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Bundesblatt

Bern, den 14.März 1969

121.Jahrgang

Bandi

Nr. 10 Erscheint wöchentlich. Preis: Inland Fr. 40.- im Jahr, Fr. 23.- im Halbjahr, Ausland Fr. 52.im Jahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebühr. Inseratenvenvaltung: Permedia, Publicitas AG, Abteilung für Periodika, Hirschmattstrasse 42,6002 Luzern, Tel. 041/23 66 66

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über militärische Bauten und Landerwerbe (Vom 26. Februar 1969)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über militärische Bauten und Landerwerbe zu unterbreiten.

Unsere Anträge schliessen an die entsprechenden Botschaften der letzten Jahre an. Sie basieren ferner auf den mit Botschaften vom 28. Mai 1965 über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1965; BB1 1965 I 1474), vom 21. Februar 1968 über die Beschaffung von Panzerhaubitzen M 109 und Schweizerpanzern 68 sowie von weiterem Material für die mechanisierten Verbände (Rüstungsprogramm 1968 I; BB1 1968 l 461) und vom 27. März 1968 über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1968 u; BB11968 I 921) begründeten materiellen Verteidigungsvorkehren.

Die Botschaft enthält drei Teile: Der erste Teil umfasst Kreditbegehren für militärische Bauten und Einrichtungen, der zweite Teil Kreditbegehren für J^anderwerbe und der dritte Teil ein teuerungsbedingtes Zusatzkreditbegehren zu einem früher beschlossenen Objektkredit.

Die Bauprojekte sind nach Dringlichkeit und Stand der technischen Vorbereitungen ausgewählt. Die Verwirklichung und somit der Zahlungsbedarf werden sich über eine Zeitspanne von mehreren Jahren erstrecken. Die jährlichen Aufwendungen sind im langfristigen Finanzplan des Eidgenössischen Militärdepartements, der in die Finanzplanung des Bundes integriert ist, enthalten. Bei der Ausführung der neuen Vorhaben wird auf die konjunkturpolitischen Notwendigkeiten Rücksicht genommen.

Sämtliche Kostenberechnungen stützen sich auf den Zürcher Baukostenindex vom 1. April .1968.

Buiidcsblatt. 121.Jahrg. Bd.I

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314 I. Militärische Bauten 1. Bauten für die Rüstungsbetriebe a. Überbauung des Zeughausareals Bern, 1. Etappe (19,2 Millionen Franken) Das Gebiet des Zeughauses Bern umfasst rund 40 000 m 2 und liegt zwischen Papiermühle-, Rodtmatt- und Wankdorfstrasse. Darauf sind in 15 Gebäulichkeiten (Altbauten, Baracken und Schuppen) die Eidgenössische Zeughausverwaltung (KVM), die Sektion für Ausrüstung (SfA) und das Normenbüro der Gruppe für Rüstungsdienste sowie die Armeeapotheke (ASM) der Abteilung für Sanität untergebracht. Ferner bestehen Zeughausanlagen südseits der Rodttnattstrasse, die Motorwagendienst-Werkstätte in der alten «Ballonhalle» auf der Allmend und das Armee-Motorfahrzeug-Depot (AMPDepot) in einem kantonalen Gebäude bei der Kaserne. Schliesslich müssen noch zahlreiche Räumlichkeiten mit einer Lagerfläche in der Grössenordnung von rund 13 000 m 2 in Bern und auswärts dazugerechnet werden, die das ASM und die SfA wegen der andauernden Raumnot mieten mussten.

Bei der Sektion für Ausrüstung, als Beschaffungsstelle für die Bekleidung und persönliche Ausrüstung des Wehrmannes (Uniform, Schuhwerk, Lederzeug und Gepäck) und für allgemeines Korpsmaterial (Zelte, Tarnmaterial, Motorfahrzeug-Ausrüstungen usw.), bewirkten die grossen Verbesserungen auf diesen Gebieten sowie die Beschaffungen im Rahmen des Ausbaues des Zivilschutzes eine sehr starke Umsatzsteigerung. Auch die Gebiete des Übermittlungs-, Motorwagendienst- und Spezialmaterials, für welche die SfA Kontroll-, Ausrüstungs- und Lagerarbeiten zu erledigen hat, stehen im Zeichen der ständigen Verbesserung und Erweiterung. Hinzu kommt die Pflicht der vorsorglichen Vorratshaltung von Rohstoffen und Halbfabrikaten für den Kriegsfall.

Diese Entwicklung führte zu einem zusätzlichen Raumbedarf für die Übernahme, Ausrüstung, Kontrolle, Lagerung und den Warenumschlag.

Dem entstandenen Raummangel konnte zunächst durch das Aufstellen behelfsmässiger Bauten und das Mieten von abgelegenen Lagerräumen, die übermässig stark belegt wurden, abgeholfen werden. Diese Verhältnisse verunmöglichen jedoch eine rationelle Arbeitsabwicklung und den Einsatz neuzeitlicher, arbeitssparender Lager- und Transporteinrichtungen. Dadurch werden unverhältnismässig grosse Umtriebe verursacht, die u. a. auch den Personalbestand ungünstig beeinflussen.

Grosser Platzmangel
zufolge Urasatzsteigerung herrscht auch bei der Zeughausverwaltung Bern, die als Übernahmestelle der Kriegsmaterialverwaltung die ausgerüsteten Waren von der SfA übernimmt. Der Einkauf von modernem, komplizierterem Kriegsmaterial, die Übernahme neuer Beschaffungsaufgaben (z. B. für den Zivilschutz) wird den Bedarf an Kontroll-, Wartungs- und Lagerungsräumen noch weiter ansteigen lassen,, so dass die Verhält-

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nisse, sofern nicht zweckmässiger bundeseigener Lagerraum zur Verfügung gestellt werden kann, sich noch schwieriger und unwirtschaftlicher gestalten werden.

Die vermehrte Motorisierung der Armee und der Bundesverwaltung haben auch im AMP-Depot Bern und in der Werkstätte «Ballonhalle» zu Zuständen geführt, die kaum mehr verantwortet werden können. Dazu kommt, dass die vom AMP-Depot bei der Kaserne Bern benützten Garageräume vom Kanton Bern dringend für die Kaserne selbst benötigt werden. Schlecht ist auch der bauliche Zustand verschiedener Gebäude, die z. T. als Provisorium erstellt wurden oder, wie die «Ballonhalle», baufällig und unzweckmässjg sind.

Im Bundesareal ist heute noch eine unüberbaute und von den Militärbetrieben grosstenteils unbenutzte Baulandreserve von rund 15 000 m 2 verfügbar, deren zweckmässige Überbauung zu einer Behebung der unerfreulichen Zustände führen kann. Aus der Zusammenarbeit zwischen den interessierten militärischen Betrieben, der Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung, welche ihrerseits das Betriebswissenschaftliche Institut der ETH beizog, und der Direktion der Eidgenössischen Bauten ist folgender Überbauungsplan im Sinne eines Mehrjahresplanes entstanden: In der 1. Etappe soll das gemeinsame Lager-, Kontroll- und Speditionsgebäude für die Sektion für Ausrüstung, die Kriegsmaterialverwaltung und das Armee-Sanitätsmagazin erstellt werden.

Das Normenbüro wird ebenfalls in diesem Gebäude untergebracht.

Die 2. Etappe sieht den Bau einer Einstellhalle mit einem Servicegebäude für die Bedürfnisse des Zeughauses sowie den Leihgaragebetrieb des AMPDepots für die eidgenössischen Verwaltungen auf dem Platz Bern vor.

In der 3. Etappe soll ein Werkstattgebäude mit Motorenwerkstätte für das Eidgenössische Zeughaus Bern gebaut werden.

Das vorliegende Projekt umfasst die 1. Bauetappe: Gerneinsames Lager-, Kontroll- und Speditionsgebäude. Das Gebäude kommt ins heutige Hauptareal zu liegen, zum Teil an Stelle von 3 alten Lagerschuppen, welche abzubrechen sind. Es besteht aus einem rechteckigen Kubus von 81 X 34,5 m Seitenlänge und 32 m Höhe über Boden und einem überdeckten Vorplatz von 69 m Länge und 15m Breite. Zwei Lagergeschosse mit 2000 kg/m 2 Bodenbelastung liegen unter Boden, darüber das Erdgeschoss mit 1500kg/m2, 6 Obergeschosse mit je 1200 kg/m 2
und ein Attikageschoss mit 600 kg/m2.

Die Gebäudekonstruktion ist vorwiegend in Eisenbeton vorgesehen, mit Stützenabständen von 7,6 x 7,7 m, abgestimmt auf die betrieblich günstige Lagerung unter Verwendung von Einheitspaletten und modernen Gabelhubstaplern. Da der Neubau 3 m tief in das Grundwasser zu stehen kommt, muss eine Beton-Isolierwanne vorgesehen werden. Die Aussenwände des Erdgeschosses und der Obergeschosse werden aus vorfabrizierten Spezialbeton-Elementen

316 ynd doppelt verglasten Fenstern erstellt. Das Gebäude erhält ein Kiesklebedach. Dem Personen- und Warenverkehr zwischen den 10 Geschossen dienen 3 Treppen, 4 Waren- und 2 Personenlifte; ferner ist eine Rohrpostanlage vorgesehen.

Der Vorplatz zwischen dem Neubau und dem bestehenden Ausrüstungsgebäude der Sektion für Ausrüstung wird mit einer Stahlkonstruktion überdeckt bzw. abgeschlossen, damit der Ein- und Ausladeverkehr über die 8 Verladerampen wettergeschützt abgewickelt werden kann. Die Halle dient gleichzeitig als Einstellplatz für die Speditipnsfahrzeuge und für das Ausrüsten von neuen Motorfahrzeugen.

Die Heizungsanlage des Neubaues dient zugleich als Heizungszentrale für sämtliche Gebäulichkeiten auf dem Zeughausareal, womit all die zahlreichen Einzelheizungen mit aufwendigem Unterhalt aufgehoben werden können. Für die Versorgung der Zentrale mit Heizöl ist ein Tankraum von 800 000 l Inhalt vorgesehen.

Der Neubau ermöglicht die Aufhebung von Aussenlagern, so dass wesentliche Einsparungen an Transport- und Mietkosten die Folge sind. Auf dem Personalsektor kann mit einer Reduktion von 5 bis 7 Personen auf dem Lager-, Kontroll- und Speditionssektor oder mit der Bewältigung eines entsprechenden Mehrumsatzes gerechnet werden.

Auf Grund des Voranschlages der Direktion der Eidgenössischen Bauten ist mit folgenden Kosten zu rechnen: Franken

- Gebäudekosten - Zusätzliche Baukosten (Abbrucharbeiten, Anschlüsse, Werkleitungskanäle, Anpassungen bestehender Gebäude) -;Honorare - Unvorhergesehenes - Mobiliar und Einrichtungen

13 884 000 2 695 000 1106000 845 000 670 000

Objektkredit 19200000 Die zweite und die dritte Bauetappe werden gegenwärtig im Rahmen des Gesamtkonzeptes geplant. Die Baukosten dieser beiden Etappen werden sich zusammen ungefähr in derselben Grössenordnung halten. Es ist vorgesehen, die notwendigen Kredite in späteren Botschaften anzubegehren: ,

b. Erweiterung der Motorenwerkstätte in der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte Thun (550000 Franken)

Mit Bundesbeschluss vom 14. März 1957 über die Errichtung und Erweiterung militärischer .Bauten (BEI 1957 I 939) wurde für die Erstellung der

317 Panzerwerkstätte l ein Objektkredit von 9 840 000 Franken bewilligt. Im Projekt war nebst der Motorenwerkstätte ein besonderer Raum für Motorenprüfstände vorgesehen.

Ernsthafte Bedenken von zugezogenen Spezialisten für Schallisolation wegen der Abschirmung der lärm- und Vibrationsverursachenden Motorenr prüfstände gegenüber der Motoren- und Panzerwerkstätte veranlassten die Bauherrschaft dann, den Bau der Motorenprüfstände nicht mit der Panzerwerkstätte l zu verbinden, sondern als unabhängigen Baukörper in der Nähe der Panzerwerkstätte l aufzustellen. Der ursprünglich für die Motorenprüfstände vorgesehene Platz bei der Panzerwerkstätte l blieb somit unüberbaut und soll nun für die Erweiterung der Motorenwerkstätte benützt werden.

Infolge der Anschaffung von Raupenfahrzeugen aller Art ist der Bestand der zu revidierenden Panzermotoren dermassen angestiegen, dass sich eine Erweiterung der Motorenwerkstätte aufdrängt. Diese ermöglicht es, den vermehrten Arbeitsanfall mit dem bisherigen Personalbestand zu bewältigen.

Die Kosten betragen: - Bauarbeiten - Pläne und Bauleitung - Unvorhergesehenes

,

Objektkredit

Franken 471 100 49 600 29 300 550000

c. Überdecken eines Teils des Vorplatzes bei den Panzerwerkstätten l und 2 in der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte Thun (180 000 Franken) In den Panzerwerkstätten l und 2 werden auch Revisionen von Raupenfahrzeugen durchgeführt. Diejenigen Panzer, die während der Anfertigung von Spezialteilen vorübergehend nicht mehr weiterbehandelt werden können, müssen bis zum Eintreffen der Spezialteile aus den Panzerwerkstätten hinausgefahren werden, damit Montageplatz frei wird. Sie werden heute auf dem offenen Vorplatz gegenüber den Werkstätten aufgestellt und müssen mit Blachen zugedeckt werden, damit die Inneneinrichtungen nicht Schaden leiden. Dies ist jedenfalls immer dann notwendig, wenn der Panzerturm entfernt wurde.

Das teilweise Überdecken des Vorplatzes gegen die Unbill der Witterung stellt ein betriebliches Bedürfnis dar. Ein überdeckter Vorplatz gestattet, Umtriebe zu vermeiden und damit Betriebskosten zu sparen.

Die Kosten betragen: - Baukosten - Ingenieurhonorar - Unvorhergesehenes

Franken 150000 14 000 16000 Objektkredit 180000

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d. Ausbau des Wasserversorgungsnetzes in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf (690000 Franken) Die Eidgenössische Munitionsfabrik Altdorf wird durch das betriebseigene Grundwasserpumpwerk mit Trink-, Betriebs- und Kühlwasser versorgt.

Heute werden täglich 2500 m 3 Frischwasser benötigt. Bei Schichtbetrieb steigt der Wasserbedarf auf 5000 m3.

Da das Verteilnetz fast ausschliesslich aus kleinkalibrigen Leitungen besteht, fällt bei grossem Wasserbedarf der Betriebsdruck in einzelnen Verbrauchszentren zusammen, was Störungen im Fabrikationsbetrieb zur Folge hat. Die Wasserversorgung verfügt über keine Reservoiranlagen. Das Grundwasser wird direkt in das Leitungsnetz gepumpt. Bei Schal tvorgängen, bedingt durch Änderungen im Wasserverbrauch, Ausfall des Pumpwerkes zufolge von Stromunterbrüchen oder Pumpendefekten, entstehen Schläge im Leitungsnetz, was in den letzten Jahren in der überalterten Anlage immer Rohrbrüche zur Folge hätte. Das ganze Fabrikareal bleibt jeweils ohne Wasser, so dass eine wirksame Brandbekämpfung wesentlich erschwert wird, weil nur noch Löschwasser aus dem Schächenbach zur Verfügung steht.

Die Gemeinde Altdorf muss ihre Wasserversorgungsanlagen ebenfalls ausbauen. Um ihr die Erstellung eines eigenen Grundwasserpumpwerkes zu ersparen und das Netz der Wasserversorgung der Munitionsfabrik unter einen grossen Ausgleichbehälter stellen zu können, wurde mit der Gemeinde Altdorf ein Wasserlieferungsvertrag abgeschlossen. Gemäss diesem Vertrag vergrössert die Gemeinde ihr Wasserreservoir und erstellt eine grosskalibrige Leitung vom Reservoir nach der Talsohle. Die Munitionsfabrik ihrerseits baut eine Verbindungsleitung vom Pumpwerk zu dieser Hauptleitung. Das Grundwasserpumpwerk der Munitionsfabrik pumpt dann nachts das notwendige Wasser in das Gemeindereservoir, während die Gemeinde der Fabrik tagsüber das notwendige Frischwasser aus ihrem Reservoir liefert. Dank diesem verbesserten Betrieb kann der günstigere Nachtstrom genutzt werden. Der Munitionsfabrik stehen bei einem Betriebsunterbruch mehrere tausend Kubikmeter Wasser als Brauch- und Löschreserve zur Verfügung.

Nun muss noch das interne Verteilnetz dieser neuen Gemeinschaftsanlage angepasst werden. Es soll inskünftig aus drei Hauptringleitungen bestehen, welche den drei Hauptversorgungszentren zugeordnet sind. Damit
ergibt sich eine hohe Betriebssicherheit, und es werden erst noch Einsparungen im Betrieb ermöglicht.

Die Kosten betragen Franken - Bauarbeiten 112 000 - Rohrleitungen 459 000 - Honorare, Pläne, Gebühren

52 000

- Unvorhergesehenes

67 000 Objektkredit 690 000

319 e. Neubau eines ballistischen Labors in der Eidgeiiössischen Pulverfabrik Wimmls (3,56 Millionen Franken) Das Bundesgesetz über das Pulverregal vom 30. April 1849 bestimmt, dass die Fabrikation und der Verkauf von Schiess- und Treibladungspulvern ausschliesslich dem Bund zusteht. Mit Ausnahme der Schwarzpulver werden alle Pulver in der Pulverfabrik Wimmis hergestellt, welche während des ersten Weltkrieges erstellt und in den Jahren 1952 bis 1958 wesentlich ausgebaut wurde. Zu ihrem Pflichtenkreis gehören u. a. die Forschung, Entwicklung und Fabrikation von Treibladungspulvem für die Bedürfnisse unserer Armee.

Das ballistische Labor der Pulverfabrik Wimmis, mit einer Belegschaft von heute 20 Personen, erteilt die Fabrikationsangaben für die zu fabrizierenden Treibladungspulver und kontrolliert die ballistischen Eigenschaften der fabrizierten Produkte. In der Pulverfabrik steht für Schiessversuche je eine Kiemkaliber- und eine Mittelkaliber-Schiessanlage zur Verfügung. Da jeder Fabrikationsauftrag wegen der bestehenden Fabrikationsschwankungen infolge unterschiedlichen Schwundes des Nitrozellulosepulvers sowie anderer Tageseinflüsse in mehrere Einzelpartien aufgeteilt werden muss, werden die vorhandenen Schiessanlagen für die Fabrikationskontrolle stark belastet.

Dringende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die mit der fortschreitenden Waffen- und Munitionsentwicklung einen ständig grösseren Umfang annehmen, müssen aus diesem Grunde oft zurückgestellt werden. Damit die Pulverfabrik die ihr überbundenen Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie eine weitere Mittelkaliber-Schiessanlage mit entsprechenden Tempier- und Büroräumen. Wegen der topographischen Verhältnisse müssen der alte, oberirdische Kleinkaliber-Schiessstand sowie die sanierungsbedürftigen, eingeschossigen Gebäude dem neuen Mittelkaliberstand weichen. Dieser Umstand wird dazu benutzt, den neuen Kleinkaliberstand ebenfalls zu überdecken, um den Schiesslärm einzudämmen und die Betriebssicherheit zu erhöhen.

Der neue Schiesskanal ermöglicht eine rationellere Abwicklung der Schiessversuche für Mittelkaliberwaflen. Bei einer Vermehrung des Personals um 3-5 Personen konnte die Entwicklungskapazität verdoppelt werden.

Die Kosten betragen: -

Franken

Bodensondierungen, Abbrucharbeiten 60 000 Gebäudekosten 2 117 000 Umgebungs- und Erschliessungsarbeiten inkl. Werkleitungen.. 580 000 Honorare, Gebühren und Pläne 300 000 Unvorhergesehenes : 175 000 Betriebseinrichtungen 328 000 Objektkredit 3560000

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/. Sanierung der Betriebstankanlagen und Zusammenlegung der Hilfsbetriebe in der Eidgenössischen Pulverfabrik Wimmis (1,53 Millionen Franken) Laut einem Bericht der verantwortlichen Stelle des Bundes für die Lagerung von Fetten, Ölen und Treibstoffen entsprechen weder die Tankanlage für Benzin und Dieselöl noch die Ausgabestelle in der Pulverfabrik Wimmis den Vorschriften des Gewässerschutzes und des Brandverhütungsdienstes. Die bisherige Anlage ist zwischen zwei Bahngleisen an einer Hauptverkehrsader gelegen. Die Tankanlagen für Benzin und Dieselöl müssen deshalb ersetzt werden.

Mit der Verlegung der abgesprochenen Tankanlage soll auch der Motorfahrzeugunterhalt und -betrieb rationeller gestaltet werden, was die Erstellung eines Wasch- und Serviceraumes für die Betriebsfahrzeuge bedingt. Dieser Umstand bewog die Gruppe für Rüstungsbetriebe, die übrigen Hilfsbetriebe ebenfalls neu zu gruppieren, um durch Vereinfachung des Arbeitsablaufes und der Überwachung personelle wie betriebliche Einsparungen zu erzielen.

Forst-, Maurer-, Bahndienst- und Hilfspersonal wird in einem Werkhof zusammengefasst, damit auch ihr Einsatz rationeller gestaltet werden kann.

Durch die Erstellung eines Neubaues für die Unterbringung der Schlosserei/Schweisserei wird einem weiteren dringenden Bedürfnis entsprochen. Der bisher der Schlosserei zugeteilte Raum wird der Schreinerei als zusätzlicher Arbeits- und Lagerplatz dienen.

Die Einführung der Palettisierung macht den Bau einer Lagerhalle notwendig. Weitaus der grösste Teil der Paletten und Kisten wird auf dem Schienenweg transportiert, so dass die Aufstellung der Lagerhalle neben dem Industriegleis auch die Möglichkeit des Lastwagenverladens bietet.

Diese Zusammenlegung erlaubt betriebliche Einsparungen und eine Reduktion des Personalbestandes urn 10 Mann.

Die Kosten betragen: -

Tankstelle mit Treibstofflager Garagegebäude mit Wasch- und Serviceraum Werkhof Schlosserei/Schweisserei Lagerhalle Umgebungsarbeiten Abbruch von 2 Schuppen Honorare Unvorhergesehenes

Franken 123 000 330 000 115 000 383 000 249 000 130 000 13 000 114 000 73 000 Objektkredit l 530 000

321 2. Bauten für die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen a. Bauten und Materialbeschaffungen zum Schütze von Flugzeugen und Personal auf Militärflugplätzen Bereits in der Botschaft vom 22. Mai 1968 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BB1196811501) wurde ausgeführt, dass dem Schütze der Flugzeuge am Boden grosse Bedeutung zukommt. Die Notwendigkeit, die am Boden in Bereitschaft oder in Bereitstellung befindlichen Flugzeuge gegen Feindeinwirkungen zu schützen, wurde durch die Kriegsereignisse im Juni 1967 im Nahen Osten erneut eindrücklich bestätigt. Dem Schutz des kostspieligen Materials auf den Stützpunkten ist daher die nötige Beachtung zu schenken.

Vorhandene Schutzeinrichtungen für Material und Personal sind den neuen Erfordernissen anzupassen oder zu ergänzen. Dies gilt auch für die während des letzten Aktivdienstes erstellten Flugzeug-Unterstände, deren Dimensionen nicht mehr genügen.

Alle diese Massnahmen bilden Bestandteile einer Planung auf längere Sicht; die nachfolgenden Anträge sind als eine Etappe dieses Gesamtplanes zu verstehen.

aa. Erweitern und Anpassen vorhandener Flugzeugunterstände (9,5 Millionen Franken) Auf allen unseren Kriegsstützpunkten steht eine grössere Anzahl von Flugzeug-Unterständen. Sie wurden den seinerzeitigen Bedürfnissen entsprechend als Splitterschutz-Betongewölbe erstellt und waren den damaligen Flugzeugtypen angepasst. Durch den Vorbau eines längeren und erhöhten Gewölbes können diese Unterstände auch für die neueren Fluzeuge verwendbar gemacht werden.

Der Einbau eines Panzertores ergibt einen der Überdecfcung entsprechenden Schutz gegen Splitterwirkung und Bordwaffenbeschuss. Die Erweiterung dieser Flugzeug-Unterstände auf verschiedenen Flugplätzen als kurzfristige Massnahme zur Verbesserung des Schutzes unserer Kriegsflugzeuge gegen Feindeinwirkungen erfordert einen Objektkredit in der Höhe von 9,5 Millionen Franken.

bb. Beschaffung

und Einbau von Mannschafts-Unterständen auf Kriegsflugplätzen (3 Millionen Franken)

Für die auf den Kriegsflugplätzen eulgesetzten Bodentruppen für die Flugzeugbereitstellung und den Flugzeugunterhalt sind besondere Schutzunterkünfte zu erstellen. Hiefür eignet sich ein von der Armee entwickelter Ein-

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heitstyp, womit dank der serienmässigen Herstellung und der einfachen Bauweise die Kosten je Schutzplatz im Verhältnis zum gebotenen Schutzgrad verhältnismässig günstig gehalten werden können. Mit der beantragten Beschaffung und dem sukzessiven Einbau solcher Mannschaftsunterstände soll in einer ersten Phase den dringlichsten Bedürfnissen entsprochen werden, wofür ein Objektkredit von 3 Millionen Franken erforderlich ist.

b. Beschaffung und Installation von Entgiftungsanlagen für Flugzeuge

·

(l Million Franken) Beim Kriegseinsatz von Flugzeugen ist damit zu rechnen, dass die Flugzeuge durch anhaftende chemische Kampfstoffe oder durch radioaktive Staubpartikel verseucht werden und nach der Rückkehr Besatzung und Bodenpersonal gesundheitlich gefährden. Eine Entgiftung oder Entstrahlung des Flugzeuges wird bei chemischen Kampfstoffen durch Bestäubung und Bespritzung mit chemischen Mitteln, bei Vorhandensein radioaktiver Staubteilchen durch Abspritzen mit Hochdruckwasser erreicht. Diese Massnahmen sind sofort nach Rückkehr des Flugzeuges auf dem Flugplatz vorzunehmen. Auf allen Plätzen sind zu diesem Zwecke teils mobile, teils fest installierte Leitungssysteme notwendig. Zur Ableitung des anfallenden Wassers sind syphonierte Ablaufrinnen zu erstellen.

Die Kosten für diese Anlagen und Ausrüstungen betragen insgesamt l Million Franken.

c. Bau einer Notlandepiste im Zusammenhang mit dem Nationalstrassenbau (250 000 Franken) Bereits vor dem Erlass des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen vom 8. März 1960 wurden Studien für eine allfällige Nutzbarmachung von Nationalstrassen für militärische Zwecke und insbesondere als Notlandepisten für Flugzeuge durchgeführt. Zusammen mit dem Eidgenössischen Amt für Strassen- und Flussbau und den zuständigen kantonalen Instanzen wurde festgestellt, dass im Rahmen der generellen Projekte für Nationalstrassen I. Klasse entsprechende Möglichkeiten vorhanden sind. Solche Pisten werden der Flugwaffe bei schweren Zerstörungen auf Militärflugplätzen eine Ausweichoder Notlandemöglichkeit bieten. Die auf Grund eines militarisch-bautechnischen Pflichtenheftes mit den zuständigen Fachinstanzen durchgeführte Abklärung ergab, dass für die Verwendung von Nationalstrassenstrecken als Flugzeuglandebahnen die wesentlichen Konstruktionselemente des Strassenbaues beibehalten werden können. Gewisse Ergänzungen und Anpassungen sind für die vorgesehenen militärischen Zwecke jedoch notwendig.

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Für ein weiteres Teilstück unserer Nationalstrassen, das für die militärische Verwendung in Frage kommt, ist die Projektierung abgeschlossen. Dank guten topographischen Verhältnissen und einfachen Kunstbauten konnten die zusätzlichen Kosten, die 250 000 Franken betragen, verhältnismässig tief gehalten werden.

d. Fliegerwaffenplatz Payerne, bauliche Ergänzungen und Installationen

Der Fliegerwaffenplatz Payerne ist einer der meistbelegten Ausbildungsplätze der Fliegertruppe, Er ist Standort von Rekrutenschulen der Fliegerabwehrtruppe und der Fliegertruppe sowie der jeweils vorangehenden Unteroffiziersschulen. Im weitern werden in Payerne über das ganze Jahr verteilt Trainingskurse und Schiesskurse der Flugwaffe durchgeführt, überdies auch die Umschulungskurse für neue Flugzeuge sowie das individuelle Training der Milizpiloten der Westschweiz, Die starke Belegung und der intensive Flugbetrieb riefen im Laufe der Jahre nach einem entsprechenden Ausbau der Bodenorganisation und den notwendigen Bauten und Installationen für die Instruktionsdienste.

Mit den Bundesbeschlüssen vom 15. Dezember 1965 (BEI 1965 JU 725), vom 3. Oktober .1967 (BB1 7957 n 593) und vom 10. Dezember 1968 (BEI 1968 II 1276) bewilligten Sie grössere Kredite für Bauten und Einrichtungen auf Flugplätzen. Ein Teil dieser Ausbauten und Installationen kam auch Payerne zugute.

Daneben sind aber früher erstellte Bauten und Einrichtungen den erhöhten Forderungen eines intensiven Flugbetriebes, den erweiterten Bedürfnissen der Flugsicherung sowie des Wartungs- und Unterhaltungsdienstes anzupassen. Eine Erweiterung des Flugbetriebes ist hingegen nicht beabsichtigt.

Die starke Belegung des Wafflenplatzes Payerne hat auch zur Folge, dass immer mehr Flugzeuge im Freien parkiert werden müssen. In absehbarer Zeit wird daher auch für die Unterbringung von Flugzeugen zusätzlicher Raum geschaffen werden müssen. Diese Bedürfnisse sind zurzeit noch in Abklärung, werden aber in einer künftigen Baubotschaft zu berücksichtigen sein.

aa. Ausbau der Flugsicherung&anlagen (2,16 Millionen Franken)

Der immer dichter werdende zivile und militärische Flugverkehr und seine Koordination, die Zunahme der Fluggeschwindigkeiten und die Inanspruchnahme grösserer Flughöhen stellen fortwährend gesteigerte Ansprüche an die Flugsicherung. Infolgedessen müssen die Flugsicherungsverfahren sowie die materiellen und personellen Bedürfnisse der Flugsicherungseinrichtungen verbessert, angepasst und ergänzt werden. Die auf dem Ausbildungsplatz Payerne vorhandenen Mittel genügen sicherheitsmässig und betrieblich den heutigen Anforderungen nicht mehr. Da die jetzigen Räumlichkeiten eine Modernisierung der Ausrüstung nicht zulassen, muss ein Neubau erstellt werden.

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Ein Mehrbedarf an Personal bei der Abteilung der Militärflugplätze erwächst aus diesem Begehren nicht. Dagegen ergibt sich eine Rationalisierung und Verbesserung der Flugsicherungsdienste durch Zentralisierung aller an der Flugsicherung und den Flugüberwachung beteiligten Instanzen im neuen Gebäude.

-

Die Kosten betragen: Bauarbeiten Installationen Werkanschlüsse und Umgebungsarbeiten Mobiliar Flugsicherungsausrüstungen Unvorhergesehenes

Franken 901 000 189 000 155 000 34 000 756 000 125 000 Objektkredit 2 160 000

bb. Neue Telefonzentrale mit Alarm- und Personensuchanlage (500 000 Franken) Die Erweiterung der technischen und der Ausbildungsanlagen auf dem Waffenplatz Payerne, die starke Belegung mit Schulen und Kursen und der intensive Flugbetrieb erfordern eine Erweiterung der Verbindungsmöglichkeiten.

Da die heutige Telefonanlage aus dem Jahre 1953 störanfällig und gemäss Urteil der PTT-Organe nicht mehr ausbauwürdig ist, muss ein neuer Telefonautomat installiert werden. Notwendig ist auch die Verlegung eines neuen Kabels auf einer Strecke von rund 2 km. Neben der Erweiterung und der externen und internen Anschlüsse gestattet die neue Telefonanlage eine Verbesserung des Alarmsystems und den Einbau einer Personensuchanlage.

Die Kosten betragen: Franken - Bauliche Arbeiten 45 000 - Elektrische Installationen 190 000 - Kabelarbeiten 240 000 - Personensuchanlage 25 000 Objektkredit 500 000 cc. Erstellung von zwei Abfüllstellen für Flugpetrol bei einer Flugzeughalle (340 000 Franken) Der tägliche Treibstoffumschlag zur Betankung der Flugzeuge mit Flugpetrol beträgt bereits annähernd 200000 1. Für die Füllung der FlugzeugBetankungszisternen steht auf dem Bereitstellungsplatz eine Treibstoffpumpenanlage mit einer maximalen Leistung von 400 l in der Minute zur Verfügung.

Sie gestattet die gleichzeitige Füllung von drei Zisternenwagen. Für die Bewältigung des Tagesumsatzes müsste die Pumpe mehr als acht Stunden ununter-

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brochen in Betrieb sein. Die ungenügende Kapazität dieser Pumpenanlage verursacht Verzögerungen der Flugzeugbereitstellung und untragbare Wartezeiten für die Besatzungen. Die Erstellung von zwei neuen Abfüllstellen für Flugpetrol mit einer Pumpenleistung von je 15001 in der Minute bei der bestehenden Tankanlage wird eine rationelle Betankung und Bereitstellung ermöglichen.

-

Die Kosten betragen: Bauarbeiten Vorplätze und Entwässerung Installationen Honorare Unvorhergesehenes

Franken 49 000 99 000 148 000 20000 24 000 Objektkredit 340 000

dd. Verbesserung der Stromversorgung einer Flugzeughalle (230 000 Franken) Eine der Flugzeughallen wird heute sekundär von der Haupttransformatorenstation aus mit Strom versorgt. Vermehrte Anschlüsse von Maschinen, Geräten und Apparaten für den Unterhaltsdienst erfordern eine Verstärkung der bestehenden Stromzuführung. Der erhöhte Anschlusswert und die lange Sekundärleitung ergeben hier ungenügende Spannungs- und Betriebsverhältnisse. Die notwendige Sanierung bedingt den Einbau einer Transformerstation, gespiesen mit einer Primärleitung von der bestehenden Trafostation aus. Berücksichtigt wird hierbei auch die Erhöhung der Primärspannung von 8 auf 17 kV durch das Stromlieferungswerk. Überdies wird damit die Versorgung eventueller späterer Bauvorhaben in der Umgebung dieser Halle sichergestellt.

Durch Einlegen eines Telefonkabels in das für die Hochspannungszuleitung notwendige Trasse soll auch hier den heutigen und künftigen Verbindungsbedürfnissen Rechnung getragen werden.

Die Bau- und Installationskosten für die Transformatorenstation und die Verlegung des Hochspannungs- und Telefonkabels erfordern einen Objektkredit von 230 000 Franken.

3. Geländeverstärkungen (29,86 Millionen Franken) Die befestigten Zonen und Abwehrräume müssen entsprechend der modernen Kriegstechnik durch Errichtung zusätzlicher Waffenstellungen und Schutzbauten für die Komrnandostäbe und Truppen vervollständigt werden.

Diese für die Verstärkung des Geländes bestimmten Bauten sollen insbesondere den Abwehrdispositiven eine wesentlich grössere Tiefengliederung verleihen. Ferner müssen die durch zahlreiche Änderungen im Strassennetz, insbe-

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sondere durch den Bau der National- und Hauptstrassen in erheblichem Ausmass beeinträchtigten Verteidigungsdispositive durch neue Geländeverstärkungen ergänzt werden.

Ein Teil der für diese Geländeverstärkungen notwendigen finanziellen Mittel wurde bereits mit den Bundesbeschlüssen vom 18. März 1959 (BB11959 I 562), vom 21. Juni 1961 (BB1 1961 l 1611), vom 19. Dezember 1962 (BB1 1962II1649), vom 15. Dezember 1965 und vom 10. Dezember 1968 bewilligt.

In den zugehörigen Botschaften haben wir darauf hingewiesen, dass die Ausführung dieser Geländeverstärkungen etappenweise und nach bestimmten Dringlichkeiten gestaffelt erfolgt. Für die Weiterführung der Arbeiten ist ein neuer Kredit von 29,86 Millionen Franken notwendig, 4. Errichtung von Operationstrakten für Basisspitäler Wie in der Botschaft vom 22. Mai 1968 über militärische Bauten, Waffenund Schiessplätze dargelegt, errichtet der Armeesanitätsdienst im Kriegsfall Basisspitäler als Endbehandlungsstellen für Verwundete und Kranke. Mit der Truppenordnung 1961 wurden 30 Spitalabteilungen aufgestellt mit der Aufgabe, je ein Basisspital zu 1000 oder zwei zu 500 Patientenbetten einzurichten und zu betreiben. Von diesen können nur vier auf bestehenden, bundeseigenen MSA-Anlagen, welche im letzten Aktivdienst erstellt wurden, basieren. Die übrigen müssen sich mit ihrem Korpsmaterial in den zugewiesenen Orten behelfsmässig in Schulhäusern, Hotels und anderen grossen Gebäulichkeiten einrichten, wobei der Einbau all der medizinischen Spitaleinrichtungen meist mit sehr grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Es wurde deshalb eine Lösung angestrebt, welche alle diese Elemente in einem durch die Armee zu erstellenden Operationstrakt zusammenfasst.

Im Verlaufe der letzten Jahre haben nun Fachleute des zivilen und militärischen Spitalbetriebes einen normierten, unterirdischen Operationstrakt entwickelt. Mit der Normierung sollte folgendes erreicht werden : - eine Aufgliederung in verschiedene Raumgruppen zur Anpassung an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse; - Kosteneinsparungen bei Projektierung und Ausführung; - Erleichterung des Einsatzes des militärischen Sanitätspersonals, Als Normgrösse für den Operationstrakt wurde ein Basisspital zu 500 Patientenbetten festgelegt, wobei der Operationstrakt möglichst in der Nähe der als Bettenstationen vorgesehenen
Gebäude erstellt werden soll. Er umfasst die für die chirurgische und internmedizinische Behandlung notwendigen Räume und eine Spitalapotheke. Die Anlage ist mit allen notwendigen technischen Einrichtungen ausgerüstet, damit sie im Notfalle selbständig arbeiten kann, Mit Ausnahme gewisser Spitaleinrichtungen wie Sterilisationsanlagen, Röntgenapparaturen, Operationsleuchten, die fest eingebaut werden, wird das

327

zum Betrieb notwendige Material dem Korpsmaterial der betreffenden Spitalabteilung entnommen.

Im Frieden wird das Korpsmaterial der dort zum Einsatz kommenden Spitalabteilung im Operationstrakt eingelagert, wodurch eine entsprechende Lagerfläche in den betreffenden Zeughäusern frei wird. Für die Ergänzungskurse der Spitalabteilungen steht der Operationstrakt als Übungsspital zur Verfügung; bei Katastrophen, Epidemien usw. kann er sehr rasch als Notspital auch für zivile Bedürfnisse einsatzbereit gemacht werden.

Normierte Operationstrakte dieser Konzeption können nur in Verbindung mit anderen zivilen oder militärischen Bauvorhaben, wie Schulhäusern, Ausbildungszentren oder Truppenlagern, erstellt werden, denn in ihrer Nähe müssen Unterbringungsmöglichkeiten für mehrere hundert Betten im Sinne von Pflegestationen vorhanden sein.

Mit Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1968 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze wurde eine erste Serie von drei solchen Operationstrakten bewilligt. Seither hat sich die nachstehend aufgeführte weitere Möglichkeit ergeben: Spitalgebäude mit Operationstrakt und Spitalapotheke im Kurs- und Erholungszentrum Fiesch/VS (6,67 Millionen Franken) Es ist dem Armeesanitätsdienst unter den heutigen Verhältnissen unmöglich, im Räume Oberwallis ein Basisspital zu 500 oder gar 1000 Patientenbetten einzurichten, weil keine geeigneten Gebäude zur Verfügung stehen.

Auf Grund dieser Lage hat der Bund mit Beschluss vom 16. Dezember 1965 (BB11965III733) dem von privater Hand erstellten Kurs- und Erholungszentrum (Feriendorf) Fiesch ein verzinsliches Hypothekardarlehen gewährt.

Im weiteren hat er einen Betrag von rund l Million Franken bewilligt für die militärbedingten Anpassungen an ein künftiges Basisspital, wie Einbau von Bettenliften, Badezimmern, Schwesternstationen, Vergrösserung der Heizzentrale usw. Dieses Feriendorf ist seit 1967 in Betrieb. In seiner heutigen Form kann es nur sehr bedingt für sanitätsdienstliche Zwecke eingesetzt werden, weil der Operationstrakt noch fehlt.

Zur Vervollständigung des Basisspitals soll nun in Fiesch ein Normtrakt gemäss vorstehender Beschreibung erstellt werden. In der Spitalapotheke muss zusätzlich eine Fabrikationsstelle eingebaut werden, weil im Oberwallis dafür weder eine militärische noch eine zivile pharmazeutische
Fabrikationsmöglichkeit besteht. Da bis heute im Oberwallis kein Nachschubdepot für Sanitätsmaterial besteht, wird zudem die Gelegenheit benützt, in diesem Gebäude ein solches zu schaffen.

Unter diesen Voraussetzungen kann das Feriendorf Fiesch im Kriegsoder Katastrophenfall innert kürzester Zeit in ein Basisspital mit rund 580

328 Patientenbetten umgewandelt werden, wobei das Pflege- und Betriebspersonal ebenfalls im Spital untergebracht wird..

In Friedenszeiten wird die Intensivpflegestation dem Feriendorf gegen eine Benützungsgebühr als Krankenabteilung zur Verfügung gestellt.

Die Kosten betragen: Franken - Operationstrakt mit Spitalapotheke 3 230 000 - Aufnahme- und Intensivpflegestation l 952 000 - Honorare 509 000 - Unvorhergesehenes 404 000 - Einrichtungen für Spital und Apotheke in Ergänzung des Korpsmaterials der Spitalabteilung 575 000 Objektkredit

6 670 000

5. Bauten für die Einlagerung und Reparatur von Kriegsmaterial

a. Bau einer unterirdischen Mehrzweckanlage (27 Millionen Franken) Mit Bundesbeschlüssen vom 15. Dezember 1965 über militärische Bauten, 3. Oktober 1967 und 10. Dezember 1968 über militärische Bauten, Waffenund Schiessplätze wurden für die Erstellung von unterirdischen Munitionsmagazinen die benötigten finanziellen Mittel bewilligt. Bereits in den entsprechenden Botschaften wurde darauf hingewiesen, dass in den nächsten Jahren eine beträchtliche Vermehrung der Munitionsreserven notwendig werde. Daneben wurde angekündigt, dass in späteren Botschaften weitere Kredite für die Einlagerung von Munition, Armeeproviant und Material angefordert werden müssten, da für die Neuablieferungen kein Lagerraum mehr zur Verfügung stehe.

Im Rahmen des langfristigen Raumprogrammes und unter teilweiser Berücksichtigung der Neubewaffnung der Artillerie und der Vermehrung der Panzerformationen ist nun eine weitere unterirdische Munitionsanlage geplant. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Basisräume wird diese als kombinierte Anlage konzipiert. Sie wird zugleich mit Installationen für den Betrieb von Kriegswerkstätten eingerichtet. Die gemeinsame Erschliessung, Bauinstallation, Energiezentrale, Wartung usw. gestattet einen rationellen Bau und Betrieb dieser Mehrzweckanlage, Für die Bedienung wird eine zusätzliche Arbeitskraft benötigt.

Die ,-

Kosten betragen: Bauarbeiter] Honorare ; Landerwerb

Franken 21 732 000 l 492 000 470 000 Übertrag

23694000

329 Franken

Unvorhergesehenes Einrichtungen und Inventar

Übertrag 23 694 000 2 326 000 980 000 Objektkredit 27000000

h. Werkstatterweiterung im Armeemotorfahrzeugpark (AMP) Othmarsingen (3,35 Millionen Franken) In der Botschaft vom 13. September 1963 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (BB11963II 669) wurde die Errichtung eines neuen Armeemotorfahrzeugparks in Othmarsingen beantragt, und mit Bundesbeschluss vom 11. März 1964 (BEI 1964 l 591) haben Sie die erforderlichen Mittel für den Bau bewilligt.

Im Gesamtprojekt des AMP Othmarsingen war von allem Anfang an eine spätere Erweiterung der Anlage geplant für den Fall, dass zu den Radfahrzeugen noch Raupenfahrzeuge hinzukommen sollten. Auf Grund der neuerdings bewilligten Vermehrung der motorisierten und mechanisierten Mittel der Armee gemäss Botschaft vom 21. Februar 1968 über die Beschaffung von Panzerhaubitzen M 109 und Schweizerpanzern 68 sowie von weiterem Material für die mechanisierten Verbände (Rüstungsprogramm I) wird eine Erweiterung fällig.

Das vorliegende Projekt umfasst den Anbau einer Reparaturwerkstatt für Raupenfahrzeuge an das bestehende Werkstattgebäude und die Vergrösserung des Ersatzteillagers für die Unterbringung des Ersatzmaterials für Raupenfahrzeuge und Spezialfahrzeuge der Panzerformationen.

Die Kosten betragen: Franken - Baukosten 2 411 000 - Umgebungsarbeiten 73 000 - Honorare 246 000 - Unvorhergesehenes 120 000 - Maschinen und Werkstattausrüstung 500 000 Objektkredit

3 350 000

Für die Betreuung der diesem Armeemotorfahrzeugpark neu zugewiesenen Raupen- und Spezialfahrzeuge werden 22 neue Arbeitsplätze geschaffen für Panzer-, Geschütz-, Aggregate- und Hilfsmechaniker sowie Magaziner.

Diese zusätzlichen Personalbedürfnisse und die um rund 20 000 Franken höheren jährlichen Betriebsausgaben sind im Rüstungsprogramm 1968 I unter Kapitel IV (Finanzieller Überblick) bereits berücksichtigt.

Bundcsblatt. I2],Jalirg. Bd.I

IS

330

c. Einstellhalle im Armeemotorfahrzeugpark (AMP) Grolley (4,21 Millionen Franken) Mit Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1965 wurden für die Erstellung des AMP Grolley, umfassend Einstellhallen, Werkstatt-, Magazin- und Nebengebäude, Zufahrten, Versuchspiste, Parkplätze, Kanalisations- und Umgebungsarbeiten sowie Betriebsstoffanlage und Anschlussgleis 30,11 Millionen Franken bewilligt. Im Oktober 1966 konnte mit dem Bau begonnen werden, Die Anlage wird voraussichtlich Ende 1970 bezugsbereit sein.

Letztes Jahr sind weitere Kredite für die Beschaffung von Panzerkampfwagen, Panzerhaubitzen und andere Motorfahrzeuge bewilligt worden.

Es ist beabsichtigt, einen Teil dieser Neubeschaffungen im AMP Grolley unterzubringen. Dafür muss eine zusätzliche Einstellhalle erstellt und eine im Bau befindliche Halle mit einem Zwischengeschoss ergänzt werden.

Die Kosten betragen: FrankTM - Baukosten 3 551 000 - Honorare 151 000 - Unvorhergesehenes 218 000 - Inventar .'.

290000 Objektkredit

4210000

d. Erstellung von Lagerräumen in Zeughäusern (16,74 Millionen Franken) Bereits in der Botschaft vom 23. Dezember 1966 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BB11966 II 853) wurde darauf hingewiesen, dass die Ablieferung von neuem Kriegsmaterial eine weitere Steigerung des Raumbedarfes in den Zeughäusern und Armeemotorfahrzeugparks zur Folge haben werde.

Für die Materialbeschaffungen, die mit dem Rüstungsprogramm 1965 beschlossen wurden, ist ein Lagerflächenbedarf von rund 50000 m 2 errechnet worden. Davon konnte die Hälfte durch das Bauprogramm 1965 gedeckt werden.

Beim vorliegenden Baubegehren geht es vorerst darum, den Rest der ausgewiesenen Bedürfnisse zu decken. Im weiteren wird bereits Lagerraum bereitgestellt für die ersten Ablieferungen von neuem Material, das im Rüstungsprogramm 1968 I beschlossen wurden. Es wird der Bau von 12 Objekten mit einer Gesamtlagerfläche von rund 30000 m 2 beantragt. Bezüglich der personellen Auswirkungen wird auf die entsprechenden Rüstungsprogramme verwiesen.

Die Ausführung der Bauten ist, soweit zweckmässig, in vorfabrizierten Elementen vorgesehen, wie sie die Direktion der eidgenössischen Bauten in den letzten Jahren entwickelt hat. Es handelt sich dabei um zwei- und dreistöckige Bauten mit einer Tiefe von 19 m, einem Vordach von 4 m und einer beliebigen

331

Anzahl Binder in Abstand von 6 m. Die lichte Höhe des Erdgeschosses beträgt 3,7 m. Die Unterzüge sind so bemessen, dass an bestimmten Orten Flaschenzüge und dergleichen angebracht werden können. Das Obergeschoss mit 2,4 m lichter Höhe ist vollkommen stützenfrei. Die Längsfassaden bestehen aus vorfabrizierten Betonplatten einerseits und aus Betonrahmerifenstern anderseits.

Beim dreistöckigen Typ kommt das Gebäude auf ein Untergeschoss zu stehen.

Die Nutzlasten je Quadratmeter betragen 500 bis 1500 kg. Ausserdem kommen für kleinere Objekte und solche, die ausschliesslich der Unterbringung von Motorfahrzeugen dienen, einstöckige, normierte Hallen zur Ausführung.

Von der Standardisierung der Bauten wird überall dort Gebrauch gemacht, wo dies die örtlichen Verhältnisse zulassen. Die durch eine Wiederholung gleicher Bautypen mögliche Reduktion der Honorare ist in den nachfolgenden Kostenschätzungen angemessen berücksichtigt.

Die Kosten betragen in Franken: Anlage l

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Baukosten

1 557 500 1 230000 1 237 200 175 500 171000 1 690 000 918 200 2 234 000 2 037 200 699000 409000 1746000

Honorare

Unvorhergesehenes

Betiiebsinveatar

67000

103500 91000 64800 8000 11000 161000 94000 145500 143800 49000 40500 125500

62000 63000 21 000 8000 _

66000 61000 11500 12000 91000 77800 120 500 109000 52000 20500 93500

8000 54000 40000 60000 30000 40000 240000

Landerwerb _

Total Franken 1790000

1450000 1394000 203000 194000 - · 1 950 000 1 144000 _ 2540000 160 000 2510000 830000 20000 530000 2205000 Objektkredit 16 740 000 10000 _

6. Bau von Weidestallungen und Wiederaufbau eines Pachtgutes

Aus Gründen, die im Bericht über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee vom 13. Mai 1966 dargestellt sind, wurde auf die Errichtung eines Waffenplatzes für die Kavallerie und die Tramtruppen in den Freibergen verzichtet. Nach wie vor besteht jedoch die Notwendigkeit, die Akklimatisationsstation für Remonten, die sich im Sand bei Bern befindet, zu entlasten. Zu diesem Zweck soll ein Teil der auf Grund des Bundesbeschlusses vom 19. Dezember 1962 in den Freibergen erworbenen Geländes benützt werden. Ungefähr 100 ha sind hiefür notwendig, während der Rest - rund 190 ha - weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden soll, wobei den Interessen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen ist. Diesbezügliche Verhandlungen sind noch im Gang, Diese Verwendung des Geländes in den Freibergen bedingt folgende Bauten:

332

a. Bau von Weidestallungen (700 000 Franken) Eine Voraussetzung für die Sommerung von Remonten ist der Bau entsprechender Stallungen. Das vorliegende Projekt sieht den Bau von 2 Stallgebäuden für 100 Pferde, die bauliche Anpassung des bestehenden Gebäudes von «Les Bois Rebetez-dessus», die Erstellung von Einzäunungen und die Verbesserung der Zufahrt vor.

Die Kosten betragen: Franken - Gebäudekosten '.

. 400 000 - Umgebungsarbeiten 145 000 - Erschliessungskosten 39 000 - Renovation bestehender Gebäude 29 000 - Honorare 20 000 - Unvorhergesehenes 67 000 Objektkredit 700J)00 Der Bau dieser Stallungen wird von der Brandversicherungsanstalt des Kantons Bern als teilweiser Wiederaufbau des am 26. April 1963 abgebrannten Hofes «Les Joux derrières» anerkannt. Vereinbarungsgemäss müssen aber die neuen Gebäude bis zum 31. Dezember 1970 erstellt sein, ansonst der Bund für die Wiederaufbauentschädigung rückerstattungspflichtig wird.

b. Wiederaubau des Hofes «Sous-la-Côte» (970000 Franken) Der Hof «Sous-la-Côte» fiel im Jahr 1963 einem Brand zum Opfer. Da damals über die weitere Verwendung der Gelände in den Freibergen noch keine Klarheit bestand, wurde der Wiederaufbau zurückgestellt. Für die Weiterbewirtschaftung wurde ein Provisorium geschaffen, das auf die Dauer, nicht zuletzt im Hinblick auf die Wohnverhältnisse der Pächterfamilie, nicht tragbar ist. Im Rahmen der nun vorgesehenen landwirtschaftlichen Nutzung kommt dem Hof «Sous-la-Côte» eine zentrale Bedeutung zu. Es ist deshalb notwendig, ihn entsprechend wieder aufzubauen und damit auch normale Wohnverhältnisse und die Voraussetzungen für eine rationelle Bewirtschaftung zu scharfen. Die Brandversicherungsanstalt des Kantons Bern hat für den Wiederaufbau bereits eine Entschädigung von 457 100 Franken bezahlt. Wenn dieser Aufbau nicht bis zum 31. Dezember 1970 erfolgt, wird die Schweizerische Eidgenossenschaft für einen namhaften Betrag rückerstattungspflichtig.

Das Projekt umfasst ein Zweifamilienhaus mit Altenteil für die Pächterfamilie, ein Ökonomiegebäude mit Verbindungsbau zum Wohnhaus, Remise und Schweinestall sowie 2 Weideställe. Die Aufstellung des Raumprogramms und die Projektierung erfolgten in Zusammenarbeit mit den Fachleuten des Eidgenössischen Meliorationsamtes.

333

Die errechneten Kosten basieren auf einer Unternehmersubmission und betragen: Franken - Wohnhaus mit Garage 301 400 - Scheune und Stall 434 100 - Schweinestall und Schöpf · - . · · · · 91 900 - Abbrucharbeiten der Gebäude 16 000 - elektrischer Anschluss mit Transformator 17 000 - Umgebungs- und Erschliessungsarbeiten 27 000 - Gesamt-Blitzschutzanlage (evtl.)

9 200 - Weideställe 73400 Objektkredit J70000 7. Bau von Ausbildungs- und Einstellhallen für die Panzerartillerie auf dem Waffenplatz Bière (6,75 Millionen Franken) Mit Bundesbeschluss vom 25. Juni 1968 (Rüstungsprogramm 1968 I) bewilligten Sie die erforderlichen Kredite für die Anschaffung von Panzerhaubitzen M 109. Die Beschaffung ist so weit fortgeschritten, dass im Jahre 1971 die Umschulung der Truppe durchgeführt werden kann. Ebenfalls ab 1971 wird regelmässig in Rekruten- und Kaderschulen an dieser neuen Waffe ausgebildet.

Die Grundausbildung erfolgt auf dem Waffenplatz Bière, der hiezu die günstigsten Voraussetzungen aller .bestehenden Artillerie-WafTenplätze aufweist.

Um eine von den Witterungseinflüssen unabhängige technische Ausbildung sicherzustellen, sind geeignete Räumlichkeiten erforderlich. Die bestehenden Hallen auf dem Waffenplatz Bière genügen nicht, da sie für die Ausbildung der heutigen mobilen Artillerie weiterhin benötigt und in den schulfreien Zeiten als Einstellhallen für die Geschütze verwendet werden.

Das vorliegende Projekt sieht 3 Einstell- und Ausbildungshallen für die Panzerhaubitzen in einer Grosse von je 24 x 60 m vor. In jeder dieser Hallen können die Geschütze einer Batterie so aufgestellt werden, dass die Ausbildung der Mannschaft unter zweckmässigen räumlichen Bedingungen möglich ist.

Die Hallen sind ferner mit den für die Ausbildung und den Unterhalt der Fahrzeuge und Geschütze notwendigen Anschlüssen für Wasser und Pressluft ausgerüstet.

Ferner ist im Projekt eine vierte Halle gleicher Grosse enthalten, welche für die Ausbildung der Feuerleitbatterie eingerichtet ist und auch Modell- und Theorieräumlichkeiten sowie die sanitären Einrichtungen enthält.

Ruiid um den Halleukoiiiplex sind Park- und Abstellplätze, welche auch der Ausbildung dienen, in einer Ausdehnung von rund 23 500 m 2 vorgesehen.

Ferner wird die Zufahrtsstrasse zu diesem neuen Ausbildungszentrum der Panzerartillerie neu und der stärkeren Beanspruchung entsprechend erstellt.

334

,, Nebst den Rekruten- und Kaderschulen der Panzerartillerie stehen die Anlagen Wiederholungskursen der Panzerartillerie sowie Schulen und Kursen der Panzertruppe, welche regelmässig auf dem Waffenplatz Bière Dienst leisten, zur Verfügung. In den Zeiten, da die Hallen nicht durch die Truppe belegt sind, dienen sie der Kriegsmaterialverwaltung als Einstellhallen. Für deren Bedürfnisse sind in diesem Zusammenhang weitere bauliche Massnahmen erforderlich; die entsprechenden Kreditbegehren werden Gegenstand einer späteren Botschaft sein.

Die Kosten betragen: Gebäudekosten - Strassen, Park- und Abstellplätze für die Ausbildung - Umgebungsarbeiten - Honorare - Unvorhergesehenes

Franken 3 761 400 l 847 400 268 800 350 700 521 700

Objektkredit 6750000 H. Landerwerbe 1. Freihaltung der Ein- und Ausflugzonen auf verschiedenen Militärflugplätzen

(1,7 Millionen Franken) Wegen der zunehmenden zivilen Bautätigkeit im Bereiche der Militärflugplätze musste schon seit Jahren der Freihaltung der Ein- und Ausflugzonen grösste Beachtung geschenkt werden. Durch sukzessiven Ankauf des betreffenden Bodens durch den Bund, in besonderen Fällen durch den Erwerb beschränkter dinglicher Rechte, wie Bauverbote, Baubeschränkungen usw., wird von Fall zu Fall der drohenden Überbauung Einhalt geboten. Je nach sich bietender Kaufmöglichkeit bzw. sich aufdrängenden Einsprachen erstrecken sich die entsprechenden Vorkehren auf eine längere Zeitperiode. Die ersten zu diesem Zweck notwendigen Kredite wurden mit den Bundesbeschlüssen vom 19. Dezember 1962, 29. September 1965 (BEI 1965 II 1468), 3. Oktober 1967 und 10. Dezember 1968 bewilligt. In dem zur Fortsetzung der begonnen Massnahmen anbegehrten Kredit von 1,7 Millionen Franken ist ein Teilbetrag für unerwartet sich zeigende Landerwerbsmöglichkeiten innerhalb der Flugplatzgebiete selbst enthalten.

2. Waffenplatz Payerne

(350 000 Franken) Zum Waffenplatz Payerne gehören eine bundeseigene 300-m-Schiessanlagc sowie ein Kurzschicssstand. Das für diese beiden Anlagen heute vorhandene Land umfasst nur knapp die eigentliche Schiess- und Sicherheitszone Neben der allgemeinen Arrondierung beim 300-m-Schiesstand drängt sich ein zusätzlicher Landerwerb auf, um der Truppe das notwendige Gelände für

335 Übungen während Wartezeiten beim Schiessbetrieb zur Verfügung stellen zu können. Für diesen Landerwerb sind insgesamt 350 000 Franken erforderlich.

3. Flabschiessplatz Grandvillard (150 000 Franken) Der Schiessplatz Grandvillard wird in den Wintermonaten November bis März für das Schiessen mit Fliegerabwehrwaffen benützt. Die Ausdehnung des bestehenden Stellungsraums ist ungenügend, eine Erweiterung ist notwendig.

Die vorgesehene Vergrösserung wird nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch die Ausbildungsmöglichkeiten erweitern. Der Erwerb des notwendigen Landes erfordert einen Betrag von 150 000 Franken.

4. Unterirdische Mehrzweckanlage (400 000 Franken) In einer nächsten Baubotschaft wird eine weitere Mehrzweckanlage beantragt werden. Für die Ablagerung des Stollenausbruches dieser Anlage sowie für Verkehrswege, Verladerampe, Vorplätze und Betriebsgebäude wird ein Landerwerb in der Höhe von 400 000 Franken notwendig.

5. Eidgenössisches Zeughaus Samen (700 000 Franken) Das Zeughaus Samen bedarf in naher Zukunft eines Ausbaues in Form neuer und grösserer Werkstätten. Ein hiefür geeigneter Platz ist vorhanden, jedoch noch nicht im Eigentum des Bundes. Damit eine sich abzeichnende Gelegenheit ausgenützt werden kann, ist ein Kredit von 700000 Franken notwendig.

6. Erweiterung eines Aussenzeughauses im Räume Thun (150 000 Franken) Für die Unterbringung von neu zugeteiltem Korpsmaterial sowie von Motorfahrzeugen verschiedener Stäbe und Einheiten ist eine Einstell- und Lagerhalle projektiert. Eine gegenwärtig laufende Güterzusammenlegung bietet Gelegenheit, das erforderliche Bauland zu erwerben, wofür 150000 Franken benötigt werden.

7. Erwerb einer Liegenschaft in St-Maurice (1,6 Millionen Franken) Die fortlaufende Neubeschaffung von Armeematerial hat im Zeughaus St-Maurice eine grosse Raumknappheit hervorgerufen.

Das an das Eidgenössische Zeughaus St-Maurice angebaute Lagerhaus ist der Kriegsmaterialverwaltung kürzlich zum Kauf angeboten worden. Es handelt sich um einen Lagerzweckbau. Zwei Stockwerke sind bereits für die Einlagerung eines Armeedepots gemietet. Die Gebäudebeurteilung durch die Eidgenössische Bauinspektion Lausanne hat ein sehr günstiges Resultat ergeben.

336

Die vorhandenen Werkstatträume eignen sich nach Ausbauarbeiten als Zeughauswerkstätten.

Mit dem Kauf dieser Liegenschaft könnte der Raummangel im Gebiet des Eidgenössischen Zeughauses St-Maurice beträchtlich gemildert werden.

Der Kreditbedarf für den Erwerb der Liegenschaft und für die dringlichsten Reparaturarbeiten beträgt 1,6 Millionen Franken. Für die Ausführung baulicher und betrieblicher Anpassungsarbeiten wird der notwendige Kredit in einer späteren Botschaft anbegehrt.

8. Waffenplatz Kloten, Kasernen- und Zeughausareal (2 Millionen Franken) Das Kasernen- und Zeughausareal Kloten ist mit den bestehenden Bauten ausgelastet. Eine Erhöhung bestehender Gebäude kommt wegen der durch den Flughafen bedingten Bauhöhenbeschränkungen nicht in Frage.

Zur Ausführung der Reparaturen am gesamten Übermittlungsmaterial auf den Waffenplätzen Kloten und Bülach soll ein neues Werkstattgebäude erstellt werden. Im gleichen Gebäude ist die Unterbringung der Lehrlingsabteilung für dieses Spezialgebiet vorgesehen. Ferner ist der Bau einer weiteren Motorfahrzeug-Einstellhalle für die Unterbringung von Dienst- und Korpsmaterial-Fahrzeugen vorgesehen.

Für diese beiden Vorhaben, deren Notwendigkeit sich aus der Vermehrung der Aufgaben in den Sektoren Waffenplatz, Korpssammelplatz und Übermittlung ergibt, muss eine entsprechende Landfläche erworben werden, wozu 2 Millionen Franken erforderlich sind.

Für die Belange des Waffenplatzes muss später auch noch das Bau- und Umgelände für einen Kasernen-Neubau gesichert werden. Die Kredite für die Bauten (Zeughaus und Kaserne) werden in Botschaften ab .1970 angefordert und besonders begründet werden.

9. Chamblon bei Yverdon (3 Millionen Franken) Es ist vorgesehen, das für den Warfenplatz Yverdon benötigte Truppenübungsgelände im Gebiet von Chamblon zu erwerben: Besprechungen mit dem Kanton Waadt und privaten Grundeigentümern haben ergeben, dass das erforderliche Land erhältlich ist. Mit dem Betrag von 3 Millionen Franken kann der Landerwerb im wesentlichen sichergestellt werden. Ein allfälliger Zusatzkredit würde zu gegebener Zeit mit dem Beitrag für,die projektierte Güterzusammenlegung angefordert werden.

10. Truppenübungsplatz in der Ostschweiz (3,9 Millionen Franken) In unserem Bericht vom 13. Mai 1966 (BB1 1966 I 744) über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee haben wir im Abschnitt A Ziffer 4 Buchstabe c auf das Bedürfnis der

337

Schaffung kleiner Truppenübungsplätze hingewiesen. Ein Mangel daran besteht vor allem im Räume des Feldarmeekorps 4. Ein erster solcher Platz konnte im Gebiet von Cholloch/Ricken geschaffen werden, wofür die Mittel in der Botschaft vom 22. Mai 1968 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze anbegehrt und durch Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1968 bewilligt worden sind.

Heute besteht die Möglichkeit, einen weiteren Truppenübungsplatz bei Bernhardzell einzurichten, wo eine Anzahl Grundeigentümer sich zusammengeschlossen und die Bereitschaft bekundet haben, ihre Liegenschaften zu diesem Zwecke zu veräussern. Das an die Sitter anstossende Gelände ist ringsum abgeschirmt und trotzdem gut erreichbar. Es bietet sehr gute Möglichkeiten für den Orts- und Häuserkampf, die Ausbildung des Einzelkämpfers, die Verteidigung aus Stützpunkten, die Panzernahbekämpfung, die Ausbildung im AC-Dienst, den Einsatz von Luftschutztruppen sowie für Übersetzübungen. Es ist beabsichtigt, auf diesem Gelände später einige permanente Bauten für die Ausbildung zu errichten.

Für einen Teil des im Eigentum verschiedener Grundeigentümer befindlichen Bodens muss Realersatz beschafft werden. Für den gesamten Landerwerb ist ein Kredit von 3,9 Millionen Franken erforderlich.

III. Zusatzkreditbegehren Bundesbeschluss vom 11. März 1964 über militärische Bauten und Waffenplätze (BEI 1964 Ï 591) Einstellhalle für Motorfahrzeuge in Kloten Teuerungsbedingte Mehrkosten (150 000 Franken) Auf Qrund der Botschaft vom 13. September 1963 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze wurde mit Bundesbeschluss vom 11. März 1964 (BEI 1964 I 591) unter anderem für den Bau einer Motorfahrzeugeinstellhalle sowie für den Einbau von Betonbelägen auf Zeughaus-, Werkstatt- und Einstellhallenvorplätzen ein Objektkredit von 2,6 Millionen Franken bewilligt.

Die für die Kreditanforderung massgebende Kostenberechnung beruhte auf dem Baukostenindex vom I.April 1963 mit 277,5 Punkten. Durch die Massnahmen zur Konjunkturdämpfung verzögerte sich der Baubeginn bis zum November 1965. Die bis dahin und während der Ausführung weitergehende Teuerung erreichte im Durchschnitt 15,21 Prozent, was auf die Bausumme bezogen einen Betrag von 363 000 Franken ausmacht.

Nach der vom Baufachorgan aufgestellten Kostenübersicht ist jedoch nur ein Zusatzkredit von 150 000 Franken erforderlich, da 213 000 Franken durch den im Kostenvoranschlag enthaltenen Posten «Unvorhergesehenes» (233 000

338 Franken) gedeckt werden können. Weitere Einsparungen waren leider nicht möglich.

Um die Bauarbeiten ohne Verzug abschliessen und die Rechnungen innert nützlicher Frist bezahlen zu können, ist es demnach notwendig, den Objektkredit für diese Einstellhalle mit einem Zusatzkredit von 150 000 Franken auf 2 750 000 Franken zu erhöhen.

Zusammenzug

Der Gesamtkredit für die in der vorliegenden Botschaft enthaltenen Bauvorhaben, Landerwerbe und Zusatzkreditbegehren umfasst: Franken

I. Bauvorhaben gemäss Objektverzeichnis Anhang I II. Landerwerbe gemäss Objektverzeichnis Anhang n III. Zusatzkreditbegehren gemäss Anhang III

138 940 000 13 950 000 150 000

Zusammen 153 040 000 Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses über militärische Bauten und Landerwerbe zur Annahme zu empfehlen.

Die verfassungsmässige Zuständigkeit beruht auf den Artikeln 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 26. Februar 1969 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: L, von Moos Der Bundeskanzler: Huber

339

(Entwurf)

Bundesbeschluss über militärische Bauten und Landerwerbe Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsichtnahme in eine Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 1969, beschliesst:

Art. l Den mit Botschaft vom 26. Februar 1969 unterbreiteten Bauvorhaben, Landerwerben und Zusatzkreditbegehren wird zugestimmt.

2 Es werden hierfür folgende Gesamtkredite bewilligt : 1

Franken

a. Für Bauvorhaben gemäss Objektverzeichnis Anhang I b. Für Landerwerbe gemäss Objektverzeichnis Anhang II c. Für ein Zusatzkreditbegehren gemäss Anhang III

138 940 000 13 950 000 150 000

Art. 2 Der Bundesrat regelt die Durchführung des Bauprogramms. Er ist befugt, im Rahmen der gemäss Artikel l Buchstaben a und b bewilligten Gesamtkredite geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vorzunehmen.

2 Der jährliche Zahlungsbedarfist in den Voranschlag einzustellen.

1

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

340

Anhang I

Objektverzeichnis der militärischen Bauten Objektkredit Franken

1. Bauten für die Rüstungsbetriebe a. Uberbauung des Zeughausareals Bern, 1. Etappe b. Erweiterung der Motorenwerkstätte in der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte Thun c. Überdecken eines Teils des Vorplatzes bei den Panzerwerkstätten l und 2 in der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte Thun d. Ausbau des Wasserversorgungsnetzes in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf e. Neubau eines ballistischen Labors in der Eidgenössischen Pulverfabrik Wimmis /. Sanierung der Betriebstankanlagen und Zusammenlegung der Hilfsbetriebe in der Eidgenössischen Pulverfabrik Wimmis :...

19 200 000 550 000

180 000 690 000 3 560 000

l 530 000

2. Bauten für die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen a. Bauten und Materialbeschaffungen zum Schütze von Flugzeugen und Personal auf Militärflugplätzen aa. Erweitern und Anpassen vorhandener Flugzeugunterstände bb. Beschaffung und Einbau von Mannschaftsunterständen auf Kriegsflugplätzen

9 500 000 3 000 000

b. Beschaffung und Installation von Entgiftungsanlagen für Flugzeuge

l 000 000

c. Bau einer Notlandepiste im Zusammenhang mit dem Nationalstrassenbau

250 000

d. Fliegerwaffenplatz Payerne, bauliche Ergänzungen und Installationen aa. Ausbau der Flugsicherungsanlagen bb. Neue Telefonzentrale mit Alarm- und Personensucbanlage

2 160 000 500 000

341 Objektkrcdlt Franken

ce. Erstellung von zwei Abfüllstellen für Flugpetrol bei einer Flugzeughalle dd. Verbesserung der Stromversorgung einer Flugzeughalle 3. Geländeverstärkungen 4. Errichtung von Operationstrakten für Basisspitäler Spitalgebäude mit Operationstrakt und Spitalapotheke im Kurs- und Erholungszentrum Fiesch VS 5. Bauten für die Einlagerung und Reparatur von Kriegsmaterial a. Bau einer unterirdischen Mehrzweckanlage b. Werkstatterweiterung im Armeernotorfahrzeugpark Othmarsingen c. Bau einer Einstellhalle im Armeemotorfahrzeugpark Grolley ...'..'

d. Erstellung von Lagerräumen in Zeughäusern 6. Bau von Weidestallungen und Wiederaufbau eines Pachtgutes a. Bau von Weidestallungen b. Wiederaufbau des Hofes «Sous-la-Côte»

340 000 230 000 29 860 000

6 670 000

27 000 000 3 350 000 4 210 000 16740000

700 000 970 000

7. Bau von Ausbildungs- und Einstellhallen für die Panzerartillerie auf dem Waffenplatz Bière 6 750 000 Gesamtkredit 138940000

342

Anhang II

Objektverzeichnis der Landerwerbe

Objektkredit Franken

1. Freihaltung der Ein- und Ausflugzonen auf verschiedenen Militärflugplätzen 2. Waffenplatz Payerne 3. Flabschiessplatz Grandvülard 4. Unterirdische Mehrzweckanlage 5. Eidgenössisches Zeughaus Samen 6. Erweiterung eines Aussenzeughauses im Räume Thun 7. Erwerb einer Liegenschaft in St-Maurice 8. Waffenplatz Kloten, Kasernen- und Zeughausareal 9. Chamblon bei Yverdon 10. Truppenübungsplatz in der Ostschweiz

l 700 000 350000 150000 400 000 700 000 150 000 l 600 000 2 000 000 3 000000 3 900 000

Gesamtkredit 13950000

Anhang III

Znsatzkreditbegehren

Bundesbeschluss vom 11. März 1964 über militärische Bauten und Waffenplätze (BB11964,1, 591) 0592

Objektkredit Franken

Zusatzkredit Franken

Neuer Objektkredit Franken

2600000

150000

2750000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über militärische Bauten und Landerwerbe (Vom 26. Februar 1969)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Jahr

1969

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

10177

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.03.1969

Date Data Seite

313-342

Page Pagina Ref. No

10 044 261

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