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Notifikation, Am 19. Dezember 1934 fanden Beamte des Zollamts Chiasso-Stazione G. V. anlässlich der Revision des Zuges Nr. 166, der aus Italien um 17.42 eintraf, in einem Abteil I. Klasse des Wagens Nr. 50572 zwei Pakete ini Bruttogewicht von 9, s kg, enthaltend Seidengewebe am Stück.

Gestützt auf Art. 102, Absatz l, des Buudesgesetzes über das Zollwesen, vom 1. Oktober 1925, sind die vorgenannten Waren vom Zollamt Chiasso-Stazione G, V. beschlagnahmt worden. Der rechtmässige Eigentümer wird hiermit gemäss Art. 102, Absatz 4, des Zollgesetzes von der Beschlagnahme benachrichtigt. Er kann dieselbe binnen 30 Tagen seit dem Erscheinen dieser Notifikation bei der Zollkreisdirektion in Lugano durch Beschwerde anfechten. Meldet sich binnen diesel' Frist kein Ansprecher, so werden die beschlagnahmten Waren öffentlich versteigert.

B e r n , den 4. Februar 1935.

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Eidgenössische Oberzolldirektion.

Wettbewerb- und Stellenausschreibimgen, sowie Anzeigen.

Die Wappen

der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.

Preis Fr. 2. 40 zuzüglich Porto.

Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Originalentwürfen von f Dr. Rud. Munger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.

Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6. November 1925 revidierten Pariser Verbaudsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht vor, dass die vertragschliessend en Länder sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Bestandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.

Die Behörden, öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.

Postcheckkonto III 283

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis

Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt

Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127.--.

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht"' : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gresetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

ProL Dr. E. Haiter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht"1 : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld / Leipzig.

Verzeichnis der Mitglieder des Dundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

^---- Ausgabe von Januar 1935. ----^-- Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden:

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Resierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis : 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.

Postckeckkonto III 233 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Übersicht der Referendumsvorlagen und Initiativbegehren (von 1909 bis 1934) und der

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte ; Beteiligung ; Annehmende und Verwerfende etc.)

Diese Übersicht ist auf 31. Dezember 1934 abgeschlossen. Sie kann zum Preise von Fr. 1.-- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen) bei der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Staatsverträge der Schweiz mit dem Ausland.

Nachtrag zu der Sammlung von Marx.

Als Nachtrag zu dem von Dr. Paul Marx verfassten ,,Register zu den geltenden Staatsverträgen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone mit dem Ausland" hat die Justizabteilung die von 1917 bis Ende Januar 1934 in der eidgenössischen Gesetzsammlung publizierten Staatsverträge der Schweiz mit dem Ausland zusammengestellt.

Diese Zusammenstellung ist bei der Justizabteilung zum Preis von Fr. 1. 80 (zuzüglich Portoauslagen) beziehbar.

Eidgenössische Justizabteilung.

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Deutscher Bundes- Umfassende und tiefgründige 10,400 gerichtssekretär juristische Bildung. Längere bis Gerichts- oder Anwalts14,000 praxis. Beherrschung der deutschen und der französischen Sprache; gute Kenntnisse im Italienischen Die Stelle ist provisorisch besetzt.

Bundesgericht Präsidium

Direktion der Militärflugplätze Dübendorf

Gute Allgemeinbildung. Beherrschung der deutschen und französischen Sprache.

Gute Kenntnisse einer weitern Sprache. Gewandter Stenograph und Maschinenschreiber Die Stelle ist provisorisch besetzt.

Zollkreisdirektion in Lausanne

Zollkreisdirektion In Lausanne

Zollkreisdirektion!

in Chur

Kanzlist

GrenzwachtGrenzwachtoffizier I. Kl; kommandant des Dienst als Einheitskommandant der Armee V. Zollkreises in Lausanne

3800 bis 7400

16. Febr.

1935

(2.).

16. Febr.

1935

(2.).

6500 9. Februar bis 1935 10,100 (2.)

Kontrolleur Die Bewerber müssen beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Lausanne-Entrepôt Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

5200 bis 8800

Sekretär bei der Zollkreisdirektion Chur

4800 bis 8400

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

Anmeldungstermin

9. Februar 1935 (2..)

9. Februar 1935 (2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1935

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.02.1935

Date Data Seite

81-84

Page Pagina Ref. No

10 032 557

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