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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1969) (Vom 26. Februar 1969)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Wir haben die Ehre, Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1969) zu unterbreiten.

Wir setzen damit die Reihe der Sammelvorlagen fort, deren Zweck es ist, das Kriegsmaterial aller Truppengattungen dem technischen Fortschritt entsprechend zu erneuern und zu vervollständigen.

An das Rüstungsprogramm 1968 II anschliessend, bildet das Rüstungsprogramm 1969 einen weiteren Schritt zur materiellen Verwirklichung der Truppenordnung 61. In unserer Botschaft an die Bundesversammlung vom 30. Juni 1960 (BB11960 II, 321) betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) hatten wir Ihnen die Notwendigkeit der Anpassung unserer Armee an die moderne Kriegsführung eingehend dargelegt. Wir wiesen ebenfalls darauf hin, dass die einzelnen Kreditbegehren (Rüstungsprogramme), die zur Verstärkung der Schlagkraft der Armee und zu ihrer Modernisierung notwendig sein werden, nach Massgabe der Dringlichkeit und der technischen Beschaffungsreife vorgelegt werden sollen.

Einer ersten umfangreichen Beschaffung haben Sie mit dem Rüstungsprogramm 1961 zugestimmt. Es handelte sich dabei um das in der ersten Phase der Reorganisation der Armee dringend benötigte Material sowie um Begehren, deren Erfüllung sich aus fabrikatorischen Gründen über eine Reihe von Jahren erstreckte und daher frühzeitig eingeliefert werden musste. Das Material ist der Truppe grösstenteils abgeliefert worden und hat sich im Einsatz gut bewährt.

Einer weiteren Beschaffungsvorlage, dem Rüstungsprogramm 1965, haben Sie im Dezember 1965 zugestimmt; dieses Programm wird zurzeit abgewickelt.

Die Beschaffungen der Rüstungsprogramme 19681 und II sind plangemäss eingeleitet worden.

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Das nun vorliegende Rüstungsprogramm dient namentlich - der Verbesserung der Ausrüstung für das Leben und Überleben auf dem Gefechtsfeld; - der Erneuerung des Motorfahrzeugparks und gleichzeitigen Erhöhung der Beweglichkeit und Geländegängigkeit; - der Ergänzung der Ausrüstung für den Nachtkampf; - der Erneuerung, Verstärkung und Vermehrung der Flieger- und Fliegerabwehr-Ausrüstung ; - der Fortsetzung von Beschaffungen aus früheren Rüstungsprogrammen.

I.

Die einzelnen Anträge des Rüsningsprogramms 1969

Aus naheliegenden Gründen ist es nicht möglich, in der vorliegenden Botschaft alle Detailangaben zu machen. Den Mitgliedern der parlamentarischen Kommissionen werden indessen alle notwendigen ergänzenden Angaben zur Verfügung gestellt.

Unsere Beschaffungsanträge betreffen die nachfolgenden Gebiete : 1. Infanterie

(26,7 Millionen Fr.)

a. Gewehrpatronen (17,4 Millionen Fr.)

Die während des Aktivdienstes 3939-1945 beschafften Stahlkernpatronen müssen ersetzt werden. Erste Beschaffungen von Gewehrpatronen als Ersatz der abgehenden Stahlkernpatronen wurden mit den Rüstungsprogrammen 1965 und 1968 II bewilligt. In dieser Vorlage soll eine weitere Rate eingestellt werden. Wir sehen vor, den Ersatz der restlichen Stahlkernpatronen nach Massgabe der fabrikatorischen Gegebenheiten in spätere Rüstungsvorlagen einzustellen.

b. Handgranaten (9,3 Millionen Fr.)

In den Kriegsbeständen ist noch ein Handgranatenmodell vorhanden, das aus dem Ersten Weltkrieg stammt. Obschon die gegenwärtigen Bestände dieses Modells seit dem letzten Aktivdienst wiederholt revidiert wurden, müssen diese Handgranaten heute aus technischen und taktischen Gründen ersetzt werden.

Im weiteren sehen wir vor, den Bestand an Handgranaten (Modell 43) den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Eine erste Beschaffung wurde mit dem Rüstungsprogramm 1968 II bewilligt. Mit dem vorliegenden Rüstungsprogramm soll nun der Restbedarf gedeckt werden.

345 2. Motorisierung, Mechanisierung

(83,8 Millionen Fr.)

a. Ersatz von Motorfahrzeugen (79,2 Millionen Fr.)

Mit den Rüstungsprogrammen 1961, 1965 und 1968 II wurde die Beschaffung von mittleren und schweren Geländelastwagen bewilligt. Die neuen Geländelastwagen sind dazu bestimmt, über 25jährige Fahrzeuge verschiedener Marken und Typen zu ersetzen. Diese Beschaffungen sind Bestandteil eines umfassenden Erneuerungsprogramms im Bestand der Motorfahrzeuge der Armee, das nun durch die Beschaffung je einer weiteren Serie mittlerer und schwerer Geländelast wagen, weitergeführt werden soll. Die frühere Typenvielfalt wird damit abgelöst durch eine standardisierte Typenreihe moderner, leistungsfähiger Motorfahrzeuge. Gleichzeitig wird durch den Wegfall der alten und zusehends reparatur- und pannenanfälliger werdenden Motorfahrzeuge die Einsatzbereitschaft der mit diesen Fahrzeugen ausgerüsteten Truppen wesentlich verbessert. Ausserdem lassen sich die bei den alten Fahrzeugen von Jahr zu Jahr steigenden Reparaturkosten einsparen, b. Geländelastwagen (4,6 Millionen Fr.)

Für die Batterie-Feuerleitstellen der mobilen Artillerie waren bis anhin Requisitionslastwagen vorgesehen. Diese Lösung ist für den Transport des zugehörigen Personals und Materials ohne Schwierigkeiten möglich. In vielen Fällen (rascher Stellungsbezug und rascher Stellungswechsel) wird jedoch das Feuerleitstellenfahrzeug als Arbeitsstelle eingerichtet. Die Feuerleitstelle mit allen Übermittlungsmitteln wird dabei fest auf dem Fahrzeug installiert. Der Einbau dieser Geräte ist bei den Requisitionsmotorfahrzeugen stark erschwert und verlangt meistens unerwünschte Eingriffe am Fahrzeug. Fest zugeteilte Korpsmaterialfahrzeuge könnten ein für allemal entsprechend eingerichtet werden. Die Beschaffung von Geländelastwagen für diesen Zweck ist daher notwendig.

3. Artillerie

(40,3 Millionen Fr.)

a. Beleuchtungsgeschosse (15,3 Millionen Fr.)

Im modernen Krieg kommt dem Nachtkampf eine immer grössere Bedeutung zu. Durch Einsatz geeigneter Mittel ist es möglich, das Gefechtsfeld so zu erhellen, dass kleinere Aktionen durchgeführt werden können. Unsere Mittel für die Nachtkampfführung beschränken sich vor allem auf die Infanteriewaffen. Die Artillerie als Hauptunterstützungswaffe der Kampftruppen sollte aber Bundesblau. 121. Jahrg. Bd.I

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346 ebenfalls in die Lage versetzt werden, das Kampffeld mindestens in zeitlich und räumlich beschränktem Umfang zu beleuchten. Auf Grund eingehender Versuche konnte ein Beleuchtungsgeschoss gefunden werden, das die taktischen Anforderungen zu erfüllen vermag. Mit dem Rüstungsprogramm l968 II wurde eine erste Beschaffung bewilligt. Wir stellen in diese Vorlage eine weitere Rate ein.

b. Ersatz von alten Schussladungen (25,0 Millionen Fr.)

Ein grosser Teil der Schussladungen der 10,5-cm-Kanone ist heute bis 30 Jahre alt. Bei den früher verwendeten Pulvertypen nimmt die Streuung der Anfangsgeschwindigkeit mit dem Alter wesentlich zu, so dass sie im Ziel, insbesondere auf weite Distanzen, zu gross wird. Die vorhandenen älteren Schussladungen sollen durch solche auf der Basis neuerer Pulvertypen ersetzt werden.

Mit dem Rüstungsprogramm 1961 wurde eine erste Rate bewilligt. In dieser Vorlage wird entsprechend der Anzahl noch ersatzbedürftiger Schussladungen eine weitere Rate eingestellt.

4. Übermittlung

(10,3 Millionen Fr.)

Feldkabel (10,3 Millionen Fr.)

Die in den Rüstungsprogrammen 1961 und 1965 bewilligten Raten an Feldkabeln sind anlässlich der Neuüberprüfung der Zuteilung des Drahtmaterials an alle Truppengattungen abgegeben worden.

Die Mehr- und Neuzuteilungen auf Grund von Revisionen der Truppenordnung haben die Bestände der Kriegsreserve stark reduziert. Es handelt sich nun darum, die Bestände der Kriegsreserve wieder zu äufnen.

5. Sanität (12,65 Millionen Fr.)

Für den Betrieb der Patientensammelstellen und der Spitalabteilungen der Militärsanitätsanstalten ist eine Erhöhung der heute ungenügenden Bestände an Bettenmaterial dringend notwendig.

Die Beschaffung von neurochirurgiscben Sortimenten entspricht einem dringenden chirurgischen Bedürfnis, Die Armee verfügt heute noch über keine derartigen Spezialsortimente.

Die Erfahrungen ausländischer Armeen haben, gezeigt, dass pro Wehrmann mit mehreren Atropinspritzen gerechnet werden nluss, wenn der Bedrohung durch die modernen Nervengifte ernsthaft begegnet werden soll. Die Abgabe solcher Spritzen für den einmaligen Gebrauch durch die Betroffenen

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selbst ist notwendig, weil nur eine sofortige Injektion einige Aussicht auf Erfolg verspricht. Der angeforderte Kredit soll es nun erlauben, die notwendige Anzahl Atropinspritzen zu beschaffen.

6. Versorgung

(7,9 Millionen Fr.)

Mittlere Gabelstapler für den Munitionsdienst (7,9 Millionen Fr.)

Die zeitgerechte Durchführung des Munitionsnachschubes ist heute nur gewährleistet, wenn der Umschlag mit mechanischen Mitteln erfolgen kann.

Im Kriegsmobilmachungsfall ist die Requisition von leichten Gabelstaplern vorgesehen, deren Einsatzmöglichkeiten für die Armee jedoch gewissen Einschränkungen unterliegen. Zur Verbesserung des rationellen Einsatzes der mechanischen Umschlagsgeräte sind daher zusätzlich mittlere geländegängige Gabelstapler erforderlich. Diese sind vor allem viel beweglicher und können auch über grössere Distanzen auf der Strasse verschoben werden. Sie können nicht requiriert werden, da sie in der Privatwirtschaft nicht in genügender Zahl vorhanden sind. Die Beschaffung dieser Spezialfahrzeuge für den Munitionsdienst ist somit notwendig.

7. Luftschutztruppen

(16,8 Millionen Fr.)

a. Ausrüstung für den Wassertransport bis 800 m (5,8 Millionen Fr.)

Die heutige Schlauchausrüstung ermöglicht einer Luftschutzkompagnie, einen Wassertransport auf einer Einsatzdistanz von 400 m durchzuführen.

Über diese Distanz hinaus ist ein erfolgreicher Einsatz in Frage gestellt. Da im Kriegsfall mit der Verwendung des Hydrantennetzes nicht gerechnet werden darf, ist es für die Luftschutztruppen wichtig, möglichst grosse Wassermengen aus entfernten Bezugsorten (Seen, Flüsse, Weiher) bis an den Rand der Schadenzonen fördern zu können.

Mit der Verwendung der neu vorgesehenen Transportschläuche und transportablen Wasserbecken kann eine Distanz von 800 m überwunden werden, ohne dass dadurch die Lösch- oder Einsatzkraft der Luftschutzkompagnie eingeschränkt wird. Die Beschaffung der Wassertransportausrüstung entspricht einem dringenden Bedürfnis und ist zur Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten der Luftschutztruppen notwendig.

b. Ausrüstung für den schweren Atemschulz

(11,0 Millionen Fr.)

Zur Bergung von verschütteten oder eingeschlossenen Menschen aus Zonen mit Brand-, Rauch- und Gasentwicklung kann eine Rettungsmann-

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schaft nur dann wirkungsvoll eingesetzt werden, wenn sie mit von der Aussenluft unabhängigen Atemschutzgeräten ausgerüstet ist. Die Luftschutzkompagnien verfügen heute nur über eine ungenügende Anzahl solcher Geräte. Die Erhöhung des Bestandes entspricht daher einem dringenden Bedürfnis.

Eingehende Truppenversuche führten zur Wahl eines Pressluftatmers.

Damit fällt für die Truppe der aufwendige Nachschub von Alkalipatronen und Sauerstoff dahin; zudem wird die Ausbildung wesentlich vereinfacht.

8. Flugwaffe und Fliegerabwehr

(279,0 Millionen Fr.)

a. Beschaffung von weiteren Helikoptern und Aufstellung einer neuen Helikopterstaffel (88,6 Millionen Fr.)

Bekanntlich bietet der Helikopter sowohl im taktischen Einsatz als auch in der Versorgung mannigfache militärische Verwendungsmöglichkeiten. Die Aufgaben, die er innerhalb unserer Armee erfüllen kann, wurden eingehend beschrieben in den Botschaften des Bundesrates an die Bundesversammlung - vom 15. Februar 1957 über die Beschaffung von Ausbildungsflugzeugen und Helikoptern; - vom 11. März 1963 über die Beschaffung von Helikoptern und Material für die Bodenorganisation der Leichten Fliegerstaffeln; - vom 1. März 1965 über die Beschaffung von Flugzeugen und weiterem Material sowie Bauten und Einrichtungen für die Leichten Fliegerstaffeln^ Die Erfahrungen, die beim Einsatz von Helikoptern bisher gesammelt werden konnten, waren durchwegs sehr gut.

Bei der seinerzeitigen Schaffung der Leichtfüegerverbände wurden, um den Finanzbedarf in möglichst engen Grenzen zu halten, den Leichten Fliegerstaffeln nebst Helikoptern auch Flächenflugzeuge zugeteilt, die teils schon in militärischen Flügzeugbeständen vorhanden waren (P-2 und Do-27), teils im Kriegsmobilmachungsfall auf dem Requisitions weg beschafft werden müssten (Piper). Diese Zusammensetzung der Leichten Fliegerstaffeln aus Helikoptern einerseits und aus an die Flugfelder gebundenen Flächenflugzeugen anderseits hat sich in der Bereitstellung und Wartung als kompliziert und im Einsatz als unzweckmässig erwiesen. Ein weiterer Nachteil ergibt sich bei der Verwendung von requirierten Zivilflugzeugen innerhalb der Verbände dadurch, dass diese Flugzeuge in bezug auf Zustand, Unterhalt, Ersatzteile und Funkausrüstung grosse Unterschiede aufweisen und dass die Piloten in Friedenszeiten praktisch keine Möglichkeit haben, auf diesem Flugmaterial zu trainieren. Aus dieser unbefriedigenden Situation, die bei der Aufstellung der Leichten Fliegerstaffeln in Kauf genommen werden musste, erwächst heute die Notwendigkeit einer Reorganisation im Sinne einer Standardisierung des Flugmaterials. In die

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Leichte Fliegerstaffel sollen also nur noch Helikopter oder aber Flächenflugzeuge eingegliedert werden. Auf Grund der Erfahrungen bezüglich der Transportbedürfnisse der Armeekorps erweist es sich als zweckentsprechend, jenen Leichten Fliegerstaffeln, die Bestandteile der Armeekorps sind, ausschliesslich Helikopter zuzuteilen. Die Helikoptertransportkapazität der Armeekorps soll bei dieser Umgestaltung zugleich durch Beschaffung und Eingliederung weiterer Helikopter Alouette III beträchtlich erhöht werden. Die artfremden und wenig begehrten leichten Flächenflugzeuge sollen aus diesen Verbänden zurückgezogen, teils in einen einzigen Verband eingegliedert, teils als Ersatz der Verbindungs- und Ausbildungsflugzeuge eingesetzt werden.

Wir erachten deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt die Beschaffung von weiteren Helikoptern Alouette III als notwendig. Die Bedürfnisse der Armee an Helikoptertransportkapazität werden durch die beantragte Beschaffung nur teilweise befriedigt. Der Umfang des vorliegenden Antrages wird jedoch durch die militärische Finanzplanung und die darin festgelegten Prioritäten bestimmt.

Die Eingliederung dieser neuen Helikopter in die Leichten Fliegerstaffeln ist folgendermassen vorgesehen: - Ersatz der Flächenflugzeuge und der requirierten Helikopter in fünf Leichten Fliegerstaffeln durch bundeseigene Helikopter; - Aufstellung einer neuen Helikopterstaffel.

.

Diese Reorganisation ergibt folgende Vorteile: - Die auf Grund der bisherigen Erfahrungen ermöglichte Reduktion des technischen Personals ergibt eine Personaleinsparung pro Leichte Fliegerstaffel zugunsten der Aufstellung einer weiteren Leichten Fliegerstaffel.

- Durch die Bildung eines Einheitstyps der Leichten Fliegerstaffeln ergeben sich wesentliche Vereinfachungen in der Personal- und Materialzuteilung.

- Die neue Gliederung der Leichten Fliegerstaffeln, die sich an die Organisation der Fliegerbodentruppen anlehnt, gestattet eine einfache und übersichtliche Kommandoführung, Mit Ausnahme einer Leichten Fliegerstaffel, in der die Porter-PC-6- und die Do-27-Flugzeuge zusammengefasst werden, sollen also alle Leichten Fliegerstaffeln, inkl. die neu aufzustellende, nur noch mit den in der Armee bereits eingeführten Helikoptern ausgerüstet werden. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Flugmaterials ergibt sich heute gemäss
dem vorstehend festgelegten Konzept ein zusätzlicher Bedarf an neuen Helikoptern, der nun mit diesem Beschaffungsvorhaben gedeckt werden soll.

Es ist vorgesehen, den in der Armee bereits bewährten Flugzeugtyp Alouette III zu beschaffen. Dabei handelt es sich um einen Helikopter der leichten bis mittelgrossen Klasse. Er ist in der Lage, bei den am meisten in Frage kommenden Verwendungen neben dem Piloten 5 bis 6 Passagiere oder

350 600 bis 650 kg Fracht aufzunehmen. Eine Reihe von militärisch wichtigen Gründen sprechen für die Wahl dieses relativ kleinen Helikopters, so u.a. : - Die Leistungen der Alouette III entsprechen den heutigen Anforderungen.

- Die Tarnung bzw. die Verschiebung in Fliegerdeckung am Boden ist leicht möglich.

- Zudem hat die bisherige Erfahrung mit der Alouette III gezeigt, dass dieser Helikopter äusserst zuverlässig und in bezug auf Wartung anspruchslos ist.

Die neue Helikopterstaffel soll entsprechend der bereits vorhandenen Transportstaffel Alouette IH als Armeetruppe organisiert werden. Die vergrösserte Transportkapazität auf Stufe Armee wird erlauben, gleichzeitig grössere Transportvolumen zu bewältigen oder mehrere kleinere Transporte an verschiedenen Orten zur selben Zeit durchzuführen. Es ist angezeigt, diese neue Transportstaffel, wie die bereits vorhandene, dem Kommando der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen zu unterstellen.

Die neue Helikopterstaffel muss aus Wehrmännern der heute bereits vorhandenen Leichten Fliegerstaffeln gebildet werden. Ohne Erhöhung des heutigen Gesamtbestandes an Bodenpersonal der Leichten Fliegerstaffeln werden dabei die notwendigen Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten für die vorgesehene neue Staffel gwonnen. Der Bedarf an Helikopterpiloten wird aus ehemaligen Frontpiloten gedeckt, die in normalen Trainingskursen auf Helikopter umgeschult werden.

b. Erhöhung der Munitionsdotationfür die 20-mm-Fliegerabwehrkanone 54 (27,6 MÜlionen Fr.)

Bei der Beschaffung der 20-mni-Fliegerabwehrkanone 54, die wir Ihnen in den Rüstungsvorhaben 1951 und 1957 beantragt hatten, konnten aus finanziellen Gründen nur 2/3 der erforderlichen Munitionsdotation berücksichtigt werden. Mit diesen Geschützen besitzen wir noch auf lange Sicht eine sehr wirksame Waffe, die sich besonders zur Abwehr von Tieffliegerangriffen sowie von Helikoptern und allgemein von Luftlandeaktionen gut eignet. Wir beantragen, die Munitionsdotation in zwei Etappen auf die ursprünglich als notwendig erachtete Höhe zu ergänzen, und stellen in diese Vorlage eine erste Rate ein.

c, Landeradar für Flugplätze (15,7 Millionen Fr.)

Landeradar-Anlagen sind Einrichtungen der Flugplätze und dienen dazu, landenden Flugzeugen den Abstieg ohne Sicht, d. h. selbst durch Wolken, zu ermöglichen. Das landende Flugzeug erscheint auf dem Bildschirm des Landeradars als Leuchtpunkt und erhält von der Bodenstelle aus per Sprech-

351 funk Anweisungen über den einzuhaltenden Flugweg bis kurz vor dem Aufsetzen auf der Piste. In Anbetracht der gebirgigen Umgebung unserer Flugplätze ist die Hilfe solcher Radaranlagen auch beim Wegflug nach dem Start unter verminderten Sichtbedingungen erforderlich. Zur Durchführung von An- und Wegflügen mittels Landeradar sind in den Flugzeugen selbst ausser der überall vorhandenen Sprechfunkausrüstung keine besonderen Einrichtungen erforderlich; Landeradar können somit von allen Flugzeugen benützt werden.

Das zur Beschaffung vorgesehene Gerätemodell ist auf mehreren Flugplätzen im Alpenraum in besonders gebirgiger Umgebung praktisch erprobt worden und hat sich bewährt. Die Landeradaranlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Forderung, dass die Flugwaffe auch bei schlechter Sicht möglichst weitgehend einsatzfähig bleiben muss.

d. Ergänzung einer Radaranlage (3,1 Millionen Fr.)

Für die Ergänzung einer Radaranlage, die nach Einführung des halbautomatischen Führungssystems FLORIDA als Reservesystem weiterhin beibehalten werden soll, wird die Beschaffung eines wichtigen Zusatzgerätes, das besonders eine Verbesserung der Anlage als Flugsicherungsmittel bezweckt, beantragt.

e. Mittelkaliber-Fliegerabwehr-Batterien für den Flugplatzschutz (144,0 Millionen Fr.)

Militärflugplätze sind im Kriegsfall wichtige Angriffsobjekte. Erfahrungen aus jüngster Zeit haben diese Feststellung erneut eindrücklich bestätigt.

Die heute für unsere Kriegsflugplätze bereitgestellten Fliegerabwehrkanonen datieren aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Die Flugzeuge und Waffen, die bei Angriffen gegen Flugplätze zum Einsatz kommen, haben sich seither beträchtlich verändert. Die Leistungen der Fliegerabwehr müssen der veränderten Bedrohung angepasst werden. So sind die Flugzeuge insbesondere viel schneller geworden und es ist mit grösseren Waffeneinsatzdistanzen zu rechnen. Das bedingt eine entsprechende Anpassung der Fliegerabwehrmittel mit unter anderem hochwertigen Feuerleitgeräten.

Angesichts der Tatsache, dass unsere Kampfflugzeuge mehr und mehr zum komplexesten, aufwendigsten, aber auch leistungsfähigsten Material.der Landesverteidigung geworden sind, drängt sich ein möglichst wirksamer Schutz der Stützpunkte auf. Hinzu kommt, dass die mit diesem Beschaffungsvorhaben zu ersetzenden Geschütze und
die Muniton altersbedingtc Erscheinungen zeigen, die bereits zu Schiessunfällen führten. Die Beibehaltung dieses Materials kann wegen ungenügender Einsatzbereitschaft nicht mehr verantwortet werden.

352 In der vorliegenden Botschaft beantragen wir die Beschaffung von Mittelkaliber-Fliegerabwehr-Batterien für den Flugplatzschutz in gleicher Ausführung, wie sie die Armee-Fliegerabwehr bereits besitzt.

9. Allgemeine Ausrüstung und Reservematerial (14,35 Millionen Fr.)

a, Schlafsackunterlagen (7,0 Millionen Fr.)

In den Rüstungsprogrammen 1965 und 1968 II sind für die Beschaffung von Schlafsäcken 27 Millionen Franken bewilligt worden. Es ist vorgesehen, vorläufig bei den Truppen im Gebirge sowie bei den Panzertruppen die Biwakdecke durch den Schlafsack zu ersetzen. Später sollen weitere Truppen damit ausgerüstet werden.

Bei tiefen Temperaturen und vor allem in Schnee- und Eis-Biwaks ist zum Schlafsack eine zusätzliche Bodenisolation gegen Kälte und Nässe notwendig.

Es ist daher eine Schlafsackunterlage aus Kunststoff entwickelt worden, die sich ganz allgemein auf nassem Boden gut bewährt. Sie kann im Schlafsack eingerollt und mittransportiert werden. Die aufwendigen Strohtransporte soweit überhaupt möglich - werden dahinfallen.

Es ist vorgesehen, zu jedem Schlafsack eine Schlafsackunterlage bereitzustellen.

b. Verschiedenes Reservematerial (7,35 Millionen Fr.)

In die Rüstungsvorlage 1965 wurde ein entsprechender Posten für die Bereitstellung einer genügenden Kriegsreserve an Ersatz- und Reparaturmaterial eingestellt. Die laufenden Anpassungen der Korpsausrüstung (allgemeine Ausrüstungsgegenstände und Spezialmaterial) an die sich jeweils aufdrängenden Revisionen der Truppenordnung 1961 ergeben einen Mehrbedarf, der den Reservebeständen entnommen wird. Diese müssen daher wieder ergänzt werden.

10. Zusammenfassung Die in der vorliegenden Botschaft beantragte Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1969) setzt sich wie folgt zusammen: Millionen Franken

1.

2.

3.

4.

Infanterie Motorisierung, Mechanisierung Artillerie Übermittlung

26,7 83,8 40,3 10,3 Übertrag

161,1

353 Millionen Franken

Übertrag 5.

6.

7.

8.

9.

Sanität Versorgung Luftschutztruppen Flugwaffe und Fliegerabwehr Allgemeine Ausrüstung und Reservematerial Total

161,1 12,65 7,9 16,8 279,0 14,35 491,8

Sämtliche Kostenberechnungen dieses Rüstungsprogramms basieren auf der Annahme einer normalen Abwicklung der Beschaffungsvorhaben und schliessen ausser den üblichen Beträgen für Unvorhergesehenes keine weiteren Reserven für ausserordentliche Ereignisse ein, wie z.B. Zurückstellung der Auftragsvergebung, ausserordentliche Wechselkursänderungen und andere Entwicklungen, die sich unserem Einfluss entziehen.

Über die Berücksichtigung der Teuerung bei den einzelnen Vorhaben orientieren wir Ihre vorberatenden Kommissionen in den besonderen Unterlagen zu dieser Botschaft, II.

Finanzieller Überblick

Das vorliegende Rüstungsprogramm 1969 erfordert einen Aufwand für Materialbeschaffungen von 491,8 Millionen Pranken. Infolge der zeitlichen Staffelung der Ablieferungen wird sich seine Abwicklung über mehrere Jahre erstrecken.

Sämtliche Berechnungen basieren auf dem Preisstand Ende 1969. Für den Fall des Fortschreitens der Teuerung im In- und Ausland nach diesem Zeitpunkt müssen daher in bezug auf die langfristigen Beschaffungen Zusatzkreditbegehren vorbehalten werden. Für kurzfristige Beschaffungen kann davon abgesehen werden, da die Preisentwicklung bis zur Lieferung des Materials berücksichtigt worden ist.

Der mit dieser Vorlage entstehende Finanzbedarf steht in Übereinstimmung mit dem Finanzplan des Militärdepartements, der auf jenen des Bundes abgestimmt ist.

Die beantragten Beschaffungen werden eine schrittweise Vermehrung des Wartungs- und Unterhaltspersonals um 80 Mann zur Folge haben. Sodann wird eine Anpassung der Infrastruktur nötwendig sein. Für Bauten wird mit einem Betrag von etwa 16 Millionen Franken zu rechnen sein, und die laufenden Ausgaben werden innerhalb von drei bis vier Jahren eine Erhöhung um etwa 7,5 Millionen Franken erfahren. Diese Aufwendungen sind im Rahmen der langfristigen finanziellen Planung ebenfalls berücksichtigt worden.

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Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen die Armahme des nachstehenden Entwurfes eines Bundesbeschlusses über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1969) zu empfehlen.

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 26. Februar 1969 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident : L. von Moos

Der Bundeskanzler : Huber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1969) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 1969, beschliesst:

Art. l Der Beschaffung vom Kriegsmaterial gemäss Botschaft vom 26. Februar 1969 (Rüstungsprogramm 1969) wird zugestimmt.

2 Es wird hierfür ein Gesamtkredit von 491,8 Millionen Franken gemäss Objektverzeichnis im Anhang bewilligt.

1

Art. 2 Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

2 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Kriegsmaterialbeschaffung, Er ist befugt, im Rahmen dieses Gesamtkredites geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vorzunehmen.

1

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

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Anhang zum Bundesbeschluss vom über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1969)

Objektverzeichnis Rüstungsvorhaben

1.

2.

3.

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8.

9.

0599

Infanterie Motorisierung, Mechanisierung . > Artillerie Übermittlung Sanität Versorgung Luftschutztruppen Flugwaffe und Fliegerabwehr Allgemeine Ausrüstung und Reservematerial Total

Objektfcredit in Franken

:

26 700 000 83 800 000 40 300 000 10 300 000 12 650 000 7 900 000 16 800 000 279 000 000 14 350 000 491 800 000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1969) (Vom 26. Februar 1969)

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1969

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

10

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10180

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.03.1969

Date Data Seite

343-356

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