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Bundesblatt

Bern, den 3. April 1969

121. Jahrgang

Band I

Nr. 13 Erscheint wöchentlich. Preis: Inland Fr, 40.- im Jahr, Fr. 23.- im Halbjahr, Ausland Fr. 52.~ im Jahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebühr. Inseratenverwaltung: Permedia, Publicitas AG, Abteilung für Periodika, Hirschroattstrasse42,6002 Luzern, Tel. 041/23 66 66

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von Liegenschaften für diplomatische Missionen (Vom 26. März 1969)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, In den vorangegangenen Jahren hat der Bundesrat den Erwerb zahlreicher Liegenschaften für unsere diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland bewilligt. Im wesentlichen waren das allgemeine Steigen der Mietzinse und die Ungewissheit der Mietverhältnisse für diese Politik bestimmend. Die Erwerbungen bezogen sich auf Baugelände, Villen, Wohnungen und sonstige Räumlichkeiten.

Einige Geschäfte gingen jedoch über die Zuständigkeitsgrenze des Bundesrates hinaus, die gegenwärtig bei 800000 Franken liegt. Entsprechend einer langjährigen mit Ihrem Einvernehmen festgelegten Praxis (siehe Botschaft über den Erwerb von Liegenschaften und die Erstellung von Gebäuden für die diplomatischen und konsularischen Vertretungen vom 31. Juli 1956) haben wir in einem beschleunigten Verfahren diese Gelder bereits zur Verfügung gestellt, weil bei Liegenschaftsangcboten die Entscheidungen im allgemeinen kurzfristig zu treffen sind. Die Käufe, welche die Finanzdelegation - deren Zustimmung wir vorbehielten - genehmigte, bedürfen jedoch noch Ihrer nachträglichen Gutheissung. Es handelt sich dabei um folgende Erwerbe: Franken

Madrid Kopenhagen Genf New York Bundesblatt. IZl.Jahig. Bd.I

a b

Botschaftskanzlei Botschafterresidenz Botschaftcrresidenz Botschafterresidenz Botschafterresideuz

1150000 l 350 000 l 350 000 853 000 1200 000 39

654 Franken

Mexiko Brüssel

Botschafterresidenz 2 025 000 a Botschafterresidenz 2160000 b Botschaftskanzlei l 106 000 In den Jahren 1956 und 1966 haben Sie derartige Geschäfte gutgeheissen, die in zwei Botschaften näher ausgeführt waren : in derjenigen vom 31. Juli 1956 über den Erwerb von Liegenschaften und die Erstellung von Gebäuden für die diplomatischen und konsularischen Vertretungen (BB11956II 79) und derjenigen vom 25. November 1966 über den Erwerb von Liegenschaften für vier diplomatische Vertretungen (BB11966 II 701). Die heutige Botschaft, welche sich den beiden vorerwähnten anschliesst, gibt einen Überblick der 1967 und 1968 erfolgten Käufe, die noch ihrer nachträglichen Zustimmung bedürfen.

1. Madrid a. Kauf von Räumlichkeiten für die Botschaftskanzlei Zwanzig Jahre lang war die Kanzlei in einer gemieteten Villa an der Calle Zurbano Nr. 25 untergebracht. Die Eigentümerin, welche sie zu verkaufen wünschte, räumte uns 1967 ein Vorzugsrecht ein. Da infolge des Alters des Gebäudes eine kostspielige Instandsetzung erforderlich wäre, machten die zuständigen Bundesstellen davon keinen Gebrauch. Die Eigentümerin löste hierauf den Mietvertrag auf Jahresende auf.

Unsere Botschaft suchte neue Räumlichkeiten. Es galt, eine Lösung zu finden, die auf längere Zeit genügen würde für die Bedürfnisse unserer Vertretung in einer Hauptstadt, deren Bedeutung von Jahr zu Jahr steigt. Dabei musste die Botschaft feststellen, dass auf dem Liegenschaftsmarkt nur wenig Räumlichkeiten zu mieten waren und dass ein Kauf entschieden vorteilhafter war. Unsere Vertretung zog es vor, an Stelle eines Hauses sich nach einem Stockwerkeigentum im Stadtzentrum umzusehen. Diese heute üblich gewordene Lösung weist namentlich in Madrid unbestreitbare Vorteile auf.

Vertreter der Bundesverwaltung prüften verschiedene Angebote an Ort und Stelle. Ihre Wahl fiel auf Räumlichkeiten von insgesamt 650 m 2 Fläche im sechsten und obersten Stock einer im Bau befindlichen Liegenschaft, des Edificio Goya. Dieses Geschäftshaus an der Calle Nunez de Baiboa Nr. 35 ist sehr günstig im Stadtzentrum gelegen. Die angegebene Fläche ermöglicht die Unterbringung sämtlicher Büros und umfasst überdies noch etwas Reserveraum, der gegenwärtig für die Unterkunft eines Weibels verwendet wird.

Der Kauf, der sich in Anbetracht der Lage des Madrider Liegenschaftsmarktes als günstig
erwiesen hat, erforderte mit den Nebenkosten 780 000 Franken. Dazu kamen 370 000 Franken für die zu Lasten der Erwerberin gehende Innenausstattung. Der von uns eingeräumte Gesamtkredit beläuft sich daher auf l 150 000 Franken (14. April 1967).

b. Kaufeiner Wohnung als Residenz für den Missionschef Der Bund erwarb 1952 an der Calle General Mola 43 eine Villa, die als Residenz des Missionschefs bestimmt war und heute noch dazu dient.

655 In letzter Zeit mussten im Hause laufend kostspielige InstandsteUungsarbeiten ausgeführt werden. Weitere, ebenfalls teure Arbeiten standen bevor. Die Strasse (General Mola), an der die Villa liegt, hat sich zu einer lärmigen Verkehrsader entwickelt; dieser Nachteil wird sich noch verstärken, wenn der zentrale Grünstreifen entfernt wird, wie es von den Stadtbehörden vorgesehen ist.

Der starke Strassenlärm wirkt sich besonders bei den Empfängen des Missionschefs sehr unangenehm aus. Ein anderer Grund, der gegen eine weitere Verwendung der gegenwärtigen Residenz spricht, ist der Umstand, dass auf den Nachbarparzellen höhere Miethäuser errichtet wurden, die unsere Villa in unangenehmer Weise einengen.

Auf Grund dieser Tatsachen wurde ein Wechsel ins Auge gefasst und die Botschaft beauftragt, nach passenden Objekten Umschau zu halten. Da keine brauchbare Villa und auch keine Bauparzelle zu vernünftigen Bedingungen gefunden werden konnte, wurde das Augenmerk auf den Erwerb eines Stockwerkeigentums in guter Lage gerichtet. Diese Lösung ist bereits von etlichen anderen ausländischen Vertretungen gewählt worden. Dass man in der Stadt ein gewisses Mass an Strassenlärm in Kauf nehmen muss, ist allgemein bekannt.

Es wurde jedoch danach getrachtet, eine Residenz zu finden, in der dieser Lärm möglichst gering ist.

Als geeignetstes Objekt bezeichnete die Botschaft schliesslich eine geräumige Wohnung im 8. und 9. Stock im Haus Nr. 27 Calle José Ortega y Gasset.

Je ein Vertreter des Politischen Departementes und der Direktion der eidgenössischen Bauten begaben sich zur Besichtigung nach Madrid; sie kamen zum Schluss, dass der Erwerb dieser Wohnung die Residenzfrage in befriedigender Weise lösen würde. Ausser den erforderlichen Empfangs- und Wohnräumen sind zwei Autoeinstellplätze und ein Keller im Untergeschoss vorhanden.

Der Preis der vollständig eingerichteten Wohnung betrug l 244 000 Franken. Für Gebühren und Unvorhergesehenes wurde ein Betrag von 106 000 Franken eingesetzt, so dass sich der Gesamtaufwand auf l 350 000 Franken belief (9. Dezember 1968).

Die bisherige Residenz soll veräussert werden. Der Verkaufserlös wird dank der zentralen Lage der Liegenschaft den Aufwand für die neue Residenz und die Botschaftskanzlei zum grossen Teil decken.

2. Schweizerische Botschaft in Kopenhagen

Kaufeiner Residenz für den Missionschef Seit 1947 dient die im Wohnviertel von Hellerup an der Ryvangs Allé 50 gelegene und im Eigentum der Eidgenossenschaft stehende Liegenschaft dem Chef unserer diplomatischen Mission in Kopenhagen als Residenz. Die Anordnung und die Grosse der Räume dieses Hauses entsprechen den heutigen Bedürfnissen nicht mehr. Zudem weist die Liegenschaft einen sehr erheblichen Nachteil auf: die Nähe eines wichtigen Eisenbahnknotenpunktes. Der Eisenbahnverkehr war 1947 noch erträglich; infolge der wirtschaftlichen Entwicklung Dänemarks und der Vergrösserung der Hauptstadt hat er jedoch beträchtlich

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zugenommen : Hunderte von Personen- und Güterzügen fahren innerhalb von 24 Stunden an unserer Residenz vorüber, mit dem Lärm, Rauch und den Erschütterungen, die damit verbunden sind. So ist es verständlich, dass sich in den benachbarten Häusern längs der Bahnlinie heute nur noch Büros befinden.

Auf der Suche nach einer neuen Residenz besichtigte der Missionschef etwa zehn Villen. In den Wohnvierteln, die sich in angemessener Entfernung vom Stadtzentrum befinden, wären als Häuser in gutem Zustand nur Bungalows zu kaufen oder zu mieten. Die ändern Häuser, die den Bedürfnissen unserer Vertretung entsprochen hätten, erwiesen sich als stark vernachlässigt. Es sind Bauten aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, welche die Eigentümer nicht mehr instandzuhalten vermögen und deshalb veräussern möchten. Im Frühjahr 1968 erhielt nun unser Vertreter Kenntnis von einer Liegenschaft, die unerwarteterweise zum Kauf angeboten wurde. Sie hat eine Grundfläche von 5642 m 2 , ist an der Richelieus Allé 14 im Viertel Hellerup gelegen und gehörte einem durch Unfall ums Leben gekommenen Geschäftsmann. Vertreter der Bundesverwaltung begaben sich unverzüglich an Ort und Stelle, Sie erkannten sofort die ausgezeichnete Lage des Grundstücks: in ruhiger Gegend nahe dem Stadtzentrum, mit wenig beanspruchtem Zugangsweg und genügend Raum für Parkplätze. Die benachbarten Grundstücke sind ebenfalls gross; eines davon beherbergt die Kanzlei einer diplomatischen Vertretung, Auf der Ostseite geht der Ausblick nach dem Sund.

Der Nachlassverwalter räumte uns ein Vorzugsrecht ein und erklärte sich nach Verhandlungen bereit, die Liegenschaft zu dem für Grundstücke in diesem Viertel üblichen Preise abzutreten. Bei der Berechnung des Preises liess der Verwalter die Villa unberücksichtigt, für die sich heute in Dänemark kaum Abnehmer finden lassen würden. Das Haus ist keineswegs prunkvoll, jedoch als Residenz eines Missionschefs durchaus angemessen. Die Villa ist gut gebaut; ihr Besitzer hatte sie sorgfältig unterhalten. Nur die Flügel, in denen sich die Garage und die Wohnung der Dienstboten befinden, bedürfen einer Instandsetzung.

Der Kauf der Liegenschaft an der Richelieus Allé kam einschliesslich der Nebenkosten auf l 050 000 Franken zu stehen, und die Instandstellungsarbeiten wurden auf 300 000 Franken veranschlagt. Wir haben daher
einen Gesamtkredit von l 350 000 Franken eingeräumt (24. Juni 1968).

Die Grosse des Gartens an der Richelieus Allé geht über das notwendige Ausmass hinaus. Es wäre jedoch schade, einen Teil davon zu veräussern. Behalten wir das gesamte Gelände, so werden wir einmal darauf die Kanzlei errichten können. Diese ist gegenwärtig in gemieteten Räumen im ersten und dritten Stock eines in der Stadt, Ameliegade 14, gelegenen Gebäudes untergebracht; die Aufteilung der Bürofläche lässt zu wünschen übrig.

Die jetzige Besitzung der Eidgenossenschaft an der Ryvangs Allé 50 wird unter den Kopenhagener Firmen, die stets auf der Suche nach Büros oder Baugelände sind, sicher einen Käufer finden. Wir möchten jedoch die Möglichkeit offenhalten, den Verkauf eventuell aufzuschieben, wenn es sich als vorteilhaft erweisen sollte, das Haus zu vermieten oder darin vorübergehend unsere Kanzlei unterzubringen.

657 3. Genf Erwerb einer Residenz für den Chef der ständigen Mission der Schweiz bei den internationalen Organisationen Die wachsende Bedeutung, die wir dieser Mission beimessen, veranlasste uns, für die Residenz unseres Vertreters nach einer dauerhaften Lösung zu suchen. Die zuständigen Bundesstellen dachten zunächst an Villen ; indessen wiesen alle Objekte, die uns angeboten wurden, beträchtliche Mängel auf, namentlich was den baulichen Zustand betraf. Eine Behebung dieser Mängel hätte kaum zu rechtfertigende Ausgaben verursacht. Die Vertreter der Bundesverwaltung hielten sodann nach Wohnungen Ausschau und fanden schliesslich in einer im Bau befindlichen Häusergrappe eine ihnen als geeignet erscheinende Lösung.

Diese von der Société immobilière Parc Plein Soleil A erstellten Bauten liegen an der Ecke der Route de Ferney und des Chemin du Pommier in GrandSaconnex. Die Häusergruppe liegt günstig in der Nähe der UNO, in einer von den Diplomaten zunehmend bevorzugten Gegend auf dem rechten Rhoneufer.

Bei der Besichtigung an Ort und Stelle fiel unsere Wahl auf zwei aneinandergrenzende Wohnungen, nämlich Nr. 1685 mit 149 m 2 Fläche und Nr. 1885 mit 293 m" Fläche. Sie befinden sich im achten Stock der Liegenschaften 16 und 18.

Die Aussicht auf den See ist unverbaubar. Die Société immobilière übernimmt es, die beiden Wohnungen zu einer einzigen zusammenzulegen und die neuen Wände und sonstigen festen Anlagen nach unseren Plänen zu erstellen. Die zweckmässige Ausnützung der Wohnfläche wird unserem Vertreter nicht nur ermöglichen, mit seiner Familie dort zu wohnen, sondern auch seinen Repräsentationspflichten zu genügen.

Im Preis für die uns angebotenen Wohnungen - 250 000 und 520 000 Franken - ist die Lieferung einer Standardinnenausstattung inbegriften. Von diesem Preise zogen wir die Kosten einzelner Installationen ab, die durch die Zusammenlegung der zwei Wohnungen überflüssig geworden waren. Dagegen ergaben sich durch die Änderung der ursprünglichen Baupläne zusätzliche Auslagen. Überdies wurden wegen der von unserem Vertreter zu veranstaltendenEinladungen gewisse besondere Einrichtungen nötig. Die Architekten haben diese Wertverminderungen und Werterhöhungen berechnet, woraus sich ein Zuschlag von 76 000 Franken ergibt. Dazu kommen die Honorare an die Architekten und Ingenieure, welche die beiden
Wohnungen ausgestalten, um sie unseren Bedürfnissen anzupassen.

Der Erwerb erfolgt nicht durch den Kauf dinglicher Rechte, sondern in der Form der Übernahme einer gewissen Anzahl Aktien der Société immobilière, die selbst Eigentümerin der Häuser bleibt. Die erworbenen Aktien geben Anrecht auf bestimmte Wohnungen. Die Verwaltung des Parc Plein Soleil liegt in den Händen einer Liegenschaftsagcntur. Die Inhaber der verschiedenen Wohnungen sind somit von den Verwaltungsumtrieben entlastet. Dagegen hat jeder von ihnen einen bestimmten Anteil der jährlichen Kosten zu übernehmen. Dieser Anteil

658 schliesst namentlich den üblichen Unterhaltsaufwand ein; er ist von der Geschäftsführung berechnet worden und erscheint als angemessen. Es stehen ausserdem Dienstbotenuntcrkünfte und Parkplätze für Autos zur Verfügung.

Der Gesamtpreis, der die Anschaffung der beiden Wohnungen (770 000 Franken), die Ausbaukosten (76 000 Franken) sowie die Honorare (7000 Franken) in sich schliesst, beläuft sich auf 853 000 Franken. Dies ist der Betrag des Gesamtkredites, den wir zur Verfügung gestellt haben (11. September 1968).

4. New York Erwerb einer Residenz für den schweizerischen Beobachter bei der Organisation der Vereinten Nationen Seit 1958 steht unserem Beobachter eine von der Eidgenossenschaft erworbene Wohnung im sechsten Stockwerk der Liegenschaft 79 East 79th Street zur Verfügung. Sie befindet sich in günstiger Lage nahe der Park Avenue. Es besteht heute jedoch die Gefahr, dass hohe Bauten, die auf dem Nachbargrundstück geplant sind, den Wert dieser Wohnung stark beeinträchtigen werden. Dadurch würde diese Kapitalanlage des Bundes eine beträchtliche Einbusse erleiden.

Zudem entspricht die Anordnung der Räume den heutigen Bedürfnissen der Residenz nicht mehr. Wir haben uns daher zu einem Wechsel entschlicssen müssen.

Der Erwerb von Wohnungen in Form einer «Bcteiligungsmiete» (proprietary lease) ist in New York vor allem in den Wohnvierteln sehr gebräuchlich. Da diese Praxis sich allgemein eingebürgert hat, sind die Möglichkeiten, eine gut gelegene, repräsentative Wohnung bloss zu mieten, sehr gering geworden. Unser Beobachter hat sich daher nur nach Kaufobjekten umgesehen. Er fand schliesslich eine sehr günstige Wohnung im vierzehnten Stockwerk einer Liegenschaft in vorzüglicher Lage (Ecke Park Avenue Nr.730 und 7l.Strasse). Von der Park Avenue her droht keine Beeinträchtigung, weil hier die Baugrenze auf ungefähr sechzehn Stockwerke festgesetzt ist. Nach der ändern Seite geht die Liegenschaft auf einen Hof hinaus, der gross genug ist, um den nötigen Abstand zu den benachbarten hohen Bauten zu gewährleisten.

Der Erwerb dieser Wohnung ist nicht mit der Übertragung dinglicher Rechte verbunden; er erfolgt, wie bereits der Kauf im Jahre 1958, in Form der Übernahme einer Anzahl Aktien der Gesellschaft, die Eigentümerin des Gebäudes ist. Die Aktien geben Anrecht auf eine bestimmte Wohnung. Wir haben
diese Form des Besitzes im vorangeh enden Kapitel über Genf kurz erklärt .Jeder Inhaber einer Wohnung hat den auf ihn entfallenden Anteil der jährlichen Kosten zu übernehmen. Diese als «Instandhaltung» (maintenance) bezeichneten Ausgaben decken insbesondere die üblichen Unterhaltskostcn, und sie erscheinen als angemessen.

Anordnung und Grosse der Räume in der neuerworbenen Wohnung entsprechen den Bedürfnissen des UNO-Beobachters. In ihr wird er mit seiner Fami-

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lie wohnen und ausserdem seine Repräsentationspflichten besser als bisher erfüllen können. Das Haus ist sehr solid gebaut; die Wohnung muss jedoch instandgestellt werden. Ausserdem sind einige Verbesserungen im Hinblick auf Einladungen erforderlich.

Der Erwerbspreis, welcher im Rahmen des New Yorker Liegenschaftsmarktes als günstig anzusehen ist, umfasst die Wohnung selbst ($ 210000), die Instandsetzungs-und Ausbauarbeiten ($ 50000) sowie die Nebenkosten ($5000).

Unter Einrechnung eines Betrages für Unvorhergesehenes haben wir einen Gesamtkredit in der Höhe von l 200 000 Franken eingeräumt (11. September 1968).

Die Wohnung, über welche die Eidgenossenschaft an der 79. Strasse verfügte, konnte inzwischen für $160000 verkauft werden (Ankaufspreis 1958: $85 000).

5. Mexiko Kauf einer Residenz für den Missionschef Im Jahre 1952 kauften wir auf Betreiben des Missionschefs für 350 000 Franken eine Residenz an der Calle Rio de la Piata 48. Unser Vertreter hatte damals die Lage als günstig beurteilt, namentlich wegen der Nähe des Stadtzentrums.

Seither hat sich die Stadt Mexiko verändert. Das Viertel der Residenz ist, wie das Zentrum der Stadt selber, sehr lärmig geworden, weist einen übermässigen Fahrzeugverkehr auf, und seine Wohnhäuser wurden je länger desto mehr durch Geschäftshäuser oder grosse Wohnblöcke ersetzt. Unsere Villa ist heute all den Unannehmlichkeiten ausgesetzt, die der Verkehr einer Grossstadt bei Tag und Nacht mit sich bringt. Es sind dies ähnliche Erfahrungen, wie sie in ändern Hauptstädten gemacht werden.

In Mexiko besteht, wie anderswo, die einzig mögliche Abhilfe darin, den Missionschef in einen Stadtteil übersiedeln zu lassen, dessen Charakter als Wohngebiet auch in Zukunft unverändert bleiben wird. In der mexikanischen Hauptstadt kommt dafür nur das Viertel Lomas in Betracht, in dem bereits 35 von den 50 in Mexiko akkreditierten Botschafter wohnen. Unser Vertreter konzentrierte daher die Wohnungssuche seit Beginn seiner Mission im Herbst 1967 auf diese Gegend. Er musste sehr schnell feststellen, dass die heutigen Preise auf dem Liegenschaftsmarkte mit jenen von 1952 nicht mehr zu vergleichen sind. Da uns die Kaufpreise übertrieben erschienen, dachten wir vorerst daran, uns mit einer Miete zu begnügen. Wir haben jedoch davon abgesehen, da kein einziger in Mexiko beglaubigter
Botschafter diese Lösung gewählt hat, die mit Unsicherheiten behaftet ist und wegen der Höhe der Mietzinse schliesslich teurer zu stehen kommen könnte als ein Kauf. Die seit einem Jahrzehnt auf dem Liegenschaftsmarkte festzustellende starke Preissteigerung ist auf den sehr beträchtlichen wirtschaftlichen Aufschwung Mexikos zurückzuführen. Die ausländischen Investitionen vermehren sich von Jahr zu Jahr. Unsere Grossbanken und bedeutenderen Industrien sind in Mexiko sehr aktiv. Seit 1952 hat sich unsere Kolonie verdoppelt; unsere Ausfuhr hat sich verdreifacht, und Mexiko nimmt unter unseren Abnehmern in Lateinarnerika den zweiten Platz ein.

660 Im Verlaufe seiner Suche hat unser Botschafter über fünfzig Villen besichtigt. Eine beträchtliche Anzahl davon schied aus, weil die nach den lokalen Sitten vorgenommene Raumaufteilung unseren Bedürfnissen nicht entsprach. Einige Häuser erschienen jedoch als zweckmässig. Vertreter der Bundesverwaltung begaben sich daher zur Besichtigung an Ort und Stelle. Ihre Wahl fiel auf die Besitzung eines ausländischen Geschäftsmannes, den unerwartete Umstände zum Verkauf veranlassten.

Diese Liegenschaft, am Paseo de la Reforma Nr. 2416 gelegen, befindet sich im ruhigen Wohnviertel Lomas in vorzüglicher Lage. Sie umfasst einen gut unterhaltenen Garten von ungefähr 3300ma sowie eine Villa, deren neuzeitlicheBauart gediegen und repräsentativ wirkt. Parkplätze sind vor dem Haus in genügender Zahl vorhanden. Dank der Anordnung der Räume im Erdgeschoss und den sich anschliessenden Terrassen eignet sich das Haus sehr gut für Empfänge. Die Privaträume genügen für den Missionschef, seine Familie und die Dienstboten.

Wenn sich der Bau auch in gutem Zustand befindet, sind doch einige Instandsetzungen nötig.

Der geforderte Preis von l 920 000 Franken entspricht dem Zustand der Liegenschaft und ihrer ausgezeichneten Lage wie auch den Verhältnissen auf dem Liegenschaftsmarkt. Der Vergleich mit vielen ändern Villen sowie die von den Sachbearbeitern der Bundesverwaltung am Platze vorgenommenen Schätzungen bestätigen dies. Die erforderlichen Instandstellungsarbeiten wurden auf 105000 Franken veranschlagt. Wir haben somit einen Gesamtkredit von 2 025 000 Franken eingeräumt (11. September 1968).

Die bisherige Villa der Eidgenossenschaft an der Calle Rio de la Piata ist kürzlich für 450 000 Franken verkauft worden.

6. Brüssel a. Kaufeines Grundstückes für den Bau einer Residenz für den Missionschef und den ersten Mitarbeiter Als wirtschaftlicher, politischer und militärischer Mittelpunkt gehört Brüssel heute zu den grossen europäischen Hauptstädten. In dieser Stadt bekommen die Missionschefs die hohen Anforderungen der Repräsentation besonders stark zu spüren. So muss auch die Schweiz, die mit Belgien enge Beziehungen unterhält, ihren Rang zu behaupten versuchen. Bis jetzt hat der Chef unserer diplomatischen Mission seine Repräsentationspflichten in einem sehr schönen Privatgebäude an der Rue Guimard 12, das die
Eidgenossenschaft gemietet hat, erfüllen können. Dieses Gebäude mit seinem vielleicht nicht mehr ganz zeitgemässen Stil liegt zentral im Leopold-Quartier. In dieser Gegend werden jedoch ständig neue grosse Bauten erstellt. Die Miete kann auf lange Sicht nicht befriedigen, weil sie ususgemäss jeweils nach drei Jahren zu erneuern ist. Die Ungewissheit, in die uns dieses Mietverhältnis versetzt, ist mit den Erfordernissen der Repräsentation jn Brüssel nicht mehr vereinbar. Ausserdem ist

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der Mietzins stark erhöht worden und stellt trotz einigen Zugeständnissen des Eigentümers eine beträchtliche Belastung dar.

Im Jahre 1966 hielt unsere Botschaft nach Kauf Objekten Ausschau, fand jedoch keine, die nicht erhebliche Unzulänglichkeiten aufweisen. Diese Mängel hingen vor allem mit dem Alter der Bauten und dem Charakter der betreffenden Viertel zusammen. Die Botschaft richtete ihre Aufmerksamkeit hierauf auf ein geeignetes Baugelände. Leider betrafen die erhaltenen Angebote bloss ungünstig gelegene oder dem Lärm ausgesetzte Grundstücke; einige befanden sich sogar in abgelegenen oder wenig repräsentativen Gegenden.

Seit einigen Jahren ist eine Konzentration diplomatischer Residenzen längs der Avenue Roosevelt und der Avenue de Tervueren zu beobachten. Diese durch strenge Bauvorschriften geschützten Zonen sind die besten Wohnviertel in der unmittelbaren Umgebung der Stadt. Unerwarteterweise konnten wir gerade an der Avenue de Tervueren ein Grundstück finden. Die 10 300 m 3 messende Liegenschaft geht allerdings über die normalen Bedürfnisse für den Sitz eines Missionschefs hinaus. Der Eigentümer lehnte aber eine Aufteilung ab, war jedoch bereit, das Ganze zu einem angemessenen Preis abzutreten.

Die Vertreter der Bundesverwaltung, die sich an Ort und Stelle begaben, beurteilten die Lage als ausgezeichnet. Das Gelände an der Avenue de Tervueren 443 gehört tatsächlich zu einem Wohngebiet ersten Ranges. Die Entfernung vom Zentrum Brüssels beträgt nur sieben Kilometer und entspricht einigen Autominuten, da die Rue de la Loi und die anschliessende Avenue de Tervueren keinen übermässigen Verkehr aufweisen. Parkplätze sind längs der Avenue reichlich vorhanden.

Bei der weiteren Besichtigung stellten die Vertreter der Bundesverwaltung fest, dass der hinterste Teil des Geländes sich sehr gut für die Residenz des Missionschefs eignen würde. Nach den ersten Schätzungen wären dafür 4500 m a nötig, wozu 1000 m a für den Zugangsweg kämen. Vom Rest könnten wir noch 2000 m2 für den Bau einer Dienstwohnung für den ersten Mitarbeiter verwenden. Somit würden noch 2800 ma zum Wiederverkauf verbleiben, und dieses Geländestück wird mit Leichtigkeit zu einem guten Preis abgesetzt werden können.

Der Kauf des Grundstücks verursachte mit den Nebenkosten eine Ausgabe von 2 120 000 Franken. Um auch unvorhergesehene
Kosten decken zu können, haben wir einen Gesamtkredit von 2160000 Franken gewährt (27. November 1968).

In einer weiteren Botschaft werden wir Ihnen die in Aussicht genommenen Ausgaben für den Bau der Residenz des Missionschefs und des Hauses des ersten Mitarbeiters sowie für den Zugangsweg angeben können; zu diesen Kosten werden diejenigen des Abbruches der bestehenden, jedoch verfallenen Villa hinzukommen.

b. Kauf von Räumlichkeiten für die Kanzlei

Jahrelang befanden sich die Diensträume unserer Kanzlei in einem von der Eidgenossenschaft gemieteten ehemaligen Wohnhaus an der Rue Guimard 16,

662 also in der Nähe der Wohnung des Missionschefs. Die auf dem Mietverhältnis lastende Ungewissheit und die für eine moderne Kanzlei wenig geeignete Bauweise veranlassten uns, den Standort zu wechseln. Unsere Botschaft erklärte uns, dass es in Brüssel - wie in Madrid - am besten wäre, Räumlichkeiten in einem Geschäftshaus des Stadtzentrums zu kaufen.

Die Botschaft war 1967 im Besitze verschiedener Angebote, die von Vertretern der Bundesverwaltung an Ort und Stelle geprüft wurden. Ihre Wahl fiel schliesslich auf Räumlichkeiten von insgesamt 576 m 2 Fläche im neunten Stock eines Geschäftshauses, das vor kurzen an der Ecke der Rue de la Loi und der Avenue des Arts errichtet worden war. Von diesem im Stadtzentrum an einer Verkehrsader gelegenen Gebäude aus kann die Avenue de Tervueren und damit die künftige Residenz des Missionschefs leicht erreicht werden. Die vorhandenen Räumlichkeiten genügen zur zweckmässigen Einrichtung unserer Kanzlei; im gleichen Gebäude sind noch andere diplomatische Vertretungen untergebracht.

Der Kauf, der sich als günstig herausgestellt hat, erforderte eine Ausgabe von 875 000 Franken. Dazu kamen 231 000 Franken für Einrichtungen und Anlagen. Wir haben daher einen Gesamtkredit von l 106 000 Franken eröffnet.

Die acht Ankäufe, über die wir kurz berichtet haben, betreffen Liegenschaften, die von den zuständigen Bundesstellen nach genauer Abklärung als passend befunden wurden. Unseres Erachtens sind diese Erwerbe angesichts der Entwicklung des Liegenschaftsmarktes in den betreffenden Ländern zweckmässig. Daher empfehlen wir Ihnen, die Genehmigung für diese Käufe zu erteilen, wie es Ihre Finanzdelegation im Dringlichkeitsverfahren bereits getan hat.

Wir bitten Sie deshalb, den beiliegenden Bundesbeschlussentwurf anzunehmen.

Mit Recht waren Sie stets der Ansicht, dass sich Ihre Zuständigkeit insbesondere auch auf die Massnahmen finanzieller Natur zur Erfüllung von Bundesaufgaben erstreckt (selbst wenn dies in keiner Verfassungsbestimmung ausdrücklich vorgesehen ist). Die Unterhaltung offizieller Vertretungen ist eben eine solche Aufgabe. Nach ständiger Praxis fällt somit die Gewährung der nötigen Kredite zum Erwerb der Liegenschaften für unsere diplomatischen Missionen in Ihre Zuständigkeit.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 26. März 1969 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: L. von Moos 0669

Der Bundeskanzler: Huber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über den Erwerb von Liegenschaften für diplomatische Missionen Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 26. März 1969, beschliesst:

Art. l Der Bundesrat hat für den Erwerb von Liegenschaften für diplomatische Missionen die nachstehenden Kredite bewilligt : Franken Madrid a. Botschaftskanzlei 1150 000 b. Botschafterresidenz l 350 000 Kopenhagen Genf New York Mexiko Brüssel a.

b.

Botschafterresidenz Botschafterresidenz Botschafterresidenz Botschafterresidenz Botschafterresidenz Botschaftskanzlei

l 350 000 853 000 l 200 000 2 025 000 2 160 000 l 106 000

Art. 2 1 3

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von Liegenschaften für diplomatische Missionen (Vom 26. März 1969)

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