998 Verpfändungsgesucb einer Schiffahrtsgesellschaft

Die Schweizerische Schiffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein, mit Sitz in Schaff hausen, stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden : a. sämtliche ihr gehörenden und ihrem Schiffahrtsbetrieb dienenden Grundstücke und Gebäude, Schiffswerften, Docks, Hafen- und Landungsanlagen, b. den gesamten Schiffspark und das übrige schwimmende Material samt Ausrüstung, die gesamte Ausrüstung der Docks, Werften, Hafen- und Landungsanlagen und Werkstätten sowie das gesamte übrige zum Betrieb und Unterhalt gehörende Material, im Sinne von Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffsunternehmungen im 2. Rang zu verpfänden.

Zweck : Sicherstellung eines Darlehens von 720 000 Franken für die teilweise Finanzierung eines neuen Motorschiffes von 750 Plätzen.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement in Bern bis 14. Oktober 1969 schriftlich einzureichen.

Bern, den 24. September 1969 Eidgenössisches Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Generalsekretariat

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Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen Ausschreibung für oberirdische Linienarbeiten

Die PTT-Betriebe eröffnen für das Jahr 1970 in allen Netzen der Kreistelephondirektionen Bellinzona, Freiburg, Genf, Neuenburg, Sitten und Zürich einen öffentlichen Wettbewerb für die Ausführung oberirdischer Linienarbeiten (Neubau, Umbau, Unterhalt und Abbruch). Die Offerten sind bis zum 14. November 1969 verschlossen und mit der Aufschrift «Offerte für oberirdische Linienarbeiten» an die genannten Kreistelephondirektionen zu richten.

Die Baubestimmungen und allfällige weitere Auskünfte sind bei den fraglichen Kreistelephondirektionen erhältlich; bei diesen kann zudem in die Baulose Einsicht genommen werden.

Generaldirektion PTT Fernmeldedienste

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Soeben ist vom BIGA eine

Textausgabe zum Arbeitsgesetz herausgekommen. Sie kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von 8 Franken bezogen \verden.

Sie enthält die Texte des Arbeitsgesetzes sowie der Verordnungen I und II und der Verfügung Nr. l des EVD über die internationalen Organisationen.

Zu den einzelnen Artikeln des Gesetzes und der Verordnungen wurden Fussnoten angebracht, um den Zusammenhang der Vorschriften deutlich zu machen. Ein ausführliches Sachregister erleichtert die Auffindung der einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen.

Fünf Anhänge ergänzen die amtlichen Texte, wobei der Geltungsbereich der Sonderbestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeit (VO II), die kantonale Behördenorganisation, eine Übersicht über die kantonalen Feiertage, die den Sonntagen gleichgestellt sind, und eine Liste über die gesetzlichen Ferienansprüche in den einzelnen Kantonen dargestellt werden. Ganz besonderes Interesse dürfte der Anhang V, Muster für Stunden- und Schichtenpläne, finden; im Mehrfarbendruck werden 9 Planbeispiele über den ununterborchenen Betrieb anschaulich wiedergegeben und zudem erläutert. Diese Beispiele beruhen selbstverständlich auf den einschlägigen arbeitsgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber auch auf der Praxis des BIGA als Bewilligungsbehörde für industrielle Betriebe. Die Textausgabe wird deshalb namentlich dem Praktiker gute Dienste leisten.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht

Steuerentlastungen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und private Pensionen und Renten Die Broschüre enthält eine Liste der Länder, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, eine Übersicht über die staatsvertraglichen Begrenzungen der ausländischen Steuern auf den erwähnten Einkünften und eine Sammlung der Formulare mit ergänzenden Angaben zu den Abkommen mit den wichtigsten Ländern.

Sie kann gegen Voreinzahlung von 5 Franken auf Postcheckkonto 30-1631, Eidgenössische Steuerverwaltung, 3003 Bern, (auf Rückseite des Abschnitts vermerken : Steuerentlastungen) bezogen werden.

1000

«Verzeichnis schweizerischer Berufsund Wirtschaftsverbände» Eine neue Ausgabe dieser über 1000 Verbände umfassenden Zusammenstellung ist soeben erschienen und enthält wie bisher Namen, Adresse, Grünlungsjahr und Mitgliederzahl der Verbände sowie die Titel ihrer Verbandszeitschriften. Die Angaben sind, soweit sie von den Verbänden selber geliefert worden sind, in deutscher, französischer und italienischer Sprache aufgeführt. Wiederum ist ein Teil der Angaben in den bis heute erschienenen Ausgaben statidtisch verarbeitet und in Form von Tabellen in der neuesten Ausgabe veröffentsicht worden.

Das Verzeichnis wird zum Preise von 7 Franken abgegeben und kann beim Schweizerischen Handelsamtsblatt, Effmgerstrasse 3, 3000 Bern, bestellt werden.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen: AHV Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 (ohne die Bestimmungen über die fiskalische Belastung des Tabaks) Vollzugsverordnung vom 31. Oktober 1947 Alphabetisches Register

(Stand I.Januar 1969) Die Broschüre kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von 6.30 Franken bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht :

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 10. Nachtrag Stand 1. Mai 1969

Preis: 5.60Franken

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

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Jahr

1969

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2

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39

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.10.1969

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998-1000

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10 044 469

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