47

Notifikation.

Henkel, Karl. Metzger, geboren am 16. September 1914, von Leuggem, wohnhaft gewesen in Stauffen bei Lenzburg, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wurde auf Grund des unterm 7. Dezember 1934 von der Zollkreisdirektiou in Basel gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens von der eidgenössischen Oberzolldirektion am 19. Dezember 1934 in Anwendung von Art. 74, Ziffer l, 75 und 91 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen wegen Zollübertretung zu einer Busse von Fr. 315 verurteilt. Die Busse wurde gemâss Art. 92 des Zollgesetzes um einen Drittel, d. h. auf Fr. 210, ermässigt, weil sich der Angeschuldigte dem administrativen Strafansspruch zum voraus und vorbehaltlos unterzogen hatte.

Die Strafverfügung wird dem Henkel, Karl hiermit eröffnet. Er kann die Höhe der Busse binnen dreissig Tagen nach dem Erscheinen dieser Notifikation beim eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Bern durch Beschwerde anfechten.

Bern, den 8. Januar 1935.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat Januar bis Ende November . . . .

Dezember

1934 1127 93

1933 1073 94

Januar bis Ende Dezember . . . .

1220

1167

B e r n , den 11. Januar

Zu-oder Abnahme -{- 54 -f-

53

1935.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht St. G-allen, II. Abteilung, hat mit Beschluss vom 29. November 1934 die Einleitung des Verschollenerklärungsverfahrens angeordnet über Josef Robert Sonntag, von Mogeisberg, geboren 14. August 1873, ledig, Sohn des Norbert Sonntag und der Marie Anna geb. Geiger.

48

Der Genannte ist im Mai 1911 von SL Gallen nach Buenos Aires ausgewandert und seit dem Jahre 1922 nachrichtenlos abwesend.

Jedermann, der über dessen Verbleib Auskunft geben kann, wird hiemit aufgefordert, sich beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst nach Ablauf eines Jahres nach dieser Auskündung die Versehollenerklärung ausgesprochen wird.

(3..).

St. G a l l e n , den 12. Dezember 1934.

Bezii ksgerichtskanzlei St. Gallen.

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht Gossau hat mit Besohluss vom 20. Dezember 1934 dio Einleitung des Verschollenheitsverfahrens angeordnet über: Johann Caspar Noth, geboren den 25. November 1882 in Gossau, Sohn des Caspar und der Brandie Maria Rosina, Bürger von Burgäschi, Kanton Solothurn, zuletzt wohnhaft gewesen Gossau und im Jahre 1914 nach Milwaukee, Amerika, ausgewandert und seit der letzten Nachricht vom 17. Dezember 1923 aus Milwaukee (622 Sycamore St.) nachrichtenlos abwesend.

Der Impetrai und jedermann, der über den Verbleib desselben Auskunft geben kann, wird hiemit aufgefordert, sich innert Jahresfrist beim Bezirksgerichtspräsidium Gossau zu melden oder Ausweise über Leben und Aufenthalt des Impetraten zu den Akten zu erbringen, andernfalls nach Ablauf eines Jahres seit der erstmaligen Auskündigung die Verschollenheitserklärung ausgesprochen wird.

(2..)

G o s s a u , den 2. Januar

1935.

Bezirksgerichtskanzlei Gossau.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. April 1934 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes, beträgt Fr. 1. 50, zuzüglich 10 Kappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

49

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

^--· Ausgabe von Januar 1935. ---- Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden:

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis: 50 Rappen.

Boi Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen, Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Übersicht der Referendumsvorlagen und Inifiativbegehren (von

1909 bis 1934) und der

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte ; Beteiligung ; Annehmende und Verwerfende elc.)

Diese Übersicht ist auf 31. Dezember 1934 abgeschlossen. Sie kann zum Preise von Fr, 1.-- (zuzüglich Porto und NachnahmespesenJ bei der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden.

Postcheckkonto in 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Staatsverträge der Schweiz mit dem Ausland.

Nachtrag zu der Sammlung von Marx.

Als Nachtrag zu dem von Dr. Paul Marx verfassten ,,Register zu den geltenden Staatsverträgen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone mit dem Ausland" hat die Justizabteilung die von 1917 bis Ende Januar 1934 in der eidgenössischen Gesetzsammlung publizierten Staatsverträge der Schweiz mit dem Ausland zusammengestellt.

Diese Zusammenstellung ist bei der Justizabteilung zum Preis von Fr. 1. 80 (zuzüglich Portoauslagen) beziehbar.

Eidgenössische Justizabteilung.

î>0

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung,

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das Amtliche Stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetzo und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Verbandsdruckerei A,G.a in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Inhalt der Hefte der Wintersession 1934.

IVationalrai;.

(Preis: 3 Fr.)

Kurze Übersicht.

Arbeitsbeschaffung.

Bundesbahnen. Vorläufige Massnahmen zur Sanierung.

Gescbäftsreglement des Nationalrats. Abänderung des Art. 23.

Militärorganisation. Bewaffnung und Ausrüstung.

Obligationenrecht. Revision der Titel XXIV bis XXXIIE (Fortsetzung).

Postulate : Gelpke. Rekonstruktions- und Abbauprogramm für die SBB.

Kommission für die Arbeitsbeschaffung: Nr. i. Gewerbeschulbauten.

Nr. 2. Kolonisationsprojekte.

Nr. 3. Verkürzung der Arbeitszeit.

Saxer. Arbeitsalter der Jugendlichen.

Reiseentschädigungen des Nationalrats und der Kommissionen der eidgenössischen Räte.

51 Ständerat.

(Preis: l Fr. 50) Kurze Übersicht.

Arbeitsbeschaffung,

Bundesbahnen. Vorläufige Massnahmen zur Sanierung.

Militärorganisation. Bewaffnung und Ausrüstung.

Reiseentschädigungen des Nationalrats und der Kommissionen der eidgenössischen Räte.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Telephonkabel Lausanne--Echallens--Yverdon.

Die Telegraphen- und Telephonverwaltung eröffnet hiemit Konkurrenz über die Ausführung der Erd- und Maurerarbeiten für die Verlegung der Telephonkabel Lausanne--Echallens--Yverdon.

Die Kabel werden in der Regel in einem Kanal aus Zoreseisen ca. 60 bis 70 cm tief verlegt. Die Arbeit wird in vier Baulosen vergeben.

Baulos 1. Prilly (Gare de Prilly-Cery) E. 15 bis Assens (Berchires) P8/60, inkl.

die Abzweigungen für Romanel, Cheseaux, Morrens und Assens.

Länge ca. 12,600 km.

Erd- und Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spieissgruben ca. 5050 m3.

Baulos 2. P8/60 in Assens (Berchires) bis P. 13/100 Bois Landry Gde Vuarrens, inkl. die Abzweigungen für Villars-le-Terroir und Vuarreus.

Länge ca. 10,ioo km.

Erd- und Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spieissgruben ca. 3830 m3.

Baulos 3. P. 18/100 Bois Landry in Vuarrens bis Telephonzentrale Yverdon inkl.

die Abzweigungen für Essertines und Epautheyres.

Länge ca. 10,5oo km.

Erd- und Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spieissgruben ca. 4050 m3.

Baulos 4. P. 9/68 Sur Koche in Echallens bis Landessender Sottens, inkl. Abzweigung für Bottens.

Länge ca. ll.ooo km.

Erd- und Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spieissgruben ca. 3150 m3.

Ausser den vorgenannten Akkordarbeiten werden die Unternehmer ihre Mannschaften als Hilfsarbeiter für den Kabelzug zu stellen haben, gegen regiemässige Vergütung der aufgewendeten Arbeitszeit.

Die Baulose l und 2 werden je nach Witterung anfangs März in Angriff genommen, die Baulose 3 und 4 ca. einen Monat später. Jedes Baulos ist innert ca. acht Wochen zu beendigen.

52 Plane und Bedingungen liegen bei der Kreistelegraphendirektion I in Lausanne, Service des câbles, Zimmer Nr. 45, zur Einsicht auf. Die Eingabeformulare können daselbst zum Preise TOD 50 Rp. bezogen werden.

Die Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Angebot für Grabarbeiten Telephonkabel Lausanne--Echallens--Yverdon" bis zum 2. Februar 1935 an die Kreistelegraphendirektion I in Lausanne einzusenden.

Generaldirektion der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Zollkreisdirektion in Schaffhausen

Zollkreisdirektion in Basel

Vakante Stelle

Erfordernisse

Kontrolleur Die Bewerber müssen beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Schaffhausen-BahnRevisionsbeamten der hof Zollverwaltung bekleiden Revisor bei der Zollkreisdirektion Basel

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

6000

19. Januar 1935

bis 9600

(2..)

4800 bis 8400

19. Januar 1935

(2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1935

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

03

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.01.1935

Date Data Seite

47-52

Page Pagina Ref. No

10 032 542

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.