienstwohnungen, über die Wohnungsfürsorge für das Bundespersonal usw. orientieren. Das Departement befasst sich mit dieser Frage, die Finanzdelegation sol] über das Ergebnis orientiert werden.

Im Volkswirtschaftsdepartement waren es vor allem die mannigfachen Bundesbeiträge, welche das Interesse der Finanzdelegation fanden. Besondere Beachtung schenkte die Delegation dem Meliorationswesen, wo an einem ausgewählten Objekt neue Erkenntnisse zur Anwendung kommen sollen, indem Gelegenheit geboten wird, einen Versuch mit wesentlich geringerem Bauaufwand durchzuführen.

Beim Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement schliesslich kamen Personalbestandesprobleme bei der Schweizerischen Verkehrszentrale, die Frage des Ankaufs eines Gebäudes in Paris für die dortige Niederlassung der Zentrale und die Durchführung der Finanzaufsicht bei der Schweizerischen Rundspruchgesellschaft zur Sprache.

PTT-Betriebe. In unserem letztjährigcn Bericht mussten wir darauf hinweisen, dass bei den PTT-Betriebsn der koordinierte und wirtschaftliche Einsatz der verschiedenen Datenverarbeitungsanlagen nicht gewährleistet sei. Auf Grund der näheren Untersuchungen sperrten Ihre Kommissionen in der Folge die im Voranschlag 1969 für weitere Automationsprojekte eingestellten Kredite im Betrage von 7 Millionen Franken. Die Finanzdelegation kann heute feststellen, dass in der Zwischenzeit bei den PTT-Betriebcn ein Koordinationsausschuss geschaffen worden ist, der in Zusammenarbeit mit der
Zentralstelle für Organisationsfragen die Zielsetzungen und Konzeptionen der verschiedenen Projekte überprüft. Die Finanzdelegation wird sich zu gegebener Zeit über den Erfolg der Bemühungen, die komplexen Probleme einer sowohl betrieblich wie wirtschaftlich optimalen Lösung zuzuführen, orientieren lassen.

Den rund 450 Revisions- und Inspektionsberichten des Finanzinspcktorates der PTT-Betriebe konnte die Finanzdelegation entnehmen, dass im grossen und ganzen alle Dienste dieses grossen Unternehmens bemüht sind, ihre mannigfaltigen Aufgaben auf wii tschaftliche und sparsame Weise zu erfüllen.

Neben der eigentlichen Aufsichtstätigkeit hatte sich die Finanzdelegation mit einer Reihe von Geschäften zu befassen, für die sie sich aus ihrer besondern Stellung heraus besonders eignet. Nach wie vor waren Besoldungs- und

1024 Einreihungsfragen für Chefbearate zu behandeln, wobei sich die Finanzdelegation auf den. Standpunkt stellt, dass in diesem Bereich die Ausnahmebestimmungen des Beamtengesetzes nur auf Grund der individuellen Würdigung des Einzelfalles angewendet werden sollen. Die vom Bundesrat gehandhabte Praxis hält sich in einem massvollen Rahmen, Zahlreich waren die Geschäfte dringender Natur, welche der Finanzdelegation auf dem Gebiete des Liegenschaftserwerbs, der Bauten im In- und Ausland unterbreitet werden mussten, weil sofortiges Handeln am Platze war. In den gleichen Rahmen fällt die Gewährung von Vorschüssen zu Lasten späterer Nachtragskredite. Die Anwendung dieser Sonderregelung drängt sich auf, ist doch damit Gewähr geboten, dass die relativ engen Bewilligungsnormen bei Voranschlag und Nachtragskrediten für die überwiegende Zahl der Fälle eingehalten werden können, mit ändern Worten, das Genehmigungsrecht der eidgenössischen Räte voll gewahrt wird, ohne dass das System als solches unwirtschaftliche Erscheinungen als Folge eines zu starren Formalismus aufweist, Die Finanzdelegation konnte auch im Berichtsjahr die übersichtliche und saubere Führung des Finanzhaushalts feststellen. Sie dankt Bundesrat und Verwaltung für ihre Anstrengungen, ebenso der Eidgenössischen Finanzkontrolle und den weiteren Aufsichtsorganen für ihre verdienstvolle Tätigkeit und die gute Zusammenarbeit.

Bern, 14. Mai 1969 Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte Der Präsident : Der Vizepräsident : H. Hubacher Dr. H. Oechslin Nationalrat Ständerat 0858

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Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im Jahre 1968 an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates (Vom 14. Mai 1969)

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