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Bundesblatt

Bern, den 21. März 1969

121. Jahrgang

Band I

Nr. 11 Erscheint wöchentlich. Preis: Inland Fr. 40.-im Jahr, Fr. 23.-im Halbjahr, Ausland Fr.52.im Jahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebuhr. Inseratenverwaltung: Permedia, Publicitas AG, Abteilung fürPeriodika, Hirschmattstrasse 42,6002 Luzern, Tel. 041/23 66 66

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10174

Vierter Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Lage der schweizerischen Landwirtschaft und die Agrarpolitik des Bundes (Vom 26. Februar 1969) Einleitung

Am 10. Dezember 1965 haben wir der Bundesversammlung den Dritten Bericht über die Lage der schweizerischen Landwirtschaft und die Agrarpolitik des Bundes erstattet (nachstehend abgekürzt Dritter Landwirtschaftsbericht genannt). Darin wurde in verhältnismässig knapper Form über die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft, die Massnahmen des Bundes und die Grundzüge der künftigen Agrarpolitik berichtet. Seit Anfang 1967 begannen die Verkehrsmilcheinlieferungen stark anzusteigen, was im Verein mit der eher ungünstigen Nachfrageentwicklung rasch Absatzschwierigkeiten zur Folge hatte.

Die notwendigen Gegenmassnahmen des Bundes führten in der Frühjahrssession 1968 zu einer Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses und dabei insbesondere zu einer Erhöhung des Rückbehaltes von bisher 3 Rp. auf maximal 5 Rp. je kg Milch, wirksam ab l, Mai 1968.

Im Zusammenhang mit dem Milchproblem erfolgte eine Reihe parlamentarischer Vorstösse in Form von Postulaten und einer Motion. Diese verlangten einerseits vom Bundesrat Bericht, Vorschläge und Massnahmen für eine zweckmässige und längerfristige Produktionslenkung und -planung und machten anderseits selbst konkrete Vorschläge. Die damit aufgeworfenenen Fragen und Probleme gehen indessen über den Bereich der Produktionslenkung hinaus und berühren die Agrarpolitik als Ganzes. Wir erachten es daher als zweckmässig, in einem umfassenden Landwirtschaftbericht erneut im Sinne einer Gesamtschau über die wesentlichsten Entwicklungstendenzen der Landwirtschaft sowie die Zusammenhänge und die Konzeption in der Agrarpolitik zu orientieren. Der vorliegende Bericht soll unsere Marschrichtung verdeutlichen und zeigen, in welcher Form der Bund bestrebt ist, einen gesunden Bauernstand und eine leistungsfähige Landwirtschaft zu erhalten.

Bundesblatt. 121. Jahrg.Bd.1

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Der Bericht ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil werden die Entwicklungstendenzen der Landwirtschaft im Rahmen unserer wachsenden Volkswirtschaft sowie deren Einkommenssituation dargelegt. Der zweite Teil orientiert über die vielfältigen Massnahmen des Bundes, während im dritten Teil die agrarwirtschaftlichen Grundlagen analysiert und die Folgerungen und Schwerpunkte für die zukünftige Agrarpolitik aufgezeigt werden.

Erster TeU Die Entwicklung der Landwirtschaft im Rahmen der Volkswirtschaft Erste Voraussetzung für den Aufbau einer sachlich fundierten und erfolgversprechenden Agrarpolitik ist eine gründliche und objektive Bestandesaufnahme. Dazu gehört zunächst die Kenntnis der hauptsächlichen Entwicklungstendenzen der heutigen Landwirtschaft: die Veränderungen in der Agrarstruktur, der Gesamtproduktion, der Nahrungsmittelversorgung und der Produktivität. Damit gewinnt man ein konkreteres Bild der modernen Landwirtschaft und ihrer Leistungen, man erkennt die Richtung, in der sie sich bewegt, die Tendenzen, die sich abzeichnen.

Ein wichtiger Teil der Bestandesaufnahme ist die Darstellung der Einkommenslage der Landwirtschaft, einschliesslich des Vergleichs mit den übrigen Bereichen der Volkswirtschaft. Die strukturellen Veränderungen, die Zunahme der Produktion sowie die Verbesserung der Produktivität und der Einkommen sind in erster Linie das Ergebnis des Wirtschaftens und der Arbeit der bäuerlichen Bevölkerung. Zu einem Teil kommt aber darin auch der Erfolg der verschiedenen agrarpolitischen Massnahmen zum Ausdruck.

Die Darlegungen in diesem ersten Teil sind vor allem orientierend, beschreibend. Der volkswirtschaftlichen Kausalanalyse und den resultierenden Grundlagen und Folgerungen für die Agrarpolitik wird soweit nötig der dritte Teil gewidmet sein.

1. Veränderungen in der Agrarstruktur Die wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz war in den letzten Jahren gekennzeichnet durch ein fortschreitendes Wirtschaftswachstum mit Vollbeschäftigung. Dieses im allgemeinen günstige wirtschaftliche Klima und die damit verbundenen guten Erwerbsmöglichkeiten im nichtlandwirtschaftlichen Sektor der Volkswirtschaft beeinflussten weiterhin in starkem Masse die Landwirtschaft und die Agrarstruktur im besonderen.

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft - über dessen Umfang und Stärke wir im Dritten
Landwirtschaftbericht bereits orientiert haben - nahm somit seinen Fortgang, handelt es sich dabei doch im wesentlichen um einen Prozess der Anpassung an veränderte wirtschaftliche Bedingungen, wie den technischen Fortschritt, die Steigerung der Löhne und Einkommen und die relative Veränderung der Preise der Produktionsfaktoren.

Die Hauptcharakteristiken des Strukturwandels in der modernen Landwirtschaft sind die Verminderung der Zahl der Betriebe bei gleichzeitiger Vergrösserung der Durchschnittsfläche, der Rückgang der landwirtschaftlichen

391 Bevölkerung, eine rapid fortschreitende Mechanisierung sowie die Anwendung verfeinerter technischer Neuerungen. Parallel damit erfolgt die Steigerung der Produktivität, die Spezialisierung und Vereinfachung der Betriebe und die Bildung neuer Organisationsformen auf der Stufe der Erzeugung wie auch in der Vermarktung, Die nachfolgenden Abschnitte orientieren über die wichtigsten Veränderungen einiger der erwähnten Strukturdaten, wobei vor allem die Ergebnisse der Betriebszählung 1965 verwertet werden.

1.1 Arbeitskräfte Eine der auffälligsten Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur der westlichen Industrieländer in der Nachkriegszeit ist der starke Rückgang der in der Landwirtschaft tätigen Männer und Frauen. In der schweizerischen Landwirtschaft sind heute nur noch rund halb soviel Männer hauptberuflich tätig wie im Jahre 1939 (siehe Tabelle 1). Gleichzeitig hat die Zahl der in der gesamten Volkswirtschaft Beschäftigten um annähernd 50% zugenommen. Der Anteil der in der Landwirtschaft Tätigen ist von 19% im Jahre 1941 auf etwa 8% im Jahre 1965 zurückgegangen.

Auffallend ist die deutliche Beschleunigung in der Abnahme der Zahl der Beschäftigten seit 1955. Während der Rückgang bei den männlichen Arbeitskräften von 1939 bis 1955 noch 20% betrug, steigerte er sich auf 33 % in den 10 Jahren von 1955 bis 1965 (siehe Tabelle 2). Berücksichtigt man zudem die Tatsache, dass der Nachwuchs in der Landwirtschaft infolge der höheren Geburtenziffer grösser ist als in den übrigen Volksgruppen, so wird die enorme Abwanderung aus der bäuerlichen Bevölkerung in den letzten Jahren recht deutlich; sie dürfte schätzungsweise 5 % im Jahr betragen.

Die Ergebnisse der Betriebszählung 1965 bestätigen auch die zunehmende Tendenz zum Einmannbetrieb in der Landwirtschaft. Die Abwanderungsquote bei den unselbständig Erwerbenden, insbesondere bei den Angestellten, war nämlich bedeutend höher als bei den selbständigen Betriebsleitern, so dass letztere im Jahre 1965 bereits 54% aller hauptberuflich tätigen Männer ausmachten. Zunächst bedeutet dies einfach, dass bisher in erster Linie die unselbständig erwerbenden Angestellten und mitarbeitenden Familienglieder aus der Landwirtschaft ausgeschieden sind und dass die bäuerlichen Betriebsleiter diese Arbeitskräfte durch Maschinen, Geräte und andere technische Hilfsmittel
ersetzt haben. Hiefür lag u.a. deshalb ein wirtschaftlicher Anreiz vor, weil die Löhne wesentlich rascher und stärker stiegen als die Preise für Maschinen und Geräte und weil die Technik laufend neue und verbesserte Hilfsmittel der landwirtschaftlichen Produktion entwickelt hat. Man muss aus dieser unterschiedlichen Abwanderung aber auch schliessen, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit für den unselbständig Erwerbenden stärker an Anziehungskraft eingebüsst hat als für den selbständigen Landwirt. Dafür mögen finanzielle und andere Faktoren verantwortlich sein.

392

Tabelle 1: Haupt- und nebenberuflich in der Landwirtschaft tatige Manner1), 1939, 1955 und 1965 Hauptberuflich Tatige Jahrc

1939 1955 1965 1968

Betriebsleitcr

FamiUenglicder und Verwandte

160 589 139 879 98524

106 551 73575 56106

Familienfremde davon Auslandcr

Total

77185

2

61409 28472

20561 7206

344325 274 863 183 1025 172000

Total

Nebenberuflieli in der Landwirtschaft Tatige

133130 108 146 92173

1

Die Zahl der in der Landwirtschaft tatigen Frauen ist fur die hier angegebenen Jahre nicht vergleichbar; im Jahre 1965 wurden 45 995 hauptberuflich in der Landwirtschaft tatige Frauen gezahlt.

!

Keine Angaben vorhanden * Representative Zahlung der landwirtschaftlichen Arbeitskrafte (vom 22. 4. 1968) Tabelle 2: Prozentuale Abnahme der in der Landwirtschaft tatigen Manner, 1939 bis 1965 Manner

Betriebsleiter Familienglieder und Verwandte . .

Familienfremde Total hauptberuflich Tatige Nebenberuflich Tatiee

1939-1955

1955-1965

12,9 30,9 20,4 20,2 18.8

29,6 23 7 53,6 334 14.8

Der raschere zahlenmassige Ruckgang der landwirtschaftlichen Angestellten trifft innerhalb dieser Gruppe ebenfalls fiir die auslandischen Arbeitskrafte zu, die innert 10 Jahren von rand 20 500 auf 7200 im Jahre 1965 abgenommen haben (Tabelle 1). Infolge dieser starken Abnahme wurde die Landwirtschaft den Massnahrnen zur Begrenzung und Herabsetzung der Zahl der kontrollpflichtigen auslandischen Arbeitskrafte nicht unterstellt. Heute sind in der Landwirtschaft noch gegen 25 000 standige mannliche Angestellte tatig, gegeniiber rund 61 000 im Jahre 1955. Somit besteht hier keine grosse Reserve mehr fiir weitere Abwanderungen. Es ist daher fiir die Zukunft mit einer Verringerung der Abwanderungsquote der in der Landwirtschaft Tatigen zu rechnen.

Allerdings ist anzunehmen, dass die Verminderung der Zahl der selbstandigen Landwirte in den nachsten Jahren andauern und ungefahr parallel mit dem Ruckgang der Zahl der Bctriebe verlaufen wird.

Die dargelegten Ergebnisse der Zahlung von 1965 zeigen ferner einestSrkere Verlagerung auf die landwirtschaftliche Tatigkeit im Nebenerwerb. Die Zahl der nebenberuflich in der Landwirtschaft tatigen Manner hat insbesondere seit 1955 merklich weniger abgenommen als die der hauptberuflich Tati-

393 gen, nämlich lediglich um 15% gegenüber 33% bei den letzteren (siehe Tabelle 2). Darin kommt zum Ausdruck, dass heute viele Kleinbauern bestrebt sind, ihre wirtschaftliche und soziale Lage durch die Aufnahme eines Haupterwerbs ausserhalb der Landwirtschaft zu verbessern, ohne sich aber vollständig von ihrem Lande und dem bäuerlichen Beruf zu trennen. Die damit von vielen bewahrte oder neu geschaffene Verbindung zur Landwirtschaft hat wirtschaftliche, soziologische und bevölkerungspolitische Vorteile.

Die beschleunigte Verminderung der Zahl der Beschäftigten kommt schliesslich auch im Rückgang der landwirtschaftlichen Bevölkerung zum Ausdruck. Diese erfuhr zwar schon seit Mitte des letzten Jahrhunderts eine fortlaufende Abnahme, und zwar sowohl absolut wie auch relativ. Sie verminderte sich aber im Jahrzehnt von 1950 bis 1960 ungefähr um die gleiche Anzahl wie in den 41 Jahren von 1900 bis 1941, nämlich um rund 150 000 Personen. Im Jahr 1960 umfasste sie noch 11 % der gesamten Bevölkerung.

1,2 Landwirtschaftliche Betriebe Die Landwirtschaftsbetriebe, die 1965 gezählt wurden, sind, gegliedert nach Grössenklassen, in Tabelle 3 aufgeführt. Für die Zwecke der Betriebszählung gilt als Landwirtschaftsbetrieb die Gesamtheit der Arbeitskräfte und der Betriebs- und Produktionsmittel, die zusammen unter der unmittelbaren Leitung der gleichen Person regelmässig für die Erzeugung landwirtschaftlicher Güter eingesetzt werden. Nicht zu den Landwirtschaftsbetrieben gehören demnach Betriebe, die ausschliesslich Wald bewirtschaften, sowie die reinen Gartenbau- und Fischereibetriebe. Eingeschlossen sind indessen landwirtschaftliche Spezialbetriebe, wie beispielsweise Geflügelfarmen, Schweine- und Schafhaltungen sowie Weinbau- und Alpweidebetriebe.

Die relativ grosse Zahl kleinflächiger Betriebe wurde bisher oft als Mangel der schweizerischen Agrarstruktur empfunden. Nun zeigen die Ergebnisse der letzten Betriebszählung eine deutliche Verbesserung der Betriebsgrössenstruktur im Verlaufe der vergangenen zehn Jahre. So hat die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe von 1955 bis 1965 um rund 21 % abgenommen, während die Abnahme in den 16 Jahren von 1939-1955 nur 14 % betrug (siehe Tabelle 4). Von den rund 160 000 Landwirtschaftsbetrieben, die im Jahre 1965 gezählt wurden, sind allerdings nur etwa 100 000 solche von
hauptberuflichen Landwirten. Die übrigen sind Nebenerwerbsbetriebe und Heimstätten.

Ausgeprägt sind die Verschiebungen zwischen den verschiedenen Betriebsgrössenklassen. Die Resultate zeigen eine deutliche Zunahme und Konzentration bei den mittleren Betrieben, d.h. der Gruppe von 10-20 ha, auf Kosten der kleinen Einheiten. Aber auch der Bestand an grossen Familienbetrieben von 20-50 ha ist seit 1955 im Anstieg. Demgegenüber erfuhr die Gruppe der Kleinbetriebe von 5 10 ha eine Abnahme um rund 25 %. Trotzdem verfügt aber - wie aus Tabelle 5 hervorgeht - erst knapp die Hälfte, nämlich 47 %, der hauptberuflichen Landwirte über einen Betrieb mit mehr als 10 ha Kulturland.

Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass viele hauptberufliche Landwirte

394 kleinflächige Spezialbetriebe führen, beispielsweise solche des Weinbaues oder der Schweine- und Geflügelhaltung. Unter Ausschluss dieser Spezialbetriebe ergibt sich heute in der Schweiz für die eigentlichen hauptberuflichen Landwirte eine durchschnittliche Betriebsgrösse von rund l1 ha.

Tabelle 3: Landwirtschaftliche Betriebe gemäss Betriebszählung 1965 Grössenklassen nach ha Kulturfläche 1

Betrieb«

Betriebsfläche'

Anzahl

Prozent

ha

Prozent

3-5 5 -10 10 -15 15 -20 20 -30 30 -50 über 50 Total

18401 12058 27152 17188 39954 25503 11519 7388 2552 699 162 414

11,3 7,4 16,7 10,6 24,6 15,7 7,1 4,6 1,6 0,4 100

3966 7437 40620 54739 245222 253 235 155161 129 967 62808 32338 985 493

0,4 0,8 4,1 5,5 24,9 25,7 15,7 13,2 6,4 3,3 100

Davon: über lha über 3ha über 5ha

131 955 104803 87615

81,2 64,5 53,9

974090 933 470 878 731

98,8 94,7 89,2

bis 0,5 0,5-1 1 - 3

1 Landwirtschaftliche Nutzfläche plus Wald ' Ohne Wald, Weiden, Maiensässe und unproduktives Land

Tabelle 4: Veränderung der Zahl der Landwirtschaftsbetriebe, aufgeteilt nach Grossenklassen, 1939 bis 1955 und 1955 bis 1965 Veränderung Art und Glosse der Betriebe

1965

1955-1965 absolut

Total 162 414 von hauptberuflichen Landwirten 100455 Betriebe mit einer Kulturfläche von: 0- 1 ha 30459 1- 5ha 44340 5-10 ha 39954 10-20 ha 37022 20-50 ha 9940 über 50 ha 699 1

-43583

-48 1471 -11 691 -22 935 -13313 + 2251 + 1919 + 186

1939-1955

%

%

-21 -32

-14

-28 -34 -25 + 6 + 24 + 36

-12 -25 -10 + 4 -1 -16

-16

17 580 Betriebe, deren Leiter sich als hauptberufliche Landwirte bezeichneten, wurden auf Grund betriebswirtschaftlicher Daten zu solchen von nebenberuflichen Landwirten gezählt.

395 Tabelle 5: Anzahl Landwirtschaftsbetriebe von hauptberuflichen Landwirten, nach Grössenklassen, 1965

0_ 1 ha . .

1 5 ha . .

5 10 ha . .

10-20 ha . .

20-50 ha . .

über 50 ha Total

Grfisscnklassen ha Kulturfläche

absolut

.

.

.

.

1 524 15693 36557 36275 9742

.

100455

Prozent 1

16 36 36 10 1 100

664

In diesem Zusammenhang ist ein Vergleich mit der landwirtschaftlichen Betriebsgrössenstruktur der EWG-Staaten, wie er in Tabelle 6 dargestellt ist, von Interesse. Wenn wir dabei von der vereinfachenden, im allgemeinen jedoch zutreffenden Annahme ausgehen, dass grossflächigere Betriebe wirtschaftlich besser strukturiert sind als die kleinen, so hat von den EWG-Staaten einzig Frankreich gegenüber der Schweiz einen deutlichen Vorsprung. In Deutschland ist der Anteil der Betriebe von über 20 ha mit rund 12 % zwar grösser als in der Schweiz (8 %), grösser ist aber auch der Anteil der Betriebe von l bis 5 ha, nämlich rund 41% gegenüber 34% in der Schweiz. Etwas besser als in Deutschland liegen die Verhältnisse in den Niederlanden, während in Belgien und vor allem in Italien der Anteil der Kleinbetriebe noch wesentlich grösser ist als in der schweizerischen Landwirtschaft. Solche Vergleiche sind aus verschiedenen Gründen mit der nötigen Vorsicht aufzunehmen. Vor allem ist zu beachten, dass die Zahlen aus der EWG mit den schweizerischen insofern nicht direkt vergleichbar sind, als sich die Grössenklassierung für die Schweiz auf die Tabelle 6: Prozentanteile der verschiedenen Grössenklassen an der Gesamtzahl der Landwirtschaftsbetriebe mit über l ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bzw. Kulturfläche (Schweiz); Schweiz und EWG-Staaten.

Land

Schweiz BR Deutschland , Niederlande Belgien Frankreich Italien

Jahr der Erhebung

1965

1965 1965 1966 1963 1961

Proientanteil der Betriebe mit ... Hektaren

1-5

5-10

10-20

20-50

über 50

33,6 41,2 35,4 38,6 25,1 64,9

30,3 23,4 25,0 27,1 20,2 19,6

28,1 23,3 26,4 23,1 26,9 10,1

7,5 10,8 12,1 9,7 21,8 4,0

0,5 1,3 1,1 1,5 6,0 1,4

Quelle: Schweiz: Eidgenössisches Statistisches Amt EWG-Länder: Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1967 und 1968; herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bonn, P. Parey, Hamburg und Berlin.

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Kulturfläche (also einschliesslich Wald) stützt, in der EWG dagegen auf die landwirtschaftliche Nutzfläche (d. h. ohne Wald). Die Verteilung erscheint deshalb für die Schweiz vergleichsweise etwas zu günstig. Zu bedenken ist ferner, dass die Bctriebsfläche ein unvollkommener Massstab für die Grosse und die wirtschaftliche Kraft der Betriebe ist. Mit Hilfe der Veredlungswirtschaft auf der Basis zugekaufter Futtermittel oder durch den Anbau von Intensivkulturen können auch kleinflächige Betriebe «Grossunternehmen» werden. Schliesslich dürfte der Hauptteil der Betriebe unter 5 ha in die Kategorie der Neben- oder Zuerwerbsbetriebe fallen.

Beträchtlich sind in unserem Land die regionalen Unterschiede in der Veränderung der Anzahl der Betriebe. Einen geringen Rückgang haben jene Regionen zu verzeichnen, die vorwiegend landwirtschaftlich-bäuerlichen Charakter haben und zum Teil schon bisher über eine relativ gute Betriebsgrössenstruktur verfügten, so beispielsweise das Emmental, die Innerschweiz und vorab der Kanton Luzern. Anderseits sind die grössten Verluste in jenen Bezirken festzustellen, welche eine starke wirtschaftlich-industrielle Expansion erlebten und wo schon bisher die Klein- und die Nebenerwerbsbetriebe vorherrschten.

Trotz der flächenmässigen Ausdehnung der Betriebe hat ihre mittlere Parzellenzahl nicht zu-, sondern sogar etwas abgenommen (vgl. Tabelle 7). Im Jahr 1939 waren noch 46 % aller Betriebe in mehr als 5 Parzellen aufgeteilt, heute sind noch 35 % derart zersplittert. Anderseits hat der Anteil der arrondierten Betriebe, d. h. derjenigen mit nur ein bis zwei Parzellen, von 30 auf 37 % zugenommen. Diese Verbesserungen sind zum Teil das Ergebnis der systematischen Anstrengungen auf dem Gebiete der Güterzusammenlegungen und des Siedlungswesens.

Tabelle 7: Parzellierung der Landwirtschaftsbetriebe der Schweiz, 1929, 1939, 1955 und 1965 Parzellen je Betrieb 1-2

3-5 6-10 über 10

Total

Prozentuale Verteilung der Betriebe

1929

1939

1955

1965

28 23 20

29

30 24 19 27

35 26 17 22

28 17 18

100

100

100

100

37

Die Vergrößerung der Betriebe erfolgt heute vielerorts über die Zupacht von Land. Denn die Erfahrung zeigt, dass viele Landwirte, auch wenn sie ihren Beruf aufgeben, nicht gewillt sind, sich von ihrem Land zu trennen. Pachtland ist daher in steigendem Angebot, und sein Anteil an der Kulturfläche erhöhte

397 sich von 22% im Jahre 1939 auf 32% 1965. Dennoch bilden aber die eigentlichen Pachtbetriebe ohne Eigenland in der schweizerischen Landwirtschaft mit einem Achtel aller Betriebe nach wie vor eine kleine Minderheit; ihr Anteil hat auch nur unbedeutend zugenommen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich in der schweizerischen Landwirtschaft in den letzten Jahren, sozusagen auf natürlichem Wege, eine beschleunigte Bereinigung der Betriebsgrössenstrukturen angebahnt hat. Eine deutliche Tendenz zum mittleren bis grösseren Familienbetrieb und damit zu einer gesünderen Agrarstruktur ist sichtbar.

1.3 Mechanisierung und Spezialisierung Zusammen mit der Veränderung der Betriebsgrössenstruktur vollzieht sich in der Landwirtschaft ein vielfältiger und komplizierter Prozess der innerbetrieblichen Strukturanpassung. Er kommt zunächst zum Ausdruck in einer zunehmenden Mechanisierung der Betriebe bei gleichzeitiger Reduktion der Zahl der Arbeitskräfte je Flächen- und Produktionseinheit. Der rationelle Einsatz der technischen Hilfsmittel und damit die kostengünstigste und wirtschaftliche Mechanisierung bedingen in der Regel eine gewisse Betriebsvereinfachung und Spezialisierung. Die letztere wird auch gefördert durch die wachsenden Erfordernisse an Fachwissen und Spezialkenntnissen in den einzelnen Betriebszweigen. Dazu kommt, dass der Faktor Risiko nicht mehr so stark wie z. B. in den dreissiger Jahren ins Gewicht fällt, da sich zumindest das Marktrisiko bei unserer modernen Agrargesetzgebung und Preissicherung gegenüber früher fühlbar vermindert hat.

Die in den letzten Jahren geradezu sprunghaft erfolgte Bestandesvermehrung der wichtigsten motorischen Hilfsmittel, technischen Einrichtungen und Maschinen ist aus Tabelle 8 ersichtlich, die gleichzeitig den starken Rückgang des Bestandes an Arbeitspferden aufzeigt. Obwohl eine hohe Mechanisierung nicht gleichbedeutend ist mit der wirtschaftlich optimalen Mechanisierung, dürfen die Zahlen in Tabelle 8 dennoch als ein Zeichen der fortschreitenden Grundlagenverbesserung und Rationalisierung der Landwirtschaftsbetriebe gewertet werden. Interessant ist auch in diesem Zusammenhang der Vergleich mit den EWG-Ländern, dargestellt in Tabelle 9, woraus hervorgeht, dass der Mechanisierungsgrad der schweizerischen Landwirtschaft relativ hoch ist.

Dabei ist nicht zu
übersehen, dass das Vorherrschen kleinflächiger Betriebe mancherorts einer optimalen Mechanisierung hinderlich ist und dass dieser in den Hügel- und Bergregionen wegen der ungünstigen Oberflächengestalt deutliche Grenzen gesetzt sind. Verschiedene Formen der gemeinsamen Maschinenhaltung haben sich entwickelt, die einen rationelleren Einsatz der technischen Hilfsmittel ermöglichen. Zu erwähnen sind nebst den hergebrachten Formen der nachbarlichen Aushilfe und Zusammenarbeit insbesondere die Maschinengemeinden, von denen heute bereits über 70 bestehen.

Diese neue Form der Kooperation ist ein bedeutsamer Schritt bäuerlicher Selbsthilfe und hat sich in der Praxis bestens bewährt.

398 In der Viehwirtschaft ist die zunehmende Spezialisierung mit einer deutlichen Vergrösserung der durchschnittlichen Viehbestände je Betrieb verbunden, wie dies aus den Tabellen 10, 11 und 12 hervorgeht. In der Rindviehhaltung stieg der Durchschnittsbestand innert 10 Jahren von 10,5 auf 14,6 Stück im Jahre 1966. Die grösseren Einheiten erlauben eine Kostensenkung und bringen dem Landwirt ein höheres Einkommen. Die Entwicklung zu grösseren Beständen wurde stark begünstigt durch technische Neuerungen in den Stalleinrichtungen, zweckmässigere Formen der Haltung, dann durch Verbesserungen in der Fütterung und Einsparungen in der Arbeitswirtschaft. Gefördert wird dieser Wandel auch durch die veränderten Bedürfnisse des heutigen Marktes, wie die höheren Anforderungen an die Qualität der Erzeugnisse und die Notwendigkeit eines regelmässigen Angebotes in nicht zu kleinen Mengen.

Tabelle 8: Angaben über die Mechanisierung, die Silobehälter und die Zahl der Arbeitspferde, 1939, 1955, 1960 und 1965 Maschinen/Betriebe/ Pferde

Vierradtraktoren . . .

davon Jeeps, Landrover, Unimog .

Einachstraktoren und Motormäher Mähdrescher Betriebe mit Melkmaschinen .

Betriebe mit Silobehälter Fassungsraum m a Arbeitspferde inkl. Zuchtsruten1 . .

1

1939

1955

7311

33709 3045 59474

2133 81 366 108 700

1535 17743 633 666 100950

8207

I960

1965

51095 4849 85022 600 12578

70745 9096 102 592 2744 28260 29718 1614827 55000

Gemäss Betriebszählung; die Angaben beziehen sich nur auf Pferde in Landwirtschaftsbetrieben

Tabelle 9: Traktoren, Mähdrescher und Melkmaschinen; Schweiz (1965) und EWG (1964) Land

BR Deutschland Schweiz Niederlande Belgien Frankreich Italien

Vierrad traktoica Je 1000 ha LN*

Mähdrescher je 10 000 ha Getreide

Melkmaschinen je 1000 Kühe

79 57"

230 158 109 102 105 20

72 33 42 42 15 8

41 36 30 19

1

Schweiz: Landwirtschaftliche Nutzfläche ohne Sömmerungsweiden " Vierradtraktoren ohne Jeeps, Landrover, Unimog Quelle: Statistisches Amt dei Europäischen Gemeinschaften

399

Tabelle 10: Rindviehbesitzer nach der Grosse ihres Kuhbestandes 1956 und 1966 1966

1956

Besitzer mit . . - Kühen

Besitzer

57

45498 17434 2311

30 11 2

50985 38539 25844 3871

43 32 22 3

152 971

100

119 239

100

87728

6-10 11-20 21 und mehr

Total

in Prozent

in Prozent

Besitzer

1-5

Tabelle 11: Leghühnerbestände, prozentuale Verteilung nach Grössenklassen, 1956-1966 Jahre

1956 1961 1966

Leghuhnerbescand in Betrieben mit . . . Stück

Total bestand

1-50

51-500

501-2000

über 2000

*/ /o

"/ /o

"/ /o

"/

75 67 52

17 17 14

^ 5 11

'/ /o

100 100 100

15

3 5 19

Tabelle 12: Schweinebestände, prozentuale Verteilung nach Grössenklassen, 1961 und 1966 Jahre

1961 1966

Schwelnebestand in Betrieben mit · · . Stück

Total bestand

1-20

21-100

101-500

über 500

V /o

o/ /o

°//o

o/ /o

100 100

36 27

33 33

"/ /o 26 30

5

9

1.4 Andere Strukturveränderungen Der Strukturwandel in der Landwirtschaft zeigt sich unter verschiedenen Formen. Es ist hier nicht möglich, sie alle darzustellen; wir müssen uns auf einige Hauptaspekte beschränken. Die landwirtschaftliche Kulturfläche wird von Jahr zu Jahr kleiner, und die Nutzungsweise ändert sich. Die Mechanisierung der Landwirtschaft sowie die Erneuerung und Modernisierung der Gebäude erfordern beträchtliche Investitionen, womit auch die Kapitalverhältnisse und insbesondere die Relation zwischen Eigen- und Fremdkapital tangiert werden.

Zu erwähnen sind ferner der Übergang der landwirtschaftlichen Betriebe mit bedeutender Selbstversorgung zur fast ausschliesslichen Produktion für den Markt sowie die neuen Wege der Vermarktung, wie beispielsweise die Vertragsproduktion, d. h. vertragliche Abmachungen zwischen Produzenten und Verwertern. Neue Formen der Zusammenarbeit in der Produktion bis hin zur

400

Betriebsgemeinschaft sind im Entstehen. Schliesslich wäre auch auf die mannigfachen soziologischen und politischen Auswirkungen des Strukturwandels hinzuweisen.

Die Analyse all dieser Veränderungen wäre unvollständig, würden wir dazu nicht eine wertende und in die Zukunft weisende Stellungnahme anfügen.

Dies soll im dritten Teil dieses Berichtes erfolgen, wo gleichzeitig die Folgerungen für die künftige Agrarpolitik dargelegt werden. Ebenso kommen die bisher unternommenen Massnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, insbesondere auf dem Gebiete des Meliorationswesens, weiter hinten zur Darstellung.

2. Produktion, Nahrungsmittelversorgung und Produktivität

Eines der Ziele der schweizerischen Agrarpolitik besteht in der Erhaltung der notwendigen Anbau- und Produktionsbereitschaft zur Sicherstellung der Landesversorgung in Notzeiten mit im Inland erzeugten Lebensmitteln. Aus diesem Grunde verdient die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion und der offenen Ackerflache besondere Beachtung.

2.1 Produktion Als Massstab für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion dient der Endrohertrag. Als Endrohertrag bezeichnet man den Geldwert aller Agrarerzeugnisse, die den landwirtschaftlichen Sektor verlassen, sei es durch Verkauf an Nichtlandwirte oder durch Verbrauch im bäuerlichen Haushalt.

Dieser von der Landwirtschaft erzielte Bruttoproduktionswert erreichte im Jahre 1967 rund 4,2 Mrd. Franken und verteilt sich zu 24% auf pflanzliche Produkte und zu 76% auf Erzeugnisse der Tierhaltung (siehe Tabelle 13). Er hat in den letzten 5 Jahren um durchschnittlich rund 200 Mio. Fr. oder um rund 6 % pro Jahr zugenommen. Über die Zusammensetzung des Endrohertrages im einzelnen orientiert Tabelle 14. Die grösste Bedeutung hat danach mit einem Anteil von rund 34 % die Milchproduktion, gefolgt von der Rindviehmast mit ca. 19% und der Schweineproduktion mit 17%. Alle übrigen Betriebszweige steuern je für sich allein weniger als 8% bei.

Die ausgewiesenen Zunahmen im Endrohertrag sind teilweise eine Folge erhöhter Produktenpreise. Durch Ausschaltung der Preisänderungen erhalten wir die reale mengenmässige Veränderung der landwirtschaftlichen Produktion, wie sie aus dem Mengenindex in Tabelle 13 ersichtlich ist. Danach hat die Menge der erzeugten Agrarprodukte, ausgehend von der unmittelbaren Nachkriegszeit 1946/50 bis zu den Jahren 1966/68, um rund 47% zugenommen. Der Produktionswert ist in der gleichen Zeit um fast 90% angestiegen.

Folglich waren an der Zunahme des Endrohertragcs die grösserc Produktion und die höhern Produktenpreise je ungefähr zur Hälfte beteiligt. Zu beachten ist, dass dass in den aufgeführten Zahlen die Produktion der Veredlungswirtschaft mit Hilfe zugekaufter ausländischer Futtermittel eingeschlossen ist.

401 Tabelle 13: Endrohertrag der schweizerischen Landwirtschaft

Wen Pflanzenbau

Jahre

in % des Totais

Tierhaltung Mio. Fr.

314 667

24 31

986 1509

698 914 651 813 940 861 937

25 24 25 25 25 24 24 24 22

Mio. Fr.

1936/40 1946/50 1956/60 1963/67 1955 1963 1964 1965 1966 1967 1968 prov.

Mengenindex: 1939 -= 100

1031

925

Total Mio. Fr.

Pflanzenbau

Tierhaltung

Total

1300

107 156 145 159 144 152 164 145 155 176 147

98

100

83 113 132 103 126 126 132 136 143 150

100 120 139 112 132 135 135 140 150 150

2122 2844 1946 2490 2756 2791 3016 3193 3239

2176 2820 3758 2597 3303 3696 3652 3953 4224 4164

Quelle: Statistische Erhebungen und Schätzungen des SBS, Brugg Landwirtschaftliche Monatszahlen Nr. 11, 1968, SBS, Brugg Tabelle 14: Endrohertrag der Landwirtschaft nach Betriebszweigen

1966

Betriebszweige

Pflanzenbau Getreidebau Kartoffelbau Zuckerrübenbau Gemüsebau1 Obstbau Weinbau Übrige Total Pflanzenbau Tierhaltung Mìlchproduktion 2 Rindviehmast (inkl. Kälber) . . .

Schweinehaltung Geflügelhaltung .

Übrige Total Tierhaltung Endrohertrag insgesamt 1 8

1967

%

Mio. Fr.

236 106 34 126 253 159 23 937

6,0 2,7 0,8 3,2 6,4 4,0 0,6 23,7

295 111 39 119 243 189 35 1031

7,0 2,6 0,9 2,8 5,8 4,5 0,8 24,4

1335 760 672 177 72 3016 3953

33,8 19,2 17,0 4,5 1,8 76,3 100,0

1454 760 730 176 73 3 193 4224

34,4 18,0 17,3 4,2 1,7 75,6 100,0

Mio. Fr.

Landwirtschaftlicher und gärtnerischer Gemüsebau Inkl. Ziegenmilch

Quelle: Statistische Erhebungen und Schätzungen des SBS, Brugg

%

402 2.2 Offene Ackerfläche und Hektarerträge Die offene Ackerfläche zeigte seit etwa 1950 bis zur ersten Hälfte dieses Jahrzehnts mit rund 255 000 ha eine beachtliche Stabilität, Erst in den letzten Jahren ist ein leichter Rückgang um etwa 10 000-20 000 ha gegenüber den Anbauerhebungen von 1955 und 1960 eingetreten. Dabei geht die Verminderung der offenen Ackerfläche im wesentlichen auf das Konto von zwei Kulturen, nämlich Kartoffeln und Futterrüben (siehe Tabelle 15). Es sind dies Kulturen, die sowohl im Anbau wie auch in der Verfütterung einen relativ hohen Arbeitsaufwand erfordern. Der Anbau für Futterzwecke dürfte daher unter anderem aus arbeitsökonomischen Überlegungen reduziert worden sein. Bei den Kartoffeln für Speisezwecke ist überdies die Nachfrage rückläufig, während anderseits die Flächenerträge dieser Kultur eine starke Zunahme verzeichnen.

Die Hektarerträge sind im Pflanzenbau ganz allgemein in den Nachkriegsjahren beachtlich angestiegen (siehe Tabelle 16). Ausgehend von der Basisperiode 1946/50 sind bis zu den Jahren 1965/67 beispielsweise folgende Zunahmen der mittleren Erträge festzustellen: Kartoffeln 78%, Körnermais 63%, Sommergerste 48%, Winterweizen 40% und Zuckerrüben 17%. Diese Verbesserung der Flächenproduktivität ist einerseits das Ergebnis wissenschaftlicher, insbesondere züchterischer Anstrengungen, anderseits die Folge verbesserter Anbaumethoden und einer intensiveren Düngung. Bei der Beurteilung der Anbau- und Produktionsbereitschaft der schweizerischen Landwirtschaft für allfällige Notzeiten sind daher nebst der offenen Ackerfläche immer auch die Veränderungen in der Flächenproduktivität zu berücksichtigen.

Tabelle 15: Offenes Ackerland in Hektaren Übrige Ackergewächse

Total (ohne Silomais)

3249 4457 6398 6347 6651 6762

10953 12690 10304 10072 10183 9589 9388

209 301 256 852 253 396 255 360 252 300 243 675

7187

7551

8749

237 180

6889

7684

8736

235 696

Kartoffeln1

Zuckerrüben

Futterrüben

114746 22160 123500 46940 127 067 44427 124033 51267 125 432 48848 125 954 47727 126000 49100

47321 50997 49256 45000 43000 37203 37000

3207 5520 5224 6907 7570 8372 8437

13956 12661 11683 10920 8179 8213

prov. 122440 46580

36000

8673

prov. 123 400 45366

34600

9021

Jahre

1939 1955 1960 1963 1964 1965 1966 1967

Brotgetreide

Futtergeueide

1968 1

10873

Raps

4l

244900

Die Angaben für die einzelnen Jahre sind aus erhebungstechnischen Gründen nicht direkt vergleichbar. Durch die Schätzung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung wird beispielsweise für 1967 eine Kartoffelfläche von rund 38 000 ha ausgewiesen.

Quelle: Statistische Erhebungen und Schätzungen des SBS, Brugg

403

Tabelle 16: Erträge des Ackerbaus in q je Hektare

1

Iahte

Winterweizen

Wlnterroggen

Hafer

Sommergente

Mals

1926/30 1946/50 1956/60 1961/65 1965/67 1963 1964 1965 1966 1967

20,8 25,2 31,1 32,9 35,3 28,5 37,1 32,8 32,0 41,0

20,8 22,4 30,6 34,5 36,4 30,6 37,2 33,5 34,8 41,0

20,6 23,0 29,6 31,4 32,4 28,7 33,5 29,2 32,7 35,4

18,1 21,9 29,2 32,2 32,4 29,7 34,4 30,3 31,6 35,4

25,8

30,5 35,1 46,6 49,6, 48,8 49,3 42,3 49,5 57,1

Kartoffeln »

Zuckerrüben

176 281 302 320 328 314 293 323 344

363 449 410 425 430 478 352 434 488

Die Ergebnisse gemäss Statist. Erhebungen und Schätzungen des SBS liegen tiefer, nämlich 1963: 265 q, 1964: 268 q, 1965: 231 q, 1966: 269 q, 1967: 296

Quelle: Eidgenössische Alkoholverwaltung (für Kartoffeln) und Erhebungen und Schätzungen des SBS, Brugg (für Übriges).

Statistische

2.3 Nahrungsmittelversorgung Bei den Produkten des Pflanzenbaus ist trotz den relativ unbedeutenden Veränderungen in der Anbaufläche im allgemeinen eine Zunahme des landeseigenen Versorgungsgrades festzustellen (vgl. Tabelle 17). Dies trifft insbesondere zu für das Brotgetreide, wo die Eigenproduktion im Jahre 1967 rund 80 Prozent des inländischen Bedarfes deckte und wo damit, unter Berücksichtigung der aus qualitativen Gründen notwendigen Ergänzungsimporte, praktisch der volle mögliche Selbstversorgungsgrad erreicht wurde. Bei den Kartoffeln ist die Schweiz gar zum Ausfuhrland geworden, was allerdings nur unter erheblichen finanziellen Beihilfen der Alkoholverwaltung möglich ist. Zugenommen hat der Eigenversorgungsgrad auch beim Zucker, leicht abgenommen hingegen beim Gemüse.

In den Produktionszweigen der Tierhaltung lag von jeher das Schwergewicht und auch der Vorteil der schweizerischen Landwirtschaft. Die Nachfrageentwicklung hat diese Sektoren, insbesondere die Fleischproduktion, eher begünstigt. Die inländische Produktion vermochte im allgemeinen der gestiegenen Nachfrage zu folgen, dies allerdings nur mit Hilfe zunehmender Mengen importierter Futtermittel, vor allem Futtergetreide. Während die in den Verkehr gesetzte Milch in den letzten zwei Jahren die Nachfrage nach Milch und inländischen Milchprodukten überstieg und zu beträchtlichen Vorräten führte, blieb anderseits die Produktion von Rind- und Schaffleisch gegenüber der stärker gestiegenen Nachfrage leicht zurück. Der höhere Importanteil beim Rindfleisch ist allerdings zum Teil eine Folge der veränderten Verbrauchs- und Konsumgewohnheiten. Ein für tierische Produkte relativ geringer Selbstversorgungsgrad besteht beim Geflügel und bei den Eiern.

404

Tabelle 17: Inlandproduktion in Prozenten des gesamten Inlandverbrauches1 Produkte

1936/40

1951/55

1

0 1956/57 0 1961/62 bis bis 1960/61 1965/66

1965/66

1966/67

Mengenmäßiger Anteil in Prozent

Brotgetreide* Speisekartoffeln Zucker Pflanzl. Fette und Öle .

Obst" Gemüse Konsummilch Butter Käse Milch- und Milchprodukte total1..

Kalbfleisch Rindfleisch Schweinefleisch Schaffleisch . .

Eier und Eikonserven .

Geflügel

32 89 7

48 95 16 5

99 93 150



96 96 64" 50

100 84 145

15 5 82 66 100 90 148

107 15 7 82 53 99 86 146

55 105 16 7 73 46 99 84 143

20 5 82 51 99 99 146

89 96 91 706 43

HO 4 98 81 98 91 55 28

106« 96 72 92 69 51 31

108« 96 69 97 58 53 38

121* 95 68 91 36 56 38

46 113

57

54 119

Kalorienmässlger Anteil in Prozent

Nahrungsmittel im ganzen

52»

"

57

57

56

56

Wertmäßiger Anteil in Prozent '

Nahrungsmittel im ganzen

1936/40

1951/55

1956/60

1961/65

1965

1966

81

73

64

68

67

69

1

Die Angaben über die mengen- und kalorienmässigen Anteile vor 1956 beziehen sich auf die Kalenderjahre, die spätem auf die Landwirtschaftsjahre 1. Juli - 30. Juni (ausscr für «Milch und Milchprodukte total»); jene sind mit letzteren auch sonst zufolge gewisser Änderungen in der Berechnungsmethode nur bedingt vergleichbar.

2 Inkl. Hartweizen 3 Äpfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen und Pflaumen, Aprikosen und Pfirsiche 4 Ohne verfütterte Milch, Milchprodukte in Milch umgerechnet; die Angaben beziehen sich auf die Kalenderjahre 1958/60 (110%), 1961/65 sowie 1966 und 1967.

6 Ohne Eikonserven 8 Ì934/36 ' Inlandproduktion zu Produzentenpreisen berechnet Quelle: Statistische Erhebungen und Schätzungen sowie Milchstatistik der Schweiz, SBS, Brugg. Für umfassendere Unterlagen sei insbesondere verwiesen auf: H.

Brugger, Statistisches Handbuch der schweizerischen Landwirtschaft, Bern 1968

405

Trotz der kräftig gestiegenen Gesamtproduktion und trotz den erwähnten hohen Eigenversorgungsanteilen bei den Hauptprodukten hat sich die schweizerische Ernährungsbilanz kaum verändert. Vom Gesamtkalorienverbrauch an Nahrungsmitteln vermag die einheimische Landwirtschaft, allerdings unter Einschluss der Produktion mit Hilfe eingeführter Futtermittel, nach wie vor 55-60% zu decken. Gemessen am Wert der konsumierten Produkte ist der Anteil der Inlandproduktion mit rund 70 % etwas höher. Der relativ grosse Einfuhrbedarf besteht zwar zur Hauptsache für Produkte, welche die schweizerische Landwirtschaft aus klimatischen oder ändern Gründen nicht oder nur ungenügend produzieren kann, wie beispielsweise Südfrüchte, Zucker sowie pflanzliche Fette und Öle. Anderseits kommen darin aber auch der grosse Wahlbedarf des Schweizer Konsumenten und dessen Ausweichmöglichkeiten auf ausländische Konkurrenzprodukte zum Ausdruck.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich der Grad der Eigenversorgung des Landes mit Nahrungsmitteln in den letzten Jahren, trotz dem massiven Rückgang der bäuerlichen Bevölkerung, nicht vermindert hat. Dies ist eine erfreuliche Feststellung im Hinblick auf die landwirtschaftliche Kriegsvorsorge und zugleich ein eindrückliches Zeugnis für die Leistungssteigerung in der schweizerischen Landwirtschaft.

2.4 Produktivität Die Produktivität ist ein Massstab für das Verhältnis zwischen der Produktion und den eingesetzten Produktionsmitteln; sie gibt Aufschluss über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Unternehmung, eines Produktionszweiges oder eines ganzen Sektors der Volkswirtschaft. Je nachdem, ob man die erzeugte Produktionsmenge in Beziehung setzt zur Bodenfläche, zur aufgewendeten Arbeit oder zur Einsatzmenge aller Produktionsfaktoren, redet man von Flächen-, Arbeits- oder Gesamtproduktivität.

Über die Zunahme der Erträge je Hektar wurde im vorangehenden Abschnitt berichtet. Eine volkswirtschaftlich und vor allem einkommenspolitisch bedeutsame Vergleichsgrösse ist die Arbeitsproduktivität bzw. ihre Veränderung in der Zeit. Mit den Ergebnissen der Betriebszählung 1965 stehen uns zuverlässige Unterlagen für die Ermittlung der Arbeitsproduktivität zur Verfügung. In den 10 Jahren von 1955 bis 1965 hat die Produktion je landwirtschaftliche Arbeitskraft (gemessen im Dreijahresmittel)
um rund 75% oder jährlich um rund 6 % zugenommen. Dabei handelt es sich um die reale mengenmässigc Produktion je Arbeitskraft oder, anders ausgedrückt, um dieBruttowertschöpfung zu konstanten Preisen. Das ist ein eindrucksvoller Rationalisierungserfolg, der sich im Vergleich mit der Gesamtwirtschaft sehr vorteilhaft ausnimmt. Obschon keine genau vergleichbaren Daten für die gesamte Volkswirtschaft vorliegen, ist anzunehmen, dass die Landwirtschaft mit dieser Produktivitätszunahme über dem Gesamtmittel liegt, denn letzteres dürfte sich ungefähr in dem Masse verbessert haben, wie die Reallöhne gestiegen sind, nämlich um 3-4 % je Jahr. Auch in der Landwirtschaft selbst kennt man keine Bundesblatt. 121. Jahrg. BcJ.l

23

406

vorangehende Periode mit annähernd gleichwertiger Produktivitätszunahme.

Schliesslich zeigt der Vergleich mit den EWG-Staaten, dargestellt in Tabelle 18, dass die schweizerischen Landwirte mit diesem Rationalisierungserfolg den Berufskollegen in den Nachbarländern nicht nachstehen.

Die für den wirtschaftlichen Erfolg entscheidende Gesamtproduktivität ist naturgemäss weniger gestiegen. Denn in dieser Grosse äussert sich nicht nur die erwähnte Leistungssteigerung je Arbeitskraft, sondern auch der Umstand, dass wichtige Produktionsfaktoren, insbesondere Maschinen und andere technische Hilfsmittel, aber auch ertragssteigernde Hilfsstoffe wie Dünger und ausländische Futtermittel vermehrt eingesetzt wurden. Die erhöhte Arbeitsproduktivität ist indessen keineswegs allein auf den zusätzlichen Einsatz dieser übrigen Produktionsmittel zurückzuführen, denn ihre Ursachen sind mannigfaltig: bessere Produktionsmethoden und Betriebsführung, vermehrte Bildung und Beratung, grössere Betriebe und Tierbestände, umfangreiche Investitionen und dann vor allem leistungsfähigere Tiere und ertragreichere Pflanzen.

Die Verbesserung der Produktivität ist der unmittelbare Träger des wirtschaftlichen Wachstums und damit der Erhöhung des realen Volkseinkommens. Wie jeder andere Sektor der Volkswirtschaft gibt auch die Landwirtschaft ihren Produktivitätsgewinn in Form qualitativ besserer und preislich mehr oder weniger günstigerer Produkte weiter; darin liegt der Beitrag zur Verbesserung der allgemeinen Wohlfahrt. Demgegenüber ist auch jeder Sektor insofern Gewinner der Produktivitätsfortschritte der ändern, als er die von den ändern hergestellten Produkte und Dienstleistungen konsumiert.

Bedeutungsvoll ist im weiteren vor allem die Tatsache, dass ein Wirtschaftszweig mit einer grossen Produktivitätszunahme in der Lage -ist, gleichzeitig sein Einkommen zu verbessern und seine Produkte preislich relativ günstig abzugeben. Dies trifft nun auch für die Landwirtschaft zu, wie die Zahlen in Tabelle 19 zeigen. Danach hat sich der Arbeitsverdienst je Tag, ausgehend vom Mittel der Jahre 1955/57 bis zum Mittel der Jahre 1965/67, um 96% verbessert; gleichzeitig erfuhren die Produzentenpreise für landwirtschaftliche Produkte eine Erhöhung um «nur» 22%. Diese Leistung ist eindrücklich, vor allem wenn man bedenkt, dass die landwirtschaftlichen
Produktionsmittel um 42% teurer geworden sind. Sie wird kaum geschmälert durch die Tatsache, dass die verschiedenen staatlichen Förderungsmassnahmen dabei mitgeholfen haben. Diese Zusammenhänge zeigen aber auch eindrücklich, dass das Arbeitseinkommen je Landwirt nur deshalb in diesem erfreulichen Masse zunehmen konnte, weil eine fortschreitende Abwanderung aus der Landwirtschaft stattfand und weil gleichzeitig vermehrt rationalisiert wurde, insbesondere auch durch Vergrösserung der Betriebe und der Tierbestände. Denn nur dank dieser strukturellen Anpassungen kann die Landwirtschaft bei der gegebenen Begrenzung der Nachfrage nach Agrarprodukten und bei dem geringen Spielraum in bczug auf Erhöhung der Agrarpreise mit der Einkommensentwicklung in der übrigen Volkswirtschaft Schritt halten. Diese nüchterne Erkenntnis mag schmerzlich sein, sie ist aber realistischerweise für die künftige Agrarpolitik in Rechnung zu stellen.

407

Tabelle 18: Rückgang der Erwerbstätigen und Zuwachs des landwirtschaftlichen Bruttopruduktionswertes (zu konstanten Preisen) je Erwerbstätiger von 1955/56 bis 1963/64; Schweiz und EWG-Länder Land

Italien Deutschland Belgien Frankreich Schweiz Holland

Zuwachs des Bruttoproduktionsweites Je Arbeitskraft %

Rückgang der Erwerbstätigen

76 67 65 62 60 43

32 25

26 25 26 17

Quelle: OCDE: Rapports sur les politiques agricoles, chap. I, tableau 1, p. 27, Paris 1967.

Tabelle 19: Indexanstieg der Preise landwirtschaftlicher Produkte und Produktionsmittel sowie des bäuerlichen Arbeitsverdienstes von 1955/57 bis 1965/67 Preise und Arbeitsverdienste

Produzentenpreise (SBS Index) Preise landwirtschaftlicher Produktionsmittel (SBS Index)1 Arbeitsverdienst/Tag in den Talbetrieben (SBS Buchhaltungen) 1

Indexstand 1965/67 wenn 1955/57 = 100

Mittlere jährliche Zunahme in %

122

2,0

142

3,5

196

7,0

Gegenwärtig in Revision begriffen 3. Die Einkommenslage der Landwirtschaft

3.1 Grundlagen der Beurteilung Für die Beurteilung der Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft stehen als wichtigste Grundlage die Buchhaltungserhebungen des Schweizerischen Bauernsekretariates (SBS) zur Verfügung. Es handelt sich dabei um gegenwärtig 800-900 vom Bauernsekretariat kontrollierte Buchhaltungen von Landwirtschaftsbetrieben, deren Leiter über den Geld- und Naturalumsatz ihrer Betriebe Buch führen und ihre Aufzeichnungen dem Sekretariat zur statistischen Auswertung zustellen. Da diese Erhebungen immer wieder Gegenstand der Kritik sind, war 1962 eine besondere Fachkommission (die sogenannte Grüne Kommission) beauftragt worden, die mit der Ermittlung und Beurteilung der bäuerlichen Einkommenslage zusammenhängenden Fragen umfassend zu überprüfen. Ihr Bericht wurde 1966 den interessierten Kreisen unterbreitet. Die Kommission stellt darin unter anderem fest, sie habe den «Eindruck gewonnen, dass das System der Buchführung und des Abschlusses in Ordnung ist und dass das SBS bestrebt ist, allfällige mit der Natur der Sache verbundene Probleme möglichst objektiv zu lösen».

408

Die Ermittlung und Beurteilung der bäuerlichen Einkommenslage ist naturgemäss ein schwieriges Unterfangen. Kaum eine andere Wirtschaftsgruppe ist derart von den natürlichen Voraussetzungen, von Klima, Witterung, Bodenqualität und Geländegestaltung abhängig wie die Landwirtschaft.

Gleichzeitig zerfällt sie in eine Vielzahl einzelner Produktionsstätten, was im Verein mit den unterschiedlichen Standortbedingungen eine sehr grosse Streuung der Einkommen zur Folge hat. Es ist deshalb nicht leicht, auf Grund von 800-900 Buchhaltungsbetrieben ein repräsentatives und entsprechend der Vielgestaltigkeit unserer Landwirtschaft differenziertes Bild der bäuerlichen Einkommenslage zu vermitteln.

Für die agrarpolitische Lagebeurteilung können nur solche Betriebe herangezogen werden, die den Erfordernissen von Art. 29 des Landwirtschaftsgesetzes entsprechen. Danach gilt das Ziel der kostendeckenden Preise nur für Betriebe, die rationell geführt und zu normalen Bedingungen übernommen worden sind. Dem Erfordernis der Übernahme zu normalen Bedingungen dürften die Buchhaltungsbetriebe des Schweizerischen Bauernsekretariates im allgemeinen genügen. Die grosse Mehrzahl dieser Betriebe wurde innerhalb der Familie relativ günstig übernommen, und auf dem freien Markt erworbene Heimwesen werden nur berücksichtigt, wenn ihr Kaufpreis nicht übersetzt war. Umstritten war demgegenüber in der jungem Vergangenheit die Frage, ob es sich tatsächlich um rationell geführte Betriebe handelt. Eine Überprüfung dieses Sachverhalts durch eine kleine vom Volkswirtschaftsdepartement eingesetzte Expertengruppe hat mit Bezug auf die Unterlagen der Jahre 1963 und 1964 ergeben, dass von insgesamt 585 Buchhaltungsbetrieben der Talzone 70 als unrationell geführt oder sonstwie als Testbetrieb ungeeignet zu bezeichnen sind. Die meisten dieser Betriebe sind in den Ergebnissen der Jahre 1966 und 1967 nicht mehr enthalten.

Die Buchhaltungsbetriebe des Schweizerischen Bauernsekretariates unterscheiden sich in der Zusammensetzung von der Gesamtlandwirtschaft insbesondere durch einen verhältnismassig grossen Anteil von Betrieben mit 15 und mehr Hektaren Land. Ihre landwirtschaftliche Nutzfläche umfasst im Durchschnitt 14-15 ha, dazu kommt noch etwas mehr als l ha Wald. Ein Vergleich dieser Durchschnittszahlen mit der Gesamtheit aller statistisch
erfassten Landwirtschaftsbetriebe ist selbstverständlich nicht zulässig. Von dieser Gesamtzahl müssten vorerst jedenfalls die vielen kleinflächigen, im Nebenberuf bewirtschafteten Betriebe ausgeklammert werden; ferner sollte man ebenfalls die unrationell geführten Betriebe ausscheiden können. Trotz diesen Einschränkungen scheint aber unter den Buchhaltungsbetrieben doch eine gewisse Übervertretung von grössern Wirtschaftseinheiten mit in der- Regel relativ günstigen Ergebnissen zu bestehen.

Als Erfolgsgrösse des bäuerlichen Familienbetriebes werden im folgenden Abschnitt vor allem die Arbeitsverdienste je Männerarbeitstag wiedergegeben.

Zur Ermittlung des Arbeitsverdienstes je Tag wird zunächst vom landwirtschaftlichen Einkommen (bestehend aus Kapital- und Arbeitseinkommen) ein fester Zinsanspruch (von 4,8% im Jahre 1967) für das im Betrieb investierte

409

Eigenkapital abgezogen und der verbleibende Betrag durch die effektiven von der bäuerlichen Familie im Betrieb geleisteten Männerarbeitstage dividiert.

Zur Beurteilung des bäuerlichen Arbeitsverdienstes dient als Vergleichsgrösse der sogenannte paritätische Lohnanspruch. Dessen Festsetzung stützt sich auf die Allgemeine Landwirtschafts-Verordnung. Danach soll die Arbeit des Betriebsleiters und der im Betrieb mitarbeitenden Familienangehörigen grundsätzlich gleich entschädigt werden wie jene entsprechend qualifizierter Arbeiter in Industrie und Gewerbe; für die Betriebsleitung (Planung, Organisation, Leitung und Verwaltung) wird noch ein besonderer Zuschlag hinzugerechnet. Grundlage für die Berechnung sind die Wochenverdienste verunfallter Arbeiter (gemäss SUVA-Statistik) in Gemeinden von weniger als 10 000 Einwohnern. Nach der bisher praktizierten Berechnungsweise wird der Wochenverdienst des Arbeiters zunächst durch 6 dividiert. Zum so ermittelten Tagesverdienst werden auf Grund eines Zwischenberichtes der Grünen Kommission als Ferien- und Feiertagsentschädigung und zur Höherbewertung der Sonntags- und eines Teils der Samstagsarbeit des Bauern 7 % zugeschlagen, woraus der unbereinigte Grundlohnanspruch resultiert. Dieser wird sodann mit Rücksicht auf die Vorteile, die dem Bauern im Vergleich zum Arbeiter zufolge der billigern Selbstversorgung mit auf dem Betrieb erzeugten Nahrungsmitteln sowie der billigern Wohnung zukommen, um 6 % reduziert. Auf diese Weise ergibt sich ein bereinigter Grundlohnanspruch von zum Beispiel Fr. 41.45 im Jahre 1966. Zu diesem Betrag wird schliessh'ch noch der Betriebsleiterzuschlag addiert. Er beträgt 2% des Rohertrages je Betrieb und bezifferte sich 1966 für den Durchschnitt der Talbetriebe je Arbeitstag auf Fr. 2.80. Grundlohnanspruch und Betriebsleiterzuschlag zusammen ergeben den paritätischen Lohnanspruch je Männerarbeitstag von zum Beispiel Fr. 44.25 für das Jahr 1966.

Die im Schlussbericht der Grünen Kommission vorgeschlagene Berechnungsmethode stimmt mit der vorstehend skizzierten weitgehend überein. Die wichtigste Abweichung liegt in der Berechnung des Betriebsleiterzuschlages, für den die Grüne Kommission einen von der Rohertragshöhe abhängigen Ansatz von 2-3 % vorschlägt.

Die vergleichende Beurteilung der bäuerlichen Einkommen aufgrund einer Gegenüberstellung
von Arbeiter und Bauer ist eine sehr schwierige Aufgabe.

Es ist, wie in Abschnitt 3,3 näher begründet wird, ausgeschlossen, alle Unterschiede, die in den Arbeits- und Lebensbedingungen zwischen Arbeiter und Bauer bestehen, zahlenmässig einwandfrei zu berücksichtigen. Der Einkommensvergleich auf der Grundlage des bäuerlichen Arbeitsverdienstes und des paritätischen Lohnanspruches kann deshalb lediglich als eine Behelfslösung angesehen werden. Für die wirtschaftspolitische Problematik des Prinzips der Einkommensparität bzw. der kostendeckenden Preise sei auf die Abschnitte über die Grenzen des Agrarschutzes (1.3) und das Ziel des paritätischen Einkommens (2.4.2) im dritten Teil verwiesen. Schon hier sei jedoch festgehalten, dass der Grundsatz der Einkommensparität zwischen Landwirtschaft und übrigen Wirtschaftsgruppen auch in ändern Staaten agrarpolitisch eine Rolle spielt, dass aber dem Paritätslohn für die landwirtschaftliche

410 Preispolitik in keinem Land eine solch grosse Bedeutung zukommt, wie dies bei uns bisher der Fall war.

3.2 Ergebnisse der Buchhaltungserhebungen 3.2.1 Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit Die Arbeitsverdienste der Buchhaltungsbetriebe zeigen, wie Tabelle 20 zu entnehmen ist, in den letzten 10 Jahren eine erfreuliche Aufwärtsentwicklung. Im Mittel aller Betriebe beträgt die Zunahme von 1958/60 bis zum neuesten Dreijahresdurchschnitt (l 965/67) mit 14-15 Franken je Tag fast 60%. Die Entwicklung verläuft allerdings nicht regelmässig, da die Jahresergebnisse wesentlich von der Witterung abhängig sind. Unterdurchschnittliche Resultate waren im letzten Jahrfünft in den Jahren 1963 und 1965 zu verzeichnen; daneben stechen als gute Jahre 1964 und ganz besonders 1967 hervor.

Der in Tabelle 20 enthaltene Vergleich von Arbeitsverdienst und Lohnanspruch zeigt, dass sich der Abstand zum Paritätslohn in den Talbetrieben Tabelle 20: Arbeitsverdienst je Tag1 nach Zone und Lohnanspruch, 1958-1967 Arbeitsverdienst je Männerarbcitstag in Fr.

Talbetriebe

Bergbetricbe

Alle Betriebe

Paritätischer Lohnanspruch für Taltxsriebe Fr./Tag

15.77 16.05 13.46 17.46 20.12 20,40 24.46 25.06 28.79 31.84

1962/64 1963/65 1964/66 1 965/67a

28.05 28.42 26.59 28.30 33.08 31.04 37.95 34.15 41.08 52.72 27.69 27.77 29.32 30.81 34.02 34.38 37.73 42.65

24.93 25.31 23.04 24.60 29.07 27.63 33.85 31.50 37.76 47.42 24.43 24.32 25.57 27.10 30.18 30.99 34.37 38.89

27.20 27.70 29.05 30.50 33.-- 35.55 38.70 41.50 44.25 48.30 28.-- 29.10 30.90 33.-- 35.80 38.60 41.50 44.70

1958 1966

398 636

145 239

Jahre

1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967a 1958/60 1959/61 1960/62 1961/63

15.09 15.66 17.01 19.33 21.66 23.31 26.10 28.56

Arbeitsverdienst in % des Lohnanspruchs Mittel der Talbetriebe 103 103

92 93 100 87 98 82 93 109 99 95 95 93 95 89 91 95

Anzahl Buchhaltungsbetriebe

543 875

1 In den Buchhaltungsbetrieben des SBS * Für 1967 Ergebnisse von bis Mitte August 1968 abgeschlossenen 515 Betrieben.

Quelle: SBS, Abteilung für Rentabilitätserhebungea

411 namentlich zufolge der ungünstigen Jahre 1963 und 1965 etwas vergrössert hat.

Dank dem guten Ergebnis von 1967 wurde aber im Durchschnitt 1965/67 die Parität wie zu Beginn dieses Jahrzehnts wieder zu ungefähr 95 % erreicht. Daraus ist zu schliessen, dass sich der Arbeitsverdienst in den Buchhaltungsbetrieben ungefähr im Gleichschritt mit den Arbeiterlöhnen entwickelt hat. Dies geht deutlich auch aus Tabelle 21 hervor. Danach sind die bäuerlichen Arbeitsverdienste seit 1956/60 bis 1963/67 (Mittel der Jahre) ungefähr parallel mit den Stundenverdiensten verunfallter Arbeiter um 55-60% gestiegen. Gegenüber dem Jahrfünft 1951/55 haben sie sogar eher mehr als die Arbeiterlöhne zugenommen. Die Zunahme der bäuerlichen Einkommen ist zur Hauptsache auf die in einem früheren Abschnitt dargelegte Leistungssteigerung der Landwirtschaft, zum Teil aber auch auf die Preisverbesserungen bei Agrarprodukten zurückzuführen.

Im Vergleich zu den Talbetrieben weisen die Bergbetriebe ein wesentlich kleineres Einkommen auf. Ihr durchschnittlicher Arbeitsverdienst je Tag lag in den letzten Jahren in der Regel etwa um 11-13 Franken, in der neuesten Zeit um 14 Franken unter jenem der Talbetriebe. Darin äussern sich in erster Linie die ungünstigem Standortbedingungen der Bergbetriebe, wobei vor allem der Oberflächengestaltung besonderes Gewicht zukommt. In Betrieben mit stark geneigtem Land sind der Mechanisierung enge Grenzen gesetzt, und entsprechend hoch ist hier der Arbeitsaufwand.

Tabelle 21 : Index-Entwicklung des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes je Tag und der durchschnittlichen Stundenverdienste verunfallter Arbeiter.

1951/55 = 100 JaJue

Landwirtschaftlicher Arbeitsverdienst i

1951/55 1956/60 1961/65 1963/67

100 126 163 198S

1965/67

216»

1956/60 - 100

Aibeiter-SuL-Verdienste Gelernte und Angelernte

Ungelernte

100 121

100 119 162 190

161 187 200

·

203

Landwirtschaftlicher Arbeitsverdienst i

100 130 158» 172»

Arbeiter-Std.-Verdlenste Gelernte und Angelernte i

Ungelernte

100 134 155

100 137 160 171

166

·

1

Buchhaltungsbetriebe des SBS, Mittel aller Betriebe Arbeiter über 18 Jahre (ohne Frauen) * Für 1967 beruhend auf provisorischem Ergebnis (von 515 Betrieben) 1

Quellen: SBS, Abteilung für Rentabilitätserhebungen; Statistisches Jahrbuch der Schweiz Entsprechend der allgemeinen Entwicklung haben sich aber in der Vergangenheit auch die bergbäuerlichen Einkommen wesentlich verbessert. Die relative Zunahme ist bei den Bergbetrieben im Durchschnitt sogar grösser als bei den Talbetrieben. So ist der mittlere Arbeitsverdienst je Tag in den Buch-

412

haltungsbetrieben der Talzone von 1955/60 bis 1963/67 (Durchschnitt der Jahre) um 56%, jener der Bergbetriebe dagegen um 77% gestiegen. Zu dieser erfreulichen Verbesserung haben insbesondere die Massnahmen des Bundes zugunsten der Berglandwirtschaft, die in den letzten Jahren wesentlich ausgebaut wurden, nicht wenig beigetragen.

Beträchtliche Einkommensunterschiede bestehen auch zwischen den Gruppen verschiedener Betriebsflächen (Tabelle 22). Namentlich in der Talzone, in den neuesten Jahren aber auch bei den Bergbetrieben, verzeichnen die grosseren Betriebe wesentlich bessere Ergebnisse als die Betriebe von weniger als 10 ha. Die Ursache hegt zum Teil darin, dass die grossflächigeren Betriebe im Vergleich zu den kleinern ihren Arbeitsbedarf in der Regel zu einem wesentlich grössern Anteil durch familienfremde Arbeitnehmer decken, deren Handarbeitskosten unter dem Lohnanspruch für familieneigene Arbeitskräfte liegen. Ihre bessern Ergebnisse sind aber auch darauf zurückzuführen, dass Betriebsorganisation und Produktionsverfahren in den grosseren Familienbetrieben im allgemeinen leichter und erfolgreicher an die veränderten wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen angepasst werden können. Das schliesst nicht aus, dass auch kleinere Betriebe durch eine Anpassung der Betriebsorganisation ihre Arbeitsproduktivität verbessern können. Viele Bewirtschafter von kleinflächigen Betrieben sind aber aus objektiven und subjektiven Gründen kaum in der Lage, die Konsequenzen aus den veränderten wirtschaftlichen Voraussetzungen zu ziehen und die technischen Neuerungen nutzbringend anzuwenden. Auf diesen Umstand ist es zurückzuführen, dass zum Beispiel die Betriebe von weniger als 5 ha Kulturflache unter den Buchhaltungsbetrieben des Schweizerischen Bauernsekretariates absolut von 61 im Jahre 1955 auf 11 im Jahre 1966 und gemessen an der Zahl der erfassten Betriebe von 10,5 auf 1,3 % zurückgefallen sind.

Nicht zu übersehen ist, dass auch innerhalb der verschiedenen Betriebsgruppen recht grosse Einkommensunterschiede bestehen. Sie werden zum Teil durch die verschiedenen betrieblichen Verhältnisse, aber ebenso durch unterschiedliche Betriebsleiterqualitäten verursacht. Die Arbeitsverdienste streuen indessen nicht nur zwischen den einzelnen Betrieben, sondern auch innerhalb des gleichen Betriebes von Jahr zu
Jahr. Es ist durchaus nicht so, dass stets die gleichen Betriebe gute oder schlechte Ergebnisse aufweisen. Die beträchtlichen in dieser Hinsicht auftretenden Schwankungen machen deutlich, wie stark die Jahresergebnisse des landwirtschaftlichen Betriebes durch die jeweiligen Witterungsverhältnisse, durch Krankheiten in Feld und Stall und oft auch durch organisatorische Schwierigkeiten (wie sie z. B. durch Arbeitsausfälle für die fristgerechte Erledigung der Arbeiten erwachsen können) beeinflusst werden.

Die Hinweise auf die Streuungsverhältnisse bei den Buchhaltungsbetriebeti führen zwangsläufig zur Feststellung, dass dieDuJchsulmiUsergebnisse der einzelnen Betriebsgruppen nur mit Vorsicht interpretiert und nicht ohne weiteres verallgemeinert werden dürfen. Ihr Aussagewert ist statistisch nur innerhalb gewisser Grenzen gesichert.

413 Tabelle 22: Arbeitsverdienst nach Zone und Betriebsgrössenklassen1 Arbeitsverdienst je Tag in Franken' in Betrieben mit

Jahre

bis 5 ha

5-10 ha

10-15 ha

1963 1964

(21.40)

25.19

(22.70) (32.45) (36.49) (45.99) 15.50 (19.44) (20.64) (25.52) (30.55) (38.31)

29.38 29.20 34.32 44.28 19.66 23.90 26.36 27.92 30.97 35.93

29.86 34.31 33.77 38.45 47.-- 23.45 29.97 32.35 32.65 35.51 39.74

15-30 ha

aber 30 ha

Mittel

39.03 50.27 36.94 47.93 69.16 36.11 40.74 44.28 42.08 45.05 51.34

31.04 37.95 34.15 41.08 52.72 25.25 30.81 34.02 34.38 37.73 42.65

(21.89) (26.55) (29.62) (34.61) (40.49) (16.69) (22.69) (24.40) (26.02) (30.26) (34.91)

20.40 24.46 25.06 28.79 31.84 14.78 19.33 21.66 23.31 26.10 28.56

Talbetiicbe

1965 1966 1967" 1956/60 1961/63 1962/64 1963/65 1964/66 1965/67»

34.06 43.63 36.44 44.65 59.30 29.92 34.06 38.21 38.04 41.57 46.80

Beigbetriebe

1963 1964 1965 1966 1967» 1956/60 1961/63 1962/64 1963/65 1964/66 1965/67'

(19.39) (20.96) (15.13) (21.33) (28.26) 11.50 (16.62) (18.57) (18.49) (19.14) (21.57)

19.94 21.87 21.75 25.92 25.95 15.15 18.58 20.37 21.19 23.18 24.54

20.64 25.38 24.71 28.88 29.84 14.44 19.22 22.-- 23.58 26.32 27.81

20.49 26.30 28.21 29.54 37.82 15.89 20.11 22.72 25.-- 28.02 31.86

Anzahl Buchhaltungsbetriebe 1966

Talzone Bergzone 1 a 8

3 8

111 62

223 86

260 67

39 16

636 239

Gegliedert nach ha Kulturfläche Mittel von weniger als 20 Betrieben sind in Klammern gesetzt Für 1967 Ergebnisse von insgesamt 515 Betrieben

Quelle: SBS, Abteilung für Rentabilitätserhebungen 3,2.2 Gesamteinkommen und Verbrauch Der Arbeitsverdienst umfasst, wie erwähnt, nur einen, wenn auch den grössten Teil (rund 80%) des Einkommens aus dem Landwirtschaftsbetrieb.

Der Rest besteht aus der Verzinsung des im Betrieb investierten Eigenkapitals, das sich heute bei den Talbetrieben auf durchschnittlich 95 000-100 000 Franken beziffert. Zum landwirtschaftlichen Einkommen gesellt sich sodann in 95 und mehr Prozent der Buchhaltungsbetriebe ein Nebeneinkommen, das in kleineren Talbetrieben und vor allem in Betrieben des Berggebietes eine ins Ge-

414

wicht fallende Ergänzung des aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit erzielten Einkommens darstellt (Tabelle 23).

Tabelle 23: Ständiges Nebeneinkommcn je Betrieb, 1966 Bergbetriebe

Talbetriebe Grössenklasse Fr./Jahr

bis 5 ha 5-10 ha 10-15 ha 15-30 ha über 30 ha Mittel aller Betriebe . .

3324

2586 2336 2559 4230 2625

in %dcs landwirtschaftlichen Einkommens

Fr./Jahr

in % des landwirtschaftlichen E ulk o rnintris

22.1 14.2 11.2 9.4 12.3 11.1

4766 4215 3796 4036 3908 4016

60.0 31.7 23.8 20.9 14.7 24.2

Quelle: SBB, Abteilung für Rentabilitätserhebungen Das ständige Nebeneinkommen (d. h. die Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit und Beamtung, aus Nebengewerbe, Kapitalanlagen, Bürgernutzen, AHV-Renten und Sozialzulagen) erreichte im Mittel der Jahre 1962/66 in den Talbetrieben rund 13% und in den Bergbetrieben 23-24% des landwirtschaftlichen Einkommens (Tabelle 24). Von Bedeutung sind auch die allerdings nur von einem Teil der Buchhaltungsbetriebe erzielten Gewinne aus Landverkäufen. Unter diesen Umständen ist es naheliegend, die Orientierung über die wirtschaftliche Lage der Buchhaltungsbetriebe durch eine Darstellung der Gesamteinkommensverhältnisse zu ergänzen.

Die Gegenüberstellung des Gesamteinkommens mit dem Verbrauch der bäuerlichen Unternehmerfamilie in Tabelle 24 zeigt, dass nicht nur die Tal-, sondern auch die Bergbetriebe jährlich einen beachtlichen buchhalterisch als Vermögensvermehrung ausgewiesenen Uberschuss erzielten. Der mittlere Vermögenszuwachs erreichte in den Jahren 1962/66 in den Talbetrieben jährlich über 7 200 Franken und in den Bergbetrieben rund 5 400 Franken. Dieses im Vergleich zum Verhältnis zwischen Arbeitsverdienst und Lohnanspruch überraschende Ergebnis ist nur zum Teil auf den Einbezug der Nebeneinkommen und der Gewinne aus Landverkäufen zurückzuführen. Stark ins Gewicht fällt vor allem die Mitarbeit der im gemeinsamen Haushalt verpflegten Familienangehörigen, sei es im Betrieb selber, sei es durch eine Erwerbstätigkeit ausserhalb des Betriebes. Im Landwirtschaftsbetrieb allein, d. h. zur Erzielung des landwirtschaftlichen Einkommens, wurden im Mittel aller Buchhaltungsbetriebe 1,6 Vollarbeitskräfte der Familie eingesetzt. Sodann ist zu beachten, dass der Verbrauch vor allem der Klein- und Bergbauern für ihre durchschnittlich relativ grossen Familien im allgemeinen recht bescheiden ist.

Die ausgewiesene Vermögensvermehrung darf nicht als Zuwachs der Sparguthaben angesehen werden. Ein kleiner Teil mag zwar darauf entfallen,

415 auch werden damit private Anschaffungen finanziert. Zum grössten Teil wird der Vermögenszuwachs jedoch für Investitionen im Landwirtschaftsbetrieb beansprucht. Auf diese Weise war es den Buchhaltungsbetrieben möglich, die beträchtlichen Kapitalaufwendungen, die sich mit der Vergrösserung der Betriebe und der Anwendung der technischen Neuerungen als nötig erwiesen, mindestens zum Teil aus eigenen Mitteln zu finanzieren und so eine wesentliche Zunahme des Fremdkapitalanteils zu verhindern.

Tabelle 24: Einkommen, Verbrauch und Vermögensänderung je Betrieb1 und Jahr in den Buchhaltungsbetrieben* des SBS Jahre

Ständiges LandwirtNebenschaftliches Einkommen Einkommen i Fr, Fr.

Gewinn aus Landverkauf

Gesamteinkommen

Verbrauch der Familie

Vermögensvermehrung

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

16063 16952 18182 19006 20305 18102

7860

10904 11633 12341 13446 14682 12601

4091 5031 6472 5096 6390 5416

Talbetriebe

1962 1963 1964 1965 1966 1962/66

19560 19118 22874 20862 24227 21328

2253 2221 3948 2637 2625 2737

2110 1611 1116 808 739 1277

23923 22950 27938 24307 27591 25342

5998 9756 5301 7286 7240

Bergbetriebe

1962 1963 1964 1965 1966 1962/66

11489 12005 14154 14951 16838 13887

2699 2976 3235 3342 4016 3254

807 1683 1424 249 218 876

14995 16664 18813 18542 21072 18017

1

Die Angaben beziehen sich auf alle im Haushalt des Betriebsleiters lebenden Personen; von deren Arbeitspotential sind durchschnittlich 1,6 Vollarbeitskräfte allein im Landwirtschaftsbetrieb eingesetzt.

' Nur Betriebe mit Nebeneinkommen; dies waren 1966 95% der Talbetriebe und 98 % der Bergbetriebe.

' Arbeitsverdienst plus Verzinsung des Eigenkapitals (einschliesslich Haushalteinkommen); das Eigenkapital betrug 1962/66 in den Talbetrieben rund Fr. 90 000.- und in den Bergbetrieben rund Fr. 60 000.- je Betrieb.

Quelle: SBS, Abteilung für Rentabilitätserhebungen 3.2.3 Entwicklung der Aktiven und Passiven in den Buchhaltungsbetrieben Über die Entwicklung des je Hektar investierten Kapitals (Aktiven) und der Schulden orientiert Tabelle 25. Den Aktiven liegt dabei der Buchwert des Landgutes und des Pächterinventars (vor allem Vieh und Maschinen) zugrunde. Für das Landgut liegt er in der grossen Mehrzahl der Fälle im Bereich des Ertrags- oder Schätzungswertes; der Verkehrswert findet darin praktisch keinen Niederschlag.

416 Tabelle 25: Aktiven und Schulden in Eigentümerbetrieben1 Bergbetriebe

Talbetriebe Jahre

1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1

Aktiven Fr./ha

11 552 11657 11 994 12781 12892 13872 14479

Schulden Fr./ha

in % der Aktiven

5420

47 47 47

5481 5665 5973 6018 6612 7073

47 47 48 49

Aktiven Fr./ha

8762 8492 8686 8895 9170 9441 9916

Schulden Fr./ha

in % der Aktiven

3748

43 42 40 42 42 40 40

3556 3513 3695 3819 3774 3918

Vom Eigentümer bewirtschaftete Buchhaltungsbctriebe (auch solche mit Zupacht von Land); dies waren 1965: in der Talzone 418 Betriebe (= 69% aller Buchhaltungsbetriebe) und in der Bergzone 212 Betriebe (85 %).

Quelle: SBS, Abteilung für Rentabilitätserhebungen Die Tabelle bezieht sich nur auf die vom Eigentümer bewirtschafteten Buchhaltungsbetriebe, lässt also die Pachtbetriebe beiseite. Dies hat zur Folge, dass die Zahlen über die Aktiven und Schulden sowie den Verschuldungsgrad von den in den periodischen Berichten des Schweiz. Bauernsekretariates veröffentlichten Angaben abweichen. Diese umfassen sämtliche Betriebe, wobei bei Pachtbetrieben aus Gründen der Vergleichbarkeit der kapitalisierte Wert der Pacht den Aktiven und Schulden zugerechnet wird, was zu einer gegenüber der Wirklichkeit überhöhten Verschuldung führt. Die Zahlen der SBS-Berichte sind deshalb für die Beurteilung der Verschuldung nur bedingt geeignet.

Wie aus Tabelle 25 hervorgeht, wurden, abgesehen von den Ersatzinvestitionen, die durch die Abschreibungen gedeckt werden konnten, die Nettoinvestitionen in den Talbetrieben je ungefähr zur Hälfte mit Eigen- und Fremdkapital finanziert. Dementsprechend ist der Verschuldungsgrad mit 47 % in den Jahren 1960-1964 unverändert geblieben. Erst in den beiden letzten Jahren macht sich bei den Talbetrieben, nicht aber bei jenen des Berggebietes, ein leichter Anstieg bemerkbar.

Es kann somit festgestellt werden, dass wohl die Schuldenhöhe der Buchhaltungsbetriebe seit 1960 gestiegen ist, dass ihr aber auf der ändern Seite auch ein grösserer Wert des Betriebes und ein erhöhtes Eigenkapital gegenüberstehen. Von einer wesentlichen Erhöhung des Verschuldungsgrades oder gar einer Uberschuldung kann, auch wenn ein Teil der Betriebe einen erheblich über dem Durchschnitt liegenden Verschuldungsgrad aufweist, nicht gesprochen werden. Wesentlich geringer wäre der Verschuldungsgrad für viele Betriebe, wenn man ihren Verkehrswert berücksichtigte. Eine solche auf eine Betriebsveräusserung auf dem freien Markt ausgerichtete Betrachtung kann indessen für die betriebswirtschaftliche Beurteilung nicht massgebend sein.

417

3.2.4. Vergleich mit dem Ausland Nicht nur in der Schweiz, sondern auch in ändern westeuropäischen Ländern befindet sich die Landwirtschaft in einem tiefgreifenden Strukturwandel.

Grundsätzlich sieht sie sich hier wie dort den gleichen Schwierigkeiten gegenübergestellt, wobei diese im Ausland zum Teil allerdings noch schärfer zutage treten. Es stellt sich deshalb auch die Frage, welches Einkommen in ändern ähnlich strukturierten Ländern aus der Landwirtschaft erzielt wird.

Die Unterlagen für einen Vergleich der landwirtschaftlichen Einkommen zwischen verschiedenen Ländern sind leider sehr spärlich. Eine zweckmässige Grundlage wären globale, d. h. auf die Gesamtlandwirtschaft bezugnehmende, Einkommensschätzungen, aus denen sich das Einkommen je Erwerbstätiger berechnen liesse. Solche Schätzungen sind zum Teil vorhanden, aber noch nicht vergleichbar. Die Hauptschwierigkcit liegt wohl angesichts der fliessenden Übergänge von gelegentlicher zu ständiger Mitarbeit in der Landwirtschaft und der grossen Zahl von nebenberuflich bewirtschafteten Betrieben in der Reduktion des Gesamteinkommens auf eine Vollarbeitskraft.

Wir müssen daher auf die Ergebnisse von Buchhaltungskontrollbetrieben zurückgreifen, die allerdings mit ihren Einkommen von jenen in der Gesamtlandwirtschaft abweichen. Am ehesten mit den SBS-Erhebungcn vergleichbare Ergebnisse liegen in den Bonner Grünen Berichten für die Bundesrepublik Deutschland vor. Hier wie dort werden nach ähnlichen Grundsätzen sogenannte Testbetriebe zur Buchführung und Einkommensermittlung ausgewählt. Als Ergebnis dieser Buchhaltungsbetriebe zeigt Tabelle 26 die durchschnittlichen Arbeitseinkommen je Vollarbeitskraft und Jahr. Diese Grosse bringt den Arbeitsertrag aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit zum Ausdruck und bezieht sich auf sämtliche familieneigene uad -fremde Arbeitskräfte. Sie steht für Deutschland als Ergebnis der Testbetriebe direkt zur Verfügung, musste jedoch für die Schweiz auf Grund der Arbeitsverdienste der Familie und. der Entlöhnung von Angestellten als gewogenes Mittel berechnet werden. Die Ergebnisse sind auch so nur mit Vorbehalten vergleichbar. Sie werden namentlich durch Unterschiede in der Bewertung und Verzinsung der Aktiven, in den Abschreibungen und der Erfassung des Arbeitsaufwandes beeinflusst; auch werden die Gesamtdurchschnitte
methodisch verschieden ermittelt.

Die Gegenüberstellung in Tabelle 26 zeigt im Vergleich zur Bundesrepublik für die Schweiz im Mittel aller Betriebe in den Jahren 1964/66 ein um 27 % höheres Arbeitseinkommen. Von Interesse sind namentlich auch die Ergebnisse von Betrieben der gleichen Grössenordnung, nämlich der schweizerischen Betriebe von 10-15 ha und der Betriebe bis zu 20 ha in der Bundesrepublik.

Diese stimmen bezüglich ihrer durchschnittlichen Nutzfläche ungefähr mit der Vergleichsgruppe aus der Schweiz überein, doch liegen Gesamtdurchschnitte lediglich für Nordwest- und Süddentschland vor Beim Vergleich der Betriebe von 10-15 bzw. bis 20 ha erreicht der Unterschied gegenüber Süddeutschland, das mit unseren Verhältnissen im allgemeinen eher vergleichbar ist, rund 45%.

418

Tabelle 26: Landwirtschaftliches Arbeitseinkommen je Person1 und Jahr 1964/1966 in Buchhaltungsbetrieben der Schweiz und der BR Deutschland (siehe Vorbehalte im Text) BR Deutschland* Betriebe

Schweiz' Fr.

Alle Betriebe Betriebe von 10-15 ha bis 20 ha

9525

Bundesgebiet Fr.'

Region NW Fr.«

Region S Fr.'

7501

Unterschied zugunsten der Schweiz

%

Fr.

+ 27

+ 2024

9297 7811

6406

\ + 1 486 + 19/45 J bzw. 2 891

1

Familieneigene und -fremde Arbeitskräfte * Gewogenes Mittel der Verdienste von familieneigenen Arbeitskräften und von Angestellten, berechnet für Jahresleistung von 300 Arbeitstagen » Durchschnitt der Landwirtschaftsjahre 1964/65 bis 1966/67 · Umrechnung: 1 DM = Fr. 1.09 Quellen: SBS, Ergebnisse von Buchhaltungserhebungen in Landwirtschaftsbetrieben; Berechnungen der Abteilung für Landwirtschaft. Grüner Bericht 1968, Bonn.

Tabelle 27: Arbeitseinkommen1 in Prozent des Paritätslohnes für 1964/66 von Buchhaltungsbetrieben der Schweiz und der BR Deutschland (siehe Vorbehalte im Text) Betriebe

Alle Betriebe ..

Betriebe von 10-15 ha bis 20 ha

Schweiz'

BR Deutschland1

78

70

76

66

1 a

Bezogen auf familieneigene und -fremde Arbeitskräfte Arbeitseinkommen (gewogen) in Prozent des paritätischen Lohnanspruchs (gewogen; für familieneigene Arbeitskräfte mit, für familienfremde ohne Betriebsleiterzuschlag berechnet) ' Erzielter Lohn in Prozent des Vergleichslohns; Durchschnitt 1964/65 bis 1966/67 Quellen : Berechnungen der Abteilung für Landwirtschaft; Grüner Bericht 1968, Bonn.

Bei der Beurteilung der Arbeitseinkommen je Arbeitskraft müssen selbstverständlich die gegenüber der Bundesrepublik höheren Lebenskosten in der Schweiz in Rechnung gestellt werden. Da sich diese im allgemeinen Lohnniveau niederschlagen, lässt sich der reale Unterschied im bäuerlichen Einkommen der beiden Länder recht gut durch den Vergleich mit gewerblich-industriellen Löhnen 7tim Ausdruck bringen. Die Ergebnisse solcher Gegenüberstellungen von Arbeitseinkommen und Vergleichslohn (Tabelle 27) zeigen auch so noch im Vergleich zur Bundesrepublik für die schweizerische Landwirtschaft eine günstigere Einkomrnenslage. Bezüglich der für die Schweiz ange-

419 führten Zahlen ist zu beachten, dass ihnen wiederum gewogene Mittel von familieneigenen und -fremden Arbeitskräften zugrunde liegen. Auch ist festzuhalten, dass der Paritätsvergleich in der Bundesrepublik wohl nach ähnlichen Gesichtspunkten wie bei uns erfolgt, dass aber materiell, namentlich mit Bezug auf die Abgeltung der Sonntagsarbeit und die Berücksichtigung der besondern Verhältnisse, doch Unterschiede bestehen, die auch für die Prozentzahlen der Tabelle 27 eine direkte Vergleichbarkeit ausschliessen.

Trotz den verschiedenen Vorbehalten kann auf Grund der vorliegenden Zahlen festgestellt werden, dass die schweizerischen Landwirte nominell im Durchschnitt über ein höheres Einkommen als ihre Berufskollegen in der Bundesrepublik Deutschland verfügen und dass sie auch real, d. h. unter Berücksichtigung des allgemein höheren Lebenskostenniveaus in der Schweiz, einen deutlichen Vorsprung aufweisen. Das vergleichsweise höhere bäuerliche Einkommen in der Schweiz ist in erster Linie auf die höheren Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse zurückzuführen. Da die Preise für verschiedene wichtige Agrarprodukte in ändern westeuropäischen Ländern noch tiefer liegen, kann angenommen werden, dass zwischen der schweizerischen Landwirtschaft und jener anderer Länder ein ebenso grosser oder noch grösserer Einkommensabstand besteht.

3.3 Würdigung der Ergebnisse Beim Vergleich der vorstehend wiedergegebenen Einkommenszahlen mit ändern Berufsgruppen oder mit ausländischen Landwirtschaften ist stets zu bedenken, dass die Ergebnisse aus einer relativ kleinen Anzahl buchführender Betriebe stammen. Es ist anzunehmen, dass deren Ergebnisse über dem schweizerischen Durchschnitt liegen, weil die betreffenden Betriebe eine gegenüber der Gesamtlandwirtschaft grössere durchschnittliche Betriebsfläche aufweisen und auch über einen höheren Anteil von geschulten Arbeitskräften verfügen.

Eine direkte Übertragung der Ergebnisse der Buchhaltungsbetriebe auf die Verhältnisse in der Gesamtlandwirtschaft ist deshalb nicht ohne weiteres zulässig. Dies gilt vor allem mit Bezug auf die Höhe des Einkommens. Hinsichtlich der Entwicklung von Jahr zu Jahr sind hingegen eher gültige Rückschlüsse auf die ganze Landwirtschaft möglich.

Auf Grund der vorliegenden Zahlenreihen lässt sich zusammenfassend vor allem feststellen, dass der
Arbeitsverdienst je Tag in der Landwirtschaft in den letzten 10-15 Jahren ungefähr parallel mit den Verdiensten der Arbeiter in Industrie und Gewerbe gestiegen ist. Das trifft nicht nur für die Talbetriebe, sondern auch für die Bergbetriebe zu. Die Buchhaltungsbetriebe der Bergzone vermochten ihre landwirtschaftlichen Tagesverdienste, allerdings auf einem vergleichsweise beträchtlich tieferen Niveau, verhältnismässig sogar stärker zu verbessern als jene des Talgebietes.

Der sogenannte paritätische Lohnanspruch wurde im Mittel der Buchhaltungsbetriebe der Talzone nach einer Vergrösserung des Abstandes nach Beginn der sechziger Jahre in der jüngsten Vergangenheit wiederum bis auf

420

wenige Franken erreicht. Die Beurteilung des bäuerlichen Einkommens auf Grund des Paritätsvergleichs ist zwar mit nicht wenig grundsätzlichen und methodischen Schwierigkeiten verbunden. Die Voraussetzungen der beiden Vergleichsgruppen, d, h. der Bauern auf der einen und der Arbeiter auf der ändern Seite, sind derart verschieden - man denke etwa an die Unterschiede zwischen Unternehmertum und unselbständigem Erwerb, zwischen dem Leben in bäuerlichen und in Arbeiterhaushalten, zwischen Bodenbesitz und Besitzlosigkeit, geregelter und ungeregelter Arbeits- und Freizeit -, dass es als ausgeschlossen bezeichnet werden muss, die verschiedensten Aspekte quantitativ einwandfrei zu berücksichtigen. Sodann ist nicht zu übersehen, dass auch die Ermittlung des repräsentativen bäuerlichen Einkommens von rationell geführten Betrieben, vor allem zufolge der grossen Unterschiede von Betrieb zu Betrieb, erschwert ist. Der Paritätslohn kann unter diesen Umständen nur als eine Art Richtschnur zur Beurteilung des bäuerlichen Einkommens angesehen werden.

Mit Bezug auf die Grundlagen des Paritätsvergleichs ist im übrigen festzuhalten, dass, wenn man weiterhin darauf abstellen will, gegenüber der bisherigen Praxis verschiedene Änderungen vorgenommen werden müssen. Auch muss die Gewähr bestehen, dass unter den Buchhaltungsbetrieben, die für die agrarpolitische Lagebeurteilung verwendet werden, keine unrationell geführten Betriebe enthalten sind. Beides zusammen dürfte eine gewisse Verringerung des Abstandes zwischen Arbeitsverdienst und Paritätslohn bewirken, so dass z. B. für das neueste Dreijahresmittel 1965/67 - nicht zuletzt dank dem sehr guten Ergebnis des Jahres 1967 - die Parität in rationell geführten Talbetrieben praktisch verwirklicht sein dürfte.

Obwohl im Paritätsvergleich als Erfolgsgrösse der Arbeitsverdienst im Vordergrund steht, darf sich die Beurteilung der bäuerlichen Einkommenslage nicht auf diese Grosse beschränken. Vielmehr muss namentlich mit Rücksicht auf die zum Teil recht hohen Einnahmen aus nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit auch das Kapital- und Nebeneinkommen in Rechnung gestellt werden.

Wie auf Grund einer Gegenüberstellung von Gesamteinkommen und Verbrauch der Familie dargelegt wurde, konnten nicht nur die Buchhaltungsbetriebe der Talzone, sondern auch jene im Berggebiet ansehnliche
Einkommensüberschüsse erzielen, die zum grössten Teil allerdings für Verbesserungen im Betrieb selber eingesetzt wurden.

Unsere abschliessende Würdigung der bäuerlichen Einkommenslage wäre unvollständig ohne einen Hinweis auf die grossen Einkommensunterschiede, die nicht nur zwischen Tal- und Bergzone, sondern auch innerhalb der gleichen Region zwischen den einzelnen Betrieben bestehen. Die Unterschiede sind auf verschiedene natürliche und betriebliche Voraussetzungen, aber ebenso auf den Faktor Mensch zurückzuführen. Neben strukturell gesunden Betrieben, auf denen tüchtige Landwirte gute Einkommen erzielen, gibt es viele Bauernfamilien namentlich auf Klein- und Mittelbetrieben, die sich zufolge der steigenden Diskrepanz zwischen Produktionskosten und Produktenpreisen in einer sehr schwierigen Lage befinden und die aus objektiven und subjektiven Gründen

421

kaum imstande sind, die technischen Möglichkeiten nutzbringend einzusetzen.

Solche Betriebe können sich, wenn nicht ein Ausweg ausserhalb der Landwirtschaft gesucht wird, oft nur dadurch halten, dass sie die Arbeitsleistung der Familie bis zur Überbeanspruchung ausdehnen und ihren Lebensunterhalt teilweise auf Kosten der Substanz bestreiten.

Für unsere Darstellung der bäuerlichen Einfcommensverhältnisse standen als neueste Unterlage die provisorischen Ergebnisse des Jahres 1967 zur Verfügung. Gegenüber diesem sehr guten Landwirtschaftsjahr liegen die Voraussetzungen in der Folgezeit nicht mehr so günstig, da bei steigenden Kosten gewisser Produktionsmittel die Produzentenpreise landwirtschaftlicher Erzeugnisse stagnieren und zum Teil marktbedingt sogar gesunken sind. Die weitere Verbesserung des bäuerlichen Einkommens hängt denn auch heute und morgen mehr als bisher vom Umfang des Produktivitätsfortschrittes und in vielen Betrieben auch von der Ausdehnung des nichtlandwirtschaftlichen Zuerwerbes ab. Dies unterstreicht die Bedeutung der Produktivitätssteigerung sowie der vielseitigen, vom Bund mit diesem Ziel unterstützten Massnahmen zur Grundlagenverbesserung, von denen in den folgenden Abschnitten die Rede ist.

Zweiter Teil Die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes

Schon im Zweiten und Dritten Landwirtschaftsbericht bezeichnete der Bundesrat die Verbesserung der Produktionsgrundlagen als ein Hauptziel der Agrarpolitik. Die Landwirtschaft soll in ihrer Anstrengung zur Rationalisierung der Betriebe und der Produktion sowie zur Anpassung an die veränderten Verhältnisse einer wachsenden Volkswirtschaft unterstützt werden. In diesem Bestreben kommt eine Reihe von Massnahmen zur Anwendung: von der systematischen Förderung des Forschungs- und Bildungswesens, der Strukturpolitik und der Investitionskredite bis zur züchterischen Verbesserung von Pflanzen und Tieren. Über die Tätigkeit auf diesen Gebieten wird im ersten Kapitel berichtet.

Das zweite Kapitel behandelt die Massnahmen zur Preis- und Absatzsicherung. Von jeher ein wichtiger Bereich staatlicher Aktivität, haben die diesbezüglichen Einwirkungen und Aufwendungen des Staates in den letzten Jahren nicht ab-, sondern eher zugenommen. Es handelt sich im wesentlichen um Preisfestsetzungen und -garantien, Einfuhrregelungen verschiedenster Art, Übernahme von Produkten und absatzfördernde Massnahmen. Produktweise soll "über die wichtigsten Vorkehren berichtet und gleichzeitig über die Aufwendungen des Bundes und die Entwicklung von Produktion und Aussenhandel orientiert werden.

Die Berglandwirtschaft nimmt im Rahmen der Agrarpolitik zunehmend eine Sonderstellung ein, indem einerseits vermehrt gezielte Massnahmen zur Anwendung kommen und andererseits die Erkenntnis der Notwendigkeit einer Bundesblatt. 121. Jahrg. Bd.I

14

422 gesamtwirtschaftlichen Förderung der Region an Boden gewinnt; darüber wird im dritten Kapitel berichtet. Das vierte Kapitel befasst sich mit Fragen der Handelspolitik und der Integration, und zum Schluss folgt noch eine zusammenfassende Orientierung über die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen des Bundes auf dem Gebiete der Ernährung und Landwirtschaft.

1. Grundlagenverbesserung und Kostensenkung

1.1 Berufsbildung und Beratung Der aus wirtschaftlichen Gründen notwendige Strukturwandel auf dem Lande macht die Lösung der Bildungsprobleme schwierig und vordringlich.

Hierbei handelt es sich darum, die bäuerliche Bevölkerung für die auf sie zukommenden Aufgaben vorzubereiten und ihr die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine rationelle Einrichtung und Führung des Betriebes sowie die Anpassung an das Marktgeschehen nötig sind; sie soll auch in die Lage versetzt werden, ihre Rolle in der heutigen hoch entwickelten Volkswirtschaft besser zu verstehen. Berufsbildung und Beratung sind die Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, 1.1.1 Die berufliche Ausbildung Die landwirtschaftliche Ausbildung umfasst heute folgende drei Stufen : a) die Berufslehre mit Berufsschule und Lehrabschlussprüfung; b) die Fachschule und die Berufsprüfung; c) die Betriebsleiterkurse und die Meisterprüfung, Über den Schulbesuch an den landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie den Spezialschulen (Molkereischulen, Obst- und Weinfachschulen, Gartenbau, Geflügelzucht) und über die Anzahl der Lehrabschluss-, Berufsund Meisterprüfungen orientiert Tabelle 28. Sie zeigt zunächst für die landwirtschaftlichen Berufsschulen (früher Fortbildungsschulen genannt) eine rückläufige Schülerzahl, Es ist dies zum Teil auf die Umwandlung der mancherorts auch von nicht in der Landwirtschaft tätigen Jugendlichen besuchten landwirtschaftlichen Fortbildungsschule in die heutige, dem bäuerlichen Nachwuchs reservierte Berufsschule zurückzuführen. Eine Frequenzzunahme ist anderseits bei den Fach- und Spezialschulen und besonders auch bei verschiedenen Prüfungsarten festzustellen. Dies weist darauf hin, dass in der Landwirtschaft die Bedeutung einer guten Ausbildung immer besser erkannt wird.

Die Zunahmen sind um so bedeutungsvoller, als sie in einen Zeitabschnitt fallen, in welchem die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe abnahm und sich das Durchschnittsalter der Betriebsleiter erhöhte.

Die im letzten Bericht erwähnte Neuordnung der Bundesleistungen an die Kosten der Schulbauten hat mit dem Bundesgesetz über Beiträge an Bauten für die landwirtschaftliche Berufsbildung vom 29. September 1966 Rechtskraft erlangt. Entsprechend dem Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 20. September 1963 wurde namentlich die Höchstgrenze für Beiträge an Neu- und

423 Tabelle 28: Besuch der landwirtschaftlichen Schulen und Ablegung der landwirtschaftlichen Prüfungen Art der Schule bzw. Prüfung

I960

1965

19«6

1967

Zahl der Scbulerönnen)

Landw. Berufsschulen1 2 Landw. Fachschulen (Jahres- und Winterschulen) Landw. Spezialschulen* Landw Haushaltungsschulen

10434

8882

8028

7317

2809 275 1 154

2937 328 1272

2932 357 1190

3005 386 1232

Zahl der Prüflinge

Lehrabschlussprüfungl Landwirt Bäuerin Berufsprüfung1 Landwirt4 Bäuerin Meisterprüfung1 (für Landwirte) . , ,

658 615

871 805

957 790

999 753

418 132 93

501 121 105

588 106 130

595 142 113

1

Ohne Spezialzweige · Bis 18. November 1966 landw. Fortbildungsschulen genannt * Obst- und Weinfachschulen, Obst- und Gartenbauschulen, Molkereischulen, Geflügelzuchtschule 1 Mit eidgenössischem Diplom

Erweiterungsbauten, die der beruflichen Ausbildung dienen, auf höchstens 20 % der Bausumme, aber nicht mehr als zwei Millionen Franken im Einzelfall - gegenüber 200 000 Franken bei der früheren Regelung - festgesetzt. Die geänderte Beitragsordnung findet auf Bauten Anwendung, mit deren Erstellung nach dem 1. Januar 1966 begonnen wurde.

Die Beiträge des Bundes an landwirtschaftliche Schulbauten betrugen : 1964 115 063 Franken 1966 l 300 086 Franken*) 1967 2 367 177 Franken*) *) Inkl. Vorschuss von l bzw. 2 Millionen Franken an das Schweizerische Landwirtschaftliche Technikum.

Im Herbst 1967 nahm das Schweizerische Landwirtschaftliche Technikum in Zollikofen bei Bern seinen Unterrichtsbetrieb auf. Den ersten Kurs besuchten 75 Schüler; die Aufnahmeprüfung für den zweiten Lehrgang bestanden 63 Schüler.

Mit Bundesratsbeschluss vom 18. November 1966 wurde die bereits erwähnte Umwandlung der bisherigen landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen in eigentliche landwirtschaftliche Berufsschulen in die Wege geleitet. Ein Rah-

424

menlehrplan bezweckt die Koordinierung des Unterrichtes an den Berufsschulen unter sich und mit der landwirtschaftlichen Berufslehre. Seine Einführung erleichtert den Lehrlingsaustausch zwischen den verschiedenen Landesteilen.

Gleichzeitig trifft er eine Auswahl des Unterrichtsstoffes und grenzt ihn gegenüber der darauf aufbauenden Fachschule ab. - Neu geregelt wurde ferner die Lehre im Erwerbsobstbau.

Auch die Ausbildung der Bäuerinnen wurde weiterentwickelt. Sie umfasst zunächst die bäuerliche Haushaltlehre mit Lehrabschlussprüfung, sodann die landwirtschaftliche Haushaltungs- oder Bäuerinnenschule und als Abschluss dieses Bildungsganges die Berufsprüfung. Seit der eidg. Anerkennung des Réglementes für die Durchführung der Berufsprüfung im Jahre 1962 wurde bis Ende 1967 rund 600 Bäuerinnen das eidg, Diplom ausgehändigt.

Das bäuerliche Büdungswesen darf sich selbstverständlich nicht in der Förderung des wirtschaftlichen und technischen Fortschrittes erschöpfen. Im Sinne von Artikel 8 des Landwirtschaftsgesetzes, nach welchem neben der beruflichen Ausbildung auch die allgemeine Bildung und die bäuerlichen Kulturbestrebungen gefördert werden sollen, muss auch die Pflege der geistig-kulturellen Werte im Bauernstand mitberücksichtigt werden. Hierin liegt nicht nur eine vornehme Aufgabe der bäuerlichen Bildungsstätten, sondern vor allem auch der bäuerlichen Organisationen.

Was die zukünftige Entwicklung und Förderung des landwirtschaftlichen Bildungswesens betrifft, so ist im Hinblick auf die sich ändernden Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebsleiter das Augenmerk auf folgende Schwerpunkte der Fachausbildung zu richten: - Vermehrte Koordination des Unterrichtes an den Berufsschulen mit der landwirtschaftlichen Berufslehre. Einführung des Obligatoriums des Besuchs der Berufsschule, wo dies noch nicht der Fall ist. Bessere Abgrenzung des Unterrichtsstoffes gegenüber der anschliessenden Fachschule.

- Erfassung eines möglichst hohen Anteils der zukünftigen Betriebsleiter durch die Fachschulen (Jahres- und Winterschulen); heute besucht erst gut fdie Hälfte des bäuerlichen Nachwuchses eine solche Fachschule.

- Ausrichtung "der Lehrpläne der Landwirtschaftsschulen auf vermehrte betriebs- und marktwirtschaftliche sowie kaufmännische Ausbildung.

- Durchführung von Lehrgängen für Betriebsleiter
mit spezieller Berücksichtigung der Betriebsplanung und Betriebsführung.

- Vertiefte methodische und pädagogische Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte aller Stufen.

Eine Eingabe der Bildungskommission der «Fédération des sociétés d'agriculture de la Suisse romande (FSASR)», die sich mit dem Problem einer Angleichung der Ausbildung in der Landwirtschaft an jene der handwerklichen Berufe, insbesondere in bezug auf Lehrpläne, Anzahl Unterrichtsstunden und Dauer der Berufslehre, befasst, wird gegenwärtig geprüft. Seit der Eröffnung des Schweizerischen Landwirtschaftlichen Technikums zeigt sich

425

zudem von dieser Seite die Notwendigkeit einer besseren gegenseitigen Abstimmung der Lehrprogramme der landwirtschaftlichen Schulen.

Die endgültige Organisation der Ausbildung von Technikern für die landwirtschaftlichen Spezialzweige wie Trauben- und Obstverwertung, Wein- und Obstbau, Gemüse- und Gartenbau ist noch festzulegen. Bereits anlässlich der Gründung des Konkordates für das Schweizerische Landwirtschaftliche Technikum wurde der Wunsch nach Errichtung eines Technikums für Spezialzweige in der Westschweiz angemeldet. Die voraussichtlich relativ kleine Zahl der Anwärter in den verschiedenen Zweigen und die regionalen Ansprüche erschweren dabei eine allseits befriedigende und rationelle Lösung.

1.1.2 Die Beratung

Während die berufliche Ausbildung weitgehend den zukünftigen Berufsleuten und Bauern gilt, befasst sich die Beratung mit den Problemen der heutigen Betriebsleiter und Bäuerinnen. Es geht darum, konkrete Antworten auf Fragen zu finden, welche sich im kurz-, mittel- und langfristigen Geschehen des Betriebsganzen, einzelner Betriebszweige oder des landwirtschaftlichen Haushaltes stellen.

Seit 1964 sind die land- und viehwirtschaftlichen Beratungsdienste sowie die Beratung auf Spezialgebieten von den Kantonen und den von ihnen mit dieser Aufgabe betrauten Organisationen weiter ausgebaut worden. Die Zahl der Berater wurde zwar nur wenig vermehrt, doch ist ihr Einsatz intensiviert und mit steigenden finanziellen Mitteln unterstützt worden (siehe Tabelle 29).

Ab Frühjahr 1969 werden erstmals 18 für die Beratung und den Unterricht an Berufsschulen ausgebildete Schüler des landwirtschaftlichen Technikums in Zollikofen zur Verfügung stehen.

Tabelle 29: Anzahl landwirtschaftlicher Berater und Bundesbeiträge für die Beratung 1964

1967

1

Anzahl Berater Ingenieur-Agronomen inkl. Landwirtschaftslehrer und Sozialberater Übrige Berater: - Berggebiet - Ausserhalb des Berggebietes

145 (19)

143 (17)

172 (30) 58 (13)

174 (32) 67 (14)

Sundesbeiträge für die Beratung An Kantone und Organisationen An die beiden Zentralstellen der Schweizerischen Vereinigung für Betriebsberatung

Fr.

800658

Fr.

1 261 937

1 207 099

1 733 462

Total Bundesbeiträge

2 007 757

2 995 399

1

In Klammern: davon vollaitìtliche Berater

426

Im Berggebiet werden, infolge der Verbindung der Beratung mit den Bundesbeiträgen zur Verbesserung der Tierhaltimg und -hygiène sowie den Ausmerzaktionen, vom viehwirtschaftlichen Beratungsdienst mehr als 30000 Rindviehzüchter angesprochen. Die Beratungsgruppen erfassen damit heute mehr als die Hälfte der Rindviehbesitzer. Die in letzter Zeit vermehrt erfolgte Hinwendung zu modernen Methoden der Rindviehzucht und die sich bereits abzeichnenden Leistungsfortschritte können zu einem schönen Teil der Beratungstätigkeit zugeschrieben werden. Ausserhalb des Berggebietes macht sich ein wachsendes Bedürfnis nach betriebswirtschaftlicher Einzelberatung und Beratung auf Spezialgebieten geltend. Finanzierungs- und Betriebspläne im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Neu- und Umbauten sowie Mechanisierungsvorhaben beanspruchen die betriebswirtschaftlichen Berater sehr stark.

Im Rahmen der bäuerlich-bauswirtschaftlichen Beratung bietet sich den Bäuerinnen in Kursen sowie in Gruppen- und Einzelberatungen die Möglichkeit, sich für ihre vielseitige Tätigkeit in der bäuerlichen Hauswirtschaft neue Erkenntnisse und Erfahrungen anzueignen. In 12 Kantonen sind eine oder mehrere bäuerlich-hauswirtschaftliche Beraterinnen voll- oder nebenamtlich tätig.

Die beiden Zentralstellen Küsnacht ZH und Lausanne der Schweizerischen Vereinigung zur Förderung der Betriebsberatung in der Landwirtschaft (SVBL) haben in der Berichtsperiode auch die Beschaffung betriebswirtschaftlicher Unterlagen für die folgenden Gebiete aufgenommen: landwirtschaftliches Bauen, Schweine- und Schafhaltung, Gemüsebau, Tabakbau, Vermarktung. Baufragen werden in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für innerbetriebliche Rationalisierung (AGIR) behandelt. Neben den üblichen Aus- und Weiterbildungskursen über produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Fragen wurden in den Jahren 1967 und 1968 eine Reihe von Beratertagungen über die Anpassung der Produktion an die Absatzmöglichkeiten, die Entlastung des Milchmarktes und die Förderung der Fleischerzeugung durchgeführt. Die Schaffung von betriebswirtschaftlich günstigen Normplänen für landwirtschaftliche Bauten im Berggebiet stiess auf grosses Interesse; die Arbeiten werden auch für Bauten im Mittelland vorangetrieben.

An der Finanzierung der beiden Zentralstellen beteiligt sich der
Bund mit 85-88 %. An die Kosten der allgemeinen landwirtschaftlichen Beratung in den Kantonen leistet er je nach der Finanzkraft des Empfängerkantons 30-50%; an den viehwirtschaftlichen Beratungsdienst im Berggebiet 50-75 %.

Die Schweizerische Vereinigung zur Förderung der Betriebsberatung in der Landwirtschaft (SVBL) hatte bis zum Jahre 1967 ausschliesslich die Kantone und landwirtschaftliche Organisationen als Träger. Die Statuten der Vereinigung wurden nun so abgeändert, dass heute auch Fachorganisationen von Fabrikationsfirmen landwirtschaftlicher Produktionsmittel sowie von Handelsfirmen - ausnahmsweise auch Einzelunternehmen - als Mitglieder aufgenommen werden können. Damit ist die Grundlage für eine vermehrte Zusammenarbeit der verschiedenen in der Beratung tätigen Kreise geschaffen worden.

427

Für die Beurteilung der künftigen Möglichkeiten und der weitern Entwicklung der Beratung ist davon auszugehen, dass diese, ebenso wie das Unterrichtswesen, Sache der Kantone ist. Deshalb liegen die Schwerpunkte der Massnahmen des Bundes in der finanziellen Unterstützung der Tätigkeit der Beratungszentralen und der kantonalen Beratungsdienste sowie in der Förderung ihrer Initiativen. Hinzu kommt die Mitwirkung bei der Lösung der übergeordneten Aufgaben, die den beiden Zentralstellen übertragen sind, nämlich im besondern bei der Anpassung der Beratungsmethoden an die sich ändernden Verhältnisse, der Beschaffung der Beratungsunterlagen für die Berater sowie der Aus- und Weiterbildung der Beratungskräfte. Der Beratungsdienst ist auf die Ergebnisse der Forschungs- und Versuchsanstalten und die Zusammenarbeit mit allen übrigen an der Förderung der Landwirtschaft beteiligten Institutionen angewiesen. Mit der Errichtung der neuen Eidgenössischen Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon/Aadorf und dem grosszügigen Ausbau der bestehenden Versuchsanstalten wird es möglich sein, vermehrt zuverlässige Unterlagen für die Beratung zur Verfügung zu stellen.

Die Schwerpunkte der weiteren Entwicklung des Beratungswesens werden sein: - Ausbau der landwirtschaftlichen Fachschulen zu umfassenden Zentren des landwirtschaftlichen Fortschrittes, in denen die Beratung und Weiterbildung der Betriebsleiter als ebenso wichtige Aufgabe neben den Unterricht tritt.

- Vermehrte Anwendung der von den Beratungszentralen erarbeiteten Methoden zur Betriebsanalyse und Planung.

- Studium der wirtschaftlichen Lage und Entwicklungsmöglichkeiten ganzer Dörfer und Talschaften in Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftskreisen.

- Vertiefung der betriebs- und marktwirtschaftlichen Kenntnisse der Landwirte, insbesondere durch Förderung der Buchführung und Auswertung ihrer Ergebnisse in Diskussions- und Beratungsgruppen.

- Ausbau der hauswirtschaftlichen Beratung, 1.2 Landwirtschaftliches Forschungswesen Ausbildung und Beratung sind ohne ergiebige Forschung nicht denkbar; ebensowenig weitere Leistungssteigerungen der Landwirtschaft. Der Ausbau der landwirtschaftlichen Forschung ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil unserer Agrarpolitik. Wir hatten in letzter Zeit mehrmals Gelegenheit, auf die Zusammenhänge
zwischen Förderung der Forschung und technischem Fortschritt hinzuweisen, so zuletzt in unserer Botschaft vom I.Dezember 1967 über den Ausbau des landwirtschaftlichen Versuchswesens1, wo das Ausbauprogramm der Versuchsanstalten für den Zeitabschnitt 1963-1974 dargestellt und begründet wurde.

1

BB1 1967 H 1489

428

Die landwirtschaftliche Forschung umfasst insbesondere die Tätigkeit der Abteilung für Landwirtschaft der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH), der veterinärmedizinischen Fakultäten der Universitäten Bern und Zürich und der landwirtschaftlichen Versuchsanstalten. Letztere sind der Abteilung für Landwirtschaft des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes unterstellt. Auf diese Forschungsanstalten entfällt heute etwas mehr als die Hälfte der Ausgaben von Bund und Kantonen für die landwirtschaftliche Forschung. Betrachtet man die gesamten Aufwendungen des Bundes für Forschung und Entwicklung (ETH ausgenommen), so entfielen im Jahre 1966 von dem für Betriebsaufwendungen und Investitionen ausgegebenen Betrag von 91 Mio. Franken 17,8 Mio. Franken oder rund 20% auf die landwirtschaftlichen Versuchsanstalten (Erhebungen des Schweizerischen Wissenschaftsrates). Nutzniesser dieser Aufwendungen sind neben der Landwirtschaft auch die Konsumenten; ihrem Interesse an einer gesundheitlich einwandfreien Nahrungsmittelversorgung dienen die Untersuchungen über pflanzliche und tierische Krankheiten und deren Bekämpfungsmöglichkeiten.

Als Stätten der angewandten landwirtschaftlichen Forschung haben die Versuchsanstalten - auf sie beziehen sich die folgenden Ausführungen - in der Schweiz wie in ändern Landern eine führende Stellung inné. Heute entfallen rund 60 Prozent der Arbeitszeit des gesamten Personals auf die Forschung, 20 Prozent auf die Beratung und 20 Prozent auf die Kontrolle landwirtschaftlicher Hilfsstoffe. Der Anteil der Forschung wird in den nächsten Jahren noch steigen. Diese Verhältnisse haben uns dazu bewogen, die Bezeichnung «Versuchsanstalten» in die heute zutreffendere Benennung «Forschungsanstalten» abzuändern.

Über die Aufwendungen des Bundes für die Forschungsanstalten und die Entwicklung der Personalbestände gibt die nachstehende Tabelle 30 Auskunft.

Sie wird ergänzt mit Angaben über Aufwendungen, welche das Landwirtschaftsgesetz ausserhalb der Forschungsanstalten zu finanzieren erlaubte. In dieser Rubrik fallen insbesondere die Versuche mit Mast- und Rassenkreuzungen ins Gewicht, die mit Beteiligung der heutigen Gutsverwaltung Liebefeld und der Forschungsanstalt Lausanne vom Institut für Tierzucht an der ETH durchgeführt werden.

Tabelle 30 zeigt die starke Entwicklung
der Aufwendungen für die landwirtschaftliche Forschung im Zeitabschnitt 1950-1964 sowie von 1965 bis heute. In den letzten Zeitabschnitt fielen die Parlamentsbeschlüsse über die Schaffung einer Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon, über verschiedene Bauvorhaben an den Anstalten Wädenswil, Zürich-Oerlikon und Lausanne, über einen Objektkredit für die Errichtung einer milchtechnischen Prüfungshalle mit Laborkäserei im Liebefeld und über einen Objektkredit für den Bau eines Forschungslaboratoriums in Wädenswil.

Tn eigener Kompetenz kauften wir für die Anstalt Wädenswil und die Unterstation Tessin zusätzliches Land im Ausmass von rund 16 ha. Die Bundesaufwendungen für die beschlossenen Bauvorhaben werden erst in den kommenden Jahren erscheinen, wenn die Bauabrechnungen zur Zahlung fällig werden.

429

Tabelle 30: Aufwendungen des Bundes für die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und für Forschungsvorhaben ausserbalb der Anstalten, 1950-1968 Position

Nettoausgaben* (ohne Investitionen) in Mio. Franken . . .

Investitionen in Landkäufen und Bauten in Mio. Franken .

Bewilligter Personalbestand: Total davon Wissenschafter

1950

1964

1965

1966

1967

1968'

3,1

12,5

16,7

9,9

10,2

11,3

3

0,4

4,3

5,2

6,5

8,9

12,4

320 95

447 130

475 134

481 140

487 144

503 150

0,39

0,38

0,34

0,51

0,87

Aufwendungen für Forschungsvorhaben ausserhalb der Forschungsanstalten, in Mio. Franken 1 s

Gemäss Budget Bruttoausgaben abzüglich Einnahmen » 1951

Der heutige Stand der Ausbaupläne lässt sich wie folgt zusammenfassen: - Forschungsanstalt für landwirtschaftlichen Pflanzenbau Zürich-Reckenholz (BB vom 16. September 1963, BB1 1963, II, 839): die neue Anstalt wird voraussichtlich im Frühjahr 1969 bezogen sein; - Forschungsanstalt für Milchwirtschaft Liebefeld-Bern (BB vom 28. November 1966, BB1 1966, II, 989): Bau einer milchtechnischen Prüfungshalle mit Laborkäserei im Gange; Ausbauprogramm gemeinsam mit der Forschungsanstalt für Agrikulturchemie Liebefeld in Vorbereitung; - Forschungsanstalt für viehwirtschaftliche Produktion Grangeneuve (BB vom 2. Juni 1964 über Landkauf, BEI 1964,1,1249, Botschaft vom 6. November 1968, BEI 1968, II, 863) : Behandlung der Botschaft für die Bauten durch das Parlament im Jahre 1969; - Landwirtschaftliche Forschungsanstalt Lausanne: Vorbereitung der Verlegung nach Changins, wo die Anstalt ausgebaut wird; - Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau Wädenswil (BB vom 16. Dezember 1965, BEI 1965, m, 722): Bau eines neuen Forschungslabors im Gange; - Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik Tänikon (BB vom 24. Juni 1968, BEI 1968, II, 40). Landkauf durch Bund vollzogen; gegenwärtig werden der Bezug und die Einrichtung der Anstalt vorbereitet; - Mehrjahresprogramm für Bauten an den Anstalten Wädenswil, Reckenholz und Lausanne (BB vom 24. Juni 1968, BB11968, II, 40): Bauten im Gange; - Unterstationen Wallis und Tessin: Parlamentarische Behandlung einer Botschaft zur Errichtung von Bauten voraussichtlich im Jahre 1969;

430

- Forschungsanstalt für Agrikulturchemie Liebefeld-Bern; Ausbauprogramm gemeinsam mit der Forschungsanstalt für Milchwirtschaft Liebefeld in Vorbereitung.

Es ist schwierig, auf knappem Raum über die Leistungen der Forschungsanstalten zu berichten. Ihre Tätigkeit beschlägt heute weitgehend alle. Sparten der technischen Förderung der landwirtschaftlichen Produktion und der Verwertung der Erzeugnisse. Zur summarischen Würdigung des Nutzens der landwirtschaftlichen Forschung kann auf die im ersten Teil dieses Berichtes angeführten Leistungssteigerungen der schweizerischen Landwirtschaft hingewiesen werden. Ihnen liegen neue Erkenntnisse in der Pflanzenzüchtung, in der Düngung und im Pflanzenschutz, Neuerungen in der Zucht, Fütterung und Haltung der Nutztiere und schliesslich neue mechanische Hilfsmittel zugrunde, welche als Ergebnisse intensiver Forschungstätigkeit verfügbar geworden sind.

Die Forschungsanstalten haben an diese Entwicklung einen beträchtlichen Beitrag geleistet.

Über die Anstaltstätigkeit und die Forschungsergebnisse im einzelnen wird im Landwirtschaftlichen Jahrbuch der Schweiz, in wissenschaftlichen Publikationen, in Artikeln zuhanden der Beratung und der landwirtschaftlichen Praxis sowie in Vorträgen, bei Führungen durch die Anstalten und von den Fachspezialisten au Kursen und Tagungen regelmässig berichtet.

Im Dritten Landwirtschaftsbericht haben wir auf die Bedeutung der Gesamtplanung und einer noch besseren Koordination der landwirtschaftlichen Forschung hingewiesen. Diese Tätigkeit wurde in letzter Zeit verstärkt. Sie führte zu einer Vereinfachung und Rationalisierung verschiedener Arbeiten in den Anstalten und merzte Doppelspurigkeiten aus. In Zukunft soR vor allem noch mehr Gewicht auf die Zusammenarbeit der Forschungsanstalten mit Hochschulinstituten, insbesondere denjenigen der ETH, sowie mit der Betriebsberatung gelegt werden.

Künftige Schwerpunkte und Probleme Die oben erwähnten Ausbauprojekte der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten werden in den nächsten Jahren ausgeführt werden. Da sich in der Regel Forschungsergebnisse in der Praxis erst langfristig bemerkbar machen, ist der systematische und kontinuierliche Ausbau der Forschung für die Konkurrenzfähigkeit und weitere Leistungssteigerung der schweizerischen Landwirtschaft von grosser Bedeutung. Es wäre deshalb
falsch, wenn man die für diesen Zweck bestimmten Mittel zum Ausgleich der gegenwärtig sehr hohen Aufwendungen für die Milchproduktenverwertung kürzen wollte. Anderseits stehen aber auch in Zukunft nicht unbeschränkt Mittel zur Verfügung.

Ihr Einsatz in einer bestimmten Zeitperiode wird sich in die allgemeine Finanzplanung des Bundes einfügen müssen.

Das Ausbauprogramm enthält für die Zukunft vier deutliche Schwerpunkte, nämlich

431

- den Ausbau einer Eidgenössischen Forschungsanstalt für viehwirtschaftliche Produktion in Grangeneuve, - die Errichtung einer Eidgenössischen Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon, - den Ausbau der milchwirtscbaftlichen Forschung und - die Verstärkung der agrarökonomischen Forschungstätigkeit.

Für das Projekt Grangeneuve haben wir am 6. November 1968 eine Botschaft verabschiedet (BEI 1968 II 863), welche die Notwendigkeit einer intensiveren Forschung in bezug auf die technischen und betriebswirtschaftlichen Probleme der tierischen Produktion (insbesondere Fütterung, Haltung von Rindvieh und Schweinen) sowie der Futterkonservierung begründet.

Tänikon wird als Hauptaufgaben folgende Arbeitsgebeite betreuen : landwirtschaftliche Betriebswirtschaft, Maschinen, Bauten, Arbeitstechnik, Hauswirtschaft und Unfallverhütung. Einen Schwerpunkt wird die landwirtschaftliche Betriebswirtschaft bilden. Auch wird man auf die Fragen der Mechanisierung und der rationellen Bauweise besonderes Gewicht legen. Die Versuchsanstalt soll vor allem in die Lage versetzt werden, den zweckmässigen, nach modernen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichteten Einsatz aller Produktionsmittel zu studieren. Dabei soll auch den gesundheitsschädigenden Auswirkungen der zunehmenden Mechanisierung und der Verhütung solcher Schäden besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Auf- und Ausbau der Anstalt in Tänikon ist für Schule, Beratung und Praxis in gleicher Weise dringlich.

Einen weiteren Schwerpunkt sehen wir im Ausbau der milchwirtschaftlichen Forschung. Hier steht gegenwärtig vor allem das Qualitätsproblem beim Käse im Vordergrund, Eine intensivere Aufklärung über bekannte Massnahmen zur Behebung von Käsefehlern, die Durchführung von angewandten Versuchen und schliesslich das wissenschaftliche Eindringen in die Grundlagen milchwirtschaftlicher Probleme ergeben die Prioritätsordnung für den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel. Die Forschungsanstalt für Milchwirtschaft Liebefeld wurde mit der Ausarbeitung einer Gesamtplanung (künftige Tätigkeit, Personal, Raumbedarf) beauftragt. Für den Ausbau des Dienstes der Käsereikonsulenten der Anstalt, für ein vertieftes Studium der Qualitätsfragen beim Käse sowie für eine gewisse Intensivierung der Grundlagenforschung sind bereits 1969 zusätzliche
Mittel vorgesehen. - Gleichzeitig wird es auch möglich sein, die Forschungsanstalt für Agrikulturchemie ins Ausbauprogramm einzubeziehen.

Die dem Forschungswesen gewidmeten Ausführungen haben gezeigt, dass die Aufwendungen des Bundes auf allen Gebieten der Agrartechnik beträchtlich sind. Die Ausbauprogramme werden fortgeführt; noch vorhandene Lükken werden in absehbarer Zeit geschlossen sein. Diese technische Förderung der Landwirtschaft, welche zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit notwendig ist, kann aber anderseits zur Folge haben, dass indirekt marktwirtschaftliche und strukturelle Probleme geschaffen werden. Diese intensiver als bis anhin zu

432 erforschen, entspricht einem dringenden Bedürfnis. Eine bessere Erforschung des Marktes, der langfristigen Produktions- und Absatzmöglichkeiten überhaupt könnte die Basis für eine vorausschauende Politik der Produktionslenkung bilden. Wir werden in Zukunft auch für die agrarökonomische Forschung vermehrte Mittel aufwenden müssen.

Tabelle 31: Subventionierte landwirtschaftliche Meliorationen 1959 bis 1967 Masse bzw. Anzahl1) Meliorationsgattungen

1. Güterzusammenlegungen .

(davon Arroudierungen) 2. Strassen und Wege 3. Wasserversorgungen 4 . Siedlungsbauten . . .

5. Gebäuderationalisierungen 6. Entwässerungen . . .

7. Stallsanierungen . .

8. Bachkorrektionen und Kanalisationen 9 Alpgebäude 10. Hof sanierungen . . .

1l . Bewässerungen 12. Dorfsennereien ...

13. Bewässerungskanäle 14. Elektrizitätsversorgungen , 15. Urbarisierungen . . .

16 Seilbahnen 17. Dienstbotenwohnungen .

18. Gülleverschlauchungen 19. Andere Verbesserungen , .

20. Milchleitungen 21. Rebbergeinrichtungen 22 Feldscheunen 23 . Düngeranlagen . . .

24. Versuchswcsen . . . .

25 . Einfriedigungen . . . .

Total 1

Mittel 1959/66

1967

Zugesicherte Bimdrabtlträg e Mittel 1959/66

1967

in 1000 Fr.

1967 Prozent der Kosten

15 896 ha 16 731 ha

15760

23622

41,3

(2 546 ha) (402ha) 153 km 224 km 255 km 337 km 69 59

(135) 8855 5698 4671

(21) 11924 10053 5299

(35,0) 35,4 30,7 25,3

90 1140ha 253

145 1 303 ha 146

3385 3028 2951

5934 4291 2580

27,4 33,8 22,3

88 km 84 28 308ha 16 9420 m

154 km 55 32 127ha 4 9384 m

2376 1928 1412 670 645 509

3226 2086 2185 788 187 1296

35,2 33,7 30,4 21,3 31,5 16,6

100km 127ha 9017 m

337 km 91 ha 8072 m

479 283 279

579 400 164

22,3 35,6 29,7

14

241

148

18,7

23 996 m

7749 m

237

162

34,3

6 23003m

7 8350 m

144 120

140 75

40,2 42,2

4 3 12

1 2 11 4 3

91 34 34 23 16 53870

27 22 42 192 16 75437

22,9 20,1 23,4 40,8 41,3 32,5

21

4

·

Projekte, die jährlich neu in Ausführung genommen werden

433

1.3 Das landwirtschaftliche Meliorationswesen Unter dem Titel landwirtschaftliche Meliorationen fördert und unterstützt der Bund eine reichhaltige Reihe strukturverbessernder Massnahmen. Diese sind in Tabelle 31 in der Rangfolge der Summe der jährlich zugesicherten Bundesbeiträge dargestellt. Mit deutlichem Abstand an der Spitze stehen nach wie vor die Güterzusammenlegungen; es folgen Strassen und Wege, Wasserversorgungen und Hochbauten.

Im landwirtschaftlichen Meliorationswesen konnte die bereits im Dritten Landwirtschaftsbericht ausgewiesene und näher dargelegte Intensivierung der Arbeiten fortgesetzt werden. Dies kommt deutlich zum Ausdruck in der Zunahme der Aufwendungen des Bundes, dargestellt in Tabelle 32. Danach haben sich die Beiträge des Bundes im Mittel der letzten drei Jahre gegenüber dem Durchschnitt von 1960/62 mehr als verdreifacht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beitragssätze in dieser Zeitperiode nicht erhöht wurden. Anderseits ist naturgemäss ein Teil der Mehraufwendungen teuerungsbedingt. Aus der Höhe der in den letzten Jahren zugesicherten Bundesbeiträge ist zu schliessen, dass die Meliorationstätigkeit weiter zunimmt. Immerhin setzt die Finanzlage des Bundes dieser Ausdehnung inskünftig gewisse Grenzen.

Dieselbe Notwendigkeit der Beschränkung ist bereits auch in verschiedenen Kantonen recht deutlich festzustellen.

Tabelle 32: Aufwendungen des Bundes für das landwirtschaftliche Meliorationswesen, 1960-1968 Jahre 1960/62

1963 1964 1965 1966 1967 1968

Ausbezahlte Bundesbelitäge ïn Mio, Fr.

Zugesicherte Bundesbciiräge in Mio. Fr.

21,4 25,2 33,0 48,3 55,3 100,5 75,0

41,6 51,4 67,2 72,7 75,5 75,4 75,9

Die maximalen Beitragssätze des Bundes sind im Berggebiet höher als im Flachland. Sie betragen beispielsweise für Güterzusammenlegungen 35 bis 40 % der Kosten im Flachland und 50 % im Berggebiet; für Siedlungen, Hofsanierungen und Gebäuderationalisierungen bis 30 % im Flachland und bis 40 % im Berggebiet. Die ausgewiesenen Bundesbeiträge werden regelmässig ergänzt durch Beiträge der Kantone und allenfalls der Gemeinden. Diese Leistungen entsprechen in finanzstarken und finanziell mittelstarken Kantonen jenen des Bundes, und in finanzschwachen Kantonen machen sie 3/5 der Bundesbeiträge aus, welche Minderleistung aber in der Regel durch entsprechend höhere Bundesbeiträge ausgeglichen wird. Wir dürfen feststellen, dass unser Strukturver-

434

besserangsprogramm diesbezüglich sehr grosszügig ausgebaut ist. Ergänzend können seit 1962 auch zinslose Investitionsdarlehen zur Restfinanzierung der verschiedensten Meliorationen gewährt werden. Über den Umfang der Meliorationstätigkeit bei den wichtigsten Positionen soll nachfolgend kurz berichtet werden.

1.3.1 Güterzusammenlegungen, Strasse» und Wasserversorgungen Bei diesen Meliorationsarten handelt es sich um ausgesprochene Gemeinschaftswerke, aus denen nicht nur ein Einzelner, sondern eine Gruppe von Beteiligten Nutzen zieht. Dies allein schon rechtfertigt einen höheren öffentlichen Beitrag für diese Massnahmen. Er ist aber auch notwendig, um einen genügenden Anreiz für das Mitmachen aller oder doch der Mehrzahl der Beteiligten zu schaffen. Während beim Ausbau von Strassen, Wegen und Wasserversorgungen über mehrere Jahre betrachtet erneut eine erfreuliche Zunahme festzustellen ist, möchte man wünschen, dass es bei den Güterzusammenlegungen noch rascher vorwärts ginge. Die Zahlen in Tabelle 33 geben zwar insofern ein unvollständiges Bild, als die durch den Nationalstrassenbau bedingten Flurbereinigungen, die in den letzten Jahren einen grösseren Umfang erreichten, nicht eingeschlossen sind. Zu beachten ist ferner, dass der Anteil der Arrondierungen-Form einer vereinfachten Güterzusammenlegung mit Beschränkung auf die Parzellengruppierung und ein einigermassen befriedigendes Wegnetz zurückgegangen ist, weil die Arrondierung zwar eine verhältnismässig rasche, aber die Landwirte auf die Dauer doch nicht befriedigende Lösung bringt.

Hindernd für eine Beschleunigung der Güterzusammenlegungen wirken sich die stark gestiegenen Kosten und der nach wie vor bestehende Mangel an Fachpersonal aus.

1.3.2 Landwirtschaftliche Hochbauten Der Anteil der Hochbauten an den Ausgaben für das Meliorationswesen hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. So beansprucht der Hochbau zurzeit rund einen Drittel der Bodenverbesserungskredite. Aus Tabelle 34 geht hervor, dass insbesondere die Zahl der subventionierten Siedlungen, Hofsamerungen und ganz speziell der Gebäuderationalisierungen in den letzten Jahren höher war als 1959/63, Bei den Gebäuderationalisierungen handelt es sich um eine Erneuerung oder Erweiterung bestehender Wirtschaftsgebäude, währenddem bei den Stallsanierangen in der Regel nur der Stallteil
verbessert und subventioniert wird. Nicht zu übersehen ist die langsame Ablösung von Stallsanierangen durch die weitergreifenden Gebäuderationalisierungen und die Abnahme bei Dorfsennereien und Alpgebäuden. Bei den zwei letztgenannten Gebäudekategorien zeigt sich je länger je mehr das Bedürfnis nach Schaffung grösserer und rationellerer Einheiten, weshalb die Zahl der subventionierten Fälle zurückgeht.

Mit der Subventionierang all der genannten Meliorationen will der Bund einen vermehrten Anreiz für eine beschleunigte Verbesserung der Produktionsgrundlagen schaffen. Auf diese Weise sollen die Produktionskosten gesenkt und die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft verbessert wer-

435

den. Für die Zukunft stellt sich als vordringliche Aufgabe die Erarbeitung neuer Lösungen, die mit den gegebenen beschränkten Mitteln eine grössere Breitenwirkung erzielen lassen.

Tabelle 33 : Subventionierte Güterzusammenlegungen, Strassen und Wasserversorgungen je Jahr, 1959 bis 1968 Güterzusammenlegungen 1 Toial ha

davon Arrondieningen ha

1959/63

16432

1963 1964 1965 1966 1967 1968

14011 21543 12050 11415 16731 16891

2972 1583 2384 2606 519 402 2508

Jahre

1

Wege und Strassen km

Wasserversorgungen km

124

249

149

267 266 303 231 337 300

196 176 227 224 173

Durch den Nationalstrassenbau bedingte Zusammenlegungen sind hier nicht eingeschlossen

Tabelle 34: Subventionierte landwirtschaftliche Hochbauten1 je Jahr, 1959 bis 1968 Alpgebäude und Dorfssanereien

50 46 37 32 35

282 242 189 217 210 146 126

21 69 137 151 169 145 169

106 111 121 93 60 59 81

57387

19435

42011

38867

Siedlungsbauten

1959/63

45 79

27

103 110 113 59 74

89922

1963 1964 1965 1966 1967 1968 1968 Durchschnittlicher Bundesbeitrag je Unternehmen Fr.

1

Gebauderationalisierungen

StallHofsanierungen aanierungcn

Jahie

18

Ohne Dienstbotenwohnungen und Feldscheunen 1.4 Investitionskredite und Betriebshilfe

Gestützt auf das Bundesgesetz vom 23. März 1962 über Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft (1BG) gewährt der Bund Kredite sowohl zur Finanzierung von landwirtschaftlichen Investitionen zur Verbesserung der Produktions- und Betriebsgrundlagen (Investitionskredite) als auch zur Behebung der unverschuldeten finanziellen Notlage landwirtschaftlicher Betriebe (Betriebshilfe). Das Schwergewicht liegt dabei eindeutig auf der ersten Massnahme.

436

1,4.1 Investitionskredite Der Bund hat den Kantonen für die Gewährung von Investitionskrediten bis Ende Oktober 1968 rund 400 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.

Damit wurde der für die ersten sechs Jahre, d h. vom 1. November 1962 bis zum 31. Oktober 1968, vorgesehene Kredit ausgeschöpft, und zwar ohne dass von der gesetzlichen Möglichkeit, den Kredit auf 450 Millionen Franken zu erhöhen, Gebrauch gemacht werden musste. Da durch die Tilgungsleistungen der einzelnen Darlehensnehmer bereits Gelder zurückfliessen, welche aber laufend wieder neu eingesetzt werden, ist die Gesamtsumme der gewährten Kredite höher; sie betrug Ende 1967 bereits 606 Mio. Franken (das sind rund 100 Mio. Franken pro Jahr). Von dieser Gesamtsumme entfällt auf Körperschaften und Anstalten ein Betrag von rund 257 Mio. Franken, der allerdings etwa zu drei Fünfteln aus sehr kurzfristigen Baukrediten besteht (siehe Tabelle 35); auf natürliche Personen entfallen 348 Mio. Franken (siehe Tabelle 36). Die mit Investitionsdarlehen unterstützten Massnahmen sind in den genannten Tabellen in vier Gruppen gegliedert.

Eine erste Gruppe umfasst die eigentlichen strukturverbessernden Massnahmen, wie Güterzusarnmenlegungen, Wasserversorgungen, Siedlungen, Aufstockungen usw. Ihr Anteil am Total der Kredite hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies ist nicht zuletzt auf die Praxis des Bundes zurückzuführen, bei der Zuteilung von neuen Mitteln jene Kantone stärker zu berücksichtigen, die in erster Linie eigentliche strukturverbessernde Massnahmen finanzieren.

Ein zweiter Schwerpunkt liegt bei den landwirtschaftlichen Hochbauten.

Hier dienen die Gelder sowohl der Restflnanzierung subventionierter Bauten wie Siedlungen und Gebäuderationalisierungen als auch der Finanzierung nicht subventionierter Neu- und Umbauten. Dabei wird darauf geachtet, dass Bauprojekte nicht so sehr auf den momentanen Umfang eines Betriebes, sondern vielmehr auf die zu erwartenden Bewirtschaftungsmöglichkeiten ausgerichtet werden. Es ist zwar nur in wenigen Fällen möglich, frei werdendes Land für die Vergrösserung bestehender Betriebe zuzukaufen. Dagegen bieten sich vielerorts Gelegenheiten zur Zupacht. Neue Gebäude müssen darum ausbaufähig sein. Es sollte überdies eine gewisse Raumreserve einkalkuliert werden, insbesondere in jenen Gebieten, in denen gute
Zupachtmoglichkeiten bestehen.

Im Jahre 1967 wurde bei den Betrieben mit bewilligten Investitionskrediten ein mittlerer Pachtanteil von 45,6% (gegenüber 32% im Landesmittel) und eine durchschnittliche Betriebsfläche von 11,4 ha festgestellt.

Schliesslich kommt auch den landwirtschaftlichen Gemeinschaftseinrichtungen eine erhebliche Bedeutung zu. Hier sind in erster Linie die kollektiven Getreideabnahmestellen zu nennen, die den einzelnen Landwirt sowohl bezüglich Arbeit wie Investitionen entlasten. Auch auf dem Kortofielsektor zeigt sich eine zunehmende Tendenz zu Gemeinschaftseinrichtungen. Die Milchwirtschaft steht heute mitten in einer raschen technischen Entwicklung, die über die Investitionskredite im Sinne der Förderung rationeller und zweckmässiger

437

Tabelle 35: Investitionsdarlehen für Körperschaften und Anstalten (I.November 1962 bis 31. Dezember 1968) davon Baukredite auf 1 Jahr

Total Investì tionsdarlehen

Maßnahmen

Fälle

1 . Eigentliche Strukturverbesserungen Güterzusammenlegungen, Wege und Strassen Alpverbesserungen ....

Wasserversorgungen Landkäufe durch Meliorationsgenossenschaften Total ....

Mio. Fr. |

%

430 146 91

142,5 14,2 13,1

55,4 5,5 5,1

34 701

4,6 174,4

1,8 67,8

542

34,2

13,3

120 19

23,3 1,4

9,1 0,5

90

8,8

3,4

96 867

5,3 73,0

2,1 28,4

21

0,9

0,3

4. Gemeinsame Maschinenhaltung

445

9,1

3,5

Total Körperschaften und Anstalten

2034

257,4

100,0

2. Landwirtschaftliche Gemeinschaftseinrichtungen Milchwirtschaftliche Gemeinschaftseinrichtungen Getreidetrocknungs-, -reinigungs- und -lagerungsanlagen .

Grastrocknungsanlagen Kühl- und Lagerhäuser für Kartoffeln, Gemüse u. a. m. ...

Übrige landwirtschaftliche Gemeinschaftseinrichtungen . . .

Total 3 . Hauswirtschaftliche schaftseinrichtungen

Gemein-

Mio. Fr.

130,8

9,7 9,2

149,7

149,7

Lösungen gelenkt werden kann. Die Kreditgewährung an Gemeinschaftswerke stösst insofern an gewisse Grenzen, als es gilt, eine Benachteiligung privater Unternehmungen zu vermeiden.

Schon heute stellt sich die Frage, ob das Instrument der Investitionskredite nach Ablauf der Geltungsdauer des Gesetzes beibehalten werden soll. Es ist nicht anzunehmen, dass die Bemühungen um eine beschleunigte strukturelle Bereinigung der Landwirtschaft im Jahre 1974 abgeschlossen sein werden.

Nach dem 31. Oktober 1974 könnten aber gemäss den heutigen gesetzlichen Bestimmungen weder neue Mittel zur Verfügung gestellt noch Darlehen bewilligt werden. Die zurückfliessenden Mittel müssten vielmehr nach einem noch zu bestimmenden Modus an den Bund zurückbezahlt werden. Es wäre nun schade, das hoffnungsvoll begonnene Werk nach so kurzer Zeit abzubrechen.

Bundeäblatt. 121.Jahrg. Bd.I

25

438

Tabelle 36: Investitionsdarlehen für natürliche Personen (1. November 1962 bis 31. Dezember 1968) Massnahmen

1 , Eigentliche Strukturverbesserungen Restfinanzierung von Güterzusammenlegungen inkl. Wege und Strassen ...

Alpverbesserungen .

Wasserversorgungen und Drainagen Siedlungen Ankauf von Land und Gebäude zur Erweiterung von Heimwesen Geflügelhaltung Schweinehaltung .

.

Ausbau der Kälber- und Rindermast Anlagen im Reb-, Obst- und Gemüsebau .

Total 2. Hochbauten Wohngebäude Ökonomiegebäude ...

Wohn- und Ökonomiegebäude Wohn- und Ökonomiegebäude mit Inventar Hauswirtschaftliche Einrichtungen , Arbeitnehmcrwohnungen .

...

Total 3. Inventar Totes und lebendes Inventar (ohne Traktoren und Motormäher) . .

....

Traktoren Motormäher .

Total 4. Liegenschaftsübernahmen -- ohne Inventar .

...

-- mit totem und lebendem Inventar -- mit baulichen Massnahmen - Pachtübernahme Total Total natürliche Personen

Fälle

183 50 145 480 930 58 460

Mio. Fr.

3,0 1,0

1,8 20,1 23,2

1,5

Prozent

09 0,3 0,5 5,8 6,7 0,4 2,9

10,2 0,4 2,5 63,7

0,1 0,7 18,3

669

39,9 54,3 19,1

156 5,5

1053

21,9

64 41

0,7 1,1

6,3 02 03

5811

137,0

39,3

4037 1 867

51,5 19,3

1,1

148 5,5 0,3

6143

71,9

20,6

545 935 220

13,3 22,5

38

1491 3 191 17572

33,5 75,8 348,4

16 105 2427

1761 2223

239

6,5

11,5

6,5 1,9 9,6 21,8

100

Die Kantone sollten auch nach 1974 weitere Darlehen bewilligen dürfen und dem Bund wäre das Recht einzuräumen, bei Bedarf weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir werden zu diesen Fragen rechtzeitig die nötigen Anträge stellen.

Für die nächste Zukunft stellt sich als vordringliche Aufgabe, eine bessere und wirtschaftlich möglichst optimale Wirkung der Investitionskredite zu erreichen. Zu diesem Zwecke sollte die Kreditierung auf landwirtschaftlichen Betrieben noch vermehrt nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen und sich weniger auf die grundpfändliche Sicherung abstützen. Es gilt, die

439

dynamische wirtschaftliche Entwicklung in der Landwirtschaft mittels der Investitionskredite in richtige Bahnen zu lenken und Fehlinvestitionen möglichst zu verhüten. Das kann aber nur über eine eingehende und fundierte betriebswirtschaftliche Analyse, die der zukünftigen Entwicklung eines Betriebes Rechnung trägt, erreicht werden. In diesem Zusammenhang wäre auch zu prüfen, ob in Einzelfällen von dem heute - zum mindesten im Talgebiet - geltenden Prinzip, wonach vor dem Einsatz der Investitionsdarlehen der normale Kredit zum Zinssatz für erste Hypotheken ohne Mehrsicherheit ausgeschöpft werden muss, abgewichen werden kann. Dies wäre dort wünschenswert, wo andernfalls eine notwendige und an und für sich sinnvolle Investition zu einer untragbaren Belastung führen würde. Die Frage des Verhältnisses zwischen dem normalen Bankkredit und dem speziellen Investitionskredit soll daher neu überdacht werden.

1.4.2 Betriebshilfe Die Betriebshilfe'wird in jenen Fällen eingesetzt, in denen ein Landwirt in eine unverschuldete finanzielle Notlage gerät und deshalb seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, obwohl sein Betrieb an und für sich erhaltenswert ist. Für diesen Zweck wurden vom Bund seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft bis Ende 1968 7,7 Mio. Franken eingesetzt. Da die Bundesmittel durch annähernd gleich grosse Beiträge der Kantone zu ergänzen sind, ist die bisher erreichte Gesamtsumme für die Betriebshilfe entsprechend höher. Im Vergleich zu den Investitionskrediten fällt sie aber kaum ins Gewicht. Dies ist eine erfreuliche Feststellung, beweist sie doch, dass finanzielle Notlagen heute in der Landwirtschaft seltener geworden sind.

1.5 Förderung der Tierzucht 1.5.1 Schwerpunkte der gegenwärtigen Fdrderungsmassnahmen Mit Rücksicht auf die grosse Bedeutung, welche der viehwirtschaftlichen Produktion innerhalb der Landwirtschaft zukommt, wird die Tierzucht als Mittel zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit unserer Viehbestände von Bund und Kantonen in grosszügiger Weise unterstützt.

Beim Rindvieh stehen unter den Zuchtförderungsmassnahmen die Leistungsprüfungen und die künstliche Besamung im Vordergrund. Heute unterstehen gegen 430 000 Kühe oder fast die Hälfte des gesamten Kuhbestandes der Milchleistungskontrolle,
ein Anteil, der nur in ganz wenigen Ländern erreicht wird. Die Leistungsprüfungen werden von den Zuchtverbänden unter Einsatz von Computern ausgewertet und der züchterisch so wichtigen Nachzuchtprüfung der Stiere dienstbar gemacht. Sie werden ergänzt durch Mclfcbarkeitsprüfungen und Eiweissbestimmungen bei der Milch von ausgewählten Herdebuchtieren. Kühe, welche die festgesetzten Minimalleistungen nicht erreichen, werden nach den Weisungen des Volkswirtschaftsdepartementes vom

440

30. November 1965 nicht mehr ins Herdebuch aufgenommen. Die Leistungsveranlagung wird damit über die äussere Form gestellt, und die Exterieurprämien des Bundes und der Kantone treten denn auch heute gegenüber den Beiträgen an die Milchleistungsprüfungen stark zurück (s. Tabelle 37).

Tabelle 37: Die Unterstützung der Rindviehzucht durch Bund und Kantone, in 1000 Franken

1957

Beiträge zur Verbesserung der Tierhaltung und Tierhygiene im Berggebiet Milchleistungsprüfungen ...

Prämien für Stiere und Kühe Beiträge an Viehzuchtgenossenschaftcn Ankaufsbeiträge für Stiere (422 bzw. 325 Stück) Remontierungsbeiträge für weibliche Tiere (966 bzw. 1565 Stück) Zuchtfamilien- und Halteprämien Beiträge an die Herdebuchführung Beiträge an die Märkte und Ausstellungen Übrige Beiträge Total 1

Kantone

Bund

Verwendungszwecke

1964

|

1967

1967

799 594

9758 3848 748

11013 7267 703

3620 1261

59

541

582

972

226

193

22

30 44

180 66 121

156 61 145

245 28 153

9 7

17 55

30 59

63 341

1542

15560

20209

67051

Dazu kommen Beiträge von Gemeinden und Korporationen

Die künstliche Besamung hat seit der Gründung des Schweizerischen Verbandes für künstliche Besamung im Jahre 1961 einen erstaunlich raschen Anstieg erlebt. 1968 wurden schätzungsweise bereits 260 000 Tiere oder gegen ein Viertel des deckfähigen Bestandes besamt, und der Umfang steigt weiterhin an.

Die Besamung wurde von Anfang an konsequent in den Dienst der züchterischen Verbesserung der Viehbestände gestellt. Die Besamungsstiere werden unter wissenschaftlicher Leitung nachzuchtgeprüft, und zwar nicht nur auf Milch, sondern auch, was heute besonders wichtig ist, auf Fleisch. Für die Prüfung der Nachkommen auf Mastleistung haben sich erfreulicherweise zahlreiche Anstaltsbctricbe und private Mastbetriebe zur Verfügung gestellt. 7ur Zeit unterzieht der Besamungsverband jährlich 60-80 Jungstiere ausgewählter Abstammung der Nachzuchtprüfung. Die BewiUigungspflicht für die Anwendung der Besamung wurde auf den 1. Juli 1967 aufgehoben.

441

Dank der Zusammenfassung der Besamung in der Hand einer einzigen Organisation konnten die technischen und züchterischen Entwicklungen der letzten Jahre voll ausgenützt werden. Während im Ausland die Besamung meist von zahlreichen kleineren Stationen ausgeht, die heute mühsam den Zusammenschluss suchen müssen, sind bei uns von Anfang an nur drei grosse Stationen für die ganze Schweiz vorgesehen worden, von denen die in Neuenburg und Mülligen bei Brugg bereits ausgebaut sind, während die dritte in Bütschwil (St. Gallen) als Ersatz für die zu klein gewordenen Einrichtungen in Elgg entstehen wird.

Auch beim Kleinvieh wurden die Leistungsprüfungen intensiviert. Wir erwähnen besonders die neue Mast- und Schlachtleistungsprüfungsanstalt für Schweine in Sempach, die im April 1967 ihren Betrieb aufgenommen hat und deren Ergebnisse für die Selektion in der Schweinezucht wegleitend sind. Für unsere beiden Schweinerassen führt die Zentralstelle für Kleinviehzucht in Bern ein Herdebuch, dessen Ergebnisse den Züchtern periodisch zur Verfügung gestellt werden. Beim Schaf wird eine ähnliche Zentralisation des Herdebuchwesens zur Zeit vorbereitet. Die notwendige Umstellung von der extensiven Schafhaltung auf die vom Markt verlangte Produktion frühreifer Schlachtlämmer erfordert entsprechende züchterische Massnahmen. Trotz dem Bestandesrückgang gewinnt die Ziegenhaltung eher wieder an Bedeutung. Es sind erfreuliche Ansätze zu einer marktgerechten Produktion von Ziegenkäse vorhanden.

Die Geflügelhaltung hat in den letzten Jahren grössere Wandlungen als jeder andere Zweig der Tierzucht durchgemacht. Sie ist heute gekennzeichnet durch eine intensive Haltung der Tiere unter standardisierten Umweltverhältnissen, eine weitgehende Konzentration der eigentlichen Zuchtarbeit auf wenige grosse Unternehmen, die sich aller verfügbaren wissenschaftlichen Hilfsmittel bedienen, sowie durch eine zunehmende Verlagerung der Marktproduktion auf grössere, weitgehend vertikal integrierte Produktionseinheiten.

Dank einem Bundesdarlehen konnte die Schweizerische Stiftung für Geflügel ihre Bauten und Einrichtungen in Zollifcofen modern ausbauen und vermochte dadurch mit der Entwicklung Schritt zu halten. Im Frühjahr 1968 begannen in den neuen Ställen zentrale Lege- und Mastleistungsprüfungen, wobei Stichproben von 100 Legetieren oder
200 Masttieren pro Herkunft unter denselben Umweltverhältnissen aufgezogen und geprüft werden. Die Resultate dienen vorab der Orientierung der Käufer, die damit erstmals objektive Vergleichszahlen über das auf dem Markt angebotene Tiermaterial erhalten. Neben den Leistungsprüfungen wurde auch das Kurs- und Beratungswesen ausgebaut.

Bedeutend waren auch die privatwirtschaftlichen Anstrengungen und Leistungen auf dem Gebiete der Geflügelzucht und -haltung.

In der Landwirtschaft wird das Zugpferd weitgehend durch den Motor ersetzt. Der Bedarf der Armee an Trampferden beträgt rund 11500 Stück.

Um diesen Bedarf an diensttauglichen Kaltblutpferden auch für die Zukunft zu decken, ist eine Vorlage betreffend die Ausrichtung von Halteprämien in Vorbereitung. Die Nachfrage nach Reit- und Sportpferden nimmt immer

442

mehr zu. Die Zucht muss deshalb zum Teil vom Freibergerpferd auf das Halbblutpferd umgestellt werden. Diese Umstellung ist aber mit erheblichen Anfangsschwierigkeiten auch finanzieller Art verbunden. Um sie zu erleichtern, soll die Verordnung vom 4. November 1960 über die Förderung der Pferdeund Maultierzucht entsprechend geändert werden.

Für die bergbäuerliche Zucht werden eine Reihe von Sondermassnahmen durchgeführt. Wenn das Berggebiet seine eigenen Bestände remontieren und die Talbauern mit guten Tieren beliefern soll, muss es Kälber guter Abstammung aus dem Talgebiet zukaufen. Mit Ankaufs- und Remontierungsbeiträgen soll das erleichtert und damit gleichzeitig die Arbeitsteilung zwischen Tal- und Berggebiet gefördert werden.

In den letzten Jahren sind, meist unter Leitung des Instituts für Tierzucht der ETH und mit finanzieller Unterstützung des Bundes, eine ganze Reihe von Rassenvergleichsversuchen angelegt worden. Ausgedehnte Versuche mit Gebrauchskreuzungen zwischen Fleckvieh und verschiedenen ausländischen einseitigen Mastrassen konnten im vergangenen Jahr abgeschlossen werden. Die Kreuzungsprodukte werden nicht zur Weiterzucht, sondern ausschliesslich zur Mast verwendet. Von den untersuchten Rassen zeichneten sich die Kreuzungen mit der englischen Mastrasse Aberdeen Angus durch kleine Geburtsgewichte und entsprechend leichte Geburten, durch Vitalität, Frühreife und gute Schlachtqualität bei rechtzeitiger Schlachtung aus. Die Kreuzungen mit der bekannten französischen Mastrasse Charolais zeigten vor allem hohen Zuwachs und gute Futterverwertung; dabei ist festzuhalten, dass sich die männlichen Produkte der Charolais-Kreuzungen besser zur Ochsen- als zur Munimast eignen. Samen von diesen beiden Rassen zur Erzeugung von Masttieren steht der Praxis heute zur Verfügung. Ein umfassender Vergleichsversuch zwischen Montbeliardvieh, deutschem, Österreichischem und schweizerischem Fleckvieh läuft seit 1965 auf vier grossen Anstaltsbetrieben. Total umfasst der Versuch rund 800 Tiere. Während über die Milchleistung erst wenige Zahlen vorhegen, konnten über das Wachstum und die Mastleistung bereits interessante Ergebnisse gesammelt werden. Der Versuch wird es gestatten, die an unseren Rassen geübte Kritik entweder zu entkräften oder aber sie sachlich zu fundieren. Im Frühjahr 1967 begann ein sogenannter
Interzuchtversuch mit schweizerischem Braunvieh und amerikanischem Brown Swiss, in den rund 1000 Braunviehtiere aus grosseren Herdebuchbetrieben einbezogen wurden. Zu diesem Zwecke wurde Samen von 10 amerikanischen Brown-Swiss-Stieren importiert. Die Nachkommen werden sowohl auf Fleisch wie auf Milchleistung hin geprüft.

Im Winter 1967/68 wurden vorab im Kanton Freiburg rund 1000 Rotfleckviehtiere mit Samen von amerikanischem Red Holstein besamt. Es handelt sich dabei um eine grossrahmige, milchbetonte Rasse, die in jeder Beziehung, mit Ausnahme eben der roten Farbe, der schwarzbunten Huktcinrasse entspricht, die auch zur Einkreuzung in das Freiburger Schwarzfleckvieh herangezogen wird. Der Versuch soll auf andere Gebiete, vorab im Berner Jura und im Waadtland, erweitert werden.

443

1,5.2 Künftige Aufgaben der Tierzuchtförderung

Zwei Schwerpunkte der Tierzuchtförderung bleiben unverändert : die Leistungsprüfungen und die künstliche Besamung, Bei den Leistungsprüfungen geht es in Zukunft weniger darum, sie umfangmässig auszudehnen als vielmehr ihre Ergebnisse noch ausgeprägter als bisher den Zuchtentscheiden zugrundezulegen. Die Mithilfe der Tierzuchtwissenschaft wird dafür unbedingt nötig sein. Die künstliche Besamung hat beim Rindvieh heute ihre Anlaufperiode hinter sich und vermag finanziell in Zukunft auf eigenen Füssen zu stehen. Sie wird sich bemühen müssen, ständig auf der Höhe der technischen und züchterischen Entwicklung zu bleiben. Beim Kleinvieh und insbesondere beim Schwein muss die künstliche Besamung noch eingeführt werden, weil sie dort in Verbindung mit den Mastleistungsprüfungen ebenfalls grosse züchterische Vorteile verspricht.

Daneben ergeben sich aus den wirtschaftlichen Entwicklungen der Tierproduktion neue Probleme, die gelöst werden müssen. In der Rindviehzucht geht es vor allem darum, bei den sich ändernden Absatzaussichten für Milch und Fleisch ein neues Gleichgewicht zwischen Milch- und Fleischproduktion zu finden. Wenn der Milchverbrauch stagniert und gleichzeitig die Milchleistung je Kuh ansteigt, muss die Kuhzahl vermindert werden. Weniger Kühe bedeutet aber gleichzeitig auch weniger Nachwuchs für die Fleischproduktion, und das in einer Zeit, wo der Fleischverbrauch noch kräftig steigt und die Produktion von Rindfleisch in einem vernünftigen Masse ausgedehnt werden könnte. Zahlenmässige Ausführungen dazu folgen weiter hinten und finden sich insbesondere im Bericht der Fachkommission für Fragen der Fleischproduktion an den Chef des EVD vom 16. November 1966 (zu beziehen bei der Abteilung für Landwirtschaft). Einige Lösungsmöglichkeiten seien angedeutet : - Verwendung eines zunehmenden Anteils der für die Mast verfügbaren Tiere zur Jungviehmast (hierin liegt noch eine beträchtliche Reserve), dafür Erhöhung des Mastendgewichtes in der Kälbermast.

- Frühbelegung geeigneter Mastrinder, um den Kälberanfall zu vergrössern; die Muttertiere selber werden kurz nach der Geburt der Kälber geschlachtet ; - Ausdehnung der Gebrauchskreuzungen mit reinen Mastrassen; - Versuche mit der Haltung reiner Mastrassen, um die Voraussetzungen für die Wirtschaftlichkeit dieser Mast unter unseren Verhältnissen abzuklären.
Auf der ändern Seite erfordert die züchterische Entwicklung der letzten Jahre auch ein Überdenken der Organisationsforrnen in der Viehzucht. Die Tierzuchtverordnung von 1958 hat im wesentlichen die überkommene Organisation unserer Viehzucht bewahrt: Der Bund erlässt die grundlegenden Bestimmungen und subventioniert teils allein, teils zusammen mit den Kantonen die einzelnen Massnahmen. In ihre Durchführung teilen sich dann die Kantone und Verbände. Die Verbände besorgen das Herdebuchwesen und die Leistungsprüfungen; den Kantonen steht die Aufnahme der Tiere ins Herdebuch, das Schau- und Prämienwesen und der viehwirtschaftliche Beratungsdienst zu.

444

Diese komplizierte Organisation ist einer straffen und zielbewussten Zuchtlenkung, wie sie heute erforderlich ist, abträglich. Sie trägt auch dem Umstand nicht Rechnung, dass die züchterischen Fragen heute nicht mehr für sich allein behandelt werden können, sondern dass sie untrennbar verbunden sind mit den Fragen des Absatzes.

Aufgabe des Staates muss es in erster Linie sein, günstige Bedingungen zu schaffen, unter welchen wirkliche und dauerhafte züchterische Fortschritte erzielt werden können. Träger dieses Fortschrittes müssen die Züchter und ihre Organisationen sein. Sie müssen über die notwendigen Einrichtungen und Kenntnisse dazu verfügen, und die Verantwortung kann und soll ihnen nicht abgenommen werden. Der Staat soll sich vergewissern, dass marktgerecht produziert wird, aber sich im übrigen nicht allzu sehr in die Züchtungstechnik und in die Züchtungsmethoden einmischen. Diese sind ohnehin in laufender Entwicklung und deshalb kaum für eine Kodifizierung in Gesetzestexten geeignet. Der Staat soll sich damit begnügen, die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen klar zu ordnen, die Forschung zu tragen und im übrigen leistungsfähige und vorwärtsstrebende Zuchtorganisationen zu fördern und zu unterstützen. Das klassische und wohl auch in der Tierzucht besonders geeignete Mittel dazu ist die Ausrichtung von Beiträgen, die an gewisse Voraussetzungen gebunden sind.

Öffentliche Beiträge sind gerechtfertigt, da die Ergebnisse ja schliesslich auch wieder der Allgemeinheit zugute kommen werden.

Im Sinne dieser Ausführungen hat der Bundesrat auf den 1. Juli 1967 die Bestimmungen der Tierzuchtverordnung über die gebietsweise Begrenzung der FÖrderungsmassnahmen auf bestimmte Rassen aufgehoben. Eine weitergehende Vereinfachung und Liberalisierung der Verordnung wird zur Zeit geprüft. Dabei soll das Bestreben wegleitend sein, eine möglichst freie Entfaltung der privaten Initiative zu ermöglichen und damit fortschrittlichen Ideen und Lösungen zum Durchbruch zu verhelfen.

2. Preis- und Absatzsicherung

2.1 Grundzüge der Preispolitik und allgemeine Preisentwicklung Schon seit Jahrzehnten nimmt der Bund Einfluss auf die Preisgestaltung landwirtschaftlicher Produkte, Die Preispolitik ist zu einem Kernstück der Agrarpolitik geworden. In dieser Beziehung macht die Schweiz keine Ausnahme, denn die Regierungen aller westlichen Industrieländer müssen sich mit der Festsetzung der Agrarpreise befassen. Unterschiede bestehen allerdings im Ausmass der Preisstützung. In der Schweiz gelten hiefür neben den Vorschriften des Getreide- und dei Allcoholgeietzes die Richtlinien des Landwirtschaftsgesetzes und somit der gewissen Einschränkungen unterliegende Grundsatz der kostendeckenden Preise. Die Höhe der Agrarpreise wurde deshalb in den letzten Jahren primär nach einkommenspolitischen Gesichtspunkten festgelegt.

Tabetle 38: Produzentenpreise landwirtschaftlicher Erzeugnisse, 1958-1968 Weiien Kla&se II1)

Speisekartoffeln (Blmje)

Zuckerruben s)

Raps

Fr./q

Fr./q

Fr./q

Fr./q

37.50 68.-- 68.-- 68.-- 68.-- 70.-- 70.-- 70.-- 70.-- 70.-- 70.-- 70.--

15.-- 23.-- 23.-- 23.-- 25.-- 27.-- 27.-- 28.-- 30.-- 32.-- 32.-- 32.--

3.50 7.40 7.10 7.10 7.30 7.50 7.50 8.30 8.30 8.30 8.30 8.30

Jahrc

1939 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968

Grundpreis

120 -- 110.-- 110.-- 110.-- 120.--

120.-- 120.-- 120.-- 120.-- 120.-- 120.--

SchtachtEier Schlacht- WuisUriihe rlnAttr schwcinc (an Sllnimel* nnuer (0 QuaUlat (QualitatA) Grundpreis oiganlD+E) (100-120 kg) ahziiglich sationen) VerlustanteU*) Rp. /Stuck Rp./kg Fr./kg LO Fr./kg LG Fr./kg LG

MUeh

Rp./tg

19,0 43,0 43,0 43,0 43,3 45,3 47,0 49,3 50,9 53,0 55,0 56,0

42,9 42,1

41,1 42,7 44,8 46,6 49,2 50,6 52,7 54,0 52,8

11,0 23,6

1.35 3.13

-.72 1.88

22,2 22,6 23,4 22,7 22,1 20,5 21,9 20,2 19,3 20,4

3.15 3.13 3.16 3.16 3.29 3.42 3.50 3.63 3.73 3.83

1.92 1.91 1.95 1.97 2.05 2.23 2.31 2.36 2.44 2.46

1.60 3.23 3.33 3.08 3.17 3.47 3.43 3.48 3.32 3.48 3.51 3.19

97 90 96 89 85 89

105 109 112 116 119 122

108 117 121 124 128 129

107 108 103 108 109 99

1963

1 1 3

1964

103 103

1965 1966 1967 1968

103 103 103 103

117 122 130 139 139 139

104 115 115 115 115 115

106 106 106 106 106 106

109 115 119 123 128 130

111 117 120 125 128 126

Nach alter Ktassierung, gultig bis 1964 (Preis fiir Hauptsorte Probus) Basispreis fur Ruben mit 15% Zuckergehalt Je kg Verkehrsmilch; die ersten 8000 kg je Betrieb sind ab I.November 1962 von der Verlustbeteiligung befreit; der tatsachlich erzielte Erlos 1st hoher als hier angegeben, denn er schliesst zusatzlich den sogenannten Ortszuschlag plus evtl.

Siloverbotszulage und Kasequalitatspramien ein.

Quellengaben siehe Text

SW

Index 1958/60 = 100

446

Die markt- und handelspolitischen Instrumente und Regelungen zur Stützung der Preise sind bei den einzelnen Produkten unterschiedlich und daher mannigfaltig. Sie wurden im Zweiten Landwirtschaftsbericht ausführlich erläutert (vgl. S. 23 ff.) und sollen in diesem Bericht im Abschnitt 4.2 über den Aussenschutz der Landwirtschaft zusammenfassend dargestellt werden.

Über die Entwicklung der Produzentenpreise einiger wichtiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse orientiert Tabelle 38. Die Angaben bei den pflanzlichen Produkten sowie bei der Milch stellen die behördlich festgesetzten Preise dar. Bei den übrigen Erzeugnissen handelt es sich um das Jahresmittel der tatsächlich erzielten Erlöse; die betreffenden Durchschnittszahlen sind, mit Ausnahme der Eier, den jährlichen Berichten des Schweizerischen Bauernsekretariates über «Preise und Ernten in der schweizerischen Landwirtschaft» entnommen. Diese Zahlen zeigen, dass im Vergleich zum Dreijahresmittel 1958/60 die Produzentenpreise beim Rindfleisch bis zum Jahre 1968 um 20-30% anstiegen, bei den Schweinen nach einer längeren Periode höherer Preise 1968 wieder etwas zurückfielen, während für die Eier 11 % weniger gelöst wurden. Der gegenwärtige Milchgrundpreis liegt um 30% höher; bei Berücksichtigung des heutigen Rückbehaltes von 5 Rp. und des damaligen Verlustbeitrages der Produzenten von durchschnittlich l Rp. je Kilogramm (1958/60) vermindert sich die Erhöhung, bezogen auf l kg Verkehrsmilch, auf rund 26%. Bei den pflanzlichen Produkten ist die Produzentenpreisverbesserung für die Speisekartoffeln mit 39 % beträchtlich, während anderseits der Weizenpreis für die Hauptsorte Probus seit 1962 unverändert blieb, Die Angaben der Tabelle 38 vermitteln insofern nur ein unvollständiges Bild, als einerseits die Preise verschiedener Agrarprodukte nicht eingeschlossen sind und anderseits auch die Preisentwicklung bei den landwirtschaftlichen Produktionsmitteln zu berücksichtigen ist; darüber orientieren die Tabellen 39 und 40. Unter den Produktionsmitteln sind insbesondere die Löhne und die Preise für landwirtschaftliche Bauten beträchtlich gestiegen, während die Dünger- und Futtermittelpreise im ganzen eher stabil blieben (vgl. Tabelle 39).

Über die Veränderung der Preise im gewogenen Mittel aller Produkte und Produktionsmittel seit 1958/60 geben die beiden
Indizes in Tabelle 40 Auskunft.

Danach sind die von den Produzenten gelösten Preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse um 22% gestiegen, die mittleren Preise landwirtschaftlicher Produktionsmittel um 39 %. Es darf aber nicht übersehen werden, dass aus den im ersten Teil dieses Berichtes gemachten Erwägungen der Vergleich zwischen den Preisindizes für Produkte einerseits und Produktionsmittel anderseits keine direkten Schlussfolgerungen auf die Einkommensentwicklung der Landwirtschaft gestattet, da diese durch Produktivitätsfortschritte, Witterungseinflüsse und andere Faktoren mitbestimmt wird. In dieser Beziehung liefern vor allem die Buchhaltungserhebungen zweckdienlichere Unterlagen.

In der Folge sollen die in den letzten Jahren getroffenen preispolitischen Massnahmen bei den landwirtschaftlichen Hauptprodukten zusammen mit den damit verbundenen finanziellen Aufwendungen dargestellt werden.

447

Tabelle 39: Index der Preise der wichtigsten landwirtschaftlichen Produktionsmittel Jahre 1958/60 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968

Geräte und Maschinen

Familienfremde Arbeit

Futtermittel

Dunger

100

100

100

100

100

100

106,4 105,3 103,0 104,8 105,6 103,5 104,6

97,6 97,7 98,6 101,0 102,4 103,0 102,1

110,8 115,0 121,0 125,5 131,1 135,0 136,7

114,0 119,3 123,9 129,5 134,3 138,8 141,4

98,4 98,4 103,6 109,3 113,8 120,2 123,7

121,9 132,4 147,3 160,0 169,8 183,3 196,3

Bauten

1. Hypotheken

Quelle: Statistische Erhebungen und Schätzungen sowie Landwirtschaftliche Monatszahlen des SBS, Brugg (umgerechnet auf Basis 1958/60).

Tabelle 40: Gesamtindex der Preise landwirtschaftlicher Produkte und landwirtschaftlicher Produktionsmittel, 1958/60 = 100 Preise landwirtschaftlicher Produkte1

1958/60 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1

Preise landw. Produktionsmittel

100

100

102,0 108,0 109,2 113,8 118,2 121,4 121,9prov.

105,1 111,0 115,6 121,7 128,4 133,8 139,2

Jahresindex der Produzentenpreise landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Quelle: Statistische Erhebungen und Schätzungen des SBS, Brugg (umgerechnet auf Basis 1958/60)

2.2 Milch und Milchprodukte 2,2.1 Entwicklung der Lage und bisherige Massnahmen Wir gestatten uns, die Berichterstattung über diesen Sektor relativ kurz zu halten, da wir uns in der Botschaft an die Bundesversammlung vom 7. Februar 1968 (BB11968,1, 345) über die Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses sehr ausführlich dazu geäussert haben. Wir verweisen daher für weitere Erläuterungen und Einzelheiten auf die erwähnte Botschaft.

Seit 1964 erfuhr der Milchgrundpreis, dessen Festsetzung Sache des Bundesrates ist, folgende Erhöhungen: am 1. April 1964 um 3 Rp. auf 50 Rp./kg am 1. Juni 1965 um l Rp. auf 51 Rp./kg am 1. Nov. 1965 um 2 Rp. auf 53 Rp./kg am 1. Mai 1967 um 3 Rp. auf 56 Rp./kg

448

Diese Grundpreiserhöhungen erwiesen sich als notwendig, um den Grundsatz der kostendeckenden Preise gemäss Art.29 Landwirtschaftsgesetz und damit der Sicherung eines paritätischen landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes nachzukommen. Die letzte Preiserhöhung vom Mai 1967 wurde, wie jene vom I.November 1965, voll auf die Milchproduktenpreise überwälzt. Nachdem schon per 1. November 1966 die bisher ausgerichteten Verwertungszuschüsse auf inländischen Milchprodukten im Ausmass von 4-6 Rp./kg, in Anlehnung an die Vorschläge der Kommission Stocker, auf die Konsumentenpreise abgewälzt worden waren, wurden Butter und Käse somit innert einem halben Jahr zweimal wesentlich verteuert. Dieser Umstand hat im Sommer 1967 zu einem empfindlichen Absatzrückgang geführt, der zur ohnehin seit 1965 rückläufigen Konsumtendenz hinzukam. Dieser Trend ist vor allem auf die zunehmende Konkurrenzierung durch billige Import- (insbesondere Käse) sowie Ersatzprodukte (vor allem Margarine) zurückzuführen.

Gleichzeitig nahm die Milchproduktion vom Frühjahr 1967 an rasch zu.

Im Jahre 1967 betrug die Zunahme der Verkehrsmilcheinlieferungen gegenüber dem Vorjahr nicht weniger als 7,3%. Folgende Ursachen sind für diesen starken Anstieg verantwortlich: sehr günstige Futterverhältnisse in den Jahren 1966 und 1967, Verbesserung der Qualität des betriebseigenen Futters (Heubelüftung, Trockengras), Erhöhung des Milchpreises um total 6 Rp. in den beiden Jahren 1964 und 1965, zunehmende Verwendung von zugekauftem Futter, insbesondere Milchersatzfuttermitteln, züchterische Verbesserung der Viehbestände, rückläufiger Konsum in den bäuerlichen Haushalten (Abnahme der landwirtschaftlichen Bevölkerung) sowie leicht steigende Kuhzahl.

Tabelle 41 : Entwicklung des Kulibestandes und der Verkehrsmilchproduktion Apnlzahlung

Anzahl Ruhe

Abrecluiungspenode (I.November bis 31. Oktober)

Verkelirsmllcli Mio.q

1963 1964 1965 1966 1967 1968

918000 897000 920000 917 952 927 600 929 500

1962/63 1963/64 1964/65 1965/66 1966/67 1967/68

23,8 22,9 24,3 24,6 26,3 26,7

Quelle: Milchstatistik der Schweiz, SBS, Brugg

Die gegenläufige Entwicklung von Produktion und Absatz hat dazu geführt, dass sowohl bei Butter wie bei Käse Lagerüberschüsse entstanden sind.

T Im einerseits die überhöhten Vorräte zu liquidieren und anderseits auf die Milchproduktion einen lenkenden Einfluss auszuüben, sah sich der Bundesrat seit Herbst 1967 zur Durchführung einer aussergewöhnlich grossen Zahl von Massnahmen auf dem Gebiete der Milchwirtschaft gezwungen.

449

Stichwortartig zusammengefasst wurden seit 1. September 1967 die folgenden wichtigsten Beschlüsse gefasst: 1. September 1967 - Verbilligungsaktionen für Butter: Preise für Frischkochbutter um Fr. 3.40/kg und für Tafel- und eingesottene Butter um Fr. 1.50/kg reduziert.

- 100 Wagen eingesottene Butter bewilligt.

- Ermächtigung der Käseunion, die Inlandpreise für Ia-Greyerzer der Winter-Produktion 1966/67 um Fr. 50,-/q zu senken.

1. November 1967 ~ Erhöhung des Sicherstellungsbetragcs von bisher 1,35 Rp./kg auf das gesetzliche Maximum von 3 Rp./kg.

- Höherbewertung der Magermilch von Fr. 5,- auf Fr. 6.50 je q zentrifugierte Vollmilch und entsprechende Kürzung der Butterübernahmepreise um 36 Rp./kg.

- Verschärfung der Qualitätsbezahlung der Unionskäse.

- Beitrag an die Vermarktung von Weich- und Halbhartkäse von Fr. 250 000.-.

- Beitrag an zusätzliche Werbemassnahmen für Konsum- und Kaffeerahm von Fr. 250 000.-.

- Sonderkredit von 5 Mio. Franken für zusätzliche Lieferungen von Milch und Milchprodukten an Hilfswerke, - Erhöhung der Preiszuschläge auf eingeführtem Magermilchpulver von Fr. 10.-/q auf Fr. 30.-/q.

- Erhöhung der Preiszuschläge auf eingeführten Milchersatzfuttermitteln von Fr. 35.-/q auf Fr. 60.-/q.

1. Januar 1968 - Erhöhung der Preiszuschläge auf eingeführtem Magermilchpulver von Fr. 30.-/q auf Fr. 70.-/q.

- Erhöhung der Preiszuschläge auf eingeführten Milchersatzfuttermitteln von Fr. 60.- auf Fr. 90.-/q.

18. Januar 1968 - Erweiterung der Verbilligungsaktionen für Butter: Reduktion der Preise für Frischkochbutter um Fr. 1.80/kg und für eingesottene Butter um Fr. 3.-/kg.

- Weitere 200 Wagen eingesottene Butter bewilligt.

I.Februar 1968 - Erhöhung der Preiszuschläge auf eingeführten Milchersatzfuttermitteln von Fr. 90.-/q auf Fr. 120.-/q.

15, März 1968 - Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses 1966 durch die eidg. Räte. Ermächtigung des Bundesrates: eine bedingte Abgabe bis 5 Rp./kg zu erheben, wovon l Rp. für Ausmerzaktionen gebunden sind (seit 1. Mai in Kraft); auf inländischen Milchersatzfuttermitteln oder deren Rohstoffen und Halbfabrikaten eine Abgabe zu erheben bzw. Gehaltsnormen für solche Futtermittel aufzustellen; eine Beschränkung der Grundpreisgarantie einzuführen.

1. April 1968 - Erhöhung der Preiszuschläge auf eingeführtem Magermilchpulver von Fr. 70.-/q auf Fr. 90.-/q.

450 · Erhöhung der Preiszuschläge auf eingeführten Milchersatzfuttermitteln von Fr. 120.-/q auf Fr. 150.-/Q.

· Erhebung eines Preiszuschlages auf eingeführtem Molkenpulver von Fr. 30.-/q.

· Erhöhung der Preiszuschläge auf eingeführter Kondensmilch von Fr. 34.- auf Fr. 60.-/q (Grosspackungen), bzw. Fr. 56.- auf Fr. 85.- (Kleinpackungen).

3. April 1968 · Gewährung eines Verbilligungsbeitrages von jährlich max. IO Mio. Franken an die Tilsitervermarktung.

· Erhöhung der Verbilligungsbeiträge für exportierte Nicht-Unionskäse und Kräuterkäse.

1. Juni 1968 · Erhöhung der Preiszuschläge auf eingeführten Milchersatzfuttermitteln von Fr. 150.-/q auf Fr. 180.-/q.

· Aufstellen von Gehaltsnormen für Milchersatzfuttermittel, welche nunmehr mindestens 60 Prozent Magermilchpulver und 2,7 Prozent Milchfett enthalten müssen.

1. Juli 1968 Erhöhung der Preiszuschläge auf Rahm von 120- bis 280.- auf 180.- bis 380.und auf Rahmpulver von 180.- bis 315.- auf 350.- bis 480,- Franken pro q.

· Sonderkredit von 10 Mio. Franken für zusätzliche Lieferungen von Milchprodukten an Hungergebiete.

· Beitrag an zusatzliche Werbemassnahmen für Konsum- und Kaffeerahm von Fr. 100 000.-.

3. August 1968 Überwachung der Einfuhr von gewissen Käsesorten. Inkrafttreten der Vereinbarungen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, mit Dänemark und Österreich über die Preisbildung für Käseausfuhrcn nach der Schweiz.

Erhebung eines Zollzuschlages auf gewissen Käsesorten, deren Einfuhrpreis einen Referenzbetrag von Fr. 360.-je 100 kg unterschreitet.

1. November 1968 · Grundsätzliche Einführung der Beschränkung der Grundpreisgarantie (Milchkontingentierung) auf der Basis einer Verkehrsmilchmenge von 24,5 Mio. q je Abrechnungsperiode (bzw. 25 Mio. q für die Übergangsperiode 1968/69). Die Milchkontingentierung wird jedoch definitiv erst angeordnet, falls bestimmte Voraussetzungen mit Bezug auf den Rückgang der Milcheinlieferungen während der Abrechnungsperiode 1968/69 nicht in Erfüllung gehen.

Belassung des Sicherstellungsbetrages für die Verkehrsmilchproduzenten auf 5 Rappen/kg Milch, für die Abrechnungsperiode 1968/69.

Beitrag von 0,5 Mio. Franken an zusätzliche Werbemassnahmen für Konsumund Kaffeerahm.

Sonderkredit von 15 Mio Franken für die Weiterführung der Lieferungen von Milchprodukten an Hungergebiete.

Zusätzliche Beiträge
von maximal 2 Mio. Franken an den Export von Dauermilchwaren zur Marktentlastung.

Massnahmen zur Qualitätsförderung, nämlich: a. Auftrag an die milchwirtschaftlichen Landesorganisationcn, zusammen mit der Eidg. Forschungsanstalt für Milchwirtschaft, Liebefeld, Anstrengungen zur nachhaltigen Verbesserung der Käsequalität zu unternehmen und über die getroffenen Massnahmen vierteljährlich dem Volkswirtschaftsdepartement Bericht zu erstatten;

451

b. Erhöhung des Preisabzuges bei Ila-Käse der Unionssorten um 10 Franken je q ; c. Verdoppelung der Qualitätsabzüge für sämtliche Verkehrsmilch.

Auftrag an das Volkswirtschaftsdepartement, unverzüglich Studien in die Wege zu leiten, um im künftigen Milchwirtschaftsbeschluss die Tragung des Qualitätsrisikos durch den Bund auszuschliessen.

I.Februar 1969 Erhöhung der Pflichtübernahme von inländischem Vollmilchpulver durch die Importeure; Ermächtigung des Volkswirtschaftsdepartementes, den Leistungsschlüssel von zwei Teilen Inland- zu einem Teil Importware auf 4: l zu erhöhen.

Verbilligung des inländischen Vollmilchpulvers, zulasten der Milchrechnung, zur teilweisen Überbrückung des Preisunterschiedes zwischen Import- und Inland'

Dazu kamen eine Reihe von Ergänzungsmassnahmen, die nicht direkt in das Gebiet der Milchwirtschaft fallen, so insbesondere die mehrmalige Erhöhung der Preiszuschläge auf eingeführten Kraftfuttermitteln und Heu, die Erhöhung der Anbauprämien sowie die befristete, mit dem letzten Rückbehaltsrappen finanzierte Sonderausmerzaktion für Kühe im Talgebiet.

Obwohl sich verschiedene dieser Massnahmen erst mit einer zeitlichen Verzögerung bremsend auf die Milcheinlieferungen auswirken können, hat sich bis Ende 1968 bereits eine wesentliche Verbesserung der Situation eingestellt. Die Milcheinlieferungen sind, nicht zuletzt auch dank den Anstrengungen der Milchverbände, in den Monaten Mai bis Oktober gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres im Mittel um 3 Prozent und in den Monaten November und Dezember um durchschnittlich 8 Prozent zurückgefallen. Auf Grund des Ergebnisses dieser beiden Monate konnte von der Inkraftsetzung der «Milchkontingentierung» auf 1. Februar 1969, den ersten von uns ins Auge gefassten Termin, abgesehen werden. Der Rückgang des Verkehrsmilchanfalles hat sich auf der Verwertungsseite in erster Linie in einer starken Verminderung der Butterherstellung ausgewirkt. Da gleichzeitig der Verbrauch dank der Verbilligung erfreulich hoch blieb, konnten die Butter Vorräte im zweiten Halbjahr 1968 laufend abgebaut werden. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass gegen Schluss des Jahres wiederum erste Ergänzungsimporte getätigt werden konnten.

Die Verwertungsaktionen haben zum Teil ausserordentlich hohe Verluste verursacht. Über die Entwicklung des Aufwandes in den letzten Jahren gibt Tabelle 42 Aufschluss, Sie enthält für 1968/69 die im Spätsommer budgetierten Aufwendungen. Auf Grund der seitherigen Entwicklung auf dem Buttersektor darf in diesem Punkte eine Entlastung erwartet werden. Der Gesamtaufwand für die Milchproduktenverwertung wird aber auch so für das laufende Rechnungsjahr noch immer sehr hoch ausfallen, so dass jedenfalls auf Grund der bis Ende 1968 erzielten Teilerfolge noch nicht von einer Normalisierung der Produktions- und Absatzlage gesprochen werden kann. Deshalb ist es auch nach wie vor möglich, dass die «Kontingentierung» später doch noch in Kraft gesetzt werden muss.

452 2.2.2 Künftige Massnahmen auf dem Gebiete der Milchwirtschaft Auch in diesem Zusammenhang gestatten wir uns, auf die erwähnte Botschaft vom 7. Februar 1968 über die Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses 1966 zu verweisen, worin über die Probleme der Milchwirtschaft ausführlich berichtet wurde. Zu den Hauptfragen der Produktionslenkung und der Preispolitik werden wir überdies im dritten Teil dieses Berichtes erneut Stellung nehmen. Hier möchten wir uns zu einigen besonderen Aspekten im folgenden noch kurz äussern.

a) Strukturfragen Es ist unverkennbar, dass in den kommenden Jahren eine wesentliche Bereinigung der Struktur der milchverarbeitenden Betriebe eintreten muss, damit unsere Milchwirtschaft der raschen Entwicklung in kostenmässiger, fabrifcatorischer und qualitativer Hinsicht zu folgen vermag.

Tabelle 42: Aufwand für die Milch- und Milchproduktenverwertung und dessen Dekkung, in Millionen Franken Abrechnungsperioden (I.November bis 31. Oktober) Aufwand- und Deckungspostcn 1961/63 1963/64

Aufwand Butterverwertung Käseverwertung Verwertung von Dauermilchwaren Zuschüsse an Konsummilch (PAK-Milch) . . .

Aushilfsmilch

1 2 8

44,2 66,1

62,9 85,1

68,1 99,6

91,5 100,9

1,2

1,5

1,8

2,5

3,2

18,4»

19,5S

8,3

9,2

6,2

7,0

1,7

2,0

2,8

197,3

56,2

121,0

156,0

172,2

44,5 71,1 9,5

71,2 48,6 1,2

57,0 92,2 6,8

60,1 104,8 7,3

... . 125,1

121,0

156,0

172,2

Deckung des Aufwandes Zweckgebundene Einnahmen des Bundes 4 Allgemeine Bundesmittel . .

Beitrag der Produzenten . . .

194,0 130,6

59,4

125,1

Total

Total

1964/65 1965/66 | 1966/67 1967/681 1968/69'

222,8 150,8

394,0 346,9

50,0 62,6 55,0 98,7 223,9 * 197,7" 36,0« 115.16 99,2° 197,3

394,0 346,9

Provisorisch Budget Inkl. 15 Millionen Franken für Hilfswerke sowie 0,3 Millionen Franken (1967/68) bzw. 0,5 Millionen Franken (1968/69) für Rahmwerbung 4 Diese setzen sich für 1968/69 wie folgt zusammen: Preiszuschläge auf Speiseölen und -fetten 40,0 Millionen Franken, Konsumrahruabgabe 6,3 Millionen Franken, Preiszuschläge auf Kondensmilch 2,7 Millionen Franken sowie Preiszuschläge auf Magermilchpulver, Rahm und Rahmpulver, Abgabe auf Iraportbutter usw 1,0 Millionen Franken.

* Dieser Betrag entspricht dem gemäss Artikel 2 MWB errechneten Verlustanteil, der jedoch durch den Ertrag des Rückbehaltes nur teilweise gedeckt wird. Der ungedeckte Teil beträgt 1966/67: 12,3 Millionen Franken, 1967/68: 45,1 Millionen Franken, 1968/69: etwa 23 Millionen Franken

453 Diese Bemerkungen beziehen sich einmal auf den unerlässlichen Konzentrationsprozess bei der Käsefabrikation. In vielen Betrieben werden heute noch Milchmengen verarbeitet, die zu klein sind, als dass sich die Ausstattung der Käserei mit modernen fabrikationstechnischen Einrichtungen bezahlt machen könnte. Die Zusammenlegung solcher Betriebe erweist sich zumeist auch zufolge der Schwierigkeiten bei der Beschaffung von qualifizierten Arbeitskräften als unerlässlich. Sie wird vom Bund durch den entsprechenden Einsatz der Investitionskredite gefördert. Die Konzentration findet selbstverständlich ihre Grenzen dort, wo die zusätzlichen Transportkosten grösser werden als die durch die Rationalisierung erzielten Einsparungen und vor allem, wo die Qualität zu leiden beginnt.

Von hervorragender Bedeutung scheint uns sodann der koordinierte Ausbau der grossen Molkereien unseres Landes zu sein. Dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten kommt die bedeutungsvolle Aufgabe zu, die bestehenden Ausbaupläne zu koordinieren und die Fabrikationsprogramrne der einzelnen Unternehmen im Sinne einer Arbeitsteilung so aufeinander abzustimmen, wie dies für das relativ kleine Versorgungsgebiet der Schweiz bei einem modernen Verteilapparat am zweckmässigsten ist. Das Ziel solchen Handelns liegt einmal in der kostensparenden Milchverwertung und damit in einem preislich möglichst günstigen Angebot der Milchprodukte. Ein ganz wesentlicher Grund liegt femer darin, dass nur bei möglichst weitgehender Konzentration der Betriebe stets die neuesten und besten technischen Hilfsmittel eingesetzt und damit die Voraussetzungen für einen hohen Qualitätsstandard geschaffen werden können. Es muss auch auf diesem Wege versucht werden, das Problem der Absatzausweitung zu lösen.

Schliesslich sind vom Strukturbereinigungsprozess nicht nur die verarbeitenden Betriebe zu erfassen, sondern insbesondere auch jene Unternehmen, die den Vertrieb von Butter und Käse zur Aufgabe haben. Diese entsprechen heute vielfach nicht mehr den Anforderungen, welche die Konsumenten an die Verteiler von Frischprodukten stellen.

Bei allen Strukturverbesserungen ifl der Milchverarbeitung und im Vertrieb von Milch und Milchprodukten darf keinesfalls die Qualität in Mitleidenschaft gezogen werden. Es muss Aufgabe aller Beteiligten sein, dafür zu sorgen,
dass die Produktenqualität im Zuge der wirtschaftlich und technisch bedingten Neuerungen nicht nur keinen Schaden nimmt, sondern vielmehr weiter verbessert wird.

b) Absatz- und Qualitätsförderung Die Förderung des Absatzes von Milch und Milchprodukten ist in erster Linie Angelegenheit der zuständigen Verbände und Organisationen sowie des privaten Handels (Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten, Schweizerische Käseunion AG usw.). In den letzten Jahren sind auf diesem Gebiet vermehrt Anstrengungen unternommen worden, und es wurden denn auch einige erfreuliche Fortschritte namentlich bei der Produktenentwicklung erzielt (Eiscreme, Kräuterbutter, Milchmischgetränke, Fruchtjoghurt, Weichkäse).

Bundesblatt. 121.Jahrg. Bd.I

26

454

Weitere Studien zur Entwicklung neuer Produkte und damit zur rechtzeitigen Anpassung der Produktion an die Marktverhältnisse sind im Gange, doch muss man sich bewusst sein, dass von diesen Bestrebungen weder kurz- noch langfristig eine entscheidende Entlastung des Milch- und Milchproduktenmarktes erwartet werden kann.

Diese Selbsthilfemassnahmen der Milchproduzenten werden in massgebender Weise durch die vom Bund angeordneten Verbilligungen von Butter und Käse unterstützt. Der Bund bezahlt aber auch grösstenteils die Kosten der Absatzförderung bei Käse und unterstützt die Werbung für Butter und Rahm.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen fût einen anhaltend hohen Absatz ist Unbestrittenermassen die Hochhaltung und Förderung der Qualität von Milch und Milchprodukten. Auf Grund eines bundesrätlichen Auftrages an den Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten vom 1. November 1967 befindet sich gegenwärtig das Problem der Qualitätsbezahlung der Milch in Überprüfung. Allgemein wird eine wesentlich stärkere Differenzierung, im Sinne einer Verschärfung, bei der Bezahlung der Milch nach Qualitätsmerkmalen eintreten müssen. Es sind ausserdem Bestrebungen im Gang, auf die Qualität auch nach der Herstellung des Produktes verbessernd Einfluss zu nehmen, nämlich durch Modernisierung der heute teilweise noch langen und umständlichen Handelswege. In denselben Zusammenhang gehört auch, dass seit 1. August 1968 bei der Butter die Datierung (Aufprägung des letzten zulässigen Verkaufstages auf die Folien) eingeführt ist. Beim Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten und bei der Butyra sind im übrigen die Voraussetzungen geschaffen worden, um auch der notwendigen Überwachung der Butterqualität genügen zu können.

Beim Käse verursacht der Absatz der mengenmässig ständig zunehmenden Sekundaware wachsende Sorgen. Es wird eine Hauptaufgabe der Beteiligten aller Stufen sein, in dieser Beziehung wirksame Abhilfe zu scharfen. Der Bund unterstützt die entsprechenden Bestrebungen namentlich durch seine Forschungstätigkeit und wird diese noch intensivieren.

c) Lieferungen an Hungergebiete Gemäss Bundesbeschluss vom 30, November 1966 über die Erneuerung des Kredites zur Weiterführung der internationalen Hilfswerke (BB1 1966, II, 991) steht für die Periode 1967-1969 ein Betrag von 8 Mio. Franken für Lieferungen von
Milchprodukten an Hilfswerke zur Verfügung. Mit den Beschlüssen vom 31. Oktober 1967, vom 24. Juni und 23. Oktober 1968 bewilligte der Bundesrat zudem zu Lasten der Milchrechnung Sonderkredite von 5, bzw. 10 und (für 1968/69) 15 Mio. Franken zur Intensivierung solcher Lieferungen.

Diese Massnahmen stellen sowohl eine Hilfe an die hungernden Völker als auch eine gewisse Entlastung der Situation in unserem Lande dar. Auch in Zukunft ist eine Wetterführung der Lieferungen von Milchprodukten an Hungergebiete vorgesehen. Unser Bestreben geht jedoch dahin, Milchprodukte nicht bloss zu verschenken, sondern deren Abgabe in den weiteren Rahmen einer aufbauenden Entwicklungshilfe zu stellen.

455

d) Zum Problem der Importe Zu diesem Thema haben wir uns in der Botschaft über die Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses 1966 eingehend geäussert. Wir möchten hier lediglich wiederholen, dass auch inskünftig bei der Einfuhr von Konkurrenzprodukten die Ausfuhrinteressen der schweizerischen Milchwirtschaft, die internationalen Verpflichtungen und die Interessen der schweizerischen Gesamtwirtschaft mit Einschluss der Verbraucher zu berücksichtigen sein werden. Die Erhaltung und Förderung der Ausfuhr von Milchprodukten wird für die schweizerische Land- und Milchwirtschaft lebenswichtig bleiben. Was die Eindämmung der Einfuhr von Milchprodukten aller Art sowie von Milchersatzund Kraftfuttermitteln betrifft, so sind, wie aus der vorangehenden Aufstellung über die seit Herbst 1967 im Milchsektor getroffenen Massnahmen hervorgeht, Vorkehren in grosser Zahl getroffen worden. Durch die zum Teil mehrmalige Erhöhung der Preiszuschläge an der Grenze konnten gewisse Importe, namentlich jene von Magermilchpulver und Milchersatzfuttermitteln, praktisch unterbunden und bei ändern Produkten Marktstörungen durch unterpreisige Einfuhren weitgehend ausgeschaltet werden. Diese Massnahmen müssen auch künftig den bestehenden Verhältnissen angepasst sein. In Verhandlungen mit der EWG ist es seit anfangs August gelungen, eine gewisse Normalisierung bei der Preisbildung gewisser Importkäsesorten zu erreichen. Die EWG hat ihre Ausfuhrerstattungen auf Käse reduziert, so dass die wichtigsten Konkurrenzsorten um Fr. -.80 bis Fr. 1.20 je Kilogramm im Preise stiegen. Noch ist aber das Endziel, nämlich die Ausschaltung von Marktverfälschungen durch Ausfuhrerstattungen, nicht ganz erreicht.

e) Käsemarktordnung Die Käsemarktordnung wurde im Jahre 1957 revidiert, wobei damals namentlich der Eintritt neuer Mitglieder in die gemeinsame Organisation erleichtert sowie periodische Quotenrevisionen eingeführt wurden. Im Laufe der Zeit zeigte es sich, dass diese Neuerungen nicht in allen Teilen zu befriedigen vermochten. Im Jahre 1961 setzte daher das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement eine Arbeitsgruppe ein, welche mit Ausnahme der Fabrikationstechnik sämtliche Fragen der Käsemarktordnung zu überprüfen und allfällige Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten hatte. Auf Grund des 1965 vorgelegten Schlussberichtes dieser Arbeitsgruppe wurde
von der Abteilung für Landwirtschaft der Bericht vom 20. April 1967 über die Revision der Käsemarktordnung ausgearbeitet und den Kantonen und Spitzenorganisationen der Wirtschaft zur Vernehmlassung zugestellt. Die Vorlage wurde jedoch in ihren Hauptpunkten mehrheitlich abgelehnt. Es erwies sich daher als notwendig, sie vollständig umzuarbeiten. Das Ergebnis dieser Umarbeitung liegt in unserer Botschaft an die Bundesversammlung vom 1. Mai 1968 über die Revision der Käsemarktordnung vor.

Die Neuordnung soll möglichst bald, spätestens jedoch am 1. August 1970 in Kraft treten. Ihr liegt die Konzeption zugrunde, die Regelung der Käsever-

456

marktung möglichst den Beteiligten zu überlassen. Anderseits soll dem Bund im Rahmen der übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben ein umfassendes Aufsichts- und Weisungs- sowie ein Genehmigungsrecht für verschiedene Beschlüsse der gemeinsamen Organisation zustehen. Materiell neu ist, dass die Warenzuteilung nicht mehr nach Massgabe von Quoten, sondern grundsätzlich auf Grund von Angebot und Nachfrage erfolgen soll. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf unsere Botschaft an die Bundesversammlung vom 1. Mai 1968 (BB11968,1, 1025) über die Revision der Käsemarktordnung.

2.3 Schlachtviehmarkt Der Endrohertrag, den die schweizerische Landwirtschaft in den letzten Jahren aus der Rindvieh- und Schweinemast erzielte, betrug rund 35 Prozent des jeweiligen Gesamtertrages. Somit kommt diesen beiden Betriebszweigen zusammen eine ähnliche Bedeutung zu wie der Milchproduktion.

Der Bundesrat setzt für Rindvieh und für Schweine Richtpreise fest. Der jeweilige Marktpreis entwickelt sich entsprechend Angebot und Nachfrage und kann innerhalb eines bestimmten Preisbandes unter oder über dem Richtpreis liegen. Im Durchschnitt einer längeren Zeitperiode soll er jedoch mit dem Richtpreis übereinstimmen. Sofern die inländische Produktion die Nachfrage nicht zu befriedigen vermag - was in den letzten Jahren vor allem beim Rindund Schaffleisch zutraf - wird die Versorgung durch ergänzende Importe sichergestellt.

Die Richtpreise für grosses Schlachtvieh wurden im Zeitraum von 1964 bis 1967 viermal um rund 15 Prozent erhöht (siehe Tabelle 43). Die Produzentenpreise überstiegen in den Jahren 1964 und 1965 in der Regel die jahresdurchschnittlichen Richtpreise, während sie ihnen in den Jahren 1966 und 1967 nicht ganz zu folgen vermochten.

Tabelle 43 : Entwicklung der Richtpreise beim grossen Schlachtvieh, ab 1964 Miniere Richtpreise und Abweichungen in Rp./kg LO Gültig ab

Rinder und Ocliscn A

Muni (Stiere) AI

Wursöcühe E

2. Nov. 1964 .

1. Juni 1965 . .

l.Nov. 1965 .

I.Mai 1967 ..

340±10 350±10 365J-10 385±10

315±15 325±15 345±15 365±15

205,0±20 215,0±20 225,0-h20 237,5 ±20

Erhöhung seit Ende 1964 in Prozent

13,2

15,9

15,9

Von Interesse ist das Preisverhältnis zwischen Schlachtvieh und Milch, dargestellt in Tabelle 44. Daraus ist ersichtlich, dass diese Verhältniszahl von 1962 bis 1967 praktisch stabil blieb, sich gegenüber der Periode 1957-1962

457

jedoch leicht zu ungunsten der Fleischproduktion verschoben hat. Mit der Erhöhung des Rückbehaltes auf der Milch erfolgte eine erhebliche Korrektur, so dass die Verhältniszahl für Rinder und Ochsen von 6,9 auf gegenwärtig 7,4 anstieg. Damit dürfte sich die Rentabilität der Rindviehmast im Vergleich zur Milchproduktion deutlich verbessert haben. Die Frage der Preisparität wurde von der früher erwähnten Fachkommission für Fragen der Fleischproduktion ebenfalls eingehend untersucht. Sie kam zum Schluss, dass auf Grund der Produktionskosten zwischen Rindermast (Rinder und Ochsen) und Milchproduktion eine Preisparität bei einer Verhältniszahl von 6,3 - 6,9 besteht.

Tabelle 44: Preisrelation Schlachtvieh: Milch Jahre

PrcKluzcntcnpreise für Schlachtvieh sind das . . .fache des Milchpreises Rinder und Ochsen A

Muni (Stiere) AI

7,09 7,23 6,92 6,91 6,85 6,81 6,80 6,88 7,40

5,68 6,51

1930/35 1957/62 1962 1963 1964 1965 1966 1967 19681 1

6,32 6,38 6,37 6,40 6,44 6,53 7,01

Da für 1968 die erzielten Produzentenpreise noch nicht bekannt sind, wurden folgende Preise berücksichtigt: Milchgrundpreis plus mittlerer Ortszuschlag (ungefähr 1 Rappen) abzüglich 5 Rappen Rückbehalt sowie durchschnittliche Richtpreise für grosses Schlachtvieh

Quelle: Berechnungen der GSF, Bern

Beim Rindfleisch besteht nach wie vor ein grosser Einfuhrbedarf, der zwar von rund 35 Prozent des Verbrauches in den Jahren 1964/65 auf rund 23 Prozent im Jahre 1968 reduziert werden konnte (siehe Tabelle 45), Trotz merklich angestiegender Inlandproduktion sind im Jahre 1968 aber immer noch rund 26 800 Tonnen Rindfleisch zur Einfuhr gelangt. Dies entspricht dem Fleischertrag von rund 100 000 Stück Grossvieh. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Einfuhr zur Hauptsache aus Speziaistücken des Rindes und Wurstfleisch besteht und deshalb nicht ohne weiteres vollumfänglich durch die Inlandproduktion ersetzt werden konnte. Dennoch besteht hier eine beträchtliche Reserve für die einheimische viehwirtschaftliche Produktion. Diese Produklionsinöglichkeiten unter Berücksichtigung der Verbrauchszunahme und der Bedürfnisse der Gesamtwirtschaft zu untersuchen, war eine Hauptaufgabe der genannten Fachkommission. Sie hat die massgebenden Zusammenhänge im erwähnten Bericht dargestellt und auch die mehr technischen

458

und betriebswirtschaftlichen Fragen einer vermehrten Rindfleischproduktion wie auch der Kälbermast eingehend untersucht. Wir verweisen daher auf die dortigen Ausführungen sowie auf unsere ergänzenden Feststellungen im Abschnitt 2,3,5,2 des dritten Teils. Im Sinne einer Schlussfolgerung kann festgestellt werden, dass die schweizerische Landwirtschaft in den nächsten drei Jahren jährlich rund 20 000 Stück Qualitätsschlachtvieh mehr produzieren könnte.

Wie oben dargelegt, ist diese Mehrproduktion bereits im Anlauf. Wir werden auf dieses Problem im Zusammenhang mit der künftigen Produktionslenkung zurückkommen.

Tabelle 45: Inländische Schlachtviehproduktion und Einfuhranteil von Grossvieh, Kälbern und Schweinen Grassvieh

Jäh«

Fleischprodukiion Tonnen

Einfuhran teil Prozent1

1933/38 1955/59

75060 64814 83561 79017 68898 69948 75624 79153 89900

21,2 16,5 28,0 38,7 35,2 31,2 29,9 23,3

1962 1963 1964 1965 1966 1967

1968* 1 a

Schweine

Kälber

5,7

Fleischproduktion Tonnen

Einfuhramell Prozent1

Fleischproduktion Tonnen

24690 26961 33632 32089 32338 33354 36432 36745 38250

0,7 2,4 2,8 6,9 5,7 5,0 3,5 6,8 10,5

86540 112580

2,5

128 556

11,4 11,1 10,8

135292 146 686 161 077 157 607

167117 186300

EinfuhranteU Prozent1

1,9

3,6 8,2 6,1 2,0

Bezogen auf die insgesamt verfügbaren Mengen Fleisch provisorisch

Der Stützungspreis für fette Kälber wurde seit Anfang 1964 viermal um 80 Rp./kg Lebendgewicht oder um rund 18 Prozent erhöht. Von Interesse ist der Vergleich zum Milchpreis. Wie aus Tabelle 46 hervorgeht, betrug der Preis für fette la-Kälber je kg Lebendgewicht in den letzten Jahren rund das zehnfache des Milchpreises. Die auf den Markt gekommenen preisgünstigeren Milchersatzfuttermittel konnten also bisher noch keine wesentliche Verringerung dieser Verhältniszahl bewirken. Indessen ist zu berücksichtigen, dass die Magerkälber im Preise wesentlich stärker gestiegen sind als die fetten Kälber (siehe Tabelle 46). Diese Verteuerung der Magerkälber ist die marktwirtschaftliche Folge der vermehrten Nachfrage nach solchen Tieren für die Kälbermast und vor allem für die Rindviehmast. Sie wird zu einer vermehrten Verlagerung der Flcischproduktion auf die Rindviehmast führen, was im Interesse eiuer besseren Ausnutzung der knapper werdenden Kälber zu begrüssen ist. (Siehe dazu unsere Ausführungen im Abschnitt zur Förderung der Tierzucht sowie den Bericht der Fachkommission.)

459 Der Richtpreis für junge, fette Schafe (Lämmer bis 40 kg) wurde seit Anfang 1964 viermal um rund 22 Prozent erhöht. Über die Entwicklung der erzielten Produzentenpreise gibt Tabelle 46 Auskunft. Mit Wirkung ab 2. Januar 1967 wurde die Schaffleischeinfuhr liberalisiert, jedoch unter Beibehaltung der bisherigen Preisstützung und unter Ausbau der Absatzsicherung für die Inlandproduktion. Daraus resultierte eine fühlbare Steigerung im Verbrauch von Schaffleisch von 0,6 kg je Kopf und Jahr im Mittel der Jahre 1963/65 auf rund l kg in den Jahren 1967 und 1968. Die Inlandproduktion blieb in den letzten Jahren annähernd konstant. Somit erhöhte sich der Einfuhranteil von rund 10 Prozent im Mittel der Jahre 1955/60 auf 34 Prozent im Durchschnitt 1963/65 und auf schätzungsweise 50 Prozent im Jahre 1968.

Tabelle 46: Produzentenpreise für Kälber und Schafe in Fr./kg LG Fette Kälber la Jahre

1958/60 1964 1965 1966 1967 1968

Magerkälber zum Mästen

Frjkg

das... fache des Milchpreises1

Schafe junge, fette

3.18 3.81 4.10 4.35 4.69 5.10

4.32 5.18 5.18 5.21 5.34 5.42

10,1 10,4 10,1 9,8 9,8a2 10,2

2.82 3.15 3.41 3.48 3.64 3.76

1

Milch zur Käsefabrikation, Nettoerlös der Produzenten " provisorisch Quelle (für Preise): Statistische Erhebungen und Schätzungen des SBS, Brugg Bei den Schweinen erfolgte die letzte Richtpreiserhöhung auf den 1. November 1965 von Fr. 3.25/kg LG auf die bereits vor 1961 gültige Höhe von Fr. 3.35. Die Produzentenpreise überstiegen die jahresdurchschnittlichen Richtpreise von 1964 bis 1967 um 7 bis 23 Rappen (siehe Tabelle 47), da in dieser Zeit andauernd ein Einfuhrbedarf von 4-10 Prozent bestand. Verbrauch und Inlandproduktion von Schweinefleisch nahmen in den letzten Jahren stark zu, so dass 1968 schätzungsweise 65 Prozent mehr produziert wurde als im Mittel der Jahre 1955/59. Diese Mehrproduktion im Inland war nur möglich dank grösseren Kraftfuttermittelimporten. Die Produzentenpreise waren in den letzten Jahren im Vergleich zu den Futtermittelpreisen günstig, sie betrugen von 1963 bis 1967 das 7- bis 7,7 fache des Gerstenpreises, gegenüber einer Verhältniszahl von 6,7 im Mittel der Jahre 1955/60 (siehe Tabelle 47). Erst im Jahre 1968 ergab sich wegen der starken Produktionszunahme ein Druck auf die Marktpreise. Diese blieben im Jahresdurchschnitt knapp 5 % unter dem Richtpreis.

Die Preis- und Einfuhrregelung für Schlachtvieh und Fleisch stützt sich auf die sogenannte Schlachtviehordnung. Durch eine Änderung dieses Erlasses sollen u. a, die Importkontingente in gewissen Punkten neu geregelt werden. Eine

460 mit der Ausarbeitung von Revisionsvorschlägen beauftragte Arbeitsgruppe hat ihre Arbeiten abgeschlossen. Der Revisionsentwurf wurde Ende 1968 den interessierten Bundesstellen und der Kartellkommission zur Stellungnahme unterbreitet und soll nach seiner Bereinigung den Kantonen und interessierten Wirtschaftsorganisationen zur Vernehmlassung zugestellt werden.

Tabelle 47 : Preise für Schlachtschweine und ihr Verhältnis zum Gerstenpreis Preise, Fr. je kg LG

1 a

Jahre

Durchschnittlicher Richtpreis

Erzielter Proiiuzeiitenpreis £100-120 kg)

Produzentenpreis für Fleischschweine war das . . .fache des Gcrstenpreises

1949/54 1955/60 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968

3.36 3.35 3.35/3.251 3.25 3.25 3.25 3.25/3.353 3.35 3.35 3.35

3.27 3.25 3.17 3.47 3.43 3.48 3.32 3.48 3.51 3.19

6,70 6,69 6,36 6,60 7,33 7,48 6.97 7,34 7,67 6,90

Ab 26. Juni 1961 : Fr. 3.25 Ab 1. November 1965: Fr. 3.35

Quelle: für Produzentenpreise: Statistische Erhebungen und Schätzungen des SBS, Brugg für Preisverhältnis: GSF, Bern 2.4 Absatz von Zucht- und Nutzvieh Unser Berggebiet bietet günstige natürliche Bedingungen für eine gesunde Aufzucht von Vieh, was einer sinnvollen Arbeitsteilung zwischen Berg und Tal in der Viehwirtschaft förderlich ist. Die staatlichen Massnahmen sollen mithelfen, diese Arbeitsteilung noch mehr zum Spielen zu bringen. Drei Voraussetzungen müssen vor allem erfüllt sein: gute Qualität, angemessene und stabile Preise sowie eingespielte Absatzwege. Nötig ist ferner der vermehrte Abschluss von Aufzuchtverträgen zwischen Berg- und Talbaucrn.

Qualitätsförderung ist die beste Absatzsicherung. Die bereits erwähnten züchterischen Vorkehren zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere dienen deshalb auch der Absatzförderung. Diese wird überdies vom Bund durch direkte Massnahmen, die zusammenfassend in Tabelle 48 aufgeführt sind, unterstützt. Der Inlandabsatz wird vornehmlich durch die qualitätsverbessernden Ausmerzaktionen gefördert, während der Export durch direkte Beiträge in Gang gehalten wird.

461

2.4.1 Ausmerzaktionen und Entlastungskäufe Es gibt immer wieder Tiere, die den Qualitätsanforderungen nicht entsprechen. Diese Tiere werden den Züchtern an Ausmerzaktionen abgenommen (Ausmerzbeiträge). Das setzt allerdings voraus, dass der Züchter alles unternimmt, um züchterisch vorwärtszukommen. Grundsätzlich werden deshalb die Ausmerzbeiträge von der Beteiligung am viehwirtschaftlichen Beratungsdienst abhängig gemacht.

Je mehr die künstliche Besamung sich ausbreitet, um so weniger Stiere kann das Berggebiet zur Zucht verkaufen. Statt dessen werden diese Tiere als Fresser in Mastbetriebe vermittelt, ein kleiner Teil kann im Berggebiet selbst gemästet werden. Da jedoch diese Verwertung weniger einbringt als der Verkauf zur Zucht, wird zum Ausgleich des Einkommensausfalls ein Beitrag ausgerichtet. Die betreffenden Stiere können über das Verfahren der Ausmerzaktionen übernommen werden. Die Voraussetzung dazu ist mit der Abänderung der Viehabsatzverordnung vom 20. August 1965 geschaffen worden.

Tabelle 48 : Aufwendungen des Bundes zur Förderung des Viehabsatzes Mittel 1961/63

1965

1966

1967

1967

Massnahmcn Stuck Rindvieh

In 1000 Franken

Exportbeiträge Entlastungskäufe Ausmerzaktionen Berggebiet Talgebiet .

Frachtbeiträgc Inland Export Übrige Massnahmen , . .

420

4925 901

4604 696

4300 973

5451 931

5481 195

4397 153

6267 120

6360 238

19512 584

453 387 60

416 420 94

541 308 103

635 235 181

30851 5148

16398

11 306

12639

12922

9402

Total

Tabelle 49: Produzentenpreise für tragende Rinder und junge Kühe Rinder tragend Jahre

1953/59 1963 1964 1965 1966 1967 1968

Kühe l-3mal gekalbt

Fr./fcgLG

Index 1953/59 = 100

Fr./kg LG

Index 1953/59 = 100

3.27 3.63 3.82 4.02 4.02 4.15 4.18

100

3.49

117 123 123 127 128

3.86 414 4.43 4.41 4.61 4.67

100 111 119 127 126 132 134

111

Quelle: Preise und Ernten in der schweizerischen Landwirtschaft, SBS, Brugg

462

Die Möglichkeit der Ausmerzung mit Beiträgen bietet sich auch Talbauern für aus dem Berggebiet zugekaufte Tiere, die sich nachträglich schlechter entwickeln als erwartet. Für den Talbauern wird damit das finanzielle Risiko kleiner und der Anreiz zum Kauf von Bergvieh entsprechend grösser.

Im Jahre 1967 wurden im Berggebiet 19 512 Stück Rindvieh ausgemerzt, davon 15 462 Kühe und Rinder, 2 609 Faseltiere (12-30 Monate) und l 477 Kälber bis 12 Monate. Der durchschnittliche Bundesbeitrag je Stück betrug 326 Franken.

Die obligatorische Einführung der integralen Milchleistungsprüfung in allen Herdebuchbeständen in den letzten Jahren hat gezeigt, dass in vielen Beständen noch Tiere vorhanden sind, die in ihren Leistungen den heutigen Anforderungen nicht entsprechen. Diese Tiere können denn auch nach den Weisungen des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 30. November 1965 nicht mehr ins Herdebuch aufgenommen werden. Ihre Ausmerzung mit Zuschlägen würde zu einer raschen züchterischen Bereinigung führen, Gestützt auf Artikel 3, Absatz 3 des Viehabsatzgesetzes vom 15. Juni 1962 wurde daher anfangs 1968 erstmals eine Ausmerzaktion für solche Tiere eingeleitet.

Sie war aber kaum angelaufen, als die schwierige Situation auf dem Milchmarkt dazu zwang, einen Rückbehaltsrappen für eine allgemeine Ausmerzung von Kühen im Talgebiet ohne Remontierungspflicht einzusetzen. Die begonnene Aktion wurde deshalb sistiert, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Sie soll aber später, wenn die aus Rückbehaltsmitteln bezahlten allgemeinen Kuhausmerzungen dahinfallen, wieder aufgenommen werden. Der entsprechende Artikel des Viehabsatzgesetzes wurde übrigens mit der Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses vom 15. März 1968 verbessert.

In gewissen Jahren, vor allem in solchen mit schlechtem Futterwuchs, ist es schwierig, sämtliches verkäufliche Bergvieh (jährlich etwa 50000 Stück) abzusetzen. Wenn alle übrigen Massnahmen nicht genügen, besteht die Möglichkeit, durch Entlastungskäufe direkt einzugreifen und einen Teil der überschüssigen Tiere vorübergehend aus dem Markt zu nehmen.

2.4.2 Förderung des Exports Seit 1959 nahm der Viehexport einen gewissen Aufschwung, ging aber ab 1964 zurück und umfasste 1968 noch 7 990 Stück (siehe Tabelle 50). Dieser Rückgang ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Einmal auf die
geringere Nachfrage im Hauptabnehmerland Italien als Folge des Ausbaus der eigenen Zucht und der Umstellung auf einseitige Milch- und Fleischrassen. Hiezu kommen andere Schwierigkeiten, wie die Überproduktion auf dem internationalen Milchmarkt und gewisse Einfuhrerschwernisse der EWG. Als weitere Ursache des geringern Exports ist die Maul- und Klauenseuche zu erwähnen, die in unserem Land im Winter 1965/66 aufgetreten ist. Ab 1964 mussten die Exportbeiträge mit Rücksicht auf den inländischen Markt von 30 auf 25 Prozent reduziert werden. Sie konnten indessen für trächtige Rinder bereits im Jahre 1966 und für Kühe im Jahre 1968 wieder erhöht werden. Im Januar 1969 betrugen sie:

463 - für Kühe 30 Prozent des Verkaufspreises, plus einen Stückbeitrag von Fr. 100.-, jedoch Fr. 850.- im Maximum, - für trächtige Rinder 30 Prozent des Verkaufspreises, plus einen Stückbeitrag von Fr. 150,-, jedoch Fr. 850.- im Maximum.

Diese Ausfuhrbeiträge werden vorab aus den Erträgnissen der Preiszuschläge auf eingeführten Futtermitteln finanziert. Sie dienen dem Anschluss an die Preisverhältnisse im Einfuhrland, nicht aber etwa dazu, die Preise zu unterbieten.

Seit Jahren versuchen verschiedene westeuropäische Länder sowie die USA und Kanada, den Export zu forcieren. Für sie stellen sich geringere Preisüberbrückungsprobleme, und sie betreiben eine grosszügige Propaganda, beispielsweise mittels Vertretungen und Akklimatisationsstationen.

Die Auswirkungen des Exports sind höher einzuschätzen, als man dies auf Grund der Ausfuhrzahlen zu tun geneigt ist. Er bringt eine direkte Marktentlastung und stützt damit die Preise. Erscheinen ausländische Kommissionen auf einem Markt, so ist sofort eine gewisse Belebung da. Auch indirekte Vorteile entstehen: unsere Züchter stehen in direktem Kontakt mit ausländischen Fachleuten, und unsere Rassen sind in Konkurrenz mit anderen.

Trotz den vorhandenen Schwierigkeiten bestehen doch auch für die Zukunft gewisse Exportaussichten. Man will verschiedenenorts von den einseitigen, anspruchsvollen, schwer akklimatisierbaren Milchrassen abgehen und vermehrt auf Höhenrassen mit mehrseitigem Zuchtziel umstellen. Diese können auch unter ungünstigen Halteverhältnissen noch mit Erfolg gezüchtet werden.

Der zukünftige Export wird vor allem davon abhängen, ob unsere Züchter imstande sind, Tiere anzubieten, die den gesteigerten Anforderungen der Käuferschaft entsprechen.

Tabelle 50: Export von Zucht- und Nutzvieh (Rindvieh), 1957-1968 Jahre

Braunvich

Fleckvieh

1957/61 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968

8471 8724 13373 8819 5770 4806 4811 5743

1548

7

2471 2827 2621 1994 1414 689 2247

39

Bringer

20 28 -- -- 20 --

Total

10026 11234 16220 11468 7764 6220 5520 7990

2.4,3 Übrige Masmahmen - Angrenzendes Zuchtgebiet Die genannten Vorkehren lassen sich durch eine Reihe von Nebenmassnahmen wirksam ergänzen. Dazu gehören die Frachtbeiträge, die Förderung der Absatzpropaganda im In- und Ausland, die Unterstützung der Vermittlung von zur Ausmast bestimmtem Faselvieh aus den Berggebieten und die besonderen Hilfsaktionen bei Futtermangel im Berggebiet.

464 Bei diesen Massnahmen ist jedoch allgemein darauf zu achten, dass sie korrekt gehandhabt und administrativ einfach durchgeführt werden können.

Letztere Voraussetzung ist vor allem bei den Frachtbeiträgen schwierig zu erfüllen. Im Jahre 1967 wurden für rund 36 000 Stück Rindvieh und für rund 48 000 Schafe solche Beiträge ausgerichtet.

Verschiedene an die Bergzone angrenzende Gebiete mit ungünstigen klimatischen und topographischen Voraussetzungen für den Ackerbau haben eine ähnliche Produktionsstruktur wie das eigentliche Berggebiet. Mit der intensiven Förderung der Zucht und des Absatzes im Berggebiet geraten diese angrenzenden Zuchtgebiete in eine ungünstige Wettbewerbsstellung. Als Beispiele solcher Gebiete seien das Emmental oder die vom Berggebiet umgebenen Talböden der Innerschweiz, der West- und Ostschweiz und des Juras genannt. Es ist deshalb nötig, die Viehabsatzbestimmungen auch auf diese Gebiete auszudehnen. Die gesetzliche Grundlage dazu wurde mit der Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses 1966 vom 15. März 1968 geschaffen.

Die verschiedenen Massnahmen zur Förderung des Viehabsatzes haben, dies kann abschliessend festgestellt werden, mitgeholfen, die Preise für Zuchtund Nutzvieh in den letzten Jahren fühlbar zu heben (siehe Tabelle 49) und damit die Erlöse der Berglandwirtschaft zu verbessern. Die Eigenart des Marktes für Zucht- und Nutzvieh gestattet keine direkte Preisgarantie, wie sie beispielsweise für die Milch besteht. Durch zweckmässige Vorkehren können aber die Preise auch in Zukunft angemessen gesichert werden.

2.5 Eier und Geflügel Wohl auf keinem Gebiete der landwirtschaftlichen Erzeugung sind seit Kriegsende und besonders in den letzten Jahren derart augenfällige Strukturwandlungen eingetreten wie in der Eier- und Geflügelproduktion. Von 1956 bis 1968 ging die Zahl der Hühnerhaltungen von 227 000 auf 117 000 zurück, und der Leghühnerbestand verminderte sich um 19 Prozent. Dennoch wurden im Jahre 1967 rund 645 Millionen Eier produziert, das sind 26 Prozent mehr als 1956. Die Legeleistung je Huhn und Jahr ist um gut 50 Prozent gestiegen.

Die Erzeugung von Geflügelfleisch hat in der gleichen Zeitspanne sogar um das Vierfache zugenommen, und zwar von 3,6 auf 14,5 Millionen Kilogramm.

Die Verminderung der Anzahl Geflügelhalter erklärt sich nur teilweise durch den
allgemeinen Rückgang der Landwirtschaftsbetriebe und die Aufgabe der Geflügelhaltung durch zahlreiche Nichtlandwirte. Die Hauptursache dürfte vielmehr darin liegen, dass eine deutliche Konzentration auf weniger, aber grössere Betriebe mit modernen Produktionsmethoden, die auch bei den heutigen Eier- und Geflügelpreisen noch bestehen können, eingetreten ist. Die Eier- und vor allem die Geflügelpreise sind nämlich seit Anfang der sechziger Jahre fühlbar gesunken (siehe Tabelle 51 und 52). Dies ist nicht nur eine Folge der ausländischen Konkurrenz, sondern das Eigebuis echter Piuduktivilät:>fortschritte. So ist beispielsweis die Verhältniszahl zwischen dem Eier- und dem Futtermittelpreis (je 100 kg) von 7,4 im Mittel der Jahre 1957/59 auf 6,3 im Mittel der Jahre 1965/66 gesunken, die Verhältniszahl zwischen dem Mast-

465 geflügel- und dem Futtermittelpreis gar von 6,6 auf 4,3. Trotz dieser Entwicklung hat die inlandische Produktion zugenommen, was darauf schhessen lässt, dass die Verdienstmöglichkeiten nicht ungünstig waren. Wie aus Tabelle 51 hervorgeht, stieg bei den Eiern (inkl. Eikonserven) der Anteil der Inlandproduktion in den letzten Jahren leicht an und erreichte 56 Prozent im Jahre 1966/67. Dasselbe gilt für das Schlachtgeflügel, wo allerdings der Selbstversorgungsgrad 1967 erst 40 Prozent erreicht hat (siehe Tabelle 52). Auf beiden Sektoren bestehen also noch gewisse Produktionsreserven.

Tabelle 51 : Eier: Produktion, Import, Verbrauch und Preise Preise je Stück. Rp.

Inlandproduktion Jahre Cl. Juli bis 30. Juni)

01 956/57 bis 1960/61 1961/62 1962/63 ] 963/64 1964/65 1965/66 1966/67 1 2

Import1 1000 q

Verbrauch1 1000 q

1000 q

in %des Verbrauchs

287

55

231

520

272 292 312 311 323 363

49 51 53 51 53 56

285 278 287 292 290 295

556 575 585 610 615 650

Jahre

Import unverzollt

Inland1

13,7 11,4 14,3 9,4 11,9 10,8 9,2

22,8

1958/60 1962 1963 1964 1965 1966 1967

22,7 22,1 20,5 21,9 20,2 19,3

Inkl. Eikonserven, umgerechnet in Schaleneier Übernahmepreis der Sammelorganisationen

Quelle: Statistische Erhebungen und Schätzungen des SBS, Brugg, Tabelle 52: Schlachtgeflügel: Produktion, Import, Verbrauch und Preise Inlandproduktiou Jahre 1000 q

1

1955/60

43

1962 1963 1964 1965 1966 1967 1958/60

58 84 105 124 135 145

Einfuhr

Verbrauch

in %des Verbrauchs

lOUOq

1000 q

29 21 27 32 37 38 40

103

146

215 224 222 208 222 213

273 308 327 332 357 358

Produzentenpreis für Poulets la Fr./kg LG

3.901 3.13 3.06 2.97 2.92 2.89 2.81

Quelle: SEG-Statistik Das Schutzinstrumentarium für die inländische Eierproduktion, das im Dritten Landwirtschaftsbericht näher erläutert ist (Übernahmepflicht der Importeure, Preisausgleichskasse für Eier, Zoll, Plafonierung der Einfuhren aus den Oststaaten im ersten Semester) blieb in den letzten Jahren unverän-

466

dert. Um den marktstörenden, unterpreisigen Einfuhren zu begegnen, wurde vom 29. Mai bis zum 31. Dezember 1964 die Importabgabe in die Preisausgleichskasse Eier (PAK) von 15 auf 30 Franken je q erhöht und wiederum ab 27. Mai 1967 von 15 auf 20 Franken. Da die Preiselastizität der Nachfrage bei den Eiern gering ist, führt jeweils schon eine bescheidene Mehrproduktion zu Absatzschwierigkeiten. Um den Folgen allzu grosser Schwankungen in der Eierablieferung begegnen zu können, sind daher die schweizerischen Eier- und Geflügelverwertungsgenossenschaften im Jahre 1967 zur vertraglichen Regelung der Eierannahme von Produzenten mit grösseren Beständen übergegangen.

Beim Schlachtgeflügel besteht eine ähnliche Regelung zum Schutz der inländischen Produktion wie bei den Eiern ; obwohl sie auf freiwilliger Basis erfolgt, hat sie sich bewährt. Die Geflügelmast erfolgt bereits heute zu gut 80 Prozent im Vertrag. Das Produktionsvolumen richtet sich demnach weitgehend nach den zwischen Produzenten und Verwerterschaft freiwillig vereinbarten Mengen.

In den nächsten Jahren ist voraussichtlich nicht eine Milderung des Konkurrenzkampfes in der Eier- und Geflügelwirtschaft zu erwarten. Es gibt daher für die inländische Geflügelhaltung keinen anderen Weg, als sich künftig noch mehr der modernen Produktionsmethoden zu bedienen. Die eigentlichen Marktproduzenten, denen die Geflügelhaltung einen spürbaren Neben- oder gar den Hauptverdienst bringt, werden womöglich ohne fremde Arbeitskräfte und unter Ausnutzung aller technischen und kostensparenden Neuerungen jene Anzahl Tiere halten, die eine rationelle Produktion ermöglichen. In der bäuerlichen Legehennenhaltung, die sich auf aufstockungsbedürftige Landwirtschaftsbetriebe beschränken sollte, dürfte es sich um 1000-2000 Tiere und bei den hauptberuflichen Geflügelhaltungen um 4000 und mehr Tiere handeln. Mit zeitgemässen Einrichtungen kann heute eine einzige Arbeitskraft 6000-8000 Leghühner besorgen. Die über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügenden Inhaber derartiger Betriebe sollten in der Lage sein, den Handel und die Verwertungsgenossenschaften regelmässig mit frischen, qualitativ hochwertigen Eiern zu beliefern.

In den nächsten Jahren werden weitere Betriebe entweder auf die Legehennenhaltung ganz verzichten oder sich auf die Selbstversorgung mit Eiern beschränken,
während andere ihre Produktion rationalisieren und ausbauen.

Letzteres ist indessen nur dann empfehlenswert, wenn nebst den fachlichen Voraussetzungen sichere Absatzmöglichkeiten vorliegen, wie beispielsweise vertragliche Abmachungen für die Übernahme der Produktion. Dasselbe gilt für die Geflügelmast, wo heute eine Marktproduktion praktisch nur mehr auf vertraglicher Basis möglich ist. Hier dürften Betriebseinheiten mit weniger als 4000 Masttieren pro Belegung nur noch ausnahmsweise in Frage kommen.

Die Geflügelhaltung wird auch inskünftig einer Anzahl landwirtschaftlicher Klein- und Mittelbetriebe als Erweiterung und Sicherung der Existenzbasis dienen. Voraussetzung dafür ist u. a. ein angemessener Preisschutz sowie eine rationelle Produktion und Vermarktung.

467

2.6 Pflanzliche Produkte Die Entwicklung der pflanzlichen Produktion wurde im 2. Kapitel des ersten Teils dargestellt. Wir verweisen insbesondere auf die Tabellen 15 (offenes Ackerland), 16 (Erträge je Hektare) und 17 (Inlandproduktion in Prozent des Verbrauches). Über die Gestaltung der Preise gibt die Übersicht in Tabelle 38 Auskunft. Die jährlichen Aufwendungen des Bundes zur Sicherung der Landesversorgung, der Preise und des Absatzes bei den einzelnen Produkten gehen aus der Zusammenstellung im Anhang hervor. Wir beschränken uns hier im wesentlichen auf eine zusammenfassende Darstellung der preis- und absatzsichernden Massnahmen. Die Fragen der Produktionslenkung, der optimalen Produktionsstruktur und der notwendigen Anbaubereitschaft werden im dritten Teil behandelt.

Im Brotgetreidebau wirkt sich die Zunahme der Produktion in den Bundesausgaben entsprechend aus. Gemäss Getreidegesetz besteht für gutes, mahlfähiges Inlandbrotgetreide eine mengenmässig unbeschränkte Übernahmepflicht des Bundes. Die jährlichen Ausgaben der Getreideverwaltung für Mahlprämien, Überpreis auf Inlandgetreide (inkl. Auswuchsgetreide) stiegen von rund 80 Millionen Franken Ende der fünfziger Jahre auf rund 108 Millionen Franken im Durchschnitt der Jahre 1966 und 1967. Im guten Erntejahr 1967 wurde erstmals ein Selbstversorgungsgrad von rund 80 Prozent erzielt. Die Produzentenpreise für Brotgetreide blieben seit 1962 im wesentlichen unverändert.

Der Anbau von Futtergetreide wird gefördert durch die Preiszuschläge auf den eingeführten Futtermitteln, die Anbauprämien und die Vermarktungsbeiträge. Die Anbauprämien, die während Jahren für das Talgebiet Fr. 400.- je Hektare betragen hatten, wurden für das Erntejahr 1968 auf Fr. 450.- und für Körnermais auf Fr, 500.- erhöht. Zuschläge werden für den Anbau im Berggebiet und in Hanglagen ausserhalb des Berggebietes ausgerichtet. Für das Erntejahr 1969 haben wir erneut eine kräftige Erhöhung um 150 Franken beschlossen. Damit soll ein vermehrter Anreiz zur Ausdehnung des Futtergetreideanbaus, soweit wie möglich auf Kosten der Rauhfutterproduktion und damit zur Entlastung der Milchwirtschaft, geschaffen werden. Die Kosten für die Anbauprämien, die vor deren Erhöhung jährlich rund 20 Millionen Franken ausmachten, werden gemäss Landwirtschaftsgesetz mit den Einnahmen aus Preiszuschlägen
auf den eingeführten Futtermitteln finanziert. Gegenwärtig wird auch geprüft, ob das heutige Vermarktungssystem, mit den Vermarktungsbeiträgen gemäss Bundesratsbeschluss vom 24. Februar 1961, verbessert werden könnte. Über die Entwicklung des Futtergetreidebaus und der Anbauprämien Orientiert Tabelle 53.

Der Anbau von Zuckerrüben konnte in den letzten Jahren dank der neuen Zuckerfabrik in Frauenfeld (in Betrieb seit 1963) ausgedehnt werden, und zwar von rund 5200 ha im Jahre 1960 auf rund 9000 ha im Jahre 1968. Die letzte Preiserhöhung für Zuckerrüben erfolgte im Jahre 1964, als der Basispreis um 11 Prozent auf Fr. 8.30 je 100 kg angehoben wurde. Mit der am 19. Dezember

468 1963 erfolgten Änderung des Bundesbeschlusses über den Anbau von Zuckerrüben wurde der maximale Beitrag des Bundes an die Deckung der Verluste der beiden Zuckerfabriken und damit zur Förderung des Zuckerrübenanbaues wesentlich erhöht, nämlich von 6 auf ] 5 bzw. 20 Millionen Franken (letztere Zahl unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesversammlung). Dennoch erlaubt dieser Beitrag bei den gegenwärtig tiefen Weltmarktpreisen für Zucker weder eine weitere Ausdehnung der Anbaufläche noch eine Erhöhung des Rübenpreises. Der erwähnte Zuckerbeschluss vom 20. Dezember 1957/19. Dezember 1963l läuft am 30. September 1969 ab. Die Vorbereitungen für eine Revision sind im Gange. So haben wir am 25. November 1968 eine Botschaft verabschiedet (Bundesblatt 1968, II, 805), welche eine Änderung des Zuckerbeschlusses begründet und deren Hauptrichtlinien aufzeigt. Es wird sich darum handeln, eine Lösung zu beschliessen, welche den agrar- und versorgungspolitischen sowie den gesamtwirtschaftlichen Zielen gerecht wird. In der Wahl der Mittel muss ein Ausgleich zwischen den zum Teil unterschiedlichen Interessen der Rübenproduzenten, der Zuckerfabriken, des Zuckerhandels, der zuckerverarbeitenden Industrie, der Konsumenten und der Bundesfinanzen gefunden werden. Die dem Parlament unterbreitete Vorlage trägt diesem Bedürfnis Rechnung.

Tabelle 53 : Futtergetreidebau und Anbauprämien Anbauprämien

Anbauüächen in Hektaren

Jahre

1958/60

1961 1962 1963 1964 1965" 1966 1967

1968» 1 a a 4

Davon Total

44833 50365 57170 51267 48848 48832 49100 46580 45366

Fr je ha

Total

Hafer

Geiste

Körnermais

in Talzone

Mio. Fr.

15392 15086 14387 12218 11226 9920 10087 9024 8278

24779 29310 35250 31992 29987 31057 32040 31079 30103

917 1776 2829 2614 3882 4401 3929 3780 4388

3001

400 400 400 400 400 400 375 450«

13,8 20,4 23,2 21,3 20,6 20,6 20,7 18,4 21,5

Die Anbauprämie je Hektare betrug 1958/60 stets Fr. 300.Der Flächenunterschied gegenüber dem Ergebnis der Anbauerhebung (Tabelle 15) ist erhebungstcchniscb bedingt.

Flächenangaben und Total der Anbauprämien provisorisch Für Körnermais Fr. 500.-

Der Produzentenpreis für Raps wurde im Jahre 1962 um"9 Prozent verbessert und blieb seither unverändert. Hingegen konnte die Anbaufläche, für welche der Bund die Verwertung der Ernte zum Garantiepreis von Fr. 1.20/kg 1

AS 1959 405, 1964 857

469

gewährleistet, für das Erntejahr 1966 nochmals um 1000 ha auf 8000 ha erhöht werden. Bei einer effektiven Anbaufläche von 7550 ha betrugen die Verwertungsverluste im guten Erntejahr 1967 10,1 Millionen Franken, im Mittel der beiden vorangehenden Jahre rund 8,1 Millionen Franken, Die Rapskultur wurde in den letzten Jahren stark rationalisiert und ist damit wirtschaftlich interessant geworden. Die Produzenten wünschen eine Ausdehnung der Anbaufläche mit Verwertungsgarantie. Bei der Prüfung dieses Begehrens sind u. a. die finanziellen Auswirkungen für den Bund und gewisse Verwertungsprobleme zu berücksichtigen. Das Ablieferungssystem konnte zwar in Verbindung mit den Ölwerken vereinfacht werden, die Verwertung der Rapsölernte ist aber nur dann sichergestellt, wenn das Rapsöl billiger als die importierten Speiseöle verkauft wird. Da jedoch der Preistrend für importierte Öle nach unten verläuft, werden in Zukunft die Verwertungskosten beim Raps auch dann grösser ausfallen, wenn die bisherige Anbaufläche unverändert bleibt.

Tabelle 54: Produktion und Verwertung von Kartoffeln und Aufwand des Bundes 1960-1967 Posiüoa

1965

1966

1967

41,5

293

40,5 323

38,0 344

141,8

122,0

131,0

131,0

42,6 9,8

43,0 9,0

43,0 8,0

43,0 9,0

69,5 19,9 20,1

58,5 11,5 12,0

60,0 20,0 26,5

54,0 25,0 45,2

Einheit

1960/64

Anbaufläche1 Durchschnittsertrag

1000 ha q/ha

46,6 304

Erntemenge total

1000 Wagen zu 10 t » »

Verwertung zu Speisezwecken ....

als Saatgut Verfütterung im Produzentenbetrieb » » Überschussverwertung. .

Aufwand des Bundes . . Mio.Fr.

1

Diese Flächenangaben weichen aus erhebungstechnischen Gründen von jenen in Tabelle 15 ab.

Quelle: Bericht der Eidgenössischen Alkoholverwaltung an die Alkoholfachkommission vom 15. Mai 1968 über aktuelle Fragen der Kartoffelproduktion und -Verwertung sowie über die Produktion und Verwertung von Kernobst im Lichte der Kampagne 1967 und die Umstellung im Obstbau.

Die Verwertung der Kartoffeln verursacht trotz der jährlich geringeren Anbaufläche Verluste zu Lasten der Alkoholverwaltung. Die Hektarerträge nehmen zu, während der Verbrauch je Kopf rückläufig ist. Die Gesamtaufwendungcn der Alkoholverwaltung für die Kartoflelverwertung, zur Hauptsache verursacht durch die Verarbeitung von Überschüssen auf Flocken und Mehl zu Futterzwecken sowie durch den Export und die verbilligte Abgabe von Speisekartoffeln an Minderbemittelte, erreichten im guten Erntejahr 1967 mit Bundesblatt. 121.Jahrg. Bd.I

27

470

45,2 Millionen Franken einen Rekord. Tabelle 54 orientiert über die jeweiligen Erntemengen und die Art der Verwertung sowie die Aufwendungen des Bundes in den Jahren 1960 bis 1967. Über aktuelle Fragen der KartofTelproduktion und -Verwertung sowie Sanierungsvorschläge für die Zukunft gibt der Bericht der Eidgenössischen Alkoholverwaltung an die Alkoholfachkommission vom 15. Mai 1968 näheren Aufschluss. Bestimmte Vorkehren wurden letztes Jahr bereits getroffen, so preisliche Korrekturen bei gewissen Speisekartoffelsorten und eine Reduktion des Übernahmepreises für aussortierte Futterkartoffeln von bisher 10 auf 8 Franken je 100 kg.

Die Anbaufläche von Gemüse ist in den letzten Jahren mit rund 8000 ha ziemlich stabil geblieben. Die vermehrte Nachfrage für Konserven- und Feingemüse würde für diese Kulturen einen gewissen Mehranbau rechtfertigen, welcher vor allem über den Weg der Vertragsproduktion zu tätigen wäre. Der Qualitätsproduktion ist inskünftig grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Die Schaffung einer schweizerischen Zentralstelle für Gemüsebau konnte noch nicht realisiert werden. Ihre Notwendigkeit ist an sich unbestritten, doch gilt es noch, gewisse Meinungsverschiedenheiten zwischen den Produzenten und dem Handel zu bereinigen. Diese Zentralstelle stünde vor allem im Dienste der Qualitätsförderung, Beratung und Vermarktung.

Die Absatzsicherung für Obst (Tafel- und Mostobst) erfordert je nach den jeweiligen Ernteerträgen unterschiedlich hohe Mittel. Im Obstbau hat sich in den letzten Jahren eine Umstellung auf Intensivkulturen und gleichzeitig eine Konzentration auf gewisse marktgängige Sorten und in bestimmte, klimatisch günstig gelagerte Gebiete vollzogen. Diese Bestrebungen zur Rationalisierung und Spezialisierung sind grundsätzlich richtig, sie dürfen aber nicht zu einer übermässigen Expansion führen. Die Ausdehnung der Produktion muss in Übereinstimmung mit den langfristigen Absatzmöglichkeiten erfolgen. Letztere zu erforschen ist primär Sache der interessierten Organisationen. Dies gilt ebenso für die Produktionsplanung, die gerade im Obstbau um so schwieriger und notwendiger ist, als der Zeitabstand zwischen Investition und Ertrag relativ lang ist. Der Bund unterstützt solche Bestrebungen und beeinflusst über seine Preispolitik die Orientierungsdaten. Die Verantwortung für allfällige
übersetzte Produktionsausdehnungen könnte aber der Bund nicht übernehmen, sie liegt beim Produzenten, Der Bund wird auch in Zukunft mithelfen bei der Verwertung von Grossernten zur Verhinderung von Preiszusammenbrüchen; die Möglichkeiten des Landwirtschaftsgesetzes zur Regelung der Einfuhren sollen voll ausgeschöpft werden. Die interessierten Organisationen sind gegenwärtig bestrebt, die Methoden der Emtevorausschätzungen zu verbessern. Über die Produktion und Verwertung von Kernobst, einschliesslich der Aussichten für die Zukunft, gibt der erwähnte Bericht der Alkoholverwaltung näheren Aufschluss. Gegenwärtig wird auf Bundesebene geprüft, ob die behördliche Obstbaupolitik wirksamer sein könnte, wcmi für das Tafel- und Mostobst eine einzige Bundesstelle zuständig wäre. Bei der jetzigen Regelung ist die Abteilung für Landwirtschaft im wesentlichen für die Tafelobstverwertung und die Eidgenössische Alkoholverwaltung für das Mostobst zuständig.

471 Zur Förderung des Absatzes von Erzeugnissen des einheimischen Weinbaues wendete der Bund im Mittel der drei Jahre 1965 bis 1967 jährlich rund 5,4 Mio. Franken auf. Mit Beschluss vom 28. September 1967 erstreckten die eidgenössischen Räte die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses vom 6. Juni 1958 betreffend vorübergehende Massnahmen zugunsten des Rebbaus um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 1969. Um die gesunde Lage in der Weinwirtschaft zu erhalten und eine unkontrollierte Ausdehnung des Anbaus zu verhindern, ist es notwendig, während der nächsten 10 Jahre diese Förderungsmassnahmen weiterzuführen, und zwar zur Hauptsache im gleichen Ausmass und mit denselben Mitteln. Es ist im besonderen die Abgrenzung der Rebfläche (Rebkataster) weiterzuführen und bei Rebbergerneuerungen ein höherer Bundesbeitrag vorzusehen, als gemäss Art. 45 des Landwirtschaftsgesetzes möglich ist. Wie bisher ist es angezeigt, die Qualitätsproduktion zu fördern und die Ernte den Bedürfnissen des Marktes anzupassen. Wir gestatten uns, für die Einzelheiten der Regelung und deren Begründung auf unsere Botschaft vom 5. Februar 1969 über die Weiterführung von Massnahmen zugunsten des Rebbaues zu verweisen.

3. Berggebiet, Sozialpolitik und übrige Massnahmen

3.1 Vorkehren für das Berggebiet Klima und Topographie erschweren die Landwirtschaft in den Bergen, Der Mechanisierung und Rationalisierung sind verhältnismässig enge Grenzen gesetzt, und auch davon abgesehen vermag der technische Fortschritt weniger rasch vorzudringen als im Tal. Die Arbeit unserer Bergbauern ist deshalb nicht nur mühsamer, sie bringt ihnen auch weniger ein als den Landwirten im Tal, wie dies im ersten Teil im Kapitel über die Einkommenslage der Landwirtschaft dargelegt wurde. Die Agrarpolitik trägt diesen Gegebenheiten durch eine differenzierte Beitragsbemessung bei den Subventionen sowie durch Sondermassnahmen zugunsten der Berglandwirtschaft Rechnung. Auch hier wird das Hauptgewicht auf jene Massnahmen gelegt, die einer Verbesserung der Produktionsgrundlagen dienen. Der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebende Unterschied zwischen den bäuerlichen Einkommen im Berg- und im Talgebiet verlangt überdies direkte Einkommenszuschüsse wirtschaftlicher und sozialer Art. Dies geschieht heute in Form der sogenannten Kosten beitrage an die Rindviehhalter des Berggebietes sowie mittels Familienzulagen, zwei Massnahmen, die seit dem Dritten Landwirtschaftsbericht erneut verbessert wurden.

Agrarpolitische Massnahmen allein genügen zumal im Berggebiet nicht zur Lösung der wirtschaftlichen Probleme. Hiezu bedarf es vielmehr einer koordinierten Förderung von Land- und Waldwirtschaft, Fremdenverkehr, Industrie und Gewerbe. In diesem Sinne soll ein eigentliches Entwicklungskonzept für das Berggebiet erarbeitet und bis 1970 abgeschlossen werden.

472 3.1.1 Bevorzugung bei den allgemeinen Förderungsmassnahmen

Die besondere Lage der Berglandwirtschaft wird bei den allgemeinen Förderungsmassnahmen in verschiedener Weise berücksichtigt. Dort wo der Bund Subventionen ausrichtet, sind die Ansätze für das Berggebiet in der Regel höher. Dies gilt für das Bildungs- und Beratungswesen, die Beiträge zur Förderung der Tierzucht und zur Bekämpfung der Viehseuchen; höher sind auch die Anbauprämien für Futtergetreide, der Übernahmepreis für Brotgetreide, die Mahlprämien und die Beiträge zur Erhaltung des Kartoffelbaues. Am deutlichsten ist die besondere Berücksichtigung des Berggebietes wohl im Meliorationswesen, beträgt hier doch der Subventionssatz des Bundes im Mittel rund das l V^fache des Beitrages für gleiche Grundlagenverbesserungen im Flachland. Eine ganze Reihe von Meliorationen wird ausschliesslich im Berggebiet gefördert. Auch die Viehversicherung wird heute nur noch für Bergbetriebe unterstützt.

Seine Haupteinnahmen schöpft der bergbäuerliche Betrieb aus der Viehwirtschaft. Aufzucht und Verkauf von Vieh spielen dabei eine wichtige Rolle.

Die im vorangehenden Abschnitt erläuterten Massnahmen zur Preis- und Absatzsicherung von Zucht- und Nutzvieh kommen vorab der Berglandwirtschaft zugute. Zur Ausmerzung ungenügender Tiere in den Bergen übernimmt der Bund 70 bis 90% der Aufwendungen. Daneben unterstützt er auch Ausmerzaktionen ausserhalb des Berggebietes, wovon die Berglandwirtschaft indirekt ebenfalls Nutzen zieht. Die Aufwendungen für Entlastungskäufe zur Verhinderung von Absatzstörungen trägt der Bund allein, und Hilfsaktionen, die von den Kantonen zufolge Futtermangels im Berggebiet durchgeführt werden, kann er mit Beiträgen von 50 bis 70% unterstützen. Die Aufwendungen des Bundes zur Förderung des Viehabsatzes sind aus Tabelle 48 ersichtlich; sie betrugen im Mittel der Jahre 1965/67 rund 12 Mio. Franken.

3.1.2 Betriebsbeiträge zur Verbesserung der Tierhaltung im Berggebiet Die verschiedenen Aufgaben des viehwirtschaftlichen Beratungsdienstes sind bereits an anderer Stelle erläutert worden (Abschnitt 1,1.2). Das Beratungswesen dient an sich der Grundlagenverbesserung in Berg und Tal. Die in Verbindung mit dem Beratungsdienst im Berggebiet ausgerichteten Betriebsbeiträge sind jedoch gleichzeitig auch eine spezifische Hilfe für die Berglandwirtschaft.

Diese Beiträge auf Grund der Tierzuchtverordnung
(TVO) vom 29. August 1958 und der späteren Änderungen bezwecken in erster Linie eine Verbesserung des Futterbaus und der Tierhaltung, namentlich durch Ankauf von Kunstdünger, Streue und Futtermitteln; ferner eine Verbesserung der Stalleinrichtuugen und die Hebung der Tierhygiene. Wie Tabelle 55 zeigt, hat die Anzahl der hier mitwirkenden Landwirte im Verlauf der Jahre stark zugenommen.

Rund 11 Mio. Franken messen der Berglandwirtschaft jährlich in Form dieser Betriebsbeiträge zu.

473

Tabelle 55: Betriebsbeitrage im Berggebiet (Beitrage zur Verbesserung derTierhaltung und der Tierhygiene gemass Artikel 66 TVO) Bundesbelirag Jahre

Amah] Bttriebe

1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968

9942 15038 18374 22377 26370 29041 30065 30045 30075

Total Mio. Fr.

Mittel je Betrieb Franken

2,67

268

4,04 4,82 8,51 9,76 10,69 10,83 11,01 11,06

269 262 380 370 367 360 367 368

3.1.3 Maschinensubventionierung Die Erhaltung der Berglandwirtschaft hangt zum Teil von ihrer zweckmassigen Mechanisierung ab. Ohne finanzielle Mittel aus offentlicher Hand waren manche Bergbauern nicht in der Lage, ihre Betriebe zu mechanisieren.

Der Blind unterstiitzt desbalb mit Beitragen bis zu 20 Prozent des Nettokaufpreises die gemeinschaftliche Anschaffung bestimmter Maschinen und Gerate durch eine Melirzahl von Bergbauern sowie auch Anschaffungen Einzelner in den Fallen, da eine gemeinschaftliche Nutzung wirtschaftlich nicht oder nicht gut moglich ware (abgelegene Einzelhofe, Melkanlagen). An Einzelanschaffungen haben die Kantone einen mindestens ebenso hohen Beitrag zu Icisten wie der Bund, wogegen Kollektivkaufe an keine Beitragspflicht der Kantone gebunden sind. Gleichwohl werden auch diese Anschaffungen von den Kantonen unterstiitzt. Auf diese Weise ist es den Bergbauern moglich, Maschinen und Gerate fiir bloss 60 bis 70 Prozent des Kaufpreises zu erwerben.

Tabelle 56: Beitrage fur Maschinenanschaffungen im Berggebiet Jabre 1954/58

1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1

Beitrage Mio. Fr.

0,38 1,22

1,11

1,70 3,00 3,50 3,50 4,00

Anzahl Maschinen und Gerate

1464

3954 3471 6704 86441 5191 8179 9187

Ohne die Maschinen, welche Ende 1965 aufRechnung 1966 bewilligt wurden

474

Die Mitwirkung der Kantone bietet Gewähr dafür, dass die regionalen Gegebenheiten wie auch die betrieblichen Verhältnisse im einzelnen bei der Zubilligung der Beiträge und der Wahl der Maschinen und Geräte bestmöglich berücksichtigt werden.

Beiträge an Einzelanschammgen werden seit dem 15. März 1964 ausgerichtet, dem Datum der Inkraftsetzung des entsprechenden neuen Bundesgesetzes. Diese Neuregelung ermöglichte eine Erweiterung der Liste der beitragsberechtigten Maschinen und Einrichtungen, worunter Melkanlagen, Heubelüftungen und verschiedene Heuerntemaschinen am meisten ins Gewicht fallen.

Die jährlichen Beitrage des Bundes haben sich seither nahezu vervierfacht und machten im Jahre 1968 4,0 Millionen Franken aus (s. Tabelle 56).

3,1.4 Kostenbeiträge an Rindviehhalter im Berggebiet Durch das Bundesgesetz vom 9. Oktober 1964 über die Kostenbeiträge an Rindviehhalter im Berggebiet sind diese für die Bergbauern wichtigen Einkommenszuschüsse auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und um 25 Prozent erhöht worden. Mit der Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses vom 15. März 1968 ist Artikel l des genannten Gesetzes sodann in der Weise abgeändert worden, dass die Beiträge eine weitere Verbesserung um 20 Prozent erfuhren. Sie betragen heute je Grossvieheinheit (GVE) 60 Franken in der Zone I, 120 Franken in Zone II und 180 Franken in der obersten Bergzone III. Je Betrieb sind sie beschränkt auf zehn GVE. Die letzten Beitragserhöhungen gelten rückwirkend auf den 1. Januar 1968. Damit soll verhindert werden, dass die ohnehin bescheidenen Einkommen in der Berglandwirtschaft durch den seit dem 1. Mai 1968 auf fünf Rappen erhöhten Rückbehalt je Kilogramm abgelieferter Milch geschmälert werden. Mit den Kostenbeiträgen an Rindviebhalter ist weiterhin der Grundsatz aufrecht erhalten worden, dass die Einkommenslage der Berglandwirtschaft gesondert zu betrachten ist und dass je nach der Entwicklung entsprechende Sondermassnahmen zu ergreifen sind.

Seit dem 1. Januar 1965 werden auch für Ziegen, Schafe, Zuchtschweine und Pferde Beiträge geleistet, sofern der Betrieb mindestens auch eine Rindergrossvieheinheit hält. In den Jahren 1965-1967 erreichten die Beiträge jeweils rund 37 Millionen Franken (Tabelle 57). Im Jahre 1968 sind sie auf 43,5 Millionen Franken gestiegen. Der durchschnittliche Beitrag je
Betrieb lag 1967 bei 692 Franken und macht ab 1968 auf Grund der letzten Verbesserungen etwa 840 Franken aus.

3.1.5 Verbesserung der Alpwirtschaft Die Existenz vieler Bergbauern wird dadurch verbessert, dass sie ihr Vieh ganz oder teilweise auf Alp- oder Juraweiden sommern können. Den vielfach kleinen Bergbetrieben erwächst dadurch eine erhebliche Verbreiterung ihrer Futterbasis; die Vorteile der Alpung zeigen sich im übrigen vor allem in der gesundheitsfördernden Wirkung auf die Tiere und in der Verbilligung der Viehaufzucht.

475 Tabelle 57: Kostenbeiträge an Rindviehhalter des Berggebietes; Entwicklung der Ansätze und Auszahlungen Beiträge, Fr. je GVE in Zone

Gültig ab

1. Nov. 1959 l.Nov.1961 I.Jan. 1965 I.Jan. 1968

I

n

m

40 50 60

40 80 100 120

60 120 150 180

Beltragsberechligte GVE je Betrieb

4 5 10 10

Beiträge in Mio. Franken Zone

Jahre I

1

n

m

Totall

1960/61

6,7

1962/64 1965 1966 1967 1968

19,1 36,8 37,1 36,9 43,5

6,9 6,8 6,9 8,1

13,8 13,7 13,5 15,9

16,1 16,4 16,3 19,4

Inkl. Kostenersatz für Kantone sowie Nachzahlungen und Korrekturen.

Nach der eidgenössischen Betriebszählung von 1965 werden gegen 400 000 Stück Rindvieh oder gut ein Fünftel des Gesamtbestandes zwischen 75 und 120 Tagen gesommert, davon rund 100 000 Kühe. Dazu kommen rund 80 Prozent des gesamten Schaf- und zwei Drittel des Ziegenbestandes, ferner etwa 8000 Pferde.

Seit Jahren zeigt sich in der Bestossung der Alpen mit Rindvieh, namentlich Kühen, eine rückläufige Entwicklung. Ihre Ursachen sind vor allem im Mangel an geeignetem Personal und in den steigenden Alpungskosten zu suchen. Manche Sömmerungsweiden werden nur noch teilweise oder überhaupt nicht mehr genutzt.

Auch in der Alpwirtschaft gilt es, die Nutzung des Bodens möglichst rationell zu gestalten. Der Bund unterstützt diese Bestrebungen durch Beiträge und Investitionskredite an Meliorationsmassnahmen (wie bessere Erschliessung, Sanierung der Gebäude, Milchleitungen) und durch die Arbeiten im Rahmen des landwirtschaftlichen Produktionskatasters. Trotz mannigfacher Bestrebungen bleibt noch vieles zu verbessern, nicht zuletzt mit Bezug auf die Unterkunft des Personals. Die grossen damit verbundenen Aufwendungen sind indessen Anlass, durch eine Zusammenfassung und vermehrte gemeinschaftliche Nutzung kleinerer Alpen wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen zu suchen.

Auch drängt sich mancherorts eine Konzentration der Anstrengungen auf die ertragsreichern und günstiger gelegenen Alpen auf.

Eine wertvolle Hilfe für die Verbesserung der Alpwirtschaft stellen die bereits erwähnten Erhebungen des landwirtschaftlichen Produktionskatasters dar, die sich seit 1957 auch auf die Alp- und Juraweiden erstrecken. Bei der

476 Erstellung dieses Alpkatasters wird den organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Verbesserungsmöglichkeiten, besondere Beachtung geschenkt.

Von den insgesamt 1090 Berggemeinden, welche für diese Untersuchungen in Frage kommen, wurden bis Ende des vergangenen Jahres 735 Gemeinden bearbeitet und die Gemcindeberichte sind den interessierten Amtsstellen in Bund, Kanton und Gemeinden zugestellt worden.

3.1.6 Familienzulagen an Bergbauern Seit dem 1. Januar 1953 werden den Bergbauern, sofern sie ein bestimmtes Einkommen nicht erreichen, vom Bund Familienzulagen ausgerichtet. Diese Massnahme stützt sich, soweit es sich nicht um kantonale Vorkehren handelt, auf das Bundesgesetz vom 20. Juni 1952 über die Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern, Mit Wirkung ab 1. Juli 1962 wurden diese Sozialleistungen auch auf Kleinbauern ausserhalb des Berggebietes ausgedehnt. Sie kommen somit nicht allein dem Berggebiet zugute und werden daher im nachfolgenden Abschnitt «Übrige Massnahmen» näher erläutert.

3.1.7 Zusammenstellung Zusammenfassend ergeben die vier hier erwähnten Massnahmen zugunsten des Berggebietes im Jahre 1968 : Mio. Franken

Betriebsbeiträge Maschinensubventionierung Kostenbeiträge an Rindviehhalter Familienzulagen (Schätzung) Zusammen

11,1 4,0 43,5 18,8 77,4

Nicht Inbegriffen sind darin die Beiträge zur Förderung der Tierzucht, des Viehabsatzes und der Meliorationen sowie sonstige allgemeine Massnahmen.

3.2 Übrige Massnahmen 3.2.1 Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Durch die Gesetzesrevision, welche auf den 1. Juli 1962 in Kraft getreten ist, wurden wie erwähnt auch die Kleinbauern des Unterlandes in die Zulagenberechtigung eingeschlossen, und zudem wurden für die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und die Kleinbauern im Berggebiet höhere Kinderzulagen festgesetzt als für jene im Unterland, um damit den erschwerten Produktionsbedingungen im Berggebiet Rechnung zu tragen. Die letzte Erhöhung der Zulagen und der Einkommensgrenze erfolgte mit Wirkung ab 1. Januar 1966. Die monatlichen Kinderzulagen betragen seither im Berggebiet 30 Franken gegenüber 25 Franken im Unterland. Über die Entwicklung der Ansätze und der Einkommensgrenze im Laufe der Jahre orientiert Tabelle 58.

477

Tabelle 58: Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern; Ansätze und Einkommensgrenze Berechtigte

I.Januar 1958 bis 30-Juni 1962

l.Juh 1962 bis 31. Dez. 1965

Seit I.Januar 1966

Kindcrzulagen. Fr. je Monat

Landwirtschaftl. Arbeitnehmer: im Unterland im Berggebiet Kleinbauern: im Unterland im Berggebiet

15 15

20

25 30

15

15 20

25 30

15

Einkonunensgrenze, Fr. je Jahr

Kleinbauern

4000 + 500 je Kind

5500 + 700 je Kind

8000 + 700 je Kind

Haushaltungszulagc. Fr. je Monat

Landwirtschaftl. Arbeitnehmer

40

60

60

Im Jahre 1968 wurden rund 42,3 Millionen Franken an Familienzulagen ausbezahlt, wovon 8,7 Millionen Franken auf die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und 33,6 Millionen Franken auf die Kleinbauern entfallen. Zur Finanzierung der Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer steuerten die landwirtschaftlichen Arbeitgeber 2,87 Millionen Franken bei. Die Summe der jährlich ausbezahlten Familienzulagen seit 1960 ist aus Tabelle 59 ersichtlich.

Tabelle 59: Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern, Auszahlungen in Mio. Franken Jahre

1960/62 1964 1965 1966 1967 1968

An landwlrtscnaftl.

Arbeitnehmer

7,1 9,1 8,4 9,9

11,6

8,7

An Kleinbauern

Total

10,3

17,4 30,3 28,8 41,2 47,1 42,3

21,2 20,4 31,3 35,5 33,6

Am 31. März 1967 standen im Unterland 8019 und im Berggebiet 2174 landwirtschaftliche Arbeitnehmer im Genüsse von Familienzulagen. Im gleichen Zeitpunkt bezogen 16 067 Kleinbauern im Unterland und 17 037 Kleinbauern im ßerggebiet Kinderzulagen.

478

Gegenwärtig wird geprüft, ob im Sinne von zwei Postulaten des Nationalrates die Einkommensgrenze und allenfalls auch die Kinderzulagen erneut erhöht werden sollen.

3.2.2 Zollreduktion auf

Treibstoffen

Im Interesse der Kostensenkung erhält die Landwirtschaft seit Jahren für Dieselöl und neuerdings auch für Benzin wesentliche Zollvergünstigungen. Bei einem Grundzoll von Fr. 26.50 je 100 kg brutto für beide Treibstoffarten werden Fr. 16.50 zurückerstattet.

Darüber hinaus wird auch der seit Januar 1962 erhobene Zollzuschlag zur Finanzierung der Nationalstrassen (in der Höhe von anfänglich 5 und heute 15 Rp./l) auf dem für landwirtschaftliche Zwecke verwendeten Dieselöl und Benzin rückerstattet. Mit der Einführung dieses Zuschlages wurde für die Berechnung der Rückerstattungen ein sogenanntes Normverfahren geschaffen, das den Rückerstattungsbetrag entsprechend den jeweiligen Betriebsverhältnissen auf Grund eines normierten Treibstoffverbrauches festlegt. 1965 wurden die Normen gestützt auf die mit dem neuen Verfahren gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung des steigenden Motorisierungsgrades in der Landwirtschaft angepasst, was mit zur Erhöhung der Rückerstattungen beigetragen hat.

Mit Wirkung ab 1966 wird nun über das Normverfahren, wie erwähnt, auch ein wesentlicher Teil des Benzingrundzolles zurückerstattet, womit ein altes Postulat der Landwirtschaft erfüllt worden ist.

Die Zollbegünstigung wird auch auf dem zu landwirtschaftlichen Zwecken verwendeten Petrol und White Spirit gewährt, indem diese Treibstoffe gegen Verwendungsverpflichtung zu einem ermässigten Grundzoll von Fr. l .-je 100 kg und frei vom Zollzuschlag bezogen werden können. Der Verbrauch von Petrol und White Spirit zu landwirtschaftlichen Zwecken ist heute nicht mehr bedeutend und geht von Jahr zu Jahr zurück.

Die Aufstellung in Tabelle 60 zeigt die Entwicklung und den Umfang der Rückerstattungen seit 1962.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nicht nur die Landwirtschaft Zollvergünstigungen auf Treibstoffen erhält. Für verschiedene andere Tabelle 60: Zollrückerstattungen für Treibstoffe an die Landwirtschaft, 1962-1967 Jahre

1962 1963

1964 1965 1966 1967

Anzahl Gesuche bzw. Betriebe

81919 78049 81038 85015 86290 89970

Rückerstattungen in Mio. Fr.

6,5 7,2 8,8 13,1 20,4 25,9

479 Verwendungszwecke, wie bestimmte öffentliche Transportimternehmungen und Baumaschinen, werden die Treibstoffe ebenfalls nur mit reduzierten Zollansätzen belastet.

3.2.3 Revision des bäuerlichen Bodenrechtes Das Justiz- und Polizeidepartement brachte irn Frühjahr 1963 einen Vorentwurf zur Revision des Bundesgesetzes vom 12. Juni 1951 über die Erhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes zur Vernehmlassung, welcher u.a. Landwirtschaftszonen mit Baubeschränkungen vorsah. In der Folge zeigte es sich, dass die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Zonenordnung bestritten wurde. Wir haben deshalb den Vorentwurf seither ruhen lassen und Ihnen dafür mit Botschaft vom 15. August 1967 Vorschläge für eine verfassungsrechtliche Ordnung des Bodenrechts unterbreitet.

Andere mit dem damaligen Vorentwurf zur Diskussion gestellte Änderungen blieben mehr oder weniger unbestritten. Ihrer baldigen Verwirklichung steht auch verfassungsrechtlich nichts im Wege. Wir sehen deshalb vor, Ihnen unabhängig von der Beratung über die Ergänzung der Bundesverfassung und der Vorbereitung der Ausführungsgesetzgebung eine separate Vorlage zu unterbreiten.

Dabei wird es sich ausser einer Revision des Lidlohn-Anspruches und einzelner Punkte aus dem bäuerlichen Erbrecht darum handeln, das Vorkaufsrecht auf landwirtschaftliche Gewerbe gemäss Artikel 6 ff. des Bundesgesctzes vom 12. Juni 1951 über die Erhaltung des bauerlichen Grundbesitzes im Sinne einer stärkerenBegünstigung des Selbstbewirtschafters zu ändern. Gegenstand der Vorlage werden auch die pachtrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes sein.

So soll namentlich die erstmalige Pachtdauer von ganzen Heimwesen verlängert werden. Zur Diskussion steht auch der gesetzliche Schutz des Pächters vor ungerechtfertigter Kündigung, eine Frage, die unmittelbar mit der Pachtzinskontrolle zusammenhängt. In dieser Beziehung dürfte es sich als begründet erweisen, durch eine Änderung des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1960 über die Kontrolle der landwirtschaftlichen Pachtzinse den für die Bemessung des Pachtzinses massgeblichen Prozentsatz des Ertragswertes den veränderten Verhältnissen anzupassen. Wir beabsichtigen, Ihnen über diese Änderung, nach der Vernehmlassung, womöglich gleichzeitig mit den Revisionsvorschlägen zum bäuerlichen Zivilrecht Antrag zu stellen.

Im Interesse
einer zweckmässigen Nutzung des landwirtschaftlichen Bodens liegen insbesondere auch jene Revisionspunkte, die auf eine Erleichterung der Zusammenlegungstätigkeit hinzielen. Auf Grund von Artikel 703 ZGB steht es der kantonalen Gesetzgebung frei, die Durchführung von Bodenverbesserungen über die bundesrechtlichen Bestimmungen hinaus noch weiter zu erleichtern. Da nur ein Teil der Kantone davon Gebrauch gemacht hat, muss man sich fragen, ob nicht durch eine Ergänzung des erwähnten Artikels den Kantonsregierungen von Bundes wegen insbesondere die Möglichkeit gegeben werden soll, Teilzusammenlegungen und Grenzbereinigungen anzuord-

480

nen, wenn dies zur Verbesserung von Landwirtschaftsbetrieben nötig erscheint.

Die Einführung eines Vorkaufsrechtes für Körperschaften zum Zwecke der Bodenverbesserung würde ferner die Voraussetzung schaffen, um landwirtschaftliche Liegenschaften, die im Bereich des Meliorationsunternehmens veräussert werden, gezielt für den Ausbau von kleinem und mittlern Heimwesen zu leistungsfähigen Betrieben einzusetzen.

Wir werden auf diese Fragen der Revision des Bodenrechtes im dritten Teil zurückkommen (Abschnitt 2.1.2).

4. Aussenhandel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fragen der Integration Die Aussenhandelspolitikauf dem Gebiet der Landwirtschaft ist ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Landwirtschaftspolitik. Wie diese hat sie sich dabei in den Rahmen der gesamtwirtschaftlichen und damit auch der aussenhandelspolitischen Landesinteressen einzufügen.

Die besonderen Probleme, die sich der schweizerischen Handelspolitik mit Bezug auf die Landwirtschaft stellen, werden im wesentlichen bedingt durch die Tatsache, dass unsere Landwirtschaft mit Produktionskosten und Preisen zu rechnen hat, die über denjenigen des Auslandes stehen, und dass die ausländischen Produkte in zunehmendem Masse zusätzlich noch kunstlich verbilligt werden.

4.1 Die Entwicklung des Aussenhandels Unsere Ausfuhren beschränken sich im wesentlichen auf eine relativ kleine Anzahl von Erzeugnissen, wie Milchprodukte, Vieh, Kartoffeln und verarbeitete Nahrungsmittel (u. a. Obstprodukte). Sie sind jedoch für die einzelnen Produktionszweige von grosser Bedeutung. So sei daran erinnert, dass etwa 20 Prozent unserer Verkehrsmilchproduktion oder rund die Hälfte unserer Käseproduktion exportiert werden. Auf der ändern Seite sind wir aus verschiedenen Gründen in hohem Masse auf die Einfuhr von Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Produktionsgütern angewiesen.

Über die Entwicklung der Ein- und Ausfuhr der in den ersten 24 Kapiteln des Zolltarifes eingereihten Erzeugnisse gibt Tabelle 61 Auskunft.

Sowohl die Einfuhr wie die Ausfuhr der meisten Erzeugnisse, die in Kapitel 1-24 des Zolltarifs aufgeführt sind, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Die in der Tabelle ausgewiesene wertmässige Steigerung übertriftt in der Regel die mengenmässige Zunahme erheblich. Umgekehrt liegen die Verhältnisse namentlich bei den Einfuhren
von Milchprodukten (erhöhter Anteil des billigen Magermilchpulvers, sinkende Käsepreise) und von Zucker.

Aus der starken Zunahme der Einfuhren kann nicht generell auf eine entsprechende Zunahme des Konkurrenzdruckes zu Ungunsten unserer Landwirtschaft geschlossen werden. Zahlreiche Produkte werden in der Schweiz nicht erzeugt, andere in ungenügender Menge. Die Futtermittel werden von der Landwirtschaft selber verbraucht.

481 Tabelle 61 : Ein- und Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse und verwandter Produkte (Kapitel 1-24 des Zolltarifs) Einfuhr Produkte (Ziffer - Kapitel des Zolltarifs)

1960

1967

in Mio. Fr.

Ausfuhr Zunahme n i TM »

<+)

bzw.

Abnahme (--)

1960

1967

in Mio. Fr.

%

1 . Lebende Tiere ....

2. Fleisch 3. Fische 4. Milch und Molkereierzeugnisse . .

6. Pflanzen und Blumen 7 . Gemüse 8. Früchte 9. Kaffee, Tee, Gewürze ...

18. Kakao undSchokolade 10. Getreide 1 11. Müllereierzeugnisse J 12. Ölsaaten, Samen usw 15. Fette und Öle 16. Fleischzubereitungen , .

17. Zucker, Zuckerwaren 20. Gemüse- und Früchtezubereitungen . . .

21. Verschiedene Nahrungsmittelzubereitungen 22. Getränke 23. Abfälle, Tierfutter .

24. Tabak Verschiedenes (Kapitel 5, 13, 14, und 19) Total Kapitel 1-24 ....

Zum Vergleich: Schweiz. Gesamteinfuhr bzw. -ausfuhr

Zunahme (+) bzw.

Abnahme (--> %

122,9 23,9

26,3 283,2 47,9

+ 24 + 130 + 100

20,2 0,2 1,6

12,3 2,5 2,3

+ 42

96,7

159,4

+ 65

180,5

278,9

+ 55

33,7 96,7 222,8

76,2 185,1 393,3

+ 126 + 91 + 76

1,6 10,6 6,1

4,0 20,9 6,3

+ 146 + 98 + 4

210,2

246,3

+ 17

73,3

124,2

328,2

454,7

+ 39

1,1

3,2

124,3 69,6

127,2 90,0

+ 2 + 29

3,3 11,3

.1,9 19,0

- 44 + 69

65,1

99,1

+ 52

4,5

7,4

+ 63

90,3

96,4

+ 7

3,8

12,9

+ 241

43,4

100,5

+ 131

8,9

16,8

+ 88

7,7 122,0 38,1 99,8

25,0 237,7 133,8 157,9

+ 225 + 95 + 251 + 58

51,1 4,2 0,9 47,0

69,8 10,3 5,6 194,4

+ 37 + 143

59,6

85,0

+ 43

31,0

49,8

+ 60

+ 61

461,2

842,5

+ 83

21,3

1 876,3 3 025,0

9648,1 17 786,0 + 84

- 39

+ 69 + 184

+ 314

8 130,7 15 164,8 + 87

Interessant ist auch ein Blick auf die Herkunft der Einfuhren und die Abnehmer unserer Ausfuhren. Der Wert der Ein- und Ausfuhren verteilte sich in den Jahren 1960 und 1967 prozentual wie folgt:

482

Einfuhren: I960

EWG (europäische Wirtschaftsgemeinschaft) EFTA (europäische Freihandelszone) USA Entwicklungsländer Übrige Ausfuhren: EWG EFTA USA Entwicklungsländer Übrige

% 39,5 6,4 11,5 l 47 ,; ' 100

1967

% 46,7 9,2 6,6 23,0 14,5 100

65,3 64,8 10,7 14,5 10,0 7,3 "[ ^ Q 9,0 / ' 4,4 100 IÖÖ~

4.2 Der Aussenschutz der Landwirtschaft

Um den Absatz der einheimischen Produktion im Rahmen der in der landwirtschaftlichen Gesetzgebung niedergelegten Grundsätze sicherzustellen, ist ein auf unsere besonderen Verhältnisse zugeschnittenes Instrumentarium aufgebaut worden. Dieses nimmt, ohne dem legitimen Schutzbedürfnis der Landwirtschaft Abbruch zu tun, Rücksicht auf die sehr bedeutsamen Aussenhandelsinteressen unserer Wirtschaft und folgt dabei den liberalen Grundsätzen unserer Handelspolitik. Das landwirtschaftliche Schutzinstrumentarium stellt eine Kompromisslösung dar, die sich zwischen den Interessen der verschiedenen Gruppen unserer Volkswirtschaft ergeben hat.

Die Instrumente des landwirtschaftlichen Aussenschutzes seien im folgenden kurz dargelegt.

- Der Zolltarif hat nur für einen Teil der landwirtschaftlichen Produktion eine eigentliche Schutzfunktion. Dies ist zum Beispiel bei Fisch, Käse, Pflanzen, Zucker, veiarbeiteten Lebensmitteln der Fall; bei Fischen und Käse ist der Zoll allerdings sehr gering. Beim Geflügel und bei den Eiern wiederum spielt er eine wichtige, aber nicht die einzige Rolle. Im übrigen ergänzt der schweizerische Zolltarif andere Schutzinstrumente. Sein spezifischer Charakter als Gewichtszoll hat den Vorteil, dass er sich bei einem Absinken der Preise stärker auswirkt, bei ihrem Ansteigen jedoch den Auftrieb etwas dämpft.

- Mengenmassige Einfuhrbeschränkungen sind in Kraft namentlich für Schlachtvieh und Fleisch (mit Ausnahme des Geflügels, des Wildes und der Schafe und Fleisch davon); ferner für Zucht- und Nutzvieh, Frischmilch, Kartoffeln, Mostobst, Wein und Blumen. Importe werden nur frei-

483

gegeben, wenn das inländische Angebot nicht ausreicht, oder wenn die Preise gewisse Grenzen überschreiten.

- Durch ein Leistungssystem bzw. die Übernahmepflicht werden erfasst; Eier, Vollmilchpulver, Milchsäurekasein, Schlachtschafe und deren Fleisch sowie Saatkartoffeln, ferner (durch Koppelung mit Kartoffelerzeugnissen) Futtermittel. Bei Schlachtgeflügel haben sich die Importeure gegenüber den Produzentenorganisationen zu einem freiwilligen Leistungssystem verpflichtet.

- Das Dreiphasensystem dient dem Schütze der einheimischen Obst- und Gemüseerzeugung. Die Einfuhr ist frei, solange keine einheimische Ware auf den Markt kommt. Sie wird beschränkt oder von der Übernahme inländischer Ware abhängig gemacht, sobald die Ernte im Inland beginnt. Reicht das einheimische Angebot zu angemessenen Preisen aus, so werden die Grenzen für den Import gänzlich geschlossen.

- Preiszuschläge an der Grenze schützen verschiedene Milchprodukte (Rahm, Kondensmilch, Trockenmilch, Trockenrahm). Auch die Preiszuschläge auf Speisefetten und Speiseölen und auf deren Ausgangsstoffen gelten dem Schütze der Milchwirtschaft. Die Erträgnisse dieser Preiszuschläge dienen der Finanzierung der Milchrechnung. Preiszuschläge werden auch auf eingeführten Futtermitteln, Stroh und Streue erhoben; ihre Erträge werden in erster Linie für die Förderung des Ackerbaues verwendet.

- Die Einfuhr von Butter erfolgt unter einem Monopolsystcm durch eine staatliche Stelle (BUTYRA) und nur nach Massgabe des effektiven Bedarfes.

- Andere Abgaben Auf Schlachttieren und Fleisch wird eine Veterinärgebühr erhoben, die jedoch nicht als Schutzinstrument gedacht ist. Daneben wird eine bescheidene Abgabe erhoben zugunsten des Überschussfonds.

Ein Zollzuschlag auf Wein dient der Finanzierung des Weinbaufonds. Preisausgleichskassen für Eier und Geflügel, letztere auf freiwilliger Basis, erleichtern den Importeuren die Übernahmepflicht und werden aus Abgaben auf den gleichartigen Importprodukten gespiescn.

Bei der Beurteilung all dieser Schutzinstrumente muss berücksichtigt werden, dass sie zum Teil durch interne Massnahmen ergänzt werden, welche den Absatz der einheimischen Produktion auf andere Weise sicherstellen oder zumindest fördern. Wir denken dabei an die preis- und absatzsichernden Vorkehren, die bei verschiedenen wichtigen Erzeugnissen zur
Anwendung gelangen.

4.3 Handelspolitische Entwicklung der letzten Jahre und Einzelprobleme 4.3.1. Beitritt zum GATT und zur Kennedy-Runde Seit dem Dritten Landwirtschaftsbericht sind zwei auch für unsere Landwirtschaft bedeutende Ereignisse zu verzeichnen, nämlich der definitive Beitritt der Schweiz zum GATT (Allgemeines Abkommen über Zölle und Aussenhandel) und der Abschluss der Kennedy-Runde.

484

Die Aufnahme ins GATT erfolgte unter ausdrücklicher Zuerkennung einer Sonderstellung für die Schweiz insofern, als ihr gestattet wird, trotz den entgegenstehenden Vorschriften des GATT Einfuhrbeschränkungen aufrechtzuerhalten, soweit es die Durchführung ihrer landwirtschaftlichen Einfuhrgesetzgebung erfordert. Diese Ausnahme ist eine uneingeschränkte und unbefristete und steht im GATT einmalig da.

Wenn auch das Hauptgewicht der Resultate der Kennedy-Runde auf dem Industriesektor liegt, sind doch auch auf dem Agrarsektor einige beachtliche Ergebnisse zu verzeichnen, handelt es sich doch u. a. um die erste Auseinandersetzung mit der EWG-Agrarpolitik. Das oben erwähnte GATT-Zugcständnis mit Bezug auf Einfuhrbeschränkungen ist erhalten geblieben. Daneben konnten vor allem für Qualitätskäse, Schachtelkäse, Milchpulver, Vieh, Felchen, verarbeitete Lebensmittel von der EWG Zugeständnisse ausgehandelt werden. Dabei kommt der Konzession für Käse, unser wichtigstes landwirtschaftliches Exportprodukt, deswegen eine besondere Bedeutung zu, weil sie eine Ausnahme vom allgemeinen Abschöpfungsregime der EWG mit sich bringt und die Einfuhrbelastung auf bloss rund 5 Prozent reduziert. Eine Herabsetzung des Käsezolles konnte von den Vereinigten Staaten von Amerika erreicht werden, 4.3.2. Das Problem der Exportbeiträge Auf der Einfuhrseite werden-wir mehr und mehr mit dem Problem der massiven Verbilligungen durch das Ausland konfrontiert. Diese Verbilligungen gereichen einerseits den schweizerischen Konsumenten zum Vorteil, die auf diese Weise bestimmte Nahrungsmittel (besonders Zucker) sogar billiger erhalten als die Verbraucher mancher Lieferländer. Sie bedeuten aber anderseits für die Inlandproduktion eine eigentliche Verfälschung des Marktes.

Die allgemein zunehmende Gewährung von Exportsubventionen grösseren Ausmasses ist im wesentlichen auf eine weit verbreitete Überproduktion verschiedener Nahrungsmittel zurückzuführen, hat aber seit dem Inkrafttreten der landwirtschaftlichen Marktordnungen der EWG und dem darin verankerten Beitragssystem zur Exportförderung besonders an Tragweite zugenommen. Die EWG wendet bei allen wichtigen Erzeugnissen ein Subventionssystem an, das ihren Exporten den Anschluss an den tiefsten Weltmarktpreis sichert.

Das Ausmass der Ausfuhrbeiträge (Ausfuhrrestitutionen) der EWG wird durch die nachstehenden, für den September 1968 gültigen Beispiele illustriert: Ausfuhrbeiträge (Restitutionen) Fr./q

Einfuhrwert1 Fr./q

Weichwcizen 17.06 30.74 Gerste 17.28 21.13 Geflügel 70.20/74.52" 298.43 Weisszucker 79.06 25.73 1 Durchschnitt für EWG-Ausfuhren nach der Schweiz, nach Abzug der Ausfuhrbeiträge, a Für die zwei wichtigsten Qualitäten.

485

Die durch diese Subventionen verursachte Störung der Marktverhältnisse ist ein internationales Problem, das in erster Linie auf multilateralem Wege einer Lösung entgegengeführt werden muss. Neben der OCDE (Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) befasst sich damit im Rahmen des neu geschaffenen Landwirtschaftskomitees und in einer besonderen Arbeitsgruppe für Milchprodukte vor allem das GATT. In dieser Organisation finden gegenwärtig auch Konsultationen über Geflügel statt. An all diesen Bemühungen nimmt die Schweiz teil. Für den Zucker hat die internationale Zuckerkonferenz der UNCTAD (Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung) im Oktober 1968 zum Abschluss eines Abkommens geführt.

Soweit die Einfuhr in die Schweiz mengenmässig geregelt ist, Übernahmesysteme bestehen oder eine Anpassung der Preis- und Zollzuschläge vorgenommen werden kann, stören die künstlichen Verbilligungen nicht besonders und machen sogar die Mischrechnung mit den höheren einheimischen Agrarpreisen günstiger. Störungen ergeben sich aber dort, wo die Produktion hauptsächlich nur durch feste Zölle geschützt ist, wie bei Käse, Eier, Schlachtgeflügel, Zucker und den nicht dem Dreiphasensystem unterstellten Früchten.

Besonders schwerwiegend waren die Auswirkungen beim Käse. Hier stieg der Anteil der Importe am Konsum von 17 Prozent im Jahre 1961 auf 28 Prozent im Jahre 1967; diese Entwicklung setzte sich im ersten Halbjahr 1968 noch verstärkt fort. Die Besonderheiten unseres Marktes und die überragende Lieferstellung der EWG, die 90 Prozent der in Frage stehenden Käse liefert, machten es möglich, auf dem Verhandlungsweg die im Abschnitt 2.2 bereits erwähnte Lösung zu finden. Damit konnten autonome Massnahmen, wie beispielsweise eine Abschöpfung an der Grenze, vermieden werden, welche die unserem Exportkäse zugestandenen Vorteile auf dem EWG-Markt hätten gefährden können. Die erzielten Vereinbarungen haben dazu den Vorteil, dass sie eine regional und materiell beschränkte Lösung darstellen. Diese kann aber nicht ohne weiteres auf andere Fälle von störenden Exportsubventionen übertragen werden.

Auch verschiedene liberalisierte Produkte der Lebensmittelindustrie (Schokolade, Biskuits, Zuckerwaren, Konserven) und der Spezialmüllerei sehen sich einer wachsenden Konkurrenz aus
dem EWG-Raum gegenüber, da die dortige Industrie wichtige Rohstoffe dank den Ausfuhrbeiträgen beim Export der Fertigprodukte wesentlich billiger erhält als die schweizerische. Diese hat deshalb das Begehren gestellt, dass ihr die Rohstoffe, namentlich Vollmilchpulver und Zucker, ebenfalls zu Weltmarktpreisen zur Verfügung gestellt werden, um so die Konkurrenzverfälschung auszugleichen und der Gefahr weiterer Fabrikationsverlagerungen ins Ausland zu begegnen. Für Vollmilchpulver wurde diesem Begehren, in Verbindung mit der Erhöhung der Übernahmepflicht für Importeure, mit Wirkung ab I.Februar 1969 durch eine Verbilligung des inländischen Vollmilchpulvers teilweise entsprochen (vgl, Abschnitt 2.2.1 des zweiten Teils). Ob eine Erleichterung auch für andere Rohstoffe möglich ist, wird gegenwärtig geprüft.

Bundesblatt. 121.Jahrg. Bd.I

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486 Das Exportbeitragssystem der EWG hat ferner zur Folge, dass bei gewissen Produkten der Lieferanteil der EWG zunimmt. Von 1960 bis 1967 ist z. B.

der EWG-Anteil bei Gerste von 54 Prozent auf 96 Prozent und bei Mais von 65 Prozent auf 75 Prozent gestiegen. Sowohl vom kriegswirtschaftlichen wie vom allgemein handelspolitischen Standpunkt aus ist eine solche Entwicklung nicht ganz unbedenklich.

Die sich ausweitende künstliche Verbilligung erschwert auch den Export unserer ohnehin durch ihre hohen Preise benachteiligten Erzeugnisse in steigendem Masse. Dies gilt vor allem für Käse und für verarbeitete Lebensmittel.

Der Export der Schmelzrohware wird immer schwieriger. Nach der EWG ist er als Folge der ausserordentlich hohen Abschöpfungen überhaupt nicht mehr möglich. Der amerikanische Markt ist kürzlich als Folge der Einfuhrkontingentierung für billige Käse ebenfalls weitgehend ausgefallen.

Die traditionellen Obstausfuhren, für welche die EWG auch Abnehmer war, haben sich seit der Einführung der neuen Marktordnung stark vermindert und müssen für die Zukunft als gefährdet angesehen werden.

4.4 Grundsätzliche Bemerkungen zur landwirtschaftlichen Aussenhandelspotitik Rückblickend kann festgestellt werden, dass es bisher gelungen ist, den Erfordernissen unserer Exportpolitik Rechnung zu tragen und gleichzeitig bei unseren Handelspartnern weiterhin Anerkennung für unsere Importpolitik bei den landwirtschaftlichen Produkten zu finden.

Es besteht kein Grund, von dieser Linie abzugehen. Dies enthebt uns allerdings nicht der Aufgabe, für ungelöste und neue Probleme auch nach andersartigen Lösungen Ausschau zu halten und uns der Entwicklung der Lage anzupassen, ohne dabei die Grundsätze des Landwirtschaftsgesetzes und die Rücksichtnahme auf unsere Handelspartner aus dem Auge zu verlieren. Dabei wird es immer schwieriger, angesichts der zunehmenden internationalen Verflechtung der Gesamtwirtschaft im allgemeinen und der Landwirtschaftsprobleme im besonderen, Lösungen in Form autonomer Massnahmen an der Grenze zu finden. Es muss deshalb das Hauptaugenmerk unserer landwirtschaftlichen Aussenhandelspolitik bleiben, durch Verhandlungen mit unseren Handelspartnern die Interessen unserer Landwirtschaft zu wahren. Dies gilt nicht nur im bilateralen Bereich, sondern mehr und mehr auch auf multilateraler Ebene,
sei es im GATT, in der EFTA, der OCDE oder der UNCTAD, hier vor allem mit Bezug auf den Abschluss internationaler Rohstoffabkommen.

Unsere Stellung als grosser Importeur landwirtschaftlicher Erzeugnisse verschafft uns dabei gewisse Einflussmöghchkeiten. Die internationale Solidarität gebietet uns sodann, auf dem Gebiete der Entwicklungshilfe (einschliesslich der Nahrungsmittelhilfe) ein Mehreres zu tun. Angesichts unserer Produktionsverhältnisse kommen dafür in erster Linie Milchprodukte in Frage.

4.5 Zur Frage der europäischen Integration Die Landwirtschaft gehört in Westeuropa zu den Wirtschaftsbereichen, welche von Land zu Land die ausgeprägtesten Unterschiede aufweisen. Dies ist

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eine Folge der verschiedenen natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen sowie der während Jahrzehnten unterschiedlich geführten Agrarpolitik.

Methode und Höhe des Agrarschutzes sind ferner bestimmend für das jeweilige System der Versorgung mit Nahrungsmitteln. Im Hinblick auf solche Unterschiede hat die EFTA auf eine Agrarintegration durch die grundsätzliche Ausklammerung der Landwirtschaft aus den Freiverkehrsbestimmungen der Stockholmer Konvention verzichtet. Hingegen stipuliert der EWG-Vertrag eine gemeinsame Agrarpolitik, und die EWG hat demgemäss für die wichtigsten Agrarerzeugnisse ein praktisch einheitliches Preisniveau mit einem entsprechenden einheitlichen Aussenschutz eingeführt. Die EWG-Produzentenpreise, die ungefähr dem arithmetischen Mittel der früheren Preise in den MitgHedstaaten entsprechen, liegen dabei durchschnittlich 20 bis 30 Prozent unter den vergleichbaren Preisen in der Schweiz.

Ein Integrationsproblem könnte sich für die schweizerische Landwirtschaft vor allem aus dieser Preisdisparität im Falle einer Nahverbindung mit der EWG ergeben. Im Rahmen einer solchen Verbindung liessen sich für die Regelung des Agrarsektors verschiedene Möglichkeiten denken, welche sich theoretisch von einer Ausklammerung der Landwirtschaft über die Einräumung von Präferenzen bis zur ausnahmslosen Übernahme des EWG-Agrarregimes erstrecken. Je nach der gewählten und durchsetzbaren Lösung wären die Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Verbraucher und den Bundesfinanzhaushält verschieden.

Eine auf Präferenzen beruhende Regelung ginge vor allem zulasten der Verbraucher, der Bundeskasse oder beider. Aus der uneingeschränkten Übernahme der EWG-Agrarverordnungen würde hingegen für die Schweizer Bauern eine bedeutende Erlöseinbusse resultieren. Für die Verbraucher dürfte die entsprechende Verbilligung der Inlandprodukte die infolge des Umschwenkens gewisser Bezüge vom billigeren Weltmarkt auf die EWG eintretende Verteuerung von eingeführten Nahrungsmitteln mehr als aufwiegen. Beim Bundesfinanzhaushalt würden zunächst keine bedeutenden Änderungen eintreten, da die Ausfälle an Grenzabgaben sowie die Zahlungen an den EWG-Agrarfonds durch die Einsparungen auf der Subventionsseite etwa wettgemacht würden.

Trotzdem wäre aber eine Mehrbelastung des Bundes zu erwarten, da der Einkommensausfall der
Produzenten von der Landwirtschaft nicht allein getragen werden könnte und daher ein finanzieller Ausgleichsbeitrag von sehen des Bundes notwendig würde. Die schweizerische Zahlungsbilanz mit der EWG schliesslich würde durch die Verteuerung der Nahrungsmitteleinfuhren sowie die Überweisungen an den EWG-Agrarfonds belastet.

In der Bundesverwaltung sind zur zahlenmässigen Erfassung dieser Auswirkungen Berechnungen angestellt worden, und analoge Untersuchungen sind auch von privater Seite erfolgt. Die so ermittelten Grossen sind indessen mit zahlreichen Unsicherheitselementen belastet, insbesondere weil es unmöglich ist, im einzelnen vorauszusehen, wie die schweizerische Landwirtschaft auf die Eingliederung in ein andersgeartetes Agrarsystem reagieren würde.

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Fest steht indessen, dass die Einkommenseinbusse der schweizerischen Landwirtschaft bei der Übernahme der EWG-Agrarpreise ein ausserordentlich Schwerwiegendes Problem darstellen würde. Dieses wäre um so heikler, als die Preisdisparität zwischen der Schweiz und der EWG im wesentlichen nicht etwa in einem Produktivitätsabstand begründet ist, wenn auch ein Teil der schweizerischen Produzenten durch topographisch ungünstige Verhältnisse benachteiligt wird. Neben höheren Kosten für die Produktionsmittel ist die Höhe der schweizerischen Agrarpreise weitgehend eine Folge der landwirtschaftlichen Einkommenspolitik, mit ändern Worten des Paritätsanspruches, wie er in Abschnitt 3.1 des ersten Teils erläutert wurde. Die den Produzenten in der EWG zugestandenen Rechtsansprüche gehen demgegenüber erheblich weniger weit, und überdies liegt das Mittel der Industrielöhne in der EWG unter dem schweizerischen. Der Schweizer Bauer ist - wie dies schon früher in diesem Bericht festgestellt wurde - bei gleicher Arbeit und gleichem Ertrag einkommensmässig besser gestellt als seine Kollegen in der EWG, weshalb die Preisunterschiede durch Produktivitätsverbesserungen allein kaum zu überbrücken sein dürften.

Diese Überlegungen zeigen, dass die Frage der Agrarpreise in einem allgemeineren, wirtschaftlich-strukturellen Zusammenhang gesehen werden muss.

Die Methode der EWG, unterschiedliche Landwirtschaften durch eine Vereinheitlichung lediglich der Produzentenpreise zu einem gemeinsamen Agrarmarkt zusammenzuschliessen, hat denn auch zu Schwierigkeiten und letztlich zum sogenannten zweiten Mansholt-Plan geführt, in welchem behördlich forcierte Strukturänderungen und eine Harmonisierung der Agrarstrukturpolitik in den Mitgliedstaaten gefordert werden. Bei ihren Bemühungen um die Verbesserung der Produktionsgrundlagcn wird die schweizerische Landwirtschaft diese Anstrengungen in der EWG aufmerksam verfolgen müssen.

5. Aufwendungen des Bundes auf dem Gebiete der Ernährung und Landwirtschaft Die Aufwendungen des Bundes auf dem Gebiete der Ernährung und Landwirtschaft seit 1964 sind im Anhang dieses Berichtes in detaillierter Form aufgeführt, zusammen mit den entsprechenden Einnahmen. Es handelt sich dabei um die Weiterführung analoger Zusammenstellungen im Zweiten und Dritten Landwirtschaftsbericht. Bezüglich Erläuterungen,
Vorbehalten und Anmerkungen zu den einzelnen Positionen wie auch zu den Unterteilungen und Gruppierungen verweisen wir auf den Zweiten Landwirtschaftsbericht.

Unter den Aufwendungen im Anhang sind sowohl solche à fonds perdu (in der Folge Beiträge genannt) wie auch Kredite aufgeführt. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 23. März 1962 über Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft richteten MC!J die Anstrengungen des Bundes in stärkerem Masse auf die Gewährung von zinsgünstigen Krediten.

Wir haben deshalb wiederum eine Aufteilung der Aufwendungen des Bundes in Bundesbeiträge (Tabelle 62) und Kredite (Tabelle 63) vorgenommen.

489 Tabelle 62: Bundesbeiträge auf dem Gebiete der Ernährung und Landwirtschaft

Jährt

1959/61 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 prov.

1 1 8 4

Zur Sicherung der Landesversorgung, der Soziale Einkommen Leistungen * und der Preise' Aufwendungen in Millionen Franken

Zur technischen Forderung 1

60,0 66,6 74,9 87,8 108,4 126,7 169,6 151,3

244,5 280,7 312,0 352,2 377,4 395,7 424,0 595,6

14,8 17,0 29,7 27,7 26,2 38,6 44,3 39,5

Total

Davon gedeckt mit zweckgebundenen Einnahmen *

Mio. Fr.

319,3 364,3 416,6 467,7 512,0 561,0 637,9 786,4

106,9

134,1 127,8 161,8 142,4 150,8 162,4 188,9

Inkl. Nettoaufwand der Versuchsanstalten sowie des Hengsten- und Fohlendepots.

Abzüglich Kostenanteil der Milchproduzenten an der Milchverwertung.

Abzüglich Arbeitgeberbeiträge (für Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer).

Abzüglich: Einnahmen aus Versuchsanstalten sowie des Hengsten- und Fohlendepots, Kostenanteil der Milchproduzenten, Arbeitgeberbeiträge.

Tabelle 63 : Kredite des Bundes auf dem Gebiete der Landwirtschaft Jahre

Ruckzahlungen l

Kredite Millionen Franken

1

1,2 1959/61 0,9 1,2 1962 0,9 1963 59,9 1.0 1964 62,2 1,0 0,5 1965 56,8 0,6 1966 87,9 0,6 1967 87,0 0,4 1968 75,9 Die zurückbezahUen Investitionskredite wurden bisher laufend wieder neu eingesetzt und erscheinen daher nicht in dieser Statistik.

Daraus ist ersichtlich, dass die Beiträge des Bundes auf dem Gebiete der Ernährung und Landwirtschaft in den letzten Jahren kontinuierlich anstiegen und sich bis 1968 mit 786,4 Millionen Franken gegenüber den mittleren Aufwendungen der Jahre 1959/61 um das 2,5fache erhöhten, wobei jedoch die laufende Geldentwertung in Rechnung zu stellen ist. Die Ausgaben zur technischen Förderung der Landwirtschaft wie auch die Sozialleistungen haben dabei verhältnismässig eher stärker zugenommen als die übrigen Aufwendungen, obwohl diese 1968, zur Hauptsache als Folge des ausserordentlichen Aufwandes für die Milchproduktenverwertung, um über 170 Millionen Franken höher

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als im Vorjahr ausgefallen sind. Rund ein Viertel der Gesamtausgaben konnte in den Jahren 1967 und 1968 durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt werden.

Mit Bezug auf die Mehraufwendungen für die Milchproduktenverwertung 1968 - gleiches gilt für das laufende Rechnungsjahr - ist zu bedenken, dass sie, vor allem in Form verbilligter Butter, zu einem schönen Teil den schweizerischen Verbrauchern zugute kommen und insofern Einkommen von den Steuerzahlern auf die Konsumenten übertragen werden. An die Butterverbilligung leisten im übrigen die Produzenten selber durch die Verlustbeteiligung einen namhaften Beitrag.

Ferner ist zu beachten, dass in der Staatsrechnung Aufwendungen zugunsten der Landwirtschaft figurieren, die, wie beispielsweise Nahrungsmittellieferungen an Hilfswerke und Hungergebiete, mehr allgemeinwirtschaftlichen oder humanitären Charakter haben. Unter den Aufwendungen für das landwirtschaftliche Meliorationswesen stehen unter anderem Beiträge an Verbindungsstrassen im Berggebiet, die der gesamten Wirtschaft der Region zugute kommen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass von den «Bundesbeiträgen auf dem Gebiete der Landwirtschaft» nicht allein die Landwirtschaft profitiert, sondern zum Teil auch die Konsumenten und in einem weitern Sinne die gesamte Volkswirtschaft.

Anderseits machen die Bundesbeiträge nur einen Teil der Kosten des Agrarschutzes aus. Dazu gehört nämlich auch die Verteuerung der Nahrungsmittel durch verschiedene Formen von Grenzabgaben und mengenmassigen Einfuhrbeschränkungen, für die nicht der Bund, dafür aber der Verbraucher aufkommen muss; dazu gehören ferner Mindereinnahmen des Bundes wegen der Treibstoffzollrückerstattungen. Schliesslich wenden auch die Kantone und Gemeinden Mittel zur Förderung der Landwirtschaft auf, welche vor allem der Grundlagenverbesserung (Meliorationen, Bildungswesen, Tierzuchtförderung) dienen und in diesem Bereich annähernd so hoch sein dürften wie jene des Bundes. Zur besseren Abklärung dieser zusätzlichen Aufwendungen zur Erhaltung und Förderung der Landwirtschaft hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement einen Gutachtenauftrag erteilt. Die Beschaffung dieser Unterlagen ist notwendig zur Beurteilung der zweckmässigsten Form und der gesamtwirtschaftlichen Tragbarkeit der Aufwendungen im Agrarsektor. Wir werden zu diesen schwierigen Fragen im dritten Teil noch weitere Ausführungen machen.

Dritter Teil Folgerungen und Richtlinien für die künftige Agrarpolitik

Dieser letzte Teil des Berichtes ist in zwei Hauptkapitel gegliedert. Das erste, mehr allgemeine Kapitel enthält eine agrarökonomische Analyse der Landwirtschaft und ihrer Stellung in der gesamten Volkswirtschaft sowie die Umschreibung der Ziele der Agrarpolitik und ihrer Grenzen. Damit wird die Grundlage und der Rahmen für die künftige Agrarpolitik abgesteckt. Deren Schwerpunkte werden im zweiten, mehr speziellen Kapitel gezeigt, wo auch die

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Hauptmassnahmen des Agrarprogrammes zur Sprache kommen. Zukunftsbezogene Hinweise und Programmpunkte finden sich indessen nicht nur in diesem dritten, sondern auch an den geeigneten Stellen des ersten und vor allem zweiten Teils des Berichtes.

1. Wirtschaftliche Grundlagen, Ziele und Grenzen der Agrarpolitik 1.1 Allgemeine Entwicklungstendenzen und Stellung der Landwirtschaft 1.1.1 Allgemeine Entwicklungstendenzen Die Entwicklungstendenzen der Landwirtschaft, insbesondere der strukturelle Anpassungsprozess und die Anstrengungen der bäuerlichen Bevölkerung, wurden im ersten Teil dieses Berichtes eingehend erläutert. Das stete Wachstum der schweizerischen Volkswirtschaft brachte im allgemeinen gute Erwerbsmöglichkeiten und eine fühlbare Hebung des Einkommensniveaus. An der Einkommenssituation und dem Sozialstatus der übrigen Wirtschaft orientieren sich weitgehend die in der Landwirtschaft Tätigen, insbesondere der bäuerliche Nachwuchs. Infolge der Verbesserung der Agrartechnik und im Bestreben, der allgemeinen Einkommensentwicklung zu folgen, haben die Landwirte in der Zeit von 1946/50 bis 1966/67 die Nahrungsmittelproduktion um rund 45 Prozent gesteigert. Die Wohnbevölkerung hat in der gleichen Zeit um rund 31 Prozent zugenommen. Ein wichtiges agrarpolitisches Ziel der Nachkriegszeit, nämlich die weitgehende Sicherung der Nahrungsmittelversorgung für allfällige Notzeiten, wurde somit erreicht.

Die schweizerische Landwirtschaft hat grosse Anstrengungen unternommen, um ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern. Der Erfolg dieser Bemühungen kommt am deutlichsten darin zum Ausdruck, dass sich die Arbeitsproduktivität der Landwirtschaft von 1955 bis 1965 um rund 75 Prozent erhöht hat.

Bei steigendem Kapitaleinsatz und unter Ausnutzung technischer Fortschritte verminderte sich die Zahl der in der Landwirtschaft Tätigen gleichzeitig um rund 30 Prozent. Die Landwirtschaft leistete damit ihren Beitrag zum Wirtschaftswachstum, einem Hauptziel unserer Wirtschaftspolitik, auf zweifache Weise, nämlich durch - die Steigerung der Produktivität und - die Abgabe von Arbeitskräften an die übrige Volkswirtschaft.

Diese Abwanderung, aus freiem Entschluss, ist somit volkswirtschaftlich sinnvoll und liegt auch im Interesse der Landwirtschaft selbst, zumindest soweit sie geordnet und ohne wesentliche Nachteile für die
Gemeinschaft erfolgt. Sie wurde durch die guten Beschäftigungsmöglichkeiten in der übrigen Wirtschaft erleichtert. Nur dank dieser Abwanderung war es den in der Landwirtschaft Verbleibenden möglich, mit der allgemeinen Einkommensentwicklung Schritt zu halten, ohne allerdings den Einkommensabstand zu den ausserlandwirtschaftlichen Bereichen zu beseitigen.

Gemäss den Ergebnissen der Buchhaltungsbetriebe des Schweizerischen Bauernsekretariates hat sich das Arbeitseinkommen je Berufstätigen in der Landwirtschaft in den 10 Jahren von 1955/57 bis 1965/67 ungefähr verdop-

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pelt. Die sogenannte Einkommensparität wurde von den buchführenden Landwirten der Talbetriebe im Mittel zu rund 95 Prozent erreicht.

Etwas anders liegen die Verhältnisse in der Gesamtlandwirtschaft. Grösser als bei den Buchhalterbetrieben ist hier der Anteil jener Betriebe, deren tatsächliches Einkommen, teils infolge ungünstiger natürlicher und wirtschaftlicher Produktionsbedingungen, teils aber auch wegen ungenügender Bewirtschaftung, erheblich unter dem Durchschnittseinkommen gebheben ist.

Diese unbefriedigende wirtschaftliche und soziale Lage wird von den Landwirten heute mehr als früher empfunden, weil sie ihre Einkommensverhältnisse viel leichter mit denjenigen anderer Berufe vergleichen können.

1.1.2 Volkswirtschaftliche Stellung der Landwirtschaft Die wirtschaftlichen Hauptursachen sowohl des strukturellen Anpassungsprozesses innerhalb der Landwirtschaft wie auch des teilweisen Zurückbleibens des bäuerlichen Einkommens dürften vor allem darin liegen, dass - die Nachfrage nach Agrarprodukten im Vergleich zum Anstieg des verfügbaren Einkommens der Bevölkerung nur wenig zunimmt (Engelsches Gesetz); - die Anwendung technischer Fortschritte eine grosse Angebotssteigerung bringt, welche die Agrarpreise drückt ; - der Preis des Produktionsfaktors Arbeit wesentlich stärker steigt als derjenige des Faktors Kapital und - die Mobilität der Produktionsfaktoren Boden und Arbeit ungenügend ist, wodurch eine optimale Kombination der Faktoren Boden, Arbeit und Kapital sowohl für die einzelnen Betriebe wie für die Landwirtschaft als Ganzes erschwert und verzögert wird.

Aus diesen wirtschaftlichen Gegebenheiten erklären sich die Hauptprobleme der Landwirtschaft in einer wachsenden Volkswirtschaft. Sie bestehen gleichermassen in allen westlichen Industrieländern. Die Zunahme der Produktion, die sich einerseits aus der Anwendung des technischen Fortschritts ergibt und anderseits aus dem Bestreben der Landwirte, der allgemeinen Einkommensentwicklung zu folgen, stösst an die engen Grenzen der langsamer wachsenden Nachfrage, Die gemäss den ökonomischen Gesetzen unausweichliche Folge ist der Druck auf die Agrarpreise, wie er seit dem Beginn der fünfziger Jahre weltweit festzustellen ist. Die Landwirtschaft kann also nur dann auf einigermassen befriedigende Preise und Einkommen hoffen, wenn es ihr gelingt,
gleichzeitig mit der Ausschöpfung der Rationalisierungsreserven die Zunahme der Produktion dem Rhythmus der relativ langsam wachsenden Nachfrage anzupassen. Es ist deshalb, wie durch die Erfahrungen der letzten Jahre bestätigt wird, unerlässlich, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte und Betriebe abnimmt. Auf die damit zusammenhängende Probleme und allfälligen Massnahmen werden wir noch zurückkommen.

Die Landwirtschaft steht somit dauernd vor grossen Anpassungsnotwendigkeiten. Nun sind aber die anpassungshemmenden und -verzögernden Fak-

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toren gerade in diesem Sektor ausserordentlich gross. Sie sind politischer, institutioneller, soziologischer und ökonomischer Art. Hinter der ungenügenden Mobilität der Produktionsfaktoren Boden und Arbeit verbirgt sich vieles von dem, was man als Eigenart der bäuerlichen Welt und des «Bauernstandes» schätzt und nicht missen möchte. Die spezifische Problematik der modernen Landwirtschaft liegt darin, dass einerseits die Anpassungsnotwendigkeiten in gehäufter Form auftreten, dass anderseits aber naturgemäss starke verzögernde und hemmende Kräfte wie kaum in einem ändern Wirtschaftsbereich bestehen.

Die wirtschaftlichen und ausserökonomischen «Kosten» der Anpassung sind hoch und lasten schwer auf der bäuerlichen Bevölkerung. Dieses Unvermögen der raschen und reibungslosen Anpassung mit den daraus resultierenden Verzögerungen ist eine der Grundursachen des Einkommensproblems der Landwirtschaft. Zu dessen Lösung ist es nötig, die Mobilität der Produktionsfaktoren zu fördern oder, anders ausgedrückt, die «Kosten» der Anpassung zu vermindern. Im Konkreten geht es um eine intelligente und zweckmässige Aktivierung der Bildungspolitik, der regionalen Wirtschaftsförderung und der Strukturpolitik.

Es gibt zwar keine Garantie, dass eine zweckmässige, anpassungsfördernde Politik die Agrarprobleme endgültig lösen kann, weil entweder die Anpassungsnotwendigkeiten sehr gross sind und laufend neue entstehen oder weil die verzögernden Kräfte zu stark sind. Sicher ist aber, dass ohne Anpassungen oder gar durch eine Politik der Hemmung dieses Prozesses und der Erhaltung des Bestehenden die Agrarprobleme und vor allem die Einkommensdisparität noch verschärft würden.

Eine weitere marktwirtschaftliche Schwäche der Landwirtschaft liegt in ihrem Unvermögen, aus eigener Kraft das Angebot wirksam zu beschränken.

Weil eine Vielzahl individueller und freier Unternehmen (160000 Betriebe in der Schweiz) Agrarprodukte produzieren, sind wirksame Mengenregulierungen in der Gesamtproduktion - etwa durch kartellmässige Vereinbarungen - praktisch unmöglich. Bei einzelnen Produkten könnten zwar Marktordnungen mit einer Angebotsbeschränkung verwirklicht werden, für das Gesamtangebot ist dies bisher nie gelungen. Dem Bauern steht es in der Regel frei, auf andere Produkte auszuweichen, und es wird auch niemand daran gehindert,
landwirtschaftliche Produkte zu erzeugen. Die Grundvoraussetzungen einer freien Unternehmerwirtschaft sind hier erfülllt: ungehinderter Eintritt in die Branche, keine wirksame Beschränkung der Gesamtproduktion und somit auch keine wirksamen Preisabsprachen. Es ist daher verständlich, dass die Landwirtschaft schon frühzeitig, vor allem zur Abwehr der ausländischen Konkurrenz, um staatlichen Schutz nachsuchte.

Dazu kommt eine weitere Besonderheit der landwirtschaftlichen Märkte: die geringe Elastizität sowohl des Gesamtangebotes wie auch der Gesamtnachfrage in he/ng auf Preisänderungen. Dies hat, entsprechend der sogenannten Kingschen Regel zur Folge, dass schon geringe Verschiebungen in der Produktion grosse Preisänderungen hervorrufen. Beispielsweise kann bereits eine geringe Überproduktion an Milch, Fleisch oder Früchten einen grossen Preisein-

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bruch verursachen. Die daraus resultierenden Preisschwankungen auf den landwirtschaftlichen Märkten bringen für den Bauern Unsicherheit und Risiko und führen zu Fehlinvestitionen. Fehlgeleitete Produktionsentscheide lassen sich aber in den meisten Zweigen der Landwirtschaft kurzfristig nicht korrigieren. Die hier, erwähnte geringe Preiselastizität der Gesamtnachfrage schhesst indessen nicht aus, dass die Nachfrage nach bestimmten landwirtschaftlichen Einzelprodukten infolge von Substitutionseinflüssen relativ elastisch ist.

Als Folgerung für die Agrarpolitik ergibt sich die Notwendigkeit einer aktiven Rolle des Staates in der Preispoh'tik, und zwar einerseits in der Ausübung einer Schutzfunktion gegenüber der ausländischen Konkurrenz und anderseits durch eine marktstabilisierend wirkende Preisfestsetzung unter Berücksichtigung der Produktions- und Nachfragetendenzen. Diese preispolitische Rolle des Staates enthebt indessen die Landwirtschaft und ihre Organisationen nicht der Aufgabe, im Sinne der Selbsthilfe Massnahmen zur Stabilisierung der Märkte, zur Förderung des Absatzes und zur Anpassung der Produktion zu ergreifen.

1.2 Ziele der Agrarpolitik Die schweizerische Landwirtschaftspolitik orientiert sich an den in Art. 31blB der Bundesverfassung und im Landwirtschaftsgesetz festgelegten Zielen, unter Wahrung der Interessen der Gesamtwirtschaft «einen gesunden Bauernstand und im Dienste der Landesversorgung eine leistungsfähige Landwirtschaft zu erhalten». Bei der Verfolgung dieser Ziele muss ein vernünftiger Kompromiss gefunden werden zwischen den agrarwirtschaftlichen und den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen, insbesondere - dem Streben der Landwirte nach einem gesicherten Einkommen sowie einem angemessenen gesellschaftlichen Status, - der Forderung der Verbraucher nach einer preisgünstigen Versorgung mit Nahrungsmitteln und einer breiten Auswahlmöglichkeit, - der volkswirtschaftlich notwendigen Aufrechterhaltung des Aussenhandels als Voraussetzung für ein gesundes Wirtschaftswachstum sowie - demfinanzpolitischenErfordernis, die öffentlichen Mittel sparsam und entsprechend den gesamtwirtschaftlichen Prioritäten einzusetzen.

Ausgehend von dem Bestreben, zwischen diesen divergierenden Zielsetzungen einen Kompromiss zu finden, ergeben sich für die künftige Agrarpolitik die folgenden Einzelziele:
l. Entwicklung von leistungsfähigen bäuerlichen Betrieben, die einen rationellen Einsatz der Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital ermöglichen.

Darunter sind vorerst Vollerwerbsbetriebe zu verstehen, die der bäuerlichen Familie eine nachhaltige Existenzgrundlage und damit eine angemessene soziale Stellung ermöglichen. Dazu gehören aber auch Kombinationen von landwirtschaftlicher und ausserlandwirtschaftlicher Tätigkeit in sogenannten Zu- oder Nebenerwerbsbetrieben. Nach wie vor gilt der bäuerliche Familienbetrieb als Leitbild, dies jedoch nicht im Sinne einer statischen, sondern einer sich dynamisch den veränderten Verhältnissen

495 anpassenden Form. Die verschiedensten Möglichkeiten der Kooperation sind dabei ausgiebig und in vermehrtem Masse zu erforschen und zu nutzen. Es wird keine Einheitsbetriebsstruktur angestrebt, sondern es soll Platz sein für verschiedene Betriebsformen. (Weitere Ausführungen zu diesen Fragen finden sich im Abschnitt über die Grundlagenverbesserung und Strukturpolitik).

2. Sicherung der nötigen Anbau- und Produktionsbereitschaft, um die Nahrungsmittelversorgung des Landes in Zeiten gestörter Zufuhren zu gewährleisten.

Dabei sind die Möglichkeiten der Lagerhaltung und der allfälligen Zufuhren mitzuberücksichtigen. Die Anbaubereitschaft ist insbesondere durch eine massvolle und gezielte Förderung des Ackerbaus zu gewährleisten.

Auch ist dafür zu sorgen, dass im Ernstfall genügend qualifizierte Arbeitskräfte und die notwendigen sachlichen Produktionsmittel zur Verfügung stehen.

3. Anpassung der Produktion an den Inlandbedarf und die Möglichkeiten der Ausfuhr unter Aufrechterhaltung eines angemessenen Agrarimportvolumens.

Eine gute landwirtschaftliche Nutzung des für die Agrarproduktion zur Verfügung stehenden Bodens liegt im allgemeinen Interesse. Dabei ist eine Ausrichtung der Produktion nach den natürlichen und wirtschaftlichen Standortbedingungen und ihre Anpassung an die Aufnahmefähigkeit des Marktes notwendig. Die Versorgung des Inlandmarktes soll grundsätzlich möglichst weitgehend der eigenen Landwirtschaft zustehen. Dies setzt aber eine rationelle, nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten orientierte Produktion voraus. Auch muss der notwendige Aussenhandel mit Einschluss eines massvollen Agrarimports aus wirtschaftlichen und politischen Erfordernissen aufrechterhalten bleiben. Er ist eine Grundvoraussetzung für das Wirtschaftswachstum, welches seinerseits die Absatz- und Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft beeinflusst.

4. Stabilisierung der Märkte für Agrarprodukte und angemessene Sicherung des landwirtschaftlichen Einkommens.

Die landwirtschaftlichen Märkte sind wegen der im allgemeinen geringen Preiselastizität von Angebot und Nachfrage in besonderem Masse Preisschwankungen ausgesetzt. Extreme Preisfluktuationen, wie sie in früheren Jahren auftraten, sind für die Verbraucher unerwünscht und haben für die Produzenten sehr nachteilige wirtschaftliche Folgen. Die Stabilisierung
der Märkte ist eine notwendige Voraussetzung der Sicherung des landwirtschaftlichen Einkommens. Dieses Einkommen soll auch mit der realen Verbesserung in der Gesamtwirtschaft Schritt halten und ein Niveau erreichen, das den Landwirten eine angemessene soziale Stellung garantiert.

Mit diesen vier agrarpolitischen Einzelzielen sind nur die wichtigsten besonders hervorgehoben. Ihr konkreter Gehalt sowie allfällige Ergänzungen sollen bei der Entwicklung der künftigen agrarpolitischen Massnahmen in den

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spätem Abschnitten noch klarer zum Ausdruck kommen. Es wird dabei auch deutlich werden, dass die mit der Realisierung dieser Ziele auftretenden Probleme und Aufgaben zu einem beträchtlichen Teil über den landwirtschaftlichen Bereich hinausgehen und in den Aufgabenkreis der allgemeinen Wirtschafts-, Bildungs- und Sozialpolitik fallen.

1.3 Grenzen des Agrarschutzes In der freiheitlichen Gesellschaftsordnung kommt der staatlichen Aktivität in der Wirtschaft nur subsidiärer Charakter zu. Sie soll bloss dort Platz greifen, wo die Entfaltung der privaten Kräfte allein den im Gesamtinteresse erwünschten Zustand der Gesellschaft nicht herbeizuführen vermag. Dies gilt auch für die Agrarpolitik. Es besteht heute weitgehend Einigkeit darüber, dass in der Landwirtschaft ohne eine bestimmte Aktivität des Bundes nicht auszukommen ist. Diese wird durch die oben dargelegten wirtschaftlichen Besonderheiten der Landwirtschaft und der Agrarmärkte gerechtfertigt; die rechtliche Basis geben ihr Bundesverfassung und Agrargesetzgebung. Während die Möglichkeiten der Agrarpolitik und des Agrarschutzes - zumindest theoretisch sehr mannigfaltig sind, bestehen anderseits deutliche Grenzen in der Anwendung agrarpolitischer Massnahmen.

Die Grenzen des Agrarschutzes sind teilweise offensichtlich, in vielen Bereichen aber erst bei einer gründlichen Kenntnis der Zusammenhänge überschaubar. Sie ergeben sich einerseits aus bestimmten Grundsätzen und Normen unserer Gesellschaftsordnung und anderseits aus der Notwendigkeit, zwischen verschiedenen sich nicht deckenden Zielen einen Kompromiss zu finden.

Besonders zu beachten sind dabei: l. Die Grundsätze der freien Wirtschaftsordnung Die einzelnen Landwirte sind freie Unternehmer. Sie entscheiden über die Betriebsorganisation, den Grad der Rationalisierung, die Grosse des Unternehmens und insbesondere auch über die Produktionsrichtung. In normalen Zeiten sollte der Staat keine Zwangsvorschriften über den Umfang der Anbaufläche und die Art der Produktionsrichtung erlassen müssen.

Die Produktionslenkung von Seiten des Staates muss sich in erster Linie der klassischen Mittel, wie insbesondere der Preispolitik, der Anbauprämien, Subventionen und dergleichen, bedienen. Der Staat soll also die Daten, an denen sich die Landwirte orientieren, beeinflussen, er soll verschiedene Anreize
schaffen und Impulse geben, aber möglichst wenig direkt in das Produktionsgeschehen eingreifen. Dies soll aber nicht heissen, dass dem Staate auf dem Gebiete der Produktionslenkung eine passive oder nur beobachtende Rolle zukommt. Wie wir in Abschnitt 2.3, wo die Produktionslenkung als einer der Schwerpunkte künftiger Agrarpolitik behandelt wird, näher darlegen werden, trifft das Gegenteil zu. In enger Zusammenarbeit mit don Organisationen der Landwirtschaft, des Handel«!

sowie der Verteilung und Vermarktung - wobei hiefür nötigenfalls neue Formen und Institutionen zu entwickeln sind - müssen die Probleme studiert, Lösungen erarbeitet und durchgeführt werden.

497 Die oben erwähnten Grundsätze gelten ebenso auf dem Gebiete der Strukturpolitik und haben dort weitreichende Auswirkungen. Es sind die Landwirte selbst, die aus freiem Entschluss die nötigen Anpassungen wie Abwanderung, Vergrösserung der Betriebe usw. vornehmen. Der Staat kann den Strukturwandel nicht anordnen, ihn aber indirekt fördern oder hemmen.

Unsere diesbezüglichen Vorschläge folgen in Abschnitt 2.1.

Der Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit ermöglicht den freien Eintritt in diesen Wirtschaftszweig; es kann also jedermann landwirtschaftliche Erzeugnisse produzieren. Auch deswegen sind der direkten staatlichen Einflussnahme, insbesondere auf das Gesamtangebot und die Zahl oder die Art der Produzenten, deutliche Grenzen gesetzt.

Die Grundsätze der freien Wirtschaftsordnung beschränken zwar die staatliche Aktivität in der Wirtschaft. Sie bleibt aber dennoch notwendig zur Erfüllung der erwähnten agrarpolitischen Ziele und aus den früher erwähnten wirtschaftlichen Gründen und den Besonderheiten des Agrarsektors.

2. Das Prinzip der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Wie oben dargelegt, darf der Staat nur insofern aktiv werden, als die Entfaltung der privaten Kräfte nicht genügt, um den im Gesamtinteresse erwünschten Zustand der Gesellschaft herbeizuführen. Die Grenzen, die sich daraus ergeben, tangieren die ganze Agrarpolitik. Sie sind besonders fühlbar bei der Frage der Subventionen und der Bestimmung ihrer Höhe.

Im übrigen ist als selbstverständlich anzusehen, dass die Intensität der staatlichen Emflussnahme mit der erzielten Wirkung in einem vernünftigen Verhältnis stehen muss. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit ist auch dort zu beachten, wo agrarpolitische Massnahmen unmittelbar mit den Interessen anderer Wirtschaftsgruppen zusammenstossen.

3. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen Da die Agrarpolitik im wesentlichen Sache des Bundes ist, wird oft übersehen, dass die Intitiative, die Ausführung und zum Teil auch die Finanzierung für viele Massnahmen in den Händen der Kantone liegt. Dies gilt insbesondere für das weite Gebiet der Strukturpolitik, vor allem soweit sie das landwirtschaftliche Meliorationswesen, die regionale Wirtschaftsförderung und die Bildungspolitik betrifft. Die beiden letzten Bereiche sind sogar weitgehend Sache der Kantone.

4. Die Zielkonflikte,
das heisst der Wettbewerb zwischen verschiedenen Zielen Es gibt wohl kaum einen anderen Bereich der Wirtschaftspolitik, in dem sich derart viele verschieden gerichtete Ziele gegenüberstehen wie in der Agrarpolitik. Die Zielkonflikte sind oft recht scharf und anscheinend beinahe unlösbar. Dies mag ein Hauptgrund sein, weshalb die Agrarpolitik dauernd umstritten ist und das öffentliche Interesse wachhält. Viele Kritiken und Lösungsvorschläge erscheinen oft berechtigt und sinnvoll unter dem Blickwinkel bestimmter Einzelziele, sie werden aber unhaltbar oder

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problematisch in einer differenzierten und alles überblickenden Gesamtschau. Die Sache wird dadurch erschwert, dass die Rangfolge der Ziele nicht von vornherein feststeht, weitgehend ausserökonomischer Natur ist und daher durch Werturteile und Interessen bestimmt wird.

Auf die hauptsächlichen Zielkonflikte allgemeiner Art wurde am Anfang des vorangehenden Abschnittes 1.2 bereits hingewiesen. Es sind dies die Gegensätze, erstens zwischen den Interessen der Landwirte und der Verbraucher und zweitens zwischen den agrarwirtschaftlichen und den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen. Sie setzen insbesondere der Preispolitik, der Beschränkung der Einfuhr landwirtschaftlicher Konkurrenzprodukte und den Bundesausgaben für agrarwirtschaftliche Zwecke bestimmte Grenzen.

Besonders ausgeprägt sind in der Schweiz, zum Teil wegen unserer Agrargesetzgebung, bestimmte spezifisch agrarpolitische Zielkonflikte. Das Landwirtschaftsgesetz (LG) enthält den Grundsatz der kostendeckenden Preise (Art. 29), verlangt aber gleichzeitig die Anpassung der Produktion an die Aufnahmefähigkeit des einheimischen Marktes und die Exportmöglichkeiten (Art. 18). Der Begriff «kostendeckende Preise» wurde in der Allgemeinen Landwirtschafts-Verordnung des Bundesrates extensiv unter Heranziehung im wesentlichen des Prinzips der Einkommensparität definiert, von welchem das Gesetz selber nicht spricht. Diese die Diskussionen oftmals beherrschende agrarpolitische Grosse der Einkommensparität konnte so lange als Massstab herangezogen werden, bis der Zielkonflikt zwischen «kostendeckenden Preisen» (Art. 29 LG), verstanden als «Einkommensparitätspreise», einerseits und der Anpassung der Produktion an die Absatzmöglichkeiten (Art. 18 LG) anderseits unlösbar wurde, so dass schon seit einiger Zeit - namentlich seit den Sanierungsmassnahmen auf dem Milchgebiet - trotz «errechneten Paritätsansprüchen» keine Preiserhöhungen mehr, selbst nicht von den Interessentenorganisationen, in Betracht gezogen werden konnten. Dieser Zielkonflikt wird durch eine dem Landwirtschaftsgesetz besser entsprechende schärfere Selektion der «rationell geführten Betriebe», für die allein das Kostendeckungsprinzip Geltung haben soll, zwar gemildert, nicht aber behoben.

Auf Interventionen im Nationalrat anlässlich der Richtlinien-Debatte (vgl. Amtliches Bulletin der
Bundesversammlung, Sommersession 1968, S. 311) hat der Bundespräsident als Sprecher des Bundesrates zu dieser Problematik folgendes ausgeführt: «Das Landwirtschaftsgesetz sieht in seinem Artikel 29 vor, dass für rationell geführte landwirtschaftliche Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre kostendeckende Preise für die erzeugten Güter angestrebt werden sollen, wobei auf die ändern Wirtschaftszweige und die ökonomische Lage der übrigen Bevölkerungsschichten Rücksicht zu nehmen sei. Ausserdem gilt als Voraussetzung für die Anwendung dieses Prinzips die Beschränkung der Produktion auf die Aufnahmefähigkeit des einheimischen Marktes und die Möglichkeiten der Ausfuhr. Die bundesrätliche Verordnung bzw. die .Allgemeine Landwirtschafts-Verordnung', spricht nicht mehr allein von kostendeckenden Preisen, sondern von Lohnansprüchen. Das Verordnungsrecht des Bundes und nicht der Gesetzgeber hat diesen Begriff eingeführt ; doch sind

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hiermit nicht absolute Ansprüche statuiert, wie dies in der sehr vereinfachten öffentlichen Diskussion oft behauptet wird, denn in Artikel 45 wird als Bedingung dieses Lohnanspruches festgehalten, dass die Produzenten, unter Berücksichtigung der durch die Natur gegebenen Verhältnisse, den Bedürfnissen der Landesversorgung und den Absatzmöglichkeiten Rechnung zu tragen hätten. Unter dieser Bedingung hat der Bundesrat den Begriff der kostendeckenden Preise überschritten, um zu jenem der einkommensbildenden Preise überzugehen. Wohin uns dies führt, haben wir in schmerzlichster Weise erfahren müssen. Die einkommensbildenden Preise - namentlich für Milch und Milchprodukte - sind vom Markte schlicht abgelehnt worden. Die Preisstützungsmassnahmen, die wegen der uneingeschränkten Übernahmepflicht jeder Quantität zum Milchgrundpreis nötig wurden, sind so horrend geworden, dass sie ganz einfach nicht mehr getragen werden können.»

Es mag Zeiten und auch bestimmte Agrarprodukte geben, die erlauben, beide Ziele gleichzeitig zu verwirklichen. Auf die Dauer wäre dies aber bei den meisten Produkten nur in Verbindung mit einer wirksamen Produktionskontrolle oder einer Beschränkung der Preisgarantie möglich. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass die «kostendeckenden Preise», wenn sie auf die Höhe der jeweiligen Paritätsansprüche zu «einkommensbildenden Preisen» angehoben werden müssen, eine Produktion anregen, die die Absatzmöglichkeiten, auf die nach Art. 18 LG Rücksicht genommen werden muss, bei weitem übersteigt.

Auch dem Produzenten ist damit nicht geholfen, da die Überproduktion zu Preiszusammenbrüchen führt, die auch mit überproportionalen Subventionen auf die Dauer nicht aufgehalten werden können. Die Tatsache dieses Zielkonfliktes wird nicht geschmälert durch die Feststellung, dass die Tendenz zur Überproduktion bei verschiedenen Agrarprodukten durch andere Faktoren, wie den Produktivitätsfortschritt und die Bestrebungen zur Kostensenkung in der Landwirtschaft, wesentlich mitverursacht wird. Dass die Marktwirtschaft eben nicht Kostenpreise, sondern nur Marktpreise kennt, ist eine alte Wahrheit, die nicht übersehen werden kann.

Zur Zeit der Entstehung des Landwirtschaftsgesetzes liess sich nicht voraussehen, dass die Prouktionstechnik so rasch fortschreiten und das Angebot derart erhöhen würde. Der inzwischen offen zutage getretene Zielkonflikt zwischen den Artikeln 18 und 29 des Landwirtschaftsgesetzes ist ernsthafter Natur.

Er ist die Wurzel vieler, wenn nicht gar der meisten der gegenwärtigen agrarpolitischen Auseinandersetzungen, die zuweilen den Anschein erwecken, als müsste das ganze mühsam aufgebaute Verteidigungsdispositiv eines gesunden Bauernstandes ins Wanken geraten. So weit darf es aber nicht kommen. Das fast tragisch anmutende Beispiel der EWG, die ihre gewaltige Überproduktion nur noch mit ausserordentlich drastischen Zwangsmassnahmen auf dem Gebiete der Strukturbereinigung in Ordnung bringen zu können glaubt, sollte uns eine Warnung sein.

Eine Losung des Konfliktes erscheint möglich, wenn in Verbindung mit gezielten Ergänzungsmassnahmen an beiden Zielen massvolle Abstriche gemacht werden. Konkret heisst dies, dass es weiterhin ein Ziel unserer Agrarpolitik bleibt, ein angemessenes und wenn möglich auch
sich der Parität annäherndes Einkommen anzustreben, dass aber bei der Festsetzung der Agrardreise deren unerlässliche Steuerungsfunktion und produktionslenkende Wir-

500 kung wiederum in der Weise beachtet werden muss, dass die sich für die Landwirtschaft selbst besonders nachteilig auswirkende Überproduktion vermieden werden kann. Auf der ändern Seite muss man aber in Anbetracht der früher beschriebenen Schwächen und Eigenarten der Agrarmärkte auch bereit sein, zeitweilige Überschüsse hinzunehmen und dafür entsprechende Massnahmen und auch Verwertungsmittel einzusetzen, denen aber kein Dauercharakter zukommen darf. In der bereits zitierten Debatte zu den politischen Richtlinien ist vom Sprecher des Bundesrates denn auch eine «massvolle und geordnete Revision der grundlegenden Bestimmungen» angekündigt worden.

Nebst dem hier dargelegten Zielkonflikt bestehen weitere, weniger hervortretende Konflikte, die der Agrarpolitik Grenzen setzen und von denen hier einige ohne nähere Erläuterung erwähnt werden: - zwischen dem Ziel der Einkommensparitätspreise und der notwendigen Vorbereitung der schweizerischen Landwirtschaft auf eine vermehrte wirtschaftliche Integration durch eine entsprechende Preispolitik; - zwischen dem Ziel einer durchschnittlichen Einkommensparität und dem wachstumpolitischen Ziel der strukturellen Anpassung der Landwirtschaft; - zwischen den Bestrebungen zur Grundlagenverbesserung und Produktivitätssteigerung und der Notwendigkeit der Anpassung der Produktion an die Absatzmöglichkeiten sowie - zwischen dem ökonomischen Ziel der bestmöglichen Rationalisierung und den ausserökonomischen Zielen der Erhaltimg wertvoller bäuerlicher Lebensformen, einer wünschbaren Besiedlungsstruktur sowie Bebauung und Pflege des Landes (letzteres betrifft insbesondere das Berggebiet).

Hier die notwendigen Kompromisse und gültigen Lösungen zu finden, bleibt eine Daueraufgabe der Agrarpolitik. Die Grundlinien für solche Lösungen sollen im zweiten Kapitel über die Schwergewichte bei den agrarpolitischen Massnahmen noch konkreter hervortreten. Die Hinweise auf die Zielkonflikte verfolgen den Zweck, die Ausgangsbasis zu klären und die Schwierigkeiten sowie die Komplexität der Agrarpolitik zu veranschaulichen und sie so zu versachlichen.

1.4 Mögliche Neuorientierung der Agrarpreispolitik Der im vorangehenden Abschnitt erläuterte Zielkonflikt zwischen dem Grundsatz kostendeckender Preise und der Übereinstimmung von Produktion und Absatz fuhrt zur Frage, ob nicht die
Preispolitik von der Einkommenspolitik vollständig getrennt werden sollte. Es gibt heute Verfechter einer solchen Lösung, und wir möchten diese Konzeption als theoretisch denkbare Alternative kurz darstellen.

Zunächst ist festzuhalten, dass auch sie im wesentlichen auf den in den vorangehenden Abschnitten 1.2 und 1.3 genannten Zielen und Grundsätzen aufbaut. Es ginge also darum, unter Sicherstellung der Landesversorgung in Notzeiten, bei Respektierung grösstmöglicher Freiheit in der landwirtschaft-

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liehen Unternehmungsplanüng und Wahrung von Kulturlandschaften die optimale Effizienz der landwirtschaftlichen Produktion, gleichzeitig aber eine «gerechte» Einkommensverteilung zwischen den Wirtschaftssektoren und innerhalb der Landwirtschaft zu erreichen. Optimale Effizienz der landwirtschaftlichen Produktion bedeutet zunächst den rationellen Einsatz der Produktionsfaktoren gemäss dem Ziel 1. in Abschnitt 1.2 und damit Ausrichtung der Agrarpolitik auf eine nach bestmöglichem Wachstum hin orientierte Wirtschaftspolitik. Diese setzt bekanntlich voraus, dass die Produktionsfaktoren einerseits vollbeschäftigt sind und anderseits dort eingesetzt werden, wo sie den grössten Ertrag bringen. Dieses Optimum ist theoretisch dann erreicht, wenn durch Umstellungen in der Produktionsstruktur kein höherer Gesamtertrag mehr erzielt werden kann. Zu diesem Zweck bedarf es unter dem System der Marktwirtschaft flexibler Preise und grosser Beweglichkeit im Einsatz der Produktionsfaktoren. Nur so werden Boden, Arbeit und Kapital so rasch wie möglich in die ertragreichsten Erzeugungssparten umgeleitet.

Es ist daher in der Agrarpolitik nach Möglichkeit zu vermeiden, dass durch eine einkommenspolitisch orientierte Preispolitik - Erwerbstätige in einem Wirtschaftszweig zurückbehalten werden, den sie bei freier Preisbildung im Interesse ihrer Existenzsicherung verlassen müssten, um ihre Arbeitskraft also in «rentableren» Bereichen einzusetzen, und dass - Milch, Butter und andere Produkte in einem über den Bedarf hinausgehenden Mass produziert werden, so dass sie nur unter grossen Kosten für den Fiskus abzusetzen sind.

Daraus werden vor allem die folgenden zwei Konsequenzen gezogen: - Erstens müsste die Einkommenssicherung der Landwirtschaft von der Preispolitik grundsätzlich getrennt werden. Die Produzentenpreise würden unabhängig von den Produktionskosten vom Markt bestimmt. Sie wären also so anzusetzen, dass die Landwirtschaft gerade jene Menge der einzelnen Produkte auf den Markt bringt, die dem angestrebten und zum voraus festgelegten Autarkiegrad entspricht. Die Bestimmung dieses Autarkiegrades für die einzelnen Agrarprodukte dürfte in Anbetracht der sich widerstrebenden Interessen von Produzenten, Handel und Konsumenten allerdings gewisse Schwierigkeiten bereiten. Naturbedingte Ertragsschwankungen könnten durch
ein besonderes Ausgleichssystem aufgefangen werden.

- Zweitens ist unverkennbar, dass die Preisgabe des Prinzips der kostendekkenden Preise so und so vielen Landwirten die erforderliche Einkommensbasis entziehen würde. Für diese «Grenzproduzenten» müssten deshalb langfristig strukturpolitische Massnahmen eingeleitet und kurzfristig direkte Einkommenszahlungen vorgesehen werden.

Man muss sich darüber im klaren sein, dass die in diesem Vorschlag postulierte vollständige Trennung von Preis- und Einkommenspolitik eine Änderung bzw. Streichung von Art. 29 des LG bedingen würde. Als VoraussetBundesblatt, 121 Jahrg, Bd.I

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zung dazu müssten aber verschiedene mit dem Vorschlag zusammenhängende, zur Zeit noch offene Fragen gründlich abgeklärt werden, so beispielsweise : - Wie könnte die «gerechte» Einkommensverteilung erreicht und das landwirtschaftliche Einkommen gesichert werden?

- Wie hoch sollte der im Vorschlag postulierte Autarkiegrad bei den einzelnen Agrarpodukten sein?

- Wie hoch müssten die Produzentenpreise festgelegt werden, damit diese Produktionsziele erreicht, d. h. weder unter- noch überschritten würden?

- Welches wären die Auswirkungen auf das landwirtschaftliche Einkommen und die Agrarstruktur (Anzahl der Beschäftigten und Zahl der Betriebe) ?

- Welches wären die Auswirkungen auf die Konsumentenpreise und die Gesamtwirtschaft ?

Solange diese Voraussetzungen fehlen, erscheint auch die Änderung gesetzlicher Grundlagen als verfrüht.

Die folgenden Ausführungen werden zeigen, dass wir zwar gewillt sind, in der Ausrichtung unserer Agrarpolitik nach Möglichkeit die hier dargelegten ökonomischen Grundsätze zu beachten, dass wir aber einer evolutionären organischen Weiterentwicklung im bereits angedeuteten Sinn gegenüber revolutionären Umstellungen den Vorzug geben. Wir werden insbesondere in Abschnitt 2.4 (Preispolitik) darlegen, dass durch eine entsprechende Interpretation und Anwendung des Landwirtschaftsgesetzes (Art. 18 und 29) eine Preispolitik sollte betrieben werden können, die in erster Linie die Steuerungsfunktion der Preise berücksichtigt und damit der Produktionslenkung dient, ohne aber deswegen die Einkommenssicherung der Landwirtschaft grundsätzlich aufs Spiel zu setzen.

2. Richtlinien und Schwerpunkte der künftigen Agrarpolitik

Im vorangehenden Kapitel wurde mit der Umschreibung der volkswirtschaftlichen Stellung der Landwirtschaft sowie der Ziele der Agrarpolitik und ihrer Grenzen die Grundlage und der Rahmen für die zukünftige Landwirtschaftspolitik abgesteckt. In diesem Kapitel sollen die Hauptmassnahmen des Agrarprogrammes dargestellt werden. Dabei werden gewisse Schwerpunkte und Richtlinien gezeigt, ohne jedoch näher auf Einzelheiten einzutreten.

Gleichzeitig erfolgt eine Auseinandersetzung mit den zur Zeit besonders aktuellen Fragen auf dem Gebiete der Landwirtschaftspolitik.

Wegleitend sind dabei zunächst die neu und konkreter als bisher formulierten Ziele der Agrarpolitik. Aus der Konfrontation dieser Zielsetzungen mit den abgeleiteten Entwicklungstendenzen und der ökonomischen Analyse unserer Landwirtschaft ergeben sich die folgenden Konsequenzen und Hauptrichtlinien für die künftige Agrarpolitik: l. Ein weiterer Strukturwandel in der Landwirtschaft ist unumgänglich, da ihre Entwicklung im wesentlichen durch jene der ganzen Volkswirtschaft

503 bestimmt wird und da die Ziele der rationellen Produktion, des Marktgleichgewichtes und eines angemessenen bäuerlichen Einkommens nur auf diese Weise optimal zu verwirklichen sind. Die Anpassung der Landwirtschaft an die wachstumsbedingten Veränderungen in unserer Volkswirtschaft ist zu erleichtern und für die bäuerliche Bevölkerung tragbar zu gestalten.

2. Die Preispolitik ist neben der Einkommensstützung vermehrt der Produktionslenkung dienstbar zu machen. Bei der Festsetzung der Agrarpreise ist ihre Steuerungsfunktion und produktionslenkende Wirkung besser zu beachten und optimal auszunützen.

3. Die Sicherung eines angemessenen, wenn möglich paritätischen Einkommens für die Landwirte ist einerseits über die Grundlagenverbesserung sowie eine zweckmässige Struktur- und Bildungspolitik anzustreben, anderseits durch preisstabilisierende Massnahmen und Preisstützungen, wenn nötig in Verbindung mit einer Beschränkung der Preisgarantie und allenfalls ergänzt durch direkte Einkommenszahlungen oder ähnliche Vorkehren.

2.1 Grundlagenverbesserung und Strukturpolitik 2.1.1 Grundsätzliche Erwägungen zum Strukturwandel Die Verbesserung der Produktionsgrundlagen der Landwirtschaft und damit die Entwicklung von leistungsfähigen bäuerlichen Betrieben bleibt das Hauptanliegen der schweizerischen Agrarpolitik.

Der im ersten Teil dieses Berichtes beschriebene Strukturwandel - gekennzeichnet vor allem durch den Rückgang der bäuerlichen Bevölkerung, die Verminderung der Zahl der Betriebe sowie eine fortschreitende Mechanisierung -, der im wesentlichen ein Prozess der Anpassung an die veränderten Bedingungen in einer wachsenden Volkswirtschaft ist und der weitergehen wird, muss unter dem Gesichtspunkt der agrar- und wirtschaftspolitischen Ziele beurteilt werden. Dabei kommen wir zu folgenden grundsätzlichen Feststellungen: - Die Strukturbereinigung wird von den Landwirten selbst vorgenommen.

Der Staat kann sie beeinflussen, doch wird sie nicht von ihm angeordnet.

Die Landwirte handeln als freie Unternehmer in ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse; sie passen sich den veränderten ökonomischen Bedingungen an, und sie tun das auf eine wirtschaftlich sinnvolle Art und Weise.

Dort, wo es möglich ist, werden die Betriebe vergrössert durch Zukauf und mehr noch durch Zupacht von Land. Die Landwirte erreichen
damit eine bessere Auslastung der immer grösser und teurer werdenden Maschinen und Einrichtungen, sie können ihre Kosten senken. Diese Kostensenkung und die damit verbundene Ausdehnung der Produktion je Arbeitskraft ermöglichen eine Verbesserung des Einkommens. Gleichzeitig gibt es Betriebe, die als Produktionsstätten aufgelöst werden. Dies ist ein natürlicher Vorgang, und er vollzieht sich in der Regel mit dem Generationenwechsel, d. h. die jungen Leute lernen einen ändern Beruf und wählen eine

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andere Beschäftigung, Das Land kann meistens günstig verkauft oder verpachtet werden, sehr oft an einen Nachbarn, der damit seinen Betrieb ertrags- und leistungsfähiger gestalten kann.

Es ist indessen nicht zu verkennen, dass dieser Strukturwandel auch negative Seiten hat und viele Bauernfamilien vor schwerwiegende Probleme stellt. Die Anpassung vollzieht sich nicht reibungslos, die Hindernisse sind beträchtlich und die Mobilität der Produktionsfaktoren ist ungenügend.

Hier muss der Staat mit gezielten Vorkehren jenen Landwirten helfen, die gewillt sind, solche Anpassungen vorzunehmen, und zwar mit Massnahmen zur Erleichterung der Umstellungen und zur Linderung der Härten.

Das Wesentliche aber ist, dass diese Anpassungen in Freiheit und ohne behördlichen Zwang erfolgen. Das Ziel der Freiheit in der Wirtschaft und in der Unternehmungsplanung bleibt aufrechterhalten.

Die Beachtung dieses Grundprinzips setzt anderseits der Strukturverbesserung auch deutliche Grenzen. Denn es gibt eine grosse Zahl von landwirtschaftlichen Betriebsinhabern, vor allem solche älterer Jahrgänge, die sich - wie auch Menschen in allen ändern volkswirtschaftlichen Bereichen objektiv und subjektiv mit bescheideneren Verhältnissen begnügen, denen die Kosten und Mühen der Umstellung und Anpassung im Vergleich zum Ertrag als zu hoch erscheinen. Hier könnte man, selbst wenn man wollte, eine Bereinigung der Strukturen nicht ohne weiteres durchführen.

· Die Landwirtschaft und damit auch der Bauernstand werden wirtschaftlich nicht schwächer, sondern sie werden gestärkt. Die bäuerlichen Betriebe und die schweizerische Landwirtschaft ganz allgemein werden konkurrenzfähiger. Ein Bauernstand ist nur gesund, wenn er leistungsfähig ist, wenn er den Grundsatz der Selbsthilfe in den Vordergrund stellt und wenn er gewillt ist, sich den technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten einer neuen Zeit anzupassen und die natur- und marktbedingten Schwankungen im Wirtschaftserfolg soweit zumutbar selbst zu tragen.

AgrarÖkonomische Untersuchungen zeigen, dass vor allem jene Betriebe niedrige und ungenügende Einkommen auf weisen, die über zu wenig Ressourcen verfügen, d. h. Betriebe mit zu wenig Land, zu kleinen Tierbeständen oder veralteten und unzwcckmässigen Einrichtungen, während anderseits gut strukturierte Betriebe sehr oft in der Lage
sind, gute, ja sogar überparitätische Einkommen zu erzielen. Das Einkommensproblem der Landwirtschaft besteht vor allem darin, dass ein Teil der Betriebsinhaber (nicht alle) zu wenig verdient. Wenn wir dieses Problem lösen wollen, so wäre es falsch, den Strukturwandel aufzuhalten. Wir müssen positiv dazu stehen und der Landwirtschaft helfen, diesen Prozess der Anpassung reibungsloser und möglichst harmonisch mit der Entwicklung der übrigen Wirtschaft durchführen zu können. Es ist dabei auch zu bedenken, dass 1965 immer noch mehr als die Hälfte, nämlich 53 Prozent aller hauptberuflichen Schweizer Bauern, einen Betrieb mit weniger als 10 ha Land bewirtschaftete.

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- Der Familienbetrieb als Organisationsform ist nicht gefährdet. Mit dieser Feststellung soll keine Mythologisierung des Familienbetriebes bezweckt sein. Es ist dies vielmehr die beruhigende Antwort auf gewisse Befürchtungen in der Landwirtschaft, dass der ganze Strukturwandel und die Strukturpolitik letzten Endes zur Bildung einiger weniger Grossbetriebe mit kapitalistisch-industrieller Unternehmungsorganisation, sogenannter Lohnarbeitsbetriebe, führen werde. Solche Befürchtungen werden beispielsweise ausgelöst durch den bereits erwähnten Mansholt-Plan, Die Erfahrung, insbesondere auch im Ausland, hat aber gezeigt, dass der Familienbetrieb bei zweckmässiger Organisation dank seiner Elastizität und aus ändern Gründen konkurrenzfähig ist. Die optimale Erfüllung der aufgestellten Ziele wird also ohnehin zur Existenzsicherung für den Familienbetrieb führen.

Dabei möchten wir uns auch nicht in den unfruchtbaren Begriffsstreit über die Klassifizierung des Familienbetriebes einschalten. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die künftigen Betriebe nur unter der Voraussetzung einer wachsenden Ertragskraft und damit einer Vergrösserung in irgend einer Form paritätische Einkommensansprüche der bäuerlichen Familienglieder erfüllen können; sie bleiben aber in ihrer Organisationsform dennoch Familienbetriebe. Femer ist - wie bereits im Dritten Landwirtschaftsbericht bei der Umschreibung dieses Leitbildes - erneut zu betonen, dass keine Einheitsbetriebsstruktur angestrebt wird, da es auch inskünftig nebst den Familienbetrieben noch grössere Betriebe mit mehrheitlich fremden Lohnarbeitskräften und, nach unten hin, landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe geben wird.

Aus dem bisher Gesagten geht klar hervor, dass ein solcher Prozess der Anpassung sowie der Grundlagen- und Strukturverbesserung der Landwirtschaft mit agrarpolitischen Mitteln allein weder einzuleiten noch zu verwirklichen ist. Voraussetzungen sind unter anderem eine prosperierende Wirtschaft sowie eine regionale Wirtschaftsförderung, die den aus der Landwirtschaft ausscheidenden Menschen in ausreichendem Umfang Arbeitsplätze und Entfaltungsmöglichkeiten bieten. In der Strukturpolitifc müssen die staatlichen Hilfsmassnahmen darauf gerichtet sein, der Landwirtschaft die Anpassung an die Wirtschaftsdynamik und damit den fortlaufenden Strukturwandel
zu erleichtern und die mannigfaltigen Bestrebungen der Selbsthilfe wirksam zu unterstützen.

2.1.2 Allgemeine Grundlagenverbesserung und Agrarstrukturpolitik Für die Grundlagenvcrbesserung sind in der Vergangenheit schon erhebliche Mittel eingesetzt worden. Die bisherige Marschrichtung und die vielfältigen Massnahmen auf diesem Gebiet, wie sie bereits im zweiten Teil dieses Berichtes dargestellt wurden, sollen, soweit sie sich bewährt haben, zielstrebig weiterverfolgt werden. Es geht dabei vor allem um - den Ausbau des Bildungs- und Beratungswesens, - die Unterstützung der Forschung,

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- Die Fortsetzung strukturverbessernder Massnahmen des Meliorationswesens, - die Weiterf ührung und Verbesserung der Investitionskredite und - die Intensivierung und teilweise Neuorientierung der Massnahmen zur Verbesserung der Tierzucht und -haltung.

Wie es auf diesen Gebieten weitergehen soll und wo die neuen Ansatzund Schwerpunkte liegen, wurde zum Teil in den entsprechenden Abschnitten des zweiten Teils bereits gezeigt. Hier folgen einige ergänzende Hinweise.

Die Güterzusammenlegung und die damit verbundenen Massnahmen sind von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der Agrarstruktur. Sie haben sich aber darüber hinaus zu einem Instrument der Neuordnung des ländlichen Raumes entwickelt und sollen dies inskünftig in Verbindung mit den Bestrebungen der Orts- und Regionalplanung noch vermehrt sein. Die Güterzusammenlegungen sind so durchzuführen, dass auch spätere Betriebsvergrösserungen möglich sind. Billigere und raschere Durchführung der Projekte mit vermehrter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte wäre hier wie bei anderen Massnahmen des Meliorationswesens wünschenswert. Wir werden diesem Aspekt unsere besondere Aufmerksamkeit schenken. Ferner ist zu prüfen, ob Landwirte, die bereit sind, den gesamten Betrieb im Zusammenhang mit einem Güterzusammenlegungsverfahren langfristig zu verpachten, von den Meliorationskosten befreit werden könnten. Dies würde die Bildung existenzfähiger Betriebe begünstigen.

Die landwirtschaftliche Infrastruktur, insbesondere die Weg- und Strassenverhältnisse, sind nicht nur im Berggebiet, sondern auch in weiten Gebieten des Mittellandes ungenügend. Wir werden dahin wirken, hier mit Mitteln des Meliorationswesens mehr als bisher eine Verbesserung der Verhältnisse zu erreichen.

Bei der Unterstützung von Bodenverbesserungen, die in erster Linie ertragssteigernd und weniger kostensenkend wirken, wird man nicht darum herum kommen, die langfristige Produktions- und Absatzentwicklung in Rechnung zu stellen. Derartige, noch dazu besonders kostspielige Projekte, wie Entwässerungen, ertragssteigernde Einrichtungen in Obstanlagen sowie Bewässerungen, werden wir in der Dringlichkeitsordnung eher zurückstellen.

Alle kulturtechnischen Massnahmen des Meliorationswesens sind ferner zu koordinieren und abzustimmen mit den Bestrebungen des Natur- und Heimatschutzes sowie
insbesondere mit dem zunehmenden Bedürfnis nach Erhaltung und Bereitstellung von Erholungsräumen und Landschaften für eine wachsende Bevölkerung.

Die Unterstützung der Aussiedlung und Althofsanierung soll so geändert werden, dass inskünftig nicht mehr ein Beitrag in Prozent der Kosten, sondern eine Pauschalsubvention ausgerichtet wird. Damit soll eine Vereinfachung erzielt und ein vermehrter Anreiz zum sparsamen und wirtschaftlichen Bauen geschaffen werden. Die Subventionierung solcher Massnahmen wird in Zukunft auf Betriebe beschränkt, in denen auf lange Sicht ein rentabler Einsatz der Produktionsfaktoren zu erwarten ist. Diese Voraussetzung ist durch einen Wirt-

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Schafts- und Finanzplan des Betriebes zu belegen. Diese Anforderungen sind angesichts der hohen Kosten und im Interesse des Siedlers insbesondere bei der Aussiedlung von grosser Bedeutung.

Aus diesen Überlegungen wird auch die Mindestfläche bei Aussiedlungen, von Spezialfällen abgesehen, von heute 12 ha auf inskünftig 15 ha erhöht (inkl.

längerfristiges Pachtland), allerdings unter Einhaltung einer angemessenen Übergangsfrist. Femer wird gegenwärtig geprüft, ob für Siedler die Buchführungspflicht einzuführen sei.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der überbetrieblichen Zusammenarbeit, der nachbarlichen Aushilfe und der Betriebsgemeinschaften sollten inskünftig in der Landwirtschaft weniger Einzelhofsiedlungen, dafür mehr Gruppen von Siedlungen erstellt werden. Diese letztere Form hat auch in sozialer und gesellschaftspolitischer Hinsicht eindeutige Vorteile. Wir werden diese Umstellung auf eine zcitgemässere Siedlungspraxis, die sich verschiedenenorts bereits eingespielt hat und vom Eidgenössischen Meliorationsamt schon seit Jahren empfohlen wird, dadurch beschleunigen, dass inskünftig auch mittels der Subventionierung noch vermehrt die Schaffung solcher Gruppen- statt Einzelhofsiedlungen begünstigt wird.

Es kommt immer wieder vor, dass Betriebe überzahlt werden, in der Hoffnung, nachher mit Meliorationskrediten eine Sanierung der Gebäude oder andere Verbesserungen vornehmen zu können. Einer derartigen Bodenpreissteigerung darf aber nicht Vorschub geleistet werden; bei der Prüfung solcher Gesuche soll inskünftig ein strenger Massstab gelten und eindeutige Fälle von Überzahlung sollen abgelehnt werden.

Wie bereits erwähnt, liegen die Initiative za strukturverbessernden Vorkehren und ihre Durchführung primär in den Händen der Kantone. Eine bestmögliche Koordination der verschiedenen strukturpolitischen Massnahmen und Zusammenarbeit der entsprechenden Stellen, insbesondere der Meliorationsämter, der Investitionskreditkassen, der Wirtschaftsberatung und der zuständigen Instanzen für Orts- und Regionalplanung, sind im Interesse ganzheitlicher und langfristig zwecfcmässiger Lösungen von ausschlaggebender Bedeutung.

Die vermehrte Beteiligung und Interessierung privater Firmen an Güterzusammenlegungen, dem landwirtschaftlichen Siedlungs- und Bauwesen sowie ändern strukturverbessemden Projekten wäre
wünschenswert und ist durch geeignete Massnahmen zu fördern.

Gelegentlich werden auch weitergehende Massnahmen zur direkten Beschleunigung des Strukturwandels vorgeschlagen, so beispielsweise ein Vorkaufsrecht des Staates für landwirtschaftlich genutztes Land zum Zwecke der Wiederveräusserung zur Aufstockung, Prämien für frühzeitigere Hofübergabe vom Vater auf den Sohn, Abwanderungsbeiträge und dergleichen. Derartige Mittel wurden von uns unter Beizug von Experten eingehend geprüft. Dabei zeigt es sich, dass eine gerechte Durchführung solcher Massnahmen oft äusserst schwierig und ihr Erfolg vielfach gering ist und in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand steht. Auch kann hier leicht Missbrauch mit öffent-

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liehen Geldern getrieben werden. Dazu kommt, dass wir mit solchen Massnahmen mit unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung in Konflikt kämen. Aus diesen Gründen und wegen der zum Teil anders gelagerten Verhältnisse in unserem Land halten wir die Beschleunigung des Strukturwandels mit fraglichen Mitteln nicht für zweckmässig.

Hingegen könnten für unsere Verhältnisse inskünftig bestimmte Massnahmen zur Unterstützung von Landwirten, die solche Umstellungen vornehmen möchten, und zur Linderung der aus dem Umstrukturierungsprozess entstehenden sozialen Härten in Betracht kommen. So sollten folgende Möglichkeiten auf ihre Durchführbarkeit näher geprüft werden : - Zinsgünstige Darlehen für den Aufbau einer ausserlandwirtschaftlichen Existenz an Landwirte, die ihr Land zur Aufstockung anderer entwicklungsfähiger bäuerlicher Betriebe zu angemessenen Preisen verkaufen oder langfristig verpachten.

- Umschulungsbeihilfen an jüngere Landwirte, die sich auf einen ausserlandwirtschaftlichen Beruf vorbereiten.

- Jährliche Einkommensausgleichszahlungen an Landwirte über 55 oder 60 Jahre, die ihren Kleinbetrieb zum Zwecke der Agrarstrukturverbesserung zur Verfügung stellen, verkaufen oder langfristig verpachten. Es wäre auch zu prüfen, ob solche Ausgleichszahlungen als Kompensation für nichtgewährte Investitionskredite oder Meliorationssubventionen an auslaufende Betriebe auszurichten wären.

- Zinsgünstige Darlehen an Meliorations- oder Siedlungsgenossenschaften für den Kauf von Land unter der Bedingung, dass das Land nur für Zwecke der Agrarstrukturverbesserung weitergegeben wird (wird heute mit den Investitionskrediten zum Teil bereits gemacht).

- Schaffung von Flurgenossenschaften (oder ähnlichen Institutionen) mit der Aufgabe, den Landwirten bei der Vergrösserung der Betriebsfläche durch Kauf oder Zupacht zu helfen, indem frei werdendes Land gezielt zum Zwecke der Strukturverbesserung übernommen oder vermittelt wird.

Auch hier müssten Investitionsdarlehen zum Einsatz kommen.

- Massnahmen, die dahin wirken, dass dort, wo dies nötig ist, die öffentlichrechtlichen Körperschaften, wie beispielsweise Bürgergemeinden und Korporationen, ihren Landbesitz noch besser und gezielter in den Dienst einer fortschrittlichen Agrarstrukturpolitik stellen.

Das bäuerliche Boden- und Pachtrecht kann bis zu einem gewissen
Grad und bei entsprechender Ausgestaltung ein Instrument der Agrarstrukturverbesserung sein. Mit der in Gang befindlichen Ergänzung der Bundesverfassung soll die Grundlage für eine umfassende Revision des bäuerlichen Bodenrechts geschaffen werden. Wir haben bereits im entsprechenden Abschnitt 3.2.3 des zweiten Teils dargelegt, wie wir dabei vorzugehen gedenken. In grundsätzlicher Hinsicht ist beizufügen, dass wir bestrebt sein werden, die Revision nach den in diesem Bericht dargelegten agrarpolitischen Zielen auszurichten. Dabei ist

509 unter anderem darauf zu achten, dass die neuen rechtlichen Bestimmungen die Agrarstrukturverbesserung unterstützen, zu einer gesunden und sozial gerechten Bodenverteilung führen sowie eine vernünftige Raumordnung ermöglichen und die Bodenpreisbildung nicht nachteilig beeinflussen; die grundlegenden Freiheits- und Persönlichkeitsrechte sollen hierbei bestmöglich gewahrt werden. Bei der Neuordnung des bäuerlichen Bodenrechts darf insbesondere keine Erschwerung, sondern muss gemäss dem Erfordernis einer zeitgemässen Strukturpolitik eine Verbesserung der Bodenmobilität angestrebt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass inskünftig der Pacht, vor allem der Zupacht von Einzelgrundstücken und von grösseren Landkomplexen, eine wachsende Bedeutung zukommt. Im Hinblick auf die zu schaffende Zonenordnung ist in der Ausgestaltung des neuen Bodenrechts auch dem in der Bevölkerung verbreiteten Wunsche, sich auf dem Land einen Wohnsitz mit entsprechendem Umschwung zu schaffen, Rechnung zu tragen, ohne dass aber dadurch einer Zersiedelung der Landschaft Vorschub geleistet wird.

2.1.3 Betriebsstruktur Die vorangehend erläuterten Programmpunkte zur Grundlagenverbesserung bewirken direkt oder indirekt auch eine Verbesserung der Betriebsstruktur. Diese soll überdies durch die folgenden, mehr spezifischen Vorkehren noch besonders gefördert werden.

Die Investitionskredite, die eine bewährte und wertvolle Hilfe sind, müssen inskünftig noch vermehrt die Wirtschaftlichkeit der Betriebe erhöhen. Sie sollen deshalb in Zukunft nur solchen Betrieben gewährt werden, bei denen ein sorgfältiger Wirtschafts- und Entwicklungsplan zeigt, dass nach den Neuinvestitionen eine langfristig gesicherte Existenz zu erwarten ist. Hiezu ist die Betreuung durch die Wirtschaftsberatung unerlässlich und die Buchführung wünschenswert. Die Gewährung von Investitionskrediten ist, ähnlich wie die von Meliorationsbeiträgen, inskünftig vermehrt mit den produktions- und absatzpolitischen Zielen der Agrarpolitik zu koordinieren. Eine starke, zu einseitig auf die Produktionsvergrösserung ausgerichtete Investitionstätigkeit könnte zu zusätzlichen Absatzproblemen führen. Die Investitionskredite sollen in Zukunft vor allem auch als Mittel zur Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit eingesetzt werden. Über den weiteren Ausbau der Investitionskredite
orientieren wir weiter unten.

In diesen Zusammenhang gehört auch das Problem des Fremdkapitals in der Landwirtschaft. Wir haben uns darüber im Dritten Landwirtschaftsbericht ausführlich geäussert, und die dortigen Feststellungen sind heute noch gültig.

Notwendig ist vor allem eine Versachlichung des Problems sowie eine objektive Darstellung der Funktion de» Produktionsfaktors Kapital in der modernen Landwirtschaft. Oft wird gesagt, die schweizerische Landwirtschaft weise im Vergleich zum Ausland eine hohe Verschuldung auf. Wir möchten diese Tatsache nicht verharmlosen. Man muss aber gleichzeitig die Gründe dafür darlegen. Es sind dies insbesondere: höhere Agrarproduktenpreise, höhere Bodenwerte, bessere Einkommens Verhältnisse, grössere Investitionen je Hekt-

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are, niedrigere Zinsen, grössere Liquidität des Kapitalmarktes und daher günstigere Kreditmöglichkeiten, keine oder nur geringe Amortisationspflicht für Hypotheken, geringere Inflationsrate während und nach den beiden Weltkriegen und somit keine Schuldentilgung durch Wahrungszusammenbrüche wie beispielsweise im Ausland, und anderes mehr. Schliesshch sollte man auch beifügen, dass sich das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital in den letzten 20 Jahren bei uns nicht ungünstiger gestaltet hat, während in allen Nachbarländern eine deutliche Verschlechterung, also eine Zunahme der relativen Verschuldung, eingetreten ist.

Wir können hier die Frage des tragbaren Fremdkapitals, die in erster Linie eine betriebswirtschaftliche Frage ist und im Zusammenhang mit der zweckrnässigen und rationellen Betriebsorganisation steht und daher einer eingehenden und vorurteilslosen wissenschaftlichen Analyse bedarf, nicht ausführlich behandeln. Wir haben aber im Sinne eines Postulates des Nationalrates eine Kommission mit dem Studium dieser Probleme und der Frage einer Entschuldung der Landwirtschaft beauftragt. Sie hat ihre Arbeiten unlängst abgeschlossen. In ihrem Bericht wird festgestellt, dass durch eine allgemeine Entschuldungsaktion viel weniger agrarpolitische Ziele verwirklicht werden könnten, als von ihren Befürwortern angenommen werde. Vor allem könne von einer solchen Aktion nicht gleichzeitig eine Senkung der Agrarproduktenpreise und eine Verbesserung des bäuerlichen Einkommens erwartet werden.

Die mit einer Entschuldung realisierbaren Ziele der Agrarpolitik könnten hingegen auf andere Weise ebensogut verwirklicht werden. Die Kommission kommt deshalb zum Schluss, dass eine allgemeine Entschuldungsaktion nicht notwendig ist. Sie schlägt jedoch als Alternativmittel einen Ausbau der Investitionskredite und der Betriebshilfe an die Landwirtschaft vor. Der vorgeschlagene Ausbau bezieht sich auf eine Verlängerung der Geltungsdauer und die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel. Daneben werden Änderungen mit Bezug auf die Voraussetzungen und Bedingungen des Mitteleinsatzes empfohlen. Insbesondere sollen die Investitionskredite noch mehr als bisher in den Dienst einer angemessenen Schuldentilgung gestellt werden. Auch müsste als Voraussetzung für die Gewährung von Darlehen der sogenannte normale Kredit
nicht mehr in allen Fällen voll ausgeschöpft werden, da gemäss dem Vorschlag der Kommission vermehrt auf das Ergebnis von besondern Einkommens- und Verbrauchsvoranschlägen abgestellt werden soll. - Wir stehen den Schlussfolgerungen der Kommission grundsätzlich positiv gegenüber und werden Ihnen später die nötigen Anträge für eine Änderung des Bundesgesetzes über Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft unterbreiten.

Der Verbesserung der Existenzgrundlage der bäuerlichen Familien in Kleinbetrieben muss inskünftig unsere besondere Aufmerksamkeit gelten.

Denn in diesem Sektor der Landwirtschaft besteht oft ein echtes Einkommensproblem. Von den zum Teil bereits erläuterten Sanierungsmöglichkeiten iit im folgenden auf deren vier noch besonders einzutreten, nämlich die Betriebsvergrösserung, die innere Aufstockung, die überbetriebliche Zusammenarbeit und die Aufnahme eines Neben- oder Zuerwerbs. Nicht zu übersehen sind daneben

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der Anbau von Intensivkulturen und der volle Wechsel auf eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit.

Die Vergrösserung der Betriebsfläche erfolgt auf natürlichem Wege über Zukauf und noch mehr Zupacht von Land. Ergänzend zu den bereits im vorangehenden Abschnitt 2.1.2 dargelegten Möglichkeiten der Erleichterung dieser Aufstockung ist auch auf die Praxis bei den Investitionskrediten hinzuweisen, wonach derartige Vorhaben aufstockungswürdiger Betriebe wenigstens teilweise mit zinslosen Darlehen unterstützt werden. Diese Politik wird fortgesetzt, wobei auch hier in jedem Fall die wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen überprüft werden und streng darauf zu achten ist, dass damit der Bodenteuerung nicht Vorschub geleistet wird.

Unter innerer Aufstockung versteht man die Angliederung eines Betriebszweiges der Veredlungswirtschaft wie Schweine- und Geflügelhaltung auf der Basis zugekaufter Futtermittel. Ohne Ausdehnung der Betriebsfläche, die vielfach nicht möglich ist, kann der Betrieb so vergrössert werden. Viele Kleinbauern, vor allem in Gegenden mit vorherrschender Kleinbetriebsstruktur, konnten nur auf diese Weise mit der allgemeinen Einkommensentwicklung einigermassen Schritt halten. Ohne diese Art der Selbsthilfe wäre die Landwirtschaft vom Ziele der Einkommensparität weiter entfernt als heute. Nun sind aber die Produktionsmöglichkeiten auf diesen Sektoren der Veredlungswirtschaft wegen der begrenzten Nachfrage beschränkt. Auch muss die Produktion rationell und konkurrenzfähig erfolgen, was bestimmte Bestandesgrössen verlangt. Dadurch wird die Zahl der Betriebe, die auf diese Weise aufgestockt werden können, vermindert. Dies ist aber kein Grund zum Resignieren. Unser Ziel muss darin bestehen, die vorhandenen Produktionsmöglichkeiten auf diesen Gebieten so zu nutzen, dass damit, unter Wahrung der Interessen der Konsumenten und der Gesamtwirtschaft, ein optimaler Beitrag zur Einkommensverbesserung landwirtschaftlicher Betriebe geleistet werden kann. Zwei Mittel sollen vorab der Verwirklichung dieses Zieles dienen: ein entsprechender Einsatz der Investitionskipedite und eine zweckmässige Förderung der Vertragsproduktion. Zur besseren Verwirklichung des genannten Zieles und insbesondere zur wirksamen Beschränkung der sogenannten industriellen Produktion in übergrossen Tierbeständen hat das
Volkswirtschaftsdepartementim Jahre 1967 eine Vorlage zur Forderung der viehwirtschaftlichen Produktion ausgearbeitet und den Kantonen und Wirtschaftsorganisationen zur Vernehmlassung unterbreitet. Die eingegangenen Stellungnahmen veranlassten uns aber zu einem Rückzug der Vorlage. Wir werden das Problem weiter verfolgen.

In diesen Zusammenhang gehört auch eine Bemerkung zur Politik betreffend die Einfuhr von Kraftfuttermitteln. Angesichts der Situation auf dem Milchmarkt gibt es Stimmen, die eine noch weitergehende Verknappung oder eine stärkere Belastung der eingeführten Kraftfuttermittel verlangen. Die Erfüllung dieser Forderung hätte aber zur Folge, dass einerseits diese Futtermittel und demzufolge die genannten Veredlungsprodukte (Eier, Geflügel, Schweinefleisch) teurer würden und anderseits die Bauernfamilien auf Betrieben mit bedeutender Veredlungsproduktion in wirtschaftliche Bedrängnis gerieten. Sol-

512

che Auswirkungen gilt es durch eine wohldurchdachte Futtermittelpolitik zu vermeiden. Wir werden uns dazu in einem besonderen Abschnitt noch eingehender äussern.

Die überbetriebliche Zusammenarbeit und moderne kooperative Unternehmungsformen in der Landwirtschaft gewinnen im Rahmen der Massnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Betriebsstruktur zunehmend an Bedeutung. Sie sind unerlässlich, um den Familienbetrieb als lebens- und konkurrenzfähige Organisationsform weiterzuentwickeln. Die bisherigen Initiativen auf diesem Gebiet, wie die Maschinengemeinden, der Betriebshelferdienst, die gemeinsame Maschinen- und Viehhaltung sowie Gebäudenutzung, die verschiedensten Formen der Betriebsgemeinschaft sowie die neuen Wege der nachbarlichen Zusammenarbeit sind weiterzuführen und durch geeignete Massnahmen zu unterstützen. Es ist zu prüfen, ob nebst den bestehenden Beratungsorganen für diese Fragen, wie insbesondere den landwirtschaftlichen Schulen und der Betriebsberatung, eine neue Institution zu schaffen wäre, welche die Möglichkeiten der überbetrieblichen Zusammenarbeit studiert, die Ergebnisse praxisreif macht und die Bauern intensiv und objektiv über die Notwendigkeit der vermehrten Zusammenarbeit aufklärt. Die an verschiedenen Orten entwickelten neuen Lösungen für eine menschlich und wirtschaftlich besser funktionierende Partnerschaft zwischen Vater und Sohn sollten noch vermehrt zur Anwendung kommen.

Eine weitere Form der Kooperation sind schlicsslich auch die verschiedenen Gemeinschaftseinrichtungen, wie Getreidetrocknungs-, Reinigungs- und Lagerungsanlagen, Kühl- und Lagerhäuser für Kartoffeln und Gemüse, zentrale Sortierstellen für Kartoffeln, Grastrockungsanlagen und anderes mehr.

Auf diesen Gebieten sind vor allem in den letzten Jahren, in Ergänzung zu den bereits bestehenden genossenschaftlichen und privaten Anlagen, bedeutende Anstrengungen zur Selbsthilfe unternommen worden. Solche Gemeinschaftseinrichtungen können auch in Zukunft mit Investitionskrediten unterstützt werden, soweit sie zweckmässig sind und soweit damit keine unangemessene Konkurrenzierung privater Unternehmen erfolgt.

Zum künftigen Strukturbild der Landwirtschaft gehören nicht nur Vollerwerbs-, sondern auch Neben- und Zuerwerbsbetriebe. Denn kleinere Betriebe, die keine volle Existenz mehr zu bieten vermögen, werden
noch als Heimstatten beibehalten, während der Zusatz- oder gar Haupterwerb ausserhalb der Landwirtschaft erfolgt. Umgekehrt finden Menschen, die früher aus der Landwirtschaft abgewandert sind, auf diese Weise wieder den Weg zurück und eine engere Verbindung zum Land. Die erhöhte Mobilität und die besseren Verkehrsverhältnisse erleichtern solche Verbindungen. Sie sind insbesondere für die wirtschaftliche Besserstellung der Klein- und Bergbauern von grosser Bedeutung. Zu- und Nebenerwerbsbetriebe werden auch weiterhin in vollem Umfang an den allgemeinen Förderungsmassnahmen teilnehmen. Von den spezifischenVorkehren und Beiträgen zur Verbesserung der Betriebsstruktur werden sie jedoch nur soweit profitieren, als dies wirtschaftspolitisch sinnvoll und mit den agrarpolitischen Zielen vereinbar ist.

513 2.1.4 Regionale

Wirtschaftsförderung

Das wirtschaftliche Wachstum vollzieht sich regional unterschiedlich. Die Lösung der Agrarfragen ist vor allem in gewissen wirtschaftlichen Problemgebieten auf gezielte regionalpolitische Massnahmen angewiesen.

Die regionale Wirtschaftsförderung wurde bisher vornehmlich von den Kantonen betrieben. Trotz teilweisen Erfolgen sind vor allem in landwirtschaftlichen Problemgebieten neue und koordinierte Anstrengungen notwendig. Der Bund als Verantwortlicher für die Agrar- und Wirtschaftspolitik muss sich hier vermehrt einschalten. In welcher Form, ob nur fördernd und koordinierend oder auf mehr direkte Weise, bleibt abzuklären.

Zunächst wird, im Sinne einer Motion des National- und Ständerates, eine Bestandesaufnahme vorgenommen und daran anschliessend ein Entwicklungskonzept für das Berggebiet erarbeitet. Die regionale Wirtschaftsförderung muss aber auch landwirtschaftliche Problemgebiete ausserhalb des Berggebietes umfassen. Dabei kann es nicht darum gehen, alle Regionen um jeden Preis wirtschaftlich zu entwickeln, es muss dies vielmehr in Übereinstimmung mit der allgemeinen Wirtschaftslage sowie den regionalen Eigenarten, den natürlichen Voraussetzungen und den Wünschen der Bevölkerung erfolgen.

Zur besseren Erschliessung solcher Gebiete gehören vor allem folgende Massnahmen : - Einrichtung oder Verbesserung allgemeiner und beruflicher Bildungsstätten, - Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, - Bereitstellung preisgünstiger Energiequellen, insbesondere Elektrizität, - Ausbau von Erholungszentren und Fremdenverkehrseinrichtungen, - Ausbau und Entwicklung zentraler Orte (als wirtschaftliche Schwerpunkte), - Aussiedlung gewerblicher und industrieller Betriebe an dafür geeignete Standorte, - Ausbau sozialer und kultureller Gemeinschaftseinrichtungen, - Förderung der Waldwirtschaft (siehe unsere Botschaft vom 28. August 1968 über die vermehrte Förderung der Waldwirtschaft, BEI 1968, II, 393).

Die Durchführung solcher Massnahmen beruht unter anderem auf der Überlegung, dass es nicht genügt, der Landwirtschaft zu empfehlen, sich der volkswirtschaftlichen Entwicklung anzupassen und die Zahl der Beschäftigten zu vermindern, sondern dass es notwendig ist, denjenigen, die aus der Landwirtschaft ausscheiden, annehmbare berufliche Alternativen zu bieten und sie darauf vorzubereiten.

In Regionen, in denen
eine rentable Landbewirtschaftung nicht mehr möglich erscheint, ist zu entscheiden, ob die Abwanderung der Landwirte und die damit verbundene Verödung des Landes nicht höhere volkswirtschaftliche

514 Kosten verursacht als spezifische Massnahmen, die dieser Entwicklung entgegenwirken. Denn die Erhaltung und Pflege des Landschaftsbildes ist nicht nur dem Tourismus förderlich, sondern von gesamtwirtschaftlichem und allgemeinem Interesse. Die wachsende Bevölkerung, das steigende Erholungsbedürfnis der Menschen in den Ballungsräumen sowie die vermehrte Freizeit, die zunehmende Motorisierung und die höheren Einkommen bringen einen wachsenden Bedarf an entsprechend ausgebauten Erholungsgebieten, der bereits heute eine grosszügige Vorsorge für die Zukunft verlangt.

Der ßund wird bei allen Förderungsmassnahmen den besonderen regionalen Problemen Rechnung tragen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen im obenerwähnten Sinne neue Ansatzpunkte zur regionalen Wirtschaftsförderung entwickeln.

2.2 Bildungspolitik Der mit dem wirtschaftlichen Wachstum verbundene Strukturwandel mit den gehäuften Anpassungsnotwendigkeiten stellt das Bildungsproblem und seine Lösung in den Vordergrund. Die Bildungspolitik wird zu einem zentralen Ansatzpunkt; wir müssen sie deshalb unter den Schwerpunkten speziell herausheben, obwohl sie Unbestrittenermassen zur Hauptsache eine Domäne der Kantone ist. Denn die Bemühungen des Bundes zur Strukturund Einkommensverbesserung der Landwirtschaft können nur Erfolg haben, wenn die ländliche Bevölkerung durch eine entsprechende Bildung auf die neuen Aufgaben vorbereitet ist.

Für die Bewältigung und damit das reibungslose Gelingen der strukturellen Anpassungen ist die Bereitschaft der Beteiligten entscheidend. Sie müssen ihre Zukunftschancen soweit möglich selbst beurteilen können und wenn nötig darüber aufgeklärt werden. Dies gilt sowohl in bezug auf die Aussichten einer Existenzsicherung im bäuerlichen Beruf wie auch hinsichtlich der Möglichkeiten ausserhalb der Landwirtschaft. Es ist dringend erforderlich, vor allem die jüngeren Menschen rechtzeitig und objektiv über die diesbezüglichen Verhältnisse zu orientieren und zu beraten.

Die Kantone und Gemeinden haben auf dem Gebiete des Schul- und Büdungswesens bereits grosse Anstrengungen unternommen. Für die Zukunft erscheint vorab eine Förderung der Allgemeinbildung in ländlichen Gegenden vordringlich. Ein Teil des Nachwuchses der bäuerlichen Familien muss erfahrungsgemäss aus der Landwirtschaft abwandern und einen nichtlandwirtschaftlichen
Beruf wählen. Dies wird auch in Zukunft so sein. Die Erfolgsmöglichkeiten ausserhalb der Landwirtschaft steigen aber mit zunehmendem Bildungsgrad. Es genügt also nicht, die jungen Menschen rechtzeitig über die verschiedenen Erwerbsmöglichkeiten aufzuklären, sie müssen bildungsmässig in der Lage sein, attraktive Alternativen zu ergreifen. Eine gute Allgemeinbildung schafft hier die Voraussetzungen. Das auf dem Lande vorhandene Bildungsreservoir ist bestmöglich auszuschöpfen. Dies beginnt mit einer guten Primarschulbildung und der Erleichterung des Sekundarschulbesuches dort, wo dies noch nötig ist. Von grosser Bedeutung ist schliesslich in diesem Zusammen-

515 hang auch der Ausbau und die Neugründung von Mittelschulen und von nichtlandwirtschaftlichen Berufsschulen verschiedenster Art. Die Verbesserung des Stipendienwesens hat die Weiterbildung der ländlichen Jugend erleichtert. Ein Problem liegt heute vielfach darin, dass die Mitarbeit der jungen Leute auf dem elterlichen Betrieb dringend benötigt wird. Auch diesem Umstand muss die Organisation des Schulwesens Rechnung tragen; die Ausbildung der Jugend sollte darunter nicht leiden müssen.

Über die spezifisch landwirtschaftliche Bildungs- und Forschungspoh'tifc haben wir uns bereits im ersten Kapitel des zweiten Teils ausführlich geäussert.

- Die Verbesserung der Fachausbildung, - der Ausbau des Beratungswesens und - die Erweiterung der landwirtschaftlichen Forschung erfordert weiterhin von Bund und Kantonen besondere Anstrengungen.

Indem wir die Bildungspolitik unter den künftigen Massnahmen besonders hervorheben, möchten wir auch nach aussen bezeugen, dass im Mittelpunkt all unserer Anstrengungen auf dem Gebiete der Agrarpolitik der Mensch steht.

2.3 Produktionslenkung 2.3.1 Notwendigkeit und Grenzen der staatlichen Produktionslenkung in der Landwirtschaft Die freie Marktwirtschaft unterscheidet sich vom System der staatlichen Planwirtschaft insbesondere dadurch, dass sie ohne zentrale, von staatlichen Organen ausgeübte Steuerung und Festsetzung von Produktion und Verbrauch auskommt. Diese Steuerung erfolgt in der freien Marktwirtschaft grundsätzlich über den Preis, der seinerseits bestimmt wird durch Angebot und Nachfrage. Es sind daher in erster Linie die Verbraucher, die über die Nachfrage im Markt ihre Wünsche betreffend die Qualität und die Menge der Erzeugnisse an die Produzenten weiterleiten; die Produktionsmenge muss sich also nach der Nachfrage richten. Die Landwirtschaft ist im System der freien Marktwirtschaft jedoch insofern ein Sonderfall, als die Preise nicht mehr allein durch Angebot und Nachfrage, sondern zusätzlich durch behördliche Massnahmen bestimmt werden. Damit wird aber der Staat auch produktionslenkend tätig, indem er die für die Landwirte wichtigsten Orientierungsdaten, nämlich die Preise, beeinflusst.

Die Gründe, weshalb der Staat auf die Agrarpreise Einfluss nehmen muss, wurden bereits näher erläutert, es sind zusammenfassend vor allem die folgenden: - die Notwendigkeit
der kurz- und mittelfristigen Stabilisierung der Märkte, d. h. die Vermeidung extremer Preisschwankungen; - die Erfüllung einkommenspolitischer Ziele; - ein angemessener Schutz gegenüber der ausländischen Konkurrenz und

516 - die Erreichung bestimmter Produktionsziele, insbesondere die Erhaltung der notwendigen Anbaubereitschaft zur Sicherung der Landesversorgung in Notzeiten.

Durch das Milchproblem ist die Frage der Produktionslenkung in der Landwirtschaft besonders aktuell geworden. Eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Frage ist deshalb hier im Sinne einer Klärung notwendig. Die momentanen Schwierigkeiten dürfen uns aber nicht dazu verleiten, das gegenwärtig auf einem Sektor, nämlich dem Milchmarkt, bestehende Ungleichgewicht zu dramatisieren oder gar die Rolle des Staates auf dem Gebiete der Produktionslenkung ungebührlich überzubewerten.2.3.2 Richtlinien für die Bestimmung der optimalen Produktionsstruktur In der Diskussion um die Produktionslenkung wird immer wieder die Frage gestellt, was die schweizerische Landwirtschaft produzieren soll. Es ist dies die Frage nach der optimalen Produktionsstruktur, d. h. dem Verhältnis zwischen Acker- und Wiesland, sowie dem Umfang der einzelnen Zweige der pflanzlichen und der tierischen Produktion. Unser Volk ist aus verschiedenen Gründen an dieser Frage interessiert, einmal wegen der notwendigen Sicherung der Anbaubereitschaft, dann aber auch im Interesse einer möglichst geringen Belastung der Volkswirtschaft. Wir werden daher in der Folge versuchen, darauf so gut wie möglich eine Antwort zu geben. Dabei sind in diesem Abschnitt zunächst die gültigen Richtlinien für die Bestimmung der optimalen Produktionsstruktur herauszuarbeiten, d. h. es sind alle jene Faktoren (Kriterien, Ziele) aufzuführen, die für die Festlegung des optimalen Produktionsumfangs bei den einzelnen Erzeugnissen massgebend sind. Dabei ist zu beachten, dass keiner der nachfolgend genannten Faktoren für sich allein bestimmend ist, sondern dass die beste Lösung nur aus einem allseitigen Abwägen aller Elemente hervorgehen kann.

l. Erhaltung der nötigen Anbaubereitschaft zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung in Zeiten gestörter Zufuhren.

Die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung unseres Landes in Zeiten gestörter Zufuhren wäre nur durch einen entsprechenden Mchranbau sicherzustellen. Welche offene Ackerfläche dazu notwendig wäre, wurde im sogenannten Anbauplan von der Universität Zürich in Verbindung mit der Abteilung für Landwirtschaft untersucht. Die Resultate sind in der Studie über
«Landwirtschaftliche Anbauplanung mittels linearer Programmierung» vom Juni 1967 zusammengefasst. Darin wird als Versorgungsziel eine Kalorienmenge von 2500 pro Kopf und Tag angenommen.

In den letzten Jahren betrug der Verbrauch rund 3150 Kalorien. Durch Rationierung allein könnte also der Autarkiegrad gegenüber heute um rund einen Fünftel verbessert werden. Das Ziel, die Nahrungsmittelversorgung in Notzeiten zu garantieren, verlangt nun aber nicht, dass wir in

517 Friedenszeiten einen Selbstversorgungsgrad von 80 oder gar 100 Prozent aufrechterhalten. Nötig sind jene Produktionsstruktur und jener Grad von Produktionsbereitschaft, die es erlauben, zusammen mit der Vorratshaltung, innert nützlicher Frist auf den Anbauplan für Notzeiten umzustellen. Wir sind der Meinung, dass unter Berücksichtigung der verbesserten Produktivität, insbesondere der Hektarerträge, diese Anbaubereitschaft mit der gegenwärtigen Produktionsstruktur und einer offenen Ackerfläche von rund 250 000 ha im wesentlichen gegeben ist (die offene Ackerfläche lag zwar mit knapp 240 000 ha in den letzten 2 Jahren etwas darunter).

Es ist selbstverständlich, dass eine grössere Ackerfläche die Anbaubereitschaft verbessern würde. Wir gerieten aber damit in zunehmendem Masse in Konflikt mit den nachfolgend erwähnten ändern Zielen bzw. Kriterien. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise im Zuge der Reduktion der Futterfläche zur besseren Anpassung der Milchproduktion an die Absatzmöglichkeiten oder aus anderen Gründen, eine grössere als die oben genannte Ackerfläche vertretbar wäre. Wir werden darauf noch zurückkommen. Die hier angegebene Fläche ergibt sich einzig unter dem Gesichtspunkt der notwendigen Anbaubereitschaft.

Die vermehrte Nahrungsmittelproduktion in Zeiten gestörter Zufuhren wäre zudem abhängig von der Ausstattung der Landwirtschaft mit Produktionsmitteln, insbesondere Treibstoffen, und vom Vorhandensein von genügend Arbeitskräften. Wir werden allen diesen Aspekten auch inskünftig die gebührende Aufmerksamkeit schenken.

2. Ausnützung der -wirtschaftlichen Vorteile des Standorts.

Es liegt im gesamtwirtschaftlichen Interesse, dass sich das Schwergewicht der landwirtschaftlichen Produktion auf jene Betriebszweige konzentriert, wo die schweizerische Landwirtschaft unter Berücksichtigung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Vergleich zum Ausland am wettbewerbsfähigsten ist. Für weite Gebiete unseres Landes ist das in erster Linie die viehwirtschaftliche Produktion und im besondern die Milchwirtschaft. Die Preise für pflanzliche Produkte waren in den letzten Jahren in der EWG im Durchschnitt um rund 30 Prozent tiefer als bei uns (Zuckerrüben rd. 20 Prozent), während die Differenz bei den tierischen Produkten rund 20 Prozent ausmacht. Im Vergleich zu den Weltmarktpreisen dürfte die pflanzliche Produktion, insbesondere der Getreidebau, relativ eher noch schlechter wegkommen.

Die bestmögliche Beachtung des komparativen Vorteils liegt auch im langfristigen Interesse der Landwirtschaft selbst, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung und Zusammenarbeit mit dem Ausland.

Bundesblatt. 121. Jahrg. Bd.I

30

518 3. Anpassung der Produktion an den Inlandbedarf und die Möglichkeiten der Ausfuhr unter Aufrechterhaltung eines angemessenen Agrarimportvolumens.

Da Überschüsse an Agrarprodukten in der Regel nur unter grossen Verlusten für den Fiskus verwertet werden können, ist die Anpassung der Produktion an die Aufnahmefähigkeit des Marktes einschliesslich der Ausfuhrmöglichkeiten unerlässlich. Dies schliesst nicht aus, dass aus den früher erwähnten Günden gelegentlich auftretende Überschüsse mit Bundesmitteln zu verwerten sind.

In diesem Zusammenhang stellt sich naturgemäss die Frage nach dem Umfang der Importe landwirtschaftlicher Konkurrenzprodukte. Dabei ist, entsprechend unseren Darlegungen zum agrarpolitischen Ziel 3 in Abschnitt 1.2, ein vernünftiger Ausgleich zu finden zwischen den agrarwirtschaftlichen und den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen. Wir werden bestrebt sein, die Einfuhrregelungen und den Einfuhrschutz dort nach Möglichkeit zu verbessern, wo für die schweizerische Landwirtschaft eine unzumutbare Konkurrenz durch vom Ausland verbilligte Produkte entstehen könnte. Für Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen in den Kapiteln 2 und 4 des zweiten Teils.

4. Berücksichtigung der künftigen Nachfrageentwicklung.

In verschiedenen Zweigen der Landwirtschaft, so insbesondere im Obstbau, aber auch in der Milchviehhaltung, vergehen mehrere Jahre zwischen dem ursprünglichen Produktionsentscheid und dem Eintreten des vollen Produktionsertrages. Ferner verlangt die zunehmende Mechanisierung der Landwirtschaft grosse und zum Teil längerfristige Investitionen, Somit werden bereits heute Entscheide getroffen, die die Produktionsstruktur in drei, fünf oder gar zehn Jahren beeinflussen. Dies macht es erforderlich, dass die Landwirte über die zukünftigen Produktionsmöglichkeiten orientiert sind, was die Kenntnis der längerfristigen Nachfragecntwicklung voraussetzt. Aber auch die Agrarpolitik benötigt diese Informationen, um ihre Entscheide mit produktionslenkender Wirkung möglichst optimal und zielfconform fällen zu können.

In Tabelle 64 sind die Hauptresultate einer Studie über die voraussichtliche Entwicklung des Gesamtverbrauchs von Nahrungsmitteln in der Schweiz im Jahre 1975 dargestellt. Diese Studie wurde vom Schweizerischen Bauernsekretariat unter finanzieller Beteiligung des Bundes
durchgeführt. Auch das Sekretariat der OECD hat kürzlich eine Studie veröffentlicht, worin für jedes Mitgliedland untersucht wird, wie gross in den Jahren 1975 und 1985 die Nachfrage und das Angebot landwirtschaftlicher Produkte sein dürften. An der Universität Zürich scrJiesslich ist eine Arbeit im Gange, die unter anderem auch Prognosen über die zukünftige Nachfrageentwicklung anstellt. Diese Informationen dienen u. a. der Aufstellung mittel- und längerfristiger Produktionsziele, So ergibt sich beispielsweise aus diesen Berechnungen, dass zu-

519

folge der voraussichtlich nur bescheidenen Verbrauchszunahme bei Milch und Milchprodukten und der weitern Ertragssteigerung je Kuh der Milchkuhbestand möglichst in den nächsten 3 Jahren um schätzungswiese 50 000 Stück reduziert werden sollte. Anderseits wäre für Rindfleisch von 1968 bis 1975 eine Verbrauchszunahme um rund 20 Prozent zu erwarten. Dies sind wertvolle Anhaltspunkte für die Gestaltung der künftigen Produktionsstruktur.

Tabelle 64: Voraussichtlicher Gesamtverbrauch einiger wichtiger Nahrungsmittel in der Schweiz im Jahre 1975, wenn Mittel 1961/65 = 100 Nahrungsmittel

Getreidemehl und Reis Speisekartoffeln Gemüse Obst Milch und Milcherzeugnisse insgesamt . . .

Rindfleisch Schweinefleisch Geflügel Eier

Bei einer Zunahme des Realeinkommens pro Kopf und Jahr von 2 Prozent

3,5 Prozent

103 89 119 130 111 136 144 200 120

95 74 118 131 106 146 158 246 121

Quelle: J.Petricevic: Voraussichtliche Entwicklungstendenzen des Verbrauches von Nahrungsmitteln in der Schweiz bis 1975, «Schweizerische Landwirtschaftliche Forschung», Band VI, Heft 2,1967, Benteli AG, Bern.

Derartige Studien über die mutmassliche Verbrauchsentwicklung müssen laufend überprüft und erneuert werden. Die Verwaltung wird bei der Beschaffung dieser Unterlagen vermehrt selbst mitarbeiten müssen. Die Verbrauchsgewohnheiten können durch eine geschickte Absatzförderung sowie die Entwicklung neuer Produkte und ein intensives Marketing bis zu einem gewissen Grade auch beeinflusst und geändert werden. Diesbezügliche Anstrengungen unternehmen vor allem die landwirtschaftlichen und übrigen privaten Verwertungsorganisationen, der Handel und die Grossverteiler.

5. Tief Haltung der Kosten für den Fiskus und die Verbraucher.

Die meisten der in der Schweiz produzierten Agrarerzeugnisse und die daraus resultierenden Veredlungsprodukte können preisgünstiger aus dem Ausland bezogen werden. Dies ist unter anderem eine Folge einerseits des höheren schweizerischen Kostenniveaus und anderseits der nicht unbedeutenden Ausfuhrbeiträge verschiedener Agrarcxportländer. Die höheren Produzentenpreise werden gesichert durch ein mannigfaltiges Schutzinstrumentarium, wie es vor allem im 4. Kapitel des zweiten Teils beschrieben wurde. Dieser Schutz erfolgt im wesentlichen durch

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- Belastungen an der Grenze (Zölle und Preiszuschläge), - feste oder variable Einfuhrkontingente (z.B. für Fleisch sowie das Dreiphasensystem für Früchte und Gemüse), - produktbezogene Beiträge des Bundes sowohl für den Anbau (Anbauprämie), die Inlandverwertung (Brotgetreide, Zucker, Kartoffeln, Butter, usw.) wie für den Export (Käse, Zuchtvieh).

Daraus lässt sich für jedes Produkt, das im Inland erzeugt statt eingeführt oder das für den Export produziert wird, die «Belastung» für die Verbraucher und den Bundeshaushalt berechnen. Für einen schlüssigen und brauchbaren Vergleich ist es dabei unerlässlich, dass alle Belastungselemente erfasst werden. So wäre es insbesondere unzulässig, den Vergleich nur auf Grund der Aufwendungen des Bundes durchzuführen und die Belastungen durch Kontingente oder Abschöpfungen zu vernachlässigen.

Dies könnte zu falschen Schlüssen führen, da die Belastung des einen oder anderen, wie folgendes Beispiel zeigt, sehr verschieden ist: Beim Brotgetreide gehen die Verluste zur Hauptsache zulasten des Bundes, während anderseits aus der Rindviehmast dem Fiskus keine nennenswerten Kosten erwachsen, wohl aber für die Konsumenten insofern, als die Inlandproduktion teurer zu stehen kommt als Importe.

Wir haben die genannten Berechnungen für die in Tabelle 65 aufgeführten Produkte durchgeführt und dabei als zweckmässigste Bezugsgrösse die Fläche gewählt, suchen wir doch eine Antwort auf die Frage, mit welcher Produktionsstruktur die genannte Belastung minimiert werden könnte.

Der Hauptzweck der Berechnungen besteht also darin, die vergleichsweise Belastung bei den einzelnen Produkten zu kennen, um auf Grund dieser Information besser beurteilen zu können, ob und in welchem Ausmasse es volkswirtschaftlich sinnvoll wäre, die Produktionsstruktur zu ändern, d. h. in der Verteilung der schweizerischen Anbaufläche auf die verschiedenen Kulturen eine Umstellung vorzunehmen. Zu diesem Zwecke mag es genügen, die Relationen anzugeben, wie dies in Tabelle 65 geschehen ist; sie wurden errechnet aus den absoluten Zahlen, wobei die Belastung beim Brotgetreide gleich 100 gesetzt wurde. In Tabelle 65 ist insbesondere auch ' der in Fussnote 2 gemachte Hinweis zu beachten, dass bei der Zuckerrübe auch die Belastung aus der Verwertung von Rübenlaub und Schnitzel mitberücksichtigt wurde.

Diese Unterlagen
sind beispielsweise ein unerlässlichcs Hilfsmittel bei der Beurteilung der Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoll wäre, den Futtergetreideanbau auf Kosten der Rauhfutterproduktion auszudehnen, um damit die Milcherzeugung einzuschränken, wie dies von verschiedener Seite postuliert wurde. Eine Ausdehnung des Futtergetreideanbaus wäre nur über eine relative Besserstellung dieser Produktion, konkret also über eine Erhöhung der Anbauprämien möglich. Auf Grund der Zahlen in Tabelle 65 wäre man geneigt anzunehmen, die Ausdehnung des Futtergetreideanbaus sei auf jeden Fall vorteilhafter. Dies trifft aber nicht zu, weil

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der Mehrbetrag der erhöhten Anbauprämien nicht nur auf der zusätzlich angebauten, sondern auch auf der bisherigen Fläche ausgerichtet werden muss. Seilt man dies in Rechnung, so müsste die im September 1968 beschlossene Erhöhung der Anbauprämien um 150 Franken je Hektare einen Mehranbau von Futtergetreide auf Kosten der Rauhfutter- bzw. der Milchproduktion von mindestens 10000ha (+20 Prozent) bringen, damit aus dieser Massnahme für den Fiskus und die Verbraucher eine NettoEntlastung resultiert. Noch weitergehende Erhöhungen der Anbauprämien würden progressiv steigende Mehranbauflächen bedingen, um eine Netto-Entlastung herbeiführen. Dass der Anbau tatsächlich in so starkem Masse ausgedehnt würde, erscheint unwahrscheinlich.

Tabelle 65 : Vergleichsweise Belastung von Bund und Verbraucher aus der Inlanderzeugung verschiedener Agrarprodukte, bezogen auf die Hektare ; Brotgetreide = 100.

Produkt1

Körnermais a Futtergerste Brotgetreide2 Raps2 Kartoffeln8 Zuckerrüben" Milch1 a) durchschnittliche Verluste b) Käseproduktion c) Butterproduktion Mastvieh (Rinder, Ochsen und Stiere)

Vergleichsweise Gesamtbelastung

77 99 100 165 330 392 90 105 154 118

Bei den pflanzlichen Produkten liegen mittlere Erträge (in der Regel 1965/67) zugrunde, bei der Milch eine Verkehrsmilchproduktion von 4 388 kg/ha; beim Futtergetreide wird mit den Anbauprämien für 1969 gerechnet; Einschliesslich der Milchproduktion aus dem Zwischenfutterbau bzw. der Verwertung von Rübenlaub und Schnitzel; Nur für die Überschussverwertung je ha (rund 17 Prozent der Anbaufläche), Mittel der Jahre 1966 und 1967; Periode vom 1. November 1967 bis 31. Oktober 1968.

Die Zahlen in Tabelle 65 sind mit Vorsicht zu verwenden. Insbesondere ist zu beachten, dass sie je nach den Marktverhältnissen wie auch der Höhe der Exportbeiträge im Ausland ändern und dass die Belastung je Hektare bei einigen Erzeugnissen, namentlich bei Kartoffeln und zum Teil bei der Milch, mit der Zunahme der Produktion progressiv steigt. Es wäre deshalb falsch, aus den Zahlen der Tabelle 65 den Schluss zu ziehen, dass die Produktionszweige mit hoher Belastung ganz einfach zugunsten der «billigern» fallen gelassen werden müssten. Dies hätte nämlich zur Folge, dass die Belastung je Hektare bei gewissen verbleibenden Produkten entsprechend ansteigen würde.

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Schliesslich ist mit Nachdruck zu betonen, dass die Verluste je Hektare nicht das einzige Kriterium für die Bestimmung der optimalen Produktionsstruktur sind. Die übrigen hier unter 1. bis 6. erwähnten Punkte (Ziele) sind ebenfalls zu beachten. Insbesondere verlangt die Erhaltung der Anbaubereitschaft aus fruchtfolgetechnischen Gründen ein Minimum von Hackfrüchten und damit auch eine bestimmte Zuckerrübenfläche.

Für die Landwirtschaft ist unter anderem auch der Verdienst je Hektare von Bedeutung. Die Kulturen mit den höchsten Verlusten sind auch diejenigen, die den Bauern das grösste Einkommen je Hektare bringen. Deshalb müsste die oben angestellte Vergleichsrechnung zwischen Futtergetreide und Milch diesbezüglich ergänzt werden, wobei feststeht, dass das Nettoeinkommen je Hektare aus der Milchproduktion ungefähr doppelt so hoch ist wie das aus dem Futtergetreidebau.

6. Sicherung des landwirtschaftlichen Einkommens und zweckmässige Bodennutzung, In Verbindung mit den vorstehenden Ausführungen ist auch die betriebswirtschaftlich begründete Tendenz der Landwirte zur bestmöglichen Auslastung der vorhandenen Produktionsfaktoren und damit zu einer hohen Nutzungsintensität zu berücksichtigen. Der Anbau von Intensivkulturen mit einem relativ hohen Einkommen je Hektare ist insbesondere für die Einkommenssicherung von Klein- und Mittelbetrieben von Bedeutung.

Schliesslich ist darauf zu achten, dass eine im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegende Form der Bebauung und Nutzung des Bodens gewahrt wird. Es wäre insbesondere unerwünscht, wenn im Zuge der Extensivierung der Landwirtschaft in ungünstigeren Gebieten eine Verödung oder Versteppung ganzer Landschaften eintreten würde.

Auch in diesem Zusammenhang ist die schon wiederholt angebrachte Feststellung zu machen, dass die Agrarfragen nicht allein unter wirtschaftlich materiellen Gesichtspunkten betrachtet werden können. Notwendig ist eine Gesamtschau und die bestmögliche Wahrung der Wohlfahrt des ganzen Volkes.

Unter Berücksichtigung dieser sechs hier dargelegten Kriterien bzw.

Hauptrichtlinien und der Ziele der Agrarpolitik wäre es nun möglich, die optimale Produktionsstruktur in den Grundzügen zu skizzieren. Wir werden dies aber erst am Ende dieses Kapitels, im Sinne einer Schlussfolgerung, tun und vorher noch weitere aktuelle Probleme der
Produktionslenkung behandeln.

2.3,3 Mittel der Produktionslenkung Für die Produktionslenkung kommen vor allem folgende Mittel in Frage: l. Preise und Preisrelationen.

Soweit eine staatliche Steuerung der Produktion notwendig ist, sollte diese vornehmlich und wo immer möglich über den Preis erfolgen. Es ist dies

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das systemkonformste Mittel, das grundsätzlich alle Produzenten gleichermassen trifft, keine Ungleichheiten schafft und das im Gegensatz zu den direkten Eingriffen in das Produktionsgeschehen vor allem auch die Freiheit der Unternehmungsplanung nicht beeinträchtigt. Diese Lenkung über den Preis muss vorausschauend erfolgen, wobei einerseits ökonomisch fundierte Analysen über die mutmassliche Verbrauchsentwicklung und anderseits eine bestmögliche Kenntnis der Angebotsfunktion, insbesondere der Reaktion der Landwirte auf Preisänderungen, erforderlich sind.

Die Beschaffung dieser Unterlagen steht noch in den Anfängen; wir werden bestrebt sein, sie auszubauen und zu verbessern. Die Grundsätze der Preispolitik sowie die allenfalls notwendigen Ergänzungsmassnahmen werden wir im Abschnitt 2.4 (Preispolitik) darlegen. Während die Produktionslenkung über den Preis langfristig in der Regel recht wirksam ist, kann es vorkommen, dass sie kurzfristig nicht rasch genug den gewünschten Effekt bringt. Deshalb können unter Umständen auch kurzfristig wirksame Ergänzungsmassnahmen notwendig werden, wie sie beispielsweise zur Lösung des Milchproblems mit den Ausmerzaktionen für Kühe und der Einwirkung über die Milchersatzfutter eingeführt wurden.

2. Beschränkung der Preis- und Absatzgarantie (Preisstaffelung) Auch auf dieses Mittel der Produktionslenkung werden wir in Abschnitt 2.4 zurückkommen.

3. Anbauprämien Diese sind in ihrer Wirkung gleich zu beurteilen wie die Preise. Sie kommen vor allem beim Futtergetreide zur Anwendung, gestützt auf Artikel 20 des Landwirtschaftsgesetzes, und haben hier gegenüber der möglichen Alternative der direkten Preisstützung den Vorteil, dass die Verwertung von Futtergetreide im eigenen Betrieb nicht behindert wird.

4. Beeinflussung des Einsatzes von Produktionsmitteln Die wichtigste produktionslenkende Massnahme dieser Art ist die Bewirtschaftung der importierten Futtermittel. In Anbetracht ihrer grossen Bedeutung und der bestehenden Meinungsverschiedenheiten über ihre Anwendung, werden wir dazu nachfolgend in einem besonderen Abschnitt (2.3.4) Stellung nehmen.

Die schweizerische Agrarpolitik beeinflusst auch den Einsatz anderer Produktionsmittel, so insbesondere den Kapitaleinsatz mittels der Investitionskredite, ferner das Meliorations- und Gebäudekapital sowie die
Maschinenverwendung im Berggebiet durch direkte Subventionen; sie ist auch bestrebt, die Qualität verschiedener Produktionsmittel, wie der Nutztiere und der Pflanzen, zu verbessern. Auch diese Massnahmen haben produktionslenkende, in der Regel fördernde Wirkungen, die nicht zu vernachlässigen sind.

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5. Direkte Eingriffe in das Produktionsgeschehen Das Landwirtschaftsgesetz sieht in Artikel 19 die Möglichkeit der Anbauverpflichtung vor, wie sie im Zweiten Weltkrieg bestand, jedoch nur «bei drohender oder bereits eingetretener Störung der Zufuhr». Diese Auflage erfolgte wohl deshalb, weil eine derartige Massnahme einen schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellt und daher nur im Notfall zur Anwendung kommen sollte. Auf dem Gebiete der Produktionslenkung kennt die schweizerische Agrarpolitik ähnliche direkte Eingriffe im Weinbau mit dem Rebbaukataster. Im übrigen liegt es nicht in unserer Absicht, die bisherige Praxis zu ändern und vermehrt über direkte Eingriffe die Produktion zu lenken.

6. Information der Produzenten und Vertragsproduktion Die Produzenten sollten über die künftigen Absatz- und Produktionsmöglichkeiten ausreichend informiert werden. Dies bedingt zunächst den Ausbau der Marktforschung. Ferner ist es unerlässlich, dass das landwirtschaftliche Angebot besser erfasst und gelenkt werden kann. Wer die Produktion ausdehnen will, sollte vorher um die Sicherung des Absatzes besorgt sein. Diese Koordination zwischen Produktion und Absatz ist in erster Linie Aufgabe der beteiligten Wirtschaftspartner, Hier können die landwirtschaftlichen Selbsthilfeorganisationen sowie der private Handel und die Grossverteiler wertvolle Dienste leisten. Als zweckmässiges Mittel bietet sich unter anderem die Vertragsproduktion an. Sie ist in geeigneter Form auszubauen und in den Dienst der Rationahsierun g der landwirtschaftlichen Märkte und der bestmöglichen Harmonisierung von Produktion und Absatz zu stellen. Die Erreichung dieses Zieles wird im Ausland, insbesondere in der EWG, auch mit der Schaffung sogenannter Erzeugergemeinschaften angestrebt. Wir werden, in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Landwirtschaft, des Handels sowie der Verteilung und Vermarktung prüfen, inwieweit auch bei uns neue Institutionen notwendig sind. Sicher kann eine vorausschauende und erfolgreiche Politik der Produktionslenkung durch die aufbauende Mitarbeit aller Beteiligten besser verwirklicht werden.

2.3.4 Zur Frage der Einfuhr von Futtermitteln 2.3.4.1 Zunahme der Einfuhren und deren Ursachen Die Verwendung von eingeführten Futtermitteln spielte in der schweizerischen Landwirtschaft seit jeher eine relativ
bedeutende Rolle. Die natürlichen Produktionsbedingungen begünstigen die Rauhfutterproduktion und die Viehwirtschaft. Um aber die T,ei
525 Die Einfuhr von Kraftfutter hat in den letzten Jahren stark zugenommen, von rund 53 000 Wagen zu 10 Tonnen im Mittel der Jahre 1956/59 auf rund 117 000 Wagen im Mittel der beiden Jahre 1966/67 und 1967/68 (siehe Tabelle 66). Diese Einfuhren bestehen zu rund 80 Prozent aus Futtergetreidc, während der Rest vor allem auf Ölkuchen, Müllereiprodukte, Fisch- und Fleischmehl entfällt. Infolge dieser gestiegenen Einfuhren hat auch der Anteil des Importfutters am gesamten Futterverbrauch der schweizerischen Landwirtschaft zugenommen, und zwar (gemessen in Stärkeeinheiten) von rund 12 auf schätzungsweise 22 Prozent. Die Produktion von inländischem Kraftfutter ist im genannten Zeitraum praktisch stabil geblieben; sie betrug im Mittel der letzten Jahre rund 45 000 Wagen, wovon Va auf Nebenprodukte von im Inland verarbeiteten ausländischen Nahrungsmittelrohstoffen (insbesondere Müllereiprodukte und Ölkuchen) entfällt.

Die erwähnte Zunahme der Einfahren hat verschiedene Ursachen. Die wichtigste davon ist zweifellos die starke Ausdehnung der Erzeugung landwirtschaftlicher Veredlungsprodukte infolge grösserer Nachfrage sowie auch dank der Preis- und Absatzsicherung. Von 1955/59 bis 1967 hat die Produktion von Schweinefleisch um 48 Prozent, die von Eiern um 25 Prozent und die von Schlachtgeflügel gar um das Dreieinhalbfache zugenommen. Während in der modernen Geflügelhaltung die Futtergrundlage praktisch ausschliesslich aus Kraftfutter besteht, werden in der Schweinehaltung auch heute noch andere, vornehmlich betriebseigene Futtermittel wie Kartoffeln, Magermilch und Schotte verwendet. Aber auch in diesem Sektor hat sich in den letzten Jahren aus arbeitsökonomischen und fütterungstechnischen Gründen eine zunehmende Verlagerung auf die Verwendung von zugekauftem Kraftfutter, meist in fertiger Mischung, vollzogen. Hierin liegt ein weiterer Grund für die gestiegenen Einfuhren.

Tabelle 66: Einfuhr von Kraftfutter und Heu und Anteil des Importfutters am gesamten Futterverbrauch Einfuhr von Kraftfutter und Heu Jahre U.Juli - SO.JunD

Futiergeticide

Anderes Kraftfutter

Total Kraftfutter

Heu

Anteil des Iroportfutters am gesamten Futterverbrauch (Stärkeeinheiten) Prozent

230 515 163 362 416 416

11,8 15,9 17,9 21,1 22,9 ·

1000 q

0 1956/57 bis 1958/59 1963/64 1964/65 1965/66 1966/67 1967/68

4331

5684 6759 8003 9353 9313

954 1482 1800 2346 2335 2427

5285

7166 8559 10349 11 688 11740

Quelle: Statistische Erhebungen und Schätzungen und Landwirtschaftliche Monatszahlen des SBS, Brugg

526 In Anbetracht der Spezialisierung und Arbeitsteilung in der Landwirtschaft ist der Grundsatz der betriebseigenen Futterbasis, vorab im Schweineund Geflügelsektor, nurmehr bedingt gültig. Denn insbesondere kleinere Betriebe, vor allem in den Graswirtschaftsgebieten, verfügen nicht über eine genügende Futterbasis, um die zur Einkommensverbesserung notwendige Ausdehnung der Viehhaltung vorzunehmen; sie sind in zunehmendem Masse auf den Futterzukauf angewiesen. Dieser ermöglicht in vielen Fällen eine bessere Auslastung der vorhandenen Arbeitskräfte. Auch haben sich auf die Rindviehöder Schweinemast sowie die Geflügelhaltung spezialisierte Betriebe entwikkelt, die zwar den Charakter der Familienwirtschaft ohne wesentliche Fremdarbeit beibehalten haben, aber zur Hauptsache zugekauftes Futter verwenden.

Ohne die gestiegenen Futterbezüge aus dem Ausland hätten in den vergangenen Jahren noch weit mehr Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft abwandern und auch viel mehr kleinflächige Betriebe als selbständige Wirtschaftseinheiten aufgegeben werden müssen.

Dass die Entwicklung in der Veredlungswirtschaft einer gewissen Lenkung bedarf und insbesondere nicht zur Bildung von überdimensionierten sogenannten industriellen Betrieben grösseren Umfangs führen sollte, haben wir im Abschnitt «Strukturpolitik» bereits dargelegt. Eine solche Lenkung muss sich nach den agrarpolitischen und den gesamtwirtschaftlichen Zielen ausrichten.

2.3.4.2 Die Bewirtschaftung der importierten Futtermittel Die Möglichkeit des Bezuges von Futtermitteln aus dem Ausland bringt der Landwirtschaft nicht unwesentliche Vorteile, sie birgt aber auch Gefahren, so vor allem die der Überschüsse sowie der Konkurrenzierung der inländischen Futterproduktion. Um diesen Gefahren zu steuern, sieht das Landwirtschaftsgesetz in Art. 19 besondere Massnahmen zur Erhaltung des Ackerbaues und zur Anpassung der Tierbestände an die betriebs- und landeseigene Futtergrundlage vor. Zur Verminderung der Futtermitteleinfuhr bietet es zwei Möglichkeiten, nämlich eine mengenmässige Beschränkung und die Erhebung von Preiszuschlägen.

Von diesen beiden Mitteln sind die Preiszuschläge das zweckmässigere.

Eine Kontingentierung der Einfuhr könnte zwar das Angebot wirksam beschränken, hätte aber auf die Nachfrage zunächst keinen nennenswerten Einfluss. Die Tierbestände
wären nach wie vor vorhanden und entsprechend auch der Bedarf an Futter. Die direkte Folge einer Verringerung des Angebotes mittels der Kontingentierung wäre deshalb ein Mangel an Futtermitteln und damit ein kaum vermeidbarer Preisanstieg, verbunden mit der Gefahr der Bildung von Kontingentsrenten. Wegen dieser Verteuerung würde die Verwendung von Kraftfutter wirtschaftlich weniger interessant und ginge zurück.

Das gleiche Resultat erhalten wir aber auch mit den Preiszuschlägen, jedoch mit dem Vorteil, dass bei dieser Art der Verteuerung der Fiskus etwas einnimmt. Die Preiszuschläge sind im Gegensatz zur Kontingentierung systemkonform. Ihr Ertrag wird gemäss Landwirtschaftsgesetz primär zur Förderung

527

des Ackerbaus, insbesondere für die Anbauprämien beim Futtergetreide und für die Rapsverwertung verwendet; darüber hinaus kann er auch der Finanzierung der Milchrechnung dienen.

Wenn die Kontingentierung der Futtermitteleinfuhren trotzdem vorläufig beibehalten wurde, so waren dafür vor allem handelspolitische Überlegungen massgebend. Die Kontingentierung wird übrigens aus den vorangehenden Überlegungen so gehandhabt, dass in der Regel keine Verknappung des Warenangebotes erfolgt.

Mit der Erhebung von Preiszuschlägen auf eingeführten Futtermitteln werden zusammenfassend vor allem die folgenden Ziele angestrebt : - Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der inländischen Futterproduktion, im besondern Förderung des Anbaues von Futtergetreide; - Förderung der Verwertung betriebseigener Futtermittel; - Einschränkung der viehwirtschaftlichen Produktion, insbesondere der Milchproduktion ; - Produktionslenkung im Sinne der Eindämmung der sogenannten gewerblich-industriellen Betriebe der Viehhaltung auf der Basis von importierten Futtermitteln.

Nicht zu übersehen ist der Umstand, dass durch die Preiszuschläge die Produktion, insbesondere die Schweine- und Geflügelhaltung, auf die etwa drei Viertel des Kraftfutterverbrauches entfallen dürften, verteuert und damit die Konkurrenzlage unserer Landwirtschaft gegenüber ausländischen Erzeugnissen erschwert wird. Die der steigenden Nachfrage entsprechende Ausdehnung der Produktion dieser Veredlungserzeugnisse im Inland ist aber nur dann sinnvoll, wenn sie einigermassen preisgünstig und konkurrenzfähig erfolgen kann.

Während also einerseits die Erfüllung der obgenannten Ziele und insbesondere die Einschränkung des Kraftfutterverbrauches in der Milchviehhaltung eine stärkere Verteuerung der Futtermittel rechtfertigen würde, sind dieser anderseits deutliche Grenzen gesetzt. Dabei ist zu beachten, dass der Kraftfutterverbrauch in den verschiedenen Betriebszweigen sehr unterschiedlich ist.

Am geringsten ist er in der Milchproduktion, die in den meisten Betrieben zu 90 und mehr Prozent auf der eigenen Rauhfutterbasis beruht ; in der Geflügelhaltung ist er am grössten. Demzufolge würde eine zusätzliche Belastung der Importfuttermittel um beispielsweise 10 Franken je 100 kg die Kosten in der Milchproduktion nur um etwa 1,5 Prozent erhöhen, die für die Schweine- und
Geflügelhaltung aber bis zu 10 Prozent.

Die Bewirtschaftung der importierten Futtermittel wäre einfacher, wenn diese entsprechend ihrem Verwendungszweck mit unterschiedlich hohen Preiszuschlägen belastet werden könnten. Da aber die Hauptfuttermittel in hohem Masse substituierbar sind und in der gesamten Viehwirtschaft verwendet werden, ist eine derartige Differenzierung ausgeschlossen. Deshalb kommt der Gedanke der Rückerstattung. Nach diesem System würden die eingeführten Futtermittel relativ stark verteuert, um damit in der Milchviehhaltung eine

528 optimale produktionslenkende Wirkung zu erreichen. Die Preiszuschläge würden dann aber an die Schweine- und Geflügelhalter sowie die Rindviehmäster ganz oder teilweise zurückerstattet. Eine solche Rückerstattung wäre aber mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden. Auch könnte sie zu schwierigen Abgrenzungsproblemen und zu heiklen Fragen rechtlicher Art führen, insbesondere dann, wenn entsprechend den Wünschen der Produzenten eine Differenzierung zugunsten der kleineren oder bäuerlichen Produzenten vorzunehmen wäre. Wir haben aus diesen Überlegungen die Einführung eines Rückerstattungssystems bisher abgelehnt. Es ist zu hoffen, dass auch in Zukunft andere zweckmässigere Mittel der Produktionslenkung in der Milchwirtschaft zur Verfügung stehen und dass die Importfuttermittel nicht prohibitiv belastet werden müssen. Dabei spielt auch der Umstand eine Rolle, dass schätzungsweise weniger als 20 Prozent des Kraftfutterverbrauches auf die Milchviehhaltung entfallen.

Solange man von einer Rückerstattung Abstand nimmt, richtet sich demnach die Hohe der Preiszuschläge und damit die optimale bzw. maximale Verteuerung des eingeführten Kraftfutters, unter Berücksichtigung aller genannten Faktoren, vor allem nach der tragbaren Belastung der Geflügel- und Schweinehaltung. Dabei sind insbesondere auch die erwähnten Gesichtspunkte der Aufstockung und Einkommensverbesserung zu berücksichtigen. Ferner ist eine gewisse Stabilität der Futtermittelpreise anzustreben. Dies hat zur Folge, dass die Preiszuschläge entsprechend den Schwankungen der Importpreise anzupassen sind, d. h. periodisch erhöht oder reduziert werden müssen. Die gegenwärtige Regelung mit der vierteljährlichen Überprüfung der Preiszuschläge erlaubt diesbezüglich eine relativ gute Flexibilität, Auf die postulierte Einführung des Systems der Schwellenpreise mit der automatischen Anpassung der Abschöpfung kann verzichtet werden. Die Zahlen in Tabelle 67 beweisen, dass die Futtermittelpreise für die Produzenten in den letzten Jahren einigermassen stabil gehalten wurden. Die mehrmalige Änderung der Preiszuschläge hatte also den gewünschten stabilisierenden Effekt.

Tabelle 67: Index der Verbraucherpreise für Futtermittel, 1958-1968 Jahre

Index

1958/60

100 106,4 105,3 103,0

1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968

104,8 105,6 103,5 104,6

Quelle: Statistische Erhebungen und Schätzungen sowie landwirtschaftliche Monatszahlen des SBS, Brugg (umgerechnet auf Basis 1958/60)

529 Im übrigen ist festzuhalten, dass die zur Zeit relativ hohen Preiszuschläge (Gerste Fr. 12.-/q, Mais Fr. 8.-/q) immer noch niedriger sind als die sogenannten Ausfuhrrestitutionen, welche die EWG auf Futtergetreide ausrichtet. Somit liegen auch unsere Futtergetreidepreise zumindest auf der Grosshandelsstufe etwa nicht höher, sondern eher ein wenig tiefer als im EWG-Raum, was vor allem für die Konkurrenzfähigkeit unserer Veredlungswirtschaft von Bedeutung ist. Die Förderung des einheimischen Futtergetreideanbaues erfolgt, wie früher dargelegt, über die Anbauprämien.

Trotz den vorstehend begründeten Richtlinien der bisherigen und künftigen Einfuhrpraxis gehen die Auffassungen über die zu handhabende Futtermittelpolitik mitunter stark auseinander. Dies ist zum Teil auf die unterschiedlichen Ziele, die mit der Einfuhrsteuerung verfolgt werden, zurückzuführen.

Da den Futtermittelimporten im Rahmen der heutigen Produktionsstrufctur eine grosse Bedeutung zukommt, werden wir diesem Problem weiterhin unsere volle Aufmerksamkeit schenken.

2,3.5 Spezifische produktionslenkende Massnahmen zur Entlastung der Milch Wirtschaft

Das aktuellste Problem der Produktionslenkung ist die bessere Anpassung der Milchproduktion an die Aufnahmefähigkeit des Marktes. Zu seiner Lösung sind einerseits produktionslenkende Massnahmen notwendig, anderseits aber auch Vorkehren zur Förderung des Absatzes, wie Verbilligungsbeiträge, Qualitätsverbesserung, Lieferungen an Hungergebiete sowie die Regelung der Einfuhren. Diese Möglichkeiten sind bereits in den entsprechenden Abschnitten dieses Berichtes erläutert worden ; wir verweisen auch auf unsere Botschaft vom 7. Februar 1968 (BB11968,I, 345) über die Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses. Von den produktionslenkenden Massnahmen, auf die wir uns in diesem Abschnitt beschränken, wurde die Bewirtschaftung der Futtermitteleinfuhren soeben erörtert; die Fragen der Preispolitik sowie der Beschränkung der Preisgarantie werden später behandelt. Hier sollen vor allem die Ausweichmöglichkeiten auf andere Betriebszweige zur Sprache kommen.

Dabei geht es in der gegenwärtigen Situation auch darum, der Landwirtschaft für den notwendigen Abbau und den Einnahmenausfall im Milchsektor einen angemessenen Ausgleich zu bieten, soweit dies unter Rücksichtnahme auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen möglich ist.

2.3.5.1 Ausdehnung des Ackerbaues

Gemäss Artikel 19 des Landwirtschaftsgesetzes kommt der Förderung des Ackerbaues eine doppelte Aufgabe zu. Sie soll einerseits die Anpassung der Produktion an die Absatzmöglichkeiten erleichtern, das heisst die viehwirtschaftliche Produktion entlasten; anderseits soll der Ackerbau einen Umfang aufweisen, der bei drohender oder bereits eingetretener Störung der Einfuhren innert nützlicher Frist eine genügende Ausdehnung gestattet, um dadurch die Sicherung der Landesversorgung zu gewährleisten. Dazu haben wir uns bereits geäussert.

530

Zur Entlastung der Milchwirtschaft wäre es wünschenswert, die heutige offene Ackerfläche von rund 240 000 ha noch auszudehnen. Bei der Beurteilung dieser Frage müssen aber auch die übrigen Aspekte und Richtlinien zur Bestimmung der optimalen Produktionsstruktur, wie sie in Abschnitt 2.3.2 dargelegt wurden, berücksichtigt werden. Aus dieser Gesamtschau ergeben sich doch ernste Vorbehalte gegenüber den Bestrebungen, eine Produktionsrichtung stark zu forcieren, für die unsere natürlichen Voraussetzungen und unsere Wettbewerbsstellung gegenüber dem Ausland im allgemeinen ungünstiger sind als für die Viehwirtschaft.

Im Hinblick auf die verschiedenen Kulturen ist festzuhalten, dass für Brotgetreide und Kartoffeln keine wesentlich stärkere Förderung in Betracht gezogen werden kann, weil einerseits bereits die heutige Produktion beträchtliche Aufwendungen des Bundes zur Folge hat und weil anderseits bei Kartoffeln und weitgehend auch beim Brotgetreide die Aufnahmefähigkeit des Marktes erschöpft ist. Die Eigenversojgung mit Brotgetreide hat einen Grad erreicht, der sich angesichts der notwendigen Ergänzung mit ausländischen Weizensorten nicht wesentlich erhöhen lässt. Bei den Kartoffeln ist die Erhaltung der Anbaufläche weitgehend davon abhängig, ob es gelingt, den Verkauf von Speisekartoffeln, einschliesslich der neuen Kartoffelerzeugnisse zu Speisezwecken, im derzeitigen Umfang aufrechtzuerhalten, die Verwertung der Futterkartoffeln im Produzentenbetrik) sicherzustellen und Kartoffelüberschüsse auf Erzeugnisse zu Futterzweckeri zu verarbeiten, die in Verbindung mit den eingeführten Futtermitteln abgesetzt werden.

Demgegenüber wäre eine Ausdehnung des Futtergetreidebaues sehr wohl denkbar. Hier liegt praktisch die einzige Möglichkeit für eine fühlbare Ausdehnung des Ackerbaues zu einer wirksamen Entlastung der Milchwirtschaft. Eine vermehrte Förderung dieser Kultur ist zwar nicht unproblematisch, wie unsere diesbezüglichen Ausführungen in Abschnitt 2.3.2 zeigten. Dennoch erscheint eine VergrÖsserung der Anbaufläche auf Kosten der Rauhfutterproduktion wünschenswert. Die Erhöhung der Anbauprämien für 1968 und 1969 ist ein Mittel zur Verwirklichung dieses Zieles. Es ist zu hoffen, dass die Landwirte auf diesen Stimulus reagieren und die Anbaufläche von Futtergetreide auf Kosten der Rauhfutterflacbe um 20
000 - 30 000 ha ausdehnen werden. Davon sollte ein möglichst grosser Anteil auf den Körnermais entfallen, der den Vorteil aufweist, eine Hackfrucht zu sein.

Ausdehnungsmöglichkeiten geringeren Ausmasses bestehen auch ini Gemüsebau. Über die Verhältnisse bei Raps und Zuckerrüben wurde im Abschnitt 2.6 des zweiten Teils orientiert. | Die Zuckerrüben verursachen zwar hohe Verwertungsverluste (siebe Tabelle 65), dennoch ist die Beibehaltung mindestens der gegenwärtigen Anbaufläche aus fruchtfolgetechnischen Gründen zur Sicherung des Getreideanbaues notwendig. Dies um so mehr, als der Anbau der wichtigsten Hackfrucht, dei Kaitoffelii, eher zurückgeht. Dieselbe Überlegung gilt für den Raps, der auch eine Hackfrucht ist. Wie aus Tabelle 65 hervorgeht, ist indessen hier die volkswirtschaftliche Belastung je Hektare wesentlich geringer als bei den Zuckerrüben. Im Sinne eines bescheidenen Bei-

531 träges zur Entlastung der Milchwirtschaft wäre eine Ausdehnung der Anbaufläche um mindestens 1000 ha zu verantworten (1968 betrug sie rund 7 700 ha).

Unter den übrigen Ackerkulturen sind vor allem die Pferdebohnen zu erwähnen, deren Anbau noch ausgedehnt werden könnte. Hier sind Vorabklärungen im Gange mit Bezug auf die Frage, ob auch für diese Kultur, die wie das Futtergetreide entsprechende Futtermittelimporte ersetzen kann, eine Anbauprämie auszurichten wäre.

2.3.5,2 Ausdehnung anderer Zweige der Viehwirtschaft Im Vordergrund steht hier ein Ausweichen auf andere Rauhfutterverwerter, wie Mastrinder und Schafe. Über die Möglichkeiten und die gesamtwirtschaftliche Zweckmässigkeit einer vermehrten Rindviehmast haben wir uns im zweiten Teil im Abschnitt über den Schlachtviehmarkt geäussert, und wir sind dort zum Schluss gekommen, dass eine gezielte Ausdehnung der Rindviehmast mit einer jährlichen Mehrproduktion von rund 20 000 Stück Qualitätsschlachtvieh (Rinder, Ochsen und Jungmuni) in den nächsten 3 Jahren anzustreben wäre.

In welchem Umfang von dieser Produktionsmöglichkeit tatsächlich Gebrauch gemacht wird, hängt unter anderem wesentlich von der Preisrelation zwischen Milch und Schlachtvieh ab. Dieses Verhältnis erfuhr, wie in Tabelle 44 gezeigt wurde, durch die Erhöhung des Rückbehaltes auf der Milch eine fühlbare Verbesserung zugunsten der Fleischproduktion. Damit dürfte der preisbedingte Anreiz für eine vermehrte Rindviehmast vorhanden sein.

Im übrigen wird es sich darum handeln, die Rindviehmast im Interesse einer möglichst rationellen Produktion gezielt in der Weise zu fördern, dass sich geeignete Betriebe und Betriebsleiter auf diesen Produktionszweig spezialisieren und dabei die Milchproduktion praktisch vollständig aufgeben. Solche Betriebe bearbeiten diese Frage mit Vorteil zusammen mit der Betriebsberatung. Sie können unter gewissen Voraussetzungen für nötige Investitionen auf Grund des Bundesgesetzes vom 23. März 1962 über Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft zinsgünstige Darlehen erhalten. Gegenwärtig wird auch geprüft, ob weitere wirtschaftliche Anreize für solche Umstellungen zweckmässig wären.

Wir sind uns bewusst, dass die Ausdehnung der inländischen RindfleischProduktion volkswirtschaftlich ebenfalls gewisse Mehrkosten bringt, weil dadurch ein Teil
der Importe verdrängt wird und sich die Mischrechnung der Verwerter zwischen inländischem Schlachtvieh und billigerem Importfleisch etwas ungünstiger gestaltet. Auch ist uns der ungleiche Bedarf für Vorder- und Hinterviertel und das damit verbundene Substitutionsproblem bekannt (siehe den erwähnten Bericht der Fachkommission für Fragen der Fleischproduktion).

Dies darf aber kein Grund sein, auf die Ausdehnung der Inlandproduktion überhaupt zu verzichten. Es ist nämlich undenkbar, eine leistungsfähige Landwirtschaft grundsätzlich wohl erhalten, ihr aber im konkreten Fall die Produktion und damit die Einkommensmöglichkeiten vorenthalten zu wollen.

So kann man der Landwirtschaft nicht zumuten, die Milchproduktion ein-

532

zuschränken, wenn man ihr gleichzeitig eine reale Ausweichmöglichkeit in der Produktion von Rindfleisch vorenthält. Unsere Einfuhrpolitik wird deshalb einer vermehrten Inlandproduktion gebührend Rechnung tragen müssen. Wie weit man hier gehen kann, ist zweifellos eine Ermessensfrage. In Anbetracht des grossen Einfuhrbedarfes für Rindfleisch (1968 waren es umgerechnet mindestens 100 000 Stück Grossvieh) sind wir der Auffassung, dass unser Vorschlag angemessen, realistisch und im Gesamtinteresse des Landes vertretbar ist.

Die teilweise Ersetzung des Rindviehs durch die Schafhaltung dürfte vor allem in den landwirtschaftlichen Randzonen des Berggebietes zweckmässig sein. Im Jahre 1968 machte die Einfuhr von Schaffleisch rund 50 Prozent des Bedarfes aus, was schätzungsweise einem Bestand von rund 200 000 Schafen entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einfuhren wegen der Liberalisierung in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Obwohl daher auf diesem Sektor keine völlige Autarkie anzustreben ist, läge eine angemessene und betriebswirtschaftlich sinnvolle Ausdehnung der Schafhaltung auf Kosten der Rindviehhaltung in bergbauerlichen Betrieben im gesamtwirtschaftlichen Interesse. Dabei ist zu prüfen, ob diese Umstellung im Sinne einer Motion durch eine entsprechende Anpassung der heutigen Regelung bei der Ausrichtung von Kostenbeiträgen gefördert werden soll, 2.3.6 Die optimale Produktionsstruktur Bei der Beantwortung der Frage nach der optimalen Produktionsstruktur der schweizerischen Landwirtschaft sind die in Abschnitt 2.3.2 aufgeführten Richtlinien und die früher erwähnten Ziele massgebend. Die gleichzeitige Berücksichtigung verschiedener sich nicht deckender Ziele macht die Beantwortung der Frage schwieriger. Es wäre aber nicht zulässig, diese nur unter bestimmten Teilaspekten, beispielsweise der Tiefhaltung der Kosten für den Fiskus oder der bestmöglichen Einkommensbildung für die Landwirtschaft, beantworten zu wollen. Notwendig ist eine Gesamtschau.

Aus dieser Sicht wurden die wichtigsten zur Zeit bestehenden Teilfragen in den vorausgehenden Ausführungen bereits beantwortet. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass, von bestimmten notwendigen Anpassungen abgesehen, die heutige Produktionsstruktur der schweizerischen Landwirtschaft - in bezug auf die gegenwärtige Aufteilung der
landwirtschaftlichen Nutzfläche auf die verschiedenen Kulturen sowie bezüglich des Umfangs der einzelnen Betriebszweige - von der optimalen nicht allzustark abweichen dürfte. Die notwendigen Anpassungen betreffen vor allem die Milchwirtschaft. Diese sind indessen dank den eingeleiteten Massnahmen bereits im Gange. Vornehmlich zur Entlastung der Milchwirtschaft könnten der Ackerbau sowie die Rindviehmast und die Schafhaltung leicht ausgedehnt werden. Die dazu gemachten quantitativen Angaben haben nicht den Charakter eines verbindlichen Produktionsprogramms, sondern dienen eher der Orientierung über die künftigen Möglichkeiten. Ergänzend ist zu erwähnen, dass eine gemischte Arbeitsgruppe aus Vertretern der Landwirtschaft und der Verwaltung, die im Frühjahr 1968

533

die Frage der Produktionsorientierung der schweizerischen Landwirtschaft studierte, im wesentlichen zu den gleichen Schlussfolgerungen gekommen ist (ihr Schlussbericht «Kurz- und mittelfristige Probleme der landwirtschaftlichen Produktionslenkung», vom 30, April 1968, ist beim Verlag des Schweizerischen Bauernsekretariates in Brugg zu beziehen).

Wir werden den Fragen der Produktionslenkung inskünftig noch vermehrt Beachtung schenken. Unser Ziel ist dabei nicht die Planwirtschaft, sondern die optimale Anwendung all jener Massnahmen des Staates, die produktionslenkende Wirkung haben. Notwendig ist ihre bestmögliche Koordination, eine vorausschauende Politik entsprechend den Grundsätzen dieses Berichtes und die Bereitstellung entsprechender Unterlagen. Diese Aufgaben obliegen, soweit sie Sache des Staates sind, primär der Abteilung für Landwirtschaft, ferner für die entsprechenden Fachgebiete der Alkoholverwaltung sowie der Getreideverwaltung. Notwendig sind aber auch vermehrte Anstrengungen der landwirtschaftlichen Selbsthilfeorganisationen, eine bessere Erforschung und Organisation der Märkte und neue Lösungen für die Ausrichtung des Angebotes nach den Bedürfnissen des Marktes. Eine enge und erspriessliche Zusammenarbeit zwischen den staatlichen und den privaten Seilen ist unerlässlich.

2.4 Preispolitik 2.4.1 Hauptrichtlinien Aus den grundsätzlichen Darlegungen im 1. Kapitel des dritten Teils und aus den bisher gemachten Erfahrungen ergeben sich für die künftige Preispolitik in Übereinstimmung mit den gültigen gesetzlichen Bestimmungen die folgenden Hauptrichtlinien : 1. Die Preispolitik wird zwar auch inskünftig der landwirtschaftlichen Einkommensstützung dienen, sie ist indessen vermehrt der Produktionslenkung dienstbar zu machen. Bei der Festsetzung der Agrarpreise ist ihre Steuerungsfunktion besser zu beachten und optimal auszunützen. Anzustreben ist dabei u. a. die bestmögliche Übereinstimmung zwischen Produktion und Absatz und die Erhaltung des aus kriegswirtschaftlichen Gründen notwendigen Selbstversorgungsgrades. Die Produktionsziele, wie sie im Abschnitt über die Produktionslenkung dargelegt wurden, sind auch durch entsprechende Preisverhältnisse zwischen den einzelnen landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu erwirken.

2. Bei der Festsetzung der Agrarpreise ist auch den gesamtwirtschaftlichen
Interessen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen und auf eine Verbesserung der intenationalen Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft in bezug auf die Preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu achten.

3. Die Agrarpreise können ihre wichtige Steuerungsfunktion nur dann optimal erfüllen, wenn die Landwirte nicht nur die gegenwärtige, sondern auch die mutmassliche künftige Höhe dieser Orientierungsdaten kennen.

Bundcsblatt. 121.Jahrg. Bd.I

31

534

Dies verlangt eine langfristig orientierte Preispolitik unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Marktverhältnisse. Ein System nach der Art der Richtpreise mit angemessenen Schwankungsbreiten könnte dieser Forderung am ehesten gerecht werden.

2.4.2 Das Ziel des paritätischen Einkommens Mit obiger Umschreibung der Hauptrichtlinien halten wir uns im Rahmen der Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes, insbesondere derjenigen von Artikel 29, Absatz l mit dem Grundsatz der «kostendeckenden» Preise, sowie der entsprechenden Einschränkungen und Auflagen von Artikel 29, Absatz 2 und von Artikel 18. In Artikel 29, Absatz l sehen wir vor allem eine einkommenspolitische Richtlinie, aus der sich das Ziel eines angemessenen und wenn möglich paritätischen Einkommens ableiten lässt. Die Einzelheiten des Paritätsvergleichs sind im wesentlichen in der Allgemeinen Landwirtschafts-Verordnung geregelt und rinden ihren Ausdruck vor allem in der Gegenüberstellung von landwirtschaftlichem Arbeitsverdienst und paritätischem Lohnansprach (siehe dazu die Erläuterungen in Abschnitt 3.1 des ersten Teils), Die damit zusammenhängenden Fragen wurden in den letzten Jahren von zwei Kommissionen neu studiert und überarbeitet. Deren Empfehlungen sind zum Teil bereits verwirklicht worden, zum Teil werden sie von uns noch geprüft.

Wir haben indessen bereits im Abschnitt über die Grenzen des Agrarschutzes ausführlich begründet, dass die Agrarpreise nicht gleichsam automatisch zur Erfüllung des sogenannten Paritätslohnansprachs angehoben werden können, weil nämlich in Übereinstimmung mit Artikel 18 LG die unerlässliche Steuerungsfunktion der Preise beachtet werden muss, und zwar in der Weise, dass die sich für die Landwirtschaft selbst besonders nachteilig auswirkende Überproduktion vermieden wird. Der Grundsatz der «kostendeckenden» Preise und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der genannten Verordnung müssen also unter Beachtung dieser im Gesetz selbst enthaltenen Richtlinien und Einschränkungen angewendet werden.

Zur bestmöglichen Verwirklichung des einkommenspolitischen Zieles können aus den erwähnten Gründen Ergänzungsmassnahmen zur Preispolitik notwendig werden. Die wichtigsten seien nachfolgend aufgeführt.

2.4.3 Mögliche

Ergänzungsmassnahmen

l. Überschussverwertung zur Verhinderung von Preiszusammenbrüchen

Infolge der beschriebenen Schwächen und Besonderheiten der Agrarmärkte, insbesondere des landwirtschaftlichen Angebotes, kann die gelegentliche Verwertung von Überschüssen zur Stützung der Preise unentbehrlich werden. Solche Aktionen sind beispielsweise notwendig bei sehr grossen Ernten, sie dürfen aber nicht den Charakter von Dauermassnahmen annehmen.

535

2. Beschränkung der Preisgarantie auf eine bestimmte Produktionsmenge (Preisstaffelung) Die Erfahrung hat gezeigt, dass finanzpolitische Überlegungen Abhilfe verlangen, sobald die Kosten der Überschussverwertung ein tragbares Mass überschreiten, und vor allem, wenn sie für längere Zeit erwachsen.

Hier bietet sich die Beschränkung der Preisgarantie auf eine bestimmte, zum voraus festgelegte Produktionsmenge, die zu tragbaren Verlusten verwertet werden kann, als eine mögliche Lösung an. Sie ist gewissermassen das notwendige Korrelat zu einer Preisstützung, die aus Rücksichtnahme auf das landwirtschaftliche Einkommen erfolgt und damit höhere Preise bringt, als der Markt zulässt. Mit dem revidierten Milchwirtschaftsbeschluss wurden bekanntlich die Rechtsgrundlagen für die Einführung der Beschränkung der Preisgarantie auf dem Gebiete der Milchwirtschaft geschaffen. Für nähere Einzelheiten und eine Schilderung der Vor- und Nachteile dieses Systems verweisen wir auf die ei wähnte Botschaft vom 7. Februar 1968. Ergänzend ist beizufügen, dass man diese Massnahme auch im Ausland kennt und dass sie nicht verwechselt werden darf mit einer echten Kontingentierung, d. h. einer mengenmässigen Beschränkung der Produktion ; beschränkt wird hier lediglich die Preisgarantie.

3. Direkte Einkommensübertragungen Wenn das Einfcommensziel über die Preispolitik nicht voll erreicht werden kann, könnte man mit Einkommensübertragungen aus Öffentlichen Mitteln nachhelfen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon sind die Kostenbeiträge an die Rindviehhalter des Berggebietcs, wie sie bei uns seit 1959 gewährt werden. In diese Gruppe gehören ferner sozialpolitische Massnahmen sowie sogenannte Anpassungshilfen befristeter oder unbefristeter Art.

4. Marktpolitik Die preispolitischen Massnahmen müssen ergänzt werden durch eine moderne Marktpolitik. Bestandteil derselben ist einerseits eine gezielte Absatzförderung und anderseits eine bessere Erfassung und Beeinflussung des Angebots. Letzteres könnte vor allem durch einen Ausbau von zweckmässigen Formen der Vertragsproduktion wirksamer erreicht werden. Diese Verbesserung der Marktpolitik gehört aber primär in den Aufgabenbereich der Landwirte und ihrer Organisationen sowie des Handels und der gesamten Absatzwirtschaft. Wir werden prüfen, wie weit der Staat hier vermehrt
fördernd einwirken kann, und verweisen auf unsere Ausführungen in Abschnitt 2.3,3.

2.4.4 Konsumentenpreise Die Tatsache der relativ hohen Produzentenpieibe für landwirtschaftliche Erzeugnisse verlangt eine Stellungnahme zur Frage der tatsächlichen und der möglichen Belastung der Konsumenten. Zunächst ist festzuhalten, dass die früher erwähnte Differenz im Produzentenpreisniveau zwischen der Schweiz und

536

der EWG nicht eine analoge Überhöhung der Konsumentenpreise für sämtliche Nahrungsmittel in der Schweiz zur Folge hat. Dies aus verschiedenen Gründen.

Einmal hat die EWG einen Selbstversorgungsgrad bei Nahrungsmitteln (in Kalorien berechnet) von rund 90 Prozent, die Schweiz von nur knapp 60 Prozent. Demzufolge kann die Schweiz verhältnismässig mehr «billige» Importe aus Drittländern zu Weltmarktpreisen tätigen, wovon in erster Linie die Konsumenten profitieren. Ferner darf erwähnt werden, dass unser Verarbeitungsgewerbe, der Handel und das Nahrungsmittelverteilungssystem recht leistungsfähig sind und dass auf dieser Stufe ein guter Wettbewerb besteht. Die Verarbeitungs- und Vermarktungsspanne ist deshalb relativ niedrig. So erhält der Schweizer Bauer heute im Durchschnitt knapp 50 Prozent des Preises, den der Konsument auslegt, während beispielsweise in den USA dieser Anteil nur rund einen Drittel ausmacht. Dabei sind jedoch allfällige Unterschiede in den Dienstleistungen zu berücksichtigen.

Schliessh'ch ist die Höhe der Konsumentenpreise auch vom System der Agrarpreisstützung abhängig. Erfolgt letztere durch Abschöpfungen an der Grenze und können die Zuschläge auf den Konsumenten überwälzt werden, so sind die Lebenshaltungskosten höher, als wenn beispielsweise nach dem englischen System (deficiency payments) der Staat die höheren Produzentenpreise ganz oder annähernd auf das Einfuhrpreisniveau hinunter verbilligt.

In der Schweiz haben wir diesbezüglich ein gemischtes System. Die Kosten der Preisstützung werden zwischen Bund und Konsumenten geteilt.

Der Bund (Steuerzahler) trägt die Kosten dort allein, wo der Konsument die Produkte im wesentlichen zu Weltmarktpreisen erhält und der Fiskus die Differenz zwischen dem Produzentenpreis und dem niedrigeren Einfuhrpreis deckt; dies trifft beispielsweise zu beim Brotgetreide und weitgehend auch beim Zucker. Der Bund kommt ferner, zusammen mit den Produzenten, für die Verbilligung von Butter und ändern Nahrungsmitteln auf. Der Konsument wird bei jenen Produkten belastet, wo der Schutz der inländischen Erzeugnisse durch eine Grenzabgabe (z. B. bei Butter, Käse und Eier) oder durch eine mengcnmässige Beschränkung der Einfuhren (z. B. Fleisch) bewerkstelligt wird. Bei den meisten Hauptprodukten kommen beide Teile, Steuerzahler und Konsument, zum Zug,
und es lässt sich schwer eindeutig feststellen, wer den grösseren Beitrag leistet. Die heute gültigen, vielfältigen Regelungen sind im Laufe der Zeit entstanden, wurden in der Agrargesetzgebung verankert und entspringen vornehmlich Überlegungen und Prinzipien administrativer, wirtschaftlicher und politischer Zweckmässigkeit. Sie tragen auch den internationalen Verpflichtungen unseres Landes Rechnung.

Dass die Erhaltung unserer Landwirtschaft etwas kosten darf, wird im allgemeinen anerkannt. Die gerechte und zweckmässige Aufteilung dieser Kosten auf Steuerzahler einerseits und Konsumenten anderseits musa inskünftig noch gründlicher überdacht und allenfalls in gewissen Punkten neu geregelt werden.

Das im 5. Kapitel des zweiten Teils erwähnte, vom Volkswirtschaftsdepartement in Auftrag gegebene Gutachten soll auch zur Lösung dieser Frage beitragen.

537 2.5 Berglandwirtschaft und Sozialpolitik 2.5.1 Berglandwirtschaft Schon seit mehreren Jahren unterscheiden wir in der Agrarpolitik zwischen Tal- und Berglandwirtschaft. In den agrarpolitischen Erlassen wurde in steigendem Masse auf die besonderen Verhältnisse der Bergbauern Rücksicht genommen. Wir werden dies in Zukunft noch mehr tun.

Die bisherigen, im zweiten Teil erläuterten Massnahmen werden weitergeführt. Bei den Kostenbeiträgen stehen wir der in einer Motion geforderten Verbesserung zugunsten der Kleinviehhalter positiv gegenüber. Es wird dort insbesondere verlangt, dass die Kostenbeiträge an die Kleinviehhalter auch dann ausgerichtet werden, wenn diese kein Rindvieh halten. Bei Wegfall der heutigen Voraussetzung, dass nämlich eine Rindergrossvieheinheit gehalten wird, müsste aber wohl ein gewisser Mindestbestand an Kleinvieh vorausgesetzt werden. Eine solche Änderung würde eine Gesetzesrevision bedingen.

Die Betriebsbeiträge sind eine wertvolle Massnahme zur Verbesserung der Viehhaltung. Sie sollten inskünftig noch gezielter nach bestimmten Prioritäten für die langfristige Grundlagenverbesserung und damit Kostensenkung eingesetzt werden.

Seit der Abgrenzung des Berggebietes sind verschiedentlich Stimmen für die Schaffung einer Übergangszone laut geworden. Je mehr Massnahmen der Bund zugunsten der Berggebiete in Kraft setzt, um so stärker treten die Unterschiede zu jenen Gebieten in Erscheinung, die unmittelbar angrenzen, aber keine Vergünstigung erhalten. Deshalb die erneute Forderung, wie sie in zwei Postulaten zum Ausdruck kommt, eine eigentliche Übergangszone zu schaffen, um damit die bestehenden Härten etwas auszugleichen.

An sich bringt jede Abgrenzung gewisse Härten mit sich, die nicht vermieden werden können. Zudem hat der Bund in Berücksichtigung dieser Sachlage, wie erwähnt, bereits einige Vorkehren zugunsten der ausserhalb der Bergzone gelegenen Gebiete getroffen, wie Prämien für den Anbau von Brot- und Futtergetreide sowie für Kartoffeln in ausgesprochenen Hanglagen. Sodann soll das angrenzende Zuchtgebiet in erweiterndem Sinne neu umschrieben werden, um zusätzliche Gebiete in den Genuss von Ausmerzaktionen und Entlastungskäufen zu bringen. Indessen ist nicht in Abrede zu stellen, dass sich ausserhalb der bisher anerkannten Bergzonen noch Gebiete mit erschwerten
Produktionsbedingungen befinden. Im Vordergrund stehen jene topographisch ungünstigen Bezirke, in welchen dem Einsatz von arbeitssparenden Maschinen enge Grenzen gesetzt sind. Wir sind bereit, diese Fragen zu prüfen. Dabei wäre vorerst zu untersuchen, welche Massnahmen einem neu zu schaffenden Übergangsgebiet zugute kommen sollten.

Die Probleme der Berglandwirtschaft sind je länger je weniger mit agrarpolitischen Massnahmen allein zu lösen. Wir haben daher in Abschnitt 2.1 grosses Gewicht auf die regionale Wirtschaftsförderung gelegt und dort eine Reihe praktischer Vorschläge gemacht, die für die bergbäuerliche Bevölkerung

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von besonderem Interesse sind. Ferner wurde die Notwendigkeit einer Intensivierung der Bildungspolitik ausdrücklich hervorgehoben. In diesem Sinne ist auch dem Postulat Rechnung zu tragen, wonach beim Ausbau von Verbindungsstrassen im Berggebiet mittels Meliorationsbeiträgen nebst den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten die gesaraten volkswirtschaftlichen Bedürfnisse des Bergdorfes berücksichtigt werden sollen. Die Vorarbeiten für ein eigentliches wirtschaftliches Entwicklungskonzept für das Berggebiet sollen 1970 abgeschlossen werden. Es wird dann zu entscheiden sein, ob dieses Konzept seinen Niederschlag in einem umfassenden Rahmengesetz finden soll, das den verschiedenen existenzsichernden Massnahmen für die Bergbevölkerung sowie für die Entwicklung des Fremdenverkehrs in Berggebieten eine gesetzliche Grundlage gibt.

2.5.2 Sozialpolitik Die Sozialpolitik steht innerhalb der Agrarpolitik neben der Grundlagenverbesserung und Strukturpolitik sowie den preispolitischen Vorkehren im Hintergrund. Sie hat aber eine bedeutende Ergänzungsfunktion.

Als eigentliche sozialpolitische Massnahme auf dem Gebiete der Landwirtschaft haben die Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern in den letzten Jahren einen ansehnlichen Umfang angenommen. Im Sinne von zwei Postulaten des Nationalrates ist eine Überprüfung und allenfalls erneute Erhöhung der Ansätze notwendig. Wir werden in absehbarer Zeit entsprechende Anträge stellen.

Im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherungen, wie insbesondere AHV und Krankenversicherung, wird auch auf die Interessen und Bedürfnisse der Landwirtschaft Rücksicht genommen. Ein besonderes Problem bildet der Versicherungsschutz für die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer. Bestrebungen sind im Gange, diesen Schutz noch weiter auszubauen.

Im Hinblick auf die andauernden, schwierigen Anpassungen struktureller Art ist es notwendig, die Sozialpolitik inskünftig vermehrt in den Dienst der wachstumsbedingten landwirtschaftlichen Strukturpolitik zu stellen. Es geht darum, der Landwirtschaft die Anpassung an die Wirtschaftsdynamik und den fortlaufenden Strukturwandel zu erleichtem und tragbar zu gestalten sowie die dabei entstehenden sozialen Härten zu lindern. Die in diesem Zusammenhang zu treffenden Massnahmen sind im einzelnen in Abschnitt 2.1 «Grundlagenverbesserung und Strukturpolitik» aufgeführt.

Zusammenfassung Allgemeine Entwicklungstendenzen in der Landwirtschaft

Die Landwirtschaft steht mitten in einem grossen Strukturwandel. Der Anteil der in der Landwirtschaft Tätigen ist von 19 Prozent im Jahre 1941 auf 8 Prozent im Jahre 1965 zurückgegangen. Ihre Zahl verminderte sich allein

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von 1955 bis 1965 um 30 Prozent. Der Rückgang der Landwirtschaftsbetriebe betrug in der gleichen Zeit 21 Prozent. Die Produktion ist aber weiter gestiegen. Infolge der Verbesserung der Agrartechnik und im Bestreben, der allgemeinen Einkommensentwicklung zu folgen, haben die Landwirte in der Zeit von 1946/50 bis 1966/67 die Nahrungsmittelproduktion um rund 45 Prozent gesteigert. Die Wohnbevölkerung hat in der gleichen Zeit um rund 31 Prozent zugenommen.

Die schweizerische Landwirtschaft hat grosse Anstrengungen unternommen, um ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern. Der Erfolg dieser Bemühungen kommt am deutlichsten darin zum Ausdruck, dass sich die Arbeitsproduktivität der Landwirtschaft von 1955 bis 1965 um rund 75 Prozent erhöht hat. Dieses erfreuliche Ergebnis ist auf den gesteigerten Kapitaleinsatz, die Anwendung der technischen Fortschritte und vor allem auf die zahlenmässige Verminderung der in der Landwirtschaft Tätigen zurückzuführen. Nur dank dieser Abwanderung war es den in der Landwirtschaft Verbleibenden möglich, mit der allgemeinen Einkommensentwicklung Schritt zu halten, ohne allerdings den Einkommensabstand zu den ausserlandwirtschaftlichen Bereichen zu beseitigen. Gemäss den Ergebnissen der Buchhaltungsbetriebe des Schweizerischen Bauernsekretariates hat sich das Arbeitseinkommen je Berufstätiger in der Landwirtschaft in den 10 Jahren von 1955/57 bis 1965/67 ungefähr verdoppelt. Die sogenannte Einkommensparität wurde von den buchführenden Landwirten der Talbetriebe im Mittel zu rund 95 Prozent erreicht.

Die wirtschaftlichen Hauptursachen sowohl des strukturellen Anpassungsprozesses innerhalb der Landwirtschaft wie auch des teilweisen Zurückbleibens des bäuerlichen Einkommens dürften vor allem darin liegen, dass - die Nachfrage nach Agrarprodukten im Vergleich zum Anstieg des verfügbaren Einkommens der Bevölkerung nur wenig zunimmt (Engelsches Gesetz); - die Anwendung technischer Fortschritte eine grosse Angebotssteigerung bringt, welche die Agrarpreise drückt; - der Preis des Produktionsfaktors Arbeit wesentlich stärker steigt als derjenige des Faktors Kapital (d. h. der sachlichen Poduktionsmittel) und - die Mobilität der Produktionsfaktoren Boden und Arbeit ungenügend ist, wodurch eine optimale Kombination der Faktoren Boden, Arbeit und Kapital sowohl für die einzelnen Betriebe
wie für die Landwirtschaft als Ganzes erschwert und verzögert wird.

Aus diesen wirtschaftlichen Gegebenheiten erklären sich die Hauptprobleme der Landwirtschaft in einer wachsenden Volkswirtschaft. Die Zunahme der Produktion stösst an die engen Grenzen der langsamer wachsenden Nachfrage. Die Landwirtschaft kann also nur dann auf einigermassen befriedigende Preise und Einkommen hoffen, wenn es ihr gelingt, gleichzeitig mit der Ausschöpfung der Rationalisierungsreserven die Zunahme der Produktion dem Rhythmus der relativ langsam wachsenden Nachfrage anzupassen.

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Die spezifische Problematik der modernen Landwirtschaft liegt nun darin, dass einerseits die Anpassungsnotwendigkeiten in gehäufter Form auftreten, dass anderseits aber naturgemäss starke, verzögernde und hemmende Kräfte bestehen wie kaum in einem ändern Wirtschaftsbereich. Dieses Unvermögen der raschen und reibungslosen Anpassung mit den resultierenden Verzögerungen ist eine der Grundursachen des Einkommensproblems. Zu dessen Lösung ist es nötig, die Mobilität der Produktionsfaktoren zu fördern oder, anders ausgedrückt, die «Kosten» der Anpassung zu vermindern. Im Konkreten geht es um eine intelligente und zweckmässige Aktivierung der Bildungspolitik, der regionalen Wirtschaftsförderung und der Strukturpolitik.

Eine marktwirtschaftliche Schwäche der Landwirtschaft liegt in dem Umstand begründet, dass es ihr nicht möglich ist, aus eigener Kraft das Angebot wirksam zu beschränken. Weil eine Vielzahl individueller und freier Unternehmen (160 000 Betriebe in der Schweiz) Agrarprodukte erzeugen, sind wirksame Mengenregulierungen in der Gesamtproduktion - etwa durch kartellniässige Vereinbarungen - praktisch unmöglich.

Dazu kommt eine weitere Besonderheit der landwirtschaftlichen Märkte: die geringe Elastizität sowohl des Gesamtangebotes wie auch der Gesamtnachfrage in bezug Preisänderungen. Dies hat, entsprechend der sogenannten Kingschen Regel zur Folge, dass schon geringe Verschiebungen in der Produktion grosse Preisänderungen hervorrufen.

Ziele der Agrarpolitik Die schweizerische Landwirtschaftspolitik orientiert sich an den in Artikel 31 bis der Bundesverfassung und im Landwirtschaftsgesetz festgelegten Zielen, unter Wahrung der Interessen der Gesamtwirtschaft «einen gesunden Bauernstand und im Dienste der Landesversorgung eine leistungsfähige Landwirtschaft zu erhalten». In Verfolgung dieser Ziele muss ein vernünftiger Kompromiss gefunden werden zwischen den agrarwirtschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen, insbesondere - dem Streben der Landwirte nach einem gesicherten Einkommen sowie einem angemessenen gesellschaftlichen Status, - der Forderung der Verbraucher nach einer preisgünstigen Versorgung mit Nahrungsmitteln und einer breiten Auswahlmöglichkeit, - der volkswirtschaftlich notwendigen Aufrechterhaltung des Aussenhandels als Voraussetzung für ein gesundes Wirtschaftswachstum
sowie - demfinanzpolitischenErfordernis, die öffentlichen Mittel sparsam und entsprechend den gesamtwirtschaftlichen Prioritäten einzusetzen.

Ausgehend vom Bestreben, zwischen diesen divergierenden Zielsetzungen einen Kompromiss zu finden, ergeben sich für die künftige Agrarpolitik die folgenden Einzelziele: l. Entwicklung von leistungsfähigen bäuerlichen Betrieben, die einen rationellen Einsatz der Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital ermöglichen.

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2. Sicherung der nötigen Anbau- und Produktionsbereitschaft, um die Nahrungsmittelversorgung des Landes in Zeiten gestörter Zufuhren zu gewährleisten.

3. Anpassung der Produktion an den Inlandbedarf und die Möglichkeiten der Ausfuhr unter Aufrechterhaltung eines angemessenen Agrarimportvolumens.

4. Stabilisierung der Märkte für Agrarprodukte und angemessene Sicherung des landwirtschaftlichen Einkommens.

Richtlinien und Schwerpunkte der künftigen Agrarpolitik

Aus der Konfrontation der Zielsetzungen mit den abgeleiteten Entwicklungstendenzen und der ökonomischen Analyse unserer Landwirtschaft ergeben sich die folgenden Konsequenzen und Hauptrichtlinien für die künftige Agrarpolitik : 1. Ein weiterer Strukturwandel in der Landwirtschaft ist unumgänglich, da ihre Entwicklung im wesentlichen durch jene der ganzen Volkswirtschaft bestimmt wird und da die Ziele der rationellen Produktion, des Marktgleichgewichtes und eines angemessenen bäuerlichen Einkommens nur auf diese Weise optimal zu verwirklichen sind. Die Anpassung der Landwirtschaft an die wachstumsbedingten Veränderungen in unserer Volkswirtschaft ist zu erleichtern und für die bäuerliche Bevölkerung tragbar zu gestalten.

2. Die Preispolitik ist neben der Einkommensstützung vermehrt der Produktionslenkung dienstbar zu machen. Bei der Festsetzung der Agrarpreise ist ihre Steuerungsfunktion und produktionslenkende Wirkung besser zu beachten und optimal auszunützen.

3. Die Sicherung eines angemessenen, wenn möglich paritätischen Einkommens für die Landwirte ist einerseits über die Grundlagenverbesserung sowie eine zweckmässige Struktur- und Bildungspolitik anzustreben, anderseits durch preisstabilisierende Massnahmen und Preisstützungen, wenn nötig in Verbindung mit einer Beschränkung der Preisgarantie und allenfalls ergänzt durch direkte Einkommenszahlungen oder ähnliche Vorkehren.

1. Grundjagenverbesserung und Strukturpolitik

Die Verbesserung der Produktionsgrundlagen der Landwirtschaft und damit die Entwicklung von leistungsfähigen bäuerlichen Betrieben bleibt das Hauptanliegen der schweizerischen Agrarpolitik. Was die Betriebsstruktur betrifft, so kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die künftigen Betriebe nur unter der Voraussetzung einer wachsenden Ertragskraft und damit einer Vcrgrösserung in irgendeiner Form paritätische Einkommensansprüche der bäuerlichen Familienglieder erfüllen können; der Familienbetrieb als Organisationsform wird dadurch nicht in Frage gestellt. Ferner ist zu betonen, dass

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keine Einheitsbetriebsstruktur angestrebt wird, da es auch inskünftig nebst den Familienbetrieben noch grössere Betriebe mit mehrheitlich fremden Lohnarbeitskräften und, nach unten hin, landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe geben wird.

Der Prozess der Anpassung und Strukturverbesserung lässt sich mit agrarpolitischen Mitteln allein weder einleiten noch verwirklichen. Voraussetzungen sind unter anderem eine prosperierende Wirtschaft sowie eine regionale Wirtschaftsförderung, die den aus der Landwirtschaft ausscheidenden Menschen in ausreichendem Umfang Arbeitsplätze und Entfaltungsmöglichkeiten bieten. In der Strukturpolitik müssen die staatlichen Hilfsmassnahmen darauf gerichtet sein, der Landwirtschaft die Anpassung an die Wirtschaftsdynamik und damit den fortlaufenden Strukturwandel zu erleichtern und die mannigfaltigen Bestrebungen der Selbsthilfe wirksam zu unterstützen.

Die bisherige Marschrichtung und die vielfältigen Massnahmen auf dem Gebiet der Grundlagenverbesserung sollen, soweit sie sich bewährt haben, zielstrebig weiterverfolgt werden. Es geht dabei vor allem um - den Ausbau des Bildungs- und Beratungswesens, - die Unterstützung der Forschung, - die Fortsetzung strukturverbessernder Massnahmen des Meliorationswesens, - die Weiterführung und Verbesserung der Investitionskredite und - die Intensivierung und teilweise Neuorientierung der Massnahmen zur Verbesserung der Tierzucht und -haltung.

Einige Hauptpunkte sowie die wichtigsten Neuerungen oder Akzentverschiebungen sollen nachfolgend kurz erwähnt werden.

Die Güterzusammenlegung und die damit verbundenen Massnahmen sind von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der Agrarstruktur. Sie haben sich aber darüber hinaus zu einem Instrument der Neuordnung des ländlichen Raumes entwickelt und sollen dies inskünftig in Verbindung mit den Bestrebungen der Orts- und Regionalplanung noch vermehrt sein.

Die landwirtschaftliche Infrastruktur, insbesondere die Weg- und Strassenverhältnisse, sind nicht nur im Berggebiet, sondern auch in weiten Gebieten des Mittellandes ungenügend. Wir werden dahin wirken, hier mit Mitteln des Meliorationswesens mehr als bisher eine Verbesserung der Verhältnisse zu erreichen.

Bei der Unterstützung von Bodenverbesserungen, die in erster Linie ertragssteigernd und weniger kostensenkend wirken, wird man nicht
darum herum kommen, die langfristige Produktions- und Absatzentwicklung in Rechnung zu stellen. Derartige Projekte, wie Entwässerungen, ertragssteigernde Einrichtungen in Obstanlagen sowie Bewässerungen, werden wir in der Dringlichkeitsordnung eher zurückstellen.

Die Unterstützung der Aussiedlung und Althofsanierung soll so geändert werden, dass inskünftig nicht mehr ein Beitrag in Prozent der Kosten, sondern

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eine Pauschalsubvention ausgerichtet wird. Damit soll eine Vereinfachung erzielt und ein vermehrter Anreiz zum sparsamen und wirtschaftlichen Bauen geschaffen werden. Die Subventionierung solcher Massnahmen wird in Zukunft auf Betriebe beschränkt, in denen auf lange Sicht ein rentabler Einsatz der Produktionsfaktoren zu erwarten ist. Diese Voraussetzung ist durch einen Wirtschafts- und Finanzplan des Betriebes zu belegen. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der überbetrieblichen Zusammenarbeit, der nachbarlichen Aushilfe und der Betriebsgemeinschaften sollten inskünftig in der Landwirtschaft weniger Einzelhofsiedlungen, dafür mehr Gruppen von Siedlungen erstellt werden. Dies hat auch in sozialer und gesellschaftspolitischer Hinsicht eindeutige Vorteile.

Das bäuerliche Boden- und Pachtrecht kann bis zu einem gewissen Grad und bei entsprechender Ausgestaltung ein Instrument der Agrarstrukturverbesserung sein. Mit der in Gang befindlichen Ergänzung der Bundesverfassung soll die Grundlage für eine umfassende Revision des bäuerlichen Bodenrechts geschaffen werden. Dabei ist unter anderem darauf zu achten, dass die neuen rechtlichen Bestimmungen die Agrarstrukturverbesserung unterstützen, zu einer gesunden und sozial gerechten Bodenverteilung führen sowie eine vernünftige Raumordnung ermöglichen und die Bodenpreisbildung nicht nachteilig beeinflussen; die grundlegenden Freiheits- und Persönh'chkeitsrechte sollen hierbei bestmöglich gewahrt werden. Bei der Neuordnung des bäuerlichen Bodenrechts darf insbesondere keine Erschwerung, sondern muss gemäss dem Erfordernis einer zeitgemässcn Strukturpolitik eine Verbesserung der Bodenmobüität angestrebt werden.

Die Investitionskredite, die eine bewährte und wertvolle Hilfe sind, müssen noch vermehrt die Wirtschaftlichkeit der Betriebe erhöhen. Sie sollen deshalb in Zukunft nur solchen Betrieben gewährt werden, bei denen ein sorgfältiger Wirtschafts- und Entwicklungsplan zeigt, dass nach den Neuinvestitionen eine langfristig gesicherte Existenz zu erwarten ist. Die Gewährung von Investitionskrediten ist, ähnlich wie die von Meliorationsbeiträgen, vermehrt mit den produktions- und absatzpolitischen Zielen der Agrarpolitik zu koordinieren. Sie sollen in Zukunft vor allem auch als Mittel zur Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit eingesetzt werden. Bei
der künftigen Ordnung der Investitionskredite ist zu prüfen, ob diese nicht vermehrt in den Dienst der Schuldentilgung gestellt werden könnten.

Die überbetriebliche Zusammenarbeit und moderne kooperative Unternehmungsformen in der Landwirtschaft gewinnen im Rahmen der Massnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Betriebsstruktur zunehmend an Bedeutung. Sie sind unerlässlich, um den Familienbetrieb als lebens- und konkurrenzfähige Organisationsform weiterzuentwickeln. Die bisherigen Initiativen auf diesem Gebiet, wie die Maschinengemeinden, der Betriebshelferdienst, die gemeinsame Maschinen- und Viehhaltung sowie Gcbäudcnutzung, die verschiedensten Formen der Betriebsgemeinschaft sowie die neuen Wege der nachbarlichen Zusammenarbeit sind weiterzuführen und durch geeignete Massnahmen zu unterstützen.

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Zum künftigen Strukturbild der Landwirtschaft gehören nicht nur Vollerwerbs-, sondern auch Neben- und Zuerwerbsbetriebe. Denn kleinere Betriebe, die keine volle Existenz mehr zu bieten vermögen, werden noch als Heimstätten beibehalten, während der Zusatz- oder gar Haupterwerb ausserhalb der Landwirtschaft erfolgt. Die erhöhte Mobilität und die besseren Verkehrsverhältnisse erleichtern solche Verbindungen, Sie sind insbesondere für die wirtschaftliche Besserstellung der Klein- und Bergbauern von grosser Bedeutung.

Zu- und Nebenerwerbsbetriebe werden auch weiterhin in vollem Umfang an den allgemeinen Förderungsmassnahmen teilnehmen. Von den spezifischen Vorkehren und Beiträgen zur Verbesserung der Betriebsstruktur werden sie jedoch nur soweit profitieren, als dies wirtschaftspolitisch sinnvoll und mit den agrarpolitischen Zielen vereinbar ist.

Das wirtschaftliche Wachstum vollzieht sich regional unterschiedlich.

Die Lösung der Agrarfragen ist vor allem in gewissen wirtschaftlichen Problemgebieten auf gezielte rcgionalpolitische Massnahmen angewiesen. Die regionale Wirtschaftsförderung wurde bisher vornehmlich von den Kantonen betrieben. Wenn auch Teilerfolge erreicht wurden, so sind doch vor allem in landwirtschaftlichen Problemgebieten neue und koordinierte Anstrengungen notwendig. Der Bund als Verantwortlicher für die Agrar- und Wirtschaftspolitik muss sich hier vermehrt einschalten. In welcher Form, ob nur fördernd und koordinierend oder auf mehr direkte Weise, bleibt abzuklären.

2. Bildungspolitik Der mit dem wirtschaftlichen Wachstum verbundene Strukturwandel mit den gehäuften Anpassungsnotwendigkeiten stellt das Bildungsproblem und seine Lösung in den Vordergrund. Die Bildungspolitik wird zu einem zentralen Ansatzpunkt; wir müssen sie deshalb unter den Schwerpunkten speziell herausheben, obwohl sie Unbestrittenermassen zur Hauptsache eine Domäne der Kantone ist. Denn die Bemühungen des Bundes zur Struktur- und Einkommensverbesserung der Landwirtschaft können nur Erfolg haben, wenn die ländliche Bevölkerung durch eine entsprechende Bildung auf die neuen Aufgaben vorbereitet ist.

Die Kantone und Gemeinden haben auf dem Gebiete des Schul- und Bildungswesens bereits grosse Anstrengungen unternommen. Für die Zukunft erscheint vorab eine Förderung der Allgemeinbildung in ländlichen Gegenden
vordringlich. Ein Teil des Nachwuchses der bäuerlichen Familien muss erfahrungsgemäss aus der Landwirtschaft abwandern und einen nichtlandwirtschaftlichen Beruf wählen. Dies wird auch in Zukunft so sein. Die Erfolgsmöglichkeiten ausserhalb der Landwirtschaft steigen aber mit zunehmendem Bildungsgrad. Es genügt also nicht, die jungen Menschen rechtzeitig über die verschiedenen Erwerbsmöglichkeiten aufzuklären, sie müssen bildungsmässig in der Lage sein, attraktive Alternativen zu ergreifen. Eine gute Allgemeinbildung schafft hier die Voraussetzungen. Das auf dem Lande vorhandene Bildungsreservoir ist bestmöglich auszuschöpfen.

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Was die spezifisch landwirtschaftliche Bildimgs- und Forschungspolitik betrifft, so erfordern insbesondere - die Verbesserung der Fachausbildung, - der Ausbau des Beratungswesens und - die Erweiterung der landwirtschaftlichen Forschung weiterhin von Bund und Kantonen besondere Anstrengungen.

Indem wir die Bildungspolitik unter den künftigen Massnahmen besonders hervorheben, möchten wir auch nach aussen bezeugen, dass im Mittelpunkt all unserer Anstrengungen auf dem Gebiete der Agrarpolitik der Mensch steht.

3. Produktionslenkung

Für die Bestimmung der optimalen Produktionsstruktur, d. h. des Verhältnisses zwischen Acker- und Wiesland, sowie des Umfangs der einzelnen Zweige der pflanzlichen und der tierischen Produktion sind zunächst die wesentlichen Richtlinien herauszuarbeiten, d. h. es sind alle jene Faktoren (Kriterien, Ziele) aufzuführen, die für die Festlegung des optimalen Produktionsumfangs bei den einzelnen Erzeugnissen massgebend sind. Dabei ist zu beachten, dass keiner der nachfolgend genannten Faktoren für sich allein bestimmend ist, sondern dass die beste Lösung nur aus einem allseitigen Abwägen aller Elemente hervorgehen kann.

1. Erhaltung der nötigen Anbaubereitschaft zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung in Zeiten gestörter Zufuhren.

Nötig sind jene Produktionsstruktur und jener Grad von Produktionsbereitschaft, die es erlauben, zusammen mit der Vorratshaltung, innert nützlicher Frist auf den Anbauplan für Notzeiten umzustellen. Wir sind der Meinung, dass unter Berücksichtigung der verbesserten Produktivität, insbesondere der Hektarerträge, diese Anbaubereitschaft mit der gegenwärtigen Produktionsstruktur und einer offenen Ackerfläche von rund 250 000 ha im wesentlichen gegeben ist (die offene Ackerfläche lag zwar mit knapp 240 000 ha in den letzten 2 Jahren etwas darunter).

2. Ausnützung der wirtschaftlichen Vorteile des Standorts.

Es liegt im gesamtwirtschaftlichen Interesse, dass sich das Schwergewicht der landwirtschaftlichen Produktion auf jene Betriebszweige konzentriert, wo die schweizerische Landwirtschaft unter Berücksichtigungdernatürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Vergleich zum Ausland am wettbewerbsfähigsten ist. Für weite Gebiete unseres Landes ist das in erster Linie die viehwirtschaftliche Produktion und im besondem die Milchwirtschaft.

3. Anpassung der Produktion an den Inlandbedarf und die Möglichkeiten der Ausfuhr unter Aufrechterhaltung eines angemessenen Agrarimportvolumens.

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Die Versorgung des Inlandmarktes soll grundsätzlich möglichst weitgehend der eigenen Landwirtschaft zustehen. Dies setzt aber eine rationelle, nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten orientierte Produktion voraus. Auch muss der notwendige Aussenhandel mit Einschluss eines massvollen Agrarimports aus wirtschaftlichen und politischen Erfordernissen aufrechterhalten bleiben.

4. Berücksichtigung der künftigen Nachfrageentwicklung.

Es ist nötig, dass die Landwirte über die zukünftigen Produktionsmöglichkeiten orientiert sind, was die Kenntnis der längerfristigen Nachfrageentwicklung voraussetzt. Aber auch die Agrarpolitik benötigt diese Informationen, um ihre Entscheide mit produktionslenkender Wirkung möglichst optimal und zielkonform fällen zu können.

5. Tief haltung der Kosten für den Fiskus und die Verbraucher.

Wir haben für alle Hauptprodukte die vergleichsweise Belastung bei den einzelnen Produkten berechnet, um auf Grund dieser Information besser beurteilen zu können, ob und in welchem Ausmasse es volkswirtschaftlich sinnvoll wäre, die Produktionsstruktur zu ändern, d. h. in der Verteilung der schweizerischen Anbaufläche auf die verschiedenen Kulturen eine Umstellung vorzunehmen.

6. Sicherung des landwirtschaftlichen Einkommens und zweckmässige Bodennutzung.

Im Interesse der Einkommensbildung ist die betriebswirtschaftlich begründete Tendenz der Landwirte zur bestmöglichen Auslastung der vorhandenen Produktionsfaktoren und damit zu einer hohen Nutzungsintensität zu berücksichtigen. Ferner ist darauf zu achten, dass eine im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegende Form der Bebauung und Nutzung des Bodens gewahrt wird. Es wäre insbesondere unerwünscht, wenn im Zuge der Extensivierung der Landwirtschaft in ungünstigeren Gebieten eine Verödung oder Versteppung ganzer Landschaften eintreten würde.

Unter Berücksichtigung der hier dargelegten Kriterien und der Ziele der Agrarpolitik lässt sich die optimale Produktionsstruktur in den Grundzügen bestimmen. Von bestimmten notwendigen Anpassungen abgesehen, dürfte die heutige Produktionsstruktur der schweizerischen Landwirtschaft-in bezug auf die verschiedenen Kulturen sowie bezüglich des Umfanges der einzelnen Betriebszweige - von der optimalen nicht allzustark abweichen. Die notwendigen Anpassungen betreffen vor allem die Milchwirtschaft,
wo sich eine Reduktion des Milchkuhbestandes um rund 50 000 Stück aufdrängt. Die erforderlichen Umstellungen sind indessen durch die eingeleiteten Massnahmen bereits im Gange. Vornehmlich zur Entlastung der Milchwirtschaft könnten der Futtergetrcideanbau und in beschränktem Masse die Rindviehmast und die Schafhaltung ausgedehnt werden. Die dazu im Bericht gemachten quantitativen Angaben haben nicht den Charakter eines verbindlichen Produktionsprogramms, sondern dienen eher der Orientierung über die künftigen Möglichkeiten.

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Als Mittel der Produktionslenkung sind vor allem zu erwähnen: Preise und Preisrelationen Beschränkung der Preisgarantie auf eine bestimmte Produktionsmenge Anbauprämien Beeinflussung des Einsatzes von Produktionsmitteln direkte Eingriffe in das Produktionsgeschehen (vor allem in Notzeiten) Information der Produzenten und Vertragsproduktion.

Soweit eine staatliche Steuerung der Produktion notwendig ist, sollte diese vornehmlich und wo immer möglich über den Preis erfolgen. Es ist dies das systemkonformste Mittel, das grundsätzlich alle Produzenten gleichermassen trifft, keine Ungleichheiten schaift und das im Gegensatz zu den direkten Eingriffen in das Produktionsgeschehen vor allem auch die Freiheit der Unternehmungsplanung nicht beeinträchtigt. Diese Lenkung über den Preis muss vorausschauend erfolgen.

Die Produzenten sollten auch über die künftigen Absatz- und Produktionsmöglichkeiten ausreichend informiert werden. Dies bedingt zunächst den Ausbau der Marktforschung. Ferner ist es unterlässlich, dass das landwirtschaftliche Angebot besser erfasst und gelenkt werden kann. Wer die Produktion ausdehnen will, sollte vorher um die Sicherung des Absatzes besorgt sein.

Diese Koordination zwischen Produktion und Absatz ist in erster Linie Aufgabe der beteiligten Wirtschaftspartner. Als zweckmässiges Mittel bietet sich unter anderem die Vertragsproduktion an. Sie ist in geeigneter Form auszubauen und in den Dienst der Rationalisierung der landwirtschaftlichen Märkte und der bestmöglichen Harmonisierung von Produktion und Absatz zu stellen.

Ein weiteres Mittel der Produktionslenkung ist die Bewirtschaftung der importierten Futtermittel. Die Einfuhr von Kraftfutter hat in den letzten Jahren stark zugenommen, was verschiedene Ursachen hat. Die wichtigste davon ist zweifellos die starke Ausdehnung der Erzeugung landwirtschaftlicher Veredlungsprodukte infolge grösserer Nachfrage. Viele kleinere Betriebe, vor allem in den Graswirtschaftsgebieten, verfügen nicht über eine genügende Futterbasis, um die zur Einkommensverbesserung notwendige Ausdehnung der Viehhaltung vorzunehmen; sie sind in zunehmendem Masse auf den Futterzukauf angewiesen. Dieser ermöglicht in vielen Fällen eine bessere Auslastung der vorhandenen Arbeitskräfte. Ohne die gestiegenen Futterbezüge aus dem Ausland hätten in den vergangenen Jahren noch weit mehr Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft abwandern und auch viel mehr kleinflächige Betriebe als selbständige Wirtschaftseinheiten aufgegeben werden müssen.

Die Möglichkeit des Bezuges von Futtermitteln aus dem Ausland bringt der Landwirtschaft nicht unwesentliche Vorteile, sie birgt aber auch Gefahren, so vor allem die der
Überschüsse sowie der Konkurrenzierung der inländischen Futterproduktion. Um diesen Gefahren zu begegnen, bietet das Landwirtschaftsgesetz zwei Möglichkeiten zur Steuerung der Futtermitteleinfuhr,

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nämlich eine mengenmässige Beschränkung und die Erhebung von Preiszuschlägen.

Von diesen beiden Mitteln sind aus volkswirtschaftlichen Gründen die Preiszuschläge das zweckmässigere. Die Agrarpolitik wird sich deshalb auch in Zukunft vornehmlich dieses Instruments bedienen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass durch die Preiszuschläge die Produktion, insbesondere die Schweine- und Geflügelhaltung, auf die etwa drei Viertel des Kraftfutterverbrauches entfallen dürften, verteuert wird. Deshalb sind der Hohe dieser Abschöpfung deutliche Grenzen gesetzt. Anderseits würde gerade die wünschbare Einschränkung des Kraftfutterverbrauches in der Milchviehhaltung eine stärkere Belastung der Futtermittel rechtfertigen.

Unter diesen Umständen und solange man von einer Rückerstattung Abstand nimmt, richtet sich demnach die Höhe der Preiszuschläge und damit die optimale bzw. maximale Verteuerung des eingeführten Kraftfutters, unter Berücksichtigung aller Faktoren, vor allem nach der tragbaren Belastung der Geflügel- und Schweinehaltung. Dabei sind insbesondere auch die erwähnten Gesichtspunkte der Aufstockung und Einkommensverbesserung zu berücksichtigen. Femer ist eine gewisse Stabilität der Futtermittelpreise anzustreben.

Dies hat zur Folge, dass die Preiszuschläge entsprechend den Schwankungen der Importpreise anzupassen sind, d. h. periodisch erhöht oder reduziert werden müssen, 4. Preispolitik

In grundsätzlicher Hinsicht und aus den bisher gemachten Erfahrungen ergeben sich für die künftige Preispolitik in Übereinstimmung mit den gültigen gesetzlichen Bestimmungen die folgenden Hauptrichtlinien : 1. Die Preispolitik wird zwar auch inskünftig der landwirtschaftlichen Einkommensstützung dienen, sie ist indessen vermehrt der Produktionslenkung dienstbar zu machen. Obwohl das Ziel eines angemessenen und wenn möglich paritätischen Einkommens bestehen bleibt, können die Agrarpreise nicht gleichsam automatisch zur Erfüllung des sogenannten Paritätslohnanspruchs (gemäss Allgemeiner Landwirtschafts-Verordnung) angehoben werden, weil nämlich in Übereinstimmung mit Art. 18 des Landwirtschaftsgesetzes die unerlässhche Steuerungsfunktion der Preise beachtet werden muss, und zwar in der Weise, dass die sich für die Landwirtschaft selbst besonders nachteilig auswirkende Überproduktion vermieden wird. Der Grundsatz der «kostendeckenden» Preise und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der genannten Verordnung müssen also unter Beachtung dieser im Gesetz selbst enthaltenen Richtlinien und Einschränkungen angewendet werden, 2. Bei der Festsetzung der Agrarpreise ist auch den gesamtwirtschaftlichen Interessen nach Möglichkeit Rechnung z,u Uageu und auf eine Veibesserung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft in bezug auf die Preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu achten.

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3. Die Agrarpreise können ihre wichtige Steuerungsfunktion nur dann optimal erfüllen, wenn die Landwirte nicht nur die gegenwärtige, sondern auch die mutmassliche künftige Höhe dieser Orientierungsdaten kennen.

Dies verlangt eine langfristig orientierte Preispolitik unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Marktverhältnisse. Ein System nach der Art der Richtpreise mit angemessenen Schwankungsbreiten könnte dieser Forderung am ehesten gerecht werden.

Zur bestmöglichen Verwirklichung des einkommenspolitischen Zieles können Ergänzungsmassnahmen zur Preispolitik notwendig werden. Die wichtigsten sind: - Überschussverwertung zur Verhinderung von Preiszusammenbrüchen.

Infolge der beschriebenen Schwächen und Besonderheiten der Agrarmärkte, insbesondere des landwirtschaftlichen Angebotes, kann die gelegentliche Verwertung von Überschüssen zur Stützung der Preise unentbehrlich werden.

- Beschränkung der Preisgarantie auf eine bestimmte Produktionsmenge (Preisstaffelung).

Die Erfahrung hat gezeigt, dass finanzpolitische Überlegungen Abhilfe verlangen, sobald die Kosten der Überschussverwertung ein tragbares Mass überschreiten und vor allem, wenn sie für längere Zeit erwachsen.

Hier bietet sich die Beschränkung der Preisgarantie auf eine bestimmte, zum voraus festgelegte Produktionsmenge, die zu tragbaren Verlusten verwertet werden kann, als eine mögliche Lösung an. Diese Massnahme, die man auch im Ausland kennt, darf nicht verwechselt werden mit einer echten Kontingentierung, d. h. einer mengenmässigen Beschränkung der Produktion; beschränkt wird hier lediglich die Preisgarantie.

- Direkte Einkommensübertragungen.

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist die Ausrichtung von Kostenbeiträgen an die Rindviehhalter des Berggebietes, wie sie bei uns seit 1959 gewährt werden, - Marktpolitik.

Die preispolitischen Massnahmen müssen ergänzt werden durch eine moderne Marktpolitik. Bestandteil davon ist einerseits eine gezielte Absatzförderung und anderseits eine bessere Erfassung und Beeinflussung des Angebots. Letzteres könnte vor allem durch einen Ausbau von zweckmässigen Formen der Vertragsproduktion wirksamer erreicht werden.

5. Berglandwirtschaft und Sozialpolitik

Schon seit mehreren Jahren unterscheiden wir in der Agrarpolitik zwischen Tal- und Berglandwirtschaft. In den agrarpolitischen Erlassen wurde in steigendem Masse auf die besonderen Verhältnisse der Bergbauern Rücksicht genommen. Wir werden dies in Zukunft noch mehr tun.

Bundesblatt. 121. Jahrg. Bd.I

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Die bisherigen speziellen Massnahmen werden weitergeführt und wenn nötig verbessert; es sind dies - Vorkehren zur Grundlagenverbesserung (Meliorationen, Alpsanierungen, Elektrizitätsversorgungen, Strassen und Wege, Förderung der Tierzucht usw.)

- Maschinensubventionierung - Betriebsbeiträge - Absatzförderung (insbesondere Zuchtvieh) - Kostenbeiträge - Familienzulagen.

Das Postulat der Schaffung einer Übergangszone wird geprüft.

Die Probleme der Berglandwirtschaft sind aber je länger je weniger mit agrarpolitischen Massnahmen allein zu lösen. Wir legen daher grosses Gewicht auf die regionale Wirtschaftsförderung und haben dazu eine Reihe praktischer Vorschläge gemacht, die für die bergbäuerliche Bevölkerung von besonderem Interesse sind. Ferner wurde die Notwendigkeit einer Intensivierung der Bildungspolitik ausdrücklich hervorgehoben. Die Vorarbeiten für ein eigentliches wirtschaftliches Entwicklungskonzept für das Berggebiet sollen 1970 abgeschlossen werden. Es wird dann zu entscheiden sein, ob dieses Konzept seinen Niederschlag in einem umfassenden Rahmengesetz finden soll, das den verschiedenen existenzsichemden Massnahmen für die Bergbevölkerung sowie für die Entwicklung des Fremdenverkehrs in Berggebieten eine gesetzliche Grundlage gibt.

N Die Sozialpolitik steht innerhalb der Agrarpolitik neben der Grundlagenverbesserung und StrukturpoHtik sowie den preispolitischen Vorkehren im Hintergrund. Sie hat aber eine bedeutende Ergänzungsfunktion. Die Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern haben in den letzten Jahren einen ansehnlichen Umfang angenommen. Eine Überprüfung und allenfalls erneute Erhöhung der Ansätze ist notwendig. Wir werden in absehbarer Zeit entsprechende Anträge stellen.

Wir beantragen Ihnen, vom vorstehenden Bericht Kenntnis zu nehmen.

Ferner stellen wir Ihnen auf Grund der darin erörterten Fragen den Antrag, die folgenden Postulate des Nationalrates abzuschreiben: Nr. 7772 vom 16. Dezember 1958 (Postulat Reichling) Nr. 9149 vom 15. Dezember 1964 (Postulat Tschanz) Nr. 9270 vom 16. Juni 1965 (Postulat Meyer-Luzern) Nr. 9828 vom 7. Dezember 1967 (Postulat Biel) Nr. 9835 vom 13. Dezember 1967 (Postulat Wüthrich)

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Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 26. Februar 1969 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: L. von Moos Der Bundeskanzler : Huber

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Anhang Übersicht ober die Ausgaben und Einnahmen des Bundes auf dem Gebiete der Ernährung und Landwirtschaft Weiterführung der im Anhang zum Dritten Landwirtschaftsbericht vom 10. Dezember 1965 enthaltenen Aufstellung Zusammengestellt nach der Staatsrechnung und dem Geschäftsbericht der Eidgenössischen Alkoholverwaltung

553 I. Bruttoaufìveudungen und Einnahmen 1. Bruttoaufwendungen des Bundes zur technischen Förderung der Landwirtschaft

(in 1000 Franken) Abteilung für Landwirtschaft (Bundesbeiträge) Pflanzenbau (Förderung der Saatgutproduktion, Hagelversicherung) Maschinenbeschaffung und Musterbetriebe im Berggebiet Tierzuchtwesen Betriebsbeiträge zur Verbesserung der Tierhaltung im Berggebiet Landesausstellung 1964, Tierprämiierungen Bodenverbesserungen Bau- und Siedlungswesen Melioration der Linthebene Melioration der Rheinebene Bodenverbesserungen total Vereinigung für Innenkolonisation und industrielle Landwirtschaft Betriebshilfe an notleidende Bauern Investitionskredite (Verwaltungskosten, Bürgschaftsverluste) Inspektionsdienst und Zentralstellen Landwirtschaftliches Bildungswesen1 Neu- und Erweiterungsbauten für die landwirtschaftliche Ausbildung Diverse Beiträge an landwirtschaftliche Organisationen, Ausstellungen usw. . . .

Förderung des einheimischen Weinbaues .

Bekämpfung der Hagelbildung Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten und Schädlinge Total Rechnung Abteilung für Landwirtschaft Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersu~ chungsanstalten Hengsten- und Fohlendepot Veterinäramt (Bundesbeiträge) Seuchenbekämpfung Kantonstierärzte, Fleischuntersuchung, Kurse usw Getreideverwaltung (Bundesbeiträge) Verbesserung und Verbilligung von Saatgut Alkoholverwaltungl Verbilligung und Frachtbeiträge für Saatkartoffeln Umstellung des Obstbaues 1 2

1964

19«5

1966

1967

1968 prov.

1548

1450

1589

1324

909

1700 10516

3000 12241

3500 14167

3500 13986

4000 15269

9758 443 24800 8200 _

10833 -- 36500 18500 250 -- 55250

11014

11060

17 33017

10687 27 36500 11500 290 -- 48290

-- 65000 35000 350 120 100470

8 6

8 3

9 3

10 4

--3

100 780 5500

100 893 6250

150 786 6822

171 987 8599

168 998 10219

115

---

1300

2367

1 184

308 2850 66

320 2599 1

562

629

337 2843 -- 718

354 4050 -- 848

67277

86498

98307

147684

123 867

11515 1552

12712 1661

14108 1716

15333 1820

17416 1928

4855

6000

11996

4331

6800

67

79

94

95

120

1 075

1495

1261

1267

1 195

1 865 1715

1409 1331

1195 1169

1162 1140

1983 1133

Inkl. Beratungswesen und Beitrag für das IMA Die Angaben beziehen sich auf die per Ende Juni abschliessenden Geschäftsjahre

-- 52000 23000

400 126

75526

389 3191

--

951

554 Finanzverwaltung Bekampfung des Blauschimraels des Tabaks Total Bruttoaufwendungen des Bundes zur technischen Forderung der Landwirtschaft

1964

89921

1965

1966

1967

1968 prov.

215

107

113

70

111400

J29953

172945

154512

2. Bruttoaufwendungen des Bundes zur Sicherung der Landesversorgung, der Einkommen und Preise sowie zur Verbilligung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (in 1000 Franken) Abteilung fur Landwirtschaft (Bundesbeitrage) Futtergetreide, Anbaupramien 21000 20517 20687 18524 Verwertung der Rapsernte 7999 8420 7655 10100 Förderung des Viehabsatzes 14190 11306 ,12640 12923 Verwertung der Schafwolle 851 1351 1400 1030 , Absatz von Schlachtfetten 120 Butterverwertung 44240 62843 68142 91478 Kaseverwertung 66050 85140 99548 100919 Verwertung von Dauermilchwaren 1 505 1838 2481 3166 Zuschusse an die Kosten der Aushilfsmilch 2000 1720 -- -- Ausmerzaktion zur Milchmarktentlastung -- -- -- Kostenbeitrage an Rindviehhalter im -- Berggebiet 19012 37095 36845 36861 Kostenbeitrage an Kalbermaster ausserhalb des Berggebietes 371 353 -- F6rderung des Absatzes von Erzeugnissen -- des einheimischen Weinbaues 4277 9250 4337 2525 -- Tafelobstverwertung 177 20 498 Absatz von Walliser Aprikosen 2090 1450 2156 1153 Gemuseverwertung einschliesslich Tornaten 21 22 45 40 Verarbeitung von Zuckerruben 1000 15000 20000 20000 Total Rechnung Abteilung fiir Landwirtschaft 182 532 254 373 278 539 300937 Preiskontrolle Zuschusse fiir Inlandeier 5958 4655 5105 6000 Zuschusse fiir Konsummilch 9178 6210 -- -- Total Rechnung Preiskontrolle 15136 10865 5105 6000 Getreideverwaltung Mahlpramien 11 139 13461 11 301 10177 Oberpreis auf Inlandgetreide 99393 82595 92694 100 91 n Gekeimtes Inlandgetreide 7990 Total Rechnung Getreideverwaltung 118 522 96056 103 995 111088 Alkohoherwaltung1 Kartoffelverwertung 29158 17384 10864 25358 Obstverwertung 8053 5532 4444 3870 Total Rechnung Alkoholverwaltung 37211 22916 15308 29228 1

Die Angaben beziehen sich auf die per Ende Juni abschliessenden GeschSftsjahre

21707 10000

18591 900 222 752 150810 18411 2025 8615 43562

-- 2599

290 1942 25 20000

522 229 4960 -- 4960 9566 85836 95402 43279 10439 53718

555 Total Bruttoaufwendungen des Bundes zur Sicherung der Landesversorgung, der Einkommen und der Preise sowie zur Verbilligung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

1964

1965

1966

353401

384210

1968 prov.

1967

402947

447253

676309

3. Besondere Sozialleistungen des Bundes auf dem Gebiete der Landwirtschaft (in 1000 Franken) Amt für Sozialversicherung Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer Familienzulagen an Kleinbauern Prämienbeiträge an die Unfallversicherung der Bergbaucm Total Sozialleistungen des Bundes auf dem Gebiete der Landwirtschaft

9076 21239

8392 20400

9893 31264

11570 35499

8732 33576

37

37

38

38

37

30 352

28 829

41 195

47107

42 345

4. Einnahmen auf dem Gebiete der Landwirtschaft (in 1000 Franken) Abteilung für Landwirtschaft Preiszuschläge auf Futtermitteln Ausgleichsabgabe auf Konsummilch Preiszuschläge auf Speisefetten und Speiseölen BUTYRA, Abgabe auf Importbutter Preiszuschlag auf Magermilchpulver Preiszuschlag auf Rahm und Rahmpulver Preiszuschläge auf eingeführter Kondensmilch Kostenanteil der Milchproduzenten2 Abgabe auf Konsummilch Abgabe auf Rahm Abgabe auf inländischen Milchersatzfuttermitteln Abgabe auf eingeführten Milchersatzfuttermitteln8 Preiszuschlag auf Molkepulver Einfuhr- und Untersuchungsgebühren auf Kartoffeln, Obst, Pflanzen Zollzuschlag auf Fasswein Diverse Einnahmen Total Rechnung der Abteilung für Landwirtschaft Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten Hengsten- und Fohlendepot 1

42976

39130

40147

49949

84355

12

13

9

10

9

23018

28068 21650 356

41510 8644

2371

44052 -- 263

449

22454 14799 2006 676

759

1215

817

2491 1190

2780 6798

3091

2716

7293

23262

3285 80757

1

1

312

1

1

5858

6107

6568

3275

520

--

--

--

--

44

20966 2000

-- 53

-- 421 11306 1225

620 12159 1438

507 12104 1482

508 12026 1321

469 12791 1706

109382

103393

121636

149639

235116

1654 477

2470 494

2763 528

2842 497

2744 479

Siehe unter Preiskontrolle.

* Inkl. Prod.-Beitrag an Ausmerzaktionen zur Milchmarktentlastung.

' Auf Milchersatzfuttermitteln erhobene Preiszuschläge sind in «Preiszuschläge auf Futtermitteln» enthalten.

556

Veterinäramt Grenztierärztliche Untersuchungsgebühren usw Preiskontrolle Zollzuschlag auf Importbutter Abgabe auf Konsummilch Ausgleichsabgabe auf Importeiem Total Rechnung Preiskontrolle Getreideverwaltung Einfuhrgebühren auf Saatgetreide Bundesamt für Sozialversicherung Beiträge der Kantone (Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern) Arbeitgeberbeiträge (Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer) Total Rechnung Bundesamt für Sozialversicherung Total Einnahmen des Bundes auf dem Gebiete der Landwirtschaft

1964

1965

1966

1967

1968 prov.

18749

19181

19554

16658

15112

10737 2725 5459 7694 26615

5862 2340 5705 4956 18863

4749 4749

i i 5602 5602

i i 7181 7181

190

5

286

9

8

8124

7772

11885

13767

12247

2655

2628

2585

2818

2867

10779

10400

14470

16585

15114

167 846

154806

163 986

191 832

275 754

1967

1968 prov.

172945

154512

1 1

5. Zusammenstel\lung (in 1000 Franken) Bruttoaufwendungen des Bundes Zur technischen Förderung der Landwirtschaft ....

....

Zur Sicherung der Landesversorgung, der Einkommen und der Preise sowie zur Verbilligung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Für besondere Sozialleistungen auf dem Gebiete der Landwirtschaft Total Einnahmen des Bundes auf dem Gebiete der Landwirtschaft

Siehe unter Abteilung für Landwirtschaft.

1964

1965

89921

111400

353401

384 210

402 947

447253

676309

30352 473 674

28 829 524439

41 195 574095

47107 667 305

42345 873 166

167 846

154 806

163 986

191 832

275 754

196« 129953

557

H. Kredite und Riickzahlungen (in 1000 Franken) 1. Kredite Abtettung fur Landwirtschaft Schweizerischer Verband far kiinstliche Besamung Investitionskredite an die Landwirtschaft Betriebshilfe an notleidende Bauem ..

Darlehen fur Fohlenankaufe Darlehen fur Mastleistungspriifungsanstalt fur Schweine Leistungsprufungsanstalt fOr Gefliigel Beratungszentrale Lausanne Finanzverwaltung Darlehen fur Tabaktrocknungsscheunen Total Kredite 2. Ruckzahlungen Abteilung fiir Landwirtschaft Finanzverwaltung (Darlehen fur Tabaktrocknungsscheunen) Total Ruckzahlungen 0581

1964

1965

1966

1967

1968 ptov.

400

100

500

60000 1426 250

54000 1568 250

83900 1500 250

83000 1478 250

200

1200 340

250 1200

--

--

72855 1217 250

100 160

96 62172

702 56820

180 87870

784 86962

1291 75873

851

319

347

329

88

153 1004

161 480

209

221 550

287

556

375

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Vierter Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Lage der schweizerischen Landwirtschaft und die Agrarpolitik des Bundes (Vom 26. Februar 1969)

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Jahr

1969

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

10174

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.03.1969

Date Data Seite

389-557

Page Pagina Ref. No

10 044 271

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