17

# S T #

Bundesblatt

Bern, den 17. Januar 1969

121. Jahrgang

Nr.2

.

Bandi

.

Erscheint wöchentlich. Preis : Inland Fr. 40.- im Jahr, Fr. 23.- im Halbjahr, Ausland Fr. 52.im Jahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebühr. Inseratenverwaltung: Permedia, Publicitas AG, Abteilung für Periodika, Hirschmattstrasse 42,6002 Luzern, Tel, 041/23 66 66

# S T #

10159

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Bundesbeitrages an den Ausbau des Regionalflugplatzes Birrfeld

(Vom S.Januar 1969) Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Wir beehren uns, Ihnen die nachstehende Botschaft über den Ausbau des Flugfeldes Birrfeld zum Regionalflughafen vorzulegen.

I. Bisherige Entwicklung und Zukunftsaussichten Im Jahre 1938 erwarb die Sektion Aargau des Aero-CJubs der Schweiz auf dem Birrfeld sechs Hektaren Land zur Schaffung eines Flugfeldes für die Segelflüggruppen Aarau, Baden, Brugg, Gränichen und Lenzburg. Die Finanzierung konnte dank der Risikoübernahme durch die Mitglieder und dank einer Sammelaktion verwirklicht werden. Mit der Eröffnung des Flugfeldes waren die Voraussetzungen für die folgende, wenn auch durch die Kriegsjahre gehemmte starke Aufwärtsentwicklung des Flugbetriebes geschaffen.

Der neugeschaffene Flugplatz gewann für die Grundschulung des Nachwuchses an Segelfliegern zunehmend an Bedeutung. Ein Zusammenschluss der Fluggruppen der Sektion führte zur Gründung der Fliegerschule Birrfeld, welcher die Grundschulung übertragen und das Flugmaterial zur Verfügung gestellt wurde. Seither wuchs die Bedeutung der Fliegerschule Birrfeld ; sie ist wegen ihres bedeutenden Anteiles an der Grundschulung des fliegerischen Nachwuchses heute nicht mehr wegzudenken.

Nach dem Kriege wurde die Motorfluggruppe der Sektion gegründet, die seitherige parallele Entwicklung von Segel- und Motorflug brachte eine weitere Steigerung der Flugtätigkeit. Bereits in den 50er Jahren liess sich erkennen, dass der Platz den zukünftigen Anforderungen der Schulung, des gewerbsmässigen Passagierflugverkehrs und des Privatflugverkehrs nicht mehr genügen werde. Um dem wachsenden Betrieb Rechnung zu tragen, wurden im Rahmen der finanziellen Bundcsblatt. 121. Jahrg. Bd. I

2

18

Möglichkeiten der Sektion Hangar- und Werkstatträume sowie Abstellboxen für Segelflugzeuge erstellt. Nach 1960 galt es aber vor allem, Landreserven für den Weiterausbau sicherzustellen. Die Finanzierung erfolgte vorerst mit sektionseigenen Mitteln und durch Beanspruchung von Hypothekarkrediten. Wegen der Höhe der Landpreise wurde jedoch die Finanzlast für die Sektion zu gross. Sie suchte und fand die Unterstützung des Kantons Aargau, dessen Stimmbürger am 6. Oktober 1963 einen Kredit von 800 000 Franken für den Erwerb von fünf Hektaren des für die Flugplatzerweiterung erforderlichen Areals bewilligten. Die Sektion erhielt das Recht zur unentgeltlichen Benützung dieses Terrains für die Zwecke des Flugbetriebes. Mit diesem Entscheid bekundete der Kanton Aargau sein Interesse an der Weiterentwicklung des Flugplatzes Birrfeld.

Das heute zur Verfügung stehende Gesamtareal, einschhesshch das Terrain des Kantons, beträgt 18 Hektaren, wovon 2,5 Hektaren für Hangare und Nebenbetriebe reserviert sind. Die Arbeiten für zwei parallele Pisten konnten dank der Mithilfe der Genie-Rekrutenschule Brugg beendet und der getrennte Betrieb für Segel- und Motorflug aufgenommen werden. Diese Arbeiten wurden im Rahmen der Baukonzession des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes vom 5. Dezember 1960, die eine Vorstufe für die Erteilung der Betriebskonzession darstellt, ausgeführt. Im Jahre 1965 konnte schliesshch ein neuer Motorflugzeughangar für die Aufnahme von ungefähr 20 Flugzeugen fertiggestellt werden.

Aus sektionseigenen Mitteln wurden bisher folgende Beträge investiert : Franken

Landkäufe Motorflugzeughangar Pistenplanie (einschliesslich Arbeitsleistungen des Militärs)

·

Total

413

000.° 000.260 000.-

22

893 000.-

Danfc dem bisherigen Ausbau ist eine weitere Zunahme der Flugbewegungen auf dem Flugplatz Birrfeld zu erwarten, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Betriebseinschränkungen, denen andere Flugplätze der weiteren Umgebung unterworfen sind (die Schliessung des aargauischen Flugfeldes Spreitenbach steht unmittelbar bevor). Die Verwirklichung weiterer Ausbauprojekte sollte daher nicht mehr länger aufgeschoben werden. Auf Grund des vorhandenen statistischen Materials lassen sich die künftigen Betriebszahlen bei normaler Weiterentwicklung grössenordnungsmässig wie folgt extrapolieren :

1965 gemäss Statistik 1966 gemäss Statistik 1967 gemäss Statistik 1970; 1975 1980

Anzahl Bewegungen Motorflug

Anzahl Bewegungen Segelflug

Total Bewegungen

31807 47011 50 785 56000 75 000 115000

13572 14236 15 812 20000 25 000 35000

45379 61247 66 597 76000 100 000 150000

19 Neben den allgemeinen Entwicklungstendenzen im Luftverkehr sprechen besondere Umstände für die zunehmende Bedeutung des Flugplatzes Umfeld.

Vorab sind zu erwähnen die verkehrstechnisch günstige Lage an der Gabelung der Nationalstrasse N l (Zürich-Bern) und N 3 (Zürich-Basel) und die Lage inmitten eines grossen, zunehmend industrialisierten Landesteiles. Nicht vergessen sei auch die zunehmende Aufteilung zwischen Linienverkehr einerseits und Touristik, Sport- und Geschäftsreiseverkehr anderseits sowie die vermehrte regionale Konzentration der Flugtätigkeit.

H. Das Ausbauprojekt Das Endausbauprojekt des Flughafens Birrfeld ist vom Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement mit der erwähnten Baukonzession vom S.Dezember 1960 genehmigt worden. Die damals festgelegte Endausbaukonzeption mit zwei parallelen Pisten von je 850 mLänge darf heute noch als ausgewogene Lösung bezeichnet werden, die dem vorgesehenen Verwendungszweck (Kleinaviatik, Sport- und Geschäftsflugverkehr, Motor- und Segelflugschulung), angemessen Rechnung trägt. Wegen der nun einsetzenden Überbauung des Birrfeldes wird eine spätere Erweiterung dieses Projektes wohl kaum mehr möglich sein.

Im Rahmen des Endausbauplanes ist nun die Verwirklichung einer dringend notwendigen Sofortetappe geplant. Es handelt sich um folgende Anlagen : Franken

Werkstättevmd Montagehalle Verbesserung der Werkstattausrüstung Flugzeughangar Erschliessungsarbeiten (Elektrizität, Telefon, Wasser usw.)

Flugzeugabstellplatz bei der Werkstätte Flugzeugabstellplatz bei den bestehenden Gebäuden Rollwegverbindungen Ausbesserung der bestehenden Gebäude Unvorhergesehenes Baukosten Total

250 000.30 000.300 000.50 000.65 000.15 000.75 000.35 000.40 000.860 000.-

Zu den vorstehend aufgeführten Bauobjekten ist zu bemerken, dass die alten Werkstatt- und Montageräume und ihre Ausrüstung zur Bewältigung des steigenden Arbeitsanfalles nicht mehr genügen und nur noch begrenzt eigentliche Qualitätsarbeit erlauben. Die geplanten Neubauten entsprechen in jeder Hinsicht den Anforderungen des Eidgenössischen Luftamtes und ermöglichen einen wirtschaftlichen Betrieb. Der neue Hangar wird den erhöhten Bedarf an Flugzeugeinstellplätzen auf längere Zeit decken können und gestattet zusätzlich die Auf bewalirung von demontierten Segelflugzeugen. Die Ausbesserung der Abstellplätze und Rollwege ist aus Sicherheitsgründen dringend notwendig, da die starke Beanspruchung der Bewegungsflächen zu einer Verkümmerung der Grasnarbe geführt hat, was materialschädigende Staubentwicklungen verursacht. Die Ausbesserung

20

der bestehenden Gebäude erlaubt die Schaffung der schon lange benötigten Aufenthalts-, Arbeits- und Büroräume sowie der nötigen sanitären Einrichtungen.

Mit der Erstellung einer neuen Bezintankanlage kann die Versorgung den gesteigerten Anforderungen angepasst werden.

Sämtliche Bauarbeiten werden auf flugplatzeigenem Gelände ausgeführt; weiterer Landerwerb war nicht nötig.

IH. Finanzierung

Unter Berufung auf den Bundesbescbluss über den Ausbau der Zivilflugplätze vom 22. Juni 1945 (BS 7 738, AS 7957 320) hat die Sektion Aargau des Aero-Clubs der Schweiz als Inhaberin der Baukonzession für den Flughafen Birrfeld einen Finanzierungsplan für die im Kapitel II umschriebene Bauetappe aufgestellt, der auch eine Beteiligung desBundes vorsieht. Nach dem erwähnten Bundesbeschluss können Bundesbeiträge von höchstens 30 Prozent an die Kosten für den Bau oder die Verbesserung schweizerischer Regionalflugplätze ausgerichtet werden, sofern diese den Interessen der Eidgenossenschaft oder eines grösseren Teils derselben dienen (Art. 1). Sofern nicht ein Kanton Empfänger ist, wird der Bundesbeitrag an die Voraussetzung geknüpft, dass der interessierte Kanton sich mit einer mindestens gleich hohen Summe an den Baukosten beteiligt (Art. 2).

Auf Grund dieser Bestimmungen ist folgende Finanzierung vorgesehen : Franken

Bund Kanton Sektion Aargau des Aero-Clubs der Schweiz

250 000.250 000.360 000.Total

860000.-

Am 11. Juni 1968 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau den auf den Kanton entfallenden Beitrag von 250000 Franken bewilligt. Damit sind die Voraussetzungen für die Ausrichtung eines Bundesbeitrages an den künftigen Flughafen Birrfeld erfüllt. Da sich der Flugplatz Birrfeld zu einem wichtigen Ausbildungszentrum für den fliegerischen Nachwuchs entwickelt hat, ist der weitere Ausbau dieses Flugplatzes auch von eidgenössischem Interesse.

Die Verfassungsmässigkeit unseres Antrages ist gewährleistet, da unser Entwurf auf dem Bundesbeschluss vom 22. Juni 1945, geändert durch den Bundesbeschluss vom W.Dezember 1956 über den Ausbau der Zivilflugplätze, beruht.

Die Eidgenössische Luftfahrtkommission hat die Frage der finanziellen Beteiligung des Bundes am weiteren Ausbau des Flugplatzes Birrfeld geprüft und empfiehlt die Subventionierung.

21 Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachfolgenden Beschlussentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 8. Januar 1969 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: L. von Moos Der Bundeskanzler : Huber

22

(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Gewährung eines Bundesbeitrages an den Ausbau des Regionalflugplatzes Birrfeld Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf den Bundesbeschluss vom 22. Juni 19451 über den Ausbau der Zivilflugplätze, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom S.Januar 1969, beschliesst:

Art. l Der Bund gewährt der Sektion Aargau des Aero-Clubs der Schweiz für den Ausbau des Regionalflugplatzes Birrfeld einen Beitrag von 30 Prozent der Baukosten, höchstens 250000 Franken. Der Bundesrat wird ermächtigt, an die durch eine Erhöhung der Baupreise bedingten Kostenüberschreitungen ebenfalls einen Bundesbeitrag von 30 Prozent zu gewähren,

Art. 2 Der Ausbau hat auf der Grundlage des dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement eingereichten generellen Projektes vom 15. Juli 1967 zu erfolgen.

Art. 3 Für die Berechnung des Bundesbeitrages werden die reinen Baukosten sowie die Ingenieur- und Architektenhonorare für die Projektierung und die Bauleitung bis und mit Abrechnung berücksichtigt; Andere Kosten, wie insbesondere jene für die Tätigkeit von Behörden und Kommissionen sowie die Kosten für die Geldbeschaffung und die Bauzinsen, sind nicht bezugsberechtigt.

Art. 4 Das Bauprogramm, die Ausführungsprojekte, die Kostenvoranschläge, die Submissionsergebnisse und die Vergebungsvorschläge sind dem Eidgenössischen 1

1

BS 7 738, AS 1957 320.

23

Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement zur Genehmigung zu unterbreiten, 2 Für wesentliche Projektänderungen ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten die Genehmigung des Bundesrates einzuholen.

Art.5 1

Der Bundesrat lässt die Bauausführung durch das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement überwachen.

2 Die Sektion Aargau des Aero-Clubs der Schweiz gewährt hiezu den Beamten dieses Departementes jede gewünschte Auskunft und Unterstützung.

Art. 6 1

Für die einzelnen Bauobjekte sind getrennte Abrechnungen vorzulegen.

Die Bundesbeiträge werden gestützt auf die vom Eidgenössischen Verkehrsund Energiewirtschaftsdepartement genehmigten Abrechnungen ausgerichtet.

2

Art. 7 1

Die gestützt auf diesen Beschluss ausgerichteten Beiträge sind zurückzuerstatten, sofern bis keine Betriebskonzession für den Flugplatz Birrfeld erteilt wird.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die in Absatz l genannte Frist bei Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände auf Gesuch hin zu verlängern.

Art. 8 1

Der Sektion Aargau des Aero-Clubs der Schweiz wird eine Frist von einem Monat gewährt, um zu erklären, ob sie den vorstehenden Bundesbeschluss annimmt.

2 Der Bundesbeschluss fällt dahin, wenn diese Annahmeerklärung nicht innert dieser Frist abgegeben wird.

Art.9 1 2

Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bündesrat wird mit seinem Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Bundesbeitrages an den Ausbau des Regionalflugplatzes Birrfeld (Vom 8.Januar 1969)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1969

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

10159

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.01.1969

Date Data Seite

17-23

Page Pagina Ref. No

10 044 214

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.