1321 Herr Jakob Hefti, Ingenieur-Techniker HTL, Sektionschef II, Chef der Sektion Flugplätze des Eidgenössischen Luftamtes, wurde zum Sektionschef I gewählt.

Herr Jean-Claude Piot, Ing. agr. wurde zum Direktor der Abteilung für Landwirtschaft im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ernannt.

Herr Fürsprecher Heinrich Krähenbühl, von Konolfingen, bisher Adjunkt II bei der Rechtsabteilung GD PTT, wurde zum Adjunkten I gewählt.

Herr Kurt Freiburghaus, von Neuenegg, bisher Sektionschef II bei der Telephon-undTelegraphenabteilungGD PTT, wurde zum Sektionschefl gewählt.

Die Herren Max Göldi, von Sennwald, und Charles Steifen, von Trüb, beide bisher Adjunkte II, wurden zu Sektionschefs I bei den Fernmeldediensten bzw. bei der Radio- und Fernsehabteilung GD PTT gewählt.

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Bekanntmachungen von Departementen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 18. bis 24. Juni 1969

Aufnahme der dienstlichen Tätigkeit Gabun Herr Daniel Ondzigui Bekui, Botschaftsrat.

Beendigung der dienstlichen Tätigkeit Peru Herr Alfredo Fella, Erster Sekretär.

Ungarn Herr Kâroly Käpcsos, Botschaftsrat.

Vereinigte Staaten von Amerika Herr Gerald L. Engle, Zweiter Sekretär.

Beförderung Israel Herr Oberst Nachemia Kain, Militär- und Luftattache, in den Rang eines Generalleutnants.

1322 Vollzug des Bundesgesetzes Über die Berufsbildung

Der Verband der Schweizerischen Pelz-Industrie beantragt, gestützt auf Artikel 36 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 20. September 1963, die Revision des Reglements über die Durchführung der Meisterprüfungen im Kürschner-Berufe vom 20. August 1957. Er hat zu diesem Zwecke den Entwurf zu einem geänderten Prüfungsreglement eingereicht. Interessenten können diesen Entwurf bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die auch allfällige Einsprachen bis zum 2. August 1969 zu richten sind.

Bern, den 27. Juni 1969 Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Unterabteilung für Berufsbildung

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Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

Soeben ist vom BIGA eine

Textausgabe zum Arbeitsgesetz herausgekommen. Sie kann bei derEidgenössischenDrucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von 8 Franken bezogen werden.

Sie enthält die Texte des Arbeitsgesetzes sowie der Verordnungen I und II und der Verfügung Nr. l des EVD über die internationalen Organisationen.

Zu den einzelnen Artikeln des Gesetzes und der Verordnungen wurden Fussnoten angebracht, um den Zusammenhang der Vorschriften deutlich zu machen. Ein ausführliches Sachregister erleichtert die Auffindung der einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen.

Fünf Anhänge ergänzen die amtlichen Texte, wobei der Geltungsbereich der Sonderbestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeit (VO II), die kantonale Behördenorganisation, eine Übersicht über die kantonalen Feiertage, die den Sonntagen gleichgestellt sind, und eine Liste über die gesetzlichen Ferienansprüche in den einzelnen Kantonen dargestellt werden. Ganz besonderes Interesse dürfte der Anhang V, Muster für Stunden- und Schichtenpläne, finden; im Mehrfarbendruck werden 9 Planbeispiele über den ununterborchenen Betrieb anschaulich wiedergegeben und zudem erläutert. Diese Beispiele beruhen selbstverständlich auf den einschlägigen arbeitsgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber auch auf der Praxis des BIGA als Bewilligungsbehörde für industrielle Betriebe. Die Textausgabe wird deshalb namentlich dem Praktiker gute Dienste leisten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes

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Bundesblatt

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Jahr

1969

Année Anno Band

1

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26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.07.1969

Date Data Seite

1321-1322

Page Pagina Ref. No

10 044 399

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