643 Notifikation

Herrn Guitte Sow, geboren 1. Mai 1932 in Pal (Senegal), senegalesischem Staatsangehörigen, Kaufmann, an der bekanntgegebenen Wohnadresse in Dakar (Senegal), Parcelle 1136, nicht erreichbar, wird hiermit folgendes eröffnet: Die Zollkreisdirektion Schaff hausen verurteilte Sie am 2. Mai 1969 auf Grund des am 16. Oktober 1968 gegen Sie aufgenommenen Strafprotokolls wegen Zollübertretung in Verbindung mit Hinterziehung der Warenumsatzsteuer in Anwendung der Artikel 74 Ziffern 3, 75 und 91 des Zollgesetzes sowie Artikel 52 und 53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer zu einer Busse von 77.25 Franken.

Gegen diese Verfügung können Sie innert 20 Tagen beim Zolluntersuchungsdienst Zürich Einsprache erheben und die gerichtliche Beurteilung verlangen.

Falls Sie sich - bei Verzicht auf die Einsprache - innert 14 Tagen der Strafverfügung förmlich und unbedingt unterziehen, wird Ihnen ein Viertel der vorerwähnten Busse erlassen, womit sich diese auf 57.95 Franken ermässigt.

Auch bei erfolgter Unterziehung bleibt Ihnen das Recht gewahrt, die Höhe der Busse innert 30 Tagen seit Veröffentlichung der vorliegenden Notifikation durch Beschwerde bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion anzufechten.

Nach unbenutztem Ablauf der Einsprache- und Beschwerdefrist wird die Strafverfügung rechtskräftig und vollstreckbar. Der Betrag der Busse wird alsdann von der von Ihnen geleisteten Hinterlage in Abzug gebracht. Der verbleibende Überschuss wird Ihnen oder einem von Ihnen Bevollmächtigten beim Zolluntersuchungsdienst Zürich zur Verfügung gehalten.

Bern, 22. August 1969 Eidgenössische Oberzolldirektion

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Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden: Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit den bis I.Januar 1966 erfolgten Änderungen Preis plus Zustellgebühr 1126

Fr. 4.-- (broschiert) Fr. 5.-- (kartoniert) Drucksachenbüro der Bundeskanzlei

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Berichte, die von der Verwaltung herausgegeben wurden und beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei, 3003 Bern, oder bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale 3000 Bern, bezogen werden können: Bericht der Studienkommission für das Problem der ausländischen Arbeitskräfte

Fr. 5.--

Bericht der Fachkommission betreffend Ermittlung und Beurteilung der bäuerlichen Einkommenslage (Grüne Kommission) an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement Fr. 7.-- Lärmbekämpfung in der Schweiz

Fr. 6.--

Allgemeine Überprüfung der Bundessubventionen Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertengruppe (Kommission Stocker) Fr. 3.50 Die Altersfragen in der Schweiz

Fr. 7.--

Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen der Landesplanung Fr. 3.90 Bericht der Eidgenössischen Kommission für Nachwuchsfragen auf dem Gebiete der Geisteswissenschaften und der medizinischen Berufe sowie des Lehrerberufes auf der Mittelschulstufe Fr. 5.50 Bericht der Expertenkommission für die Förderung des Sparens

Fr. 3.50

Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen des Ausbaus und der Koordinierung der medizinischen Ausbildung Fr. 3.50 Schätzung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes 1966-1974 Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission zur Bearbeitung der Grundlagen und Methoden einer langfristigen Finanzplanung im Bunde (Kommission Jöhr) Fr. 16.-- Das «Ostalpenbahnversprechen» Rechtsgutachten, dem Eidgenössischen Amt für Verkehr erstattet von Professor Wilhelm Oswald Fr. 10.-- 0052

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22.08.1969

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