691

# S T #

Bundesratsbeschluss betreffend

die Volksabstimmung vom Z.Juni 1935 über das Volksbegehren ·) zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise und Not.

(Vom 9. April 1935.)

Der schweizerische Bundesrat, in Erwägung, 1. dass von 334,699 stimmberechtigten Schweizerbürgern das Begehren gestellt wird, es sei in die Bundesverfassung ein Artikel betreffend die Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise und Not aufzunehmen, 2. dass somit den Bedingungen, unter welchen ein Volksbegehren auf Abänderung der Bundesverfassung gemäss Art. 121 der Bundesverfassung der Volksabstimmung zu unterstellen ist, Genüge geleistet ist, N 3. dass die Bundesversammlung zu diesem Begehren am 5. April 1935 beschlossen hat, dieses Begehren sei der Abstimmung des Volkes und der Stände mit dem Antrag auf Verwerfung zu unterbreiten, b eschliesst :

Art. 1.

Das Volksbegehren um Aufnahme eines Artikels betreffend die Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise und Not in die Bundesverfassung ist der Abstimmung des Volkes und der Stände zu unterbreiten.

Art. 2.

Diese Abstimmung findet im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft am 2. Juni 1935 und, wo nötig, am Vortage statt.

Art. 3.

Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die gemäss den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen.

*) s. S. 682 Mervor.

692

Art. 4.

Die amtlichen Sendungen der Abstimmuugsvorlagen und Stimmzettel sind bis auf 50 kg portofrei, und es sind auch die Pakete über 5 kg von der Bestellgebühr befreit.

Art. 5.

Die telephonischen und telegraphischen Meldungen zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses von den untern Behörden an die kantonalen Zentralstellen und von diesen an die Bundeskanzlei sind gebührenfrei.

Art. 6.

Dieser Bundesratsbeschluss ist den Kantonen zum Anschlag mitzuteilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.

B e r n , den 9. April 1935.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: R. Minger.

Der Bundeskanzler:

G. BoTet.

--·$3-K/~S5^

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesratsbeschluss betreffend die Volksabstimmung vom 2.Juni 1935 über das Volksbegehren ) zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise und Not. (Vom 9. April 1935.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1935

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.04.1935

Date Data Seite

691-692

Page Pagina Ref. No

10 032 619

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.