746 IH. Inkrafttreten

Art. 19 Dieses Reglement ersetzt dasjenige vom 30. Juni 1960. Die Artikel 1-6 (Ausbildung) treten am 1. September 1969, die Artikel 7-18 (Prüfung) am 1. September 1970 in Kraft.

Art. 20 Übergangsbestimmung Decolleteur-Lehrlinge, deren Lehrverträge vor Inkrafttreten dieser Vorschriften abgeschlossen wurden, sind nach dem Reglement vom 30. Juni 1960 auszubilden und zu prüfen.

Bern, den 28. Juli 1969 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement : 0936

gez. Schaffner

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Anzeigen sowie Wettbewerbsausschreibungen Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung

Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird.

Die Antragsformulare DA-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt DA-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.

Eine Textausgabe, enthaltend - einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, - den Bundesratsbeschluss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, - die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, - denBundesbeschluss vom22.Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und - einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965 kann beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei, 3003 Bern, zum Preise von 1.20 Franken bezogen werden.

747

«Verzeichnis schweizerischer Berufsund Wirtschaftsverbände» Eine neue Ausgabe dieser über 1000 Verbände umfassenden Zusammenstellung ist soeben erschienen und enthält wie bisher Namen, Adresse, Grünlungsjahr und Mitgliederzahl der Verbände sowie die Titel ihrer Verbandszeitschriften. Die Angaben sind, soweit sie von den Verbänden selber geliefert worden sind, in deutscher, französischer und italienischer Sprache aufgeführt. Wiederum ist ein Teil der Angaben in den bis heute erschienenen Ausgaben statidtisch verarbeitet und in Form von Tabellen in der neuesten Ausgabe veröffentsicht worden.

Das Verzeichnis wird zum Preise von 7 Franken abgegeben und kann beim Schweizerischen Handelsamtsblatt, Effingerstrasse 3, 3000 Bern, bestellt werden.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen:

AHV Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 (ohne die Bestimmungen über die fiskalische Belastung des Tabaks) Vollzugsverordnung vom 31. Oktober 1947 Alphabetisches Register

(Stand 1. Januar 1969) Die Broschüre kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von 6.30 Franken bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht :

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 10. Nachtrag Stand I.Mai 1969

Preis: 5.60Franken

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

748

Berichte, die von der Verwaltung herausgegeben wurden und beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei, 3003 Bern, oder bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale 3000 Bern, bezogen werden können: Bericht der Studienkommission für das Problem der ausländischen Arbeitskräfte

Fr. 5.--

Bericht der Fachkommission betreffend Ermittlung und Beurteilung der bäuerlichen Einkommenslage (Grüne Kommission) an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement Fr. 7.-- Lärmbekämpfung in der Schweiz

Fr. 6.--

Allgemeine Überprüfung der Bundessubventionen Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertengruppe (Kommission Stocker) Fr. 3.50 Die Altersfragen in der Schweiz

Fr. 7.--

Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen der Landesplanung Fr. 3.90 Bericht der Eidgenössischen Kommission für Nachwuchsfragen auf dem Gebiete der Geisteswissenschaften und der medizinischen Berufe sowie des Lehrerberufes auf der Mittelschulstufe Fr. 5.50 Bericht der Expertenkommission für die Förderung des Sparens

Fr. 3.50

Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen des Ausbaus und der Koordinierung der medizinischen Ausbildung Fr. 3.50 Schätzung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes 1966-1974 Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission zur Bearbeitung der Grundlagen und Methoden einer langfristigen Finanzplanung im Bunde (Kommission Jöhr) Fr. 16.-- Das «Ostalpenbahnversprechen» Rechtsgutachten, dem Eidgenössischen Amt für Verkehr erstattet von Professor Wilhelm Oswald Fr. 10.--

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1969

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36

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.09.1969

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746-748

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